L 206S60S0 19/21 € | ' K h ei \ 2 —— PR Kameraliſtiſche & ö Encevelopädie. Bee Kameralwiffenfchaften und ihrer Literatur für Rechts» und Berwaltungs- Beamte, Landftände, Gemeinde: Käthe und Kameral:Candidaten. vosn\ 9 RE. Dr. Edward Baumſtark, Privat s Docenten an niverfität Heidelberg. Heidelberg und Leipzig. Drud und Berlag von Karl Groos. 1835. Be ETERRENNETN a % AN: Er EM; rn RT Ds: Ga % Br Ai, I ec Bike: gi Bei, A Dick Ber Mnet — J—— Ei: {oe ; 2119 enter lük? u J ale EN * * — F ur Bit or N, er DR ER EIN ER — BE nat ran NS a Wear ht Be: Be ver il * wa > BNP ir 1% —J is, May 1 — * — Pi — — Di er Kae * —— He TR J u ir Re Eile: —— Nee re Bee: Seiiienik- er wer Run Et, — 4 u er Er * — Re ae N F Dorrede v * Eine gute Encyclopädie zu ſchreiben, iſt eine der ſchwerſten Auf- gaben der Schriftftellerei. Hier finder das Paradoron feine Ans wendung, daß man fehr vieles willen foll, um wenig’ fchreiben zu konnen. Und ohne Zweifel am meiſten gilt dies bei einer Famera- liſtiſchen Eneyelopädie, die folche und. fo viele wiffenfchaftliche Fächer in fich fchließt, daß man von jedem Einzelnen nicht blos befondere Eneyelopädien verfaffen könnte, fondern auch fchon ver- faßt bat. Irre ich nicht, fo iſt Died wohl ein Hauptgrund, warum wir feine, dem jetzigen Beifte und Stande der Kameralwiffenichaft entfprechende , genügende Eneyelopädie befisen. Nicht zu ge— denken, daß iene Eneyelopädien die. beiten find, melche zugleich dem Geiste der behandelten Wiffenfchaft einen nenen Schwung ge- ben und derfelben eine neue Seite von Werth abgewinnen, fo darf man, da zu jener Aufgabe äußerſt felten ein tauglicher Kopf erfteht, mit allem Recht von einer folchen fordern, daß fle den beftchenden Geiſt der Wiffenfchaft treffe. Selbſt wenn er ein fchwacher, vir- irrter ift, kann fie immer noch nüslich fein, indem fie vorurtheils- frei und fcharf urtheilt und von dem Zuſtande des wiffenfchaftlichen Treibens ein wahres und helles Bild gibt. Es iſt fogar oft nicht anders möglich, als fo zu verfahren. Bei folchen. eminent praf- tifhen Fächern, wie die Fameraliftifchen find, die aus der Er- fahrung fchöpfen, und bei denen man faft wünfchen möchte, daß es in einem gewiffen Sinne gar Feine Wiffenfchaft gebe, ift es nicht fo, wie bei der Philoſophie, thunlich, alle Baar Fahre ein eigenthümliches Syſtem, dunkel oder Klar, aufzuftellen, — und der fiebe Gott hat es fo ebenfalls recht wohl gemacht. Deßhalb darf der Schriftiteller. auch nicht. auf raufchenden Beifall hoffen. Es iſt hier ſchon Verdienft, wenn man die Wiffenfchaft in einem guten Geiſte zu eonfofidiren vermag... Das Zeugniß, welches man dem fameraliftifchen Treiben in diefer Hinficht zu geben, genöthigt iſt, Hlänzt nun freilich. chen feineswens fo ſtark, als wohl Mancher ‚glauben möchte, Die wahrhaft befähigten Köpfe find unter den der Kameralwiſſe iſchaft Befliſſenen, wenigftens in Süddentfchland, weit, feltener als in jedem andern wiffenfchaftlichen Zweige, den theologifchen ausgenommen, Dies kommt theils von dem noch nicht vi erfiorbenen Vorurtheile, daß der auf der Schule Mittelmäßige für einen zukünftigen Kameraliften immer noch gut genug fei, theils davon, daß in der That die Kameralmwiffenfchaft, zwar leichter als jede andere platt getrieben werden kann, aber, befonders dem poli- tifchen Theile nach, fchwerer und geiftwoller als jede andere, blos die Sefchichte ausgenommen, iſt. Da ift denn von einer philo- fophifchen, elaflifchen und biftorifchen Durchbildung vor dem Be— sinne der. Fameralittifchen Studien Leider. noch weit weniger die Sprache ald bei jedem andern Fachſtudium, felbft die Medizin mit eingerechnet. Leider finder aber diefer Geift immer mehr Nahrung in der Art felbft, wie die Kameralwiffenfchaft behandelt wird. Denn nichts. ſagt folchen Lenten mehr zu, ald nüchterner Wort. fram, und diefen finden fie denn in der allgemeinen Wirthfchaftd- Ichre, Handelswiftenfchaft, Nationaldeonomie. und Finanziwiffen- fchaft in der behaglichſten Fülle, ja er if fchon fo nothwendig geworden, dag man die Meinung eines Andern nicht beurtheilen oder widerlegen fan, wenn man nicht vorher über mehrere Defi- nitionen geftritten bat; man kämpft und kämpft, bis man vergeflen bat, weßhalb man den Hader eigentlich begann, und geht dann auseinander, Da nun am mwenigften eine. Eneyelopädie beftehen fann, ohne dieſe Begriffsanarchie darzuftellen, fo mußten leider auch in vorliegendem Buche manche Pläbe damit ausgefüllt werden, Man bat fogar neuerlich auch angefangen, auf gut Mitmodifch und Bequem, wie im philofophifchen Nechte, wirtbfchaftliche Grund- ſätze aus Definitionen abzuleiten, anftatt aus Befchichte und Leben, und glaubt der Wiffenfchaft fo wie dem Leben dadurch einen befon- deren Borfchub zu Teiften, da ein A, Fergufon, A. Smith, Ricardo u. dal. ohne dies nicht zu verftcehen fei. Und die Anti- poden hiervon in der Sefinnung, nämlich die politifchen Neuerer, welche den unphilofophifchen politifchen Philofophen angehören, flimmen in diefen Ton von Herzen mit ein, weil fie der Meinung find, die Staaten feien fchon darım und feither glücklicher gewor- den, weil und feitdem man angefangen hat, fich über den. Begriff des Staats zu ftreiten, welcher als der Eierfiod aller praktiſchen Staatsinftitutionen erfcheint. Was foll man endlich gar denken, wenn man, wie im Fahre 1831, gegen San’s berühmtes Hand- buch in. allem Ernſte den Vorwurf Tefen muß, daß es nur viele, ans dem praftifchen Leben gegriffene Beiſpiele (Caſuiſtik), aber wenige Negeln enthalte, welche vielmehr der Lefer fich ſelbſt abfirahiren müffe, um fo von der Analyfe auf die Syntheſe zu fommen? ) Ich möchte hier meine Hande in Unfchuld wachen und dem Vorwurfe vorbeugen, mit welchem man mir entgegentreten könnte. xii Ich will mit gegenwärtigem Buche keine hohle Form liefern, denn ich bin ihr in der Wiſſenſchaft und im Leben herzlich feind. Wer es weiß, wie ſehr die Jurisprudenz mit der Kameralwiſſenſchaft in Verbindung und Conflict geräth, wie nützlich dem angehenden Kameraliſten eine Einleitung in ſeine Studien iſt, und wie ſchwer ed dem anhaltend beſchäftigten Verwaltungsbeamten fällt, ſich im- mer auf gleicher Ebene mit der Wiſſenſchaft zu halten; der wird dies Unternehmen nicht zwecklos oder unzeitig finden, welches dazu beſtimmt iſt, dem Juriſten auf der Univerſität eine materielle Ueberſicht der Kameralwiſſenſchaft nach ihrem dermaligen Stand— punkte zu geben, den kameraliſtiſchen Neuling mit der. Literatur- gefchichte und mit den Syftemen der Kameralwiflenfchaft vorberei- tend bekannt zur machen, und den Zuriften in der Praxis und den Berwaltungsbeamten fo in die Materie und Literatur diefer Wiſ— fenfchaft einzuführen, daß jener die für fein Fach nothwendigen fameraliftifchen Kenntniffe erhalte und beide im Stande feien, ihr fameraliftifches Studium fortan allein für fich in. dem oder gegen den dermaligen Geift der Kameralwiſſenſchaft ſelbſtſtändig fortzu— ſetzen. Dazu wird. aber gefordert, nicht blos, dag man die Haupt- grundſätze und Streitpunfte auf eine erregende, zum Nachdenken Stoff gebende Weife darftellt, Sondern auch; anſtatt blos alpha— betifch oder. chronslogifch geordnete, Büchertitel der allgemeinften Fächer anzugeben, die allgemeine und fpegielle Literatur fo viel als möglich felbft benust und die-Lefer chen durch die Benukung, Er- läuterung und Bekämpfung in diefelbe einführt, Diefe Aufgabe ift allerdings, beſonders in unferer Wiffenfchaft » fehr groß. Wenn ich nicht meinte, daß ihre Löfung mir einigermaßen gelungen fei, fo würde ich diefe Schrift nicht befannt machen. Wenn ich aber ferner nicht ein.folches Buch für ein Bedürfniß hielte, fo würde ich. es auch Feineöwens gefchrieben haben, Ich zögerte darum, ald die Bropädentif von Kaufm ann angekündigt ward, mit feiner Fort— feßung, weil ich erwartete, daß diefe fchon dem Bedürfniffe abheifen werde, Allein die Durchlefung jener Schrift hat mich. von nichts weni- ‚ger überzeugt, als von der Unentbehrlichkeit einer Eneyelopädie nach meinen Anfichten. Nach diefen aber wird man. cd wohl auch na— türlich finden, daß fie. in Form und Gehalt von. den.bisherigen gänzlich abweicht. Wer fich um das Nähere, um die Eontroverfen, nicht „kümmert, der leſe blos, den Inhalt der Baragraphen , und ich glaube mein Möglichftes gethan zu haben, um auch. diefen- zu befriedigen, ‚Sp viel wenigſtens ift gewiß, daß ich aus. eigener Erfahrung an meinen Schülern aus der Zahl der Juriſten, welche meine Borlefungen, die ich feit einiger Zeit Jährlich. in dieſer Aus— dehnung über die Kameralwiſſenſchaften zu halten pflegte, beſucht vın haben, die gute Wirfung einer folchen Behandlung der Wiffenfchaft fennen gelernt habe, und ich möchte bier, wenn meine unbeden- tende Stimme nicht verhalfen würde, die afademifchen Lehrer dar- auf aufmerffam machen. Sch glaube hierdurch gegen Vorwürfe in diefer Hinficht ſelbſt gerüfter zu fein, wenn man in meiner Schrift auch blos eine Er- weiterung des Syſtems eines Andern finde. Jedenfalls mache ich den Anfpruch auf die Meinung von mir, daß ich diefes Buch nicht and Mangel an Fleiß und Studien gefchrieben habe und ald Deck— mantel der Oberflächlichfeit in die Welt ſchicke. Allein eine nähere Betrachtung — fo hoffe ih — dürfte vielleicht der gelehrten Welt zeigen, daß das Syftem nicht entlchnt ift, obfchon ich, was von den Vorgängern in der Syftematifirung feit Ariſtoteles Tüch- tiges geleitet wurde, mit Danfbarfeit benust habe, Ich glaubte nämlich in der Begründung des wiffenfchaftlichen Zufammenhangs der Kameralfächer noch manche und bedeutende Lücen zu fehen, und denfe nicht im Irrthume zu fein, wenn ich zu ihrer Aus- füllung etwas beigetragen zu haben meine; denn es ift bemerklich, daß durch das ganze Syſtem nur ein Grundtypus von Kryftalli- fation, wenn ich mich fo ausdrücden darf, geht, ohne daß Zwang zu verfpüren if, Die Syfteme ſämmtlicher einzelnen Wiffenfchaften find umgearbeitet, nur jenes der Landwirthfchaftsichre am wenigften. Allein wer wird fich im Ernfte auf Syftematifirung etwas einbil- den? — Ich wenigftend gar nichts, wenn auch Einer oder der Andere meiner Lefer daraus Nuben ziehen dürfte. Dagegen aber darf ich wohl, ohne in den Verdacht zu —* mich mit den Düften des Eigenlobes umwölken zu wollen, befot- ders darauf aufmerffam machen, daß ich die Wirthfchaft der Ge— meinden ald ein Mittelglied in die Kameralwiffenfchaft eingereiht und Auf eine fette Baſis zu ſtellen geftrebt habe, was, fo weit meine Kenntniß reicht, noch Niemand vor mir gethan hat. Ebenfo fei es mir geftattet, noch befonders herauszuheben, daß ich eine nicht unbeträchtliche Zahl von allgemein wirthfchaftlichen, national deonomifchen und finanziellen Lehren einer Nevifion unterwarf. Durch Beides möchte ich bezeugen, daß ich auch das Materielle der Wiffenfchaft zu fördern freute. Jedoch befonderd Noth thut dem politifchen Theile unferer Wiffenfchaft eine hiftorifche Grundlage; denn fie wird ohne diefe auf die gefährlichſten Abwege gerathen. Ich meine hiermit nicht, daß bei jeder Doctrin der Finanzwiffen- fchaft mit Jahrzahlen und Falten ſtatiſtiſchen Daten eine magere gefchichtliche Einleitung gegeben, fondern die ganze vffentliche Wirthfchaftslehre in ihrem Zuſammenhange auf hiſtoriſche Grund⸗ lagen, anſtatt auf bloße Dogmatik, geſtellt und als ein Ergebniß IX von Forſchungen in der Gefchichte des Verkehrs, der Cultur, des Staats und der Menfchheit überhaupt entwicelt werde, Welch’ “eine Feftigkeit, welch” einen praftifchen Kern hat nicht dadurch ‘der große Spittfer feinen Vorleſungen über Politif gegeben, und wie Tebendig, wie geiſtvoll ſteht fie nicht in diefem Gewande da! Welche Kraft haben auf diefe Art nicht A. Smith und A. Fer- guſon ihren unfterblichen Werfen eingehaucht! _ Aber auch bier fieht man die Halbheit des Fleißes und der Srudien unferer jungen Kameraliſten. Während Bücher, wie die der genannten Männer und jenes von Ricardo verdienten, nie vom Pulte hinwegzufom- ‚men, fo find diejenigen, welche fie leſen wollen, Außerft felten und man hält es für eine unbegreifliche AZumuthung, das Bißchen Englifch zu Ternen, blos um ſolche Schriften verfichen zu können. 7 Endlich aber Halte ich es, um nicht auch einen Theil der Schuld an der einfeitigen Richtung unferes Staatslebens tragen zu müfen , infoferne diefe Schrift den Einen oder Andern zur Ein— feitigfeit in VBerfuchung führen follte, für meine Pflicht, hier noch zu erklären, daR ed ganz gegen meine Wünfche ginge, went dar- aus, daß ich mit der fameraliftifchen Eneyelopädie nicht auch eine politifche verbunden habe, gefchlofen werden follte, ich gehörte auch zu denjenigen, welche vergeffen, daß der Staat noch mehr in ſich ſchließt, als nationaldeonomifche, finanzielle und gewerb- liche Zwecke. Ich will mit diefer Eneyelopädie unfere Wiſſenſchaft nicht darin unterftüsen, daß fie fich fo breit macht und gleichlam ‚allein die Henne fein will, die da brüten darf. Im Gegentheile ‘ich halte dafür, daß Feine Staatsfrage, alfo auch die national- Deonomifche und finanzielle nicht, ohne genaue Erwägung aller politischen Verhältniſſe richtig gelöst werden Tann. Darum mache ich meine Lefer ausdrücklich darauf aufmerffam, daß fie fich eben fd, wie an die Kameralwiffenfchaft, gleichlaufend an die Politik anfchliegen und fich ja hüten, wiffenfchaftliche Säke fo ohne Wei— teres, weil fie wahr find, auch anf den Staat überzutragen. Die Bildung der Kameraliften anf unferen Univerſitäten, fo wie fie, wenigftens in Süddentfchland, von den Staatsprüfungen unterſtützt wird, ift meiner Anficht nach durchaus verfehlt und einfeitig. In der Politik werden fie gar feiner Prüfung unterworfen; daher auch nur das Hören von Staatsrecht, Völkerrecht m. dgl., weil ed einmal im Syſteme fteht oder vorgefchrieben ift, aber Feines- wegs das Studium diefer Fächer! Dagegen werden auf der Univerfität Borkefungen über Bergbau, Land- und Forftwirthichäft, und Technologie gehört, welche um Fein Haar mehr fein Füntten), als bloße Halbheit, weil man weder Zeit noch Mittel’ zu einen tüchtigen Betriebe diefer Fächer dafelbft hat, wenn der Lehrer auch x ein wifienichaftlicher Braftifer wäre. Zum Stantseramen. berufen, werden alsdann die Candidaten in diefen Gewerböfchren tbeoretifch vermittelt einiger Fragen egaminirt, aber nicht für folche prak⸗ tiſche Fächer geprüft, und alsdann ſelbſt darin angeſtellt. Iſt auf die Art etwas anderes als die berührte Einſeitigkeit zu er⸗ warten? Warum nimmt man zu den GStaatsftellen, welche mit jenen Gewerbszweigen in genaue Berührung fommen, nicht. praf- tifch gebildete Männer? And warum prüft man die eigentlichen Kameraliſten nicht ftreng in den politifchen Fächern, da doch. die Gewerbövorlefungen auf Univerfitäten kaum mehr find ald theore- tifche Eneyelopädien? Und warum endlich verweist man diefe Lebteren nicht geradezu auf die polytechnifche Schulen, wie es bis⸗ her mit der Bildung der Baubeamte auch gefchehen ift? — Man wird wohl einfehen, daß ich trotz diefer Anfichten dennoch eine fameraliftifche Eneyelopädie fchreiben Fonnte und durfte, nur muß man allmälig von dem VBorurtheile abfommen, daß man nach den wiſſenſchaftlichen Syftemen die Bildung und Prüfung der Staatd- beamten einrichten folle, anftatt. die Borfchriften daruher nach dem praftifchen Bedürfniffe zu entwerfen, Zudem vermag ich nicht einzufehben, warum gerade Alles, was im Leben in. einigen Zu- fammenhang tritt, auch im Syſteme einen folchen haben ſoll. Wir können alle fühlen, wohin fo Etwas führt. Das Leben wird fyftematifch,, aber keineswegs das Syſtem Tebendig. Man erficht. aus dem Bisherigen ſchon binlänglich, welchen wifienfchaftlichen und praftifchen Zweck ich mit. diefer Arbeit zu erreichen wünfche, Es bleibt mir aber nun auch noch übrig, mein Bedauern darüber auszudrücken, daß man bei diefer Art von Bü— chern, wo es auf möglichſte Raumgewinnung ankommt, zugleich eine angenehme Darftellung, wie fehr fie auch in der That wün- fchenöwerth. ift, nicht überall erreichen Fan. Ich habe gefucht, fie, wo es nur thunlich war, nicht außer Augen zu laſſen. Wenn ed mir gar nicht, oder vielleicht blos nicht überall gelungen ift, fo darf ich wohl aus jenem Grunde auf Nachficht Anfpruch machen. Um aber die Brauchbarfeit des Buches tür den Praktiker zu er- böhen, fo babe ich mit der Fertigung des Regifterd, ich möchte fagen, mein. Unmögliches geleitet; denn meine Unfähigkeit. zu folchen Arbeiten ift fo groß, daß ich fie abfolnt nennen würde, wenn mich das Negifter nicht dennoch anders beichrt hätte, Faſt fo ſteht es mit meinen Correetorstalenten, und deßhalb folgt auch noch ein ziemliches Regiſter von Sinn ſtörenden FREIHERR der andern unbedentenden nicht zu gedenken, Heidelberg im December 1834, Inhaltsanzeige. Einleitung.“ 1. Weſen der Encyclopädie ©. 1. U. Hiſtoriſche Entwickelung des Kammerweſens ©. 4. II. Hiſtoriſche Entwickelung des Weſens der Kameralwiffenfchaft ©. 32. IV. Philofophifcdye Entwicelung des ka— meralijtifchen Syſtems ©. 53. | Allgemeine Wirthſchaftslehre. Eriter Theil. Erwerbslehre ©. 66. Erftes Hauptſtück. Von den wirthfchaftlichen Bedürfniffen S. 66. Zweites Hauptftüc. Bon den wirthfchaftlichen Erwerbsmitteln ©. 73. Drittes Hanptitüc. Bon d. Arten d. Erwerbs i. Allgemeinen ©.’77. Zweiter Theil. Hanswirthfchaftslehre S. 86. Erſtes Hauptſtück. Von der Beftellung der Hauswirthichaft ©. 86- Bweites Hauptftüd. Bon der Erhaltung und Verwendung Des wirthfchaftlichen Vermögens und Einfommens ©. 93. Drittes Hauptitücd. Bon der Verrechnung des Vermögens und Einfommens ©. 102. Befondere Wirthſchaftslehre. Erfter Theil. Bürgerliche Wirthfchaftslehre. Erſter Abſchnitt. Gtoffgewerbsfehre. Erſte Abtheilung. Urgewerbslehre. Erſtes Buch. Bergbaulehre S. 107. Erſtes Hauptſtück. Bergmänniſche Gewerbslehre S. 108. Erſtes Stück. Allgemeine Gewerbslehre. I. Anzeigen des Vor— handenſeins nutzbarer Mineralkörper S. 109. IL. Geſtaltung, Lage und Maaßgehalt der Formationen S. 111. III. Unterſuchungen der Erdoberfläche, und Verſuchsbaue ©. 115. IV. Anlegung der Orubengebäude ©. 120. V. Arbeit auf dem Geſtein ©. 129. VI. Gruben: und Tageförderung ©. 133. VII. Scheiden der Erze in der Grube ©. 136. Zweites Stück. Befondere Gewerbslehre &. 137. I. Betrieb der Torfgräberei ©. 137. U. Betrieb der Steinbrüche €. 138. III. Abbau regelmäßiger Lager und Flötze ©. 139. IV. Abbau mitt: lerer Lager und Gänge ©. 142. V. Abbau mächtiger Lager und Gänge ©. 143. VI Abbau der Stöcde und Stockwerke ©. 145. VII. Betrieb der Salzwerfe ©. 147. xii — an. aa * Tr — az 7 nn Zweites Hauptſtück Bergmännifche Betriebslehre S. 1499. 1J. Be⸗ dürfniſſe des Betriebs S. 149. II. Organifätion des Betriebs ©. 151. ‚II. Leitung des Betricbs ©. 153. IV. a caft ©.155. V. Ertragsanfchläge ©. 159. Zweited Bud. Landwirthichaftstehre ©. 161. Erſtes Hauptftück, Landwirthſchaffliche er ©. 163. Erſter Abſatz. Landbaulehre. Erſtes Stück. Feldbaulehre. Erſte Unterabtheilung. Allgemeine Feldbaulehre. I. Boden: kunde ©. 164. IE: Bodenbearbeitung S. 170. A. Bodengeſtal⸗ tung S. 170. B. Bodenmiſchung S. 180. III. EN? 190. ' "IV. Ernte S. 194. Zweite Unterabtheilung. Beſondere Feldbaulehre S 196 J Ackerbau ©. 197. A. Getreide ©. 197. B. Wu Ei und 3 — lengewächſe S. 205. 0. Gewürzpflanzʒen ©. 209. Baftpflanzen S. 211. B. Oelpflanzen er) 214. F. — ©. 216. ©. Sewerfspflanzen &. 218. Mi, Behand . 219. I. Wie: fenbau ©. 221. IH. Weidebau ©. 224. au ı Zweites Stück. , Gartenbaulehre ©. 225: Erfte Unterabtheilung.. Aligemeine Sartenbaufehre S 225 Bodenkunde S. 226. II. Bodenbearbeitung S. 227. -IU., Pflan⸗ zung ©. 228. IV. Ernte ©. 231. Zweite Unterabtheilung. Befondere Gartenbaulehre. I. Blumen⸗ gärten S. 232. II. Gemüſegärten ©. 233. III. Obſtgärten ©. 284. Zweiter Abſatz. Thierzuchtlehre S. 237. Erſtes Stück. Allgemeine Thierzuchtlehre ©. 237. J. Anf affung und Paarung der Thiere ©. 238. II. Zucht und Dilege derfelben ©. . 239; III. Mäftung Derfelben ©. 240.) Zweites Stüd. Befondere Thierzuchtlehre ©. 24. I. Pferdezucht ©. 241. I. Rindviehzucht S. 243. II. Schaafzucht S. 246. IV. Ziegenzucht S. 249, V. Schweinezucht E. 250. VI. Feder: viehzucht S. 250. VII Bienenzucht S. 251. vn. 5 hzucht ©. 252. RL. Ceidenraupenzucht ©. 253. Zweites Hauptftüc. Landwirthſchaftliche Betriebslehre S S 231. I. Bedürfniſſe des Betriebs S. 254. II. Organiſation deff efben ©. 257. III. Leitung deſſelben ©. 259. IV. delt ©: 263. V. Anfchläge @& 265. Drittes Bach. Forſtwirthſchaftslehre E36. 0 Erſt es Hauptſtück. Forſtwirthſchaftliche — E.,209. Eriter Abfatz. Waldbaulehre. ji Erftes Stück. Forſtbaulehre.... —VV re Erfte Unterabtheilung. Allgemeine — e. 269. I. Bodenfunde S. 270. II. Bodenbearbeitung S. 270. 1. Pflan⸗ zung ©. 2741. "IV. Ernte oder Hieb ©1234. \ Zweite Unterabtheilung. "Befondere Forſtbaulehre ©. 2 Er, Laubholzbau S. 289. IE Nadelholzbau S. 295. xım ‚Zweites Gtüd. Hain⸗ oder Ruftgartenbaulehre' —* 1. Allge⸗ meine ſtze ©. 200. IE Beſondere Grundſätze & 300. Erfes. et ſatz. Wildbahn: oder Jagdlehre S:,301% tück. Allgemeine Wildbahnlehre S. 301. „I. Wildbahnen I. Hegen, des Wildes S. 303., IIL.-Sagd ©., 304. j Buena Befondere Wildbahnlehre S. 306. 1 Haarwild 3 306. , IL. Federwild S. 309. III. Fiſche ©. 810. PR) eites Hauptſtück. Forſtwir Hfhaklihe Betriebslehre, ©. 311. * cdürfniſſe Des Betriebs S. 311 Organiſation deſſelben 317. TI. eecung defielden ©. 319. „IV. ———— S 324. V. Anſchlaͤge über, Taxation S. 326. "Zweite Ubtheilung. Kunſtgewerbelehte Se80.— Erſtes Hauptitüd. Merkantiliſche Gewerbslel hre S 331. 4 Nee ae Allgemeine, Gewerkslehre © 331., 1. Stoffunbe 1 332 Ger RICH ©. 333. A. hemifche ©&.334. Bo me: J chamfte iſche S. 334. IH. Operations: und tin? — a IV. Problaenande ©. 349. | Zweites Stüd. Befondere Gewerkölehve S. 349... er Muse apen ch ung. Verarbeitung mineraliſcher Produkte S. Ma I. Huͤttenweſen S. 8349. Ur, Siedwerföwefen ©. 360. "IH. ea (verarpeitung S. 368. IV. Erd⸗ Stein⸗ und Brenzeverar⸗ beitung ©. 376. Zweite Unterabtheil ung. Beranbeitung p augficher Stoffe ©; 384; 1. a Stoffe ©. 384. II. Oelhaltiger Sto S 388. des Holzes S. 393. IV. Des — ©. 3 „ Dritte Unterabeheilung. — cher Ctoffe ©.407. X. der äute und Därme ©. 407. es Fettes, S. 12. Biertei tteräbtheilung. en flan licher und thieri⸗ 1 > Ei zufa ammen ©. 418. ‚1. Schaafwollipinn- und 31 — SAsn. Baumwollenſpinn⸗ und Weberei ©. 423, IHL.-Sti- u — ——— ind Weberei ©. 426. "IM. Lein⸗ und — 5 und Weberei ©. 428. V. Papiermacherei ©. 430. Sänfte Unterabtheilung. iu der Produkte. aller drei Reiche oder Baukunſt ©. 433. Zweites Werfmähnifche Berriehsfchre S 44. J. ge h BT ei * U. vis Serftben ©. 3 eitung. Deijelben S. 440. IV. Betrie win ft * 442. tige ©. 444. * Dritte Abtheilung. Umfapgewerbälehre ©. 444. Erſtes Rurag ‚Umjag-Oewerbsfehre. S. 18: "Eriter Abfah. Handelslehre ©. :448. Erftes Stück. , Allgemeine Handelslehre 448. Gate Unterabtheilung. Gabe. ine Handel. S. 449. 1. Waaten 449. A. Waarenlehre S. 449. B., Waarenkunde S 455. II. „Geld ©&:.455. A. Geldlehre S. 15. B. Geldkunde ©. 462. U. Effecten S. 468. A. —— 463. B. Effectenkunde S. 470. Zweite Unterabtheilung, - Gegengabe im Haudel @ 471.1. Preis im Handel ©. 471. II Erſtattung deſſelben S. 471. A. xiv Bezahlung ©. 472. B. Verſchiebung der Zahlung ©. 472. ©. Com⸗ penſiren und Gcontriren ©. 473. D. Girobanfen S. 473. Zweites Stück. Befondere Handelslehre ©. 475. Erfte Unterabtheilung. Handelsarten nad) den Handelsgeg en⸗ ſtänden ©. 475. I. Waarenhandel ©. 475. U. Gefdhandel. ©. 475. I. Effectenhandel ©. 476. A. Xetienhandel ©. 476. B. Staatspapierhandel ©. 477. C. Wechfelhandel ©. 479. Zweite Unterabtheilun 19: Handelsarten nach den Handelsfubjec- ten ©. 481. I. Einzelhandel ©. 481. Ir. Geſellſchaftshandel €. 482. II. Staatshandel ©. 483. Dritte Unterabtheilung. Handelsarten nach den Handelöwegen ©. 483. I: Landhandel ©. 483. II. Wafferhandel ©. 484. Zweiter Abfas. Leihgewerbslehre ©. 488. Zweites Hauptſtück. Umfagbetriebslehre ©. 490. I. Stffe des ‚Betriebs ©. 490. I. Organifation deſſelben ©. Pan: Leitung deſſelben ©. 494. IV. ——— S. 495. *— Anſchläge S. 499. ld Zweiter Abfchnitt. Dienſt-Gewerbslehre S. 499 ‚Erfted Hauptſtück. Dienft:Gewerbslehre ©. 501. ‚Zweites Hauptftüc, Dienſt-Betriebslehre ©. 599%. I. bike niffe des Betriebs ©. 502, U. Betriebswirthſchaft S. 501. IN. Buchführung und Anjchläge ©. 505. Zweiter Theil. Gemeindewirthſchaftslehre S. 506. dr Erſter Abfchnitt. . Gemeinde-Erwerbswirthfchaftslehre ©. 508. Erite Abtheilung.. Erwerb aus dem Gemeindeverm *9* Ya I. Bewirthfchaftung der ‚Gemeindeliegenfchaften. ©. Tu. Bere wirthfchaftung der Gemeindegerechtfame ©. 511, IU hie ſchaftung der Gemeindeactivfapitalien ©. 512, Zweite Abtheilung. Erwerb aus dem — S. 513. I. Allgemeine Grundſätze S. 513. I. Beſondere Grund⸗ ſaͤtze S. 516. Dritte Abtheilung. Dean des Gemeindefrebitd S. Zweiter Abſchnitt. Gemeinde-Hauswirthſchaftslehre S. 522 Erſte Abtheilung. Beſtellung der Gemeindewirthſcha "©. Ba Zweite A —— Erhaltung des ———— und kommens ©. 524. - Dritte Abtheilung. Verwendung des Gemeindeeinkommens &.528. Bierte Abtheilung. Voranſchläge der Gemeindeau gaben, und Einnahmen ©. 531. Fünfte Abtheilung. Verrechnung der Gemeindeeinkünfte ©. 4 Dritter Theil. Oeffentliche Wirthſchaftslehre S. 533. Erſter Be chnitt. Bolfswirthfchaftsiehre ©. 533. Erjte Abtheilung. Volkswirthſchaftliche ——— S. 346. Erſtes Buch Allgemeine Grundſaätze ©. 5 Erites Hauptftüd. Volkswirthſchaftliche Ermeibätenie ©. 546. Erites Stüd. Hervorbringung des Volksvermögen ©. 546. Eriter Abſatz. Das Volksvermögen ©. 546. 1 Snbegriff deſel ben S. 546. II. Weſen —— S. 549. XV Zweiter Abſatz. Einkommen und Einkommensquellen S. 553. 1. Production im Allgemeinen ©. 553. UI. Güterquellen inshefondere S. 556.) IIE Einfommen des Bolfed ©. 566. 5%. Zweites Stück. Bertheilung des Volksvermögens und Einkommens 568. I. Güterumlauf ©. 568. II. Preis S.588. III. Zweige des Bolfseinfommens ©. 590. ee Hauptftüd. —J— Baugltthichaſtslehre . 605. Bye Stü. Bevblkerung S. 605." Pit tü d. Verwendung bes atsketndgens und. Einfom- m Ra a Berhältniß, des Volkseinkommens und Auſmwandes 0. "Bweites Buch. Beſondere Grundſaͤtze S. Gl - .....: Erſtes Hauptftüc. Urgewerbe, als Zweigd. Volkswirthſchaft ouu. Zweites Hauptſtück. Kunſtgewerbe als Zweig ber Volkswirth⸗ ſchaft S. 616. —J Umſatzgewerbe, als Zweig der Volkswirth⸗ a — Hauptſtück. Dienſtgewerde, als Zweig der — ſchaft S. 620. Sweite: Abtheilung. Volkswirthſchaftliche Betriehslehre ©. 621.. Erſtes Buch. Allgemeine Grundfähe ©. 624. I Hauptftäc. Betrieb des. volkswirthfehaftlichen Erwerbes Erſtes Stük- Einwirkung auf d. Hervorbringung €. DI an eites Stück. Einwirkung auf d. Vertheilung ©. 626. rſter Abfag. Beförderung des Güterumlanfes S. 626. . weiter — Geſetzliche Beſtimmung der Preiſe S. 2 Me Ab ſatz⸗ Einfluß des Staats auf die —— Zweites Hauptſtück. Baue der volkswirthſchaftlichen Haus⸗ wirthſchaft S. 636. Exfies Stück. Sorge für bie Erhaltung des Boltsvermögens und Einkommens ©1635. Erfer Abſatz. Vorbeuqungsmittel gegen Gefahren ©. 635. Zweiter Abfaͤtz · Entfehädigungsmittel S. 643: Zweites Stü Leitung d. Berzehrung d. Bolfseinfonmmene. ©. 646. ger Ab ab. Einwirkung auf die. Bevölkerung ©. 646. Zweiter Abſatz. Einwirkung auf die Verwendung jelbft S. 647. ritter Abfas. Sorge flr die Armen ©: 651. ehren Bud, Befondere Grundfäse ©. 656. "erftes Hauptitüc. Pflege Der Urgewerbe ©. 656. Erites Stück. DBergbaubetrieb S. 656. Zweites Stüc. Landwirthfchaftsbetricb S. 658. Erjter Abſatz. Selb- und Gartenbau S. 658. Zweiter Abſatz. Viehzucht ©. 668. Xxvi Drittes Stück. Forſtwirthſchaftsbetrieb S. 668. * Zweites Hauptſtück. Pflege des Kunſtgewerbsbetriebs <& er Drittes Hauptſtück. Pflege des Umſatzgewerbsbetriebs ©. -677. "Zweiter Abihmitt 'Ctaatswirthfchaftsiehre E. 689. | Erſte Abtrheilung. "Staats- Erwerbswirthſchaſtslehre ©. 693. Erftes, Buch. Allgemeine Grundſätze ©. 693. Zweites Buch. Beſondere Grundfüge ©. 697. Erftes Hauptftüd. Erwerb des Staats aus Gewerben ©. 697. Faee Ken „a ranpenßöbetrie des Staats. ©. 697. I. Staats- ber taatsl andwirthſchaft S. 704. IH. Staats: fo 5 — ©. 705. Zweites Stüd. Kunftacwerbsbettieb d. Staats ©. 706. I. Staats- hüttenwefen ©. A JH. Etaatsſalpeterien ©. 707. III. Staats⸗ münzweſen ©. 7 Dritees Stil. ———— des Erna S. 710. I. | — 710. DI Eraasteihgefiäfte ©. 712. Biertes Stüd. Dienftgewerbsbetrich des Staats ©. 714. Zweites Hau ptitüc. "Erwerb des Staats aus Steuern ©. Tr Erſtes Stüd. Allgemeine Grundfäge der Beftenerimg- ©. 717. weites Stuͤck. Einzelne Steuerarten ©. 723. 1. Perſonalſteuern &, 723. DI. Vermögensftener ©. 724. III. Einfommengftenern 726: As) Allgemeine Einkommensſteuer S. hg B. Beſon⸗ dere Einfommengftenern- ©. 727. IV. Genußſteuern S + Mad — -, Allgemeine. Betrachtung .&. 142, B. Sebrauchsfteuern ©. 148. ©. Berbrauchsſteuer ©. 745. Drittes, Hauptitüd, Erwerb des Staats aus Kredit. e. zes Erites ‚Stüd. Arten, der Benutzung des Staatsfredits - S. 7st. "A. Zwangsfreditgefchäfte ©. 751. .B. Freie Kreditgefchäfte. ©. 754, Zweites. Stück. Negoziationen u. Formen d. Staatsanleihen ©, 157. Drittes Stück * Beizinfung u Tilgung d. Staatsfchulden ©. 739. Zweite Abtheilung. Staatshauswirthfchaftslehre S. 76%: Erſtes Hauptſtück. Beſtellung der Etaatshauswirthfchaft ©. 762. Zweites Hauptſtück. Erhaltung des Staatsvermögend ©. 764. I.Beräußerlichfeit der "Staatsdomänen ©. 764. - II. Veräuerlich- keit der Staatöwaldungen ©. 765. Il. — der — nanzregalien S· 767. nn on IRB Drittes Hauptſtück. Verwaltung der Gintommmensonelen Aus EStaats G770. * J Viertes Hauptſtück. Verwendung des —— ©. ya. Fuͤnftes Hauptſtuck. Boranſchlage der Slaatzauegaben und > Ein⸗ nahmen ©. 779. IRRE Sauntſtach Staats + Kulm. und Aenung een 781 Einleitung I Bondem Wefen der Eneyelopadie, 8 Jetziger Stand der Wiſſenſchaftlichkeit. Fm Alterthume und im Mittelalter war die Wiffenfchaft über- haupt fichtbar durch ein Streben nach einem Mittelpunfte, nach einer Einheit und durch eine Berallgemeinerung charafterifirt. Im Laufe der Zeiten iſt dieſer Charakter derfelben verfchwunden und bat dem Gegentheile Pla gemacht. Das Streben, jenem Mittel» punkte, jener Einheit auszuweichen, die wiflenfchaftliche Zerle- gungsfunft, Abfonderung und Vereinzelung charakteriſirt befonders unfere Zeit. Die Gründe diefer Erfcheinung find, 1) daß das Studium der Bhilofophie und des claffifchen Alterthums und Mit. telalters an Seichtigkeit bis faft zum allmäligen Verſchwinden zır. genommen bat; 2) daß ohne folche vorausgegangene philofophifche und elaffiihe Bildung, ohne welche Achte Wiffenfchaftlichkeit nicht denkbar ift, zu viel von unferen Schriftitellern ferbit zu fchaffen verfücht wird; 3) daß die fo entitandene viele einzelne Wilfen- fchaften einen Auferft hoben Grad von Ausbildung, Erweiterung und Vervollkommnung erreicht haben, fo daß entweder eine un— vollſtändige Kenntnis des Einzelnen Folge umfaffenden Betrichs der ganzen Wiflenfchaft, oder die VBernachläffigung des Lesteren Folge der ausgedehnten Einzelfenntniffe iſt; und A) daß .unfere ganze Zeit, zufolge des fie charafterifirenden Eigennutzes, nur eine fogenannte praftifche, eigentlich wirtbichaftliche, Tendenz bat, vermöge welcher fie den Werth der Wiffenfchaft beurtheilt und diefe selber immer mehr ins praftifche Leben zu fich herabzieht. 8:2 Bedürfniß einer Zufammenfaffung Encyelopädie Man lehrt und lernt daher mehr nur einzelne Fächer, als die ganze Wilfenfchaft, und unterläßt dieienigen Borftudien, welche Baumſtark Encyclopädie. 1 2 vom Ganzen derfelben verlangt werden. Ein Zufammenfaffen des ganzen Gebietes der Wiffenfchaft 1) oder einer Wilfenfchaft 2) bat alfo an und für fich den mwillenfchaftlichen Zweck, das Bedürfnif eines Haltpunftes für die Einzelheit und einer Vorbereitung für den Betrieb der ganzen oder einer ganzen Wiffenfchaft zu befrie- digen. Diefes Zufammenfaffen dee oder einer Wiffenfchaft bezeich- net man jet mit dem Worte Eneyelopädie, das griechifchen Urſprungs ift, und in die Stamimivörter & (in), vers; (Kreis) und madız (Unterricht) zerfällt, welches Iektere Wort von maus (Knabe) berfommt. 1) Ueber die Encyclopädie der Wiſſenſchaft j. Krug über den Zufammens bang der Wiſſenſchaften unter fih und mit den Höchiten Zwecken der Vernunft, Sena 1795... Krug, Verſuch einer neuen Eintheilung der Wiſſenſchaften. Züllichau 1805. Krug, VBerfuch einer fuftemar. Encyclopädie der Wiffenfcharten. 2 The. ‚Birtenberg 1796 — 1797. Eſchen burg, Lebrb. der Wiffenfchaftöfunde. Ite Aufl. Berlin 1809. Schaller, Enwmelopädie und Methodologie der Wiffenfchaften. Magdeburg 1812. J. 6. Miller, Briefe über das Studium der Wiſſenſchaften, beſonders für einen Jüngling politiſchen Standes 2e Aufl. Zürich 1817: f 2) Daher foricht man von einer theologiſchen, juriſtiſchen, mediziniſchen, phi⸗ lo ſopheſchen, ſtaatswiſſenſchaftlichen, kameraliſtiſchen Encyclopädie. 8. 3. Begriffund Arten der Enchelobädie. Dem Worte nach, nämlich wie der Kreis die vollkommenſte, von einem Punkte aus entfiandene, zuſammenhängende, für fich abgefchloffene, gedrängte, mathematifche Form iſt, bedenter num Eneyelopädie cine ſyſtematiſche Darftellung eines Willenfchafts- Gebietes, d. h. eine and einem oberſten und erſten allgemeinen Prinzipe abgeleitete, organiſch zuſammenhängende, für ſich abge⸗ ſchloſſene kurze Darſtellung aller einzelnen, den Kreis einer Wif- Tenfchaft nach allen Ausdehnungen füllenden, Einzelwiſſenſchaften, als Unterricht für Anfänger in denfelben.t) Man theilt fie daher 41) in Betreff des Umfangs von Wiffenfchaften ein in a) allge- meine Encyelopädie der Wiffenfchaften (J. 2. Note 1.) und b) be- fondere Eneyelopädie einzelner Wiſſenſchaften ($. 2. Rote 2.), unter welche alfo auch die Eneyelopädie der Kameralwiffen- fchaften gehört. Sie ift aber 2) in Betreff der Darſtellung und des Gehaltes entweder a) formelle (äußere) Eneyelopädie, auch Wiffenfchafts funde genannt, wenn fie blos über den Umfang und Yogifchen Zuſammenhang einer Wiffenfchaft unterrichtet und alſo die Form (das Aeußere) derfelben darftellt; oder aber -b) materi- elle (innere) Eneyelopädie, wenn fie neben und in der logiſchen Form auch den Gehalt (das Innere) einer Wiſſenſchaft bald hi— ſtoriſch, bald dogmatiſch, kurz, allgemein und abgerundet lehrt. 2) 3 4) Sat, imeilifche Encyclopädie. 2te Aufl. Kiel 1825. $. 23. 24. Diefer will den Begriff von Encyelopädie auf die Einleitungswiffenfchaft der Vorbereis tungskenntniſſe befchränfen, und. ſtüzt fih deshalb auf die auch vorkommende Bedeu tung von EYaYRAUSı wo es fo viel ald allgemein heißt, und auf die Gewohnheit feit dem 17ten Sahehunderte, die VBorbereitungsfenntnife in einer eigenen Einlei— tungswifenfchaft zuſammenzufaſſen. Allein jene Bedeutung jened Wortes. erflärt fi am natürlichtten aus feiner im Texte erläuterten Zuſammenſetzung; diefe frühere Einleitungswifienichaft aber war, wie der Verf. $. 25. felbft angibt, eine Metho dologie, und feine Encyclopädie. Darin, daß die Encyclopädie auch als Einleitunzswiſſenſchaft gebraucht wird, liegt uur wieder ein Beiſpiel, wie man öfters eine Sache zu verichiedenen Zwecken brauchen kann, ohne daß darum ihre Weſen und ihr erfter wahrer Zweck jich verändert: Die Methodologie ift die eigentliche Einleitungswifenichaft, ‚welche norhiwendigerweife den logiſchen Zuſam⸗ menhang einer Wiſſenſchaft in ihren wefentlichen Theilen, und mit ihren Hilfs wiſſenſchaften darftellen muß, ehe fie den Anfänger lehrt, auf welche Art und Weife (Methode) er die Wiſſenſchaft zu betreiben hat. Weil num die formelle Encyclos pädie von der Methodologie unzertrennlich iſt, fo lange Lestere ihren Zweck erfüllen soll, und weil Encyclovädie und Methodologie in der Regel in einem Buche zugfeich dargeftellt werden, fo hat man der Eriteren, abgefehen von ihrer verfchies denen Behandlung, endhich auch den engeren Zweck und die engere Bedeutung: der Lezteren untergeichoben. 2) Man findet daher dad Wort Encyclopädie auch gebraucht, wo übers haupt, abgeicehen Yon der Ausdehnung des Inhalte, von der Darftellungsart und Form der Darftellungz das geſammte Gebiet einer oder der Wiſſenſchaft dargefteftt wird, und wo dies in Form eined Lericond oder alphabetiſch geſchieht, 3. B. die ‚alfgenteine Encyelopäbie von Erſch uud Gruber, die Hfonomifche Encyelovädie won Krünitz, die franzöfifche Encyclopedie methodique, u. dgl., welche mehr als 400 Bände erhalten, und immer noch fortgefeßt werden können. Allein aus dem Texte ift erfichtlich, Daß diefer Gebrauch ded Wortes einfeitig und unrichtig ift- 8.4. Bwed der Encyelopädie Der wahre Zweck der Encyclopädie ift, als ein rein wiſſen— Schaftlicher, jene kurze fuftematifche Darftelung des gefammten Gebietes einer Wiffenfchaft, zum Unterrichte für Anfänger. Welche weitere, praftifche oder merhbodologifche, Zwecke mit ihr er- - zielt werden, das kann ihr Weſen am fich und ihren Begriff nicht, wohl aber ihren Inhalt verändern. Iſt der Zweck des Studiums derselben ein mehr praftifcher, fo will man fich allgemeine Kennt- niſſe in einer Wiffenfchaft verfchaften, und die. Enceyelopädie muß eine materielle fein. Iſt der Zweck ihres Studiums aber ein rein wifienfchaftlicher, fo Fann fie entweder ad Einleitungs- wifenschaft in Verbindung mit der Methodologie, oder auch als Schlußwiſſenſchaft der afademifchen Studien, angewendet werden. In diefen Fällen genügt die formelle Eneyelopädie, als ein Io- gifches Zufammenfaflen der Einzelwiſſenſchaften in ein organiſches Ganze. 1* 1. Hiftorifche Entwickelung des Kammer Wefens.. NE S. 5. urſprung und Bedeutung des Wortes Kammer. \ Das Wort Kammer fommt feinem Stamme nach in allen lebenden Sprachen, den orientalifchen und veeidentalifchen, unter, dem Wefen nach, gleichen Bedeutungen vor. Sein Urfprung finder fich fchon in den Alteften orientalifchen 1) Sprachen, von welchen : eb im die altgriechifche 2) und römifche 3) überging. Das Allge- meine feiner Bedeutung ift ein gemwolbter Raum, ein Ber- ſchluß, welches fich in den neuen Sprachen zu der Bedeutung Bemach, Zimmer, gebeimes Gemach, Schlafgemach, Zimmer für Geheimes u. dgl. ummandelte. 4) Meninski Completamentum thesauri linquarum orientalium, Viennae 1687... p- 140. Zedler Univerfallerifon. Bd. V. Wort camera. 2) Stephani Thesaurus graecae linquae. Londini 1822. vol. IV. p- 474. b. . Herodotus lib 1. 81. (gedecfte Wagen); lib. IV. 243. (ebenfalls). Brot. mit Pollux . X. 52. Athenaeus IV. 7. Hemsterhusius ad Comici Plut. p. 369. Ausg. des Herodot von Yalkenar und Wesseling. Amsterdam 1763. p. 94. 312. — Diodorus . Siculus histor. lib. II. 9. (Gewölbe). Dio Casius histor. rom. lib. XXXVI. 32. (gewöltter Wagen). Strabo Geograph. lib. VII. p. 425 der Ausg. v. Falconer (Oxonii 1807) und p. 724. XI. p. 758. (Schiffe, welche auf dem Lande, umge Eehrt, als Wohnungen gebraucht werden). Unter diefen Bedeutungen fommt dad Wort xanapa vor, und ging im Mittelalter alimälig in unfere heutige Bedeutung über. S. Du Fresne du Cange, Glossarium ad scriptores mediae et infimae Graecitatis. Lugdun. 1688. I. p. 556. 3) Frisius Dietionarium Latino -Germanicum. Tigur. 1574. p. 179. (Ca- murus = frumm). Nonius Marcellinus de proprietate sermonis. Paris. 1583. Antwerp. 1565. p. 59. Seneca Epistol. 86. (ed. Zipsius Antwerp. 1652. p. 556.). _ ‚Suetonius, Nero 34 (Wölbung am Schiffe). Cicero Epistol. ad Quintum fratr. IM. 1. (Gewölse, Bogen). JSallustius Bellüm Catilinar. 58 cum adnotationibus Havercampi. Tacitus Histor. III. 47. (Schiffe, mit gewölbter Decke) edid. Pichon. _ Virgilius Georgica. III. 55. (Camurus = frumm). Plinius Hist. natur. XXX. 27. .XXXVI. 25. ( geheimes Gewölbe). Salmasius Plinianae exercitationes II. 1218, über den Bau der Tempel und Grabmähler der Alten und ihre Gewölbe. So kommt dad Wort camera vor, und ging im Mittelaiter allmälig in unſere heutige Bedeutung über. S. Zedler Univerfallerifon. Bd. V. W. Camera. ‚Scherz Glos- sarium edid. Oberlin I. 754: Struben Nebenfiunden. T. II. p. 16. Trevoux Dict. universel frangais et latin. II. 495. Du Fresne du Cange Glossar. ad scriptores mediae et infimae lainitatis. Francofurti 1710. I. 778. Carpentier ‚Glossar. ad scriptor. medii aevi tum Latinos tum Gallicos. Paris. 1766. ‚, 11.734. “ Haltaus Glossar. germanicum medii aevi W. Kammer. Zecard leges Salicae et Ripuariorum. Francofurti 1720. p. 70. Spelmann Glossar. London 1687. p. 97. Menage Diction. etymologique. Paris 1750. p. 341. Ran, Grundriß der Kameral⸗ wiſſenſchaft. Heidesb. 1823. 8. 1. Rau, Entwickelung des Weſens der K. Heidelb. 1825. $.2. Man leitet ed auch aus dem Angelſächſiſchen ab. Auch fintet fich der Name im Niebelungen Kiede in Kemnat un. dgl. - 5 $- Ö. uch —— Weitere Verengerung feiner Bedeutung. I Die fo eben genannte vigentliche Bedeutung von Kammer, weiche und für das Wort Kameralmwiffenfchaft den erften gefchichtlichen Aufſchluß gibt, findet fich in den Capitularien ) der fränfifchen Könige, wo es Privatgemach, Privatvermögen des Königs, fürftliches Bermögen, fürflihe Schatzkam— mer bedeutet, mit welcher Bedeutung die Begriffe Camerarius, - Kämmerer u. dgl. in Einklang gebracht werden Finnen, ohne daß man fogleich unter Camera die eigentliche Staatsfaffe zu ver- ſtehen bat 2). Es find vielmehr während der Zeit, als Camera iene Bedeutung hatte, für Staatsfaffe ganz andere Ausdrücke gebräuchlich geweſen, und erft feit der lezten Hälfte des Iren Fahr- hunderts n. Chr. wird camera für Staatsfaffe gebraucht 3). . 1) Gesta Dagoberti cap. 33. „Aras quasdam, cum omnibus teloniis, quem- admodum ad cameram suam deserviri videbantur, ad eorum basilicam tradidit. Capitular. Caroli M. ,‚Pensam argenti, quam ex camera nostra accepit.“ Zk- hardus junior de Casibus Sti. Galli cp. 10. „‚Camerarius suus crebro incusabat secretius, quasi camera sua dispersiones ejus ferre non posset.“ Mei Du Cange Glossar. a. a. 9. ($. 2. Not. 3.). Derfelbe gibt aber fchon unter Earl d. Gr. denn Worte Camera die Bedeutung Staat3faffe und zwar aus folgenden Stellen: 1) Testamentum Caroli magni apud Eginhardum: „Quidquid in camera atque vestiario ejus ea die fuisset inventum.‘“ — „‚Thesauros suos et pecuniam quae in illa die in camera ejus inventa est.‘“ — „Omnem substantiam atque supellectilem suam, quae in auro et argento gemnisque et ornatu regio in camera ejus in- veniri potest.‘“ 2) Die in Urkunden oft vorkommende Sormel: libras auri 100 muletetur, medietatem praedicto monasterio, alteram ‚camerae nostrae; und 3) die Stelle aus der Rede des Kaiferd Friederichs I. apud Helmodum lib. I. cp. 80. und hist. archiepisc. Bremensium (a. 1155), wo es heit: „Magna reperitis, o viri romani, exinanata camera nostra.* Hüllmann Gefh. der Domänen benusung. ©. 4. . 2) Dies hat ‚gegen Du Cange gejeigt Muratori Antiquitates ktahicae. Aretii 1774. IH. p. 66. und Res Italicae. Pars II. Tom. I. p. 193, indem er die von Du Cange angeführten Urkunden für falfch erklärte. Die Stelle and dem Teſtamente Carls d. Gr. (Baluzius Capitularia regum Francorum. Paris. 1780. 1. 487.) vom S. 811. kann ſchon nah der Natur der Sache und nach dem Allerlei, was darin als Inhalt der camera erwähnt wird, blos für die Bedeutung Privatfhagfams mer fprechen. Zur Zeit Friederichs I. hieß aber fchon die Staatskaſſe camera. Stellen , worin Staatskaſſe anders bezeichnet wird, find folgende: Leges Longo- bardorum, lex. 157 (Curtis regis); lex. 158 (Curtis regia); lex. 185 ( Curtis regis); Capitula Pipini excerpta ex lege Longobardorum de a. 793 bei Baluz. I. 546. (Curtis regia). Formulae Marculfi 1IE. bei Baluz. II. 437. (Curtis fisci). Capitularia Imperatorum. Tit. III. (Capit. Hlotharii de a. 824. $. 33) bei Baluz. 11. 326 (Curtis nostra). Capitulare Caroli M. de a. 800 de villis $. 20 et 21 bei "Baluz. 1. 334 (Curtis nostra); $. 24 bei Baluz. 1. 335 (Discus noster‘). Capitulare V. de a. 806 $.7 bei Baluz I. 453 (Curtis nostra).. Man findet dafür palatium in folgenden Gtellen : Capitulare III. Caroli M. de a. 805 $.9 bei Baluz. ‘1. 431. Diploma Caroli M. de a. 781. Lothari I. a.'839. Caroli Crassi de an. 880 und 2 Dippl. de a. 887; ‚Diplom. Hugonis et Lotharii de a. 994. Carolmanni de a. 878. Man findet auch Curtis palatis z. ®. in Capitulare de Causis regni Italiae de a) 793. $. 15. bei Balus. 'I. 260, und Capitulare de * Aldionibus palatii, v. Pipin de a. 793 bei "Baluz. I. 546. Serner auch Fiscus in einen Dipl. Ludovici H. de a. 854, und Dipl. Carolmanni de a. 878. Dage gen aber bedeutet Camera Privatichagfammer ; oder Wohnung in Capitulare Caroli M. de a. 800 de villis et curtis Imperatoris. Tit. 42, wo die Meubles näher bezeichnet werden, welche die camera enthalten fol; im Capitulare de villieis regiis de a. 813, wo von Kleidern die Rede ift, welche die Hoffrauen aus Lein und Wolle fertigen und in die camera brittgen follen. Am Edietum Pistense Caroli Calvi de a. 864 $. 14 heißt es wenigſtens Schabfammer, dein es werden den Grafen, welche Miünzrecht haben, 5 Prund Gilber aus camera nostra angeboten, damit fie dad Gerhäft beginnen Fünnen unter der Bedingung fpäterer Rückgabe. Ueber dieſe drei Stellen f._Baluz. 1. 337. 510. 179. Serner erwähnen die Förmulae Bigno- nianae bei Cariciani Baiuaronum leges antiquae II: 272, unter der Formel Oantio de clavibus auch die „‚cellaria vel camera et graniea (= granaria), quiequid in eis habuit repositum, hoc est, aurum, argentum, drapalia, arma, vinum, ah- nonam vel yitalia (= victulia) sua,“ woraus die Teste Bedeutung von camera unzweifelhaft ift. Die oben erwähnten Urfunden hat Muratori Res italicae loe. eit. Es gehört auch Hierher die Stelle aus Hincmar (Sec. 9.) de ördine palatii c. 22. De honestate vero palatii seu specialiter Ornaniento regali nee non et de donis annuis militum absque cibo et potu vel equis, ad reginam praeeipüe et sub ipsa ad camerarium perünebat. — De donis vero diversarum legationum ad camerarium adspiciebat, nisi forte jubente rege tale aliquid esset‘, quod reginae ad tractandum gum ipso congrueret. Bei Duchesne I. p. 490. 3) In biefer Bedeutung erſt in folgenden Urkunden: 2 Diplomata Ludovici II. a. 874. Diploma ejusdem a. 870. Diplom. Berengarii I. a. 889. et 919. Ueberhaupt nebraucht von diefer Zeit an für Kaffe, worein Geldftrafen, Steuern, Gefälle u. dsl. unter faatsrechtlihen oder fraatögrundherrlihen Titeln erhoben , floſſen; daher auch die Päbſte, Biſchöfe, Achte und Markgrafen, diefe befonders als Staatsbeamte, camera nostra fügen, wenn es fich um jene Einkünfte handelt. Muratori Res italicae loc. eit. p. 106. 126. 194. 197. Bei den Feudiſten kommt e8 dann in diefer befondern Bedeutung inner vor, 8.1. Kammergüter. Rammerverwaltung vor den fränfifchen Königen (bis a, 534 nach Chr.). Man nennt in dieſer Periode blos die Brivatgüter der Könige Kammergüter. Ihre Einkünfte dienten theils zur Befriedigung der perfönlichen Bedürfniffe der königlichen Familie, theils zur Befriedigung der. Staatsbedürfniffe. Diefe waren nicht groß umd dabei fehr einfach. Sie bilderen fich mehr nach augenblidlichen Verhältniſſen. Die ganze Gtaatöverwaltung ‚war nichts weniger als verwickelt, und handhabte blos 1) das Kriegs- und Frie- dens-Recht, und die Anwendung der hierher einfchlagenden Ge- fchäfte und Anfalten; der Beamte hierfür war mehr ein anfer- ordentlicher und vereinigte in fich die höchſte Beamtengewalt im Kriege, in der. Gefehgebung und Hffentlichen Berathungen. Er hieß Dux oder Patrieius. Aber als ordentlicher Beamter and er über mehreren Gauen mit Civil- und Militärgewaltz 2) die Nechtöpflege oder Gerichtsbarkeit und den Vorſitz in den Bolfsgemeinden. In allen Rechtöftreiten, Die nach Volfsrechten 1) zu schlichten waren, urtheilten die blos aus Freien beftehenden 7 Bolfsgemeinden unter dem Vorſitze der Fünisfichen Beamten (judices fiscales). Gewiſſe Rechtsſtreite aber gehörten vor dem Grafen (gravio, comes), d. h. Borfiser in den Gaugerichten Grafending); andere vor die Gemeinde der Hunderten und ihren ordentlichen Richter, der Centaraf (Oentenarius) hieß; die nie⸗ dere Gerichtöbarkeit in Gemeinden und Marken fand dem Vor, ande der Gemeinde (grevio, Decanus villae) zu. Der König war oberfter Richter 9. Die beiden Lezten fanden unter dem Grafen. 3) Die Berwaltung der Föniglichen Einfünfte, Diefe beftanden aus a) der Grund- und Berfonalftener (Cen- sus, Zins) ); 5b) dem Pascuarium und dem Zehnten d; c) dem Königspfennige 5 d) dem Grafenfchake 9; e) allen erbiofen Erbfchaften; F) den Eonfisfationen und Strafen; g) den Zöllen verfchiedener Art ); ) den Naturalverpflegun- gen, Naturaldienften und Frohnden 8); I) außerordentlichen Kriegs— fienern ); k) den Einfünften aus den Foniglichen Kammergütern, welche durch Wirthfchafter, Schaffner oder Majer (actores, maiores, villici, domestiei, gastaldiones) verwaltet wurden; und I) den Einkünften aus dem Münzregale 19. 4) Solide Sammlungen don Volksrechten find die Lex Visigothorum, Lex Salica, Lex Burgundionum, Lex Ripuariorum, Lex Allamannorum, Lex Bajuvari- orum u. dgl. ©. Eichhorn deutſche Staats und Rechtsgeſchichte. I. $. 29 —44: Mittermaier Grundräge des deutfchen Privatrechtd. I. $. 2. Gie find gedruckt in Georgisch Corpus juris germaniei antiqui. Halae 1738. Canciani Barbarorum leges antiquae. Venet. 1781— 92. V Tomi in folio. Walter Corpus juris ger- manici antiqui. Berolin. 1824. III Voll. 2) ©. Eichhorn deutſche Staats» und Rechtsgeſchichte. J. S. 74. 83. 87. v. Löw Gefch. der deutſchen Keichd + und Zerritoriat; Berfafiung. Heidelberg 1832. $.8, ©. 30. 3) Eichhorn deutiche Staates und Kechtöaefchichte. I. $. 88. Eigenbrodt Ueber die Natur der Bedeabgaben. Giehen 1826. $. 4. Boehmer diss. de vari. censuum significat. Halae 1722. Lang, biftor. Entwicklung der teutſchen Gteuer; verfaſſung. Berlin 1793. ©. 135. Hüllmann, deutſche Finanzgeſchichte. S. 140. Census find nämlich öfters auch privatrechtliche Abgaben vom Grund und Boden, auch Beeden genannt. Struben Nebenſtunden. VI. 463. Struben Observationes jur. et histor. german. Obs. 111. $. 1—3. p. 90 — 101. Dagegen Eigenbrodt 0. 4. D. $. 14. 16. D Sans, bifior. Entwicelung. S. 30— 47. "Boehmer De Origine et ratione decimarum in Germania in feinen Electis juris civilis. Exereit. 18. Tom. IT. p- 64 — 170. Birnbaum, die rechtliche Natur der Zehnten. - Bonn 1831. Selden , History of tithes in fein. Opp. Vol. III. J. a. Coste, Hist. de l’origine des revenus ecclesiastiques. p. 5 sqg- 5) Zur Anerkennung der Foniglichen Oberherefhaft. Lang, hiſtor. Entwide Jung. ©. 30. 6) Bon Anfang blos Gefchenfe, Liebuus, gegeben propter lenitatem et mansue- tudinem eorum. Canciani IV. 204. Lang, hiftor. Extwicelung. S. 30. i 7) Rivaticum , Pontaticum, Cespitaticum, Pulveragium, Pedagium u. f. w. Lang, hifter. Entwicelung. ©. 24. Hüllmann, Sinansgefchichte. S. 222. Im ‚Ganzen 20 verihiedene Arten, die aber ſämmtlich römifchen Urfprungs find. 8) Die in die Provinzen kommenden Grafen, Beamten und Wilchdfe Hatten anzufprechen: freied Quartier (Albergaria), freien Transport und Sahrt und freie Verföftigung (Parata, Missaticum, Atzung), welche fehr viel betrug und durch bes “fondere königliche Vollmachten (Tractatoria) befimmt wurde. Die Srohnden waren entweder wirftiche Spanndienfte (Straßen » und Hevrenfrohnden, Angaria, ‚Paran- garıa, Nothreißen) oder bloßes Hevleihen von Pferden ( Paravedi — Canciani IV. 207). 2ang, hiflor- Entwicelung ©. 29. Hüllmann, Sinansgeihichte. ©. 93. Eigenbrodt, Ueber die Bedeabgaben. $. 17. v. Löw, a. a. 2. @. 58. 92. 9) Die Inferenda in Naturalien oder Geld nach feften Taren von eroberten Ländern, z. B. in Thüringen, fpäter auch von den Sachſen und Slaven, Lang, hiſtor. Entw. ©. 26 — 27. 10) Ber Solidus enthielt 40 Denare, wovon 500 auf ein Pfund Silber singen. Werth des Goldes zum Silber = 1:12. Eichhorn, deutſche Staats⸗ und Rechtsgeſchichte. I. $. 89. Lex dalica. Tit. 1. cap. 1. Canciani II. 17. $. 8. Kammergüter und Kammerverwaltung. unter den fränfifchen Königen (vw. 8. 534 — 888), Es Fam jest, befonders unter Carl d. Gr., weit mehr Hrd- nung in die gefammte Staatävermaltung: Es trat im einer ge naneren Abgränzung hervor; .. I Das Minifterium, welches noch faft aus den nämlichen Per⸗ fonen wie in voriger Beriode beitand. Die dafferbe bildende Behörden waren früher nämlich 1) der Major domus (Befehlshaber der könig⸗ lichen Leute) Aus ihm war das jetzige Faiferliche Haus hervorgegangen und er fiel folglich für diefe Periode hinweg. 2 Der Referendarius, welcher früher von einem Weltlichen befest war. Da es jetzt eines ei- genen Minifterd der geiftlichen Angelegenheiten bedurfte, fo wurde diefe Stelle, unter dem Titel Apoerifiarius, von einem Geiftlichen . beſetzt und er bief auch Archicapellanus, weil er auch die Nufficht über die Hofkanzlei und Hofgeiftlichkeit hatte. 3) Der Comes palatii (Pfalzgraf), welcher ein Nichter im Hofgerichte geweſen war, jetzt einem erweiterten Geſchäftskreis hatte, und Minifter der weltlichen Angelegenheiten ward. Der Cubicularius, jet auch Camerarius Kämmerer) genannt, welcher der Minifter der königlichen Ein- fünfte und des Föniglichen Haufes war. Er war aber eigentlich. nur oberfter Erheber und Verwalter des Föniglichen Privateinfom- mens und Vermögens und fand ald folcher unter den Befehlen der Königin N). 1. Die Reichsftände, zur Weberlegung aller wichtigen Neichdangelegenheiten und zur Ordnung aller Reichsangelegen⸗ heiten. Sie wurden im Frühiahre gehalten, und es verfammelten fich die Bifchöfe, Aebte, der Adel und die Hpof- und Gtaats- beamten als Berathende. Die anderen Anmefenden hatten Feine Berathungsſtimme. In dieſen Neichötagen wurden Die Capitu— 9 larien verfertigt. Die geiftlichen Angelegenheiten wurden in einer befonders gebildeten Curie von den geiftlichen Neichsftänden be- rathen 2). IH. Die Volksgemeinden, Volksberathungen über Ddieier nigen Angelegenheiten, in welchen der König dem Bolfe nicht befehlen konnte. Beſonders gehört hierher das Necht ver Wahl derfchiedener Behörden 3) und der Genehmigung von VBeränderun- gen, welche der Reichstag an den Volksgeſetzen machen wollte 8. 2) Eichhorn, deutfche Staats- und Nechtögerhichte. I. $. 25. b» $. 160. v. Löw, Gesch. der deutichen Reichs- und Territorial- Verfafiung. S. 31. 6. 120. Hüflmann, Gefch. des Urſprungs der Stände. 9. 9. 2) Giähhoen, deutſche Gtantd+ und Rechtsgeſchichte. I. $. 161 — 163. v.28Ww, Geſch. der deutſchen Keichd+ und Territorial: Berfafung. S. I93I— 94. 121. 3) 3. 8. der Schöffen, Richter, Vizedome u. dal.; wenn dat Volk Bitten vorzutragen harte; bei den Vifchofswahlen. Raynouard, Hist. du droit municipal en France. Paris 1829. Deutſch überf. dv. ee) Reivz. 1830. I. ©. 95. 105. 110 — 135. I. 5. 32—78. v. Löw, a. a. O. ©. 95. v. Raumer Gefch. der Hohenftaufen. V. ©. 11- 17. 4) Eichhorn, a. a. 2. IL $. 161. vrgl. mit $. 149. Not. e. v. Löw, Geſch. der deutjchen Reichs- und Territorial: Berfafung. ©. 31. $. 9. Fortfehung. Militärverwaltung. WW. Die Staatsverwaltung Sie Fann in zwei Haupt- zweige gefchieden werden, nämlich in: A. Die Militärverwaltung. Es entftand unter Carl d. Gr. eine eigene Militärverfaffung, Heerbann (Hleribannus) genannt, die aber zugleich die eigentliche Stantsverfaffung war. Durch fie war jeder Dienſtherr mit feinen Dienftleuten, jeder Freie unter feinem Senior oder unter feinem Grafen und deffen Hauptleuten (Centenarien) verpflichtet, auf ein allgemeines oder befonderes Heeresaufgebot mit Rüſtung und Lebensmitteln für drei Monate auf dem befimmten Sam- melplase zu erfcheinen D. Blos die Geiftlichen waren aus Nückficht auf ihren Stand von perfünlichem Militärdienfte frei. Wer. beim Heeresaufgebote nicht erfehien, der verfiel in eine Strafe, und konnte fein Benefizium (Lehen) verlieren D. War der Dienftherr Adelige) vom perfünlicher Heeresfolge CHeribannus) frei» fo mußte er dennoch bei Strafe feine Leute dazu ſchicken D. War Einer für fich zur Ausrüſtung zu arm, fo mußte er fih mit Meh- veren vereinigen, fo dag fie zuſammen einen Bannaliften aus- rüſteten, verproviantirten und fchieften D. Jeder Dienſtmann aber, der ein Benefisium befaß, und jeder Eigenthümer von einer ge- wien Grundfläche war für fich dazu verpflichtet 5). Das Landes- 10 gebiet war num nach. den Abfinfungen in der Heeresgröße und Gewalt in Herzogthümer und Grafſchaften eingetheilt 9. . 1) Capitulare Caroli M. de a. 807. bei Georgisch Corp. juris germaniei an- tiqui p. 734. Capitulare II. de a. 805. $. 6. de a. 813. II. $. 9. bei Georgisch p- 696 und 778. Capitulare I. II. et 111. Caroli M. de a. 812, Eichhorn, deutſche Staats⸗- uud Rechtsgeſchichte. J. F. 166. v. Löw, Gefhichte der deutſchen Reichs- und Territorial-Verfaſſung. S. 27. 133. 164. Eigenbrodt, Ueber die Natur der Bedeabgaben. 9. 16. v. Raumer, Geſch. der Hohenſtaufen. VI. ©. 426. 2) Die Strafe durfte von Anfang die Hälfte des beweglichen Vermögens nicht überfteigen (Capitul. II. de a, 805. .$. 19. bei Georgisch p. 700.); fpäter- aber wurde fie auf fehr Hohe Summen normirt. Wer fie nicht zahlen Eonnte, der verlor, big er's Fonnte, die -Sreipeit und wurde Dienſtmann ded Königs, (Capitul TI. de a. 812. $. 1. bei Georgisch p. 761.) > 3) Srei war die Geiftlichfeit und der Eigenthumsloſe. Pflichtig alſo die Bas fallen und der ächte Grundeigenthümer von verfchiedenem Beſige. Aebte, Bifchöfe und Grafen hatten auch eine Anzahl Bannaliften frei, die fie bei Strafe nicht übers fhreiten durften. (Capitul. I. de a. 812. $. 3. bei Georgisch p. 759.) 4) Sowohl geringe wirflihe wahre Eigenthümer, als auch andere. Diefe Lezteren durften aber nur einen freien wahren Grundeigenthiümer ausrüften und verproviantiven. Die Dffisiere und ‚großen Grundeigenthümer im KHarnifche und zu Prerde; der gemeine Soldat nur mit Lane, Schild, Bogen und Pfeil. (Capitul, 1I. de a. 805. $. 6. de a. 803. $. 9.) ©. Note 1. 5) Diefe Grundfläche hieß Mansus, aber man Feunt ihre Größe nicht. Bon Anfang war der Mansus eine unbeftiimmte Stähe, Man f. Eigenbrodt S. 16. und die dort angeführten Ehriften. 6) Obſchon Feine beftändigen Herzoge dort hingefeßt waren, und weil die Graf fhaften einen Haltyunft haben mußten. Ständige Herzoge wurden erft gegen Ende diefer Periode wieder eingeführt. Eichhorn, deutſche Staats, und Rechtsgeſch. 1. 6. 170. v. Löw, Gefchichte der deutſchen Neichs+ uud rereucs·· ©. 152. 126 folg. 137. 134 folg, $. 10, Fortſetzung. Juſtizverwaltung. B. Die Civilverwaltung. Den Gegenſtänden nach weiche fie unter fich begriff, Fonnte man unter Earl d. Gr. fchon das Religions und Culturweſen 1), das Gicherheitd- und Wirth- fchaftöwefen I, dad Rechtöwefen und die Staatseinkünfte und Aus- gaben unterfcheiden. Allein in der Organifation Fannte man nur: 1) die Gerichtöbarfeit, welche eben überhaupt die Schlich- tung von Streitigfeiten, die Befeitigung von Beſchwerden, und die Verfügung von Strafen zum Gegenftande hatte, und unmit- telbar vom Könige ſelbſt, oder mittelbar durch feine fteilvertretende Beamten gelibt wurde, Das Gebieten Cbannire) bei der höch- fen Buße (60 solidi) fand aber nur ihm allein zu, darum hieß dieſe auch Eönigliche Buße Cbannus regalis).. Sn dem Gr- fchäftsfreife der Grafen und Eentenarien war nichts. abgeändert worden. Aber alle Gerichte waren mit Schöffen aus dem Volke) beſetzt. Die Schöffen im Eöniglichen Gerichte ſelbſt waren jedoch 11 die geiftlichen und weltlichen Großen des Reichs. Die Sachen diefer Lezteren kamen aber flets vor den König ſelbſt und fein - Gericht. 1) Die Keil igionsangelegenheiten wurden von der Geiftlichkeit und vom geiſt⸗ lichen Minifter Cef. S. 8.) beforgt, unter dem Genchmigungsrechte des Kaifers. Daher ſchon in der vorigen Periode die Synoden, Aufſicht auf den Gottesdienft, Anſtellung der Geifilichen, religiöſe Geſellſchaften (Eichhorn, deutiche Er. und R. Gefhichte. I. 6. 97 folg.), und Aufficht auf die Klöfter und Canonici in diefer Periode (Eihhorn, a. a. D. I. $. 178 folg.). Die Eulturangelegenheiten wur, den beforgt durch die Klofter : und Domfchulen zur Bildung von Lehrern und Geifts lichen, durch die Verfammiung einer Gelehrten: Afademie um den Kaifer Cart ſelbſt, der fich eifrig der Wiftenfchaft widmete (Eichhorn, a. a. O. I. $. 138.). 2) Earl d. Gr. errichtete zur Erfeichterung de3 Handel Stapel: und Handelds pläge (Capitulare II. de a. 805. cap. 7. bei Georgisch p. 670.). Ueberhaupt zeugen von diefen Verwaltungsgegenſtänden die häufigen Artifel der Capitularien gegen Anwendung von Abortiv Mitteln, über die Aufnahme fremder Perfonen, über den durch Thiere verurfachten Schaden, über den Getreidewucher, über die Falſch— münzerei und dad Geldwefen, über Gebräuche und Mißbräuche der Kirche, über Öffentliche Aufftände, über die Sinfen, über die Theilung und Benutzung des Wald s und Feldbodens, über die Behandlung der Wittwen und Waifen, der Dienfiboten, über den Druck der Beamten auf dad Volk, über dad Straßen, und Brückenweſen u. dgl., deren befondere Gitirung wegen der Häufigkeit ihres Vorkommens hier unnsthig ifts 3) Eihhorn, deutfche Staats» und Rechtsgeſchichte. J. S. 164 und 165. v. Löw, Gefh. der deutjchen Neichd» und Territorial » Berfaftung. ©. 160. 129. — Raynouard Hist. du droit municipal, überf. v. Emmermann HI. ©. 5- $. 11, ; Fortſetzung. Rammergüter, Finanzverwaltung, 2) Die Finanzverwaltung. Mile bisher berührten Staats— angelegenheiten, die Kriege, befonders Carls d. Gr., die Pracht, womit er öffentlich erfchien, deuten fchon an, daß der Gtaatsaunf- wand. fehr bedeutend für Diefe Periode geftiegen war. Dadurch und Durch das allfeitige Durchgreifen Carls d. Gr. erklärt ſich auch eine viekfeitige Umänderung im Organismus des Finanz- weſens. 1) Die Domänen gaben D die Haupteinfünfte, und es gibt fett wirklich Staatslandgüter im Gegenfase der fürftlichen Kammergüter. So wie aber Kammer fo viel ald Staatskaſſe be- deutet, fo verficht man unter den Kammergütern auch die Staats— Domänen. Man?) unterfcheidet a) die Reichsdomänen, d. h- den Inbegriff von Erbgütern, theild der merovingifchen und pipi- nifch-carolingifchen Königsfamilie, theils und hauptſächlich der vielen unterdrücdten Stammfürften der einzelnen deutschen Völker⸗ ſchaften; b) die Landesdomänen, d. bh. cine Miſchung von fürſtlichen Stamm- und Familiengütern, von angemaßten ſowohl mittelbaren als unmittelbaren Reichsdomänen, von angefallenen Reichspfandſchaften und ſäkulariſirten Stifts- und Kloftergütern. 12 Die Verwaltung der: Domänen war der Hauptgegenfland der Finanzverwaltung und Faiferlichen Sorge 3; Auch 2) das Münz⸗ regal gab dem Staate Einkünfte 9. Es wurden 3) die früheren jährlichen Geſchenke an. den König und die königlichen Beamten jest ald Schuldigfeit verlangt in Lieferungen bei der periodifchen Berfammlung des Heerbanns und beim Aufenthalte des Königs in den Provinzen, wo die Domäneneinfünfte nicht binreichten 5). Es wurden 4) im Kriege fogar zwei Drittel der Erndte zur Ver⸗ forgung der Armee als Contribution in DBefchlag genommen 9. Es dauerten 5) die Frohnden fort, aber als eine allgemeine Saft 7); und 6) die Verpflegung der Föniglichen weltlichen und geiftlichen Beamten bei periodifchen Gefchäften in den Provinzen war wie die Sporteln ebenfalls durch Gebrauch und Geſetz ge- beiligt 95 es nahm 7) der Cenſus jet die Natur einer allgemeinen Staatslaft auf das Beſtimmteſte an ); dabei waren 8) die Zölle troß der Faiferlichen Gebote, da fie auch in die Hände der welt lichen und geiftlichen Großen des Neichd gefommen waren, wegen der Erpreffungen fehr drücdend 1%. Endlich aber dauerten 9) die Eonfisfationen, Bußen und Heerbannsftrafen. in ihrer drücdenden Wirfung fort 11), und es wurden 10) von den Juden anfänglich Sudenfchußgelder erhoben 12). 41) Domäne (dominium, domanium, demanium) hieß urfprüngfich bloß herr fchaftliches Sand (Terra dominica). In obiger Bedeutung aber heift es Tandess herrliches Gut, und begreift die Villen (Yandgüter), Eönigliche Höfe, Kammergüter (auch Kaſtengüter) und fiskaliſche Güter. Als ſolche Leztere kommen agri, domus, loci, fisci und villae fiscales in Eimer. Zeit vor, Charta pactionis de a. 587 bei Baluz. I. 13. Gregor. Turon. lib. cap. 45.. cap. 32. Caroli M. Capitulare de villis $. 4. 6. 52. Dllnsun ——— der Domänenbenutzung in Deutſch— land. ©&1—3. 2) Diefe Unterſcheidung macht Hüll mann Sinansgefeb. & .1—141. j 19— 35. Ein Berzeichnif der Kanıntergüter a. a. 9. ©. 20. und in —— en Geſch. des Urſprungs der Stände in Deutſchland (Berlin 1830). 8. 8. ©: 57. 3) Daher dad eigene Capitulare Caroli M. de villis und das Breviarium rerum fiscalium. Mit Benerfungen und. deutfh in 8. G. Anton Gef. der deutfchen Sandwirthfch. J. ©. 177 folg. Aber im Urterte auch bei Baluze, Georgiſch und Walther. 4) Man fchlug aus 4 Pfund Silber 22 solidi zu 12 Denaren. Der nz meiſter erhielt von diefen 22 solidis 1 solidus. als Schlagſchaßz. Eichhoru, deut ſche Staats + und Rechtsgeſch. I. 8. 171. Hirſch, Mümarhiv. I. 1—2, Hülls mann, Geich. des Urfprungs der Regalien in Deutfchland. - ©. 58. Deffelben Sinanzgefh. ©. 54 Meine ſtaatswiſſenſch. Verſuche über Staatskredit, Staats schulden und Staatöpapiere. Heidelb. 1833. ©. 141. Not. 139. und die dort citirten Gapitularien. * 5) Es wurden ſogar Placita (Volksverſammlungen) propter dona generaliter danda gehalten. Sie konnten in Geld oder, Naturalien, z. B. Eiern, Hühnern u. dgl., von mehreren in Gemeinſchaft in einem Maaße Korn oder Hafer beſtehen. Diefe bildeten dann die Beſoldung jener Behörden. Die Charitativen, Auriliens gelder oder Gefchenfe aber dienten. meiſtens auch sur Anterhaltung der Könige in 13 den Provinzen, Du Fresne du Cange. Glossarium, voce: auxilium, donum etc. gang, hiſtor. Entwicfelung. ©. 18 — 21. Eichhorn, deutfhe St. m. R. Geſch. T. 6. 171. el. mit 164. Notea. 'Eigenbrodt, Ueber die Bedeabgaben. 6.17. 18. Hültmanıır Sinanzgeſch. ©. 82. v. Löw ſa. a. O. ©. 116. 6) Capitulare II. de a. 812. cap. 10. Ben hiſtor. PER, ©. 30. Die -Geiftlichfeit mußte in Kriegszeiten oft dem Könige felbft oder feinen Gläubigern ihre Güter gegen einen jährlichen Zins von jedem Haufe überlaſſen. Cap. V. de a. 743. cap. 3. 2ang 4. a. O. ©. 21—22. Eigenbrodt a. a. O. 6. 18. el. mir $. 2. II. Infoferne war fie alfo nicht fteiterfrei. 7) Sie wurden auf die Einzelnen umgetheilt und die Grundherrn. Ludovici Pii Praec. pro Hispanis cap. 1. Caroli M. Capitul. I. a. 812. cap. 28. II. a. 813. cap. 10. Ediet. Pistense Caroli Calvi cap. 26. 8) Wegen diefer Vortheile fuchten die Beamten oft Gerichtäfigungen zu halten (placitare). Wegen diefes Mißbrauchs entftanden königliche Beſtimmungen über die Anzahl der jührlichen Placita. Monumenta Boica vol: VII. p. 101. a. 1143. Capitul. lib. IV. $. 57. bei Georgisch. 1384. Gigenbrodt a. a. O. $. 8. 17. I.:4. 'Formulae Marculfi I. 11. Capital, I. a. 819. cap. 16. Capitul. V. ejusd. anni cap. 26. Was der Einzelne gab, hieß Conjectus. Die Sporteln beftanden fchon feit der vorigen Periode, und machten einen Theil des ftreitigen Gegenftandes aus, 3. 8. bei den Baiern 1/9 defielben (Lex Bajuvariorum. Tit. II. cap. 16. bei "Georgisch ‘p- 271.). Wenn der Kaifer bei Erbfolgeftreitigkeiten den Commifar ſchickte, dann erhielt er 1 ıf10 deffelben (Baluzius II. 902.). Da das Sportelnnehmen mißbraucht wurde, fo entftanden darüber Gefege ( Pipini Capitul. de a. 755. $. 24. Carol. M. Capitul. de a. 803. $. 2. Bei Georgisch p. 522. 675.) "Hüllmann Sinanssefh. ©. 173. Eigenbrodt a. 0. O. 9.17. III. $. 8. not. e. und $. 19, not. p. 9) Der Census war eine Kopf» und Vermögensſteuer von freien nichtadeligen Menfhen. Eigenbrodt a. a. O. $. 4. 18. Caroli M. Capit. II. de a. 805. cap. 20. Caroli Calvi Capit. Tit. 37. cap. 8. Ejusdem Edict. Pistense cap. 28. Auch Capit. IV. a. 819. $. 3. Bei -Georgisch p. 851. 10) Capitull. Lib. III. cap. 12. Lib. V. cap. 202. Durch allerlei Zudring ⸗ lichkeiten war das Zolfrecht an geiftliche und weltliche Großen gekommen, nebft dem Marktrechte. Es gibt daher Verbote eigenmächtiger Zollanlagen. Capit. Carol. M ‚de a. 779. ‘cap. 18. Capit. V. de a. 806. cap. 11. Ludovici pii Capit. I. de a. 819. cap. 11. Capit. de a. 820. cap. 3. und mehrere andere Belege: bei Hülle mann, Geſch. * Urſprungs der Regalien. S. 45— 50. 411) Wie Hart die. Heerbannsſtrafe von 60 solidi zu 12 denar, war, iſt zu ernieffen daraus, daß man für 1 denarius 45 Stück 2pfündige Roggenbrode, und für 2 solidi eine Kuh Faufte. Darum wurde die Unerichwinglichfeit der Strafe aufgehoben durch. die Verordnung, daß der Straffällige von 6 Pfd. Vermögen 3 Pfd., von 3 Pd. nur 1ıf2 Pfd., von 2 Pd. aber 10 solidi, und von 1 Prd. Vermögen 5 solidi geben mußte, Capitull. Lib. III. cap. 14. 2ang, hiſtor. Entwicelung. ©. 23. Sie waren aber immer noch drürkend genug. Hüllmann, Geſch. ded Uefpr. der Stände. $. 19. 20. v. Löw a. a, 8. ©. 136. 12) Den Judenſchutz will Eichhorn a. a. O. I. 6. 171. Note n. in diefer Periode noch nicht gefunden haben. Allein nah Hülfmann, Geſch. des Urſpr. der, Regalien. S. 51 —52;, der ſich auf eine Urfunde Ludovici pii de a. 828. bei Bouquet VI. p. 649. beruft zahlten die Juden bereit? an die Kammer eine Abgabe für das Aufenthaltsvecht, befonders in den Füniglichen Pralzen, wo diefelbeu wegen des Zufammenflufes vieler Menfchen viele Gerfchäfte machen fonnten. Lang eu wähnt defien auch nicht. Hüllmann, GStädtewefen im Mittelalter. IL S. 59,, der ſich ©. 65. auch auf. Caroli Calvi Capitul. de a;, 877. Tit. 52. 8: 31. beruft. Die Teste Stelle „dent decimam * kann aber auch Zehnten bedeuten, da die Suden auch Grund und Boden befaßen. r © 14 8. 12, Fortfegung. Vehördenorganismus, Asch der Organismus der Behörden, welche diefe Gefchäfte zu beforgen hatten, erlitt fehr bedeutende Veränderungen. Es trat eine eigene allgemeine Verwaltungsbehörde in dem Missus regius (Sendgrafen) ind Leben 2). Derfelbe war ein Gefandter, welchen der König in die Provinzen fchickte zur Con- trole der Kriegd-, Gerichts- und Finanzverwaltung, und zur Bolführung ordentlicher und augerordentlicher Berwaltumngsgefchäfte. Er erfcheint daher bald als oberſter Beamter über den Herzögen (wenn er nicht felbft Herzog war), Grafen und Gentenarien zur Eontrole und Ausführung der Verordnungen des Heerbanns 2); bald als lezte Inſtanz vor dem Könige im Gerichtöwefen, an die man gegen Grafen und Eentenarien appellirte und Befchwerden führte, und als Prafident von Landtagen (Placita) fo wie von anderen Gerichtöfikungen 5 bald als oberfter Beamter und Com- troleur in der ganzen Öteuerverwaltung, am den man gegen Be— drückungen durch die Steuererheber Befchwerde führte, fo wie als oberfter Controlbeamter in Strafangelegenheiten, und als höchſte Behörde in der Domänen- oder Kammerverwaltung, die felbft an— ordnete, Befehle vollzog und den Mittel - und Unterbeamten auf die Finger ſah . Die Mittel» und Unterbehörden de Königs in der Kriegd-, Gerichts und Steuerverwaltung waren nicht „ausschließlich, Tondern. gemifcht die Grafen und Conte- warten, Ausfchliehliche Unterbehörde in der Kammer- oder Do— mänenverwaltung waren, blos die Schaffner (williei, actores u. dgl), welche eine Villa fammt Zubehör (actio domestiea) zu verwalten hatten, und die Förſter (forestarü), melche die ‚größeren Waldungen (foresta) beauffichtigten, unter welchen noch andere niedere Diener fanden, und Deren mehrere unter einem Centenarius fanden, der alfo ein Kreisaufſeher im Domänenweſen war >). | | 4) eber deſſen Pflichten und Befugniſſe handeln die Capitularia de legatione omnium. Missorum dominicorum, nämlich Capitulare de a. 819. V. cap. 1. Ca- ‚pitull. Caroli. M. et.Ludovici pii. Lib. IV. Tit. 44. bei Georgisch p. 853. et:1382. Außerdem 3. B. noch Capitul. .de,a. 789. II. 11.19. bei Georgisch p..576. 04- pitul. de a. 807. cap. 7. bei-Georgisch 736. Capit. I. de a. 812. bei Georgisch ‚759. . Capit. V. de a. 819. cap. 1. bei-Georgisch..p. 855 sq. Capit,.de.a. 823. cap..28. bei Georgisch 884 — 886. Capitularia Caroli M. Lib. II. 26 bei Geor- gisch 1335. Hüllmann, Gejchichte des Uriprungs der Stände, $. 11. v. Löw 0.0.9. ©. 123. 151. * 2) Eiwyorn, deutſche St. und R. Geſch. I. $. 166. 3) Eichhorn, a. a. DL. S. 164. 15 9 ae oa» 1 8171, 5üllmann, Gefhichte der Domän. —— 418. 5) Sr Gerd. der —————— ©. 13 — 46. Deſſelben Geſch. des uͤrſpr. der Stände. 5. 9. v. Löw a. ad. ©, 117. 8§. 43. «⸗ Kammerverwaltung während des Reiches v..8. 888 72. Nach Earl d. Gr. veränderte fich die Gtaatöverfaffung und Organiſation wefentlich., Denn fchon Ludwig der Fromme war nicht im Stande, das Inſtitut Der Heerbannsmilitz zu halten. Der gegenfeitige Verband durch Benefizien, der vorher nur einen Theil feines Reichsverbandes gebildet hatte, dehnte fih ſo aus, daß es allmälig der herrſchende Charafter des inneren Reichsver—⸗ bandes wurde. An die Stelle der früheren Gelobung von Abhän- gigfeit war allmalig jene der -Trene und Dienftgewärtigfeit des Adels und der Geiftfichfeit getresen. Mit andern Worten: Der frühere Abſolutismus ging in einen Feudalismus, d. h. in die Lehnsverfaſſung über ). Diele Fundamentalveränderung tft der Grund der Abänderungen in der Staatöverwaltung, und ind- befondere der Kammerverwaltung. Es it nämlich L das Minifterium, feirdem der Kaiſer als Fürst feine eigenen Dienftleute Hatte, von den eigentlichen Hofchargen getrennt. Da der Faiferliche Hof Feinen ſtändigen Gi hatte, fo waren die fogenannten Ersbeamte und die Reichödienftleute von den Hofchargen verfchieden. Diefer Unterfchied begann mit den fränfifchen Kaifern. Der erfte Miniſter in geiftlichen und weltlichen Angelegenheiten ift fortan der Kanzler, der alfo die Gewalt des Pfalzgrafen und Apokrifiarius bei unmittelbarer Berathung mit dem Kaiſer beſaß. Der Pfalz- graf, als oberfter Nichter, verfchwand und Diefe feine Funktion erhielt ein eigener Hofrichter. Nur der Pfalzgraf von FSranfen Cam Rheine) iſt noch Neichsergbeamter. Das. Richteramt der Pfalzgrafen, diefer ausgenommen, war nach und nach mit allmäliger Berbreitung der Lehnsverfaſſung ein Fürſtenamt geworden in den eigenen und Lehnsbeſitzungen der Pfalzgrafen 2. 1. Die Reichstage hatten eine andere Bedeutung befont- men, da nicht beftimmt war, in welchen Fragen die Reichsſtände mitzuftimmen hatten, ausgenommen die Beſtimmung, daß ohne fie fein Gefes gegeben werden durfte, und daß man auf Reichs— tagen die auswärtige Politif berieth und Reichskriege beſchloß. Das Necht der Neichsflandfchaft ift ein rein perfönliches der weltlichen und ‚geiftlichen Fürften, Grafen und Herren, mit Aus- fchluß aller Anderen, geworden 3). 16 II. Die Landſtände, am der Stelle der früheren Bolts- verfammlungen, Banden die Hoheitsrechte der Landesfürften. Allein das Necht der Lamdftandfchaft hatten nur die Biſchöfe, Grafen, Herrn und Nitter , 1)- Eichhorn, dentfhe Staatds und Rechtögefchichte. II. 9. 286. v. Löw, Geſch. der deutfchen Reichs- und Zerritorialverfaftung. $. 40. ©. 176 fs. Lang, hiftor. Entw. ©. 48. Das Recht des Heerbanns ging auf die einzelnen Landes heven über. Eichhorn a. a. 1-$. 304. 2) Eihhorn a. a. 2. I. $. 291. v. Löw a. a. 9. ©. 151. 206... 3) Eichhorn a. a. O. I 6. 292, v. Löw a. a. 92.6. 151. 207. 4) Eihhorn a. a. O. IL. S. 309. Hültmann, Gefch. des Urſprungs der Stände. $- 54, \ a $. 14, Fortfeßung. Behördenorganismus. IV. Der Organismus der Behörden hatte feinem Wr- fen nach durch das Lehnsweſen eine andere Geftalt erhalten. Den Schlufftein der Negirung bildete der Kaifer nebit den Reichs— fänden im deutfchen Reiche 1), Für die innere Verwaltung be- fanden zwar noch die Herzogthümer und Graffchaften; allein fie übten ihre Gewalt nicht mehr anftatt des Kaifers, ſon⸗ dern zu eigenem Nechte oder zum Lehne vom Kaifer empfangen 2). Länder, welche jenen auf diefe Weife nicht unterworfen waren, wurden durch Reichsvögte 3) am des Kaifers Statt verwaltet und waren alfo dem Reiche unmittelbar untergeordnet d. Die anderen Länder und Städte waren dies mittelbar durch ihre , Fürften, welche man fchon Landesherrn nennen kann ). Einen Missus gab es nicht mehr 9), ö 1) Die Reichsgeſetzgebung, auswärtige Politif und Rechte, einen Reichskrieg zu beſchließen, zu führen und zu beendigen, gehörten ihnen zum Voraus. ©. $. 13. I. Eichhorn a. a. O. U. $. 290. v. Löw a. a. D. ©. 207. 2) Die Herzogthümer hießen Fahnlehen, und ihre Verwalter Reichsfär— ften, geiſtliche oder weltliche. Solche Fahnlehen ſollten nach ihrer Erledigung nicht über Jahr und Tag unverliehen fein. 3) Sie waren ,. wie die beiden andern, alfgemeine ER —— So wie ſie anſtatt des Kaiſers ſtanden, erhoben und verwalteten ſie auch die Einkünfte aus ihren ‚Provinzen anſtatt der und fir die Kaiſer. Eichhorn a. a. O. I. $. 234. b: v. Löw a. a. O. © 176. Sie find aber verfchieden von den Lands vögten. 4) Solche Unmittelbarkeit genoffen befonders einzelne Städte, Reichsſtädte genannt. Diefer Städte Bogteien find daher aud von den Landvogteien, Burg grafen u. dgl. zu unterfcheiden. Sie bildeten alfo als Körverfchaft ein wichtiges Glied in der damaligen NReichsverbindung. Ueber die Entftehung der Städte, ber ihre Verfaſſung, Rechte und Verwaltung f. Raynouard histoire du droit municipal; überfegt von Emmermann. Leisig 1830. II Bde. Wilda, das Gildenweren im rittelalter. Halle 1831. Hüllmann, GStädtewefen des M. A. IV Be. Bonn 1826. v. Raumer, Gerd. der Hohenftaufen. VI ©. 74 N 5). Der Kaifer hat aber immer noch das Recht, die Negirung felber zu vers fehen und beliebig Rechte und Privilegien zu ertheilen. v. Löw a. 0,0. ©. — 6) Eichhorn a.a. 2. I. 9 291. 17 Fortſetzung. Militärwefen und Gerihtswefen. V. Die gefammte Staatsverwaltung kann noch in zwei Hauptzweige gefchieden werden, nämlich A. die Militärver- waltung. Die Heerbannsmilis ging im Neiche in die Lehns— milis über, während fie den einzelnen Landesherrn noch zuftand gegen ihre Unterthanen, in ſofern diefe nicht im LSchnöverbande zu ihnen fanden. Die Reichsſtände und reichsunmittelbaren Gemein- heiten find als folche mit ihren Mannen und Unterthanen zur Heerfolge verpflichtet. Eritere Eraft der Lehmöpflicht gegen den Kaifer mit ihrer NRitterfchaft, andern Freien und Städtern; die Lezteren wegen ihrer Unmittelbarfeit und der Berleihbung mancher Taiferlichen Privilegien und Borrechte. Jene dienten unter dem Banner ihres Fürftenz diefe unter dem ihres Reichsvogts. Unter jenem Banner waren aber noch die Fahnen der Graf- und Herr fchaften. Die befonderen Dienftrechte beftimmten die Bedingungen des Dienftes. Wer ein Neichölchen befaß, hatte ſechs Wochen auf eigene Koften zu dienen; der Dienjimann mußte während des Feldzugs vom Dienftherrn erhalten werden, wenn das Dienflrecht nichts Anderes beftimmte. Das ganze Reichsheer war nach Rang. Verdienſt und Würde im fieben Schilde getheilt U. B. Die Civilverwaltung und unter diefer: I Die Gerichtsbarkeit. Weber Leib, Ehre und Lehen der Reichsfürſten übte der Kaifer felbft in den fogenannten Fürftenge- richten. In anderem Sachen richtete der Hofrichter an des Kaifers Statt, und die Faiferlichen Hof- und Landgerichte in den Pro vinzen, unter welchen noch die gemeinen Landgerichte ſtanden?). 1) Eichhorn, deutihe St. und R. Geſch. I. S. 294. v. Löw a. a. O. ©. 176— 180. 209. Son 10 Mansis Reichsgut im Lehen mußte 4 Ritter und 2 Knechte, von 5 Mansis 4 Kitter und 1 Knecht geftellt werden. - Der Dienft der Nichtlehnsleute des Reichs richtete fich nach Herfommen und freier Zuſage. Den Kaifer ſtand aber das Reichsheer, wenn bewilligt, nur auf Furze Zeit pflichtgemäß su Gebote, und er mußte fchon in diefer Periode, wenn ihm die Zuſtimmung der Stände zu einem Zuge fehlte, ein eigenes Heer aufftellen, wozu er fich befoldeter Ritter und Knechte bedienen mußte. Gefchichtliche Beweiſe davon, und daß dies auch ſchon die Sandesheren thaten, bei Eihhorn a. a. D. Note z, aus den Jah⸗ ven 1195 und 1236. Lang, hiſtor. Entwickelung. S. 87 — 89. 2) Eichhorn a. a, 9. II. S. 293. Der Hofrichter wurde a. 1235 zuerſt bes ftelit. Schilter, Institutiones j juris publici. L. 4. Tit. 9.- $. 379. Hüllmann, Geſch. des Urfprungs der Stände. $. 9. v. Löw a. a. od. ©. 207. $. 16, Fortfehung. Finanzmwefen. Das Kammerweſen und die Regalien. 1. Die Finanzverwaltung nahm jest auch entfchieden einen anderen Eharafter an, Einfünftequellen waren: Baumſtark Encyelopädie. 2 18 1) Das Reichsgut. Man unterfcheidet die eigentlichen Kam- mergüter, ammelchen dem Kaifer das Achte Eigenthum gehörte, und die Herrfchaften, welche aus Bogteien und Städten beftanden, Jene wurden unmittelbar von Amtsverwaltern oder Amtmännern bewirthſchaftet; Diefe aber von Bögten !). Die Amtlente waren die Unterbehörden in der Domänenverwaltung; die Hberbörden aber waren die Pfalzgrafen 2). Als Mittelbehörden kann man jene Bögte betrachten, obſchon fie Feine Controle über die Amt- leute hatten. Die Pfalzgrafen, Bräfidenten bei den Pfalzkonventen (Conventus palatini), mußten um fo mehr Oberbehörde fein, als die Kaifer ihren Aufenthalt auf einige Zeit in den Pfalzen wähl- ten und für fih und ihren Hof dafelbft der Naturalerpflegung bedurften. Durch Lehen, durch Veräußerung und Verpfändungen in diefen Zeiten der Noth und Berwirrung, durch die Zudring- lichkeiten der geiftlichen und weltlichen Großen des Reichs, umd durch die Anmaaßungen der Neichdvögte war nach und nach das Reichsgut und das Kammergut an fich und in feinem Ertrage ſo ge- fchwächt worden, befonders war der Verwaltungsaufwand fo groß, dag das reine Einfommen daraus bei weiten nicht zur Deckung der Hof- und Reichsausgaben binreichte 9), Es ift alſo natürlich, daß die Kaifer, ſo wie fie einerfeits durch jene Verhältniſſe und Ertheilung von einträglichen Privilegien immerfort verloren, ſich auf anderem! Wege Einkünfte zu verfchaffen fuchten, wenn man dazu noch bedenkt, daß fie fich immer mehr zur Unterhaltung von Soldmilis geswungen faben. Daher kommt ihr Streben, die folgenden Einfünftequellen zu erweitern, nämlich: '2) Die Regalien und fisfalifchen Rechte, d. b. gewiffe von Kaifer fih allein zugefchriebene Gerechtfame, welche ein Ein- Fommen gewährten, Allein a) das Recht der Zollanlage war mir ‚noch in der Theorie ein Regal, und es war eben fo wie der Domänen- befiß entweder mit den Reichsgütern oder ohne folche in die Hände der Reichsſtände gefommen, fo dag der Widerfpruch entfiand, der Kaifer allein babe das Zollrecht, vderfeibe dürfe aber nicht ohne Einwilligung des Neichöftandes im Lande des Lezteren Zölle an- - Segen. Der Wirklichkeit nach hatte der Kaifer nur die Zollaufficht, umd das Necht, Zollfreiheit zu ertheilen ). Ebenfo fand es mit dem b) Münzregal, welches der Kaifer nur noch in den. Neichsitädten faftifch befaß, während ihm fonft über das reichsftändifche Münz- wefen bios die. Oberaufficht blieb, und er Feine neue Münz ftätte anlegen durfte, wo für einen Neichsftand daraus ein Nachtheil erwuchs. Der Kaifer hatte alfo auch hier den größten, Theil fei- ner. Reichseinfünfte verloren, während Die Reichsſtände des 19 Gewinnes willen mit ſchlechten, nicht reichsgeſetzmäßigen Münzen den Verkehr überſchwemmten °). Es entſtand aber jet c) das Bergwerksregal „kraft deſſen ſich der Kaiſer das Eigenthum an alle Metall- Cbeſonders der Gold- und Silber-) Gruben zu— ſchrieb. Dennoch aber hatten viele Reichsſtände Bergwerke, ent- weder weil ſie dieſelben ſchon vor Entſtehung und Ausbildung dieſes Regals beſaßen, oder weil ſie ihnen aus kaiſerlichen Gnaden ver- lichen wurden 6). Hüllmann, Geſch. der Domänenbenugung. ©: 25. Man nannte aber auch die Amtsverwalter Vögte, was ſich and der Achnlichfeit der Gefchärte erklären läßt. Kammtergüter und Reichsgüter waren daher verfchieden don einander. Leztere find zu Lehen gegeben und können auch Gentgerichte Haben, jene nicht; hatten fie den Blutbann, fo waren fie auch nicht unter der Vogtei, fondern 6108 unter der Sandvogtei, nämlich wegen der Lehndienfte und. der höheren Landgerichte bei den ‚Landvogteien.. Ein. Reichsgut war bei Nürnberg Man ſ. darüber Eichhorn a. a. 8. MM. $. 295. Note a. b. d. 2) Hüllmanna..a. 9. &.26—30. v. Raumerz Gerd. d. Hohenftaufen: V. 43. 3) Beifpiele von ſolchem Aufwande bei Eihheorn aa. O. II. $. 295. Note d. Die Vögte und Antleute plünderten md betrogen auf alle Art. 4) Süllmann, Gefh. des Urfpr. der Regalien. ©. 6.47—50. Eichhorn 0.0.9. 1. $. 296. Mittermater, deutich. Privatrecht. $. 257—260. v. Raus: mer, Geſch. der Hohenſtaufen V. 421. 5) Hüllmann, Gefh. dei Urfpr. der Regalien. ©. 55 —62. Baumftarf, Berfuche über Staatskredit. S. 1412 Hüllmann, Geich. de3 Urfpr. der Stände. $. 21. $. 47. Derifelben Städteweren. „II. 22. 31: Wilda, das Gildenweſen im mM. U. €. 229. 240. 255. Sn den KReiheflädten verwalteten die Münzer das Münzwefen. Eichhorn a a. 9. I. $..269. v. Löw, Gefch. der deutfchen Reichds und Zevritorials Berfoffung.. S. 220— 223. v. Raumer, Gefchichte der Hohenftaufen. V. 374 6) Das Bergwerksregal mag auch entſtanden fein, ſowohl im Reiche als in den Neichälanden, als unentbehrliched Erforderniß zur Ausibung de Münzregals. Hüllmann, Geſch. des Uripr. der Regalien. S. 72. Eichhorn a. a. O. DM. $. 297. ©: 330. Mittermaier, deutſch. Privatrecht. $. 296. a. $. 17: Fortfeßung. Steuermwefen. 3) Das Stenerwefen tritt jetzt Schon unter zwei Geſichts— punkten, nämlich in den Reichsſteuern und Landesſteuern auf. Eine Neichsftener im eigentlichen Sinne des Wortes, als vom Kaifer auf dad ganze Neich Fraft allgemeinen faatsrechtfichen Steuerrechtes umgelegt, gab es wirklich zwar noch nicht ). Allein der Kaifer bezog a) Subfidien von der Geiftlichkeit, für ihre Freiheit vom Lehnsdienſte; b) Mdarationen oder Adjutorien von den Bafallen, wenn fie nicht ſelbſt mit dem Heere zogen, for- dern blos ihre Leute ſchickten; c) eine ordentliche Steuer D von den Nichtlehnstenten; d) außerordentliche Beiftenern 95 .e) eine Königftewer von den Fleineren Stiftungen und Abteien, ‚die ihre Lehen nicht zu verdienen brauchten Y, und FI das Fuden- ſchutzgeld im ganzen Reiche, wegen feiner ——— 2* 20 Rechte üder die chriftliche Kirche 5). Die fümmtliche Steuern, mit Ausnahme der Lezten, waren Lehnsſteuern 9. Denferben Charakter hatten auch allgemeinhin die Landesftenern, erhoben von den Neichöftänden in ihren Landesgebieten. Als ein folcher Landesfürft erfchien auch der Kaifer in Bezug auf die ihm geblic- denen eigenen und reichöunmittelbaren Ländereien und Städte (% 14). Es gehören hierher die Kopf- und Bflugftener”), die Hundſteuer 5), Die Beede 9), das Futtergeld 1), Ber- fonalfteuern ti) md Leibespflichten 1). Doch zeigen fich in diefer- Beriode bei einzelnen Landesfürften fchon Spuren unferer heutigen eigentlichen Schaßungsftener 13). 1) Die Steuern der veichdunmittelbaren Städte, Dörfer und Ländereien ericheis nen mehr als landesherrliche. Eihhorn, Beuth. St. und R. Gerd. II.’ S. 297. v. Raumer, Geh. der Hohenftaufen. V. 392. 2) Rang, hiſtor. Entwidelung. €. 5i. Dies war die elinfige ordentliche Steuer. Die Subfidien der Geiftlihkeit beftanden unter Carl d. Gr. nicht, da unter ihm die Geiſtlichkeit militztrei war. Mit dem Lehnsweren evſtand ihre Pflicht wieder. Cie hießen auch Adoha. v. Söwa. u. D. ©. 202. 205. 213. 3) Sie hießen audı Geſchenke, Supplemente. Aber alle fpäter noch genannten Steuern in den einzelnen Landestheiten gehören „unter diefe Rubrick, 4) Servitium oder subsidium regium genannt. 3. B. dad Kloſter Loriıh hatte an Eonrad II. 100 Pf. zu besahlen. Das Nonnenflofter zu Paſſau eine ähn⸗ liche Steuer bis a. 1193, wo ed durch Heinrich. VI. davon befreit wurde. Lang, biftor. Entivicfl. S. 52. v. Löw a. a. D. ©. 202. 5) Dieſes Fam schon in voriger Periode in den Pfalzen vor. Unter dieſem Nechtögeunde aber erft feit diefer Periode. Eichhorn a. aD. U. 6. 297. Nvte c—h, wo aud die Auote angegeben ift. .Die Juden hießen Kammerknechte. Hüllmann, Gefh. des Urfpr. der Negalien. ©. 52 — 57, wo urfundlich erwieſen ift, ‚daß der Kaifer auch diere Eintünftequelle durch Verleihungen, befonderd an Geitlihe, und durch Verpfändung vielfadh einbüßte. S. $. 11. Note 12 oben. v. Löw a. a. O. ©. 220. v. Raumer, Geſch. der Hohenftaufen. V. 267. 6) Befonders zu bemerken it hier der Rechtsgrund der Steuer, felbit wenn fie wie oben in Note 2 eine ordentliche war, wie 3. B. die Serjantes und die Cavalcade der Städte. 7) Diefe zu erheben war den Temvelheren auf 5 Jahre vom K. Philipp bewil⸗ list. Lang a. a. O. ©. 52. 8) Hundfiorar, Canagium, durch die bair. Herzoge von ihrer Geiſtlichkeit erhoben, Eraft der Pflicht der Lestern, die herrfchaftl. Hunde zu ernähren. Strus ben Nebenfiunden. 11. 347. Auch das Jäger» und Bogelgeld des Pralzgrafen Ludwig am Rhein und das Hundeforn in Mecklenburg gehört hierher. Yang 0. 0.2. ©. 53. 9) Leber Urfpung und Wefen der Beede f. Eigenbrodt, über die Natur der Beedeabgaben. Lang, hiſtor. Eutwickelung. S: 55 — 61. Eichhorn a. da. U. $. 297. 306. 307. 319. IIL. 396. 414. 415. 424. 426. 428. 448. 10) Srüher Magasinkorn und Futter auf Verfammlungen der SLehnsleute, welche der Lehnsherr 24 Stunden "freihalten mußte; auch auf den Zügen der Kaifer nach ‚Italien, von ‚der Geiftlichkeit und den Wafallen erhoben. Lang a. a. D. ©. 62— 63- —— 141) Nämlich Hauptrecht, Budtheil» Wildfang- und Hageſtolzenrecht, Beede⸗ mund, Ungeunoſſengeld, Hühnergelder. Ihe Erheber hieß Hühnervogt, Leibſteuer⸗ meiſter. Sie ſind ſämmtlich Folge der Leibeigenſchaft. Lang, hiſtor. Entwick. ©. 63. 71 —35. 21 12). Auch eine Art Perſonalſteuer aus dem Leibergenfchafts + Verhäftnifie z neben den Hühnern in Geld oder Korn entrichtet. Daher Leibgeld, 2. bede, 2. ſchilling, 2. pfennig, 8 zind (nicht 2. vente), Seibforn. Lang a. aD. © 64—65. 13) Schon a. 1127 in Flandern Schoß und Tallie; a. 1137 vom Gtifte Etablo die Incisura = Tallia; a. 1197 Tribut, umgelegt v. Biſchof Thimo, a. 12241 die collecta des deutfhen Drdend; a. 1239 Steuer der Einwohner Nürnberg vom Vermögen; die Tallten und Collekten der Kirche zu Afchaffens burg. Ueberhaupt heißt fie bald Schatfteuer, Zallie, Collekte, Echoß, bald Lands wehr, im diefer Periode. Lang, hiſtor. Entw. S. 99 — 107. ae 1.88, Fortſetzung. Dienftleiftungen. Es dauerten aber neben diefen manchfachen Abgaben noch: 4) vie. Dienfte fort. Jedoch hatten die meiften die Natur der Reichs dienſte wie in der vorigen Periode verloren, und jene der Landespienfte angenommen. Reichsdienſte Teifteten natürlich die Reichslehnleute beim Reichsherrn. Andere Neichsdienfte der oben fchon befchriebenen Art wurden ordentlich blos von Unterthanen ‚anf Reichsgütern, Stiftern u. dal, geleiftet ). Dagegen aber be— ftanden die Landesdientte fo ziemlich noch in der alten Ausdehnung als gemeine Laſt der Landesuntertbanen fort. Es gehören hierher 1) die Banndienfte, weiche mit den alten Heerbannsdienften zu— fommenhängen ); D die Gerichtsdienfte, zufolge der wandern- den Gerichte ); und 3) die Frohndienſte, gefordert aus guts— oder leibherrlichen Rechtstiteln 4. Auch dauerten die früheren Sendfoften, Herbergen, Asungen und Nachtfelden, fo wie der Königspfennig und Grafenfchas der Grafen noch fort 5). 1) Eihhorn, deutihe Gt. und R. Geſch. II. S. 298. 2) 3. 3. Heerfahrtsdienſte, servitia comitiae, Landfolge, Landhute, Herren: .dienfte, Weg» und Brückenfrohbnden, Militärfrohnden. 3) Vogtdienſte. S. Lang, hiſtor. Entwidelung ©: 66 — 67. über alte diefe Dienſte. 4) Die gutsherrlichen Frohnden waren dinglich; die leibeigenſchaftlichen aber perfönlich, 3. B. Baudienſte und Jagdfrohnden. Eie heißen auch Engern, woher Engergeld = Dienfigeld. Man kennt fchon die Hand, Spann« und Fußdienfte. Es wurden in der Frohnd Pfingſttänze von den Unterthanen gehalten, 3. B. in Langenburg, Schwarsburg, Rudolftadt und bei Heidelbera. Lang a. a. D. © 67—70. 5) Diefe Dienfte find zwar zun Theile auch Abgaben, wurden aber hier ew wähnt, weil fie zum Theile aus Dienftleiftungen ihren Urfprung ableiten. Lang, biftor. Entwicl. S. 62. Weber ſämmtliche Frohnden f. Mittermaier deutfched Priv. Recht. $. 169 folg. j 8. 19, Deutfhe Kammerverwaltung im Neihe und in den Neichslanden vom J. 1272 bis z. J. 1518. Diefe Periode ift für die Ausbildung des Kameralweſens von den bisherigen die wichtigfte, weil fie den erften Wendepunft des- 22 felben enthält. Schon im 13ten Zahrhunderte zeigen fich die Spuren des Lockerwerdens der Fendalbande auffallend. Der Grund der Lehnsüberlaſſung war allmalig in den Hintergrund getreten und die Lehnsleute waren allenthalben aeneigt, fich als ſelbſtſtändige unabhängigere Herrn in ihren Landesgebieten zu betrachten und es entftanden darum Vereinigungen des Herrn- und Ritterftandes fchon im 14ten Jahrhunderte. So wie fie einerfeits fich von den Lehns— pflichten zu befreien ſtrebten, fo fuchten fie anderfeits ihre Unab— bängigfeit und ihre Gerechtfame immer zu vermehren. Auf diefe Weife wuchs der Drud auf die Land- und Städtebevölkerung, nicht blos weil fich die Landesherrn im Stenerrechte fortwährend - mehr anmaften, fondern auch weil die Gewalt derfelben in Will- für ausgeartet war, die Nechtöpflege ihre Unpartheilichkeit ver- foren hatte, und der Handel nebit den anderen bürgerlichen Gewerben feiner Freiheit beraubt war, Nachdem die Schweitz ihr Joch abgefchüttelt hatte, waren auch die beabfichtigten und ange- fogten Landfrieden der Kaifer, die den Zweck hatten, auf einige Zeit die wilden Elemente in Ruhe und Einigung zu halten, nicht mehr im Stande, eine große Vereinigung der Städte zur Wahrung ihrer wohlerworbenen Nechte zu verhindern, Es brach der Städte: frieg aus, umd hatte, da das Städteheer gefchlagen wurde, nicht den glücklichen Ausgang, deffen fih der Kampf der Schweiser - Eidgenoffenfchaft erfreute, Erfreuten fich die Städte auch nicht des Sieges mit den Waffen, fo hatte ihr Krieg Dennoch unbe- rechenbar gute Folgen für die Sicherheit der Nechte und Güter aller einzelnen Neichsglieder, für die Reichs - und Landesverfafung und Verwaltung. Kurz fein Haupterfolg war, daß fortan nicht blos die geiftlichen und weltlichen Fürften und Deren al die Beftandtheile des Reichs angefehen und behandelt wurden, fon- dern auch das Volk im Meiche Sowohl als in den einzelnen Reichslanden ald ein Haupttheil der Verfaſſung erfchien und mitwirfte. Dadurch erflären fih die Abänderungen in den fol- ‚genden Kathegorien. 8. 20, Berfaffung. I. Die Reichöverfaffung fuchte K. Mbrecht IT. im Asten, Jahrhunderte fchon durch einen Landfrieden fo zu organifiren, daß ſowohl der Fürftenftand ald die Einigung der Herrn und Ritter, die Einigungen der Städte und die anderen Landfaßen in gegen- feitig geregelten Rechten und Pflichten zu einem Ganzen vereinigt würden und allgemeine Sicherheit der Nechte und Güter beſtehe. Auch unter K. Friedrich TIL. lagen die Elemente dazu vor Augen. 23 Allein unter beiden Kaifern fcheiterte der Verſuch und die Ent- würfe von Aufträgalbehörden zur Negulirung und Entfcheidung von Reichs- und Territorialfehden fanden Feinen Anklang . Erft der Kaifer Marimilion I. brachte die Vereinigung eines ewigen Landfriedens zu Stande, hob alles Fehderecht auf, gebot die Klage wegen Nechtöverleßungen bei den gehörigen Berichten anzubringen, und die Organifation des Neichsfammergerichtes für Nechtsftrei«- tigfeiten der Reichsunmittelbaren 2. Aber fchon vor ihm hatten auch die Städte: neben dem Fürften- und dem Herrenftande das Stimmrecht durch ihre Abgeordnete am Neichötage. Go hatte num auch das Gewerböwefen feine Vertretung bei den Neichsberathungen, welche im Webrigen die nämlichen Gegenſtände betrafen, wie im vorigen Zeitraume 9. HM. Die Landesverfaffung erlangte in dieſer Periode mehr Selbſtſtändigkeit, den Faiferlichen Rechten gegenüber, Zwar war fie noch nicht zu voller Ausübung der Füniglichen Rechte gelangt, weil anderfeitd der Kaifer nach den Reichsſatzungen gewiſſe Fonig- liche Rechte ausschließlich befaß und allein verleihen Fonnte, Allein in der Gerichtsbarkeit war, wie oben und weiter unten zu erfehen ift, die Abfonderung der Landeshoheit bereits fireng hervorgetre- ten H. Die Vereinigungen der Landesunterthbanen hatten nach und nach in den Neichslanden eine verfaffungsmäßige Selbititän- digkeit ald Landftände zur Wahrung der guten Bolfsrechte, befonders des Steuerbewilligungsrechtes, erlangt I. 1) Eihhorn, deutih. Et. und R. Gef. III. $. 408. v. Löw, Gefh. der deutſch. Reichs» und Territortalverfalung. ©. 331. v. Raumer, Geſchichte der Hobhenftaufen. V. 457. 263. 2) Eihhorn a. a. 9. III. S. 409. v. Löw a. a. O. ©. 331 folg. 3) Eichhorn a. a. O. IM. $S. 435. v. Löw a. a. O. © 291. v. Rau mer, Geſchichte der Hohenftaufen. V. 60. 4) Eihhorn a. a, D. HIT. S, 418. v. Löw a, a. O. S. 294 folge. 5) Ueber die Tandftänd. Rechte, befonderd das der Steuerbewiliigung f. Eichs horn a. a. O. III. S, 423—426. v. Löw a. a. O. ©. 299. 385. $. 21, Fortſetzung. Militärwefen und Gerichtsbarkeit. IH. Die Staatsverwaltung anbelangend, fo hatte A. die Milirtärverwaltung einen neuen Charakter angenommen. Da ans den im $. 19, angeführten Gründen der Lehnskriegsdienſt immier nachläffiger und matter wurde, die Reichsmilitz im Nothfalle fehr gefchmolzen war, und jeder Milispflichtige fich fireng nur an die Zeit hielt, wie lange er zu dienen hatte, da ferner die Erfindung des Schießpulvers eine andere Art, Krieg zu führen, veranlaft 24 batte, fo war es natürlich, dag man den Heeresdienft durch Geld⸗ beiträge erſetzen ließ, und mit diefer Summe für das Reich Kricgslente gegen God warb. Die Lehnsmilis ging in Die Soldmilis über. Da aber weder dieienigen, welche ihren Dienft noch ſelbſt Teifteten, noch diefe Werbfoldaten bei einem allgemeinen Aufgebote geübt und vollig Dienftfähig waren: ſo lag der Gedanke an ein jtehendes Neichöheer für die Friedendzeit um fo näher, als es weit zuverläffiger fein mußte, denn ein fehnell geworbenes und wieder entlaffenes Heer. Maximilian J. führte daher zuerſt flchen- des, regelmäßig gerüftetes, eingerheiltes und kriegeriſch geordnetes Fußvolk (Lanzinechte) ein 1), zum eigenen und Reichsdienſte. B. Die Civilverwaltiing erfitt ebenfalls folche wefentliche Veränderungen. Nämlich: A. Die Gerichtsbarkeit hatte fich in dieſem Zeitraume allmälig abgerheilt in die Neichd-, Landes. und ſtädtiſche Gerichtsbarfeit. Die Landgerichte der vorigen Beriode hatten allmalig den Charakter von Neichsgerichten verloren: und den der Landesgerichte angenommen, und waren durch Maximilian I. Landfrieden in diefer Abfonderung in foferne beftätigt worden, als er die Nechtshändel der Landeinſaßen vor diefe, die Klagen der Reichsunmittelbaren.aber vor das Neichsfammergericht wied 2). Zudem waren folche Landgerichte von einzelnen Reichsſtänden nach und nach erworben worden, und wenn folche anderen Landesherrn gehörten und in ihrem Gerichtöfprengel Lehnsleute und Vogtei— einfagen fich befanden, fo fchüste man fich durch die Privilegia de non evocando 3), welche fchon feit früherer Zeit dem Fürften- ſtande ald folchem gegeben waren 9, Bei den Fehmgerichten, den Criminalhöfen, in Weftphalen gelang diefe Umwandlung in Landesgerichte nicht fo Teicht wegen der Eigenthümlichkeit ihrer und der Territorialverfaſſung I. Die Hofgerichte dauerten ach noch fort, jedoch als eine höhere Inſtanz über den Landes- gerichten zur Belehrung diefer. Die Städte hatten aber noch befondere Oberhöfe. Die allerlezte gerichtliche Snitanz war das NReichsfammergericht, obfchon man von den Hofgerichten auch unmittelbar an den Landesherren and feinen fürftlichen Rath oder feinen Kanzler , der ein Doftor der Nechte war, appelliren konnte 9. 1) Eichhorn, deutfche St. und Rechtsgeſch. III. $. 437. v. Löw, Gerd. der: deutsch. Reichd s und. Territoyial: Verfafung. ©. 293- 2) Eihhorn a. a. 9. IIL $. 409. v. Löw a. a. O. ©. 286. 301. 304. 3) Eihhorn a. a. O. MI. 6. 418: v. Löw a. a. O. ©. 286. 294. 317. 4) Eibhorn a. a, 8. UI. $. 396. v. Löwe. a. O. S. 282. | 5). Meber die. Sehmgerichte ſ. Eichhorn HI. $. 419— 422 und die dort citiv, ten Schriften. v. Löw a. a. D. ©. 287. 326. 336. 6) Eihhorn a, a. 2. MI. S. 269— 271. 25 8.4,22.." Fortfekung. Rammerverwaltungsgegenflände. Wie bereits: (F. 19,) erwähnt ifk, erlitt 3. Die Kammerverwaltung eine totale Umgeſtaltung, weil ſich ihr Reſſort um vieles Neue vermehrte. Auch in diefer Periode bilden 1) die Domänen eine Einkünftequelle, ſowohl für Dad Reich als auch für die einzelnen Fürſten. Allein ihr Beitrag zu den Staatsbedürfniſſen mußte wegen des ungeheuren Aufwandes der Fürften bei den Gelagen auf ihren Gütern ſehr gering fein, und der Neinertrag an ſich Fonnte fich verbältnigmäßig nicht hoch belaufen, wegen der hoben Befoldungen der Verwaltungsbeamten D, Da nun die Landeshoheit ihrer Bolftändigfeit bedeutend. näher gerückt war, ſo hatte auch 2) das Regalienweſen und der Umfang der fisfalifchen Nechte noch eine firengere Abfon- derung zwifchen dem Reiche und "den Landen deſſelben erlitten, obſchon der Kaifer fich noch einige ansfchließlich zufchrich. Allein das Zollrecht, Münzregal und Bergwerksregal I war ja fchon im vorigen Zeitraume faktiſch Fein ausſchließlich Faiferliches mehr. Entfchiedene Schritte hatte aber 3) das Steuerrecht gemacht. Mit der immer zunehmenden Lückenhaftigfeit der Lehnöheere, und der immer nothwendiger werdenden Goldmilis allgemeineren Ge— brauches 3), fo wie mit dem fortwährend fteigenden Staatsaufivande überhaupt wurde eine neue Art von Steuer ſtets unentbehrlicher. Das ift a) die Schakftener CSchakung), fowohl Reichs- als auch Landesfchasung, welche zwar anfänglich nur von den Reichsunmittelbaren, dann auch von den Reichsitänden anftatt der Lehnsdienfte ohne Beftimmung darüber, wie dieſe fie aufbringen würden, endlich aber von den Reichsunterthanen überhaupt als folchen durch den Reichätag, und von den Landesiinterthanen eben fo durch den Landtag und Landesfürften unter dem Nechtstitel der allgemeinen Anterthanenpflichten erhoben wurde. Die frühern Steuern waren grumdherrliche und Lehnsabgaben geweſen, hatten blos den Charakter der außerordentlichen gehabt, wenn die ge— wöhnlichen Steuerpflichten üüberfchritten wurden, während aber icht diese, eine ordentliche Laft aus reiner Interthanenpflicht überhaupt, vom Bermögen im Allgemeinen erhoben und alljährlich befonders ausgefchrieben wurden +). Aber es kamen zu den bisherigen Steuern noch einige neue, nämlich b) die Fräuleinſteuer, bald. bittweife ‚erhoben bald anbefohlen, ohne jedoch eine allenthalben beftehende zu fein 5 c) das Handlohn, von verfchiedenem Betrage, erho— ben bei der Gewährung eines Lehns durch den Lehnsherrn 9; 25 d) die Weiſat, nämlich Darbringen von Natsralien an gewiffen Fahrestagen für den Lehnsheren ); e) die Nach- md Erb- fchaftsiteuer, erhoben von dem Vermögen der in ein anderes Landesgebiet überfiedelnden Unterthanen und von Erbfchaften 9); f) die verichiedenen Zinfe und Gülten aus grundherrlichen Ber- hältniſſen D. Much hatten g) die Zölle in diefen unruhigen Zeiten fich vermehrt, erhöht und einen Zuwachs durch das Geleitsgeld erhalten 195 es entftanden in diefer Periode auch h) die Eon- fumtionsfteuern, genannt Acciſe, Lizent, Aufſchlag, Impoſ, auf Speiſen und Getränke 11), 4) Hüllmann, Geſch. der Domänenbenutzung ©. 36., Wo auch ein Beiſpiel von Refoldung angegeben it au Hungari Geld. der Abgaben in Sachſen ©. 35. Auch finden fich dort mehrere Beifpiele vom Aufwande bei Gelagen und Bermähs Jungen, - Auch die Landfrände wurden auf ihrer Verſammlung frei gehalten. 2) Münze und Bergwerfe gehörten früher fchon zufammen. Aber außer dem Naturalertrage aus Bergwerfen bezog jet der König auch den Erzzehnten. Die Bohnen widerregten ſich fchon a. 1303 diejer Faiferlichen Abgabe. Welchen Gewinn man aus dem Minzgewerbe 509, erfieht ſich Teicht aus Solgendem: A. 1396 nahm, der rhein. Kurfürft Yon ıf2 Prd. oder. 1 Marf Gold ıf2 fl., und von 4 Mark Gilber 4 Schillinge Schlagſchatz. Im 13ten Kahrhundert prägte man im Allgemeinen Tonft das Silber 15 und 14 Töthig; a. 1330 nur 14 löthig; a. 1360 nur 13 Tüthig ; a. 1381 nur 12 bis 11 löthig; und a. 1397 zuweilen gar nur 8 löthig aus, Lang , hiſtor. Entwickel. E. 140 — 142. 3) Daß ausnahmsweiſe auch ſchon früher Goldmilig beſtand, iſt cchon $. 16. oefaat. Aber fhon Carl Martell hatte Söldner zu Kriegern. Birnbaum, ‚über die vechtl. Natur der Zehnten. ©. 136. Note 23. 4) Eichhorn, deutich. Staatd +» und Rechtsgeſch. III, 6. 437. 438. Lang, hiftor. Entw. ©. 153. 181. . 5) Sansa. a. ©. ©. 91. G. H. Hinüber, de jure statum imperii dotis subsidia filiarum illustrium e subditis exigendi. Gotting. 1756. 4. Z. Seip, de libertate statuum provincialium circa dotationem filiarum illustrium. Gotting. 1747. A. Früsch, de dotatione filiae principis et in specie de collectis maritagü, vulgo Prünlänstcuer; Gera 1671. .Ejusdem Opuscula miscell. P. TI. n. 3. p. 54. Morer Samilienfiaatsvecht. II. 279. Cramer Nebenftuuden. Thl. 44. S. 109. Struben, Rechtliche Bedenken. Thl. IV. Bed. 138. Deffelben Nebeniiunden. 1I. 409. Sie wurde oft bei Verheirathung der Schweiter, oft nur der Tochter, auch nur der älteſten Tochter des Landesheren erhoben. 6) Lang a. a. O. S. 92. Bed, B. d. Nachfteuer und Handlohn mit Lan⸗ gend Bemerk. Baireutb 1781. Schroeter, de origine Laudemiorum ap. Germanos. Erfurt. 1744. Diefe Steuer hat über 30 verfchiedene Kamen, wovon der befanns tefte Laudemium if. Mittermaier, deutfh. Priv. R. IL $.,443. und die dort in d. Anmerk. 8. cit. Schriften, Eihhorn a. a. O. II. S. 367. MI. $. 445. 7) Lana a. a. D. ©. 96. Spieß, Aufflärungen in der Geihichte und Dir ylomatif. S. 37. ö 8) Lang a. a. d. © 116. Bee cit. in Note 6. Walter, Syſtem der Abzugsgerechtigkeit. Bern 1775. Bodmann, Geſchichte des Abzugs- und Nach—⸗ fteuerrechts in Deutſchland und im Erzſtift Mainz. Mainz 1791. Kramer, Weber reichöftänd. Abzugsrechte und ritterſch. Abzugsfreiheit. 9) Ransa.a. 9. ©. 126. L. Cencii, Traet. de Censibus. 'Lugdun. 1658. F. de Solis, Comm, de Censibus.. Francof. 1605. Z. Duardi, Comm. in Exıra- vagantes Pap. Pii V. de forma creandi census. F. Martini, Comm. de jure Censuum. Colon. 1660. Boehmer, de vario censuum significatu et jure. Halae 1722. 27 Buri, Abh. v. d. Bauerngütern. Gießen 1769. Ausg. v. Runde. Gießen 1783. Eichhorn a. a. O. I. S. 88. 171. Hüllmann, Sinamgeih. © 148. Mit: termater, deutich. Privat R. 1. 8. 155. 156. &igenbrodt, Ueber die Natur der Bedes Abgaben. $. 3. 4: 10) Lang a. a. O. ©. 143. 147. 41) Sang a. 4.9.6. 235. Suulfich, Beitr. 3. Geſch. der Acciſe. 1781. Leipzig. II Be. Hüllmann, Städtewefen. I. S. 115. 8.28, i Fortſetzung. Bolizeiwefen. Mit dem Bisherigen ift aber dad Bereich der Kammerverwal- tung noch nicht geſchloſſen. Schon unter der fränkiſchen Herrfchaft vor Earl d. Gr. gab es gewiffe die Sicherheit und das Gemwerbs- wesen fo wie die SittlichFeit betreffende Staatsanordnungen (F. 10,). In den fpäteren Zeiten Des Mittelalters, befonders in dieſer unruhe— vollen Beriode, war die Aufſicht auf die öffentliche und allgemeine Sicherheit einer der wichtigften Zweige der Staatöverwaltung D. Daſſelbe war der Fall mit der Aufficht auf das Religionsweſen und die Gittlichkeit, obfchon dies größtentheils in das Bereich der Geiftlichfeit gehörte 2). Das Gewerbs⸗ und Nahrungsweſen, be- fondersd der Handel und die Handwerfe, wurden immer wichtiger, zum Theile wegen ihrer wachſenden Berbreitung 3), zum Kanne wegen der politifchen Wichtigkeit der Gilden, Zünfte und Innun— gend), zum Theile wegen des Umſtandes, das fie * eine Hauptquelle der Staatsſteuern werden mußten in der Schatzungs⸗ ſteuer und in den Zöllen 5). Es begannen allmälig höhere Anſtalten für Gelehrten- und Staatöbildung fich zu erheben 6). Dan mochte wohl einen gewiſſen inneren Zuſammenhang diefer weitläufigen Materien ahnen. Da fie aber vom bisherigen Kammerweſen, zu dem blos die Verwaltung fürftlicher Einkünfte gehörte, verschieden waren, fo bezeichnete man fie mit dem noch jest gebräuchlichen Ausdrude Polizei 7). 4) Man erinnere fih hier an die Landfrieden, an die Raubritterſchaft, an die Geleitsritterfchaft, an die Auffiht auf Meffen und Märkten und del. mehr in Deutfhland. In Deutrihland waren die Landeshauptleute zur Erhaltung der allaemeinen Sicherheit und Hrdnung mit der anfäßigen Ritterſchaft beſtellt (Eihhorn, deutfch. Staats: und Rechtsgeſch. TIL. $. 430.). In Sranfreich ift die Marechaussee, welche fchon feit weit früher beftand, unter Ludwig XII. neu organifivt worden, deren Zweck die Erhaltung der allgemeinen Sicherheit war (Des Essarts Dietionnaire de Police. Tom..VI. p. 305.). In England entitans den a. 1285. 1332. 1361 Verordnungen wegen der Constables, die auch die allge meine Sicherheit erhalten follten (Colguhoun, die Polizei von London, Leipzig 2 Bde. 1. 218. v. Vinke, Darfiellung der innern Verwaltung Großbrittanniene. ©. 71.). Die Aurfiht auf die Sicherheit in den. Etädten war den Gilden und fpäter den Städtebehörden überlafen (Struben Nebenktunden. Abh. 31. $. 2—4. Kress, Vindicia judicii recuperatorii. cap. Il. $. 6. und unten die Note 4. Hülls mann Gtädteweien. III. 250. Eichhorn, deutſche Stu. R. Geſch. IL: 6. 431 flg.). 28 ; 2) Eichhorn, deutſche Staats: und Rechtsgeſchichte. LS. 162 un 163. U..$. 292. ı « 3) Eine Darftellung derſelben bei Hülltmann Städtewefen. Bd. Hl Ks, fon, Gefhichte ded Handels (Kiga 1773 — 93. VII Bde.). Siſher ⸗ Geſchate des deutſchen Handels (Hannover 1794. 2te Aufl. IV Bde). 4) Wilda, das Gildenweſen im Mittelalter. S. 41. 63. 78. 137. 445 folg. 228 folg. 288. Hüllmann Gtädtewefen. TIL. 325. Eihhorna.a.D. I. $. 312. III. $. 432. Mittermaier, deutfched Privatrecht. I. $. 450. 5) ©. $. 22. Note 3. Beſonders Hatte auch zu dem Streben der Könige nach dem Gtaatöfteuerrechte ihr Hinblick auf die Verwaltung der Gtädtebunde und ihr gemeinfamed Tragen der gemeinfamen Kuften beigetragen, bei welchem dennoch der ftädtifhe Wohlftand ftieg. , 6) Es wurde Prag a. 1348, Wien a. 1368, Heidelberg a. 1386, Cöln a. 1388, Erfurt a. 1392, Leipzig a. 1408, Roſtock a. 1415, Löwena. 1426, Mainz a. 1441, Greifswald a. 1456, Baſel a. 1459, Sreiburg a. 1460, Trier a. 1472, Ingol⸗ ftadt a. 1472, Tübingen a. 1477, Wittenberg a. 1502, Sranffurt a: d. D a 1506 j gegründet. Eichhorn a. a. O. III. 6. 441. 7) Died Wort kommt jedenfalls ſchon a. 1495 vor. In der projeftirten Regi⸗ mentsordnung heißt es Pollucy. Müller, Reichstagstheater unter Mar T. Thl. J. 384. Rau (Ueber die Kammeralwiſſ. $. 4) nennt dieſes Wort, „als aus einer fremden Sprache ſtammend, unbeftimmt und vieldeutig“, und glaubt dieſes zu begründen durch die Behauptung, rorrea, woher Polizei fommt, heiße bet den Griechen 1) Staat überhaupt, 2) Staatöverfafung, nämlich rad ig wire, und 3) die befte Verfaſſung im Sinne des Ariftoreles, eine veredelte Demokra— tie, — die Griechen hätten überhaupt den Begriff Staatdverwaltung nicht sehabt, fie würden ihn aber, wenn er fich einigermaßen gebildet gehabt hätte, eher mit worsreume bezeichnet haben, und man birfe überhaupt bei ihnen eine fcharfe Entgegenfegung von Verfaſſung und Werwaltung nicht fuchen. Allein 1) es ift richtig, daß worzrese etwas die Gtadt (mırs) Betreffendes bezeichnet, aber darum kann und muß es bei den griechifchen Städten, wie. jest bei Hamburg, Lübeck, Bremen und Frankfurt, etwas den Staat Betreffendes bedeuten. 2) TIors bedeutet auch Staat, nad Aristotelis Politic. lib. IL. cap. 2. lib. III. cap. 4., wo es heißt: worss fei die Bürgergefeltichaft (wan>e) , deren Zweck die Selbſtſtändigkeit des Lebens fei Cixavor mp aurapasav lan). . 3). Die durchgreifende Bedeutung von aorreı2 iſt vielmehr reipublicae administratiooseu regimen ( Gtantöverwaltung), denn e3 kommt von wersreiew, mırsreverta, vempublicam regere (den Staat vers walten), ber. Im lezten Sinne gebraucht Xenophon gerad, lezteres Wort: bei der befannten Defnition vom Etaate (wgts ro KSV nepdıs worsTeUcvTeN 5, vu. hd. der zur allgemeinen Erfpriehlichfeit die Gtaatsangelegenheiten Berwaltenden); Äeschines erklärt feine Bedeutung und viele Pleonasmen mit diesen , rem gerere (verwalten, fachführen). (A. Baumstark de curatoribus emporii et nautodicis apud Athenienses p. 22.) 4) Arifioteles ſagt allerdings (Polit. III. 4.) mırrela fei 3 vafıs aus were; allein ra heißt nicht status oder ordo (die Ordnung, als etwas fchon Beſtehendes), ſondern ordinatio (da$ Hrdnunghalten, die Ordnung als eine Thätigkeit); diefe Anſicht iſt nicht zu bezweifeln nach Aristotelis Politie. III. 7., wo er ſagt: mpös Tiv zuwor umpigev dmußriwuvsa werreia; folglich heißt. worıreia gerade bei Ariftotele8 Staatsverwaltung. 5) Gerade Ariftoteles if der erfte Philoſoph und. Politiker, der den Begriff der Staatsverwaltung von jenen der Staatsverfaffung unterfchied; er theilt die Staatsgewalten in fubjeftiver Beziehung ein in die Geſetzgebung, Bollsiehung und richterliche Gewalt. (Politic. IV. 14— 16. Tennemann, Gerh. der Philofophie, III. 315. 2. Hofmann, Unterfuchungen über die wichtigften Angelegenheiten des Menfchen ( Zweibrücken 1830). IL ©. 11. M. Grotius de jure belli et pacis. I. cap. 3. $. a 9 6) Die Anficht von Rau wegen des Ausdruckes worsreuua widerlegt Ariftoteles wenige Zeilen unter der erwähnten Stelle ſelbſt, indem er fagt: Tav de array dpxX@v; erg PAASTE Tas —— rayray“ au glav jreV 72 HANTAXLU WOITEUME . ang mireng" mworsTeuma d’eorıy a morırsia db. h. überall fei die Inkunibenz der Curien, einer beſondern höheren Behörde, die über den Archen ſtünde, das 29 mirımevaa des Staates, dieſes aber ſei nichts anderes ald die vorraus. Die Archen waren aber Berwaltungsbehörden im weiteren Ginne (4. Baumstark 1. c. p. 26.), folglich ihr Geſchäft die Staatdverwaltung. 7) Auf feinen Zall könnte der Mangel der Trennung beider Begriffe die Anficht rechtfertigen, dak urruaz nur Staats- verfafung Heiße. Nach unferer Anficht ift alfo das griechifhe urıruz mit der fpätern Polizei jeher nahe verwandt, und man kann den Einführern diered Wortes nur vorwerfen, daß fie den Gattungsbegriff für jenen der Art gefegt haben, — ein Fehler, der in jener Zeit miehr als verzeihlich, ia unvermeidlich war. $. 24 Fortfeßung. Rammerfollegien. Zu einer ſolchen Maſſe von verfchiedenen Sefchäften war die Staatsverwaltung in jener Zeit angewachien 1). Doch aber hatte man fie in den Behörden, blos das Domänenweſen ausgenommen, noch nicht in Juſtiz- und reine Kammerbehörden gefchieden. In Burgund beftand a. 1385 zu Lille unter Herzog Philipp d. Küh— nen eine Eollegialbehörde für Juſtiz- und Finanzverwaltung zu— fammen. Mein Johann der Unerfchrodene trennte fie fchon a. 1409 in zwei Behörden, umd verlegte die Juſtizbehörde nach Gent, während er das Finanzfollegium zu Lille ließ 2). Dies fand feinen Grund in der Häufung und Verfchiedenartigfeit der BSefchäfte. Die Bergleichung beider Gefchäfte zeigte Teicht, a) daß die Rechtspflege auf pofitive Normen und Gewohnheiten geſtützt if, während fich die Kammerbehörden diefelben erft nach Maaßgabe der Zweckmäßigkeit bilden mußten; b) daß der Juſtiz⸗ beamte ohne weitere Nückfichten die vorhandene Norm auf einen berausgeftellten Fall anzuwenden hatte, während die Kammerbe- hörde es mit den verfchiedeniten menschlichen und bürgerlich praf- fchen Berhältniffen, denen eine Maaßregel entfprechen mußte, zu thun hatte; c) daß die Juſtizbehörde nicht, wie jene, auf die Er- findung neuer Mittel zu längſt befannten Zwecken, auf die Wan— delbarfeit aller Berhältniffe und auf die in den Händen der Unterthanen Tiegenden, fich bald vermehrenden, bald verringernden Beſitzthümer Nüdficht zu nehmen brauchte; und d) daß kurz über- haupt die Juſtizbehörde einen gegebenen Fall unter ein Geſetz fub- fumirt, während die Kammerbehörde mehr ihre Maaßregeln unter gegebene Falle fubfumirt, um das Zweckmäßigſte zu treffen 3). Als Marimilian I. Burgund ererbt hatte, fo führte er, ohne Zwei- fel, weil er mit obiger Trennung befannt wurde, im J. 1498 zu Insbruck und im J. 1501 zu Wien Hoffammern ein. Diefe Ein— richtung fand allgemeine Nachahmung, namentlich in GSachfen, Brandenburg, Baiern, Schweden ımd Dänemark 4). Jedoch wa— ren diefe Kammerkollegien nur die Oberbehörden. Der Behörden- organismus im der Domänenverwaltung war folgender: Ueber 30 größere Landespiftrifte war der Großvogt, Bizedom oder Lan- deshauptmanm geftellt. Zur Verrechnung der Einkünfte aus den Domänen und Gefälfen war ihm ein Kammer- oder Rent— meister untergeordnet. Die Mittelbehorde war der Oberamt- mann oder Amtshauptmann, meiltens ein Adeliger, Als Unterbehörden waren die Umtöverwalter, W. Schreiber, 4. Kellner oder wie fie fonft genannt wurden, über mehrere unter- gebene Schreiber geftellt 9). - 4) Hüllmann Stüdtewefen. II. 255. 2) Miraei Opera diplomat. T. II. p 1252. Diplom. Philippi ducis Burgun- diae de a. 1385. Hüllmann, Geſch. der. Domäncnbenugung ©. 68. Rau, ueber die Kameralwiſſ. 9. 3. Ye 3) Rau, Ueber die Kameralwiſſenſchaft. 6. 4. : 4) Eihhorn, deutfhe St. und R. Gefhichte. III. S. 271. Hüllmann Opmänenbenugung. S. 68. h 5) Hüllmann Domänenbenusung. S. 59 — 67. Eihhorna.a.d. U. ©. 268. v. 25W, Geh. der Reichs» und Terr. Verfaſſung. ©. 297. $. 25, 8, 25. Ä Die deutſche Kammerverwaltung in den Neichslanden vom Sabre 1518 big 5. 8. 1648 und fpäter. Zu einem größeren Eomplexus von Gefchäften wuchs die Kam- merverwaltung nicht am. Nur die Poſtanſtalt trat noch hinzu 1), Aber die zunehmende Bildung, die Erfahrung, die fteigende Be- völferung, die Vermehrung der Staatsausgaben, die Erweiterung des Gewerböwefend, die religiöfen Spaltungen, das immer fühl- barere Bedürfniß genauerer Bildung des Volkes, der Gelehrten und Staatsdiener vergrößerten die Manchfaltigkeit derfelben eben fo, als fie die Veberficht und Führung erfchwerten 2. Deshalb nahm der Organismus der Oberbehörden einen beftimmteren Charaf- ter an. Der nächte Rath am Hofe des Landesherrn, jetzt ein Collegium unter dem Borfike des Kanzlerd, Hofrath oder auch Regirung genannt, befchärtigte fich jetzt neben feinen bisherinen Suftisgefchäften auch mit demjenigen Theile der biöherigen Kam— merverwaltung , welchen man jetzt Negirungsfachen, befonders auch fpäter noch Adminiftration, nannte 9. Zur Verwaltung der Staatdeinfünfte, der Finanzen, ward die fogenannte Hof- fammer beftelt 9. Aber in den einzelnen Provinzen größerer Linder wurden auch Negirungscollegien errichtet, die unter dem Hofrathe fanden und das zu Deforgen hatten, was nicht Sufizangelegenheiten war I, und In deren Bereich auch das Steuerweſen kam. In den unteren Behörden. beftand dieſe Tren- nung der Juſtiz, Adminiſtration und des Finanzweſens nicht fo 3a freng, weil die Beſchäftigung derſelben im Gegentheile nicht voll⸗ bi geweſen fein würde 9. | ro 4) Schon a. 1516 war zwiſchen Buraund und Wien eine derartige Berbindung. a. 1595 war Leonhard v. Zarid ſchon General: Oberpoftmeifter des Reiche. Klüber, dad Poſtweſen in Deutichland, ©. 16. Gerſtlacher, Handbuch der beutjch. Reichögefege. IX. Thl. ©. 1697. Eihhoen, deutide St, und R. Gef, IV: $. 530. 2) 3 B. ed entſtanden jetzt eigene Neichspolizei: Drönungen. Die erfte a. 1530, fpätere a. 1548, a 1577, deren genauere Beſtimmung und Ausrührung den Landesfürften nach den Sandesverhältnifen überlafen war; ferner nahmen die Reichſmünzordnungen einen fefteren Charafter an, z. DB. jene von 1524 und 1559; ferner befam die Kriegsverfaffung durch die Erecutionsordnung von a. 1555 und durch die Kreigeintheilung eine neue Geftalt;z dadurch erhielt dag Befteurungsrecht des Kaiferd und der einzelnen Landesfürften eine feftere Bafıs, fo daß Eteuern zu gewifen Zwecken von den Landſtänden gar nicht verweigert wers den durften. Eichhorn a. a. O. IV. $. 530. 537. Lang, hiſtor. Entwicfelung. ©. 153, 181. 193. 203.- v. Löw a. aD. ©. 361. 3) Eihhorn a. a. 9. IV. $. 549. 535. Er war nämlich eine Reichsbebörde, ReichsLehnbof⸗— und Regirungscollegium neben seinen Suflisfachen. v. Löw a. a. d. ©. 337. Unter der Landedregirung verfiand man ein colle- gium ad politica negotia imprimis quatenus a tractatione litium dislinguuntur ordinatum. Zudolf Observat. forenses 99. Struben Nebenftunden. Abh. XTIT. 9.2.9.5. 8 6—8. $. 21. Ueber Wohlfahrtsgeſetze hatten die Gerichte nicht zu entfcheiden. Befchwerden wegen diefe gingen an das Kegirungscollegium. Im Bres mifhen und Verdenſchen 3. B. gehörte die Beſtimmung über die Zweckmäßigkeit und Prosefwürdigfeit dev Polizeis, Teich» und Contributiond:Gacden vor die Re— sirung, die Prozeſſe felbft aber vor das Juſtizcollegium. Man muß aber diefe hohe Regirung nicht mit jenen in Baiern und Defterreich verwechſeln. Denn diefe waren Gollesien in den Provinzen und fanden unter jenem hohen Hofe, dort Hofrath genannt und eigentlich fürftlicher geheinter Rath. 4) Ehe diefe Trennung wirklich vorging, beftanden einzelne Deputationen hier für, 3. B. in Sachen a. 1556. (Weiße, Sächſ. Geſch. Thl. TV. 151.) Daher ift dennoch die Anficht von Rau (Ueber die Kameralwiſſ. $. 3.) unrichtig, wo er fagt, es fei in jeder Hinficht ivrig, dag Kurfürſt Auguſt I. von Sachſen das erſte Kanmercollegium errichtet habe. Denn fie ift höchſtens wahr, in forerne, als die Kammerbehörde- auch ſpeciell Sinanzbehörde bedeutet. Ar dem Antmanne Hand von Ponikau hatte fih eine ſolche Deyutation a. 1556 verwirklicht. Unbeſtreit— bar aber ift die Thatjache, dak im nämlichen Jahre, ald jener Kammerrath wurde, auch der Stallmeifter Chile von Trotta als ſolcher befteltt ward. (Weck, Be Tchreibung und Borfiellung von Dresden. €. 175. Horn, Sammf. zu einer hiftor. Handbibliothef von Sachſen. S. 510. Angabe. der Befoldung defielben bei Hill» mann Geſch. der Domänendenusung. ©. 36. Hungari, Gefh. der Abgaben in Sachſen. ©. 35.) Diefe Hoffammern wurden aus jenen Regirungscollegium, aus jener Kammerbehörde im weiteren Sinne, dev Häufung der Gefchäfte halber, Hevs ausgezogen. 5) Sang, Gefch. von Baireuth. Thl. II. ©. 83. und vergl. oben Note 3. Eräter fah man die Notbwendigfeit der Trennung der Kammerſachen in zwei Collegien, nämlich in eines zu Beſorgung der Sntraden und Ausgaben, und eines ald Direktorium der Vermehrung der fürftlichen Ginfünfte, noch mehr ein. (v. Schröder, fürfl. Schaß» und Nentfammer (a. 1686). Ausg. v.1721. €. 15.) 6) Geldft Rentkammern hatten manchmal auch vichterfiche Gewalt. Struben Kebenftunden a. a. O. $. 24 u. 25 und die dort citirten Schriften. Dennoch aber fuchte man dev Regel nach nur Gleichartiges, oder nicht zu Lingleichartiged, zu ver binden, Darum findet man bei den unteren Suftisbehorden nur die Polizei der Eicherheit, aber. in der Kegel Fein Finanzweſen und, feine andern eigentlichen Re— girungsſachen. (v. Seckendorf, der deutiche Fürſtenſtaat. II. cap. 10. $. ı2 37 UL. cap. 4. 8.1. v. Iufi, Staatswirthſchaft. J. 296.) Daher iſt aud zu er fläven, wie Struben fagen kann, die Polizei, die Erhebung von Polizeiftrafgeldern gehören den Gerichten. (Struben Mebenftunden. Abh. V. $. 5. Abh. XXXIV. $. 13. 15. 17. Unterricht von den Regirungs- und Suftisfachen. Sect. IV. $. 14.) 1. Hiſtoriſche Entwidelung des Wefens der Kameralwiſſenſchaft. $..26. NRückblick auf das Bisherige Die Betrachtung der allmäligen Ausbildung des Kamerafivefens in der deutſchen Staatspraxis, bis dahin, wo in ihm alle Ele mente der heutigen Kamerahviffenfchaft fchon enthalten, wenn auch nicht ausgebildet, find, und der Uebergang ihrer Grundſätze und Regeln im die Reihe der Wiffenfchaften zeigt nicht Mur, daß fh auch die Kameralwiffenfchaft urfprünglich aus der Praxis bervor- gebildet hat, fondern auch, daß fchon im hiftorifchen Verlaufe der Kameralpraris fich verfchiedene Begriffe de3 Kammerweſens for- mirten. Nämlich der erſte Begriff deſſelben war die Verwaltung des fürftlichen Privatvermögens; der zweite die Verwaltung der fürftlichen und Staatslandgüter mit ihren Gefällen und Gerecht- famen; der dritte die Verwaltung der Staatslandgüter mit ihrem Zugehör und der fonftigen Staatseinfünfte aus Militär-, grund- herrlichen, Staatödienft- und Staatöverhältniffen; der vierte die Berwaltung der Staatseinfünfte und GStaatsausgaben im Domä- nen=, Regalien- und Steuerfache, fo wie in der gefammten Staatsjuſtiz; der fünfte die Verwaltung des eigentlichen Finanz weſens und der Polizei im meiteren Sinne; und der fechöte Die Verwaltung des Finanzweſens allein, im Gegenfase der mit ihm im Cauſalzuſammenhange ftehenden Polizei, deren Bermaltung mehr Regirung genannt wurde. Die fernere Ausbildung des Begriffes des Kameralfaches ging aus der Wiffenfchaft hervor, deren Litera- turgefchichte, als eines Ganzen, erfi am Ende des 17ten Fahr hunderts beginnt. Die Kameralwiffenfchaft ift blos eine, dentfche KWiffenfchaft, oder das Nefultat der deutfchen Kammerverwaltung und des deutſchen Gelehrtenfleißes. Dagegen in dem Berdienite um die Ausbildung der einzelnen fie bildenden Zweige concurriren mit ihr Sowohl die Volker des tiefften Alterthums als die noch jetzt leben Nationen !). _ 1) Es ift daher ehr unrichtig, wenn man wie Weber (Entivurf einer Ency⸗ elopädie und Methodologie ter Kameralwiffenfchaft. Berlin 1819. S. 105 folg.) bie 4 33 Gerichte der Kameralwiſſenſchaft mit den Völkern des Alterthums beginnt, und auch den Stalienern, Sranzofen und Engländern am Verdienſte um die Ausbildung derfelben Theil gibt. Denn ed hat bei ihnen feine Scriftfteller über die Kamerals wiſſenſchaft, obſchon die vorzüglichften Erfindungen und Entvdecfungen, 3. B. in der Sandwirthfchaft, Technologie, im Handel und in der politifchen Deconomie, ihnen angehören. Weber die Geſchichte der Kameralwiffenfchaft f. m. nob: Rau, Ueber die Sameralivifienfb. 8 5 u. 6. D. ©. Schreber, zwo Schriften von der Ge fhichte und Rothwendigkeit der Kameralwiſſenſchaften. Leipzig 1764. ©. 6— 83, Deffelben Sammlung verfhiedener Schriften, die in die ökonomiſche, Polizei s und GCameral: Wiffenichaften einfchlagen. 16 Theile. Halle 1755 — 65. Deſſelben Neue Sammlung verihiedener in die Kameralwifenichaft einfchlag. Abhandlungen und Urkunden. Bötzow und Wismar 1762— 65. Deffelben Neue Kaneralfchrifs ten. 12 Thle. Halle und Leivsig 1765 — 69. (Alle drei Sammlungen fehr wichtig.) Benfen, Leber dad Studium der fogenannten Rameralwifienfchaften. S. 17 fölg. K. D, Rößig, Beriuch einer pragmatifhen Geſchichte ver Deconomies, Polizei: und Kamerahoiffenfchaften. Leipzig 1781 Centhält nur die Gefchichte der Gewerbs— wifrenfchaften und Gewerbe). 2 Thle. Aau, primae Tineae historiae politices; Erlang. 1816. 2% Erfte Periode, Entſtehung des kameraliſtiſchen Studiums. Schon am Anfange des 1Tten Jahrhunderts forach der eng» liſche Großkanzler Baco von Verulam die Idee aus, die Oeco— nomik oder Wirthſchaftslehre als eine Univerfitätsdoftrin in die Reihe der Gegenitände der allgemeinen Bildung aufzunehmen; Darauf verfuchten mehrere Gelehrten, unter andern auch Heder- mann in Danzig, Richter in Görlis, Bredeinger in Leiden, und Anthor, pfewdonym ald Ginserus, die bisher vereinzelt kultivirten ökonomischen Wiffenfchaften in ein ſyſtematiſches Ganze zu vereinigen 1). Wenn es denfelben auch; wie nicht, gelungen wäre, fo mußte diefe Wiffenfchaft dennoch der Verachtung und Verfolgung wegen, die ihr zu Theil ward, noch verdrängt bleiben. Allein man begann fchon das Kammerwefen, wie es damals beftand und verwaltet wurde, mit allerlei nütslichen Anmerkungen verfchen; in Büchern darzuftellen, und fo die Regeln der damaligen Kameral- pragis zu lehren. Dieſes Verdienſt gebührt Veit Ludwig von Sedendorff ), Wilhelm von Schröder ) und J. von Horned 4. Gie bildeten die Brücke von der Praxis zur Wiſ— fenfchaft , welche als folche mit dem 18ten Jahrhunderte beginnt. ‚Durch die Bemühungen ded FB. von Rohr 5), des Anthor 6), Morhof?), 3. Ch. Beckmann8) und Ch. Thomafins?) ward endlich Friedrich Wilhelm I, König von Preußen, dazu be- wogen, in Halle und in Frankfurt a. d. DO. fraft Reſcripts vom 24. Juni 1727 PBrofeffuren der Oeconomie und Kameralwiſ— fenfehaften zu errichten, jene dem Simon Beter Gaffer 1% und diefe dem Juſtus Chriſtoph Dithmar 11) zu übertragen. Baumſtark Encyclopädie. 3 34 Doch waren die Schriften diefer beiden nicht die erften, denn fchon am Ende des zweiten Fahrzehents hatte Lau 12) über das Ka- meralfach gefchrieben. 1) Weber Entwurf. ©. 141. Schreber, Neue Eameralfchriften. Bd. VI. ©. 50. 2) Sein berühmtes, immer werthvolles Buch heißt: "Der teutfche Sürftenftaat, DI Thle. Gotha 1656. Dritte vermehrte Auflage Sranffurt a. M. 1665. Die fünfte Srankfurt a. MM: 1678. ‚Ausgabe von A. F. v. Biehling Sena 1737. Diefes Buch erlebte 9 Auflagen. Es diente dem Inviften TChomafius in Halle, nach ihm dem Kanzler von Ludewig dafeldft, und dem Prof. Frankenſtein in ‚Leipzig als Leitfaden zu VBorlefungen. Weber Entwurf. ©. 143. Gehr wichtig dazu iſt die Bergleihung der Abhandlung darüber in (v. Pfeifter) Berichtigungen berühmter Gtaatd:, Finanz, Polisei«, Camerals, Commerzs und ökonomiſchen Schriften des 18ten Jahrhunderts (Srankfurt a. M. 1781 — 84. VI Be 8.). Bd. I. S. 309 — 388. \ 3) ein berühmtes Werk: Sürftl. Schat» und Kentfammer. - Leipzig 1656. ertebte auch 9 Auflagen. i 4) Sein, nicht unter feinem Nanten erfchienened, einen untfaffenden Geiſt beurfundendes Werf: Hefterreich über Alles, wenn es nur will. 1654. hat mebrere Auflagen erlebt, worunter die neuefte und bemerfenswerthefte den Titel führt: Joh. v. Horneck, Bemerkungen über die öſterreich. Staatsökonomie, ganz umge— arbeitet und mit Anmerkungen verſehen von B. F. Herrmann. u un) Stettin 1784. 5) @eine a, 1712 zu Leipzig gehaltene und vertheidigte Differtation: De excolendö studio oeconomico tam prineipum, quam privatorum. Geine Haus haltungsbibliothek. 6. 26. —3 6) Projekt der Oeconomik, entworfen von Anaftafio Gincero. Frankfurt und Leipzig 1716. i 7) Sein Polyhiſtor. T. II. Weber Entwurf. ©. 142. 8) Seine Politica Parallela. cap. 10. p. 524. 9) Das Hanptverdienft Hat dierer Halle'ſche berühmte Rechtslehrer Ba" feine Rorlefungen über Secfendorff und durd feine Cautelae circa studium veconomi- cum in feinen Cantelis circa praecognita jurisprudentiae. Cap. 17. 10) Er fchrieb a. 1729 feines Einleitung zu den ökonomiſchen, politifchen und Tameralwifienfcharten. Halte. 4 Aber fchon a. 1727 ‚ein: Programm von der allergnädigſt geftifreten Prorefion Über Deconomies, Gameral: und Polizei: Sachen. Halle. 4. Man vrgl. v. Ludewig, Von der neu eingerichteten Profeſſion in Oeco— nomies, Polizey» und Cammerſachen. Halte 1727. Deffen Deconomiiche Anmer⸗ kungen zu Seckendorffs Fürſtenſtaat. ©. 167 — 268. 11) Er fchrich a. 1727 feine: Orativn von der ihm gnädigft conferirten Pros feffion der Deconomie» und Cameralwiffenichaften zu Sranffurt a. d. DO. in 4. Aber feine: Einleitung in die dfonomifchen, Polizei- und Eameralwiffenichaften. Sranks furt a. d. O. 1729. erlebte 6 Auflagen, wovon die 5te v. Schreber Leipz. 1755, und die ſechſste von demfelben a. 1769 erſchien. 12) Sein: Aufrichtiger Vorſchlag von glücklicher. vortheilhaftiger, beftändiger Einrichtung der Sntraden und Einfünften der GSouverainen und ihrer Unterthanen, in welchem von Polizei:, und Kammer: , Negorien» und Steuerfachen gehandelt wird. Frankfurt 1719. 4 $. 28. Fortfehung. Univerſitätsſtudium derfelben. Als mun fo einmal der Anfang mit der Begründung des fameraliftifchen Studiums auf Univerſitäten gemacht war, ſo folgte 35 2.1730 fchon Schweden mit der Gründung einer rameralifiſchen Profeſſur auf der deutſchen Aniverfität Rinteln, und a. 1741 mit der Brofeffur der Sanshattungetunſt und Handelskunſt auf der ſchwediſchen Univerſität zu Upſala. Im Fahre 1742 gab es ſchon einen Profeſſor des Kameralweſens in Leipzig und a. 1745 einen om Carolinum in Braunfchweig. Im J. 1751 wurden Profeſſuren des Kameralweſens in Oxford in England, in Abo und Lund errichtet. Zn Wien am Collegium Theresianum war fchon a. 1752 eine folche. Es folgte a. 1760 eine Fameraliftifche Profeſſur auf der Aniverfität Bützow in Meflenburg, und a. 1761 hatte Göttingen fchon einen berühmten Lehrſtuhl des Kameralfachs, nachdem fchon vor 1755 dafelbft Lehrer deſſelben angeftellt gewefen waren. Im J. 1764 ward die neue Brofeffur der Oeconomie und Kameralwifienichaften beſetzt, und a. 1768 in Wittenberg eine forche errichtet. In Fena war fchon vor 1770 über Kameralvif- fenfchaften gelefen worden, aber in diefem Fahre ward eine Pro- feffur dieſes Faches daſelbſt beftellt. Sm Sahre 1774. ward. die Kameralfchule in Katferslautern errichtet, im Fahre 1777 zu Biegen aber eine fünfte oder öfonomifche Fakultät N. Das J. 1782 brachte auch der Akademie in Stuttgart eine ökonomi— ſche Sektion). Bei der Reform der Univerfität zu Mainz a. 1784 trat auch eine Fameraliftifche Facultät ins Leben 3). Die Kameral- fchule von Kaiferslautern ward aber mit der Univerfität Hei- delberg vereinigt, und wurde bei der fpäteren Neform der Uni— verfität unter Carl Friedrich eine Fameraliftifche Sektion der philofophifchen Farultät 9. Im J. 1789 trat das Fameraliftifche Inſtitut zu Marburg ins Lehen 5). Greichzeitig ift auch die Entftehung der Fameraliftifchen Abtheilungen in Tübingen und Würzburg Es geſchah alfo auf diefe Weife, fo wie durch Un— terftüßung mit vielen materiellen Mitteln in Diefer Periode von Deutfchland Aallenthalben fehr vier für Verbreitung des Kameral- ſtudiums. Auch wurde von den Negirungen auf das Studium dieſes Faches vielfach ausdrücklich gedrungen O. Allein die Neu— heit des Gegenſtandes, die Mängel der Wiffenfchaft in jener Dar- ftellung, der Widerſpruch zwifchen ihr und der Praxis, das Ueber— gewicht der Furiften im Staatsdienfte, und die alte Gewohnheit, daß fich die Kameralbeamten, anftatt allgemein wiffenichaftlich, blos fpeziell in der Praxis bildeten, verbinderten eine Selbſtſtän— digkeit der Kameralwiffenfchaft, und fie ward nicht einmal als nöthig oder befonders nützlich für den Staatsdienſt überhaupt erachtet, 3 * 36 1) Shlettwein, Grundverfaſſung der zu Giehen ı neu errichteten Ötonomifchen Saeultät. Gießen 1778. 8. 2) Deutihed Mufeum 1782. Mai S. 455. Weber Entwurf. ©. 152. 3) Neue Veriaſſung der verbefierten Hochichule zu Mainz. Mainz 1789, 8. 4) Leipziger. Intelligenz » Blatt. 1776. ©. 169. Deutiher Merkur v. J. 4777. Eyhemeriden der Menfchheit. 1778. II. St. ©. 49. Leipziger Intelligenz + Blatt. 1785. ©. 30. 39. 49. Seeger, Geſch. der Heidelberg. Gtaatöwirthichafts + Hohen» Schule von ihrer Entftehung an zu Lautern bis zum J. 1808. Garlsruhe 1808. 8. 5) Abhandlung des geftirteten ſtaatswirthſch. Inſtituts zu Marburg. Offenbach 1791. 8. Wachler, Aphorismen über Univerfitäten. ©. 153. 60 Namentlich in Preußen, Hannover, Baiern und Wirtemberg. $. 29. Fortfekung. Art der Bearbeitung derfelben. In den Schriften über die Kameralwiſſenſchaften aus diefer Periode 1) it Leicht der Typus zu finden, wonach diefelben gelehrt wurden, Die Wiffenfchaft war, zu neu, zu fehr blos aus der Praxis hervorgegangen, und Der ganze Betrieb der geſammten Staatswiffenfchaften zu fchlaf, ald dag man eine philofophifche Anordnung des Gebietes der Kameralmiflenfchaft damals ſchon er- warten dürfte. Man ftellte eben die drei Hauptzweige Mi nöthigen Kenntniffe für die Verwaltung, als etwas Gegebenes, zuſammen, ohne fchon auf. die Gründe ihres wiffenfchaftlichen Zufammenhan- ges einzugehen. Die Kameralwiffenfchaften beftanden daher 1) aus den bkonomiſchen Wiffenfchaften, d. b. den Lehren von den Gewerben, von der Land - und Forftwiffenfchaft, vom Bergbaue und von der Handlung. Diefe erfchienen blos als Hilfswiffenfchaften, zum Theile weil fie zur Verwaltung der Landgüter, Bergwerke, Fabriken und Monopolien des Staats nöthig waren, und zum Theile. weil ihre Kenntniß wegen der Polizei und des Steuerweſens voransgefeßt wurde. 2) Aus der Polizeiwiffenfchaft, von de- rem Inhalte man gar Feine nähere Borftellung hatte, da es Jedem als das buntefte Allerlei erfchien 1). An diefer Berwirrung war nicht blos Schuld die ungeheure Maffe von polizeilichen Gegen- ſtänden der fcheinbar unzufammenhängendften und widerfprechendften Art, nämlich das Sicherheits -, Wohlfahrts-, Nahrungs-, Bil- dungd- und Religionswefend, fondern auch der Umſtand, daß in der Praxis felbit, aus der man die wiffenfchaftlichen Sätze ſchöpfte, am fich und wegen der abweichenden befonderen Landesverhältniſſe die verſchiedenſten Maximen befolgt wurden, zu deren Bereinigung in einem Brinzipe man nicht tauglich war, da man ed. noch nicht verftand, hiſtoriſche und ftatiftifche Thatfachen zum Behufe der Abftraftion von Grundfäsen und Regeln mir einander zu vergleichen. 37 Die befondern Schriften über den politifchen Theil der Kameral- wiffenfchaften ſuchen daher entweder, vollgepfropft von antiquarifcher Gelchrfamfeit, die VBerwaltungsmarimen der Alten auf die praf- tifchen Berbältniffe fpäterer Zeit anzuwenden ), oder fie find am Srundfase und deffen eonfequenter Durchführung mangelhaft 3). Befonders dienten die Marimen als Nichtfchnur, welchen der Her- 09 von Sully, Minifter Heinrichd IV. von Franfreich 9, wäh- rend feiner Verwaltung, und Colbert, Finanzminifter Ludwigs XIV. zu feiner Zeit 5) befolgt hatten, welches Lezteren Syſtem felbit bis auf den heutigen Tag der Entwidelung der Kameralwiffenfchaft noch hinderlich if. Da fich aber der Natur der Sache nach das Polizeiweſen mehr den Kammerfachen anfchloß CS. 24.) als an die Rechtswiſſenſchaft, fo feste man diefe jenen gegenüber, und nannte jene zufammen Adminifiration, Adminiſtrativweſen, Ber- waltung, obſchon diefer Begriff am fich weiter if. Die Polizei in diefem Ginne Definirte man daher meiſtens nur negativ als Dieienigen Adminiftrationsgefchäften, welche nicht das Kammer - ‚oder Finanzwefen betrafen, und jede poſitive Definition mußte nothwendigermweife mißlingen I. Endlich 3) aus der Kameral- wiffenfchaft im engeren Sinne, gleichbedeutend mit Finanzwif- fenfchaft, unter welcher man die Lehre von der Erhebung und Verwendung der fürftlichen Einkünfte verftand. Obſchon vieler noch Alter war, als die eigentliche Polizeiwiffenfchaft, fo war fie doch von einer wiffenfchaftlichen Ausbildung noch ganz fern, weil fie alle Mängel der Fameraliftifchen Praxis in fich hatte, immer als eine mehr praftifche Kunſt betrachtet wurde, und gerade die Hauptſtützen ihrer Bildung, nämlich die Grundſätze von der Natur, Entitehung, Vermehrung und Verzehrung des Vermögens der Na⸗ tionen, als Collektivbegriffs der Bürger mit ihren Beſitzthümern, fehlten I. Die bis zum lezten Dritttheile des 18ten Jahrhunderts ee Syitematifirung der Kameralwifienfchaft war ungefähr olgende: J. Oeconomiſcher Theil und zwar a) Landwirthſchaftslehre, nämlich Landwirthſchafts— lehre im eigentlichen Sinne, Forſtwirthſchaftslehre und Bergbaulehre. b) Stadtwirthſchaftslehre, nämlich Technologie und Handelslehre. Il. Politiſcher Theil und zwar a) Polizeiwiffenfchaft .b) Kameralwiſſenſchaft 5 obigen Gimme 9). * 1) Außer den bercits genannten gehören hierher noch: GStiffer, Einleitung sur Sandwirthichaft und Polizei der Deutfchen, zum Unterricht im Deconomie +, Policeys und Gammerwefen. Jena 1735. Ausg. v. Zink 1746. Spätere 1768. Zſchakwitz, Gründlihe Abhandlung der geſammten Oeconomia politica et ca- meralis. Halle 1739. Zink, Grundrif einer Einleitung ju den Cameralwiſſenſchaf⸗ ten. Leipzig 1742. Deſſelben Anfangssründe dev Cameralwiftenfchaften. Leipzig 1755. 2 Thle. Deſſelben Cameraliſtenbibliothek. Leivzig 1751 —52. v. Juſti, Gutachten vom vernünftigen Zufammenbange der prakt. Vorträge aller bökonomiſchen und Camerahviffenfharten. Leipzig 1754. Deſſelben Staatswirthſchaft oder fü femat. Abhandl. alter Hfonont. und Ganteralwiffenfchaften. Leipzig 1752. 2 Bde, 11. Aufl. 1758. Später herausgegeben von X. Zuber, Compendium der ſyſtemat. Abhandl. ꝛxc. Landsberg 1804. 3 Bochn. Darjed, Erſte Gründe der Gamerals wifienschaften. Sena 1756. II. Ausg. 1760. (v. Pfeiffer) Lehrbegriff ſämmtlicher öfonomifchen und Gameralwiffenfchaften. Mannheim 1764—1778. 4 Theile. 4. Springer, Grenzen der Cameral⸗, Oekonomie-, Sinanz: und Yolizeiwiffenfchaft. Halle 1767. 8. Deffeiben Einleitung in die Lehre von der GCamerahwirthfchaft. Bafel 1767. 4. Deffelben Grundriß der Cameralwifenfihaften. Jena 1768. 8. Defielben Deconomifche und cameralifche Tabellen. Sranffurt u. Leipzig 1772. 8. Succow, die Camevalwiffenfchaften, nacı dem Grundriffe dv. Darjes. Jena 1768. 2te Aufl. 1784. 8. Förſter, Verſuch einer, Einleitung in die Cameral⸗, Polizei» und Sinanzwiffenfchaft. Halle 1771. 3. Deffelben Entwurf der Sand», Gtadts und Staatswirchich. Berlin 1782, auch 1793. Börner, Sämmtliche Cameral wifenfchaften. Halle 1773. Envderlin, Natürliche allgemeine Cameralwiftenfchaft. Carlsruhe und Baſel 1774 u. 78. 2 Bde. Neufte Ausg. Stuttgart 1804. Schmid, der Zufammenhang zwifchen der Land- und Stadtwirthſch., der Handlung, Polizei, dem Sinanzwefen und der Staatswirthſchaft. Kautern 1776. (Rüdiger) Ueber die fyftemat. Theorie der Gameralwifienfchaften. Halle 1777: 8. Deſſelben Grundrif des Eameralwefens. Halle 1751. Jung, Verſuch einer. Grundlehre ſämmtlicher Gamerahwifenfchaften. Lautern 1779. Deſſelben Syſtem der Staats wirthfchaft. Marburg 1792. Fabricius, Anfangsgründe der ökonomiſchen Wiſſen⸗ fharten. Kopenhagen 1782. 2te Auflage 1783. 8. Lampredt, Entwurf einer Enevclopädie und Methodologie der ökonomiſch-politiſchen und Cameralwiſſenſchaften. Halle 1788. Goſch, Verſuch eines Plans zu dem Syſtem der ſämmtlichen einem Staatswirthe nöthigen Wiſſenſchaften. Kopenhagen 1787. 8. Scheidler, Ueber⸗ ſicht eines Lehrplans der eigentlichen Cameralwiſſenſchaft. Bonn 1788. 4. Parrot, Gemeinnütziges Handbuch der Land» und Stadtwirthſchafts⸗, Polizei» und Cameral⸗ wifenfchaft. Nürnberg 1790 — 91. 2 Zhle. 8. Nau, Erſte Linien der Cameral—⸗ wiſſen ſchaft. Frankfurt a M. 179. Rörfig: Encyelopädie der Cameralwiſſen⸗ ſchaften. Leipzig 1792. 8. Niemann, Abriß des fogenannten Cameralſtudiums. : Kiel 1792. 8. \ 2) 3: 8. die Werke von: Bodinus, de Republica. Sranzöfifch zuerft zu Paris 1576. Fol. Später nach mehreren Auflagen auc Tateinifch. Lugduni et Parsiis 1586. Später noch viele Ausgaben. Vergl. einen Auszug im Handbuch für den Staatsmann. Zürih 1791. Bd. I. ©. 63 —127. Ferner Klock, De aerario. Norimbergae 1651. fol. Herausgegeben von Peller 1671. Zjusdem Tract. de Contributionibus. 1634. fol. 2. Edit. 1740. Die Differtationen und Schriften, welche Lang, biftor. Entwicelung der teutfchen Steuerverfafung, am Eingange nah den Sammlungen angegeben hat. 3) 3 B. Bechers polit. Discours von den eigentlichen Urfachen des Aufs und Abnehmens der Städte, Länder und Republifen u. ſ. w. Frankf. u. Leinsig 1672. ste Ausg. v. Zink 1759. v. Loen, Entwurf einer Staatöfunf. Frankfurt 1747. Dritte Ausg. 1751. 8. Weberhaupt die Schriften nah dem Colbert ſchen Spiteme, welche fpäter noch erwähnt INErDEn follen. 4) Memoires de Sully. Neueſte Ausg. v. Paris 1788. VI Bde. 8. Auszug daraus im Esprit de Sully. Dresde et Varsovie 1768. Darſtellung ſeines Syſtems in meiner Schrift: Des Herz. von Sully Verdienſte um das franzöſ. Sinanzweſen. Heidelberg bei Groos. 1828. Auch noch in andern Schriften. 5). Testament politique de ‚J. B. Colbert p. Courtilz de Sandras. La Haye 1694 et 1711. (de Bruny) Examen du ministere de Colbert. Paris 1774. ( NNecker) . Eloge de Colbert. Paris. 1773. Dresde 1780. (Pechmeja) Eloge de Colbert. ' Paris. 1773. (Durhan) Eloge de Colbert. Paris. 1773. Auch nod in andern Schriften. 6) M. f. die Definitionen s Sammlungen bei: Roßhirt, Ueber den Begriff der Staatövolisei (Bamberg 1817). ©. 34 — 61. Butte,, Berfuh der Begründung eined Syſtems der 9. W. S. 6—29 (Landshut 1807). v. Berg, Handb. des P. Rechts (Ausg. v. 1802). Bd. TI. ©. 1—12. Henrici, Grundzüge zu einer - Fortfekung. Hat man an den drei bisher genannten Köpfen neben der phi— lofophifchen Wirkſamkeit zugleich auch eine biftorifche und praf- tifch-politifche wahrgenommen, fo muß auch des Jmanuel Kant und J. ©. v. Herder Erwähnung gefchehen. Wenn man auch gänzlich von den großen Verdienften der Kantiſch en Philoſophie um alle Wiffenfchoften in Betreff der Iogifchen Schärfe und Klar- beit abſehen will, wenn man den glücklichen Aufſchwung nicht * beachten will, den ſie in das ganze literariſche Leben ihrer Zeit L > Y — 43 gebracht bat, fo iſt doch ſchon am fich der ausgedehnte Aufſchluß bier von der höchtten Wichtigkeit, welchen fie über Staat, Recht, Strafe, Bernunft und Moral gegeben bat. Allein das ganze Kantifche Syftem war der Entwicelung der Kameralwiſſenſchaft unentbehrlich 1). In noch näherer Beziehung zu ihr ftehen aber von Herders Verdienſte um die Philofophie der Gefchichte der Menfchheit 235 denn diefe lehrt gerade, was im politifchen Theile der Kameralwiffenfchaften und in der Politik ſelbſt fehe fchwer iſt, das hiftorifche Einzelne auf ein allgemeines Prinzip zurückzuführen, und felbit wenn fies auch über Vieles Feine reellen Aufſchlüſſe ge- geben hätte, wos jenen wichtig ift, fo mußte fie wenigftend die Art klarer machen, wie man fo umfafende Fragen zu behandeln hat. Unter diefem fünffachen Einfiufe gedich nun die Kameral- wiffenfchaft, da fie gerade erhielt, was ihr gemangelt hatte ($. 30). Snöbefondere fah man fogleich, daß die Theorie des Volksver— mögens ein integrirender Theil derfelben fein mußte. Aber darüber entitanden Schwierigkeiten, in wieferne und welchen. Plas fie im Fameraliftifchen Syſteme einnehmen folfte. Denn mit der Polizei- wiffenfchaft fkand fie nur halb in logiſchem Zufammenhange, weil ed Diefe auch mit dem Bildungswefen, der Religion, Gefundheit und Sicherheit zu thun hatte, wovon jene nichts enthielt. Mit der Finanzwiffenfchaft war fie auch Schwer zu verbinden, zum Theile weil ihr Sneinandergreifen auch nur theilweife war, zum Theile weil fie fich oft geradezu widerfprachen und zum Theile weil fie fchon in der Lehre von der Verzehrung des Volksvermögens einen wefentlichen Theil der Lesteren abhandelte. Weberhanpt war in ihr das Bhilofophifche mit dem theoretifch und praftifch Boli- tifchen noch fo vermengt, daß man nicht wußte, welche Seite als die wichtigfte herauszuheben fei 3), obſchon man einſah, daß fie mit den öfonomifchen Wiffenfchaften nichts gemein hatte 4). Jedoch die Schlöker’fche Staatöwiffenfchaft war in diefen Zweifeln ent- fcheidend, indem fie blos die Gicherheitspolizei für die Polizei erklärte, und ihr die Pflege der Bolfswirthfchaft und Volksbildung gegenüber ftellte, Leztere fiel an fich außer das Gebiet der Kameral- wiffenfchaftz die Polizei, der Juſtiz gegenüber, hätte in ihr nur nach dem verkehrten Brinzipe Blas finden Finnen, dag man Wohl- fand und Bildung befürdere, um die Sicherheit zu erhalten ®). Daher fiel nur die Pflege der Volkswirthſchaft der Kameralwifien- fchaft anheim, _ während die Statiftif eine Hilfswiffenfchaft fowohl der Lezteren ald der Gtaatswiffenfchaft wurde, Die Kameralwiſſenſchaft beftand alfo fortan aus den bkonomiſchen Wif- fenfchaften,, der Theorie des Volksvermögens nebft-ihren praftifchen 44 ) Ehren für die Pflege der Volkswirthſchaft und aus der Finanz- wiſſenſchaft, in welche man denienigen Abſchnitt der Theorie des Volksvermögens aufnahm, der von der öffentlichen oder Gtaats- konſumtion handelte. 1) Doch aber ift der Kameralwiſſenſchaft der theoretifchen Philofophie zu Liebe oft Zwang bis ins Lücherliche angethan worden. So hat Klipftein (f. S. 35. Note 4.) die Anfict, diefelde nach Kategorien der Kantifchen Philofophie einzutheis len und fagt, die wirthſchaftliche Gründungstehre (entfprechend der Qualität) Handle von eigenen Vermögen (Realität), vom fremden (Negation), vom Wirth fchaftsvermögen (Limitation). Nach diefen drei Begriffen theilt auch Bollinger die Kameralwiſſenſchaft ein in praftifche oder Kealwirthfchaftsiehre, pathologiſche oder Wahn» (Wind:) Wirthſchaftslehre, und Befchränfungsiehre der praftifchen. und pathologifhen Wirthſchaft. Geine Prolegomena und angewandte Wirthſchafts⸗ lehre find voll der Tächerlichften Anwendungen der Kantifchen Philofonhie. 2) Ideen zu einer Phrlofophie der Geſchichte. 4 Thle. in 4. Riga und Leipzig 17355 — 92. Auch 4 Thle. in 8.-1785—1791. Auch in fpäateren Ausgaben feis ner ſämmtlichen Werfe, 3) Selbſt bis in die neuefte Zeit ift das Zuſammenziehen der Gewerbswiſſen⸗ ſchaften und der Theorie des Volksvermögens mißbilligt von Lotz Handbuch der Staatswirthſchaftslehre I. S. 3. Derſelbe läugnet ſogar den weſentlichen und noth- wendigen Zufammenhang zwifchen derfelben und der Gewerbsfunde und den Natur: wiſſenſchaften. Allein diefer merkwürdige Irrthum des verdienftvoflen Lok beruht auf einer unrichtigen Anficht von der Kameralwiffenfchaft, die durchaus etwas Anderes, weit Umfaffenderes ift, ald die Theorie des Volksvermögens. In wiererne diefe und die Gewerböfunde ihrem erftien Prinzipe nach zufammenhängen, wird im Solgenden klar werden. Wenn fie aber beide, nach einem allgemeinen Prinzipe zus fanımengesteltt werden, jo ift noch Feineswegd eine zum wefentlichen Theile der Andern gemacht. Y 4) Denn fie lehrt nicht den Betrieb der Erwerbsarten, fondern betrachtet fie, abgercehen vom Gefichtspunfte‘ des Einzelnen, aus einem höheren allgemeineren Standpunkte. Sie enthält 1) aud den Gewerbswiſſenſchaften abftrahirte und vers aligemeinerte Sätze, und zwar nicht um damit aleihfam einen allgemeinen Theif der Gewerböfunde zu bilden, fondern um das ganze Gewerbswefen des Volkes im Zufammenbange zu fehen und eine Grundlage zu bilden, worauf die Thätigfeit der Regirung zur Leitung und Beförderung ded ganzen Gewerbswerend im Zuſammen⸗ hange als Volksbetriebſamkeit fufen foll, Darum werden aus der Gewerbs: und Haushaltiehre Säge in die Theorie des Volksvermögens entlehnt, ohne daß fie anders als mittelbar in fie gehören. Sie enthält aber 2) auch durch diefe Abftrakte aus der Privatöfonomie gebildete eigenthümliche Sätze, indem fie die Einzelthätigkeiten nicht blos als ſolche neben einander geftellt betrachtet, ſondern eine Totalität in ihnen erblickt, welche eine Geſammt-Betriebſamkeit, ein Geſammt⸗-Vermögen, ein Geſammt⸗Produkt bilder, da die Leiſtung des Einzelnen nicht blos für ihn, ſondern gerade für die Gefammtheit eine Wirkung hat, die außer dem Mergleiche mit dem Vortheile des Einzelnen fteht, und da mehr oder weniger allgemeine Ereigniffe den Einzelnen oder einen Theil der bürgerlichen Geſellſchaft ganz anders treffen als den andern. Rau, Ueber die Kameralwiſſ. $. 13. 14. 5) Rau, Ueber die Kameralwiſſ. $. 6. Dies ift hier nur als eine Titerariiche Thatfache gegeben, abgefehen davon, ob die ihr zu Grunde liegende Anficht richtig, Äft oder nicht. Rau mit vielen andern hält fie für richtig. G: 35, Schriftfleller und ihre Verdienfe. Weber den Subegriff der Kameralwiffenfchaft war man jo weit übereinkommend klar geworden. Auch haben ſich die Schriftfieller 45 diefer Periode 1), um die formelle Ausbildung der Kameralwifien- Schaft viele Verdienſte erworben. Weniger mit der Syftematifirung, als mit der Darftellung der Eneyelopädie der Kameralwiſſenſchaft haben ih Schmalz, Walther und Sturm befchäftigt. Den— noch aber verdienen Die Syſteme des Erften und Lezten einer Er- mwähnung. Mit der Syitematifirung aber befchäftigten fih Völ— finger, Seeger, Beber, Fulda, v. Buqnoy, Obern- Dorfer, Geier, der Ungenannte, Rau und Butte. Wenig. ſtens find gerade dieſe die wichtigften Syſtematiker. Schmalz 2) drang aber in die feineren Togifchen Beziehungen der einzelnen Theile der Kameralwiſſenſchaft gar nicht ein, fondern fellte fie nur ald gegebene Hauptmaterien zufammen. Bollinger umd Seeger haben befonders das VBerdienft, entdeckt zu haben, daß die Kameralwiffenfchaft ihrem Grundcharafter nach nichts anders als die Wirthfchaft überhaupt und in ihren befonderen Bezic- hungen zum Gegenftande habe, und führten daher den Namen Wirthfchaftslehre für jie ein, was für Die Anordnung ihre Theile von großem Einfuffe war. Der Lestere insbefondere hat auch dem Ermwerbe durch perfünliche Dienfte im Syſteme einen Platz gegeben und die Lehre von dem Kunftbetriebe der Gewerbe als fpefulativen Theil angedeutet. Jener zieht aber noch das weite Gebiet der Polizei hinein. Sturm) zieht gegen die Fortfchritte der Einficht über den Inhalt der Kameralwiſſenſchaft feiner Zeit ($. 34.) in ihr Gebiet noch die Geſundheits⸗, Medizinal-, Eulturz, Religions - und Gicherheitspoligei, Testere aber fehr unvolftändig, hinein, weil er die Erhaltung der öffentlichen oder Sicherheit des Staates gar nicht erwähnt zer führt unter der ökonomiſchen Wif- fenfchaft den Erwerb durch perfönliche Dienfte und durch Verleihen von Capital nicht an und kennt die innere Beziehung der Polizei zur Theorie des Volfövermögend und Finanzwiſſenſchaft nicht. Weber +) erfennt zwar den Unterfchied zwifchen der Privat- und öffentlichen Oeconomie. Allein ihm entging der natürliche Unter- fchied der Gewerbsarten, und die richtige Anficht von Wirth“ fchaft bei der Beſtimmung des Gebietö der Staatsöfonomie, indem. auch er, wie Sturm, das ganze Gebiet der Bolizei in fie hinein- zieht, aber Doch die öffentliche Gicherheitspoligei nicht vergift. Fulda >) finder den natürlichen Unterfchied der Gewerbe, obfchon er das mit dem Handel verwandte Gefchäft des Kapttaliſten von jenem noch nicht zu trennen weiß, Aber auch ihm entgeht, odfchon er den Begriff von Wirthfchaft frena, nicht wie Weber umd Sturm, durchführt, das Prinzip zur legiſchen Trennung der ‚politifchen Theile der Kameralwiflenfchaften. Es haben aber 45 v. Buqnoy6) und DOberndorfer?) eine gänzlich falfche Anficht von dem Wefen der Kameralwiffenfchaft, weil fie diefelbe für gleichbedeutend mit der Wiflenfchaft des Volksvermögens, oder der Nationalwirtbfchaftslehre halten, und dem gemäß alle Gewerbs- wiffenfchaften als wefentliche Theile der Lesteren anſehen 3. Ge ier?) hat dad Verdienſt, die allgemeinen Sätze der Wirthſchaft überhaupt aus den befondern Wirthſchaftslehren abftrahirt, ferner das eigentlich Technifche bei allen Gewerböbetrieben vom. Haus- wirthfchaftlichen getrennt, und die Theorie der Prarid gegenüber geſtellt zu haben. Allein er hat in foferne einen bedeutenden Nücd- fchritt gethan, ald er die Gebiete der Privatwirthſchaft und der Volkswirthſchaft in der Wiffenfchaft gänzlich untereinander warf, und fo in-den Fehler Bugnoy's und Oberndorfers verfiel. Der Uingenannte 10), ein Mann von feltenem Scharffinne und feſter Conſequenz, bob den Unterfchied der allgemeinen und befon- dern Wirthfchaftsiehre fchärfer hervor; allein er vermenate, blos an der Objektivität ald Theilungsgrund hängend, die Gebiete der natürlichen Broduftion und der technifchen, indem er auch den Bergbau zur Technologie nahm, Er hat ferner den Unterfchied zwifchen der wilden und zahmen Thier- und Pflanzenzucht hervor- gehoben; aber er furicht der öffentlichen Wirthfchaft ganz den Charafter ald Wirthichaft ab, und rechnet in die Leztere bios Die Privaterwerbszweige, Land- und Forftwirthfchaft, Viehzucht und Jagd, technifche Gewerbe und Handel, ohne des Erwerbs durch perfönliche Dienfte und Capital zu gedenken. Butte 11), auch bierin eigenthümlich, weicht ganz von der hiftorifchen Bildung der Kameralwiſſenſchaft ab, indem er die Finanzmwiffenfchaft als Staatswiffenfchaft ganz von ihr ausfchließft, und in die Sandeswiffenfchaft (Kameralwiſſenſchaft) die Geographie , die Gewerbswiffenfchaften, die Theorie des Volksvermögens umd der Bolfswirthfchaftspflege, und die Polizei nimmt, 4) Walther, Verf. eined Syſtems der Cameralwifrenichaften. Gießen 1793 bi8 97. V Thle. 8. Deffelben Berf. eines Grundrifies der allgem. Decondmie. Gießen 1795. 8. Vom I. Thl. iened Buches a. 1804 und vom-II. Thle. a. 1803 _ eine. neue Ausgabe Gemer, Beitrag zur näheren Beftimmung des Begriffs der eigentl. Staatswirthſchaft und ihres Gebietes. Mannheim 1794. 8. Völlinger, Grundriß einer allgemeinen kritiſch-philoſophiſchen Wirthſchaftslehre. Heidelb. 1790. Defielben Prolegomena zu einer angewandten Wirthichaftsichre. Ebendaſelbſt. Klipfrein, Reine Wirthſchaftblehre. Gießen 1797. 8. Schmalz, Encyclopädie der Sameralwiffenichaften. Königsb. 1797. 8. Zweite Ausg. beforgt von Schmalz, Thaer, Hartigr. Rofenftiel und Hermbftadt. 41819. 8. Medicus, Berſuch einer kurzen Skitze der bkonomiſch-politiſchen oder ſtaatswirthſchaftl. Encyclopädie. Leipzs 1797. Benſen, Ueber das Studium der ſogenannten Kameralwiſſenſchaften. Erlangen 1804. 8. Jägerſchmidt, Ueber die Grundbegriffe der Staatswirthſchaft;, nebſt dem Syſteme der dazu gehörigen Wiffenfchaften. ı Bafel 1799. 8. Fulda, Spftematifcher Abrig den ſogenannten Sameralwiffenfchaften. Tübingen 1803, 8. 47 Derreis en. -Grundfäge der ökonomiſch⸗ politiſchen oder Kameralwiſſenſchaften. Tübingen 1816. 2te Aufl. 1820. Erome, Abriß der Staats- uud Kameralwiſſen⸗ fhaften. Giehen 1803. 8. Weber, Einleitung in das Studium der Kamerals wiſſenſchaften, nebft dem Entwurfe eined Syſtems derfelden. Berlin 1803. Später auch mit dem Titel: Entwurf einer Encyclovädie und Methosologie der Kameral wiſſenſchafeen.· Berlin 1819. Derfelbe Ueber die Kameralwiſſenſchaft. Breslau 1828. Jacob, Leber Curſus und Studienplan für angehende Kameraliften. Halle 41805. 8. Seeger, Entwurf eines volltändigen Syſtems der Rameralwiffenfchaften. ‚Ellwangen 1805. 2te Aufl. Mannheim und Heidelberg 1806. 8. Deſſelben Syſtem der Wirthfchaftslehre. Carlsruhe 1807. 8. Erhielt a. 1815 ein neues gitelblatt. Sturm, Grundlinien einer Encvclopädie der Kameralwifienfchaft. Jena 1807. 8. Sopp, Neueſte Darftellung der Kameralwiffenfchart.. Wien 1808 — 11. IV Be. 8. v. Hagens, Begründung des ſtaatswirthſchaftl. Studiums als einer eigenen Wiſſenſchaft. Landshut 1808. 8. Butte, Gerteraltabelle der Staats + und der Sandeswiffenfchaft. Landshut 1808. 8. Deffelben Allgemeine Wiſſenſchafts- ‚anfihten. Bonn 1827. 8. v. Buanoy, Theorie der Nationalwirthfchaft. Leipzig 41815 mit 3 Nachträgen von 1816 — 18. 4. Eſchenmayer, Ueber das formelle Prinzip der Staatswirthſchaft, als Wiſſenſchaft und Lehre. Heidelberg 1815. 8. Dberndorfer, Grundlesung der Kamerahviffenichaften. Landshut 1818. 8. P. Ph. Geier, Ueber Enceyelopädie und Miethodologie der Wirthfchaftälehre. Würzburg 1818. Verſuch einer Togifhen Begründung der Wirthſchaftslehre. Würzburg 1822. 8. Soll Joh. Sartorius zum Verfaſſer haben. Rau, Grund riß der Kameralwiſſenſchaft. Heidelberg 1823. 8. Deffelben Schrift: Ueber die Rameralwiftenichaft. Heidelberg 1825. 5: Schulze, Ueber Wefen und Studium der Wirthſchafts⸗ oder Kameral: Wiffenichaften. Jena 1826. 8. 2). Erfter Theil: Gewerbsfunde. 1. Technifhe Gewerbskunde (a. Sandwirthfchaft, b. Forſtwirthſchaft, c. Bergbau, d. Technologie). II. Merkantilifche Gewerbsfunde (a. Allgem. Grundfäße, b. Merfantilifches der Oeconomie, c. Merfantilifihes der Sabrifation, d. Handel, e. Kent geſchäft. Zweiter Theil: Staatswirthſchaft. I. Eigentlihe Staatswirthfchaft. IH. Gewerbspolizei. III. Sinanzen. x Diefes Syſtem fiebt die hauswirthiehaftlichen Gefchäfte eines jeden Gewerbes fälſchlich als merkantilifch an, und versift, daß fowohl der Handel als das Kent geſchäft auch ihr eigentlich Hauswirthfchaftliches Haben, fo wie ihr Techniſches. » Erfte Hauptabtheilung. J. Landwirthſchaftslehre (a. befondere Landwirthſchaftslehre Le. Pflanzen⸗ produktionslehre, 8. Thierproduktionslehre, 9. Mineralienproduktions⸗ lehve], b. allgemeine Landwirthſchaftslehre [ Hauswirthichaft]). I. Technologie (nach den Zubereitungsarten getheilt). : II. Handlungslehre (a. von den Handelögegenktänden, b. von den Arten der “ Handlung, c. von der Führung der Handlung ). Zweite Hauptabtheilung. IV. Polizeilehre (Bevölkerung, körperl. und geiftige Bildung, —— mögen, angenehmes Leben [ Sicherheit u. dg1.]). V. Rameralwifienfchaft (Finanzwiſſenſchaft). Es fehlt diefem Syfteme ein durchgreifended Prinzip in den einzelnen Unter abtheilungen. 4) 1. Privatöconomie: 1) produktive oder ſchaffende Gewerbe (a. eigentlich produktive — Land: bau —; b. eduftive — Sabrifen, Manufakturen und Handwerke —; ©. zugleich pro: und eduktives — Bergbau und Hüttenwefen). 2) Distributive oder eintheilende Gewerbe — Handel. II. Politiſche Deconomie: 1) Nationalvconomie , Lehre vom Volksvermögen. 2) Staatsöconomie (a. Polizeiwiſſenſchaft — Gicherheitd+ und Euftur» Polizei Lumd im- der Lezteren enthalten: Bevölkerungs⸗, Bildungs, Religiond« und Gewerb+- Polizei), b. Sinanzwiffenfchaft), Dieſes Syſtem ſichtet nicht einmal die Technologie von der Naturproduktion, kennt das Rentgeſchaft und den perſönlichen Erwerb nicht, und rechnet zur Staats— ökonomie, was mit dem Vorhergehenden objektiv gar nicht in Verbindung ſteht, und was zur Nationalökonomie gehörtz denn die Bildung und Religion iſt Feine Sache der Wirthfcharft, und die Gewerbspolizei gehört zur Nationalöfonomie, wäh— rend die Gicherheitspolisei der Staatdöfonomie und Kationaldfonomie zu ferne freht. 5) I. Theil: a. Produktionslehre (Deconomie, nämlich Pflanzenkunde, Thierzucht, Bergbau), b. Sabrifationsiehre (Technologie), c. Handelslehre (Handlung), ’ 1. Theil: a. Gewerbspolizei (Induftriepofitif), b. Finanzkunde (Kameral⸗ funde). ' Diefed einfache Syſtem ift unvollſtändig, da es in der Privatöfonomie nur das Technische enthält, ed wendet den Ausdruck Deconomie falih an, und erfennt die Theorie der Gewerbspolizei nicht an als etwas Befonderes. 6) 1. Bon den Quellen des Nationalwohlſtandes. — a Gewinnung roher Produkte [Randwirthfchaft, Forſtbau, Bergbau, Sifcherei ). b. Beredlung voher Produkte (Technologie). ec. Handel (Handel unmittelbar, Hilfsgeſchäfte der Handlung , echniſche Handelsmittel, nämlich Communikationsmittel). I. Bon der Leitung der Quellen des Nationalreichthums, oder von dem po— litiſchen Theile der Nationalwirthfchaft. a. Borbegriffe. b. Eigentliche Leitung. * c. Syſtem der Staatswirthſchaft. d. Vertheilung der Auflagen. In diefem ganzen Syfteme fehlt die Einficht des Verhältniſſes der Sie und Hauptwiſſenſchaften; die Fiſcherei erfcheint nie aus einem logiſchen Theilungsgrunde neben den andern NRohproduftionen; beim Handel fehlt die Lehre von der Gefchäfts« füprung, fo wie. bei den andern Gewerben; und die ganze Finanzwiſſenſchaft wird mit der Lehre von den Auflagen abgemacht. 7) Ex findet an der Kanteralwifienfchaft drei Haupttheife, nämlich ‚die vationaler die pofitive und die praktiſche Kameraliſtik. Die erſte theilt er in: I. Politiſche Deconomie. a. Nationalökonomie; 1) niedere Nationalbkonomie (ländliche, technifcher ——— Induſtrie — die Gewerbslehren); 2) höhere Nationalökonomie (Staatswirthſchaft). b. Staatsökonomie (Sinanz). U. Sekonomiſche Polizei (nämlich Gewerbs⸗- und —— III. Oekonomiſch-⸗politiſche Arithmetik. Die zweite iſt das Studium der poſitiven Geſetzgebung. Die dritte enthält die kameraliſtiſche Geſchäftstheorie, das eigentliche” a; prafticum (zuſammen veinpraftifche Gesenftände), dann die bürgerliche, die Straßen» und Waſſerbaukunſt (zuſammen praftifch mathematiiche Ges genftände). Dieſes Syſtem kennt nicht den Anterfchied swifchen Privates und Öffentlicher Wirthſchaft, nicht den Charakter der Volkswirthſchaftslehre, daher die nichts fagende Eintheilung der Nationalökonomie und der Mangel an Wörtern, um die eigentlich Sestere von der Sinanz zu unterfcheiden; auch nad ihm muß die Sicherheit blos der Wirthſchaft wegen erhalten werden, . was offenbar unrichtig iſt; es rechnet die Mathematik zwar zu den Hilfswiffenfchaften, aber einen Theil derfelben, nämlich obige Arithmetit doch zu den Hauptwiffenichaften; es trennt pofitive und. praktiſche Kameraliſtik, obſchon ſie zuſammen in die Praxis gehören; es macht einen Unter⸗ 49 schied swifchen vein praktiſcher und praktisch» mathematircher Kamerafiftif, der nichts bedeuter an fih, und mißfennt, daß die Baukunſt ſelbſt ihre Theorie hat und eigentlich blos in die Technologie gehört. 8) Gegen diefe Syſteme ins Beſondere ailt die Einwendung von Lob, oben $. 34. Note 2. Denn hier werden die Gewerbölchren zu wefentlichen Theilen der Volkswirthſchaftslehre gemacht. Es gehört wohl auch hierher: Schulze, Ueber die volfswirräfchaftlide Begründung der Gewerbswifenfchaften. Sena 1326. 9) T. Altgemeine Wirthfchaftsichre. II. Befondere Wirthichaftsichre. Die Leztere zerfällt fo: 4) Thevretiicher Theil; a. in Bezug auf die Thätigkeit des Volks (Landwirthfchaftzichre, Technologie, Handeläichre). Bei jeder Gewerbslehre wird der Anterfchied zwiſchen den eigentlichen Gewerbsreaeln: und den Hauswirthichaftsregeln gezeigt. b. in Bezug auf die Thätigfeit der Regirung Finanzwiſſenſchaft, wirthſchaftliche Culturlehre [oder Volkswirthſchaftslehre )- 2) Praktiſcher Theil, mit denſelben Abtheilungen. Obſchon dieſes fcharffinnig und fleißig durchdachte Syſtem den theoretifchen und praktischen Theil trennt, und fo insbeſondere die Ausfcheidung der praftiihen Lehren der Bolköwirthfchaftsiehre von der eigentlichen Theorie des Volksvermögens zuerft erdacht hat, To blieb es dennoch von der Köfung diefer Aufgabe noch weit entfernt. Sein Grundrchler ift die Zerfplitterung, denn ed wäre weit beffer geworden, wenn die Trennung des Theoretifhen und Praktiichen als bloße Unterabrbeilungsnorm bei jeder befonderen Lehre angewendet worden wäre, weil man alddann jede Wiffenfchaft für fi) als Ganzes geſchaut Hätte. Allein dies Fonnte nur zufolge der Anerkennung des andern logischen Fehlers deſſelben geſchehen, kraft deſſen dem praftifchen Theile der einzelnen Gewerbsfehren zum Theile blos Hauswirthichaftliches, zum Theile das Reutgeſchäft, das Zuſammenhalten des Gewerbsbetriebes Lehrendes, und zum Theile die Lehre vom Erwerbe aus perſönlichen Dienſten zugetheilt wird, indem er von der Benutzung der perſönlichen Kräfte zum Erwerbe, der Capitalien, und beider zugleich handeln, und die Etablivung und BBetreibung des ganzen Geſchäftes, welches auch fchon von Anderen ald etwas Befonderes herausgehoben war, ehren foll. Diefed Syftem bat aber das Verdienft, bei der Bergbaulehre (Theil der Sandwirthfchaft), das Hüttenweſen der Technologie zugetheilt zu haben. 10) I. Allgemeine Wirthfchaftslehre. 1I. Befondere Wirthfchaftsiehre. Diefe Kestere: A. Produktionslehre. 1) Des Organiſchen (Landwirthfchaft); a. der Thiere — der zahmen (Viehzucht) und der wilden (Weidwerk); b. der Pflanzen — der zahmen (Landbau), — der wilden ( Sorftwirchichaft). 2) Des Unorganifchen ( Technologie (; a. des Thierreichd ; b. des Pflanzenreichs; ce. des Mineralreichs (dazu auch Bergbau und Hüttenweſen). B. Circulationslehre (Handelslehre). Dieſes Syſtem enthält einen vom Verf. nicht vertheidigten Widerſpruch, indem es bei der Technologie, nach dem zu verarbeitenden Stoffe eintheilend, unorganiſche und organifche Stoffe aufzählt, und dennoch die Technologie Produktionslehre des Anorganifchen nennt. Es kennt den Unterfchied zwiſchen natürlicher und technifcher Produktion nidt, und muß, um confenuent zu fein, auch das Technologifche der Landwirthſchaft, Viehzucht, Forſtwirthſchaft u. del. bei diefen Gewerbslehren abs handeln, wie dad Hüttenwefen beim Bergbaue, 411) Nah ihm zerfällt die Landeswiſſenſchaft alfo: A. Landes: Kundenfehre (Geographie, Natur). 1) Lehre von der Beichaffenheit ded Landes (Gränzen, Flächengehalt, Gebirge, Gewäſſer, Klima). Baumſtark Encyclopädie. 4 2) Lehre von des Landed Naturproduften (der vier Reiche, Mir nerals, PBlanzens, Thier⸗ und Menfchen: Reich — Lezteres ethnogranhifch ). B. Landes Hervorbringungsicehre (Prophoralogie, Arbeit). 1) Urproduftionslchre (Landwirthſchaft im weiten Sinne, Bergbau, Waſſernutzungslehre [ Sifcherei] ). N 2) Zugutmachungsiehre oder Technologie (Minerals, Pilanzen:, Thierreich und bürgerliche Baukunſt). 3) Handelstehre. C. Landes⸗ Wohlſtandslehre (Nationalwohlſtandslehre, Genuß). 4) Einwohnerreichtäumsiehre (Nationals oder Volkswirthſchafts⸗ lehre). 2) Einwohnerordnungslehre (Polizei). Dieſes Syſtem if am unbegründetſten. Es erklärt dad Kamerale für „den Inbe— griff der Landes⸗Wiſſenſchaften, in forerne dieſe die Verwaltung des Staats mits telbar für feinen Zweck unterfügen.“ Allein neben dem, daß die Geographie auch von Kameralitten gefannt fein muß, gehört fie auch zur Staatöwiffenfchaft, Natur: wiſſenſchaft, Philofophie, Philologie, Surisprudenz und Medizin. Gie ift alfo eine affgemein bildende Doktrin und gehört nicht in das Fameralittifhe Syitem als folches. Aber die Stariftif, ſelbſt gewiſſermaßen auch die Gefchichte, müßte ebenfo wie die Geographie nah obiger Angabe des Inbegriffs vom Kamerale hinein gehören, ſo wenig er auch von der Geſchichte anerfannt if. Ob es vier Maturreiche gibt, darüber ſteht diefer Kritik Fein Urtheil zu, aber rigen Fann und muf fie, daß bei B. 2. nur drei Reiche erfchienen find, wenn fie nicht unfinniger Weife annehmen fol, daR die bürgerliche Baufunft die Zugutmachung der Produkte des Menfchenreichs ſei. Dieſe Baufunft gehört allen Naturreichen an, in jedem Falle dem Minerals und Pflanzenreiche. Die Finanzwiſſenſchaft richtig betrachtet, gehört wenigftens in die Mitte zwifchen die Staats- und Landeswiffenichaft des Berf.; da fie am meiften mittelbar die Staatszwecke unterfügt, fo müßte fie im SImbegriffe des Kamerale doch auch eine Hauptſtelle finden. $. 36, Fortfebung. Rau's Syfiem. Für einen folchen Stand des Fameraliftifchen Syſtemes be- durfte es der Klarheit, Umficht, Pünktlichkeit und des Fleißes eines Rau, um unter Benutzung des bisher Erdachten und mit eigener Sichtung ein Syftem aufzuftellen, das die Achte Wiſſen— fchaftlichkeit der Kameralwiſſenſchaft ins fchönfte Licht ftellen mußte. Rau gab der allgemeinen Wirthfchaftstehre ihren Inhalt, umd unterfchied in der befondern Wirthfchaftsichre die bürgerliche (Brivat-) von der öffentlichen Wirthfchaftsiehre Cpolitifchen Dekonomie), Er zog die ariftotelifche, auch fchon von Geier be- nutzte, Unterfcheidung der gewerblichen Thärigfeit nämlich Er- werben und Haushalten) herbei, theilte die bürgerliche Wirth- fchaftslehre in Erwerbslehre und Hauswirthſchaftslehre, und ließ jene zerfallen in die Lehre vom Erwerbe aus Gtoff- arbeiten, aus dem Güterverfehre, durch perſönliche Dienfte. Der Erwerb aus GStoffarbeiten geſchieht nach ihm durch Gewinnung roher Produkte and der Natur (Erdarbeit), und durch Beredlung der rohen Produkte (Gewerksarbeit), h 51 der Erwerb aus dem Güterverkehre aber durch den Handel und das Ausleihen von Vermögen gegen Nenten. Die öffentliche Wirthſchaftslehre theilt er in die reine Volkswirthſchafts— lehre und in die angewandte. Jene iſt die eigentliche Theorie des Volksvermögens; dieſe aber zerfällt ihm in die Lehre von der Volkswirthſchaftspflege und in die Finanzwiſſenſchaft. Seine Verdienſte ſind bleibend. Denn er erhob den Begriff der allgemeinen Wirthſchaftslehre zur Wirklichkeit, ſtellte den Unter— ſchied zwiſchen Erwerb und Hauswirthſchaft wirklich dar, bezeich— nete den Unterſchied der bürgerlichen Gewerbe genauer, trennte die Begriffe von Gewerbe und Gewerk, und führte die Trennung der theoretiſchen und praktiſchen Lehren der Nationalbkonomie in der Volkswirthſchaftslehre und Volkswirthſchaftspflege unübertrof— fen aus, ganz abgeſehen davon, daß wir ihm die wiſſenſchaftliche Anordnung der einzelnen Theile der Materie dieſer zwei Wiſſen— ſchaften eigentlich verdanken, und die Einführung der neueren aus— ländiſchen Literatur ſo wie manchfache Erläuterungen und Erwei— terungen ſchuldig ſind. Kann man aber auch nicht in das verwer— fende Urtheil Andersr !) über dieſes Syſtem einſtimmen, fo bleiben doch der Kritik noch manche Verbeſſerungen deſſelben überlaſſen. Daſſelbe hat folgende Mängel: 1) Daſſelbe iſt auch mit der Ein— ſeitigkeit der neueſten Theorie behaftet, welche nur die Thätigkeit für körperliche Gegenſtände als das eigentliche Objekt der Wirth— ſchaft anſteht und in die Kameralwiſſenſchaft aufnimmt 2); 2) daflelbe wirft die Unterſcheidung der Erwerbs- und Hauswirth— ſchaftslehre mit Anrecht in den befonderen Theil; denn der Begriff der Hauswirtbichaft iſt ein allgemeiner und kommt fo in jeder Wirthfchaft wieder vor; der Erwerb gefchiceht in jeder Wirthfchaft nach gewiffen allgemeinen Regeln, welche zuſammengefaßt den Ges genftand der Erwerbölchre im allgemeinen Theile machen; beide treten aber in befonderer Geſtalt bei iedem Wirthfchaftsbetriebe in foferne auf, als die allgemeine Erwerbölehre dort in die Negeln von den befondern Erwerbdarbeiten im Einzelnen, und die Haus— wirthfchaftölehre in jenen von dem gewerblichen Einrichten und Zuſammenhalten der Wirthfchaft wieder auftritt. Rau nennt diefe zwei Leztern Kunſtlehre und Gewerbslehre 3), HD Daſſelbe ſchließt den Handel und das Rentgeſchäft von den Stoffarbeiten mit Unrecht aus, denn, wenn ſie auch nicht Sachliches produziren oder auch nicht den Zweck der Veredelung haben, ſo beſchäftigen fie ſich doch ausſchließlich mit Stoffen und haben es mit der Er— haltung und Aufbewahrung derſelben zu thun, neben welchen weſentlichen Stoffarbeiten fie als das Charakteriſtiſche die Ber» 4 * 52 fendung und den Uebertrag haben: Diefe Arbeiten find aber nicht etiva technische, in Bezug auf welche der Handelsmann oder Nent- ner ein Techniker, aber nicht mehr der Erftere iſt, fondern fie find ein wefentlicher Beftandeheil der ganzen Wirthfchaft, und fo am beiten im GSpeditionsgefchäfte, beim Leihgefchäfte mit Meublen u. dgl, erfennbar 4. 4) Daffelbe führt dad Sammeln wildwach- fender Pllanzen, das Fangen wilder Thiere und das Lefen ihrer einzelnen brauchbaren Theile, als befondere Wirthfchaften mit Unrecht auf. Sie fünnen zwar die befondere wirthichaftliche Be— fchäftigung einzelner Menfchen, Bürgersklaſſen und Volksſtämme fein und find es auch. Allein deshalb verdienen fie eben fo wenig eine Stelle als befondere Wirthfchaft im Syſteme, als die vielen einzelnen Handelögefchäfte, einzelnen Zweige der Viehzucht u. dal, die ausfchließlich. betrieben vorfommen, Entweder: ift ihre Verein— zelung Folge der geringen Civilifation wie bei den Fäger- und Hirtenvölfern, oder Folge der Arbeitstheilung in eivilifieten Nationen. In beiden Beziehungen find fie nationalöfonomifch wichtig, aber darum noch Fein befonderer technifcher oder wirthfchaftlicher Zweig 7). Das Sammeln wildwachfender Pflanzen findet feinen natürlichen Plab in der Lehre von der Ernte, und das Fangen wilder Thiere in der Lehre von der Jagd und Fifcherei. 5) End- lich ſtellt es die Finanzwiſſenſchaft als einen Theil der angewandten Volkswirthſchaftslehre auf, was fie keineswegs fein kann 9. 1) Schencd, das Bedürfniß der Volfswirthfchaft. I. Vorrede E. VI. welder dem Nau’fchen Syiteme der Volfswirthichaftäichre die Zerfplitterung, ihm ſelbſt aber vorwirft, er hänge zu fehr am Gyfteme von A. Smith. Lezteres ift "ob für Rau, denn er ift fein blinder Anhänger deffelben. Erſteres ift fo weit wahr, als er die- Dueflen des Vermögens von ihrem Ertrage, und diefen qualitativ an fih, von feiner Größe und deren Bedingungen trennt. Aber wie viel hat die Theorie des Volksvermögens dadurch niht an Klarheit gewonnen? Zweifelsohne ift fie Heren Schenck auch zu Gute gefommen. Eine andere Frage ift jeßt die, ob man wicht das von Ram nothwendig getrennte wieder verbinden folle, 2) Died kann erſt im nächſten Abfchnitte Elar werden, wenn die hierher ges hörenden Begriffe entwickelt find. 3) Rau, Ueber die Kameralwifl. $. 20. vrgl. mit $. 29. Schon Seeger hat die Kunſtlehre als fpefulativen, Schmalz die Gewerbslehre ald merfans tilifhen Theil erkannt, Thaer und v. Erud haben die landwirthſchaftliche, Geier aber die gewerflihe Gewerbslehre behandelt; Beckmann bat fon dieſe Untericheidung in der Landwirthichart, und nah ihm alle Tandwirchfchaftlichen Schriftſteller benust. Ba, 4Raua. a. 9. $. 23. nennt fie fo, weil die Arbeiten an dem Stoffe des Vermögens vorgenommen werden. In foferne gehört der Handel und das Kent geichäft Hinzu. Aber es find die andern Stroffarbeiten von dieren dadurch verſchieden, daß fie zum fpesiellen Zwecke nicht bIod, wie Rau meint, eine Vermehrung, folts dern auch eine VBeredlung der Stoffe haben. 5) Kau a. a O. $. 24. verwechrelte hier offenbar das Nationalökonomiſche diefer Unterſcheidung mit dem Privatwirtgfchaftlichen. Denn nur int, erfteren Ginne fpriiöt der von ihm citivte Torrens, On the production of wealth Lond. 1821. 3 an verichiedenen Stellen von der appropiate industry, was dieſe Arbeiten ber zeichnet. 6) Dies wird erft in dem nächſten Abrchmitte darsuthun fein, wo der Gehalt beider näher bezeichnet wird. IV. Bhilofophifhe Entwickelung des kamera— liſtiſchen Syſtemes. —3 1) Allgemeine Vorbegriffe. Der Menſch iſt ein körperlich geiſtiges Weſen und ſteht durch erſtere Eigenſchaft mit der Sinnenwelt in Verbindung und unter ihren Geſetzen. Er iſt von ihr abhängig, in ſoferne er von ihr die körperlichen Mittel zur Erreichung ſeiner Zwecke erlangen muß. Er iſt aber auch kraft ſeiner Vernunft und ſeines Geiſtes Herr über ſie und ſie nimmt von ihm Einwirkungen an. So einerſeits im Verhältniſſe mit der Sinnenwelt wird er durch das in ihm lebende Prinzip der Selbſterhaltung und der Liebe und des Haſſes zur Geſelligkeit gebracht. Der geſellſchaftliche Verband der Men— ſchen geht nur aus dieſen Gründen hervor, und wird durch das Prinzip des Eigennutzes und des Gemeinſinnes erhalten ). Hängt derſelbe im Naturzuſtande 2) von der Natur und von feiner Kraft und Einficht, fie zu benugen und ihr zu widerftchen, ab, fo fommt im Stande der Civilifation zu diefer Abhängigkeit noch jene vom Menfchenverbande durch Leiftungen, d. b. vom Verfehre. Diefe doppelte Abhängigkeit ift begründet, ſubjektiv durch feine wahren Bedürfniſſe und feinen Hang zum Wohlleben, objektiv durch eine Menge von Dingen und Berhältniffen verfchiedsner Art, welche nach feinem Anerfenntniffe im Stande find, ihm entweder unmit- telbar oder mittelbar jene fubieftiven Gründe feiner Abhängig. feit von Natur und Verkehr zu heben. Diefe Dinge und Verhält- niſſe verfchiedener Art, zur Befriedigung feiner Bedürfnife und zur Erhöhung feines Lebensgenuſſes dienlich, nennt man Güter 3). 1) Ferguson, History of.the civil society. (Basil 1789.) p. 15. 24. 30. 2) Diefer Begriff hat drei Bedeutungen. Man bezeichnet damit den Zuftand des Menschen vor der gerellfchaftlichen Vereinigung, den Zuftand defelben in der Kohheit als Gegenſatz der Eivilifation, und die Abhängigkeit des Menfchen von der Natur. Ein rein außergefellichaftlicher Zuftand des Menfchen ift, weil er Menfch iſt, nicht denkbar; jener Zuſtand ift alfo eine Fiktion, die nur Bedeutung hat, wenn man fih den Menichen ald von der Natur abhängig denft. Die dritte Ber deutung obigen Wortes fällt fo mit der erften aufanımen. Sn foferne ift der Menſch immer im Naturzuftande, Die zweite Bedeutung jenes Worted kann aber auch feinen blos periodischen Zuſtand des Menfchen im Leben bezeichnen. Der Menfch 34 tft ſchon im. Zuftande feiner Kindheit, ebenio die Nation und die Menſchheit ſchon im Zuftande ihrer Kirdheit, durch die geiftigen, moralifchen und. Gemäthökräfte zur Bildung , zum Einzelstücke und Volksglücke beitimmt. Dierer, und nicht ein Thiers fand, if der Stand der Natur, in weichem der einzelne Menfch und die Nation bleibt, fo fange fie leben, denn fie find immer höherer Bildung umd höheren Glückes fähig; Folglich find Rohheit und Eivilifation nur relative Begriffe, und der Menſch ift immer im Naturzuftande. Was der einzelne Menfch zum Wolfe, das ift ein Volk zur ganzen Bevdlferung der Erde, zur Menſchheit. Einft auch ein eins seiner Menſch, To liegt ed in feiner und im feiner Verhältniſſe Individualität, und die Sortichritte feines Wolkes zu Bildung und Glück können immer dierelben fein, Ebenſo bei der Menfchheit, wenn ein Volk finft und untergeht. Jeder Menfch geht den allgemeinen Gang der Bildung, ebenſo aucd jede Nation; aber beide um fo ſchneller, je mehr in der Gerellfchaft ſchon Mittel zu ihrer Vervollkommnung da find. Man f. auch Ferguson a. a. ©. p- 1—15. 3) Ueber diefen Beariff iſt Rau getheilter und nicht ganz richtiger Meinung. Er nennt. (Ueber die Kameralwiſſ. $. 8.) Alles, was den vernünftigen Zwecken des Menfchen entfvriht, ein Gut, und gibt dennoch in der Benugung diefer Güter ein fittliches und unfittliched Wollen faftifch zu, und ebenfo, daß fie zum Guten und Böfen benust werden könnten. Er fcheint ſich aber zu corrigiven, indem er auch fpäter (Lehrb. der polit. Defonomie. I. $. 41.) unter ſachlichen Gütern körperliche Gegenftände verfieht, die zur Erreichung mandfacher Zwecke als Hilfd- mittel gebraucht werden Fünnen. Wenn auch, wie er an erfierer Stelle fagt, dem Gebrauche und der Erlangungsart der Güter dad Gittengefeb Regeln vorfchreibt, fo folgt hieraus nur, daß diefelben zu vernünftigen Zwecken gebraucht werden follten, nicht aber daß fie nur dazu gebraucht werden fünnen. Uebrigens gibt auch noch das Rechtsgeſetz Regeln für Gebrauch und Erlangungdart der Güter. - Es glaubt Zahariä (40 Bücher v. Staate. Bd. V. $. 1.) eine wichtige Verbeſ⸗ ferung der Wiffenfchaft bewirkt zu haben, indem er ftatt Gut dad Wort Braud lichkeit (engl, Commodity) braudt! ’ $. 38. Fortſetzung. Arten der Güter, Diefe Güter Tiegen entweder im Nenfchen von Natur und werden in ihm erzeugt, dann nennt man fie innere Güter; oder fie Viegen außer ihm und werden außer ihm erzeugt, dann heißen fie äugere Güter. Diefe Lezteren find wieder entweder materi- elle (fachliche) Güter, d. h. Eörperliche phyſiſche Gegenſtände als Güter, oder immaterielle CEörperlofe), d. b. Außere Güter ohne Förperliche Natur !). Weder die inneren noch die Eorperlofen äußeren Güter können fachliche Güter. werden Aber fie können auf. die Vermehrung der fachlichen Güter wirken, ihre Brauch- barkeit erhöhen, und in foferne in die fachlichen Guter uneigent- Yich übergehen. Jedoch die inneren Güter des einen Menfchen können für den anderen äußere Eörperlofe werden, wenn jener die— ſem Dienfte leiftet. Mit diefen Dienften aber und mit fachlichen Gütern kann man fich auch Förperlofe äußere Güter verfchaffen und feine inneren Güter erhöhen. Diele Wechfelwirfung wird klar durch die nähere Bezeichnung der Güter ſelbſt. Iunere Güter find die Vernunft, die innere Freiheit, die Religion, die morali— 55 fchen, intelleftuellen und die Kunftanlagen, die Tugend, die Kenntniſſe, die Gefchicklichfeiten (geiſtig und körperlich) und die Fertigkeiten (körperlich) des Menſchen. Sachliche Güter ſind alle rohen und veredelten Erzeugniſſe der Natur, welche den inneren Gütern des Menſchen zu ſeinen Zwecken unterworfen ſind, alſo auch des Menſchen eigener Körper?). Körperloſe äußere Güter ſind alle Verhältniſſe und Umſtände, welche als Erzeugniſſe des Menſchenverkehres für die Förderung ſeiner manchfachen Zwecke tauglich find 3. Es gehören hierher a) die äußeren und inneren Verhältniſſe des Staates und im Staate, nämlich die Erhaltung des Beſtandes und die Beförderung des Nechts, des Güterwefens in obigem Umfange zur materiellen und immateriellen Berbefferung des Menſchenlebens, und der Hffentlichen und Bricatficherheit ; b) die Berhältniffe des Familienlebens, nämlich der Liebe, der Ehe, der Bater- und Murterfchaft, und der Bormundfchaft, ſo wie das Verhältniß des Herrn zu dem Geſinde; e) die Verhältniſſe gefellfchaftlicher Bercinigungen im Gtaate, nämlich jene der Srenndfchaft, der Wohrthätiafeit, des Vergnügens, des Erwerbs, der Wiffenfchaft, der Kunſt und Sittlichkeit; d) das Borhanden- fein und die Nutzerlaubniß von Anftalten des Staats, der Einzel nen, der Gefellfchaften, Gemeinden und Corporationen für die verfchiedeniten Zwecke der Menſchheit; e) und endlich die gegen- feitigen Leiftungen im Berfehre durch Dienfte 4). 4) Rau (lieber die Kameralwiſſ. $. 8. 11. Lehrb. der polit. Defonom, J. $. 41. 2. 46. 9.) ift der Meinung, man wolle mit der Eintheilung in außere und innere Güter jene in ſachliche und perſönliche bezeichnen, und wählt daher diere leztere Eintheilung, womit er aber nicht blos den Namen, fondern- das Theilungsprinzip ſelbſt ändert. Die Unvoliftändigfeit dieſer Eintheilung ift aus Obigem erſichtlich. Derſelbe fcheint die perſönlichen Güter Zuſtände nennen zu wollen, was fie aber eben fo wenig, als alle Eigenfcbaften find. 2) Nimmt man die Sache ald der Perfon gegenübergefest an, dann hat Rau Recht, wo er den Körper mit feinen Eigenfchaften perſönliches Gut nennt. ‚Sm Gegenfake des Materielien und Nichtmateriellen ift aber obige Anterfcheidung richtia. Er geht aber zu weit, wo er ($. 95.) Vortheile der Menfeben mit perſönlichen Gütern gleichbedeutend nimmt. Es folgt zwar hieraus nicht, Dr in diegem Sinne alle Güter perfönliche find, wie Hermann ſtaatswirthichaſtliche Unterfuchungen (München 1832). Abh. I: 6. 2. Anmerkg. fchließt, denn fo ſchöbe man den Sehler unter, die Wirkung (Vortheil) für die Ursache (Gut) genommen zu Haben. Er hat vielmehr nur die allgemeine Wirkung der Güter für die fpezielle der. perfönlihen Dienfte geſetzt. Das von ihm gebrauchte geradezu ift nicht bezeichnend genug. Die Erklärung diefed Srrthums f. unten in $. 39: 3) Diefe Defmition fireng feitzufalten ifi wichtig, um die wahren äußeren körperloſen Güter zu fibern. So iſt 3. B. die innere Sreiheit das erfte innere Gut, die äußere Freiheit aber das erfte immaterielle aufere Sur. Man könnte die Güter auch Eur; im Naturs und Berkehrsgüter eintheilen, nach ihrem Urfprunge und nad der Eriftenz und Everiftenz des Menfchen. Hermann a. a. O. I. 6. 2. verfällt in den Fehler der Inconſequenz, wo er die Religion und die Wiſſenſchaft zu den immateriellen äußeren "Gütern rechnet. Beide find blos 56 innere Güter, denn fie find, entfichen und bilden fich aus im Innern des Menfchen. Eind fie, blos äußerlich, dann verloren fie ihr Werfen. Uber die Verhältniſſe des Schußes und der, Beförderung von Wiffenfchaft und Religion, fo manchfach fie auch fein mögen, ‚find Außere immaterielle Güter. 4) Nur die Dienfte an fih, ganz abgefehen von ihren materiellen Solgen für den Empfänger derfelben; ebenfo bei d) nicht das Materielte der Anftalten, fondern ihr Gegebenfein und ihre Nutzbarkeit zu den menschlichen Zwecken. $. 39, Fortfebung. Werth. Wirtbfchaft. Die Mitwirfung der Güter zur Erreichung der Zwecke des Menschen hängt an fich von ihrer Tauglichkeit ab. Der Grad der Tauglichkeit eines Gutes für menfchliche Zwecke ift fein Werth, der mit dieſer Tauglichkeit im Vergleiche mit anderen Gütern und mit der Wichtigfeit des Zweckes feige und fällt. Diefer Werth in Verbindung mit der Thätigfeit des Menfchen zur Anwendung des Gutes gibt die Nutzung, welche eine mittelbare ift, wenn wenn das Gut die Mittel zur Befriedigung von Bedürfniffen und zur Erhöhung des Lebensgenufles gibt, dagegen eine unmittel- bare, wenn das Gut felbit diefe Zwecke befördert. Die mittelbare Nutzung findet Statt, wenn demfelben neue nusbare Dinge abge- wonnen werden oder wenn man dafelbe gegen brauchbare Dinge abtritt 1), Fene find Güter von Gebrauchswerth, diefe aber von Tauſchwerth. Die Summe von Gütern von Gebrauch » und Taufchwerth, welche man ausschließlich befikt, bilder das Bermögen?). Die Thätigfeit des Menfchen zur Beifchaffung, Erhaltung und Berwendung des Vermögens beißt man Wirth- ſchaft 3). Diefe it alfo nur möglich mit Gütern, welche einen Gebrauchs- und Tanfchwerthb haben, mit allen anderen aber nicht, welche fo und in folcher Menge vorhanden find, daß fie gar nicht ausfchließlich von einer Berfon befeffen werden können und zu fein brauchen, weil fie jeder freie Menfch genießt, oder ohne Mühe von der Natur empfängt 9. Die ſyſtematiſche Darftellung der Grundſätze und Regeln von der Wirthfchaft ift die Wirthſchafts— lehre oder Kameralwiffenfhaft?). | 41) Der Acker gibt im Getreide ein unmittelbar nutzbares Erzeugniß, während er nur eine mittelbare Nutzung geſtattet. In diefen Verhältniſſen fteben alle ſach— liben Güter. Die inneren Güter laſſen zum Theile eine unmittelbare Nutzung, zum Theile eine mittelbare zu; 3. B. die Wiffenfchaft, die Kunft, befonders die Muſik, womit man fich felbft Genüfe verſchaffen, und Andern Dienfte leiften fann, welche nusbare Folgen haben. Die äußeren körperloſen Güter ebenfald, nur ver ſchwindet die Mittelbarfeit der Nutzung bei ihnen mehr, als bei den andern, 3. B. die mittelbaren und unmittelbaren Genüfe und Voͤrtheile des häuslichen Lebens. 2) Franzöſiſch richesse, englifch riches und wealih genannt, in Deut ſchland aber fälſchlich mit Reichthum bezeichnet, der ein hoher Grad: von Vermögensbeſitz 57 iſt. Hermanns Anfiht von Reichthum (ſtaatsw. Unterfuchungen. J. Abh. 6. 5—7.) ſcheint vom Sprachgebrauche nicht gebilligt zu werden. Das Befinden eined® Gutes unter der Wilführ eines Menfchen, fo dag er andere von defien Genuſſe ausfchliefen kann, bildet ihm nah den Begriff Tauſchgut. Fülle von Gütern ift ibm Reichthum, Fülle von Geaenftänden, die als Tauſchgut anwends bar, Bedirfniffe zu befriedigen im Stande, und überall nicht in beliebiger Menge ohne Entgelt zu Haben find, iſt ihm wirthſchaftlicher Reichthum. Zum Begriffe von Vermögen hält er aber das Eigenthum, nicht den bloßen Beris, und Äußere Taufchgüter für nöthig. Der Reichthum umfaßt fcheinbar auch innere Güter, 3. B. Reichtum an Gefühlen, Kenntnifen, Qalenten, und fcheint alſo weiter ald Vermögen, welches nicht blos nur Äußere, fondern fogar nur äußere Güter von Gebraucht: und Taujchwerth, die fih im ausfchließlichen Befine eines Menichen befinden, umfaßt. Allein ausſchließlicher Beſitz und Eigentbum if eind und dafelbe. Nimmt man Erfteren ex lege, dann bat der Beſitzer die Berugniffe ded Eigenthümers; nimmt man ibn de facto, ohne nach der Erwerbsart zu fragen, fo bleibt der Begriff von veih und vermögend beim Befiger nur fo lange, als man die gefegwidrigen Gründe feines Beſitzes nicht Fennt. Werden diefe bekannt, fo füllt mit dem ausfchlieflich der Begriff Eigenthun, Berniögen und Neichthun hinweg. Hermann meint zwar, die perjönlichen Güter, 3. B. Arbeitsfraft in freien Ländern, fünne man nicht Eigenthum nen nen, weil fie der Menfch zwar wohl vermiethen, aber nicht verkaufen dürfe, und folglich eine Befugniß des Eigenthums fehle. Allein das ift Selbſttäuſchung; deun die Arbeitskraft für fih ohne den Menſchen zu verkaufen’ it unmöglich; es müßte alfo der Menfch mit jedem verfönlichen Gute ſich ſelbſt als Sklave vers fauren ; dieſes, als ein Vergehen gegen das Moral» und Rechtsprinzip, kann der Staat nicht dulden, wie viele andere unrechtmäßigen und immoraliſchen Benutzungen des Eigenthums. Wenn der Begriff Reichthum auch von inneren Gütern ge— braucht wird, ſo iſt dies nur tropiſch zu verſtehen; denn die Sprache ſetzt in dieſen Fällen immer dat innere Gut hinzu, woran man reich iſt. Aber Reicht hum allein, alſo in ſeiner eigentlichen Bedeutung ausgeſprochen, gilt nur von einem hohen Grade von Vermögen. Deswegen iſt der Ausdruck wirthſchaftlicher Reichthum ein Pleonasmus. 2) Say, Cours d'éoonomie politique (Paris 1828. VI Tom. 8.) I. 163. ueberf. von v. Theobald. I. 120. Steuart, political oeconomy. 11. 26. Rau CCehrb. I. $. 2.) hat aber Unrecht, inden er fchon diejenigen Güter für Vermögen rechnet, die fihb in der Gewalt eines Subjectes befinden. Dieſes Criterium ift viel zu weit, denn 3. B. Verwalter, Kaſſirer, Minifter haben Gewalt über Vers mögen, daB nicht ihr Vermögen it. Hermann geht jedoch im der Bercbufdigung gegen Rau zu weit, wo er ihm dedwegen Inconſequenz und Widerfpruch vorwirft, weil er (Kehrb. der polit. Dekonom. I. $. 2.) das Vermögen als blos aus fachlichen Gütern beftehend darftellt, und (8. 55.) dennoch behauptet, die Werthe bildeten dad Bermögen. Denn Lesteres jagt Rau nur nit Bezug auf die-fachlichen Güter, um zu zeigen, dag nicht die Menge der Gegenftände dem Körper nach den größeren Reichthum begründe. Allein Rau fehlt darin, daß er blos fachliche Güter als Beftandtheile des Vermögens gelten läßt (Ueber die Kameralwifienichaft $. 11.), die rortgefeßte Gorge für das Vermögen Wirthrchaft nennt, dennoch (Lehr, T. $. 46.) die den jachlichen entaegengefegten Güter ald Umftände erwähnt, welche auf die Größe ded Vermögens mächtigen Einfluß äußern, und dennoch den weitern Begriff von Gut zuläft (f. oben S. 37. Note 3.). Denn e3 können wirklich fürs verlofe Aufere Güter wahres Vermögen fein, wenn fie der ausfchließliche Beſitz eines Menſchen find und wirklichen ZTaufchwerth haben. Hermann if hier in lejteren Kriterien nicht fireng Fonfeauent, da er überhaupt die Sorge fir die Beirhaffung und Verwendung der äußeren Güter Wirthfchaft nennt ($. 3.) und die als Äußere immateriche Güter bezeichneten Lebensverhältnife zum Vermögen rechnet ($. 7.), obſchon er aligemeinhin und nach feinem fcheinbar noch firengeren Sinne zum Vermögen den Begriff von Eigenthum fordert, und unter den werentlichen Befugniſſen des Eigenthümers dad Veräußerungsrecht aufzählt. Denn die wenigſtens Lebensverhältnife haben einen Zaufchwerth. Selbſt die von ihm 5.8. genommene Kundfhaft eines Gewerbömannes hat nur in einzelnen 58 J Fällen einen ſolchen, während ihr Beſitzer ſich dadurch bereichern kann, ohne ſie veräußern zu können. Kann aber das Leztere geſchehen, ſo iſt es gewiß ſtets nur zufolge beſonderer Umſtände, da ſich ſonſt die Kundſchaft freiwillig bei den beſten Leiſtungen im Verkehre ſammelt. Dieſe beſonderen Umſtände müſſen die Kundſchaft aber zu einem ausſchließlichen Beſitze ex lege oder de facto für die Zukunft gemacht haben; im erſten Falle iſt fie ein Privilesium, im zweiten. aber eme Art von Monopol zufolge des Mangels au Concurrenz. Ricardo, Principles of political economy. ch. 20., hat wegen feiner Anfiht von Werth auch eine verworrene Anficht von riches (f. unten $. 57. Note 2. und $. 61. Note 2). Denn er fagt dort, dieſer vichte fich nicht nad dem Werther fondern nach dem Ueberſchuſſe zur Befriediaung der Bedirrnife und zum Lebensgenufe. Allein dev Widerſpruch ift Far, da fich nach ihm der Taufchwerth nach Seltenheit und Menge, und Schwierig; keit der Schaffungsarbeit richtet, da die Möglichkeit dev Bedürfnißbefriedigung und die Erhöhung des Lebendgenufes von dem Werthe, und nur bei gleichen Werthe von der Menge der Güter abhängt, da ſich nach jenem die Möglichkeit der Anſchaf— fungen vichtet, 3) Abgeleitet von Werth, Wertbfhafren, Werthſchaft, Wirth; ihaft. Es ift unrichtig, als lesten Zweck der Wirthfchaft blos die Befriedigung der Bedürfniffe anzugeben, und um zum Begriffe der Wirthfchaft zu gelangen, von dem Bebürfniffe auszugehen. Seeger Syſtem. ©. 17. Hermann, faatswirth. Unterfuchungen. Abh. J. $. 3. Denn einerfeits ift alddann wegen der vielfachen Gründe der Bedürfnife die Srage gar nicht beantwortet, und anderjeit3 begnügt fih das menfchliche Streben nicht mit der Befriedigung der Bedürfniſſe, e8 will immer Erhöhung des Lebensgenuffes, -im Bergleihe zu welhem am Ende die Bedürfniſſe ſehr verſchwinden. Rau, Ueber die Kameralwiſſ. 6. 9. 4) Mit dem Sonnenſchein, Regen, Winde, der Luft, dem Waſſer, der Erde, als Gaͤnzen, u. f. w. findet feine Wirthſchaft Statt, obſchon man aus einer fonnigen Bleiche, aus einem Zuber Regenwaffer, aus dem Winde bei einem Gebläfe, aus Gasarten, aus einen Prunnen, und aus einem Stücke Boden oder einem Wagen voll Erde vielen wirtbfchartlichen Nusen ziehen fann. Hermann a. a. D, unterfcheidet daher freie und wirthſchaftliche Güter, was fo viel ift als Güter ohne und mit Tauſchwerth. Rau, über die Kameralwifl. $. 11. 5) Der Beariff Oekonomie ift nicht gleichbedeutend mit Wirthſchaft, obfchon in der Regel fo gebraucht. Daher war auch das früher gebrauchte Deko» nomif für Wirthſchaftslehre nicht richtig, obſchon beſſer als Defonomie, Am verwerflichften ift der Gebrauch von Defonomie für Landwirthſchaft. Aris ftoteles umterfcheidet im Begriffe von oixzovanız (von ax und vum) die Bezies bung zwifchen dem Herrn und Sklaven, zwiſchen Wann und Srau, Eltern und Kindern, und den Erwerb (arieaıs). Der Zweck der Oekonomie ift darnach gegen feitige Unterftügung und Leitung der Samilienfachen zur Ausbildung der Mitglieder, wozu der Erwerb nur als Mittel erfchien, aber an fih nicht geachter wurde. Im Begriffe von Defonomie kommen alfo auch alle Güter vor, welche Feinen Taufıhwerth haben, nämlich alle Eörperlofen äußeren und die -inneren Güter. Die Defonomie (Haushaltung) ift alfo die Tätigkeit zur Erwerbung, Erhaltung und Anwendung von Gütern überhaupt, die Wirthfchaft aber nur Theil und Mittel derjelben, 8. 40. 2) Entwickelung des kameraliſtiſchen Syſtemes. Weder eine reine Anordnung nach den Objekten der Wirh— fchaft, wie fchon verfucht wurde !), noch eine folche nach den Subjeften derfelben fann ein gemügendes Syſtem geben, gerade weil der Gegenfand der Wiffenfchaft fo eminent praktiſch iſt. Beide Nückfichten müfen die Theilungsprinzipien geben. Die Wirthſchaftslehre fichter bei den Wirthfchaften das Spezielle einer 59 jeden Eigenthümliche von demjenigen, was ſie gemein haben. Manche Wirthfchaftsregeln find auf ide Wirthſchaftsart anwend- bar, und ihre Kenntniſſe für jeden verftändigen Betrieb nöthig, da fie ganz einfach und aus den allgemeinen Natur- und Berkehrö- verbältniffen der Menſchen entnommen find, Es trägt daher: I. Der allgemeine Theil der Wirthfchaftslchre die allge- mein giltigen Grundfäke von dem Erwerbe, der Erhaltung und Verwendung des Vermögens vor. Da aber die zwei lezten Kate- gorien fo verwandt find, daß fie die Sprache mit Hauswirth— Schaft bezeichnet, fo theilt fich diefer allgemeine Theil ein in: 41) die Erwerbslehre, welche die allgemeinen Gründe und Nittel des Erwerbes oder der Herbeifchaffung der wirthfchaftlichen Güter darftellt; und 2) die Hauswirthſchaftslehre, welche die Mittel zur Sicherung der Güter gegen die Zerflörung oder Berfchlechterung und die Grundfüse und Regeln von der wirth- fchaftlichen Einrichtung der Verwendung der Güter, und zwar dich Alles blos mit Bezug auf das bei jeder Wirthfchaft vorkommende Hausweſen, nicht aber mit Rückſicht auf ieden befonderen objektiv und ſubjektiv eigenthümlichen Erwerbszweig, darſtellt 2). Es läßt ſich: I. Der beſondere Theil der Wirthſchaftslehre, welcher die Grundſätze und Regeln der verfchiedenen Arten von Wirthfchaften lehren muß, am beiten fogleich mach den Subjekten eintheilen. Man unterfcheidet die wirthfchaftlichen Thätigkeiten der Einzelnen, Stiftungen, Corporationen, Gefellfchaften und Gemeinden von fe- nen des Staates und Volkes als Totalität betrachtet. Jene Einzelwirthfchaften der Privaten, . Stiftungen. und. Gefell- schaften find ſowohl in Bezug auf die Betriebsart, die Ausdehnung und die Gegenſtände übereinftimmend, aber auch zugleich verfchie- den von jener Der Gemeindewirthſchaft, und jenen Der Staats- und Bolfswirtbfhaft”. Man erhält daher füglich drei Theile der befonderen Wirthfchaftölehre, die bürgerliche, die Gemeinde- und bie dffentliche SUR DR 1) ©. $. 35. Note 10. 2) Die Hauswirthfchaft ift ein bei jeder Wirthfihaft wiederfehrender Geſchäfts— kreis; fie ift etwas Allgemeines, indem fie das durch irgend einen Erwerbsjweig Errungene zu den allgemeinen Zwecken des Samilienfebens beveit hält und darreicht. Auch fie wird nur als Mittel zur- Haushaltung betrachtet: Daher fieht dev Haus— wirthſchaft nicht, fondern nur der Haushaltung zu beſtimmen zu, auf welde Zwecke und. was und wie viel zu einem beftimmten Zwecke verwendet werden Tolle. Was aber zu wirthfchaftlichen Zwecken allein verwendet werden foll, das fällt wieder in. das Bereich der Hauswirthichaft, nämlich dasjenige, was an fachlichen Gütern täglich zubereitet und versehrt werden muß und darf. Die Verwendungen 4 B. für “ Unterricht der Kinder beſtimmt die Haushaltung, die Hanswirthichaft Hat dig Mittel 60 hierzu bereit zu halten und abzuliefern, aber nach der Ablieferung dabei nichts mehr zu thun. Die Verwendungen 3. B. fir Speiſe und Trank beftimmt die Haushal⸗ tung, die Hauswirthſchaft hat die Mittel dazu bereit zu halten, abzuliefern, aber aud zugleich einzutheilen, zusubereiten, vorzuſetzen. Dieſe Unterſcheidung ift felbft für die Sinanzwirthichaft (8. 44.) von Wichtigkeit. Aber außerhalb des Kreiſes der Hauswirthſchaft feht dad Zufanımenhalten des Gewerbsbetriebes, das VBereithalten dev Gewerbömaterialien, die Beforgung der Gewerbsauslagen u. dal.; denn das ift etwas Spezielles, jeder Wirthfchaftsart Eigenthümliches, das im folgenden $. zu: ſammengefaßt wird. 3) Diefe wichtige Unterfcheidung ift dem Syfteme von Rau auch entgangen. Eie muß aber dennoch fchon nach der Natur der Sache gemacht werden, weil die Gemeindewirthfchaft von der bürgerlichen fehr verschieden ift, und auch, mit der Sinanzwirthichart verglichen, viel Eigenthümfliches hat. Diefe Wirthſchaftslehre ift bis jegt gar nicht bearbeitet, obſchon fie von der größten Wichtigfeit ift, beionders wenn die Gemeinden felbftiftändige Verwaltung befommen, $. 4, Fortſetzung. Es ſtellt A. die bürgerliche Wirthſchaftslehre (Privat %8,) die Grundſätze und Regeln der Einzelwirthſchaften dar. Bei jedem bürgerlichen Gewerbe läßt fich die Lehre von den einzelnen Gewerbsgegenftänden und Gewerbögefchäften trennen von der Lehre von der Einrichtung , von der Zufammenhaltung und von der Leitung des ganzen Gefchäftes. Den erften Theil fann man die Gewerbs— lehre, den zweiten die Berriebslehre nennen). Die verfchie- denen Erwerbsarten feheiden fich nach der Art der Beſchäftigung, und nach den Obieften weiter ab, Man erwirbt Durch Förperliche und Örtliche Veränderungen von Stoffen CStoffgewerbe, Stoffarbeit) oder durch perſönliche Dienfte cDienftgewerbe). Es lehrt 1) die Stoffgewerbslehre, a), wie man Die rohen Gegenftände der Natur abgewinnt (die Urgemwerbe, Urproduftion, Erdarbeit) 2); b) wie man diefe rohen Produkte durch mechaniiche und chemifche Veränderung veredelt (die Kunfgemwerbe, Technik, Gewerfsarbeit) I; c) wie man die nicht zur eigenen Verzehrung und Verwendung errungenen Güter gegen Vergütungen an andere abtritt (die Umſatzgewerbe, Taufchgefchäfte) 9. Es lehrt aber 2) die Dienftgewerbslchre, wie viele Arten von perfünlichen Dienften ed gibt, und wie die Dienftgewerbe zu be- treiben find >), 1) Rau (Ueber die Kameralwiſſenſch. $. 29.) nennt den Erfteren Kunft- Ichre und den Zweiten dagegen Gewerbölehre. Ohne auf obige Beränderums gen befondern Werth zu legen, möchte fih der Verf. vor dem Vorwurfe unnöthiger Nenerungsſucht verwahren. it Kunſtlehre sind allerlei andere Nebenbegriffe, Gegenfäge der Gewerbe, verbunden; beim Handel und Leihgeſchäfte ift der Grumd, warum Rau das Wort wählte, nämlich die tehnifhe Manipulation, nicht fo wirffam, wie bei den andern Gewerben; der bei b. vorkommende Ausdruck 61 Kunſtgewerbe fünnte Berwirrungen veranlaſſen; der Ausdruck Gewerbe und Gewerbsbetrieb ſcheint obige Benennung zu rechtfertigen. 2) Der von Raua. a. O. $. 24. gewählte Ausdruf Erdarbeit möchte dennoch umeigentlich fein, wenn auch Fiſche und Vögel mit zur Erde gerechnet werden mürfen; das von v. Soden gebrauchte Wort Urproduftion ift beseichnender, aber e3 enthält nicht zugleich den Beariff von Gewerb und Wirthſchaft; die Kahl des Berf. dürfte daher wohl beſſer fein. 3) Die eigentliche Bedeutung des Worted Gewerf hat Rau a. a. ©. $. 24 fo nach den Sprahgebraude firirt, daß ed die Kunftgewerbe bezeichnet. Darjes (Erfie Gründe ©. 27.) gebraucht es fpeziell als Gegenfag der Fabriken und Manu: fakturen. zur Bezeichnung der Kunftgewerbe, die in der Scheidung der Etoffe beitehen. 4) Man hat die Umſatzgeſchäfte auch ſchon als bloße verfönliche Dienfte anfehen wollen. Lotz, Handb. der Staatswirthſch. J. ©. 186. Ferri, Meditazioni sulla economia politica Milani 1771. = Classici Italiani di Economia Politica. Parte moderna. T. XV. $. 24. Die Gründe gegen diefe Anficht Tiegen fcbon im Bisherigen. 5) Der Ausdruck Dienftisewerbe wird von Rau auch indbefondere von den su einer anhaltenden Berhbärtigung gewählten Dienften gebraudt, 3.8. vom Ges werbe eines Gaftwirthe, eines Schaufpielunternehmers. Allein diefe Begründung jenes eigenthümlichen Gebrauchs von Dienftgewerbe fcheint dem Verf. zu weit, da diefer Ausdruck von jedem Gefchäfte jedes Arbeiters, womit er fih nährt, auch gebraucht werden kann. $. 42, Fortfebung. Die früher üblich geweſene Eintheilung der bürgerlichen Wirthſchaftslehre in die Lehre von der Stadt- und Landwirthfchaft iſt sent ganz ohne Bedeutung, da in der Wirklichkeit ein folcher Unterfchied nicht mehr eriftirt. Die fpäteren Berfuche einer Ein- theilung nach den Objekten aus den drei Naturreichen find ganz unbrauchbar, weil fie die einzelnen Gemwerbsarten mehr oder we- niger Durcheinander werfen 1). Es handelt aber a) die Urge— werbölehre von der Gewinnung roher Erzeugniffe, ohne vorheriges Einwirken auf die Entfiehung (Bergbaulehre) oder mit Ein- wirkung auf diefelbe (Landwirthſchaftslehre). Die Land- wirthſchaftslehre Iehrt die Feld-, Sarten- und Wald- (Forf-) Wirthſchaft?). Die mit ihr in Verbindung ſtehende Thierzucht it Zahmthierzucht oder das Waidwerk CWildthierzucht), gene gehört zur Feld- und Gartemwirthichaft, dieſes zur Forſt— wirthſchaft 3. Es handelt b) die Kunftgewerbslchre oder Technologie von der Veredelung der Nohftoffe zur Erhöhung ihrer Brauchbarfeit, Die Anordnung dieſes wegen feiner Uner— meßlichfeit und fortwährenden Vergrößerung noch nicht völlig geordneten Stoffes gefchieht am beiten nach den verarbeiteten Stoffen ). Die beiden anderen Theilungsgründe, nämlich die Zwecke der Erzeugniffe, und die Art der Verarbeitung Cchemifch oder mechanisch) find fehr unbrauchbar 5). Da die Stoffe ent- 6? weder Einem der drei Narurreiche, oder Zweien derſelben, oder allen Dreien angehören, fo findet aus natürlichen Gründen ſowohl das Hüttenwefen als die Baukunſt, deren Einreihung früher viel Schwierigkeit machte, ihren Platz in der Technologie 9. Endlich handelt e) die Lehre von den Umfasgewerben von dem Ge— werbe, das Durch An- und Verkauf des Eigenthbums an Gegen⸗ ſtänden dem Wirthe Gewinn geben ſoll (Handel) oder von jenem, welches blos durch periodifche Abtretung des Nutzungsrechts an wirthſchaftlichen Gütern gegen eine Vergütung erwirbt (Leid. gewerbe). 1) Selbſt ſchon der Bergbau fordert nicht blos mineraliſche Stoffe, z. B. die Salze, den Torf. Das ganze Gebiet der Technologie müßte bei ſtrenger Conſequenz zerriſſen werden. 2) Rau, Ueber die Kameralwiſſ. $. 24., glaubt es der Conſequenz ſchuldig zu fein, wegen diered Theilungsgrundes neben dem Berabaue noch das Sammeln wild wachfender Pflanzen, die wilde Jagd. und wilde Sifcherei aufzuführen, dagegen. ‚bei der Landwirrhichaft die Ihierzucht und zahme Jagd zu nennen. Allein dadurch ent« fteht eine Zeriplitterung des Syſtems, welche die Conſequenz gar nicht verlangt (ſ. $. 36. oben). Auf die bergmännifch zu förderhden Produkte Fann der Menſch nicht erzeugend wirken; auf die Erzeugung wilder Prlanzen will er aber blos nicht Er xken, weil er es nicht braucht; der Unterſchied siwifchen wilder und zahmer Jagd * — Sber in der That nur ſcheinbar, und nicht in der Einwirkung auf die Erzeugung Wildes zu ſuchen, weil dieſe Einwirkung bei der widerſprüchlich ſogenannten ae Jagd blos in der negativen Gorge befieht, das Bild nicht überhand nehnten und nicht ganz ausfterben zu laſſen; auf die Erzeugung der wilden Fiſche im Meere und in den Strömen kann der Menfch ebenfalls nicht wirfen. Es ift daher gar fein Verſtoß gegen die Eonfequenz, wenn ntan dad Sammeln wildwachrender ans zen, Früchte, Blüthen, Wurzeln u. f w. als einen Theil der Ernte betrachtet, die fogenannte wilde Jagd als das Geſchäft des Jagens bei der fogenannten zahmen Jagd betrachtet, und diefer vie Wildfifcherei einverleibt, welche Bios zufolge der Dertlichfeit und NArbeitstheilung eben ſo von einander getrennt N wie die Schaafsucht, Pferdezucht und Rindviehzucht. 3) So Nebt die Forſtwirthſchaft im Syſteme, da Land das Gefätecht, aber Feld, Garten und Wald die Arten find. Allein wegen der Ausdehnung und Verfchiedenheit der Forfiwifienfchaft im Vergleiche mit der Landwirthſchaftslehre wegen Bearbeitung ded Bodens, wegen der Saat und Pflanzung , wegen des Wuchſes und Pflege der Pflanzen, wegen der Ernte (Hieb) u. f. w. hat man fie, als eine eigene Wiffenfchaft, ‚abgefondert. Darum folgt auch der Verf dieſer Gewohnheit. Rau, Ueber die Kameralwifl. $. 25. R s 4) Diere Eintheilung hat Poppe in feinen technologifchen Werfen mit vielem Glücke befolgt, nachdem fie fhon von Walther (Syftem der Kameralwifienfchaften. Thl. IH. ©. 15.), Brofenius (Technologie. I. S. 10.), Kunz (Ueberficht der wichtisften Handwerfe sc. Braunfchweis 1807. 4., Geeger (a. 0.9. ©. 29. Tab. 5.) und von Schmalz (a. a. D. ©. 91.) befolgt war. 5) ‚Allein der \ Zweck eines Produkt? kann nicht zur Verdeutlichung der Pros duftionsverrichtungen dienen, und ein und daffefbe Produft dient oft zu vielen vers fchiedenen Zwecen, ſo daß Wiederholungen unvermeidlich find, felbft wenn man eine Klatfififation der Zwecke für möglich erklären möchte. — Es gibt aud Gewerke, und die meiften find folche, bei welchen die Arbeiten theil$ mechaniſch, theils chemiſch find. Daher machte Poppe eine dritte beide Arbeiten. verbindende Claſſe von Gewerksarbeiten. Uebrigens kann diefe Dreiheit als Theilungsnorm für die Unter abtheilungen dienen. — Bei v. Pfeiffer. (Lehrbegriffe, Bd. III.) herrſcht noch völlige Unordnung. Die erſtere Anordnung haben Roſenthal und Leuchs 63 (Syſtem des Handeld, Bd. I. ©. 11 folg.) befolgt. Die andere aber mehr Jung (Berf. eines Lehrb. der Fabrikwiſſ. Nürnd. 2te Aufl. 1794. $. 13.), Lamprecht (Encyelopädie. ©. 93. Lehrb. der Technologie. Halle 1787. $. 23 und 24.) und Sturm (GEnenclopädie. $. 394.). Ueber noch andere Eintheilungsgründe ſ. m. Geier, Ueber Encyclopädie. 9. 29. 6) Die Baukunst ift eine Bearbeitung von Gegenftänden aller drei Naturreiche auf mehanifchbem und chemiichem Wege. Das Hüttenweren gehört in der Willen: ſchaft eben fo wenig zur Bergbaulehrer als die Verarbeitung von Pflanzen» und Thierkioffen in die Lands und Forſtwirthſchaftslehre. Würde man das "Entgegens geſetzte als Prinzip annehmen, dann müßte sich die Technologie ganz auflöfen und ſelbſt die Maſchinenlehre verschwinden. Nichts deſto weniger kann man aber von einer bergmännifchen, land » und forftwirthichaftlichen Technologie reden. — $. 43. RE Fortſetzung. B. Die Gemeindewirthſchaftslehre lehrt die Grund ſätze und Regeln, wonach das Gemeindevermögen auf die zweck— mäßigfte Weife verwaltet, und das Gemeindeeinkommen gerechter Weife und mit der geringften Gefährdung der Vermögensquellen der Bürger erhoben, — und die Marimen, wie diefe Erhebung , die Bereithaltung des Einfommend zur Verwendung, die Eontrole und Rechtfertigung derfelben einzurichten -fei 1). Dieſelbe ftcht nicht durchaus unter den nämlichen Regeln wie die Finanzwiffen- fchaft, fie bat, obſchon fie in den allgemeinen Maximen mit ihr übereinftimmt, vielmehr viel Eigenthümliches. Schon im Allge- meinen ift der Maaßſtab der Staaten zur Einrichtung der Ge— meindewirthfchaft zu groß, ganz abgefehen von der eigenthümlichen Frage über das Gemeindevermögen, über die Anlage und Erhe- bung der Gemeindefteuern, über den Gemeindefredir, über die Rechnungsführung, die Eontrole und die Organifirung des Kaffen- weſens, und der Wirthfchaftöbeamten. Sie beruht eines Theiles auf den allgemeinen Sätzen der Bolfswirthfchaftslcehre, und andern Theiles auf vielerlei praftifchen VBerbältniffen und Erfahrungen. Sie zerfällt aber in die Wirthfchaftslchre und in die Ber- waltungsichre, wovon jene der thenretifche, Diefer der praftifche Theil it, wie die Finanzwiſſenſchaft. 1) Es gibt nur eine ſolche Gemeinde: Sinanzwirenfchaft, aber feine Gemeinde wohlftandsiehre, weil diefe mit der Bolkswohlftandsiehre in Ein! zufammenfällt, und die Gemeinden fietd in den Wohlftanddmaafregeln von den Verordnungen und Gefesen ded Staates ſelbſt abhängen. Aber die Gemeindewirthichaft hat viel Eigens thümliches nicht blos im Vergleiche mit der Privatwirthfchaft, fondern auch mit der Sinanzwirthfchaft, ſowohl wegen des Umfanges und der Art der Objekte, al! auch wegen der Berwaltung anfich. Gerade im Mißkennen diefer Gigenthiimfichfeiten liegen viele praktiiche Sehler in der Gemeindewirthfihaft. S. auch Rau über die Rameralwifenichaft. $. 15. . $. 44. Beſchluß. C. Die öffentliche Wirthſchaftslehre 9 kann nur zwei Objekte haben, nämlich die Volkswirthſchaft und die Staats— wirtbichaft. Die Bolfswirthfchaftsichre (Nationalökono— mie) zerfällt in einen theoretifchen und in einen praftifchen Theil, welcher Teztere auch die Lehre von der Volkswirthſchafts— pflege (Gewerböpolizei, Wohlftandsforge) 2) genannt wird, Die Staatswirthſchaftslehre I (C Finanzwiffenfchaft) bat auch einen theoretifchen Theil Finanzwiflenfchaft im engeren Sinne) und einen praktifchen Theil (Finanzverwaltungslehre). Jener lehrt, wie dad Ötaatseinfommen auf eine die Bürgerrechte und den Wohlitand am wenigſten gefährdende -Weife erhoben werden kann. Der zweite aber lehrt die Marimen über die befte Art der Einrichtung jener Erhebung, der Bereithaltung des Staatseinfom- mens, der Eontrole und der Nechtfertigung, wie fie in die Finanz- wirthichaft gehört H. 41) Muh volitifhe Defonomie genannt, welcher Ausdruck aber, obſchon von Rau gebraucht, nicht ganz bezeichnend, fondern mehr fagend if. ©. $. 39. Note 5. 2) Den Ausdruck Volkswirthſchaft hat Rau (Ueber die Kamerafwifi. $. 15 und $. 16.) gründlich vertheidigt, woraus zugleich dad Verhältniß derfelben zur Idee einer Weltwirtbfchaft Elar wird. Weniger überzeugend möchten die im $. 17. derf. Schrift dargelegten Gründe fein, warum die Finanzwiſſenſchaft auch eine Abtheilung des praftiichen Theiles der Bolkswirthrfchaftsichre fein fol. Daß fie a) in Betreff der Einnahmen und Ausgaben bie allgemeinen Wirthſchaftsregeln der bürgerliben Hauswirthfcharft (nicht Haushaltung) benugen könne; ferner b) daß fie verfchiedene Gewerbsfenntniffe wegen Staatsgewerben und Befteuerung zu Hilfe nehnen müſſe; ferner c) duf fie vielfach auf das natürlihe Staatsrecht gewiefen fei, und d) daß fie ohne die Volkswirthſchaftslehre Feine Wiſſenſchaft geworden wäre, und ihre Ausbildung immer nocd von der fortichreitenden Entwicfelung jener abhängt, indem die Sinanzwirthrichaft ohne Kenntniß und Befolgung der volkswirth, fhaftlihen Grundlehren ven Volkswohlſtand zernichten würde, — daran ift nicht zu zweifeln, Aber eben fo gut ald Rau aus lit. d. fihliegen zu dürfen glaubt, die Sinanzwiffenichaft fei eine Anwendung der Volkswirthſchaftslehre und folglich ein praftifcher Theil derfelden, kann man auch fchließen, daß fie eine Anwendung der Gewerbswiſſenſchaften und des natürlichen Staatdrechte und ein praftiicher Theil von .diefen fei. Rau wählte das Wort Anwendung ichr richtig, aber es bedeu⸗ tet nicht fo viel wie Ausführung. In der Wilfenfchaft der Volkswirthſchaftspflege werden die Grundfäge gelehrt, wie die Prinzipien der Volkswirthſchafts— lehre auszuführen find, um den Nationalwohlftand zu befördern. In der Sinanzwifenfchaft ‚wird gelehrt, wie die finanziellen Prinzivien auszu— führen find, ohne den Nationalwohlſtand zu zerſtören, weswegen die volks— wirthfchaftlihen Grundräße hier im ‚wahren Sinne nicht ausgerührt, fondern blos angewendet werden. Die Ausführung, vorausfegend daß fie ſelbſt der nächfte Zweck ift, bilder dad Werentliche des Praftifchen einer Wiſſenſchaft; die bloße Anwendung, vorausfegend daß bereit} andere Prinzipien zur Ausführung gegeben find, welche blos modifizivt und in der Erreichung der Zwecke unterfiügt werden follen, bildet blos das Weſentliche der Lehnfäse (Lemmata), die aus einer anderen Wiſſenſchaft herbeigesogen werden. In der That zeigt auch ein Blick auf das — —— 7 Er ni * Bar u,” EN = u een 65 Sinanzweien, 3. 8. gerade auf die indireften Steuern, daß in ihm die volfäwirth, fchaftlichen Lehrfäße keineswegs gerade ausgeführt, ſondern von den finanziellen Prinzipien modifisirt werden; ferner: 4. B. bei den direften Steuern, daß die volfswirtgfchaftlichen Lehrfäße gebraucht werden, um alle Einfomnensarten aufzus finden und den Neinertrag bei einer jeden zu beſteuern; endlich z. B. bei der Gapitalientteuer, daß die volfäwirthfchaftlihen Lehrfäge fie zu billigen fcheinen, während die fiegenden finanziellen Prinzipien ihre Ginführung nicht geftatten. Weder dad Tinanzielle noch das Volkswirthſchaftliche kann in der Finanzwiſſenſchaft allein durchgreifen; das Charakteriſtiſche iſt vielmehr die Goncurren; oder die Kreutzung beider Prinzipien, bei welcher das erftere pofitiv, das zweite aber negativ thätig ift. Aus diefen Gründen. kann alfo die Sinanzwiffenfchaft Fein Theil der praktifhen Volkswirthſchaftslehre fein; fie ſteht für ſich allein und hat auch ihren theoretifchen und vpraftifchen Theil. In wieferne aber diefe formelle Srage für das Materielle diefer Wiſſenſchaft von der größten Wichtigfeit ift, das wird bei der Sinanzwifenfchaft felbft gezeigt werden. v. Malchus, Hand. der Finanzwiſſenſch. und Sinanzverwaltung. Gtutte. 1830. I. ©. 5. Hermann, ſtaatsw. Unter fuhungen. Abb. I. 914. Schön, Grundfüge der Finanz (Bredlau 1832). ©. 10—19. Meine Recenfion dieſer Schrift in den Heidelberger Jahrbüchern. Sahrgang 1833. ©. 595. 3) Died Wort wird auch fir öffentliche Wirthſchaftslehre und für Volkswirth⸗ ſchaftslehre gebraucht. Nah Einführung diefed lezteren Ausdrucks Fann fein Ges brauch in obigem fpeziellen Ginne um fo weniger Anftoß finden, als in der Kunſt⸗ ſprache Volk und Staat einander gegenüber ftehen. 4) Man ficht, daß die Sinanzverwaltungsfehre dad emincnt Praktifche und nah einzelnen Staatdverhältnifien Wandelbare ift, wofür fi) nur wenige allgemein wifenfchaftliche Regeln auffichen laſſen. Die Gegenftände derfelben find verftändfich bis auf die Rechtfertigung, in. fo weit fie dad Sinanzwefen angeht. Hier findet. auch das $. 40. Note 2. Gefagte Anwendung, Denn der Sinanzminifter ift dee Staatdhauswirth, und hat als folder die Verwendung der den einzel nen andern Departements: Miniftern abgelieferten Summen nicht zu rechtfertigen, fondern blos die Erhebung, die Bereithaltung ded gefanmten Staatseinkommens, die Controle über diefe Zweige und die Verwendung der feinem eigenen Deyartes ment zugetheilten Summe. nr Baumſtark Enecyclopädie. Allgemeine Wirthfchaftsiehre. Erſter Theil. Erwerbslehre S. 45. Borbegriffe. Erw erben heißt mit Hilfe von Aufopferungen für ſich oder für Andere Einnahmen bewirken ). Gewerbe aber iſt Die fortgeſetzte Thätigkeit auf eine beſtimmte anhaltend gewählte Erwerbsart. Daſſelbe iſt verſchieden vom Gewerke, worunter man dasjenige Gewerbe verſteht, welches die veredelnde Umgeſtaltung der Roh— ſtoffe zum Zwecke hat. Der Erwerb hat auch den Zweck der Wirthſchaft, nämlich Befriedigung der Bedürfniſſe und Erhöhung des Lebensgenuſſes. Die Erwerbslehre muß alſo Unterſuchungen enthalten über die wirthſchaftlichen Bedürfniſſe, über die Erwerbs— mittel, und über die Arten des Erwerbes im Allgemeinen 2). 4) D5 der Betrüger, der Dieb und der Räuber auch erwerben, und Gewerbe treiben , dies iſt leicht zu enticheivden nad) den Gefesen der Moral und des Rechts, ohne deren Befolgung Fein wirklicher Erwerb Statt finden kann 2) Zur Literatur der wenig bearbeiteren allgemeinen Wirthſchaftslehre gehört: Walther, Verfuh eine! Grundriffes der allgemeinen Defonomie. Giefen 1795. Böllinger, Grundriß einer allgemeinen Wirthfchaftdlehre. Heidelberg 1796. Klipſtein, Reine Wirthichaftölehre. Gießen 1797. Florinus, der klug: und rechtsverftändige Hausvater. Zte Ausg. Niürnd. 1705. Soliv. ©. 131. (v. Münch— haufen) Hausvater. Hannover 1764—73. VI Be. (Heumann) Der politifche Philoſophus. Frankfurt 1724. ©. 159. Merrem, Altgemeine Grundfäse der bürgerlihen Wirthſchaft und Haushaltung. Göttingen 1817. Erſtes Hauptſtück. Bon den wirthſchaftlichen Beduͤrfniſſen. $. 46. 1. Begriff von Bedürfnif, Die Abhangigkeit des Menfchen von Natur und Verkehr ($. 37.) zeigt fich bei ihm durch Wünfchen und Begehren, durch Fürchten 67 und Fliehen. Dielen Affeften und Affeftsäußerungen Tiegt beim Thiere der Inſtinkt, beim Menſchen aber das Bewußtſein zu Grunde. Sie haben aber ihren objektiven Entftehungsgrund in obigem Berhältniffe des Nenfchen zu Natur und Verkehr, welches als ein Zuſtand der Abhängigkeit von Gütern aller Art bezeichnet werden kann, die ihm Dienfte leiften müflen, wenn er nicht in Nachtheile von verfchiedenen Graden der Empfindlichkeit gerathen fol, Diefer Zuftand wird Bedürfniß !) genannt. Obiektiv ge- nommen bezeichnet man aber damit auch die Güter, melche ihn aus jenem zu reißen im Stande find, d. h. feine Bedürfniffe in jenem fubieftiven Ginne aenommen zu befriedigen vermögen. Kommt der Menfch nicht in den Befis und zum Gebrauche der- felben, dann tritt die Entbehrung ein, deren Grad von der Wichtigkeit derfelben für beftimmte Zwede und von der Wichtigfeit diefer Zwecke ſelbſt abhängt, und den Grad des Bedürfniſſes anzeigt. 1) Die Bedürfnife find daher mit Unrecht ald eine fubjeftive Nothwendigfeit, deren Gegentheil nicht möglich iſt, bezeichnet worden. Verſuch einer logiſchen Begründung der Wirthichaftslehre, S. 7. Rau, Ueber die Kameralwiſſenſch. 8. 9. 8. 47. 2. Arten der Bedürfniffe, Naturbedürfniffe. In Bezug auf die Entftehungsgründe find die Bedürfniffe eit- weder Natur- oder Verkehrsbedürfniſſe; in Bezug auf die Güter ſelbſt aber Fann man fie auch in wirthfchaftliche und außerwirthſchaftliche eintheilen 1). Die Naturbedürfniffe entfpringen nicht blos aus der Natur ald Gegenſatz des Menfchen, fondern auch aus der Natur des Menfchen felbit, und wechſeln alfo nicht nur in jedem Menfchen nach feiner Natur, fondern auch nach den Zuftänden, in welchen fich feine Natur periodifch be> findet. Unter dieſen Bedürfniffen laſſen fich alfo unterfcheiden: a) die allgemeinen Naturbedürfniffe, welche nämlich aus den durchgehenden Berhältniffen der Menfchheit zur Natur bervor- gehen und bei allen Menfchen zu allen Zeiten gefunden werden 2), und b) die befonderen Naturbedürfniffe, welche nämlich den einzelnen Menfchen, Menfchenrafen und den Bewohnern beftimmter Zonen, Länder und Gegenden in ihren manchfachen Zuftänden ei- genthümlich find 3). 1) Eine Eintheilung der Bedürfniſſe in folche der Nothwendigkeit, Bequens lichkeit und des Wohllebens läßt fih weder durch den Sprachgebrauch noch durch den Begriff von Bedürfniß rechtfertigen. S. Steinlein, Handbuch der Volkswirth— ihaftölehre. Münden 1831. I. ©. 219. 5 * 68 2) 3. 3. Nahrung, Kleidung) Wohnung, Schus gegen die Naturgewalten Schlaf. : 3) Die Reifebefehreibungen bieten Beirpiele in Menge dar. Aber die Bedürf⸗ niſſe einzelner Individuen ſind nicht blos durch Naturzuſtände im ſtrikten Sinne, wie z. B. bei den verſchiedenen Krankheiten, ſondern auch durch die Macht der Gewohnheit, die dem Menſchen zur anderen Natur werden kann, begründet, wie z. B. dad Bedürfniß eines Mittagsſchlafes, Spasterganged , yes: —— * Ecaur⸗ des Branntwein⸗Crinkens. 8 48, ng Fortfebung VBerfehrsbedbürfniffe. ©... Unter den Verkehrsbedürfniſſen find nicht jene objektiven Bedürfniſſe zu verfiehen, womit der Verkehr den Menfchen. ver- fieht; denn in diefem Sinne gehören auch Naturbedärfnifie, 3. 2. Nahrung und Kleidung, dazu. Gie find vielmehr diejenigen Be- dürfniffe, im welche der Menfch durch das Verkehrsleben geſetzt wird. Sie find außerordentlich verſchiedener Art, und Finnen nach den Rangſtufen geordnet werden, welche die Bürger und ihre gefellichaftliche VBereinungen im Berfehre einnehmen. Objektiv it aber darunter alles dasjenige zu rechnen, ohne was eine Bürger klaſſe und eine gefellfchaftliche Vereinigung der Bürger nicht fo exiſtiren kann, wie es ihre Zwede und ihr gefelliges Zufammen- leben erheifchen. Sie find Folge von gefellfchaftlichen Gewohnheiten, Gebräuchen und Nothwendigfeiten, und für den Menfchen als Standesangehörigen fo wie für die gefellfchaftlichen Vereinigungen als solche gerade fo nothwendig, old die Naturbedürfnife für den Menſchen ald Naturweſen. Man Fan. daher unterfcheidens: a) Ber- fehröbedürfniffe einzelner, Bürgerklaſſen ); b) Verkehrsbedürfniſſe von Geſellſchaften, als moraliſchen Perſonen, welche beſtimmte Zwecke befolgen 2); c) Gemeindebedürfniſſe, d. h. welche für die Gemeinde, als moraliſche Perſonen mit beſtimmten Zwecken, ent⸗ ſtehen; d) Staatsbedürfniſſe für alle — und Bi Be⸗ dürfniſſe der Völkerſtaaten 3). | | 1). frandesmäßige Kleidung, Wohnung und Naten verſchiedene Be⸗ dürfniſſe je nach den eigenthümlichen Beſchaftigunaen in Wiffen ſchaften, Künſten und N %. Lokale, Heigung, Dienerfhaft, Bücher: Modell, Inſtrumenten +, Naturalienſammlungen u. dgl. 3) Dieſe drei Testen bürgerti:hen und Gtaatsvereinigungeit mit ihren großen Bedür fniſſen * beſondert in neueſter Zeit wichtig. 2 8. 9. Wabſcaftliche⸗ Bedürfniffe Lurus, Bedarf. Wirthſchaftliche Bedürfniffe find folche, welche blos wirthfchaftliche Güter betreffen. Gie find ſowohl Natur. als auch 6 ‚BVerfehröbedürfniffe ). Da, wo dieſe verfchiedenen Arten von Bedürfniffen aufhören, beginnt der Luxus, deren amderfeitige Grängen unbeſtimmbar find, der aber wie das Bedürfniß feinen Urſprung in der Sinnlichkeit des Menfchen und im Verkehre hat. Er iſt wechſelnd mit der gefchichtlichen Entwickelung der Menfch- beit, mit den Rangſtufen der Bürgerklaſſen und mit der Entwicke— lung des Befellfchafts-, Gemeinden-, Staaten- und Völkerſtaaten⸗ lebens 2). Da der Luxus mit der Sinnlichkeit, Eitelfeit und dem Prunfe unmittelbar verknüpft iſt, fo ift er and der Gefellfchafts -, Gemeinde- und Staatswirthſchaft ansgefchloffen; denn jene Coefft— sienten des Luxus find der Natur diefer moralifchen Berfonen fremd 3. Sowohl der Luxus als die wirthfchaftlichen Bedürfniffe erheifchen eine gewiffe Menge von Befriedigungsmitteln. Die zu einem beitimmten Zwecke nöthige Menge von Lestern, beftimmt durch Zahl und Manf, beißt man Bedarf). 1) Die edürfnige gehören alſo nicht darum in die Wirthfchaft, weil zu * Befriedigung fachliche Güter erfordert werden, wie Rau (Ueber die Kameralwiſſ. $. 10.) meint; denn auch bloße wirthſchaftliche Verhältniſſe können Wirthſchafts— bedürfniſſe ſein, wie z. B. die Kundſchaft. 2) Man hat den Luxus ſchon für Alles genommen, was der Menſch über die natürlichen Bedürfniſſe genießt. Daß hierbei der Forſcher ins Bodenloſe geräch, iſt gar nicht zu bezweifeln. Keine Moral kann ſo weit gehen. Gerade ſo erſcheint aber auch feine andere Seite grenzenlos bis zum gänzlichen Verfalle einer Nation. Luxus bleibt daher ein relativer Beariff im Allgemeinen, obſchon man ihn im ge— gebenen Salle beftimmen kann. Gr enthält diejenigen Genüfe, welche die wirt» ſchaftlichen Natur⸗ und Verkehrsbedürfniſſe derjenigen Rangſtufe in der bürgerlichen Geſellſchaft überſchreitet, von deren Lurus die, Rede ift. Go wie bei einer rohen Nation das als Luxus evfcheint, was bei einer civilifivten wahres Bedürfniß iſt; fo Wie dad wahre Bedürfnif der Bewohner de3 Süden? und Nordens dem Volke in der gemäßigten Zone Luxus iſt; ebenſo iſt bei einer Bürgerklaſſe ſchon Luxus, was es bei der andern noch nicht, und bei dieſer, was es bei der Fürſtenfamilie nicht iſt. Ferguson, An Essay on the History of the civil society. pag. 165. 285. 292. 369._ Melon, Essais politiques. Chap. 9. Pinto, de la cireulation. 'pag. 324.: Destutt de Tracy, Gommentar. über Montesanieus Geift der Geieße. Buch VII. Storch, Cours d’economie politique, überfegt von Rau. I. 189. Rau, Ueber den Luxus. Erlangen 1817. Deffen Lehrbuch dev polit. Defonomie, I. $. 343. folge. (Deren Definition von Lurus aber: ganz unberriedigend ift weil er nicht erklärt, wis „entbehrliher Gütergenuß“ und was „werentliches Bedürfniß? if.) Kranfe, Ver⸗ ſuch eines Syſtems der National» und Stadtsöfonomie. I. S. 52 folg. A. Smith, Inquiry.. IV. pag. 240. Say, Cours complet. Vi. pag- 16. 126. 1eberfest von v. Theobald. VI 13. 97.. Considerations sur les richesses et le luxe; Amıster- dam et Paris 1787. Chap. 12—17. Neecker, De l’administration des Finances de la France. III. Chap. 11. p. 92. Galiani, Della, Moneta. I. 157. (Economisti Classici Italiani. P. moderna. Tom. IV.) 32 Dayher fommt. ed auch, daß alle Gefellfcheften, Genteinden und Staaten, welche Luxus in ihrer Wirthrichaft haben, bald in Verfall gerathen. Wilda, das Gildenweſen im M. A. Halle 1831. Boffe, Grundzüge des Sinanzwefend im römiſchen Staate. Leipzig 1804. II Bde. Beifpiele gibt auch Frankreich in einigen - Perioden vor der Revolution. ’ } 4) Der Bedarf ift nicht blos eine durch Zahl und Maaß beſtimmte Menge objiektiver Bedürfniſſe an fachlichen Gütern, wie Rau (Ueber die Kamzralwifienich, 70 ©. 19) meint, ſondern er iſt etwas weit Allgemeinered. Denn es gibt auch einen Bedarf zum Lurus, fo wie man auch von einem Bedarfe an. inneren und immateris ellen äußern Gütern fpricht. Schon der Bedarf im wirthichaftlichen Sinne erftreckt fih weiter ald auf fachliche Güter. * Zweites Hauptſtück. Von den wirthſchaftlichen Erwerbsmitteln. $. 50. 1. Broduftion. Da Fein Erwerb ohne Anfopferung Statt findet (F. 45.), fo fest der Erwerb ſowohl durch Stoffarbeiten als durch perfünliche Dienfte äußere und innere Güter voraus, durch deren Anwendung man erwirbt. Bor jedem Erwerbe müſſen alfo Güter von Ge- brauchswerthb oder von Tauſchwerth gegeben fein, und da auch diefe wieder hervorgebracht fein müflen, ſo iſt das Teste Mittel des Erwerbs die Hervorbringung (Produktion) 2). Ihr nächſter Zweck ift die Erlangung von Gütern, ihr Endzwed der Genuß, und ihr Mittelzweck der Erfas der durch die Produktion verwen- deren alten Güter, weil ohne diefen fich der Hervorbringer wirth- fchaftlich entweder nicht verbefferte oder gar verfchlimmerte, Die Wirtbichaft verlangt alfo von jeder hervorbringenden Thätigkeit: 1) daß fie und der Materie oder der Veränderung nach neue Gü— ter verſchafft; 2) daß fie uns Güter verfchafft, welche für uns entweder Gebrauchd- oder Taufchwerth haben; 3) dag fie uns in den neuen Gütern die zu ihrer Gewinnung verwendeten Güter vergütet, und M) daß fie und über die Vergütung hinaus Noch einen Ueberſchuß an werthvollen Gütern verſchafft 2). Es ift aber alfo auch a) iede Befchäftigung wirtbfchaftlich produktiv, welcher entweder mittelbar oder unmittelbar jene Kriterien zukommen 3); b) es fest jede produktive Befchäftigung den Werth eines zu pro- duzirenden Gutes als etwas bereits Erfanntes voraus 4); c) die bloße, Entdeckung neuer Tauglichfeiten an Gütern iſt noch nicht produktiv, fondern ed wird dies erft ihre Benusung in herporbrin- genden Sefchäften 5). | 1) Vorzügliche Literatur: 4. Smith, Inquiry. II. 93. 138. (Book II. Chap. IH. et V.) Malthus, Principles of Political Economy. Franzöſiſch überfest von Constanecio. 1. 30. Ganilh, Dictionnaire de l’Economie politique. p. 415. Edin- burgh Review. IV. 343. Quarterly Review. No. 87. p. 5. Rau, Lehrbud der politifchen Defonomie. I. $. 69. 82. 103. Lok, Handbuch der Staatswirthſchafts⸗ lehre. I. $. 31 folg. Storch, Cours d’economie politique, überfegt von Rau. I. 81. III. 249. 271. Mac.Culloch, Principles of Political Economy, überfest von Weber, ©, 1:47, 11% Hermann, ſtaatswirthſch. Unterſuch, ©. 20 folg. X 21 und der dort citivte Aead, Political Economy. Edinburgh-1829. Chap. 4. Auch Say, Cours d’&conomie politique. I. 170 sqq. 243. 279. Ueberſetzt von v. zuen bafd. I. 125. 180. 208. 2) Unter diefen Geſichtspunkten iſt die Produktivität der Gewerbe zu entfchet, den, fowohl in Betreff der Privat: als der Volfswirthichaft. Natürlich ergeben fich für die Erftere andere Kefultate als für die Sestere, weil dat Vermögen, von deffen Vergrößerung die Rede ift, in zwei Hauptbeziebungen erſcheint. Der sub 3. ange führte Sag fcheint mit $. 39. in Widerfpruch zu ftehen, wenn nicht bemerkt wird, daß der Ausdeuf „für und“ Hier bezeichnen foll, daß ein Gut, wenn ed auch Taufchwerth hat, vom Wirthe dennoch blos verbraucht und nicht vertauscht werden kann. - 3) Diefed ift unbefiritten von den Gewerben in Bezug auf dad Privatvermögen. Betritten aber in Besug auf dad Volksvermögen. Jedoch darüber enticheidet die Bolkswirthichnrtsiehre, 4) Es it alfo Rau (Lehrb. der yolit. Oekonom. I. 6 82. 6. 69.) mit fih ſelbſt im Widerfpruche, da er an jener Stelle behauptet, zur Entſtehung eines fahliben Gute werde fchon der Stoff und die Anerkennung der Brauchbarfeit deffelben vorausgefegt, nachdem er an diefer Stelle ſchon gejagt hat, Produktion fei die Thätigfeit zur Vermehrung der Güter durch Werthierhöhung der Stoffe, Denn nach diefer lezten Anficht wären nur die Kunftgewerbe produktiv. 5) Es ift daher auch leicht erfichtlich, dah Rau (Lehrb. I. 6. 83.) unter Pros duktion fälfchlich und im Widerfpruche mit feiner obigen Anficht (Note 3.) blos die Berniehrung brauchbarer Körper und die Entdeckung von Tauglichfeiten verfteht. Denn wird der Werth ald etwas Anerkanntes vorausgefest, dann kann die Pros duftion nicht mehr in feiner Entdeckung befiehen. Hermann, ftaatöwirthichaftliche Unterfuhung. S. 20 — 26. $. 51. 2. Hauptbeziehungen der Broduftign. Die Produktion hat eine doppelte Bedeutung, namlich jene im Sinne der Technik Ctechnifche Produktion) und jene im Sinne der Wirthfchaft Cwirthfchaftliche Produktion). Unter jener ift die Schaffung eines vollendeten Erzeugniffes materieller oder immaterieller Art zu verfiehen. Sie ift vollendet, fobald das Erzeugniß nach den Regeln der höheren oder der Gewerbsfunft fertig it 1). Unter diefer aber verficeht man der Natur der Sache nach jede materielle oder immaterielle Hervorbringung , welche durch das neue Erzeugniß nicht allein den dazu gemachten Aufwand erfebt, fondern auch darüber noch einen Ueberſchuß von Gütern anerfann- tem Werthes gibt (9. 50. 39,). Sie ift folglich vollendet, wenn fich diefer Ueberſchuß im Eigenthume des Hervorbringers befindet 2. Ob der Hervorbringer dieſen Weberfchuß durch Jemanden erhält, an welchen er fein Erzeugniß vertaufcht hat, oder ob er ihn im Gute ſelbſt für fich behält, das ift hierbei ganz gleichgiltig an 1) Hermann (faatswirthfch. Unterfuchungen. S. 29.) hat daher Unrecht, da er fast, ein Produft fei technifch fertig, wenn ed zu Geld gemacht, und dagegen ökonomiſch fertig, — der Aufwand und der Ueberſchuß durch den Geld» werth bezahlt fei, 2) Es iſt uneigentlich — ein Produkt ſei ökonomiſch fertig, wenn man auch ganz von der Einſeitigkeit der Hermann'ſchen Beſtimmung darüber (Note 1.) abfehen will, man müßte denn den Ueberſchuß als das wirthſchaftliche Produkt ans fehen, und nicht auch, was fonft noch im eigentlichen Produkte enthalten if. Die Bezahlung des Geldwerthes allein kann nicht die wirthfchaftlihe Vollendung einer Produftion befiimmen, da man. auch andere Güter gegen das Produkt einges taufcht Gaben oder ed für fih zum Gebrauche behalten Fann (Note 3.). 3) Die Wirthfchaft gefchient zwar nur mit Gütern von Gebrauchds und Tauſchwerth ($. 39.). Allein daraus folgt noch nicht, daß aud alle produeirten ‚Güter vertaufht werden müſſen. 3. B. die Kleider, welche ein Schneider, die Schuhe, welche ein Scufter für fih und feine Familie jelbft macht; ein Landgut mit allerlei techniihen Nubungen, 3 B. Mühlen, Brauereien, mit Viehzucht, welche dad vom Ackerbaue gelieferte Sutter braucht, gibt viele Beifpiele davon, daß nicht alle Produfte vertaufcht zu werden brauchen, fondern von —* ſelbſt wie⸗ der cder werden. $. 52. Fortſetzung. Die Produktion iſt daher ſowohl von der Seite des Bohn. zenten, ald auch von jener des Confumenten zu betrachten ($. 60.). Bei jenem ift das Ziel der technifchen, bei diefem aber das Ziel der wirthfchaftlichen Produktion. Denn dieſer erftattet jenem, wenn es auch eine und diefelbe Berfon ift, den Produktions⸗ aufwand und verfchafft jenem in der Testen Inſtanz den Produk⸗ tionsüberfchuß. Es find demnach unter obigen ($. 50.) Bedingniffen noch alle Gewerbe produftiv zu nennen, welche auf ein Produkt fordernd wirfen nach dem technifchen Produzenten bis zur Ablie- ferung an den Conſumenten ). Die Bedingungen der Produktivität der Gewerbe für den Eonfumenten D find daher: 1) daß das Gut feinen Zwecken entfpreche; es wird um fo mehr begehrt, je größer fein Werth ift C$. 39.)5 2) daß es mit der möglichſt geringiten Anfopferung in feinen ausfchließlichen Beſitz komme; bei gleicher Aufopferung gibt alfo feine technifche Vollkommenheit und fein Werth, dagegen bei wirklicher Gleichheit diefer beiden bei Gütern - die geringfie Aufopferung, beim Begehre den Ansfchlag Es if folglich prodnftiv auf Seiten des Confumenten jede Leiſtung, a) welche ihm ihre Erzeugnife um feine höhere Aufopferung ver- fchafft, ald um welche er fie fonft erlangen könnte; b) welche ihm um diefe Aufopferung werthvolle Produfte verfchafft, und ce) bei welcher die Aufopferung überhaupt das ae des Gutes nicht überſteigt 9. 4) Auch Hier ift die Frage über die Produktivität der Gewerbe eine dopvelte. Yrivatwirthfchaftlih wird fie unftreitig beiaht, Volkswirthſchaftlich ift fie am bes ftrittenften. ; 2)‘ Eie find für die Produktivität der Gewerbe auf Geiten des Prodncenten ſchon im 6. 50. angegeben. 3) Einfeitig hat daher Hermann (ſtaatswirthſch. unterſuchungen. S. 31.) die Bedingungen beſtimmt, da er behauptet, produktiv auf Seiten des Conſumenten 73 ſei jede Seiffung, welche ihm keine Höhere Aufopferung beim Eintauſche ihrer Pros dukte auflese, als ex auf anderem Wege für fie machen müßte, Beiſpiele gibt ed zur Erläuterung. im materiellen und immateriellen Verkehre in Menge. F $. 33, Wirthſchaftliche Güterguellen. Die be und Mittel, aus denen die wirthſchaftlchen Gü⸗ ter entſpringen, ſind: U Die Natur, denn ohne fie vermag der Menſch nichts. Sie unterſtützt ihn aber: a) Durch ihre geheimen Kräfte, deren Erforſchung die wichtigſte geiftige Thätigkeit des Menfchen ift, deren Unterſtützung in allen nur denkbaren menfchlichen Gefchäften unentbehrlich find, und deren Wirkung entweder chemifch oder mechanifch. if. b) Durch ihre verfchiedenen Körper, welche als Gegen- flande, woran, worin und worauf die Naturfräfte wirken, voraus— y geſetzt werden müſſen, zur materiellen Produktion des Menfchen unentbehrlich find, und zu feiner menfchlich geiftisen Eriftenz nicht fehlen dürfen. Es gehören Hierher: @) alle Naturförper der drei Neiche, nebft ihren Kräften; 6) die Erde ferbit, als ein Ganzes, mit ihrem Snhalte; - y) die Luft, ald Ganzes, und die Luftarten; d) das Waffer, ald Ganzes, und in feinen manchfachen Ein- zelerfcheinungen. 2) Die Arbeit des Menfhen, ohne welche die Natur für den Menfchen nicht blos nutzlos, fondern fchadlich wäre ($. 37.) Durch die Arbeit, d. h. durch feine Kraftanftrengung, erforfcht ‚der Menfch ihre Geheimniſſe; durch fie macht er ſich ihre Kräfte und Körper zu Nutzen; durch fie wirft er ihren fchädlichen Ein- flüffen entgegen; durch fie erhöht er die Menge und den Werth der Naturprodukte; Durch fie Veiftet er feinem Nebenmenfchen Dienfte. Durch fie wird die Wirffamfeit der Natur für's Menfchenleben überhaupt erhöht und der Verkehr allein möglich D. 1) Rau, Ueber die Kameralwiſſenſchaft. $. 7. S. 54, Fortfehung. Capital. 3) Die bereitö vom Menfchen mit Hilfe jener Bere erworbenen und aufgefparten Güter D. Diefe eignet fich der Menſch in immer größerer Menge an, je weiter ſeine Civili— fation ſteigt. Sie dienen ihm theils als Objekte, woran ſich die 74 Natur» und Menfchenkräfte äußern ſollen, theils als Unterſtützungs— mittel in dieſer Kraftäußerung. Sie find auch nur einigermaßen fultivieten Völkern fchon ein drittes wichtiges Element der Her- vorbringung. Sie werden entweder zur Produktion verwendet oder nicht. Im erfien Falle dienen fie in wirthfchaftlichen Gefchäften als Grundlage zur Gewinnung wirthfchaftlicher Güter. Im an— deren Falle befteht ihr Zweck blos im ihrer Verwendung zur ın- mittelbaren Verzehrung ohne Beabfichtigung einer Produktion oder fie haben noch gar Feine fefte befondere Beſtimmung. Im erften Falle heißen fie Capital (Erwerbsſtamm), d. b. eine Maffe der durch Natur, Arbeit und Capital erworbenen wirthſchaftlichen 3 Vermögenstheile, welche überhaupt ald Grumdlage des Ermwerbes von wirthichaftlichen Gütern angewendet find I. Im zweiten Falle beißt man fie Berbrauchsvorrath, d. h. eine Maſſe folcher Vermögenstheile, welche ohne beabfichtigte Produktion zur Ver— zehrung beftimmt find 9. Im dritten Falle endlich, wo aus ihnen noch beides gemacht werden kann, heißen fie. todter Bermögend- famm, d.h. die Maffe vom VBermögenstheilen, deren Verwendung noch nicht entfchieden und deren Nusung überhaupt noch nicht be kannt ift 9). 1) Vorzügliche Literatur: 4. Smith, Inquiry. II. 1. sqq. Garve's Ueberf. II. ©. 3. der III. Ausg. (Iſt gerade hier ſehr ſchlecht überſezt, und wahrfcheintich Urfache von den vielen Verwirrtheiten in der Lehre vom Capitale bei Kraufe, Verſ. eines Syftems der National: und Staat: Defonomie. Bd. I.) Steuart, Political Economy. B. IV. 1. ch.4. B. II. ch. 4. oder vol. IV. p. 19. I. p. 241. der Bafeler Ausgabe von 1796. v. Sacob, Nationalöfonomie. III. Ausg. S. A. Hufe land, Neue Grundlegung der Staatswirthichaftsfunft. I. 126. 230. Ricardo, Principles of Political Economy. p. 14. 109. Malthus, Principles of Political Economy. Frans. Ueberſ. v. Constancio. I. 428. Torrens, On the production of wealth. p. 5. Mill, Elements of Political Economy. p. 16. Mac-Culloch Prin- ciples , überfegt von Weber. S. 57.72. 101. Storch, Cours d’economie politique. ueberjest von Rau. I. 69. 131. 156. III. 292. II. 356. Lotz, Handbuh der Staatswirthſchaftslehre. J. S. 210. 220. Rau, Lehrbud der polit. Defonomie. 1. 6. 51. 122. Say, Cours d’economie politique. 1. 263. Weberf. von v. Theo⸗ bald. T. 194. Hermann, fiaatswirthfch. Unterfuh. Abh. III. und die dort citirten: Read, political economy. p. 24. 65. und Mac-Culloch Principles (2. Edit. . London 1830). p. 97. M. f. au Th. Smith, An Attempt to de fine some of the first principles of Political Economy. chap. VIII. Zauderdale, An inquiry into the nature and origine of public wealth. Chap. III. Deutfche Weberfegung. Berlin 1808. ©. 37. $. 17. P. Ravenstone, A few doubts on the subjects of Population and Political Economy. p. 292. Nebenius, der öffentliche Eredit. I. Cap. U. ©. 17. 2) Es ift daher unvrichtig: a) 6108 fachliche, bewegliche und der Erde abge wonnene Güter zum Capital zu rechnen, denn auch Werkgebäude und 3. B. Kunds Tchaften gehören, als wirthfchaftlihe Güter, zum Capitale; b) auch die inneren Güter als perfönliches Capital gelten zu Taffen. (Kraus, Gtaatsw. III. 21., der fälſchlich nach A. Smith das fiehende Capital in dinglihes und perſönliches eintheilt. Luden Politik, I. 219. Müller, Elemente der Staatsfunft. III. 40, Storch, Cours d’economie polit. 1eberfegt von Rau. U. 256. Gteinlein, Handbuch der Volkswirthſch. I. 341. Say, Cours d’econom. polit. 1. 285 Ueberſ. 75 von v. Theobald. I. 212. Canard, Prineipes d’econom. polit. Deutſche Ueberi. Augsb. 1824. Z. Say, Considerations sur l’industrie. p. 74. ©. dagegen Rau SLehrb. I. 6. 129. Lotz Handb. I. ©. 63. Note). Denn nur Bermögen fann Ea pital werden. Endlid c) dasjenige zum Capital zu rechnen, was ein materielles Einfommen gibt (Rau. I. $. 51. Note b. der 2ten Aufl.); denn hiernach wären es auch die Dienfte, manche Verhältniſſe und Gegenftände aber nicht, welche eine immaterielle Nusung geben und wirtäfchaftliche Güter find, z. B. Werk Häufer, die man aud) vermiethen Eonnte, aber felbft gebraudt. M. f. daher die fehr wich. tige linterfcheidung bei Say, Cours d’economie politique. I. 295. Ueberfest von v. Sheobald. I. 220. (Capitaux productifs d’utilit@ et, d’agrement.) Uebrigens wird A. Smith (II. 11.) von Kraufe, Hermann und von Weber (politifche Dekonom. I. 94.) ganz falich verftanden; denn er ſagt nie, daß die durch viele Auslagen erworbenen Gefchicklichteiten, Kenntniffe u. dal., fondern blos, daß die dazu verwendeten Ausgaben Capital feien, welches fich rventiren müſſe, und daß „die erhöhte Gefchicklichkeir eines Arbeiterd in demfelben Lichte zu betrachten fei, wie eine Mafchine oder ein Werfjeug, welches die Arbeit erleichtere und vers fürze.* Die vortrefflihe Darſtellung der Gründe gegen die mißvernandene Anficht bei Hermann a. a. 2. $. 5. wirde A. Smith heute noch billigen. Kraus (Staatswirthſch. III. 16 — 17.) hat daher auch Unrecht, wo er der Privatbibliothef den Charakter des Capital? abfypriht, und U. Smith (Inquiry. HI. 8—9.), wo er den Wohnhäufern, die fo eben aus Werfhäufern entftanden find, fernerhin den Charakter des Capitals abfpricht, 3) A. Smith (I. 79.), Lotz, Rau und AM. von der ächt fmithifch deutfchen ‚Schule fließen daher mit Recht den Grund und Boden vom Gapitale aus. Anderer Anfiht find Torrens und Hermann, welche das Grundeigenthum und und defien Verbeſſerungen ald Capital betrachten, a) weil das Capital aus Gütern beſtehe, die zur Produktion nöthig find; b) weil, wenn nah AU. Smith. der Boden das Werfzeug ift, womit fein Eigenthümer feinen Arbeit: und Vermögensgewinn vealifivt, die Häuſer von demſelben nicht zu unterfcheiden feien, und er diefe doch sum Gapitale vechne; c) weil, wenn man den Boden mit Geld Fauft, dafelbe als Capital in die Wirthfchaft verwender wird (A. Smith. II. 137. 223.); d) weil die Verfchiedenheit der Bildung ded Einfommend aus Grund und Boden gegen jenes aus anderen Gapitalien fein Grund zum Ausfchluffe defelben vom Gapitale fei; e) weil dies auch die Entfiehung des Gavitales nicht ſei; und f) weil Capital in Grund und Boden übergeht, der nur im Berbande mit diefem ein Einkommen gewähre. Derfelben Anficht ift der Verf. der Staatswirthfhaft nach Natur gefegen. ©. 13. Edinburgh Review. IV. 364. und Louis Saya. a. D. Allein der Hauptfehler diefer Anficht Liegt in obigem zu weitem Begriffe von Capital, in dem Berfennen des gänzlich unläugbaren Gases, daß gerade das Ganital etwas, nad den Urauellen der wirtbfchaftlichen Güter (Natur und Arbeit). Entfrandenes, und als folches von jenen zu trennen iſt, und in der Teicht ind Abfurde zu führenden Anfiht, daß dasjenige, wozu Capital verwendet ift, ſelbſt Capital ſei. Uebrigens tft der Grund von Simonde de Sismondi, Nouveaux principes d’economie politique, I. 101. 102, daß Grund und Boden felbft, Capital aber nicht ohne Arbeit pros ducire, für unfere Anficht nicht entfcheidend. Ganilh, Des systemes d’economie politique I. 270. 4) Ed if daher unrichtig: a) denfelben zum Gapitale zu rechnen, weit ihm dad wahre GCriterium dazu fehlt, Krauſe Verſuch. I. $. 43. 45. 136. 191. Hermann a. a. O $. 10.5 b) den Charakter des Gapitald auch in feine Dauer zu ſetzen, um es vom Verbraucsvprrarhe zu unterfcheiden, wie Hermann $. 8. und Ricardo a. a. O. ©. 20.5 denn ed gibt Gonfumtiondartifel von langer Dauer, 3. B. Lufihäufer, Meubles, und Gapitalien, welche fehr ſchnell an fich verfhwinden, z. B. viele zu verarbeitenden Stoffe, obſchon fie im Verkehre famt Eins fommen erftattet werden; c) unter Gapital den direft zum menfchlichen Anterhalte oder zur Erleichterung der Produktion anwendbaren Theil des Vermögens zu vers eben, wie Mac⸗Culloch a. a. 9. der neuen Ausgabe feiner Principles und ©. 72 der Ueberfegung von Weber. S. dagegen Say Cours IV. 127. Ueberfegt ‚von v. Theobald. IV. ©. 98.3 ferner d) alle Güter zum Capital zu rechnen, welche 76 + zur Produktion verwendet werden Eönnen, wie Hufeland neue Gramoiesun 1. 126; denn dann iſt Alles Capital. 5) Es if daher unrichtig, Capital für Bermögen su sein Boden vom Gapitale aussufihliefen, und dann zwifchen produftiver und unpr tiver Verwendung deffelben zu unterfcheiden, wie Read “a 2. s enn es gibt auch ein Drittes. Br %. $. 55. ** Fortſetzung. Arten des Capitals. Die Capitalien laſſen ſich nach verſchiedenen Geſi rspuntren eintheilen, nämlich: 1) In Betreff ihres Zwedes; a) in Nupenpitarien (capi- taux productifs d’utilit€ et d’agrement), d, h. wirthfchaftliche Güter zur unmittelbaren Nutzung . Sie bilden gleichſam den Uebergang zum Verbrauchsvorrathe; und b) in Ermerbscapi- talien (eigentliche Capitalien), d. h. wirthſchaftliche Güter zur mittelbaren Nutzung. Sie ſind materieller und immaterieller Natur, 2) In Betreff der Nutzungsart durch den Eigenthümer, a) in Leihcapitalien, d. h. folche, deren materielle oder immaterielle mittelbare oder unmittelbare Nutzung an andere gegen cine Ver— gütung abgetreten wird. Sie werden verlichen, vermiethet, ver- pachtet; und b) in Werb- (Produftiv-) Capitalien, d.h. folche, deren Nubuna man durch Selbſtanwendung bezieht D. 3) In BEN ihrer Natur ſelbſt; a) in ſtehendes (figes) Capital, d. h. ſolches, deſſen Nutzung blos in dad ge- ſchaffene Produkt übergeht, und das alſo weder den Eigenthümer noch feine Geſtalt zu verändern braucht, um produkliv zu werden, z. B. Werkhäuſer, Privilegien, Maſchinen; und b) in umlau⸗ fendes (fließendes) Capital, d. bh. ſolches, das ſelbſt in daß Produkt übergeht und in deſſen Preiſe beim Verkaufe erſtattet wird, gleichgiltig, ob der Uebergang in das Produkt ganz materiell war oder ob es nur bei und zum Behufe der Produktion conſumirt wurde, z. DB. dad Geld, und alle dabei verzehrten und verwandel⸗ ten Gewerbaſtofe 3). 4) In Betreff der Gegenſtände, die zum Capitale gehören, a) in die Berwandlungsſtoffe, an denen die Er— werböarbeit vorgenommen wird; b) die Hilföftoffe, welche blos sur Schaffung des neuen Nrodufts gebraucht, ohne in Telbiges überzugehen; ©) die Wohn- und Werfgebände; d) die Werf- zeuge, Mafchinen und chemifche Vorrichtungen; e) alle Samm- Tungen, welche den Erwerb bedingen und Nusen gewähren; f) Borräthe an bürgerlichen Gütern, deren Berfauf Gewinn gibt; gs) Vorräthe an demjenigen Gute, womit der Taufch erhalten und / . 7 ausgeglichen wird ($. 60.); h) die im ausſchließlichen Beſitze des Wirthes befindlichen immateriellen Güter, welche feinen Erwerb erhalten und "befördern, z. B. Privilegien, Monopolien, Kund⸗ ſchaften m. dal. m. j 4) Die Nuscavitalien find ein ftreitiger Punkt, und felbft diejenigen Schrift ſteller, welche fie sum Verbrauchsvorrathe vechnen, mögen ihre Anficht nicht überall confequent durchführen, 3. B. bei der Häuſerſtener. Lot (Handb. UI. S. 285.) bleibt ſich conſeguent, inden er dieſe fir eine Gonfumtiondfteuer erklärt. Weiche widerfinnige Solgerungen daraus hervorgehen, zeigt die Sinanzwiffenfchaft. Daß die Gewerksgebäude Capital, die Luſthäuſer aber Verbraudsvorrath find, gibt man zu. Bei Wohnhäufern iſt dad Eigenthüntliche, daß fie vermierhet werden und einen materiellen Ertrag geben fünnen, fo wie daß, wer ſich ein Haus baut, einen Miethzind erfrmrt. ı Zu läugnen iſt aber zugleich nicht, daß auch die Werkgebäude nur einen immateriellen Ertrag geben und darin den KWohnhäufern gleich find. Da die Häufer nun auch nur aus, der Erde abgewonnenen, Gütern beftehen, fo kann nichts: entgegen fein, fie ald Nuscapital zu betrachten, dad man beftändig wieder mit Koften erhält. Zudem ift die Untericheidung der Gewerbs- und Wohngebäude in vielen Sülen gar nicht thunlich. Unter demfelden Gefichtspunfte ſtehen z. B. auch die Bibliotheken und allerlei Sammlungen, welche als Nutzcapital ericheinen bei demienigen, der durch fe nichts verdienen will, während fie Erwerbscapital find fie den, der fie zum Erwerbe benust, 2) Hermänn (ſtaatswirthſch. Unterſ. Abh. IIT. 6. 10.) hat unrichtig blos die Erwerböcapitalien fo eingetheilt, denn auch die Nuscapitalien können vermiethet werden. Dadurch werden fie zwar für den Eigenthümer Erwerbscapitalien, für den anderen bleiben fie aber doch Nuscapital, z. B. Bibliotheken, 3) Hermann a. a. D. theilt nur die Werkcapitalien alfo ein, obſchon auch die Leihcapitalien beiderlei Natur fein können, 3. B. verlichenes Geld, vermiethete Maſchinen u. dgl. - ne Fr Drittes Hauptſtück. Bon den Arten des Erwerbes im Allgemeinen. ü nf E $. 56. Obſchon die genannten Güterquellen bei jedem Erwerbe mehr oder weniger wirkfam find, fo gibt es doch verfchiedene Erwerbs- arten, welche fich aber in folgende Hauptarten fondern Laffen: 1) Erwerb durch unmittelbare Anwendung der genannten Gü— terquellen zur Hervorbringung von Gütern wegen ihres Gebrauch“ 4 und Tanfchwerthed. Hierher gehören die Ur- und Kunſtgewerbe. A) Erwerb durch Anwendung der genannten Güterguellen, um anderen damit materielle und immateriche Güter und Nusungen gegen Vergütung zu gewähren. Hierher gehört der Handel, das # zeihgefchäft und die Dienftgewerbe, Die beiden Arten des Erwerbs werden im befonderen Theile nach ihren Eigenthümlichfeiten betrachtet. Bei der erften Art liegt der Erwerb in den hervorgebrachten Gütern, beider anderen aber 23 in alle demienigen, was uns für die Ueberlaſſung von wirthfchaft- lichen Gütern, Nusungen und Leitungen im. Verkehre gegeben wird. Diefes aber nennt man Preis, welcher unter verfchiedenen Formen und Benennungen wiederfehrt 1). Die Größe des Erwerbs erfter Art hängt am fich Tediglich von der Wirkſamkeit der Güter- quellen, jene des Erwerbs der anderen Art außerdem noch von den Verkehrsverhältniſſen ab. 1) Borzügliche Literatur: A. Smith Inquiry. I. 43. 70. 82. Tauderdale Inguiry. Deutfch. Ueberſ. Berlin 1808. ©. 1. 11 folg. Ricardo Principles. Chap. 1. et 20. Torrens, On the production. Chap. 1. Mill, Elements of Polit. Econ. Chap. III. Sect. 2 and 3. p. 90 sqqg. Rau, Lehrb, der polit. Decon. I. $ 158 folg. Mac-Culloch Principles. Ueberf. von Weber, S, 172. 198 fol» Murhard, Theorie und Politif des Handels, I. ©. 30. Storch, Cours d’economie politique. Ueberf. von Rau. I. 39. 239. 277. 286. III. 22. 245 folg. Zach aria, 40 Bücher vom GStaate. Bd. V. ©. 126. ‚Simonde de Sismondi, La richesse commerciale. 1. 317. Canard, Principes d’economie politique, Chap. II. Say, Cours d’eco- nomie politique. II. 210. 312 sqq. Ueberf. von v. Theobald, TI: 156. 231. Lob Handbuch. I. 39 fol. Hermann, ſtaatswirthſch. Unterſuch. S. 66 fole. ©. auch meine ſtaatswiſſe Verſuche über Staatskredit. ©. 466. $. 57. Werth und Preis. Der Preis ift vom Werthe (8. 39.) ungefähr wie die Wirkung von der Urſache verfchieden. Der Breis, d. b. die Menge von wirthfchaftlichen Taufchgütern, welche man im Verkehre für andere materielle und immaterielle Güter, welche vertaufcht werden kön— nen, erhält, fest nicht blos Güter von Tauſchwerth, fondern auch Das Begehren und Anbieten folcher voraus 1), Die Unterfcheidung des Gebrauchs- und Tauſchwerthes 2) liegt im der Natur der wirtbfchaftlichen Güter. Der Tauſchwerth iſt allgemeinhin vom Preiſe verfchieden, wie der Werth überhaupt. Der Werth ift etwas in der Vorftellung der Menfchen Liegendes, nach ihrer Anficht an den Gütern Haftendes, umd Relatives; dagegen der Preis etwas Beſtimmtes, Feſtes und aus wirtbfchaftlichen Gütern felber Befte- hended. So wie es Feinen Tanfchwerth ohne vorausgeſetzten Ge— brauchswerth gibt, fo auch gibt es Feinen Preis ohne Vorausſetzung des Taufchwerthed. Der Taufchwerth hat einen Preis zur Folge, Sobald ein Angebot und Begehr von einem Gute entitanden iſt und wirkfam wird. Diefe beiden laſſen fich von zwei Seiten betrachten. Subjeftiv verftcht man unter ihnen. die Plenfchen, welche wirth- fchaftlfiche Güter, Nusungen und Leiftungen anbieten und fuchen ; objektiv aber die Penge und Arten der angebotenen und begehrten wirthfchaftlichen Güter, Nutzungen und Leiftungen ſelbſt. Nicht einmal bei den perfönlichen Leiftungen fallen beide zufammen, weil Er 79 von diefen ein Menſch mehr bieten kann als der andere... Sowohl obieftives Angebot als objektiver Begehr find Preiſe, dieſer en den Anbieter, jener für den Begehrer, 1) Rau (Lehrb. I. $. 56.) nimmt daher mit Unrecht an, daß der rei nur aus fachlichen Gütern beftehe, und widerfpricht fich im $.158., wo er fagt, zwei ge— genfeitig audgetaufchte Güter bildeten wechfelfeitig das Eine den Preis des Andern: ©. meine Verfuche über Staatskredit. S. 466. 2) Ueber den Unterſchied diefer beiden und des Preiſes f. dv. Soden Nat. HDefonomie. IV. 22. Hufeland, neue Grundlegung. I. 118. Lotz, Reviſion der Grundbegriffe der Nat. Wirthfchaftdtehre. I. ©. 9. Handbud. I. 20. Z. Say Considerations. p. 47. Storch Cours. Ueberſ. von Rau, I. 27. Rau Lehrbud. L. $. 62. (II. Ause. 6. 56.) Diefer Leztere erkennt im Taufchwerthe entweder nur den Gebrauhswerth (eigentlichen Werth) oder den Preis an. Sn wieferne dies unvichtig iſt, geht aus dem Paragraphen hervor. Gebrauchswerth haben die Güter vor der Bildung des Begriffs von Eigenthum und Arbeitötheilung; Zaufchwerth erhalten fie erft nach diefer, was noch heute an allen Gütern zu erkennen ift, welche fein Eigenthum werden können. S. Torrens, On the production of wealth. pag. 12 — 28. Ferguson, An Essay on the History of civil society. p. 125 — 127., wo die Gemeinfchaftlichfeit der Arbeit und des Beſitzes bei Völkern ohne Beariff von Eigenthum gezeigt ift. Uebrigens betrachtet W. Smith den Preis keineswegs als eine Art des Taufchwerthes, wie Rau meint, fondern als das Mittel zur Schäßung und Vergleihung der Werthe und gibt als ſolchen der Arbeit den Vorzug, und nennt den Preis in Arbeit Real:, jenen in Geld Nominalpreis. 4. Smith. I. 485 — 49. ©. $. 59. Note 5. Eigenthümlich ift Ricardo's Anfiht von Werth - (Principles. Chap. 1 and 20.), unter welchem (value) er die Menge, Schwierigs feit und Leichtigkeit der Arbeit, um die Güter zu erlangen, verfteht. Aber er jest auch die Brauchbarkeit (utility) mit U. Smith voraus, und gibt als die zwei Quellen ded Taufchwerthes der Güter ihre Seltenheit und obigen Werth an, weil er nur nad) diefen bemeſſen werde, und jede Erhöhung der Arbeitämenae den Werth erhöhe (Principles. p. 1— 5. p. 340 —342.). Eine nähere Betrachtung zeigt, daß er die Solgen der Brauchbarfeit, nämlich Arbeit zur Erlangung der Güter, mit der Urfache vermengt, und diere Solge, je mehr fie fich erweitert, als Regulator der Tauſchkraft der Güter anfieht, ohne zu bedenken, daß ed wieder die verichiedenen - Grade der Brauchbarfeit und Geltenheit find, welche den Menschen zur Arbeit ans treiben. Ihm fpriht Steinlein (Handb. I. ©. 223.) nad; allein mit Unrecht, fhon darum, weil der deutiche Sprachgebrauch obigen ($, 39.) Begriff von Werth geheilist Hat. ©. $. 61. Note 2. unten. | 8. 58. Regulatoren des Preiſes. Die Größe des Preiſes hängt vom ſubjektiven und obfeftiven Begehre und Angebote ab. Daher unterfcheider man folgende Preisbeſtimmungen: Von Seiten des Begehres. Er richtet ſich bier nach folgenden Umſtänden: ; a) Nac dem Werthe des zu ertaufchenden Gutes, der zu ziehenden Nutzung und des zu empfangenden Dienftes; denn davon hängt die Anfopferung, zu der man fich, um fich ein Gut im Ver— kehre zugueignen, entfchließt, ab. ) Nach den Koften, um welche man das Gut, die Nutzung m die Leiſtung ſonſt erhalten Fann. Diefe Koften können nun 80 ein anderweitiger Preis oder eigene Produftiond- und Herbeifchaf- fungsfoften fein. Vernünftiger Weife berechnet fie vorher ein Ze- der, der einen Taufch, Kauf, ein Leihgefchäft unternimmt oder Arbeiter befchäftigt. c) Rach der Zahlfähigfeit des Begehrers; denn jeder ver⸗ nünfrige Wirth muß dieſe zu Rathe ziehen, che er Güter, Nutzungen oder Leiftungen eintaufcht. Schulden find die Folge des Nicht- zahlens, deffen Verſchiedenheit von der Zahlunfähigkeit Flar ift D. Die Zahlfähigfeit hängt vom Einfommen ab, und wird für Be- dürfniffe berechnet, wenn man den zur Verwendung gewidmeten Vermögensſtamm durch den Preis des Bedarfes dividirt, Dagegen aber für das Wohlleben, wenn man nach Deckung der Bedürfniffe den. übrigen zur Verwendung beffimmten Vermögensſtamm durch den Preis des Bedarfs zum Wohlleben überhaupt oder eines er- wünſchten Genuſſes insbefondere dividirt 2). 1) Daß man noch nicht zahlunfähig iſt, wenn man beim Tauſche oder Schluſſe eines Geſchäftes nicht ſogleich bezahlt, zeigt der allgemeine Gang des Verkehrs, welcher beſtimmte Zahlzeiten angenommen hat und bis dahin die Forderungen und Schuldigkeiten aufzeichnet. Daran iſt der Kredit Schuld, der alſo den Verkehr erleichtert. * 2) Wie man feine Zahlfähigkeit im Allgemeinen berechnen kann, fo auch in jedem einzelnen Salle, wo man fih Genüfe verfchaffen wi. Hermann, ſtaats⸗ wirthichafrliche Unterfuhungen. ©. 73. $. 59. Fortſetzung. 2) Von Seiten des Angebotes. Er richtet fh bier nach folgenden Umftänden: . a) Nach dem Werthe des zu vertaufchenden Gutes, der zu. gebenden Nutzung und des zu Leiftenden Dienftes; denn nach ihm richtet fich- die Vergütung, die der Anbieter haben will, unter übrigens gleichen Umfänden N. b) Nach den Koften, um welche der Anbieter das Gut, die Nutzung und die Leiftungsfähigfeit erhalten hat. Bei Gütern find. es die Schaffungsfoften oder der Anfaufspreis, die Erhaltungs- foften und der Verluſt bei längerer Aufbewahrung; bei den Nutzun⸗ gen aber die Vergütung für Entbehrung derfelben, die Entfchädi- gung für die Abnusung des verliehenen Capitals und die Entfchä- digung für dad Wagniß (Riſico), dem der Eigenthümer wegen - gänzlichen Verluſtes ausgeſetzt iſt; bei perfünlichen Leiftungen die Zinfen des zur Erlangung der Dienftfähigfeit verwendeten Capitals, der Erſatz des Capitals zur Lebensunterhaltung nach erlofchener Dienftfähigkeit 3, oder Furz der Aufwand, welcher zur Erhaltung 81 des Arbeiterd und feiner arbeitsunfähigen Familie während der Leiftungen und jener Zeit, wo man Gewohnheits und Nothwendig⸗ keits halber nicht arbeitet, erfordert wird 3). co) Nah dem marftüblichen Preife, in foferne als der Anbieter überhaupt bei gleicher Güte ded Gutes, der Nusung und des Dienfted nicht mehr erlangen kann, im foferne als derjenige, welcher wenigere Koften aufiwendet, ald der marftgängige Preis beträgt, wenigſtens einige Zeit hindurch fich diefen höheren Preis besablen läßt und in foferne, ald man fich bei vielen Taufch-, Kauf-, Mierh- und Dienftgefchäften geradezu an den marfrüblichen Preis hält 4). d) Nach dem Tanfchwerthe der Güter, Nukungen und Leiftungen, in denen der Preis entrichtet wird. Derfelbe richtet fich nach dem Grade der Macht, mit welcher fie im Verkehre an. dere Güter, Nusungen und Leiftungen anziehen. Diefe Macht aber äußert fich bei gleicher Güte in der Menge der Lesteren, welche für eine beftimmte Menge der Erfteren erlangt werden kann. Ihr Tanfchwerth fteht daher mit der zu erhaltenden Menge in geradem, mit der hinzugebenden in umgekehrtem Berhältniffe, bei gleicher Güte >). 3) Bon Seiten des gegenfeitigen Kampfes zwifchen Angebot und Nachfrage; denn bei größerem Angebote finft, bei größerem Begehre fleigt der Preis. Das Verhältniß des ob- jeftiven Angebots zum objektiven Begehre heißt Mitbewerb (Wettbewerb, Concurrenz, engl. competition). 4) Hierbei tritt der Werth nicht blos als Taufchs, fondern auch ald Gebrauchs» werth in den Galcul, ſchon darum, weil ſich in allen Sällen jener nach diefem- richtet, und noch deswegen, weil ed Güter, Nutzungen und Leiftungen gibt, für die man Preiſe bezahlt, die mit den Koften im Mißverhältniffe ſtehen, 3. B. für Ges mälde eines Raphael, Correggio, neuerdings eines Lefjing, für vergriffene Schriften berühmter Männer, für Manuferivte, für Concerte, für fehr alten Wein. Aber ed hat daher Hermann (ftaatöwirthich. Unterfuh. S. 77.) Unrecht, wo er blos den Tauſchwerth ald beim Angebote wirkfam bezeichnet. Im Handel aber ift der Zaufchwerth noch zu untericheiden von der Handeldwürdigfeit, d. h. der auß dem Taufchwerthe folgenden Eigenichaft der Waare, dem Handeldmanne einen Ge winn zu verfchaffen. 2) Die nähere Entwicelung diefer Einzelheiten gehört der Volfäwirthfchafts, lehre an. Die Streitigkeiten über diefen Punkt werden in ihr angedeutet werden. 3) Hermann macht bei der Preisbeſtimmung von Geiten ded Angebotes nur die Ankauf» und Erzeugungskoſten ald wirkſam geltend; dies ift einfeitig, dent nur bei fachlichen Gütern find dieſe wirkſam. 4) Lezteres z. B. beim Geldausleihen, beim Wechſel⸗ und Gtaatspapiers Handel, Hermann führt mit Unveht unter den Beltimmaründen des Tauſch⸗ werthes der hinzugebenden Waaren, alfo von Seiten ded Angebotes, dort, wo er von den Koften fpricht, auch den markftgängigen Preis der hinzugebenden Waaren an, obſchon diefer an fid) auf den Koftenfag yon Geiten des Anbieters auch nicht Baumftark Encyclopädie. 6 3 den gerinaften Einfluß Außert; denn der marktübliche Preis wirkt mir auf den Preisſatz, keineswegs aber auf den Koſtenſatz von Seiten des Anbieters. 5) An dieſem Verhältniſſe kennt man recht die Wichtigkeit des Tauſchwerthes im Gegenſatze des Gebrauchswerthes. Denn da die gegenſeitig zu vertauſchenden wirthſchaftlichen Güter gegenſeitig den Preis bilden, fo muß ein Etwas vor dent Preiſe vorhanden fein. um die Größe dieſes Lezteren zu beſtimmen, und das iſt der Tauſchwerth. Als Beiſpiel diene alter und neuer Wein, um den gegenfeitigen Yreisiag nad Güte und Quantum zu beftimmen, wenn einer den Preis ded andern bildet, $. 60, Breis- und Taufchmittel, In Feiner Periode hat der Preis einen fo ausgedehnten Be— griff, als im jener der Angebildetheit, mo fich wenige Gewerbs thätigfeiten entwickelt haben, wo man noch feinen Handel und feine Handelsverbindung Fennt. Denn da dient jedes Gut gelegen- beitlich als Preis. Bald aber theilen fich die Güter in Betreff der Allgemeinheit ihres Werthes und ihrer Geſuchtheit. Der wahre Werth, die Äußere Schönheit, der Grad von Seltenheit, die Danerhaftigfeit macht ein Gut befonders von allen Gliedern einer bürgerlichen Gefellfehaft gefucht, fo daß man, da es überall gerne angenommen wird, dafelbe auch allenthalben für Güter, Nutzungen und Leiftungen im Berfehre anbringen kann. Das fo ald allge meiner Entgelt im Berfehre angenommene Gut nennt man aus- ſchließlich Geld, worunter man das allgemeine Preis— umd Taufchmittel verfteht, das überall in der Nation als Begen- umd Bleichwerth gegen Güter, Nusungen und Leiftungen gegeben und genommen wird. Sobald dies eingeführt ift, befommt der Preis im gewöhnlichen Leben den engeren Begriff als Geldpreis, Die Wahl des Gegenitandes, welcher ald Geld dient, iſt wechfelnd nach dem Grade der Civilifation eines Volkes ). Doch aber hat die Gefchichte beftätigt, daß alle civilifirten Völker fich des Silbers und Goldes ald Gelomaterials bedienen, Man hat dies aber Me- tallgeld nennen müfen zur Unterfcheidung von den Bapierzeichen, welche man auch ald DBertreter des Metallgeldes in Umlauf fette und ald wahres Geld betrachtete, und nun noch allgemeinhin Papiergeld nennt, 4) Meine Verfuche über. Staatdfredit. ©. 139. Die Neger in Congo Hatten ein idealiſches Geld, Marfute genannt; auf den engliſch weſtindiſchen Colonien dienten der Zucker, unter den nordamerifanifchen Wilden rohe und gegerbte Häute, Biber, felle, bei den Wethiopiern dad Steinſalz, in Neufoundland die Stockfiſche, in Birginien der Taback, die Cauris (eine Art Muſcheln auf den Maldiven) in Indien und Afrika, die Cacaokörner in Brafilien ald Geld. Je nach der Entwickelung der gewerblichen Thätigkeit eines Volkes dient zuerft Eifen, dann Kupfer, dann Silber, dann Gold als "Hauptgeldmaterial und am Ende nimmt man sum Papiere ald Ber tretungszeichen des Metalls feine Zuflucht. $. 61. Arten des Breifes. Kenn man den Preis unter verfchiedenen Beziehungen be- trachtet, fo erhält er verfchiedene Benennungen, nämlich: 1) Ze nach der Wirkſamkeit der Concurrenz und der daraus erfolgenden Höhe deffelben unterfcheider man den Marft- (wirklichen oder Taufchpreis, franzöſ. prix courant) und Mono— polpreis. Jener ift der auf offenem Markte bei offenem Mit- bewerbe entftandene ſtändige, diefer aber derienige Preis, welchen ein einziger Anbieter im Verkehre verlangt und erhält, da er Feine Loncurren ausgehalten hat 1). 2) Fe nach Höhe des Breifes in Betreff feiner Be- andebeite finder fich, daß der Preis entweder mehr und weniger den Koftenfas überfteigt, oder gerade denfelben beträgt. Ein tie- ferer Stand deffelben zwingt, das Senf, Kauf-, Mieth-, Leih- und Dienftgefchäft aufzugeben. Im zweiten Stande nennt man den Preis Koftenpreis (natürlicher, nothwendiger, angemeſſener Preis) 2). 3) Je nach den Gegenſtänden, woraus der Preis be— ſteht unterſcheidet man den Geldpreis und den Sachpreis, d. 5b. jenen, der in anderen Gütern, Nutzungen und Leiſtungen, anftatt in Gelde ausgedrückt ift 3). 4) Se nach der Berechnungsart der Preife gibt es ei— nen Einzel- und einen Durchfchnittspreis, d. 5. einen aus mehreren Einzelpreifen gefundenen mittleren Breid. Der Leztere kann Örtlich und zeitlich verftanden werden, umd it im eriten Falle der mittlere Preis eines Gutes, einer Nukung oder Leiftung von verfchiedenen Orten, Gegenden, Ländern, und im zweiten Falle von verfchiedenen Perioden *). 1) 208 Handb. I. 49. Deſſelben Reviſion der Grundbegriffe. I. 71 folg. 81 fole. Hufeland (Neue. Grundlegung. I. 132.) nennt den Erfteren doppels feitigen, und den Lezteren einfeitigen. Simonde de Sismondi (de la richesse commerciale. I. 283 ) nennt Erfteren prix relatif, im Gegenfage des prix intrins&que, worunter er den aus den Schaffunadfoften und dem gewöhnlichen Gewinne des Produzenten beftehenden Preis verfteht. Beide find Marktpreife, aber der Erftere hört auf, der Leztere zu fein, wenn er unter deſſen Betrag fällt, 2) Den Ausdruck natürlichen Preis gibt Hufeland I. 373. dem Gegen, fage des Koftenpreifed. dv. Jacob (Nationalöfonomie. ©. 89. $. 176.) fegt ihn dem erfünftelten gegenüber, welcher nicht. blos die nothwendigen, fondern auch willkütrliche Urfachen der Produktion de8 Gutes dem Produzenten erfese. Daß dies nicht Statt finden fann, ift aus $. 58. und 59. Elar. Mit Unrecht fest derfelbe (S. 88. $. 178.) den Koftenpreid dem Marktpreiſe gegenüber, denn dieſer wird oft Koftenpreid. Los (Nevifion. I. 84.) tadelt died und will dagegen denfelben feinen wirklichen Preife gegenübergeftellt wiffen. Allein fein wirklicher Preis ift der Preis überhaupt, und kann felbft Wiarktpreis werden, eben fo wie Monopolpreid,. Daher 6* 5 iſt auch diefer Gegenfag unrichtig. Hufeland (Neue Grundlegung. 1. 132.) nennt den Koitenvreis wirfliden inneren Preis, und ald Gegenfäge hierbei den willkürlich einfeitigen Preis und den Preid, für den der Anbieter die Sache abgeben will. Allein daß diefe Unterfcheidung wenig taugt und nicht gut bezeichnet iſt, fällt in die Augen. Was wir Koftenpreis heißen, dad nennt Gimondean. a. D. prix necessaire, und Grundlage deö prix intrinseque. Aber er fällt mit Kraus (Staatswirthfhaft. I. 80.), Lüder (Nativnalinduftrie. I. 89.), Eh. v. Schlötzer (Staatswirthſch. J. 90.), Lotz (Kevifion. I. ©. 81.) in den Sehler einfeitiger Betrachtung, indem auch er wie diefe unter demfelben blos die Produktionskoſten verſteht. Lotz a. a. O. findet ed unnatürlich, diefe einen Preis zu nennen, da doch die Produktion nicht Taufch fei; in feinem Handb. J. S. 51. Anmerk. betrachtet er aber denfelben nicht blos von der Geite der Hervorbringung, fondeen auch von Seiten der Koften, um ein Gut auf den Markt zu bringen. Jedoch alle dieſe Shriftfteliee haben U. Smith (Inquiry. I. 83. Ueberf von Garve, I. ©. 99.) mihverftanden. Sartorius CHandb. der Staatswirthſchaft. S. 10. $. 9.) blieb ihm treu. Derfelbe verfteht darunter den bezahlten Preis, welcher blos die Koften der Hervorbringung umd ded auf den Markt Bringens nach ihren natürliden Eben enthält. Aber Rau I. $. 147., welcher hierauf eingeht, erklärt denfelben für eine bloße Modification des Marftpreifed zufolge der Concurrenz. Wäre er diefed, fo wirde feine befondere Auszeichnung dennoch ſtets wichtig fein. Allein er iſt e8 nicht. Denn der Begriff des Marktpreifed hat nicht die Nebenidee der bloßen Zufäfligfeit und Augenblicklichkeit , fondern die Grundidee eines Eonftanten Wirfens von Angebot und Nachfrage, fo daß-fih ein Grundtypus für den Marktpreiß bildet, um den in tleinen Abweichungen der augenblicklihe Marftpreid gravitirt. Es läßt fih daher wohl ein augenblicklicher Koftenpreis, aber nur mit einem folchen Nachtheile für den Anbieter denfen, daß er fogleich das betreffende Verkehrsgeſchäft aufgibt, oder dies nur. darum nicht tout, weil ihm der fpätere Gewinn diefen Schaden wieder erfegen muß. Denn der Koftenpreis enthält blos obige Koften, und gar feinen Gewinn, nicht einmal die Zinfen ded angewendeten Capyitald, um die Güter auf den Markt zu bringen; er verurfacht alfp Verluſt. Dies ift die wahre Anfiht von U. Smith, und des ihm treu gebliebenen Torrens, On the production of wealth. p. 50 — 55. Aber Rau (I. $. 62. Note a.) ſcheint Ricardo (Principles. chap. 1 and 20.) nit recht aufgefaßt zu haben, da er von ihm fagt, derfelbe verfiehe unter Werrh die Hervorbringumgäfoften der Güter. Dies fcheint dem Verf. Ricardo nicht behaups tet zu haben, fondern nur daß die Leichtigkeit und Schwierigkeit der Hervorbrins aungsarbeit den Werth beſtimme. Es tft überhaupt zum Verſtändniſſe Ricardo’s nicht aus den Augen zu verlieren, daß er die Theorie des Volksvermögens immer mehr ins Abſtrakte zu ziehen ſucht. S. oben $. 57. Note 2. 3) A: Smith, Inquiry. I. 48 — 49. v. Jacob, Nativnaldkonomie. ©. 87. 6. 471. Simonde de Sismondi, Richesse commerciale. I. 317. 2o%, Revifion. 1. 89 folgs. A. Smith führte dieren Unterfchied blos den Namen nad ein, denn unter Sachpreis verfteht er den in Arbeit ausgedrückten Preis, da alle Güter in Arbeit fich zufammenfinden. Geine Nachfolger haben diefen Begriff erweitert, aber Dennoch mit ihm den Geldpreis einen Nennpreis genannt. Da Geld aud ein Gut ift, fo kann diefe Benennung nicht allgemein vertheidigt werden. - 4). Bei der Berechnung der Durchfchnittspreife ift zu berückfichtigen: a) bie Seit überhaupt, aus welcher und für welce fie genommen werden. Mit der Anzahl der Jahre freigt daher nicht immer ihre Sicherheit, weil fih die Menge der außer ordentlihen Säle auch um fo mehr darin häufen Fann, wie. jene der ordentlichen. b) Die Sahreszeiten, aus denen fie genommen werden und für die fie gelten follen, weiß die Umfände, die den Einzelpreis befimmen, davon abhängen, c) die Qualität der Gegenftände, um deren Preife es fich handelt, weit hiernach obige Umſtände wechſeln; d) die Verschiedenheit der Orte, Gegenden und Länder nach allen geoaras phifchen und fratiftifchen Verhältniſſen, für welchen man fie berechnet; e) alle Zeit verhältniffe,r welche auf die Concurvenz wirfen, nämlich Angebot und Nachfrage zugleich oder einreitig erhöhen oder erniedrigen. f) Die Berhältnife des Taufchs werthes und Preifes der Geldnateralien, alfo in der Kegel ded Mietalles, Meratk gelded und Papiergelded; und endlih g) die Zwecke, wozu die Durchſchnittspreiſe berechnet werden, je nachdem fie allgemeinerer oder befonderer Natur find. Rau Lehrb. I. $. 185. Hermann, ſtaatswirthſch. Unterf, S. 122 folg. 8. 62, Veränderungen im Erwerbe. Aus dem Bisherigen über den Erwerb ift die Entſtehung von Veränderungen in der Wirthichaft Elar zu machen. Gie find im Allgemeinen folgende: - 4) Der Bermögensitamm erhält Zufüffe, die man allgemein- bin Einnahme. nennt. 2) Derfelbe erleider Abflüfe, die man allgemeinhin Ausga— ben heißt. 3) Wenn man die Einnahmen ohne Bezug auf die Ausgaben betrachtet, fo beißen fie rohe Einnahmen (Roheinkommen, Rohertrag, Bruttoertrag). 4) Man nennt aber den Neft nach Abzug der Ausgaben, um Einnahmen zu bewirken, reine Einnahmen (Reineinfommen, Neinertrag, Nettoertrag, Meberfchuß, Gewinn). 5) Weberfteigen aber die Ausgaben den Rohertrag, dann findet Verluſt Statt, es wird das Zuſetzen und Schuldenmachen: nöthig. Man muß daher als ordentlicher Wirth fuchen: 1) einen großen. Rohertrag zu erwerben, weil der Neinertrag um fo größer fein Fann 1); 2) einen geringen Koftenaufwand für den Erwerb zu machen; und 3) den Erwerb fo ficher und dauerhaft ald möglich zu erhalten, d.h. die Wirthfchaft nachhaltig einzurichten und zu führen; 4) nur eine folche Erwerbsart zu wählen, wozu man die ‚erforderlichen Kenntniffe und Gefchiclichfeiten hatz 5) nur eine ſolche Wahl zu treffen, bei welcher man nach dem Stande der VBerhältniffe dauernden Erwerb haben kann; 6) alfo alle fogenann- ten Windproiefte zu vermeiden; 7) bei der Einrichtung einer Erwerbsart wo möglich die vorzüglichften fachlichen Capitalien fich anzuſchaffen; 8) dabei aber nach der Anfchaffung aller. körperloſen Eapitalien und Berhältniffe zu ftreben, welche den Erwerb erhöhen können; 9) im der Anlage der Capitalien blos auf das Nöthige und Nüsliche zu fehen, und. Alles Andere zu vermeiden; 10) in der Unterhaltung derfelben Feine Koften zu fchenen und nicht fahrläffig zu fein; 11) die Naturfräfte fo viel und fo geſchickt als moglich zu benusen; 12) in der Wahl der Gehilfen und Arbeiter behutfam zu fein; 13) die Arbeiten gefchickt unter fie zu vertheilen und zu ordnen, fo daß Feiner unbefchäftigt oder unrichtig befchäftigt iſt; 14) diefelbe durch pünftliche Löhnung und Hausbemwirthung bei Fleiß und Kraft zu erhalten; 15) nicht zu viele Erwerbsarten auf einmal zu betreiben, wenn man feines hinreichenden Capitales und der erforderlichen Umſicht nicht gewiß iſt; 16) in den Erwerbs⸗ 86 arten ſo wenig als möglich zu wechſeln, weil das Herausziehen und Umwandeln der Capitalien zu ſchwierig und jedesmal mit einigem Verluſte verbunden iſt. 1) Dieſer Satz verdreht ſich ſcheinbar bei der Volkswirthſchaft ins Gegentheil, da in ihr der große Rohertrag an ſich als ſolcher das Erwünſchteſte iſt. Denn je größer der Rohertrag, um ſo größer werden die einzelnen Theile der zum Erwerbe mitwirkenden, und um ſo beſſer erhält ſich die geſammte Bevölkerung. Allein je größer dieſe einzelnen Theile find, um fo wahrfcheinlicher iſt bei jedem Einzelnen ein größerer Ueberſchuß über feine Koften, alfo bei ihm der Keinertrag. Es löst fih alfo der Volks-Rohertrag in viele einzelne Roh⸗ und Reinerträge auf. Zweiter Theil. Hauswirthſchaftslehre. $. 63, Borbegriffe. Aus dem Begriffe und Wefen der Hauswirthſchaft ($. 40.) geht hervor, daß fie nicht blos in der. bürgerlichen, Tondern auch in der Gemeinde- und Staatswirthfchaft vorkommt. Wenn in diefen nach ihrer Natur auch nicht alle hauswirthfchaftliche Sorgen Statt finden, fo ift dies doch bei den meiften der Fall, Da die Hauswirthſchaft als Wefentliches den inneren Organismus und Zufammenhang hat, da fie ald Hauptthätigfeiten die Erhaltung, Verwendung und Controle diefer Lesteren bis zu einem gewiſſen Grade anerkennt, fo bat die Hauswirthſchaftslehre auch von der Beftellung der Hansmwirthfchaft, von der Erhaltung, von der Ber- wendung und von der Verrechnung des Vermögens und Einkom— mens zu handeln. Erfies Hauptftüd. Bon der Beftellung der Hauswirthſchaft im Allgemeinen. $. 64, Bortheile der bäuslihen Gemeinfchaft. Das häuslich gefellfchaftliche Leben ift eine von den charaf- teriftifchften Eigenthümlichkziten des Menfchengefchlechtes. Es be fördert die geiftige, fittliche, körperliche und wirthfchaftliche Be— flimmung und Eultur des Menfchen, fo daß aus der Familie der gute Menfch und wahre Fräftige Bürger hervorgeht. Das gegen- 7 jeitige Beiſpiel, die Liebe und Anhänglichkeit, die Strenge des Hausherren, die Aufficht und Ermunterung, die Genüſſe des häus— lichen Lebens felbft und die gegenfeitige Sorgfalt find die Haupt» elemente des guten häuslichen Lebens. Die wirthfchaftlichen Vor— theile eines fo gemeinfchaftlichen Lebens find aber die zweckmäßigere Befriedigung der Bedürfniffe, die Erhöhung des Lebensgenuſſes und die größere Sparniß am Bedarfe an Gütern, da durch zweck— mäßige Aufbewahrung und Wiederbenusung des Erübrigten viele neue Auslagen vermieden und durch forgfältiges Ordnunghalten die Genüſſe regelmäßiger und wirkffamer werden. Die Hauswirth- fchaft bleibt aber nicht in den engen Schranken einer kleinen bür- gerlichen durch Blutsverwandtſchaft gefmüpften Familie 1). Sondern ed gibt verfchiedene Ausdehnungen derfelden von der prachtvollen, reichlichen und geſetzlich organifirten Hauswirthſchaft am Faifer- lichen Hofe bi zu dem friedfichen, genügfamen und nach Necht und Billigfeit geleiteten häuslichen Leben der bürgerlichen Familie, von der reichen Hauswirtbfchaft des großen Capitaliſten und Ge— mwerbsunternehmers bis zur armen häuslichen Gemeinfchaft der Bettlerfamilie. Darum it die Hauswirthſchaft verfchieden nach dem Grade des Standes der Familie und nach dem Grade ihres Reichthums und Einkommens, Aber es werden auch einzelne häus— liche Bortheile von Gemeinden, von zufammengetretenen Einzelnen, oder vom Staate befonders herausgehoben, und dieienigen, Denen fie zu Theil werden follen, in eine häusliche Gemeinfchaft verbun- den, weil jene Vortheile hierdurch am beften erreicht werden. Zu diefen häuslichen Bereinigungen, deren Hausmwirthfchaft immer ausgedehnter als jene der bürgerlichen Familie, deren innere. Ver— bältniffe mehr oder weniger reichlich und auf gewiſſe beftimmte Normen gefest find, gehören die Kranfen-, Irren- Armen», Arbeits», Waifen-, Giechen-, Zucht- u. dgl. Häuſer. Jede hat einen eigenthümlichen Zweck, aber zu dieſem eine eigenthümliche Einrichtung; allein alle geniegen fie die manchfachen a eines häuslich gemeinfchaftlichen Lebens. 1) Die Liebe, ſelbſt auch oft blos wirthfchaftlicher Vortheil, Tegt den erften Grund zur häuslichen Niederlafung. "In ihr bildet fih die Blutsverwandtfchaft. Manche. Samilie ift auch ſchon aus blofer Sreundfchbaft -zufammengetreten. Die Dienerſchaft finder fi) aus anderen Gründen ein. Die Saint: Gimoniften wollen diefe Gründung von Familien verwifchen, und blos jene durch Charakters und Gerhäftsähnlichkeir einführen. $. 65. Wirthfchaftsverfonen und ihr gegenfeitiges Verhältniß. Das gegenfeitige Verhältniß der Wirthichaftsperfonen. in der Hauswirthfchaft ift verfchieden nach dem Testen Gründen, auf denen 88 es beruht, und nach der Art der Hauswirthſchaft ſelbſt. Es find 1) in der Familie dieſe Verhältniſſe nothwendige Folgen der Natur. Dadurch iſt a) der Hausvater an die Spitze der ganzen Hauswirthſchaft geſtellt; er iſt nach gemein— ſchaftlicher Berathung mit der Hausmutter der Befeigeber im Haufe; mit Unrecht will man ihm oft den Antheil an der Haus- wirthſchaft abfprechen; er ift der oberfte Nichter in häuslichen Angelegenheiten; er wacht gemeinfchaftlich mit der Hausmutter auf die pünftliche Bollziehung der Befehle; ihm ſteht der Verſchluß des Erwerbs und das Anmweifen deffeiben zu häuslichen Zwecken zu; hat derferbe auch die Controle über die wirtbfchaftliche Ver⸗ wendung, fo hat er fich dennoch eines thätigen Antheils an den Verwendungsgeſchäften zu den häuslichen Bedürfniffen zu enthalten, da es fich mit feiner Natur, Anlage und feinem Standpunkte im Haufe nicht verträgt; dies fehließt jedoch eine ausnahmsmweife Un— terftügung feiner Fran nicht aus, dieſe iſt vielmehr oft eine wefentliche eheliche Pflicht im Sinne der Moral; die Führung des Hanptbuches der Hauswirthfchaft gebührr ihm, jene der Neben- bücher aber nicht, weil diefe fchon mit den Berwendungsgefchäften in unmittelbarer Berührung ſteht; der periodifche Nechnungs- abfchluß iſt Schon ein Theil feines Eontrofrechted. Damit bat auch fchon b) die Hausmutter ihren angewiefenen Wirkungskreis; fie nimmt an der Berathung häuslicher Angelegenheiten Theil; dazu beſtimmt fie ſchon die Eigenthümlichfeit der weiblichen Klugheit, Umfiht und Mäßigung, fo wie ihr praftifches enges Verhältniß zu den Hansgenofien und zum bürgerlichen. Fleinen. täglichen Ber- fehre, wodurch fie mehr Erfahrungen und Einfichten in diefer Beziehung erwirbt, ald der Mann; ein gefchäftiges Einmifchen in die gewerbliche, Eunft- oder wiffenfchaftliche Thätigfeit und Auf- ficht des Hausvaters ift ihr. aber eben fo fremd, ald dem Hausvater ein folches in die VBerwendungsgefchäfte für den häuslichen Bedarf; fie verfügt über die Befchäftigung des hierzu beftimmten Gefindes, aber nicht über die Gehilfen und Arbeiter des Mannes, jedoch nie fo ausfchließlich, daß ihnen nicht auch der Hausherr Befehle er- theilen kann; fie zeichnet die Ausgaben für den häuslichen Bedarf in Nebenbüchern auf und legt dem Hausvater perisdifch Rechnung ab. Endlich ſtehen c) die Kinder des Hanfes gegen ihre Eltern, und diefe gegen jene in dem Naturverhältniffe der Liebe, aus welchem alle Pflichten des Nechts und der Moral entipringen, die fie wechferfeitig zu erfüllen haben und deren Entwidelung an ſich der Wirthſchaftslehre ganz fremd iß; allein Die Wirthichafte- - fehre erbeifcht die Erfüllung jener Pflichten mit gleicher Strenge, 89 wenn auch nicht aus gleichen Gründen, wie das Nechts- und Moralgeſetz, weil aus ihrer Mebertretung wirbfchartliche Nachtheile entſtehen Fonnen, zufolge von Handlungen und Lebensweifen der Kinder, welche eine vernünftige Wirtbfchaft verbannt 2). 1) 3. 8. heimliches Entwenden bei fpärlicher Befriedigung von Bedürfniſſen, Genußſucht und VBerichwendung bei früher Angewöhnung, Verbindungen zwifchen Kindern und Gefinde zu VBerheimlichungen u. dgl. m. $. 66, Fortfehung. | Jene Verhältniſſe find aber 2) in den, den Begriff der Familie überfteigenden, Hauswirthfchaften Folge ei- ner vorfchriftlichen Organifation !), da bier der Begriff von Hausvater und Hausmutter hinwegfällt und der Gefchäftsfreis der Führer der Hauswirthſchaft zu ausgedehnt iſt. Es tritt Daher bier ein völliger Behördenorganismus ein, in welchem jeder Beamte, in verfchiedenen Abftufungen, feinen Gefchäftsfreis genau ange- wieſen erhält. Es werden ganz eigene Negiftraturen und Kanzleien errichtet, in welchen die ganze Hauswirthſchaft fchriftlich und auf zuſammengeſetzte Art aufgezeichnet wird. Die Controle derfelben und der Gefchäftsführung ift alddann einer eigenen höheren Be— börde übertragen d, Das Verhältniß zwifchen den Beamten umd etwa vorhandenen Pfleglingen iſt ebenfalls durch Vorfchriften re— aulirt, eben fo wie die ganze Behandlung der Lesteren, die mit padagogifchen, ärztlichen, polizeilichen, nationalöfonomifchen und finanziellen Prinzipien zuſammenhängen und in foferne außerhalb den Kreis der allgemeinen Wirtbfchaftsichre fallen. Die Haupt» marime bei Errichtung eines folchen Behördenorganismus ift Ein- fachheit, die andere die feite Abgränzung des Sefchäftöfreifes, die dritte die Selbftftändigfeit der Beamten, ohne fich deh Gefahren der Beruntrenung und nuslofen Verſchwendung Preis zu geben und die Untergebenen ſchutzlos und blos zur ftellen: 1) Es aehören- hierher nicht die Erziehungsinftitute, denn diefe bilden Familien mit dem Erziehungsperfonale und die Behandlung der Zöglinge it Sache der Päda— } gogik, mit der aber die Hauswirthfchaft im nämlichen Verhältniſſe fieht, wie im Falle c. des $. 65. 2) Unter diefen Gefichtöpunften ftehen die im $. 64. genannten Anftalten ; auch die Verwaltungen der fürftlichen Höfe mit ihren eigenthümlichen, noch mittels - alterigen, Chargen, und die Behörden zur Verwaltung der Civilliften in konſtitutio⸗ ; nellen Staaten, an deven Spitze immer der Fürſt ſelbſt mit einem Rathe fteht. $. 67. Fortfeßung. In beiden Fällen 3) unterliegt die Behandlung des Geſindes gleichen, aus dem Rechts-, Moral» and 90 Klugheitsgeſetze abgeleiteten, Regeln. Das Geſinde iſt von doppelter Art, nämlich freies oder Zwangsgeſinde. Dieſes Leztere iſt entweder grundherrliches oder oberherrliches Zwangs⸗ geſinde (Leibeigene und Sklaven) und leiſtet häusliche Dienſte ent⸗ weder ganz ohne Belohnung oder gegen einen kleineren als den gewöhnlichen Lohn. Allein a) die Leibeigenſchaft und Skla— verei iſt gleich fehr vom Rechts - und Moralgeſetze verboten; aber auch die wirtbfchaftliche Klugheit kann fih aus allgemeinen Grün- den damit nicht vertragen, ganz abgefehen davon, daß die Wirth. fchaft unter dem Rechts- und Moralgefeke fteht. Denn die geringe Geiſtesbildung, der Hang zur Unfittlichkeit, die Mittelmäßigkeit und Schlechtigfeit der erzwungenen Arbeit 1), die geringere Quan— tität von geleifteter Arbeit bei gleichem Berfonale im Vergleiche mit freiem Gefinde, die feindliche Stellung der Leibeigenen und Sklaven gegen den Herrn, die daher und von fchlechter Behand- lung berrührende Neigung zu VBeruntreuungen, die Verluſte der Herren bei eintretenden Kranfheiten unter den Sklaven find wirth- fchaftliche Mängel, welche durch die fcheinbar geringe Unterhal- tungsfoften der Sklaven und Leibeigenen nicht aufgewogen werden 2). Das eivilifirte Europa kennt diefe Barbarei nicht mehr und hat den Ruhm ihrer gänzlichen Bertilgung. Dagegen findet man allenthalben auf LZandgütern noch b) grundberrliches Zwangs— sefinde, auch wo die Leibeigenfchaft bereits verſchwunden ift. Die Arbeit deffelben fteht in dem Cin der Note 1.) bemerften Verhältniſſe zum freien Dienfte, deſſen Behandlung aber ift gleich jener des freien Geſindes. Bei der Behandlung C) des freien Gefindes wird man unter beftändiger VBorftellung feiner drüden- den Lage fich nie zu Ungebührfichfeiten, defpotifcher Strenge und Mißhandlung verleiten laſſen; doch aber fchütt vor dem entgegen- geſetzten Aeußerſten die Wahrheit, daß feine Gefühlsweife bios feiner Bildung angemeffen ift, und die Erfahrung von den vielen böfen und unerträglichen Eigenfchaften mancher Gefindeperfonen; jede Gefindeperfon ift oft nach ihrer befonderen Eigenthümlichfeit zu beurtheilen und zu behandeln; mit Milde nnd Mäßigung iſt auch bei Ungebildeten mehr auszurichten ald mit übermäßiger Strenge, und das Bergönnen Fleiner befonders volksthümlicher Bergnügungen macht fie auf Yängere Zeit bieg- und arbeitfamer; die freudig oder auch nur willig gethane Arbeit gedeiht beffer als die mit Unwillen und Ueberdruß vollführte; angemeflene Strenge, gut angebrachter Tadel, Aufſicht, Ermunterung und Beifpiel von Geiten der Herr- fehaften wird die Zucht, Ordnung, Tüchtigfeit und Arbeitiamfeit erhalten; alles dies ift aber ohne Erfolg, wenn dem Gefinde nicht 91 ſein Lohn pünktlich und zwar in genügendem Maaße, ſo wie nicht ſein Unterhalt richtig gegeben wird; den Unterhalt bekommt das Geſinde entweder in der Koſt am gemteinfchaftlichen Tische oder in Lebensmitteln, deren Zubereitung jedem ſelbſt überlaſſen it (De— putate) 5 die erftere Art hat den Vorzug wegen der Gemeinfchaft, des geringeren Aufwandes an Perfonen und Zeit zum Kochen, während die andere Methode die Nachtheile in diefer Hinficht durch Kürze der Rechnung und Verringerung der Auffichtögefchäfte nicht erſetzt; das zu ſtarke Befchränfen beider verfcheucht gutes Gefinde aus dem Haufe, bringt fchlechtes herbei mit allen den vielen wirth- fchaftlichen Nachtheilen und Verluſten, und verurfacht häufigen Gefindewechfel, der. immer verhütet werden muß. Jedoch in Län- dern mit guter Bolizeigefengebung find die Nechte und Pflichten des Geſindes gefeglich regulirt, und auf großen Landgütern eigene Gefinde- und Speifeordnungen eingeführt, nach denen fich nament- lich die Bachter zu richten haben. 1) Nach übereintimmenden Erfahrungen find ichon die Frohnddienſte 25 — 30 9/6 ſchlechter, ald die freien. Es ſetzt v. Flotow (Anf. 5. VBerfertigung von Ertrags⸗ anichlägen. I. $. 84.) das Verhältniß swifchen der Srohndfpannarbeit und der freien = 3:2, und zwifchen der Srohndhandarbeit und der freien Z 4:3. 2) Nah Say (Traite d’econom. polit. $. 215.) Eoftet auf den Antillen der Unterhalt eined Sklaven jährlih 500 frs. ; der eines freien Arbeiterd, bei einem EI ee ee BZ Taglohn von 5—7 frs., wenigftens im Durchfchnitte 1800 frs. Allein dies ift in Europa nicht anwendbar, und auch für die Antillen nicht beweifend, weil die Skla— ven dort alle Eoncurrenz freier Arbeiter verdrängt haben. Say Cours. II. p. 47- Ueberf. von v. Th. II. 35. Cours III. 213. Weberf. III. 167. Cours IV. p. d. uerberf. IV. ©. 351. ‚Storch Cours. Weberf. von Rau. II. 256. 276. 462. 506 II. 436. v. Jacob Polizeigefengebung. I. 167. $. 68. Beſchluß. Was endlich 4) die Taglöhner anbelangt, fo ‚richtet ſich ihre Behandlung nach den $. 67. angegebenen Regeln. Auch bei ihnen unterfcheidet man freie und Zwangs-Taglöhner (Fröhner), welche Leztere entweder aus grundberrlichen oder auch noch aus Veibeigenfchaftlichen Verhältniffen berrühren. Die Löhnung, auch wenn fie bei den Fröhnern vorkommt, befteht entweder aus Geld- lohn oder aus Geldlohn und Naturalverpflegung. Da, wo beide Arten anwendbar find, kann die Frage über die Vortheile der Einen vor der Andern nur nach befonderen Verhältniffen entfchie- ? den werden. Im Allgemeinen kann man aber wohl annehmen, daß mit der Naturalverpflegung, da ſie den Geldlohn verringert und wenn fie gut eingerichtet werden kann, Vortheile verbunden find, wert man den Unterhalt der Arbeiter ohne fie auch in Geld bezahlen ‚müßte, wobei fie leicht höher zu ftehen kommen Fan, ald wenn fie die Hauswirthichaft bei gehöriger Sparfamfeit und Aufbewahrung von Speifen in Natur Tiefert. Bei den Fröhnern, felbft wenn fie feinen Geldlohn erhalten, if die Speifung CPröven) oft eine. Vertragd- oder Herfommenspflicht des Hauſes. Noch wichtiger ift die Frage, ob die Stück- vder Gedingarbeiter den eigentlichen Taglöhnern vorzuziehen feien. Ihre Entfcheidung hängt von der Art der Arbeiten und von der Nufficht auf diefe ab. Denn bei manchen wirtbfchaftlichen Arbeiten find fie gar nicht anwendbar. Dagegen bei gehöriger Aufficht find fie wegen Erleichterung der Wirthfchaftsführung, der Wohlfeilheit, der Schnelligkeit und größeren Kraftanwendung um fo vortheilhafter, je mehr der Stück— arbeiter feines eigenen Nutzens wegen zur Arbeitfamfeit angefpornt ift. Bei imrichtiger Anwendung und fchlechter Aufficht if die Stückarbeit aber in jeder Hinficht die fchlechtefte 1), 1) In England ift fie am ausgedehnterten angewendet, da man dort überhaupt faft alte, befonders Iandwirthfchaftliche, Arbeiten durch Taglöhner in obigem dops velten Sinne betreiben läßt, fo daß man einen Fall erzählt, wo auf einem Gute von 323 preuß.: Morgen Seld, 20 Rühen, 40 Schafen und mehreren Ochfen nur 2 Knechte, 2. Sungen und im höchften Salle Sommers 2 Mägde, im Winter nur eine, gehalten worden. Burger Landw. II. S. 330. $. 69. Bertheilung, Verbindung und Folge der häuslichen Gefchäfte 1). Re größer die Menge von Hausgefchäften und je bedeutender hiernach die Zahl der Arbeiter, deſto unentbehrlicher ift 1) die Vertheilung der Arbeiten unter die Arbeiter felbit, fo daß jeder fein beftimmtes ftändiges Gefchäft hatz fo treten fich die Perfonen nicht hindernd in den Weg, es wird an jeder Arbeit in Einem fortgearbeitet, fie wird fchneller beendigt und beffer vollführt, weil mit der beftändigen Hebung der Arbeiter größere Fertigkeit erzeugt wird. Bei diefer aber ift eben fo nöthig 2) die Verbindung der Arbeiten; allein diefe hat eine doppelte Bedeutung, nämlich als Zufammenhalten aller hauswirthſchaftlichen Thätigfeiten zu einem Ganzen und in einer Ordnung, und ald Verbindung der- jenigen einzelnen Arbeiten, deren Bereinigung unmittelbar erfordert wird oder die in chronologifcher Beziehung in einem Berbande ſtehen. Beides ift begreiflicherweife nöthig wegen der Ordnung und wegen der Verhütung einer fchädlichen Zerfplitterung der häuslichen Gefchäfte. Hierdurch ift zum Theile ſchon 3) die rich» tige Folge der häuslichen Arbeiten ald unumgänglich dargethan; dieſelbe Tiegt aber zum Theile fchon in der Natur und Art der Arbeit ſelbſt, welche nur. eine. beftimmte Tages. und Fahreszeit \ zuläßt, zum Theile auch in der größeren oder geringeren erfolgen den Ermüdung und zum Theile in den manchfachen äußeren Um— fänden, deren Aufzählung unmöglich iſt. In diefen drei Punkten bewährt fich der tüchtige Hauswirth und die tüchtige Hausfrau, denn von ihnen hängt die nüsliche und paffende Beichäftigung der Kräfte und der Gang der Hauswirthichaft ab. Ihre Erreichung ift aber eine Sache der praftifchen häuslichen Kunſt, alfo des Tas lentes, Taktes und der Erziehung. 4) Die häuslichen Arbeiten hier aufzuzählen iſt überflüffig. Jeder Angehörige einer Samilie Eennt fie. Zweites Hauptſtück. Bon der Erhaltung und Berwendung des wirth: fhaftlihen Vermögens und Einfommens. — $. 70. I. Allgemeine Regeln der Erhaltung und Aufbewahrung. Was jede Art von bürgerlichen Gewerben bei ihren eigenthüm—⸗ lichen Produkten für Erhaltungsmaßregein zu treffen habe, das lehrt die befondere Wirthſchaftslehre. Hier handelt es fich nur um die allgemeinen Prinzipien jener Erhaltung und Aufbewahrung, und um die der in der Hauswirtbfchaft nöthigen Sachen. Im Allgemeinen werden Erhaltungsmaßregein nöthig: 1) Segen die Natur, d. b. den hindernden und fidrenden Einfluß der Naturfräfte. Es gehört hierher die Sorgfalt 3.2. für Abhaltung des Schadens durch den Blik, das Feuer, das Waſſer, die Fäulniß, den Thierfraß m. ſ. w.,, deren Aufzählung bier zu weit führen würde, | 2) Segen die Menfchen, d. h. menfchliche Gorglofigfeit Unachtfamfeit, Bosheit und Unrechtlichkeitz 3. B. gegen Betrug, Diebftahl, Verderben u. dgl. Man Fönnte, wenn der Ausdruck nicht uneigentlich wäre, diefe Thätigfeit die Häusliche Sicherheitspolizei heißen ). Man bedient fich zu diefen Zwecken folgender Mittel: 1) Des Schutzes der Gebäude durch Äußere Mittel, 5. 3. Blitzableiter, Anftriche gegen Fener- und Waſſersgefahr und Schwämme, guten Verſchluß. 2) Des Schutzes durch ſicheren Bau der Häuſer jeder Art, z. B. Conſtruktion ſelbſt, Abhalten von Theilen, welche leicht Ge- fahr herbeibringen, z. B. Wetter-, Schindel⸗, Strohdächer, Getäfel u. dal, 94 3) Des Schußes durch forgfältigen Ban der inneren Theile eines Haufes, z. B. Heerde, Kamine, Defen, Darren, Backöfen, Schornfteine, Rauchkammern u. dal. 4) Des Schutzes durch Anempfehlung von und Aufficht auf Achtfamfeit unter den Hausgenoffen, 3. B. bei dem Feuer, Hole, Kohlen, Lichter u. dal. 5) Des Schutzes durch Aufbewahrung der Gegenftände in Gefäßen, Kitten, Schränken, Küche, Keller, Speicher, ie nach der Eigenthümlichkeit der Gegenftände. 6) Ded Schutzes durch chemifche Sicherungsmittel gegen Fäulniß, 3. B. Räuchern, Salzen, Einmachen u. dal. 7) Des Schußes durch Bereithalten von Mitteln, um bei vor- bandener Gicherheitsgefahr fogleich thätig zu fein, 3. B. Schieß— gewehre, Feuerzeuge, Nachtlichter, Eleine Handfenerfprisen, Züber vol Waſſer, Häckſel, Spreu, Sand, Aiche zum Löfchen von bren- nenden Flüffigfeiten u. dal. 8) Des Schutzes durch Behutfamfeit im Waarenhandel auf Märkten gegen Schlechtigfeit der Waaren u. dgl., z. DB. bei But- ter, Fleiſch, Flachs, Hanf u. dal. 9) Des Schutzes Durch Verhinderung von Hausdiebſtählen durch Gefinde, Hausfreunde und folche Handwerker, z. B. Schlof- fer, Schmiede u. dgl., welche Zutritt in geheime Gemächer haben und leichte Mittel zum Eindringen befisen, wie z. B. das Nach- machen von Schlüffeln u. dgl. 10) Des Schutzes durch Fangen und Toödten der ſchädlichen Thiere, z. B. Mäuſe, Wanzen u. dal, 1) Es gehört aber hierher nicht blos die Sicherung ſachlicher, ſondern auch immaterieller äußerer wirthſchaftlicher Güuter; z. B. Maßregeln gegen Entziehung von Kundſchaft, Taglöhnern u. dgl. durch Verläumdung, gegen Entziehung der Liebhaber zur Vermiethung eines Hauſes durch Verläumdung, —— Wanzen, übeln Geruch u. dgl. NE II. Allgemeine Grundfäse von der Berwendung. Nach der Art und nach dem Maaße, mie weit die Bermen- dung geht, unterfcheidet man den Gebrauch und Verbrauch, welcher Testere immer eine Vernichtung des verwendeten Gutes zur DBegleiterin bat. Aber nach den zu verwendenden Objekten fcheider fich jene der immateriellen Außern Güter CLebensverhält- niffe) von jener der fachlichen Güter, Die Wichtigfeit der Be- nusung beider Teuchtet in die Augen. Jene der Erfteren beruht auf den Prinzipien der Vernunft, der Moral, des Rechts und der Lebensklugheit, welche fich wechfelfeitig modifiziren und Maximen 9 für die Handlungen hervorbringen, um den reinen Eigennus und die Selbftfucht eben fo fehr zu verbannen, ald vor allzugroßer un- kluger Dienftfertigfeit, Offenheit, Hingebung und Freigebigkeit zu warnen . Der Gebrauch und Berbrauch der fachlichen wirth— fchaftlichen Güter aber beruht außer jenen noch auf den wirth- . fchaftlichen Prinzipien. Es verlangt nämlich: 41) Das Vernunftgefes Chandle vernünftig!), daß man feine Verwendung (Ausgabe) ohne vernünftigen Zweck ohne die ver- nünftigen Mittel zu ergreifen, ohne vernünftige Ausführung, mache, 2) Das Moralgeſetz Chandle vernünftig des Bernünftigen felbit willen, d. h. weil fih die Vernunft Selbſtzweck ift!), dag man feine Ausgaben zu immoralifchen Zwecken, mit immoralifchen Mit- ten, und durch immoralifche Ausführung, mache. 3) Das NRechtögefes Chandle vernünftig deiner Nebenmenfchen wegen, die daſſelbe Gefes im fich haben, — handle nach dem Ber- nunftgefese, ald dem Prinzipe der Gefellfchaft! — Jedem das Seinige ald Bernunftwefen!), daß man Feine Ausgaben zu un rechtlichen Zwecken, mit rechtswidrigen Mitteln und rechtswidriger Ausführung, mache, 4) Das Klugheitögefeß Cfuche alle rechtlichen und moralifchen Mittel und Handlungen zu deinem VBortheile zu wenden, ohne ver- nunftwidrig, immoralifch und unrecht zu bandeln!), daß man die Ausgaben nach der Stufenfolge der Bedürfniffe einrichte und aus dem Vermögen und Einkommen den größtmöglichen Vortheil zu ziehen fuche, ohne gegen Vernunft, Moral und Necht,. folglich auch gegen die Religions - und Staatsgeſetze, fich zu vergehen, und ohne Andere alfo zu vernunftwidrigen, immoralifchen und rechtswidrigen Handlungen anzufpornen oder von folchen nicht abzuhalten. Es befchränfen fich diefe Marimen eben fo, wie die Gefeke, aus denen fie bervorgingen, blos urfachliche Modificationen des Vernunftgeſetzes und reciprof find. Es ift alfo falfch 1) blos das Rechtsgeſetz oder blos die pofitiven Geſetze als Nichtfchnur in der Wirthichaft zu nehmen, denn die wirthfchaftliche Thätigkeit beſteht fchon, ehe durch die Gefellichaft das Nechtögefeg entitand und auch in allen Fällen, wo es fich nicht um das bloße Necht handelt und alfo nur das Vernunftgefes in feiner Allgemeinheit und in feiner Mopdification als Moralgefes gilt, und die moralifche Handlung ift in der Gefelfchaft auch darum unfere Pflicht, weil die Mitglieder durch diefelbe ein Necht darauf haben; 2) blos das Klugheitsgeſetz als Richtſchnur in der Wirthſchaft gelten zu laſſen und dieſe darım als etwas. moralifch Verwerfliches zu erklären, denn auch % die Klugheit fteht unter dem oberfien Bernunft-, dem Moral- und Rechtsgeſetze. 1) Die Menſchenkenntniß iſt die erſte Bedingung. Sehr gehaltvoll und nützlich, wenn das Gemüth das gehörige Gegengewicht hält, ſind die Lehren Zachariä'“s in feinen 40 Büchern vom Staate. I. 472. 6:22, Fortſetzung. Nach dieſen Geſetzen und Maximen iſt daher klar: 1) die Verwerflichkeit der Verſchwendung, d. h. des zweckloſen Aus— gebens überhaupt, ſelbſt bei dem größten und am meiſten bei be- ſchränktem Vermögen; 2) die Verwerflichkeit des baaren Gegentheils, nämlich der. Habfucht, d. h. des rücfichtslofen Strebens nach größerer Vermögensanhäufung überhaupt und ſowohl bei befchränf- tem als befonders bei großem Vermögen; 3) die Bermwerflichkeit des Geitzes, d.h. der übermäßigen Befchränfung der Verwendung unter Hintanfesung ded Zweckes der Güter und Wirthfchaft, näm— lich der Befriedigung der Bedürfniffe und Erhöhung des Lebens- genuffes 13; und 4) die DVerwerflichfeit de Luxus, wenn er ftandes- und vermögendmwidrig ift und die moralifche Kraft des Menfchen gefährdet, während man mit den gleichen Ausgaben die Pflichten der Wohlthätigfeit und des Gemeinſinnes erfüllen oder mit ihrer Vermeidung Sparniffe machen könnte. Aber es iſt auch nach denfelben Gefegen und Marimen Far: 5) die Nothwendigfeit und Löblichkeit der guten Wirthfchaft, deren Streben die Be friedigung der Bedürfniffe und die Erhöhung des wahren Lebend- genuffes it, und 6) die Zwecmäßigfeit des Erübrigend umd Zurüdlegens, um jenen Fehlern auszumeichen, für die Zukunft zu forgen und die Pflichten der Wohrthätigfeit und des Gemein- finnes zu üben. 1) Zachariä (40 Bücher vom Staate. Sb. V. 6. 1. ©. 1.) hat daher nad allen Seiten Unreht, da er die Wirthſchaftslehre definirt, als die Lehre von der Art, wie man reich werden, alfo fein Bedürfniß an. Brauchlichfeiten vollkommen befriedigen Fan, oder ald die Methodeniehre der Habfucht und des Geitzes. Allın große Gemüthlichfeit kann man diefer Definition wenigftend nicht vorwerren! $. 283. II. Befondere oder wirtbfchaftliche Grundſätze der Verwendung. 4) Herfiellung eines richtigen Verhältniſſes der Ausgaben und Einnahmen. Es wird fehr oft behauptet, die Ausgaben müßten fich nach den Eimmahmen richten. Allein dies ift nur da der Fall, wo eine 9 Vermehrung der Einnahmen wirthſchaftlich nicht möglich if. Naturgemäßer wird behauptet, die Einnahmen müßten fih nach den vernünftigen Ausgaben richten; denn das Bedürfniß umd der Hang zum Lebensgenuffe war fchon vor den Einnahmen da und das Prinzip der Selbſterhaltung ift im Menfchen fo ftarf, daß er Alles aufbieret, um die erforderlichen Bedürfniſſe zu erlangen. ‚Allein auch dies ift einfeitig, weil jedenfalls die Gründe der Ausgaben unbegrängt, die Süterguellen aber begränzt find. Die vielmehr in Der Mitte Fiegende Wahrheit befteht daher in dem mwirthfchaftlichen Brinzipe, die Einnahmen nach obigen Geſetzen (K. 71.) ſtets im Berhältniffe der vernünftigen Ausgaben zu vergrößern und die Ausgaben einer vernunft- und fachgemäßen Befchränfung zu unter- sieben. Dies ift die wahre Bedeutung von der Sparfamfeit, welche als folche noch verfchiedene Grade haben kann, bis fie die moralifche Gefinnung ihren Charafter mit Geis und Habfucht ver- wechfeln läßt. Aber es ergeben ſich aus dem Verhältniſſe zwifchen Einnahme und Ausgabe gewiſſe Wirthichaftszuftände, je nach denen auch die Sparfamfeit einen ‚andern Grad annehmen Fan. Sie find: 1) das Auskommen, d. h. derienige. wirthfchaftliche Zuftand, in welchem fich Bedürfniffe und Einnahmen ausgleichen; 2) der Wohlftand, d. h. derienige wirtbfchaftliche Zuſtand, wo der über jene Musgleichung bleibende Ueberſchuß noch einen ſtandes— mäßigen Lebensgenuß oder Erfparniffe geftattetz 3) der Neich- thum, d. he derienige Brad von Wohlftand, worin der Erwerb des Bedarfs, auch ohne Arbeit des Befiserd, die Bedürfniſſe weit überfteigt, und Wohlleben geftattet; A) der Ueberfluß, d. h. jener Grad von Neichthbum, mo dad Sparen ganz unnothig er- fcheint; 5) der Mangel, d. h. der dem Ueberfluſſe gerade entgegen- gefeste Zuftand, worin die Erlangung des nöthigften Bedarfes nicht Statt findet; 6) die Armuth, d. h. der gerade Gegenfas des Reichthums, oder die Unfähigkeit der Wirthſchaft, ſelbſt durch Arbeit die dringenden Bedürfniffe ganz zu befriedigen, wo alfo der Beiftand Anderer noch nöthig wird; und 7) die Dürftigkeit, d. h. der Gegenſatz des Wohlftandes, in welchem noch Entbehrungen mancher Art nothwendig find. Eine mathematifche Gränze laßt fich hier nicht ziehen, und die Borftellungen von diefen Zuftänden find bei verfchiedenen Nationen auch verfehieden. $. 74. Fortfebung. EEs verlangt dad wirthſchaftliche Prinzip allgemeinhin 1) daß man die Eleinften Ausgaben mache, d. b. fich die Bedürfniſſe und Baumſtark Eneyclopädie. 7 98 Genüffe, unbefchader ihrer zweckmäßigen Befriedigung und wahren Vollkommenheit der dazu dienenden Gütermenge, fo wohlfeil als möglich verſchaffe; 2) daß, wenn man fie fich unmittelbar ſelbſt am wohlfeiliten verfchaffen fan, man den Verkehr nicht zu Hilfe nehmen fol; 3) daß, wenn und Die eigene Produktion und Schaf- fung theurer zu Stehen fommt, ohne uns andere Vortheile zu ge- währen, man fie aus dem Berfehre beziehe; D daß, wenn die Koften der eigenen Schaffung denen im Verkehre aleich fteben, man den eriieren Weg nur dann einfchlage, wenn man durch anderweitige Güterguellen nicht größere wirthfchaftliche Vortheile beziehen kann; 5) dag man zuerft die Befriedigung der Bedürfniffe nach ihrer Dringlichkeit beachte; 6) daß man nach ihr den Hang um Wohlleben zu befriedigen fuche, und hierbei die Genüffe, welche Geiſt, Herz und Korper erfräftigen, vor allen wähle und ftufenweife bis zu jenem Grade ordne, wo jene Erfräftigung nicht gefchicht oder gar Entnervung eintritt, $. 75. 2) Arten des Bedarfs im häuslichen Leben. Die Hanptansgaben, welche im einer Hauswirthfchaft vom niederften bis zum höchften Grade entweder fümmtlich oder zum Theile vorfommen, find folgende; 1) Für Erziehung und Bildung fowohl der Kinder als der Erwachfenen. Entweder überläßt der Staat den Bürgern die Erziehung und Bildung der Fugend, ohne dafür Anordnungen zu treffen, oder er trifft Bildungsanftalten und überläßt deren Be— nutzung der freien Wahl der Bürger oder gebietet diefelbe bis zu einem gewiffen Grade. Man unterfcheidet die Elementar-, Real-, Mittel-, Gewerbs⸗ und Gelehrtenſchulen Mittel- und Hochfchulen). Ob man feinen Kindern noch Hausunterricht neben der Schule, oder blos Hausunterricht, ob man denſelben einen eigenen Hauslehrer geben foll, das hängt von der Thätigkeit der Kinder im Lernen, vom Ynterrichte in der Schule, von den Folgen des bloßen Hausunter> richtes auf den Charakter der Kinder, befonderd Söhne, von der Befchäftigung der Eltern und von den Bermögensumfänden ab, ebenfo wie die Erziehung in Inſtituten. Jeder Hausvater firebt ach einer höheren befferen Erziehung feiner Kinder ald die feinige war. Stets aber geht er aufer von der Neigung und dem Talente der Kinder auch davon aus, ob er im Stande fei, die Mittel zu einer beftimmten Erziehung beizubringen, um fein Kind nicht der Gefahr einer Mnterbrechung oder halben Bildung auszuſetzen; denn 9 diefe ift das verwendete Vermögen niemals werth, und ſteht der tüchtigen Bildung auf einer niedereren Stufe immer nach, und es fichert nicht immer die Hohe der Bildung auch die feftefte und freiſte Exiſtenz, obfchon es fo den Anfchein bat, als feien die ge- bildeten Herren die glücklichſten. Iſt aber die Erreichung: einer Bildungsitufe gewählt, fo darf die Hauswirthfchaft ohne Unge— rechtigfeit gegen die anderen Kinder Fein Mittel fchenen, fie auf die tüchtigfte Weife zu erreichen, Hierin bewährt fich der Achte Hansvater 1). 2) Für Nahrung und Küchengeräthe. Diefe beforgt die Hausfrau mit dem Hausgefinde. Daß die rohen Materialien Dazu nicht vom Haufe ſelbſt in allen Fällen produeirt werden, lehrt die Erfahrung. Dan fehe beim Einkaufen nicht blos auf die Wohlfeilheit und Menge, fondern bauptfächlich auch auf die Güte. Es werden viele Erfahrungen zu einem guten Einfaufe erfordert. Eine gute und ſchmackhafte Zubereitung ift wirthichaftlich weit beffer ald eine geisige. Wehe dem Haufe, deffen Fran die Küche nicht verfteht und vom Gefinde abhängt! Gie ift entweder Teicht- finnig, Berfchwenderin oder eine Geitzige. Das Gefinde weiß fich immer gegen die übertriebene Spärlichfeit der Hausfrau zum Nac)- theile des Hausvaters und der Hausgenoffen zu entfchädigen; diefe aber Teiden am meiſten. Jedermann beurtheilt die Sorgfalt der Hausfrau zuerit nach der prunflofen Schönheit, Reinheit und Ordnung der Küchengeräthe, ebenfo wie man die Häuslichfeit der Braut nach ihrem Neglige oder Morgenfleide beurtheilen kann. Tüchtige Menfchen thun auch das Unbedentende mit befonderer Aufmerkſamkeit. Das Beihalten einer feſten Speifezeit ift wirth- fchaftlich und gefundheitlich nöthig. Dies hängt aber vielfach von der Strenge des Hausherren ab, welche jedoch weder grämlich noch pedantifch fein fol 2. 1) Daß in einem Erziehungbinſtitute died die vorzüglichſte Ausgabe macht, ift Far. Aber in der gebildeten Samilie ift eine Ausgabe für die Sortbildung der Erwachſenen durch Lektüre u. dal. nöthig. 2) Im öffentlichen Anttalten mit Pileglingen befteht darüber ein fefted Kegle ment, was Zeit, Menge und Art der Speiſe betrifft, $. 76. Fortfebung. 3) Für Kleidung und Bettzeng. Unordnung und Unrein lichkeit find hier eben fo verwerflich als Eitelfeit. Wirthichaftlich beffer ift es, gute theurere, als wohlfeile mittelmäßige oder fchlechte Stoffe zu kaufen, Der deutfchen Hausfrau volksthümlicher uralter 7 * 100 Ruhm ift die Gefchicklichkeit im den hierher einfchlagenden haͤus— lichen Arbeiten der Verfertigung und Ausbeſſerung. Nichts Aenf- feres ift empfehlender ald Ordnung, Reinlichkeit und Einfachheit des Anzugs, md der Gaſt urtheilt gerne vom unreinen Hemde, Hals- und Tafchentuche des Mannes, von einem unordentlichen Haargeflechte der Fran, vom unreinen verbogenen Tifchtuche, und vom unebenen Bette und groben Bettzeuge auf eine fchlechte Haushaltung 1). 4) Fir Wohnung. Dan kann ſie ſich ſelbſt erbauen, kaufen oder miethen. Nur ſelten trifft man es in beiden lezteren Fällen ſo, wie man es wünſcht. Wer ſich ſein Haus ſelbſt baut, der hat den beſten Theil erwählt. Auf alle Fälle muß der Hausherr ſo viele Kenntniſſe vom Bauweſen haben, daß er ein Haus für ſeine Zwecke beurtheilen und einrichten kann. Gehörige Ausbeſſerung deſſelben zur rechten Zeit ſchützt vor größerem Schaden, vor Ver— fall und vielem wirthſchaftlichen Unglücke und Verluſte. Größe, Abtheilung und Einrichtung des Hauſes hängt von der Größe und dem Stande der Familie ab; ein Erziehungshaus kann nicht ohne Lehre, Schlaf-, Speife- und Krankenſäle fein, deren Conſtruktion von pädagogiſchen Regeln abhängt; die Einrichtung der Kranfen- und Irrenhäuſer, fo wie der Giechenhäufer wird von geſundheits— polizeilichen Grundſätzen beſtimmt; die Waifenhäufer werden nach beiden zugleich eonftrwirt; die Armen⸗, Arbeitd- und Strafhäuſer find aber nach allgemeinpolizeilichen Nückfichten zu bauen and ein— zurichten. Bei der inneren Einrichtung der Wohnungen, welche allen gemein iſt, 3. B. der Defen, Heerde, Schornfleine, Keller, Speicher u. dgl., concurrirt die Bequemlichkeit mit der allgemei- nen Sicherheit, weshalb fie unter polizeilicher Aufſicht ſtehen. 5) Für Hausgeräthe (Meubles). Der Ankauf hat hierbei unbedingten Vorzug vor der Miethe, wenn der Aufenthalt an einem Orte nicht zu Furz if. Denn der Miethzins ift fo hoch, daß man fich. für diefen von einigen Fahren die Meubles ſelbſt Faufen könnte, und beim Hinwegziehen von einem Orte ift in der Negel der Erlös nicht unbedeutend, wenn man fie verfauft, weil der Begehr ftets wirffam.ift. Sorgfalt im Gebrauche bringt ſchon im Testen Falle auch mehr Vortheil. Die Schönheit und Pracht derfelben hängt von Vermögen und Stand der Familie ab 2), nie aber fol man dieſe und die Wohlfeilheit der Dauerhaftigfeit vorziehen. Der herrſchende Geſchmack ſoll dabei nicht unberückſichtigt bleiben. 4) Im öffentlichen Anſtalten richtet ſich dieſe bei den Pfleglingen nach einer allgemeinen Norm. 2) In öffentlichen Een, der genannten Art iſt dieſe festere ——— ganz verbannt. 101 Ar: Beſchluß. 6) Für Heitzung. Hierzu wählt man dasjenige Material, das in der Gegend gebräuchlich if; denn jede Gegend hat an einem mehr als am andern. Wo fowohl Holy, Stein» und Braunfohlen, als Torf und Lohfäfe zu haben find, nimmt man dad am beiten heißende und das wohlfeilfte. Kichn und Lohfäfe dienen meiſtens zum Anfenern und Unterhalten. Es iſt nicht leicht irgendivo Die Sparfamfeit fo angebracht, wie hierbei, denn dieſe Ausgabe be- Läuft fich hoch. Für Heisung großer Säle und mehrerer Zimmer im großen Gebäuden bat eine gut eingerichtete Luftheitzung große Vortheile. Für Beleuchtung. Die ſchönſte und reinlichſte iſt die Wachsbeleuchtung. Wegen ihrer Koſtſpieligkeit iſt ſe aber weniger angewendet als die Talgbeleuchtung. Allgemein verbreitet iſt die Oelbeleuchtung wegen ihrer Wohlfeilheit in zweckmäßig eonſtruirten Lampen, wegen des hellen und ſteten Lichtes, das einen größeren Raum als Wachs⸗- und Talglichter erhellt. In Zimmern bedient man ſich des gereinigten Oeles. In neueſter Zeit hat man auch in großen Gebäuden die Gasbeleuchtung mit Vortheil angewendet, die aber für kleine Räume, wo man mit dem Lichte herumzieht, nicht paßt. 8) Für Arzneien und Aerzte. Für Erſtere muß man an— ſchaffen, was nöthig iſt, ſowohl in der Familie als in Anſtalten. Vortheilhaft iſt immer, wenn man, was nicht blos in der Apotheke zu haben iſt, ſelbſt anſchafft oder produzirt. Iſt eine Hausapotheke für eine Familie vortheilhaft, ſo iſt ſie für eine Anſtalt eben ſo nöthig als der Vorrath an verſchiedenen ärztlichen Inſtrumenten und Geräthen, deren Zahl und Art ſich nach der Art und Aus— dehnung der Anftalt richtet. Iſt folchen Anftalten die Anſtellung befonderer Aerzte und Direktoren unerläßlich, fo bet die Wahl eines Hausarztes, der fein jährliches Honorar bezieht, fehr viele Bortheife für eine Familie, 9) Für Arbeitslohn. Diefer richtet ſich ſowohl beim Ge- finde als bei den Taglöhnern und Stücfarbeitern nach allgemeinen Sätzen, deren Erörterung in die Volkswirthſchaftslehre gehört. $. 78. \ 3) Verwendung der Heberfchüffe. E Wenn nah Befriedigung der Bedürfniſſe noch etwas vom Ein— kommen übrig bleibt, ſo gibt es noch verfchiedene Zwecke, zu denen 102 diefer Reſt verwendet werden Fan. Die Hanptzwede find: 1) wirthfchaftliche für die Zufunft, daher Iegt man Einkommen zurück zur Vergrößerung des Vermögens; die Nückficht auf das Wohl der Kinder, auf Vermehrung der Familie und auf das Alter, fo wie für außerordentliche Fälle gebietet es gleich ftarf. Wenn man in früherer Zeit das Geld todt in Schäße anfammelte und fo nur langſam ein geringes Geldcapital erhielt, das durch einen Zufall verloren geben konnte, fo ift man jest Flüger gewor- den, indem man das zurückgelegte Geld wieder nusbar anwendet. Man bat jeist aber auch weit mehr Anlagsmethoden ald damals. Entweder legt man folche Beldeapitalien wieder an in neuen Ge— werböunternehmungen und Gewerböerweiterungen oder man Teiht fie aus. Auf welche Weife dies gefcheben kann und den meiften Bortheil bringt, wird in der Lehre vom Nentgefchäfte gezeigt. Andere Zwecke find 2) jene des Vergnügens, deſſen Manchfal- tigkeit unerfchöpflich ift CS. 74. Note 6); 3) jene des Gemein. finnes, welche jedem guten Bürger am Herzen Tiegen müſſen und durch deren Unterſtützung man ſich um fo mehr VBerdienfte erwirbt, ie beffer man für fie Capital und je mehr man folches anwendet; und endlich A) jene der Wohlthätigkfeit, zu der man als Menſch und Chrift verbunden ift und deren Pflichten man aber mit ge böriger Vorſicht üben fol. Drittes Hauptſtück. Bon der Verrechnung des Vermögens umd . Einkommens. $. 79, Nutzen und Arten der Nehnungsführung. Diefe wirthfchaftliche Thätigfeit fteht zwar nicht in unmittel- barem VBerbande mit dem Zwede der Wirthfchaft. Allein weder der Erwerb noch .die Hauswirthſchaft könnte einen geordneten Gang geben, wenn nicht eine Togifch geordnete und bequem zu überfehende Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben das menfchliche Ge— dächtniß unterſtützte. Die Verrechnung hebt die Einträglichkeit des ‚Erwerbs, das Verhältniß der Ausgaben unter fih und zu den Einnahmen hervor, erleichtert fo die Weberjicht zu Veränderungen, fichert gegen Verluſte im Verkehre, und ftellt den Eigenthümer, wenn Verwalter die Wirthſchaft führen, vor, Betrug, ſicher. Die Verrechnung ift theils in chronofogifcher, theil in Realfolger dh, 103 theild nach der Zeit, wie Ausgaben und Einnahmen folgen, theils nach den Gegenftänden beider einzurichten. Sie ift um fo fchwic- riger, denn um fo zufammengefeßter, je verschiedener und größer die Ausgaben und Einnahmen find. Bei einer ganz einfachen Samilien-Hauswirthfchaft genügt die bloße Aufzeichnung der Aus— gaben und Einnahmen in einem Hausbuche mit Rubriken für Datum, Gegenſtände und Geldbetrag, und der monarliche Rech— nungsabfchluß. Aber die Hausbücher dürfen mit den Gewerbs— büchern für Gewerbseinnahmen und Ausgaben nicht vermengt werden. Bei großer Hauswirthichaft CS. 64.) und bei größerem Gewerbs— betriche ift die Eontrole fchwerer, darum die Rechnung genauer und eomplizirter. Die Eigenthümlichkeiten der Gewerbsrechnungs— führung zeigt die Betriebslehre jedes Gewerbrs. Im Allgemeinen aber umnterfcheidet man die einfache Buchhaltung g und Die doppelte Buchhaltung 9. 4) Die Liteyatur darüber ift ungeheuer. Daher hier nur foluende Schriften angegeben werden. Beckmanun Anweifung, die Rechnungen Eleiner Hausbaltungen zu führen. Göttingen 1797. Günther, einfache Buchführung für Haushaltungs rechnungen. Frankfurt 1819. : Berghaus, der felbfiiehrende doppelte Buchhalter. Reipzig 1809. LSLeuchs, Theorie und Praris des Buchhaltens. Nürnberg 1820. 4. Leuhs, Syſtem des Handels. I. 192. Bleibtreu, Lehrbuch dev Handelswifl. &. 390. Boucher, La science de negocians et teneurs ‚des livres. 11. Edit. Paris 1803. 4. Seder, Handb. des Staatsrechnungs⸗ und Kaſſenweſens nebft einen Anhange über Haushaltungs» ıc. Rechnungen. GStuttg. 1820. 4. ©. 197 — 210. 8. 80. Einfahe Buchhaltung. - Am einfachiten tft bei einer zufammengefesten Hauswirthſchaft dietenige Aufzeichnung, wobei Feine befondere Rüdficht auf den Eapitalftocd genommen zu werden braucht, während man die Rech— nung führt. Man zeichnet dabei Schulden und Forderungen an Verbündete auf und gleicht fie beim Rechnungsabſchluſſe gegen einander ab. Das ift das Charafteriftifche der einfachen Bude haltung. Sie hat mit den Veränderungen im Capitalſtocke nichts: zu thun, fondern hält blos für jeden Verbündeten (4. 8. Lieferan- ten) eine Rechunng, in welche auf der Tinten Seite Alles ver- zeichnet wird, was er von der Wirthfchaft befommen bat (Debet, Sol, Schuld), und auf der rechten dasienige, was diefe von ihm erhalten bat (Eredit, Haben, Forderung). Dabei aber ift die Berzeichnung fämmtlicher einzelnen Borgänge nicht ausae- fchloffen. Es werden vielmehr hierzu überhaupt folgende Haupt Bücher gehalten: 1) Das Memorial (Manual, die Kladde, Strazze), in welchem chronologiſch alle Ausgaben und Einnahmen ausführlich beſchrieben werden und wenigſtens drei Columnen, naͤmlich für dein 104 s Monatstag, die Specififarion des Vorganges und dem Geldbetrag enthalten find. 2) Das Caſſabuch, in welchem Einnahmen und Ausgaben obne Bezeichnung des Gläubigers und Schuldners und blos für die Kaffe aufgezeichnet werden. 3) Dad Hanpt- (Geheim-) Buch, eigentliched Schuldbuch/ welches die Rechnungen (Conti) für die verfchiedenen Berbünderen enthält. Da, wo diefe Buchführung nicht die Hauswirthfchaft, fondern das Gewerbe anbelangt, gibt es noch ein Hausbuch, welches. gleichſam nur ein Filial des Memorials if, und woraus dann auch die betreffenden Auszüge für Caffa- und Hauptbuch gemacht werden, $. 81. Dopvelte Buchhaltung. Diefe Citalienifche) Buchhaltung befteht nicht darin, daß Ein. nahmen und Ausgaben unter den zwei Rubriken Credit und Debet vorfommen, denn dies kommt auch bei der einfachen Buchhaltung dor; fondern darin daß nicht blos mit den Verbündeten Conto— ‚führung gehalten, fondern auch nebenbei alle Vorgänge aufge» fchrieben werden, welche den Capitalftoc betreffen und die Aus— gaben und Einnahmen der verfchiedenen Beftandtheile der Wirthichaft, die gleichfam als Perfonen erfcheinen, im Innern angehen. Sie bat ihren Namen daher, daß die Capitalöveränderungen im Inneren ſowohl ald gegen Außen verzeichnet werden und folglich jeder Bor- gang zweimal, nämlich ald Eredit und Debet vorfommt. Es kom— men daher Rechnungen vor für jeden Verbündeten und für jeden Theil der Wirthfchaft, für welche Ausgaben und Einnahmen Gtatt finden und an welche der ganze Capitalſtock der Wirthfchaft etwas zu fordern und zu geben hat. Wird diefe Buchhaltung nicht file eine Hauswirthfchaft allein, fondern für ein Gewerbe geführt, dann erfcheint auch die Haushaltung als eine befondere Berfon, an welche das Wirthfchaftscanital zu fordern und zu zahlen bat, und das Hausbuch als ein Filial des Memorials. Wird aber blos für eine große Hauswirthſchaft diefe Bucht altung geführt, dann erfcheinen die einzelnen Theile des Hanfes, wofür Ausgaben und Einnahmen Statt finden, als folche VBerfonen, mit denen der Ca— pitalftgek Abrechnung hält, Die zu führenden Bücher find: 1) Hauptbücer Es gehört hierher: a) das Memorial für alle Vorgänge; dann b) das Caffabırch zur Aufzeichnung ai Geldeinnahmen und Geldandgaben, alfo für Eaffenveränderunge ce) das Journal, d.h. Fein Tages, fondern ein Monatsbuch in 105 weichem am Ende jedes Monats die in beide vorhergehenden Büchern enthaltenen Poſten nach den Ereditoren nnd Debitoren ge- ordnet eingefchrieben werden; und d) das Hauptbuch, welches nicht blos wie bei der einfachen Buchhaltung die Conti für die Berbiinderen, ſondern auch für jeden Hauptbeftandtheil des Ge— ſchäfts enthält, ald welcher auch die Kaffe erſcheint; daſſelbe fußt auf dem Journal und enthält nur monatliche Rechnungen, es führt aber vier Columnen, nämlich für das Folio des Journals, für den Monatstag, für die Spezifikation des Vorgangs und für den Geldbetrag, Sowohl auf der Deber- ald Ereditfeite. 2) Nebenbücher. Diefe find entweder folche, die überhanpt bei jeder doppelten Buchhaltung. vorkommen, oder folche, die mit den Beſtandtheilen des Gefchäftes wechſeln, alſo z. B. beim Hans delsgefchäfte anders als bei der Hauswirthfchaft find. Jene find a) dad Schuld- (Conto courant) Buch, zur detaillierten Erläu- terung der im Hanptbuche nur monatlich und kurz angegebenen Berhältniffe zu den Verbündeten; alle Leiſtungen derfelben und der Wirthichaft werden in doppelten Bolten aus dem Memorial: und Caſſabuche eingetragen; b) das Balance- oder Saldobuch; ieden Monat muß die Probe von der Richtigkeit der Nechnungen gemacht werden; darum werden die einzelnen Eonti des Hauptbuches ans diefem ausgezogen und im Saldobuche addirtz die Brobe beſteht natürlich in der Gleichheit der ganzen Eredit- und Debetfumme; und ce) das Fakturabuch, worin die befondern Auslagen bei dem - Ein- und Verkaufe aufgezeichnet werden. Die befondern Neben» bücher hängen von den Beftandtheilen des Gefchäftes oder der Haus— wirthfchaft ab. $. 82, Rechnungsabſchluß. Am Ende des Jahres werden die Rechnungen abgeglichen, um Gewinn und Verluſt, oder das Mehr und Weniger der Einnahmen oder Ausgaben kennen zu lernen. Es iſt dazu erforderlich: 1) Ein Abgleich der Credit- und Debetſeite jedes Conto für ſich. Die kleinere Summe wird von der größeren abgezogen und der Reſt Saldo) unter die Fleinere gefest und addirt, fo dag beide - Summen gleich find, Allein dies gibt den Gewinn und Verluſt noch nicht volkftändig an im Berhältniffe zum Capitalſtocke. Daher kommt bei der doppelten Buchhaltung noch | 2) ein Abgleich des Vermögens der Wirthfchaft gegen Die - Schulden vor. EI werden die Saldi des Caſſenconto, der Perfonal- eonti für Deber und Eredit zufammengezogen, die Gütervorräthe 106 aufgenommen, die fonftigen beweglichen und unbeweglichen Eapitalien aufgefchrieben und tarirt. Der Neft der Debet- und Ereditfumme ift die Balance. "Da man aber auch hiermit den Verluſt oder Gewinn noch nicht kennt, ſo kommt endlich noch 3) ein Abgleich zwiſchen dem vorjährigen und dies jährigen Vermögen vor, Hierzu dient der Capitalconto, worin dad nach der vorjährigen Balance vorhandene Bermögen, gleichfam ald dem. felben vorgefchoffen, die Debetfeite, und die diesiährige Balance, gleichfam als von demfelben abbezahlt, die Ereditfeite einnimmt, Der Unterfchied zwifchen beiden wird wie bei 1. abgeglichen und zeigt den Verluſt und Gewinn am. Es iſt leicht erfichtfich, daß man dort die doppelte Buchhaltung nicht immer findet, wo es fich um feinen Capitalftod handelt, fon- dern eine jährliche Dotation gereicht wird, die fih nach einem Durchfchnitte der Bedürfniffe richtet und Feine Capitalfommlung geſtattet. Befondere Wirthſchaftslehre. Erſter Theil. Bürgerliche Wirthſchaftslehre. Erfter Abſchnitt. Stoffgewerbslehre. Erfte Abtheilung. resgewerboslehre—. J. Bud. Bergbaulehre. Einleitung. 8. 83, Unter Bergbaulehre verficht man die wiflenfchaftliche Zu— fammenftellung der Grundſätze und Negeln, wornach die unter der Erdoberfläche befindlichen nusbaren Ganz- und Halbmineralförper gewonnen werden. Gie iſt als eine Kunft fchon fehr alt, aber ihre Ausbildung zu einer geordneten Lehre und Wilfenfchaft ift Nefultat der neueren und neueſten Zeit D. Ihre Ausbildung hing von jener der Naturwiffenfchaften ab und von der Mathematik, Mechanik und Technologie. Sie fußt daher auf folgenden Hilffswiffenfchaften: 1) auf der Mineralogie, d. h. der Naturgefchichte der Mineralien, in ihren beiden Haupttheilen, nämlich Oryktognoſie, d. h. Cha— rafteriftif der SFeldarten ohne Bezug auf. Lagerung und fonftige Berhältniffe, und Geognoſie, d. h. Naturgefchichte der auf und in der Erde vorkommenden Mineralien in Bezug auf Lagerung und fonftige Verhältniſſe; 2) auf der Geologie, d. h. der Naturge- fchichte und Bildungsgefchichte der Erde, als eines ganzen eigen- thümlichen Weltförpers; 3) auf der Chemie, befonders in ihrer Anwendung zur Unterfuchung der Beftandtheile und Trennung der nusbaren Mineralien, d.h: ald Probirfunft und Docimaſie; 4) auf Mathematik, befonderd in ihrer. Anwendung zur Beftim- 108 mung der im Bergbaue vorfommenden Raumverhältniſſe durch geometrifche und trigonomerrifche Lehrfäte und Aufgaben, d. h. als Markſcheidekunſt; 5) auf der Mechanik und Maſchinen— lehre, in ſoferne als beim Bergbaue die Anwendung großer mechaniſcher Kräfte zur Trennung und Förderung der mineraliſchen Körper erfordert wird; 6) auf der Technologie, in foferne als zur Benutzung und zum Verkaufe der mineralifchen Körper mancher. lei technifche Vorrichtungen, Kenntniffe und Arbeiten nöthig find, um fie fogleich nach der. Forderung zu reinigen, d. b. ald Lehre vom Hüttenweſen, als Hüttenfunde. Denn die Metalle kommen vor: a) ald gediegen und regulinifch, d. h. von allen Berbindungen frei und nur mechanifch vom umgebenden Gefleine zu trennen ; b) als regulinifch und mit einem anderen regulinifchen Metalle verbunden, c) vererzt, d. h. in Verbindung mit Schwefel; d) in Verbindung mit Sauerftoff und Waffer, und e) mit Säuren ver⸗ bunden. Die Metalle ſind bald im Feuer unzerſtörbar (vollkom⸗ men, edel; Platina, Gold, Silber), bald im Feuer zerftörbar (unvollkommen, unedel; Kupfer, Zink, Eifen ꝛc.), bald fireng- flüffig (Kobalt, Nickel) , bald leichtflüſſig Blei, Zinn ꝛc.). 1) G. Agricola (geb. 1494r + 1555), de re metallica libri XII. Basil. fol, Deutih 1580. v. Löhneiß, gründlicher und ausführlicher Bericht von Bergwerfen. o. 9. u. J. 501. (1690). v. Cancrin, Erfie Gründe der Berg: und GSalzwerfs: Funde. Sranffurt a. M. 1773— 91. XU. Delius, Anleit. zur Bergbaukunſt. Bien 1773. 4. 2te Aufl. 1806. 8. Nau, Anleit. zur Bergbauwif. Mainz 1793. Schubert, Handhud der Gengnofie und Bergbaufunde. Nürnb. 1813. (Leste im Auszuge nad) Delius.) de Villefosse, de la richesse minerale. Paris 1818 — 19 III. 4. Deutſch von Hartmann. Gondershaufen 1822. II. 8. (Hauptwerf). v.Waldenftein, die befonderen Lagerftätten der nusbaren Mineralien. Wien 1824 Blume, Weber mineralog. ökonomiſche Anterfuchungen in und auf der Erde, Leipzig 1829 (ſehr gut). Brard, Eleinens pratiques d’exploitation des Mines, 1829. Deutich bearbeitet, auch mit Bezug auf Deutichland und Literatur, von Harts mann. Berlin 1830 (fehr gut), Hausmann, Norddeutiche Beiträge zur Berges und Hütrenfunde. Braunichweig 1806. Karten, Archiv für Bergbau und Hüttens Funde. Geit 1818. Noch andere Zeitfchriften von Lempe, Köhler, v. Moll; Berner um U Erſtes Hauptſtück. Bergmaͤnniſche Gewerbslehre Erſtes Stück. Allgemeine Gewerbslehre. 8. 84 Vorbegriffe. Die bergmänniſche Gewerbslehre ſtellt ſyſtematiſch die Grund⸗ ſätze und Regeln dar, wie vermittelſt der Werkzeuge, Naſchinen 109 und anderer Fünfilicher Mittel die unter der Erdoberfläche. befind- lichen nusbaren mineralifchen Körper gewonnen und hervorgezogen (gefördert) werden. Die allgemeine Gewerböichre erffärt die bei jedem Bergbaue geltenden Regeln und vorkommenden Gegen- - Hände und Arbeiten. Sie trägt daher am beiten ihre Lehren in der Ordnung vor, in welcher die bergmännifchen Arbeiten gefchehen. Die befondere Gewerbslehre lehrt die Regeln vom Abbaue ver ſchiedener Gebirgsarten und Lagerſtätten. J. Von den Anzeigen des Vorhandenſeins nutzbarer Mineralkörper. | 8. 85, k 4) Shihtungen der Erde und deren Snbalt. Man unterfcheidet in der Erde die gefchtchteten und unge Tchichteten SFeldarten. Unter diefe Lezteren rechnet man die Er» zeugniffe der neuen Vulkane, ald Trachyt, Obfidian und Bimftein, und jene der alten Vulkane, d. h. Trappgefteine, nämlich. Phomo— lith, Bafalt, Dolerit, Wade, fchwarzer (Augit-) Porphyr. Unter den gefchichteten Felsarten unterfcheidet man ſechs Hanptarten, welche fih von der Oberfläche bis ind Innere der Erde fo folgen: 1) Das Alluvium, die oberſte Schichte und Teste Bildung, welche enthält Dammerde, Nafeneifenftein, Torf, Schutt, Sand und Schlammablagerungen, Sand - und Lehmbänfe, Meeresfand- fein, Meereskalk, Ueberreſte von Meerfchaalthieren, Kalktuffanſatze und Ablagerungen. 2) Das Diluvium, die zweit oberfte Schichte und vorlezte Bildung, welche enthält Gruß-, Kies- und Sandablagerungen, Gerölle, Gebirgsfchutt, große Blöcke, Lehm, Mergel, rothen Thon, Muſcheln noch jet lebender Ihiere, Reſte ausgeftorbener Geſchlechter. | 3) Das Tertiärgebilde, die dritt oberfte Schichte und Folge großer Ueberſchwemmung / welche in beckenartiger Lagerung enthält große Mengen der manchfachen Thier- und Pflanzenreſte, Molaffe cin der Schweiz und in Schwaben), Nagelflur, d.h. grobes Zu- ſammenhängſel (Conglommerat) mit fandfteinigem Bindemittel, Formationen von Sand, Gandftein und Mergel, Gips mit Knochen, Kieſel- und Grobfalf, Braunfohlen mit Spuren verfohlter Stämme, Töpferthon mit foſſiliſchen Muſcheln, aus füßem Waffer, Meeres— pflanzen und andere Thierrefte. 40 Das Flötzgebilde, die dritt unterfte Schichte und dritte Bildung, welche enthält die Kreideformationen mit Feuerſteinen 110 und Beriteinerungen, abnehmend gegen die Tiefe, Surafalf, Duaderfandftein, Greenfand, ſchwarze fchiefrige Mergel- und Sandfteine (Lajas Mergel, Laiad Sand), bunten Thon, Kalf- mergel, Kalfftein, Mufchelfalt, Eifen, Blei, Kupfer, Steinfalz, Gips, Zechitein, Alpenkalk und Steinkohlen, im der tiefften Lage. 5) Das Mebergangsgebilde, die zweit unterfte Schichte und zweite Bildung, welche in fich führt die Alteften foſſiliſchen Reſte aus dem Thier- und Pflanzenreiche, Abdrüde von Palmen und baumartigen Farnfräutern, Thonſchiefer, Grauwacke, Mangan, Zink, Silber, Bergkalf, rothen Uebergangsfandftein, grobförnigen Quarz, Feldfpath, Slimmerblättchen und Glimmerfchiefer. 6) Das Urgebilde, die unterfte Schichte, die aber auch auf den höchſten Punkten der Erde gefunden wird, weil die Erde im ihrer Erzeugung fortfährt» welche gar Feine Berfteinerung und größtentheild blos Glimmerfchiefer und Gneis führt, $. 86, 2) Anzeigen des Vorhandenſeins nubbarer Mineralien. Nach diefen Erfahrungen über die Erdfchichtungen und deren Gehalt hat. man daher die verfchiedenen Mineralförper in verfchie- dener Tiefe in der Erde zu fuchen, Da man endlich den Wahn des Wünfchelrutbenichlagens und die Unbegründetheit der Einwir- fung des thierifchen Magnetismus zur Entdeckung von Mineralien, befonders von Metallen, eingefeben bat, begnügt man fich mit folgenden Anzeigen vom VBorhandenfein nusbarer Mineralien: 41) Entfernte Anzeigen find vorhanden, wenn man vom Er- fcheinen eines Mineralförpers, der mit einem andern in einer Formation vorkommt, auf das VBorhandenfein des Lezteren fchließt D). 2) Rähere Anzeigen find die Mineralien, welche die Nachbar- fchaft eines andern anzeigen, da fie immer oder in der Negel da— mit verbunden find 2). 3) Gewiſſe Anzeigen find folche, die über das Vorhandenſein eines Mineralkörpers gar keine Zweifel übrig laſſen. Die einzig zuverläſſige iſt das Ausgehende, d. h. der aus irgend einer Ur- fache über Tag CAußerlich) erfcheinende Theil einer Lagerung D. Allein wenn auch folche Anzeigen vorhanden, wenn fogar das Mineral vorhanden ift, fo ift noch nicht ausgemacht, daß die Aus- beute auch die Arbeit lohnen wird, d. b. daß das Mineral nutzbar und bauwürdig if. Man muß daher beim Beginne der Arbeit fehr bebutfam fein und die Erfahrungen über das gewöhnliche Vor— fommen und die gewöhnliche Ausdehnung der Formationen zu Hilfe nehmen, Er 111 t) 3 8. Kohlenfandftein und Schieferthon vom Norhandenfein von Gteinfohr fen, denn fie find nur Chavakteriftiiched der GSteinfohlenformationz der Schwefel und Gips vom Borhandenfein ded Salzes und der GSalzauellen; Granite von Zinn. Allein von der Möglichkeit zur Wirklichkeit gilt fein Schluß. 2) 3. 8. Schiefer mit Pllanzenabdrücken , ſchwarzer Thon, Fohlenfaures Eifen, bitumindfer Schiefer vom Dafein von Steinfohlen; Wolfram vom Dafein ded Zins nes; salshaltiger Thon vom Dafein von Ga; Gips vom Dafein falshaltigen Thones; Quarz, Schwerfpath, Kalkfpaty, Stußipath vom Vorhandinfein von Blei, Kupfer, Giber, Zink. Allein von dem gewöhnlichen VBerbande darf man nicht auf den befiäindigen fchließen, denn diere Mineralien fommen auch allein vor. 3) 3. 3. in Schluchten, Bergwaffern, fteilen Selien u. dal. Der Anekdoten über Entdetfungen hiervon gibt ed eine Menge. Hier gilt aben öfters das Aeſopiſche Partruriunt montes, et nascetur ridiculus mus. Man f. jedoch hierüber Brard, Grundriß der Bergbaufunde, v. Hartmann ©. 4—6. und v. Leonhard’s (vortrefflihe) Agenda geognostica, Hülfsbuch für veifende Gebirgsforicher. Heidels berg 1829. I. Bon der Sefaltung, Lage und dem Maaßgehalte der Formationen). $. 87. 1) Gefaltung der Lagerſtätten. Es gibt verfchiedene VBerbindungsformen (Lagerſtätten) nub- barer Mineralien, nämlich: 4) Ruager, d b. Schichten von verhältnißmäßig geringer Die, von gleichem Alter mit dem fie umgebenden (Neben⸗) Ge feine, und von geringer Neigung gegen den Horisont. Sie heißen Flötze in den Slösgebilden, z. B. Steinkohlenflöße; Bänke im Diluvium und in ungefchichteten Felsarten; Tiegende Stöde, wenn fie fich weniger in die Länge ald in die Teufe erfireden; Stüdgebirge, wenn fieim Verhältniffe zur Länge und Breite von außerordentlicher Teufe find. Sie Feilen ſich and, wenn fie amt Ende einen Keil bilden. Sie verdrüden fich, wenn fie fich ver- dünnen. Gie bilden Mulden oder Beden (concave Biegungen), wenn fie fich nach dem VBerdrückten wieder allmälig erweitern, aber Bückel oder Sättel Ceonvere Biegungen), wenn fie fich fattel- förmig bilden. Flöße verwerfen fich, wenn mehrere Flöße, die übereinander liegen, in combinatorifcher Ordnung andere Stellen einnehmen 2). 2) Gänge, d. h. ſchmale Lagerftätten von Mineralien, welche die Schichten eines Gebirgs durchfchneiden und von denfelben ver- fchiedene Mineralmafien führen. Sie heißen Stockwerke, wenn viele Feine Gänge fich auf einem Hauptpunfte durchkreusen, und fiebende Stöcke, bei geringer Erſtreckung und Ausfeilung. Schlechten find Teergebliebene Gangfpaltungen; taube oder fanle Gänge find mit allerlei Bruchflüden grober Materie aus- 112 gefüllte ‚Gangfpaltungen. Denn gewöhnlich kommen nur Metalle und edle Steine ald Gänge vor. Drufen find leere oder an den innern Wänden mit Krnftallen bewachfene, die Gänge unterbrechende Räume. Ein fchmaler neben einem breiten Gange heißt Neben- gang; das was einen Gang einfchließt Nebengefteinz die glatte oder gefurchte unmittelbar an diefes anflopende Seite des Ganges Saalband; und die zwifchen der Gangfläche und dem Nebenge- ftein manchmal. noch eingeſchobene Maſſe Beſteg I. Auch die Gänge keilen fih aus. Gie gertrümmern fih, wenn fie fich in mehrere Fleinere Keile zertheilen und endigen. Sie verdrüden ſich auch, aber thuen fich auf, wenn fie immer weiter werden. Sie machen einen Bauch, wenn fie außerordentlich zunehmen, und gabeln fih, wenn fie fich in zwei Keile rheilen. Sie werden von Rüden durchfest, wenn fie von anderen tauben Gefteinen quer unterbrochen werden. Sie Andern ihre Sang- und Erzart nach der Natur des Nebengefteins und auch bei gleichem Neben- gefteine. 3) Unregelmäßige Anhäufungen im Innern, ald Nieren und Neſter, d. b. Heine Erz- und Steinmaſſen, welche con ziemlich gleichen Dimenfionen zerſtreut liegen; Butzenwerke oder Busen, Fleine nach allen Dimenfionen ziemlich gleich ausgedehnte und mit- amter durch Erz gefüllte zerfirent Fiegende Räume. | 4) Brard Grundriß. © 6—34. Werner, Theorie von der Entftehung der Gänge, Sreiberg 1791. v. Charpentier, Beobachtungen über die Lagerſtätten der Erzer Leipzig 1799. Karſten Arhiv. IV. 3. Schmidt, Beiträge zur Lehre don ‚den ‚Gängen. Siegen 1827. Deffelben Theorie der Berfchiebungen Älterer vorge Sranffurt 1810. v. Moll, Jahrbücher für Berg: und Hüttenfunde. IV. 2. 2) Lager bilden 3. 8. die Braunfohlen, die Kalkiteine, der Thon, Gips und Thonfchiefer.. Die Metalle, kommen in ihnen nur ald Körner oder. Schnürchen „oder einzelnen Maſſen vor, 3) Daffelbe beſteht aus einem feinen Thone, auß fetter Erde, Gteinmarf u. dgl. 8. 88. 2) Lage der — Man unterſcheidet in dieſer Hinſicht zwei —— | namlich; | 1) Das Streichen der Lagerftätten, d. b. ihre Richtung, ald Maffen, nach den Himmelögegenden, Zu feiner Beſtimmung denkt fich der Bergmann den halben Horizont von Mitternacht bis Mittag, in 12 Stunden zu 15 Graden eine jede eingetheilt, und gibt je nach dem angegebenen Streichen die Stande an, in der «8 “den Horizont durchfchneidet. Stehende Gänge freichen von Stunde 12-3; Morgengänge von Stunde 3-6; Spatgänge Er En 113 von Stunde 6—9; Flachgänge von Stunde 9—12 1). Die Gänge erleiden aber in diefer Hinficht viele Veränderungen. Sie fahren getroft durch das Geſtein oder find hauptſtreichend, wenn ihr Streichen in große Ferne geht; im Gegentheile rühren fie einen kurzen Strich oder find mozzig ?). Geht ihr Strei— chen durch ein Thal in das andere Gebirg (Gegengebirge), dann heißen fie dort Gegentrümmer. Diefelbe freichen entweder mit dem Gebirge oder quer durchs Geftein. Der Gang verrüct ſich aus feiner Stunde oder er bleibt im derfelben, wenn er fein Streichen verändert oder beibehält, Im eriten Sole ſchmeißt er fich im Winfel oder im Bogen ans feiner Stunde, ie nach diefer Form feiner Abweichung; oder er wirft auch einen Hafen und einen Bauch. 2) Das Fallen der Lagerftätten, d. h. ihre Neigung gegen den Horizont. Die Gänge find auf dem Kopfe ſtehend bei einem Neigungswinfel von 90 Graden; feicher bei einem Nei— gungswinfel von 90— 75 Graden; thonlägig bei einem NR. W. von 75—45 Graden; flachfallend bei einem N. W. von 45—15 Braden; und Schwebend bei einem N. W. von 15— 0 Graden. Auch in diefem Betrachte erleiden die Gange Beränderungen. Gie ſtürzen fi, wenn fich ihr Fallwinkel vergrößert, und richten fich auf, wenn er fich. verfleinert. Diefelben fallen wider- finnig, machen aus Liegendem Hangendes und umgekehrt, wenn fich ihr Fallen auf die entgegengefesste Seite wendet, Gie fesen in Klüften in einander über, wenn ein Gang in der Auskeilung des andern anfüngt oder blos mit feinen Ausklüftungen in einen andern Bang hinüber reicht. Sie zertrümmern ſich auch bei ihrem Zufammentreffen. Sie durchkreusgen fich ohne Ber- Anderung oder mit Beränderung ihrer Nichtung, in welchem Testen Falle fie fich verschieben. Sie durchlesen fich entweder in einem Schaarfreuse (ſchiefen Winkel) oder in einem Winfel- kreutze Crechten Winkel). Sie Tchleppen fich, wenn fie, in Berührung getreten, eine Strecke mit einander fortlaufen. Ein Bang wird vom andern abgefchnitten, wenn er beim Mufitoßen auf denfelben plötzlich aufhört. 41) Nah Beobachtungen im Harze, in Sachſen, Böhmen, Ungarn, Eieben bürgen und andern Orten in Europa, fo wie in Meriko und von in Amerifa fireichen die meiften Gänge von Welten nach HOften. 2) Diefe haben höchſtens eine Erſtreckung von 300 Lachtern. $. 89, Suſtrumente zur Beſtimmung des Streichens und —— Um die Lage einer Lagerſtätte zw beſtimmen, bedient man ſich verſchiedener bergmänniſcher Inſtrumente, nämlich: VBaumſtark Encyeclopädie. 8 114 1) Zur Beſtimmung des Streichens braucht Man den Marficheidecompag und den Gruben- (Hand- oder Tafchen -) Compaß. Diefer unterfcheidet fich von jenem blos durch feine äußere Form einer großen Tafchenuhr, während jener in einem Bügel hängt. Man unterfcheidet daher bei Erfierem das Hänge- zeug (Compaß fammt Bügel) und den Zulegecompaß (die Ber- packungsſchachtel). Die Maguetnadel it wie in jedem Compaſſe angebracht und kaun vermittelſt eines Zäpfchens und Stängchens (Arretirung) angehalten werden. Der Limbus zerfällt rechter Hand von Süden gegen Norden, und Linker Hand von Norden gegen Süden, jedesmal alſo zur Hälfte, in 12 gleiche Theile, fo daß ſowohl bei Nord ald auch bei Süd 12 fieht. und von einer gleich- namigen Ziffer zur andern immer ein Durchmeffer gezogen werden kann. Zur linken Hand vom Norden liegt Oft, und zur rechten Hand Welt, alfo beides am verfehrten Orte und mit 6 bezeichnet 1). Um das Streichen nun zu erfahren, legt man die gemalte Nord- linie ded Compaffes, den Südpunkt am nächſten beim Beobachter, parallel mit der Streichungslinie auf. Nun fest fich die Magnet- nadel in die natürliche Nordlinie und zeigt fo (nicht die Him- melögegend, fondern) die Stunde des Gtreichens an 2). 2) Zur Beitimmung des Fallens bedient man fich des Grad- bogens, d. h. einer von Mefingblech federhart gefchlagenen , leichten, nicht zu breiten, ringförmigen Scheibe mit eingegrabenen eoncentrifchen Halbfreislinien, die von einem Halbmeffer in zwei Quadranten getheilt ift, Deren jeder vom Periphericpunfte des Halbmeſſers an in 90 Grade gerbeilt if. Am Centrum, welches auf einem die beiden 90ten Grade verbindenden Meſſingbande Liegt, iſt ein Seidenfaden oder ein Dienichenhaar befefigt, das mit einem Lothe beſchwert it und über den Gradbogen berabhängt. Der Keigungswinfel wird durch das Anffesen des Gradbogens auf das Geftein gefunden, wenn die Lothfchnur einen Grad bezeichnet. Oft kann man aber nicht zur gehörigen Fläche hinreichen, deshalb find bei den beiden Endpunften des Durchmeflerd Hafen angebracht, vermittelft welcher man das Inſtrument an cine ausgeſpannte Schnur oder. einen Stab, die man als SFortfesung der Falllinie an das Geſtein feſthält, fo hängen kann, dag die Lothſchnur doch ihre Anzeige macht, ohne daß man den Gradbogen unmittelbar auf das Geftein aufgefest hat 3). 4) Dies ift nicht widerfinnis, weil, wenn man von Güd aus zäptt, man die eigentliche Richtung nach der Himnteldgegend finden und die namliche Ziffer antref⸗ Ten wird. .. 2) An fi aber zeiat doch eigentlich die semalte Kordlinie das Streichen an. 3) Brurd Grundriß. S. 385 — 394. Karſten Archiv. XVI ©. 61. 115 $. 9. 3) Maaßgehalt der Lagerftätten. Den Maaßgehalt beitimmt man mit einem eigenen Gergmänni- schen Laängenmaaße, nämlich der Lachter, von beinahe 7 Fuß, fait so Zoll 1), Was von einer Lagerflätte an der Gröoberfliche erfcheint, heißt das Ausgehende, bei Gängen auch das Aus- beißen. Das zunächſt über den Gängen Liegende heißt das Han— gende, das unter ihnen Lirgende heißt das Liegende. Bei ganz ienfrechten Gängen heißt man diefes Beides Gangulmen, bei Flötzen jenes das Dach, dieſes die Sohle. — wird fol⸗ gendes Far. Es iſt: 1) Die Mächtigkeit einer Lagerſtätte der ſenkrechte Abſtand zwiſchen dem Hangenden und Liegenden, den Gangulmen oder zwiſchen dem Dache und der Sohle, d. h. die Dicke der Lagerſtätte. 2) Die Länge und Teufe aber die Erſtreckung von einem Ende zum andern zwiſchen dem Hangenden und Liegenden durch. Die beiden äußerſten Spisen des Ganges nach dem Streichen find die Enden. Man nennt fie in Bezug auf den mittleren Theil die Flügel. 4) ueber andere Grubenmaaße f. Lempe Magazin VII. 157. IH. Bon der Unterſuchung der Erdoberfläche und von den Verſuchsbauen. $. 91. 1) Sm Allgemeinen Solche Lagerftätten von Mineralförpern werden nach den bis her angegebenen Kennzeichen nicht blos durch Zufall entdeckt, ſon— dern ſie werden auch aufgeſpürt. Die Kunſtgriffe dabei ſind emi— nent praktiſcher Natur und nicht allein nach der geognoſtiſchen Beſchaffenheit einer Gegend überhaupt, ſondern auch insbeſondere nach der Natur des zu unterſuchenden Gebirgs verſchieden. Als allgemeinſte Regel gilt, daß Strombette, Anſchwellen von Gewäſ— fern, beſonders aus Gebirgen, Bergſpalten, Klüfte, enge Thäler— Rodungen u. dgl. mächtige Hilfsmittel ſind, daß man eine Gegend mehrmals bereiten muß und über alle Entdeckungen und Lagen genaue Regiſter geführt und Karten gezeichnet werden 1), Hat man aber äußere fichere Anzeige von Lagerftätten gefunden, fo muß das Aufgraben der Mineralien u. dal, felbii, d. h. das Schürfen, beginnen. Darum werden verfchiedene Verſuchsbaue nörhig, je nach der Lage des Ortes umd der Formation 2), Es gehört hierher: 8* 116 1) Das Graben tiefer Löcher in verfchiedenen Diſtanzen auf ebenen Flächen, namentlich 3. B. bei Verſuchen auf Torf, 2) Der Gebrauch des gewöhnlichen Rad- oder Brunnenbohrers, init dem man Löcher in die lockere Erde 3. B. auf Wiefen bohrt, in verschiedenen Diftanzen, um Mächtigkeit und Teufe der Lager oder Bänke zu erforfchen. 3) Dad Ueberröfchen, d. b. die Führung eines Grabens oder zweier fich durchkreutzenden Gräben, wobei man aber fo fcho- nend als möglich mit der fruchtbaren Oberfläche umgeben muß. 4) Das Einführen von mehr oder weniger wagerechten, und mehr oder weniger fenfrechten Eingängen auf den Gang oder das . Lager, Erjtere find Schurfftollen, Leztere aber Schurfſchachte. Da fie fchon mehr als bloße Verſuchsbaue find und bei ihrer Con— ſtruktion auf ihren ſpäteren Gebrauch gerechnet wird, ſo ſollen ſie bier blos erwähnt, das Nähere aber unten vorgetragen werden. (‘. 9.) 5) Die Unterfuchung mit dem Erd- oder Bergbohrer, d.h. einem and mehreren Anfchraubeftücen bejtehenden und mit verftähl- ten Bohrern verfehenen Fnftrumente, welches zum ————— der Gebirgsarten gebraucht wird, 1) Viel Praktiſches hierüber bei Brard Grundriß ©. 35 fola. und in v. Leonhard Agenda geognostica, ©. $. 86. Note 3 oben. 2) Bei den Steinfohlen theilt man die Haupt:, Neben; und Querthäler ab. Sie finden fich ſtets am Abhange älterer Gebirge und in Becken. Sie find mit verfhieden mächtigen Erdrchichten überdeckt, oft fchbon mit vinem Stocke aufzuwühlen. Sie fommen mehr in Nebenthälern vor, in Begleitung von Kohlenfandftein und Schieferthon Die Braunfohlen oder der Lianit kommen befonders in der Molaffe und im plaftifhen Thone vor, in Lagern. und unregelmäßigen Maſſen. Die Selsarten in ihrer Nähe find bituminöss. Der Torf fommt in niedrigen ſumpfigen Gegenden vor, und in Thälern mit horizontal fließenden Waſſer. Ginftizsität des Bodens zeigt ihn an, da ev nicht Tier liest. $. 92. ee, 2) VBohrverfuhe insbefundere, Der Erdbohrer. Der Erd- oder Bergbohrer 1) beſteht aus dreierlei Be— ſtandtheilen. Sie find: | 1) Das Anfangsftücd, welches aus Eifen befteht, oben eine Drehſtange (Drehling, Krückel) horisontel aufnimmt und mit einem Ringe oder Bügel verfehen tft, in den man das Geil zum Herausziehen des Bohrers befeſtigt, und welcher am Anfangetuge ſelbſt drehbar iſt. \ 2) Das Seftänge, d.h. eine wechfelnde Anzahl von eifernen 4 Zuß langen Stangen (Berlängerungsftüden), welche, je tiefer der Bohrer in die Erde geht, immerfort angefeht werden, Am Pr 117- einfachften geſchieht dieſes Anfegen a) durch Schrauben fo, daß am einen Ende des Verlängerungsitücdes eine Schraubenmutter , am andern aber eine Schraubenfpindel ſteht; b) durch Muffen, d. b. fo, Daß an dem einen Ende des anzulegenden Berlängerungs- ſtückes eine Büchfe angebracht it, welche über die Zufammenfügung bin auf das Ende des bereits befeitigten Geſtänges übergreift und durch eine vorgeſteckte Feder feftgehalten wird; oder ec) durch Ga— bein, d. b. fo, daß jede Stange am einen Ende eine Gabel, am andern aber einen Zapfen hat, der in die Gabel des fchon befe- ſtigten Geſtänges geiteckt und durch zwei Echraubenbolzen befeftigt wird 2), 3) Das Enditücd, welches unmittelbar auf dem Gefteine arbeitet und fich alfo nach der Härte deffelben richten, abnehmen und anfesen lafıen mug. Man umnterfcheidet daher folgende End- füde: a) den Schaufelbohrer, d. h. einen mehr oder weniger eylindrifchen Bohrer, welcher der Länge nach um einige Zolle ge- Öffnet ift, unten an der übergreifenden Seite in eine fchräge Spike endigt, bei einem Durchmeſſer von 3—4 Zoll eine Länge von 12—18 Zoll hat und fogleich im Alluvium gebraucht wird; b) den Hohlbohrer, d. h. einen wie der vorige cylindriſch geformten, aber von ihm dadurc) umterfchiedenen Bohrer, daß er nicht ge- fchloffen it; c) den Schnedenfchraubenbohrer, d. h. einen Hohlbohrer, der fich gegen unten verengt und in eine gefrümmte Spike ausläuft; d) das GSteineifen (Trepane), d. 5. ein in eine Doppelipise oder breitgedrüdte Schärfe auslanfendes ſtählernes, 16 — 18 Zoll Tanges und am Kopfe 3 Zoll breites Unterſtück; e) den Koldbenbohrer, d. h. ein mit 5 Stahlſpitzen verſehenes, im Gevierte auslaufendes, ſtählernes, in der Mitte pyramidifch zulaufendes Unterſtück; f7) den Kronenbohrer, wie der Kolben— bohrer befchaffen, nur ohne die Ste Dyramidifche Spitze in der Mitte; 2) den Meißelbobrer, d. 5. ein Unterſtück mit einem furzen, dicken, kugelförmigen Kopfe; bh) den Löffel oder Kräßer, zum Herauszichen des trocdenen und naffen Bohrmehls, Für welchen ‚ erften Zweck der Cylinder mit einer 1% Zoll breiten Längenfpalte von oben nach unten verfehen ift, wo er Durch ein ſchräg liegendes Blättchen gefchlofen wird, während für den zweiten Zweck das Inſtrument unten ganz gefchloffen ift und die Spalte nur bis zur Hälfte gebt; i) die Sandfälle, d.h. einen eifenblechenen Trich- ter, der in eine ſchneckenförmige Spitze ausläuft; k) den Bohr- und Sohlenlöffel zum Heransziehben des kochſalzhaltigen Waſ— ferd, d. h. einen unten verfchloffenen Eylinder, deſſen obere Oeff— nung durch einen Deckel bedeckt wird, den eine Feder zudrückt und 118 der durch eine längs des Bohrgeſtänges zu Tage gehende Schnur oder einen folchen Draht aufgezogen wird; 1) den Schmand- Löffel, d. bh. einen zum Reinigen des Bohrloches eingerichteten, 3— 3", Fuß hoben Becher aus Blech, an deffen Ende fich eine ungefähr 1°, Zoll weite Oeffnung befindet, die von einem meſſin— genen leicht beweglichen Fallthürchen gedeckt wird und mit einem Gewichte zu befchweren iſt; m) die Zangenſtücke (Fangſtücke oder Sucher), d. h. mehr oder weniger zangenartige und compli- zirte Endftüce zum Herausziehen ſtecken gebliebener Bohrſtücke. 1) v. Gries, Berhreibung ded Berg: und Erdbohrers. Wien 1770. de Pil- lefosse, de la richesse minerale, bearbeitet von Hartmann, II. 114. Gelb» mann, Vom Erd» und Bergbohrer. Senne 1823. vrgl. mit Blume Unterfuchungen S. 39— 50. Brard Grundriß. 52 folg. Karften Ardiv. VII. ©. 91. Karften, Archiv für Mineralogie, —— Bergbau und Hüttenkunde. I. S. 400, 2) Die Befeſtigung iſt ſehr wichtig, weil ſich beim Fallen und Drehen des Erdbohrers entweder, Geftänge losreißen oder aufihrauben und im Bohrloche ſtecken bleiben könnte. $. 093, Das Bohrgefchäft und feine Borrihtungen. Das Bohren felbit im eigentlichen Sinne diefes Wortes findet nur im Alluvium und Diluvium Statt. Sobald man auf hartes Geftein stößt, beiteht die Manipulation des Bohrgefchäftes im Herumdreben, Heraufziehen und Fallenlaffen des Bohrers. Die Endſtücke deſſelben wechfeln mit der Härte des Gefteines und der nörhigen Arbeit. Die ganze Operation muß aber mit genauer Auf- und Vorficht gefchehen. Die heraufgezogenen Schichtarten müfen geordner und unterfucht, und das Bohrgefchäft protofollifch aufgezeichnet werden. Unachtfamfeit, Verzögerungen, Langfamfeit 1. dat, bringen in den Bohrverfuchen oft folchen Schaden, daß fie nicht allein ihren Zweck nicht erreichen, fondern auch die Bohrinftrus- mente ſtecken bfeiben und die Gebirge verlaffen werden müfen 1). Zur beguemern Bolführung des Bohrgefchäftes find mancherlei Vorrichtungen nöthig. Man rechnet hierher : 1) Den Bohrftand, d. h. ein Gerüſte über der Erde, auf dem die Bohrarbeiter ftehen und arbeiten. Statt deſſen gräbt man auch oft — 2) eine pyramidifche, 18 Fuß tiefe, Grube, die ſich nach unten verengt, oben an jeder Seite 18 Fuß weit iſt und sh ihren Seiten mit Brettern beffeidet wird, welche durch immer enger werdende Bierlinge gehalten werden , wovon der unterſte 8 Fus weit ift2). Oft aber iſt 3) das Abe Ebenen des Sohrarnihes zum sangen Geſchaͤfte ſchon hinreichend. 119 4) Das Lochholz (die Bohrſcheibe), d. h. ein Holz von 19 Leipziger Zoll Länge, 11 Zoll Breite und 3--6 Zoll Die, in deffen Mitte fich ein mir Eifen gebüchstes rundes Loch befindet, über welchem zwei ciferne von der Seite Laufende Klappen zuſam— mentreten und eine etwas Fleinere runde Oeffnung bilden. Dieſes Inſtrument wird fogleich beim Beginne des Bohrverfuchs in die Erde befeftigt und dient zur fenfrechten Haltung der Bohritangen 3. 5) Die Sandröhren oder das Bohr-Nöhrenwerk, d.h. eine hinreichende Anzabl A—5 Fuß langer, 6 Zoll im Aufern Durchmeffer dicker, efiger oder runder Röhren, wovon Die erite in einen 6 Zoll Fangen eifernen Anſatz ( Schuh) eingepaßt und mit 4 eifernen Nieten befeitigt ift, damit fie beffer durchdringen Fann. Wie fich das Bohrloch vertieft, werden dieſe ohren, eine über und nach der anderen, eingefeilt. Beide Enden jeder Nohre haben einen eifernen Ning im Holze feitgenietet, An der oberen Kante des. Ringes der unterfien Röhre find eiferne Berbindungsfchienen perpendifulär herauf zu angebracht, Die in der Mitte mit einer eifernen Schraubenmutter durchlocht: find. An der unteren Kante des Ninges der oberften Röhre find diefelben perpendikulär herunter zu angenietet. Diefe Vorrichtung dient zum Teichteren Wieder— beranfzichen der Röhren 9. 4) Beiſpiele bei Brard Grundriß E61. Blume Unterfuchungen ©. 93. 116. 2) Brard Grundriß ©. 67- 3) Blume Interfuchungen ©. 56, Aehnlich, aber sufammengefegter, iſt die fogenannte Lehrröhre. ©. Selbmann, vom Erd» und Bergbohrer. ©. 52. 4) Blume Interfuchungen. ©. 82. Selbmann, vom Erd» und Bergbohrer ©. 49. Brard Grundriß ©. 67. $. 94, Fortfebung. 6) Die einfache Namm-Mafchine (Kate), sum Einram- men diefer- Röhren, wobei man jedoch nicht unmittelbar auf die- Röhre ſelbſt rammt, fondern auf den fogenannsen Mönch oder Röhrenkopf, der auf die Röhre gepaßt wird. 7) Das Bohrgeräfte, d.h. eine eigene Mafchine zum Her- ausziehen des Bohrgeflänges » welche aus drei, oben in einen Winkel zufonmenlaufenden, Balken beſteht, im deren Winkel eine Rolle angebracht it, über welche das. im Bügel oder Ringe des: Anfangsſtückes angefefligte Seil zum Aufzichen läuft. | 19 Die älteren und verbefierten Hebebäume, Hebeladen, Hand— göpel, Holzheben , Bagenwinden, Haſpel und Flaſchenzüge. 129) 9) Die Dode, d. b. ein Fußgeſtell von ſtarken Balken, in der Form von ?/, eines Kreutzes, welches in der Mitte und an den drei Balkenenden durch Pfähle in die Erde gerammt wird. Am oberen Ende des mittleren Kreusbalfens find zwei, in Form einer Hebelade mit Löchern und eifernen Bolzen verfehene Säulen per- pendikulär befeftigt. Auf den in iene Säulenlöcher geſteckten Bolzen ruht num der Hebeların, durch den das Geſtänge gehoben und ge— fenft wird, Er iſt an der einen Seite mit einem Drüdel ver- feben und an der anderen mit einer Gabel von Eifen, deren beide Zinfen durchlöchert find und einen Bolzen führen, in dem das Geſtänge befeftigt wird 1). 10) Mehrere eomplizirte Bohrmafchinen, deren Brauchbarfeit aber noch beftritten wird 2). Da num aber durch den Bohrer weder die Art der Gebirgsfor- mation, noch ihr Fallen, Streichen, Hangendes und Liegendes mir hinlänglicher Sicherheit in allen Fallen beftimmt werden kann, fo find die Bohrverfuche am beiten angewendet in regelmäßig ge— fchichteten Gebirgen, zur Beſtimmung der Mächtigfeit der Lager, Flötze und Bänke, zur AUnterfuchung der Erſtreckung, Gang- und Erzart von zu Tage ausgehenden Gängen und Lagern, zur Auf- fuchung von Quellwaſſer, artefiicher Brunnen und Salzſohlen, und endlich zur Beförderung des Luftzugs in Bergwerken 3). . 41) Blume nterfuchungen. S. 87. 2) Selbmann, vom Erd; und Bersbohrer. S. 65—58, Blume Unter ſuchungen. S. 1 —93. 3) Brard Grundrif. S. 654 —T3. — IV. Bon der Anlegung der Grubengebäude. 3 $. 05, 1) Arten und Theile der Grubengebäude. Man bat, um auf die nusbaren Mineralien zu kommen, ver⸗ ſchiedene Zugänge in die Erde. Nämlich: 1) Wagrechte (oder nur wenig gegen den Horizont geneigte) Zugänge. Führen fie von Außen nach Innen, dann heißen fie Stollen; verbinden fie aber zwei Stellen des Bergwerkes im Innern mit einander, dann werden fie Streden genannt. Der ‚oberfte Theil oder die Decke derfelben heißt Firft oder Fort, der ihr entgegengefeßte aber Sohle. Die beiden Wände derfelben nennt man Ulmen, den Eingang des Stollend das Mundloch, und das Ende deffelben das Stollenort. Ze nach dem Zwede, wozu die Stollen dienen, haben fie ihren Namen, obſchon fich oft. 121 alle Zwecke in einem einzigen vereinigt finden. Dient der Stollen zur anfänglichen Interfuchung des Gebirgs, dann heißt er Schurf- ftollen (8. 91.95 dient er zur — der Mineralien, Förderſtollen; dient er zur Bewirkung des Luftzuges, Wetter ſtollen; und dient er zur Ableitung des Waſſers, Erbſtollen. Man macht das Mundloch eines Stollens wenigſtens 1 Lachter über den höchſten Stand eines nahegelegenen Waſſers, z. B. in Thälern mit Flüfen und XA.hen, um einer Ueberſchwemmung der Baue zuvorzufonmen. Bor demfelden wird der Schutt (Bergem vorfichtig in einen Haufen CHalde) geſtürzt, daß ebendaſelbſt ein ebener Platz bleibt und der Stollen ſelbſt vor Waſſer gefchüst wird. Die Stollen find von verfchiedener Höhe und Breite, doch nicht ſchmäler als 3, — 3%, Fuß an der Sohle, wenn fie mit Karren befahren werden follen 1). Fe feiter das Hangende und Liegende it, deſto höher darf der Stollen fein. Davon hängt auch die Form der Förſte ab, die bald horizontal, bald ein Gothiſcher (Spyis-) Bogen, der am Ellenbogen der Arbeiter beginnt, fein kann; lezteres, wenn das Geſtein nicht brüchig oder wenn der Stollen querfchlägig, d. b. fo durch das Nebengeftein geführt it, daß er den Bang abfchneidet oder überfährt. Sol der Stollen zugleich zur Wafferableitung dienen, fo reicht 0,015 Zoll Anſteigen auf 1 Lachter bin. Das Waffer läuft entweder auf der Seite oder in der Mitte des Stollens ab. Der dazu dienende Kanal heißt Waſſerſeige. Gie liegt unter dem Sohlenbalfen an dem Mund- loche und unter dem Geſtänge am Stollen ſelbſt. Dieſes aber beſteht aus mehreren, auf zwei der Länge nach Taufenden Balken (Tranewerf), etwa zwei Fingerbreit von einander angenagelten Querhölzern oder Brettern, die zum Fahren und Gehen dienen I 2) Mehr oder weniger fteile Zugänge. Sie heiten Schächte, wenn fie zu Tage ausgehen; Geſenke oder Abteufen, wenn fie im Innern Derter mit einander verbinden; die Seiten des Schachtes heist man Stöße, die Sohle deffelben aber Scheibe. Man unterſcheidet die Schurf-, Förder» (Treib-), Fahrſchachte, und die Kunftfchächte, in welchen Yezteren die Bumpflangen zum Herausheben des Waffers gehen. Alle vier Zwecke erfüllt oft auch ein Schacht. Die Länge, Höhe und Weite der Schächte hängt ebenfalls vom Geftein und von der Lage des Minerals ab I. Die Form it oval, rund oder eig. 1) Als gute Dimenfionen eines Stollens gibt Brard (Grundrif. ©. 47—43.) an: 5 Parif. Suß Höhe, 3 Fuß 6 Zoll Weite an der Gohle, ımd 2 Fuß 6 Zoll Weite an der Sörfte, im Lichten der Simmerung ($. 96), fo daß daß Gebirge 8 Zoll höher und 16 Zoll weiter auszubauen ift. 2) Dad Geftänge befteht auch bins aus Brettern und Tiegt auf der Sohle auf: 422 3) Die Sahı: und Kunſtſchächte find immer kleiner, als der Förderſchacht, und von diefem 6105 durch Balken und Bretter gefchieden. Man theilt die Schächte auch nach dem Neigungswinfel ein ($. 83.) Brard (Grundriß. S. 50.) rechnet bei einem Verſuchsſchachte von 50 Lachter Länge, eine Höhe von 9 Fuß und eine Weite. von 6 Fuß mit der Zimmerung; bei feftem Gefteine und runder Sorm einen Durch— meer von 6 Fuß. k $. 9. 2) Grubenficherung. a) Grubenzimmerung. Alle diefe Zugänge und Grubenbaue müſſen befeftigt fein, um die Arbeiter gegen den Einfiurz der Gebirge zu fichern. Dies ge» fchieht entweder mit Holz, und heißt Grubenzimmerung, oder mit Steinen, und beißt Grubenmauerung ). Die Gruben- zimmerung iſt verschiedener Art, je nach der eitt-, zwei- drei- oder allfeitigen Feigheit (Lockerheit) des Geſteins. Sie beitebt: 4) Bei Stollen und Streden entweder in quer von einer Ulme zur andern an die Forte getriebenen Balfen und Brettern (der Kappe); oder fie. ift halbe Thürfodzimmerung, wenn blos folche Kappen, Seitenpfoften und Bretter an einer Seite an— gebracht find; oder ganze Thürſtockszimmerung, wenn aud) die zweite Ulme gesimmert iſt; oder ganze Thürſtockszim— merung mit Sohlhölzern, wenn auch die Sohle mit Bfoften ge zimmert iſt; oder endlich ganze Thürſtockszimmerung, mit Tragmwerk, Förderungsgeftänge und Waflerfeige ). Die ganze Zimmerung gefchieht ohne Zapfen und Nägel, fondern durch bloßes Ineinanderfügen vermittelt Bogen und Winkel, Länge den Ulmen werden zwifchen fenkrechte Pfähle Bretter quer eingetrieben, fo auch an der Förſte, wo jedoch Alles horizontal Fiegt und etwaige Zwifchenräume zwifchen Geſtein und Zimmerung mit Faſchien ausgefüllt werden müſſen. 2) Bei Shächten und Gefenfen entweder in der Bolzen fchrotzimmerung oder in der ganzen Schrotzimmerung. Die Lestere beftebt aus lauter der Länge des Schadhts nach auf einander gelegten Vierlingen. Die Erftere aber befteht in folchen, 4—4', Fuß von einander entfernten, Bierlingen, welche durch fenfrechte Balfen (Bolzen) unterflüst und durch Tragſtempel, d.h. in die Bühnelöcher an den Schachtulmen getriebene Quer- bolzen, an ihren kurzen Seiten getragen werden 3). 1) de VFillefosse Minerafreichtfum. II. 178. Cancrin, Erfie Gründe der. Bergs und Salzwerfäfunde. (Sranff. 1773— 91.) I. 68. Delius Bersbaufunft. I. 310. 437. Karſten Archiv. II. IV. V. IX. XVI XVII. DOingelftedr, Anleitung zur Grubenzimmerung. Schneeberg 1793. Erler, Anleit. 3. Etredens und. Schahtnauerung. Freiberg 1796. Gäsfhmann, Anleitung sur — mauerung· Schneeberg 1830. Brard Grundriß. ©. FR 123 2) Die Zimmerung mit Unterzügen beſteht darin, Su nun längs der Förſte Balken legt und fie mit Thürſtocken unterſtützt. Sa 3) Diefe Tragftempel werden auch nöthig bei fchwebenden Strecken (Diagds nalen oder Bremsbergen) bei einem Falle von 40—45 Graden. Es erſcheinen dann die beiden Thürſtöcke, die Kappe und die Schwelle zufammen als der Vierling. — Der Bierling bei der Schachtzimmerung befteht nämlich aus 2 längern und 3 fürzern Bolzen, wovon 2 am Ende und 1 in das Geviere eingerücdt angebracht ift, um fo den Schacht in den Zreibs einerſeits und Fahr- und Runftfchacht anderſeits zu theilen, weshalb zwiichen je 2 davon Bretter eingeführt werden. — Auf dem Oberharze fennt man auch noch die verlorene Zimmerung mit Getricben, und fatt der vierecfigen die achtecfige Schachtzimmerung Auch ift dort die ganze und BolzensScvotzinnmerung verfchieden. Bei Tarnowis in Schleſten wandte man such die Getriebszsimmerung an. Brard Grumdrif. ©. 292. Karſten Archiv. II. b. 146. IV. 212. - Auch fihert man Eleine runde Schadte mit Baums aweigen. Brard Grundriß. ©. 297. $. 97. Fortfeßung. b) Grubenmancrung. Die Örubenmanerung verdient vor der Zimmerung, zwar ‚nicht in Betreff der Koften, aber wegen ihrer Stärke, Sicherheit und Danerhaftigkeit den Vorzug. Gie ift: 1) Bei den Stollen und Streden entweder theilweife oder ganze Mauerung, je nach der Brüchigfeit des Geſteins. Hiernach bat man eine Förſtenmauerung im Gewölbe, Mauerung der Ulmen mir Kappen, Mauerung der Förfte nebft einer Ulme, Mauerung ‚der Förſte und beider Ulmen, und allfeitige Mauerung, und zwar in elliptifcher Forin, wobei das untere Ende der großen Are nach die Wafferfeige macht. Die geradlinigte Mauerung heißt man Sheibenmanerung, und die bogenförmige dagegen Gewölbe— mauerung h. 2) Dei den Schächten und Geſenken unterſcheidet man wegen der Mauerung die feicheren von den flachen Schächten. Für die feicheren Schächte gibt es eine länglich viereckige, rumde r und eine elliptifche Mauerung. Leztere it die beite, weil fie die Feftigkeit der Bogenmanerung mit der Bequemlichkeit der länglich viereckigen für die Theilung in zwei Theile und die Förderung im nich vereinigt. Am Veichteften it die Mauerung, wenn fie fonleich beim Abtenfen des Schachtes geſchieht; am fchwierigiten, wenn in einen viereckigen Schachte die faule Zimmerung durch die Mauerung Iefent werden fol. Das Schwerfte ift immer, der Mauerung einen gehörig feften Standpunkt zu geben, Bei feſtem Gefteine wird hierzu dieſes benutzt und darum weit genug ausgehauen; im ge prägen Gefteine aber ein Rot oder Geviere von Hol oder Eifen wie in England), oder auch das Ausmauern von ſtarken Bogen, Die dazu. beftimmt find, der Manerung zur Stüße zu dienen 9. — DE 124 Die Mauerung flacher Schächte it entweder Kellerhals- mauerung (bei 60 Graden Fall des Ganges und Darımter), d. h. ein halb Fiegendes und halb fortlaufendes Gewölbe, oder Mauerung mit überfpringenden Bogen, d.h. lauter fenfrechte über ein- ander ftehende Scheibenmanern von geringer Erſtreckung, die über einander bervorfichen und eine jede für fich auf einem Bogen fieht 3. 4) Die fogenannte Gurtmauerung (zu Idria in-Krain) befteht aus ellip: tifhen, 1 Suß breiten und 1— 2 Fuß von einander entfernten Gewolben. 2) Als Schachtfcheider, welcher den Schacht in zwei Theile trennt, hat man auch fchon Manerung angewendet. Aber wegen ver Wohlfeilheit, Leichtigkeit und des Raumerſparniſſes ift die Zimmerung vorzuziehen. 3) Eine der merfwürdisften Echachtmauerungen ift die Senfmauerung, angewendet auf der Sriederichdgrube bei Tarnowis in Schlefien und beim Tunnel in London.‘ Nachdem man einen vierefigen Schacht einige Lachter tief abgefenft hat, legt man in denfelben einen ftarfen geichenen wunden Roſt oder Kranz auf die Sohle. Am Äußeren Rande diefed Kranzed -werden Latten fenfreht aufwärts ange: nagelt und ihre obern Enden ebenfalld® an einen, jedoch etwas jchwächeren Roſt befeftigt. Der Raum zwifchen diefem Holskaften wird ausgemauert. Hierauf wird inner halb des Mauerwerfd die Sohle weiter abgereuft, der Roſt dann losgeſchrämmt ‘ und ſenkt fih nun im die Teure, fo weit als man ihn haben will. So wird der folgende Roft an diefen mittelit Latten befeftigt und fortsefahren, bis man auf feſtes Geftein komme, um die gewöhnliche Echachtmauerung anzuwenden. Karſten Arkhiv. IX. 168. Brard Grundriß. ©. 315. $. 98. 3) Fahrtanfalten. Die Anftalten, um in Die Bergwerfe und aus denfelben zu gelangen, find fehr wichtig. Ihre Einrichtung darf nicht ohne genane Berückfichtigung der Zwecke, der Bequemlichkeit, Sicher⸗ heit, Fertigkeit, Sefahrlofigkeit und der Nettbarfeit der Grubenlente bei Gefahren geſchehen. Man bedient fich FORMDer Fahrtanftalten, | um die Gruben zu befahren: 1) Auf mehr oder weniger dachen Schachten eines Stockes, den man zwiſchen die Beine als Steckenpferd ſteckt, und abreitet. 2) Der ſogenannten Rollen, d.h. geneigter glatter Ebenen, auf die man fich fett und abrutfcht, z. B. in Dean — und in Wieliczka. | 3) Der Tonnen und Kübel, in welchen man an Seilern v8. Geftein fördert, oder auch anftatt diefer-gewiffer Seſſel oder Sättel mit Steigbügeln, welche an die Geiler befeftigt find, 3. * in England. — 4) Der Treppen von Holz, Ri} der in das Geſtein oehanenen Stufen, 3. B. in Frankreich, Stalien, Steiermarf, Schweden. 5) Der Fahrten mit einem Schenkel (Balken), am dem auf \ 3 125 beiden Seiten die Bolzen hervorſtehen, um binab- und hinanzu— klimmen. 6) Der Leitern oder Fahrten von Holz oder Eiſen Clejteres in. England) von 10—12 Fuß Länge, mit Nuhebühnen von Holz, um daran hinab - und hinauffahren zu können, ohne fich hindernd auf denfelben zu begegnen. Es iſt wohl feinem Zweifel unterworfen, daß die fechste Art die beite iſt, da fie allein alle obigen Eigenschaften bat, und nicht fo viel Raum und Koften erfordert wie die vierte 1), 4) Brard Grundriß. ©. 127 u a. W. $. 9. 4) Metterlofung. Unter Wetter verftcht man die Grubenfuft. Unter Wetter Iofung ) die Thätigkeiten und Anftalten zur Berbefferung der- ſelben. Böſe nicht athembare) Wetter im Gegenfase der guten (athembaren) find entweder matte, welche großtentheild Fohlen» faures Stickſtoffgas, Arſenik- oder Merkurialdämpfe enthalten, oder Ichlagende, nämlich größtentheild entzündliches Kohlenwaſſer— ſtoſfgas. Der Aufenthalt der Menfchen, die Lichter, das Feuer, faules Holzwerk, das Mineral felbit, und die Berwitterung von Geftein find Hanpturfachen ihres Entſtehens I. Man bedient fich zur Sicherung gegen ihre fchädlichen Folgen folgender Mittel: 1) Zur Entzündung der fchlagenden Wetter jetzt, nachdem die Fenermänner und die Flintenfchüfe mit Zündfraut als weniger tauglich befunden worden find, der Sicherheitslampe von Davy. Ihre Conſtruktion beruht auf zwei Haupterfahrungen, nämlich darauf: a) dag eine Flamme durch ein Drabtgeflechte von 100 Löchern auf einem Quadratzolle von der Außern Luft gefchie- den, mit diefer nicht in Berührung tritt, und b) dag ein Spiral von Blatindraht in der Rothglühhitze die langſame Verbrennung des Kohlenwafleritoffgafes bewirkt und erhält. Die Davy' ſche Sicherheitslampe beficht daher aus einem mefingenen Delbehälter, in dem der Dacht angebracht wird, aus einem über die Flamme geſtürzten Drahtgazecylinder obiger Beſchaffenheit, welcher oben einen eben fo belöcherten blechernen Hut hat, und aus einem im - Eylinder über der Dachtflamme feit angebrachten Spirale von Platindraht. Die anderen Beitandtheile find Nebenfachen. Die ichlagenden Wetter dringen durch den Eylinder an die Flamme, verbrennen an ihr langſam ohne Erplofion, und wenn diele nicht mehr brennen kann, am Platinipirale in der Rothglühhitze, was 126 einen ſolchen Schein gibt, daß der Arbeiter damit die Grube, be> fahren kann, ohne der Gefahr ansgefest zu fein, daß durch das Verbrennen jenes Blechhutes die Flamme ausbrechen und cine Erplofion verurfachen wird 3). Kommt er wieder mit der Lanıpe in die athembare Luft, dann lodert der Dacht wieder auf. 2) Zur Ableitung der Wetter, alfo auch zur Sicherung gegen matte Wetter, der Wetterwechfeln, d. h. folder Ein-‘ richtung der Zugänge, daß ein Luftzug erhalten wird, Ihre Con- firuftion beruht anf der Erfahrung, daß die Grubenluft im Win- ter wärmer und leichter , im Sommer aber Falter und fchwerer if, als die äußere. Setzt man num die Mundlöcher der Schächte und Stollen in verfchiedene Ebenen und bringt man fie mit einander in Verbindung, fo wird im Winter die äußere Luft am tief Tiegenden Mundloche ein- und die Brubenfuft am höheren berausflrömen, aber im Sommer umgefehrt. \ Solche Zuafchächte heißt man Lichtlöcher oder Werrerfchächte, auch Wetterfamine, wenn fie bloße 3—A Fuß weite Gefenfe find. Kann man diefen Luftzug in die Wafferfeige anbringen, fo ift es für die Arbeiter beffer, In der Regel iſt aber der Schacht durch den Werterfcheider in zwei Theile getrennt, und jene ſtehen ein Lachter über die Schachtöffnung hervor. Tim aber den Zug zu verfärden, fest man in die Schächte vom Tage hinein auch Werterlutten, d. b. hölzerne Möhren, welche oft fenkrecht, oft horizontal, trichter- förmig erweitert, dem Winde entgegen gerichtet find, nm ihn beffer aufzufangen. Diefes nennt man Wetterführung 9. 3) Zum Ein- wen Ausblaſen der Wetter verfchiedener künſtlicher Mittel. Die Luft wird eingeführt: a) vermittelft großer Blasbälge mit mehreren nach verfchiedenen Richtungen fich öffnen— den Bentilen (Werterbläfer); b) vermitteit der Wetter- Wind-) Trommeln oder des Wetterraded, d. h. runder, 6 Fuß Durchmeffer zählender Gehäuſe, in denen fich ein acht- flügeliges Nad zur Aufnahme Des durch die Zuglöcher am Gehäuſe bewirften Luftzuges befindet, das die Luft in die Schächte wirft; ec) vermittelft der Waffertrommeln, d. b. oben trichterförmig fih mündender und gegen unten fih verengender Hauptröhren, welchen durch fchiefe Seitenröhren Die Luft zugeführt wird, und in welchen diefelbe durch Wafler, das durch den Trichter einftürzt, nach unten in einen, manchmal auch noch mit einem Flügelrade verfehenen, Behälter geriffen, amd von da durch Röhren in die Grube geleitet wird, Sie find nur bei hinreichender Warermenge und Teichter Ableitbarfeit des Wafers aus der Grube anzumenden. Die Wetter werden aber herausgeſogen und durch andere herbeiftrömende 127 erſetzt a) vermittelſt des Wetterſatßzes, d. b, einer einfachen hölzernen, mit ledernen und hölzernen Nöhren verfehenen Lufr- pumpe; b) vermittelt freier in den Gruben angemachter Feuer sur Confumtion und Anfaugung der Luft; beffer aber anitatt ihrer ec) vermittelt der Wetter- (Wind-) Hefen, mit einer in die Grube führenden, die Wetter über cin Feuer auf einem Roſte Teitenden, Röhre. Diefe Oefen fiehen außerhalb der Gruben und empfangen die Wetter durch die Lutten aus den Gräben herauf 5), 4) Delius Berabaufunf IT. S. 1.. de Fillefosse Mineralreichthum. II. ‘216. III. 59. 4.0. Humboldt, Ueber die unteritdifchen Gasarten. Braunfchweig 41799. Karſten Archiv. IX. 253. X 132. XIX. ©. 515. Brard Grundrif, ©. 346. 2) Beſonders in Steinfohlenaruben, wo fib viel Schwefel findet und die Steinfohlen in Haufen bei Feuchtigkeit erhigen, in winfeligen Gruben, wo fie feinen freien Abzug haben find fie fehr angehäuft und gefährlih. Auch firdmen fie öfters gerade aus den Ulmen in Blafen auf, Über die man Röhren anbringen kann. Oft hängen fie in Bläschen an den Almen, die man zerdrücken kann u. dal; Erplofionen können fchon bei "/ız Kohlenwafierkofgad in dev Amoſphäre entſtehen; bei 2%; verlöfchen die Lampen. | 3) Mäheres darüber in den Annales des Mines. 1. 177. VIII. 209. Giltberts Annalen der Phyſik. 1820. Karſten Archiv. I. a. 165. IT. a. 173. 11.'b. 159. Dingler, volyiechn. Journal. 1829. ©. 125. Brard Grumrif, ©. 361. Der Blechhut und die Befeſtigung des Platinfpirald, fo wie das Zuſammendrehen von 8 Platindrähten in einen ſolchen it von Chevremont erfunden. 4) Eine eiaene Wetterführung ded Vergingenieurs James Ryan befhreist Brard Grundriß. E. 359., nach Repertory of Arts. 1818., Karſtens iv, IX. 253. und Gray's prakt. Chemiker. Weimar 1829. ©. 427. 5) Die Dimenfionen eines foihen Dfens find nah Brard (Grundriß ©. 357.) folgende: Ein runder Afchenfaften, 10 Zoll weit und bis unter den Noft 2 Fuß hob. Der runde Heitskaften, eben 10 weit, aber vom Nofte bi zum Kamine 18 Zoll hoch, und, wo diered anfängt, gewölbt. Durchmeffer des Kamins umten 12; oben 8 Zoll. Höhe des Ofens von der Sohle bid zur oberen Kaminöffnung 7 Fuß, Die der Mauern 2 Suß, und inwendig aus Ziegelſteinen beftehend. Die Heitz⸗ thüre 9 — 10 Zoll []» Thüre des Aſchenkaſtens 18 Zoll Hoch und 1Fuß weit. — Das Feuer hängt man auch in Becken in die Schachte. Allein ſie ſind wegen der fhlagenden Wetter gefährlich. Da fie auf einem Roſte ruhen, fo hat Chevre— mont deshalb vor den Roſt einen Rahmen mit Dady'ſchem Metallgaze ange „bracht. — Die Verfiche mit Chlorfalf zur Verbefferung der Wetter haben ſich nicht bewährt. Karſten Archiv. XVIII. 333 Brard Grundriß. S. 368— 70. $. 100, 3) Wafferlofuns. Die in den Gruben anzutreffenden Wafer find nicht minder Hefahrdrohend, als die Wetter, weil fie nicht blos das Leben der Arbeiter gefährden, fonderh auch öfters den Fortbau unmöglich machen, d. h. die Gruben verfänfen. Auch gegen fie hat man, entiprechend der Wetterlofung, drei Hauptmittel, Nämlich: Das Berdämmen (Cuvelage et Picotage) der Baf- fer, d. h. Vorrichtungen, um das Herzufrömen des Waflerd zu 123 verhiten. Man bedient fich dazu oft: a) der Damme, um das Waſſer auf einer höheren Sohle vom Hinabfturze in tiefere Theile der Gruben zu hindern, Ihre Stärke ift nach ihrem auszuhalten- den Drucke verfchieden, und fie beſtehen in der Regel aus zwei ftarfen Helzwänden, in deren Mitte Leiten eingeftampft wird. SI nahes Waffer zu vermuthen, fo unterfücht man am beiten mit dem Bohrer, um ein schnelles Anfchwellen bei fortgefeßter Arbeit zu verhüten 1). b) Der eigentlichen Berdämmung (Cuvelage et Picotage) der Schächte. Sie grümder fich auf ſehr waſſerhaltende und waſſerfeſte Erofchichten, und fol das Durchdringen der Hafer, wenn der Schacht durch ſolche Schichten geht, verbin- dern, indem fie in ihr natürliches Niveau gehalten werden. Auf einer folchen Schicht mit dem Schächte angelangt, erweitert man den Schacht 4— 4", Zoll über die Jöcher der Zimmerung hinaus, und füttert die Zwifchenräume zwifchen den angebrachten Söchern mit Mood aus, auf welches vermittelt vieler hölzerner Keile meh- rere Bretter fo feit angefeilt werden, daß dad 2—2% Zoll did aufgelegte Moos bis auf einige Linien Dicke zufammengepreßt wird). Man kann diehe Vorrichtungen Wafferhbaltung nennen. 2) Die Waſſerloſung im eigentlichen Sinne, inden man den Waflern einen natürlichen Abflug durch feine eigene Schwere gibt. Dies gefchieht durch die Wafferlofungsitollen, weniger an- wendbar in flachen, als in getheilten gebirgigen Ländern, weil fie an fich fehr Foftipielig und in erfteren Ländern zu lang fein müſſen. Man Tegt dieſe Stollen fo tief an, daß fie möglichtt das Waſſer der höheren Sohlen der Grube aufnehmen. Ihr Bau ift wegen der Nivellirung der Gebirgsoberfläche und wegen der Aufſindung des gehörigen Gefälles fehr Schwer. Dient ein folcher Stollen nicht zugleich zum Fördern, dann braucht er weniger Dimenflon >). 3) Die Wafferbebung, indem man die Waller künſtlich ans den Gruben herauszieht. Man bedient fich dazu, ie nach der Tiefe, aus welcher die Waſſer beraufgezogen werden müffen, außer - den früher angswendeten. archimedifchen Schnecken, Paternofter- werfen, Schanfelfünfte, feßt noch folgender Mittel: a) der Ton- nen und Fäffer auf fchwebenden Strecden und flachen Schächten, indem man fie auf Schlitten oder Wagen, deren Räder auf höl— zernem Geftänge gehen, heraufzieht. b) Der Züber und Kübel zum Heraufziehen, wie bei der Forderung (4. 106,), welche aber | unverfchloffen nicht fo gut find wie jene verſchloſſenen Fäſſer; c) der Sauge- md der Druckpumpen, die wie die Waffer- pumpen überhaupt Fonftrwirt find; d) bei großer Teufe de Kunf- ſatzes, d. b. mehrerer immer übereinander angebrachte. Pumpen 4 129 mit Wafferbehättern (Satzk äſteln), in welche die eine Pumpe eingießt und aus welchen die nächſt höhere pumpt 4); e) des He- bers umd der Lufteompreſſion °). Diele Wafferhebung wird durch diefelben Kräfte wie die Förderung bewirkt. ER. 3, Beſchreibung einer horizontalen Bohrmaſchine bei de Villeſosce —— reichthum. IT. 209. Brard Grundriß. ©. 345. 2) Die nähere Beſchreibung des Verdämmens bei Brard Grundriß. ©. 338 folg. de Villefosse Mineralreichthum. II. 188. Karften Archiv. IV. 214. IX. 209. X. 192. Journal des Mines, XVII. No. 104 et 105. .. 3) Man muß fi) wegen der böfen Solgen der Werfiopfung vor zu eigen Stellen diefer Art Hüten. Brard (Grundriß S. 323.) gibt als befte Dimenfion 5 Suß Höhe und 3 Fuß Breite alt. 4) Zur Literatur: Delius Bergbaufunft. II. 50. de Villefosse Minerab reichthbum. II. u. IH. v. Cancrin erfte Gründe Thl. VII. und Werke über Mafchinenwefen. Brard Grundriß. ©. 327. 5) Befchreibung des Erfieren in Karken Archiv. IV. 217.7 det anderen daſelbſt XII. ©. 35. \ | V. der Arbeit auf dem Geſtein. $. 101. 1) Bergmännifches Gezähe und Geleucte. Die Arbeit in den Gruben kann ohne Lampen (Geleuchte) nicht gefcheben, Sie haben verfchiedene eigenthümliche Formen und jeder Bergarbeiter muß mit einer folchen und dem Fenerzeuge verfehen fein. Da aber die Feſtigkeit des Geſteines ſehr verfchie- den ift, fo hat man auch verfchiedenes Werkzeug (Gezähe) und verfchiedene Arbeiten. Eriteres läßt fich nach Lesterem anordnen. Es gibt namlich: 41) Gezähe zur Lostrennung des Geſteins. Es gehören hierher; a) die. Keilhauen, d. h. mehr oder weniger Feilfürmige ſpitzige Hauen mit farfem Oehr und Helme (Stiel), die zum Zwängen des Gefteines dienen, Man unterfcheidet nach Stärke, Größe und Kürze die Gefleind-, Schramm- und Kerb- (Schlik -) Keilhauen; b) die Lettenhaue, welche vornesu eine. breite Schneide hat und befonders zum Wegnehmen dünner Lettenfchich- ten dient; ec) die Keile (Fimmel, Wölfe) von verfchiedener Größe, die ind Geſtein eingetrichen werden, früher für Mührfteine und Narmorblöde von Holz, jet aber von Eiſen; d) die Treib- fäuftel von verflahltem oder bloßem Eifen, verfchieden geformte ftarfe Hämmer von 8— 20 Pfunden; e) die Heber oder Bred- fangen, ». bh. große Eifenfiangen mit Feilfürmigen, etwas ge— krümmten Spisen, von 15—60 8 Schwere; f) der Schramms ſpieß, der ſich unten in eine vierkantige pyramidiſche Spitze endet Baumſtark Eneyelgidie, 9 130 und auf Kohlenflögen angewendet wird, 8) die Schaufeln und Kratzen, von verſchiedener Form mit langem Stiele. 2) Gezähe zur Spreng- und Schießarbeit. Es gehören hierher: a) die Handfäuſtel von 4—6 8, und fchlanfer und kürzer ald die Treibfänftel; b) die Spiken (points), fchlanfe verftählte Keile; ec) die Geſtein- oder Bergeifen, d. b, ganz fpigige Feine Eifen von verfchiedener Größe und Oeftalt, welche mit einem Helmöhre verfehen, im Beſitze jedes Bergmannes in größerer Anzahl find, und, aufgeſteckt, ein ſpitziges Hänimerchen von ungefähr 2 7 bilden können; d) die Bohrer zur Schieß- arbeit; fie find achtedig oder rund, don Eifen und an beiden Enden verftäblt, aber von verfchiedener Schneide und Spike. Man unter- fcheider den Meiß elbohrer mit bogenförmiger, mit zugefchärfter, mit gerader und ſtumpfer Schneide; den Kreusbohrer, mit vier ausgefchweiften, zwei fich durchkreutzende Schneiden bildenden, Flächen; den Kolbenbohrer, wie die Krensbohrer, nur mit 5 hervorragenden Spisen, eine in der Mitte und vier in den Eden; den Kronenbohrer, ohne die fünfte mittlere Spitze; und den Letten- (Troden-) bohrer, eine runde eiſerne, oben mit einem Loche verfehene, unten Eolbenfürmige Stange zum Trocknen der. Bohrföcher in naffem Geſteine; e) die Krätzer, eine oben mit einem Loche verfehene, dünne, vierfantige, unten mit einem Loffel oder Teller verfehene Stange, zum Herauszichen des Bohrmehls und zum Austrocknen der Bohrlöcher vermittelt eines in das obere Loch befeftigten Lappens oder Wergbüſchels; f) die Räumnagdel, ein fpitiged, oben mit. einem Loche verfehenes weiches Eifen- oder Kupferftängchen zum Offenhalten eines Zündkanals bei der Schieß- patronez g) der Stampfer, eine 31, 2 schwere, unten’ kolben⸗ förmige, mit einer Hohlkehle verfehene, Eifenftange zur Aufnahme der Räummadel, während die Patrone ind Bohrloch Hein wird. Er muß alfo dünner als das Bohrloch fein !). “ 41) Lempe, Magazin für — vINM: 85. Werner, Bergmanniſches Journal. Jahrg. J. ©. 8. Schroll, Beitrag zur Kunſt und Wirthſchaft der Arbeit auf dem Geſteine. Abrchn. IV. v. Moll Annalen. J. 2. 38. Karſten Archiv. V. 277. Delius Bergbaukunſt. L 210. Brard Grundriß. &. 77— 101. $. 102. 8): Feſtigkeit des Geſteines. Das Geſtein bat verſchiedene Grade von Feſtigkeit, * ieh diefen wechfelt auch. die Arbeit auf dem Gefteine fo wie der se | brauch des Gezähes. Es gibt: 3 | J N 131 1) Mölliges (pulveriges) Geftein, nämlich loſe Erde, Sand, ‚Lehm u, dgl., die man mit der Schaufel und Krase wegräumt. 3) Mildes Geſtein, zerreiblicher zufammengebadener Sand, Dammerde, auch GSteinfohlen und Steinfal; manchmal, Man ge- winnt fie mit der. Keilhane und der Fimmel, und fchlägt fie mit dem Fäuſtel in Sand, 3) Gepräges gebräches) Geſtein, namlich Schwer⸗, Feld⸗ und Flußſpath, auch Kalkſtein, Gips, Sandſtein, alle lettigen/ eiſenſchüſſigen, großglimmerigen und kurzklüftigen Geſteine. Man gewinnt fie mit der Schlägel- und Eiſenarbeit, zum Theile indem. man Keile eintreibend fpaltet, zum Theile indem man rinnenförmige Ringe einhant und das Dazmwifchenliegende anshaut (dad Brun— nenhauen), und mit ber Sprengarbeit. 4) Faules Geftein, mit Waſſer und Thon ——— und nicht blockweiſe zu gewinnen, z. DB. allſeitig gebrochene Schiefer, die man mit der Keilhaue und Schaufel gewinnt. 5) Blättriges- Geſtein, das fich in Blätter und Tafeln trennt, nämlich die Schiefer und Geflein mit fehiefriger Textur, die man mit Fimmeln und Brecheiſen gewinnt, aber mit Meißeln theilt. 6) Brückhiges Geftein, das durch alffeitige Riſſe in unregel- mäßige Blöcke getheift, aber unter Benutzung örtlicher Um— - Hände auf die verfchiedenfte Weile gewonnen wird und viele Schwierigkeiten macht. 7) Weiches und zähes Geſtein, durchdringlich mit dem Ge- zähe, zerquetſchbar, aber nur ſchwer zerreißlich, z. B. Schieferthon und Serpentin, marmorartiger Thon bei rothem Sandſteine; man ſchlitzt ſie auf beiden Seiten mit verſtählten Lettenhauen und treibt neben und mitten Fimmeln ein. 8) Sprödes Geſtein, z.B. feinkörniger Granit, die Trappe, Porphyre und einige Sandfteine, blos Durch Sprengarbeit mit Erfolg zu gewinnen. 9) Hartes und zähes Geftein, 3. B. einzelne Quarzarten und Sranite, die man blos Durch Sprengarbeit, * nur durch Feuerſetzen gewinnen kann D. 1) Brard Grundriß. S. 101 — 107. Werner BEN 1:2 - 9% 132 $. 103, 3) Arbeit auf dem Geſteine. Nach der Feftigteit des Gefteines gibt es folgende Arbeiten anf demfelben:: 1) Die Arbeit des Lostrennens, blos mit Hand⸗ Werk⸗ zeugen. Sie läßt keine genügende wiſſenſchaftliche Beſchreibung zu. Denn fie iſt reine Kunſt der praktiſchen Manipulation. 2) Die Spreng- und Schießarbeit, deren Wefentliches in folgenden Arbeiten beftehbt: a) im Bohren einer eylinderför- migen Röhre in das zu fprengende Geftein mit den ($. 101. N. 2.) befchriebenen Werkzeugen; das Berfahren it im Kleinen wie bei den Bohrverfischen und gibt ein Loch von 10—48 Zoll Länge und .— 4 Zoll Weite; b) im Beſetzen, d. h. im Anbringen einer Maſſe, um dem eingelegten Pulver den Ausweg zu verrammeln; nachdem das Bohrloch mit der Batrone geladen ift, gefchieht dies entweder mit einem Holspflode, mit Letten (Lettenbeſetzung), mit Sand (lockere Beſetzung) oder mit Wafer, in welchem Testeren Falle man aber entweder blecherne, hölzerne oder ſtark verpichte Papier - Patronennehmen muß, um das Pulver vor Feuchtigkeit zu bewahren; c) im Wegthun (Entzünden) des Schuffes; Dies gefchieht entweder durch Röhrchen von Schilf, Stroh und mar- figem Holge, die man auf die Patrone befeftigt, durch die Befekung bervorragen laßt und mit Pulver füllt, oder durch Lunten, db. mit einer Pulvermaſſe beftrichene Binfen, Ruthen u. dgl., oder endlich durch fogenannte Raketchen, d. h. Feine mit Pulvermaſſe ansgeftrichene und getrocknete Papierdütchen, die man 3—4 Zoll tief in die Zündröhre fchiebt. Diefe lezte Methode iſt befonders gut bei über fich ſtehenden Bohrlöchern. Zur Entzündung bedient man fich der- Schwefelmännchen und Schwefelfaden, um dem Ar- beiter Zeit zur Entfernung zu geben 1). 3) Das Feuerſetzen, um durch Verbrennen — ———— Holzſtöße das Geſtein mürbe zu machen. Es iſt beſonders anwendbar bei lebhaftem Wetterwechſel und in breiten Gruben. Man treibt vom Förderfchachte aus Strecken gegen die Lagerflätte, bringt an- deren Enden Höhlungen an, die geräumig genug find, um auf einem gelegten Roſte Holzſtöße zu faſſen D. 4) Werner, Bergm. Journal. 5. Jahrg. Bdo. J. S193. dv. Moll Annalen. I. 2. ©. 119. (Luftbeſetzung. Gilbert, Annalen der Phyſik. XXIV. 55. 314. Karſten Ardiv. II. a. ©. 1. Journal des Mines. N. 56. (GSprengen. unter Waſſer.) Delius Bergbaukunſt. I. S. 160. Brard Grundtif. S. 108— 126. 2) Deliud Bersbaufunft. T. 9. 204. de Villefosse Mineralreihtbum. II. ©. 2385. Sreiedleben, Bemerkungen über den Harz. Leipzig 1795, I. 330. 451. 133 VI. Bon der Örubenförderung und Tageförderumg. $. 104. 1) Stollen- und Stredenförderung. Förderung iſt die Hinwegſchaffung des ewonnenen Minerals aus und von der Grube D. Geſchieht fie vom Innern zu Tage, dann heißt fie Grubenförderung. Gefchieht fie aber zu Tage, dann iſt fie Tageförderang, welche durch die gewöhnlichen Transportmittel entweder auf gewöhnlichen Wegen, auf Schienen- wegen, wozu die Förderwagen an den Nädern eigens eingerichtet fein müfen, auf Eifenbahnen, mit Dampfwagen, auf den bei der Grubenförderung gebrauchten Karren, oder mit Kähnen zu Waſſer gefchieht, je nachdem es Ausbeute, Betrieb und örtliche Umſtände geftatten 2). Bei der Grubenforderung gibt es drei Hauptarten, nämlich : 1) Die Streden- und Gtollenförderung Gie 9% - fehieht anf folgende Weifen und ift darnach: a) Rückenför— derung, gewöhnlich nur in Stein» und Braunfohlengruben ange- wendet, fehr mühſam, foftbar und von geringem Erfolge; b) Schlepptrogförderung, angewendet auf fchmalen Koblen- flötzen; der Schlepptrog befteht aus zwei Kuffen von Holz, an denen ein Bretterfaften befeftigt und eiferne Defen angebracht find, in welche das Ziehzeug (Sielzeug) des Schleppers eingehäugt wird; ec) Schlittenförderung, wobei der Mineralfaften auf einem Schlitten fist und durch 4 eiferne Stangen gegen dad Herunter- fallen gefichert it; d) Lauffarrenförderung, wobei der Lauf- farren aus zwei Karrenbäumen beiteht, die hinten in zwei Hand- haben ausgehen, vorne zwifchen fich ein Rad führen, und in der Mitte einen Mineralfaften bilden; e) Hundeförderung, wobei man unter den Hunden abweichend geformte, mit vier kleinen, balb oder ganz fichtbaren, Rädern verſehene, länglich vieredige, mit Eifen befchlagene ftarfe hölzerne Kaftenwagen verfteht, an denen die Hinterrädchen größer ald die Vorderrädchen find; nach der Eonftruftion unterfcheidet man die ungarifchen und die deutfchen Hunde; f) Wagenförderung, wobei fich die Wagen von den Hunden durch die Gleichheit der vier Nädchen, durch die Noth- wendigfeit des Geſtänges (5. 95.) zu ihrer Leitung, durch das Getrenntfein der Fordergefäße vom Wagengeſtelle, und durch die Geſtalt der Gefüße unterfcheiden, welche bald rund, bald vieredig find; g) die Kahnförderung, wen genug Wafler vorhanden it und es überhaupt die Gewerböverhältniffe und Lage der Berg. werke erlauben 3). 134 4) Ueber Sörderung handelt: Böhmer, Ueber Grubenförderung. Sreiberg 179. Delius Bersbaufunft. I. ©. 455. Lempe, Lehrbegr. der Miafchineniehre, 1. Thl. 1. Abthl Leipzig 1795. © Fillefosse Mineralreichthum. II. 188. 613, III. 44. 78. Karſten Archiv. II. b. 28. IV. 146. 102. VII. 86. 396. XIX. 1. 2) Brard Srundriß. ©. 268. 3) Genaue Beſchreibung diefer Mafchinen, befonderd der Wagen und Hunde, bei Brard a. a. D. ©, 214— 237. $. 105, . ’ 2) Diagonalfürderung. 2) Die Diagonalfürderung. Sie gefchieht: a) auf dia— gonalen Streden, die unter einem mehr oder weniger flarfen Winkel anfeigen, um durch fie befonders im Gteinfohlenbane aus den oberen Abbauſtrecken und Gewinnungsdrtern Die Mineralien entiweder auf die Sohle eined Schachtes oder auf die Grundſtrecke und Stollen zu bringen und von dort weiter fordern zu laſſen; fie iſt wegen der Schwierigkeit des Heraufziehens der leeren Gefäße nur bei Flößen von nicht über 30 Grade Neigungswinfel anwend⸗ bar; man bedient fich dabei übrigens der im $. 104. angegebenen Marchinen N); by) auf Bremsſchächten (Bremsbergen), welche man auf zn geneigten Flösen anwendet, mo die Diagonalſtrecken nicht anwendbar find; fie find, auf der Falllinie des Flötzes von der Grundſtrecke anfiteigende, Fat zu einem Neigungswinkel von 36 Graden fich neigende Schächte I, in welchen im namlichen Augenblicke, wenn ein gefülltes Gefäß beruntergelaffen wird, ein leeres berauffommt; weil die Bremsfchächte rechtwinfelig von der Abbanftrede ablaufen, fo bringt man, um die Forderfarren leichter einleiten zu Tonnen, an denfelben eine Drebfcheibe an, auf welche das Gefäß geſtellt und durch die Drehung leicht in die gehörige Richtung gebracht wird; der Name diefer Schächte kommt von dem Wefentlichiten derfsiben, nämlich von der Bremdvorrichtung, d. h. von einem zum Anhalten der hinabrollenden Gefäße die- nenden, halb in einem Kaften gehenden Made, welches vermittelt eines Hebels gehemmt werden Tann, der den beweglichen Kaften am daſſelbe anſchiebt; endlich e) durch die Rolllücher Rolihächte), d. h. ſtark geneigte Fleinere Diagomalitreden auf ſtark geneigten Flötzen u. dal,, in melchen man das gewonnene Mineral, auch Bergen, auf die Grundſtrecken zur Forderung hinabrollen laßt; am untern Ende bringt man Schieber und Gaffe an, um das Mineral in den Mündungskaſten zu leiten. ig A) Brard (Grundriß S. 238.) gibt für die Schlepptrogfdrderung ein Anfteis gen nicht über 189, für kleinere Wagenförderung auf hölzernem Geftänge nicht über 29 20%, für die größere miht über 1% 42°, und für eifernes Geflänge nur für 135 etwa Hals fo ſtark an. Oft it Wageniperre nöthig. Man fördert bier auch mit Sferden, aber ohne großen Vortheil. 2) Auf ganz Nach fallenden Flötzen geht diefe Förderung nicht; doch ſollen 9— 10° Fall bei eirernem Geftänge, und 12 — 15° bei hölzernem Geftänge das Minimum fein. Brard Grundrig. ©. 241. $. 106. - 3) Schadtförderung. 3) Die Schachtforderung. Es ift bei ihr zu bemerfen: a) daß im größeren Theile des Schachtes, der von dem Eleineren durch Zimmerung gefchteden ift, die Fördergefäße am beiten in der Diagonale gegen einander ſtehen; b) daß man fich dabei zum Theile eiſerner Ketten, zum Theile runder, platter und flacher (Band-) Seile bedient; c) daß ald Fordergefäße entweder eigene Tonnen und Kübel von mehr Tänglicher Form oder Mafchinen und Gefäße der Stredenförderung, 3. B. die Hunde, Wagengefüße, gebraucht werden; und d) daß man die Geile an fie entweder unmittelbar anknüpft oder am einen Bügel von Eifen hängt, in welchen ein Eiſenhaken eingelent wird, der am Geile befeftigt iſt. Dieſe An- fnüpfung ift fehr wichtig, damit man den Unglücksfällen durchs Heransfpringen und Herabfallen nicht ausgefest wird. Die zur Förderung angewandten Kräfte find verfchieden. Dan bedient fich dabei: a) des Haſpels, der ie nach der anzumwendenden Kraft verfchisden groß, aber fonft ganz einfach konſtruirt iſt; öfters iſt an ihm anftatt der Spillen ein Schwungrad an einem Ende des Rundbaums oder der Welle, manchmal aber auch eine Erdwinde, d. h. ein mit Umdrehzapfen verfehenes Nad in der Mitte des Rundbaums, und nicht felten ein Stirnrad am Rundbaume, in welches ein mit dem Haſpelhorne verfchenes Getriebe eingreift, angebracht; b) des Pferdegöpels, d. h. eines fenfrechten Well- baums, um welchen fich oben auf einen Korb, der fonifch zuläuft oder bios eylindrifch ift, Die Seile wickeln; c) des Waffergs- pels (der Treib- oder Bremskunſt), wobei dad Kehrrad das Weſentlichſte iſt; daſſelbe ift ein oberfchlächtiged Wafferrad mit drei Kränzen und zwei Reihen von Schaufeln, die fo ſtehen, daß das Rad bald rückwärts bald vorwärts geben Font, je nachdem das Waſſer auf die eine oder andere Seite füllt. Nach dem Kehrrade folgt an Wichtigkeit der Korb, um.den fih die Geile wickeln, und deſſen Größe bier, wie beim Pferdegöpel, nach der Schacht- teufe verfchieden it. Beide find mit. einander in Verbindung ge- feßt, entweder durch eine gemeinfchaftliche Welle oder durch fenfrecht an den Enden der befondern Wellen des Rades und des Korbes angebrachte Korbflangen, die dem Korbe die Bewegung 136 des Rades mittheilen, oder endlich durch das Feldgeflänge, eine komplizirte Mafchine, welche, wenn das Aufſchlagwaſſer vom Schachte entfernt Tiegt und fließt, die Nadbewegung vom entfern- ten Wafler ber der Korbbewegung mittheilt 5 d) der Dampf- maschine, deren Kraft iede beliebige Richtung haben Fann, e) Der Kette ohne Ende (Paternofterwerf), bei nicht be» trächtlichen Schachtteufen; es geben zwei Ketten ohne Ende ober- halb der Schachtmündung über zwei Raͤder, an denen hervorſtehende Zähne angebracht find, in welche die Kettenglieder greifen, und aber unten im Gefenfe über Rollen; die Fördergefäße hängt man zwifchen die Ketten in beftimmte Glieder, umd die obern Räder werden durch eine Triebkraft bewegt und fo die Gefäße herauf- gewunden 3 F) des Gegengewichtes, welches aus 2 Käften beſteht, die an den beiden Enden eined Geiles hängen, das auf zwei Nollen geht; das eine Gefäß wird auf der Sohle des Schach- tes immer mit Mineral, das andere am Mundloche mit Wafler gefüllt, dies unten und jenes oben geleert und fo abwechſelnd I. 4) Berchreibung dieſer Mafchinen bis ins Einzelne finden ſich bei Brard Grundriß. S. 250 — 266. 2) Eine nähere Berhreibung findet fihb, wie Brard angibt, in Brewster Edinburgh Encyclopaedia Art. Mine vol. XIV. p. 359. Art Railway vol. XVII. p- 309. Taf. 394 u. 477. 3) Dieſe Methode ift angewendet in der Steinfohlensrube de Lord Fitz - -wil. liam bei New Kaskgade in England. vo. Bon dem Scheiden der Erze in umd außer der Grube, * $. 107, In der Grube wird nicht fogleich beim Aushauen des Gefteines die- Sonderung der Erze vorgenommen, fondern erft nachdem eine Strede verfchrämt ift, reinigt man die Sohle und gewinnt aus den einzelnen Stücken mir den Fimmeln und Fleinen Schüffen die Ersmaffe, dabei fcheider man diefe nach ihrer Reinheit und Reich- haltigfeit noch vor der Forderung. Jede Unordnung beim Zer- fchlagen, Scheiden und Fördern hat bedeutende Verluſte zur Folge durch das Zerfpringen, Zerfplittern, Zertreten, Beſchmutzen und Öftere Umladen. Was man von der Grube aus fogleich gediegen Yiefern kann, das braucht nicht in die Hüttenwerke zu geben. Der Ausfchläger fcheidet nicht blos die erzhaltigen Stüde (Gänge) von dem tanben Gefteine (Bergen), fondern auch die Gänge ; ſelbſt wieder nach Größe und Gehalt; und ladet fie fo in die For⸗ derungsgefäße. Go kommen auch die gang guten (derben) Gänge { s 137 befonderd, Die Bergen müfen üfters der Baue wegen in der Grube bleiben; man fpart die Forderfoften und die Förderzeit. Im Allgemeinen ift eine zu ſtarke Zerfleinerung in der Grube die Urſache von Verluſt; bei Steinkohlen aber firebt man immer nach großen Stücken. Diefe Scheidung in der Grube gehört noch zum Bergbaue und ift erſt am Tage ind ganz Neine fortzufesen. 2 Zweites Stüd. Befondere Gewerbslehre. 8. 107. a. Borbegriffe., Die befondere Gewerbslehre, welche bisher immer als Lehre von der Führung des Haues ein Hauptſtück der Bergbaulehre aus- machte, lehrt die verfchiedenen Arten des Baues bei den einzelnen bergmäannifch zu fordernden mineralifchen Stoffen, je nach ihrer eigenthümfichen Natur und befonderen Lagerflätten. Diele beiden Beziehungen bilden daher auch den Eintheilungsgrund, I. Bon dem Betriche der Torfgräbereien, $. 108, Iſt erwiefen, daß fich in einem Grunde Torf befindet und kann man mit Erfolg eine Torfgräberei von beträchtlicher Ausdehnung anlegen, fo ift das Erfte, worauf man zu achten hat, die Troden- legung des Torfmoored. Man beginnt daher mit diefem Betriebe wegen Beförderung des Waſſerabfluſſes am tiefiten Theile des Thales und am unterften Ende, Man durchfchneider von da aus das Moor mit Gräben und Kanälen. Dadurch entfichen einzelne Felder und Waſſerwege zum Transporte des geflochenen Torfes. Man hat bei dem Ausftechen immer Rückſicht auf die befte Wicderherfiellung des Bodens zu nehmen. Darum müfen die Vertiefungen fogleich, wenn man ihrer nicht mehr bedarf, wieder mit den nicht rorfigen Grundtheilen und mit den Abfällen fo ausgefüllt werden, daß eine regelmäßige fruchtbare Fläche daraus entfteht, Man thut daher auf Wiefengrumd gut, mern man den Nafen regelmäßig abiticht und dann fpäter wieder auflegt. Liegt der Torf noch ganz unter Waſſer, fo fiſcht man ihn mit eigenen Mafchinen heraus. Derſelbe wird entweder noch im feiner Weichheit fchon mit dem Torf- ſpaten, d. h. einem Spaten mit zwei einen rechten Winkel mit einander bildenden Flächen und Schneiden, in Formen geftochen amd getrocknet CStichtorf) oder in Formen und durchlöcherten 138 Kaften gepreßt und getrocknet (Preßtorf). Da cr fich leicht ent⸗ zündet, fo darf man den Torf beim Trocknen nicht in " große Haufen Tegen 1). ER Ca 1) Näheres Übers Torfweſen in: Eiſelen Handbuch oder ner tung zur näheren Kenntnif des Torfweſens. Zte Aufl. TI Bde. Berlin 1802, 1811, Day, Neues Handbuch über den Torf. Leipzig 1823. I. Bon dem Betriebe der Steinbrüce. 8. 109, Rn Am wenigſten Fofifpielig ift es, wenn man fsgleich vom Tage and die Steine brechen kann. Allein oft verbietet ed der Vortheil der fruchtbaren Ackererde, fogleich außen einen Steinbruch zu be- Hinnen, und manche Steinfchichten Tiegen fehr tief im Erdinnern. Man bat daher zwei Arten des Abbaues; nämlich: 1) Den Bingen- oder Tagebau, d. h. den Betrieb der offenen Steinbrüche. Man beginnt fie mit dem Aufdecken oder Abräumen, indem man das Alluvium, befonders alfo die Damm. erde hinwegräumt, am obern Theile anfängt und für dad Aff⸗ fchütten des Schuttes einen Plas wählt, der im Baue nicht hin derlich werden und für die Zufunft allen Schutt aufnehmen Fan. So gewinnt man den Sand, Kalkitein, Bauftein, Marmor, Gips, Dachfchiefer, die Mühlſteine m. dgl. Die Einrichtung und Folge der Arbeit und der abzulöfenden Blöcke hängt ganz von der Lorali- tät und praftifchen Imficht ab. - Das Lostrennen gefchieht Der Regel nach durch das Abſchlitzen, nachdem man recht abgeräumt hat. Man zieht nämlich auf der Oberfläche einen oder mehrere Schlitze (Eingewinne), in die man Keile eintreibt, bis eine Spalte entftanden ift, aus der fich der Bloc ablöst. Wo die Natur Schichtungen gelegt hat, da kaun man alfo nur Länge und Breite der Blöcke einrichten. Yan. bedient fih aber auch nach dem Schlisen der Fimmel und Brechflangen, und kleinere Steine bricht man nicht felten blos mit der Keilhaue. Ge edler der Stein iſt, defto behutfamer muß man vor Springen im Bruche fein, 4 B— beim Marmor überhaupt, und befonderd zu Statuen. j 2) Den unterirdifchen Ban. Die Arbeiten auf dem Ge— feine find wie beim Pingenbaue, nur in Höhlen, zu Denen man durch Schächte oder Stolfen einfährt. Man läßt wegen Ber Unter“ flügung des Gefteines Pfeiler ſtehen. Bei zu großen Räumen blos wendet man Zimmterung an. Brüchige Fächer unterſtützt man mit Mauern. Iſt der Bruch abgebaut, und entfleht für die Ober- fläche fein Sch: aden/ dann ſtürzt man fie am beſten EHRRUNGEN 139 ; ! pi: nachdem man die Pfeiler vollends abgebaut hat. Unter demfelben Gefichtspunfte fiehen auch die Lehm-, Thon-, Mergel-, Kreide- und Ocher- Gruben; denn nur die Subftanz ift verfchiedemt). 4) Brard Grundriß. ©. 135. de Yillefosse Mineralreihtfum. U. 384, Karten Mei. IX. 133. XI. 200. XII. 189. XVII. 386. I. Bon dem Abbaue regelmäßiger Lager und Flibber $. 110. —9— 1) Flachfallende Lager. — Bei dem Abbaue regelmäßiger Lager und Flötze hängt die Bauart von dem Fallen ab, Man unterſcheidet daher die fchwach- fallende (20°— 25°) von dem ftarffallenden (25°—90°). Ihre Berfchiedenheit macht eine abgefonderte Betrachtung nöthig 1). 1) Der Betrieb Flachfallender Lager und Flötze (Stein fohlen, Eifenftein, Kupferfchiefer u. dgl.) zerfällt in zwei Haupt- arbeiten. Diele find: a) die Ausrichtung derfelben, d. b. die Einrichtung der Grube, fo daß man anfangen kann abzubauen. Man geht mit einem Schachte oder Stollen auf den tiefften Punkt des Lagers oder Flötzes, weil man aus den Abbaupunften immer fuchen muß, das Mineral auf eine tiefe Grundftrede zu bringen, um den Schwierigkeiten der fchwebenden Forderung auszuweichen. Fährt man mit einem Schachte ein, fo gefchicht es 1% — 2 Lach» ter feitwärts der Grundftrede in das Hangende, höchſtens der Förderfchacht geht unmittelbar auf die Grundſtrecke ſelbſt. Mit einem Stollen einfahrend, muß man das Lager oder Flötz quer— fchlägig im Liegenden oder Hangenden ſuchen. Bon diefen Ein- gängen aus richter man ſich dann das abzubanende Feld ein, nicht blos durch horizontale, fondern auch durch ſchwebende Strecken. Die Erfteren find die Orund-, Mittel- und die Abbauſtrecken?). Die Lezteren liegen entweder auf der Fallinie des Lagers und Flötzes und find ſchwebende Streden im eigentlichen Sinne und Bremsberge, oder ihre Nichtung iſt zwifchen der Streich“ und Fallcbene des Lagers und Flötzes, und fie ſteigen unter einem Winkel an Y. Die Grundftrede treibt man im Niveau der Stollen oder Maſchinenausrichtung; die Mittelftrede im Niveau einer höheren Sohle, aber gerade aus einem Schächte, welcher die Pfeilerhöhe theilt, Die eigentlich ſchwebende Strecken fommen nur bei fehr fchwachfallenden Lagern und Flötzen, die Brems— berge aber bei ftärfer fallenden (I. 105.) vor. Die Diagonale ſtrecken fleigen aus den Grundſtrecken hervor, und bringen fo allmarlig die erforderliche Bfeilerhöhe hervor, Aus ihnen geben in 140 verfchiedenen Höhen (auch aus den fchwebenden Streden, wo Diele. angewendet find) die Abbauſtrecken nach dem GStreichenden her- "aus und zwar nach zwei entgegengelesten Richtungen. Auch Fann man mit der Hanptdiagonale in einiger Entfernung parallele Diagonalen ziehen, melche das Feld in Pfeiler theilen. Der Neigungswinfel diefer Diagonalen richtet fich nach der Falllinie des Lagers oder Flötzes, nach der Höhe der Pfeiler und nach ihrer Länge. Diefe Abbauart nennt man auch Querbau. b) Der Abbau derfelben, nachdem das Feld fo abgetheilt it. Gind die Theile des Feldes Pfeiler, dann heißt der Abbau Pfeilerbam. Sind fie aber lange Felder , dann heißt er Strebban (Bau mit breitem Blicke), Gefchieht der Abbau nach dem Streichen: dann heißt er ſtreichender; gefchieht er nach dem Fallen, Ichweben- ders; umd gefchieht er in der Richtung zwifchen beiden Flächen, dann heißt er dDiagonaler Abbau, 41) Zur Literatur: Winkler, Prakt. Beobachtungen über den Betrieb des Grubenbaues auf Flöggebirgen. Berlin 1794. de Fillefosse Mineralveichtpum. II. 542. Brard Grundriß. S. 161— 176. Karften Archiv. IL. 34. VII. 441. X. 107. 2) Bei ihrer Einrichtung ift gerade Richtung und ebene Sohle Haupterforders niß, denn man muß auf Sörderung mit Wagen oder mit Pferden dabei Rückſicht nehmen. Durch eine wellenfornige Lagerung darf fich die Richtung der Strecken nicht ändern. Die Strecke geht daher der Kegel nah fühlig und auf dem Liegenden der Richtung nach. Ihr Anfteigen beträgt daher nur Y2—2°%, Brard Grundriß. ©. 163 — 164. 3) Bei allen Dreien iſt der Drt3s oder Strefenban gans-gleih. Die Strecken find Anfangs fchmal und kurz, dann erhält der Gtrecfenpfeiler hiernach feine beffimmte Breite, und der Fortbau der Strefen fängt mit dem Unterſchrämen der Winde an. Am meiten ift diefer Bau bei den Kohlenflögen angewendet, Brart Grundriß. S. 166. $. 111, Pfeiler, und Strebbau. Beim Pfeilerbaue nimmt man die oberften Pfeiler am Aus⸗ gehenden, oder die am äußerſten Ende der Bremsberge und Dia— gonalen Kiegenden Pfeiler zuerſt hinweg, denn die Abbauftreden fonnen immer nach dem Abbaue verworfen (verſchüttet) werden. Darum treibt man auch die oberften Abbauſtrecken zuerſt ind Feld und gebt damit fo abwärts, - Die Pfeiler baut man immer von. hinten, d. h. in der weiteſten Entfernung von der Förderſtrecke, nach vornen ab, eben um die Abbauſtrecken ſogleich verwerfen zu können, ohne Mineral liegen laſſen zu müſſen. Bei mehreren Pfeilern übereinander uud mehreren Flötzen übereinander, welche mit einander abgebaut werden follen, nimmt man immer die ober- fien zuerſt hinweg. Beſonders bei GSteinfohlen und andern Leicht entzündlichen und böſe Weiter verurfachenden Mineralien muß 141 immer auf reinliche Räumung im Abbaue gefehen werden. Man geht, wenn eine Abbauſtrecke weit genug ind Feld getrieben ift, aus derfelben mit einem Stoße fchwebend in die Höhe bis zu 3 Lachter Länge und läßt 2 bis 3 Mann an einem Stoße arbeiten. Es ſindet dabei die Schranim - und Schlisarbeit Statt. Auch kann man zwifchen den Abbauſtrecken noch Heine fchwebende Strecken treiben, das fait quadratifche Pfeiler entfteben. Den Schramm führt man entweder auf der Sohle auf dem Liegenden oder bis über 4 Lachter über der Sohle im Lager oder Flötz ſelber. Die durch den Abbau entfichenden Höhlungen müſſen durch umtergefeite Stempel gehalten werden. Das Wegnehmen derfelben und der an der Förſte oder dem Dache noch ftehenden Kohlen heißt Raub und iſt fehr gefährlich. Beim Strebbane findet Feine Ausrichtung Statt, weil fie mit dem Abbaue Eines if. Er finder bei fchwachen Flötzen und Lagern bis zu 6 Zoll Mächtigfeit Statt. Die Streben geben von einer ſtreichenden Forderftrede zur andern. Gonft aber finden bei demfelben die nämlichen Strecken und Schächte Statt, wie beim Bfeilerbaue. Sind die Arbeitsräume fo nieder, daß die Ar- beiter Fnieen und auf der Geite rutichen, und am linken Arme fo wie an der Tinfen Hüfte deshalb Brettchen anbinden müſſen, fo heißt dieſe Arbeit Krummhölzer- oder Krummhälſer— Arbeit. 8. 112. 2) Stehende Lagen, 2) Der Betrich ftehender oder ſtark geneigter Pager oder Flötze. Auch bei diefen findet eine Ausrichtung der Lager und Flötze Statt. Man teuft einen donlägigen oder flachfallenden Schacht ab, Er fteigt auf der Fallebene bis zur Sohle der Mittels / oder Srumdfirecke hinab. Die Pfeiler werden vorgerichter, indem man von demfelben mit fireichenden Dertern fortgeht, wenn der Druck aus dem Hangenden nicht zu groß if. Ein verdedter Wet- terzug wird nöthig, theild wegen neuer guter Wetter, theild wegen der Berhinderung des Einſturzes des alten Mannes. . Dies gefchieht mit Schienenhölzern, welche zugleich das Geftein unterftügen und den Weiterbau möglich machen. Man begnügt fich aber. öfters, wo es nicht anders fein kann, mit dem Abtenfen eines feicheren Schachted. Aus ihm treibt man in den Sohlen der Abbauſtrecken Querſchläge zu dem Lager oder Flötze, welches man abbauen will. Dies findet auch Statt, wenn mehrere Lager oder Flötze überein- ander in einem Abbaue gewonnen werden follen, Der Abbau 142 ferbft geht vom Hangenden zum Liegenden.. Die Abbauſtrecken wer- den bis auf die halben Schachtlängen im frreichenden Felde ge⸗ trieben, aber die Mittel- und Grundſtrecke nur bis an das Ort, Ei wo ein neuer Schacht abgeteuft werden muß 1). | | 4) in fennt man in der Grafichaft Marf einen fogenannten Stofbau, indem man 12— 15 Lachter hohe Preiler mit Strecken unterfähet und ausrichtet und dann in verichiedenen Stößen auf einmal abbaut, oder aber indem man Pfeifer von unbeftimmter Höhe von unten nach oben durch Gtöße abbaut, weiche man wechfelweife vor» und rückwärts treibt. Brard Grundrif. ©. 174. IV. Bon den Abbaue mittlerer Lager 9 Gänge. 8. 113. n 1) Stroßenbau. Zum Abbaue mittlerer und geringerer Gänge und gangartiger Bager nach der Mächtigkeit Eennt man den Stroßen- und den Förſtenbau !), 1) Der Stroßenban gewinnt das Mineral von oben nach unten, indem man von der Sohle einer Strecke abwärts aushaut. Man teuft auf der Sohle der Strecke ein Geſenke ab und haut das Erz nach der Sohle weg. Sobald der erſte Häuer etwas weiter vorgedrungen iſt, folgt einige Fuße hinter ihm und tiefer im Ge- fente ein zweiter, dritter ı. f. w. : Wird der Stroßenbau von einem Schachte aus getrichen, Sol ift kein Geſenke nöthig; denn dann geht es nach der Ulme, und der Schacht iſt des Geſenkes Stellvertreter. Dieſer Bau bildet das Anſehen einer großen Treppe Derſelbe heißt zweiflügelig, wenn er auf beiden Seiten des Schachtes liegt. Auf dem Geſenke müſſen mehr Häuer arbeiten, als in den Stroßen. Sind dieſe ſtärker oder auch ſo ſtark belegt als jene, fo wird die Stroße wegen der Schwierigkeit der Geſenk⸗ “arbeit zu weit aufgetrieben fein, che wieder eine zweite angelegt werden Fünnte, da das Geſenke noch nicht tief genug wäre, Iſt aber das Geſenke um Vieles voraus, fo müfen die Häuer durch ‚Bühnen gegen die auf den Stroßen losgehenden Wände gefichert werden. Geht man ohne Geſenke vom Schachte nach beiden Stößen mit einem Feldorte fort, fo wird die Sohle dieſes Lezteren allemal durch die folgende Stroße herausgeriſſen ?) Bei mächtigen Gängen arbeitet man blos auf dem ange. Bei minder mächtigen aber fucht man den Gang am beften durch Verſchrämen wegzubringen, und erft dann das Nebengeftein auszuſchießen; da man doch vieles von Lezterem wegnehmen muß, nm die Stroße weit genug zu machen... Um jede gegenfeitige Verhinderung in der Stroßenarbeit zu verhüten, belegt man allemal zwei Stroßen mit einem Häuer. 143 Da viel taubes Geftein beim Stroßenbaue gehauen wird, fo fucht man es in der Grube felbft zu verftürzen, indem man dazu bei binlänglich Yangem und tiefem Stroßenbaue vom Liegenden zum Hangenden Stempel einzieht, mit Brettern und Latten belegt, um darauf das Geftein zu ſtürzen. K ) Zur Siteratur: Delius Bergbaukunſt. I. S. 369. de Fillefosse Mineral veicht ums Tl. 227. Schulz, Beiträge zur Geognoſie und Bergbaufunf. ©. 84 Karten Archiv. II. 110. Brard Grunvriß. ©. 177. | 2) Das Berhältnif der Höhe zur Länge der Stroße it 1:3 oder 1:4. Lärm gere Stroßen verurfachen dad Langſchubhauen, wo die Schüfe nicht fo gut angelegt werden und wirfen fünnen. Rückt aber der Bau zu wenig ins Feld, fo daß das Erz nicht der ganzen Rängenerftrecfung nah ausgehauen wird, fo fagt man, man habe fich in den Sack gebaut, 8. 114. 2) Förſtenbau—. 2) Der Förftenbau ift umgekehrt, denn er geht von unten nach oben, Das Erz hangt an der Fürfte einer Strecke. Dann haut man über fich aus der Gtredenförfte aus, um einen Schacht vom unten nach oben zu führen. Von diefem Orte wird das un— mittelbar über der Strecke hängende Erz vorwärts ausgehauen. Nachdem dieſe Förfte angelegt it, fängt man ebenfo darüber eine zweite, über diefer eine dritte u. ſ. w., allemal fobard die vor⸗ herige 1 Lachter aufgefahren it. Die Form wird die umgekehrte des Stroßenbaues, und die Hüter ftehen bier unter, dort über dem Erze, Weber der Strecke fchlägt man eim Gewölbe oder einen Förftenfaften, auf welchen man alle gewonnenen Berge ftürzt, und der Arbeiter bei der Arbeit auf den Bergen ſteht. Bei gehoriger Seftigfeit deffelben braucht man Feine Kaftenzimmerung, wie beim Stroßenbaue. Reinliche Arbeit und Räumung der Erze iſt Haupt- regel bei dieſen Baue. Ob man aber den Förftenbau oder den Stroßenbau in einer Grube wählen fol, das hängt von lokalen Berhältniften ab. Denn einmal hat Diefer, ein andermal jener. Bortheile 1). ’ jan! 1) Man f. darüber Brard Grundriß. S. 180 folg. V. Bon dem Abbaue mächtiger Lager and Gänge, $. 115. Duerbau Weil der Förften- und Stroßenbau für mächtige Lager umd Bänge von mehreren Sachtern zur befchwerlich , Foftbar und gefährlich ‚wäre, fo wendet man flatt defielben bei diefen Lagerftätfen den 144 Querbau an!), welcher fich von jenen dadurch unterſcheidet, daß die Stroßen vom Liegenden zum. Hangenden, alſo auerfchlägig gehen, und die Hauer nicht übereinander, fondern in ebener Sohle nebeneinander arbeiten. Das Erz wird aber, wie beim Forften- baue, von unten nach oben abgebaut. Man teuft im Neben- gefteine einen feicheren Schacht ab, von diefem aus nahe am Lie- genden eine Strecke, und wenn diefe etwas vorgerücdt iſt, fo fängt man mit Aushauen der Querſtroßen an. Man legt deshalb it gleicher Entfernung auf der Gtrede an der Ulme jedesmal zu gleicher Zeit eine Khür Häuer an, und läßt durch jede in der Höhe der Strede 6—9 Fuß breit Querſtroßen in den Gang aus— hauen. Das Gewonnene ift Erz. Die Entfernungen diefer Quer⸗ ſtroßen von einander find fo groß, daß das zwifchen ihnen Fiegende Feld gerade noch drei folche Querſtroßen möglich macht. Mit dem Fortfchreiten der Hauarbeit in diefen Querſtroßen wird ftetd der ausgehauene Raum durch Foche an der Förſte, die auf Stempeln ruhen, zur Sicherheit vergimmert, und zwar fofort bis zum Hat- genden der Lagerftätte: Taubes Geſtein wird immer an die Ulme verſetzt. Iſt jede diefer Khüren mit dem Querbaue zum Ende des Ganges oder Lagers gekommen, dann wird der geleerte Raum vom Hangenden an rückwärts gegen Wegnahme der Zimmerung mit den Bergen fogleich verftürgt 2); Hierauf wird jedes Zwifchenfeld ge- rade fo abgebaut, nur im der Reihenfolge, daß man von den drei Duerfeldern, die das Eine gibt, die beiden äußerſten zuerſt anlegt, und wenn diefe verfürzt find, das mittlere ebenfo abbaut und verfest. Die auf diefe Art abgebaute erfte Länge, von unten an- gefangen, heißt der erfie Stod. Der nächte höhere Querangriff auf den Gang bilder den zweiten Stock. Noch während des Abbaues des erften Stockes wird im Liegenden 1 Lachter hoch und weit ein Forftenbau angefangen, fo daß nach der GStreichlänge Plak wird, um Querſtroßen anlegen zu können. Dann wird der zweite Stock wie der erfie, und nach ihm der dritte u. ſ. w. ab- gebaut, Aber die Khüren ſtehen auf den verfürzten Bergen Des vorherigen Stockes. Da die erſte Strede für alle Stöcke offen bleibt und nach ihr gefördert wird, ſo läßt man beim Verſtürzen der Querſtroßen immer Rollſchächte (F. 105.) in einiger Entfer⸗ nung von einander, um auf ihnen das Erz in die Strecke rutſchen zu laſſen. So wie man ſtockweiſe in die Höhe ſchreitet, ſo kann man auch wieder von einem tieferen als dem erſten Punkte anfan⸗ gen wollen. Iſt dies voraus zu fehen, fo wird ‚sogleich beim: en Duerbaue die Sohle der Strecke mit ſtarken Ladenhölzern bel um auf dieſe die Bergen zu ſtürzen. Beim Baue der erſten Strec 145 führe man in diefem Falle fogleich etwa einen Fuß tief ins Lie- gende ein. Denn wird beim fpätern tiefern Baue von unten herauf die Sohle auch abgehanen und muß diefe Strecke unverſtürzt blei— ben, fo muß man feites ebenes Geſtein haben, worauf man die Waſſerkunſt ſtellt. Dies findet fich dann nur im Liegenden. Denn die verflürzten Berge find umebener und weichen gerne. 4) Delius Bergbaufunft. $. 350. de Villefosse Mineralreichthum. II. 332. Karften Archiv. X. 248. Brard Grundriß. ©. 156. 2) Dft reihen die Berge zum Verſtürzen der Duerftroßen nicht hin. Man bringt fie entweder vom Tage herein oder bricht fie ir Innern. Lezteres thut man am brüchigen Hangenden durch die fogenannten Bergmühlen, d.h. einen Haupt» und zwei Geitenquerichläge im Hangenden, die zufammen ein 3/4 Kreus bilden, bei den man die zwei Zwirchenecken heransbricht und fo eine Wölbung bildet, aus ber ſich die Foörſte lostrennt und fo Berge liefert. VI. Bon dem Abbaue der Stöde und Stodwerfe, 8. 116, 1) Stodwerfsbau. Die alfermeiite Schwierigkeit im Abbaue machen die unregel- mäßigen großen Maffen von Erzen und Gteinfohlen, wegen der Unbeftimmtheit ihrer Ausdehnung, der wenigen Haltpunfte und der Schwierigkeit der Sicherung und Befeftigung, die mit der Brüchig- feit des Gefteines zunimmt, Man bat zu ihrem Abbaue folgende Methoden: 4) Den Stodwerkban, die einzige regelrechte Methode des Abbaues. Man teuft einen Forderfchacht im feiten Nebengefteine, einige Lachter von der Lagerftätte entfernt, ab. Ein Lachter von unten, um nämlich noch ein Gefümpfe (Wafferbehälter) zu ha— ben, treibt man eine Strecke entweder bis zu fchlechten Wertern oder bis zum Ende der Lagerſtätte hinein. Am Ende diefer Strecke werden rechts und link BE im Rechtwinkel zwei Strecken ind Mineral gehauen, wieder bi zu beiden eben angegebenen Gränzen. Sogleich nach diefen werden rückwärts in der Strecke mit jenen parallele Streden getrieben u. ſ. w. Hierauf durchfchneidet man von den Nebenſtrecken aus die fo gebildeten Felder mit andern Streden, welche mit der Hauptitrecke parallel find, aber mit den Nebenftrecien wo möglich auch rechte Winkel bilden, fo daß lauter einzelne vier- eckige Pfeiler ftehen bleiben. Die Entfernungen aller diefer Neben- ſtrecken unter einander oder, was daffelbe ift, die Mächtigfeit der Felder und Pfeiler hängt von der Dichtigfeit und Feſtigkeit des Geſteins ab. Endlich werden dann alle dieſe Zwifchenräume mit Bergen feft und forgfältig verſtürzt, und man geht dann in dem Baunfark Encyclopädie 19 Diener 146 Förderfchachte eine Sohle höher hinauf, und beginnt dort gerade denfelben Bau mit derfelben Anzahl und Größe der Gtreden, Felder und Pfeiler. Dies kann Teicht gefchehen,, denn Die Berge und Pfeiler der unteren Sohle dienen als Wegweifer, und Leztere brauchen nur verlängert zu werden. Die Entfernung oder Aus— füllungsmaſſe zwifchen der Förſte der untern Strecke und der Sohle der obern hängt ebenfalls von der Dichtigkeit und Feftigfeit des Gefteins ab, Iſt man mit folchen Abbauen ganz hinauf gefommen, fo ſucht man die Pfeiler abzubauen, indem man auf einem derfel- ben einen Sentralfchacht fo abteuft, daß man alle andern mo mög- lich mit Abbauſtrecken erreichen kann 1). Diele Methode ift gleich anwendbar bei GStein- und Braunfohlen und beim TIhoneifenftein. Der Abbau ferbit gefchieht durch die Schram- und Schlikarbeit, die aber bei den Gteinfohlen fo einzurichten ift, daß man am mei- ften große Kohlen und wenig Eleine Kohlen fördert, denn das Stückkohl hat Vorzüge im Gebrauche vor dem Kohlenflein. Das Leztere muß aber ebenfalls forgfältig aufgeräumt und gefor- dert werden c$. 111.) 41) Journal des-Mines.. N. 43. Tom. VIII. de Pillefosse Mineralreichthum. II. 282. Karten Archiv. IV. 275. Freiesleben Bemerfungen über den Harz. 1. 437. Brard Grundriß. ©. 142 —151. Man hat auch ſchon geglaubt, von der erſten Sohle mit Sicherheit die nähfte Sohle unter jene zu Tegen und durch Ladenhölzer den Verſturz der Erfteren zu halten, wenn man von unten die erfte Sohle ausbauen müfe. Allein Brard (Grundriß ©. 147.) mißbiligt dies wegen der allmäligen Schwächung des Holzes und wegen der Gchwierigfeit, daffelbe, wenn ed ſchwach ift, auszuwechſeln. $. 117, / 2) Dudelr, 3) Weitungs- und 4) Bruchbau—. 2) Den Duckelbau, eine fehr unvortheilhafte, unnachhaltige, unvollftändige und daher verwerfliche Methode des Abbanes, Ein Menfch, der ed unternimmt, Eifenerz zu fordern, das nicht tief und doch fehr haufig vorkommt, teuft einen Eleinen Schacht von 30 Zoll Durchmefler (Duckel) ab. Er fährt an einem Geile um eine Welle ab, die oben im Duckel an vier kreuzweiſe geteilten Hölzern befeſtigt iſt. Auf der Scheibe des Schachted macht er entweder eine guadratifche Weitung oder treibt fait rechtwinfelig gegeneinander zwei Streden. Das darin gewonnene Erz fordert er mit Kübeln, Süden oder Körben.- Diefer Bau wird von ihm . wegen der Wafler und Wetter bald verkaffen und das noch ſtehende Erz nicht mehr abgebaut. Neben diefem wird ein zweiter Duckel gebaut u. f. w., daß auch das Zwifchenerz liegen bleibt. Die da- durch entftchenden Höhlungen verhindern auch den fpäteren Abbau der tieferen Lager ) Se 147 3) Den Weitungsbau. Man teuft einen Schacht ab, und geht von dieſem in verfchiedenen Abftänden mit Streden hart am Liegenden der Lagerflätte fort ganz nach feinen Wendungen. Da gräbt man Weitungen aus zum Feuerſetzen, und bricht das fo mürbe gemachte Erz ab, füllt die Sohle immer fort mit Bergen auf und geht fo fort in die Höhe. Auch treibt man in verfchie- denen Teufen Berbindungsörter nach dem Streichen der Lager- ftatte, Das im Hangenden ftehen bleibende Erz baut man erit ab, wenn man im Liegenden fertig if, Die Holsftöße beißt man Schränke oder Anſtöße D. 4) Den Bruchbau, welchen man in den Lagerftätten anwen- det, die eingeftürst Gum Bruche gegangen) ſind. Man geht in Strecken vom Schachte aus in den alten Mann, und von dieſen aus mit Oertern nach beiden Seiten zu den bauwürdigen Erz— punkten. Von dieſen führt man eine Art von Stroßenbau. 4 u. 2) BVerbeſſerungen dieſer beiden Methoden bei Brard Grundriß. ©. 152. 153. VI Bon dem Berriebe der Salzwerke. $. 118. Der Betrieb der Salzwerke hat wegen der Art des Vorkom— mens des Salzes im Erdinnern viele Eigenthümlichfeiten. Es kommt nämlich vor; 1) Als Steinfalz, wie z. 2. in Cardona in Catalonien, in Wieliczka und Bochma in Polen, in Northwich in England, in Vie in Lothringen und an verschiedenen Orten Afiend. Hier wird das Gteinfals wie anderes Geſtein in Lagern und Bängen ver- ſchiedentlich abgebaut 1), 2) ME Mengfel unter Thon und andern Erden und Gebirgen. Da es bier in feinen kleinſten Theilen vorkommt, fo ift es nur auf chemischen Wege zu trennen, Zu diefem Behufe wird es mit Waſſer ansgelaugt (ausgeſotten), welches entweder in der Salz— grube felber Selbſtwaſſer) oder von außen her durch donlägige Schächte (Tagſchürfe) eingeleitet wird (Tagewaſſer). Zu dieſem Zwecke werden eigene Räume (Sinfwerfe, Wehren, Sulzenftüfe) im Innern ausgegraben, in welche das Waſſer eingeleitet wird, um die Salztheile abzuäsen, bis es mit Ga vergütet (bis zu 26,15% Salzgehalt gefättigt) iſt. Das Einlei- ten (Anfehren) des Waflers muß sehr forafam gefcheben, fo daß weder von innen noch von außen ein Durchreißen der Dämme, Förſten und Sohlen möglich if. Das Waſſer wird nach völliger 10 * 148 Be; Vergütung abgezapft. Dazu hat man die Wehrwerke, db: Ab- Lauffanäle mit zwei Wehrdämmen, in deren Mitte fich eine höch— ftend 2 Lachter lange Strede (der Langofen) befinde. Am Ende dieſer Wehrwerfe, welche verlettet und gut gezimmert fein müſſen, if ein Hahn umd ein Abflußtrog angebracht, woraus die Lange abaelaffen, auf die Sohle der Stollen geleitet, von da zu Tage geführt und dann ansgelaugt wird. Das Ankehren der Sinkwerke kann bald alle Y,, ', und bald alle Fahre nur einmal gefchehen: Zu wenig Wafler, das nicht bis an die Förſte Cden Himmel) reicht, Azt nur an den Stößen und erweitert fie zu ſehr. Zu viel Waſſer (ueberhimmel) veräzt den Himmel und weicht die Dede ab, fo daß fie auf die Sohfe fällt (Gefälle macht), wodurch der Salzgehalt der gefallenen Maſſen verloren geht, Ganz Fang- fam muß ein fchon angefchrtes Sinkwerk immer Waſſerzuflüſſe erhalten, und fo erweitert es fich gegen den Himmel immer mehr (ed wandert in die Höhe). Iſt die Lauge (Soole) abge Yaffen, fo muß von der Sohle aus vor dem neuen Anfehren die urfprüngliche Dimenfion des Sinkwerks (etwa 7 Fuß) wieder her- geftellt werden. Dies ift die Säuberarbeit. Oft genügt es, die Sohle blos zu ebnen (den Säuberberg einzugleichen): Iſt die Sohle dem Himmel zu nahe gefommen, fo fchafft man den Säuberberg hinweg und bewahrt ihn an befondern Pläsen in der Grube Can den Faßſtädten) auf. Ri entgegengeſetzten Falle wird die Sohle mit Bergen erhöht, Im nämlichen Verhältniſſe müſſen auch die Damme erhöht werden ). 3) Als Soole, welche durch Bohrlächer, Schächte und Gtol- len zu Tage gepumpt oder geleitet werden muß. Das Weſentliche iſt, die Soole ſo concentrirt als möglich zu erhalten. Daher müſſen alle ſüße Quellen ſo fern als möglich gehalten, darum oft eigene Sinkwerke angelegt und die Soole über Gradirwerke von Reiſig geleitet werden, ehe man ſie auslaugt oder abdampft. Auch das Meerwaſſer gehört hierher. Zum Auslaugen muß die Soole 22 bis 25 Grade haben 3). 4) Als Ausſchlag an der Erdoberfläche in Afien und Afrife, Zur Gewinnung defjelben wird die obere Schicht abgefchürft und ausgelaugt. Die fo erhaltene Soole wird concentrirt und alsdann abgedampft. 3 | 4) Brard Brundriß. S. 192 — 197. 2) Dad Genaue darüber bei: Brard Grundrik. S. 197 — 208. v. Moll Sahrbücer. I. 199. de Yillefosse. 11.401. Karften metallurgiiche Reife, ©. 102. 3) Ueber diefen Betrieb und die GSalzquellen Genaueres bei: Brard Grund riß. ©. 208. Keferſtein geognofiiches Deutichland. Bd. II. dv. Langsdarff Salzwerkskunde. BU 1824, A 19 Zweites Hauptſtück. Bergmännifche Betriebslehre. $. 119, Die Betriebslehre ftellt die Grundfäse und Regeln auf, wo— nach der Betrieb des Bergbaues zum größten Vortheile des Berg- bau - Unternehmers im gewerblichen Zufammenbange geleitet werden fol. Es gibt daher folgende Haupttheile der Betriebslehre. L Bon den allgemeinen Bedürfniffen des bergmän- nifchen Betriebes. $. 120, Die eriten Bedingungen des Bergbaubetriches , deren Erfül- fung fich der Unternehmer verfchaffen muß, find folgende: 1) Günſtiges Vorbandenfein der Naturgüter und Natur- kräfte. Es gehört hierher: a) die Lagerſtätte felbit im folcher Befchaffenheit uud Ausdehnung, daß ihr Abbau Gewinn bringen kann; che ein Bergbau unternommen wird, hat fich der Unterneh» mer zuerſt hiervon zu überzeugen, aber ohne die Berficherung bier» von feinen Bau zu unternehmen, weil die Koften, fchon der Ber fuche, ungeheuer find: b) das Holz in der Nähe eines zu unter nehmenden Bergwerfes, zum Behufe der Zimmerung, Fenerung und des Feuerſetzens; fein Verbrauch iſt außerordentlich groß, fo daß es Bortheil bringen Tann, mit dem Bergbaue eine eigene Forſtwirthſchaft zu betreiben, befonders wenn das Holz im Ankaufe thener ift und das Bergwerk Feine VBorrechte in diefer Hinficht hat; ce) das Waffer, defen Gchrauch bei manchen Bauen am fich ganz unentbehrlich if, wie z. B. bei Salzwerken und zur Wetterlofung, während es bei andern wefentliche Vortheile, 3. B. zum Transporte, zur Forderung gewährt; Tiegt es fern von der Grube, dann wer- den nicht felten Eoftdare Kanal- und Rinnbauten, fo wie Maſchi— nerien nöthig, um Die Kraft des Waſſers zu benutzen; d) gute Luft, ohne welche fein Bergwerk betrieben werden kann. 2) Günſtiges Vorhandenfein der Verkehrsmittel. Es ge- hört hierher: a) der Abſatz, ohne welchen der Bergbau zwecklos iſt, wenn er nicht Materialien Viefert, welche der Unternehmer ſelbſt nutzt; große Concurrenz ift dem Unternehmer nicht wünfchenswerth, Aber dann am wenigiten nachtheilig, wenn der Begehr nach den Produkten am größten iſt; bei den Metallen ift dies für Privaten nur dann der Fall, wenn fie zugleich Fabriken haben, denen das. Bergwerk den Rohſtoff Fiefert: für den Staat gilt dies im Durch— 150 fchnitte vom edeln Metalle wegen der Münzung; bei den Edelfteinen ift Abſatz unerläßlich; bei Marmor- und Bauftein - Brüchen eben- falls; weniger möthig iſt der Abfas bei Straßen- und PBflafter- jteinen, wenn der Bruch Gemeinden gehört; bei Gips- und Kalk brüchen ift er aber wnerläßlich, wie bei Ihon- und Mergelgruben, wenn die Lesteren nicht den Mergel für große und mehrere Land- güter liefern; felten aber wird. es Vortheil bringen, eine Steit- und Braunfohlengrube oder Torfitecherei blos zu eigenem Berbrauche zu betreiben. Galzwerke können ohne Abſatz gar nicht beftehen. Sehr vortheilhaft können b) die Berghandlungen fein, welche den beramännifchen Produsenten die gewonnenen Erze und Edel- feine abfaufen, weil dieſen, als ausfchließlichen Gefchäften, mehr Abſatzmittel zu Gebote ſtehen, meil fie dem Bergbauunternehmer das Capital bald erfegen, fo daß er fein Werf fchneller und fletiger betreiben Fan, und weil fie dem Bergbaubetriebe im Kleinen, wie 3. D. in Frankreich und in Schlefien, faft ganz unentbehrlich ſind. Wefentlich aber find c) die Transportmittel zu Wafler und zu Land; denn je fchneller und fe Teichter der Transport, defto aröger it unter übrigens gleichen Umftäuden der bergmännifche und der Handelsgewinn; es kommt daher ſehr auf die Befchaffenheit des Bodens zu Tage, anf die Güte der nächſten Wege zur Tage förderung, darauf ob fie Eifenbahnen, Schienenwege oder andere Wege, ob fie eben, uneben oder abhängig find, auf die Nähe großer Straßen, Kanäle, Flüfe und Ströme, und auf den Aus— gang der Stollen am einem diefer Communicationsmittel, am 5.121. Fortfeßung. 3) Das Borhandinfenn von Hüttenwerfen, weil der Abſatz größer it, wenn die Erze fchon gereinigt und in größerem gedie- genen Maffen zu Faufen find; von der Güte derfelben, von der Methode der Aufbereitung und Reinigung, von der Einrichtung derfelben, von ihrer Lage zum Bergwerke felbit hängt ihr Vortheil ab; aber darüber entſcheidet Die Technologien 4) Das Vorhandenfein der binreichenden Menge tüchti— ger Arbeiter. Daher if ein Bergwerk beſſer, das in fehr ber volferten Gegenden, in Gegenden, mo Berabaubetrich ein Haupterwerbszweig it, und in Ländern liegt, wo für Bildung und Unterſtützung bergmännifcher Arbeiter viel gefchieht, fei dies von. PriLratvereinen oder vom Staate angeordnet, 3. D. durch höhere und niedere Bergſchulen, Neifeitipendien, Berg- und Knappfchafts- En 151 kaſſen. Hiervon hänge auch die Größe des Arbeitslohnes und die Art der Arbeit ab. 5) Das Borhandenfein des zum Betriebe nöthigen Capi- tald, Zu dem bergmännifchen Capitale gehöten die Gruben- und Taggebände, die Magazine zur Aufbewahrung der Mineralien und Geräthe, diefe Lezteren ſelbſt, die Mafchinen, die Mineralvorräihe und das Geld, welches zum Betriebe verwendet wird, Der Betrieb wird um fo vollfommener, je vollftändiger diefe Capitalien herge— ftelt find. Befondere VBergünftigungen in diefer Beziehung kommen dem Betriebe fehr zu Statten, nämlich dieienigen: a) daß der Staat den Bergarbeitern aus feinen Magazinen Getreide zu bil- ligen gleichförmigen Breifen, namentlich in Zeiten der Thenerung, gibt; b) das derfelbe den Bergwerfen das Holz zur Zimmerung und Feuerung fo wie die Steine zur Mauerung gegen billige Preiſe verabreicht; c) daß er den Gruben, die einige Zeit befonderd große Ausgaben haben, Geldvorſchüſſe gibt, oder Bergkaffen zu diefem Zwecke veranftalter find; d) daß er Bauten auf feine Rechnung übernimmt, welche mehrere Bergmwerfe unterſtützen und von Pri- daten nicht unternommen werden, z. B. Erbftollen ?), 6) Die Freiheit des Betriebs. Der Bergbau muß zwar unter Rechtö- und Polizeigeſetze geitellt und durch fie befchränft werden, Aber die Freiheit des Betriebs von den größtentheilg fehr drückenden Abgaben an den Staat unter verfchiedenen Titeln, befonderd vom Bergzehnten, der auch vom Rohertrage erhoben wird, ift das. weſentlichſte und ——— Erleichterungsmittel, weil fie oft unerſchwinglich find 2). 1) Rau, Lehrbuch der polit. Deconom. II. $. 42. 2) Rau, Lehrbuch der politifhen Deconom. II. $. 44. vergl. mit J. $. 352. Bergius, neued Cameral: Magazin. I. 278. DH. Bon ver Organifation des Bergbaubetriches. $. 122, Da zum Betriebe eines Bergwerkes mehr als das bloße Eigen- thum am dem Boden, in welchem man einfahren will, gehört, und ein Brivate, zur Unterſuchung zwar allgemeinhin berechtigt, nur auf Staatserlaubniß ein Bergwerk irgendwo anfangen darf; fo findet bei den Unternehmern: noch folgender Anterfchied Statt. Unternehmer find; 1) Entweder der Staat, als ein großer Grundherr, als Ober- eigenthümer oder als Befiker des Bergwerksregales. 2) Oder damit belehnte Privaten, Diefe — eine Grube oder einen Bruch: 152 a) Entweder allein, d, b. find Eigenlehner. In dieſem "Falle muß der Eigenfchner, nachdem er durch die befannten Mittel vom Vorhandenfein einer bauwürdigen Lagerflätte überzeugt ift, in kurzer Friſt nach der Entdeckung derfelben bei der Regixung um die Erlaubniß zu einer Grubenanlage nachiuchen, Dies heißt man muthen, mund die fchriftliche Eingabe Muthzettel⸗ die fchriftliche Staatserlaubnig aber Murhfchein. Der Raum, auf welchen fich die Erlaubniß ausdehnt, heißt Zeche und wird im Muthſcheine genau beftimmt, Eine zu kleine Zeche ift unvortheil- haft, weit ſich die Anlage tüchtiger Bauten und Einrichtungen nicht lohnt. b) Oder in Geſellſchaften, d. h. Gewerkfinften.. Bei diefen gilt auch das unter a. Gefagte. Nur haben fie eine eigen- thümliche Einrichtung. Sie find Aftiengefellfchaften. Die ganze gegebene Zeche zerfällt in 128 gleiche Theile, wovon jeder eine Aktie bilder, die man einen Kux nennt, Es machen 32 folche Arge eine Schicht, Die fih auch wieder theilen läßt. Feder Kurinhaber iternimmt als Inhaber eines oder mehrerer Kure für jeden folchen "ias der Koften und des Wagniffes, dafür aber auch den ſovielten Theil am Gewinnſte. Die Kuxe, welche der Landes- fürft oder Grumdeigenthümer frei erhält, heißen Erbfuge. Bier Kure beißen ein Stamm. Ganz abgeſehen davon, wer die Grube übernimmt, die Organifation des Grubenperfonals iſt dieſelbe. Die Aufſeher über die bergmännifchen Arbeiter (GBergknappen) beißen Steiger, Bon der Wahl der Perſonen zu dieſem Amte hängt Vieles ab. Sie fehen auf die gehörige Beichäftigung der Knappen und reichen ihnen das Brenn- und Beleuchtungsmaterial, fo wie die Zimmerung. Die Zeit, wie lange die Knappen täglich. arbeiten müffen, heißt Schicht. Sowohl die Gewerffchaften, als auch Eigenlehner manchmal, haben einen Verwalter, der Schicht— meifter genannt wird und die Bücher nebſt den Rechnungen führt. Der ganze Berrich fteht aber noch unter Aufficht und Controle von Staatsbergbeamten zur Wahrung der Rechte der Eigenlehner und Gewerkſchaften einerferts, und jener der dritten Perfonen und der Knappfchaft anderſeits. Zur. Bon der Leitung des Berriches eines Bergwerkes. \ 8. 123, | 41) Berfuhsbaue Diefe Thätigkeit ift die wichtigfte des Unternehmers und an folgende Hauptzweige 153 1) Wahl und Leitung. der Verfuchsbane 2), Ehe man den Berfuchsbau beginnt, unterfucht man den Ort, wo. er. am beiten und wohlfeilſten anzulegen ſei; dies hängt von dem Grgen- ftande und Zwecke deffelben fo wie von der Localität ab CN. 91. m. $. 94.), ebenso wie die Art des DBerfuchsbaues. Ehe man mit einer Schürfmerhode anfängt, berechnet man die Koften verfel- ber denn die Fülle find nicht felten, wo die Bohrverſuche den Abteufungen eines Schachtes oder dem Eintreiben eines Stollens nach den Koſten gleichkommen oder fie überfteigen, ohne daß fie am rechten Orte angewendet und von erwünfchtem Erfolge find. Sind "die Bohrverfuche gewählt, fo müſſen fie forgfältig beauffichtigt werden. Es wird über den Verſuch ein eigenes Journal geführt, in welchem Rubriken enthalten und auszufüllen find über die Num— mer der Ausräumung (Herausziehung des Bohrmehls), die Tiefe des Bohrlochs, das angewendete Endſtück, die Härte und Art des Geſteins, und über die Prächtigfeit der Schichte. Jedes Bohrmehl wird gereinigt, numerirt und zum Belege aufbewahrt: Bei Bohr- verfuchen auf Steinkohlen it auch die Farbe des Bohrfchmandes zu berückfichtigen. Größere Vorficht tritt ein, fobald fih Stücke des gefuchten Minerals finden, Stecken gebliebene Stücke des Bohrgeſtänges müfen fogleich herausgezogen werden, und nach beendigter halbtäglicher oder täglicher Arbeit darf der Bohrer nicht ſtecken bfeiben, weil dies nicht felten Veranlafung it, daß man das Bohrloch verlaffen muß, befonderd wenn es tief ift und fehon viel gekoftet hat. Die nöthige Arbeiterzahl nimmt mit der Tiefe des Bohrloches zu. Der Erite unter denfelben it der Vorarbei- ter Der Bohrmeifter. Gegen tüchtige Löhnung befommt man tüchtige Arbeiter und beffere Arbeit, als im Gegentbeile, Weber das ganze Geſchäft it ein Auffeher beftellt, der gegen Nachläfig- feiten und Muthwillen der Bohrarbeiter fichert. Man legt, um zum Boraus dagegen zu fichern, am beften\einen Deckel auf das Bohrloch, durch den das Geſtänge während der Bohrarbeit läuft. Deun das Hinabfallen von Gegenſtänden bringt leicht das ganze Geſchäft in Stocken. 1) Blume Unterfuchungen. ©. 93. Selbmann, Bom Erd» und Bergbohren. ©. 83. Brard Gruntrif. ©. 56. 2) Nach Brard betragen die Koften eined Bohrverfuches von 100 par. Fuß ziere 1000 Thlr. oder 4000 frs.; nah Fars ein Bohrloch von 100 Toifen Tiefe in England 5712 fis., alio für 100 yar. Fuß 952 frs. oder 238 Thlr.; nach v. eſt in Deutſchland bei feſtem Geſteine auf 100 Fuß Tiefe 2599 fl. rhein. 2007. BA 300 2 » 4394 „u 400 » 5308 PR. „, 500.» Mn 6226 8... 600 , s TION: 5 00 » „ 5080 f. „ 154 Aber ein Verfuchsfchacht von 6 Fuß Länge und 42 Fuß Weite ungefähr 1000 Nthir. Die Reſultate eines folchen find immer ficherer ald jene de3 Bohrend, beſonders da man den Echacht auch fpäter immer ficherer, das Bohrloch aber nur bei Flüſſig⸗ feiten zur Görderung, brauchen Fann. & $. 124, 2) Betriebsart. 2) Die Wahl und Leitung der Betriebsart. Schon bei der Anlage einer Betriebsart muß die Zurichtung einer Grube nach der Beichaffenheit der Lagerfätte gefchehben, und dabei auf den ſchnellſten, reinften, gefahrlofeiten und wohlfeilften Abbau ge- fehen werden, ohne. aus den Augen zu verlieren, daB man zum Fortbetriebe eines Baues wo möglich immer noch Felder bereit habe. Es iſt daher erforderlich: a) daß man vor dem Beginne des Baues einen Koften- und Ertragsüberſchlag mache, um vor Verluſt gefichert zu fein; b) nach dem Reſultate diefer Bergleichung die Grubencapitalien anlege; €) dabei aber darauf fehe, mit we- nigen tüchtigen Anlagen dieſelben Zwecke zu erreichen, wie mit mehreren, 3. B. bei den verfchiedenen Arten von Stollen und Schächten; d) daß man ſich mit der Vorrichtung immer auf ein - möglichtt großes Feld ausdehne, z. B. befonders bei Steinkohlen; e) immer fchon wieder ein Feld zubereitet habe, ehe das vorherige zur Neige geht; £) den ganzen Abbau recht zu concentriren ſuche, um fo g) bequemere und Fang brauchbare Einrichtungen treffen zu können, ohne fie ſpäter unbenutzt Tiegen laſſen zu müfen; h) daß man ed den Arbeitern nie am Dateriale fehlen Taffe, deilen Man- gel fie, an der Fortſetzung ihrer Arbeit hindert, z. B. an Geräth- fchaften, Feuerung, Licht, Zimmerung, um dadurch die Ihädlichen Folgen in denjenigen Abbauarten zu verhüten, worin das Fort- fahren der fpäteren Khüren von jenen der früheren bedingt iſt, 3. B. beim Stroßen- uud Förſtenbaue; i) dag man die richtige Menge von Häuern vor ein Ort anlege, ohne durch Mangel an folchen das Fortfahren der Arbeit zu hemmen umd durch eine Vebermenge ſowohl feing Koften unnöthig zu vermehren, die Ar- heiter unter fich zu hindern, als euch die richtige Gleichförmigkeit im ganzen. Gange der Arbeiten zu zerſtören; k) dag man unter den Arbeitern während der Arbeitözeit, und wegen ihres Betragend vor und nach derfelben durch tüchtige Steiger eine ſchoue berg⸗ männige Ordnung und Auffſicht erhalte. $. 125. 3) Grubenriſſe. 3) Benutzung der Markſcheidekunſt. Die Markicheider | kunſt iſt eine Hilfskeuntniß Der — ($. 83.). Allein von‘ 4 | | | 155 ihrer Benusung hängt nicht felten der gute Betrieb eines Berg— werfes ab, weil man nach ihren Auffchlüffen weiß, nicht blos wie weit der Bau vorgefchritten it, fondern auch wie mweit er nach den beftehenden Rechtsgeſetzen noch fortbetrieben werden darf; weil man nach dem Fallen und Streichen eines Baues und nach feinen Abweichungen in diefen Beziehungen beurtheilen kann, auf welche Weile man im Innern den Betrieb ohne Gefahr und mit Nusen fortſetzen darf; weil man über die Anlane von Tagebauen, 4.2. der Mundlöcher von Stollen und Gchächten, dadurch die erfte Anleitung erhält; weil man bei vorkommenden Unglücksfällen durch die von ihr gebotenen Mittel am beiten erfennt, wo und wie man den Berunglückten am beften Hilfe Leiften und den fchlimmen Fol- gen abhelfen kann; weil man nach denfelben .ermeffen kann, ob und in wie weit die Fortſetzung des Abbaues Bortheil bringen dürfte; und weil alfo von ihnen großen Theils die Mebernahme einer Grube in Pacht oder zu Lehn abhängen kann. Die Marf- fcheidefunft ift bloße praftifche Geometrie, modifizirt durch dem Umftand, dag man im Dunkeln und bei gewiffen Erzarten nicht Diefelben Mittel anwenden kann, wie auf der Erdoberfläche. Sie zerfällt in zwei Hauptarbeiten, nämlich die VBerrichtung des Marffcheidesuges, dah. die Grubenmeſſung felbft, und die Zulegung des Marffcheidezuges, d. h. die Verfertigung der Grubenriffe, Die Lezteren find Grundriffe und zeigen die Stol— ten, Strecken, Baue und Schächte im horizontalen Entwurfe, und Seigerriffe (Durchfchnitte), zeigen die Grube im fenfrechten Entwurfe. fo daß von jeder folchen diefe Darftellungen gegeben fein müfen, wenn man eine völkige Anficht haben fol, So wie der Grubenbau fortfchreitet, erweitert man auch dieſe Riſſe, um beſtändig zu wiffen, woran man fei D. 1) Ueber Markfcheidefunft! Brard Grundrif. ©. 385 folge. Die älteren Werke von d. Dvel (1749). Baier (1749. 2te Aufl. 1785). Weidler (1765). äftmer (1774). Lemve (1732 u. 1792). Moehling (1792) und Müller drazt. Anleit. zur Marffcheidekunft, Siegen 1809. Hecht Lehrbuch der Markfcheides unit. Sreiberg- 1829. ; IV. Bon der J—— Betriebswirthſchaft. $. 126, 1) Bergmänntfche Betriebsausgaben, Die bergmännifche Betrichswirthfchaft ift nur eine Modifikation der Hauswirthichaft nach der Beziehung auf den bergmännifchen Gewerbsbetrieb ($. 63. vergl. mit . 40.). Ausgaben, Finnahmen nd Verrechnung find die Hauptgegenſtände derſelben. 156 Die bergmännifchen Betriebsausgaben werden gemacht: . a) Für Befoldung und Löhnung der Auffeher und Arbei- ter ($. 122.). Der Schichtmeifter und die Steiger haben ihre be- » fimmten Gehalte, Die Knappen aber arbeiten nach Schichten oder im Berdinge (CS. 68.), Die Schichten find verfchieden und betra- gen 6, 8— 12 Stunden. Es ift fehr zweckmäßig, aus Abzügen am Lohne, Beiträgen der Unternehmer, Strafgeldern u. dal, eine Knappfchafts- oder Bruderkaffe zum Behufe ihrer Unterſtützung in Unglücksfällen und im Alter zum errichten, woraus auch den Witt- wen und Waifen der Knappen Unterftüßung gewährt wird. Dies bat ſelbſt Einfluß anf die Höhe des Lohned, Die Bezahlung des Lohnes gefchieht auch bier, wie bei anderen großen Unternehmun⸗ gen, an beſtimmten Tagen, alle Woche, alle 14 Tage oder alle Monate. Sehr zweckmäßig iſt ed von den Unternehmern, wenn ſie in Zeiten der Wohlfeilheit Getreide u. dal. aufſpeichern, um in Zeiten der Noth, welche im den Gebirgsgegenden häufiger und ſchlimmer ſind, den Knappenfamilien gegen billige Preiſe Lebens— mittel abliefern zu können. Solche Mittel erhalten die Anhänglich- feit, den Fleiß und die Ruhe der Arbeiter. Der — ſelbſt iſt zeit- und ortsweiſe wechſelnd b) Für Unterhaltung des ſtehenden Capitals. Je fo Vider die Gebäude, Mafchinen, Gefäße, Wege, Candle und Seräthe gebaut und conftruirt find, deſto weniger Interhaltungsfoften be— dürfen fie. Befonders gilt dies von der Zimmerung und Dauerung, und von den bergmännifchen Gefäßen. Mit zeitigen Kleinen Ber- befferungen verhütet der kluge Unternehmer im Bergbaue öfters die größten Verlufte und Unglücksfälle. Daher iſt Kargheit nd Unachtfamfeit nirgends am fchlechteren Orte, als bier. e) Für Holz und Banfteine, theils zur Unterhaltung des ftehenden Capitald, theils als umlaufendes Capital, z. DB. zur Heitzung. Wenn das Bergwerk nicht eigenen Wald hat, fo mus man das Holy, ebenſo wie im ähnlichen Falle die Baufteine, ſo wohlfeil als möglich zu Faufen ſuchen; denn die Ausgabe dafür it fehr groß. Oft genießen die Gruben VBorrechte bei den Staats. magazinen in diefer Hinficht. Iſt dies nicht der Fall, dann fi der Ankauf im Großen und die Abſchließung von Lieferungs fontraften am vortheilhafteftn. Für nafe Lage in der Grube taugt Erlen- und Buchenholz beffer ald anderes. Sonſt benußt mai am meiften Nadelhölzer, aber mit größerem Bortheile Eichen- und Ahornhölzer, wenn fie zır haben find. Man wählt ſtarke dic Stämme, am beften unbehanen, fammt Ninde, Zacken und Zwei— gen, weil man fie Damm zerjchneiden Taffen Fann, wie man € 157 bedarf, und weil man die Leztern zu Helmen, Fafchienen u. dal; benutzen kann. Das Außerfe Holz benust man durch Abfägen zu Schwarten. Gefchältes Holz geht in Gruben fchwerer in Fäulniß als ungeſchältes. Das beſte Holz unter übrigens gleichen Um— Händen zur Grubenzimmerung ift das vor oder nach dem Gafte geſchnittene. Nahe floßbare Flüfe Formen den Gruben fehr zu Statten, weil dieſe einen wohlfeilen Transport gewähren. Unter den Steinen find die platten, fchieferigen beffer als Sandſteine und Granit u. dgl. Backſteine find begreificher Weife nicht überall don Dauer, oft fehr thener amd müſſen nicht felten in eigenen Formen zur Grubenmauerung gebrannt werden. ' - d Für Eifen zur Hinfellung und Unterhaltung des ſtehenden Capitals. Die Sparfamfeit mit demfelben, und der Gebrauch des Holzes fatt defelben, wo es nur immer ohne Nachtheil gefchehen fan, it eine alte bergmännifche Gewohnheit und Megel. 8. 127. 2) Bergmännifhe Betriebseinnahmen. Das rohe Einfommen beim Betriebe eines Bergwerkes beſteht in folgenden Punkten: a) Naturaleinnahmen an beramännifchen Broduften. Sie find Haupt- und Nebenprodufte, Jene find die Maffen des Haupt- minerals, Leztere die Nebenmineralien m. dgl. Beim Betriebe im Großen find zu ihrer Aufbewahrung eigene Magazine nothwendig, deren Bau und Einrichtung nach Art des Minerald und polizei- lichen Rüdfichten verfchieden if. Die Sicherung gegen die Ein- Wirkung der Luft iſt wichtig beim. Torfe, Steine, Erze, den / Steinfohlen und dem Salze. Die Sicherung gegen Menfchen ifk / um fo nöthiger, ie Eoftbarer die Mineralien; je beweglicher und verderbbarer fie find. by) Geldeinnahmen aus dem Berfaufe der rohen Produfte. ‚Entweder iſt der Staat ein. Hauptabnehmer, wie bei den edeln Metallen, oder es find dies Privaten, welche die Produkte, mie 4. DB. Torf, Kohlen und Sal zur eigenen Conſumtion gebrauchen, der zum Zwecke der weiteren Verarbeitung. anfanfen, In der £ Segel findet der Verkauf nur im Großen Statt, und die Mineral Fapitalien liegen nicht felten Tange Zeit in den Magazinen. Darum iſt der Bergbaubetrich mehr Sache für den Staat, Gewerffchaften oder ſehr reiche Privaten, welche fo lange ein Capital liegen Laffen können, Sehr zwecdienlich find daher Berghandlungen, an welche man die Mineralien entweder verkauft oder gegen einige Brovifion zum Berkaufe in Commiffion gibt 158 ce) Oft find mit den Bergwerfen auch die Hüttenwerke fohfeich in Verbindung. Ber den Salzwerken find fie unumgänglich. Ob⸗ fchon fie bei großem Betriebe oft eine ganz abgefonderte Verwal⸗ tung haben, fo ſtehen fie doch mit dem Bergbane fo in Verband, daß fie feinen Ertrag und den Ertrag des ganzen Betriebes er- höhen. Daher gehört auch ihre Einnahme an gemonnenem Natural und an Geld in die Nechnung. Der Reinertrag die Ausbeute) ift aber noch nicht gefunden nach Abzug jener Ausgaben von diefen Einnahmen. Es muß viel- mehr noch in Abzug Fommen: 1) der Zins des ganzen Betriebs— eapitald; 2) die immer Statt findenden Abgänge und Verluſte an Natural und am Gelde; 3) etwaige Transportfoften des Minerals und damit verfnüpfte Abgaben; 4) etwaige Brovifisnen, Gebühren u. dgl., die fehr wechfelnd find. Oft bleibt nach Abzug aller die- fer Poſten nicht blos nichts übrig, fondern es müfen noch Nach- träge (Zubuße) von den Unternehmern geliefert werden. Darum Darf das Bergwerk aber nicht aufgegeben werden, wenn der Bau auf Zubuße die Ausficht auf fpäteren Gewinn (Ausbeute) eröffnet. Auch darum eignet fich tüchtiger Bergbaubetrieb felten für Ci. genlehner. $. 128. 3) Bergmännifhe Buhführung. Der Schichtmeifter führt die Bücher, Es gelten bier die | nämlichen allgemeinen Grundfäge jeder Buchführung (I. 79—82,). Denn es fommt im Bergwerfe ein Grundſtocksvermögen, eine jähr- liche Auslage und Einnahme, es kommen um ſo mehr Schuldner und Gläubiger vor, je complicirter der Betrieb und je ausgebrei- teter der Berghandel if: Denn es finden nicht bei jedem Gefchäfte fogleich baare Zahlungen Statt. Die Buchführung ift alfo hierin. von den anderen nur durch den Gegenftand verfehieden. Aber die Eigenthümlichfeit der Gewerffchaftsverhältnife machen eine eigene Buchführung nöthig, die insbefondere dem Schichtmeifter obliegt. Es gehören befonders bierber das Gegenbuch, Schurfbud, Muthungsbuch, Friſtenbuch, wovon die Bedeutung an fich klar if, mit Ausnahme des Erfien. Es werden nämlich in dem⸗ felben die Inhaber der Kure, die Verpfändungen, Veräußerungen derselben u. f. w. aufgefchrieben. Eine eigene Buchführung erfor- dert auch die Zahlung der Zubuße und jene der Ausbeute, welche beide kuxenweiſe vertheilt werden. Der Rechnungsabſchluß gefchieht vierteliährig (Quartal), wenn und weit jene beide fo bezahlt wer— den und man das Nefultat nur durch Rechnungsabfchluß ecſabten kann. um 159 V. Bon der Fertigung bergmännifder Ertragsanfhläge $. 129, Arten der Anfhläge EN Andere als Ertragsanfchläge von Bergwerken können nicht ge macht werden, und fchon diefe find fehr unficher. Erfteres, weil der Gehalt einer Lagerflätte nicht mit Sicherheit ganz abgeſchätzt werden Fann. und wenn dieſes auch gefchehen könnte, es höchſt unſicher iſt, ob der Fortbau nicht unterbrochen wird. Lezteres, weil Zubuße und Ausbeute in ihrer Größe und Folge zu wandel- bar find, und es alfo nicht geftattet fein Fan, von einem mehr- jährigen Durchfchnittsertrage auf den Ertrag in der nächitfolgenden Jahresreihe zu fchliegen, ohne die Möglichkeit des Fehlſchlagens mit einzurechnen; denn die Ausbeute und Zubuße ift zu wechlelnd, und die YUnterhaltungsfoften des frehenden Capitals werden, beion- ders bei der Grubenzimmerung, mit dem Alter des Leztern großer. Man Faun die Ertragsanfchläge unter zwei Gefichtöpunften be trachten, nämlich : | A ME Ertragsvoranfchläge, um fich einen muthmaßlichen Ueberſchlag von dem Ertrage einer Grube zu machen, che man ihren Abbau beginnt. Sie feren eine Lnterfuchung der Lager- firedde nach dem Streichen, Fallen, der Mächtigfeit und Tenfe voraus. Im Uebrigen beruhen fie auf Mufterbauen, Denn man gräbt entweder von Tage einige quadratifche Abteufen von 1 Lac- ter, oder man gebt von dem Schurffchachte und Schurfſtollen mit folchen kleinen Strecden ins Feld. Der Durchfchnirtsertrag von 3 oder 4 folchen Muſterbauen wird alsdann zur DBeranfchlagung des Rohertrags an Produkten vom ganzen Lager und Gange über- haupt oder nur für cine Periode gebraucht. Denn durch Multi— plieation mit dem Naume oder mit der Zeit bei einer gegebenen Arbeiterzahl läßt fich dann die Quantität von Produften berechnen. Die Unzuverlaffigfeit diefer Merhode liegt am Tage ($. 124). 2) Als Ertragsnachanfchläge, um ſich einer Anficht vom Durchichnittsertrage einer, fchon einige Zeit gebauten, Grube zu verſchaffen. Pan hat dazu zwei Mittel, nämlich die Informa- tionen, d. h. protöfollifches mündliches Vernehmen der Berg- beamten, befonderd der Steiger und Gchichtmeifter, und die Rechnungsauszüge and den Wirthfchaftsbüchern von mehreren Fahren her. Sol aber ein folcher Anfchlag als Nichtfchnur für die Zukunft dienen, dann muß zugleich. auf die Größe und Be- Ichaffenheit der noch ſtehenden Felder Niückficht genommen N * 160 - werden, wobei zugleich die periodifch erweiterten Niffe als Richt- ſchnur dienen koͤnnen, die immer mit einer näheren Befchreibung ' des Bergwerkes nach Geftalt, Ausdehnung und Gehalt verfehen find; $. 130, Snformationen, Auszüge und Befichtigung. Die Informationen erſtrecken fich über alle von . 95—107 angegebenen Punkte, über die befondern Berhältniffe der. angewen- deren Abbauart (I. 108—118.), über das Borhandenfein der all- gemeinen Bedingungen des Bergbaubetriches (Ch. 220. u. 121.); über die Arbeiterverhältnife und fonftige Betriebsausgaben (K. 126,), über die tägliche, wöchentliche, monatliche rohe Ausbeute, und den gewöhnlichen Preis des Naturales und über die Nebenfoften bei feinem Verkaufe (% 127). Es wird bei ihrer Aufnahme ein beeidigtes Protokoll mit Unterfchrift des Informanden geführt. Die Refultate derfelben dienen zur Controlirung der Rechnungs poften und zur Ergänzung des Mangelnden. Die Auszüge aus den Büchern, fowohl aus jenen des eigent- lichen Betriebes als jenen über die Gcwerffchaftsverhältniffe, haben den Zweck der Durchfchnittsberechnung, und müffen daher nach den Regeln der Leztern (9. 61.) von verfchiedener Anzahl von Fahren fein, Sie erftreden fich daher über Ansgaben und Einnahmen, und müſſen fonach in befondere Rechnungen gebracht werden. Die Befichtigung aller Realitäten zu Tage und im Innern der Grube nach Anleitung der Riſſe dient nicht bios zur Erhaltung einer Anficht vom jetzigen Gtande der Grube, fondern auch zur Aufftellung ihrer zukünftigen Berhältniffe. Dabei werden Ver— seichniffe und Befchreibungen der feſt ftehenden Capitalien, und Inventarien über die beweglichen ſtehenden Capitalien auf- geftellt, zum Theile als Nichtfchnur bei einer etwaigen Uebergabe einer Grube, zum Theile wegen der Berechnung der Unterhalz tungsfoften des Capitals: 8, 131. Fertigung der Auſchlagsakten— Während aller jener Anfchlagsarbeiten wird ein allgemeined _ Gefchäftsprotokoll über den Verlauf der Veranfchlagung ge führt, in welchem auch die Fnformationsprotofolle ihren Platz finden. Dagegen aber machen die Auszüge, Verzeichniſſe und In⸗ ventarien befondere Inſtrumente aus, auf welche ebenfo im Protos folle, wie auf diefes in ihnen verwiefen wird., Nach den Infor— mationen und Auszügen, fo wie, wenn diefe nicht binreichen, nach 4 161 allgemeinen Erfahrungen werden die befondern Rechnungen gefertigt, welche das Spezielle zum ganzen Ertragsanfchlage liefern. Es gibt befondere Ausgaben, welche nur zu einzelnen Zweigen des Be- triebes gehören, und allgemeine, die den ganzen Betrich über- haupt betreffen. Jene kommen fchon in den fpeziellen Rechnungen in Abzug, diefe aber erft in der Nechnung, welche jene Neinerträge aufammenftellt. Man verhüte einen zu hohen Anfas der Einnahmen und einen zu niedrigen von den Ausgaben. Das Nefultar gibt den Durchichnittsertrag, der aber in Geld auch nur nach Durch- fchnittspreifen, fchon in den foeziellen Rechnungen, berechnet fein darf. Daffelbe kann man ungefähr auch gebrauchen, um vermit- telft der Capitalifirung , indem man es als Zins eines Capitals anfieht, den Capitalwerth einer Grube zu finden, wenn fie abge— treten werden follte ($. 129.). In diefem Falle müſſen aber die Werthe der Betriebscapitalien noch hinzugerechnet. werden, weil die Zinfen derfelben C$. 127.) auch in Abzug gekommen find, I. Bud, Landwirthſchaftslehre. Einleitung. $. 132, Die Landwirthfchaftslehre iſt die wiffenfchaftliche Dar- fellung der Grundfäse und Regeln, wonach die pflanzlichen und thierifchen Körper zahmer Art mit Unterftüßung der menfchlichen Kunft erzeugt und erhalten werden (9:42). Die Feld- und Gar- tenpflanzen und die zahmen Haus») Thiere find ihre Begenitände, Die Pflanzen und Thiere bedingen fich mwechfelfeitig auf die manch— fachfte Weife, Darım muß die Pflanzenzucht mit der Thierzucht vereint getrieben werden. Die Landwirthfchaft ift das Altefte Ge- werbe, welches die Völker in ihren Urzeiten treiben. Aber bis zur Wiſſenſchaft konnte fie fich immer erft in der Zeit hoher Bildung eines Volkes erfchwingen. Den alten Aegyptern, die in die Geheimniffe der Natur tief eingedrungen waren, war fie eine feine Kunſt und Wiffenfchaft ). Die Griechen und die Römer biel- _ ten das Tandwirthfchaftliche Gewerbe für das chrbare, und die auf uns gekommenen Schriften der Lesteren über Landwirthichaft zeu— gen von tiefen Kenntniffen und vielen Erfahrungen im Gebiete derselben >). Mit der Völkerwanderung und der Einführung “des Chriſtenthums nebſt allen feinen unzähligen heilſamen Folgen bildete Baumſtark Encyclopädie. 11 162 ſich im Abendlande ein neuer Zeitfreis für die Ausbildung der Landwirthſchaft. Sie wand fich aus den vielen Eigenthümlichkeiten und Bedrüdungen im Mittelalter 3) kräftig hervor bis ins vorige Jahrhundert. Diefem und der neneften Zeit war die Ausbildung derfelben und ihre Befreiung von den vielen Laften, die jene hem— men, überlaffen. Sie wurde eine Wiflenfchaft, für deren Ausbil- dung zwar fchon Beckmann in Deutichland fehr Vieles gethau bat, bis fie aber A. Thaer auf den jetzigen rationellen Stand- punft erhob, indem er und zuerft auf die englische Sandwirthfchaft aufmerkfam machte 4), welche im ganzen Abendlande am höchften fteht, und dann durch feine theorerifchen Werke die Wiffenfchaft und Praxis fo bereicherte, daß mit ihm im der Gefchichte der Landwirthſchaft eine neue Veriode in Dentfchland beginnt, In neueſter Zeit ift die Tandwirtbfchaftliche Literatur fehr reich ge ‘worden, und die Berdienfte anderer Männer außer und nach Thaer find darin fehr groß >), ſowohl in Betreff der befon- deren Landwirthfchaft einzelner Gegenden, als auch der allge- meinen Landwirthfchaftölchre, welcher jene als Grundlage dient, da fie auf befondere Erfahrungen, Naturgefchichte, Ma- tbematif, Bhyfif und Chemie, befonders der Agricultur— chemie, d b,, die wiffenfchaftliche Zufammenitellung der auf die Landwirthfchaft anwendbaren chemifchen Grundfäse, geſtützt if 9. _ 4) Reynier,, de l’economie publ. et rur. des Arabes et des Juifs. Paris. 1820, Derfeibe de l’econemie p. et r. des Perses et Pheniciens. Paris. 1819. Ders feibe de P’econom. p. et r. des Egyptiens et Carthaginois. Paris. 1823. Einen Auszug des Landwirthfchaftlichen auf diefen Schriften enthält Sr. Damaltce, die Sandwirthfchaft der alten Wölfer mit Ausfchluß der Römer, nad dem Sranzöfiichen von Reynier frei bearbeitet, mit einer Vorrede von Rau. Heidelb. 1833. 8. 2) Die Scriptores rei rusticae, in verichiedenen Ausgaben, Firgilü Georgica, Varro de re rustica. Ö 3) Anton, Gefchichte der deutfchen Landwirthſchaft. Gürlis 17991802. IT Thle. 8. 4) Thaer, Einleitung zur Kenntniß der enal. Sandwirthfchaft. Hannover 4801. II Zhle. in III Bon. (v. I. Bd. eine 3te Aufl. 1806.) Auch gehört Hierher J. N. Schwerz, Anleitung zur Kenntniß der beigifchen Landwirthfchaft. Halle 4807 —11. TI Be. 5) Vorzügliche Literatur: Beckmann, Grundfäge der teutfchen Landwirthrh, Göttingen 1769. Ste Auds. 1806. Thaer, Grundfäße der vationellen Landwirthſch. Berlin 1809 —11. IV. 4. 2te Aufl. 1822. 3te Aufl. nah dem Tode des Verf. 1831. IV.8. Gerife’s vraft. Anleitung zur Führung der Wirthſchaftsgeſchäfte. Herausgegeben von A. Thaer. Grüß 1806 — 7. III Be. 8. Young's Annalen des Ackerbaues, überjegt von Nienver und Hahnemann. Leipzig 1790 — 1802. III Be. 8. Sturm, Lehrbuch der Landwirthſchaft. Sena 1819 — 21. II Be, Burger, Lehrbuch der Landwirthfchart. Wien 1819 — 21. II Bde. 3te Auflage. 1830 —31. Trautmann, Verſuch einer wiffenichaftlichen Anleitung zum Studium der Randwirthfchaft. Zte Aufl. Wien 1822. II Bde. Shwer;, Anleitung zum praktiſchen Adferbau. Stuttgart 1823 — 32. IM Bde, Kreyſſig, Handbuch zu einem naturs und geitgemäßen Betriche der Landwirthſchaft. Königsberg 1824— 26. ” 163 DI Bbe. Löudon, Eneyclopädie der Landwirthſchaft. Weimar 1828 — 30. U Bde⸗ Geier, Lehrbuch der Landwirthfchaft. Sulsbah 1828 (kurz). Koppe, Unterricht im Ackerbau und in der Viehzucht. Verlin 1829 — 31. III Bde. N. Bloch, Mit theilungen landwirthſchaftlicher Erfahrungen. Breslau. I. 1830. II. 1832. 4. Pabſt/ Lehrbuch der Sandwirthfchaft. Darmfladt. I. 1832. 9%. €. v. Reider, Sehrbuch der Sandwirthrchaft. Leipzig 1833. ine ganz vollftändige Angabe der Siteratur bis a. 1822 enthält Weber Handbuch der öconomiſchen Literatur. Berlin 4803— 1823. 8. V Be. Außerdem mehrere Zeitfchriften Tandwirthfchaftlicher BVereine in Deutfchland. 6) Die Aarifulturchemie v. Chaptal, üßerf. von Eifenbacd. II. Stuttgart 1824. Die Agrikulturchemie von Davy, Überfegt von Wolf. Berlin 1814. Die Agrikulturchemie von Hermbſtädt. Grundfäge der Agritulturchemie v. Schüßler; 2 Thle. 1832. Erfies Hauptſtück. Sandwirthfchaftlihe Gewerbslehre. $. 133. Die landwirthſchaftliche Gewerbslehre ſtellt ſyſtematiſch die Grundſätze und Regeln dar, wie an ſich, ohne Bezug auf aus— ſchließlichen zuſammenhängenden Betrieb die Mittel zur zahmen Pllanzen- und Thierzucht am beften hergerichtet, die Pflanzen und Thiere am zweckmäßigſten behandelt, und ihre Erträge am beiten eingezogen und aufbewahrt werden. Sie serränt daher in die Sandbanlehre und Thierzuchtlehre. Jene theilt fich in die Feldbaulehre und Gartenbaulehre. Aber ſowohl dieſe bei— den, als auch die Lehre von der Thierzucht beruhen auf allge— meinen Grundſätzen und Regeln, welche bei jeder Art von Feld— und Gartenbau und Thierzucht vorkommen, und auf beſonderen Grundfätzen und Regeln, welche nach den zu pflegenden und zu iehenden Gegenſtänden, Pflanzen und Thieren verſchieden find; Daher hat jede einen allgemeinen und einen beſondern Theil. Erſter Abſatz. DdieLandbaulehre. Erſtes Stül. Die Feldbaulehre. Erſte unterabtheilung. Allgemeine Feldbanlehre 8. 133, 4. ; - Die allgemeine Feldbanlchre) hat von der Befchaffen- heit und den Beſtandtheilen des Bodens (Agronomie, Boden- 11 * 164 funde), von der Zurichtung des Bodend zum Feldbaue (Agri- kultur, Bodenbearbeitung), von der Behandlung der Feld- pflanzen (Pflanzenbau, Pflanzenpflege, Bflanzenfultun, und von der Ernte und Aufbewahrung der ; und ihrer Theile, im Allgemeinen zu handeln, 1) Sinclair, Grundgefege des Ackerbaues, aus dem Englifchen überfeßt von Ritter v. Schreibersd. Wien 1819. Fiſcher, Naturgefege ded Seldbaued mit wenig Stalldünger und ohne Sommerbradhe. Wien 1830. Schönleutner, Theorie des Ackerbaues. München 1830. Kreyifig, Ackerbeſtellungskunde. II Thle. Leipzig 41832. Die angeführten Lehr» und Handbücher. 1. Die Bodenfunde oder Agronpmie. $. 134, 1) Der Boden, als Bedingung des Pflanzenwachsthums. Die Bodenfunde 9, ald Grundlage des ganzen Fünftlichen Pflanzenbaues, lehrt die Eigenfchaften, Theile, Miſchungsverhält⸗ nife und den Einfluß des urbaren Bodens auf das Wachsthum der Pflanzen. Der Boden bedingt das Pflanzenwachsthum: 1) Chemifch, indem er ihnen mit feinen Beitandtheilen theild felbit zur Nahrung dient, dann aber ſtets die chemische Zerſetzung der in ihm enthaltenen Nahrungstheile der Pflanzen bewirkt und zuführt, und ihnen den zu ihrem Gedelhen nöthigen Grad von Wärme gibt. Denn die Nabrungstheile der Pflanzen beſtehen ans Suft, die der Boden aus der Nimosphäre anzieht, aus Waffer, welches der Boden enthält, aus Kohlenſäure, welche der Boden bereitet, und aus Beitandtheilen des Bodens felbit, z. B. Salzen. Die allgemeinen Bedingungen der Entwicelung der Pflanzen find jene eines chemifchen Proceſſes, nämlich Wärme, Luft und Feuch⸗ tigkeit, in mäßigem Zutritte. 2) Mechaniſch, indem er ihnen durch ſeine Feſtigkeit die nöthige Haltung für die Wurzeln und den Stamm gibt. 1) Hundeshagen, die Bodenfunde in lands und forſtwirthſchaftlicher Hins fiht. Tübingen 1830. Koppe Unterricht. II. Buch. 8. L.©. 105. Burger Rehrbuh (neue Ausa.). LI ©. 12. Geier Lehrbud. S. 2. Thaer engliſche Sandwirthfchaft. I. 76. Trautmann Sandwirthichaft. I. ©. 261. Thaer ration. i Landwirthſchaft. II. 43. v. Reider Lehrbuch. $. 27. Schübler, Ueberfiht der für die Vegetation wichtigften phyſiſchen Eigenfchaften der — Stuttg. 1821. Auch in Fellenbergs landwirthſchaftlichen Blättern. V. ©. 5. der Sorrfchritte der Landiwirthfchaft. I. 363. ‚Ill. 384. D Annalen. IV. 110. XXVI. 163. 199. XXIX. 440. Ueber Prlanzenmoder. XXIX, 212. ueber Humus f. auch Thaer Annalen der Sortichritte der Landiwirthichaft. III. 485. Ueber Wichtigkeit des Wafferd im Ackerbau Thaer Möglin. Annalen, XX. 59. Annalen des Ackerbaues. IX. 442. 446. Schnee, Landwirthic. re j 1. 2 (Geonomie). XI. 100 (Humns). Schwer; Anleitung. I 4. 5 A 3 a N F — Thaer Annalen elben Möslin. 105 8. 135. 2) Der Boden, nach feinen Beſtandtheilen und Eigenfchaften. Die urbare Erde oder die Ackerkrume, welche zum Pflanzen- baue hergerichtet wird, hat verfchiedene Beftandtheile, und diefe haben verfchiedene Eigenfchaften am fich und in Bezug auf das Pflanzenwachsthum, alfo in Bezug auf ihr Verhalten zur Wärme, Luft und Feuchtigkeit. Jene Beftandtheile find: 41) Erdarten, d. h. einfache, ungerlegliche, weiße, pulver- fürmige, im Feuer unfchmelz- und unzerfiörbare, im Waſſer meis ſtens unauflösliche Körper. Davon kommien in der Ackerkrume vor: a) Die Kiefelerde, welche nie rein vorfommt, aber ent- weder im feinften pulverigen Zuftande oder ald Sand. Neine trockene Kiefelerde hält auf 100 Theilen 250— 280 Theile Wafler. Der Sand, d. h. ein Fleined glänzendes Körnchen, das beim Aus- wafchen der Erdart niederfinft und das Waſſer nicht trübt, hält nah Schübler 3 —29% Waſſer, im feinen Zuftande; aber nur 0,29, %, im gröberen Zuftandes läßt es am ſchnellſten wieder fallen, trocknet Schnell aus, und zieht and der Atmosphäre Feine Feuchtigkeit an. Seine Wärme haltende Kraft ift 0,950 nach Schübler, jene des Kalffandes — 1000 angenommen. b) Die Thonerde, welche nie rein vorfommt, aber fich in jedem Boden findet, und vein gewonnen 400 % Waſſer hält und behält; im Boden kommt fie ald eine verfchieden gefärbte Erdart vor, welche mit Waffer einen formbaren Teig bilder, beim Um— rühren des Bodens im Waſſer diefes trübt, und bei behutſamem Abgießen damit abfließt. In diefer Geflalt beißt fie Thon. Er haält nah Schübler 70 Waſſer, ohne es fahren zu laſſen; if am fefteften unter den Erden, und laßt nicht halb fo viel Waſſer verdünften, ald der Sand; zieht viel Feuchtigkeit aus der Luft am, nämlich in 48 Stunden 0,048, und verbindet fich mit ihrem Sauer⸗ Hoffe, nämlich mit 0,153 in derfelben Zeit, wo der Kalf 0,108. abſorbirt; feine Wärme haltende Kraft ift — 0,667 nach Schübler; er verliert durch Austrocdnen 0,183 an Volumen nach Schüßler. ©) Die Kalkerde, welche einen Laugengefchmad hat und im Waſſer auflöstich it. Der Kalk kommt mit Sand, Thon und mit organischer Materie in Verbindung vor, flieht bei der Auswa— fchung der Ackerkrume mit diefen ab, während er mit Sand nieder- fallt und nur durch eine Säure von ihm getrennt werden. kann; er zicht im Abenden Zuftande das Waffer aus der Atmosphäre leicht an umd zerfällt dabei in ein weißes zartes Pulver; er vers 166 fchindt, ohne naß zu werden, von aufgetröpfeltem Waller 0,309, und es 'entwicelt-fich Dabei viel Wärme; mit mehr Wafler gibt er den gelöfchten Kalfz in diefem Zuftande verliert er verhärtend das Waffer bald wieder. Er fommt vor als Eohlenfanrer Kalt Kalk — Koblenfänre + Kryftallifationswafer) und als ſchwe— felfaurer Kalk, Gips genannt (Kalk + Schwefelſaure + Kryſtalliſationswaſſer). Jener, gewöhnlich Kalk genannt, ift im Feuer nicht fchmelzbar, aber diefer, der dagegen nur wenig im Boden vorkommt. Jener branst beim Begießen mit Säure Auf, denn es entweicht die Koblenfdure in Bläschen. Aus ihm entfteht die Kalferde, wenn fich durch Erhisung das Kryſtalliſationswäſſer verflüchtigt hat und die Kohlenſäure entwichen iſt; die Kalferde hält nah Schübler 85, nach Burger 97—127% Waſſer, ver- dünſtet es aber fchneller als die Thonerde, jedoch Iangfamer ald der Thon, nämlich diefer 313, - jene 280 von 1000 Theilen Waffer in derfelben Zeitz dabei vermindert fich ihr Volumen um 0,05 nach Burger; zieht in 48 Stunden 0,035 Feuchtigfeit aus der Luft an, und verbinder fich mit 0,108 Sauerſtoff, während der Thon 0,153 abforbirt; ihre Wärme haltende Kraft it = 0,618 nach Schühler. d) Die Bittererde oder Talferde; fie nimmt nach Burger im trodenen, von Kohlenfünre befreiten Zuftande 380-400 % Waſſer auf, verflüchtige im Trocknen vdafielbe bis auf 40%, die aber bei 40° Wärme fich noch nicht verflüchtigen; ihr Zufammen- bang ift gering, aber fie bilder auch mit Waffer keinen zähen Teig; fie kommt im Boden nur als Fohlenfaure Bittererde vor (Bittererde + Kohlenſäure + Waſſer); ihre Wafler baltende Kraft ift nah Schübler — 456, nach Burger = 5465 ihre Cohäſionskraft it nach Schübler — 0,118, fene der Eohlenfauren Kalferde = 0,050, was jedoch Burger für unrichtig erflärtz fie verdünftet von 1000 Theilen 313 Theile Waffer, und verliert da- bei 0,154 ihres Volumens; fie zieht in 48 Stunden 0,110 Feuch⸗ “tigkeit aus der Luft an, und abforbirt nach Schübler in 30 Tagen 17 Sauerſtoffgas ans der Luft; ihre Wärme haltende Kraft iſt 0,380 na Schübler. $. 136. Fortſetzung. 2) Metalle, d. h. einfache unzerlegliche, eigenthümlich glän- zende, verſchiedenfarbige, dehnbare und eigenſchwere Körper. Von ihnen kommt in der Ackerkrume nur das Eiſen allgemeinhin vor, und zwar a) ald Eiſenoryd (Eiſenkalk, Ocher), d. h. als ein erdartiger pomerangengelber, brauner oder fchwarzer, geruch- und 167 geſchmackloſer, im Waſſer auflöslicher und im Feuer für ich un fchmelzbarer Körper; b) ald ſchwefelſaures Eifen in unter Waſſer fichenden und naſſem Boden; c) als Tohlenfaures Ei— fen in Torf⸗ und Moorboden. 3) Salze, d . b. im Allgemeinen in Waſſer auflösfiche und Geſchmack habende Körper, inöbefondere aber jene Verbindungen von Säuren, Erden, Laugenfalgen oder Metallen, die in 500 Theilen Waſſer fich auflöfen. Es gibt ungemein viele Salze. Für den Landwirth find hauptfächlich die fchwefel- und falpeter- e fauren Salze wichtig, weil fie eine reisende Wirkung auf die Pflanzen haben. N h 4) DOrganifche Materie im Zuflande der Zerfesung oder Fäulniß. Diefe geht um fo fchneller vor fich, je zuſammengeſetzter, und um fo langſamer, je mehr mit erdigen und metallifchen Thei- Jen gemifcht jene if. Sie findet auch unter mäßigem Zutritte von Suft, Fenchtigfeit und Wärme Statt. Iſt die Zerfekung ganz vollendet, dann iſt das Produkt der Humus (Moder), d. h. ein ſchwarzgraues Teichtes lockeres Pulver, das im Feuer verbrennt, ſtets in Laugenſalzen, nicht immer aber in Waſſer fich aufldst, nämlich nur dann, wenn es mit Sauerſtoff verbunden if, Er hält 4190 bis 200 % Waflers verdünftet von 1000 Theilen Waller 108 Theile nah Schübler; feine Wärme haltende Kraft it — 0,49 nad Schübler, aber 0,72 nach Crome; verliert beim Verdün— ften des Waſſers 0,1 an Volumen; hat weniger Cohäfion als die Bittererdes; ſaugt in 48 Stunden auf 1000 Theile 110 Theile Wafler aus der Luft, und in 30 Tagen 0,203 Theile Sauerſtoff der Luft, und es bilder fich durch dieſen in Verbindung mit feinem Gehalte an Kohle die Eohlenfanre Luft; er erwärmt und entwärmt fich fehr fchnel, So weit der Humus im der, oberjien Erdfchicht geht (4. 86.), heißt fie die Dammerde, $. 137, 3) Der Boden nach feinen Mifchungsverhältniffen. Nach der verfchiedenen Mifchung dieſer Beftandtheile in der Ackerkrume unterfcheider man alfo folgende Bodenarten : 1) Thonboden, d. 5, ein Boden, welcher wegen feiner Fe— ftigfeit nur ſchwer gepflügt werden kann, das Waſſer bis zur Sättigung in fih aufnimmt, alsdann über fich ſtehen läßt, ſehr langſam trocknet, dann fich fehr zuſammenzieht, ſogar zerſpringt 168 und bis zur Unmöglichkeit des Aufpflügens von einem ne. Regen’ verhärtet 1), 2) Sandboden, d. h. ein Soden, weicher — — Thongehalt im feuchten Zuſtande etwas zuſammenhängt, “u beim Trocknen fogleich wieder zerfällt D. 3) Kalkboden, d. b. ein Boden, welcher mehr ats 2 bis 75 % Kalk enthält, alfo die Eigenfchaften des Kalks Ch. 136.) in verfchiedenen Sraden äußert, indem er mehr oder weniger, ftetd aber mehr Waffer ald der Thonboden, in fich aufnimmt, und es gefchwinder fahren läßt, und bei geringerer Cohäſion wegen feiner Fähigkeit, aus der Luft Feuchtigkeit aufzunehmen und an ihre zu zerfallen, weniger Wärme nimmt und hält, als der zoo boden 3), 4) Hummsboden. Derfelbe enthalt auflösfichen —— und wird, wenn er über 50% Thon, Lehm und Sand hat, thoniger, Ichmiger und fandiger Humusboden genannt; oder er enthält größtentheils unauflöslichen, verfohlten, überfauern Humus; oder endlich größtentheils unauflöslichen, faferigen, vegetabilifchen Stoff, und ift dann in Torf- und. Moorboden zu unterfcheiden? 1) Er heißt Lettens, Lehms oder Klaiboden, nach dem freigenden Grade feines Zuſammenhanges von der Zerreiblichfeit bis zur mühevollen Zerfchlagbarfeit der Scollen. Man unterfcheidet a) den Humofen Thonboden mit 10—12 % HSumus, 4—5 %o Kalk, 10% Sand und dem Reſte Thon; b) bumofen firens, gen Boden mit 8 — 9% Humus, 4% Kalk und 6% Sand; c) reihen Mergelboden mit 4% Humus, 36%, Kalt und 22% Sand; d) humofen (fofeh) mergeligen Boden mit 27 % Humus, 10 % Kalf und 49 Sand; e) Mergelboden mit 2% Humus, 12% Kalk und 30% Sand; f) Thons boden mit 2% Humus und 33% Sand ohne Kalkz g) reihen Thonboden mit 4% Humus, 2% Kalk und 36% Gand; h) Lehmboden, an Thon und Sand ziemlich gleichhaftig, oder 50 Yo Sand und 2% KHumus; i) huntofen Lehmboden mit mehr ald 8%, Humus; k) mergeligen Lehmboden mit mehr ald 4% Kalfz uns 1) fandigen Lehmboden, mit nicht über 25%, Thon. 2) Sft der Eand ganz fein, dann heißt er Flugſand, iſt er grob und fies nig, dann heift er Grand: oder Schuttboden. Ze nah der Mifhung-mit Thon gibt ed: a) lehmigen Sandboden mit 14— 15a, aber nicht über 25 %% Thon, 85 oder 80.% Sand, und 4 bi8 41". Y Humus; b) Sandboden mit 2—9 %o, aber nicht über 10% Thon und Y—1% Humus; c) humoſen Sandboden mit mehr ald 6% Humus. 3) Er heißt Kalkboden bei mehr al 75% Kalt; Mergel bei 10—75 % Kalk; und Ealfhaltig bei mehr ald 2%, aber nicht über 10 Yo Kalk. Andew wärt3 unterfcheidet man auh: a) thonigen Kalfboden mit mehr ald 50 %o Thon; b) fehmigen Mergelboden mit mehr als 30 bis 50 % Thonz ce) fandigen Lehm: Mergelboden mit mehr ald 20% bis 30 Thon; d) Sehmigen Sand: Mergelboden mit mehr al 40% Bid 20 Ya Thonz und e) humpafen Mergelboden mit mehr ald 20 Humus. 169 $. 138. 4) Der Boden nad) feinen verſchiedenen Klaffen. Wegen der unendlichen Manchfaltigkeit der Mifchungsverpält- niſſe und Eigenfchaften des Bodens wird es für die Landwirthfchaft nöthig, denfelben nach den häufigſten Vorkommniſſen in Klafen einzutheilen. Die Aufftellung folcher Klaſſen heißt Klaffifi- zirung; das Einreihen eines negebenen Bodens in eine beitimmte Klaffe dagegen Klaffirung 1). Man unterfcheidet- am beiten die phyfifche (natürliche) und die wirthfchaftliche Klafifisirung. Rene richtet fih nach den Beftandtheilen und Mifchungsverhält- niſſen des Bodens C\. 135—137.)5 diefe aber nach allen Umſtänden, welche den Ertrag des Bodens bleibend beffimmen, und fußt daher zuerſt auf der phyſiſchen Klaſſifizirung. Man bat daher bei der Bodenflafifizirung folgende Punkte zu berückfichtigen: 1) Die Beftandtheile und Mifchungsverhältniffe;s 2) die Tiefe der Ader- frume, fowohl wegen der mechanifchen als auch chemifchen Unter- ſtützung der Pflanzen ($. 134.);5 3) den Untergrund, weil, wenn derselbe die der Ackerkrume entgegengefeste Eigenfchaften bat, dies auf diefelbe günftig oder ungünftig zurücwirft; 4) die Form der Oberfläche, weil davon die Trockenheit und Näffe des Bodens, Abſchwemmungen, Bergitürze u. dal. abhängen, abgefeben von der Schwierigkeit der Bearbeitung; 5) die phufifche Lage, und 6) die klimatiſchen VBerhältniffe, weil davon die Kälte, Wärme, Troden- beit, Feuchtigkeit der Lage, das Ausgeſetztſein gegen Frofte, Winde u. dgl. abhängt; 7) die Lage zum Wirthichaftshofe, wegen der Aufficht, der Arbeitskoften und Zeitverfäumniffe; 8) die Frei- heit oder Befchränftheit der Benusung; 9) das Verhalten bei der Bearbeitung; 10) die Hauptfrüchte und thunliche Fruchtfolge; 11) die Folgen- früherer Cultur; 12) die gewöhnliche Benennung des Bodens 2); 13) den Düngungszuftand und Bedarf; 14) die erforderliche Einfaat an den Hauptfrüchten für den Boden; 15) den durchſchnittlichen Ertrag bei üblicher Bewirthichaftung >). 1) Thaer, Ausmittelung ded veinen Ertrags productiver Grundſtücke. 6. 14. Thaer, Ueber große und Fleine Wirthfchaften und Werthfhäßung des Bodens. ©. 93. Block Mittheilungen. I. 392. Thaer, Mönlin. Annalen. IX. 158. Deffelben ration. Sandwirthfch. TI 141. v. Flotow, Anleitung zur Sertigung der Ertragsanfchläge. I. $. 26. Koppe Unterricht. I ©. 105 Auch gehören bierher die offiziellen Klaſſificakionen in verfchiedenen. Staaten und Kandfchaften. 2) Diefelbe verändert zwar den Bodenertrag nicht; allein bei einer brauchbaren Klaſſifizirung ift ihre Berücklichtigung von Wichtigkeit. 3) Die wirkliche Durchführung einer Alafikcation würde Mier zu viel Kay einnehnten, \ 170 1. Bodenbearbeitungslehre oder Korieutsur. lehre. A. Bon der —— (mechaniſchen aaelutun 8. 189. 1) Urbarmachen des Bodens. Ehe man die Pflanzgeſchäfte anfangen kann, muß der Boden zur Pflanzung tauglich d. b. urbar gemacht fein. Das Wrbar- machen 1) kann auf zwei Arten gefcheben, nämlich : 4) Durch Hinwegräummmg der auf und in dem Boden vor- handenen Hinderniffe des Pflanzenbaues überhaupt. Die auf die fem Wege beurbarten Felder heißt man Neubrüche, Neureuden oder Moden, Unter die hinwegzuräumenden Hinderniffe gehören : ‚a) Bäume und große Sträuche, die man durch Fahles Mb- treiben, durch das Schwenden, d.h. die Todtung des Baumes durch Ablöfung eines großen Stüdes Rinde am Boden, und durch das Ausroden hinwegbringt; b) Fleine Sträuche, 3. B. Hei» den und Binfter, die man durch Abmähen und Aufbrechen des Bodens vertreibt D5 Ce) Flugſand, der nachbarliche Felder zu bedecken droht, und hieran dadurch verhindert wird, daß man die Sandflächen in einiger Entfernung von ihrem Ende von der Wind- feite (N. WB.) her mir Reifig bedeckt oder Zäune pflanzt 5; d) große loſe und feftfisende Steine, die man durch Ab- fahren und Sprengen entfernt 95 e) ſtehendes Waffer, welches nur entfernt werden kann, wenn man feine Urfachen Fennt. Diefe ſind entweder nahe gelegene Gewäſſer, oder unterirdifche Quellen, oder Zufließen des Waflers von Anhöhen auf Flächen und in Ber tiefungen. Dan kann foichen Boden entwäſſern Centfiimpfen) durch Damme und Ableitunasgräben an den Gränzen des Feldes, durch Abzugsgräben auf der fumpfigen Fläche felbft, die man bald über», bald umnterirdifch anlegt, oder endlich durch Ausfüllen von Ver— tiefungen, wenn diefe nicht gerade fchon von Natur dazu dienen, den Boden zu entfümpfen >). | 2) Durch Umwandlung einer bisher benusten Aderfläche, 42. Wieſe, Weide u. dgl. zu anderen Nusungen, Mürber, leichter Soden kann fogleich nach dem Umbruche befüet werden, unter Vorausſetzung hinlänglicher vegetatiner Kraft. Aber feiter, bün— diger, ſtark bewurzelter Boden wird erft durch Verbrennung der Grasnarbe und Unteracderung der Afche urbar 9. Zum Verbren— nen iſt jedoch das Abſchälen des Raſens und das Zuſammenſetzen deſſelben in größere Haufen erforderlich, fo daß nach demfelben die: 171 Vertheilung der Aſche erſt geſchieht. Einerſeits verflüchtigt es zwar viele Nahrungstheile, aber anderſeits zerſtört es die ſchädliche Grasnarbe ploötzlich, macht den Thonboden thätiger, und nimmt ihm etwas von ſeiner hartnäckigen Waſſerhaltung. Denn das Produet der Verbrennung iſt Aſche, gebrannter Kalk, Gyps und Sale. 1) Ueber das Urbarmachen überhaupt f. m. Burger Lehrb. I. 247. Traut mann Landwirtbich. 2. I. 280. Schwer; belg. Landwirthfch. III. 297. 369, Thaer ration. Yandwirthfch. III. 105. Koppe Unterricht. II. 2) Ueber Urbarmachung des Heidebodens f. m. Thaer Annalen der niederſächſ. Landwirthſch. IV. Jahrg. Stück 2. S. 271. Deffelben Annalen des Ackerbaues. I. 479 (auch von jener der Torfmoore). Schnee, Landwirthfch. Zeitung, II. 338. Ueber die Maſchine zum Sortfchaffen der Erde von Poirier Gilberdrie ſ. m. ebens dafelbft. V. 325. 3) Thaer ration. Landwirthfch. III. 123. Man hat auch wegen Bildung einer Grasnarbe (bon, im Sande wachfende, Gräfer zu pflanzen, oder ihn mit Sichtenreifern mit den Aepfeln zur Beſaamung zu bedecfen anempfohlen. S. auch Schnee Landwirhfh. Zeitung. VI. 93. ; 4) Jetzt erkennt man die Eleinen Steine auch allgemein ald ein Hindernif an, weil fie den Boden Iofe machen, austrocnen, das Pflanzenwachsthum verhindern, die Bodenbearbeitung erichweren und die Ackergeräthe verderben. Burger Lehrb. 1. 79. Koppe Unterricht. IL. 6. Schnee Landwirthfch. Zeitung. XI. 425. 5) Ueber Entfümpfungsanlagen f. m. Thaer engl. Landwirthſchaft. I. 221. II. 4. 11. Deffelben ration. Sandwirtbfch. II. 144. Young, The farmers Calender. (Lond. 1805. VI. Edit) p. 28. 35. 546. (Underdraiming, enaf.) Thaer Annalen des Ackerbaues. V, 689. Ueber eine durch den Wind bewegte Entwäflerungsmafchine, ebendaf. VII. 30. Thaer Möglin. Annalen. XI. 109; Zum Ziehen der Gräben hat man auc eigene Pflüge (Drains, Trenching:, Scnitts oder Waſſerfurchen-Pflüge). ſ. $. 140. Note 5. Ueber Entwäſſerung ſ. auch Sels Tenbergs Sandwirthich. Blätter. V. 154. Schnee Landwirthſch. Zeitung. XIII. 194. 259. 391. XIV. 29. 89. 6) &. oben Note 2. Young, The farmers Calender. 75. 171. 286. 376. 417. Sinclair Grundgefege. ©. 283. Thaer engl. Landwirthſch. I. 185. (enaf. Paring, Burning, Sodburning.) Kepye, Schmalz, Schweißer und Teich» mann, Mittheilungen aus dem Gebiete der Landwirthſchaft. I. 194. IH. 251 (Brennen der Wieren)., Ihaer Annalen des Ackerbuues. III. 748. Man bedient fih zum Abſchälen des Rafens eines eigenen Abſchälepflugs und der fogenannten Bruſtſchaufel. (Thaer Annalen des Ackerbaues. III. 764. Defſelben Annalen der niederſächſ. Landwirthſch. Jahre. IV. Stück 2. S. 383.) Das Abbrenunen ganzer Waldungen geichieht noch in Amerika; man haut die Bäume 3 Fuße über dent Boden ab und zündet die Stumpen an. Solcher Boden toll 20 — 30 Jahre ohne Dünger fruchtbar fein. (S. Extracts of Letires from Poor Persons, who emi- grated to Canada. Lond. 1831. p- 17. 18. Quart. Review. . Tom. 46. p. 367. Schnee, Landwirthih. Zeitung. I. 44: 449 (Vlaggenhauen). IX. 37 Raſen⸗ brennen). XV. 249. Andre Deconom. Neuiakeiten. 1815. No. 29.) 7) Davy Agrikulturchemie. S. 400. Schwerz belg. Landwirthſch. III. 360. $. 140. 2) Weitere Bearbeitung des Bodens. a) Adergeräthe, Die Vorrichtung des Bodens zur Anpflanzung nach vollenderer Beurbarung bezweckt die Lockerung, Befeftigung, Wendung, Reis 172 nigung, Ebenung und Mengung der Ackerkrume. Man bedient fich dazu folgender Werkzeuge (Adergeräthe) D: A. Der ganz einfachen Haden oder Hauen, Schaufeln oder Spaten. B. Der Eggen, mit hölzernen oder eifernen Zähnen 2. E. Der Walzen, von Holz, Stein oder Eifen 9, D, Der zufammengefesteren Pflüge. Folgende Ueberficht er⸗ leichtert ihre Unterſcheidung: 1) Der eigentliche Pflug. Man unterſcheidet an ihm: a) die Schaar, d.h. das fchaufelformige, wagerecht ſtehende und vorne am Pfluge angebrachte Eiſen, in der Form eines gleich— ſchenkeligen oder (beſſer) rechtwinkeligen Dreiecks; b) das Goh- lenſtück (Pflughaupt), d. h. das auf dem Boden (Sohle) gehende Holzſtück, an dem die Schaar befeſtigt iſt; e) den Grin— dei (Pflugbaum), d. h. das zunächſt über dem Sohlenſtücke mehr oder weniger horizontal angebrachte Holz zur Richtung der Zug- linie; d) die Griesſäule, d. h. das fefle Band zwifchen den beiden Lezteren in der Mitte zwiſchen der Schanrfpise und dem Ende des Sohlenſtücks; e) den Sterz (die Handhabe), d. h. ein oder zwei am hinteren Ende des Pflugs in die Höhe, Frumme auswärts fieigende Hölzer zur Leitung des Pfluges; F) das Streichbrett, d. h. ein bald feftes bald bewegliches, am einer oder an beiden Seiten des Pfluges gegen den Sterz zu vom Pfluge fchief abitehendes, bald aefrümmtes bald gerades Brett, von dem die Umwendung der Scholle abhängt; g) das Sch, d. b, ein fenfrecht abwärts dicht von der Schaarfpise aus dem Grindel ab- freigendes eiſernes Meffer, das den Boden fenfrecht auffchneidet und fo der Schaar den Weg bahnt; endlich h) das Borderge- fell, 2. b. ein vorne am Pfluge angebrachten zwei- oder einräderi- ges Geſtell oder auch eine bloße Schleife (Steige) zur Erleichterung der Bewegung und Haltung des Pfluges. Man unterfcheider nun. nach dem verfchiedenen Vorhandenſein diefer Bilugtheile Die Schwingpflüge Cohne Bordergeftel), die Stelzen- und Rä— derpflüge, die Wendepflüge (mit verfesbarem [beweglichen ] Streichbrett), die Doppel- oder Leitenpflüge (zwei mit ein- ander verbundene Pflüge, von welchen man abwechfelnd beim — und Herfahren den Einen und Andern gebraucht) H. 2) Die Hackenpflüge (Hacken, Aadl), E57 pflüge mit einer Schaar, die ein gleichſchenkeliges Dreieck bildet, mit zwei aufwärts gekrümmten aechrrene⸗ und in der Regel ohne Sech 5). A 173° 3) Die Reinigungepflüge (Eultivatoren). Es gehören bierber : \ a) Die Sfarrififatoren CSchröpfer, Auffraser), melche blos mit mehreren fcharfen Meflern CSechen) verfehen find 9. b) Reinigungspflüge mit mehreren größeren oder Fleineren Schaaren, nämlich: +) Die Hobelpflüge CEntenfüße, engl, Skim-ploughs), mit platten Schaaren. 2) Die Wühlpflüge (Rührpflüge, engl. Skuflers), mit Tonveren Schaaren; hierher gehören: a) Die Pferdehaden (engl. Horse-hoes), d. bh. Wühl- pflüge, die fo fchmal und mit drei in einem gleichfeitigen Dreiecke fo gegeneinander geitellten Schaaren verſehen find, daß fie zwifchen zwei Reihen von Gewächſen durchgezogen- werden fünnen 7), b) Die Erftirpatoren, d. h. breitere mit fieben bis dreizehn in zwei Reihen angebrachten Schaaren verfehene Rührpflüge 9). 4) Die Drillmafchinen, d. h. verfchiedenartig conſtruirte Ackergeräthe zur Ziehung der Furche, regelmäßigen Einlage der Saat, und zum binreichenden Bedecken derfelben 2). 1) Berchreibungen und Abbildungen der Ackergeräthe, ausgenommen in Tandw. Beitfchriften und Monographien, vorzüglich bei Thaer Beſchreibung der nußbarften neuen Ackergeräthe. 3 Hefte. Hannover 1805 — 1306. 4. und W. Bailey Berchreis bungen der nüglichen Mafchinen und Modellen, welche in dem Saale der zur Aufs munterung der Künite zc. errichteten Gerellfchaft aufbewahrt werden. Aus d. Engl. überfest von 3. Klennedy). Miüncen (ohne Jahrszahl). gr. 4. Kay. 1—12. oder S. 1— 82. Kürzere Befchreibungen ohne Abbildungen in Trautmann Landw. 2. I. 336. (mit vieler, zweckmäßig gewählter Litaktur); Burger Lehrb. 1. 200. Koppe dinterricht. II. 49. Thaer vation. Sandwirthfchaft. III. 10. Deſſelben engl. Landwirthſch. I. 191. 418. und andere, Ueber. die Wichtigkeit guter landwirthſch. Mafbinen f. Thaer Möglin. Annalen. XVII 474. Schnee Sandwirthfch. Zeitung, III. 121. Andre Deronom. Neuigkeiten. No. 48. 2) Die Form der Essen ift fehr verfchieden. kan unterſcheidet die Trianaus lar⸗ und die viereckige franzöfifche Eggen, die Vöſendorfer Neuriß- und Stügeleggen, die belgische Eggen, die jchottiiche Ahomboidaleggen, die Schlangeneggen (Shaer enal. Landwirthſchaft. I. 255. Defielben Annalen des Wckerbaues, VII. 551. Schwer; beig. Landwirthſchaft. 1.91. Derfelben Mitrheilungen. S. 168.). Essen mit vorwärts gefrimmten Sinfen, Quecken- und Strauchesgen. Nach Trautmann findet man. auch Berchreibungen davon in Mehlers Ackergeräth— schaften. I. u. II. Sammlung. (Dresden 1794. 8.) Hierher gehört auch das Ge ſchlecht der Harken. Schnee Zandw. Zeitung. XII. 151 (ungar. Eifeneggen). 3) Die Walzen find manchmal auch eckig und mit Stacheln verfehen. Daher unterfheidet man aud Stachelwalzen, Keilwalsen (von Gericke), canellirte und Räderwalzen. Die beigifhe Walze ift ſehr gut, Auch kennt man in Belgien ein anderes Werfjeug, das man Schleife ut (eanen beig. Landw. I. 93.), ferner ein jogenanntes Mollbrett zur Ebenung des Bodens (Deſſelben Mit > theilungen. ©. 166.). Ueber Saverlands Libellirmaſchine ſ. Bailey ©. 116, 4) Beſchreibungen von Pflügen find zu finden bei Thaer Annalen des Acker⸗ baues I. 150 (Brandenburg.). III. 169 (Anfvach : Baireuty). II. 309 (Holitein). U. 661 (Thüringen). II. 351 (Bailey u. Smalliſche). 1V. 326 (Baireuther x 174 Koigtland). X. 562 (Baden). XII. 449 (Molen). XII. 577 (Brabant). V. aa? (Pf. mit dopp. Streichbrett). Schnee Landw. Zeitung. "I. 1% (Doppelpflug von Krebs). ©. 5 (Stelzenpflug). ©. 203 (der Brabanter Plug). ©. 554 (Todfan. Plug). IIT. 109 (Gray's Schwingpflug). V. 129 (Loeſchers Bus). VI. 77 (3 ſchaar. Pflug von Defiau x). Die berühmteften, von einander abweichenden, Pflüge find: Der belgiſche, Arbuthnot'- oder Small'ſche, Bailey’iche, Guitleaumsſche/ Dombasle'ſche, der Aargauer und Norfolker Pflug; und die Doppelpflüge von Arbuthnot, Duckel/ Sommerville, Krebb, und der Doppelpflug aus Leiceſter. Auch ein ſechſsfacher Pflug von Gees, und ein dreifacher von Ducket iſt in oben cit. Beſchreib. von Bailey ©. 17. 26. beſchrieben. Ueber den Calenberger Pf nt. Thaer Annalen der niederfächf. Landwirthſch. Jahrg. IV. Stück 3. S. 33. 5). Zu dieſen gehört ‚der flandriſche Eultivator, der belaifche Streichhacken (Echwerz belg. Landw. I. 94.), die böhmiſchen Hacken (nach Trautmann in Mehler beſchrieben), der meklenburgiſche (Thaer Annalen des Ackerbaues. X. 382.), der ſächſiſche (Koppe, Schmalz ꝛc. Mittheilung. III. 169.), liefländiſche, und der ſchleſiſche Rühr ⸗ Hacken, die preuß. Bogge, der Karrhaden, und die Stagutte (Thaer Möglin. Annalen. Supplem. X. 413.). Zum Theile hierher, zum Theile in die Note 4. gehören die Schnittpflüge. und die Surchenzieher, unter denen befons ders Lamberts Maulwurfspflus, Gray's Wafferfurchenpflug, die Draimpflüge von Knowle und Mafie, der Trenchingpflug des Heren Ducket, der Heidenflug und Diftelfchneider von H. Ringrofe, der Drainpflug von Clarke, welche gröftentheils von Bailey befchrieben find. S. aub Thaer Annalen der niederfächr. Landw. Jahrg. IV. Stück 2. ©. 388. Schnee Landw. Zeit. XII. 62. 6) Der Scarrificator von Joh. Winn. Bafer ift bei Bailey S. 146. befchries ben, die Eultivatoren des Herrn de Chateau Veaux ©. 133. 134. Thaer Annal. des Ackerbaues. III 745. Andre Deconom. Keuigkeiten. 1811. No. 55 (Sifher’s Eitpflug ). 7) Hierher gehört die fchottifche Pferdehacke, Wilkie's Pferdehacke mir einer Egge, Lloyd’8 Pferdehacke mit einer Eage, welche man beide auch en nennt; die Pferdehacke von H. Hewet zur PVertilgung von Unkraut, Abichälung von Waſen und Abfchürfen der Ameifenhaufen, bei Bailey. Leber den Scaufelpflug. f. nm. Thaer Annaten des Ackerbaues. V. 607. IX. 565. , deſſen Berbefferung durch Thaexr ebendaſ. II. 494: Ueber den leichten Anhäufelpflug (Kartoffelhacke) ebendaf. VW. 607. IX. 564. Sellenberg$ landw. Blätter. I. 85. IIL 83. André Oeconom. Neuigkeiten. 1814. Nou58 (Sifher’3 Cultivator). 8) Thaer Annalen des eickerbaueß. I. 399. V. 608. VII. 293 (Audaueder). Müder Landwirthſch. Zeitung. Jahrg. 1833. ©. 56 (Scarrificator von Sie). ‚5:93 (Beatfond Schröprer). Andre Deconom. Neuigfeiten. 1811. No. 5. 1814.10. 44 I) Es gehört auch hierher die einentlihe Säemaſchine. S. über diefe Drill mafchine $. 144 Ueber die Kleefüemafchine von Bierafi bei Thaer Möglin. Annalen. VL 615. XI. 277. Ueber eine Rübfaamen: und eine Kleefaamen » Sie marine auch, Fellenbergs Iandwirthich. Blätter, III. 113. 116., Getrewe füemafchine IV. 139., die Hofwyler Säemaſchine V. 99. Ueber den Säepflug von Arter f. m. die Vaterländ. Blätter. Jahrg. 1815. No. 63 — 65. Ueber Ugazy's Säemaſchine Andre a a. O. 1815. No. 30. 32. und über Jordan’d Gaategge. 4813. No. 60; $. 141: | — Fortſetzung. b) Bearbeitung mit diefen Gerätben. Das Ebnen und Neinigen des Bodens gefchieht mit der Egge Walze und den Reinigungspflügen D5 das Befeſtigen deffelben durch die Walze I; das Lodern und Mengen vermit- teift der Eggen, Sfarrififatoren und Extirpatoren, wovon die beis dert Lezteren fo Eonftrnirt fein müfen, daß jedes Meer einen befondern Strich macht, was aber bei der Egge bewirkt wird, 175 indem man den Zugpunft ungefähr im Aten oder Iten Theile einer der 4 Seiten derfelben anbringt. Ein hoher Grad von Schwere und Bindigfeit des Bodens erfordert entweder eiferne Eggenzä ähne ganz eiſerne Eggen oder die Anwendung der beiden anderen In— firumente I. Die Wendung des Bodens geſchieht mit den Pflügen, deren Güte nach der Vollftändigfeit ihrer Leiſtung be- meffen wird, welche darin beſteht, daß eine gleiche, gerade, reine Furche gebildet und der abgefchälte Erdftreifen vollſtändig umge- kehrt wird H. 4) Ueber das Eggen und Walzen vorzüglich Tha er engl. Landwirthſch. I. 214. Koppe Unterricht. IL. 83., die in Note 3 des $. 142. cit. Schriften. Block Mit theilungen. I. 6. 12. Schnee Landw. Zeitung. IX. 332. und über Ackerbeftellung im Allgemeinen IX. 180, Man unterfcheidet das gerade- und Frummlinige, und bei jenem wieder das zwei⸗, viers und ſechszähnige Eggen, je nachdem man blos nach der Länge, nach der Sänge und Quere, und nach diefen beiden und noch ei mal nach der Länge dad Feld überegat. Die Wahl hierin-trifft man nach der Art und vorherigen Bearbeitung .ded Bodend. Man bedient, fih dazu am beften der Herde, weil es fchneller acht als mit Ochfen, deven Gefchwindigfeit fich zu jener der Pferde ungefähr dabei wie 2:4 verhält. Dad Arbeitsmaaß im Eggen wechfelt nad) der Art deſſelben, nach der Art und Vorrichtung des Bodend, nad der Sorm des Seldes, nach der Art der Zugthiere, nach der Breite und Schwere des Inſtru—⸗ mentd fo wie des Ackers. Sft die Diagonale der Egge 8’, und die Breite des Seldes 3% 2°, alſo die Länge des preuß. Morgens 56° 2° 5, fo läuft dieſelbe rund 169° (3 X 56° 2° 5°) lang bei einmaligem Ueberfahren, und braucht dazu, wenn man 1000° auf 1 Stunde rechnet +°%ı000 Stunden oder 10% Minuten, und, wenn man 4'/. Minuten fürs Umwenden und Pusen rechnet, Stunde Zeit, folglich für 4 Morgen bei einmaligem Uebereggen 1 — * mit zwei Pferden. Man kann daher in einem Tage von 12 Stunden 48 Morgen 1 mal und 8 — 6 mal übereggen. 41 * 44 » E] » 7,* v * » 10 404 Pe od .w ” 9 ” 36 » . ” * 6, » v f}} 8 » 32 „ „» ” 5,8 „ » » 4° » | 7 28 Ss iſt leicht — die —— Mitteitatze nach Provortion * berechnen. * * 9 Rund eggt man mit 4 Pferden nah Thaer je nach der Bindigkeit des Bodens 14 — 16 Morgen täglich. Karbe nimmt 16 — 24 M. ald Maaf at. Setzt man nun 16. 18. 20. 22. 24, fo eggt man Fo viel rund als in einem 8. 9. 10. 11. 12 ftündigen Tage zweimal gerabe. 2) Nah Thaer und Meyer walst man mit 2 Pferden täglich 20 Morgen. Nimmt man, da diefe Angabe unbeſtimmt ift,. die Dimenfionen von Note 1. any jo braudt man, wenn für 20 Morgen 10 Arbeitäftunden angenommen werden, "ja Stunde sum Weberwalzen eines Morgens, oder fo viel als zweimaliged Eagen. 3) Mit einer Pferdehacke — nah Burger 2 Menſchen mit, 1 Pferd An einem Tage von 9 Stunden 6,7 pr. Morgen, nach Ihaer 6 Morgen, nad Klebe mir 2 Prerd. 4 Morgen er nah Schmalz 3—4 Morgen; mit einem 6 ſchaarigen Ertivpator bearbeiten 2 Perfonen mit 1 Pferd nah Thaer 72 — 15 Morgen, mit dem 7 fchaarigen Ertirpator und 2 Pferden nah Burger 6,” Morgen; mit dem A1fchaarigen großen Ertirpator nah Thaer 2 Menfchen mit 4 Pferden 18 Morgen, und mit- dem FEleinen 1 Menfh mit 2 Pferden 10 Morgen, nah Burger aber 10,15 Morgen; mit dem Schnittyfluge, der 2 Surchen A sınter einander zieht, bearbeiten 3 Pferde 2%, Morgen nah Thaer; mit der Drillmaſchine aber 2 Menfchen mit 1 Herd 10—12 Morgen. Thaer rat. Landw. 1. 135. Burger Lehrb. II. 341. Klebe, Ueber Gemeinheitstheilungen. I. 220. 176 4) Unter dev großen Anzahl von Pflügen it dev beigifche oder Shmersis {he der befte. 3.9. Shwerz, Anieit. zur Kenntnig der beig. Sandw, I. 81. Derielben landw. Mittheilungen. I. 160. Wo man den Pflug nicht anwenden kann, wird das Land umyegraben; die Größe der Keiftung richtet fih unter übrigend gleichen Umfänden nach dev Seftigfeit des Landes und der Tiefe des Grabens. Ein Mann vermag umzugraben in einem Arbeitätage v. 9 Stunden v. 10 Stund, v. 11 Stund. in zähem Thonboden 7a 7.9723 syn in zähem Lehmboden 9% OA ben! in zähem Sandboden 1140 124° 0 13%, Eine Srau aber überall ungefähre 2 — 3° Z weniger. 4 8. 142, Fortfebung. Das Pflügen insbefondere, Was insbefondere das Pflügen betrifft, fo hat man dabei zu unterſcheiden: 1) Die Tiefe deſſelben. Sie richter ſich nad) der Beschaffenheit ded Bodens und nach der Natur der Pflanzen; nach der Lezteren, in foferne ald die Pflanzen verfchieden zart und ihre Wurzeln verfchieden Fang find, nach der Erfteren, in foferne als der Boden verfchieden tief und der Untergrund verfchiedenartig iſt. Die eigentliche Dammerde muß ſtets umgepflügt werden, der Untergrund ift aber nur dann aufzupflügen, wenn er die Ader- frame verbeffern Fann und foll, oder wenn er der Pflanzenwurzeln wegen gelodert werden muß 1). D Die Form der Aderfläche durch das Pflügen. Man pflügt im Allgemeinen entweder zufam- men, wenn der Acker durch zwei Surchen begrenzt ein gewölbtes Beet bilden foll, oder auseinander, wenn er in der Mitte durch eine Furche getheilt zwei nach entgegengefesten Seiten der Quere abhängige Beete bilder. Man bat aber noch befsndere andere Formen davon I. Die erforderliche Form des Pflügend richtet fich nach der Lage und phyſiſchen Befchaffenheit des Bodens, Die Bertheilung der fruchtbaren Erde und die Ableitung des Waſſers beftimmt die Wahl der Form, Denn was hierin von der Natur verſagt ift, fol durch das Pflügen bewirkt werden. 3) Die Zeit des Pflügens. Zu jeder neuen Frucht ift daffelbe nöthig. Ob der Boden hierzu mehr als einmal gepflügt werden foll, - hängt davon ab, ob die Lockerung, Wendung und hierdurch die Sättigung des Bodens aus der Luft und den Düngemitteln nach einer Pflügung hinreichend ift oder nicht ). Es beruht hierauf Das Wefen der Bradhe, * 1) Man unterſcheidet mit Burger ein ſeichtes (5“ tiefes), mittleres (6 tiefes) und tiefes Pflügen (über 6 tief), aber mit Thaer ein flaches (2 —4“ tiefes), ein mittleres (4— 7” tiefes), tiefes (8— 12”) und ein noch tieferes (das ſogenannte Rajolen). Burger Lehrb. I. 227. Thaer var. Landw. III. 39. 177 Das. Ruſchottiren ift nur eine Anwendung des Rajolens. S. Note 2. Ueber die Tiefe des Pflügend f. m. auh Schnee Landw. Zeit. IV. 46. 231. 246. 306. X. 104. 127. 225. Rüder Landw. Seit, Jahrg. 1833. ©. 201 (Rivlen). Young Annalen. III. 58. 2) Eine ſehr fchöne Dar ſtellung der verſchiedenen Pflügformen gibt Schwerz belg. Landw. I. 100 — 166. und Thaer rat. Landw. III. 64— 105. 3) Ueber die Pflugarbeit fehe man auch noch: Thaer engl. Landw. I. 198. Koppe Unterricht. II. 66. Zrautmann Sandw, 2. I. 346. Crud Oeconomie der Landw. (aud dem Engl. überf. von Berg), Leipzig 1823. ©. 176. 183. Gerife Anleitung. 11. $. 210. Young The farmers Calender. 538- 553. . v. Reider Landw. 8. $. 61 —65. BGefjer Landw. 8. 6. 17. 20 — 22. Block Mittheilungen. J. ©. 14— 30. Thaer Annalen des Acferbaues. I. 574. V. 382. VII. 278. 299, VII 656. Young Annalen, I. 23 (Kraft 5. Plugsiehen). $. 143, Fortfehung. Die Brache. Unter Brache verftieht man den Zuftand eined Feldes, ver möge deſſen es ein Fahr mehrmals blos gepflügt, geeggt und fonft bearbeitet wird, um es für die nächſte Fruchtfolge vorzubereiten. Diefelbe ift verwerflich; denn 1) fie Fan nach einer 2— Amaligen Beackerung, während welcher der Boden gar nichts erträgt und ſich die Nahrungstheile oft verflüchtigen, die Zinfen des. Capitals . von 2 Fahren nicht erftatten; 2) ein mürber Boden bedarf einer fo häufigen Wendung und Lorferung gar nicht, der bindige Thon- boden wird durch, fie doch nicht vollig gewendet und gelockert, und der nämliche Zwed kann durch die Anpflanzung behadter Früchte erreicht werden ); 3) die Nahrungstheile, welche der Boden durch die Drache gewinnen fol, werden während der Lezteren Feiner Pflanze außer dem Unkraute zugeführt. Diefelbe ift alfo nur als Folge der Nothwendigfeit in denienigen Gemeinden zu halten, wo es der Felderverband erheifcht, oder bei Feldſtücken, welche der ‘ Entfernung wegen nicht in die ganze SFruchtfolge jedesmal auf- genommen. werden können. Die Bracharbeiten beftchen a) im Stürzen, b) im Wenden, ©) im Rühren und endlich d) im Saat- ackern 2). Alle vier müſſen den Boden aus verfchiedenen Tiefen aufadern. Das Erfte gefchieht am beiten entweder fogleich nach der Ernte oder im Herbite; das Zweite im Herbite oder Frühling; Das Dritte kann oft ganz unterbleiben, und das Vierte gefchieht beim Säen. In fenchtem Klima gebt man im Herbite beim Stür- zen nur feicht, in trockenem Klima aber tief in den Boden, damit er fich im erſten Falle nicht verfänre und im zweiten nicht ver- trockne. Im Frühjahre findet das Umgekehrte Statt, wenn man, wie es faft allgemein fehlerhaft gefchieht, alsdann ſtürzt 3), 1) Daher fpricht man (uneigentlih) auch von einer bebauten, behackten, befömmerten oder Sömmerungsbrade. Baumſtark Encyelopädie, 12 175 2.) Ueber die Brache ſehe man beſonders: Trautmann Landw. 2. I. 357, Burger Behrb. I. 237. Block Mittheilungen. Li. Schwerz belg. Landw. 1. 251. Thaer engl. Landw. I. 229. Deffeiben rat. Landw, I. 295. Defs fe!ben Annalen des Ackerbaues. II. 16. 29. 316. 493. V. 126. 373. 28 (entftand swirchen dem 17. u. 18ten Sabrhundert). VII. 297. XII. 216. Ueber den Bau der Brachfrüchte XII. 216. Schnee Landw. Zeit. TII. 292. 553. IV. 244. 404. VI. 133. V. 212. IX. 13. X. 306. XV. 75. vral: mit ©. 49, Koppe Unten vicht. 1.199. Sinclair Srundgefege. S. 301—12. Young The farmers Ca- lender. 411. 4741. 523. Deſſel ben Annalen. II. 107. 203. 219. 3) Nach dem Bisherigen find die Ausdrücke Dreifchpflügen (Dreiih = mehr jäbrig öde gelegened Land), Brachpilügen, Sturzpfliigen, Wendepflügen, Rühr⸗ vflügen und Eaatpflügen leicht erflärhar. Das Pflügen ift daher verschieden fchwer nach der Art ded Bodens (Klays, Lehm: und Eand: Boden) und des Pflügens ſelbſt. In gleicher Zeit arbeiten überhaupt dabei 2 Pferde fo viel ald 3 Ochſen. Man vermag mir ihnen an einem Tage bon 7 — 10 Stunden Arbeitszeit pflügen auf Klayboden auf Lehmboden auf Sandboden in der Dreiſchfurche 0,3 6151,99 ypr.M. 0,6668 1,0 pr. M. 41,52 6i8 2,00 pr, M. in der Brachfurde 41,7 —1,5 5, a ET Wa 177—23 „ in dev Wendes, Rühr⸗ \ und Sturzfurche 1,209 5 1,79 —3,09 5 2103,00 5 in der Enatfurde 4,2—17)7 5 —— 2a 4,39 2,99 5: Swei Dchren arbeiten alfo ungefähr intmer weniger ald 2 Pferde. Bei einem Sefpanne” von Wechfelochren hat man blos den Vortheil, daß man länger arbeiten kann, indem die Rüheftunden für die Thiere hinwegfallen. - 8. 144, Fortfegung. Die Drill» oder Pferdehackenwirthſchaft. Anger der gewöhnlichen Ackerbeſtellung mit Pflug, Egge und Walze iſt befonders auf großen Landgütern eine andere mit den eomplizirteren Ackergeräthfchaften eingeführt. Sie it die Beftel- kung mit den Pferdehaden und den Drillmalchinen D. Bor 100 Jahren (a. 1733) machte Yethro Tull, ein berühmter Englän- der, eine Schrift 2) bekannt, worin er zu zeigen fuchte, daß der Dünger durch Auflockerung der Ackerkrume und Anziehung der Pflanzennahrung aus der Luft den Boden befruchten helfe. Da man nun daſſelbe auch ohne Düngung durch die ſorgfältige Locke— rung und Wendung des Bodens bewirken könne, ſo ſäete er den Weitzen in dicke Reihen, die drei Fuße aus einander ſtanden, ſehr ſorgfältig und bearbeitete dieſe Zwiſchenräume öfters mit einem Cultivator, d. bh; einem kleinen leichten Pfluge. Dadurch gewann er zwei Dritttheile an der Saat, und zog eine viel bedeutendere Ernte als die anderen Landwirthe bei ihrer üblichen Wirthſchaft. In kleineren Wirthſchaften beſtellte man das Feld in nicht einmal halb fo dichten (9 — 177%) Reihen und bearbeitete es mit den Handgeräthen durch Behacken, Reinigen und fleißiges Fäten. Bald that man died im Großen mit Mafchinen, wo ed ausführbar war, und nannte diefe dritte Bauart auch noch Drill» und Pferde 179 hadenwirchfchaft 3. Namentlich beim Baue der Getreide und Hühfenfrüchte wendet man fie an. Man hat befonderd zwei Ma- fchinen im Gebrauche eine von Cook und eine von Ducket 49. Diefer hat den Furchenzieher Cmit 5 fechartigen,. umfchraub- baren Meffern), der 9 bid 18 Zoll von einander entfernte Furchen für die Saat zieht (Drillpflug), die Säemaſchine, welche durch Tuten den Saamen in 5 Rillen und von diefen in jene 5 Furchen bringt, die Egge und die Walze getrennt. Die Drilimafchine des Erſteren vereinigt den Furchenzicher und Säekaſten auf eine fehr zweckdienliche und dauerhafte Art. Die Bferdehaden, womit, wenn die Saat nur zwei bis drei Zoll hoch heraus iſt, der Boden bearbeitet wird, gehören in die Klaffe der Auffrager und Wühl— pflüge C$. 140.), umd werden bei beiderfei Mafchinen angewendet. Dieſe Drilfwirthfchaft, welche befonders auch an A. Young, der darüber die forgfältigften Verſuche angeftelt hat, einen mächtigen Gegner fand, ift wegen der Mühefeeligkeit der Arbeiten, wegen der unumgänglichen Nothwendigkeit der. forafältigften Mufficht auf das Drillfeld und wegen der großen Pünktlichkeit im Bezug auf die Zeit, wenn man mit der Pferdehade, Handhacke und Schau- fel zur Hand fein muß, eine mißliche und gewagte Einrichtung. Daher wird fie bei fehr vorgefchrittener Landwirthfchaft für einen fehr aufmerkfamen Tand - und Tapitalreichen Landwirth in _demfel- ben hohen Grade vortheilhaft und vergnüglich, als unter den ent- gegengeſetzten Verhältniſſen nachtheilig und drückend fein 5). 1) Der Name kommt vom Engl., wo to drill, Löchermachen heißt und alfo anzunehmen ift, daß man uripriinalich Locher Such und die Saamen in diefe - Hineimwarf. Wegen der Müheſeeligkeit diefer Arbeit hat Tuhl .unftreitig fchon * Hands und Pferdemaschinen (den Drilifarren und Eultivator) angewendet. Epäter aber machte die engere Ackerbeſtelluug die zeiterfparende Ahwendung größerer Mas ſchinen moglich. Beſondere Verdienfte um Berbreitung, Verbeſſerung und Prüfung diejer Wirthichaft Haben fib Du Hamel de Monceau in Sranfreih, De Chateau- vieux in der Schweiß, D’Ebene, und die Engländer Anstruther, Anderdon und Young erworben. 2) Sie führt den Namen: Horse- hewing - husbandry Pferdehackenwirthſchaft). x 3) Die Wirthſchaft mit Säemaſchinen und mit Prerdehaden wird, wie fpäter Öfters gezeigt warden ſoll, jest auf großen Wirthichaften Häufig angewendet. Daher verfieht man unter der Prerdehacenwirthfchaft nicht immer die Drillwirthfchart, 3. B. bei Kartoffeln, Mais, Rüben u. dgl, Das Charakteriftifche der eigentlichen Drillwirthſchaft it halbe Brache. 4) Der Ducket'ſche Drillpflug, fo wie die Egge, Walze und Pferdehacke wird von einem Pferde gezogen, die Säemaſchine aber blos von einem Menfchen geſchoben, da die Lestere eim Karren mit zwei Rädern il. Der Drillpflug des Herrn Willey, der in Bailey's Befchreibungen nebſt jenen von Gainsborough, Beftland und Arbuthnot befchrieben und abgebilder ift, drillt, ſäet und eggt sugleih, um den Saamen zu bedecken. Die von Sc. Mourgue verbefierte Drilk mafchine drilit, fäet, diingt und walzt zugleich. Ueber den Drillkarren oder bie Handdrille f. m. Thaer Annalen des —— IX. 566, Weber die Drillmaſchine war 180 von Cooke und Winter ſ. m. Young Annalen des Ackerbaues (überfegt von 5. Riem). I. Anhang. - Ueber die Yo ung'ſche III. 82. 5) Ueber die Driltwirtbichaft f. m. Thaer engl. Landwirthſchaft. I. 404. IM. 218. Deifelben rat. Landw. IV. 98. 4. Young The farmers Calender. ‚p- 530. Schwerz belg. Landw. I. 279 (obgleich fie in Belgien nicht üblich ift). Trautmann Landw. © T. 383. Sinclair Grundgefese. ©. 416. Thaer Annalen der niederfächt. Landw. Jahrg. VI Stück 3. ©. 1 (Verſuche von a. 4797 — 1803). Deſſelben Annalen des Ackerbaues, III. 747. V. 8 (fdon im alten Indien und Perfien). Schnee Landw. Zeitung. II. 401. IIL. 118. XV. 396 (nah Einclair’d Schrift: On drilling). Young Annalen. II. 153. 247. B. Bon der Bodenmifchung Cchemifchen Agrieultur). $. 145. 1) Verfchiedene Mittel der Mifchung. a) Dünger. Die chemifche Agricultur bezweckt, die Beſtandtheile des Bo— dens durch Hinzufügung von neuen zu verbeſſern. Die neuen Zu— ſätze ſind: a) Der Dünger, d. h. chemifch zerſetzte Cverweste) pflanzliche und thierifche Stoffe und Abfälle 1). Inter den Dünger gehören daher : 1) Die verfchiedenen Arten des Miftes, d. b. einer Verbin— dung der thierifchen Ereremente mit PBflanzenfafern. Unter den thierifchen Exerementen gebraucht man die Auswürfe der Menfchen, des Hornviches, der Schaafe, der Pferde, der Schweine und des Geflügels. Inter. pflanzlichen Stoffen, die man damit mengt, zählt man hierher das Stroh, Laub, Schilf, Heidekrant, die Heidenplaggen, Farnfräuter, Delfuchen, den Teichichlamm, Tang, Torf, Ruß, Malzſtaub, die. Gerberlohe und Modererde. Es if nicht gleichgiltig,- wie der Mift bereitet wird. Die Lage und Form der befonderd gewählten Miftfrätte darf den Miſt weder zu großer ' Trocenheit, noch zu ‚großer Näffe ausſetzen, aber auch der Luft nicht zu Sehr Preis geben. Sehr wichtig it das forgfältige Zu— fammenfchlagen, öftere Umſtechen und Begießen mit Flüſſigkeit. Mir ihm in einer Grube, oder ‚getrennt von ihm iſt der Harn, de h. die frifche von den Thieren gelaffene Flüfigfeit, die Jauche Buhl), d.h. die aus dem Mitte fich abfondernde dünne Flüfig- keit, die aber fchon Auflöfungen fefter Auswürfe enthält, und die - Gülle, d. 5. eine Jauche, die fchon größere feſte Stücke von Ererementen mit fich führt I. 2) Die verfchiedenen thierifchen Stoffe allein, wozu z. B. auch noch Blut, Aas, Hornſpähne u. ſ. w. zu zählen ſind. Da ſie ſehr raſch in Verweſung übergehen, ſo muß man dieſem durch Trocknen oder Begießen mit Waſſer zuvorkommen 3. — — 184— 3) Die verfchiedenen pflanzlichen Stoffe im grünen, trockenen oder vermoderten Zuftande allein, Die grüne Düngung befteht darin, daß man entweder von felbft gewachfene oder künſtlich auf dem Boden gezogene Pflanzen umpflügt. Weil die Pflanzen auch Luft und Waſſer ald Nahrung in fich aufnehmen, fo baut man, da die übrige Nahrung dem Boden felbit angehört, zu diefem Be— hufe Pflanzen, die meiftentheils ihre Nahrung aus der Luft ziehen und viele Säfte haben, d. h. Pflanzen mit dicken breiten Blättern und faftigen Stengeln, als die Lupine, Widen, Erbien, den Spörgel und Buchweitzen, die Kleearten , Luzerne und Efparfette. Die trocene pflanzliche Düngung it nicht vortheilbaft, weil folche Stoffe, wie Stroh, Laub, Schilf, Heidefraut m. dal. fich fchwer zerfeßen und wenig Auflösliches enthalten. Bor ihrem Gebrauche ald Dünger muß daher für ihre Zerfegung hinreichend geforgt, oder fie müfen darum mit thierifchen Stoffen vermengt fein (NR. 1). Größtentheild oder ganz vermoderte Düngung, wie 3. B. Moder und Teichfchlamm, iſt fchon fo weit zerſetzt, daß man fie nach einigem Ausgeſetztſein in der Luft fogleich anwenden kann. Torf (noch unaufgelöster Humus) und faurer Humus find aber als folche noch nicht mit Vortheil zu gebrauchen, ehe man fie mit Falifchen Subftangen, 3. B. Kalk, Aiche, zum Behufe der Befchleunigung der Zerfesung und zum Behufe der Entfänrung vermengt bat 2). 4) Der Begriff von Dünger ift vielfach, 5. B. auch von Burger, aber nicht von Trautmann, unrichtig aufgeraßt. Blos ſolche Stoffe können Dünger werden, welche fähig find, als Humus den Pflanzen ſelbſt Nahrung zu geben, alfo nur organiſche Stoffe. Er ift daher von den Neismitteln und Mengftoffen, die die Erhöhung der Bodenthätigkeit und Miſchung der Ackerfrume erzielen, wohl zu uns terfcheiden. Trautmann Landw. 2. I. 302. Vieles Auffehen hat erregt das Syftem von A. Beatfon, neues Acerbaufyftem ohne Dünger, Pflug und Brache, aus dent Engl. überfegt von Haumann Ilmenau 1829. 2te Aufl. 1830. Ein, Nachtrag dazu, überfest von Mayer, Wien 1830. 2) Die Zerfegung des Mifted hängt von mäßigem Zutritte der Luft, Wärme und Seuchtigfeit ab. Je sufammengefegter der organifche Stoff, defto ſchneller feine Zerfegung. Daher sehen animaliiche Stoffe fchneller als vegetabilifche. in Vers wejung über, und find jene zu Dünger brauchbarer als diefe. Eine Mäfigung der Säulnif, um den Dünger nachhaltiger zu machen, wird daher durch eine zweck mäßige Mengung vieler beiden Stoffe bewirkt. Diefelbe geichieht entweder ganz bis zue Ausfuhr im Stalle feldft, zu welchem Zwecke man Hinter dem’ Viche einen breiten vertieften Raum anbringt (Schwer; belg. Landw. II. 302. Thaer Ans nalen des Ackerbaues. VIII. 495.) oder nach periodifcher Streuung mit jenen PH lanzenftoffen im Sreien auf einer eigenen Dungſtelle. Trotz der großen Bortheile der erfien Methode vor der Lezteren ift fie bei. großem Düngerbedarfe ohne jene Borrichtung nicht immer ausführbar. Zur Abfonderung ded Urins führen befondere Kanäle oder Gräben in ausgemanerte und cementirte Behälter. Aber die Dünger bereitung ſelbſt kann defielben nicht entbehren, denn er gibt dem Gtreumateriale die Eigenfchaft, mehr Seuchtigfeit aus der Luft anzuziehen. Die menfhliden Ereremente find ald Dünger am ſtärkſten und ſchnellſten wirkſam. Jene des 182 Hornviches, vericieden nah Gomnter + und Winterfütterung, find weniger kräftig, aber leichter mit dev Streu vermiihbar und jo wachbaltiger wirkfam. Die der Schaafe wirken heftig, aber nicht andauernd und find ſchwierig mit Streu vermifchbar. Die Auswürfe der Prerde, Efel und Maulthiere ſcheiden bei ihrer Verfegung mit Streu fehr viel Wärme aus nnd find ald Dinger anhaltender - wirkſam ald Schaafdercremente. Die Auswürfe der Schweine find fehr wenig Wärme entwicheind, fehr waſſerhaltig, langſam zerſetzlich und ſehr unwirkſam auf dem Felde. Das Gegentheil gilt von jenen des Geflügels, die aber der Menge nach nicht fehr bedeutend find. Won. den vegetabilifchen Stoffen ik Stroh das am leichteſten zerfeigliche Streumaterial, nad ihm folat das Baumlaub; Schilf und Sarnfraut if ſehr Leicht zerſetzdar; Heidefraut und Heideplaggem aber für fich. ſehr fchwer; Gerberlohe ift begreiflicher Weiſe fehr unwirkfam, als {ehr trockene, fchwer ‚auflöslihe Holsfafer; Tang, d. h. and Ufer geworfene Geepflanzen, verwest fehr Teicht und iſt nah Sinclair (Grundgefeke ©. 43.) fehr wirkſam; Delfuhen nnd Malsftaub find wesen des Gehalted an Schleim und Zucker ſehr vortheilhaft;z der Ruß (Kohle, brenzliched Del und Effisfäure) zerſetzt fich ſchnell und vertreibt das Fleine Ungesiefer, auf die Oberfläche gefreut. M. fi. iiber dieſe Gegenftände auch Thaer Annalen des Ackerbaues. J. 129% 670. IV. 682. VH. 302. IX. 221 (Efeldömift, Sederviehmitt). IV. 451 (Hühnermift). II. 613 (Schaafmit). XL 460 (Schorrmift). VI. 300. IX. 620 (Streufurrogate). I. 316. und III. 791 (Zang). Beffelben Möglin. Annalen. XXVIL 570 (Analyſe des Kuhmiſtes von Morin) Deffelben. Annalen; der nieberfächf, Landw. Jahrg. IV. Stück 1. ©. 176. und Annalen des Ackerbaues 1. 671. IX. 622 (Modder). Schnee Landwirthſch. Zeitung. IE. 277. 511. 570. III. 402. 472. 605. IV. 70. Schnee Landwirthfch. Zeitung. VI. 17. 69. 115. 169. 504. 265 (Dünger). VI. 247. 477 (SKoblenfiof). VII. 475 (Torfafbe). X. 306. 397. 405 ( Dünger - arten). XIH. 161. Rüder Landwirthfch. Zeitung (Sortfegung von Schnee). Sahrsang 1833. ©. 169. 225. 3) Beſonders Menichenercremente trocnet man allein oder gemifcht mit Mer⸗ ger, und fireut fie ald Pulver auf die Felder. Das ift in China ſchon Tange der Ta-fö und in Frankreich die Poudrette. In Tosfana gießt man diefe Gubftans mit vielem Waſſer gemifcht über die Pflanzen. Murger Lehrbuch. 1. 103. Trautmann Landw. 2. I. 312. Schnee Landw, Zeitung. V. 321. ° 4) Dies ift die Ältefte und natürlichltie Düngung Thaer Annalen der Sortfchr. der Landw. I. 250. v. Voght, Ueber manche noch nicht genug gefannte Vortheile der grünen Bedüngung. Hamburg 1834. Schnee Landwirthfch. Zeitung. IX. 409. X. 97. 104. Man fehe aber über die Düngung überhaupt: Thaer vat. Sandw. II. 173. Erud Deconomie. S. 165. Schwers belg. Landw. ‚III. 354. und Deffelben Mittheilungen. I. 100. Gerife Anteitung. TI. $. 192 folg. Thaer engl. Laudw. I. 120. Koppe Unterricht. TI. 90. Trautmann Landw, 2. I. 300. Burger Lehrbuch. I. 88. Young The farmers Calender. p. 48. 168. 185. 244. 313 — 320. Bloc Mittheilungen. I. 211. 242. v. Reider Lehrb. 6. 69 —93. Schwerz praft. Ackerbau. I. 47 fole. Gejer Lehrbuch. ©. 18. 1. 2. v. Hazzi, Ueber den Dünger. München 1829 (dte Ausgabe). — Neue Theorie des Düngers, überſ. von Berg. Leipzig 1828. Leuchs, Voliſtänd. Düngerlehre. Nürnberg 1833 (2te Aufl.). Seutter, Theorie der Erzeugung und Verwendung des Düngerd. Ulm 1819. Bährens, Die natürlichen und künſtlichen Düngmittel. Hamm 1820. IM. Ausgabe. Der Dünger, oder Betrachtungen über den Einfluß :c. der bekannten Düngerarten, Gondershaufen 1831. Thaer Möslin, Annalen. I. 166. IV. 42 (Auszug aus Gazeri’d Gdrift). XIX. 102. und XXII. 41. und XXIX. 254 (Ueber den Einfluß des Düngerd auf die Beftandtheile des Getreided). Deffelben Annalen der niederfächf. Sandwirthichaft. Jahre. VI. Stück 1. ©. 129. Deſſelben Annalen des Ackerbaues. IV. 399, VI. 312. IX. 174 fola. 617. Fellenbergs Landwirthſch. Blätter. IV. 128 ( Düngerftätte um Zauchenbehälter). Young Annalen des Ackerbaues. I. 50. 187. II. 6. 265- 274. II. 199, 202. 295. Schmalz Lehre vom Dünger; Leivsig 1832, 153 $, 146. Fortfeßung. b) Reitzmittel. b) Die Reitzzmittel, welche nicht den Zweck haben, zu dün— gen, d, b. dem Boden Nahrungstheile für die Pflanzen zu geben, Tu vielmehr auf Beförderung des Wachsthums der Pflanzen, und der Thätigkeit des Bodens zu wirfen 1). Diefelben müffen Stoffe fein, welche fih mit den Beſtandtheilen des Bodens ver— binden Fönnen oder auch felbit in Waſſer anfoslich find. Es ge- hören folglich hierher: | 4) Der Kalk, welcher fowohl im Abenden. Creinen) Zuſtande, als auch in Verbindung mit Kohlenſäure ımd Schwefelſäure an- gewendet werden kann. Der Abende Kalk muß, che er als Reitzmittel dient, bis zum Zerfallen mit Luft oder Waſſer verbun- den fein, und wirft auf den fauren oder verfohlten Humus durch Beförderung feiner Auflöslichkeit in Wafler; in Boden ohne Humus ift er daher fo zwecklos als auf Torf- und Moorboden vortheilhaft, Der Eohlenfaure Kalk (Kreide, Bauſchutt) wirft in kalkloſem Boden rveißend, in ſaurem Boden entfäurend. Der ſchwefel— faure Kalf (Gips) wirkt reisend anf den Boden und auf die Pflanzen ferlbft, zum Theile ald Kalk, zum Theile wegen der in ihm enthaltenen Säure 2). 2) Der Schwefel, fobald er auflöstich iſt. Er lösſt fich durch Kali (ätzenden Kalk oder Laugenfalze) in Wafer und vermittelt der Das Wafler zerfeßenden Kohle in Waſſerſtoff auf. Weder zu feuchter, noch zu trocdener Boden, noch humusloſer Grund wird daher durch Schwefelpulver gewinnen. Das durch. Einfluß von Luft und Wafler fih mit Sauerſtoff verbindende Schwefeleiſen bildet ſchwefelſaures Eifen, wie es öfters aus zerfeßten Stein— fohlen und Torf hervorgeht. Auch dieſes hat die Erfahrung als Reitzmittel bewährt. 3) Die Salze, nämlich die Saugenfalze, die falpeterfauren und kochſalzſauren Salze, Die Laugenſalze (Kali oder Bottafche, Natrum oder Soda, und Ammonium) wirken im reinen Zuftande und in Verbindung mit Kohlenſäure auf die Auflöfung des Humus. Sie werden für die Landwirthfchaft in der Holz-, Torf- und GSteinfohlenafche, und in der Aiche von. den Pottaſche-, Salpe— ter-, Geifenfiedereien u, dgl, benutzt, abgeſehen von den andern Beſtandtheilen der Aſche. Die falpeter- und Fochfalsfanern Salze (als Ieztere der Dorn- und Pfannenflein von den Salinen) wirfen auf den Boden reisend wegen des in ihnen enthaltenen Laugenſalzes und Kalkes, wegen der Kalferde und Säure, umd 184 wegen der Beitandtheile des Salpeters und Kochſalzes (GStid - und Sauerſtoff, Kalt, und kochſalzſaures Natrum) 3). 1) Da fie auch manden Pflanzen ald Nahrung dienen, fo erfcheinen fie Aber nur in joferne ald Dungmittel. Ihre auflöfende Kraft ift aber die wichtigste und allgemieinffe. „Schwer; Anleitung. I. 232. 2) Der Gips wirft befonderd auf warmem Boden und Pflanzen mit faftigen Blättern und Gtengeln, 4. B. ESchmetterlingsblüthen, Buchweisen, Kohl, Rübſen n. dal, gut. Unter den Gefichtspyunft des Kalkes gehört auch dad Knochenmehl, als Reigmittel, und es läßt fich erflären, warum diefed und das Gipfen oft fo ſchlechte Wirkung gehabt hat. Ebner, Das Knochenmehl, ein Düngungsmittel. Heilbronn 1830. 2te Auf. 3) Nicht die metaflifhen Sale, weil fie zu Herb und zu fchrumpfend find. Die anderen Galze ziehen theild Feuchtigkeit aus der Luft an, befördern die Fäulniß erganifcher Stoffe, verhüten Unkraut und fchädlihe Thiere und lockern zum Theile den Boden. In Parid und Wien bereitet man auch ein Fünftliches Dunafals, daB, fogenannte Düngharnfals (Urate calcaire), eine Mengung menſchlichen Urins mit Gips und Kalt. S. Hericart de Thury, dad Urat, ein neues Düngungss mittel der Herren Donat et Eomp. Aus dem Sranzöf. überf. Weimar 1820. 8. mit 1 Kupfertafel. S. auch Thaer Annalen des Ackerbaues. VII. 216 (Dünges fa). Schnee Landw. Zeitung. IT. 570. — Ueber diefe Reitzmittel f. m. die im vorigen $. citirten Schriften. Außerdem aber noch beionderd: Deliud, Vom Nutzen der Salzafche sum Düngen. Leivzig 1773, II. Auflage Piepenbring, Ueber d. Dunafals. Leipzig 1795. Weber, Bon Benutzung der Abfälle bei Salinen zum Behufe des Seldbaued. Neuwied 1789. 8. Mayer, Die Lehre vom Gips. Anſpach 1789. 4. Deffelben Vertheidigung des Gipſes. Frankfurt 1771. 8. Rudolpyhi, Bemerkungen über Erds und Dungmittel. Meißen 1800. Der Gips, als Dungmittel. Bunzlau 1830. Thaer Möglin. Annalen. II. 518. VIII. 519, IX. 291 (Afhendüngung). Deffelben Annalen d. Sortfchr. der Landwirthichaft. II. 407 (AUfchendüngung). Defrelben Annalen der niederſächſ. Landwirthſchaft. Sabre. VI. Stick 3. S. 123 (Pottaſche). Deffelben Annalen ded Ackerbaues. X. 192 (Steinfohlenafhe und Torfaſche). Thaer Möglin. Annalen. XVII. 147. XXV. 231. XXIX, 244 (Knochenmehl). Deſſelben Annalen ded Ackerbaues. II. 190. VIII. 314. 496 (Salt). Deffelben Annalen der niederfächf. Land⸗ wirthſchaft. Jahrg. IV. Stüdf 4. ©. 255 Jahrg. V. Stück 4. ©. 361 (Kalk). Deffelben Annalen der niederfächl. Landwirthſch. Jahrg. IV. Stück 4. ©. 326. Sabre. V. Stüd 2. ©. 289. Koppe, Schmalz :c Mittheilungen. III. 248 (Gips). Johnſon, Anwendung des Kochfalzed in Feld- und Gartenbau. Aus dem Engl. überſ. Leipzig 1825. Ueber Düngung mit Eifenvitriol f. m. Thaer Annalen des Ackerbaues. X. 164. 201. Zellenbergs Landw. Blätter. III, 137 (Gips und Delfuhen). Schnee Landw. Zeitung. IV. 98. V. 513. XI. 371 (Gips). Rüder Landw. Zeitung (Sortiegung von Schnee). Jahrg. 1833. ©. 123. 156 (Ruaochendingung). Young Annalen. I. 27. III. 130. 298 (Kalten), 8. 147, Fortſetzung. c) Mengmittel, und d) Eompofl. c) Die Mengmittel, d. h. Erdarten, durch deren Beimi- fchung im Boden ein beliebiges paffendes Mifchungsverhältnig der Beſtandtheile der Ackerkrume hervorgebracht werden foll ($. 137.). Sie befiehen aus den minerafifchen Hauptbeftandtheilen des Bodens, die fich gegenfeitig in ihren Wirfungen neutraliſtren. Es iſt bier- ber zu rechnen: | 185 1) Der Thon zur Verbefferung des Sand - und zu thätigen Kalkbodens. 2) Der Kalk zur Verbefferung des Thonbodens. - » 3) Der Sand zur VBerbefferung des Torf- und-Moorgrundes, nicht fo fehr aber zu jener des Thonbodens, 4) Der Mergel, d. h. eine Verbindung von Thon und Kalk mit Beimifchung von Sand ald Nebenbeftandtheil, die an der Luft Teicht in einen Staub zerfällt und fich fo zur Bodenverbef- ferung eignet. Ze nach dem vorherrfchenden Beſtandtheile nennt man. ihn Thon» oder Kalf-, felbit auch Sandmergel, und benukt ihn nach den bei 1—3 angegebenen Verhältniſſen 1). d) Der Mengedünger oder Eompoft, d. 5. eine Zufam- menfesung von den bisher genannten drei Arten der chemifchen Mittel zur Bodenverbefferung, die weder der einen noch anderen Art allein angehört. Er befteht aus Mergel, Moder, zerfest vom Torfe, vegetabilifchen und animalifchen Subſtanzen aller genannten Arten, welche regelmäßig übereinander gefchichter oder ungrdent- lich durcheinander verarbeitet, mit Fauche begofen und fo öfters umgeftochen werden. Er ift nur bei einer hinreichenden Menge ent- behrlichen Miftes zu componiren, weil man ohnedies damit zur viel Arbeit und Zeiiverfuft hat und den Mit nicht auf längere Zeit aufopfern kann 9. | 4) Ueber diefe Menamittel f. Trautmann Sandw. 2. I. 288. Burger Lehrbuch. I. 184. Thaer rat. Sandw. II. 235. Koppe Unterricht. IL. 3. Thaer engl. Sandw. J. 166. Young The farmers Calender. 46. 102. 171. 184. 383 (von Kalfen). 39. 42. 307 (von Thonen). 39. 42. 102. 364 (von Mergeln). Bloc Mittheilung. I. ©. 254. und Andere. Seip, Adhandl. von dem Mergel. Hannover 1763. Herrmann, Wie find die verfchiedenen Arten von Mergel zu erkennen, 20. ꝛc. Wien 1787. Siedler, Anweifung iiber die Kennzeichen und ven Gebraud des Mergeld. Caſſel 1795. Tobiffen Anm. 5. Mergeln. Altona 1817. Sverfen Anl. 3. Mergeln. Hamburg 1819. Deffelken Anweifung 3. Mergeln. Leipzig 1819. Thaer Malin. Annalen.” I. 624. III. 387. VII. 242. IX. 359. XV. 442. 462. (Mergel) und XIV. 383 (Erde auf moorigte Wieſen). Deffel» ben Annalen der niederfächt. Sandw. Jahrg. IV. Stück 4. ©. 309. Jabrg. VI. Stück 3. ©. 114. Koppe, Schmalz ꝛc. Mittheilungen. I. 258; 280. III. 136. Thaer Annalen der niederfächt. Landw. Jahrg. V. Stück 4. ©. 431. Deffel: ben Annalen des Ackerbaues. J. 24. 809. IT. 41. 376. 485. II. 95. 187. IV. 108. V. 225. 334. VI. 654. VII. 8. XII. 291. Schnee Landw. Zeitung. I. 125. III. 310. 409. 512. 569 (Mergeln). IV. 16. 463 (Kalten). 353. 485. V. 37. 175. XII. 209. Young Annalen. I. 198 (Mergeln). Niebour Anweiſ. 3. Mergeln. Hannover 1829. III. Aufl. 2) Ueber den Compoftdünger f. Thaer ration. Landw. II. 205. Young The farmers Calender. 98. Burger Lehrbuch. I. 159. Thaer engl. Sandw. I. 144. Schwer; Mittheilungen.. I. 111. Erud Deconomie. ©. 169. Block Mittheil. 1. 256. Es gibt eine Menge von Recepten dafür: S. $. 149., Note 8. Thaer Annalen des Ackerbaues. ILL. 302, $. 148. 2) Die Benugung diefer Nifhungsmittek a) Des Düngers, Sind diefe verfchiedenen Mifchungsmitter bereitet, fo ift das Wichtigfte ihr Auf- und ihr Einbringen in die Ackerkrume. Pan bat dabei folgende Regeln: a) Der Gebrauch des Düngers oder die Düngung richtet fich 4) nach der Qualität deffelben. Fe zerfekter, reicher an thieri- fchen Stoffen und waſſerloſer derſelbe ift, deſto großer ift feine Wirkung )5 2) nach der Quantität deflelben, die auf das Feld gebracht werden muß. Sie hängt ab: von feiner Qualität, vom Düngerzuftande des Feldes Calfo von der vorhergehenden Pflan- zung), von der Eigenthümfichkeit in der Folge der Früchte auf dem Felde, von der. Zeit, für ‚welche die Düngung gelten Toll, von der Rafchheit des Bodens in der Zerfekung, Auflöſung und Haltkraft der Humustheile, endlich vom Klima, feinen Eigenfchaf- ten im den Yezten drei Beziehungen und feiner Berflüchtigung der Düngertheile, Diefelbe ift daher örtlich und zeitlich fehr abwei— chend 2); 3) nach der Zeit, wann gedüngt werden muß. Daffelbe gefchieht, wenn es der Acker nötbig hat, im beftimmten regel⸗ mäßigen Perioden und zweckmäßiger in feuchter als trockener Jahreszeit )33 4) nach der Vertheilungsart des Düngers. Dieſe muß ſo gleichförmig als möglich geſchehen, und beſonders iſt das lange Liegen der Düngerhaufen auf oder gar neben dem Felde wegen feines Verluſtes an Gehalt zu verhüten ). 1) Die Qualität des thierifchen Düngers hängt von der Thiergattung, Allgemeine Thierzuchtlehre. $. 194. a, Die Thierzuchtlehre bezeichnet die Grundfase und Regeln von der Anichaffung, Erhaltung und Bercdelung der zahmen Haus-) Thiere und ihrer nusbaren Theile. Wegen der Wichtig. Feit der Thierzucht für den Landbau if ein richtiges Verhältniß zwiſchen beiden von Bedeutung. Die allgemeine Thierzuchtlehre, welche die Grundſätze und Negeln lehrt, die bei der Zucht aller Arten von Hausthieren gelten, kann daher nur die Anfchaffung 233 ud Paarung, Zucht und Pflege, und die Mäftung der Hausthiere betreffen D, Die befondere aber richtet fich und zer⸗ fällt nach den einzelnen Arten von Hanstbieren. 1) Vorzügliche Literatur: Bergen Anleitung zur Viehzucht. Mit Zuſätzen von U. Thaer. Berlin 1800. Meisner, das Ganze der Viehzucht. Neue Ausg. Leipz. 1808. Weber, Handb. der größeren Viehzucht. Sranffurt a.d.9. 1810. II Bde, Keihart, Landwirtäfh. Viehſchatz. Leipzig 1832. TUI Thle. Schmalz Thier: veredelungdfunde, mir 17 Steindrucktafeln. Königsberg 1833. Andre Defonon. Neuigkeiten. 1813. Nro. 25 folg. (Zusudt). Schnee Landw. Zeitung. VII. 129 (Viehzucht und Malt nah Bakewell). Koppe Unterricht. II. 49. Zrauts mann Landw. 2. IT. 268. Burger Lehrbuch. II. 182. Gejer Lehrbud. ©. 149. Block MittHeilungen. II. 49. Gericke Anleirung. I. 23. Thaer rat. Sandw. IV. 297. v. Erud Hefonomie. ©. 365. Thaer engl. Landw. 1. 518. U. 122. IM. 617. Schwerz belg Landw. II. 209. IH. 238. SKrenffig Sutterban. ©. 557 (beſonders Suttermittel und Fütterung). v. Keider Landw. 2. $. 230 folg. I. Bon der Anſchaffung und Paarung der Thiere. 8. 195. Es gibt eine Manchfaltigfeit von Abarten (Raſſen) der Hausthiere, welche, im Klima, in der Nahrung und Lebensweife derfelden begründet, nach diefen Umftänden wechfelt. Die Aufgabe des Thierzüichters iſt daher, fich die beiten und den Landesverhält- niffen am meiften entfprechenden Raſſen zu verfchaffen. Man hat hierzu folgende Mittel: a) Die Veredelung der cinheimifchen Raſſe durch fich ſelbſt —IJnzucht). Diele Methode 1) ift, wenn fie um. fihtig und aufmerffam betrichen wird, zwar am fchwerften, aber am intereffanteften und nüslichften. Nur muß man fich dabei ſtets an die nächtte Blutsverwandtfchaft halten. b) Die Herbeifhaf- fung einer fremden befferen Raſſe beiderlei Gefchlechts und Fort- pflanzung derfelben. Diefe Methode hat bei ihrer ſehr großen - Koftfpiefigkeit den Nachtheil, daß die Thiere, wenn man ihnen nicht dasienige bieten Fan, was ihnen ihr Vaterland gab, mit der Klimatifirung ihre Natur zu Ieicht verändern, wenn fie nicht - fchon früher. fterben. ©) Das Kreusen, d. h. die Veredelung der einheimifchen Naffe durch ausländifche, zur Paarung gebrauchte, edle, männliche Thiere anderer Raſſen. Diefe Methode entfpricht dem Zwecke der allmäligen Gewöhnung an dad neue Klima, und | gibt edle Kaffen, wenn man nur die weiblichen Thiere lets aus dem neuen Wurfe wieder mit den ächten edeln männlichen Thierem mehrere Jahre fich kreutzen läßt und zum Sprunge Feine neu ge⸗ worfenen Männchen nimmt 2). Ueberhaupt aber dürfen die zur Paarung beſtimmten Thiere nicht zu jung, nicht zu alt, und müfen gefund, munter and Fräftig fein, aber zugleich auch gut im Fut- ter fiehben D. EN ur 239 1) Auf dieſe Weiſe hat man 3. B. beſonders bei Rindvieh und Echanfen ganz neue Raſſen gebildet, 3. B. die Raſſe des Herrn Bakewell su Diſhley. Thaer engl. Sandw. I. 524. 549. III. 637. 2) In Betreff der Schaafe hat man bereits ſchöne Erfahrungen über die ariths metirche Brogreffion dev Veredelung gemacht, aber weniger Leim Rindviehe und am wenigften bei den Pferden. Thaer engl Landw. III. 640. 3) Ueber Paarung f. m., aufer Thaer's angef. Werf., Burger I. 184. Geier. ©. 164. Kovpve. IM. 85. v. Reider. $.230., befonderd das im $. 194. a. angeführte vortrefflihe Buch von Schmalz. Auch Thaer Möglin. Annalen. X. 143. Schnee Landwirrhfch. Zeitung. II. 564 (Einführung fremder Biepraffen). IM. Bon der Zucht und Pflege der Thiere. 8, 196, Die Pflege der Thiere beginnt fchon vor ihrer Geburt, indem man während der Trächtigkeit der Mutter auf das Zunge durch Schonung und Nahrung der Erfieren wirft 1). Nach der Geburt überläßt man am beiten der Mutter das Zunge zur Bflene und läßt es am derfelben die Nahrung finden. Dabei muß die Erftere aber gut gefüttert werden. Die Zeit der Entwohnung hängt von der Beftimmung des Jungen, von der Kraft der Mutter und von der Nothwendigkeit der Milch zu anderen Zwecken ab. Sie muß aber forgfältig gefchehen, damit weder das Zunge nech die Mte leide. Die fernere Zucht des Fungviches bis zum rechten Alter feiner Benusung it verfchieden nach Geſchlecht und Art der Thiere, Für Alle aber ift eine Fräftige, färfende und den Körper - möglichtt frei bildende Zucht die beſte. Ueber die Nährungsart der Thiere, wenn fie ganz ausgebildet find, iſt man jetzt noch, obfchon weniger als früher, getheilter Meinung. Sie betrifft die Stall— fütterung und den Wridegang 2). Der Hanptvortheil der Erfteren befteht darin, daß man gewiß drei Thiere Fräftig ernähren kann mit dem Futter von einer Grundfläche, worauf beim Weide» gange nur eines Nahrung findet, — das fich alfo mittelbar der Bodenertrag fehr vermehrt, die Aderfrume durch die Dünger bereitung in befferem Düngungszuſtande erhalten wird, und nicht allein die Pflege der Thiere verbeffert )), fondern auch jedes unge- bundene Syſtem in der Folge der Feldfrüchte eingeführt werden fann. Was man gegen fie eingewendet hat, nämlich Mangel an Streumaterial wegen des nöthigen Futterbaues, Unmöglichkeit der - Haltung eines hinreichenden Futtervorrathes, Mangel an Boden zum erforderlichen Futterbaue oder VBernachläffigung des Getreide- baues, Erziehung eines fchwächlichen Viehſtandes u. dgl. mehr, ift durch die Erfahrung nicht nur nicht erwiefen, fondern fogar widerlegt. 240 1) 3. 8. bei Pferden und Zugkühen Befreiung von ſchwerer Arbeit. 2) Man f über Gtafffütterung in diefer Hinfiht Schnee Landw. Zeitung. 11. 233. 604. VII. 133. 284. 415. XIV. 161. 173. Thaer Annalen des Acer baues. IV. 344. 697. V. 163. VI. 307 —365. 451 —485. 697 — 712. Det: felben Moöglin. Annalen. XXIV. 389. Trautmann. II. 310. Koppe. II. 149. Thaer varion. Landw. I. 364. Deffelben enalifche Sandw. I. 653. Bergen Anleitung zur Viehzucht. ©. 282. Weber Handbuch der Viehzucht. U. 70. Shwerz Belg. Landw. II. 225 u. 4. j 3) Das Vieh befommt alle Sahredzeiten ein kräftiges Sutter in gleichen Gaben, wird viel leichter beobachtet, vor Krankheiten bewahrt, zu einem regelmäßigen Leben gewöhnt u. dal. mehr. Da man aber darin einig ift, daß man. die Thiere im Winter nicht auf der Weide lafen kann, fo betrifft obige: Controverfe eigentlich nur die Sommer; und Herbfiftallfützerung. Das Tüdern fteht in der Mitte zwifchen Stall» und Weidefütterung. Das Vieh wird dabei auf der Weide angebunden. I. Bon der Mäaͤſtung der Thiere, $ 197, Die — Hausthiere werden zugleich des Fleiſches wegen gezogen. Deshalb mäſtet man ſie, wenn die Verhältniſſe das Aus— märzen verlangen. Der allbekannte Zweck der Mäſtung 1) wird nur erreicht ‚- indem man die Thiere zum Freſſen reist, und von jeder größeren, öfters von aller Bewegung abhält. Bei Fleineren Thieren, 3. B. Geflügel, Kälbern, wendet man bei der Mäftung Gewalt an, indem man fie ſtopft. Mit der Menge von Nahrung, welche die Thiere zu verdauen haben, ſteht ihr Fettwerden unter übrigens gleichen Umftänden in geradem Verhältniſſe. Sorgfältig ift aber die Unverdaulichkeit bei der Mäftung zu verhüten. Die Art der Nahrung richter fich nach der Natur und Gattung der Thiere. Zur Ermweichung der Gefäße bedient man fich zuerſt wei— cher und gegohrener Nahrungsmittel in reichlicher Menge. Später geht man zu härterem Futter über, und richtet es in der Regel fo ein, daß in der einen Hälfte der Maftzeit die Futtermenge fleigt und in der anderen Hälfte eben fo gleichmäßig abnimmt. Feden- falls iſt es nothwendig, die Nahrungsmittel Durch Schneiden, Kochen u. dal. 2) vorzubereiten, um den Thieren eine Unterſtützung im Kauen und Verdauen zu geben. Regelmäßige Fütterung und reinliche Behandlung ift unumgänglich. Das Kaftriren, befonders der männlichen Thiere, verbeffert die Maftung und den Gefchmad des Fleifches, weil die Verwendung der edeliten Säfte zur Saamen- bildung unterbleibt. Die Zeit der Mäftung richter fich nach der Vergütung, welche dafür zu erhalten ift und alfo auch nach der Gewichtszunahme des Thieres 3). 4) Man f. Über Mäftung Schnee Landw. Zeitung. XII. 198. und über künſt⸗ liche Mittel, zur Erweckung der Srekluf. II. 405 Thaer Annalen des Ackerb. III. 169. V. 4112. Burger. II. 4198. Trautmann. II 393. v. Reider. 5. 331. 332, : 241 2) Man hat zum Zerkfeineren allerlei Mafchinen, nämlich aum Reinigen, Zerſchneiden, Zerreiben und Zerftiampfen. S. Andre Defonom. Neuigkeiten. 1811. ro. 29 (die Maſchinen zur Reinigung der Wurzeln, Lettowis) No. 36 (BDrechtl's Reibmaſchine für Runfelrüben). 1813. Nro. 2 (Härkerlingsmarchine Yon Gag) Mo. 6 (Kunfelrüben: Schneidmafchine von Hillard). 1814. Nro. 44 ( Häckfelmafchine von T.). 1815. Nro. 69 (Echneidmaschine für Wurzeln, von Heymer). Thaer Annalen der Sortfcritte der Landw. IV. 197 (Häckſelmaſchine von Letter). Schnee Landw. Zeitung. I. 6. 139. II. 143 (engl. Handfchrots mafchine). II. 70 (Kartoffelreibmarchine von Reſch). S. 273 (Rübſchneidmaſchkine von Engaelfe). XII. 455. 465 (Häckſelmaſchine). 258 (Kartoffelreibmafchine von Szakacſy). Ueber Hoflefreund’s verbeſſerte Häckfelmafchine 1. m. Deſ⸗ felben Sandwirthichaftölehre. Berlin 1830. II Bde. und über Edgill's Häckſel-, und defien durch Bailley verbefierte Kübfchneidemafchine die ſchon öfters atigee führten Berchreibungen von Bailley ©. 82. 88, 3) Mefien, Wägen und Berühlen find die Mittel zur Beſtimmung der Sorte ſchritte der Mäſtung. S. Thaer Annalen des Ackerbaues. IV. 354 (Wägen). X. 121 (Ausmeſſen). XI 329. Eine Wage iſt abgebildet in Dickſon prakt. Ackerbau. Aus dem Engl. überſetzt von Thaer. J. 103 (2 Bde. Berlin 1807 bis 1808. 4.). Schnee Landw. Zeitung. II. 294. | weites Stück. | Befondere Thierzuchtlehre. I. Bon der Pferdezucht. $. 198, 1) Raffen der Pferde. Man Fann bei dem Pferde drei Hauptraſſen unterfcheiden , nämlich die edle aus trocdenen Gegen den, die zweite aus mehr feuchten Gegenden mit reicher Weide, und die gewöhnliche Landraffe !). 2) Zwed der Pferdezucht. Im Allgemeinen zieht der Sandwirth fich die Pferde zur Arbeit auf, Allein Viele treiben die Pferdezucht im Großen oder Einzelnen auf den Verkauf. Für feine eigenen Tandwirtbfchaftlichen Zwecke hat vderfelbe aber nicht ſowohl auf die Schönheit ald vielmehr wegen der fchweren Arbeit auf Kraft, Gefundheit und Ausdauer der Bferde zur Sehen. 3) Zucht der Pferde, Zu welchem Zwede man auch das zukünftige Pferd beftimmen mag und in welcher Ausdehnung man auch die Pferdezucht treibt, — die Befchäler (Henze) müſſen durchaus fehlerfrei fein und ed muß in der Kreutzung eine Negel- mäßigfeit mit Ausdauer durchgeführt werden. Die Wahl derfelben hängt von dem Zwecke der zukünftigen Nafe ab, und man nimmt fie im dritten Lebensjahre fchon im Frühlingsanfange zur Beſchä— fung. Die Mutterpferde gehen 40 Wochen trächtig. Die Füllen (Fohlen) müfen wenigftend 3 Donate lang auf der Muttermilch bleiben. Biele Bewegung und Weidegang ift ihnen zur guten Ent— wickelung nöthig. Man zieht fie auf entweder einzeln auf dem Baumſtark Encyelopädie. 16 242 ö Wirthichaftshofe ſelbſt oder zufammen in wilden, balb- wilden und zahmen Geftüten D. Man gewöhnt fie nach und nach. bis zum vierten Fahre an die Pferdenahrung. Dit diefem Fahre aber dürfen fie zur Zucht und Arbeit angewendet werden 3). 4) Krankheiten der Pferde, Die inneren Krankheiten der Pferde find: die Drufe, der Rotz (Steindruſe), der Wurm, die Kräge, die Urinverhaltung, die Kolik, der Koller, die Hirſchkrankheit, der Durchfall, die Eingeweidewär- mer, die Mundfäule, die Lungenentzündung. Die äußeren aber find: Angenfranfheiten, die Manfe, Gtein- und Flußgalle, der Stollſchwamm, Piephacken, Spath) Bf Lähmung, Hornkluft und Berwundungen ). 1) In Bezug anf dad Vaterland vechnet man zur Grfreren die arabifchen, barbarifchen, türkiſchen, ſpaniſchen und neapolitanifchen, — zur Zweiten die dänis fchen, oftrriefifchen, holſteiniſchen, meklenburgiſchen, ungarifchen und fiebenbürgifchen Pferde. Dan f. jedoch über Pferdezucht außer den angeführten Lehr» und Hands büchern der Landwirthihart insbeſondere: Wollftein, Anweiſ. zu einer richtigen Zuzucht und Wartung. der Füllen bid zum Aten Sahre. Mit Anmerkungen vor E. Viborg, aus dem Sranzöfifhen und Däniſchen überfegt von Marfuffen. Kopenhagen 1800. Gotthard, dad Ganze der Prerdesucht. Erfurt 1800. Thle. Dad Prerd und die Pferdesucht ze. mit 27 Kuvfern von Flörke. Berlin 1809. Naumaun,— Ueber die vorzüglichiten Theile der Prerdewiftenichaft. Berlin 1810—15, TUI Theile. 4. 2te Auflage. v. Hodftetter, Handbuch der Pferdezucht, mit 16 Kupfern von Bollmar. Bern 1821. UI. v. Pollnis, dad Prerd oder volftänd. Anleitung ıc. Erfurt u. Gotha 1818. »."Rnobelsdorf, Ueber die Pferdezucht in England. Berlin 1820. . (Aus dem IV. Bande der Möglin. Annalen.) Ammon, Ueber die Zucht und Beredlung der Pferde durch Geftüte. Berlin 1818. v. Tens necker, Lehrbuch der Geſtütswiſſenſchaft. Prag 1822. II The. Sthen: Gemein nüsiger Anterricht über Kenntnif der Prerde und des Rindviehes ihre Fütterung ıc, Ehur 1829. TE Thle. 2te Auflage. Bahmann, Anleitung sur Verbeſſerung der Hferdesucht. Berlin 1830. 3te Aufl. Enslin, Beiträge zur edeln Pferdezucht. Würzburg 1831. 2te Auflage. Zufinus hinterlaffene Schriften über die wahren Grundfäge der Pferdezucht sc. Herausgegeben von A. v. Käpotfäny, mit Anmerf. von Hörmann: Wien 1831. Ammon, Weber die Berbefferung und Veredelung der Landes « Prerdesucht durch Landesacttütanftalten. Nürnb. 1829 — 1831. TI Thle. Schwab, Anleitung zur Äußeren Prerdefenntniß. Münden 1831. 2te Auflage. Weidenkeller, Katechismus von der Prerdekenntniß. Nürnberg 1831. db. Tens necer, Wifrenihaft für Bierde - Liebhaber. Leivzig 1831. 2te Aufl. Wüpper. mann Hipyologie. Osnabrück 1832. vw Tennecer, Jahrbuch für Pferdezucht ze. Ilmenau yeit 1823. Andre Defonom. Neuigkeiten. 1815. Nro 17 folg. 1814. ro. 5. 6.41. Thaer Möglinifche Annalen. IX. 94. X. 1. Al. jan Bit Mittbeifungen. II... 49. : 2) Die Landgefüte haben mit jenen nicht? gemein, denn fie RN Po * öffentliche Unters und Bereithaltung paſſender Hengſte zur Prevde + Veredelung int Sande. Bei zahmen Geftüten ift dad Pferd nur im Sommer blos über Tag auf der Weide, bei Hafbwilden aber den ganzen Sommer, und bei ganz wilden bleiben dieielden ohne beiondere Wartung in unangebauten Revieren, aus denen man fie (päter fängt. Die Auswahl der Weite muß in Bezug auf Lage, Gras und Projection ſehr Teraräftig gewählte werden. Beim Anfaufe erkennt man das Alter der Werde an der Menge, Geſtalt/ an dem Wechſel, an der Bein? Eteflung und Richtung der Zähne. 3) Dad Wallahen wird aber im dritten Jahre vorgenonmen , entiveder durch den Meſſerſchnitt oder durch Zerquetſchen (bistoumner), worunter jenes ficherer ET EEE € 243 iR. Geräumigkeit, Luftigfeit der Etälle, gehörige Abfonderung der Stände, und richtige Höhe der Krippen, und Regelmäßigfeit in Sütterung und Reinidung der Pferde fo wie der Ställe ift von der größten Wichtigkeit. Eben fo auch der richtige Hufbeſchlag. Im Durchſchnitte erhält ein Ackerpferd täglich. 3,3 Megen Haber, 9,3 Pfund Heu, 15 Pfund Stroh zu Hädjel und Streu; aber ein Reitprerd nur 2%/5 Megen Hafer. Man. häte die Prerde vor dem Tränfen in Hige und Schweiß. Das Sutter wechfelt aber nach Kaffe, Größe und Anftrengung, und iſt in der Sprung» und Wurf» (Abreg +) Zeit gröher. 4) üeber Pferde: Krankheiten und Heilung f. m. dv. Kerfting, Manuſeripte über Pferdes Arznendiffenfchaft, ‚herausgegeben von Sothen. Braunichweig 1818. 5te Auflage. Deffelben Anweifung sur Kenntniß und Heilung äußerer Pferdes Krankheiten. Marburg 1819. 6te Auflage, v. Tennecker, Handbuch der Arznei— mitrellehre für Pferde» Aerzte. Leipzig 1799, Waldinger, Ueber Krankheiten an Herden ꝛc. Wien 1816 2te Aufl. Rohlwes, Der ZTaichenpferdearzt, ein Hands buch ꝛc. Berlin 1819. 3te Auflage. Ammon, Taſchenbuch fir angehende Pferdes erste. Srankffurt a. M. 1812. Merf, der praftiihe Prerdearzt. München 1820. The Pocket Farrier, der Taſchenſchmidt, oder Taſchenroßarzt. Nach dem Engl. bearbeitet von v. Tennecder. Leipzig 1819. Aite Aufl. Sind, der fihere und wohlfeit heilende Pferde: Arzt. Mit Zuſätzen von v. Tennecder. Frankfurt a. M. 1820. 8te Aufl. v. Tennefer, der Militair⸗- und Civil« Pferdearzt sc. Leipzig 41320, Bloc Mittheilungen. II. 173. U. Bon der Rindvichzucht. $. 19. 1) Raffen des Rindviches. Man unterfcheidet die Nie» derungsraffe (fchwerfälig, Feift, mit kurzen dicken Vorderfüßen und ſtarken Hängehant am Halfe)„ die Bergraffe (behend, pro- portionirt, mit Teichten ſtarken ſchlanken Füßen und Körper, mit ftarfen Hinterbeinen und ausgebiiderem Kreutze, und fehr munter) und die gewöhnliche Landraſſe Cin der Mitte zwifchen jenen | beiden) H. 2) Zwed der Rindoiehzucht. Nach dieſem, nach Klima, Boden, Weide und Futter beſtimmt ſich die Wahl der Rindvieh— raſſe. Man zieht das Rindvieh entweder zur Zucht und zum Milchbezuge, oder zur Arbeit und Mäſtung. Zu Arbeitsvieh wählt man große kräftige Ochſen (kaſtrirte Stiere) lieber als Kühe, weil dieſe zu ſchwach ſind, im Milchertrage, wenn ſie ar— beiten, zu geringe ſtehen, aber jene nach der völligen Verarbeitung zur Mäſtung vortheilhafter ſind als dieſe. Zu Melkvieh taugen 3 beſonders Furzbeinige Tanggeftredite Kühe mit fchlanfem dünnem Halſe und Kopfe, mit feinen durchfcheinenden Hörnern, mit ein- gefallenen Bäuchen, fleifchigem Enter, ſtarker Milchader längs des Bauches, und mit gefchmeidigem Knochenbaue, welche fich ohne Widerſtand melken laſſen D. Bei dem Maftviche fieht man auf Ausbildung des Körpers, 3) Zucht des NRindviches. Das Zucht- und Melkvieh liebt feuchte humusreiche üppige Weide, beſonders von Marfchboden, 16 * 244 mit recht fchmackhaften Sräfern und Kräutern. Die Stallfütterung ift feiner Natur angemeffener, aber dann verlangt es auch grünes ſaftiges Futter. Nach zwei Fahren ift das Nindvich zur Fort- pfanzung tauglich; die Kuh geht 41 Wochen trächtig, Die Zucht- fälber müflen, wenn ein guter Schlag entftehen und bleiben foll, wenigftend 6 Wochen Tang an der Mutter fangen, die Märzfälber längitens drei Wochen. Die Sommerfütterung ift meiftend grün, die Winterfütterung befteht and Heu, Stroh und Wurzelge⸗ wächen I. Sorgfältige Behandlung von Jugend auf erhöht den Milchertrag. Nenmilchende Kühe melft man dreimal, altmilchende nur zweimal des Tages. Die Einträglichfeit an Milch hängt von der Art der Pflege und Wartung ab, wenn man gleiche Güte des Viehes an fich vorausfest. Man rechner aber, daß der dritte Theil des auf Heu redneirten Futter, dad nach Abzug des zum Lebens- unterbalte noch nöthigen Futterquantums noch übrig bleibt, Pfund für Pfund 2, A Milch gibt 4). Man zählt auf 30 Kühe einen Stier oder Bullen. Was man fonft an männlichen Thieren dieſer Gattung anfzicht, Faftrirt man noch in früher Jugend, und ver- wendet fie zu Arbeit und Mäftung 5), dies entweder fogleich oder nach den eigentlichen Nrbeitsiahren. Zur Arbeit find die Ochfen in der Negel nur 6 Fahre brauchbar, und haben eigentlich vom 1oten bis 12ten Lebensiahre die meifte Kraft und Ausdauer. Gie müſſen befonders vor großer Hite bewahrt, umd während der Ar- beitögeit gut gefüttert werden 6), Das Anfpannen muß ihnen die möglichft freie Bewegung und Kraftanftrengung geflatten. Daher ift dad tiefitehende Doppelisch, obſchon es dem öfters zu findenden auf die Nackenmuskeln aufzulegenden Einzelioche vorzuzichen iſt, dennoch nicht fo vortheilhaft, als wie das Einzel- Stirnjoch mit Strängen 7). * 4) Krankheiten des Rindviehes. Die ſchrecklichſte der— ſelben iſt die Löſerdürre (geradezu Rindviehſeuche, Viehpeſt ge— nanut), dann folgt der Milzbrand, die Lungenſeuche, die Entzündungsfranfheiten, Kolifen, die Bläheſucht (Wind-, Teommelfucht), das Blutharnen, die Franzofenfranfheit, der Zungenfrebs, die Klanenfeuche, der Grind und das Blast» und Blutmilchen 9. 4) Newerdingd Hat es Burner (Lehrbuch. II. 212.) wieder verfucdht, das Rindvieh in zwei Raſſen, nämlich in die große weiße und Fleine rothe einzutheilen. Allein da nichts unweſentlicher ift als die Sarbe, fo Fann fie auch nur unmwefentliche Spirlarten, aber Feine Karen begründen. Die Größe, von Bedeutung im Fleiſch— gewichte, nicht immer aber für den Milchertrag, ift zur Unterfcheidung der Raſſen auch Fein recht günftiged Kriterium, weil auch fie wandelbar ift. Es find vielmehr der Bau, die Höhe, die Beweglichkeit, die Kraft und der Anblick die wahren —— 245 Kennzeichen der Rufen, Dad holländiſche Vieh achört zur Niederung s, das ſchweitzeriſche Alvenvich, wovon dad Thalvieh daſelbſt verfchieden ifk, zur Bergrafie. Die fonft noch wichtigen Sänderrafen find die friesländiſche, däniſche oder jütländische, die polniſche, ungarifche, die Märsthaler in Steiermark, bie Tyroler und die englifche Raſſen, unter denen die Holderneßs, Lancaflers, Sufolds, Leicefter » (oder Bakewell'ſche) und die hornlofe Raſſe (polled oder galloway Catle) die berühmiteften find. S. darüber Thaer engl. Landw. III. 6585. Ueber Deutſch— Lands Raffen f. m. Thaer Annalen der Fortſchritte der Landw. III. 417. Ueber die Voigtländiſche Raſſe Koppe nu. A. Mittheilungen. III. 200. 2) Erſt 2 oder 3 Sahre nach dem erftien Kalben gibt die Kuh ihren volten Milhertrag. Sedesmal 4 bis 6, ja ſogar ſchon 8 Wochen vor dem Kalben fieht die Kuh gelte, nach dem Kakben ift dev Milchertrag am bedeutendften und nimmt ‚in den erfien Wochen zu. Rechnet man die Gelteseit der Kuh und die Eaugzeit - des Kalbes zufammen , fo bleiben 274 Tage Melkzeit übrige. Schnee Landwirthid, Zeitung. I. 65. Thaer Annalen des Ackerbaues. IL. 290. 3) Eine große Kuh erhält täglich 16 — 18, eine mittlere 12 — 14 Pfund, und eine Eleinere 10 — 12 Pfund Heu (oder darauf reduzirted Sutter) und 3 Pfund Streuftroh, in gewöhnlichen Verhältniſſen und bedarf zum eigentlichen Lebendunters halte 7— 10 Pfund. Galzfurter it für den Winter beronders nüglich, weshalb man im Gpätjahre dazu alleriei faftiaes Grünfutter einmacht. Riſſe von einem Behälter für Salzfutter im Großen finden fih 3 B. in den Landw, Blättern von Kiel. 1833. ite3 Quartal. Im Kleinen: ift auch ein fleinerner Troy, der gut seichlofen und befcbwert werden kann, gut. Die Art des Zutterd hat auf den Milchertrag den entichiedenften Einfluß (Schnee Landw. Zeitung. XIIL 274.) 4) Ueber den Gehalt der Milh 1. m. Schübler in Fellenbergs Landw. Blätter. V. 117., aub Schnee Landw. Zeitung. III. 106., und Rumy's Analyſe bei Rüder Landw. Zeitung. 1833. S. 25. Man hat auch Mitchmefer, z. B. von Endet de Baur und Neander (Schnee Landw. Zeit. IT. 352. VIH. 154. 373.), von Gyllenbourg (Thaer Annalen des Acerbaues. IV. 150.). In England will man von verfchnittenen Kühen 2 bis 3 Jahre anhaltend hohen Milchertiag bezogen haben (Rüder Landw. Zeitung. 1833. ©. 3.). 5) Die Mäffung auf Settweiden ift nur felten möglih. Daher gefchieht fie meiftend im GStalle. In Dampf gefochte Kartoffeln (Thaer Möglinifche Annalen, XIX. 130.), Pferdebohnen (Koyvew N. Mittheilungen IL 303.) Rutabaga (Schnee Landw. Zeitung. III. 152,), Möhren (Young Annalen. III. 210.), und andere Materialien find dazu fehr aut. Man f. auh Thaer engl. Raudw. III. 447. Young Annalen. II. 177. Schnee Landw. Zeitung. V. 589. Thace Möglin. Annalen. XXIV. 165. v. Podewils Wirthfchaftserfahrungen. IL Thl. 58.1 über Viehmäſtung. Thaer Möglin. Annalen. XXVII. 63. 6) Man f. Andre Oekonom. Neuisfeiten. 1815. Nro. 1 (Kühe ald Arbeit! thiere). Thaer Annalen der niederfächt. Landw. Sabre. VI. Stück 1. S.1 (Zugochſen). Schnee Landw. Zeitung. III. 237.,413. 559. IV. 344 (Zugochſen vrgl. mit den Pferden). Der Ochs, ald wicderfäuendes Thier, braucht mehr Sutter als das. Pferd. Man gibt ihm nämlich 22,9 Pfund Heu (oder andered hierauf reduzirtes Sutter) täglich, und bei angefivengter Arbeit noch 0,* Metzen Schrot: getreide. 7) Andre Oekonom. Neuigfeiten. 1815. Nro. 13 folg., 39. 8) Geräumigfeit, Reinlichkeit und Helligkeit der Etälle, fo wie Sorgfalt und Regelmäßigkeit in der Fütterung fchüst fehr vor Krankheiten. Man f. iiber die felben v. Beneckendorf Abhandl. von den Seuchen und Kranfheiten des Rind» viehes. Berlin: 1791. 2te Aufl. Wilburg Anleitung für dad Landvolf in Abficht auf die Heilungsart der Krankheiten des Rindviehes. Nürnberg 1804. 7te Auflage. Rindvieharzneibuh, ſowohl für die gewöhnlichen Kindvichkranfheiten, als auch für Viehſeuchen. Tübingen 1803. 2te Aufl. Torkos, Ueber die Krankheiten de3 Horn viehes ꝛc. Presburg 180%: Waldinger, Ueber die gewöhnlichftien Nindvieh Kranfheiten., Wien 1818. 2te Aufl. Greve, Wahrnehmungen am Nindvieh ic. Dlvendurg 151% Ited Bohn. Tſcheulin, die Kunſt, Rindvichfeuchen zu erken⸗ * 246 nen zc. Carlsruhe 1821. 2te Aufl. Ribbe, interricht zur Kenntniß den Krank heiten des Nindviched. Leipzig 1822. Bloc Mittheilungen. II. 212. Trauts mann. II. 333. — Aber über Rindviehzucht im Allgemeinen f. m. außer den ($. 194. a.) angegebenen Schriften insberondere: Gotthard, das Ganze der Rindviehzucht. Erfurt 1797. Fuß, Berfuch eined Unterricht von der Rindvieh ⸗ zuchr. Prag 1797... Leopold, die landwirthichartiidhe Viehzucht. Hannover 1805. Weber, Handbuch der Biebzucht. Bd. II. Walther, das Rindvieh u. ſ. w. Gießen 1816. Franz, prakt. Anleitung zur vationellen Rindviehzucht. Leipz. 1532. then uUnterricht ꝛc. Ch. $. 198. Note 1.) Pabſt Anleitung zur Rindviehzucht. Stuttg. 1829. Thaer engl, Landw. 1. 518. III. 655. Schwer; bela. Landw. 1. 224. 294. Koppe Unterricht. IE. 138. Andre Oekonomiſche Neuigkeiten. 1813. Nro. 12. 22. — 1815. Niro. 14 Schnee Landw. Zeirung. VIII. 271. 431. 1X. 249 folge. Young Annalen. III. 125 (Evsiehung der Kälber). Bloc Mits theilungen. II. 85. IM. Bon der Schaafszucht. $. 200, 4) Raſſen der Schaafe. Die fehr verfchiedenen Raſſen der Schaafe Laffen fih auf die Niederungs-, Berg- und Landfchaafraffe zurückführen. Die Erfte lebt in den Niederun« gen auf fetten Weiden, bat einen großen Körper und fchlichte, grobe Wolle, Zur Zweiten gehören die auf Bergen lebenden Elei- neren Schaafe mit dichter, kurzer, krauſer Wolle. Die Dritte fteht in der Mitte zwifchen den beiden genannten Raſſen 1). 2) Zwed der Schaafszucht. Die Wahl der Raſſe richtet fich nach dem Zwecke der Nutzung. Diefe aber befteht in folgenden Gegeaſtänden: a) In der Wolle Die auf einem Schaafe Tie- gende Geſammtmaſſe von Wolle heist man das Vließ, und diefes beftcht aus einzelnen zufammenhängenden Büfcheln, die man Stapel nennt Das Vließ befteht aus glänzenden fleifen Haaren Stichelhanren) von verfchiedener Grobheit, und aus der Wolle, d. h. mehr oder weniger gefränfelten, weniger glänzenden, weichen und feinen Haaren. Feinheit, Elaftieität, Stärke, Länge und Kräuſelung find die Eigenfchaften, wonach man die Vorzüge der Wolle, folglich der Raſſe in Dieter Hinficht beftimmt. Man bat hiernach vier Hanptklaffen der Wolle nach abnehmender Güte feitgeftellt, nämlich die Rafına (vom Rücken bis zur Bauchwöl⸗ bung), die Fina (vom Halfe, von der Bruft, vom Bauche und von den Oberfchenfeln), die Terzera (von dem Kopfe und den Ynterfchenfeln) und die Kayda (von Stirne, Schweif und Unter- füßen) 2. Die Wolle wird entweder erif nach der Schur oder noch auf dem Echaafe gewaſchen, um fie von der Unreinigfeit zu befreien. Das eigentliche Wollfett wird ihr erft vom Fabrifanten genommen. Die Schur finder entweder blos im Frühling oder aber auch zugleich im Herbfte Statt °). b) Zu der Milch. Die meiften 247 Urtheile über das Melken der Wollfchaafe find mißbilligend, weit Ertrag und Güte der Wolle darunter leiden. Die Melfzeit liegt aber zwifchen dem 23ten April und Ende des September, Ein Schaaf gibt im Durchfchnitte täglich in diefer Zeit % Ouart oder ungefähr % bis % @ Milch, welche mehr Butter» und Käferheile hat als die Kuhmilch. Man bedient fich daher mehr der Nie— derungsraſſe zu Melkſchaafen d. c) Zn dem Fleiſche. Much zu diefem Zwecke nimmt man am beiten die Niederungsfchaafe, weil fie die größten find, Zur Mäftung eignet ſich das Schaaf vor- trefflich, befonders die Geltefchaafe und die Hammel, Die Mäſtung gefchieht entweder auf Weiden oder im Stalle, Im Festen Falle bedient man fich am beiten des Branntwein- und Malsipülichts. und des Getreides. Die Maſtzeit dauert im Winter nicht unter acht Wochen 5). 4) Zucht der Schaafe. Die Paarung derſelben kann ſchon mit einem Alter von 1'% Jahr beginnen. Dieſelbe geſchieht ent- weder einzeln (bei feinen Raſſen) oder in der Heerde (bei Land— ſchaafen). Das Schaaf geht 21 Wochen trächtig. Man zählt auf -30— 40 Mütter einen Widder. Nach dem Lammen werden Die Erfteren mit den Lämmern abgefondert und Diele faugen 3 Monate Yang, während welcher man fie auch allmählig an anderes Futter gewöhnt. Naffe Weiden (von Regen oder Than) find den Schaafen ſchädlich. Die Weidezeit fallt zwifchen den October und März ein- ſchließlich und beträgt fo 120— 160 Tage. Die Sommerftallfüt- terung 9), mehrmals auch mit gutem Erfolge verfucht, iſt wegen der Kofifpieligfeit und Beförderung der Krankheiten in Mißkredit gekommen. Die Winterfütterung beſteht aus Heu, Stroh von Sülſenfrüchten und Wurzelgewächſen 7). 5) Krankheiten der Schaafe. Dieſelben find die Fäule (Faulfreſſen), die Drehekrankheit (Segeln), die Traber— CKreutzdreher⸗ Krankheit, der Schlagfluß (Blutfluß, Rückenlut), die Lungenſucht, die Harnruhr (Blutharnen), her Durchfall, die Faden- oder Eingeweidewürmer (Egel— ſchnecken, Planaria latiuscula oder Fasciola hepatica), die Bläaäͤhe⸗-(Trommel-) Sucht, die Räude (Grind, Krätze), Die Boden, die Klauenſeuche (die gut- und die bösartige), die Eutergeſchwülſte und Schaafinfeften (Schaafzecke, Acarus - reduvius, rieinus, und die Schaaflaus, Pediculus ovis und Hippobosca ovina) 8), 4) Dem Vaterlande nach gehören in die evrfte Harfe das ungariſche, engliſche, das Marſchſchaaf, die ſpaniſchen Churos, und die Heidſchnuke in den niederfächfiichen Heiden, welche Burger (Lehrbuch. UI. 250.) zur Bergraſſe zählt. Im die weite 248 Ratte find zu rechnen: dad wälſche, paduaniſche, hochſchottiſche, das norwegen'ſche Schaaf, und die fpanifhen Merinos. Der dritten Raſſe gehören hauptfächlich die deutfchen Kandfchaafe und auch die fpantichen Metis an. Die Merinos gebraucht man in Deutfihland zur Kreugung Man theilt fie in Bezug auf ihre Lebensart in Transhumantes (wandernde) und Estantes (ftehende) ein, und hebt in Betreff der Stammiheerden von befonderen Eigenthümilichkeiten beſonders die Escurial- und Negretti- Schaafe hervor, außer welchen aber noch die Paular-, Guadeloupe-, Iranda- und Infantado - Heerden u. dgl. fehr berühmt find. Won den Merinos transhumantes zieht nıan die Leoneſiſche Kaffe (Segovifche) der Sorianifdhen vor. Ueber die Merinos f. m. Thaer Möglin. Annalen. VII. 4. IX, 67. 425. x. 99. 2741. XI. 90. XIII 1420. XXL und XXVIL 395. Deffelben Annalen bes Ackerbaues. V. 35. 308 XI. 459. X. 673. Pictet, Erfahrungen über die Merinorchaafe. Aus dem Sranzöfiihen. Wien 1820. Schnee Landw. Seitung. II. 191. Andre Hefonom. Neuigkeiten. 1815: Niro. 27. 1813. Niro. 36 fola. (gest, Aufſ. h. v. d. Merinozucht nad Teffier). 1822. Niro. 4. 2. Ueber den Nutzen der Einführung vollfonmener Raffen f. m. Thaer Moöglin. Annalen. XVI. 556 (aud dem Sranzöf. des Ternaur überfegt von Körte), und über Beredelung ſelbſt Thaer Annalen der Hortfchritte der Landwirthſchaft. IL 1. Deffelben Unnalen ‚des Ackerbaues. V. 303. VI. 222. IX. 99. XII. 462. Möslin. Annalen. VL. 1. II. 237. Andre Dekonom. Neuigkeiten. 1813. Nro, 5. und 1815. Niro. 47 — 23. 46 folge. Ueber Schaafrafen \ überhaupt T. m. Andrea. a. D. 1812. SW. 55— 57. Beim Ankaufe ift auf das Alter zu fehen, dad man an den Bor dersähnen der unteren SKinnlade erkennt. Man nennt fie nach dem zunehmenden Alter mit Bezug auf die Hervortretung der Zähne Zweis, Vier, Sechs⸗ und ahbtfhaurler, im 1. 2. 3. 4. und Sten Sahre, 2) Außer diefen gibt es aber noch eine Menge von Unterabtheilungen. S. Sturm, Ueber die Schaafwolie. Jena 1812. Luccock, Ueber Wolle. Aus dem Engliſchen überfegt von Schilling. Leipzig 1821. 2 Thle. Wagner, Beiträge sur Kenntniß der Wolle. Berlin 1821. 2te Auflage. Weſtphal, Anleitung zur Kenntniß der Schaufwolle und deren Sortirung. Berlin 1830 (Diefer untericheidet 5. 48. im Gamen 33 Sortimente, und indbefondere $. 55. von der Lammwolle 41 Gortimiente). Thaer Möglin. Annalen. VIII. 229. XII. 352. XV. 303° Rüder Landwirthſch. Zeitung. 1832. Rro. 32 — 34. und 1833. Nro. 11. Andre Oekonomiſche Neuigkeiten. 1813. Nro. 7 fols. (nach obiger Schrift von Sturm). 4814. Niro. 3. 1816. Nro. 15. 1817. Neo. 32 folg. Block Mittheilungen. IL. 381. Zur Beftimmung der Seinheit der Wolle bedient man fih der Wollmeſſer (Mikro, oder Eiromerer), und ed gibt darunter nantentlich. einen Winklerfhen, Vogt⸗ länder'ſchen, Dollond'ſchen und Gravert’fchen. Leber dieien f. m. Thaer Möglin. Annalen. XXVI. 4. XXVIL 79. 3) Ueber Wollwäſche j. m. Thaer Möglin. Annalen. XI. 4., über Wollwaſch⸗ werfe (in Spanien) Schnee Landiw. Zeitung. VI. 508. Andre Sekonomiſche Neuigkeiten. 1812 Nro. 11 nah Petri). XII. 51 (zu Schierau in Echlefien). XIV. 357. und Block Mittheilungen. II. 375. Ueber die Nachtheile des zweimaligen Scheerend f. m. Thaer Annalen des Ackerbaues. IX. 95. I. 727. , über einmaliges II. 668. Eine Perſon ſchwemmt täglich 50— 60 Schaafe, waſcht aber nur 17 nah v. Podewils. Gefchoren werden fie am beften im Berding. Eine Angabe, wie viele Schaafe eine Perfon ſcheeren kann, iſt zu geben verfuht bei Schnee Sandw. Zeitung. V. 54. Es gibt im Durchfchnitte an ungewarchener Wolle jährlich ein Niederungsſchaaf 8—10 Prund, ein Bergſchaaf 7 — 8 Mund, ein Bock 8 bis 10 Pfund Wolle. Nach der Pelzwäſche aber gibt von einer Merinoheerde ein Wid⸗ der 4— 5 Pfund, ein Hammel 3—4 Pfund, ein Murterfchaaf 2— 2" Bund, ein Jährling 1%/: — 1% Pfund, ein Lamm Ys—%Ys; Pfund, ein Landſchaaf nur 19/5 —2 Pfund, und ein Lamm diefer Rafe blos Yı — Ya Pfund. Die Größe des Schaafes it dabei von Einfluß. Wan f. darüber Andre Hefonom. Neuigkeiten. 1314. Rro. 22, Y 4) Ueber dad Melten der Schaafe f. m. z. B. Schnee Land. — XII. 192. Andre OSekonom. Neuigkeiten. 1811. Nro. 21 —23. 249 5) Aber bis zu 4% Monaten, je nach der Berchafrenheit deß Thiered. Blod MitrHeilungen. II. 337. Man faftrivt die Widderlänmer bei 6.— 7wöchentlichem Alter, oder fchon früher. 6) Ueber die Sommerftallfütterung f. m. Thaer Möglin. Annalen. XV. 78. XVI. 168. Koppe u. A. Mittheilungen. I. 36. Schnee Landwirthſch. Zeitung, III. 463. 469. XIV. 169. Andre Defonont. Neuigkeiten. 1812. Nro. 48. 1816. Neo. 1. 24. 44. 49. 1817. Neo. 15. 18. 38. Weber Handbud der Viehzucht. 11. 339. und die befonderen Schriften darüber von Hedenus (Leinsig 1318.)» Sipp (Wien 1818.), Biborg (Kopenhagen 1820.). Ueber Winterfiallfütterung und Hürdenfchlag f. m. Thaer Annalen ded Ackerbaues. IX. 83. XI. 25. 462. Ueber Schhaafkälle Thaer Möglin. Annalen. XVII. 122. Andre Defonomifche Neuigkeiten. 1814. Niro. 32 (für 800 Scaafe), Block Mittheitungen. II. 334 (für 600 Scaafe). Ueber Scaafraufen Bloc a. a. D Andre Defonomifche Heuigkeiten. 1813. Niro. 20. 1815. Niro. 23. 37. Koppe Mirtheilungen. III. 234. 7) Sämmer erhalten täglich 1: — 1%ı Pfund Heu, Erftlinge (von 2— 2'a Sahre) und Zeitviceh (von 2/2 —3 3.) 2— 2" Pfund Heu, alte Schaafe 2%/a bis 3 Pfund, ein edles trächtiged Mutterfchaaf Fur; vor dem Lammen 2 Metzen Hafer, nah dem Lammen 3 Metzen Hafer, ein edler Widder während der Gprungs zeit 1 Scheffel Hafer, ein Hammel, Widder und Mutrerichaaf der Landrafe 2%/s bis 3 Mund Heu, oder auf diered reducirtes Sutter, und — %ı Prund Stroh zu Unterfiven. Dad Futter hat Einfluß auf Wolle, Talg und Gefundheit »er Schaafe. S. Thaer Möglin. Annalen. VI. 93. XXL 177 (von Eafpari, auch befonders abgedruckt a. 1828). XXIL 41. XV. 26. | 8) ©. darüber die landwirthfchaftlichen Zeitfchriften, befonderd TChaer von Band I. an in jedem folgenden Bande der Möglin. Annalen. Auch Block Mits theilungen. II. 399 Trautmann Landw. 2. II. 373. und eine Unmaſſe von einzelnen Schriften über einzelne Krankheiten. Gegen die Pockenkrankheit ſchützt man die Schaafe durch Impfen. — Ueber Schaafzucht überhaupt f. m. Andre Unterricht über die Wartung des Schaafviches. Brünn 1818. Gernmershbauren, dad Ganze der Schaafzucht. 3te Auflage von Pohl. Leipzig 1818. 2 Theile, Gebhardi, Handbuch für Schäfer. Tilfit 18241. Elsner, Ueberfiht der europ. veredelten Schaafzucht. Prag 1828. 2 Theile. Petri, Mittheilungen aus dem Gebiete der Höheren Schaaf; und Wollfunde. Wien 1830. Ir BD. Petri, Wars tung, Pflege und Zucht der Schaafe. Leipzig 1831. v. Ehrenfeld, Geſchichtliche Darſtellung meiner Schaaffultur. Prag 1831. Eldner, Handbud der veredelten Schaafzucht. Stuttgart 1832. Thaer Möglin. Annalen. I 1. XXL. 343; Schnee Landw. Zeitung. XI. 373. 385. 393. Young Annalen. II 231, Andre Defonon. Neuigkeiten. 1312. Nro. 1—14. 1815. Nro. 18— 21. IV. Bon der Ziegenzucht, $. 201. Man zieht bei und nur die gemeine oder Hausziege 1) befonders wegen ihres. Felles, ihrer Milchnukung, ſchnellen Ver- mehrung und äußerst wohlfeilen Ernährung. Im Großen Fann fie nur. im Gebirge gezogen werden. Feuchte und naſſe Weiden ertra- gen fie nicht, Mit trocdenem Futter und Wurzeln füttert man fie im Winter, Die Ziege, mit dem zweiten Jahre mannbar, gebt 5 Monate trächtig und wirft 1—3 Zungen. Yan rechner bie 100, ja 150 Ziegen auf 1 Bord. 1) Die meiſten Verfuche, bei und die Gafchmirs, die Angora » Ziege einzu⸗ führen find mißglückt. Hückel, Abhandlung von den Ziegen und zahmen Schweinen. Leipzig 1756. Gotthard, dad Ganze der Ziegenzucht. Helmſtädt 1801. Kraufe Ziegenzucht. Leipzig 1832, * V. Bon der Schweinezucht. $. 202, : 4) Raffen der Schweine. Man unterfcheidet das euro« päifche und chinefifche Schwein, obgleich fie nur Abarten des Schweines find. Das Leztere ift ſchwarz, Fein, bat einen tiefen Leib und fehr kurze Beine. Das Erftere iſt von verfchiedener Form vd Farbe, immer aber höher auf den Beinen und Finger, 2) Zwed der Schweinezucht. Man zieht das Schwein des Fleifches und Ferted wegen, entweder zum eigenen Gebrauche: oder zum Verkaufe, Darım mäftet man dafelbe: Die Mäftung fällt zwifchen das erfte halbe und die erften 2 Fahre, beffer als. ins dritte umd vierte Fahr, weil es nicht darauf berechnet ift, anf einem Landgute überhaupt große Schweine zu mäften. Die Schweine werden darum in der Fugend Faftrirt. Den Anfang der Mäſtung machen Wurzeln und Knollen, das Ende aber Getreide, Schrot und Mehl, im gefochten oder gegohrenen Zuftande 1). 3) Zucht der Schweine, Schon mit einem Alter von % Fahren find die Schweine zur Paarung brauchbar. Dan rechnet: auf 10 derfelben einen Eher. Das Mutterfchwein geht 16 Wochen. trächtig, und wirft fährlich in zwei Würfen 10—15 Zungen (Ferkel). Zuchtferfel faugen bis zu 8 Wochen, Schlachtferfel böchitend 4 Wochen an der Mutter, Man füttert fie mit Abfällen. von der Küche, von Brennereien, Brauereien, mit Getreide, Kar- toffeln, Rüben, und ſchickt fie auf die Weide, befonders in. Moor“ und Bruchiweiden 2. 4) Krankheiten der Schweine. Sie fünnen größtentheils durch Aufmerkſamkeit in der Pflege verhütet werden, und find: die Bräume, die Finnen und der Grind I. 4) Man unterfcheidet auch eine halbe und ganze Mäſtung. Sehr intereffante Verſuche über Schweinemäſtung bei Young Annalen. I. 246. IH. 167. 2) Es erhälr 4 Schwein arößerer Raſſe täglich 1 Metze Kartoffeln und Yı Edi. Syreu, ein trächtiged oder ſäugendes Mutterfchwein Milch, Kleie, Schrot als aus Tage, und 4wöchige Serfel 2YUs Pfund Milch. 3) &. über Schweinesucht befonderd? Gotthard, dad Ganze der Schweine sucht. Altona 1798. Gaudich Schweinesucht. Leipzig 4802. Biborg, Anleitung. zur Erziehung des Schweind. Kopenh. 1806. Mäſtung und Zuzucht der Echweine. Nordhauſen 1323. Dietrich, Bon der Zucht der Schweine. Leipzig 1832. VI. Bon der Federvichzucht. $. 203, Die: Federviehzucht hängt ganz von der Dertlichfeit ab, Han zicht gewöhnlich Enten, Gänfe, Hühner, Puter und Tauben. ur : Bi Andered Geflügel dient meiſtens zum Vergnügen und zur Zierde. Die Ente legt im Frühling 30—45 Eier, brütet im Durchſchnitte 8 Zungen aus, und man rechnet auf 10 Enten 1 Enterich. Die Band legt 24—30 Eier, brütet 8 Zungen aus, gibt 8 Lorh, ein Gänſerich 11 Loth Federn, und man rechnet auf 8 Gänſe + Gätt« ferich. Die Puterhenne Iegt 25—30 Eier, brütet 18 — 20 Fun- gen aus und man rechnet auf 8 Hühner einen Puter. Ihre Zucht geht oft, 3. B. in Weſtphalen, ganz ind Große. Das gewöhn— liche Huhn legt 45— 60 Eier, brütet 14 Zungen aus und man hält auf 16 Hühner 1 Hahn. Ein Baar Tauben gibt jährlich etwa 3 Paare Zunge D. 41) Dan kann an Sutter folgendes rechnen: Täglich für 10 Enten 1. Scheffet Gerfte oder 2 Mesen Kartoffeln im Winter; für 10 Gänſe 4 Megen Kartoffeinz für 10 Truthühner 4 Metzen Gere, für 10 gewöhnliche Hühmer 1 Mege Gerfte und für 18 Paar Tauben 1 Mege Gerſte. S. Schmalz; Anieitung zur Veran— ſchlagung ländl. Grundftücke. $. 209. 216. Ueber die Sederviehzudht f. m. Gott⸗ hard, dad Ganze der Federviehzucht. Erfurt 1806. 2te Aufl. Rohlwes Jeder viehzucht, B Berlin 1821. Dietrichs, Bon der Zucht des Federviehes. Leipz. 1832, VII. Bon der Bienenzucht. 8. 204 Die Bienenzucht fordert ein ftilles milder Klima, eine pflanzen» und biumenreiche Gegend, unausgeſetzt fleißige Pflege, Sicherung der Stände vor Staub und Rauch, und kleine nahe Gewäſſer D. Die Wohnungen der Bienen find entweder gewölbte Strobförbe, oder Bretterfäften (Stöde) oder Klotzbeuten (aus Baum— klötzen gehauen) 2. Der ganze Bienenftaat beftcht aus einer Mutterbiene (Weiſel, Königin), aus den männlichen Bienen ( Drohnen, zur Befruchtung der Königin) und aus den Arbeitd- bienen (welche gefchlechtslos fein follen). Die Zellen find zum Theile Wohnfammern der Bienen, zum Theile Vorrathskäſten für den Honig. Die Trennung der jungen Brut von dem alten Stocke gefchieht entweder durch das Schwärmen (d. h. inftinftmäßige Auswandern der Brut) mit ihrer jungen Königin, in welchem Falle fie aufgefangen (gefaßt) werden muß, oder durch Ableger (d, h. das Ansfchneiden der Brutfcheiben und Einfesen derfelben in andere Käften oder aber dag Verwechſeln der Körbe ſelbſt). Oft müfen die Bienen, befonders im Winter, ernährt werden, und dies gefchieht am beiten durch Magazine, d. h. durch Unter- ſätze mit Schiebern, in welche man das Honiggefäß bineinfekt. Dieſe Magazine können zugleich auch zur Trennung eines Theiles der Bevölkerung vom anderen gebraucht werden 3. Den Honig ! 252 und das Wachs erhält man entiweder durch Tödtung des Stockes oder durch das Ausfchneiden der Honigwappen (Zeideln). Die Feinde und Krankheiten der Bienen find fehr fchädlih. Zu jenen gehören die Naubbienen und allerlei Inſekten u. f. w. Zu diefen aber die Faulbrut und der Durchfall. 4) Ueber Bienenzucht ift die Literatur auferordentlich groß. Die wichtiaften neueren Schriiten darüber find folgende: Sickler Bienenzucht. Erfurt 1808—1809. ' 2 Bde. Knauff, Behandlung der Bienen. Jena 1819. 2te Auf. Chrift, Am weifung zur Bienenzucht. Leipzig 1819. 5te Auflage von Pohl. Riem und Wermer, der praftifche Bienenvater. Leipzig 1820. Ate Aufl. Lucad, Anweifung zur Ausübung der Bienenzucht. Prag 1820. 2 Bände. Dinkel, Anleitung zur. Btienenzucht. Heilbronn 1830. v. Ehrenfeld, die Bienenzucht. Prag 1829. I. Thl. Ritter, die Lehre von den Bienen. Leipzig 1832. Ramdohr, die einträglichite und einfachfte Art der Bienenzucht. Berlin 1833. Andre, Dekonom. Neuigfeiten. 4812. Niro. 26 — 29. 62.\ 1813. Nro. 1. 1814. Neo. 31. 1815. Neo, 44. 1817. ro. 30. vergl. mit 68. 69. 5%. und andere Zeitichriften. 2) Ueber pyramidifche oder fchottirche Bienenftöcke mit 3 Körben von Ducouedie. und Coligny y. m. Andrea. a. D. 1812. No. 36. Bailey Berchreib. S. 122. 3) Ein Magazin von Konrad iſt abgebildet bei Andre a. a. D. 1812. Nro. 58, andere befchrieben ebendafelbft 1814. Neo. 54. Eine Bienenichwarmfalle von Rudloff ebendaselbft. 1812. Niro. 10. ä VII. Bon der Fifchzucht oder Teichfifcherei, $. 205. 1) Arten der Fiſche. Man zieht in den Fifchteichen vor allen andern Fifchen die Karpfen, Forellen und Hechte, Allein man trifft diefe Gattungen nicht blos für fich allein in den . Reichen, fordern auch untermengt mit Karauſchen, Barfchen, Schieien, Schmerlen, Weißfiſchen u. f. w. 2) Zweck der Fiſchzucht. Die Fifche werden hauptſächlich wegen ihres SFleifches gezogen. Aber in manchen Gegenden ge— währt auch der Verkauf der Fiſchſchuppen, ald Material zur Fer- tigung der Glasperlen, ein beträchtlichen Einfommen. 3) Zucht der Fifche, Diefelben werden in Teichen gezo— gen, bei deren Anlage man die natürliche Lage und Beichaffenheit des Bodens, die Eigenfchaften, den Zu- und Abflug des Waſſers zu berückfichtigen und zur Sicherung gegen wilde Fluthen Damme: und Waſſerabzüge zu bauen bat !). Beim ganz regelrechten Be— triebe der Teichfiicherei hat man folgende drei Teiche oder Zucht perioden, nämlich a) den Streich- oder Laichteich, in welchen man die alten Fifche in geringer Anzahl zum Laichen (Erzeugen der Fiſchbrut) einſetzt; b) den Stred- oder Schulteih, it welchen die jungen Fifchlein zur weiteren Erziehung eingeſetzt werden, bis fie in ©) den Sab- oder Hauptteich gebracht werden fönnen, in welchem man den fchon erwachfenen. Fiſch noch fo lange, 253 ernährt, bis er entweder Hemäfter werden kann, verkauft oder verzehrt wird, was oft fchon darum gefchehen muß, damit es im Hanptteiche für den Nachwuchs Platz gibt ?). 4) Krankheiten und Feinde der Fifche find: die Schwäm— me, die aus Verwundungen entfichen, die Blattern, — und die Sifchottern, Wildenten und -Bänfe, Raiger, Täucher, Sifchaare, Eidechſen, Fröſche, Fifchfäfer und andere Thiere 3). 1) Schon der natürliche Standort der Hauptteichfiſche zeigt die verichiedenen Anforderungen, welde fie an den Teich in diefen Hinfichten maden. Die Sorellie will raſches, helles / hartes, friſches Waſſer auf Kiefelboden; der Karpfen aber ein filed, ſtetes, weiches, mäßig Falted Waſſer auf fetten Lehmboden, und der Hecht, ein höchſt unruhiger, freßluſtiger, nimmerjatter Raubfiih, unverträglich mit den beiden anderen, einen befonderen Teich von den Eigenfchaften ded Sorellens teihed. Die Dämme — von Erde, Schutt oder Mauerwerf — müſſen ftark umd Hoch genug fein, um den bekannten färfften Druck und höchſten Etand des Waſſers der Gegend ficher zu überfiehen. Durch die Waſſerabzüge muß man nicht blos das überflüfige, fondern auch ſämmtliches Waſſer nach Bedarf abziehen Eönnen. Sür diefe Sälte, beronderd für den Tezteren, find dazu Gerinne angebracht, welche man mit Gittern oder Rechen verfieht. Sehr zweckmäßig ift die Anlage eines Srabend (Kefield, Betted oder Stiches) im Teiche felbft, damit fich die Sifche bei großer Hise oder Kälte zurückziehen können. Ueber den Sifchteichbau f. m. die Schriften von v. Eancrin (1791), Herrmann (1791) und Riemann (1798). 2) Man rechnet auf 1 Morgen Laichteich 2 Milchner (männlich) und 4 Noaner (weiblihb), auf 1 Morgen GStrecdteich nach der Güte 300 — 700 Stück Brut, 70 — 200 Stück zweilährigen oder 45 — 120 Stück dreijährigen Sak, und auf 41 Morgen Hauptteid) 90 Etücd ein» oder zweijährigen Gab. Die Karpfen fest man im Avril, die Sorellen im Herbfte in den Saichteih, und verfent nach einem Sahre die Brut in den Stredteih, wo die Sifche zwei Jahre bleiben. Um den Sifhen Luft zu geben, wird die Eiddeife im Winter mit Löchern (Wuhnen, Wacken) verfehen. Zum Behufe des Sifchfanges wird das Waſſer abgelaffen, und die zu mäftenden Fiſche Fommen in Sifchkäften. 3) Man f. fiber Sifcherei: Du Hamel de Monceau, Bon der Sifcherei. Aus dem Sranzöfifhen überfegt von Schreber. Königsberg 1773./ III Abthign. 4. (dee 41 — 13te Bd. des Schauplages der Künfte und Handwerfer). Bierifch Ans weifung, die zahme und wilde Sifcherei zu betreiben. Leipzig 1798. Jokicſch Handbuh der Sifcherei. Ronneburg 1802. II Bde. Riemann, Abrif des Sifchereis weſens. Leipzig 1804. Tſcheiner, der wohlerfahrene Sifchmeifter. Peſth 1821. zeihmann Zeichfiicherei. Leipzig 1832. IX. Bon der Geidenraupenzuct. $. 206. Die Seidenraupe (Phalaena bombyx Mori), weiche fich von den Blättern des weißen Maulbeerbaumes (Morus alba) nährt 1), fpinnt fich in eine goldgelbe Hülle ein, welcher fie fpäter als Schmetterling entfchlüpft. Die Hüllen (Galetten, Coccons, Gefpinnfte) beftchen aus dem feinfen Geidenfaden. Die Raupe kommt nur in trockenem warmem Klima, oder in folcher Temperatur fort, daher man fie in Sälen auf Gerüften sicht, und jene warm 254 hält. Man zieht fie aus Eiern, welche von einer Wärme von 18° Reaum. oder 68° Fahrenh, ausgebrüter werden. Die jungen Rats pen werden mit ganz neu ausfchlagenden Blättern gefüttert. Sie häuten fich viermal, und erſt nach der eriten Häutung kommen fie anf die Gerüfte, Ihre Gefräßigfeit fo wie die Abfcheidung von Unrath wird immer ärger, weshalb die Sorge für gutes und vieles Futter fo wie für fortwährende Reinigung immer größer werden muß. Nach der vierten Abhäutung Spinnen fie fich ein, und werden zu dieſem Behufe auf die Spinngerüfe von Reiſern verfekt, wenn A eine” eigenthümliche Unruhe zeigen und zu freſſen auf hören, In 7—8 Tagen iſt die Einfpinnung gefchehen. Bon den Puppen werden nur die fchönten und dichteften zur Fortpflanzung genommen, die übrigen aber in einem geheisten Backofen getödter. Die aus jenen ansgefchlüpften Schmetterlinge begatten fich und dad Weibchen muß die Eier auf Leinwand oder Papier legen. Diefe werden dann Fühl aufbewahrt, Die todten Buppen aber an die Fabrifanten verkauft. Die Raupen felbit Teiden an Gelb- und Weißfucht, Verſtopfung, Durchfall nd Schwind- fucht , ald den Folgen fchlechten Futters, Lagerd und Wetters, 1) Much iſt fchon der Löwenzahn (Leontodon taraxacum), Keindotter (Myagrüm sativum) und der Hartriegel (Cornus sanguinea), jedoch ohne guten Grfolg, als Sutter angewender worden. Man f. aber über Geidenzucht aus der neuen Siteratur: Gotthard, Unterrichtin Erziehung und Wartung der Eeidens rauven. Grfurt 1804. Blaſchkowitz, Unterricht zur GSeidenfultur. Wien 1820. Henne, Erfahrungen über den Eeidenbau. Erlangen 1832. Knoblauch, Be fchreitung dei Seidenbaues. Nürnberg 1832. 2te Ausg. (unverändert). Hout, Aufmunterung zur Geidensucht in Deutfchland Mannheim. 1832. Gterfer, Deutfchlands Seidenbau. München 1832. Zweites Hauptſtück. Landwirthſchaftliche Betriebslehre. $. 206. a. Die Iandwirthfchaftliche Betriebslehre, deren Begriff nur dem Begenitande nad) von jenem der bergmännifchen verschieden ift 119), iſt in den Handbüchern der Landwirthfchaftsichre ge⸗ wöhnlich Hauswirthſchafts- oder Haushaltlehre genannt. Allein dieſe Benennung iſt unrichtig (9. 40. I. $. M. $, 63.). 1. Bon den allgemeinen Bedürfniffen des Tandwirth- fchaftlihen Betriebes. | $. 207. Zum Betriebe der Landwirthichaft ‘gehören folgende Gegen fände und Verhältniſſe: 259 1) Raturmittel in möglichtt vollſtändigem Zuſtande. Es gehört hierher a) der Boden, nach feiner Verſchiedenheit für die eigenthümlichen Nutzungen in beftimmter Flächenausdehnung. In Tester Beziehung iſt die Frage, ob man viel oder wenig Grund und Boden für vortheilhafter halten müſſe, leicht entfchieden. Denn je größer der Beſitz an Boden von brauchbaren Eigenfchaf- ten, um fo großartiger kann der Betrieb werden, wenn dazır die anderen Gewerbömittel nicht fehlen. Jedenfalls ift Die Abrundung oder das Zufammenliegen der einzelnen Parzellen von großem Nutzen und man unterfcheider fo dad Landgut von dem Grunditüde. Unter jenem verfeht man den Inbegriff einer Zahl Grundſtücke, welche im Zufammenhange Firgen, des darauf befindlichen Vieh— ftandes und des Kapitald nebft allen dazu gehörigen Gerechtfamen Pflichtigfeiten und anderen gewerflichen Nusungssweigen. b) Der Biehftand oder Dünger. Ohne diefen kann die Landwirthichaft nicht betrieben werden, und ie größer der Grundbefis it, um ſo weniger ift man im Stande, ihn Fäuflich zu erlangen. Darum ift ein beftimmter Viehſtand erforderlich, ganz abgefehen von den Vortheilen, welche aus der Gegenfeitigfeit und Unteritüsung der Viehzucht und des Landbaues entipringen dd. ‚Welche Battung von Vieh man wählen fol, und unter Dieter, welche Raſſe die vortheil- baftefte fei, das hängt von den localen Verhältniſſen des Gutes und von den Berfehröumftänden ad. 4) Ueber die Tandwirihfchaftlide Berriebslehre 1. m. Thaer Leitfaden zur allgemeinen landwirthich. Gewerbölehre. Berlin 1815. Deſſelben rat. Landw. Bd. I. (vorzüglih). v. Erud Defonomie der Landw. S. 1— 162. Trautmann Zandw. 2. I. 429. Burger Lehrbudh. II. 324. Koppe Unterricht. Bd. I (sehe praftifh). Block Mittheilungen. 1. $. 287 folge. Geier Lehrbuch. 6. 194, v. Reider Landw. 2. 6. 294 folg. Schwer; Anleitung. Bd. III. ( außgezeichnet ). Putſche, Allgemeine Encyclopädie der gefammten Lands und Hauswirthſchaft der Deutfchen. Leipzig 1825 — 1833. XII Bde. (Enthält auch die geſammte Landwirth⸗ ſchaftslehre u. f. w. und ift eine Art Bibliothek.) Schnee, der. angehende Yachter. Halle 1829. 3te Aufl. Andre, Darftellung der vorzügl. Iandw. Verhältniffe sc. rag 1831. 3te Auf. von Rieger. — Koppe und Klebe Dekonomie oder die Lehre von den Verhältniffen der einzelnen Theile der Landwirthſchaft zu einander und zum Ganzen. Leipzig 1831. 2 Thle. Nebbien, Einrihtungsfunft der Lands güter auf fortwährended Steigen der Bodenrente. Prag 18341. 3 Bde. vergl. mit Rüder Landw. Zeitung. 1833. G. 153 (Auszüglid ). 2) Die Frage über die im Verhältnifte zum Landbaue zu haltende Viehmenge lösſst fih in die zwei anderen auf, wie viele Arbeitäthiere und wie viel Dünger man für die Wirthſchaft brauche. Erftered findet man durch Beranfchlagung der jährlich nöthigen thierifchen Arbeit nah den bisher angegebenen Sägen, mit fteter Rückſicht darauf, was man durh Dchfen, und was durch Pferde verrichten Faun, denn die Ochſen find unter übrigens gleichen Ummänden wegen den geringeren Ankauffoften, wegen ded Dünger und Fleiſches ( Mäftung) vorzuziehen. Das Andere aber berec» net man mad dem jährlichen Düngerbedarfe und nach dem Düngerertrage de Wiehed, der wieder von der Zuttermenge abhängt, die man auf dem Landgute ziehen Fan. Richtet fih zwar jener nad) localen befondern Umftänden, fo hat man 256 in Betreff des Lezteren allgemeine Erfahrungen ($. 443. Note 4.) Det Uder muß für fein geliefertes Stroh den Mift befommen, welder aus 3 Theilen Stroh und 1 Theil Heu, oder beſſer aus 2 Theilen Stroh und 1 Theil Heu, oder 2 Theilen Heu und 3 Theilen Etroh entftanden ift, wenn er in feinem gehörigen Zuſtande bleiben ſoll (Thaer, Verſuch einer Ausmittelung des Reinertrags ©. 479 bis.). Allein aus dem Streu- und Heuvorrathe kann man den Dünger noch nicht berech⸗ nen, dad Gewicht ded entftehenden Düngers ift größer, Die Erfahrung hat viek mehr Multiplitatoren angegeben, mit denen man den Streu: und Futtervorrath multipliciren muß. Diefe find 2 nah v. Flotow, 2,3 Hab Thaer, 4,3 nach Meyer, und 1,9 nah Schmalz, und haben fich wirklich bei verichiedenen Vieh rafen und in verfchiedenen Gegenden erprobt. Eine ſolche Berechnung ded zu siehenden Dünger ift jedenfalls beſſer, ald jene nach der Kopfzahl des Biehes, weil diefe im Mifverhältnife zur Wirthfhaft ftehen kann. Allein auch durch die Weide wird Mift erzeugt, und man hat dariiber Berechnungen angeftellt. S. Thaer ration, Sandw. I. 233 — 285. Deffelben Gewerbölehre. S. 121. v. Slotow, Anleitung zur Verfertigung der Ertragtanfchläge. I. 68. Meyer, Ueber Gemein, heitötheit. III. 69. Ueber Pachtanichläse. S. 183. Schmalz, Beranfhlauung ländlicher Grundftüce. S: 24 fold. Burger Lehrbuch. II. 344. Thaer, Annalen der - niederfächfiihen Landwirthichaft. Sabre, VI Stück 4. ©. 187 (Berhältnig des Viehſtandes zum Ackerbau). ü $. 208, Fortfehung. I) Berfehrsmittel, Wenn der Grundbefis nicht fo Hein it, daß man nur den Hausbedarf ziehen kann, und wenn auf dem Landgute nicht andere technifche Nusungen in folcher Menge und Ausdehnung find, daß in diefen der Reſt an Brodueten nach Abzug des eigenen Wirthfchaftsbedarfes. verarbeitet wird; dann iſt der Abſatz an Fandwirthfchaftlichen Brodueten und das Vorhandenfein gehöriger Transportmittel und -Wege zur Fortſetzung des landwirthfchaftlichen Betriebes unmmgänglich nothwendig. Daher ift auch die Lage eines Gutes in Bezug auf die Bevölkerung des Landes oder der Gegend, gegen den großen und Fleinen Marft, gegen gute Handelsftraßen zu Land und zu Waſſer von eben fo großer Wichtigkeit, als es diejenigen Einrichtungen find, welche den Unterfchied der Entfernungen von den Varftorten verringern, z. B. Eifenbahnen, Dampfwagen, herumziehende Getreide», Wolle», Viehhändler u. dal, 1) 3) Tüchtige Arbeiter im zureichender Menge. Hier gilt, mas fchon oben (9. 67 u. 68.) gefagt iſt 9. 4) Hinreichendes Capital, Es find zum Tandwirthfchaft- lichen Capitale zu rechnen: fämmtliche Tandwirthfchaftliche Gebäu—⸗ Yichfeiten, das Saatkorn im weiteften Sinne des Wortes, der Dünger und die fonftigen Bodenverbefferungsmittel, Die landwirth⸗ fchaftlichen und Viehzuchtsgeräthfchaften aller Art nebit den dazu nöthigen pertodifchen Erhaltungs-, Reparatur⸗ und ähnlichen Koften, das Nusvich, das Arbeitövich und fein Gefchirre, nebit 257 Unterhaltungskoſten, das Hausgeräthe nebſt ſeinen Unterhaltungs— auslagen, die Vorräthe an Producten der Feld-, Garten- und Viehwirthſchaft, die ſonſtigen Natural- und Geldauslagen zum Betriebe der Wirthſchaft, und die verſchiedenen zum Landgute ge— hörigen Gerechtſamen, die den Ertrag erhöhen helfen. Bei der Berechnung deſſelben muß man ſich ſehr hüten, etwas davon dop⸗ pelt zu rechnen. 5) Freiheit des Betriebes. Jede Beſchränkung dieſer Art iſt gleich der Entziehung eines Theiles vom Capitale. Es gehören hierher Leiſtungen in Geld und Naturalien (ſtändige und unſtändige Gefälle, wie 3 B. der Zehnte, die Gülten u. dgl. m.), perſönliche Dienftleiftungen (Frohnden, Roboten oder Dienfte, die man rüd- fichtlich des Maaßes in gemeſſene und ungemeffene, aber rückicht- lich der Werkzeuge in Hand- und Spanndienfte eintheilt) und verfchiedene Pflichtigfeiten (Weide - und Sagdpflichtigfeit), zu welchen inögefammt das Gut, ohne hinreichende wirthfchaftliche Entfehädigung verpflichtet iſt. 4) Ueber den Ankanf von Sandgütern bei Städten f. m. Andre Defonomifche Neuigkeiten. 1812. Niro. 14 — 18. 2) Ueber den Werth der Srofmddienfte f. m. Thaer Möglin. Annalen. I. 174. Söhnung der Arbeiter in Karuralien. XIII. 438. Berechnung de3 wirthichaftlichen Tagelohns; Thaer Annalen der niederſächſ. Landw. Jahrg. IV. Stück 2. ©. 225. Ueber Arbeitstheilung Schnee Landwirchich. Zeitung. XII. 107. 277. 239. 297. Sinclair Grundgeſetze. ©. 91. U. Bon der Organifation des Iandwirthfchaftlichen Betriebes. 8. 209. Fi der Staat der Eigenthümer des Landgutes, fo heißt man dafielbe Domäne (Kammergut, Staatsdomäne u. dgl.), welchen Namen man auch den fürftlichen PBrivatlandgütern gibt. Gehöre daſſelbe übrigens dem Staate, oder einer Gemeinde (in welchem Falle man es Allmend, Gemeinheit u. dgl, nennt), oder einer Stiftung, oder einer Korporation, oder endlich einem Privatmanne, fo kann es auf folgende Weife bewirthfchaftet werdens 1) durch Gelbfiverwaltung, indem nämlich der Eigenthümer felbft oder an deſſen Stelle ein befoldeter Verwalter C Schaffner, Amtsver- walter) mit mehreren untergebenen Beamten (Vögten) und Dienft- boten. die Wirthichaft betreibt. Man thut fehr wohl daran, wenn man dadurch, daß man die Befoldung des Lezteren mit dem Guts— ertrage ſteigen und fallen läßt, denfelben fo in dad Intereſſe mit zu verflechten fucht, daß er fchon feines eigenen Vortheils willen Baumſtark Encyelopädie. 17 258 die Wirthſchaft forgfältig führe: Denn Nachläffigkeit und Unter— fchlagung von Seiten derfelben it Die. ſchlimmſte Beziehung diefer Bewirthfchaftungsart 1); 2) durch Verpachtung, d. h. indem man daffelbe einem Anderen gegen eine Vergütung (Pachtzins) zur Nutzung überläßt. Gefchieht dies blos auf einige Fahre, dann beißt fie Zeitpacht, — auf die Lebenszeit des Pachters, dann Vitalpacht, — endlich aber auf die Erben des Pachters, als— dann Erbpacht I. Da fich die Leztere mehr dem Eigenthume : nähert, fo ift fie fchon als Garantie für die fichere Einnahme des Zinfes (Kanons) fehr vortheilhaft. Durch die Erftere fert fich der Eigenthümer aber einem VBerderbniffe des Gutes, weil der Zeitpachter gerne nur feinen Bortheil und nicht den Schaden des Eigenthümers berechnet, um fo. mehr aus, auf je Fürzere Zeit der Bachteontraft geſchloſſen iſt. Daher it auch die Bitalpacht, wenn man in der Wahl des Pachters nicht gang unglücklich ift, der Zeitpacht vorzuziehen. Uebrigens kommt es bei Allem vorzüglich ' auf den ſorgfältigen Abſchluß des Pachteontrafted und der ver- fchafften Garantien an 3). 3) Durch Verleihung zu Lehen auf ' beftimmte Zeit, Erblehen und Schupflehben (bei welchen auch An- dere ald Erben ind Lehen eintreten Fünnen), oder in Erbbeitand, ' gegen Dientte, Natural- und Beldleiftungen verfchiedener Art, welche aber mehr zur Anerfenntnig der Oberherrlichkeit, denn als Vergütung für die Nusung erfcheinen. Wirthfchaftlich ift diefe Methode für den Eigenthiimer nicht, fo edel und Flug Kr die Gründe ihrer Einführung ſonſt fein mögen. 4) Ueber den Charakter eined Wirthſchaftsbeamten: Andre Defonom. Neuigk. 41811. Niro. 12. Befoldung Nro. 52 Inſtruction 1815. Nro. 41 folge. 2) Ueber Verpachtung f. m. Thaer ration. Landw. I. 80. Andre Hefonont. Neuigkeiten. 1813. Niro. 53 folg. 1814. Miro. 13 ſolg. Schnee Landw. Zeitung. 1X. 361— 393. XIV. 294. 489. 501. XV. 101., im Beraleihe mit der Verwal tung I. 369. 11. 21. 253., Verpachtung an den Meiftbietenden IV. 357. 582. X. 2389. Thaer Annalen des Ackerbaues. II. 670. Ueber Zeit» und Erbpacht Shaer Möglin. Annalen. III. 449. üder Landw. Zeitung. 1833.,8. 221. Schnee Landw. Zeitung. I. 539. Thaer Annalen de3 Ackerbaues. VL. 452 3) Die Fertigung der Pachtcontrafte ift äußerſt ichwierig, und meiſtens an Localitäten hängend. Wichtige Punkte dabei find: die Länge der Pachtzeit, die Größe des Pachtzinied, ‚die Termine feiner Zahlung, die Gewährleiftung ded Pachs terd, die Veränderungen der Pachrftüche, die Behandlung, der Untergebenen, die Ceſſion der Pacht, die Art der Uebernahme und die Anterhaltung des Kapitales , die Art und Höhe der Gaution, die Remiſſionen (totale und parriale), und die Aufſtelluna eines forgfältigen Inventariums über alle zum Gute gehörige und übers nommene Realitäten. Es ift daher die Controle beim Abzuge des alten Pachters und die Abrechnung deſſelben mit dem aufziehenden neuen Pachter von äußerſter Wichtigkeit, weil es fich dabei um Schadenerfag von Seiten des Erfteren an das | But, und um. Entihädigung von Seiten des Lesteren an den Erfteren handelt. v. Thumb, Handbuch über Pacht, und Verpachtungs-Verträge. Wiesbaden 1822. Stenger, Ueber dad VBerpachtungsgeichäft. Berlin 1820. v. Gerber, Leber | > Karen ve Dr j _— ke un 259 Iandwirthichaftlihe Contrafte. I. Thl. Kaufe, Il. u. III. Thl. Pacht + Eontrafte. Schwerin und Koftof 1801. 1804. 1317. v. Griesheim, Anleitung zum Hans ‘dein bei Kauf ... und Pacht ... :c. Jena 1809. Meyer, Grundjage zur Vers fertigung richtiger Pachtanfchläge. Hannover 1809. IH. Bon der Leitung des Tandwirthfchaftlichen Betriebes. $. 210, a) Verfuche. 2) Betrichsarten. Sowohl von Seiten des Gutsverwalters ald von Seiten des Bachters ift dies die wichtigfte Thätigkeit. Sie zerfällt in folgende Hanptzweige: 1) Wahl und Betrich der Berfuche. In allen Zweigen der Feld - und Sartenwirthfchaft fo wie der Viehzucht ift in dieſer Hinficht noch außerordentlich viel zu thun, fo daß die Wiſſenſchaft ſelbſt bei größter Weitläufigkeit auch nicht einmal annäherungs- weise erfchöpfend fein Fan. Beſonders haben die Tandwirthfchaft- lichen Bereine mit ihren Feldern hierfür einen herrlichen Wir- fungsfreis, nicht blos um die Verfuche im Kleinen zu beginnen, fondern auch Hauptfächlich um auf ihre Fonds die Capitalauslagen für ſolche VBerfuche zu nehmen, welche nur im Großen angeftellt werden fünnen , und deshalb von Einzelnen vermieden werden. Umficht, Allfeitigfeit, Hervorhebung der verfchiedenartigften Be- ziehungen, durchgehende Combination, fcharffichtige Beobachtung , und ſtrenge forgfältige Aufzeichnung der Nefultate jeder Art mit Angabe ihrer wirklichen oder wahrfcheinlichen Urfachen find dabei die erften umerläßlichen Bedingungen ). Ein mißlungener Verfuch iſt, wenn auch wirthfchaftlich nachtheilig, dennoch immer wichtig, und darf von einer Wiederholung nicht in allen Fällen abſchrecken. 2) Wahl und Leitung der Betriebsarten. Der oberite Grundfas hierbei it, dag man durch einen zweckmäßigen Zufam- menhang aller Theile des ganzen Betriebs diefe im Ganzen umd Einzelnen fo vollſtändig und vortheilhaft als möglich, ohne der Wirthichaft die Nachhaltigfeit zu ranben, benutze, um fo mit der geringften Mühe und Anslage, nicht blos ohne Verderbniß des Gutes, sondern auch mit, wo möglich, feigender Verbeſſerung deſſelben, den größten Reinertrag bezichen zu fünnen. Das Erfte, um dies zu erreichen, iſt daher eine zweckmäßige Vertheilung, Verbindung und Folge der Arbeiten, welche nur die Erfahrung Ichren kann und feld- und gartenwirthfchaftliche Kalender an— geben (K. 69.); das Zweite aber ift eine fyftematifche Anordnung DOrganifation) und Zufammenhaltung der Hauptnutzungszweige . 17.# 260 eines Landgutes. Ed gibt mehrere Arten derfelben , und man nennt fie Fandwirthfchaftliche (Feldbau⸗- oder Wirthfchafts -) Syfeme 3. 1) Es gehört dazu ein eigenthimliched Talent, und einzelne. Beifpiele find darüber wohl beiehrender als allgemeine Kegeln. Go hat z. B. Metzger neuer dings meifterharte, in ihrer Art einzige, Verſuche über die Kohlarten angeſtellt und befannt gemadt. ©. $. 161. Note 4. a. E. 2) Weber die Felderſyſteme ſ. m. außer den im 6. 207. Note 1. genannten Schriften noch v. Seutter, Daritellung der vorzügl. Hauptlandwirthſchaftsſyſteme. Lübeck 1800. vergl. mit Thaer engl. Landw. I. 529. 605. 11. 225. IH. 135. 172. Koppe, Reviſion der Ackerbauſyſteme. Berlin 1818. Nadıtrag 1819. Kreyfrig, Defonom. und phyſikaliſche Beleuchtung der. wichtigften Seldbau s oder Wirthſchaftsſyſteme Europas. Leipzig 1833. Andre Defonom. Neuigkeiten. 1811. Mro. 6. 7. Thaer Möglinifhe Annalen. XX. 76 (v. Kreyfrfis) XXL. 94: Schnee- Landw. Zeitung. IX. 65. XIV. 489. 501. 509... Thaer Annalen des Ackerbaues. V. 275. 8. 211. Landwirthfchaftlihe Syiteme, Sind die Fragen entfchieden, welche Productionen den ficher- ften und lohnendſten Abfas haben, welche davon dem Boden und Klima eines Landgutes am meiiten entfpricht, welche Mittel am zuverläſſigſten und mohlfeiliten zu ihrer Ausführung helfen, fo fchreitet man zur Wahl des Tandwirthfchaftlichen Syſtemes. Es muß nach dem im vorigen s. angegebenen Grundſatze dasienige Syſtem am vollfommften fein, welches das befte Verhältniß der Pflanzen» und Thierzucht herftelt, die Bodenfraft, den Dinger und den Standort für die Gewächſe am beiten anwendet, Zeit und Koften am beiten verwendet, und. die Naturfräfte am beften au Gute macht D. Da die Gewächſe den Boden in verfchiedenen Graden ausſaugen 2), eine Pflanzengattung fruchtbareren und die andere einen weniger reichen Boden verlangt, und da das geld, wenn es im gehörigem Zuftande erhalten werden fol, nicht blos für das Arbeits -, fondern auch für das Düngervich das: Futter liefern muß, fo ift die Einführung einer Abwechfelung in: dem Anbaue des Gutes mit Früchten Cd, h. eine zweckmäßige Frucht- folge, Rotation, ein Turnus, Umlauf) von höchkter Wich- tigfeit 3), um in Zwifchenzeiten den Acer zum Fruchttragen wieder gehörig. vorzubereiten. Man hat daher verfchiedene Syſtem⸗ zu dieſem Zwecke erfunden, nämlich folgende: 1) Felderſyſteme. Ihr Charakteriſtiſches iſt, daß ein &eir des Bodens abgefondert beftändig. zu Grasland (Wieſen und Wei- den), ein anderer zu Aderland Tiegen gelafen und benust wird, und blos anf Lesterem cin Turnus, aber auch nur mit Nichtfutter- 261 gewächfen Statt findet. Diefe Syſteme find wegen des gewöhn- lichen Mangeld an Grasland zum Unterhalte von fo viel Vieh, als zur Produetion der. Düngermenge nothwendig gehalten werden muß, wenn dad Feld im tragbaren Zuftande fein foll, um fo ver« werflicher, ald das Ackerland durch mehriähriges Tragen ausfaıt- gender Früchte unverhältnigmäßig dungbedürftiger ift, denn anderes. Nach Ablauf mehrerer Fahre des Anbaues tritt immer ein Fahr der Ruhe ein, wo Brache gehalten und gedüngt wird, Um nun tährlich bauen zu Fünnen, zertheilt man das Ackerfeld in mehrere Theile Felder), wovon jährlich Einer brach liegt. Begreiflich wird die Brache um fo häufiger kommen, je geringer die Anzahl der Felder ift. Es gibt bis jebt ein Fünf-, Bier- und Drei« felderſyſtem, bei welchem Tezteren man wieder ein ein», zwei⸗, drei- umd vierfältiges umnterfcheidet, je nachdem es 3, 6, 9 oder 12 Felder zum Turnus bat 4), | 3) Wechfelfuftteme. Ihr Charafteriftifches ift, daß fie den Gras⸗ und fonftigen Futterbau mit in die Notation aufnehmen, und nicht auf abgefonderten Feldern betreiben, Ze nach der Be— nusungsart des Feldes in der Notation unterfcheidet man bier wieder : a) Die Koppelwirthfchaften (Weide - Wechfefwirthichaf- ten), wobei dad ganze Feld in 10—14 Koppeln oder Schläge, von denen ein Iheil jedes Fahr zur Weide niedergelegt, befaamt und benust ift. In Deutichland find die holfteinifche, meflen- burgifche und märfifche Koppelwirtbfchaften die ausgezeich- netiten. 9 b) Die Freiwirthſchaften CStallfütterungs-Wechfelwirth- fchaften, die Wechfelfyiteme im engen Sinne, die englifchen Sy— fieme), wobei das Feld nach einem freien Plane, ohne Weide abgeben zu müflen, mit Nichtfutter- und Futterbau in beftimmtem Turnus fo beftellt wird, dag man GStallfütterung halten kann 6). 4) Krenffig Wirthſchaftsſyſteme. 9. 12— 61. 2) Ueber Ausſaugung der Bodenfraft durch Pllanzen f. m. Kreyſſig's Auffag in Thaer's Möslin. Annalen. -AVII. 105. und Rüder Landw. Zeitung. 1833. ©. 190. 3) Man f. Kreyffig’d Abhandlung darüber in Thaer Möglin. Annalen. Al321 4) Koppe unterricht I. 247. erwähnt auch eine Zweifelderwirthſchaft. Dieſes Syftem ift um fo fchädlicher, je länger das Seld ohne Dünger zu tragen.hat, aljo iſt das Sinf- und Vierfelderſyſtem fcbädlicher als das Dreifelderſyſtem. Dieſes aber ift ein verbeffertes, wenn befümmerte Brache dabei eingerührt ift, wie bei den sufammengefesten Arten deſſelben. Kreyſſig Wirthſchaftsſyſteme. 6. 62 fol. Andre Hekonom. Neuisfeiten, 1811. Niro. 3. 46. 49. 50. 55. 1816. Niro. 25. Schnee Landw, Zeitung. IL. 433. IV. 157. 169. XI. 237. Tbaer Annalen des Ackerbaues. IL. 15. 262 5) Die Holfteinifche Hat die Weidejahre, die Meklenburgiſche aber die Frucht⸗ und Brachichläge vorherrichend, und die Märkische hat den Bau der Hackfrüchte in die Hauptiihläge aufgenommen. tan untericheidet in Meflenburg Haupt:, Außen» und Nebenrchläge in Bezug auf die Lage, aber Weides, Saat: und Brachſchläge in Betreff ihres Zuſtandes. Kreyſſig Wirthfchartsfufteme. $. 127 fols. $. 192: fola. Thaer Annalen der niederfächt. Landw. Jahrg. VI. Stück 2. ©. 330. Thaer Annalen des Nckerbaues. II. 259. 371. VII. 585. XII. 552 (Holfteiniihe). Auch die Egarten wirthſchaft gebört hierher. Man. f. darüber — Beſchreib. der Egartenwirthſchaft in Salzburg ꝛc. Stuttgart 1819. 6) Dan verzeihe den neuen Namen „Freiwirthſchaften!“ Er Tiefe ih vielleicht gründlich. vertheidigen. Ueber diefes Syſtem vrgl. man aber noch insbes iondere Kreyſſig Wirthſchaftsſyſteme. 9. 354— 464. Andre Oekonom. Neuigk, 1811. Niro. 28. 4812. Mro. 8. 40. 1813. Nro. 14 folge. Thaer Annalen der Sortfchritte der Landw. I 317. Deffelben Annalen des Ackerbaues. I. 504. III. 103. IV. 169. V. 180. VU. 395. Schnee Landw. Zeitung. V. 214. VI, 161. 331. VII. 157. 205 folg. IX. 133. 278. X. 53. 194. XII. 62. Karbe, Eins führung der engl. Wechſelwirthſchaft. Berlin 1805:7= Thaer Annalen der nieder ſächſiſchen Landw. Jahrg. IV. Stück 3. S. 359. 403. Meyer, Vom Fruchtwechſel und Futterbau. Berlin 1804. Friederich, Herzog zu Schleswig- Holſtein⸗Beck. Ueber die Wechſelwirthſchaft. Leivzig 1803. — Thaer Annalen der niederfächr, Landw. Jahrg. V. Stüf 3. ©. 163. Fiſcher, Anleitung sur Wechſelwirthſch. Prag 1817. v. Forfiner, Dreifelder s und Wechrelwirthicaft. Ulm 1818... Pohl Archiv der teutichen Sandwirthichaft. 1317. May. uni.» befonders abgedruckt unter dem Titels Schweiger, die Wecrelwirthfchaft, Berlin 1317. _ =... 3) Grunde und Lagerbühen 00. Se größer das Gut ift, um fo fchwieriger iſt es, beſonders beim englifchen Wechfelfyfteme und bei der verbefferten Dreifelder- wirthſchaft, feinen Beftand zufammen zu faſſen, ohne äußere Hilfd- mittel, Ganz abgefcehen alfo von den. Bortheilen, welche eine Gutsbefchreibung bei Anschlägen, Berkäufen, Berpachtungen Erbverhältniffen m. dgl. gewährt, fo ift fie fchon für den jährlichen Betrieb vielfach unentbehrlich. Eine folche Befchreibung gewährt das Grund- und Lagerbuch mit feinen Beilagen, als da find: eine vollftändige Charte nebit einzeinen Plänen, ein Vermeſſungs— und Klafirungs- oder Bonitirungsregifter, ein Bebäude-, Wehr- und Brückenverzeichniß, ein Verzeichniß feiner fämmtlichen Gerech— tigfeiten, und cin folches feiner fämmtlichen Pflichtigkeiten. Ohne genane Kenntniß der Angaben, welche diefe Schriften gewähren, darf und kann auch Feine richtige Notation eingeführt werden. Nach ihnen bilder fich der Director der Wirthichaft den Nukung d- plan, der natürlich nach dem Felderſyſteme verfchieden it, und periodifch im Einzelnen wechfelt. Diefe Veränderungen müfen aber befonders bemerft werden, damit man den ganzen Verlauf der Notation deutlich verfolgen und überfehen kann. Die Wichtigkeit diefer Einrichtung ift Elar, denn von ihr hängt wer die dt ackerung, Bedüngung und Befaamung des Feldes ab. IV. Bon der Tandwirthichaftlichen Betriebswirthſchaft. 8. 213. a1) Landwirthfchaftlihe Betriebsausgaben. Die Berriebswirthfchaft hat auch bier die Ausgaben zur be- ftreiten, die Einnahmen zu beziehen und über Beides Rechnung zu führen (F. 126.). Die Tandwirthichaftlichen Betriebsaus— Tagen, oder die Berwendungen des Betriebskapitals gefchehen: a) Für die materielle Berbefferung oder Erhaltung des Bodens durch Dünger, Reitzmittel, Mengemittel u. deral., ganz 'gleichgiltig, ob man fie in Natur vom eigenen Gute und Hofe bezieht, oder aber von Anderen Faufen muß, b) Für Anfchaffung und Unterhaltung des ftehenden Capitals, an Gebänlichfeiten, Geräthichaften, Arbeits- und Nutzvieh fammt Gefchirre, Hausrath und Gerechtfamen, — und des umlaufenden Capitals, an Saatforn im weiteften Ginne des Wortes und an Produetenvorräthen anderer Art, Sowohl in Natur ald Geld. ec) Für Befoldung, Löhnung und Unterhaltung der Beamten, Dienftboten und Arbeiter, Sowohl in Natur als in Gel. Alle dieſe Ausgaben laſſen Abtheilungen bis ins Allerfleinfte zu und werden auch fo in mancher Hinficht nicht erfchöpfend fein. Was aber die Art ihrer Beforgung anbelangt, fo bat man neuerdings vielfach angefangen, um Erfparniffe zu machen, Stüd- oder Sedingarbeit, wo es immer thunfich iſt, anzuwenden, Allein einem folchen Syfteme unbedingt anzuhängen, gehört un— fehlbar zu den perfünlichen Liebhabereien und bringt der Wirth- fchaft ohne allen Zweifel Schaden. Aber mit VBorficht am gehörigen Drte angewendet, kann es große Vortheile gewähren CS. 68.). 8. 214. 2) Landwirbfchaftliche Betriebseinnabmen. Das rohe Einkommen bei dem Tandwirthfchaftlichen Betriebe beiteht aus: a) Naturaleinnahmen an Feldz, Garten- und Thierpro- dueten. Auch bier gibt es Haupt- und Nebenproduete, welche ſämmtlich nach ihrer Eigenthümlichfeit aufbewahrt werden müſſen. Die deshalb errichteten Anftalten und erbauten Magazine ſammt innerer Einrichtung find daher außerordentlich manchfaltig. | b) Geldeinnahbmen aus dem Verkaufe roher Produete, Derſelbe gefchieht auf die verfchiedenfte Weife an die Conſumenten 264 felbft oder an Händler. Es kommt auf den Ort und die Zeit des Verkaufes an, ob man die richtigen, einem hoben Preiſe günftigen, Verhältniſſe trifft. ec) Oft finden fih auf Landgütern auch technifche (gewerkliche) Nukungszweige, wie Brennereien, Brauereien, Mühlen, Bleichen u. dgl. Diefe können nicht blos eine vortheilhafteite Berwerthung ver Rohproducte für die eigentliche Landwirthfchaft, fondern auch für fich felbft große Einnahmen geben. Auch ihre Einnahmen in Geld und Natur find mit zu berechnen. Doch aber haben fie eine befondere Bewirthfchaftung. Der Reinertrag iſt zu finden, wenn nach Abzug der Betrichs- ausgaben von den Einnahmen ein Neft der Lezteren übrig bleibt, und wenn man von diefem noch in Abzug bringt: 1) die’ Zinfen des Betriebscapitals; 2) die Statt findenden Abgänge an Natural _ und Geld; 3) etwaige Transportfoften und damit verbundene Ab- gaben; 4) Brovifionen, Gebühren u. dal. mehr, - Diefe Abzüge find von höchiter Bedeutung, aber fehr verfchieden. 8. 215. 3) Landwirthfchaftlihe Buchführung. Auch bei diefer Buchhaltung 1) gelten die allgemeinen Grund- fäge jeder Buchführung ($. 79 — 82.). 1) Die gewöhnliche ein- fahe Buch- (Regifter-) führung beſteht außer dem. Jour— nale und Manuale noch aus einem Geld-, einem Naturalien— und einem VBich-Nechnungsbuche. Allein fie ift mangelhaft, da fie 3. B. Schon Fein befonderes Arbeitsbuch führt. 2) Eine andere iſt die Tabellarmerhode, nach welcher man neben den Hanptbüchern befondere tiberfichtliche Tabellen für Ausfaat, Ernte, Dünger, Arbeit u. f. w. führt, aus denen man die Poſten in das Hauptbuch überträgt. Aber es ift 3) die Doppelte Buchhaltung um fo nöthiger, je complieirter der Betrieb und fchwerer die Eontrofe ift. Iſt fie eingeführt, fo liegt es auch in ihrem Charafter, daß jeder Zweig der Wirthfchaft im Hauptbuche, gleichſam ald Perfon, feinen befondern Conto hat, alſo z. B. in einer Pachtwirthfchaft ein allgemeiner, und ein jährlicher Bacht- conto, Getreidebaus, Schäferei>, Kuherei-, Schweine», Garten», Wiefen-, Weide-, Gefäll-, Dienft-, Brau⸗, Brenn-, Mühlen - Eonto u. dgl. m. vorfommt. Daneben aber werden fo viele beion- dere Journale (Tagebücher) geführt, als Hanptwirthfchaftssweige vorhanden find, als z. 3. ein Kaffa-, Naturalien-, Arbeitd-, Vichzuchts- Zournal, Fournale für die Nebengewerbe, und ein» 265 zelne Spezialrechnungen, wie 3. B. über Ernte, Druſch, Saat, Düngung u. del.m. 1) Gewöhnlih theilt man die Buchhaltung der Landwirthfchaft in eine fies hende ($. 212.) und eine umlaufende oder jährliche ein, unter welcer lezterer man die im $. oben ffisirte verſteht. Man f. über dierelbe außer den in $. 207. Note 1. erwähnten Werfen noh Beckmann die landwirthrchaftliche dop— velte Buchhaltung. Göslin 1829. Elze doppelte ökonomiſche Buchhelrung. Leinzig 1830. Kobas Anweifung zur doppelten Buchhaltung für die Landwirthſchaft. Wien 1830. 2 Bde. Meifner Darftellung einer leichten Methode, Landwirths ſchaftsrechnungen nach faufmännifher Arr zu führen Berlin 1807. Müller, das landwirthſchaftliche Rechnungsweſen. VBraunfchweis 1820. Thaer Annalen des Uderbaues. IV. 123. 467. V. 553. 575. 609 folg. Andre Oekonom⸗ Neuigfeiten. 1313. Niro. 41. u. 9. V. Bon der Berfertigung Tandwirthfchaftlicher Anſchläge. $. 216. Arten der Anfhläge, Man muß bei den Landaütern die Ertragsanfchläge von Gutsanfchlägen unterfcheiden. Jene find fchon im Namen de- finirt, dieſe aber find Schätzungen des wirklichen Capitalwerthes von Landgütern. Als eine befondere Art von Gutsanfchlägen müßten eigentlich die Grundanfchläge erfcheinen, unter denen man die Beitimmung des Capitalwerthes der Bodenfläche des Gutes nit dem Zugehörigen verſteht, wenn man nicht den lezteren Aus- druck gewöhnlich mit jenem als gleichbedeutend gebrauchen würde. Die Bachtanfchläge find eben fo nur eine Modification der Ertrags-, wie die Kaufanſchläge eine folche der Gutsanfchläge find. Auch hier dienen Informationen und Auszüge als die eigentlichen Mittel zum Auffinden derienigen Thatfachen, welche zur Fertigung eines ‚Anfchlages unentbehrlich find ($, 129 u. 130,). Man macht die Anfchläge entweder in Baufch und Bogen oder auf die Grundlage einer genauen Erörterung des Capitalwerthes und Ertrages im Einzelnen, Die leztere Methode ift die mühefamfte, aber auch die ficherfte. Auch kann man durch Capitalifirung des durch einen Ertragsanfchlag gefundenen Neinertrags den Capital- werth eines Landgutes bei üblicher Betrichdart berechnen N. 1) v. Jordan, Weber Abſchätzung der Pandgüter. Prag 1800. Nicolai, Grundfäge der Verwaltung des Domänenweſens im preuß. Staate. Berlin 1802. 2 Thle., befonders der II. Thl. Borowsky, Preuß. Finanz- und Cameralpraris. Berlin 1805. 2 Bde, befonderd der I. Bd. Sturm, Lehrb. der Cameralpraris. Sena 1810. Thaer, Leber Wertsfchätung des Bodend. Berlin 1811. Deffelb. im $. 138. Note 1. angegebenen zwei Schriften. 1812 und 1813. v. Siotow, Anleitung zur Verrfertigung der Ertragsanichläge. Leipzig 1820. 1822. 2 Bde. v. Daum, Materialien zu einer verbeſſerten Abſchätzung des Aders, Wiefen: und 266 Weidebodens. Berlin 1828 (Ilter Theil feiner citirten Beiträge). Schmalz, Anleitung zur VBeranichlagung Ländlicher Grundftüce. Königäberg 1829. Linke, Grundſätze zur Abſchätzung des Reinertrags ꝛc. Halle 1832. Kraufe, Ueber Gr meinheitstheilungen, III Hefte. Gotha 1833. KÄretzschmer, Oeconomia forensis. Berlin 1833. 2 Bde. 4. Beckmann, Ueber Taren und Abſchätzungen ländlicher Grundflüce. Cöslin 1833. Außerdem f. m. $. 209. Note 3., praktiſche landwirth⸗ Pay Schriften jeder Art, und die offiziellen Zarationsprinzipien einzelner taaten. $. 217, Anformationen, Auszüge und Befichtigung. Man beginnt am beften mit Befichtigung aller Realitäten des Landgutes, um fpäter durch dieſes Gefchäft nicht mehr auf- gehalten zu fein, und läßt fich die Regiftrarur öffnen und die Wirth fchaftsbücher ausliefern. Hierauf kann die. Veranfchlagung der Gefälle und Gerechtſame folgen. Nach ihr beginnt zuerft die Ber- anfchlagung des Feldbaues, dann des Gartenbaues, hierauf der Viehzucht und endlich der gewerflichen Nubungen des Landgutes. Iſt die Klafirung (Bonitirung) des Bodens nicht fchon früher gefchehen, fo wird fie mit Anfang der Veranfchlagung des Feld- baues vorgenommen, Allein bei allen Zweigen des Betriebes ift es gut, fowohl die Informationen als auch die Auszüge jedesmal, als Materialfammfungen, voraus vorzunehmen und zu fertigen. Beim Feldbaue betreffen die Auszüge Saat, Ernte und Drufch, den Heuerwachs, den Grünfutterwachs, die Ber schrung des Hausgefindes, deffen Speifeordnung, und biernach wird die Futter und Streuberschnung, auf diefe hin die Quan— tität des füglich zu haltenden Viches, dann die Einfaat, die abzu— gebenden Zchnt- und Zinsfrüchte, der Drefcherlohn, der Verbrauch an Naturalien für Arbeitsvich, Befinde und Arbeiter berechnet, worauf die Berechnung des Inventariums in Betreff der Abnutzung und Interhaltungsfoften folgt, um fo den Roh- und Neinertrag des Feldbaues zu beffimmen und in eine Nechnung zu bringen. Bei dem Bartenbane und den einzelnen Theilen der Viehzucht und der gewerklichen Nusungen ift die Veranfchlagung nicht fo com- plieirt im Nechnungs-, Fnformations - und Auszugsweſen. Unter dem zu veranfchlagenden Gartenbaue begreift man blos die Gemüſe- und Obftgärten, Bei der Vichzucht folgt jedesmal bei jedem Zweige auf die Ermittelung der Menge des zu haltenden oder gehaltenen Viehes, die Berechnung des Nobertranes nach den fich von felbft ergebenden Nusungen, und alsdann jene des Rein— ertrages durch Berechnung und Abzug der Koften. Daſſelbe ift auch allgemeine Regel bei den Gewerksnutzungen des Landgutes. Sind dergeſtalt alle Neinerträge der einzelnen Zweige des Land- 267 gutes ermittelt, fo fellt man fie zufammen in eine Nechnung. Das Nefultat it aber noch nicht der eigentliche Gutsreinertrag im Ganzen. Es müfen vielmehr jest erit noch alle Ausgaben, Verluſte u. dgl. zufammengeftellt und abgezogen werden, welche das ganze Landgut betreffen, Mit diefen Fommen auch, wenn es nicht fchon bei den einzeinen Rechnungen geſchehen ift, die Zinfen des Inventariums und jene des Berriebsfapitals in Abzug. Der Reſt ift der Neinertrag. $. 218. Fertigung der Anfchlagsaften. Bon diefer Arbeit gilt das bereits oben (Fß. 131.) Gefagte, wobei man blos den Gegenftand, um welchen es fich handelt, zu verändern braucht. IM. Bud. Forſtwirthſchaftslehre. Einleitung. 8. 219, Die Forſtwirthſchaftslehre iſt die willenfchaftliche Dar» ftellung der Grundfäse und Regeln, wonach die pflanzlichen und thierifchen Körper wilder Art mit Unterffüsung der menfchlichen Kunft erzeugt und erhalten werden Ch. 42.) Die Wald- und Hainpflanzen und das Wild find ihre Gegenftände. Das wichtigfte Wild lebt in den Wäldern und kann dafelbit großen Schaden an— richten, fo wie auch Teicht die Grenzen der Waldungen überfchrei- ten. Darum muß das Waidwerf mit der Forftwirthfchaft betrieben werden, Die natürlichite und erſte Ernährungsart der Menfchen, ehe fich das zeigt, was man Gewerbe nennt und erſt beim Beginne der Landwirthſchaft bemerkt, it die Jagd. Weil aber in den Yrzeiten der Erdboden überall, wie noch in Amerifa zu bemerfen it, mit Wäldern überfäet war, blich der Gedanfe an den Wald- betrieb fo lange ferne, ald man nicht wegen Ueberhandnahme der Bevölkerung einen Holzmangel befürchtete oder fühlte. So kam es denn, daß in unferen abendländifchen Staaten felbft jetzt noch fühlbar it, daß früher die Forſtleute hauptfächlich Jäger waren, denen man auch den Hieb der Waldungen überließ. Nebenbei war das Forfimefen zu einem Regale geworden und die Privaten 258 befagen wenige ‚oder ‚gar Feine Waldungen. Geſellt fich endlich noch der Umſtand hinzu, daß fich über die Waldwirthichaft nur in einigen Jahrzehenten Berfuche und Erfahrungen genügender Art - machen laffen, fo if leicht einzufehen, warum die Forftwirthfchafts- lehre erſt vor 120 Fahren in dem Bereiche der Möglichkeiten er- fchien, erſt eigentlich in der Mitte des vorigen Jahrhunderts anfängt, diefen Namen zu verdienen, und endlich im Testen Fünft- theile deſſelben fich wirklich in die Reihe der Wiffenfchaften ftellen durfte 1). Es hat fich befonderd Beckmann (1756) nebf feinen Benrtheilern Büchting und Käpler, dann auch. Mofer (1757), Cramer (1766), Gleditfch (1774) um ihre Bearbeitung viele Berdienfte erworben, Allein erit v. Burgsdorf fchrieb ein Syftem derfelben, und gründete fo die Wiffenfchaft, um deren Bearbeitung und Forderung fich neuerdings mehrere TIheoretifer und Praktiker in hohem Grade verdient gemacht haben 2. Jedoch die Natur diefer Wiffenichaft und die Unordnung, mit welcher man in früherer Zeit zum Theile in den Waldungen wirthfchaftete, zum Theile Erfahrungen ſammelte, find die Gründe, warum eigentlich bis auf den heutigen Tag noch mehr dunfle ald anfgeflärte Plätze im Gebiete der Forftwiffenfchaft find, tros dem daß die beſon— dere Forſtwirthſchaft einzelner Länder und Gegenden für die allgemeine Forftwiffenichaft, viele Beobachtungen darbietet und die Lestere die Naturgefhiehte, Mathematik, Phyſik umd Chemie durch befondere Anwendung ihrer Lehrſätze als wefent- liche Theile in fich hineingezogen hat. 4) Ueber die Geichichte der Forſtwirthſchaft und Forſtwiſſenſchaft 1. m. Auton, Gerhichte der teutihen Landw. (ſ. $. 132 oben) Stiſſer, Forſt⸗ umd Jagd: hiftorie der Deutichen. Jena 1737. Vermehrte Auflage von Sranfen. Leivs. 1754. Mofer Sorkarhiv. Thl. XVI. &. 179 — 207. Walther, Grundtinien der Sorfts aerchichte. Gichen 1316. Hazzi, Wechte Anfichten der Waldungen. Münden 1805. 2 Bbe. 1 © 5— 144 Beckmann, Dekonom. Bibliothek. Bd. HI. XIV. u. XVII Außer Anton nicht3 Vollſtändiges, das Meifte noch zeritreut. 2) Beckmann, Anweifung zu einer pfleglichen Sorfiwiffenfchaft. Chemnitz 1759. 4te Aufl. 1785. Derffelben Verfuche von der Holzfaat. Ebendaſ. 1756. Ate Auflage 1777. Detfelben Beiträge zur Verbeſſerung der Forſtwiſſenſchaft. Ebendaf. 1763. 3te Auf. 1777. 4. Neue Ausg. dieſer Schriften von Laurop. Leipzig 1805. MI Be, Mofer, Grundfäße der Forfts Defonomie. Leipzig 1757. TI Bde. Eramer, Anleitung zum Sorfiweren. Braunfchweig 1766. Folio. Neue Auflage 41797. 4. Gleditſch, Syſtematiſche Cinleitung in die Forſtwiſſenſchaft. Berlin 1774. 1775. IT Bde. 8. v. Burgsddorf, Verſuch einer Gerchichte vorzügs licher Holzarten. Berlin 1783 — 1800. Ul Thle, in 3 Bänden. Deſſelben Sorft: handbuch. J. Thl. Berlin 1788. Ate Auflage 1800. I. Thl. Berlin 1796. 3te rechtmäßise Ausgabe Berlin 13805. Walther, Lehrbuch der Forſtwiſſenſchaft. Gießen 1803. I. 2te Aufl. und II. 41809. Medieus Forſthandbuch. Tühing. 1802. Meyer Forſtdireetionslehre ( Würzburg 1810. in 4.). 9. 173— 558. ©. 198 — 584. Hartig, Lehrbuch für Förſter. Stuttgart 1828. III Bde. Tte Auf. Deffelben Forſtwiſſenſchaft in gedrängter Kürze. Berlin 1831. Hundeshegen, Encyclopädie der Forſtwiſſenſchaft. Tübingen 1828 — 1830. II Be 8, 2te Aufl. Klein Sr x J 269 handbuch. Sranffurt 1826, Eotta, der Waldbau. Dresden. Ite Auflage. 1321. Pfeil, Neue Anleitung zur Behandlung der Sorten. Berlin 18239. 2te Ausg. LT. Abthl. Piteratur, TI. Abthl. Holzersiehung, III. Abthl. Sorfiihus, IV. Abthl. Sorfitechnologie, V. Abthl. Sorfttaration). Behlen und Reber, Handbuch der Forſtwiſſenſchaft. Münden 1831—32. I. II. u. V. Band. Laurov, der Walds bau. Gotha 1822. Bechſtein, Sort: und Jagdwiſſenſchaft nach allen ihren Theilen. Erfurt 1818 — 1331. XV Thle. (eine ganze Forſtbibliothek). Heraus⸗ gegeben von Laurop. Außerdem die Zeitfchriften von Moſer (fortgefest von Gatterer), Hartig, Behftein, Rauropy, Mayer, Behlen, Hundess hagen, Wedefind, — welde aber, das Morer’ihe Archiv ausgenommen, fammetlih nie die Bedeutung der landwirthſchaftlichen Zeitichrirten erhalten haben und nie lange beftanden. Ueber die Literatur f. m. Pfeils Nevertoriun, Gats terer’3 Repertorium. Ulm 1796 — 1802. Laurop's Handbuch der Forſt und Sagdliteratur. Erfurt 1831. und Weber’: Handbuch der öfonsmifchen Literatur (f. $. 132. Note 5.). | Erſtes Hauptſtück. | Forſtwirthſchaftliche Gewerbslehre. $. 220. Die forftwirthfchaftliche Gewerbslehre ift eine ſyſtematiſche Erklärung der Grundfäse und Regeln, wonach, ohne Nückficht auf befonderen zufammenhängenden gewerblichen Betrieb, die Mittel zum Waldbane und zum Waidwerfe am beiten beitellt, die Wald- pflanzen und das Wild am zweckmäßigſten behandelt, und ihre Erträge am beiten eingezogen und aufbewahrt werden. Gie zerfällt darum in die Waldbaulehre und Wildbahnlehre, wovon die Erſtere fih wieder in die Forftbaulchre und Hainbaulehre (Lehre von den Luftgärten) theilt. Much bier wird die Tren- nung der Grundfäke in allgemeine und befondere von der Sache felbft verlangt (9. 133.). Erfter Abſatz. Died uTchr e, Erſtes Stüd. Die Forſtbaulehre. Erfte Unterabtheilung. Allgemeine Forſtbaulehre. $. 220. a. Die allgemeine Forſtbaulehre zerfällt eben To wie die allgemeine Feldbaulehre ($. 133, a.), nur mit befonderem Berge anf Die Eigenthümlichkeiten der Forite, 270 1. Die Bodenfunde oder Agronomie. 6. 221. * Hier gilt daſſelbe, was ſchon oben in der Landwirthſchaftslehre darüber ($. 134—138,) gefagt iſt H. 4) Laurop,. die Hiebs, und Eulturlehre der Waldungen. Karlsruhe 1816. S. 19 —40. v. Seutter, Handbud der Forſtwirthſchaft (Ulm 1808. II Bde. 8). ©. 213 (welche Schrift im $. 219. nicht erwähnt iſt, weil fie blos das natur wiſſenſchaftlich Worbereitende enthält), Hartig Lehrbud. I. Band. I. Theil, 3. Abſchn. 3. u. 4. Kap. IH. Die Bodenbearbeitungslchre oder Agriculturlehre. $. 222. 41) Urbarmahen des Bodens. Eine Haupteigenthümlichkeit ‚des Waldbaues ift, daß derfelbe feinen Dünger bedarf, weil durch die Abfälle der Waldpflanzen fich der Humusgehalt des Bodens erneuert. Daher findet bier nur eine mechanifche Agricultur Statt. Auch zum Anbaue der Wald- pflanzen ift das Wrbarmachen des Bodens nöthig. Da fich aber demfelben die nämlichen Hinderniffe darbieten, wie dem Feldbaue, fo werden gegen diefe auch diefelben Mittel ergriffen. Nur er- ftrecken fie fich in der Negel auf größere Flächen, als beim Land- baue (8. 139.). Man bebauet fogar den zu Wald beftimmten Boden vor feiner Benutzung hierzu und nach feiner Urbarmachung, mit Feldpflanzen, als Kartoffeln, Roggen, Hafer, Buchweitzen, wozu man ihn ganz landwirtbfchaftlich herrichtet, wenn man dem Boden wegen feiner Lage mit den Acergeräthen zukommen kann. Defters aber geht dies nicht an und fehlt das Saatkorn für fo große Flächen, wenn man auch vor Thier- and Werterfchaden gefichert wäre 1). 1) Hundeshagen Encyclopädie. I. $. 238 — 246. vral. mit $. 232. Ueber natürliche Walddüngungsmittel f. m. Andre Oekonom. Neuigkeiten. 1814. Niro. 4 50. 56.57. 1815. Niro. 19. 44. 45. 63 folg. 1816. Niro, 1 folg. 1817. Neo. 34. 37. 8. 223. 2) Weitere Bearbeitung des Bodens, Sei es nun, daß ein Boden ſchon urbar ift, oder aber beur- bart wurde, oder endlich fo wenig verwildert liegt, daß die Urbar- machung mit der Bearbeitung Hand in Hand geben kann, fo Töfen fich fammtliche agrieultorifchen Gefchäfte in folgende anf: a) das bloße oberflächliche Auffrasen des Bodens vermittelft der Hand- 271 rechen und Straucheggen ). b) Das bloße oberflächliche Reinigen des Bodens von Geſtrippe und Unkraut vermittelſt des Abhauens, Abraufens, Abfchneidens und Abfengens 2); c) das Abfchwülen oder Abplaggen deffelben, d. h. indem man ibn 1—1% Zoll tief abſchürft, die fo entitchenden Plaggen verdorren läßt, und wenn dies gefchehen ift, ausflopft und verbrennt 3); d) das Hai- nen, d. h. das 2 Zoll tiefe ftreifenweife Abſchälen der Oberfläche vermittelt der Hainhade 4); e) das Pflügen des Bodens, wenn er von Steinen und Wurzeln frei und für Saat» und Baumſchulen beftimmt it. Fe nach der Befchaffenheit des Bodens, nach der Art, Größe und Stärke des Ueberzuges mit Gefirippe, Gebüfch, Moos und Gräfern wendet man diefe verfchiedenen Ar- beiten an, und zwar fowohl einzeln als in wechfelfeitiger Verbin— dung. Die Bearbeitung des Bodens dadurch iſt aber entweder eine volle oder eine ftreifenweife oder plaggenweife, je nachdem es der Boden bedarf 5). 1) Gewöhnliche Handrechen von Holz oder Eifen, und gewöhnliche Eggen mit Keifig, beſonders Dornbüfchen, 2) Bei der Anwendung des Feuers darf der Scug der noch fiehenden Bäume nicht außer Augen gelaffen werden. 3) Man läßt die Plaggen über den Winter Tiegen, deshalb gefchieht dieſe Arbeit hen im Sommer. Man hat dazu eine eigene Plaggenhacke, 4) Die fo erhaltenen Plaggen werden getrocdnet, auf die Häufen des auf der Fläche des Bodens aerammelten Neifigs gedeckt und zulest das Ganze von der Winde feite angezündet. Diefe Waldungen nennt man Brandhaine. Man wendet diefe Bearbeitung vor der Bebauung mit Feldgewächſen an und vertheilt deshalb erſt im Semmter die eutftandene Aſche mit der Hainfrase, einer Art Recen. 5) Hundedhagen GEneyclopädie. I. S. 225—237.. Deffelben Beiträge zur Sorfiwiftenfhart. Bd. II. Heft 1—3. Pfeil Anleitung (Bd. IL. ded Hands buchs). ©. 95. 341. Hartig, Lehrbuch für Sörfter, UI. Bd. 1. Thl. 2; Abſchn. 2. Abthl. 6. Kay. Beckmann Holifaat (Ausaabe von Laurop). I. 15. Ueber die Gufturgeräthe f. m. Walther VBerchreibung und Abbildung der in der Forſt⸗ wirthſchaft vorfommenden Geräthe. Hadamar 1796. 1803. II Hefte. Andre Abhandlungen aus dem Sort + und Jagdweſen. III Bd 41. Hundeshagen Bei träge. I. 3. Hartig Archiv. Bd. VII Wedekind Jahrbücher. Heft 1. Pfeil kritiſche Blätter. V. 1. II. Die Pflanzungsichre oder Holzeulturlehre. $. 224, 1) Das Einbringen der Holzpflanzen in N Erde. a) Holzfaat, Man überläßt entweder die Ausfaat der Natur, damit diefe von freien Stücken den Wald durch Saamenausfall und durch Ausfchlagen der Holzſtöcke erhält und man blos fpäter der Pflanzen zu pflegen hat (natürliche Holzzucht) oder aber man ſäet die 272 Waldfläche ein und pflegt alfo der Holzpflanzen Fünftlich bis zur Benusung (Fünftliche Holzzucht). Diefe Iestere Methode wird aber auch öfters nötbig 1). Man kennt auch hier nur zwei Haupt- methoden der Fortpflanzung: (5. 150.), nämlich jene: a) Durch die Saat. Bei derfelben ift hauptſächlich zu be- rückfichtigen: 1) die Jahreszeit der Saat. Es finden hier diefelben Rückſichten Statt, deren bereits ($. 150.) erwähnt ift, Auch hier hat die Natur die Linien vorgezeichnet, denen man zu folgen hat. Denn der natürliche Saamenausfall von den Bäumen, der theils im Herbite theils im Frühiahre Statt findet, gibt auch die natürliche Saatzeit an. 2) Die Art und Befchaffenbeit des Saamend. In Betreff der Wahl der Erfteren fommt es auf Elimatifche und agronomifche Verhältniſſe 2), bei der Lezteren aber daranf an, daß man reifen, nicht zu alten, Feimfähigen, in der Aufbewahrungszeit nicht verdorbenen Saamen nehme 3), 3) Die Menge des einzubringenden Saamens. Diefelbe ift bei den einzelnen Holzpflanzen verfchieden, und richtet fich aber nach der Größe und Natur der Pflanzen, nach den’ Elimatifchen Berhält- niffen, nach der Befchaffenheit und Bearbeitung des Bodens, nach der Jahreszeit Der Saat, nach der Art der Bertheilung und Unter- bringung des Saamens, nach der Güte deffelben und nach dem Schutze, welchen man der Saat gegen Äußere fchädliche Einflüffe des Klima und der Thiere zu geben vermag. 4) Die Art der VBertheilung des Saamens. Man ſäet nur breitwürfig. Aber man unterfcheidet die Boll- (Breit-) von der Streifen- umd Blagaenfaat, je nachdem man eine Waldfläche ganz oder nur in Theilen befüet, ein Umftand, der fchon bei der Bodenbearbeitung ($. 223. a. €.) vorgefehen war, Jedoch auch bei der Vollſaat ſteckt man der Negelmäßigfeit halber den Säecrn Saatgänge vor. 5) Das Unterbringen deffelben. Dabei ift die Art und die Tiefe des Unterbringens zu berücklichtigen. Abgefehen davon, daß hier auch die Größe des Saamens entfcheidet, fo werden beide Rückfichten dadurch beobachtet, dag man je nach Erforderniß der Saamenart entweder durch Schnee und Negen einfchlemmt, die beſäete Fläche mit der Strauchegge oder Neifigbüfcheln überfährt, den Saamen durch Menfchen oder Thiere antreten läßt, mit dem Rechen unterharkt, oder mit der Hand und Handgeräthen einhackt und einfcharrt 9). ; 41) Nämlich a) wenn es am Saamenbäunten bei der natürlichen Holzzucht fehlt; b) wenn in einem natürlichen Waldbeſtande Blößen eingetreten find; ce) wenn in localen, phnficalifchen und klimatiſchen Verhältniſſen Hinderniffe der natürlichen Fortpflanzung liegen; d) wenn die Holzarten ganzer Waldbeftände umgeändert werden ET pr u Zr ee x n. 273 spanien Enenelgpädie. 1. S. 247. Pfeil Handbud. 11. 333.. Lehrbuch. U. 85, 1. Thl. 2. Abichn. 2. Abthl. Beckmann Holfaar. ei. De Meher Forfdirectiondiehre. $. 198 — 201. Schmitt Anleitung zur ng der Waldungen. Wien 1821. Hartig wohlfeile Kultur der Waldblößen. Berlin. Deffelben Anweifung zur Holssucht. Marburg 1818. 7te Auflage, gaurop, die Hiebs⸗ und Eulturfehre. Ir Thl. Karlsruhe 1817. Friedel Lehrb, der natürlichen und künſtlichen Holszucht. Ausgabe von dv. Neuhof. „Erlangen 1810. Hundeshagen Beiträge. 11. Bd. 1 — 3. Heft. Hartig Sorf + und Iagdarhiv. Bd. VII. Morer Arhiv. XXI. 199. 2) Bei dem Waldbaue ift nicht blos das geographiſche (nad der Rage gegen - die Himnelögegenden ), fondern auch das phyſiſche (nach der Erhebung ded Bodens über. der Meeresflähe, und nach feiner Sorm, Lage und Bedeckung beſtimmte) Klir ia von Wichtigkeit. Man unterfcheider daher dad Seeklima (feucht und neriich), dad Klima der Freilagen (den Winden und der Eonne ausgeſetzt, öntich trocken, weſtlich feucht, ſüdlich heiß, nördlich alt), jenes der Hochebenen (febr rocken), das Thalklima (geicbüst, aber im Sommer warm, im Herbſte and Fruͤhjahre in der Nacht kalt, ebenſo Morgens beim Sonnenaufgange), das Baldflima (die Bedeckung gibt einen bedeutenden Schuß), dad Sands und das Sumpfflima (ienes heiß, dieres frank). Von diefen Elimatifchen Eigenichaften einer Gegend hängt der Thau, Regen, Reif, Schnee, Wind und Sroft ab, welde fämmtlih in den "Wäldern großen Schaden anrichten können. Pfeil Handbuch. 11.6. 7— 24. 3) Man muß daher fchon bei dem Einfammeln und Aufbewahren des Saamens ie was erſt bei der Lehre von der Ernte gezeigt wird — ſehr behutſam fein. Wenn man bald nach dem Cinfammeln deſſelben, das nur bei völliger Reife vor: theilhaft ift, ſaen kann, jest man fich den Gefahren längerer Aufbewahrung nicht aus, und folgt in Betreff der Saatzeit!den Spuren der Natur. 4) Die erfteren Umſtände find zu ſpeziell, als daß ſich dafür — Regeln von Bedeutung aufſtellen Tiefen. Schutz gewährt man aber dem eingebrachten Saamen a) durch dad Stehenlafien von Bäumen und Bürchen auf dem Gaatplake ſelbſt; b) durch das Stehenlaffen von Bäumen ander den Stürmen befonders aus⸗ gefeßten Geite (Mantel); ce) durch das Zudecden der Saat mit Reiſig; d) durd die Unteriaat des Holzſaamens mit Getreide, was aber oft den Thierfraß vermehrt) ohne in der Regel länger als im Vorſommer zu. fchligen und ohne auf großen Slähen anwendbar zu fein; e) durd die Unterſaat der zärteren Holzarten mit fräftigeren und dauerhafteren, was aber nicht wirkſam iſt, wenn die Lezteren nicht vor dem Erfieren gefüet werden, weil diefe ohnedied feinen Schus in der erften Zeit haben, in der fie defelben am meilten bedürfen; und £) durch Umzäunung und Anbringen von allerkei Scheuchen gegen, ihädliche Thiere, (Dieſe Maßregeln heißt man Schonung.) 5): Man ſäet, befonders bei der Tezteren Art des ige rs auch in Stecftöcer und Minhen, Gräben u. del; = n 8§. 225, ’ Fortſetzung. b) Holzpflanzung. b) Durch die Pflanzung. Sie iſt zwar theurer als die Saat, allein vortheilhafter angewendet: 1) wenn die fo chen ge— nannte Schonung nur kurze Zeit angewendet werden kann; 2) wenn der Anflug (junge Keimpflänzchen) leicht erſticken könnte; 3) wenn Bloößen zwiſchen altem Holze zu klein find, als daß, man das ufziehen der Bäume aus Saamen mit Sicherheit erwarten 5 Pe, und 4) wenn empfindliche Holzarten überhaupt oder anf eng Lagen ‚gepflanzt werden ſollen H. Man pflangt aber: Baumfark Encyelopädie. 18 274 4) Entweder Bflänglinge, d. h. wirkliche, beſonders aus Saas men gezogene, bewurzelte junge Baumpflanzen. Sie werden in Pflanzſchulen gezogen Dazu muß eine paflende Stelle gewährt und eingefriedige werden, in welcher man den Boden forgfältig bearbeitet, und die Pfänzlinge mit Schonung und Reinlichfeit er⸗ zogen werden 2, Iſt dies fo weit gefchehen, daß fie verpflanzt werden Fonnen, was von der Größe derfelben „abhängt, fo. iſt eine beſondere Sorgfalt anzuwenden, in Betreff der Jahreszeit und Art des Aushebens derſelben, des Fortſchaffens und Vertheilens der ſelben, ihres Beſchneidens, des Aufgrabens der Pflanzlöcher, des Einſetzens der Pflänzlinge, ihrer gegenſeitigen Entfernung auf dem Waldboden, der Bereftigung derfelben im Boden, und ihrer näch- fen Wartung 3). 2 Dder Stedlinge, d. h. größere oder klei⸗ nere Baumäſte, welche, in die Erde gefteckt, Wurzeln treiben, wie 3. B. von Weiden, Pappeln. Sie find entweder Setzſtangen (größere Aefte von 8— 10 Zoll Länge und 2 Zoll Die) oder Setzreiſer (eigentliche Stedlinge, d. h. Eleinere Hefte und Zweige von drei Jahren und 15—30 Zoll Tang) . 3) Oder endlich Ableger, wenn man nämlich Aeſte, ohne fie vom Stamme zu trennen, an einer Stelle fo mit Erde umwickelt oder in den Boden gräbt, daß fie Wurzeln zu fchlagen vermögen 5), 8 Bee Eneyelopädie. I. 6 263. 282. 285. Pfeil Handbuds II. 392, Hartig Lehrbuch. II. Bd. J. Thl. Zr Abſchn. 3—5te Abthl. v. Burss⸗ dorf Erziehung der Holzarten. I. Bd. Meyer Sorfidivectionsfehre, $. 202 folg. Walter Nicol, der praftifche Pilanzer, Überfegt von Woeldehen. Berlin 1800, Kaepler, die Holsfultur. Leipzig 1803. v. Geutter, Anleitung zur Anlage der Gaamen s und Baunifchulen. Ulm 1807: Hartig Journal. I. 4. 3 IL 3, Deffelben Archiv. V. 3. Laurop Annalen. V. Baus 2. Hefe Wedefind Jahrbücher. Heft 5. Pfeil kritiſche Blätter. V. 41. Andre Defonom. Nenigfeiten. 1829. ro. 7. 2) Ein taugliher Pflänzling muß die Wurzeln, den Schaft und die Krone recht ausgebildet haben, weil er ohne dies nicht fortfommen kann. Die Eulturen oder Baumfchulen wollen eine gefhüste Lage und einen Flimatifchen agronomiſchen Standort, der ihrem fpateren entipricht, ohne fie zu verweichlichen oder verfümmern zu laſſen. Man fchonet ſolche Pläge durch Gräben, Stangensäune, Gefledte, Pallis faben und Ylanfen. Die Saar gericht fo, daß die Pflänzlinge 1 —2Ys Fuß auseinander ftehen, weßhalb fie ftreifen« und. furchenweife beſſer als voll geſchieht. Das entftiehende Unkraut wird am befien durch frühzeitiged Ausraufen und Abſchnei⸗ den vor der Saamenbildung hinwegsebracht. — 3) Das Verſetzen it, entweder blos einfach -Caus der. Pflanzſchule ind Seele), - oder doppelt (vor der Planzung ind Sreie noch einmal in der Ecule ſelbſt Es muß hierauf ſchon bei der Saat Rückſicht genommen werden, weil die Pan nge im erſten Falle eine? größeren Raumes bedürfen. Das erfie Verſetzen in der ang⸗ ſchule finder ſchon im erſten Sommer oder in den folgenden zwei Frühlingen Gta Einen Plag zur Zucht Eteiner Holspflanzen. aus Saamen, die vor dem Verſetzen i Freie noch ‚einmal verpflanst werden ſollen, nennt man Saatfamp; dem wohin fie/vorher verfegt werden, aber Prlansfanip (Pfeil Handbuch, IL - 1% Das Verfeken ind Freie darf aber erft defchehen, wenn die Stämme fi 3 Soll Durchmeſſer erweitert. haben. Man wählt vun immer die flͤrkſten/ Kir — Ewachen mehr Raum zur Entwickelung zu geben, Weniger als 4 Fuß lang, alſo uunger als höchſtens 3 Jahre alt, dürfen fie nicht fein. Zum Verpflanzen paßt tie Zeit zwiſchen dem Abfalle und Wiederausbruche des Laubes, obgleich man es auch im Fruͤhjahre und Herbſte thun kann. Man ſticht die Pflänzlinge ſammt einem Erdballen aus, und zwar die kleinſten mit dem Pflanzenbohrer (Bd. h. einen, auf der einen Eeite noch etwas offenen zylinderförmigen, Hohlfpaten), die mirtleren mit einem blos halb. zulinderförmigen Hohlfpaten, mit welchem man von beiden ‚Seiten abſtechen muß, oder mit einem dewöhnlichen flachen Spaten, mit dem man von allen vier Seiten abftiht, und endlidy die größeren mit, dem Stoßſpaten (d.h. einem erwa 1 Suß langen und oben %/ı, aber unten Fuß breiten Spa— tenblatte, das an einem flarfen Stiele figt), mit dem man die Erde rings um den ' Stamm in einer Entfernung von % bis 5, Fuß ſchief gegen die Wurzel Tosfticht. Beim Transport? auf. Karren it die Reibung der Pflänzlinge zu verhüten. Vor dem Berfehen beſchneidet man ſowohl die Wurzeln ald auch die Krone, und zwar die Lestere in dem Verbältnifte, ald jene fchon durch das Yusftechen befchnitten ift. Mit dee Trockenheit und Sonnigkeit der Lage ſteht die Stärke der Beſchneidung der Krone in geradem Verbäftniffe, und man wii fogar durch das gänzliche Abhauen des Stammes bis 7 oder 9 Fuß über die Wurzel bedeutende Vortheite im Ausichlage erreicht haben (Hundeshagen. 1. $. 275.). Man verfegt fie in 3—6, 6—12 und 12— 24 Suß Entfernung von einander, je nach der Größe der Pflänzlinge, in, fih ebenfans nad dieser und nah dem Erdballen richtende, Löcher, und zwar entweder in geraden Reihen oder je .3 im ver Sorm eines gleichfeitigen Dreieckes (Dveiverband), oder 4. in der Form eines Rechtecks (Bierverband) oder im der Iezteren Form mit einem 5ten Pflänzlinge in der Mitte (Sünfverband). Eine Kaseite darüber, Wie viele Stämme nach den drei erften Sormen auf 1 preuß. Mor— gen Igeben, finder fi bei Pfeil Handbud. IE ©. 402: Zum. Sochmachen fann man fich bequem auch der Ausftichgevätge bedienen, da man die Pflänztinge höch— ftens in fehr lockerem trockenem Boden 1 bis 2 Zoll, tiefer, ſonſt aber gleich tief einreßt, als fie früher geftanden haben, . um denſelben die aleichen Bedingungen des Wachsſthums zw erfüllen. Der Pflänzling muß ins neuen Loche noch feftgedrückt oder getreten werden. Die weitere Wartung folcher Pflanzſchläge befteht im Ans binden an Prähle u. dul., und im Abfchneiden der am Stamme eh Sprofen im Sommter während der erften ‘Zeit. 4) Man legt die Setzreiſer schier bis auf 2-3 Zoll Spitze in 12 Zoll tiere - Gräben in eine, Entfernung Won ‚1%/a Fuß auseinander, umd verſetzt fie nach ger Hörigem Ausichlage. 5) Um das Abbiegen zu erfeichtern, darf man auch einen Einfchnitt in den Aſt machen, den man ſammt feinen Retſern in die Erde biegt und bi auf weniges bedeckt. Nach drei Jahren haben fih dann anu den jungen Zweigen fchon Wurzeln und Triebe gebildet, ſo ba man fie. vom Afte abſtechen und nach ven — verſetzen kann. $. 226. 2) Weitere Pflege der Holzpflanzen dder Holzzucht. Die weitere Pflege der Holzpflanzen CS. 151.) hat zum Zwecke, in der Fürzeften Zeit mit dem geringiten Koften, ‚ohne die Wald— wirthſchaft zu zerfiören, den größten Naturalertrag aus denfelben zu beziehen und den Wald nachhaltig zu machen. Die verfchic- denen Arten der Holzzucht hängen alfo außer von äußeren Um— fänden noch von der Natur und Befchaffenheit der Holzpfangen ab. Es muß alfo vor der Amwendung irgend einer Methode der- felben folgendes berücfichtigt werden: a) Der Organismns der Holzpffanzen. Dieſelben beftchen aus Hol; - und Ninden- A 48, 276 förper, Zu dem Erfteren gehört das Mark Cein faftiges, nur bei jungen Pflanzen vorhandenes, Zellengewebe), und das Holz Cein harter, das Dark zunächſt umgebender, aus Zellen und Spiralgefäßen beitebender Körper), welches jährlich in concentri⸗ ſchen Ringen anfest, von denen der äußerſte jüngſte und weichſte der Splint (Alburnum) beißt. Zu dem Anderen gehört der Baſt (Liber), welcher fich gerade außerhalb an den Splint anfchließt und aus fehr feinem fchlauchförmigem Zellgewebe und fo vielen dünnen Hänten befteht, als das Holy Fahre alt ift, — die Rinde . (Cortex), welche die äußere Bekleidung des Stammes ausmacht, — und die Oberhaut (Epidermis), welche bei jungen Bäumen gefunden wird und zuletzt noch die Rinde umſchließt. b) Die äußere Form der Holspflangen. In diefer Hinſicht unter- scheidet man die Bäume (mit. einem Stamme), Sträuche mit oder ohne Hauptftengel) und die Stauden (Halbſträuche). ‚Die Wurzeln find entweder Pfahl⸗, Seiten- oder Saugwurzeln. In Betreff der Bekleidung der Zweige unterfcheidet man Lanb- ud Nadelhölzer, deren mwefentlicher innerer Unterfchied jedoch darin beftebt, daß der Pflanzenfaft bei’ jenen wäfferig,. bei diefen aber” harzig ift, und daß jene ein beſſeres Reproduetionbvermögen haben als diefe, weiches fich in der öfteren Ernenerung der Blätter und darin zeigt, daß fie nach dem Abhauen des Stammes aus dem Stocke Schößlinge und Blätter treiben können !). Auf diefen Ei- genthümlichkeiten beruhet der Unterſchied und die Behandlung des Hochwaldes, Niederwaldes, Mittelwaldes,' Kopfbolz- waldes, ver Hecken md der Uebergang von einem zum andern. 1)Dieſe Angaben find, Kefultate der Botanik, befonderd der Forftbotanif, worüber auch die Forſthand⸗ und. Lehrbücher handeln, aber insbefondere empfohlen werden können: v. Seutter Sorftwirtyich: 8. IE Bd. Bechſtein ah Gotha 1821. 4te Aufl.» Reum Forſtbotanik. Dresden 1825. 2te nn 144 8. 227. — Solzzucht @) Sochwaldwirthſchakt N, Das Charafteriftifche derfelden it, daß man die ‚Hölzer ihr volles Wachsthum und ein ſolches Alter. erreichen Yäßt,, daß fie bei der Abholung durch den natürlichen Auswurf von Saamen fich, wieder vollffändig erneuern können. Daher muß der Raum, LM Baumkronen über dem Waldbeſtande ſo vor. einem dichten gewolb⸗ ten Schluſſe bewahrt werden, daß Licht und Feuchtigkeit, io u „sum Aufkommen der jungen Pflänzchen nöthig iſt, auf den, Bod *eindringen Eönnen. Daher müfen Baumfallungen oder Hicbe Statt finden, RM man Saamen⸗ (oder Dunkle) RO % - 277 nennt, und es muß dabei das Aufkommen der Forſtunkräuter ver- hütet werden. Man wählt zum Hiebe begreiflicher Weiſe die be- ſchädigten tiefäftigen und faamenarmen Bäume. Diefe Lichtftellung -gefchieht entweder fogleich nach dem Saamenabfalle, oder auch fchon früher, einige Fahre vor dem zu wermuchenden Saamen- abfalle. Wenn Lezterer erft fpät eintritt, fo wächst anftatt des - Aunfluges das Unkraut, inden es den Saamenhieb benutzt; und doch ift man oft wegen Holzbedarf dazu genöthigt. Damit der Saamen beffer keimen kann, iſt es gut, die Dede von Moos und Laub auf dem Boden vorher zu. erhalten, oder den Boden mit Rechen ein wenig zu verwunden. Ze mehr der Anflug oder Auffchlag wächst, deito norhiwendiger wird ihm das Licht. Daher müſſen von den Saamenbäumen nach und nach wieder pertodifch ſelbſt welche aus— gehauen werden. Diefe Operation heißt gan Lichtfchlanbeftel- fung, und den Plas derſelben Lichtfchlag. Sie gefchiebt im Herbie. Aber in-diefer Periode darf in dem Schlage weder Bich- hütung noch Streu- und Brasfchnitt Statt finden, Iſt endlich das nee Holz über die Gefahren des Klima hinausgewachfen, fo wird die noch übrige DMaffe von Schutz⸗ und Saamenbäumen vol- lends ausgehauen, und diefe Operation heißt Abtriebsfchlag. > Die unbefaamtigebliebenen Plaggen werden dann Fünftlich beſäet (8. 224.). Je mehr das junge Holz rafch fortwächst, deſto dichter wird es ein Meberzug über den Boden. Man fast, es ſchließe fi, und nennt es junges Dickigt. Jedoch bald ftechen die Stämmchen hervor und unterdrüden anderen Nebenwuchs und Nachbaren. Man fast, das Dieigt Tchneidle fich aus und nennt es Reidelholz. In diefer Periode bilder fich auch die natürliche Bedüngung durch Abfterben und Verweſen der umter- drückten Stöcke. Um aber den bervorftechenden Stämmen mehr nachzuhelfen, wird das abgegangene Holz ausgehauen, und diefe ! Operation heißt Durchforften (dunkles Pläntern) 2. . A) Ueber Waldwirthſchaften 1. m. ‚außer den angeführten Lehr» und Hande \ © büdhern noch Krünig Oekonom. Encyclopädie. XXIV. ©. 650. £aurop, der wWaldbau. Gotha 1822. ©. 22. Meyer Sorftdirectiondiehre. '6, 183. 186. Papius, die verfhiedenen Betriebbarten. Aſchaffenburg 1521. Hartig Archiv. VI. Bd. Journal T. 2.Heft.. Deffelben Forſtbetriebseinrichtung. Kaſſel 1825. Mofer Archiv. HT. 1. Laurop Forſtwiſſ. Hefte. 1ted Heft. -Hundeshagen j Beiträge. Bd. I-u.1I. Schmitt, Ank 5. Erziehung der Walhdungen, Wien 1824. Insbeſondere f. m. über Hochwaldwirthſchaft Hundeshagen Encyclopädie, J. $. 94. | Pfeil Handbud. II. ©. 223 folge. Hartig Lehrbuch. IT. Bd. I. Thl. Ar u. 3r Abſchn. Laurop Hiebs+ und Eulturiehre. &. 93. 108. und Andere, * 2) Durchforſtungen dürfen erſt Statt ſinden, wenn das Holz über die Gefahren von Schnee und Reif hinausgewachſen find. Die Zeit iſt aber, ſonſt von der Natur der Holzart abhängig, io wie von der. Dichtigfeit ded Standes und der Güte def Bodens; denn davon hängt die Schnelligkeit des Höhetriebes ab, wie umgekehrt bie 275 Berſtärkung des Stammes. Die Krone ſelbſt darf nicht andgebrodien. fondern bios todtes und abſterbendes Holz herausgenonmten werden; höchftens iſt +» fremde artiged Holz herauszuhauen. Auch die Häufigkeit-der Durchforktungen hängt von . befonderen Äußeren Umftänden ab , weil nicht blos die ‚Wüchfigkeit des Holzes, fondern auch Verfehrsverhältniffe darüber gebieten. Doch finden fie in der Regel in Zeiträumen von 10 bis 20 YJahren Statt, obſchon es auch früher fein könnte, Man f. über Durchforſtungen noch insbe fondere Pfeil Handbuch. II. 326. Svyäthh Ueber veviodiiche Durchforſtung. Nürnberg 1802. Andre Defonom. Neuigkeiten. 1823. Niro, 4. 41829. Niro. 7. Wedekind Jahrhücher. 38 u. 68 Heft. Pfeil, Krit. Blätter, IV. 28. Heft. Hartig Archiv. VB. Meyer Sorfdir. 2. 9.196. ı Hundeshagen Beiträge. I. u. II. Bd. Laurop Annalen, VI. Bd. 28 u. ⸗9. Zaurop Hiebs- und Kulturlehre. ©. 129. 8. 228, Ni * id Fortfesung. 8) Niederwaldwirehfhaft ha Das Bezeichnende für diefelbe ift, daß man in gewiſſen Perioden die herangewachſenen Waldbeitände über der Wurzel abhaut, fo das fich der Stock durch Lohdentrieb aus den Wurzeln und durch das Ausſchlagen des Stocdes verfüngen kann. Wie pft nach jedes- maligem Abhiebe ein Anschlag erfolgt, läßt fich allgemeinhin nicht beitimmen. » Der Leztere finder in der Zeit zwifchen dem Ansbruche des Laubes und der Mitte, des Juli Statt. ‚Gefchieht der Hieb vor denn Laubausbruche unmittelbar, fo entſteht das Bluten (Saftrinnen) des Stockes, welches in ein Berbluten (oder Er- ficken im Gafte) ausarten Fan, wenn es an Sonne und Licht mangelt 2). Die Niederwaldwirthfchaft: paßt anf mageren oder nicht tiefen Boden, weil in ihr dad Holz weder einen fo tiefen Stand, noch fo viel Nahrung bedarf ald im. Hochwalde, und weil der niedere Holzſtand eine beffere Bodenbefchattung bewirkt, Diefe Art Holzzucht kann alfo im Hochgebirge, aber auch in rauhem Klima darum noch Teicht Statt finden, weil die Hölzer nicht hoch zu wachſen haben. Sträuche find aber überhaupt dazu fehr brauch“ bar, Die beite Zeit des Wiederausfchlages (des Umt riebes) iſt jedoch nach der Natur der Holzgattung verſchieden. Allein je länger "der Umtrieb verfchoben werden Fann, wenn das Hol recht im Wachſen ift, deſto vortheilhafter wird es an fich fein in Bezug auf den Holzertrag. Die gewöhnlichen Amtrieböperioden find 10, 20, 80, 40 bis 45 Fahre. Man har einen Saft- und einen Herbſt⸗ oder Winterbiech, je nachdem man kurz vor dem Laubausſchlage oder kurz nach dem Laubabfalle fällt. Im Vorſommer den Hieb anzuwenden verdirbt den Ausſchlag. Die andere Wahl hängt von befonderen Umſtänden ab. Bei der Ausführung des Abtriebes darf der Stock, der bei jungem Beftande tief, bei altem aber höher geichehen muß, wicht zerfplittert werden und der Hieb muß glatt fein. Reine Niederwaldwirthfchaft findet Statt, wenn man alles > 279. Holz anf der Wurzel haut und diefe ganze Fläche einen neuen Stockausſchlag (Unterholz) bilder. Man läßt aber oft einzelne Stangen in gegenfeitiger Entfernung von 15—20 Schritten (fo- genannte Lasreidel) fiehen, die man erft beim nächiten Umtriebe nimmt und Durch andere vertaufcht. 1) Ueber Niederwaldwirthfchaft f. m. Hundeshagen Encyelopädie. I. $. 155. ‚pfeil Handbud. II. ©. 292. Hartig Lehrbuch. U. Bo. I. Thl. 2. Abfchn. 1. Abthl. Derf. Ueber die befte Hauzeit des Wurzelholzes. Leipzig 1807. Laurov Siebs⸗ und Eulturlehre. S. 104. 166. Käppler durh Erfahrung erprobte Holz cultur. Leipzig 1805. vergl. mit Schmitt Bemerkungen über den Käppler'ichen Gafthieb. Gotha 1804. Dreyer Sorkdir. Lehre. $. 183. 187. Hartig Journal. I. Heft 3. Archiv. V. Heft 1. Pfeil keit. Blätter. IV. Heft 2. Laurop An nalen. IV. Heft 1. Auch ſoll Freſenius (Nöhandlungen über forſtwiſſ. Gegen: ‚Hände, ‚Seanffurt a M. 1811. ) darüber Handeln. 2) Dad Blnten Fann gefiittt werden durch das Auftragen von Aeskalk oder Holzaſche auf ‚die Schnittfläche. Hundeſshagen Encyclopädie. I. 6. 157. Note a. “ $. 229% FSortſetzung. ) Mittelmaldwirthfähaft 1). Sie iſt ein Mittelding zwiſchen den beiden genannten ($. 227. ı 228.), indem man zwifchen den Stöcken des Niederwaldes (Un- terholz) zerfireute Hochſtämme (Oberholz) ftehen Laßt, wie fie im Hochwalde vorfommen. Man verbindet dabei die Vortheile jener beiden Wirthichaftsarten, befonders da das Oberholz dem Unterholze Schuß und Schatten gewährt. Die Negeln der genann- ten Wirthſchaftsmethoden Fommen alfo hier vermifcht vor. Man iebt als Oberholz die fchön und Fräftig gebildeten, nicht zu a a FT zu äftigen, Holzſorten. Wenn man aber für jede Umtrichszeit auch Oberholz zu fchlagen haben will, fo muß man auch Stämme von verschiedenen Altersflaffen haben, die jedoch fammtlich dem Unter— holze vorans find. Das Oberholz von einer Umtriebszeit heißt man Lasreidel, von 2 und mehr Amtrichsperioden aber Ober- ſtänder, und in der. Folge, wie das Alter um eine Umtriebszeit zunimmt, angehende Bäume, Hauptbäume, alte Baum, Es iſt leicht erfichtlich, daß die Anzahl der Stämme won dieſen Altern je mit dem Alter felbft im umgefchrten Verhältniſſe ſteht, denn von den jüngern geht immer eine gewiffe Zahl bis zum vollen Alter zu Grunde und werden auch manche beim Hiebe früher mitgenommen. Fe mehr man, ohne Schaden des Unterholzes durch Die Dichtigkeit des Kronfchirmes, der ‚feine oder wenig 5 Feuchtigkeit durchläßt, Oberholz bauen Tann, um fo vortheilhafter it Der Mittelwald ). Dan hat alfo bei der Frage über die Stärfe der Beſetzung mit Oberholz zuerft auszumitteln, wie viele Fahre 280 | de + eine Holzforte zu einer ——— Ausbildung sei wie Hroß die Krone derfelben in beſtimmten Altern ſei, welche Fläche fie alſo befchirmen werden (Schiemfläche), wie groß die Schiemfläche fümmtlicher Stämme einer Klaffe fein werde, wie viel u der Fläche des Schlages Schirm fein darf, und wie viel man alfo auf diefelben Bäume. jeder Klaſſe feen darf. So entftchen nun die Bewirthſchaftungspläne für den Mittelwald unter mente einer beſtimmten Periode und Fläche. 4) Ueber Mittelwaldwirthichaft f. m. Hundeshagen Encyelopädie, I. 6. 169. Pfeil Handbud. II. ©. 303. Hartig Lehrbuch. II. 8b. I.-£bt. 2. Abſchn. 4. Abtheil. 5. Kapit. pr Behandlung des Mittelwaldes. Züllichau und Deſſelben Krit. Blätter. J. 1. Heft. Krümnitz Eiteyclopädie. XIV. 572. XXIV. 634. Laurop Jahrbücher. I. 3. Heft. Deiteid en Hiebs⸗ und — —— 2) Hundeshagen (Encyelopädie. I. $. 172.) aibt PN, alfgenteinen Maaßſtab an: A) daß, je befier der Boden und die Wachsthumstraft der Holzarten fei, das Unterhoß um fo weniger von der Beſchirmung leide; b) daß im entgegen; gefegten Falle eine ftarie Berhirmung nactheilig, aber. eine mäßige gleiche Ber ſchattung die Bodenfeuchtigfeit erhalte und die Blätterausdünſtung hemme, alfo für den Ausichlag förderlich fen; c) daß folglich unter erfteren Berhältniften bei hohen (30 — 40 jähr.) Betriebe der Oberholzſchirm über 3%, der Grundfläche betragen und sum Theile aus 160 — 170 jährigen Stämmen beftehen dürfe, ohne ſchadlich zu werden, dagegen aber unter den anderen Umſtänden die Beſchirmung nur Ya — %s der Bodenfläche treffen und BEN 60 — 90 jähr. Bäume enthalten NDIR >) $. 230. Fortfeßung. 8) Kopfholzwirthſchaft 1). Dieſelbe befteht darin, daß man durch periodiſches Abhauen der Asfte gegen dem Kopfe des Baumes. das Wiederandfchlagen am Stamme bewirken will, Man wird diefe Methode auch dort alfo anmenden Fönnen, wo man die Bodenfläche zu Viehweide verwen- den will und das Holz nicht gegen Wildfchaden bewahren Fonnte, wenn es niederſtehende Nefte hätte, Dieſelbe ift durchaus Fünftlich, indem man die Bäume auf die Fläche in ſolche Entfernungen fest, daß zwifchen ihren Kronen einige Fuße. Zwifchenraum bleibt. Die Umtriebözeit ift 5, 10, 15, 20—30 Fahre, welche beide Lezteren ſchon zu den Seltenheiten gehören. Der Hieb finder, wann ſonſt "(8 228.), auch Statt. Man haut entweder bios die Geitenäfte der Krone ab (Schneideln), oder man nimmt die ganze ve bis auf 610 Fuße über der Erde 2). ! 1) ©. Hundeshagen Encyelopädie. I. $. 176. Breit Hands. U. 6. 321. | Hartig Lehrbuch. IT. Bd. a. a. D. (f. $. 229.) 73 Kay. Hobbe Anweirung zur beſſeren Holzkultur. Miünfter 1791. Laurop Hiebs und Kulturlehre, ©. 179. Singer Abhandlung vom) Köpfen ber Bäume. Kaſſel 1794. Weife Anweirung zur Behandlung der Kopfweide, EN, 1804. Pfeil Seit, bb V 4. Hartig Archiv. 1. Heft 3. u 281 2) Auch Hier iſt die Gefahr des Erſtickens der Bäume un eigenen Safte vor⸗ janden. Daher bedarf es ‚eines ‚vorfichtigen Hiebed. Auch ſoll das Stehenlaſſen eines Aſtes (Zugaſte s) auf dem ame bis zum nächſten Jahre ein Mittel dagegen fein. ee 6 outfebung. Re Hedennirthfaaft, Die Zucht der Hecken, wozu man blos Gefträuche Gran kann iſt in doppelter Hinficht, nämlich als Mittel zur Einhegung in Feld und Wald und ald eine Art vom Holzzucht, wichtig. Um fie recht betreiben zu können, muß man Holzarten wählen, welche bei bedeutender Ausfchlagfähigfeit aus Wurzeln und Gerten einen fperrigen Wuchs haben und gut zu befchneiden find. Hauptfache bei der Pflanzung ift aber, daß man dem Boden entfprechende Geftränche nimmt. Man erzicht die Stöcde entweder im Pflanz- ſchulen oder man nimmt fie aus Schonungen, um fie zu verfesen. Zu dieſem Zwecke zieht man um den einzufriedigenden Platz zuerſt einen Graben, und wirft den Ausftich nach innen. - Denn auf die- fen, wenn er hinlänglich eben gemacht ft, fest man die Pflanzen Br 1-2 Fuß auseinander, fchlägt in der Entfernung von 1 Ruthe jedesmal einen Pfahl ein und verbindet diefe gegenfeitig immer * einer Querlatte in einer Höhe von 3—4 Fuß, zum Anheften der Pflanzen, Alles Folgende beſteht nun noch im Befchneiden , Formen, VBerflechten und Ergänzen der Heden durch neue en yflanzungen D. 41) Pfeil Handbuch. II. ©. 324. v. Burgsdorf Erziehung ber Holzarten. I. 91. Krünitz Encyclopädie. XXIL 619. Beckmann Oekonom. Bibliothek. ıSAV. 587 „(Auszug aus der. Schrift von Amoureux, Sur les haies destines sur la cloiture etc. Paris 17 787.) Walther Sorfiwiftenrehaft. $. 383. Mofer Archiv. X. 192. Stahl Madasin. V. 63. Bei Hecken, die man nicht befonders pflegen und verdichten kann, ſucht man den Mangel an Dichtigkeit durch eine breite Pflanzung (vor 1 Ruthe und drüber) zu erfegen. $, 232. * Schluß, ») Hebergang von einer Wirthfihaft in die andere). Die Holzarten lieben ſelbſt oft einen Wechfel in der Beſteckung, 10 daß die Natur felbft eine Umwandlung vornimmt; und oft find Umwandlungen die Folge von Schlechter Warldwirthfchaft. Bon diefen Arten der Umwandlung ift bier nicht die Nede, ſon— dern vielmehr von dem abfichtlichen und kunſtmäßigen Ueber— gange aus einer Wirthfchaft in die andere, - 1) zum Weber- gange vom Hochwalde in Nicder- und Mittelwald muß man zuerſt wiffen, ob derfelbe noch das rechte Mter zum GStod- ausſchlage hat oder nicht, Im erften Falle treibt man den Wald » bis auf die Stöde ab’ (man ſetzt ihn auf die Wurzel), und läßt, wenn es einen Mittelwald geben foll, fo viel Lasreidel fiehen, als zur Beſchirmung nöthig find,” nimmt aber, wenn es einen reinen Niederwald geben fol, felbft auch diefe hinweg. Im zweiten Falle muß durch Saamenfchlageinrichtung für den -Nachwuchs geforgt und, um Mittelwald zu bilden, gefundes Baumholz ftehen gelaffen werden, 2) Zum Webergange vom Niederwalde in den Hochwald muß zuerſt ausgemacht fein, dag noch aus dem Unter | holzbeſtande ein gefchlöffener Hochwaldbeitand gebildet werden kann. Man nimmt dan das zu Stammholz unbrauchbare Unterholz ber- aus, und füllt die fo periodifch entſtehenden Lücken durch Pllanzung and, wenn der umzuwandelnde Strich klein und für fich beſtehend it, Eine befondere Aufmerkſamkeit verdient aber das Verhältniß der Mtersklaffen der Bäume, wenn der umzuwandelnde Wald fpäter für fich ein Ganzes in der Bewirthſchaftung bilden fol. Dazu geiange man am ficherften, wenn man den Niedermald in regelmäßigen Barthien Schlägen) nach und nach jährlich abtreibt — und in jedem solchen Schlage fo viel Stämme oder Lasreidel fiehen läßt, als zu einer gehörigen Beſchirmung Durch Schluß nöthig find, Day Wichtigfte dabeiiift aber, dag man den Beſtand in fo viele Schläge theilt, daß nach dem Umtriebe die beim Ab⸗ trisbe jedesmal geblichenen Bäume Saamen zu tragen beginnen können. 3) Zum Webergange vom Mitrelmalde in den Hochwald ift ein fehr vielfach abweichendes Verfahren nötbig,. weil die Berhältniffe der Mittelwaldbeftände äußerſt verſchieden ſind. Das Unterholz ftirbt allmälig aus, wenn das Oberholz der Menge und Befchirmung nach überfchritten wird. Man hat jo von der Natur, felkft den Gang bei diefer Ummandfung im Allgemeinen vorgezeichnet. Es muß demnach das Unterholz abgetrichen und nur derjenige Theil von Lasreideln ſtehen gelaffen werden, der noch zur. Vervolitändigung des Hochwaldfchluffes dienen muß. Auch fonn man den Hochwald durch Belsamung beginnen und wendet jedenfalls auf Blößen die Pflanzung an. Sehr zweckmäßig find befonders bei Umwandlung großer Waldungen die. Eintheilungen der ganzen für den Lünftigen Hochwald einzuführenden Umtriebs— zeit in mehrere Perioden, umd die Wahl der Waldparthien, welche in diefen Perioden verjüngt werden follen. So entfiehen dann fo viele Altersklaſſen in den Beſtänden, ald Perioden gemacht wurden. Es iſt deicht wahrzunehmen, daß die Mitteliwaldwirthfchaft noch in den nächſten Perioden während der Umwandlung fortgeführt wird. 1) Sundespagen Euchelop. I. 6. 198. 212. Pfeil Handb. IL. ©. 314 Hartig Journal. J. Bd. 23 Heft. Laurop Annalen, IL Bd. 48 Heft. BR 8. 233, b) Forffhub. Wenn die Holzzucht gedeihen fol, fo müfen nicht blos die ; . pofitiven Bedingungen des Wachsthumes der Bäume erfüllt, fon- f dern auch möglichht alle Gefahren, welche daffelbe hindern. oder . gerören fönnten, abgehalten werden. Das iſt der Zweck des Forſtſchutzes 1), der wegen feiner großen Wichtigkeit in der Forſtwiſſenſchaft eine fehr bedeutende Stelle einnimmt. Die Thä— tigkeiten und Maßregeln deffelben richten fich nach der - Art der Gefahren. Diefe find folgende: 2 1) Gefahren von Seiten der Menſchen. Sie beziehen ſich entweder auf das Eigenthum felbft, oder auf die Nutzung des Waldes, oder auf beide zugleich. Zum Schuse des Waldeigen— thums dienen die verfchiedenartigen Grenzen, als Haupt =, Beholzungs⸗, Weide», Behutungs -, Fagdgrenzen u. dgl., welche man durch äußere Zeichen andentet. Die Nutzung wird geführ- det ſowohl durch Mißbrauch der Hauptnutzungen (4. B. fchlechte Waldwirthſchaft irgend ciner Art) als auch durch Mißbrauch der ” Nebennusungen (Weide, Gras, Streu, Laub, Mäſtung, Rinden- ſchälen, Saft- und Harzreißen, Jagd n.val.). Beides zugleich > - ift gefährdet durch Diebitapl, - andere Waldfrevel, Brand u, dal. - Hier find gute Polizeigefeße zum Schutze nöthig. 2) Gefahren von Seiten der Thiere. Der Schaden | entſteht zum Theile von vierfüßigen Thieren ), zum Theile von J Vögeln 3), zum. Theile von Inſekten ) und zum Theile von Schmetterlings⸗ und Blattwelpen - Raupen oder Larven 5). Die Mittel gegen diefelben finden fich zum Theile in der Natur felbit, indem: diefe durch Witterung und andere» Thiere, welche jenen - Feind find, dagegen wirft, zum Theile find fie Fünftlich, entweder indem man die Feinde folcher Thiere hegt, oder inden man die } A ſchädlichen Tiere zu entfernen und ihren Verheerungen vorzu— ‚beugen ſucht. Man hat dazu aber fehr viele verfchiedene Wege, 3) Sefahren von Seiten der Natur im Allgemeinen, Es gehören ‚hierher vor Allem die Krankheiten der Bäume 6), die "Schaden durch Flimarifche Veränderungen 7) und durch Natur— ereigniffe 5). Auch für dieſe Falle find fo viele Mittel — daß fie bier nicht erwähnt werden können. 1) Saurop Grundräke des Forſtſchutzes. Heidelberg 1814. 2te Ausg. 1834. | Bechſtein Forſtbeſchützungslehre. Gotha 1813 (IV. der Forſt- und Jagdwiſſenſchaft). Schilling, der Waldſchutz. Leipzig 1826. Hundeshagen Encyelopädie. I. ©. 463, HM Bd. Hartig Lehrbuch. U. Bd. U, CThl. Preis Handbuch, 111, Abthl. * 284 2) Es gehört Hierher das Her," und Schweinwildyret / das Eichhörnchen, der Maulwurf in Pflanzungen, der Hagſe und die Mäuſe, nämlich die große Haſelmaus (Mus quereinus), ‘die Efrine Haſelmaus (M. avellanarius), die Wan derratte (M. decumanus), die große Feldmaus (M. sylvatieus), die Brandmans (M. agrarius) , die kleine Feldmaus (M. arvalis), die große Reit maus CM. amphi- bius seu terrestris)} und der Giebenfchlärer (M. glis), deven Hauptfeinde ‚der Fuchs, der Igel, die Wieſel, die wilde Katze und die Eule find. NM 3,) Man hat Hierher den Auer? und Birkhahn, das Harelfuhn, die Finken, Kreusihnäßet, Ammern, die wilden Tauben und Heher zu zählen 121% 4* 6s gibt nicht weniger als 700 Inſekten, die in forftlicher Hinſicht ſchädlich find, Die vorzüglichſten find folgende: der Maikäfer (Melolontha majalis seu vul- garis), der Juniuskäfer (Melolontha solstitialis ), er Juliusküfer (Scarabaeus fullo), der Gartenlaubfäfer (Sc, horticola ),. der Hirichfchröter ( Lucanus. cervus), der Balkenſchröter CL. parallelipipedus), der gemeine Borfenfäter ( Bostrichus s. Dermestes typographicus) der Kiefernborfenfäfer ( B. pinastri), der Sichtenborfem | käfer (B. piniperda) „, dev, Lerchenborgenfärer (B.,laricis), . der Kupferſtecherborken⸗ käfer (B. Chalcographus), der Tannenborkenkäfer (B. micrographus), der Zeichner: borfenfäfer ‘CB. polygraphus), der Kolbenborkenkäfer (B. scolytus), der Pappeln Blattfäter (Chrysomela populi), der Vierpunft. Blattfäfer ( Chrysomela quadri- punctata), der Sichtenrüfelfäfer (Curculio pini), der viofette Rüſſelkäfer (€. viola- ceus), deribeftäubte Küfelfäfer (C. incanus), der Anroras: Rüffeltäter (C. aurora), der vothrügige Rüſſelkäfer (C. rußpes), der Buchen⸗Blattminirkafer (O. fagi), der Erlenverderber (C. Lapathi), der ausſpähende Bockkäfer Cerambyx inquisitor ), der jeehundfarbige Bockkäfer (Ceranıbyx Carcharius), ver finnische Bockräfer (C. finnicus). k RE 5). Hierher: der Weiden ſpinner (Phalaena Bombyx Salicis), der We dorn⸗ pinner (Ph. B. chrysorhoea), die Nonne (Ph. B. monacha), die Kiefernſpinner (Ph. B. pini), der Weifibuchenfpinner (Ph. B. neustria), der Sichtenfpinner (Ph. B. pytyocampa), der Weidenhofsfpinmer (Ph. B. cossus), der Roßkaſtanienſpinner (Ph. B. aeseuli), die Pflaumeneule (Phalaena noctua ‚quadra), die Kieferneufe C Ph. noctua piniperda), der Sichtenfvanner (Phal. geometra piniaria), der Srüße bornſpanner (Phal. geometra trumata), der Kahneichenwickler ( Phal: tortrix yiri- dana), der Sichtenwichler (Ph. tortrix hereyniara), der Kiehnſproſſenwickler (Ph, tortrix resinana), der Tannenzapfenwicher (Ph. tortrix strobilona), der-Nadels wickler (Ph, tortrix piocana), die Tangelmotte (Phr tinea dodecella), die Kiem uptte (Ph. tinea turionella), die Eichrindengallweſpe (Cynips quercus cortieis), die dickſchenkelige Blattweſpe (Tenthredo femorata), die Kothtannen. Btattwefpe (T. abietis seu pini), die rotbköpfige Blattweſpe (T. erythrocephala), die Fähren⸗ blattweſpe (T. pinastri). ERS. 6) Die Krankheiten der Waldbäume find entweder örtlich (Wunden, Geſchwüre, Auswüchfe) oder algemeing und rühren im lesten Falle entweder von vermehrter Lebenskraft her (Saftfülle, Rothkäule, Gaftfluß, Bleich-Gelbſucht, Entzündung, unveifer Splint) oder bon verminderten Lebenskraft (Auszehrung, Trockniß, Sipfeh dürrer Fäulniß, Honig: und Mehlthau, Ausfak). AN EA hE 7) Solche Beſchädigungen entfiehen durch Sturmwinde, Fröſte, Schnee und Rauhreif. J—— 8) Hierher gehören die Ueberſchwemmungen, Dürre, Flugſand u. 1. w., 2 teratur bei Pfeil Handbuch I. ©. 141.7 Br Ja IV. Die Ernte oder Hicbölchne BR: a! $. 234. —9 Sauptforſtnutzung. a) Der Sieb im Allgemeinen. > +) Samwbanteit... un Die ganze Forſtnutzung zerfällt in die Haupt- und im die Nebennusungen.. Die Hauptnutzung iſt der Ertrag an Hol; * x * u BEE e 285 für. den. Landbau, — Erd- und Grubenbau, Schiffsbau, Maschinenbau, Bloch - und Schnittbau, für Handwerkszwecke, Wirth- schaft und Geſchirre. Es if durchaus nicht gleichgiltig, wann das Holy gefchlagen wird. Denn der Ertrag iſt immer noch im Stei— ‚gen, fo lange der Baum nicht feine Vollkommenheit erreicht. hat, und nimmt alsbald feigend ab, wenn er über dieſe Beriode hinaus ſtehen bleibt. Die Zeit der Haubarfeit, weiche im. einzelnen Falle nicht blos nach der Natur der Holzarten, fondern auch nach der Art der Warldwirthichaft ($. 227 — 232,) verfchieden. ift, rich- tet fich im Allgemeinen alfo nach natürlichen und nach wirthfehaft- lichen Umftänden. Daher unterfcheidet man die natürliche und die wirthfchaftliche. Haubarkeit. Jene tritt. ein, ſobald das Wachsthum der Bäume den höchiten Zuwachs erreicht bat, und ift äußerlich zu erkennen ). Diefe aber tritt ein, wenn der Hich von den Regeln einer nachhaltigen Wirthfchaft geboten wird» folg- lich wenn. die, größte ‚Holgmenge erzielt: werden Fan, wenn. der ? größte Erlös zu erwarten, iſt, und wenn die Reproduction. dadurch i nicht vernichtet wird, weßwegen der. Hieb nicht Statt finden: folk. vor dem. Tragen reifer Saamen oder ſo lange die Saamen-. oder - Schöflingserzeugung dauert, je nachdem das Eine oder Andere von der. Art der Waldwirthichaft verlangt wird. R 4) Zue Literatur: aurop, die Hiebs⸗ und Kulturlehre. (Karlsruhe 1816.) 3 S. 55. Shmitt Sorfigehaubeftimmung. Wien 1818. TI Bde. v. Kropff Sy ſtem und Grundfäge. ©. 1415. Duhamel de Monceau, Bon der Fällung der Kälder. Aus dem Sranzöfiichen überfekt von Delhafen v. Schöltenbach N Nürnberg 1766 — 1767. NM Theile. . Hundeshagen Encyelopädie. I 8.391: } Brent, Bon der Holzfaat.. I. 497. „Mofer Archiv. . XV. 29. Hartig Archiv. v 3. Saurop Annalen. IV. 1. — Lehrbuch. UI. Bd. IV. CThl. 2) Laurop Hiebslehre S. 57.), welcher auch noch gegen die Regeln der SLogit zu der natürlichen und wirthſchaftlichen Haubarkeit eine techniſche anhimmey gibt ($..38.) als ſicherſtes Merkmal, der; natürlichen Haubarfeit, neben mehreren ; unficheren, die unvolllommene (!) Ausbildung der äußeren Theile des Baumes, und and Bra, der Gipfel deſſelben an. A 8. 235, I h Fortſehung. B)-Bauptregeln beim Siehe. E Es iſt leicht einzuſehen, daß hier nicht von dem Hiebe als Be wefentlichen Theile einer Art von Waldwirthfchaft, fondern me von Operationen und Nückfichten die Rede fein kann, welche bei der Fallung des Dohiep Statt finden müffen. Es leiten. dabei folgende, Regeln : 1) In Betreff. der, Anordnung des Hiebes. Man darf den Ward, nicht auf, einmal ganz abbauen) fondern, muß - Jährlich oder, periodiich nur einen. Theil des ganzen Waldbeftandes dem Hiebe unterwerfen, um nach ghichen Perioden gleichviel Holz ' — 286 zu gewinnen. Der Hieb darf nicht regellos geſchehen, ſondern es muß dabei eine beſtimmte Ordnung gehalten werden. Iſt nun eine regelmäßige Warldwirthfchaft eingeführt, "fo wird nach der Neger gehauen, welche derſelben zu Grunde Tieat, FH eine bis⸗ herige Waldwirthfchaft in eine andere zu verwandeln, fo gefchicht der Hieb nach den Hebergangsgrundfäsen, Iſt ein Gehölz oder ein Forf im Betreff des Alters, der Größe und Art des Holzes ganz unregelmäßig bewachfen, fo muß er für die Zukunft ſobald als möglich in einen geregelten Beſtand verwandelt werden. In diefem Falle gefchieht der Hich nach den Grundfäßen zur Anlage der fpäteren Wirthfchaftsart, und die Wahl der nächtten Wirrh- fehaftsart hängt von dem jchigen Beſtande des Waldes ab, welcher auch nach allen Beziehungen fo mangelhaft fein kann, dag man eben das Holz ſämmtlich abtreiben und einen ganz neuen Ward: “ beftand anfangen muß. 2) In Betreff der Bezeichnung der . Bäume, Sträuche oder Waldfchläge, welche gehauen werden follen. Man nennt diefes das Anmeifen, und hat dazu allerfei Zeichen, 3. 8. anch das Anfchlagen mit der Art. 3) In Betreff der Fahreszeit des Hiebes. Diefe Fiegt zwifchen dem Abfallen des Landes und feinem Wiederausbruche. Geſchickter ift diefe Füllung in foferne, ald das im Winter gefällte Bauholz im Walde nicht leicht ftocig wird, das ſo gefällte Handwerksholz wegen des Tang-- famen Austrocnens nicht Teicht Niffe befommt, und das Brennholz an Brennfraft gewinnt, Das Erftere trocdnet dagegen auch, wenn es im Winter gefällt ift, nicht fo Leicht aus, wie das im Sommer gefällte; das Andere wirft fich, im Safte gefällt, nicht fo Fehr, wenn es binlänglich ausgetrocdnet iſt; und das Leztere brennt beffer,. wenn. es im Sommer faftig gehauen und. zur Trocknung gut aufbewahrt if. 4) In Betreff der Führung des Hie- bes. Durch die Faltung follen weder die gefüllten Bäume felber, noch das fiehende Ober- und Unterholz befchädigt werden. Pan muß fuchen vom Stamme felbft fo viel als möglich zw benusen, Daher ſtrebt man darnach, die Bäume fo tief. als möglich, ſelbſt fammt den Wurzeln zu fällen. 59 In Berreff der Räumung der Hieböfläche. Zum Theile wegen der Erhaltung des gefaͤllten Holzes ſelbſt, zum Theile and hauptfächlich wegen des ungehin- derten Fortwachſens und wegen der Verhütung von Befchädigungen in den Schlägen jeder Art iſt die fchleunigfte Hinwegſchaffung der Stämme, das baldige Ausroden der Wurzelftöde, Zuſammenſchla⸗ gen der Aeſte und Aufleſen der Holzfpähne eine Hanptregel. Sehr aut iſt eö, wenn man dazu im Walde recht gute Trausportmittel bat. Ed muß aber fehon bei der Führung des Hiebes und ſelbſt 237 schon bei der Eintheilung des Waldes in Schläge hierauf Rück⸗ ſicht genommen werden. AR | | 8. 236. Fortfehung. b) Das Sortiren und Anfarbeiten des Holzes. - Das Holz muß je nach feinen Zwecken ausgeſucht und zum Gebrauche weiter hergeftelt werden. Man beftimmt die Güte def- felben nach feiner Textur, Dichtigfeit, Feſtigkeit, Härte, Feder— fraft, Trennungsfähigkeit, Zähigkeit, Farbe, Dauerhaftigfeit , Waferanziehungsfraft, chemifchen Zufammenfesung, Brennfraft, und fonftigen natürlichen Fehlern. Fe nach denjenigen dieſer Ei- genfchaften, welche ein Holz ie nach den CS, 234.) aenannten Zwecken des Gebrauchs haben muß, wird es mim ausgeleſen, ſo weit zugerichtet, daß. es verkauft werden Fann, um von den Ge— werfen verarbeitet zu werden ). Alsdann wird daffelbe ordnungs- mäßig aufgefchichtet, und zum Theile im Freien, zum Theile aber in Magazinen aufbewahrt. Lezteres gefchieht jedenfalls mir dem- jenigen Holze, das zu gewerklichen Zweden irgend einer Art beſtimmt if. Daher finder man auch kurz daſſelbe nur in zwei Sortimente (Nus- und Brennholz) oder im vier Sortimente (Bau-, Werf-, Gefchirr- und Brennholz) abgetheilt, und man fcheidet dann für diefe Sortimente wieder die Stämme (ganze Heifter, ganze Stangen), die Klose (Blöche, Abfchnitte), und die Schnittftüde (Kloben, Trummen, Schnittlinge), deren einzelne Stüde man Scheiter oder Spälter nennt. 1) Es werden hierzu Kenntniffe in den entforechenden Gewerfen vorausgeſetzt. Man f. die Eortimente im. Einzelnen bei Hundeshagen Encyclonädie. I. 377. Pfeil Handbuch. IV. Abtheil. Hartig Lehrbuch. TIL. Bd. IV. Thl. 2r u. Ir Abſchn. Meyer Sorfidirectionsiehre. 5. 214 folg. Jägerſchmidt, Handbuch fiir Holztransport » und Floßweſen. (Karlöruße 1827: 2 Be) 1-45. 11.525. (Mit einem Atlas von Steindrücken in Querfoliv.) Laurop Grundfüge der Sprfis benußung. Heidelberg 1834. Deſſelben Waldberusung. Erfurt 1821. Jeſter Anleitung zur Kenntniß und Zugutmachung der Nushölzer. Königsberg 1816. Die Kiteratur über das Einzelne dieſes Theites der. Forſtwiſſenſchaft iſt ſehr groß, beſon⸗ ders jene über die einzelnen Gigenfhaften des Holzes. tan ſ. darüber pPfeil Repertorium (Handbuch J.) ©. 157 — 165, 4 A 8. 237, 2) Nebenforfinußung. Zu den Nebennusungen der Forte gehören a) die Rinden der Hölzer. Sie dienen theils zum Gerben, zu Baſt, theils zum Färben. Wil man fie gut benusen, fo muß das Holz geichlagen werden, wenn dad Laub anfänglich hervorfiicht. Zu 3-4 Fuß Länge baut man dann die Rinde ringsum ab, und ſtößt fie mit 238 der Art oder dem Loheifen „u meifehiöeniig )ab. *9 Die Säfte der Bäume. Sie werden zur Bereitung von Terpentin, Sarz, Zuder und geiftiger Getränke gebraucht, da der Saft entweder Del und Harz oder Zuckerſtoff führt ($. 226.). Um das Harz zu gewinnen, ſchält man am Nadelholze im Frühling unten am Stamme 3—4 Fuß lange ſchmale Streifen (Lachten) von der Rinde ab. Der bald herausfließende Saft wird während des. Sommers ‚ganz dick über den aufgeriſſenen Lachten, daß er mit einem Harzeiſen (hackenförmig) in einen Beutel CHarzmefte, einen Korb) abgeriffen werden Tann, Diefe Operation kann am. demfelben Baume bis zu. 40 Fahren ‚lang alle Frühiahre wieder geſchehen, indem man neue Lachten thacht, und die, alten erweitert anzieht). Zur Gewinnung des Zuckerſaftes bohn man die Stämme bei warmem Wetter und bringt eine Rinne an, die den Saft in ein Gefäß leitet. c) Die Früchte der Bäume Gie werden zum Theile eingeſammelt, zum Theile aber zur natürlichen Befaamung und zur Mäftung des Viehes Tiegen geläffen. Man fanmelt fie zur Ausſaat oder zur Nahrung der Menfchen. Zum Erften diefer Zwecke ſammelt man fie. am beiten vom Baume felöft. Darauf Tüfter man fie an einem trodnen Orte ab. Es gibt auch Saamen, welche in bolzigen Zapfen ſtecken, aus denen man fie ziehen muß. Man bat dazu die Auskleng-Anfalten, d. b. Gebäude mit Darrituben, in welchen die Zapfen auf Horden von Draht geddrrt werden, bis fie ſich öffnen Cansflengen), wozu eine + Wärme von 18— 20° Reaum. hinreichend ift. Auch in der Sonnen- hitze kann diefe Operation geſchehen. Die Aufbewahrung der Holy ſaamen in der Zeit zwifchen dem "Herbfte und Frühling erfordert | fehr viele Sorgfalt, weil die Keimfraft verfelben fehr Teicht zerſtört werden kann, da fie fehr von Feuchtigkeit, Wärme und vom Saner- ftoffe in der Atmosphäre leiden. d) Das Laub und e) das Wald⸗ gras). Man bedient ſich derſelben theils zu Viebfütterung imn Stalle oder, auf der Weide, theils zur Stallſtreu Die Benutzung von Beiden iſt nur mit großer Behutſamkeit zu geſtatten, weil je nach der Art der Waldwirthſchaft dadurch große Schäden ge richtet werden Fünnen. / 4) Die Gräfer de3 Waldes find Feine andere ald die gewöhnlichen. Schädlich find aber folgende: ‚Der Windhalm (Agrostis), das Hirſegras (Milium), das Haargras (klymus), das Perlgras (Melica), die Schmiele (Aira), > das Riſpen⸗ gras ———— * BERN yon ——— 9 Riedgras ‚(Carex). FSB Zweite Unterabtgeilung. EN Forſtbaulehre. % Wehr ! $. 237. a Auch hier werden, re wie in der Feld- und — baulehre, die beſonderen Regeln von dem Anbaue und der Zucht der einzelnen Waldbaume vorgetragen. J. Von dem $. 238. 4) Anbau der Saubholzbäume. a) Der Buche b) Der Eiche, Die wichtigften Laubholzbäume find für Deutfchland folgende: a) Die Buche (Fagus sylvatica). Ihre gewöhnliche Dauer it 120—150 Fahre, oft auch 300 Fahre, ihre Länge oder Höhe 140 Fuß. Sie wird mit dem 6often Fahre fruchtbar, und ift gegen ſtarke Hitze und Kälte fehr empfindlich, obſchon fie. 6500 Fuß über der Meeresfläche noch fortfommt. ‚Sie gibt befonders gutes Nutzholz, und ihres Holzes Brennfraft ift = 100, Zu Bauholz ift fie nur am ganz naffen oder ganz trocdenen Stellen zu IN brauchen. Fhre Frucht, zu einem guten Dele brauchbar, iſt in einer zweitheiligen Kapfel. Am beiten fagt ihr ein frifcher Sand- lehmboden zu. Gie it befonders zu Hochwald, weniger zu Nieder- wald, wohl aber auch zu Mittefwald gut). Im Hochwalde zeigt h fie einen Zuwachs von 20—50 Kub, Fuß, bei geichloffenen Be— - Händen, im Niederwalde nur 20— 34. Kub. F., im Mittelmalde den Durchfchnitt hiervon, und ald Kopfholz weniger als im Nie- u VL m Br derwalde. Der Werth der Buchenfohlen ift — 84. Die Buche ift auch durch Pflänzlinge fortzupflangen, und zwar fchon bei einer Die von 1. —2 Zoll. Sie leidet fehr vom Wilde, befonders vom Haafen. b) Die Eiche (Sticleiche Quercus peduneulata, Trauben- eiche Q. Robur). Ihr Wachsthum reicht bis zu 170— 200 Fahren, und fie dauert 800 Fahre, wird 120— 140 Fuß lang und 6—9 Fuß did. Ihre Fruchtbarkeit tritt mit dem 90 — 100ften Fahre ein. Sie verlangt am liebſten Lage und Klima warm, und fommt noch bei 4300— 4500 Fuß über der Meeresfläche fort, Sie licht einen tiefen Flußboden, einen humoſen Lchmboden. Als Nusholz braucht man fie mit dem 160 — 200ften Fahre, als Landbauholz mit dem 120—160jten Fahre, und ald Brennholz in Schlägen mit 2040 Fahre. "Sie paßt befonders für Hochwald, für Nieder- Baumaark Encyclopädie. 19 2% wald nur in kurzen Umtrieben 2). In Eriterem zeigt fie einen Zuwachs von 30—80 Kub, Fuß. Ihre Brennfraft ift — 76, und der Werth der Eichfohle — 100. Man zieht fie aus Saamen. Sie leidet auch fehr vom Wilde, befonders von’ Inſekten. 1) Der Saame reift m September und fällt im Oktober. Man fäet ihn in Rillen 3—4Ya Zoll tief unter, und man braucht pr. Morgen 2 Scheffel Bucheln. Die Eaat it dem Wild + und Mäufefrahe fehr ausgeſetzt, und die Plänslinge find empfindlich gegen Kälte und Licht. Daher find ihr aefchbüste Lagen am zuträgs lihften. Sm Hochwalde wird fie nach folgenden Regeln erzogen. Die Saamen— - fchlagbeitellung bewirft einen Schluß faft bis zum Berühren der Blätter der Bäume, doch auch bei unainftiger Lage, unvaffendem und fehr fetten Boden einen ftärferen. Die jungen Schlüge bedürfen des Schutzes vor dem Begehen und Behuten Der Sichtfhlag Fann bei autem Boden bid auf die Hälfte bei einer Höhe der Pflänzchen von 1 Fuß, bei waniger gutem trockenen Boden fchon im sweiten Spätjahre nach gefchehenem Aufſchlage, aber nicht fo ftarf, vorgenommen werden. Im testen Salle hilft man fpäter noch nad. Der Abtriebsichlag findet, wenn der Lichtichlag gehörig vollendet ift, bei 'einer Höhe ded Aufſchlags von 2—A Fuß Statt, Die Durchs \ forfiungen fonnen mit dem 25 — 50fen Sabre beginnen und alle 12 — 20 Sahre wiederholt werden. Man Fann die Buche im Hochwalde aber auch mit Ahorn, Efhen, Eiben, Fichten, Weißtannen pflanzen. Für den Betrieb ded Nieders und Mittelwaldes der Buchen bedarf es hier Feiner befonderen Grundfäke, Ueber Buchenwaldungen f. m. dv. Geutter, Ueber Wachsthum, Bewirthſchaftung und Behandlung der Buchenwaldungen. Ulm 1799. GSaurauw, Beiträge zur Bewirtkfchaftung bucener Hochwaldungen. Göttingen 1801. v. Wisleben, Be handlung der -Rothbuchens Waldungen. Leipzig 1805. 2te Aufl. Hundeshagen Encyelopädie. J. $. 27. $. 112. Pfeil Handbud. II. 78. 244. 300. 408. Hartig Lehrbuch. II. Bd. I. Thl. Ir Adfchn. 1 — 38 Kay. — 2r Abſchn. 23 Kay. (ueber die Saat der einzelnen Waldbäume f. m. 2r Abfchn. Ze Abtheil. 78 Kay.) Beckmann, Bon der Holsfaat. I. 75—194 (von fämmtlihen Holzarten vermifcht die Saattegeln). dv. Kropff Syſtem und Grundfäße. I. S. 153 (Laubholzforſte). Hartig Joumat. I. 413. IL. 4. I. 2. Heft. Laurop Annalen. IV. Zah ° bücher. 1: 1. Deſſelben Hiebs- und Kulturlehre. $. 74. 120. Mofer Archiv. XXIV Stahl Magazin. I. Hundeshagen Beiträge. II. 2. N 2) Die Eiheln fammelt man im Sevtember, und bewahrt fie mit trodenem Sande vermenat an trockenen Plätzen, oder im Sreien mit Laub untermifcht auf. Ihre Saatjeit it aber der Herbſt; länger als bid zum Srübjahre, wo man fie auch wegen der Sicherung gegen Wafferfluthen, Thiere und Froſt erft gefäet hat, halten fie (ih nicht. feimfähig. Man färt fie entweder in Kinnen? weiche in lockerem Boden 6— 8, in 95 aber 12 — 18 Zoll tief aufgelockert ind und ——— —2 — 3 — Fuß auseinander liegen; oder in Platten, wobei man 10 — 12 Eicheln in A—5 Fuß von einander entfernte 1Y2 — 2 Fuß tiefe Pflanzlöcher von 1— 2 HAuadratfuß fteeft, nachdem der ausgeftochene Raſen unten bin gelegt und die untere Erde heraufgefültt it; oder durch dad Unterharfen, wobei man mit einer Hacke die Erde hebt und 2 Eicheln 3—4 Zoll tief in diefen Hackenſchlag wirft, wenn der Boden aut und locker iſt; oder endlich durch dad Stopfen,d. h. indem man mit einer Hohlfchaufel ein Ya Suß tiefes 2 — 2"/a Zoll weites Loch bohrt, zwei Eicheln hineinwirft und die Erde wieder zerfriimmelt "hineinzettelt. Man bedarf je. nach der Art und Weite der Saat 1: — 5 Scheffel Eichel. Aber fie dürfen ſeichter als %Y. Fuß nicht unter der Erde fein. Die Saat leider ſehr durch Maikäferlarven, Mäufe und Wild. Im Hochwalde, in welden fie ſich mit Buchen, Tannen, Ahorn, Hainbuchen und Kiefern gemifcht beffer noch als ‚allein befindet, follen fih im Befaamungsichlane die Bäume mit den Geitenäften faft berühren, wenn dev Umtrieb nicht hoch ift und dev Boden leicht Unkraut führt, ſonſt aber dürfen fie damit felbt 15 Suß auseinander ftehen. Bor dem Saamenfalle, der zur Beraamung benutzt werden foll, läßt man zur Reinigung ded Bodens von unkraut, Engerlingen u. dgl. und zur Auflockerung deſſelben Schweine in den. / x 291 Schlag. Der Lichtſchlag geſchieht ſchon im Winter nach der Beſaamung oder fpäteftend im zweiten Jahre. Der Abtriebſchlag kann ſcoön im dritten und vierten Jahre Statt finden. Eine Hauptdurchforſtung kann ſchon im 40ſten u > u tn ie Ei u un Wenn) Zip Yen HA a un ce ES Ale IZERN Sahre mit dem Stangenholze vorgenommen werden. Im Niedermwalde dient die Eiche zur Gewinnung der Rinde (Spiegelrinde). Go bildet fie die Schälwal— dungen von 12 — 18jähr. Umtriebe, welche auf guten Boden pr. Morgen 24 — 27 Centner Rinde geben follen. Man f. über Eichenwaldungen Singer, Anleaung von Eihhengärten und Pflanzung der Eichen. Nürnberg 1802. 2te Aufl, Saurauw, Ueber die Holz», beronderd Eichelfaat. Kiel 1802. Fuchs Lehrbuch, die Eiche zu erziehen. Wien 1824 Krünis Oekonomiſche Encyclopädie. Bd. X. Sundeshagen Encyelopädie. I. $. 28: 9 120. Pfeil Handbuch, II. 68. 253. 299. 359. 407. Hartig Lehrbuch. II. Bd. T. Thl. 1er Abſchn. 5— 95 Kap. 2e Abſchn. 18 Kay. Laurop Hiebs- und Kulturlehre. S. 94. 117. Deffelben Saprbücher, II. 1. Stabi Magazin. II. 105. IX. 16. Hartig Arhbiv. II. v. Kropff Syſtem und Grundfäge. I. 345. v. Gierftorpff. Inländ. Holzarten. I. $. 205 — 438. Y $. 239, 5 Fortſetzung. c) d. Birke; d) d. Erle; e) d. Pappel. . ec) Die Weißbirfe (Betula alba) erreicht ein Alter von 80—150 Fahren, eine Höhe von 60—80 Fuß und eine Dice von 2 Fuß. Ihre Fruchtbarkeit beginnt mit dem 30— 40ften Fahre, und fie kommt in jedem Fälteren Klima, 6000 Fuß über der Meeres- fläche noch fort, aber verfchwinder gegen Süden immer mehr, und fiebt einen frifchen Ichmigen Kiesboden. Gie eignet ſich zu Nieder- wald in kurzen Umtrichen, auch zu Mittelwald, aber nicht zu Kopfholz ), Leider fehr von Inſekten, hat einen jährlichen Zu- wachs von 20— 30 Kub, Fuß, und iſt als Schlagholz fchon mit 415—20 Fahre zu brauchen. Ihre Brennfraft it — 56, d) Die Erle (Alnus glutinosa vie fchwarge, A. incana die weiße) verhält fich faft ganz wie die Birke 2), Ihre Frucht- barkeit. beginnt mit dem A4often Fahre, dieſelbe kommt noch bei 3500 — 4000 Fuß über der Meercsfläche fort, liebt einen feuchten Boden, Wärme, feuchte Sommer, Niederungen, Thäler, Wiefen- ränder, leidet von Spätfröften, eigner fih zu Schnittholz vor trefflich, und iſt ald Bauholz bei fteter Näffe, 3. B. zu Rohren, Grundpfählen- fehr brauchbar. Ihre Brennfraft it — 57. e) Die Pappel (Populus nigra die fchwarze, alba die Gil- ber-, tremula die Zitter- -Bapper). erreicht felten ein Alter von 80— 90 Fahren, eine Höhe von 60— 80 Fuß, eine Die von 1% —2 Fuß, und ihre Fruchtbarkeit im 30— 40ften, Fahre, Als Baumholz ift fie mit 50, ald Schlagholz mit 20, ald Buſchholz mit, 8—10 Fahren zu brauchen, und verlangt einen humofen feuchten Sandboden, oder lockeren Fräftigen Lehmboden, und ein Faltes feuchtes Klima. Diefelbe ift als Waldbaum höchſt untergeordnet, und tft aut aus den Wurzeln ausfchlagsfähig, daher man auch 19 * über ihren Ertrag am Holzmaſſe nichts Beſtimmtes weiß, als daß fie mit dem 50 — 6often Jahre das Volumen einer 90 — 100jähr, Buche bat 3). a “ 4) Reißeit des Saamend Ende Auguſts, PER RC Anfang des Oktobers, je nad) warmer oder bergiger Lage ihres Standorted. Man fammelt ih, wenn die Zäpfchen bräunlich su werden anfangen. Man muß ihn luftig und dünn auss Le preiten und häufig ummwenvden. Er hält fich höchftens bis zum Frühling, weßhalb man ihn im Herbfte, noch befer ald im Winter auf. den Schnee, ausſäet. Derfelbe muß auf gut bearbeitetem. Boden fallen; daher pflügt man diefen öfters fchon im Sommer vor der Saat, wenn e5 lofal thunlih if. Der Saamen wird in weiten KRinnen oder Platten gefäet und — Ya Zoll untergebracht. Man reicht mit 2 Scheffel Saamen pr. Morgen aus, und fäet bei windfiillem Wetter. Im Hoc» walde, wo fie auch vorkommt, braucht nur alle 20 — 30 Schritte eine Saamen⸗ birke zu fiehen; denn die Birke pflanzt fih ſehr Teicht fort, obſchon fie eigentlich faft nie, ohne Unterbrechungen fortlaufende, große Beſtände bildet; da unter ihrem Schluſſe Unkräuter wuchern und die Pflänschen felbft nur bei großem Humusgehalte des Bodens frärtig auffchiegen. Im. Niederwalde gehen auch die Stöcke fehr gerne ein, weßhalb man auf dem Morgen immer einige Saamenftangen zur Bil dung neuer Stocde ſtehen läßt. Sie liefert ſo Berenveifig und Saßreife, wegen. deren Erziehung man die Beftände recht fchlieft, damit die Stangen fehr din und hoch werden. S. v. Gedendorf Benukung der Birfe: Leipzig 1800. Kropff Sytem und Grundfäse. 1. ©. 176. Laurop, Bom Anbau der Birke, Leipzig 1796. Gotthard, Eultur der Birfe. Mannheim 1798. Pfeil Handbud. I. 111. 256: 300. 372.. Hundeshagen Eneyelopädie. I. $..30. $. 259. 129. Hartig Lehrbuch. II. Bd. I. Th. Ar Abfchn. 108 Kay. Zr Abihn. 38 Kay, Mofer Arhiv. IV. 264. Hartig Journal. IA Stahl Magazin. I. 281. ' Laurop Annalen. V. 3. Deffelben Sahrbücder. I. 1. 2) Der Erlenfaamen reift im Oktober, wird aber erft im November geſam⸗ melt, weil der Nachtfroſt die Schuppen befer Öffnet. Man fammelt entweder den abgefallenen Saamen, oder Fnicht ihn ſammt den Zweigen ab, an welchen er hänat. Diefe hängt man dann zufammengebunden auf, damit fie an der Luft trocknen, und . drifcht fie aud. Der Saamen hält fih dann 1: Sahr lang in Gäden. Man fäet ihn im Srühling auf nicht ſtark gelockertem Boden, weil er. durd das Auffrieren sehr leidet. Da er in Brücern von mäßiger Seuchtigfeit am beiten aufgeht, fo fommen einzeln ftehende einfchaftige Brucharäfer, nachdem fie, gefchnitten find, dem Schuse der Erienfaat fehr zu Statten, und man bedarf fie einen” Morgen dann nur 6— 8 Pfund Saat, Sf der Boden fehr benarbt, dann ſchält man den Raſen Teicht ab, ehe man ſäet. Im Hochwalde ift für fie ein Saamen- und Lichtfchlag nicht feicht vortheilhaft.‘ Man ſchlägt den ganzen Beftand daher ab, wenn in einem guten GSaamenjahre der Saamen aussufallen anfängt. Das dann zugleich aufs wachſende Gras wird hierauf im Vorſommer forgfam abgefichelt. Im Niederwalde gibt die Erle bei 40jähr. Umtriebe ein brauchbares Spälterholz. Drüber hinaus kann der Umtrieb, felbft bei einer 20 jährigen Durcdforftung bei dicken Schlage, nicht ohne Mangel in der Erneuerung der Saamenftöce getrieben werden. Leber: haupt .ift ein kurzer Umtrieb im. Holzertrage vortheilhafter, als ein langer. Die Abfuhr des gerfchlagenen Holzes ift fchwer wegen des unficheren Bodens, und das Anffesen im Bruche muf auf Unterlagen gefhehen: S. Gedanfen über den Anbau des Erlenholzes. Leipzig 1797. Bivern, Ueber die Erien und deren Behandlung. Danzig 1819. Hundeshagen.Encyclopädie. 1. $. 31. 259. 130. Pfeil Hand. II. 118: 258. 301.\ 375. 410., ©. Kronff Syſtem und ———— I, 192. Stahl Magazin. V. 1. 4. XI. 88, 3) Man pflanzt die Pappeln durch Stecklinge fort, braucht dazu 1 2jähtige Zweige, und fest fie in der Regel in Alleen. Am dieſe GSteclinge vor dem Pap— X pelbohrer (Phal. Bombyx Terebrai) zu ſichern, der feine Eier an den Stamm legt, fol man fie mit einem dünnen Brei von Lehm beftreichen. Pfeil Handbuch. U. 104. 413. Hundeshagen Encyclopädie. I. $. 284. $. 33. x 293 . 8. 240. Sortſetzung. ) d. Hain buche; g)d. Ahorn; h) d. Nüſter; | i)d. Eſche. f) Die Hainbuche (Weifbuche, Carpinus Betulus) erreicht ein Alter von 100— 200 Fahren und drüber, eine Höhe von 40 bis 60 Fuß, eine Dicke von 1, Fuß, und ihre Fruchtbarkeit mit dem 4often Fahre. Diefelbe Fiebt ein mäßiges feuchtes Klima, it em— pfindfich gegen Hitze und Trockniß, erträgt Aber die größte Kälte. Im Gemiſche mit Buchen Fommt fie vor, beſonders im Nieder- walde, und verlangt einen frifchen fühlen Boden, Div Ausfchlags- fähigkeit derfelben ift ſtark und dauert ſehr lange. Gie gibt mit 80 Fahre Baumholz, mit 30—35 J. Schlagholz; und mit 10—12 3. Buſchholz. Ihr Volumenertrag ſteht etwas unter jenem der Buchen, man zieht ſie aber am beſten als tiefen Stockausſchlag und Wurzelbrut. Die Brennkraft ihres Holzes iſt — 107. 8) Der Ahorn (Maßholder, der gemeine, Acer pseudo- platanus, der Spisahorn, A. platanoides, der Fleine Spikahorn, ‚ A. campestre) erreicht ein Alter von 150— 200 J., eine Höhe von 80 Fuß, eine Dicke von 2—3 Fuß, und feine Fruchtbarfeit < im 40— 50ften Fahre. Er kommt noch 5200 Fuß hoch über der Meeresfläche fort , verlangt eine Lage gegen frifche Mitternacht- feiten. und einen humofen, nicht bindigen Lchmboden, wächst im Gemifche mit Buchen, beionders im Mittelwalde und auf Höhen im Erlenbruche, und Liefert ein befonders hartes Nutzholz. Seine Brennkraft iſt = 115, N | h) Die Ulme (Rüfter, Ulmus campestris) wird 200 Fahre alt, 100 Fuß hoch und 3 Fuß dick, und im 5often Fahre frucht- bar. Sie kommt im füdlichen und weftlichen Deutſchland, gewöhn— lich aber nur eingefprengt in den. Laubholzwaldungen, vor; ver⸗ langt einen frifchen, tiefen, bumusreichen, nicht zu feiten Boden, ein mildes, befonders See⸗Klima; und eignet ſich namentlich als Oberholz in den Mittelwäldern mit Buchen, Hainbuchen, Ahorn, Efchen u. dgl. Ihre Ausfchlagsfähigkeit iſt reichlich und lange dauernd am genzen Stamme, doch aber paßt fie nicht gut zum Kopfholzbetriebe. Sie Liefert Bau- und Brennholz von 87 Brennfraft, - i) Die-Efche ( gzemeine Fraxinus excelsior) wird 100 J. alt im Hochwalde, und 30 J. im Niederwalde, fo hoch wie Die anderen Laubholzbäume, 2% —3 Fuß did, und mit dem 20 big 5often Fahre fruchtbar. Sie will eine gefchügte Lage und einen feuchten, lockeren, bumusreichen Sandboden, paßt hauptfächlich 294 aber zu Mittel- und Hochwald, findet fih im Gemifche mit Buchen, und Tiefert befonders gutes Nutzholz. Die Brennfraft ift = 101 1), 1) Keiner von diefen Bäumen kommt für fih als Waldbeſtand vor, fondern immer untermifcht mit anderen. Daher iſt eine befondere Behandlung derfelben niht zu erwähnen. Es reift der Saame ded Ahorn am Ende des September, der Ulme am Ende des Mai, der Eſche am Ende Dftoberd, und der Hainbube eben dann. Man fammelt ihn entweder durch Schütteln,. Streifein u. dgl. oder durch Abzwicken der Äußertten Zweige, die man dann sufammenbindet: und trocknet. Derfelbe muß luftig aufbewahrt, häufig umgeſtochen werden) und häft fi kgum ein Jahr. Beſonders Leicht verderblich. ift der Ulmtenfaamen. Es geſchieht die Saat des Ahorn entweder »fogleich im Spätjahre oder im nächfien Srühiahre, jene ‚der Ulme im Suni noch, jene der Efhe noch im November oder nächſten Srühs jahre, ebenfo wie jene der Hainbuhe. Man bedeckt den Ahornfaamen bis 142 Zoll, den Eichenfaamen 1 Zoll, den Hainbucheniaunen Ya— i Zoll tief mit Erde, den Ulmenfaamen vermengt man blos mit derfelben. Es find an Ahornfaat 42 — 18 Prund, an Ulmenſaat 6— 8 Pfund, an Efchenfaat 30 — 40 Pfund, und an Hainbuchenfant 25—40 Pfund pr. Morgen erforderih. Man f. darüber Pfeil Handbuch. II. 367 — 372. 8699. 125. Hundeshagen Encyelopädie, 1. $. 32. 34 — 37. v. Syoned, Anbau der fpisblättrigen Ahorne. "Mannheim 1800. Schmitt, Ersiehung des Ahorn. Wien 1812. v. Werneck, Anleitung sur Ahornzuct. Marburg 1815. Lauro» Annalen. II. 2. IIL 7. Hartig Jour⸗ nal. I. 3. III. 2 (Hainbuche). Spitz, Erziehung der Ulme. Erfurt 1776. Stahl Magazin. VL 207. XI. 73. , FERN 8. 241. 5 Sortfehung. k) d. Linde; 1). d. Weide; m) und anderen. " _ &K) Die Linde (Tilia europaea, die Sommer-, T. cordata, die Winterlinde) wird felbft über 800 Fahre alt, fo hoch und die wie die Eiche, und mit dem 30 6oſten Fahre ‚fruchtbar. Sie fommt in ganz „Deutfchland vor, aber ald Hochholz nur einge fprengt in Wäldern, Tiebt einen feuchten Grund, und kommt auch im fandigen Lehmboden fort, aber nicht auf ſtrengem Thonboden und eifenhaltigem Moorgrunde. Sie eignet fich vorzüglich zu Schlag- holz, ald welches fie mit 20—25 Fahre, während fie ald Baum hol; mit 60—80 Fahre genommen werden fol. Dieſelbe iſt bis ins fpäte Alter ausſchlagsfähig. Die Brennkraft des Lindenholzes iſt zwar ſehr gering, aber ſie dient zu Schnittholz. Der Saame reift im Oftober, N) 1) Die Weide, nämlich die Baumweide (Salix alba die Weif-, Sal. fragilis die Knack, Sal. pentandra Zorberr-, Sat. amygdalina Mandel-, und Sal. vitellina Gelb - Weide), 'unter deren Arten die zwei Erften am vortheilhaftetten find, kommt in Deutichland meiftens in Niederungen von gemäßigtem Klima in feuchtem und naffem Boden vor, “Sie find für den Forfibau ei- gentlich von feinem Werthe, obfchon fie für die Landwirthſchaft in holzarmen Gegenden mefentliche Vortheile geben, indem fie‘ als ) Kopfholz Sehr fchnell auf Stellen wachfen, die man nicht Leicht auf andere Art benusen kann. Als Niederwald, felbit bei nur 12 bis - Asjährigem Umtriebe, bat fie jene Bortheile nicht. Sie wird durch +2 Bjährige Stecklinge fortgepflangt, die man, zum Schutze gegen die Vertrocknung des oberen Bodens, fehr tief, Dis zu 2 Fuß und drüber, eingräbt, weßhalb fie bis 3 Fuß lang fein müſſen. Die Pflanzung zwifchen dem Auguſt und Mai ift nicht ſchädlich 1). m) Die anderen, für den. Forfibau aber höchſt unwichtigen, Waldbaͤume find die Eberefche (Sorbus aucuparia gemeine, — domestiea zahme, und hybrida der Bogelbeerbaum), die Birne (Pyrus Pyraster gemeiner Birnbaum, P. malus Apfelbaum;, P. aria Mehlbienbaum, P. torminalis Elzbeerbaum), die Bogel« firfche (Prunus avium), die Traubenfirfche CP. padus). 41) Ueber die Weide f. m. dv. Keitter, Anbau und Erhaltung der Saatweide. Stuttgart 1798. Beife, Behandlung der Kopſweide. Rudolstadt 1804. Bivern, Behandlung und Benugung der preußifchen Weidenarten Danzig 1804. Mofer Archiv. WA. Stahl Magazin. II. 275. Wedekind Zahrbücer. Heft 5, a X 8. 212, N 2) Anbau der Laubholzfiräuder. Die wichtigeren Gefträuche diefer Art find folgende: Der. Hafel (Corylus avellana), die Faulbeere (Rhamnus frangula), der. Schlehendorn (Prunus spinosa), der Weisdorn (Crataegus oxyacantha), die Hülfe (Jlex aquifolium), der Hartriegel.(Cor- nus sanguinea), die Strauchweiden (Salix helix Bach-, Sal. viminalis Korb-, S. aquatiea Waſſer⸗, S. caprea Saal-Weide), die Himbeere CRubus idaeus), . die Befenpfrieme (Spartium scoparium), der Färberginſter (Genista tinetoria), die gemeine Heide (Erica vulgaris), die Heidelbeere (Vaceinium myrtillus). Das ‚Charafteriftifche bei ihmen ift, daß fie fich fowohl durch . Sproſſen ald auch durch) Saamen fortpflanzen, nach Abnahme des Stockes wieder frifch treiben, den Boden dicht ‚überziehen und be— fchatten. Daher ſind fie ald Forftunfräuter nur zu vertilgen, wo fie dem beſſeren Betriebe anderer Baumarten hinderlich find. | U. Bon dem Nadelholzbaue $. 243, 1) Anbau der Nadelholzbäume. a) Der Kiefer; b) der Tanne; c) Fichte; d) Lärche; "He Kadelhölzer find von der größten Wichtigfeit wegen ihres fehneilen Wachsthumes, wegen ihrer Einwirkung auf Verbeſſerung 296 des Bodens, wegen ihrer Tauglichkeit zum Anbaue von Blößen und wegen ihres Gebrauches zu Bau-, Bretter- und Spaltholz. Es gehört hierher: a) Die Kiefer (Pinus sylvestris). Sie erreicht, ein Alter von 200 Jahre, eine Höhe von 120 — 130 Fuß, eine Dicke von 3—4 Fuß und ihre Fruchtbarkeit im 20ften Fahre, Diefelbe kommt 6000 Fuß über der Meeresfläche noch fort, und in reinen Beftänden vor, verlangt einen feuchten, tiefen, bumusreichen Bo- den, und verträgt jedes Klima. Ms Brennholz ift fie mit 60 bis 80 Fahren, als ſtarkes Bauholz; mit 100— 120 Fahren schon brauchbar, und gibt einen jährlichen Holzzuwachs von 4-— 80, aber im Durchfchnitte einen folchen von 20 — 60 Kub. Fuß 1), Die Brennfraft ihres Holzes i HR; bh) Die Weiftanne (Tanne, Pinus abies). Sie fommt zu einen Alter von 300—400 Fahre, einer Höhe von 180 Fuß, einer Die bis 8 Fuß und zur Fruchtbarkeit mit 50—60 Fahren. Man findet fie noch 6000 Fuß über der Meeresfläche. Sie wächst in reinen Beftänden und im Gemifche mit Rothbuchen und Roth— tannen, verlangt einen lockeren frifchen nahrhaften Boden,. ein mehr feuchtes Klima, verträgt fich aber nicht mit einer zu fonnigen Lage. Ihr Holz, zu Brett- und Bauholz fehr tauglich, iſt fehr fein und zähe und hat eine Brennfraft — 70, Beſonders gut iſt fie als Stockholz 2). c) Die Rothtanne (Fichte, Pinus picea). Sie erreicht ein Alter von 200— 300 Jahren, eine Höhe von 4850 Fuß, eine Die bis zu 6 Fuß, ihre Fruchtbarkeit mit 50 — 60 Fahren und kommt 5500 — 6000 Fuß über. der Meeresfläche fort. Man finder fie in reinen Beftänden und im Gemifche mit Buchen und Weiß- tannen , verlangt einen frifchen tiefen Fräftigen Boden, geſchützte Mitternachtfeiten zu ihrem Standorte und erträgt Feine Hitze. Zu Bau⸗ und Brennholz, aber nicht für feine Holzarbeiten, iſt fie brauchbar ). Die Brennfraft ihres Holzes iſt — 78. . d) Die Lärche (Pinus larix). Sie wird bis 200 Fahre alt, 80100 Fuß hoch, 2—3 Fuß did, und fchon mit dem 6Sten Sabre fruchtbar, und fommt im Norden am beften 1200 — 2500 Fuß über der Meeresfläche fort: Sie verlangt einen tiefen frifchen kräftigen Lehmboden und erreicht auch auf humoſem Sandboden ein Alter von 60 Jahren 4), Die Brennfraft des Larchenholzes it — 1) Man fammelt die Saamen zwiſchen dem November hab; März, und fann fie, im Schuße gegen Luft und Sonne, 1 Jahr lang aufbewahren. Sind fie aber ausgeklengt , fo halten fie ſich 3—4 Jahre lang. Man ſäet im Srühjapre, ent — en ee ET u m EINER « weber * Zavien oder ausgeklengt, entweder in die Pflugfurche oder in Hackenlöcher und ⸗Rinnen, oder, in das ſchon etwas hervorgewachſene ‚Getreide, Wenn die Zapfen aufzufpringen anfanden, ſo müſſen fie gewendet werden. ' Dieß geſchieht zugleich durch dad Kehren mit einem ſtumpfen Befen, damit die Saamen ausfallen. Dieſe aber werden höchſtens 1 Zoll bob mit Erde bedeckt, und man bedarf für 4* Morgen höchſtens 6 Scheffel Zapfen oder 6 Pfund guten Saamen. Sie eignet ſich 6108 zum Hoch walde. Im Saamenichlage find die Mutterbäume 12— 15 Fuß auseinander zu ftellen, um Ys — Yz der Fläche zu beſchirmen; denn freier Stand | iſt ihm nicht gefährlich. Der Lichtſchlag erfolgt ſehr ſtark nah geſchehenem Anfluge ſogleich und der Abtriebsſchlaa dann, wann die jungen P Pflanzen 1 Fuß hoch find, die Durchforſtung beginnt ſchon mit dem 20 — 25ften Sahre. "Man ſ. Hundess hagen Encyclopädie. I. $. 45 — 49 ( Botanif der Nadelhöer).. $. 132 — 154, ‚cHochwalde derielben). Pfeil — II. 147. 258 (ebenſo). 378 (Saat). Hartig Lehrbuch. TI. Band. Theil. Ar Abſchn. 11 — 168 Kap. (ebenfo). v. Sponeck, Ueber unſere — in Hinficht auf Hiebsbeſtellungen. Marburg 41815. d. Kropf Syſtem und Grundfäge. I. 113. Lindenthal, Verſuch über Kiefernfaaten. Sranfrurt a. d. D. 1800. Kaepler, Anbau und Benutzung eines SKiefernwaldes. Leipzig 1798. Hartig, Kultur der Waldblößen. Berlin 1827. Mofer Archiv. IV. 244. XVLA. Hartig Spurnal. I. 2. Archiv I. — IV. Pfeil Krit. Blätter. IT. 2. Laurop Annalen. IV. 4. Hundeshagen Vi träge, 11. 30. Laurop Hiebs + und Kulturlehre. $. 110. 2) Der Saamen wird am Ende Septembers und Anfange Hftobers reif. Hat man ihn geſammelt und ausgeftengt, fo muß er noch durch das Gieb, gereinigt werden, ehe man ihn ſäet, was am beiten noch im Spätjahre geſchieht. Man füet ihm nur auf hinlänglich geſchützte Waldblößen im Sreien, fonft aber nur in PM lanzsärten, weil ihr Aufkommen anders zu fehr gefährdet iſt. Aus diefen verfest man fie in entſprechende Miſchbeſtände. Man kann fie aber auch in alte Beftände ſäen, wenn man die Unkräuter zu vernichten weiß. An den alten Bäumen haut man im dieſem Salle die unteren Aeſte ab, hackt die Erde auf und bringt den ‚ Saamen 1—1!/; ZoU tief unter. Fir den Morgen vechner man 40 Bd. Saamen, weit die Weißtanne gerne dicht ſteht. Der Saamenfhlag ift ungefähr: wie bei der Buche; der Lichtſchlag aber dichter, weil die Weibtanne den Schatten gut erträgt; endlich ift der Abtriebsſchlag ebenfalls wie bei der Buche zu machen. Die Durchförftung darf erft mit dem 40ſten Jahre beginnen und nur alle 15. Jahre wiederholt werden. ©. Laurop Hiebs: und Kulturlehre. $. 103. Derfelben forfiwif. Hefte. Nürnberg 1828. 25 Heft. 3) Reife und Sammeln de3 Saamens wie bei der Kiefer. Man fäet bloß ausgeklenaten Saamen, und zwar im. Frühjiahre, wenn feine Srofte mehr zu ers warten find, und fein Vogelfraß mehr zu fürchten if. Die Pattenfaat ift vor zusichen, weil die Fichte diefen Stand von Natur liebt, und man macht Platten von 1 bis 3 Quadr. Fuß in Entfernungen, jelbft von Ya Ruthe, indem man dem Wafen volltändig ausreift, und zum Schutze der Pflänzchen gegen Süden aufjest. Man braucht je nah den Aufleren Umſtänden S— 20 Prund Saamen. ' Doch aber iſt die Pflanzung auch bei der Fichte ſicherer als die Saat, weil dieſe fehr durch Ausfvieren und Thierfraß Leider. Ale Nudelhölzser, befonderd aber die Sichten, feiden ſehr durch Windbruch. Daher jucht man fie nicht blos in der Lage des Beftandes, ſondern auch durch den Hieb davor zu fchüsen. Es ‚aibt daher für fie folgende eigenthümfiche Hiebsmethoden: a) Der Kahlſchlag, bei welhem man die Schläge in der Richtung von Nordoſt nach Südweſt in Etreifen anlegt, die nicht länger als der höchſte Stamm des Schlages find, alddenn bei einem zu ers wartenden Saameniahre dad Holz kahl abtreibt, und zur Erfeichterung der Beraamung den Boden aufreißt; b) der Wechfelfchlag (Keſſel- oder Eouliffens bieb), der als ein SKahlfchlag 'erfcheint, bei welchem man immer zwiſchen zwei aleichzeitigen parallelen Kahlichlägen einen‘ gleichen Streifen Baumholz ftehen läßt, umd erft abtreibt nach der Bildung des Anfluges, welcheb Lestere mun ohne Schaden thun kann, da auch die Gouliften befaamt find; ec) der Beſaamungsſchlag in dem Sinne wie bei den anderen Hölzern; bei ihm wird der Saamenſchlag ungefähr wie bei den Buchen gehalten, der Lichtſchlag 2 — 3 Jahre nach geichehenem Anfluge 298. vorgenommen und bis sur einfüßigen Höhe der Pflänzchen fortgefegt, worauf dann - der Abrriebsichlag eriolat. Die Durchforftungen Fünnen ſchon mit dem 30ften Jahre beginnen. Man f. Hundebhagen Eneyclopädie. J. $. 140—148. Deffelben Beiträge. I 1. NM. 4. Mofer Archiv. V. 62. 251. Hartig Youenal, I. 1. Archiv. III. 4. Laurop Annalen. VI 4. Jahrbücher. L.3. IL. 1.!m 4. Breit Krit. Blätter. IM. 1, IV. 2. VW. 1. Laurop Hiebd + und Kulturlehre. $. 105, v. Sierstorpff Inländ. Holzarten. II. Thl. ’ 4) Man fammelt den Saamen am beften im Sebruar und März, weil man ihn dann am beften ausflengen Fann. Er Hält ſich 2— 3 Jahre lang. Die Erzies hung in Culturen it der Saat ind Sreie vorzuziehen Man ſäet ihn aber in Platten, die 6— 8 Fuß von einander abliegen, und baut dazwifchen Fichten. Die "Saat geſchieht im Mai auf lockeren Boden feicht. Am folgenden Jahre darf man den Erwachs fchon verfegen. Zur Saat in Nillen braucht man fir die Culturen pr. Morgen 8— 10, im Freien nad obiger Methode blos 1 —2 Pfund Saamen. Ueber ihren Hochwaldbetrieb fehlt 8 an Erfahrungen. Man ſ. aber Hoeck Ev siehung des Lärchenbaums. Nürnberg 1797. Mofer Anbau der Lärchen. Hoff 1799. Draid Abhandl. von Lärchenbäumen. Ulm bei Stettin 1801. Lemke, Ueber den Lärchenbaum. Hannover 1828. Kaſthofer Bemerkungen auf einer Alpenreiſe. Sa85. 111. 143. Deſſelben Bemerkungen über die Wälder der Berner Alpen. S. 13 (weil die Lärche dafeloft vorzüglich gebaut wird). Hartig Journal. IT. 1. Archiv. I. 4. Hundeshagen Beiträge. II. 2. Wedefind Jahrblücher, 68 Heft. - Preis Krit. Blätter. V. 1. PT 9 2) Anbau der Nadelhoͤlzſtraucher. Obſchon ſich dieſe weder durch Anzahl noch beſondere ſchaften, als durch die größere Reproductionskraft von den Nadel— holzbäumen auszeichnen, ſo müſſen fie hier doch genannt werden. ‚Sie find der Wachholder (Juniperus .communis) und die —2 Eibe (Taxus baceata). x Zweites Stüd, Die Hain: oder Enfigastenbautehre ’ $. 244. a. Unter dem Luſtgartenbaue oder der adt,ß———— nerei verſteht man die Anlage und Unterhaltung von ſolchen Gärten, in welchen man blos des Vergnügens halber ganze Land— fchaften und einzelne Anfichten im Kleinen darftellen will, Aus dem Gebiete des Planzenreiches werden darin größtentheild euro» päifche und. außereuropäifche Waldgewächfe, obgleich auch mit Slumen und Obſtbäumen untermifcht, gepflanzt. Darum gehört fie in die Forſtwirthſchaft und nimmt in derfelben eben die Gtel- Yung ein/ welche auch die Blumen-, Küchen- und Obſtgärtnerei in der Landwirthſchaft einnimmt. Dieſelbe iſt die Forſtwirthſchaft in der höchſten Veredelung und Feinheit. Sie ſoll das Ohr durch den Geſang der Vögel und das Auge durch plaſtiſche Darſtellung 299 K Natur, im Ideale aufgefaßt, ebenfo ergösen, als der Fantaſie ahrung und Schwung geben, dem Gemüthe in einer Stimmung entfprechen oder eine neue hervorrufen. Es wetteifern in ihr die Malerei, Bildnerei und die Banfunft dermaßen, daß fie mit Recht im das Gebiet der bildenden Künfte gehört, Diefe drei Künfte und die Gärtnerei find ihre Hilfswiffenfchaften. Sie ſelbſt aber iſt als Kunſt fchon fehr alt, denn fchon die älteſten, und befannten, Völker haben ſie in hohem Grade beſeſſen 1), 1) Zur giteratur: Die Lehr: und Handbücher der Gartnerei cs. 183.2, A insbefondere aber Loudon Encnelopädie ded Gartenwerend. I. 1351. Noiſette Handbuch der Gartenkunft, überfest von Gigwart. I. 89. 1, Thl. III u. IV. Bd. Mesger Gartenbud, ©. 336. Leibiger, der Gartenbau. IV. Bdchn. 1832. J Allgemeine Grundſätze. S. 245, dDie Allgemeinen Grundſätze des Luſtgartenbaues find: 1) Kene der Land- und Forfiwirthfchaft, wie fie bereits oben angegeben find und hier nicht wiederholt zu werden brauchen, Sie treten aber. auch mit einer Eigenthümlichkeit hier auf, in fo ferne als man bei der eriten mechanifchen Bearbeitung oder Geftal- tung des Bodens fchon auf die befonderen Anlagen Rückſicht neh⸗ men muß. 2) Jene der genannten Künſte, wie fe das Schöne in ei nen manchfaltigen Idealen nach dem allgemeinen Prinzipe der Aeſthetik Darzuftellen — Darin entſcheidet das Genie und der gute Geſchmack, welche ſich über dasjenige ausbreiten, was als Grundcharakter des Ideales einer Zeit ſich dargeſtellt hat. So wie die Alten als Grundcharakter ihres Ideales die Ruhed (das Tragiſche) erkannten, ſo ſcheint im der neueren Zeit derſelbedin der Bewegtheit (dem Romantiſchen) zu liegen. Aus Beiden iſt die Steifheit und ——— verbannt, oder ſollte es wenig- ſtens ſein. In der Geſchichte jeder Kunſt erſcheinen aber Abſchnitte, in welchen man ſich im wahrhaft Unäſthetiſchen bewegte, und es iſt zu bedauern, wenn ſich dieſes zu einem ſogenannten Style einge— bürgert hat. Auch in der Luſtgartenkunſt iſt dies geſchehen, ſo daß man jetzt den geometriſchen und den natürlichen Styl unter— fcheidet. Jener, auch altfranzöfiicher Styl genannt, unterwirft das Wellenförmige und unregelmäßig Manchfaltige in der Natur der -geomerrifchen Eonftruftion, und den frifchen Wuchd des Baum— ſchlages zu Dächern, Kronen, Gebüfchen u. ſ. w. der Gartenfcheere, 300 gerade fo wie man die natürliche Farbe und den ungesiwungenen Fall des Haupthanres dem Puder, Wachs und der GScheere deB Friſeurs unterwarf, und es entſtanden jene langweiligen, geifter- tödtend regelmäßigen, ebenen Gärten. Der andere Styl nimmt fich aber old Vorbild die Natur, und fucht ihre Formen in mög-. lichiter Achnlichkeit ohne Zwang im Ideale darzuftellen. Er ift jest der herrſchende. a } II. Befondere Grundſätze. $. 246. - Auch die Gefondeien Grundfaͤtze und Regeln der Luſtgartenkunſt zerfallen in zwei Hauptſtücke. Sie find folgende; 1) Die Pflanzung der Luftgcewächfe Auch hier muß jede Pflanze nach ihrer natürlichen und wirthichaftlichen Eigen- thümlichkeit behandelt werden. Auch bier Teiten die an mehreren Drten fchon angegebenen Regeln. Allein es ift unnöthig, fie hier zu wiederholen, und der Naum zu befchränft, um die Lufigarten- pflanzen bier anzugeben, noch viel mehr, um die Eigenthümlich- keiten ihrer Behandlung zu lehren 1). 2) Die kunſtgerechte Anlage des Bildes im Ganzen und in den einzelnen Parthien. a) Das Erfte ift, fich eine ‚rechte Weberficht des für die Gartenanlage beftimmten Feldes zu verſchaffen; Died gefchieht Durch Zeichnung „der NRevifion eines Planes, unter Berückfichtigung der chemifchen, mechanifchen und Fimatifchen Berhältniffe der Bodenfläche. b) Das Zweite ift die Berücfichtigung des Zweckes der Anlage und der Profa der auf- zuwendenden Geldmittel,. Zu den Privat Luſtanlagen find die Landgüter, Billen, Maiereien, Sommerhäuſer u, dal. ſehr paffend, Zu Öffentlichen Luftanlagen gehören nicht blos die varte für Fußgänger oder Reiter, Boulewarde, öffentliche Plätze in den Städten, ſondern auch botaniſche Gärten. c) Das Dritte iſt die Verfertigung eines Planes, wonach die Projektirung, Rivellirung u. dgl, vorgenommen wird, Dies iſt ſehr ſchwierig, weil hiervon die ganze Anlage abhängt, und es darauf ankömmt, über die Fläche ſo zu difponiren, wie es ihre Natur mit fich bringt. d) Das Leste iſt endlich die. Ausführung deſſelben. Indem man alles Ent- ftellende ventfernt, muß man zugleich. darauf fehen, die Gehölze und Gebüfche, die Gebäude jeder Art, die Waferparthien, die Teiche, Thäler und Hügel, und die Felfenparthien fo anzulegen, daß fie als Bild nicht blos einen fchönen geuppirten Aublick mit Bor» und Hintergrund darſtellen, ſondern felbit auch, wenn man 301 ii ihnen verweilt, fchöne Nah- und Fernfichten gewähren. Jede ſpeziellere Regel iſt hierfür faſt unmöglich, und die Studien dazu kann man nur an der Natur ſelbſt machen. 9 Man ſtellt ſich sum Behufe der leichteren Benutzung die verichiedenen Ges ſträuche und Bäume vorher am beſten in Bezug auf Höhe, Farbe, Blüthe und Ausdauer in Klaſſen (Catalogen, Regiſtern) zuſammen, um ſich fo die Wahl zu erleichtern. Solche Zuſammenſtellungen finden ſich z. B. bei Metzger Gartenbuch ©. 353 — 363, bei Loudon an verſchiedenen Orten, und bei Andern. 838weiter Abſatz. Die Wildbahn- oder Jagdlehre. RUN $. 216. a. Unter diefer verftcht man die Lchre von den Grundfägen und Regeln von der Haltung (Bahn), Pflege CHegung) und dem Fangen oder Erlegen (Jagd) der Wildthiere in Wald und Feld. Sie ift wichtig theils als eine fehr einträgliche Benutzung des von der Natur dargebotenen Wildes, theils ald Schu gegen die Be— fchädigung der Wälder, theild als Mittel gegen die Verheerungen der Felder durch großes Wild. Die allgemeine Wildbahnlehre, obige Lehren mit Bezug auf alle verfchiedenen Wildgattungen zufam- mengenommen vortragend, kann alfo auch nur obige drei Mbfchnitte erhalten, worauf dann die befondere diefelben je nach den ein⸗ zelnen Wildgattungen modificirt 1). i 4) Bechftein, Handbuch der Forſt- und Jagdwiſſenſchaft. Ir Thl. in 3 Be, Nürnberg 1801 — 1806. Neue Ausgabe in V Bon. (Zoologie, Technologie, Zucht, Jagd und Anatomie) von Laurop. Erfurt 1818 — 1822. Orphals Jägerſchule. Leipzig 1806 u. 1807. III Bde Boſe, Wörterbuch der Sort; u. Jagdwiſſenſchaft. Herausgegeben von Leonhardi. Leivsig 1808. II Bde. CI. Sorfiwiffenfchaft, I. in 2 Thle. Sagdwifrenich., und IH. Sifcherei, jeder wird auch beionderg verfauft). Hartig Lehrbuch für Jäger Tübingen 1822. II Bde. Ate Auflage. Aus dem Winfell, Handbuh fir Jäger. Leipzig 18318 — 1322. 2te Auflage. III Bände, Seitter Sandfatehismus. Ulm 1816. * Erſtes Stück. Allgemeine Wildbahn: oder Jagdlehre I. Bon den Wildbahnen im eigentlichen Sinne, $. ar. 1) Freie Wildbahnen. Man verftcht unter einer Wildbahn denienigen Theil einer Dodenfläche, auf welchem das Wild gehalten wird. Der Wild- Hand aber iſt die Menge von Wild, welches fich auf einer Wild- 302 bahn befindet. der das Verhältniß diefer Menge zur Wildbahn. Das fih auf einer Wildbahn aufhaltende eßbare Wild heißt Standwild. Fe nach dem Umitande, ob der Wildftand im freien Balde oder in gefchloffenen Revieren — wird, gibt es gt gende Wildbahnen: 41) Freie Wildbahnen (Wildſtände). Bei ihrer Anlage hat man folgende Umſtände zu berückſichtigen: a) die Lage und ſonſtigen, die Erhaltung des Wildſtandes betreffenden Eigenſchaften des Waldreviers, wo ſie angelegt werden ſollen. Denn nicht überall hält ſich jedes Wild gerne auf. Manches bleibt ſo ziemlich auf einer Fläche beſtändig (Standwild); Manches trennt ſich nach Jahreszeiten von dem vorigen Stande (Wechſelwild); Manches durchzieht gewiſſe Gegenden nur auf den Wanderungen im Früh— ling und Herbſte (Strichwild); endlich hat Manches zur Winters- zeit feine Unbeftändigfeit im Stande (Zugwild), In Bezug auf die Plätze, mo fich das Wild auf diefe Weife zeigt, unterſcheidet man das Wald-, Feld-, Sumpf- und Waſſerwild. Das Klima, die Nahrung (Aeſung) und die Feinde beftimmen das Wild zur Beibehaltung und Veränderung feines Standes. b) Die Schäd- Fichkeit der Wildftände Die Wildftände dürfen nicht fo an- gelegt werden, daß der durch fie in Feld und Wald angerichtete Schaden den von ihnen ‘gewährten Nutzen überfteigt, oder über haupt im einen oder anderen Betrachte erhebliche Nachtheile für andere Eigenthümer entftchen. Wildftände von Zug- und Strich— wild, von Raubwild, und von wenig oder gar nicht nusbarem Wilde find daher nicht zu halten, Bei den anderen Gattungen und Arten Fommt es auf Anzahl, Hegung und Jagd an, c) Das Alter und Gefchlecht der zu hegenden Wildarten. Dieſer Um— ftand und das Verhältniß, in welchem Jung und Alt, Weibchen und Männchen gegeneinander der Zahl nach geftellt fein müfen, ift nach Gattung und Art des Wildes verfchieden. d) Die Stärfe des Wildftandes im Ganzen nach der Bahn und im Einzelnen nach den unter b. und ec. angedeuteten Umſtänden. Die fer Umſtand bezieht fich eigentlich nur auf das Standwild, und der anzurichtende Schaden ift, wenn fich das Wild vermehrt, Die Richtſchnur dafür, weil fich diefed nur dort und fo weit vermehrt,‘ wo und als es Aeſung findet. Die Stärke des Wildſtandes wird alſo nach der Oertlichkeit des Jagdrevieres, nach der Holzart, nach der Bewirthfchaftungsweife des Waldes, nach den Wildarten, die gehegt werden follen, nach dem Borhandenfein einer Fünftlichen Arfung, nach der Nähe des Feldes, nach der Art feines Anbaued, J Zu Dan ee 308 und nach den dem Landwirthe zu Gebote ſtehenden Abwehrmitteln gegen das Wild, alfo auch nach den Jagdgeſetzen beſtimmt 1). 4) ©. Meyer Forſtdirectionslehre. $. 76 folg. u. 9. 9. 248° 2) Gefchloffene Wildbabnen. 2) Befhloffene Wildbahnen (Ihier - oder Wildgärten). In ihnen wird das Wild innerhalb eines eingezäunten oder ums, manerten Nevieres mit noch. größerer Gorafalt ald im Freien gezogen. Es müfen im ihrer Anlage diefelben Punkte, wie bei geichloffenen Wildbahnen, . berückfichtigt werden, aber nur mit größerer Aufmerkfamkeit im Einzelnen. Pan hat alfo darauf zu ſehen: a) daß der Boden fammt dem Graswuchſe, Holzzucht u. dal., ſammt hinreichendem Waſſer der Natur und Menge des zu halten- den Wildes entfpreche; b) daß man felbit Graspläse zur natürlichen Hefung im Sommer unterhalte, wodurch es möglich wird, im Thiergarten mehr Wild zu halten, ald im Freien auf demfelben Reviere möglich wäre; c) daß man die gehörigen Vorrichtungen zur Winterfürterung, ald Scheunen, Magazine, Füttertröge, Raufen, Sulze und Suhlen (Salzlecken und Plätze zum Abküh— len) u. ſ. w., wie es eben der Wildart entſpricht, hinſtelle; d) dag man Hänfer für die Inſpektoren darin erbaue, und die zur Jagd gehörigen Gänge CPürfchwege), Anftände u. dgl, m. berrichte ; ‚e) daß man durch Umhägungen, Umzäunungen, Ummanerungen u. dal, fih vor dem Entfpringen des Wildes, dieſes vor dem Raubwild, und die nahen Felder vor Befchädigung fichere; £) daß man nur die paffende Art von Wild, in Bezug auf Alter, Ge— fchlecht und Menge regulirt, auf dem gewählten Reviere zu er» halten ſuche. — I. Bon dem Hegen des Wildſtandes. 208.249, Unter dem Hegen (Schonen) verfieht man alle Tätigfeiten, Aufmerkfamfeiten und Anftalten, welche dazu dienen, einen freien oder gefchloffienen Wildftand in feinem, den Cim $. 247 u, 248.) angegebenen Punkten entfprechenden, Normalverhältniffe fo zu er- halten, daß die Fagd nachhaltig, d. b. ohne daß fie mit dem Wildftande eingeht, betrieben und benust werden Fann. Durch das Hegen wird alfo nicht blos der Normalwildftand erhalten, ſendern gu ein verdorbener wieder bergeftellt. 304 1) Die Erhaltung eines guten Wildſtandes erfordert: a) dag man dem Wilde weder das natürliche noch das Fünftliche Geäſe entzieht, und nöthigenfalls felbft noch mit Aeſung unter- ſtützt; b) daß man das Gehölze ſtets weder durch Auslichtungen noch häufigen Hieb für das Wild unbewohnbar macht; c) daß man überhaupt Alles entfernt hält, was im Gehölze Unruhe erregen und das Wild verfcheuchen Fanıız d) daß man die Raubthiere ab- hält oder ausrottet; e) dag man, wenn die gefchloffenen Gehege mit Wald umgeben find, die Einhägung mit Einfprüngen und Fallthoren verfieht, Durch welche von Außen das Wild herein, aber von Innen nicht hinaus kommen kann; F) daß man der Wilddieberei ſteuert; g) dag man nicht zu unrechter Zeit Jagden veranftalter, nämlich bei zu dünnem Wildftande, in der Brunft- _ und Sprungzeit, in der Seh- und Brutzeit, welche Berioden man die Hegezeit beißt; h) dag man weder Weibchen noch vom anderen Gefchlechte fo viel fchießt Cpürfcht) oder fängt, daß der Nach- wuchs, bei dem man auch auf Sterbeabgang rechnen muß, wicht den Verluſt erfegen kann. 2) Die Wiederherftellung eines verdorbenen Bir. ftandes. Im fpeziellen Falle Fommt es auf die Gründe des Nuines an. Diefe müfen befeitigt werden. Sie können nur im Mangel an den Bedingungen bei Anlage der Wildbahnen und bei dem Hegen des Wildes Tiegen. Es iſt in diefen Fällen nicht ſchwer, die betreffenden Anordnungen zu treffen. Als feftftehende Regel wird aber ftets die Unterlafung des Jagens und Fangens, bie die Wiederherſtellung weit genug RR it, erfcheinen. Im. Bon der Jagd. $. 250. ' 41) Unterfüßungsmittel zur Ausübung der Jagd. Die Zagd kann ohne Hilfsmittel zum Suchen, Fangen und Erlegen des Wildes nicht betrieben werden. Man wendet dazu an: a) Thiere, nämlich Hunde, Vögel und Pferde ). b) Geräth— fchaften zum Erlegen D, zum Fangen 3), für die Fagdzeichen und zum Anlocen 4), zum Transportiren der Geräthichaften >) und des Wildes 95 c) Gebäude theils zum Aufenthalte der Jäger, theils für die Fagdthiere und das Jagdzeug D. ' 4) Unter den Jagdhunden unterfheidet man die Suchhunde und eigents lichen Jagdhunde. Jene find Leithunde (zum Suchen des Wildes nad feiner Fährte oder Syur), Shweifhunde (jum Suden nach feinem Blute) und Hunde, welche nach dem Geruche eines Wildes auf oder unter der Erdoberfläche — en = ur a a Eu Pe in der Luft fuchen (he werden nach dem Wild genannt, 4. 8: die Hühner Hunde, Dahshunde, Saubeller und dergt.). - Die Anderen find Hatzhunde (sum Sangen, befonderd der Wildfhweine), Koppelhunde (Braden, zum Verfolgen des Wilder, bis es der Jäger erlegen Fann), Windhunde (zum Einholen von, Haaren, Füchſen und Reden), Dahbsfänger (zum nächtlichen Auffuchen und Anbellen der Dächfe, wenn fie ihre Baue verlaften haben) und Parfongehunde (zum fo Tangen gemeinfchaftlichen. Berrolgen des Wildes, bis es ermattet ift). — Die Jagdvögel heißt man Beitzvoögel. Es gehören daher der Hühnerhabicht (Falco Palumbarius), der Sperber (Falco — der Wanderfalke (F. peregri« nus), der Baumtfalfe (Falco subbuter), der Thurmfalke (F. tinunculus), der Geyerfalfe (F. gyrfalco), und der Uhufalfe (Strix Bubo). — Die Pferde dienen bei der Jagd theild ald Nenner, theils ald Schießpferd, welches leztere zum Ber bergen des Jägers dient. r inf 2) Nämlich die Pürſchbüchſe (leichte Kugelbüchſe), Jagdflinte (leichtes Schrots gewehr) und die Piſtolen, mit ihren Nebengeräthen und Materialien; und andere Waffen. —J9 Es gibt ſolches Jagdzeug, das zum Einſperren des Wildes in einem ber Minmten Waldrevier dient (Sperrzeug); ſolches, das zum Zurückſchrecken deſſel⸗ ben in einen ſolchen gebraucht wird (Blendzeug); und ſolches, das zum Fangen angewendet wird (FGangzeug). Dad Erftere ift entweder Dunfelzeug (aus Zuch) oder Lichtzeug (aus Netz), wird aufgehängt, und muß daher von verſchie—⸗ dener Höhe und Stärke fein. Das Undere iſt entweder eine mit Tuchlappen behängte ausgeſpannte Leine, oder ein eben folcher mit Raubvögelkielen verfehener Bindfaden, welde man auf Stangen und GStäben, die mit Hafen verſehen find, zum Zurückſcheuchen ausfpannt (dot). Das Dritte endlich ift entweder ein Garn, oder eine Schlinge, oder eine Galle, Hder ein Gang, oder eine Grube. "Die Garne oder Nege find FSallgarne (für Hanrwild), Klebgarne (für Sederwid), Deckgarne (zum Sange vermittelit ‚des Zudeckens von Eleinem Wi), Steckgarne (zum fenfkrechten Aufftecken für Federwild) Sackgarne (fadförmige Nese), und Schlaggarne (zum plöslichen Zufammenzichen über dem Hilde vermitteift einer Zugleine).- Die Shlinsen vver Schleifen (von Meſ— fing, oder Eifendrabt, oder von Prerdehaaren) find Laurdohnen, wenn fie mit Stäben fo über die Erde befeſtigt find, daß die Bügel mit den Köpfen Hineinlaufen, und Hängdohnen, wenn fie an Rahmen oder. Bügeln, aufgehängt find. Die Sallen find von Eifen (Berlinereifen oder Schwanenhälfe, Tellerz oder Tritteifen, und Angeleifen) oder von Holz (Klappfallen, Prügelfallen und Mordfallen). Die Sänge find nad der Wildgatrung verichieden. 4) Die Hörner und Infrumente zum Nahahmen der Wildftiimmer z3. B. der Hirſch⸗ und Rehruf, die Hanfenquäde, die Pfeifen für Haſel⸗ und —— und jene für die Wachteln. 5) Die Zeugwägen, Pürſchwägen u, dal. 6) Käften und Säcke, Taſchen und Ransın, Tragen und Bahren, für ver ſchiedenes Wil. ve Sagdhäuferz Schießhütten, Schirme, — BOMBER, u. dal, 2 $. 251. 2) Ausübung der Jagd ſelbſt. Die Jagd geſchieht entweder durch Erlegen oder durch Fangen. Daher unterſcheidet man in dieſer Hinſicht: 1) Die Schußjagden, wobei das Wild durch Gewehre er— legt wird. Sie find entweder Treibjagden, wenn nämlich das Wild den Schügen durch Menfchen zugetrieben wird, oder Pürſch— gänge, wenn man blos einzeln mit den Hunden zur Schußjagd Baumſtark Encyelopäbie. RT 20 7 geht. Bei den Treibiagden iſt die Poſtirung der Schützen und die Anordnung des Triebes das Wichtiafte und Schwerfte. Beim PBürfchgange geht man entiveder auf den Anitand, wenn man das Wild anf einem - Standpunfte erwartet, z. B. bei Zuge und Strichwild, oder auf die Suche (das Bufchiren), wenn man das Wild felbft mir Hunden aufſucht. Zum Bufchiren gehört alfo Auch das Kreißen (Cd. h. das Auffuchen des Wildes nach feiner Spur, z. B. auf frifchem Schnee), bei welchem man das Wild, wenn fein Schlupfwinfel gefunden ift, entweder durch Ausftöbern, Aushauen, Ausgraben oder Ansräuchern aus feinem Aufenthalte und feiner Höhle treibt, | 2) Fangfiagden, bei welchen man das Wild entweder durch anhaltendes Verfolgen ermatter und fängt, oder durch die oben ($. 250. Note 3.) erwähnten Fangvorrichtungen liſtiger Weife in feine Gewalt befommt. Fene Methode wird bei den Parforee» oder Hasiagden angewendet. 3) Zeug- oder eingerichtete Jagden, wobei das Wild zuerſt gefangen oder gefperrt, dann losgelaſſen und gefchoffen wird, | Man theilt diefelben in Fleine und große ein. Nach der Art, wie fie betrichen werden, unterfcheidet man. die Lappeniagden, wobei von einer Seite durch Tuch und Lappen den Schützen das Wild zugefcheucht wird, — die Keffel- oder Contrajagden, wobei man das Wild von allen Seiten einſchließt und dem Mittel⸗ punkte der Bahn zutreibt, auf welchem ſich die Schützen befinden, — und Beftätigungsiagden, wobei man den Stand der Hirfche mit Dunfel- oder Lichtzeug umftelt, nachdem man ihm vermittelſt eines Leithundes ausfindig gemacht Cheftätigt) bat, und fr dann darin ſchießt ). 1) In Bezug auf das Terrain, wo die Jagden gefchehen, untebſcheidet man die Land» (Wald: und Feld +) und Waſſerzagden. ' — Stück. Beſondere Wildbahn: oder Jagdlehre. J. Von dem Haarwilde. 8. 252. 1) Das Wildpret. Man hat bei jeder Gattung von Wild (Haar-, Federwild * Fiſchen) das eßbare (Wildpret) und das Raubwild zu unterſchei⸗ den. Zum Wildpret aus dem Haarwilde iſt zu rechnen: F 37 oa) Der Hirſch ( Edel⸗ AM: Rothwild, Cervus' Klephas). Der Hirfch hat ein Geweihe, das alle Frühjahr durch ein neues erfet wird und bis zu feinem 16ten Fahre wächst. Das Thier Weib) Hat Fein ſolches. Die Brunſtzeit ift der September und Dftober. Das Thier geht 33 —40 Wochen. trächtig und wirft (ſetzt) 1 Kalb, ſelten zwei ). b) Der Damhirſch (Damwild, Cervus Doma). Dieſer iſt kleiner als jener und trägt ein vielzackiges, oben ſchaufelförmiges Geweihe. Die Brunſtzeit iſt der Oktober und November. Das Thier iſt 30— 32 Wochen trächtig (beſchlagen) und wirft ſo viele Kälber als das Hirſchthier 2. c) Das Reh (Cervus. Capreolus). Der Bock trägt ein Eleines Geweihe, das er im November abwirft, die Nike aber auch feines. Die Brunſtzeit ift im December, Die fchon im Auguſt vorkommende Brunft heißt der Waidmann Afrerbrunft. Die Ride ift 21 Wochen mit 2 Kälbern CKisen) trächtig 3). “0 d) Das Wildſchwein (Schwarzwild, Sus ferus). Die Brunftzeit ift im December und Januar und während derfelben findet man die Keiler männl.) bei den Bachen (weibl). Diefe find 46 Wochen trächtig und werfen 4—10 Frifchlinge 9. e) Der Haafe (Lepus timidus). Die Rammelzeit ift vom Anfange des Frühiahrs bis in den Herbft. Das Nammeln gebt mehrmals vor und die Hafin wirft nach 4 Wochen 2—4 Häschen ?), ) Im Alter von 3/4 Sahren heißt derfelbe Spießer/ mit 2 Sahren Gabler, im dritten Jahre Sechsdender, wenn er männlichen Gefchlechts iſt; mit 4 Sahr Schmalthier, mit der Mannbarfeit Göltthier, ſpäter Altthier, wenn fie weiblichen Gefchlehts find. Aufenthalt; große Laubbolswälders Geäfe: Gras, junge Holitriebe, Getreide, Kohl, Rüben, Klee, Kartoffeln, wildes Obſt, je nach der Jahrszeit. Darnach vichter fih die Wahl der Nothwildbahn oder des Rothwild— gartend, wobei man auf Dicfiht, Suhlen, fließendes Waſſer und eine 9 Fuß hohe Umzäunung zu ſehen hat. Unter 20— 30 Morgen darf ein ſolcher nicht wohl ‚betragen. \ 2) Im erſten Sabre heißt der Bo Damfpieh (Damfchmalipiefer), im folgenden Damhirſch, im nädften Damſchaufler, und fpäter bei fchweren Schaufeln Eapitalfbaufler. Die weiblichen Hirfche nennt man, ehe fie bes lagen find, Damfhmalthiere. Im Uebrigen kommen fie den Edelhirſchen faſt gleich. | — 3) Nach dem erſten Jahre ungefähr heißen die Böcke Spießböcke, in der Solse Gabelböcke, ſtarke Böce, Capitalböcke mit zunehmendem Alter und Korper. Das Reh it gerne in Gebirgswaldungen. Das Geäſe ift wie bei den Hirschen, aber Wafer müſſen fie nothwendig haben. Zaubs und beſonders Nieder wälder und. Gehölze find zu Rehbahnen und Gärten zu wählen, wozu aber beftimmt 410 —15 Morgen Fläche und ein 7 Fuß hoher Zaun gehört. 4). Bis zum beendigten erften Sahre heißen fie immer noch Friſchlinge, im sweiten Jahre überlaurene Srifhlinge, im dritten Sabre Keuler und Baſchen, im folgenden angehen de Schweine umd dann Huuptfhweines Der Bruch (das Geäfe): Bucheln, Eichen, Katanien, Nüſſe, Wildobft, Kartoffelu, Bohnen, Rüben, Saudifteln, Würmer, Schnecken, Inſekten, Mäufe, Haafen u. f.-w- 20 * 308 Es liebt gemifchte Laub » und Nadelhotzwälder mit großen Suhlen, Brüchen Sch dern und, Wiefen, Dickicht iſt Ihnen unentbehrlich. Gin Saugarten '; mit einen 7 Suß Hohen Zaune zu umgeben. 5) Noch nicht ganz ausgewachſene Haaſen nennt man — und Dreitläufer. Ihr Aufenthalt iſt Feld und Wuld. Ihr Geäſe iſt bekannt. Sir Haaſengehege find weite Fruchtfelder, mit Buſchhecken, an Vorgehölzen ſehr gut, aber von Raubwild müſſen fie freigehalten werden, % x \ * $. 268. a 2) Das Naubmwild. Zu den Raubthieren aus dem Haarwilde ſind in Oeutſchiand zu rechnen: a) Der Wolf (Canislupus). Seine Rannen iſt Sanıtar und Februar, Die Wölfin it 9—10 Wochen trächtig und wörft 4— 8 blinde Zunge, b) Der Fuchs (Canis vulpes). Geine — iſt der Januar und Februar. Die Füchſin iſt O — 10 Wochen trächtig und wirft 3— 65 blinde Zunge, c) Der Luchs (Felis Iynx). Er ranzt im Januar und Februar, und die Luchfin wirft nach 9 Wochen der Trächtigkeit 2 — 4 blinde Zunge. I d) Die wilde Kase (Felis ferus). Sie ranzt oder rollt im Februar, Die Kate ift 9 Wochen trächtig und wirft 4—6 blinde unge, | e) Der Fifchotter (Mustela lutra). Er range im Februar, und die Otterin wirft dann nach 9 Wochen 3 —4 Zunge. f) Der Marder (Baum⸗M. Mustela Martes, der Stein. M, Mustela Faina). Die Nanzzeit ift der Januar und Februar. Das Weibchen wirft dann nach 9 Wochen 35 Funde: g) Der Ihtiß (MustelaPutorius.) und >, h) Das Wiefel (Mustela Erimnia) ebenſo. i) Das Eichhorn (Sciurus vulgaris). Es range im air, und April, das Weibchen geht 4 Wochen trächtig und wirft 2—4 ‚blinde Zunge. k) Der Dach —55 metes). Er ranzt im November, die Dächſin trägt 9 Wochen und wirft 3—4 blinde unge N). 4) Cr Hält ſich theils im Selfens,' theils in — auf, die au’ dem Keſſel (Hauptbau) md den Röhren ( Nebengängen) —— Aus dieſen ig er Heraudgesivungen oder gegraben werden. g + ‚\ SIE Bon dem Federwilde 8. 254. Abit, 1) Das Wildpret. Man unterfcheidet bei dem efbaren Federwilde folgende Ka⸗ tegorien; a) Dad Waldgeflügel. Es gehört hierher das Auerhuhn C(Tetrao Urogallus) ), das Birkhuhn (Tetrao totrix) 2), das Haſelhuhn (Tetrao bonasia) 3), der Faſan (Phasianus colchi- cus) 4), die Waldſchnepfe (Scolopax rusticola) 5),* die wilde Taube (Columba), die Droffel (Turdus). bb) Das Feldgeflügen, Es gehört hierher dad Rebhuhn (Perdix cinerea), die Wachtel: (Perdix coturnix), die-Lerche - (Alauda arvensis) und der Trappe (Otis tarda) 6). ec) Das Sumpf- und Waffergeflügel, Es gehört hierher das Meerhuhn (Gallinula chloropus), der Schnaar (Wachtel- fünig, Gallinula erex), die Schneegand (Anas Anser ferus), die Wildente (Anas hoscha, Gtocente und andere) 7). 4) Es liebt Buch» umd Nadelholswälder im Gebirge. Es lebt von Anofpen, Beeren, Saamen, Infekten und Würmern. Geine Falz⸗ oder Balszzeit ifk der März und April. 2) Es Tiebt Birfenwaldungen mit Oberhof, Büfchen und Heiden, Salszeits April und Mai. 3) Es liebt große einfame Nadelhols« und Sanbholzwälder, Hafelbürche im Gebirge, und falst zu Ende ded März und im April, 4) Er lebt in dicken Laub⸗ und Bufchwaldungen mit frifchem Safer. Er falst im März und April. Er wird in eigenen Gärten, Zafanerien, gezogen, welche mit 8 Suß hohen Bretter», Lehm + oder Mauerwänden umgeben find. 5) Ein Strichbogef, der beim Einbruche rauher Witterung hinwegzieht, und im märz und April wieder kommt. 6). Sie paaren fich. ſämmtlich im Srüßjahre, Die Wachtel if ein Zugvogel, der swifchen dem September und Mai ftreicht. Der Trappe hält fih in waferreichen Gegenden auf, er falst im März und April und ift ein, wegen feiner Schüchtern⸗ heit, fchwer zu jagender Vogel. 7) Sie vaihen im Srühjiahre, halten ſich im Waffer und an „Sümpfen auf und find ſehr ſcheue Bügel. Man Hat zum Habhaftwerden der Enten befondere Entenfänge. “ $. 255. 2) Das Raubwild. Zu dem Raub» Federwilde gehört: a) Das Seiergefchlecht. Der gemeine CVultur einereus) und der Haafengeier (V. eristatus). b) Das Adlergefchleht (Falco), wozu die eigentlichen 310 Adler, die Wenhe, die Buſſarte, Hadichte und Fallen —9* ($. 250, Note 1.). ec) Das Enlengefchlecht. Der Uhu (Strix bubo), die Ohrenfe (St. otus), Nachteule (St. aluco), Baumenfe (St. stridula), Schleyerenfe (St. Nammea), der große Kauß (St. ulula) und der Fleine Kaus (St. passerina). nd) Das Naben- und Krähengefchlecht. Der Kolkrabe (Corvus eorax), der gemeine Nabe (O. corone), die Saatkraͤhe EC. fragilegus), Nebelfrähe CC: cornix), Dohle (C. monedula) und Enter (C. pica). e) Das Würgergefchlecht. Der Neuntödter (Lanius eX- eubitor), der graue, rothköpfige und der rorhrüdige Würger (L. minor, pomeranus ind Spinitorquus). IH. Bon den Fifhen. 8. 256. Hier iſt nicht von der Teichfifcherei (K. 205.), ba von der Wildfifcherei die Sprache. Ihre ganze Thätigkeit iſt der Fifch- fang auf dem Deere, auf Seen, Strömen, Flüſſen, Bächen, der Fang aller Schaalthiere des Waſſers, und jener der nutzbaren und schädlichen Amphibien aller Art. Man bedient fih zum Fange derselben folgender Mittel: a) Der Angeln, deren Geſtalt bekannt it; b) der Garne und Nee, als Fifch- und Gtreichwathe, Treib- oder Keutelneke, Wurf-, Senk⸗ und Sackgarne, Rafflen Taupelgarne, Hahmen und Kötfcher 3 c) der Reußen, d. h. tiefer Weidenförbe mit trichterförmig fich verengender Oeffnung, die bis hinein geht, wo ſich der Korb wieder erweitert, ſo daß die Fiſche nicht mehr zurück herauskommen und doch darin leben kön— nen; d) der Fiſchwehren oder Zäune, d. h. in Flüſſen ange— brachten, durch zuſammengefügte Pfähle verfertigten Trichter, die mit dem weiten Ende gegen den Strom ſtehen, am ſpitzigen Ende aber mit einem Garnſacke verſehen ſind, ſo daß die Fiſche hinein, aber nicht mehr ſelbſt hinauskommen; e) der Eggen (3 oder 4eckig) mit Holz- oder Eifenzinfen, die dann befonders zum Fange der Schaalthiere in der Ebbenzeit bei niederem Waſſerſtande von Thieren durch den Sand gezogen werden, während man binten- nach Fifche und Schaalthiere aufliest; T) der Gabeln, Haden, Harpunen, Pfeile, Spieße und Stecheiſen; g) der Vögel, die zum SFifchfange abgerichter find, befonders des Seeraben (Kor- moran, Pelecanus Carbo) und der Tauchergans; h) der Pfeile und Bogen, fd wie der Schießgewehre zum Schießen der . \ 311 Ge i) der bloßen Hände, wenn man es wegen. Befchaftenheit es Waſſers und Gewäſſers kann. Man fifcht entweder bei Tage, wozu man nicht felten mit der Fiſchtrampe (einer Stange zum Auftreiben der Fische) jagt D, oder bei Nacht, wobei man ent- weder am Nachen angebrachte Laternen mit Lichtern, oder folche Saternen, die im Waſſer ſelbſt ftehen und ein Licht in fih, gegen Waſſer gefchüst, halten können, gebraucht, weil ſowohl Fifche als Krebfe dem Lichte nachziehen. Man fifcht aber auch unter dem - Eife, indem man das dazu eigend eingerichtete Netz (Eisnetz) durch eine große Wuhne einfenkt, und unter dem Eife durch einige in einiger Entfernung von einander angebrachte kleine Wuhnen forttreibt, bis es unter einer zweiten großen Wuhne angekommen iſt, aus welcher man es dann herauszieht. 1) Nähere Beſchreibungen und Abbildungen dieſer Netzarten, anderen Vorrich⸗ tungen und Fiſchereigeräthe ſ. m. auch bei Boſe, Wörterbuch der Forſt⸗ und Jagdwiſſenſchaft nebſt Fiſcherei. Ir Theil. Krünitz Oekonomiſche Encyclopädie. XIII. 655. ©. auch oben $. 205. 2) Befonderer Erwähnung find auch die Sifhweiden, als eigenthümliche Arten, viele Zifche auf einen Plak zu Tocken, werth. Es find dies die Garenen, d. bh. quer über einander gefchichtete Reifisbunde, - die man in einen Fluß, Teich u. dgl. legt und. mit einem Pfahle befeſtigt⸗ — und die Sifhporte, d. h. in das Waſſer gefenfte nicht große Steine, auf welche man breite und lange Bretter Test, damit die Sifche einen Schattenplas befommen. Dahinein ſammein fih die Fiſche ' innerhalb 14 Tagen, worauf man fie vorfichtig annähernd mit Garnen umftellt, die Sifhweiden allmälig auflöt und aushebt, mit .der SFiſchtrampe jagt und alsdann das Netz zieht. \ Zweites Hauptſtück. Forſtwirthſchaftliche Betriebsiehre. 8. 256. a. Die forftwirthfchaftliche Betriebslehre fteilt die Grundfäge und Regeln dar, wonach das ganze forfiwirthfchaftliche Gewerbe, als ein Zufammenhängendes eingerichtet, gehandhabt und geleitet wer- ‚Den soll (9. 449.). Es müfen alfo auch in ihr alle Hauptmomente vorkommen, welche biöher bei den Betriebslehren anderer Art ($. 206, a.) gefunden worden find. I. Bon den allgemeinen Bedürfniffen des forftwirth- ſchaftlichen Betriebes, $. 257. 1). Raturmittel. Man muß zum Betriebe der Forſtwirthſchaft 1) folgende A perliche und Eörperlofe äußere Güter befigen: 4 312 1) tardemiktkt ‚in moglichſt paſſendem Zuſtande. Es if | hierher zır rechnen: a) der Boden in derjenigen Befchaffenheit, welche den zu ziehenden Baumgattungen und der Wirthfchaftsart entfpricht, in beftimmter Flächenausdehnung. In Betreff der Be; Tchaffenheit unterfcheidet man den abfoluten von dem relativen Waldboden, und verficht unter jenem einen Boden, der vermdge- innerer Eigenfchaften und feiner Lage eben nur zu Waldbau mit Vortheil verwendet werden kann, unter diefem aber einen forchen, der auch nach diefen Umſtänden zu Landwirthfchaft tauglich it, aber zum Waldbaue benust werden foll, wenn man ihn zu jener . nicht bedarf oder durch Holzsucht überhaupt mit größerem Bor- theile verwenden Fanı. Was aber die Flächenausdehnung anbe- langt, fo ift man allgemein darüber einig, daß nach der Natur der Foritwirthfchaft ein vortbeilhafter nachhaltiger Betrieb der- ‚selben nur auf. einer ſehr großen Fläche geführt werden Fan. Dies verlangt der Schuß, den fich der Wald felbft geben muß, —- der perisdifche Berluft, welcher in dem Waldbaue Statt findet, — und die Wirthfchaftsmerhode. Auch hat die Erfahrung zur Genüge . gezeigt, daß fich Feine Waldparzellen nicht rentiren und bald in einem folchen verfchlechterten Zuftande find, daß fie eingehen müffen, wenn man nicht des Vergnügens halber weder Koften noch Mühe ſcheut. b) Die Wildbahn. Diefelbe ſteht zwar zur Forſtwirth⸗ fchafr durchaus nicht in dem abfolut nothwendigen Verhältniſſe, wie die Vichzucht zur Sandwirthfchaft. Allein das Wild ift eine Zierde der Waldungen, ein einträglicher Nutzungszweig derfelben, wenn die Jagd mit Sorgfalt und Umficht gehandhabt wird, und gibt. viele Beranlaffungen zum Befuche der Waldungen, felbft an Plätzen, auf welche man der Befichtigung halber ſonſt — wohl kommen würde 2). 4) Ueber die forftwirthrchaftliche Betrichtehre f. m. Hundeshagen — pädie. I. Bd. v. Kropff Syſtem und Grundfätze. II. Bd. oder XI. Kap. u. folg. Schmitt Forſtgehaubeſtimmung (f. oben $ 234.) v. Burgsdorf Handbuch. 1:89. Hartig Grundfüge der Sorftdirection. Hadamar 1814. Laurop Staatds forftwirchfchaftslehre. Gießen 1818, Meyer Forſtdirectionslehre (ſchon a citirt ). 2) Welches Verhältniß zwiſchen Wild * Wald. Statt finden toll, das ift beveit3 bei der Lehre von den Wildbahnen und Gehegen allgemein. angegeben. Die ſperielle Loſung der Frage hängt aber zugleich auch von der Art des Wildes ab. $. 258. Fortfehung- 2) Verkehrsmittel. 2) Verkehrsmittel. Ohne Abfas kann eine bedeutende nachhaltige Rn nicht Gtatt haben, Deshalb find . R 313 er Transportmittel und -Wege d ganz, -unentbehrrich. Man transportirt: A) Zu Land das Holz dutch Tragen in Körben und Holz⸗ tragen, durch Fahren auf Karren, Wagen und Schlitten, durch Walzen auf der bloßen Erde und Unterlagen, durch Schleifen am Lotteiſen CKeil, der mit einer Zugkette verſehen iſt und in die Blöche gefchlagen wird), das man allein oder mit dem Lottbaume (einer Deichfel für zwei Menfchen oder Thiere), oder mit einem halben Wagen anwendet, um die Zugkraft zu erleichtern und zu verſtärken, und endlich durch Rutſchen entweder auf der bloßen Erde oder in Niefen (d. h. entweder in die Erde gegrabenen und mit Holz befeftigten oder durch Eifen, Gtangen, Blöche und Bretter verfertigten Fünftlichen Ninnen, — Erd-, Eifen=, Stangen⸗ riefen), oder auf Nütfchen (Holzwegen), oder an Seilen, indem man das herabzulafende Holz entweder auf oder ohne Unterlagen und Walzen an Seifen hält und allmälig gleiten laßt. Auf den Heerftragen und andern Fahrwegen darf es nur mit Wagen trans» portirt werden. Bevor es aber zu diefen oder zu einer Waffer- ſtraße gelangt, wird es anf eigenen Holztransportiwegen weiter geſchafft. Diele aber find entweder Winter- (Schnee-) Wege oder Sommer -» (Schmier-) Wege, und bei Beiden unterfcheidet man wieder die Schiffbau -, Lanahol;- (Bloch -) und Fenerholz- wege, Die Winterwege find nur bei einer durch den Schnee her— vorgebrachten natürlichen Glätte, die Sommerwege nur bei einer durch Waſſer, Speck oder Talg hervorgebrachten Fünftlichen Glärte fahrbar. Gie find ſämmtlich mehr oder weniger mit Längen- oder Querholzern Streichrippen) befeſtigte Wege, auf welchen die Holzſchlitten und Holzarchen (eigene Gerüſte von Holz) mit Holz beladen von Menſchen oder Thieren hingezogen werden. Da nun in Gebirgen oft Unterbrechungen der Wege Statt finden oder auf Sumpfboden fein Schlittenweg angelegt werden kann; fo wird es oft nöthig, die Wege auf Föchern u, dal, brückenartig anzulegen, So entftehen die Sumpffchlittwege Cüber Sümpfen), die beweglichen Schlittwege (über Klüften) und die Leiter- wege (leiterförmig über Schluchten). Neben diefen Schlittwegen find in der Regel auch gewöhnliche Weich) Wege angelegt, auf denen die Thiere und Menschen zurücdgehen 2. - B) Zu Waffer unmittelbar auf der Waſſerfläche (Flößerei) oder mittelbar zu Floß als Oblaſt und zu Schiffe, wenn ein folches Gewäſſer vorhanden ift, auf welchem dies gefchehen kann das ſchiff- oder floßbar if). Wenn weder Waſſermangel noch plötzliches und häufiges Anfchwellen der Flüſſe, niedriger Stand « 314 # der Ufer, ihre -Begangbarkeit, Felfen und Sandbänke in der Floß— ſtraße, unzureichende Breite derfelben, zu feichtes und zu hohes Gefälle des Fluſſes, zweckwidrige Nichtung und Krümmungen deſſelben, Mangel an Landplätzen, noch Waſſerbauten, bei denen keine Schleußen angebracht find, der Flößerei entgegenſtehen, fo it fe eine ſchnelle, bequeme und Wohlfeife Teansportmerhode, welche auf den guten Betrieb der Waldwirthfchaft vortheilhaft zu⸗ rückwirken muß 9). Der Schifftransport des Holzes aber iſt von den Bedingungen der Schifffahrt im Allgemeinen abhängig. > 74) Ueber Holztransport und Floßweſen f. m. Zägerfhmid Handbuch fir Holztransport und Floßweſen. (Ganz ausgezeichnet gut, f. $. 236. Mote.) König, Beiträge zur praftiichen Forſt- und Floßhandelswiſſenſchaft. Ulm 17290. v. Sponeck, Handbuch des Floßweſens. Gtuttgart 1825. Stahl Magazin. I. VI. VIU. XI. 85. Moſer Archiv. IT. VII. XII XI. 8b. Du Hamel du Monceau, Du transport, de la conservation du bois. Paris 1767. 4. Zeroy; Me&moire sur.les trayaux qui ont rapport à l’exploitation de la mäture dans les Pyrenees. Paris 1776. 4. Ueberfeßt in Laurop Annalen. 85. TI. IE. VE. von Esgerer. Krünig Dekonomifche* Encyelopädie. XIV. 288. Mehr Literatur in Jägerſchmid's Handbuch. 1. 26 — 28. 2) Sägerfhmid Handbuch. I. 216 folg. 3) Nactheile der Flößerei find: die Verſchüttung der Stußbette, Beſchädigung ber Ufer, daran Tiegenden Grundftücke, der Waſſerbauten, der Sifcherei und Waſſer⸗ werke durch Stillſtand. Ueber diefe ihre VBortheile und Hindernife |. m. Jäger— Ihmid Handbuch. II 38 — 69. $. 259. EN Fortfeßung. Flößerei insbefondere, m ; Die Flößerei im eigentlichen Sinne transportirt das Holz, welches verfendet werden foll, unmittelbar felbft auf dem Waſſer; die Flößerei als Oblaft aber transportirt das zu flößende Holz auf eigen? aus Stämmen gefertigten Tragfößen aus Tannenholz, oder, weil es wegen der Schwere nicht von felbit ſchwimmt, in Berbindung mit den Teichteren Tannenholzſtämmen, oder ‚endlich and demfelben Grunde auf wafferdichten verpichten Tonnen. Was a) die Art des Flößens anbelangt, fo iſt fie entweder ungebun- dene oder gebundene Cgefpannte, regelmäßige) Flößerei. Bei jener ſchwimmt Das Holz in einzelnen Stücden, bei diefer aber in Flößen einher, und zwar wird auf beide Methoden Brenn nnd Langholz aeflößt. Bei der gebundenen Langholsflößerei unterfchei- der man die Geftörflöße, welche aus zuſammengeknüpften Abthei- lungen (Geftdren) beſtehen, die aus einzelnen Floßhblzern zuſam— mengefügt find, und Hauptflöße, welche nach allen Ausdehnungen eine große ganze Maſſe bilden. Die Geſtörflößerei iſt auf Heinen feichten Flüſſen, die Hauptflößerei auf breiten tiefen Strömen an- wendbar. Bei jener gebraucht man die Flößſtange, bei dieſer die 315 Ruder, und jene führt daher diefer von Seitenflüſſen das Holz zu— Der Platz, wo man die Flöße bindet, beißt Bindſtätte (Ein— bindfhaft) D. "Was aber b) die Floßſtraße anbelangt, fo ift fie entweder ein natürliches oder ein Fünftlich gefaßtes Flußbett. Zu dem Erfieren gehört das Selbſtwaſſer (der Selbſtbach), wenn fih das Wafler dazu in gehöriger Menge von Natur ſelbſt immer fommelt; der Keuter, wenn man nämlich dad fpärlich herzufließende Waller durch eine Querſperre im Fluſſe mit Holy, Reifig, Moos und Erde fo lange hält, bis man es, mit einer Holzmenge beladen, loslaſſen kann; die Waſſerſtube, wenn man zu demfelben Zwede, wozu die, Keuter dienen, ganz regel- mäßige und ſtarke Wafferbauten mit Stellfallen und Gerinnen an- legt; die gewöhnlichen Wehre und Deiche, welche dazu dienen, ‚der Floßſtraße das Waſſer zuzuführen, und bloße, verfchiedenartig laufende, Dämme von Fafchinen, Holz oder Steinen find; und endlich Lie Schwellungen (Klauſen), große, Fünftlich zugerich- tete, Wafferfammelpläse aus Duellen, Bächen u. dgl., welche das Waſſer fo im Großen fammeln follen, daß fie, wenn man fie los— Täßt, allen Wafermangel auf ver Floßſtraße zugleich decken, indem fie das Holz mit fich fortreißen. Zu dem Anderen gehören aber Waſſerbauten verfchiedener Tünftlicher Art, ie nach der Lang- und Kursflöserei. Sie find entweder blos Berwahrungen der Ufer oder wirklich ganz Fünftlich gefaßte Floßſtraßen, und beftchen für beide Zwede aus Dämmen, Fafchinenbauten, Flechtwerf und Holzeinwandungen, für die Kurzholzflößerei insbefondere aber aus Wafferriefen, d. bh. riefenartig gebauten Kanälen aus Stan- gen, aus der Kähnereinrichtung, d.h, rinnenförmig zufammen- geſetzten ausgehöhlten Baumſtammhälften (Kähner), aus hölzernen Floßkanälen, und aus gebruckten und gedammten Floß— ßraßen, d. h. Rieſen⸗, Kähner- und Kanaleinrichtungen voriger Art, welche man über Klüfte und Schluchten auf Geſtellen oder Brücken leden muß. Was endlich c) die äußeren Mittel zur Flößerei im diefen verfchiedenen natürlichen und künſtlichen Floß— fragen anbelangt, fo achören dahin die Einrichtungen fowohl von Sandungspläsen und Holzmagazinen (Holzgärten) als auch von Holzfängen und Rechen 2). 1) Die Geſtörflöße sindet man am beſten mit Zaum und Regel, d. $. mit Weiden an eingefchlagenen hölzernen Keilen, die am ſtumpfen Theile Hiersu mit einem tiefen Ginfchnitte verfehen find; in gefpannter Weide mit Wettfrangen und Zweck, d. h. mit Weiden, welde manı um geſägtes Holz, 3. B. Bretten Bord), Latten, das auf Kleine Häufen gerichtet ift, fchlingt, und zur Werbins ne der Geftöre mit einander um eine Querſtange windet, wo man fie dann mit Hols ſtücken (Zwecken) fefifpannt; in verbohrter Weide, deh. indem man an 316 beiden. Enden dev Holzſtücke zwei Löcher für Me Mittelſtücke des. Geſtöres, und nur ein Loch für die Seitenſtücke bohrt, und die Weiden zum Verbande durch dieſe “ Köcher zieht; oder endlich mit Jenfelftangen, d. h. Querſtangen, an welche das zu verflößende Holz durch lange Eiſennägel oder Zenkel angenagelt oder gezenkelt wird. Die Hauptflöße werden auf nicht unähnliche Art geknüpft, nur muß die Verbindung dort ftärfer, ein großer Vorrath von Floßgeräthen, eine Rudereinrich tung und ein Gerüfe zur Hemmung (ein Bietig) des Floßes vorhanden fein. 2) Nämlich: die Berfällung des Floßwegs uch Baumfänme, indem man Bäume mit gut ausgchildeter Krone in den Fluß legt und am Stammende auf dem fer beieſtigt; Flug- md Streihfänge, ebenfalls Ähnliche Abwehrenz von vetfchieden großem und fchwerem Holze zufammengebumden, theild um das Flößholz von den Ufern und von Gewerkskanälen abzuhalten; de ſchwimmenden und ſteifen Hauptfänge, nämlich in größeren Flüſſen angebrachte, . floßartig verbundene, mit Balken, die in das Flußbett gerammt find, befeftigte lange und ſehr ftarfe Abwehren, um das Flößholz von ganzen Flußarmen abzuhalten; die Nothfänge, gebaut wie die genannten Hauptfänge, aber 6198 dazu dienend, die bei großem Waffer unter den Hauptfüngen durchgehenden Holsfcheiter aufsurangen; die ſtehenden Holsfänge (Stokrechen), sur Aufbaltung ungehenrer Hotzmaſſen verfchiedener Art, ungeheure rechenförmige, tich um mehrere Morgen Fläche ziehende, auf Steinpfeiler geſtützte, Abwehren oder Fänge, auf großen und mächrigen Flüſſen; und die Floßrechen für Sceiterhols, welche Fleiner und ſchwächer fin ; jene. $, 260, Fortfegung. 3) Arbeiter; 4) Capital: 5) Freiheit. 3) Tüchtige Arbeiter in erforderlichen Anzahl. Was fchon oben gefagt-C$. 208.) iſt, gilt auch hier, nicht blos bei der Boden- bearbeitung und Saat, fondern namentlich beim Hiebe und bei der Aufbereitung des Holzes zu den verfchiedenen Gortimenten. 4) Hinreichendes Capital, Diefes beſteht bei der Forſt⸗ wirthſchaft nicht aus jenen vielen Einzelheiten, wie bei der Land- wirthfehaft Es gehören die fümmtlichen For und Jagdgebäu⸗ lichkeiten, die Holzſaat, der Holzerwachs 1), die verſchiedenen Wirthſchaftsgeräthe, das forſtliche Arbeitsvieh ſammt den Unter⸗ haltungsausgaben und etwaigen Geſchirrſtücken, die verſchiedenen Holztransporteinrichtungen und dazu nöthigen jährlichen Unter- haltungsausgaben, die jährlichen anderen Betriebsausgaben, wie Arbeitslohn u. dgl., die Vorräthe von verſchiedenen Holzſortimenten in den Magazinen, und die Waldgerechtſame verſchiedener Art, deren der Fort und deſſen Berrieb genießt. \ | 5) Freibeit des. Betriebes. Befchränfungen derſelden, welcher Art fie auch fein mögen, erſcheinen wie ein dem Eigen- thümer entzogener Theil des Kapitals, Gerade beim Waldbaue find deren eine beventende Anzahl, ald: das Necht eines Anderen, ans dem Walde jährlich einen beſtimmten Theil des Holzertrages unentgeltlich zu beziehen; die Verpflichtung, einem Anderen ein gewiſſes Holzquantum unbeſtimmter Gattung and dem Walde zu verabfolgen; dieſelbe Verpflichtung zur Abgabe beſtimmter Hol“ .) u h 317 fortimente; daB Necht eines Andern, aus dem Forſte imentgeltlich fein ganzes unbegrenztes Holgbedürfnig zu befriedigen; jenes, ohne Entgelt aus dem Forfte alles Aſt- und Reiſigholz (Zopfholz) zu nehmen; die Verpflichtung des Warldeigenthümers, alle Weichhölger an einen Andern abzugeben; die Gerechtfame eines Dritten, im Forſte dad Raff- und Leſeholz zu ſammeln; und die Berechtigumg auf den Bezug aller abgeftorbenen Bäume, Lagerhölzer, Stöcke und Wurzelhölzer; die Waldweide - und Maſtungsgerechtigkeit mit verfchiedenen Viehgattungen in beftimmter oder unbeftimmter An- zahl, und das Recht zur Waldſtreunutzung. Alle diefe Beſchränkungen find nicht blos ſchädlich, in ſoferne fie einen oft fehr bedeutenden Theil des Ertrages entziehen, fondern u in foferne, als fie die Einführung einer angemefieneren Betriebs⸗ und Wirthfchafts- methode verhindern und in einen bereits eingeführten den Fortgang - Durch allerlei Befchädigungen verhindern. r 1) Der Holzerwachs, wenn er noch ſteht, gehört auch zum Capitale. Diefer Holzvorrath untericheidet fich von demjenigen, der fchon nach Gortimenten in den Magazinen fist, als Cavital, beſonders auch dadurch, daß er in: fich ſelbſt und im Boden dad Prinzip feiner. Bermegrung trägt, während dies beim-todten Hole nicht * Fall iſt. Der Wald erſcheint ſo ſelbſt gleichſam als ein rentirendes Magazin. Betrfiebes. $. 261. } Das Eigenthum an Waldungen kann Feder im Gtaate erlan- gen. Daher finden fh auch Privat-, Gemeinde-, Staats⸗, Gtiftungs - und Eorporationswalduingen. Unter welchem Titel man auch einen Forſt Befise, ob durch Eigenthum, Bacht oder Ber- leihung, fo iſt es immer von der größten Wichtigkeit) dag er nur nach wirthichaftlichen Regeln verwaltet werde und dag ein Ver— walter (Forſtmeiſter, Förſter) an der Spise flehe, der fich wiffen- ſchaftlich und praktiſch gehörig gebildet hat. Denn ohne das geht, wie aus der Gewerbölchre zu erfehen ift, der Wald weit ficherer - dem Verderben und weit größerer Zerrüttung entgegen, als ein Landgut oder Grundſtück, und der Schaden wird weit nachhaltiger als. bei diefen,. weil ein Forftbau auf große Zeitperioden hinaus angelegt wird. Was nun aber 4) Die wirthfchaftende-Perfon, melde das Warldeigen- thum haben foll, anbelangt, fo fteht die Forſtwirthſchaft unter einem anderen Gefichtöpunfte, als die Landwirthfchaft, und zwar ) weil ein. Waldbetrieb ohne großes Waldeigenthum nicht wohl mit Nachhalt und nach den nöthigen Kunftregeln möglich ir '. Son der Drganifation des forfiwirthfchaftlichen 318 folglich eim fehr großes Forſtgrundeigenthum erfordert wird; b) weil folglich Schon zum Ankaufe eines folchen Forſtes ein großes Capital aufgewendet werden muß und die. Betrieböplane fo weit ansfehend fein müfen, daß fich das fichende und das Betriebs— capital nur erſt nach vielen Fahren rentirt und erſetzt; c) weil der Zins, welchen das Forſtcapital gibt, fehr mandelbar, von äußern Natur» und Berkehrsumftänden abhängig, tft, abgeſehen davon, Daß man, Feine hinreichende Erfahrung über feinen Fuß bat. Die Forftwirthfchaft eignet fich darum, mit Ausnahme jener in kleinen Büſchen, welche nicht Teicht regelrecht: betrieben werden faun, nur mehr für moralifche Perſonen, derem Eriftens als immerwährend angenommen wird und deren Sapitalbefis groß genug ift, nämlich vorzüglich für den Staat, die Gemeinden, Stiftungen und Gefellfchaften. Einzelnen Privaten ift der Anfauf und Betrieb von Forften deshalb blos dann anzurathen, wenn fie Teicht ein großes Capital weitausfehend anlegen Fünnen, und die Familien verhältniſſe fo befchaffen find, daß die Familie mehr als eine moralische Berfon angefehen werden kann, bei welcher eine Thei- lung des Grundeigenthumes nicht zu erwarten ift, entweder weil das Majorat gilt, Fideicommißeinrichtungen beftellt find oder die Beſitzungen im Namen. der einzelnen Erben. ald Geſammtmaſſe ver- waltet werden müfen. Was dagegen 2) Die Bewirthfchaftungsart anbelangt, fo bat man diefelben dafür, welche auch fehon oben (CS. 209. —) erwähnt find. Es gilt auch hier im Allgemeinen, was. dort darüber gefagt it, Jedoch find Zeitpachtungen der Natur der Sache nad) nicht zuläflig, es fei denn, daß man den Mebergang des Pachtes auf die Erben des Pachters bis zum Ablaufe der Pachtzeit geftat- tet habe. Auf diefe Art nimmt die Zeitpacht aber die Natur der Vererbpachtung an, welche der Natur der Waldungen und Forſtwirthſchaft am meiſten entfpricht, unter den Bedingungen, welche an die Berfon nach obigen Grundfäsen ‚gemacht werden, die einen Ward nachhaltig bewirthfchaften will... Die Präcautionen | find bier im Ganzen dieſelben, wie, bei. der ‚Berpadenng ‚von Landgütern I. —— 1) Nur muß dabei mehr noch auf dir klares einer regelmäßteen Wirth ſchaftsmethode und eines eben folchen Hiebes geſehen werden als bei einem Sandante, und dann aber -folgt .man ‚bei Regulirung des Erbpachtzinſes (Kanons) eigen | thümfichen Prinsivien. Es muß a) eine einmal begonnene Betriebsart ganz durch ⸗ geführt werden, und erft nach deren Vollendung if ed dem Erbpachter erlaubt, Fire neue zit beginnen. Es muß b) der Erbyachtäfanon nach ‚demjenigen Holzbeſtande beftimmt werden, „in welchem ſich der. Sort bei der Bererbpachtung befand, aber nach den ſo vegufirten Eäsen wird dann bei Beſtandsveränderungen derfefbe neu vegufirt, indem man den Geldwerth ber in Natur beſtimmten Leiſtung als Br A Di m a Fr a rn : 319 alt. B. das Klafter Eichenholz koſte 5 Thlr., und der — — — Kanon in Natur x 30 Klafteer = 150 Thle. , ſo dauert diefer Kanon fortz fo lange kein anderer Holzbeſtand eingeführr if; folgt aber ein Nadelholzbeſtand, wovon das Klafter 4 Thlr. koſtet, ſo muß die Naturalleiftung um "/, der früßeren mehr be tragen, denn da fich die Preiſe wie 4: 5 verhalten, fo muß die Naturalteiftung wie 5:4 stehen, und alio im Nadelholze = 3792 Klafter fein, "weiche ebenfalls = 150 Thlv; find. Da nun aber hiermit der Eigentgümer weder vor Verluften je nach dev Betriebsart och vor folchen nach dem veränderten Geldwerthe aefichert iſn, fo behält er fih ©) eine Revifion nach folhen Veränderungen bevor, ein Umftandy der auch für den Erbpachter wichtig iſt. 8. B. ed ſinke der Preis des Eicheuholzes wegen Geldmangel u. ſa w. auf 49/4 Thle., umd der Kanon fei in Geld zu 150 Thie, immt/ ſo würde der Erbpachter, wenn er dieſe Summe bezahlen müßte, offenbar miehr leiſten, als urſprünglich beſtimmt iſt, weil die 43/ı Thlr. jetzt fo viel Werth Haben als 5 Thlr., und es wird fir ihn vortheilhaft fein, nur 434 X 30 = 1421/s Thlr. zu bezahlen, ohne dak der Eigenthümer Schaden leidet, da 142Ys Thlr. dent Werthe nach jeist ſo viel find, als ehemals 150 Thlr. Gtiege aber z. B. der Preis auf. 5 Thle. aus gerade entgegengefeten Urſachen, fo daß: jest 51, Thlr. nicht mehr Werth haben, als ehemals 5 Thlre, ſo liegt es im Intereſſe des Eigenthümers, ohne daß er dem Pachter reellen Schaden zufügt, fortan 514 X 30 = 150 Thir. zu Verlangen. Aendert fih aber der Holzbeftand und mit ihm der Umtrieb bei gleichbleibenden Preifen, fo ift ebenfans eine Veränderung nöthig. Z. B. bei einem Kanon von 30 Klafter Buchenholz — 150 Thle. von jedem 50 jährigen Umtriebe erhält der Eigenthünter in 100 Jahren 300 Thle.; tritt aber eine Veränderung des Beftandes in ein Nadelhols von 33 jährigem Umtriebe ein, und miüfen deshalb 37Y2 Klafter zu 4 Thlr. entrichter werden, fo erhält der Eigenthümer nicht 3007 fondern 450 Thle. Im umgefehrten Salle findet auch das Umgekehrte Statt, Bet eingetretenen Veränderungen im Holsbeftande, Umtriebe und Geldwerthe wird die Kegulirung darnach combinirt. Im. Bon der Seitung des Betriebes der Forſtwirthſchaft. $. 262. 1) Betriebsarten. Da ſich im Forſtbaue nicht leicht beſondere Verſuche anſtellen fen, weil fie mit zu großem Aufwande verbunden find, und da jeder etwaige Verſuch im Großen fogleich die Natur einer wirk- lichen Betrichsart annimmt, fo bezieht fich die Leitung des forft- wirthfchaftlichen Betriebes nur auf zwei Hauptgegenftände Sie find: | 1) Die Wahl und Leitung der Serrlebsan 1), Die Wirthichaft verlangt überhaupt Nachhaltigkeit verbunden mit dem größten und ficherften Ertrage. Wenn daher die Forderung erfüllt it, wonach man die den Fimatifchen und Bodenverhältniffen am mieiſten entfprechende Holzgattung Fein oder vermifcht und die paf- fendfte Wirthſchaftsmethode ($, 227 — 232.) wählen muß, To if darauf zu fehen, den Boden und deffen Beftand am zweckmäßigſten und vortheilbafteften zu benusen, um auf immer eines Ertrages in gewiffen Perioden ficher. zu fein. Dies aber hängt von der Be— trieböart ab, Man * folgende Betriebsarten: 3% a) Den Ausſetzbetrieb (ausfesenden, intermebirenden ), nach welchem jede Forftabtheilung, insbefondere aber eine Feine Waldung, wenn, ihre Umtrichögeit eingetreten iſt, regelmäßig ganz abgeholzt und wieder erneuert wird, b) Der Nachhaltsbetrieb, nach welchen man periodiſch einen Theil der Waldfläche oder eine Forſtabtheilung abholzt und wieder verjüngt, um ſo einen regelmäßig periodiſchen oder jähr⸗ lichen Ertrag zu ſichern, vom Boden den größten Nutzen zu ziehen, und für die fortwährende Nutzung zu ſorgen 2). Man kann die hierher gehörenden verſchiedenen Betriebsweiſen folgendermaßen zuſammenſtellen: &) Kein forfliche Nachhaltsberriebsarten, d.h. forche, bei welchen blos eine nachhaltige Bewirthichaftung des Forſtes auf Hol bezweckt, und die übrigen Nutzungen ald Nebenfache betrachtet werden.” Es find Dies folgende: 9) Der Fehbmel-“Fimmel-, Schleich - oder Blänter-) Betrieb, d, bh, derienige, bei welchem mans foriiweife und „eingen den Hieb anlegt und die Verjüngung beswedt >), b) Der Schlagmwaldbetrieb, d.h. derienige, bei wachem man die ganze Waldfläche in mehrere gleiche regelmüßige Theile (Schläge) eintheilt, von welchen man dann einen nach dem an— dern beſaamt, um wieder in gleichen Perioden einen nach dem andern abholzen und wieder verfüngen zu Fünnen u. |. fr. wodurch ein fortwährender regelmäßiger Umtrieb eintritt 9). 6) Landwirthſchaftlich forſtliche Naͤchhaltsbetriebs— arten, d. h. ſolche, bei welchen man dem Waldboden nicht blos = den größten nachhaltigen Forſtertrag, fondern auch zugleich eihe erhebliche landwirthſchaftliche Nutzung abzugewinnen fücht, folglich die ſonſtige Nebennutzung an Futter, Streu und Getreide auch zu Hauptnutzungen erhebt. Es gehören hierher: a) Der Hackwaldbetrieb, d.h. derienige, bei welchem man in Niederwaldiingen fogleich. nach dem Hiebe die Erde zwifchen den Stöcken beadert und beſäet, um daraus einige Getreideernten zu | beziehen 5). 5) Der Baumfeldbetrich, ), h. derjenige, bei welchen | man den Wald in Schläge eintheilt, von diefen jährlich einen ab- ' holst, in diefem die Stoͤcke ausrodet, den Boden für Feldbau zu- richtet, einige Jahre als Feldboden landwirthſchaftlich benugt,- dann eine entfprechende Holzart, in Reihen der Ackerfurchen nach anpflanzt, zwifchen diefen Reihen den Feldbau fortfest, bis dies | wegen der Größe der Bäume nicht mehr angeht, hierauf die Hälfte der Bäume herausnimmt, ſobald fich die Bäume durch Aa? Größe i — 321 im Wachsthume hindern, dieſe Durchholzung wiederholt, ſo oft und fo lange es nach der Natur der Bäume und nach dem Zwecke der Baumzucht erforderlich ift 9, umd fo mit jedem Schlage «8 nachmacht. x) Der Waldfeldbetrieb, d.h. derienige, bei’welchem man wo möglich noch im Herbite nach der Abholzung und Räumung jedes Schlaged den Boden feldbaumäßig bearbeitet, die Holzüber- bleibfel auf dem Boden verbrennt, die gewonnene Afche ausftreut, den Boden fo dem Winterfrofte Preis gibt, im nächiten Frühjahre manchmal bei gehöriger Lockerheit des Bodens fogleich im Herbfte) mir 4—Tiährigen Waldbäumen nach Tocalen Umftänden bepflanzt, — zur rechten Zeit zwifchen die Baumreihen Hadfrüchte (Kartof- feln, Rüben, Mais) bauet, um fo den Baumpflanzen den Boden gehörig zu lockern und zu befruchten, — nach 2— 4 Fahren dem Fruchtbaue die Grasnutzung eben fo lange folgen läßt, weil der Boden für jenen zu befchattet und zu entfräfter it, — und endlich von Ddiefer Zeit an den Boden und Wald in Ruhe und Schonung haft ). | 4) Man iſt bisher in der Unterfcheidung zwiſchen den Wirthſchaftsmethoden und Betriebsarten ebenfalls gar nicht genau geweſen. Und dod find beide Begriffe ſehr von eingnder verichieden. Die Wirthfchaftämethoden in der Forſtwirthſchaft, nämlich Hoc «, Nieder», Mittelwald s und Kopfholzwirthſchaft, find daffelbe, "was die Pflug⸗, Drill: und Pferdehackenwirthſchaft im Seldbaue; die landwirths ihaftlihen Betrichsarten, nämlich das Srlders und Wechſelſyſtem, find im Feld» baue dafielbe, was obige Betriebbarten im der Forſtwirthſchaft. Die Wirthrichartd: methode ift die Art der Bodenbearbeitung, Saat und Pflanzung der Gewächſe ohne Rückſicht auf Zuſammenhang und Nachhaltigkeit ded Betriebe. Die Betriebsart iſt aber Die Art des Sufammenhaltend und der Folge der Wirthichaft, um das Gewerbe nachhaltig am beiten zu betreiben. Man f. über Betriebseinrichrung im Allgemeinen Eotta Anweifung zur Sörfteinrichtung: T. 1820. Klipſtein Anweiſ. sur Sdefibetriebsregulivung. Gießen 1823. Hartig Soriibetriebseinrichtung. Kaſſel 1825. Laurop GStaatöforftwirtbfch. 2. S. 297. und Defielben Waldban. ©. 22. - Papius, die verschiedenen Betriebsarten. Afıhaffenburg 1821. Hartig Anweifung zur Ausführung jährliher Wirthichaftsplane. Kaffel 1826. Hundeshagen Enns clopädie. II. $. 604. 648. 2) Während der Ausſetzbetrieb fih auf Fleinen Waldflächen und von geringen Privatwaldbeſitzern betrieben findet, fo ift er Hoch unwirthſchaftlich, weil er den regellofen Betrieb begünſtigt, die Wälder auf dierem Wege zu leicht ruinirt, übri— gens bei regelrechter Durchführung Gapital und Zinfen nur in ſebr aroßen Zeits räumen evftattet und erträgt, und das Holz nebft den Nebenproducten nicht fo liefert, daß der Waldwirth fie bei dev firh einftellenden auten Gelegenheit verwerthen kann, fondern vielmehr Hieb und Nusung zu Zeiten erfolgen kann, wo dem Mangel bereits abgeholfen oder wirflicher augenblicklicher Ueberfluß an Waldproducten ift, — bie günftige Zeit zu ihrer Verwerthung aber felten und dann nur zufällig getroffen wird, wenn man den Hieb nicht anlegt in einem Zeitabfchnitte, wo es die Forſt— wiſſenſchaft im Intereſſe des Materiafertrages und der Nachhaltigkeit verbictet. Dieſe Nachtheile finden beim Schlagwaldbetriebe nicht Stat. Hundeshagen Encyclopädie 11. $. 608. 3) ©. Hundeshagen Encnclopädie, J. S. 184. 595. Pfeil Handbuch. IT. ©. 277. Hartig Lehrbuch für Förſter. II. Bd. I. Thl. Ar Abſchn. 195 Kapit. - Baumfart Encyclopädie. “ — 21 * ? 322 Pfeil Eritiche Blätter. IL 2. Daezel Anfeitung zur Forſtwiſſenſchaft. I. 67. Schmitt Anleitung sur Erziehung der Waldungen. S. 27. 126. Deffelben Forſtgehaubeſtimmung. TI. 80. 149, Meyer Forſtdirectionslehre. 6. 183. a. €. Hundeshbagen Beiträge. IE 1. — Bon einem Betriebe, nach welchen man ganz regellos nad Laune und Willkühr im Walde um fi haut, kann die Wiſſenſchaft nicht fprechen. Der wahre und verbeiierte Fehmelbetrieb, ſowie er zwar an befons, deren Socalitäten unumgänglich, aber doch nicht aligemein der Schlagwirthſchaft vorzuziehen ift, befteht darin, daß man mit beionderer Berückſichtigung der Umſtände, weiche ihn befeblen, auf ganzen Waldflächen entweder die färfften unter den Bäumen einzeln herausnimmt, oder aber ganze Horfte völlig abholst, um aber auf dem einen oder anderen Wege die Beinamung, Beſchattung und Lichtung, überhaupt die Vers jüngung des Beſtandes nad Bedürfniß und zum Behufe der Nachhaltigfeit gehörig zu leiten. Socalitäten, wo nur Sehmelbettieb Statt finden kann, find rauhe ſtür⸗ mifche Höhen, kalte, fürmiiche, der Verſandung audgefeste Geefüften, hohe Ger bivgswälder zur Gicherung gegen Lavinen, fteile Selfen, die ſich ſpärlich ſelbſt befaanten » und Waldungen mit Bäumen (5. B. Weißtannen), welche eines langen und forgfältigen Schutzes bedürfen. . In alten diefen Fällen darf eine Stäche nie ganz entblößt werden. Soll aber ein Fehmelwald, wo man- feiner micht bedarf, in einen Sclagwald umgetrieben werden, und ift er regelmäßig genug gerührt, fo wird blos niit der frellenweifen Abforftung der älteſten Sorfifläche begonnen und in ihrer Umwandlung in Saamenſchläge fortgefahren; ift der Sehmelbetrieb aber regel 108, 10 kann man nie nach und nach durch eine Ausrorfiung nach einigen, 3. 8. drei, Hauptalteröflafen zur Umwandlung gelangen, weil dad Holzalter zu verfchieden ift.e Dabei. machen aber die Nadelhölzer mehr Schwicrigfeit ald die Laubhölzer, wei: man durch Fahlen Abtrieb dieſe Lezteren in verfchiedenen Alter zum Stocks ausfchlage bringen und auf dieſe Art zu gleichem Alter zwingen kann. S. Pfeil Handtuch. II. 286. Hundeshagen Encnelopädie, I. $. 215— 219, 4) Bei der Schlagwirthſchaft ift zu bevückfichtigen: a) die Größe der Schläge, welhe fihb nah der Größe und Bercaffenheit dev Waldfläche, nach dem Holzbedürfniſſe, alfo nach. den periodifch zu Schlagenden Holzauantum richten muß, und nach der Wirtpichaftsmerhode, weil auf sleihen Stächen nicht immer gleiches und gleichviel Holz wächst; b) die Form der Schläge, welde man möglichft regelmäßig, geradlikig zu machen fucht und nicht zu breit ftellt, um der völligen Beraamung Fein Hinderniß in den Weg zu legen, da der Saamen, vom Winde getrieben, auf beffimmte Entfernungen flieat; c) die Richtung der Schläge, dei welher man auf Begünftigung des Nachwuchres, auf Ertheilung von Schutz gegen Eturm, Schnee u. f. w. und auf gehörige. Berchattung des Anfluges und Nachwuchres bedacht fein muß; d) die Lage der Schläge, um durch fie bei Durchforſtungen und Hieben die Abfuhr ded Holzes fo unschädlich als möglich zu bewirien. ©. Laurop Hiebs+ und Kulturlehre. $. 50—54. Pfeil Handbud. 1. ©. 214. v. Srovff. Syſtem und Grundfüße. I. 1— 203. Meyer Sorks directionslehre. $. 37. u —— 5) Hundeshagen Encyclopädie. I. $. 189. Pfeil Handbuch. IE. ©. 204. Medicus Forſthandbuch. ©. 294. Hundeshagen, Ueber die Hacwaldwirthe schaft. Tübingen 4821. Hartig Journal. I. 4. I. 4. II. 2. Archiv. II. 1. Laurop Aunalen. 1. 2. 3. Wedefind Jahrbücher. 48 Heft. , 6) Pfeil Handbuch. 11. 205. Cotta, die Baumfelderwirthſchaft. Dresden 4819 — 22. 4 Hefte (Erfter Begründer diefed Syſtems). Krebs, Vom deu Ba handlung der Erdrinde. Beitrag zur Cottaiichen Baumfelderwirthichaft. Dresden 1822: Hundeshagen, Prüſung der Eottaifchen Baumfelderwirthſchaft. Titbingen 4821. v. Seutter, Ueber die Einführung der Hackwaldwirthſchaft (mit befonderer Beziehung auf Hundeshagend Prüfung ı.). Stuttgart 4821. Liebich, der aufmerkfame Forſtmaun. I IT. u. UI. Bd. Kafthofer, Bemerfungen auf einer Alvenreife. ©. 75. Deffelben Lehrer im Walde. Bern 1829. IE. 77. L2aurop Jahrbücher. II. 4. Annalen. VI. 2. Hartig Ardhiv. V. 2. 7) Siebich, der Waldbau als die Mutter des Ackerbaues. Prag 1834 (Srfier Begründer dieſes Syſtems). Das Wefentlihe in diefem neuen Vorſchlage Liebichs ift, daß er neben Getreide und Grad zugleih das Reiſig als * benutzen J 323 will, und daß er auf den einmal bearbeiteten Boden .mit dem Holzſaamen Stauden forn und Hafer (oder ein anderes Gommergetreide) zugleich ausfäet, um im erften Sahre noch Lezteres, im zweiten dad Staudenkorn ernten zu fünnen, noch ehe man an dad Ausfegen der Bäume geht. ES ift nicht zu läugnen, daß diefe Betriebs ſyſteme in unferer Zeit bei zumehmender Bevölkerung alte drei einer großen Aufs merkfamfeit fehr werth find, beſonders da ihre Begründer felbft zugeben, daß, fie nicht gerade überall. und in allen Waldungen, aber auf einem fehr bedeutenden Theile des jeigen Waldbodens in Gebirgsländern anwendbar find, $. 263, 2) Forfibefchreibung oder Forſtſtatiſtik. -. Während bei der Landmirchichaftsichre CI. 212.) diefer Theil der Betriebslehre fih für die Einführung einer „Wirthfchafts- methode, für VBerfauf und Verpachtung gleich nützlich zeigt, ſo findet dafelbe auch bei der Forftwirthfchaft Statt, nur mit dem ‚Unterfchiede, daß er in diefer die Natur der Statiſtik annimmt, da es Fahrhunderte dauert, bis die Umtriebszeit vollendet ift, und da die Reſultate ſtets als folche eined Verſuches erfcheinen und den Forſtwirth für die Einführung des nächiten Syſtemes beftim- men können. Die Forftftatiftif, welche diefen Namen um fo ' mehr verdient, wenn fie fich über alle Waldungen des Landes erſtreckt, wird daher den Forft im phyſikaliſcher (Grenze, Lage, Boden, Klima, Vegetation) und in ökonomiſcher Hinficht ( Eigen- thümer, Beſtand, Betriebsart, Wirthfchaftsmerhode, Alter, Ma- erialbeſtand, Zuwachs, Aufwand, Material- und Geldeinnahme, Abſatz, Transportmittel, Gerechtigfeiten und Pflichtigfeiten ) be— fchreiben, je nach den periodifch vorgebenden Veränderungen. Es iR alſo nöthig, daß man Brenz-, Forſt⸗ und Beftandscharten fertigt. Sind die Nefultate befannt genug, um fich für eine Kulturmerhode danach entfcheiden zu können, fo verfertigt man a) den Forſtkulturplan, nach welchem die Kulturgefchäfte ge— leitet werden, und in welchem nach näherer Angabe des Platzes, feines Zuftandes, des bezweckten Kulturvorfchlages, der Flächen- raum, der zur Saat oder Pflanzung verwendet werden foll, beftimmt und ein MWeberfchlag des Kulturaufwandes für Arbeit, Saat, Pflanzung u. dal. gemacht wird. b) Den Forftfällungsplan, welcher aus der Wirthfchafts- und Betriebsmethode hervorgeht. Derfelbe bezeichnet die Schläge, ihren Beftand, die anzulegende Wirthichafts - und Betriebömerhode, den Hieb, die Größe der Schläge, einen Neberfchlag des Materialertrages, der Gortirung und Verwendung des Holzes nebft den wahrſcheinlichen —9 alſo auch einen Geldüberſchlag. — 21» 324 IV. Bon der forfiwirchfchaftlichen Berriehbswirthfchaft. | 8. 264. RM t) Sorümirthfihaftliche Betriebsausgaben und -Einnabmen oder forfiliche — NMan verſteht unter der forſtlichen Statik die Erfaprungs- | wiffenfchaft von den Urfachen (Kräften) der. forftwirthfchaftlichen Ergebniffe, von der Art und Stufenweife ihrer Wirkung, und von dem Erfolge diefer Wirkung felbit in ihrem Zufammenhange, nicht als ſpezielle Notirung von irgend einem SForfte oder Forſtbezirke (denn dieſe gibt die Statiſtik), ſondern als allgemeine aus der Natur des Holzes, Bodens und der Vegetation überhaupt entnom- mene Erfahrung. Es find alfo auch bier zu betrachten: a) Die Betrichsausgaben. Gie beziehen fih, da von einer chemifchen Agrieuftur im Forftbaue nicht die Rede ift, 5108 . auf Befoldung, Löhnung und Unterhaltung der Beamten, Dienft-' boten und Arbeiter, und auf die Anfchafrung und Unterhaltung ſowohl des ſtehenden Capitals CGebänlichkeiten für Wald und - Jagd, Holztransporteinrichtungen, Holzbeitand, Geräthichaften, Wildſtand, Arbeitsvich fammt Gefchirre, und Gerechtfame) als auch des umlaufenden (Saat, Pflänzlinge, magazinirte, überhaupt, fchon gewonnene Prodietenvorräthe) in Natur und Geld ($. 213.). b) Die Betriebseinnahmen. Es laſſen fich dabei unter⸗ ſcheiden: «) Die Naturaleinnahmen an Haupt- und Nebenprodueten von Wald und Jagd. Die Erſteren hängen unter übrigens gleichen Umſtänden von dem jährlichen Holzzuwachſe ab, welcher bis zu einem beſtimmten Alter Statt findet. Man unterſcheidet dabei das Höhenwachsthum, das Dickenwachsthum und die Kronen- ausbreitung für fih, und die Maffenzunahme im Ganzen, bei welcher Tezteren man wieder. den einzelnen Stamm im Freien, umd die ganze Beſtandsfläche ihrem Schlufe nach zu betrachten bat, deren ſtufenweiſe Maſſenzunahme von der Anzahl der Stämme, von der Wirthfchaftsmerhode und dem darin vorhandenen Längen» und Diekenwuchfe, und endlich von der Bollwüchfigfeit des Beſtan— des abhängt 1). Man bedient fich zur Berechnung des eubifchen Inhaltes der Stämme eigener Funftrumente, der Baummeſſer ). B) Die Geldeinnahmen aus dem Verkaufe der rohen Pro— duete. Dan’ verfauft das Holz entweder an den Meiftbierenden oder aus der Hand. Daſſelbe kann aber auf dieſe Methoden entweder im Walde oder aud Magazinen abgefest werden, in welchem erfteren 325 Falle der Verkauf entweder noch auf dem Stocke (ſtehend) oder nad BI Fällung und Auferbeitung. vorgenommen werden kann 9. Oft finden in den Forſten für Verarbeitung der Haupt - und Nebenproducte technifche Cgewerkliche) Nutzungszweige Statt, wie Köhlereien , Schwelereien, Kalfbrennereien u. dal. Was von den landwirthſchaftlich techniſchen Nutzungszweigen dieſer Art ($. 214, e.) geſagt iſt, gilt auch von dieſen. Ueber die Berechnung des NReinertrags fehbe man am angeführ- ten Orte nach. 41) Der Höhenwuchs richtet fih nach der Tiefe und Güte-ded Bodens, und nah dem Schutze gegen Winde, und ift in der Jugend am größten; der Dicken wuchs aber nach der Dichtigfeit ded Beſtandes unter übrigens gleichen Umftänden; mit diefen Beiden wächst auch die Aronennuddehnung,. aber doh ſteht die Schirmfläche, verglichen mit dem unteren Stammdurchmeſſer, ſelbſt in umgefehrtem BVerhältnifie zum Alter der Bäume. - Die Maffenzunahme einzelner freier Bäume ichreitet nur in der frühen Jugend wie, die. Quadrate der wachſenden Durchmeffer des Stammes vor, fpäter wird fie faft eine gleichbleibende Größe; in geichloffenen Beftänden gilt died Gefeg nicht, weil wegen der Kichthiebe, Durchforftungen, des Abſterbens u. dgl. die Stammzahl auf der Fläche immer abnimmt. Hundes» hagen Eniycelopädie. II. $. 562— 576. Deifelben Beiträge. II. 2 Laurop Saprbücher. II. 4. Liebich Aufmerfiamer Forſtmann. I. 1. Wachsthumſcalen ſ. m. bei Hoßfeld Forſtabſchätzung. J. 9 28. Schmitt Sorfigehaubetimmung. 1. ©. 95. Späth Handbuch der Sorftwiffenichaft. II. S. 133. 2) Die Baumſchafte von der Wurzel bis zum Anfange der Achte (Zopfende) können al? Kegel, als paraboloidiſche Kegel und als’ abgekürzte Kegel betrachtet werden. Darnach werden fie auch fiereometrifch verfchieden sgemeffen. , Der Baum wird entweder am Stocke oder wenu. er fchon gefällt iſt gemeſſen. Se nach dierem Umftande, und weil, um den kubiſchen Inhate zu finden, Durchmeſſer und Höhe gekannt fein müfen, bedient man tih eines Höhemefferd (Dendrometers), des Klaftermaaßes, des Gabelmaaßes (für die Dicke), der Meßſchnur oder des Zollſtockes. Man hat nach allen diefen Erfahrungen eigene Cubiktafeln berechnet. Hundeshagen Encyelopädie. II. S. 620 — 6428. Hoßfeld Lehrbuch der. Forſt⸗ abſchätzung. J. Bd. (Hildburshaufen 1823.) König Anleitung »zur. Holstaration. Gotha 1813. Es finden fih Tafeln jener Art aub bei Hundeshagena.a. D. ©. 135. Befonders herausgegebene find die v. Neimer (Hamburg 1782), Kras mer (Göttingen: 1789), Krüger (Torgau 1790), Dinzer. Mannheim 17917, Lug (Frankfurt a. M. 1809), Adam (Marburg 1814), Dove (Hannover 1811), Seyondat (Hamburg 18117, fehr aut), Fabricius (Marburg 1813), Hans ſtein (Göttingen 1814), Pfeil (Züllichau 1821), Däzel (München 1823), Eotta (Dresden 1823), Rudorf (Dresden 1825), Sartorius (Eifenach 1827), Hartig (Berlin 1828), Jägerſchmid (RKaftatt 18295 — in’Commifiion zu Sranffurt a. M.) für gefälltes Holz, — aber von König (Gotha 1813), Cotta (Dresden 1821) und Hubert (München 1828) für ſtehendes Holz. Dendrometer find befchrieben von Krünitz (Oekonom. Eneyelopädie. 1. 171.), Braun (Erfle 41805), v. Oppen (Kopenhagen 1785), Winckler (Wien 1812), Böckmann (Gießen 1815), Laurop (Annalen. E HI), Hartig (Archiv. IM. 1., der Diaftimeter von Romershaufen; V. 2. Baummefer von Spangenberg). Ein Inſtrument dazu von Roger iſt beichrieben bei Dingler polytehn. Journal. XVII. ©. 233. 3) Die’ Vorzüge der - einen oder ’andern Methode im Allgemeinen find nicht ſchwer zu beftimmen. Die Anwendung im fpesiellen Sale kann hier nicht gelehrt werden. Hundeshagen Eucyclopädie. II. $. 727. Laurod Etaatsiorfir Wirth: ſchaſtslehre. ©. 381. J ‚iR DR ar x | 8. 265. 2) Forſtwirthſchaftliche Buchführung # Die forftwirthfchaftliche Buchhaltung bietet diejenigen VBer- wicelungen nicht dar, welche bei der Tandwirthichaftlichen C$. 215.) vorherrfchen. Denn weder in den Nukungszweigen noch in den . Ausgaben herrfcht eine folche Manchfaltigfeit vor. Die Einnahmen und Ausgaben bei den ($. 264. 7.) genannten technifchen Nutzun— gen abgerechnet, welche bei hinreichender Ausdehnung eine eigene und einfache Nechnungsführung haben, bleibt blos Die Einnahme und Ausgabe an Haupt» und Nebenproducten in Natur (Hol, Wildpret; — Rinde, Harz, Saft, Laub, Saamen, Gras —) und in Geld zu notiren und zu verrechnen. Die Folge, in welcher fie auf einander Fommen, if fchon zum Voraus durch die Kultur - und Fallungspläne. (. 263.) bejtimmt. Außerordentliche Nutzungen find gegen die Prinzipien einer geregelten Forſtwirthſchaft; da fie indeffen doch vorkommen, fo bilden fie in der Forftrechnung doc) feine Unregelmäßigkeit. Die ganze Buchführung zerfällt in zwei Hauptzweige, nämlich. in a) Das Voranfchlags- oder Etatsweſen; indem nämlich zur Erleichterung der Eontrole eine ungefähre Vorherbeſtimmung der jährlichen rohen und reinen Natural- und Geldeinnahme ge macht: wird, was immer nur mit Bezug anf den Kultur- und Fällungsplan gefchehen Fann. Daher entitehen die forftlichen Nas tural- und Geldetats. bh) Das Rechnungswefen felbit, welches ‚eine einfache vuch⸗ führung über Natural- und Geldausgabe und -Einnahme iſt, die fich in allen Poſten auf Quittungen, Attefte und Belege anderer Art bezieht. Bei Fleinen Forfiverwaltungen wird Natural- und Gefdrechnung in Einem geführt, Bei großer Forfiverwaltung aber iſt eine Trennung derfelben ein mwefentliches Mittel zu Controle, ebenfo wie für beide es auch die Etats find, in foferne nämlich bedeutendere Abweichungen von denſelben genau motivirt werden müſſen. V. Bon der Birfereten forſtwirthſchaftlicher Anfchläge. '$. 266. . Arten der Anfchläge Mittel zu ihrer Berfertigung. Was oben ($..216.) von den Arten der Anfchläge geſagt if, das ailt auch hier, nur von den Forften, Aber die Arbeiten zur 327 Berfertigung derſelben find weſentlich von den landwirthſchaftlichen Tarationsgefchäften ($. 217.) verichieden ). Da fich bei der Land- wirtbfchaft der Ertrag jedes Fahr. erneuet, fo if man dort auf Snformationen und Auszüge aus den Wirthichaftsbüchern ange» wiefen und muß annäherungsweife beftimmen, was bei einem. ge- wiffen Spiteme für ein Ertrag erfolgen mag. Bei der Forfiwirth- fchaft erftrecft fich ein Umtrieb auf viele Fahre, und man bat es mit einem beitimmten feiten Beſtande zu thun, deſſen Maſſe in der Gegenwart und für die Zukunft berechnet werden muß 2). Wil man daher den gegenwärtigen Beſtand abſchätzen (Maſſen— aufnahme), fo braucht man fich bios auf das an Holz, Wildpret ‚und Gras Vorhandene zu beziehen. Soll aber der zufünftige Beftand ermittelt werden (Aufnahme des periodifchen Ertrags), fo ift vorerft der jetzige zu berechnen, der periodifche Zuwachs zu beftimmen und Alles dasienige mit in Abzug zu bringen, was, aus irgend was für Gründen, an Naturale und Geld in Abgang ge- räth. Dazu können aber nur blos allgemeine Erfahrungen und befondere Verhältniſſe des abzuſchätzenden Forſtes und Jagdrevieres die geeigneten Haltpunkte geben, und es läßt ſich leicht erklären, warum das forſtliche Taxationsweſen noch unvollſtändiger als die Forſtwiſſenſchaft im Ganzen iſt. Die Abſchätzung A. Der Hauptnutzung zerfällt im. jene der Jagd und des Holzes. Erſtere kann nur nach den Jagdregiſtern, nach JInfor— mationen über den gegenwärtigen Wildſtand u. dgl., und nach allgemeinen Regeln des Hegens ermittelt werden. Die Holzuutzung aber, fei fie vom gegenwärtigen Beftande oder. von dem zukünftigen auszumitteln, fett immer eine Abzählung und Meffung der Stämme voraus. Diefe aefchicht vun a) entweder durch wirk- liches Abzählen, Meſſen und Klafiren der Stämme des Beſtandes I b) oder durch Vornahme Diefes Geſchäftes anf Probefächen von Y—1 Morgen, wovon man dann das Nefultat mit der Morgen- . zahl des ganzen Beſtandes multiplizirt; c) oder durch Vergleichs— (Erfahrungs -, Erttags-) Tafeln 4) über den Holzmaffegebalt von Beſtänden verfchiedener Alter, Gattung und Wirthfchaftsmerhode. Mit diefer Abzählung finder zugleich eine Sortirung des Holzes in Brenn- und Nutzholz Statt, und nach dem berechnet man jeden Stamm und jede Klafe einzeln durch Multiplication der Kreisfläche mit der Höhe, oder aber fo, daß man alle einzelnen Stammkreis— flächen in Quadratfußen beftimmt, diefe einzelnen Reſultate in eine Hauptfumme bringt, und dann den Kubikinhalt berechnet, indem man jene Hauptfumme mit der Durchfchnittshöhe der Stämme des Beftandes multipfisirt. Das Reifig und Buſchholz wird nach dem ‚328 Augenmaagße oder nach Maaßgabe einer abgeholzten Fläche be— rechnet. So gelangt man zur Kenntniß des gegenwärtigen Beftandes. Will man aber den zukünftigen Beſtand voransbeftimmen, fo muß auch der Zuwachs berechnet werden! Dies gefchicht nun a) ent- weder nach Ertragstafeln (empiriſch), indem man die Maffe eines jüngern Holgbeftandes von jener des Älteren abzieht, wobei der Net als Zuwachs für die ganze Periode, um welche der Leztere älter iſt, erfcheint und der jährliche blos durch die Divifion dieſes Abſatzes mit der Zahl der Jahre gefunden wird, während der allgemeine durchfchnittliche Zuwachs durch die Divifion der Hol. mafe des ganzen Beſtandes mit der Zahl feiner Mltersiahre ermit- telt werden Fan; b) oder durch Abzählen der Jahresringe von der Peripherie gegen das Centrum an abgehauenen oder ſelbſt mehrmals durchſchnittenen Stämmen, und hiernach (mathematiſch) annäherungsweiſe die Berechnung des Zuwachſes 5); 6) oder endlich bei richtiger Schlageintheilung, um den Zuwachs des ganzen Be- ftandes zu beftimmen, dadurch, dag man diefen Lezteren als eine fallende Progreſſion anſieht, deren erſtes Glied dem einjährigen Zuwachſe des ganzen Beſtandes, deren leztes aber dem Zuwachſe des jährlich zu hauenden Beſtandtheiles, und wobei die Anzahl der Glieder jener der Fahre des Abtriches gleich it, — umd hier- anf diefe Progrefion fummirt, wovon die Summe den ganzen Zuwachs während der Abtriebszeit beträgt und nur zu der Total beſtandsmaſſe addirt zu werden braucht, um durch Divifion mit den Fahren der Umtriebszeit in die entftchende Hauptfumme den jähr⸗ lichen Ertrag zu finden. B. Dir Nebennusungen der verfchiedenen Art gefchieht - nach Snformationen und Auszügen auf diefelbe Weife wie man in dem Tandwirthfchaftlichen Betriebe den Wiefen- und ie Fruchtertrag u. ſ. w. veranſchlägt. Hat man fo den Naturalertrag berechnet, fo verfertiad man jedesmal, wenn es erforderlich ift, nach Taren oder Durchfchnitts.- preifen den Beldanfchlag. Bon dem fo ermittelten NRohertrage zieht man alsdann die verfchiedenen Ausgaben ab, welche zum Theile mit dem Betriebe verbunden find, zum Theile aus Plich- tigfeiten herrühren, und in Geld oder Naturale befiehen 9. 4) Die Sorfttavation ift außer in den bisher genannten Hands und Lehrbüchern beſonders abgehandelt von Däzel (München 1786), Wiefenhavern (Breslau 1794), Henmert (Berlin 1803), Hartig (Gießen 1819, Ate Aufl. — Gehe, aut. ©. auh Andre Oekonom. Nenigkeiten. 1811. Neo. 2. 19. 21 — 23. 44. 1812. Nro. 12.13. 41. 42. 1813. No. 23. 1815. No. 49. 1816. No. 49 v. Cotta (Berlin 1803), König (Gotha 1813), Hoßfeld (Hildburghaufen 1823. HIT Abthlgne), von Schmitt ( Sorfischaubekimmung), von Hundeshngen (zie Bingen 1826, f. Pfeil Kritifche Blätter. IV. 1.), Reber (Bamberg 1827). Hartig Journal. IL 1. 3. 4. Laurop Annalen. II. 4. V. 41. Yahrbücer. I. 2. Mofer Arhiv. XXI. 49. Pfeil Krit. Blätter. I. 2. Auch folt eine Abkandlung diefes Gegenttandes von Huber fih in den Sahrgängen 1824, 1825 und 1826 von Behlen's Zeitichrift für Baiern finden. 2) Zum Behufe einer gehörigen Sorfteinrihtung gehört auch eine Forſt— abſchätzung. Und diere iſt alfo mit Bezug auf die Zukunft insbefondere anzuftellen. “Wird eine folche Abfchäsung auf einen voraus berechneten beſtimmten Wirthichartss vlan vorgenommen, dann heißt fie mechaniſche Ertragsgleichftellung oder Fach⸗ werfsmetihode. Gefchieht fie aber blos auf ein arithmeriih ausgemitteltes Verhältniß zwiſchen dem Materiaibeftande und der möglichen jährlichen Nusung, dann wird fie die matbematifhsrationelle Methode genannt. Man f. darüber: 3. B. Hundeshagen Encyclopädie. IL. 9. 617. 3. 6. 648 — 675. 8. 676 — 691. i j 3) Man mißt entweder die Gtänme und bildet hiernach Klaſſen, oder man macht diefe Lezteren fchon nach einer bloßen Befichtigung de3 Waldes tabellariſch und fchreibt dann die abgemeifenen Stämme hinein. 4) Solche Erfahrungsrafeln finden fih 5. %. bei Hundeshagen Eneyclopädie. I. €. 162. 257. 267., bei Pfeil Anleitung zur Ablöfung der Waldfervitute, Berlin 1328 (v. Hartig), und Cotta Hilfstafeln für Sorktaratoren. Dresd. 1821. 5) Man zählt entweder einige Jahresringe auf diefe Art blos an der Schnitt" fäce, ſchließt von dieſer Zunahme de3 Stammes auch auf eine ſolche in den Fünf tigen Perioden und berechnet, nachdem diefer muthmaßliche Zuwachs sur Kreisfläche des Modellſtammes gesählt ift, feinen Kubikinhalt darnach und zieht von dierem den wirklichen jetzigen Kubifinhalt deffelben ab — vder man verfägt den Stamm in Rundſtücke von 4— 6 Fuß Länge und zählt auf der unteren Släche eines jeden die Sahresringe, wobei man den Vortheil hat, auch die den Altersperioden zukommen⸗ den Schafthöhen zu erkennen. 6) Von der eigentlichen Sorftwerthsbeftimmung Handelt Hartig Anleitung zur Berechnung des Geldwerthes eines Forſtes. Berlin. 1812 (auch Anhang des im Note 4 erwähnten Werke). v. ‚Seutter Werthsbeſtimmung der Waldungen. um 1814. Eotta Waldwerthberehnung. Dresden 1319. 2te Aufl. KHoffeld Werthsbeſtimmung dev Wälder, Hildburghaufen 1825: Hundeshagen Sy \ abfehägung. 2te Abtheilung. J——— Be $. 267, Fertigung der Anfchlagsaften, Die bei der Forftabfchäßung zu fertigenden Aktenſtücke find aus dem Bisherigen im Allgemeinen Yeicht zu entnehmen... Außer ‚den Snformationsprotofollen, Auszügen, Durchfchnittsberechnungen, Charten, Befichtigungs- und Vermeſſungsregiſter und dergleichen mehr, iſt es auch räthlich, ein ganzes Gefchäftsprotsfoll zu ent- werfen, Doch richten fich die einzelnen Rubriken nach befonderen Berhältniffen, während in jedem Lande dazu beftimmte Normen und Formularien gegeben find. ‚Zweite Abtheilung. Kunfigewerbslehre Einleitung. 8. 968, Unter Kunſtgewerbslehre (Gewerkslehre, Tenote- gie) verfteht man die ſyſtematiſche Darſtellung der Grundfäge und Regeln, wonach die der Natur abgewonnenen Rohftoffe durch Ber- edelung und. Berarbeitung fo zugerichtet werden, daß fie für die Zwece der Menfchen brauchbarer find, als im Urzuſtande. Es gehört alſo in ihr Bereich nicht blos die eigentliche Verarbeitung rober Stoffe zur Bildung neuer Produete, Sondern auch die Aus- befferung und Wiederherftellung vderfelben. Es ift nicht blos ihre Aufgabe, die verfchiedenen Berfahrungsmweifen zu erzählen, fondern vielmehr auch ale die einzelnen Gewerkszweige durch Zurückführung auf mathematiſche und naturmwiffenfchaftliche Brinzipien zu begrün- den. In diefer Testeren Art und mit dieſem Tezteren Zwecke ift fie erft in der zweiten Hälfte des 18ten Jahrhunderts hervorgetreten, und namentlich hat fih Joh. Beckmann um fie damals fehr große Verdienfte erworben. Dagegen beftand fie vor diefer Zeit mehr nur in den einzefnen Funft- und gewerbsmäßig betriebenen technifchen Zweigen ohne eigentlichen inneren wiffenfchaftlichen Zu- fammenhang und ſelbſt im Einzelnen ohne wiſſenſchaftlich tiefe Begründung N. Ihr Gegenftand ift von folcher Ausdehnung und Manchfaltigkeit, daß ſelbſt nur eine firenge Ueberſicht deffelben eine ‚bis jest unerreichbare Aufgabe war, und er wird fich auch noch immerfort erweitern, je mehr fich die Hilfdlehren der Technologie, — nämlich die Mathematik, Mechanik, Phyſik, Chemie und Naturgefchichte, — und der Gewerbseifer mit dem Wohl- ftande der DBölker ausdehnen. Es gehört ihr Alles an, was zwi— fchen der. Funftlofeften Verarbeitungsthätigfeit und der höchſten "bildenden Kunft feinen Platz findet: Als wiffenichaftlicher Erfennt- nißzweig fchließt fie jedoch die Gewerke, zu deren Kenntniß Feine wiftenfchaftliche Kenntniß nöthig ift und blos Uebung gehört, aus und befchäftigt fich dagegen nur mit den anderen. Obſchon ihre Literatur, ald umfaffende Technologie, keineswegs übermäßig groß ift 2), fo find die Schriften und Belchrungen über die einzelnen Gewerföthätigfeiten und Gewerkszweige von ganz ungeheurer Aus⸗ dehnung, ſo daß viele Erſindungen ganz unzu jap wären, wenn ed nicht technologifche Zeitfchriften 3) gäbe, welche als die 331 literarifchen Gemeinpläße für Alles dasjenige gelten, was für die Kunftgewerbölehre thenretifches und praftifches Intereſſe hat. 4) Poppe, Geſchichte der Technologie... Göttingen 1807 — 1810. TI Bände. Donndorff, Gefhichte der Erfindungen. Duedlinburg 1817 — 1820. VI Bände. Buſch, Handbuch der Erfindungen. Eifenah 1802 — 22. XII Bde. Ate Auflage. Minvla’d Beiträge zu dieſem Werfe. Ehrenbreitftein 4806. Ie Bd. Beckmann, Beiträge zur Geſchichte der Erfindungen. Leipzig 17384— 1805. V Be Bolls beding, Arhiv nüslicher Erfindungen. Leipzig 1792 u. 1795. II Be. v. Gülich, Geſchichtliche Darfiellung des Handel, der Gewerbe und des Ackerbaues. Jena 1830. II Be Fiſcher, Gerichte des deutichen Handels, der Schifffahrt, Erfindungen sc: . Hannover 1795 — 97. II Bde. 2) Beckmann, Anleitung zur Technologie. Göttingen 1776— 1802. Afte big 5te Aufl., 1809 die ste Aufl. Brofenius Technologie. Leipzig 1806 — 7. III Thle. in TI Bon. Defielben Lehrbuch der Technologie. Leivzig 1819. Poppe, Handb, der Technologie. Sranffurt a. M. 1806 — 10.. IV Abthlgn. in II Bon. Det; felben Lehrbuch der allgemeinen Technologie. Sranffurt 1809. Stuttgart 1821. Derfelben Lehrbuch der ſpeziellen Technologie. Tübinger 1819. Langsdorf, Erläuterungen höchſt wichtiger Lehren der Technologie. Heidelberg 1807. II Bde. Hermbfädt, Grundriß der Technologie. Berlin 1814.. II Bde. 1830 ?2te Aufl. (die Ulte Abthlg. ift ein bloßes Compendium zu Vorlefungen, welchem diefe II Thie. als Erläuterung dienen). Kölle, Syſtem der Technik. Berlin 1822 (auch Urges werbölehre enthaltend). Jacobſon, Technologiſches Wörterbuch. Herausgegeben yon Hartwig. Berlin 1781 — 1754 (ld Supplement, und Hiernach geordnet: Roſenthal Literatur dev Technologie. 1793 — 95). VIII Bde. Tiemann, artif. technolog. Encyclopädie. Berlin 1806. Ir Bd. Poppe, Technologiſches Lericon. Tübingen 1815—20. V Bde. Schmidt! Handbuh der mechanifchen Technologie (auch alyhabetiih). Züllichau 1819 — 21. II Bde, “ Dietionnaire technologique. Paris 1822 — 32. XX Tomes, bi$ Thon. v. Keeß Darfiellung des Fabriks, und Gewerböweiens ꝛc. 2te Aufl. 1824. IV Bde. Gortgefegt von Heeß und BIus menbah: Enftematifhe Darſtellung der neuen Sortfchritte in den Gewerben und Manufacturen. Wien 1829 — 30. MI Bde. Prechtl, Technologiſche Encyelopädie. Stuttgart 1830—33. I—IVr Bd, bis Edelfteine (ganz vorzüglich). 3) Außer den älteren Zeitfäriften von Gatterer, Hermbiädt, Leuchs u. U. insbefondere die neueiten, nämlih: Dingler polntechnirces Journal. Wien 1820 — 33. L Bde und Precht!l Jahrbücher des polytechnifchen Inſtituts zu Wien. Bien 1819— 33. XVI Bde., welde wegen ihrer reichhaltigen Mittheilungen die. ausländischen Sournale, deren Zahl ungemein groß ifts entbehrlich machen. Nur wäre im Erfteren öfters eine größere Genanigfeit in den Angaben und Zeichnungen zu wünſchen. Ueber technologifhe, Literatur f. m. außer Rofentbalnoh Hermbs ° ſtädt Bibliothek der neueften phyſiſchen, chemifchen, metalliſchen, technologiſchen und pharniaceutiichen. Literatur. Berlin 1783 — 89. TI Be. Krieger Handbuh der Literatur der Gewerböfunde, Marburg 1822. II Bände. Weber Handtuch (f. 9. 132, oben). Leuchs polytechn. Bücherkunde. Nürnberg 1829, Erſtes Hauptſtück. | Werkmänniſche Gewerbslehre. Erſtes Stück. Allgemeine Gewerkslehre. 8. 268. a. Die werfmännifche Gewerbslehre frellt diejenigen Grund— ſätze und Regeln der Kunfigewerbe dar, wonach, ohne Beziehung 332 auf das Zuſammenhalten und Leiten des Gewerkes ats eines aus⸗ fchlieglichen ‚gewerblichen Betriebes, die veredeinde Verarbeitung der Nobftoffe vorgenommen wird, nachdem man dazu das gehörige Material und die anderen Hilfsmittel herbeigefchafft hat. Da alle Gewerke in Betreff der Wahl des Materiald, fo verichiedenartig Died auch fein mag, — in den zu brauchenden Geräthfchaften, und in den Operationen felbft, welche theils chemisch theils mechaniſch find, vieles Uebereinſtimmende haben, fo läßt fich diefes fehr zweck⸗ mäßig in die allgemeine Gewerfslchre zufammenfaflen, wäh⸗ rend man die Darftellung des einem jeden Gewerke Eigenthümlichen in die befondere Gewerkslehre verweist, Jene hat daher im Allgemeinen von den zu verarbeitenden Stoffen, von den zu brau- chenden Mafchinentheilen, von den allgemeinen EEE Ä und von den Erzeugniffen felbft zu handeln. | I. Werkmänniſche Stofffunde oder As an Materialienfunde, $. 269, Man braucht in jedem. Gewerke Stoffe, welche die veredelnde Veränderung erleiden füllen (Berwandlungsftoffe), und am dere, welche blog dazu dienen, jene Veränderung zu befördern cHilfsftoffe) 2). Beide find entweder noch ganz rohe Materien oder aber fchon bis zu einem gewiffen Grade verarbeitet ). Diefe verfchiedenen Stoffe find. ed, welche zum Betriebe. eines Gewerfes gefannt fein müfen, in foferne fie in daſſelbe gehören. ie Stoffkunde erftreckt fich daher: 1) Auf die Unterfuchung, welche Eigenfchaften und Beſtand⸗ h theife die Stoffe überhaupt nach dem. Zwede ihrer Verw endung haben müſſen, um gebraucht werden zu können 2). in 2) Auf die Frage, welche Art von Stoffen zu diefer Verwen⸗ dung am beiten zu gebrauchen find 3). A 3) Auf die befondere Kenntnig über die innerlichen und äußer- lichen Einenfchaften, fo wie über die äußeren Verhältniſſe derfelben, als da find a) die Orte ihres Entftehens, und unter diefen Diejenigen.) wo fie am beften erzeugt werden und zu haben find; b) die eigen. thümlichen äußeren Abzeichen zur Beglaubigung ihrer Aechtheit;, ce) die Art ihrer Erzeugung am ſich und unterſchieden in Betreff ihrer Vorzüglichkeit; d) die eigenthümlichen Ingredienzien Stoffe, aus denen ſie verfertigt werden, in ſoweit nämlich kein Gewerksgeheimniß darüber liegt, und wenn ſie keine bloßen Ratur⸗ produere find; e) ihre beſte Einpackung und Verſenduugsart, de hiervon. fehr oft ihre Güte abhängt; f) die Jahreszeit ihrer beiten Produetion und Gewinnung, wovon ihre Brauchbarkeit, ihre Ber- fendungsgeit und ihr Erfcheinen anf den entfernteren oder näheren Märkten bedingt iſt; g) die Berechnung der Hervorbringungs- und Verſendungskoſten, um hiernach den wahrſcheinlichen Preis der- felben zu beftimmen, oder, wenn dies nicht zu erörtern ift, h) die gewöhnlichen Breite, um welche fie im Handel zu haben find, nebft den Urfachen, von welchen ihr Steigen und Fallen abhängt; i) die befte Methode ihrer Aufbewahrung, zum Behufe ihres VBerbrauches im Gewerke ſelbſt 9. 4) 3. B. Gerſte, Hopfen und Waſſer zu Bier; dad vom. Erze gewonnene und hämmerbare Eifen für die Schmiede; der vohe Zucker zum Raffiniren; das gewalste u ea 2 2 ne a Blech zu Dfenröhren; der Draht zu Ketten und Spiralen; die Rädchen und Gtifte für die Tafchenuhren. Dies find Berwandlungsftofe. Als Hilfsſtoffe erfcheinen 3. B— die Seuerungämaterialien und Kühlapparate in chemifchen Gewerfen; das Del und Sett zum Schmieren der Marchinen; die manchfachen Zufäse zur Bewirkung von Stoffauflöfungen und Verbindungen, fo wie zur Einleitung von Gährungen u. f. m. 2) 3. %. für die Gerberei ift Gerbſtoff nöthig; der Gerber muß daher die Eigenſchaften des Gerbitoffes überhaupt Fennen, um entfcheiden zu können, welde Gegenftände überhaupt dazu tauglich find, als wie Eichenrinde, Heidelbeerſträuche u. dal. 3) 3. 8. ob Steinfonlenfeuer dem Holsfeuer vorzuziehen feie, ob Gußs oder Hämmereifen zu Dampfkeſſeln befer feie, welches Holz zur Theerfchwelerei taugs licher feie, u. ſ. w. 4) Es gehören alſo hierzu technologiſche, Tands und forſtwirthſchaftliche, geo— graphiſche, naturwiſſenſchaftliche, merkantiliſche Kenntniſſe u. ſ. w. v. Keeß (Dar—⸗ ah U Anz N ftellung. Bd. I.) hat diefen Theil der Technologie behandelt. Diefe Stofffunde, auf möglichft viele Artikel ausgedehnt, wird auch Waarenfunde genannt. Die vorzüglihen Schriften darüber find: Nemnich, Waarenlericon in 12 Epracden. Hamburg 1797. Schumann, Verfuch einer volltändigen Waarenfunde. Zwickau 1802 —7. II Bände. (unvollendet, blos von Waaren aus Haaren und Sederm). Schedel, Allgemeines. Waarenlexicon. Ate Aufl. von Poppe. Dffenbach 1814. Neueſte Ausg. Leipzig 1828. II Thle. Euvplement von 1830. Kaufmann, Diction- nary of Merchandise and Nomenclature in all European Languages. London 1815. Bufe, Handbuch der Waarenfunde Erfurt 1806 —17. IX Bde. (unvoliender). Poppe, Gemeinnüsige Waarenencyclopädie. Leivzig 1818. Euler "Waarenlericon C(deutſch, franzöſiſch und italienisch). Zte Ausg. von Jacobi. Heilbronn 1829. III Bde. Zenfer, Mercantiliihe Waarenfunde, mit Kupfern. J. Bd. II. Bd. 41 — 338 Heft. Jena 1829 — 33. ° Thon Waarenlericon. Ilmenau 1830. Ir BD. - Bohn, Wörterbuch der Producten s und Waarenkunde. Hamburg 1832, II Bde. I. Werfmännifche Geräthsfunde, $. 270, Borbegriffe Es kommen in allen Gewerfen gewife allgemein gebrauchte Geräthichaften vor. Manche davon find zwar ganz einfach, aber - manche auch fehr zufammengefest. Die Zufammenfekung ift ver- ſchiedenartig, obfchon man faſt allenthalben ähnliche und gleiche Theile findet. Dies rührt daher, weil man darnach firebt, in 334 jedem Gewerke die Kraft, ſei ſie mechaniſch oder chemiſch, ſo gut als möglich zu benutzen. Die Lehre von dieſen allgemein gebrauch⸗ ten Geräthſchaften if die werkmännifche Geräthskunde. A. Von den chemiſchen Geräthſchaften r Bor, richtungen. $. 271. In den chemischen Gewerken, bei welchen Verbindungen und Trennungen der Stoffe in mehr oder weniger nafem und flüſſigem Zuftande vermittelt verfchiedener Grade von Wärme und Kälte veranlaßt werden, find verfchiedene Geräthe und Vorrichtungen erforderlich, welche aber nach der Natur des Gewerkes weſentlich oder unmwefentlich von einander in der Form, Größe und im Ge—⸗ brauche abweichen. Es gehören daher die Heerde, Oefen, Töpfe, Röhren, Keſſel, Bottiche, Kübel, Tiegel, Retorten, Gläfer, Filtern u. dal. m., von verfchiedener Form und verfchtedenartiger. Einrichtung. B. Bon den mechanifchen See — theilen und Mafchinen. $. 272, A. Werkzeuge. B. Mafhinen, - Zu der Vollführung mechaniſcher Arbeiten, bei denen alſo die Bewegung das lezte Prinzip iſt, bedient jich der Werfmann: 1) Der Werfzenge, d. h. einfacher mechanifcher Geräthe, welche ihm zur unmittelbaren, Unterſtützung feines Körpers bei mechanischen Veränderungen der. Stoffe dienen. Diefelbe haben theils. blos den Zweck ihn zu fchügen, theild jenen, die Werk; thätigfeit feiner Gliedmaßen zu verftärfen, zu erleichtern, zu rich- ten u, dgl. Ihre Anzahl und Arten find fehr verfchieden und auch im Allgemeinen. befannt genug ?). 2) Der Mafchinen, d.h. zufammengefester mechanifcher. Ör- räthe, bei welchen diejenigen Theile, deren Beſtimmung ift, unmit- telbar auf den Stoff zu wirken, durch verfchiedene Mittelglieder mit denjenigen verbunden find, die die —— der bewegenden Kraft unmittelbar aufnehmen 2). 4) Altmütter, Befchreibung der Wertjeirsfannmtung des polytechniſchen In ſtituts Wien 1825. 2) Die Lehre hiervon if die Maſchinenkunde. Die Mechanik entwickelt die Grundräße, Worauf alle dieſe verichiedenen Maichinendorrichtungen beruhen. Eie it alio hier Hiliswiſſenſchaft. Die Mafchinenfunde aber it ein integrirender heit ’ Pr 335 der Zeäinotsgie. Sie werden aber, praktiſch bearbeitet, immer mit einander vers \ bunden. ©. Eytelwein, Handbuch der Mechanik. Berlin 1801. Poppe, Ency clopädie ded Maſchinenweſens. Leipzig 1803 — 1818. VII Bde. Deffelben Yehrb. der Maſchinenkunde. Tübingen 1821. Baumgärtner, die Mechanik in ihrer Anwendung auf Künfte und Gewerbe. Wien 1823. 2te Aufl. 1834. Karmarſch, die Mechanik in ihrer Anwendung auf Gewerbe. Wien 1825. Mit 1 Kupferatlas. v. Langkdorf, Syſtem der Mafchinentunde. Heidelberg 1826. 4 Thle. in II Bon, 4. Mit 4 Kupferatla . dv. Gerfiner, Handbuch der Mechanik, Prag 1831—33. Ir u. Ir 80. 4: ve 3 Bde. ſtark werden, mit 100 Kupfertafeln). Borgnis, TraitE complet de mechanique appliquee aux arts. Paris 1818 sqq. VIII Tomes. 4. Deffelben Dictionnaire de mechanique appliquee aux arts. Paris 1821. 4, Christian, Traite de mechanique industrielle. Paris’ 1823 — 25. III Tomes. Mit 1 Kupferatlas. ’ $. 273, Fortfehung,. 1) Mafchinentheile zur Aufnahme und Fort» yflanzung der Kraft. Die verfchiedenen Beſtandtheile der Mafchinen im Allgemeinen find außerordentlich zahlreich; fie laſſen ſich indeffen doch unter folgender Logifcher Eintheilung zufammenfaffen. Sie find: a) Solche, welche die Wirfung der bewegenden Kraft geradezu aufnehmen (Empfänger, Recepteurs). Sie find nach der bewe— genden Kraft verfchieden 1). (9. 274.) b) Solche, welche auf den zu bearbeitenden Stoff unmittelbar die Wirfung ausüben (Bearbeiter, Operateurs). Sie find je nach der Art der beabfichtigten Wirkung in den einzelnen gewerten verſchieden 2). e) Solche, welche zwiſchen dieſen beiden Theilen die Dermist. Ver oder Meberträger fpielen (Mittheiler, Communicateurs). Sie find wieder von verfchiedener Art, aber auch mehr oder, weniger verbunden in den Mafchinen der einzelnen Gewerke 3). Nämlich: «) Entweder pflanzen fie die Bewegung fort, indem fie der- felben eine beſtimmte Richtung geben (Directeurs) 4). 0) Oder fie pflanzen fie fort, indem fie diefelbe erhöhen und vermindern, um fo das Verhältniß der beiden Faktoren abzuändern (Modificateurs) 5). ») Oder endlich fie pflanzen fie fort, indem fie derfeiben mehr Gleichförmigfeit geben (Regulateurs) 6), 1) Borgnis, Mechanique appliquee aux arts. I. (Composition des Machines) $. 18 sqg- 2) Borgnis, Mechanique appliquee aux arts, I. $, 912 sggq. 3) Borgnis, Mechanique a aux arts. I. $. 482 sqq. Prechtl Ency elopädie. II. 47 — 96. i 4) Es aehört hierher: a) Der Wagbaum (Balancier), d. h. ein großer zweiarmiger Hebel, der auf eine Unterlage gezapft und dazu beſtimmt iſt, eine geradlinige Bewegung 3% parallel fortzupflansen, und. gedreht werden. kann. Da er aber bei dem. Aufs ‚und Übschen mit der Gpige einen Bogen, und Feine fenkrechte Linie Befchreibt, fd. bringt man an derſelben oft folgende verbefernde Theile (Correcteurs) an: «) an jeder Spitze deſſelben einen Kreisabſchnitt, an den ſich von oben herab eine Kette anlegt, mit welcher erſt die Stange verbunden wird, die der Balancier aufziehen und wieder ſinken laſſen ſoll; ) oder zwei ganze Kreiſe mit einer ſolchen Kette; y) ein verſchiebliches Parallelösgramm, an das die Stange erſt befeſtigt wird. Koumäßetnes Mechanik (neue Ausg.). S. 350. ) Dad Kunftfreuß, d. h. ein Kreuß von Batkenſtutten, das um einen Zapfen in feinem Mittelpunkte drehbar iſt, um eine horizontale geradlinige Bewer gung in eine Winfelbewegung zu verwandeln, indem man die bins umd hergehende Stange mit dem oberſten Kreutzbalken, eine ſenkrechte Stange aber mit dem queren Kreutzbalken verbindet. Statt eined ganzen nimmer man auch nur ein 3% oder —* Kreutz (einen Rechtwinkel). Prechtl Jahrbücher. IL 336. c) Die Kurbel, d. h. eine zweimal rechtwinkelig gebogene Stange, wovon ein Ende mit der bewegenden Kraft verbunden, das andere aber an einer Welle pder an einem Rade im Centrum, im Halbmeſſer oder an der Peripherie der Scheibe befeſtigt iſſ. So entſteht aus der umdrehenden Bewegung eine geradlinige oder umgekehrt. Weil aber der Bug (dad Knie) wegen des Druckes oder Wider ffandes leicht bricht, To bringt man flatt der Kurbel eine Ereisförmige Scheibe un, an deren äußerer Geite ein Zapfen (eine Warze) fteht, mit welcher dann die fenfrechte Kurbelftange in Verbindung if. Baumgärtner Mechanik. $. 148. 190, Prechtl Sahrbücer. III. 355. 41. ' d) Die Daummelle, d. h. eine Welle (Wale) mit hervorragenden Zapfen (Daumen), welche unter einen eben ſolchen Zapfen an einer ſenkrechten Stange greift, um fit zu heben und wieder fallen zu laſſen. Nicht blos für jede Stange einen, ſondern zwei, drei Daumen kann die Welle haben, um die Erftere ein oder mehrmals zu heben. Baumgärtner Medanif. $. 266. 273. v. Langs⸗ dorf Miafchinenfunde. I. $. 384. il e) Die ercentrifbe Scheibe, db. h. eine Freisförmige oder anders runde Scheibe, welche fih nicht um ihre Centrum, fondern um ein in einem ihrer Halb meſſer Tiegendes Punkt dreht, um einen an ‚fie andrickenden Körper beim Umdrehen in verfchiedene Entfernungen zu fchieben, ohne mit ihm außer Berührung zu foms men. Es gehört hierhrr die ovale, die Eleehlatt + und die herzförmige Scheibe, bei welchen zwei ee aber das Drebpunft in der Mitte liegt. Baumgärtner Mechanik. $. 192. v. Langsdorf Mafchinenfunde. I. $. 396. f) Die ———— Stange, d. h. eine Stange mit Zähnen, welche durch ein einoreifendes auch gezahntes Rad fortgefhoben wird. Weil fo die Stange bis ind - unendliche fort nach einer Richtung gefchoben würde, fo kann man, um das Zurück gehen derfelben zu bewirken, =) ein zur Hälfte gesahnted Rad anwenden, und bie Stange durch eine andere Kraft zurückbringen, wein die Zähne des Rades vorüber find; 8) zwei ſolche halbgesahnte, aber nad) entgegengefegten Richtungen umlaufende Käder unters oder nebeneinander, anbringen; oder 7) ein halbgezahntes Rad in einen an beiden Geiten nach Innen gesahnten Rahmen sam: — Mechanik. 6. 186. g) Die Ventile, d. h. Vorrichtungen, welche einer Flüſſigkeit den Durchgang geftatten, bis fich dieſelbe den Rückweg velbft verfperrt, Man unterfcheidet Klap⸗ pen⸗, Kugels, Kegels und Muſchel⸗Ventile. Baumgärtner Mechanik. $. 312. Borgnis, Mechanique _ appliquee aux arts. I. $. 848 (Directeurs). $. 907 ( Correcteurs )- 5) Es gehören hierher: j a) Das Rad an der Welle, d. hd. eine Walze, um ICH Peripherie ein Rad beſeſtigt ift, fo daß die Peripherie ded Lezteren mit jener concentrifh if. Baumgärtner $. 148. v. Langsdorf Mafchinenfunde. I. $. 272. . b) Der Hafvel, d. h. eine Welle, von deren Peripherie aud, anftatt ein volhes Rad, bloße Arme Alaeten, dievals Gortfegung einiger PURE der ‚ Scheibe der Walze erfcheinen. Baumgärtner $. 143. i I 337 €) ‚Die verzahnten Kader, d. h. Räder» welche mit Zähnen verfchen find, ' Sie d &) Stern», Stirn; oder Zahnräder, wenn die Zähne bloße Fortſetzungen der Durchmeffer find; 2) Kron +» oder Kammbäder, wenn die Zähne mir. der Are parallel laufen; y) Eonifche ‚oder Kegelräder, welche aus abgekürsten Kegeln beftehen. ‚Kleine Stivnräder mit wenigen Zähnen beißt man Getriebe. Baumgärtner $. 168. 173. 177. v. Langsdorf Maſchinenkunde. 1. $. 360. 374. Predtt Jahrbücher. III. 317. V. 166 (Zahnform). d) Die Trillinge, d. h. zwei durch chlindriſche Stäbe (Sriebfidefe) init eins ander verbundene Scheiben. v. Langsdorf Murfchinenfunde. I. $. 376. e) Die Shnüre, welche um zwei Räder gesogen werdet, und fo die Bewer gung forrpflanzen, und zugleich durch. die Reibung etwas hemmen. Kreuzt fich die Schnur, ehe fie das andere Rad umgibt, dann haben die Räder entgegengeſetzte Bewegung; aber eine ‚gleiche, wenn fie ſich nicht kreuzt. Baumgartner 6. 4185. f) Die Schraube, d. bh. ein Eylinder (Spindel), um den eine ſchiefe Ebene gewunden- ift. Diere Schraube ‚wird entweder in eine Höhlung mit Schrauben . gängen, die deh Namen Ehraubenmurter führt, eingeſchraubt, um einen Druck zu verurfachen oder eine Laſt zu heben ,. oder fie geht an einem gezahnten Kade auf umd ab. Im Testeren Salle heift fie Schraubenrad oder Schraube ohne Ende Baumgartner $ 156 158. PBrechbil Sahrbücder. IV. 363. V 204. v. Sangsdorf Maſchinenkunde. I.»$, 335. 359. Borgnis Mechanique appliqude aux arıs#1. $. 782. j 6) Hier) find zu nennen? a) das Schwungrad, d.h: ein fchwered, metalle—⸗ ned, oder mit Metall befchwerted, ſehr großes Rad, an einer Welle, beſtimmt, Ungleichförmigfeiten in der Bewegung auszugleichen und eine Kraft oder Bewegung fängere Zeit fortzufegen.- b) Die Shwungfugeln, d. b. zwei Metallfugeln, von -bedeutendem Gewichte, weiche durch Arme an einer drehbaren fenfrechten Stange befeftigt find, ſo daß fie fihb um fo mehr von der Stänge entfernen, je schneller fich dierelhe dreht. Bringt man fie. mit einem am der Etange haltenden, aber auch aufs und abwärts bewealichen, Ringe vermittelit zweier Arme in Ver bindung, welche an .die Kugelarme greifen, fo fünn man dadurch eine Bewegung auf einen andern Mafchinentheil übertragen. Baumgartner Mecanif. 9.198. 202. Prechtl Jahrbücher. III.44. v. Langsdorf Maſchinenkunde. J. $. 409. Borgnis Mechanique appliquée aux arts. I. $. 780. ne — J 8§. 274, Fortſetzung. 2). Mafhinen zur Aufnuahme und Fortpflanzung der Kraft. a) Thiermafchinen. Die Dafchinen ſelbſt, welche, zuſammengeſetzt aus jenen ein— zelnen Theilen (9. 273), die Kraft aufuchmen und fortpflangen,, find verfchieden im Allgemeinen nach der Art der Kraft. Diele ift entweder Thier-, oder Waffer-, oder Luft-, oder Dampf- kraft. Die hierher: gehörenden Mafchinen zur Benusung der: thierifchen Kraft, wozu auch. die körperliche des Menſchen ge- hört, find folgende: 1) das Laufrad, d. h. ein großes wagrechtes Wel-Nad mit zwei Krängen, in welchem unten auf der tiefften . Stelle ein Menfch oder ein Thier durch Aufwä ärtsſteigen die Um— drehung bewirkt ); 2) das Tretrad, d. h. ein Wellrad dieſer Art, an welchem der Menſch oder das Thier außen auf die Quer— bretter tritt, welche zwiſchen den beiden Kränzen angebracht find 5 3) dad Spillenrad, d.h. ein haſpelfb örmiges Welrad, an deflen Kranze auf beiden Seiten Stäbe —2 ſind, auf die ein Baum frabk Encyclopädie. 22 339 1 Menſch mit Hand und Fuß zugleich außen wirken kann 3, 4) die Tretfcheibe, d. h. eine große höfjerne. Scheibe, . welche an einer Welle höchſtens im einer fchiefen Stellung gegen den Horizont von 20° umläuft und von Thieren bewegt wird, welche darauf fort- gehen, inden fie auf angenagelte Leiten treten 9; 5) der Hafpel, - die Winde und. der Gbpel. Die Winde ift fonft nichts als ein Hafpel, deſſen Tange und dicke Welle fenfrecht fteht, um oben ein Seil aufzunehmen, während Menfchen unten an den Armen drückend umhergehen. Die Welle heißt: Spindelbaum, ‚die Arme aber Schwungbäume Der Göpel ift fonft nichts als eine Winde für die Pferdekraft, welche am Schwungbaume. angebracht wird und die Spindel herumdreht, während fich das Geil am oberen Ende um einen al oder koniſchen Trilling (Treibkorb) mindet >). Ka BR 1) Baumgastner Mechani 5 245. v. Langs dorf Maſchinenkunde. Ir 64308. 4 "uch 2) Baumgartnen $. 246. v. Sangsdorf. I. $. 303. iR ; 3) Baumgartner, $. 243. Es kann auch als Hafvel betrachtet werden. A) Baumgartner. $. 247. v. Langsdorf. I. 6. 309. N 5) Baumgartner, $. 248. v. Langsdorf. I. $. 319. 8. 275. Fortſetzung. b) Baffermafhinen. Die in die Gewerfölchre gehörenden Maſchinen zur, Benuheng der Kraft des Waſſers find folgende: 1) die Wafferfäulen- maſchine, d.h. ein communieirendes Gefäß mit einem weiteren und Fürzeren Arme ald der andere ift, in deffen weiterem Arme ein Kolben, mit einer Kolbenſtange verfeben, fit, und Durch den Druck des Waſſers in die Höhe getrieben, aber durch das Ablaufen des Waſſers wieder finfen gelaffen wird, Durch den engeren län— geren Arm ftrömt das Wafler von oben herein und dem weiteren kürzeren zu, um in ihm den Druck auf den Kolben von unten zu bewerfftelligen. Wird nun, wenn der Lestere hoch genug fleht, der Waferzufluß aus dem engeren Arme gehindert, und der Abfluß des Waſſers im weiteren Arme veranſtaltet, dann ſinkt der Kolben wieder durch ſeine eigene Schwere allein oder noch gedrückt durch von oben herab wirkendes Waſſer Iſt er wieder unten, fo fängt dad Spiel der Mafchine von Neuem an. Hebt das Wafler den ‚Kolben blos, fo daß cr aus eigener Schwere zurückſinken muß,.fo ift die Mafchine einfach wirfend. Drückt aber das Wafler den Kolben auch noch herab, nachdem es ihn gehoben hat, dann heißt fie doppelt wietend H. Die Waſſerräder, d, h. große 339 Raͤder von Holz, auf welche das Waſſer entweder durch den Stoß oder durch feinen Fall wirkt, Man unterfcheidet die verticalen und die horizontalen Waferräder. Bei jenen fieht die Welle, bei diefen das Rad horizontsl. Bei jenen. fällt das Waſſer von, der Seite auf mehr oder weniger ſchiefe Schaufeln I. Bei dieſen aber wirft es von oben, oder auf die Mitte, oder unten. Im eriten Falle heigen fie oberfchlächtig, und befiehen aus einer - Welle, ſtarken Armen und zwei Kränzen, welche immer durch einen ö hölzernen Boden verbunden ſind, der durch Brettſtücke (Schaufeln) in Zellen (Waſſerſäcke) abgetheilt wird, in welche das Waſſer ſtürzt, um fo das Rad zu bewegen I. Im zweiten Falle heißen fie mittelſchlächtig, weil das Waſſer, bei gleicher Conſtruktion derſelben, erſt am Ende des horizontalen Durchmeffers vom Rade anf die Schaufel fällt, da nämlich feine Quantität für ein ober- ſchlächtiges Rad zu gering it 9. Im dritten Falle ift das Rad ein unterfchlächtiges, und einige feiner Schaufeln find beftän- dig, fo lange es geht, im Waſſer 5). 3) Die hydrauliſche Breffen. Man bat zwei, nämlich jene von Bramah und jene von Neal, Zene Erftere beficht aus. zwei mit einander com- municirenden Röhren, wovon jede einen Kolben bat. Die Eine derfelben iſt weiter ald die andere und heißt Stiefel oder Treib- eylinder, der andere aber enger und heißt Druckcylinder. In bei- den geht ein engfchliegender Kolben auf und ab; nur endigt der Druckkolben in eine Stange, welche durch einen Mechanismus ge- hoben und gefenft werden kann, und der Treibfolben in eine ebene Platte, welche den Druck auf den zu prefenden Körper ausübt 6), Die Real'ſche Preſſe ‚befteht aus einem hohlen zinnernen Eylinder, welcher im Innern eine bewegliche fiebartige Platte bat, unten durch eine fiebartige Platte gefchloffen ift und in einen Trichter endigt, oben aber von einem Deckel verfchloffen wird, auf welchen ſelbſt eine lange dünne Röhre paßt, die ebenfalls in eine trichter- förmige oder eylindrige weitere Oeffnung ausgeht. . Man bedient fih derſelben, um Erftrafte aus pulveriſirten Gegeuſtänden zu machen 7). ’ 41) Baumaartner Mechanik. S. 275— 279. v. Laugsdorf Mafhinen funde. I. $. 603, Bei der einrahen Säulenmaſchine gerchicht „der Abfluß des gebrauchten und die Verſperrung des drückenden Waſſers entweder, durch Hahnen oder durch Kolben, und man untericheidet darnach die Hahnen- und die Kolben— ffeurung. Die Erftere bat einen doppelt gebohrren Hahn, die andere aber einen Drucfkolden zum Schließen und Oeffnen. Beide Vorrichtungen ſind aber mit der Bewegung der Maſchine ſo verknüpft, daß fie mit derſelben ihre Operation machen. Bei der doppelten Säulenmaſchine, deren Eonftruction ohne Zeichnung nicht wobl befchrieben werden kann, ift weſentlich, daß in dem Druckfiiefel eine Stange mir drei Kolben geht, die dad Waller abwechfelnd, je nachdem fie fteigen oder fallen, 20,7 340 oberhalb und unterhatb den Treibfolben Leiten, — daß derielbe mit dem Treibſtiefel an den beiden Enden des Lestern durch gleich dicke Röhren verbunden ift, wovon die Dberfte das Waſſer über, und die Unterſte dafelbe unter den Treibkolben leitet; daß der Druckſtiefel gerade oberhalb der oberſten und unterhalb der unterfien Vers bindungsrögre nach der entgeaengefeßten »Geite ausgehende Röhren hat, in. deren „Mitte fi eine nach unten getrilmmte Abflufröhre befindet, die das Waſſer in einen Behälter leitet, ‘wenn ed oberhalb des Treibfolbens wegen des Auffteigend deſſelben abtliegen muß; und daß ſich über der oberſten dieſer Testen Röhren ein mit einem Hahne verfehener Peiner Kanal befindet, welcher dasienige Waffer ableitet, was in dem Druckſtiefel Über dem oberſten Kolben ficht und abfliegen muß, wenn fi die Kolbenftange zufolge des. beiftrömenden Waſſers hebt. 2) Zwei Arten der horisontalen Waſſerräder gibt es, nämlich dasjenige, "welches ‚bei fehr großer Gerchwindigfeit des. Waflerd in einem Behälter umläuft, in welchem auf daſſelbe dad Waſſer vinftürst, und dann das Seaner’fhe Rad, defren Weſent⸗ liches in Solgenden befteht. Es iſt ein hohler Eylinder, an deſſen unterem Ende nad) beiden Seiten zwei rechtwinkelig abgehende gebogene kleine Röhren dad Waſſer ableiten, welched am oberfien Ende durch einen Trichter einfällt. Es entfteht fo eine umdrehende Beweaung des Cylinders, wobei ein oben angebrachtes Rad fi horizontal bewegt, während das Waſſer vertikal abläuft. MENT er mie. 6. 289. 290. 3) Zwei Stücke bilden in der Kegel die Schaufel, nämtih ein äußerftes ( die Se: und Stoßichaufel) und ein inneres (die Kropfs oder Niegelfhaufel), Prechtl Jahrbücher. TV. 198. Baumgartner Mechanik, $. 280 —282. v. Langsdorf Mafchinenfunde. I. $. 492. a 4) Baumgartner Mechanif. $. 283. v. Langsdorf Maſchinenkunde I §. 520. Prechtl Jahrbücher VI. 253, 5) Bei großer Geſchwindigkeit des Waſſers und bei Mangel an ſolchem ibt man dem Rade mir einen Kranz, und läßt die Schaufeln beiderfeitd hervorſtehen (Strauberrad); muß die Flähe zum Stoßen groß fein, fo fest man breite Scaufeln zwirchen zwei Kränze (Strab errad); bei vielem aber. jehr langfamen Waſſer und Nothwendigkeit großer Kraft gibt man dem Rade mehrere Kränze,/ und alfo auch größere Schaufeln, welche noch unter fi zufammenhängen (Banfterrad) Baumgartner Mechanik. $. 234 — 288. v. Lanaddorf Maſchinenkunde. I. $. 526. "Precht! Jahrbücher. VI. 204. ne, ih 6), Der Druckiyfinder geht in einem Waſſerbehälter. Wird nun der Druckkolben in die Höhne gezogen, fo ſtrömt das Waſſer durch ein Ventil herauf, bis dies durch das Waſſer gerchloffen ift; drückt man nun den Druckfolben herab, dann ſtrömt das Waſſer durch einen horizontalen Verbindungskanal in den Treibſtiefel durch die in jenen angebrachte Ventile, , volführt dort den. Druck und kann wegen des Ventils nicht mehr zurück, wenn der Druckkolben wieder in die Höhe gehoben wird. Iſt ded Druckes durch den Treibfolben genug, fo läßt man dad Waffer durch einen Hahn auf der andern Seite ab. Baumgartner Mechanik. 9. 84. v. Langsdorf Maichinenfunde. I. $. 358. * » -7) Den vulverifivten Gegenftand fchüttet man nach einer Eleinen Anfeuchtung gerade auf die Giebplatte oberhalb des Trichterd im Cylinder fett auf, legt darauf die obere bewegliche Siebplätte, und füllt den übrigen Theil des Cylinder mit der entfprechenden Slüfigfeit aus. Sekt wird, die Drucröhre darauf gefeßt, vermittelft eines Hahnes unten nahe über dem Eylinder gefchloffen, und niit Slüfigkeit angefüllt, Hierauf Öffnet man den Hahn, und ed erfolgt die Ertraction durch Druck, wobei das aus dem Trichter fließende Extract aufgefangen werden ——— Baumgartner Mechanik. 6. 89. i * 8. 276. Fortſetzung. ©) Luftmaſchinen. Bon den Maſchinen, welche die Kraft und Zuſammen— ſetzung der Luft benusen, gehören hierher: 1) der Stechheber, 341 vb. ein Gefäß, welches nach unten in eine lange Röhre ausgeht, nach oben aber im einen dünnen kurzen Hals mit einer Handhabe endigt. Es dient zum Herausnehmen von Flüfigkeit, indem man ed im dieſe einfteeft, mit dem Munde fange, und dann den Hals oben mit dem Daumen zuhält. So bringt man Etwas von der Flüſſigkeit heraus, die fo Tange im Heber bleibt, bis man den Daumen wieder hinweg thut y. 2) Der. gefrümmte. Heber, d.h. eitte zweimal, aber in ungleich lange Schenkel, gebogene Röhre, welche man mit dem einen Schenfel in eine Flüſſigkeit ſtellt, und durch Saugen am anderen Ende fo weit der Luft be- raubt, daß die Flüffigkeit die Röhre bis in den Äußeren Schenfel füllte. Iſt dies gefchehen, dann ftrömt, wenn man den Heber nicht wegnimmt, die Flüffigfeit fo Yange nach, als dierinnere Röhre noch in ihr fiehet 2. 3) Die Bumpe, d. h. cylindrige Röhre Bumpenftod), in welcher eine Stange mit einem Kolben (Kolben- . fange) auf- und abwärts bewegt wird, um eine Flüſſigkeit bis an gewiſſe Ventile zu bringen. Man bat Saug- und Drudpum- pen. Bei der Erfteren befindet fich unter dem Pumpenſtocke, - aber luftdicht mit ihm verbunden, eine etwas engere, in die Flüſ— figkeit reichende Nöhre CSaugröhre), welche am ihrem oberen Ende gegen den Pumpenſtock bin mit einem aufwärts gehenden Ventile gedeckt it; ein eben ſolches Ventil ift auch im Pumpen- kolben feldft angebracht, fo daß, wenn man mit der Stange den - Kolben hinabdrückt, die Luft, welche zwifchen dem Kolben und dent Ventile der Saugröhre ſteht, dadurch nach oben entweicht, und ſo möglich macht, dag die Flüffigfeit aus der Saugröhre, das Ventil bebend, nachſteigt, bis es endlich oben durch eine Seitenröhre ab- fließt. Bei der Anderen, im einfachiten Zuftande, iſt Feine Saug⸗ röhre vorhanden. Doch aber findet man fie wie bei der Saugpumpe. Der Kolben hat kein Ventil, dagegen acht ſogleich oberhalb des Bentilö der Saugröhre feitwärts cin fogenanntes Steigrohr in die Höhe, welches mit einem aufwärts gehenden Ventil im Innern geichloffen wird, ‚das denſelben Dienft-thut, wie das Kolbenventif bei der Saugpumpe, bis endlich die Säule der Flüſſigkeit fo hoch geftiegen iſt, daß fie oberhalb daſſelbe tritt und durch die Abfluß— röhre hinwegfließt ). 4) Das Gebläfe, de h. eine Vorrichtung sum Einzichen und Ausſtoßen von. Luft. Es gibt gewbhnliche Blasbälge in verfchiedener Form, und fogenannte Kaſten- wder Eylindergebläfe. Man hat einfache und doppelte Eyfinder- gebläſe. Bei. beiden kommt ein cylindriger oder. prismatifcher Kaften vor, in welchem fich an einer Stange ein fett anfchließender - Kolben auf. und abbewegt. Beim einfachen Gebläſe ift der Kolben 242 mit einem oder zwei. Bentilen verfehen, ale beim Auſtiehen die Luft unter den Kolben ſtrömen laſſen und ſich ſchließen, wenn der Kolben herabgeht, ſo daß die Luft unten am Kaſtenboden durch ein auswärtsgehendes Ventil in einer Röhre hinausgetrieben wird, das ſich aber ſchließt, ſobald der Kolben in die Höhe geht. Das Doppelgebläſe ſoll die Luft, nicht bloß ſtoßweiſe umerbrochen wie jenes, ſondern in einem anhaltenden Strome ausſtoßen. Daher hat bei ihm der Kolben kein Ventil, während aber am Deckel und am Boden des Kaſtens ein nach innen ſich öffnendes Ventil auf der einen Seite der Kolbenſtange angebracht, dagegen auf der anderen Seite ebenſo oben und unten aus Deckel und Boden zwei Röhren durch auswärtsgehende Ventile die Luft in einen gemein- fchaftlichen Kaften Teiten, wovon fie alsdann zum Gebrauche weiter geht. Steige der Kolben, dann fchlicht das, Deekelventil und die Luft ſtrömt durch. die Deckelröhre in das gemeinfchaftliche. Rohr, während das Ventil an der Bodenröhre fich fchließt, und Durch das offene Bodenventil Luft ſo lange einfrömt, bis der Kolben ganz oben ift, worauf dann beim Abgchen deffelben fich das Deckel⸗ ventil öffnet, ‚das Bodenventil ſchließt, und. die Luft Durch die Bodenröhre in das gemeinfchaftliche Rohr hinausſtrömt, deſſen Bentil an der Dedelröhre gefchlofen bleibt, bis der Kolben wieder anfängt zurückzugeben u. ſ. w. ). 5) Die Windflügel, welche zur Aufnahme des Windſtoßes dienen, in eine rotirende Bewegung - fommen, und fo ein ad an einer Welle umdrehen können. Es gibt horizontale und vertifale Sie müfen nach jedem Winde ge dreht. werden können, weßhalb fich entweder das ganze Gebäude, an dem fie angebracht find, um eine vertikale Axe, drehen —* oder. blos —* Dachſtuhl mit ſeinen Flügeln —2 * 1)uu. 2) Zum Abſchließen hat man auch öfterd Hahnen, und zum augen noch befondere Nebenröhren nit Fugelfürmigen Erweiterungen, um die Flüſſigkeit vom Munde fern zu halten u. dgl. m. Baumgartner Mechanik. $. 299-301. 3) Baungartnera. a d. 9 302— 314. Eine befondere Art don Yunts ven find die Drehpumpen von KRamelliu U, die Centrifugaipumpen, und die Spyiralvumpen von Würz. Man ſ. darüber Baumgartner ara. D $.. 315. 316.317. - 4) Baumgartner a. a 2.9. 321 —324. dv. Keeß Darftellung. II. 110. Anhang 82. : Eine fehr fchöne "Einrichtungen, welche auch hierher gehört, da fie ebenfalld 3. B. einem Feuer die ‚gehörige Luft suführt, if das hydroſtatiſche Gebläfe von Baader. Man T. darüber Baumgartner a. A. D. * * Precht!l Jahrbücher. I. 206 (Blaſebalg von de la Forge). n: 5) Baumgartner d.a.0. 8. 327.330. vd. Langsdotf Maſchinentunde 313 " $.. 277. Fortfegung. d). Dampfmafchinen. Die Maſchinen, in welchen das in Dampf verwandelte Waſſer, d.h. der Wafferdampf, die bewegende Kraft bildet, heißt man Dampfmafchinen D. Zur Dampfbildung ift eine Siedhitze nöthig. Die Ausdehnbarkeit der Waferdämpfe ift jener der atmo- fphärifchen Luft gleich, aber ihre Zuſammendrückbarkeit geht nur auf einen gewiſſen Grad, in. welchem fie wieder tropfbar flüfig werden. Die Spannfraft der Dampfes nimmt mit der Wärme zu, und mit der Erfaltung ab, ſo daß fie fich in jenem Falle immer mehr ausdehnen; und in diefem in tropfbare Flüſſigkeit verwandeln können. Die Spannkraft deffelben wird bemeſſen: a) nach der Höhe der Quedfilberfüule, ‚welcher der. Dampf dad Gleichgewicht halten kann, b) nach dem Drucke, den er auf eine Fläche (4. B. einen Quadratzoll) ausübt. Die Atmosphäre hält an der nieder- fien Punkten der Erde in luftleerem Raume einer Queckſilberſäule von 28 par. Zul das Gleichgewicht, und man fast daher, der Dampf habe eine Kraft von Yr 2,4, 2, 3, 3%, Amosphären u. ſ. w., de nachdem er einer Wr Yar 17 2, 373%, mal höheren Queckſilberſäule u. f. w., als iene der Atmosphäre iſt, day Gleich- gewicht halt. Die Duecfilberfäule von 28.304 Höhe, d. h. die Atmosphäre, drückt auf 1 D. Zoll mit 12% Wiener Pfunden, und ed kann der Druck des Dampfes auf eine Fläche Teicht berech— net werden, wenn man ihre Ausdehnung amd die Atmosphären der Spannkraft des Dampfes Fenntd. Der Druck des Dampfes wird auf einen Kolben angewendet, Daher ift es Teicht einzuſehen, Daß das Wefentliche bei -ieder Dampfmafchine in folgenden. Borrich- tungen befteht: a) im Dampffeffel, worin die Dämpfe erzeugt werden, indem unter ihm gefeiert wird 3); b) in einem ‚Dampf: eylinder, in welchen der ‚erzeugte Dampf. geleitet wird 9;3 c) in einem Kolben, welcher in dem Cylinder, luftdicht fchlichend, auf - und abgeht 5); .d) in einer Steuerung, d. h. einer Vor- richtung von Bentifen u. dgl,, wodurch der Dampf in den Eylinder geleitet und von demfelben abgehälten wird 95 und e) in einem Berdichter oder Eondenfator, d. b. einem Gefäße, das von kaltem Waſſer umgeben ift, und die einftromenden Dämpfe abkühlt und verdichtet ). Außerdem kommen aber bei den Dampfmaſchinen noch ſehr wichtige Nebenbeſtandtheile vor, von denen die ſelbſtſtändige Wirkung derſelben ebenfalls abhängt 5). Man unterſcheidet aber verſchiedene Arten von Dampfmaſchinen: a) Je nach der Richtung, welche die Dämpfe in den Cylin— der nehmen. Wird der Kolben im Cylinder durch ihn blos herab- 344 gedrückt, dann aber durch eine andere mechanifche Kraft wieder gehoben, dann heiße man fie einfach wirkende; rührt aber das Sinfen und: das nachherige Steigen des Korbens‘ vom Dampfe ber, in: ſoferne er bald über: bald unter denſelben im zn. ſteigt, dann nennt man ſie doppelt wirken de. b) Je nach den Mitteln, womit die Maſchinen die PM Ihe Wirkung hervorbringen. Wird der Mechanismus blos durch die Spannfraft des Dampfes bewegt, dann werden fie Hochdrud- mafchinen genannt?) ; bewirken die Dämpfe aber einen luftleeren Raum durch Verdichtung derfelben, und überlaffen fie dan dem Drucke der Luft die Führung des Kolbens, dann heißen fie atmosphärifche Dampfmafhhinen 10), wirfen aber beide Mit- tel zur Bewegung des Kolbend, dann nennt man fie nach ihrem Erfinder Watt'ſche Dampfmafchinen 15 wird bei der Dampf- mafchine befonders von der Eigenfchaft ded Dampfes, fich ins Unendliche auszudehnen, Gebrauch gemacht, und fein Eintritt unter den Kolben fchon verhindert, che der Kolben ganz oben. an- gekommen iſt, damit fich der Dampf unter ihm ausdehne, r haben fie den Namen Expanſionsmaſchinen 12), i ec) Fe nach dem VBorhandenfein oder Nichtvorhanden- fein des Kolbens und was dazu gehört, um die geradlinige ſenk⸗ rechte" Bewegung deſſelben im eine umdrehende zu verwandeln. Wird nämlich durch die Dampfmafchine ſelbſt, ohne Kolben, ſchon eine kreisförmige Bewegung hervorgebracht, dann heißt fie eine rotirende Dampfmafchine 13), Jedoch find diefe bis A von geringem Gebrauche nie 4) Den erften Gedanken von ke Benutzung des Dampfes ald bewegende Kraft hatte der Marquis v. Worcefter in, der Schrift: A Century. of the Names and Scantlings of such Inventions, as at pfesent i can call to mind. Glasgow 1655. Eine Maſchine conſtruirte surf Moreland a. 1683 und Capitain Savary legte eine eigene der. königl Societät in London a. 169 "vor ( Philosophical Transactions 253. p. 228., an Engine for raising Water by the help of fire, by Thomas Savary)). Eine Befchveibung feiner von den jegigen fehr verschiedene Dampfmaſchine findet fih in feiner Schrift: The Miners Friend. Lond. 1699, in den Actis Eru- ditorum 1700 p..29, bei Zeupoid Theatr.. machin. geflerale Tabul. LH. und Weidler Tract. de machinis hydraulicis p- 84. Tab. V. Uber der Marburg’fche Profeſſor Dionyd Pavin hatte gesen dad Ende des. 17ten Jahrhunderts noch größere Verfuche und Wirfungen des Wafferdampfes bekannt gemacht, und dieſes fol erſt Worcefter auf jenen Einfall gebracht haben. Auch bekennt Papin felbft (in feiner Schrift: 'Ars nova ad aquam ignis adminiculo efficaeissime elevandam. 1707.), daß er a. 1698 auf.den Befehl des Landgrafen eine Feuermafchine zum Heben des Falten Waſſers vollendet habe. , Erft a. 1705 erfanden Neweomen umd Eawley die Damprmarchine mit Kefel, Cylinder und Kolben, an’ diefem den Balancierr und das Mittel. der Eondenfirung oder Verdichtung der. Dämpfe, "und jener errichtete die erfte Dampfmaschine diefer Art a. 1712. Es erfolgten bald niehrere Verbefrerungen derſelben durch diere Weiden, duch Porter, durch einen Töpfersiungen dv. Humphry und duch Beyothon. ‚Aber ed war endlich Bouls * 345 ton (a. 1767) und Watt (a. 1768) überlaſſen, die Oänipfmafhinen mit Sitfe 4 Pr. der Chemiker Black und Roebuck zu unterſuchen, und neue derartig verbeſſerte zu bauen, daß fie allen fpäteren verbefferten Maſchinen bis auf den heutigen Tag zu Grunde liegen. Man f. das Geſchichtliche der Dampfmaſchinen bei Bufch Handb. der Erfindungen. IIT. Thl. 2te Abthlg. S. 20. Green Journal der Phyſik. I. BD. 18 Heft. ©. 63. Ueber Damprmafchinen überhaupt befonders: Marestier Memoire sur les bateaux à vapeur. Paris 1824. 42 Mit 1 Kupferatias Bernoulli, die Danıpfmarchineniehre. Stuttgart 1824. Beuth, Abhandlungen der königl. techn. Deputation für Gewerbe. Berlin 1826. Sol. I. Thl. ©. 1— 360. Mit. großen und 1 .Fleinen Kuvferatlad. v. Sangsdorf Marchinenfunde. II. 6. 1. $. 15. Baumgartner Mechanik, $. 331 folg. Prechtl Eneyclopädie. III. 493. 525. 574. 586. v. Keeß Darfiellung. II. 495. Anhang ©. 109. Tredgold, The Steam-Engine. Lond. 1827. Farey, Treatise on the Steam -Engirfe. Lond. 1827. Birkbeck and Adcock, The Steam - Engine. London 1827. 2) Tabellen finden fih darüber 3. B. bei v. Langsdorf Mafkhinenfunde. IT. Bd. 1. Abthl. S. 10—19. u. II. Bd. 2. Abthl. die Tabelle. Prechtl Encyelop. IIT. 497 , Diefelben bei Baumgartner ©. 307., ebenſo auch bei Bernoulli, Marefier, Beuth und bei Anderen. Einen verbefferten Druckmefer für ſehr ftarf zufammens gedrückte Dämpfe 2c., von Seaward und Nufell bei Dingler polytechniſches Sournal. XIT. 153.5 über mechanifche Kraft de8 Dampres XXI. 450.5 XXVII. 0358., von Dufour; XXVIM. 49.; XXXIX. 367., von Stauti; über. feine „etafifche Kraft bei verfchiedener Temperatur, von Jvory XXIV. 381., über das "mathematiiche Geſetz von der Zunahme der Elaſtieität des Dampfes nad der Tents yeratur, von Roche XXX. 329. Prechtl Jahrbücher. I. 144. Man bemift die mechanifche: Kraft der Dampfmafbinen nah Pferdefräften Prechtl „(UF 230.) gibt als aflgemeine Annahme an, daß eim mittleres Pferd in 1 Sekunde 400 Pfunde einen Suß hoch heben könne, fo viel als 6%; Menfchen; das find affo in 4 Minute 24,000 Pfunde. Watt gibt jened Bewegungsmoment auf 540 Pfd. an, und rechnet alfo cine Prerdefraft — 32,460 Pfd. in der Minute. Es ift bes greiflih, dag nach dem Prerderchlage eines Landes auch die Pferdekraft verſchieden berechnet werden kann. Ueberhaupt verſteht man aber unter 1 Pferdekraft jenes mechanifche Moment. S. Dingler polytechn. Journal. XXH. 373 (Beftimmung nad, Watt). XXV. 457.458. ei 3) Der Dampfkeſſel, gleichfan der Magen ded großen Thieres Dambfmaſchine? iſt meiſtens cylindrig oder länglich rechteckig, wird von ſtarkem Auprer oder Eifens blech gemacht, aber nicht. von Gußeiſen, weil dies nicht gleichförmig genug iſt, zu häufig Schler bat, ſich bei der Zunahme der Hige nicht gleichmäßig ausdehnt, leicht xiſſig wird und beim Zerfpringen in Stücken auseinander fährt (daſſelbe zur gebrauchen iſt ſogar geretlich verboten, wie 5. B. in Sranfreih). Die wichtiaften Momente bei demjelben find: a) das Vernageln (Nieten) der Blechtareln, nach welchem man die Sugen erſt noch mit einem Sitte, 3. B. aus 16 Thin. Eirenfeile, 2 Thin. Saͤlmiak und 1 Thl. Schwefel verkittet; b) die Größe deſſelben, die fiir jede Pferdekraft 10 — 15 Kub, Suß beträgt; c) die Heitzung deſſelben, von einem eifernen Rofte aus, mit Hol; oder Gteinfohlen, wobei aber zu bemerfen iſt, daß die ausgediente heiße Luft, bevor fie ausgelafen wird, noc in einem gemanerten Kanale un den Keſſel herum geleitet wird, damit fie die Wärme der Äußeren Wand defielben annimmt; d) die Nachfüllung des Waffers in denfelben ( Gpeifung ), welche von der Mafchine felbit nach dem Bedürfniſſe an Waſſer beiorat wird, indem auf dem Waller im Keffel eine, Kugel oder. fonft Etwas ſchwimmt (Schwinmter, flotteur), das ſchwer genug if eine Pumpe zu ziehen, um durch eine Röhre (Speiferöhre) Waſſer einzugießen, ſobald jenes im Keſſel fo tief geſunken ift, daß ‚der auf ihm Tiegende Schwimmer die Pumpenſtange, an der er hängt, herabzieht; e) die Regulirung des Feuers durch Zulaſſen und Abhalten der Luft, welche durch eine fchliefbare Schubthüre gefchteht; fie wird auch durch die Mafchine ſelbſt bewirft, indem nämlich die Schubthüre durch eine Kerte über Rollen mit einem Steichgewichte in Verbindung fteht, weiches in dev Eyeiferöhre hängt: und den Schieber ganz offen hält, wenn es in der Speiſeröhre nicht mit Waffer umgeben it, denfelben aber verhältnißmäßig zufinfen läßt, wie der entftehende Dampf auf die Waferfläche im Kefiel drückt, mehr Waſſer im die unten etwas gebogehe GSpeiferöhre eintritt‘, das x / 345 Gewicht umgibt, und fo erleichtert, daß e3 mit der Zunahme des N immer mehr an Gewicht verliert, und vom Schieber in die Höhe gezogen wird, bie jener die Thüre ganz fließt, — und umgekehrt; 1() die Eicherung. gegen dad Berfien des Keſſels zufolge des zu großen Dampfdrucked, welde man su Stande ‚bringt, entweder durch Zavfen Von einer Metaflcompofition + weiche. bei einer Wärme de} Dampfed ſchon fchmilst, die gefahrdrohend iſt, oder durch ein Außen ſich Öffuended Ventil (Sicherheitsventil), „weiches man. mit einem Gewichte von Außen beſchwert, das aber nicht hinreicht, derjenigen Druckkraft des Dampfes zu widerfteben, che Gefahr bringen fünnte, dagegen aber von der fihablofen Span nung des Dampfes auch nicht gehoben werden Tann, — oder durch ein mit Queckſilber gefülltes Rohr, das mit dem Dampfraume des Keſſels in Berbindung fieht; 8) die Definung (Einfahrt, Mannsloch) am Deckel des Keſſels um den Leztern dadurch putzen zu können; dieſelbe iſt mit einem Deckel zugeſchraubt, aber wegen des im Keſſel ſich bildenden Anſatzes (Pfannſteines) nöthig, und trägt auch das Gicherheitöventil. Ueber die verſchiedenen Verbeſſerungen der Dampfkeſſel ſelbſt f. m. Dingler polytechn. Journal. XXIL. 17 (Statik der Dampikefiel). 300 (Ber beſſerung nadı Clark). XII. 76. XVI. 26 (Dfendau nah Perkins). 193. 437. RX. 122. XXI. 408, XXH. 192.7. XXIV. 387. XXV. 24. XXVL 289. 292. XXVIII. 249. XXIXs 180. XXX. 337. XXXI. 163. 241. XXXV. 169. XXXVII. 81. 161. XXXIX. 241. 329. XLI. 401.. XLII. 313. 314. XLUT. 241. XLIV. 247. 249. 461. XLV. 167. 321. Ueber die Verbefferungen der Epeifung XVII. 158. XIX! 432. XXI. .304. XXIX. 324% XXXVI. 325... XL. 35. XLIV. 161. Ueber die Urſachen des Merftend XXIV. 295. XXV, 279. 353 (von Taylor) XXIV. 484 (v. Perkins). XXVI 394 (v. Hazard). XXXI. 257 (0. Mares ftier). AXXIT. 396 (v. Alban) XXXIX. 88 (v. Hebert). XLIII. 242 (von Earle). Ueber Eicherheitöflaupen XXI. 490 (v. Socke). XXI. 502 (v. Hi) XXIV. 303. XXVI..457 (v. Gaultier de Glaubrn). 92 (v: Perkins) vergl. mit XXVII. 43 (v. Davn). XXAT. 254 (v. Sinsler). XXXTX. 161 (von Hebert)., XLIII. 180 (v. Cochaux) und XLV. 84 (v. Dunbar). Eine Bor richtung gegen Verunreinigung des Keſſels v. Scott XXXL 101. Bergielung ber Dampffeitel mir bobem und niederem. Drucde XIX. 516. 4) Der Dampfenlinder erhält den Dampf durch eine Röhre, ra isn mit dem sogleich neben ihm ftehenden Keffel verbindet. Er ifi aus Gußeifen, unten und oben mit einem anaeichraubten Deckel verfehen, wovon der obere au der Stelle, durch welche die Kolbenſtange ein» und ausgeht, Mit einer fogenannten Stopfbüch ſe verſehen iſt, welche mit Werg und Zeit gefüllt iſt. Man ſ. auch Dingler pol techniſches Journal. XXXVII. 325. 5) Der Kolben geht im Dampfeylinder auf und abs Durch ihm wird die Kraft des Dampfed vermittelt verichiedener Hilfsftücke dahin geleitet, wo fie wirken ſoll. Er iſt aus zwei aneinander geriigten Metallplatten gemacht, ind muß ohne Reibung luftdicht fchließend spielen. Darum iſt der zwiſchen dem Kolben und der Cylinder ⸗ wand liegende Zwiſchenraum entweder mit Leder (Siederung im eigentlichen Sinne) oder Hanf (Hanf Liederuma) oder Metall (fogenannten Metall: Liederung audaefülltt. S. Dinaler polytehn. Journal. XII. 155 (Methode dei Stemwet der Mafchine zu leiten, von Saufnier). XXI. 245 (von Dingler). xxxii. 153 (Metall⸗Liederung, nah Alban). 6) Diefelde beſteht aus verrchiedeitartig onſtruirten und an verſchiedenen Punkten angebrachten Ventilen, welche den Dampfſtrom aus dem Keſſel unter und über den Kolben im Chlinder, von da entweder nach Außen oder in den Conden⸗ fator führem und abhalten, je nachdem der Dampf an Hrt und Stelle feine Wirkung gethan hat und nach dem Aufs und Abgehen des Kolbens zugelaffen oder hinweg: gedrängt wird. Man bevient fich dazu entweder eines vierröhrigen Haͤhnes (Bier⸗ weshahnes) oder Tförmiger Klappen, oder zapfenförmiger in eine Kapſel einvaffender Schieber (Schubventife), oder zweier freisrunder gut aufeinander paſſender Metallſcheiben, wovon ſich die obere (Drepicheise) dreht, während die untere, Bodenicheibe) feſtſteht und an verfchicdenen Stellen rührenartig durchbohrt iſt, um ſo, je nachdem jene mit ihrer einzigen Bohrung auf die Bohrung der anderen zu ſtehen kommt oder nicht, den Dampf nach einer Richtung abzufchtießen 347 und nach der anderen zu Leiten. Diere Ventile werden ſämmtlich von dem Kolben, oder vom Ehwungrade u. dgl. aus, womit fie in Verbindung find, geöffnet m. se da fie blos nach dem Gange des Kolben. zu overiren haben. 4 N Geht der ausgediente Dampf ins Sreie, dann bedarf es des Condenfators nicht. Im entgegengefesten Falle aber ift unter dem Cylinder ein Behälter (Eons denfator) angebracht, im welchen der über oder’ unter dem Kolben geweſene Dampf anlangt und wieder zu Waſſer verdichtet (condenfirt) wird, indem aus einer Geitens röhre kaltes Waſſer einiprigt. Dieſes Falte Waſſer wird durch eine Pumve (Kalts warfer: Pumpe) herbeigefhaft, und das Product der Gondenfirung, nämlich warmes Waffer und Auft, durch eine andere (Warmwdffer: und euftpumpe) binweggefogen. Da fih auch diefe Vorgänge nach, dem Kolbenipiele richten müſſen fd find die Stangen diefer beiden Pumpen ebenfall® mit dem Kolben in Verbindung gefegt. Ueber Bower's Erfag der Luftpunpe f. m. Dingler volytecn. —— XXI. 488. ueber Apparate, das Condenſtonswaſſer in den Keſſel zu ſchaffen XLI. 164 8) Zunächſt mit der Stange des Kolbens oben ſteht ein gußeiſerner Balancier ($. 273. (*).) mit dem einen Ende in Verbindung, der in der Mitte feinen Stützpunkt hat. und an feinen beiden Armen die Staͤngen aller bereit genannten abwechſelnd mit dem Ginfen und Steigen des Kolben? aufs und abwärts gehenden Pumpen— fangen führt, und mit dem entgenengefesten Ende eine vertifale Stange trägt, die mittelft eines Zapfen: an ein Shwungrad befeftist iſt ($. 273. ().), Dte Welle diefed Schwungrades ſteht in der Regel durch eine Schnur ohne Ende mit einer Welle in Verbindung, mit welcher fib der Stab dreht, an welchen die Shwungfugeln ($. 273.9.) fich herumfliegend un fo. fchneller bewegen, . je ſchneller die Bewegung der Mafchine iſt. (Auch iſt diefer Regulator oft auf. andere Weiſe mit dieſer Bewegung verbunden.) Eo wie. der\ zunehmende Schwung die Kugeln immer- weiter auseinander treibt, fo fteigt die VBüchfe, an der die Kugel armen befeftigt find, immer weiter in die Höhe. Diele Büchſe fteht aber durch Hebelgeftänge mit der Are einer Scheibe Droffeldentit) in Berbindung, welde in der Röhre ſitzt, durch die der Dampf vom Keſſel in. den Eylinder geht. Iſt der Dampfſtrom zu ſtark, fo geht die Mafchine ſchneller; dent zufolge drehen ſtich auch die Schwungkugeln ſchneller, und die fteigende Büchfe dreht die Are des Drofiel- ventild, welches dann. die Dampfröhre fo Tanne mehr ſchließt, bis die Bewegung der Mafchine wieder langſamer ift, die Kugeln Tangfanıer gegen und mit der Büchſe finfen. S. Dingler polytechn. Sournal. XIII. 309 (Negufator von Preuß). 9) Man f. Dingler polytehn. Journal. VI.-137 (v. Baillet). XI. 466 Bergleihung der Marchinen mit einfachen, mittlerem und hohem Drucke). XIT: 129. 133. XTI. 302. XV. 448. 2 XIX. 5. XXVIAS9. 378. XXxVII. 346. 347% XXVIII. 329. XXIX. 177 (v. Berfint). XII 159 (v. Evans). YIx. 513 (über Damprmafchinen mit hohem Drucke, von Prideaux). XXVIL 410 (von Gilman). XXVIII. 81 (das Prinzivp der) Hochdruckmaſchinen, vertpeidigt von. Alban). KXXIL 1. 86 (von Alban). XL 323 (von Chriſtie). 10) ©. 5.%. Precht! Encyelopädie. IT. 61T. Baumgartner 6. 336. u. A. 11) ©. 3. B. Prechtl a. a. 9. III. 6241. - Baumgartner $. 336. u. M. Es gibt Watt’fhe Mafhinen von einfacher und doppelter Wirkung. . 12) Sie find eigentlih nur Watt 'ſche Mafbinen, denn ſchon Watt ſchloß die Dampfröhre, früher, als der Kolben feinen höchſten Stand erreicht hatter um den Dampf fi ausdehnen (ervandiren) und dadurch auch wirken zu Tafen. Aber der Apparat mit zwei Eylindern, die mit einander durch Röhren verbunden find, von Hornblower und Wooflf, iſt hier ſehr bemerkenswerth. S. Prechtl Encyclopädie. III. 627. Baumgartner $. 345. Ueber Edwards Dampf— mafhinen f. m. Dingler polytehn. Sournal. I. 129. 13) Man f. über die votirenden Dampfmafchinen Dingler polytechm Journal. II. 129 (v. Morey). XII 307 (ve Thayer) XVI. 18 (v. A XX. 126. XXI. 487. — XxII..17 (v. Eve). 377. —, XXIII. 204 (eine von White bes. ſchriebene). XXVIH. 334 (von de Combio). XXIX- 338 (von Werken KXRV. 416 (d. Bakewellt). Precht Encnciopäbie. III. 671 Gene v. Stiftes). 348 674 folg. (Ueber die kolbenloſen Dampfmaſchinen von Savary, Keir, Nan—⸗ carrow ,/, Eongreve, Maſterman und Bernhard, welche lentere auch —* Dingler polytechn. Journal XXXIV. 415. beſchrieben iſt.) 14) Die Dampfmaſchinen haben erſtaunlich viele Modikeationin ur Ber befierungen erfahten.. Unter diefen find folgende hier noch nachzutragen mit Angabe der. Stelle im Dingleriſchen Journal, nämlich jene von Brunel (XI: 70.), Brunton (XI. 267.), Egsgelt (XIII. 162.), Stephenſon (xIM. 307.), Wigſton (XVI- 20.), Hall (XVII. 132. XIX130.), Alban (XIX. 494. XX. 332.), Taylor (XX. 11.), Vaughan (XX- 124), Foreman und Moore (XX. 334. 335.), Wright (XXI. 193.), Howard (XXIV. 3.), Zeiffter‘ (XXVI. 194), Poole (XXVI. 294), Coftigin (XXVII. 401. XXLX. 10.), Saulnier (XXVIII 169.),, Gurnay (XXIX. 1.), Cave (XXIx. 12), Clegg (XXXI. 161.), Banks (XXXVI. 248.),. Evsdan (XXXVIH. 161.) Havcraft (XLI. 321.), Morgan (XLI. 250.), Broderip (XLIV. 1.) Seguier (XLIV. 5.). . ab OR: : IT. Werfmännifche Operations» und Brogehtunde, — 8. 278, Es fommen bei den chemifchen Prozeſſen und / Verrichtungen aller Gewerke gewiſſe allgemeine Verrichtungen vor, deren Befchreibung und nähere Betrachtung zwar nur mit Dem Formellen der einzelnen Gewerkszweige ohne Nüdficht auf das zu Viefernde Objekt. derfelben und mit den Hilfsmitteln und - Wegen, um dazu zu gelangen, befannt macht, — auch das Fneinander- greifen der Gemerföverrichtungen eben fo wenig lehrt, ald den Grund ihrer Aufeinanderfolge, — deren Zufammenftellung und Analyfe doch den wichtigen Bortheif gewährt, daß man an und in. ihnen Berbefferungen cher einfieht, anwendet und unter ihnen neue Verbindungen bewerfftelligen Ternt. Alle dieſe einzelnen Arbeiten Find aber praftifcher Natur; darum Eönnen fie auch hier nur über- fichtlich genannt werden, Sie find. mechanifch und chemisch und dienen: 1) Zur Gefaltung der Stoffe und find: das Gore Schneiden, Hauen, Dehnen, Stempeln, Bohren, Biegen, Drehen, Schleifen und Grätten; das Kryſtalliſtren, Aetzen, — * Drucken u. dal. 2) Zur. Zerfleinerung der Stoffe, nämlich Durch Zerreißen, Bichen, Zupfen, Spalten, Schneiden, Sägen, Zerreiben, Zer- fchlagen, Zerdrücken, Zerftampfen, Auspreſſen und Sieben; Extra» biren auf Hüfigem Wege, durch Wärme und Kälte u. dal, 3) Zur Berminderung der Cohäfion der Stoffe durch Trennung auf trocdenem und naffem Wege, durch Schütteln: und durch Zwifchenmitter; durch Schmelzen, Geſchmeidigmachen m. |. wi 4) Zur Berdichtung der Stoffe durch Schlagen, Stampfen, Drücken; Leimen, Adſtringiren, Gerhen n. dal: | 349 5) Zur Bereinigung der Stoffe durch Mengen, Heften, Stecken, Drehen, Flechten und Schlingen; durch Miſchen und an⸗ dere chemiſche Verbindung ). 1) Man fe Bopve’s oben citirte allgemeine Technologie ,. und, was die Furze ea ‚anbelangt, Rau’s Grundriß der Kameralwiſſenſchaft $. 157—160, der übrigens auch ganz Poppe gefolgt ift. u Werfmännifche Productenkunde. $. 279. So wie bei den bisherigen Gewerben, fo gibt es auch in den Kunftgewerben einen Moment, in welchem das Broduet vollendet ift und von: dem Gewerksmanne in Empfang genommen wird. Zur Gewerkskenntniß gehört es alfo zu wiffen; 1) wann und ob das Product vollendet iſt; 2) ob es die gehörigen Eigenfchaften eines vollendeten Produetes hat; 3) wie man die befommenen Erzeng- niffe fortirt, und 4) wie man. fie su ihrer Erhaltung am. "beiten aufbewahrt, Zweites Stüd. Befondere Gewerkslehre. 8§. 279. a Die beſondere Gewerkslehre ſtellt die jedem einzelnen Ge⸗ werke gehörenden, in einem gewiſſen Zuſammenhange zur Erzielung des Productes erfolgenden, Gewerksverrichtungen dar. Die Menge der einzelnen Gewerke iſt zu groß, als daß hier mehr als von jeder Gattung ein und das andere Beiſpiel angeführt werden könnte; and ſelbſt diefe Fünnen nur andeutungsweiſe dargeſtellt werden, weil eine auch nur einigermaßen genügende Darftellung von jedem Einzelnen mehrere Bogen ausfüllen würde, Wegen der, Anordnung des Stoffes fehe man oben ($. 42.) N‘ Erfte J——— Von der Berarbeitung mineraliſcher Broducte.. J. Das Hüttenweſen. $. 279. b. Das Hüttenweſen ift der Inbegriff aller derjenigen Anfalten und Prozeſſe, welche dazu dienen, die bergmännifch geförderten mineralifchen oder halbmineralifchen Körper fo weit zu veredeln 350 und rein darzuſtellen, daß fie weiter verarbeitet oder ſchon fd ver- arbeiter unmittelbar gebraucht werden können. Die Lehre davon ift die Hüttenfunde, welche nach der Art der gewonnenen, noch zu verändernden, Producte in metallnrgifche Hüttenfunde (eigentliche Hüttenfunde) und Salzwerkskunde zerfällt, da nur die verfchiedenen Erze und die Salzſoolen einer weiteren chemifchen Behandlung bedürfen. Hier aber ift das Hüttenwefe „bios in fei- nem befonderen eigentlichen Sinne genommen 1. ie 4) Zur Literafur: Gancrin, Erfte Gründe der Berg» und Salzwerkskunde. Bd. VII. und IX. (4 Bde.) Scopoli, Anfangsgründe der Metallurgie Man - beim 1739. Gmelin, Grundſätze der Probirs und Schmelzkunſt. Halle 1786. Göttling, Anfangsgründe ver Probirkunſt. Leipzig 1794. Fiedler, Handbuch der Metallurgie. Kaſſel 1777. Bauauelin Probirkunſt. Aus dem Frambſiſchen überſetzt von Wolf. Königsberg 1800. Garney, Abhandlung vom Baue und Betriebe der Hochöken in Schweden. Aus dem Schwediſchen überſetzt von Blum⸗ Hof. Sreiberg. 1800 — 1801. ı Sonnenſchmidt, Beſchreibung der fpanifcben Amalgamation. Gotha 1810. Derfelben Commentar einer Berhreibung der fpanifchen Amalgamation, Leipzig 1811 —13. Klinghammer, Grundfüge des Schmelzweſens. Leipzig 1811. -Lampadius, Handbuch der allgemeinemHüttenfunde. Göttingen. 1801 1818. II Theile, in V Bm und II Suppl. Deſſelben Grundriß der allgemeinen Hüttenfunde, Ebendaf. 1828. Karften, Grundriß der Metallurgie und metalturgischen. Hürtenkunde, Breslau 1818. Lempe Magazin. Bd. XI. u. XI, fo wie auch die in der Bergbaulehre endähnten und citirten ans. deren berg s und hüttenmännifchen Zeitfchriiten. R f % ae We RR 1) Das Borfommen der Erze und Aufbereitungsfunftt), Die Erze ſind entweder derb, d. h. ganz-rein, oder fie find - eingefprengt. Im lezteren Falle müſſen fie mechanifch getrennt und fo weit ald möglich verkleinert Caufbereiter) werden. Die Trennung derfelben von den tauben Bergen (das Aushalten) it noch Sache des Grubenarbeiterd, Die Scheidung der Erze gefchieht aber entweder durch Handarbeit oder durch Mafchinen oder auch durch das Abliegen an der Atmosphäre und Umlegen. Die beiden erfteren Methoden find die wichtigften und folgen in der Neger auf einander, Die Scheidung durch Handarbeit befteht im Ausfhlagen, im Handfcheiden, im Läutern und im Klauben 9. Die Schefdung durch Mafchinen folgt auf jene, und beftehet im Bochen und Mehlführen. Auf dem Wege des Pochens wird alles derbe Erz und dasjenige zerkleinert (gepocht), was von dem gewonnenen Erze, weil es zu fein eingefprengt iſt, auf jene Methode nicht gefchieden werden fonn. Nicht alles Erz wird gepocht. Kommt das derbe Erz fogleich aus der Grube in die Schmelzhütte, dann heißt «8 Stufferz. Kommt ed von dem Waſchwerke fogleich auf die Hütte, dann nennt man es — Die gepochten Erze aber heißt man Bocherz oder Pochgänge. 351 Zum Behufe des Pochens kommt das Pocherz entweder auf die Pochhämmer oder auf die Pochwerke oder auf die Walz- (Duetfch-) Werfe . Die Boch» oder Ouetfcharbeit if ent weder.troden oder naß, jenen, wenn Das Erz ganz derb, dieſes, wenn es noch eingefprengt if. In diefem Falle geht in den Poch— trog Waſſer und leitet das Pochmehl durch Berinne in Sümpfe H. So werden die ſchwereren von den Feichteren Erztheilen fchon vorn- weg getrennt, und die Sümpfe fpäter ansgefihlagen, um das darin befindliche Erz (Haufwerk) zu gewinnen, welches röſch und sähe genannt wird, je nach der Grobheit und Feinheit des Korns. Das Haͤufwerk kommt alsdann unter die Wafcharbeit. Diefe hat den Zweck, das Erz von der Gebirgsart oder auch ſelbſt von ‚ einen mit eingefprengten Erze zu trennen. Zu diefem Behufe wird das Haufwerk auf den Wafchheerden D durh Gieh- oder Serärbeit und Schlämmgräben von vinander gebracht 6). Man. muß überhaupt fuchen, die Trennung des Haufwerkes, beſon⸗ ders des röfchen, von den Pochwerktrüben, d. h. erdigen Be— mifchungen im Pochwaſſer (Schlamm), fo vollitändig ald möglich zu bewirken, Das auf die Weiſe anfbereitete Erz beißt man Schlieg (Schliech), wenn @ ganz fein it, und Graupen, bei einer Erbfengröße des Kornes. Jener it entweder ein röfcher oder ein zäher (Schlamm⸗) Schlieg, je nachdem er gröber oder feiner (todt) gepocht worden. iſt. Die Schliege find ohne Erzverluſt nicht ganz rein darzuftellen, und der Grad der Reinheit, d. h. der Gehalt derfelben, hängt von der Gebirgsart und der Aufberei- tungsarbeit ab”). ; 41) Karſten Grundriß. $.57— 64 Schroll, Beiträge zur Kunſt und Wirths {haft der Aufbereitung der Erze. Salzburg 1812. Stifft, Anleitung zur Auf—⸗ bereitung der Erze. Nürnberg 1818. Lampadiud Handbuch. I. zul. I. Bd. ©. 75. Cancrin, Bergs und Salzwerkskunde. VIII. 2) Beim Ausſchlagen werden die aus der Grube'geförderten großen Gang⸗ ſtücke, welde auch unhaltbares Gentenge haben, in fauftgroße Stücke zerfchlagen, und man unterfcheidet dann ganz unhaltise Stücke (Berge), Pochgänge (viel Berge und wenig Gänge) und Scheidegänge (viel Gänge und wenig Berge). Die Hands ſcheidung zerkleinert die Sceidegänge weiter in nufßs und erbfengroße Stücke in der Sceideftube und auf der Scheidebank. Man gewinnt dabei aanz reines Erz, — Setzerz (klein und gemengt), Pocherz und Berge. Das Läutern und Klauben geht Hand in Hand. Man bringt dabei das ganz zerkrümmelte Er; (Erzklein) in die Räuterwärfche, d. h. treppenrörmig unter einander ftehende Drahtficbe von immer größerer Seinheit, bei deren jedem eine wagrechte Holztafer (Klaubbühne) angebracht if. Das von oben herein auffchlägende Waſſer ſchwämmt das ins oberfie Sieb geworfene Erzklein durch u. (. w., bi altes Erdige binweggebracht und in jedem Siebe dad feiner Seinheit entfvrechende Erz geblieben ift, worauf e8 auf die Klaubbiühnen genommen und von den Bergen gereinigt wird. Das mit dem Waſſer durchgehende Feinſte läuft durd ein Gerinne in einen Sumpf und jest fih darin ab. — Dies ift die im ſächſiſchen Ersgebirge übliche Methode. Leber die Aufbereitung 352 “ auf den — — Hütten bei Clausthal f. mi. Sampanius Handbuch IMWrHt. IL. 8. €, 11." 3) Die Auetfhwerfe find nichts anderes als wagrechte neben: — lie⸗ gende Gußwalzen, alſo eigentliche Walzwerke. Die Pochwerke ind Pochſtem⸗ vel, welche ſenkrecht in einem Pochtroge auf die Poch ſo hle (deſſen zußeiſerne Unterlage) fallen. Man unterſcheidet den Unterſchur⸗, den Mittels» und den Außtrageftemvel, drei Stempel machen einen Sab, und joviel Sätze ein Pod wer hat, foviel hübig if es zu nennen. Um das Pochwaſſer mit dem Woche mehle abzuleiten, hat man entweder ein blecherned Sieb m oder ein Draptgitter oder eine Eylinderröhre, oder ein. offenes Loch, vder einen Spalt, und man fagt, das Pochen und Austragen gehe Über dad Blech, über dad Gitter, übers Auge, über den Spund oder durch den Spalt. ©. über das Pochen Cancrind.a.d $. 39 — 64. Sampadins. U. Thl. I. 80. ©. 83. Karften Grumdriß. 9. 60. 4) Durch ein Gerinne (Austvagsgerinne) geht dad Pochmehl und Wafer in Behälter (Mehlführungen) wovon der Erfte das Gefälle heißt; dieſes enthält das Gröbfte und die beiden folgenden Mehlführungen immer Feineres. Doch unters fcheidet man zwei Sortimente im Gefälle und in den mittleren Mehlſuhrungen, nennt fie dort Röfchs und Zäh-Häuptel, hier Röſch- und Zäh Setzſchla mim, in den Testen Mehlführungen Sumpfſchlamm und dasjenige , was mit den Pochwerkstrüben noch aus diefen hinwesacht, dad Schwänzel. Ueber dad Köften ſ. auch v, Marcher Beiträge zur Eifenhüttentunde. V. 31—150. A 5) GB gibt überhaupt folgende Wafchheerde: liegende (wenn fie umveolich find), Stoßheerde (wenn fie durch Stoß beweglich find); Planheerde (wenn fie mit großen Tücern bedeckt werden müfen), Schlämmheerde, Kehrheerde und Glaucs heerde, welche lezteren drei ſich durch ihre innere Conſtruction unterſcheiden und insgeſammt feine Plane haben. "Alle dieſe Heerde find mehr oder weniger abhängig fiehende glatte bodenartige Holsgerüfte, über weiche das Waſſer bequem hinrieſelt und die leichten nicht metalliſchen Theile mit ſich hinwegſchwemmt. Beim liegenden Heerde fchiebt man mit einer hölzernen Krücke (Küfte) die Erstheile dem Waſſer entgegen; bei den Stoßheerden, welche an Wier Punkten hängen, gefchieht dies durch den Stoß. S. auch Eancrin Berg und Salzwerkskunde. VII. S. 76—93. v. Marder. V. 24. 6) Die Sieb: und Setz arbeit befteht darin, dag man ein mit Erztlein oder Setzerz gefülltes eiſernes Drahtſiteb in ein mit Waſſer gefülltes Waſſer⸗ (Satz⸗) Faß ſchnell eintaucht, und das Waſſer wieder zurücklaufen läßt, wobei ſich das Erzklein hebt und der Schwere nach niederſinkt, ſo daß man das Unhaltbare mit der Abhebe⸗ fchaufel oder Abfegfüte abheben kann. Der Rückſtand im Siebe heißt Aftern. (Lampadius U. IhL J. Bd. ©. 82. Cancrin a. a. O. 9. 24-86.) Man bat aber dazu auch complicirtere Mafchinen, nämlich die Räder: und die Geb maschine und die Kralwaſche. (M. f. darüber Eancrin a. a. D. $. 31. 32. u. 33.) Bei dr Schlämmarbeit it als Werkeug die Schlämmküſte und der Schlämmgraben gebraucht, unter welbem man. einen langen, gerinneförmigen Holzkaſten verfteht, in welchem man eine unten geferbte Krücke anbringt, unter der dad Waffer durchläuft, und fammt dem Schlamme in einen GSıhmpf geleitet wird. Man fegt,in der Kegel drei zufanımen, und davon heißt der Erfte Schußgerinn graben, der Andere Mittelsraben, und,der Dritte Reinmachsgraben. Im diefen Gräben wird nur serhlämmt. Man f. darüber auch Gancrina a. O. $. 67 —75. J 7) Um. dem Mehle die höchſte su geben, hat man auch Mahlwerke. * Karſten Grundriß. 6. 63. $. 381. 2) Das Röſten, das Deſtilliren und das Verwittern der Erze. Weil die auf die bisher beſchriebene Weiſe — dab⸗ h erze und Schlieche in ihrem damaligen Zuftande nicht immer zur — 353 Hüttenbehandlung zugelaſſen werden können, ſo macht man ſie durch einen Prozeß im Feuer oder an der Luft dazu tauglich, er entftehen folgende Behandlungsweifen der Erze: a) Das Röſten (Enleiniren, Brennen, Zubrennen), y h: ein Verdampfen der in den Erzen enthaltenen flüchtigen oder dem wei⸗ teren Hüttenprozeſſe ſchädlichen Subſtanzen, ohne die Abſicht, das Verflüchtigte aufzufangen ). Man röſtet entweder in Haufen 2) (mit oder ohne Bedachung), oder in Roſtſtätten D (unter freiem Himmel, unter Schuppen, mit Zügen), oder in Gruben D, oder endlich in Defen 5) (Röſt-, Neverberir-, Brennöfen). Die Teste Methode iſt die befte und zweckmäßigſte, und man röſtet auf die- felbe die Gold - und GSilbererze, die Rohſteine und Schwefelkieſe, die Kupfererze und Steine, die Bleierze und Steine, die Eifen- feine, Zinnerze, Kobalterze, die Alaun- und Vitriolerze. b) Dad. Deftilliren md Sublimiren, d. h. eine Ber- dampfung der flüchtigen Subftanz im. Erze, in der, Abficht die Dämpfe in einem Falten Raume aufzufangen, damit fie ſſich dort tropfenmweife verdichten (abtröpfeln, deftilliren) oder ſogleich aus den Dämpfen fih als ein trockener Körper niederfchlagen Cfublimiren). Entweder benutzt man das Deftillat allein oder auch zugleich den Rückſtand ). Die Deftillation und. Sublimation wird vorgenom- men um das Queckſilber aus feinen Erzen zu trennen, den Schwe- fel aufzufangen und zu reinigen, Arſenik zu bereiten, und um den Zink aufzufangen. ec) Das VBerwittern, d. h. das Ausſetzen der Erze an die freie Luft (Wetter), um fie den Einfüfen der Beftandtheile der Lesteren Preis zu geben I. Ber Zwed ift die Oxydation, und bei diefem Prozeſſe kommt das Effloresziren oder Befchlagen, d.h. das Anfesen eines Salzanfluges auf der Oberfläche vor, Die Verwitterung kommt bei dem Alaun-, Bitriol- und Kobalterze, und bei den Eifeniteinen vor, 4) Lampyadiud Handbuch. I. THl. 9. 223. Karſten Grundriß. $. 64. Eancrin Berg⸗ und Galzwerfsfunde IX. Thl. I. Abthl. $. 46. Man vöftet a) um vorzüglih Schwefel, Arfenif, Wafer und Kohlenfäure zu verflüchtigen; b) die Erze zu oxydiren; c) um härtere Erz zur Pocharbeit vorzubereiten; d) um gewiffe Zufäge (Zufchläge) auf die Erze wirkſam, und e) um Erze ſchmelzbar zu machen. Beim bloßen Verflüchtigen muß der Prozeß der Kurt möglichtt abgeſchloſſen fein; beim Hrydiren aber ift Luftzutritt Bedingung; wegen der Zuſchläge ift es nöthig, sowohl diefe ald die Erze gehörig zu zerfleinern; die Vorbereitung des Erzes zum Schmelzen liegt darin, daß es trocfener, mürber und vom euer durchs dringlicher wird. 2) Sm freien Haufen vöftet man am beſten Erze mit vielem Schwefel:, aber wenig Metallgehalte, oder aber auch erdharziges Erz. Die Haufen find Areitig Dyramidenförmig, oder haben die Sorm eined Kugelfegments. Die Röftung kann mit jedem, nicht viele Erotheile hinterlaffenden Brennmateriale ' gefchehen. Dad Baumſtark Encyclopädie, 23 J 351 gröbſte Erz kommt zu unterft auf die erfte Holsfhicht, auf die zweite feinered u. f. w. zu liegen.‘ Zum Anzünden macht man von oben, hinein einen Kanal von Holz fcheitevn, den man mit Holsbränden und Kohlen füllt, oder auch einen oder mehrere von unten, wenn nämlich dag Erz ſchwer entzündfich ift. Unter'm Schuppen (d% he unter einen auf "Mauerpfeilern ruhenden Dache) röftet man reichhaltigere und ſchwer brennbare oder. auch ſchon im Sreien geröftete Erse. Die Haufen find darunter Fleiner und die Schupven nit Läden oder Klavpen verfehen, um den ind zu leiten. Cancerin. IX Tab. X, j 3) Röſtſtätten find’ trocene mit Mauerung umgebene Plätze zum Röſten; fie find vierecfig, vund oder oval; die Sohle wird mit Schlacken verftürzt und darauf mit Steinen in Lehm. ausgepflaftert; ‚die —bis höchſtens 3. Ellen hohe Mauer hat Zuglöcer, die nach Belieben geöffnet und gefchlofen werden können; aud hier bildet dag Brennmaterial eine erſte Schicht und wechfelt fo fchichtenweife immer mit ‚Erz ab; von Eiugange hin wird der Zündfanal angelegt. Cancrin IX. Zah. LII. 4) Die Gruben macht man in feltem Grunde, 16—20 Fuß im Quadrat, und 3— 8 Fuß hoch. Der Kanalr wusgemauert und mit’ einer Thüre verfehen, durch deren Oeffnen und Schließen man den Luftzug dirigirt, führt von Außen auf ‚den tiefſten Pins der Grube, die entweder in Stein gehauen oder ausgemauert ift. 5) Das Charatterinirhe hierbei. ift die Trennung des Feuers vom Erze. Die werentihhen Theile des Röſtokens find: a) der Feuerheerd nebſt Aſchenkalt; b) der Röftheerd Röftraum) von niedrigem Gewölbe nebft dem Xrocdenheerde; e) die Stuggeftübefammern, in welchen fihb Ersftaub niederſetzt; und d) der Auszugskanal oder die Effe, zur Ableitung des Rauches. Man untericheider Röftöfen mir dem Fuchs (wo der Feuerheerd unter dem NRöftheerde ift und die Flamme durch einen Seitenfanal ‚herauffteist ), doppelte Brenndfen Ewobei. der Seuerheerd zwiſchen zwei Röſtgewölben in der Mitte liegt und die Flamme nach beiden Geiten geht) und die ungariſchen Brennöfen, derem nähere Berchreibung Lampadius Handbuch 1. Th 9. 239. Tab, B. gibt, Zuerſt wird auf dem Trocfenraune das Erz durch leife Wärme abgetrocfnetz dann wird ed im ein lebhaftes Feuer geſetzt; hierauf brennt das Erz von felbft fort (fchwerelt, Liegt im Schwefeln ); nach Abgang des Schwefel5 und Arfenif3 wird es wieder Falt; dann zündet man daſſelbe noch einmal tüchtig an, um die lezten Säuren noch hinwegzubringen. 6) Die Deftillationsarbeiten find: "a) folhe, wobei das Brennmateriat mit dem Erze felbft in Verbindung gebracht, und b) ſolche, wo dad Erz vom der Luft und dem Brennmateriale nicht berührt wird. Auf jene Methode geht zugleich eine Oxydation von Gtatten,. ‚man braucht weniger Brennmateriaf und verfiert an Dertillatz bei der zweiten ift dad Gegentheil der Tall. Für die erfte Methode hat man entweder Nöfthauren oder Schahröfen mit Gondenfatoren (f. den folg.ı$.); für) die andere Methode aber zur Deftillation des Schwefeld den Schwefeltreib: oder Köhrenofen, und den Schwefelläuterofen, — zum Bitriolöfbrennen den Gafeerenofen, — zum Abtreiben des Duecilbers den Eylinderofen, — zum Reinigen des Giftmehles den Sublimirofen, und sur Gewinnung des Zinfes die Zinköfen. Beſchreibungen und Abbildungen folcher finden fih bei Lampadius Handbuch. I. Thl. $. 258. Tab. O (nicht C., wie fehlgedruckt ift). 9. 262. Tab. F ( Deſtillir und Ausglüheofen). Gancrin Berg: und Galswerköfunde IX. $. 50. 55. 53..59 (Röft» und Caleiniröfen). Scovoli Metallurgie, Tab. X. u. XVII (Arfenik: und HDueckfilberdren). Abbildungen von Gchweieltreib » und SLäuteröfen finden fib bei Schlüter Unterricht von Hüttenwerfen. Braunfchweig 1738. Tab. XV. XVI. u. XVIII. 7) Es geſchieht das Verwittern auf Haufen, Halden oder Bühnen im Freien oder unterm Schuppen. Die Sohle der Haufen härter man mir Lehm oder Thon aus, und legt oft darauf noch Bretter oder Eſtrich. Die Halden find rund, lang oder pyramidenfürmig. Auch dienen zur Beförderung der Oxydation Röhren, welche man fhichtenweife in den Halden anlegt. Lampadius Handbuch. I. Thl. $. 271. Sancrin IX. $. 43 $ 282, ws RR Zugutmachen oder Ansbringen der Erze. a) Das Schmelzen. Dt ſo volbereitete Erz wird nun zum Ofen gebracht, um durch Schmelzung vollends zugutgemacht werden zu können. Die Prozeſſe, welche hier mit demſelben vorgehen, laſſen ſich am beſten nach den Arten der Schmelzöfen ) darlegen, in welchen es bes handelt wird. Ste find folgende: 1) Die Schachtöfen mit Gebläfe,. welche ihren Namen von ihrem Haupttheile, nämlich von einem fenfrecht in die Höhe fiehenden Kanale (Schacht), haben -und in Welchen das Erz fchichtenweife mit Holzfohlen eingefchüttet, das Feuer durch ein Gebläſe lebhaft gemacht und das Erz gefchmolzen und redueirt, d. h. zugleich der Sauerfioff entnommen wird, Die Schachtöfen haben folgende Theile: a) den Yufgebungsraum (Gicht), auf welchen man die Befchiefung Cd. h. Füllung) des Ofens vornimmt und welcher entweder ganz frei oder mit einem Freisrunden Kranze oder viereckigen Aufſetzmäuerchen umgeben iſt; b) den Röſtungs— raum, zwifchen. der Gicht und dem Nofte, auf welchem die Schmelsung vor fih geht; ©) den Schmelzraum, vom Roſte an bis unter die Form Cd. h. den Windfanal), durch welchen die gefchmolzene Maffe tröpfelt und in welchem fich alfo an der Rück— feite das Formgewölbe und an der Vorderfeite die Borwand befindet, die nacdy dem Zumachen jedesmal eingefest wird; d) den Sammlungsraum (Heerd, Tiesel, Spur, Geftell, Schmel;- heerd), in welchen fich die Schmelzmaflen anfammeln, Weil diefer Raum erft-hingeftellt wird, wenn der obere Ofen fchon ftehet, fo beißt jenes Sefchäft das Zumachen oder Zuſtellen des Ofens ?. Diefer Raum hat vier. Seiten, nämlich die Formfeite, die Windfeite (jener gegenüber), die Tümpelfeite (die vordere, den Dfen verfchliegende) und die Nüdfeite (jener gegenüber). Es ift begreiflich, daß dieſe Seiten verfchieden heftiger Wirfung des Gebläfes ausgefest und alfo auch verfchieden zu mauern find I, Sm Allgemeinen gibt es verfchiedene Arten von Schachtöfen, ie nach der Höhe und der daher rührenden Art der Beſchickung, nämlich a) Hochöfen, von mehr ald 16 Fuß Höhe; b) Halb- bochöfen, von 8S—16 Fuß Höhe, bei welchen beiden die Be— ſchickung feitwärts auf einer Treppe oder Brücke hergebracht (aufgelaufen) wird, und c) Krummöfen, niedriger als jene H. 2) Die Reverberirſchmelzöfen mit oder ohne Gebläſe, welche ihren Namen von der charakteriftifchen Eigenfchaft haben, 23 % 356 daß die Schmelsmafe vom Brennmateriale nicht unmittelbar berührt wird, und in welchen man entweder mit dem Schmelzen zugleich redueiren, oder feigern (d. h. einen ſtrengflüſſigen von einem Teicht- flüffigen Körper fondern), oder verfalfen (oxydiren, der Schmel;- mafe Saneritoff zuführen) will. Für den erſten Zwed gebraucht man das Gebläfe nicht, wohl aber. für den lezten. a) Die Luft wird durch den Afchenfall und durch den Roſt eingeleitet, durch den Rauchfang gehen aber die Dämpfe und die von der Schmelz- maſſe fih entwickelnde Luft ab, Ze lebhafter das Fener fein fol, um fo mehr Luft muß zugeführt, Sarfo um fo höher der Aſchenheerd und Nauchfang werden. . Sol desorydirt Credueirt) werden, dann darf der Luftzutritt nicht ſtark fein; foll aber oxvdirt werden, ſo muß noch Luft durch ein Gebläſe eingebracht werden. b) Der Schmelzraum ift von jenem der Schachtöfen verfchieden. Die Beſchickung ſchmilzt anf einer fchiefen Fläche, und ſammelt ſich in einer Vertiefung, aus welcher fie, wenn die Schlade abgezogen ift, ansgefchöpft oder durch einen Stich in einen Stichheerd ge- feitet wird 5). Als folche Neverberirfchmelzöfen ift der englifche oder Eupulvofen, der Billacher Bleiofen, der Treibeheerd, der Garheerd, der Darrofen, der Seigerofen mit Flammen⸗ feuer und der ſibiriſche Ofen zu betrachten ©). 3) Die Schmelzheerde mit oder ohne Gebläfe, deren Eigenthümlichkeit es iſt, die Schmelzmafle zwifchen dem Brenn- materiale ohne Schacht zu fchmelzen, Sie werden meiſtens nur zum Reinigen der Erze gebraucht. Gie find bloße DBertiefungen, und von der Leitung des Windes hängt es ab, ob in ihnen redneirt .. oder verkalft wird, je nachdem man die Luft and der Form blos über die Beſchickung reichen läßt oder auf fie leitet. Man rechnet hierher den Fleinen Garheerd (zum Reinigen des Kupfers), den Seigerbeerd (zum Scheiden des Bleies von Kupfer), den Bleifeigerheerd (zum Reinigen des Bleies), den Zinnfloß- heerd, den fteyerifchen Eifenbratofen und den CHERTEITSE. heerd ). 4) Die Tiegeldfen mit oder ohne Gebtäfe, d.h. Schadt- oder Heverberiröfen, im’ denen man die Befchiefung in Tiegeln fchmelzt. Sie verhüten die Verkalkung am vollſtändigſten, da fie die Luft von der Schmelzmaffe ganz abhalten. Sie dienen beſon— ders zur Schmelsung fehr reichhaltiger Erze. Die Tiegel find von Thon, oder von Thon und Kiefel, oder von, Thon und Graphit (Ipſer Tiegel). Die Schmelzung gefchieht entweder in Wind- öfen unter Koblenfeuer, oder in Flammendfen auf Heerden (Bänken), oder in Schachtöfen mit Gebläfefeuer. Unter die # — — —— — RE BR A a re ee 357 Tiegeli fen gehört der Meſſingofen, Blaufarbenofen, Schmelzofen für Gold und Silber, der Spießglanzſeiger— ofen von Scopoli, der englifche Eiſenfriſchofen und der Wismuthſeigerofen 8) 9), 1) Man ſetzt ſie auf trockenen Grund, und um dieſen befeuchten oder abkühlen zu können, legt man in ihm Anzüchten (d. he Kanäle) an. Sie werden aber entweder aus feuterfeiten Steinen und Ziegeln, oder aus Finftlichen Heerdmaffen , aus Lehm und Kohlen, gebaut, welche entweder zugleich desorydirend auf die Schmelz: maſſe wirfen (Geftübe) oder nicht., Im erften Sale bat man Geftüibebeerde, im lezteren aber Lehm⸗, Thon⸗, Quaxz⸗, Treibeheerde und Geſtellmaſſen aus Kieſel und Thon. Muß dem Schmelzofen Luft zugeſührt werden, fo geſchieht ed durch dad Gebläfe, und man hat Windtrommelgebläfe, prismatiſche Blasbaälge, Wind kaſten⸗, Cylinder⸗, Kaften +, Baader’fche ( Eylinderwafier +) Gebläfe und ein folches, das man Aeolivila nennt. (Lampadius Handtud. I. $. 286—93, $. 294—309. Karſten Grundrif. $. 123 — 142. : Deffeldben Eifenhüttenfunde. I. 477—583. GCancrin Berg» und Salzwerfäfunde. Bd. IX. Abthl. J. 6. 142 folg.) Die Lurt geht durch eine eiferne, Fupferne, thonene oder ſteinerne Röhre (Form genannt) in den Ofen. Sie fteht in einem Gewölbe (Sormftall), und verengerr fich gegen den Dfen hin, weßhalb man an ihr den Rüffel oder die Düfe oder Tiefe (Bd. h. die Mündung ), den Baud (die näcfte Erweiterung) und die Platte (den unterfien platten Theil) unterfcheidet. (2Zampadius. I. $. 308 — 317. Rarfen Grundrif. $. 129.) Man fast, es werde ein-, zweis, dreidüfig geblafen, wenn Toviele Düren die Lurt in den Ofen führen; man bläst aber parallel oder über's Kreutz, wenn die Luftfiröme nebeneinander oder Freußs weife aufeinander ‚neben, fo daß fie in einem Punkte zufammen Fomnten. 2) Man f. darüber Lampadius Hondbud. I. S. 338 — 332. 3) Man fhmilst a) überd Auge, wenn die geichmolzene Maſſe auf einer ſchüſſigen (horizontalen) Sohle durch eine-Deffnung (Arge) in der Vorwand heraus in einen VBorheerd oder eine Vertiefung (Augentiegel) läuft; b) über das Spur, wenn diefelde bis zu einer gewiſſen Höhe im Ofen bleibt, bis fie über den Heerd wegläuft. Dad ganze Schmelzgeichäft ift foleendes: Zuerſt wird der Dfen zur Befreiung von Seuchtigfeit angefeuert (angewärmt), anfänglich mit Holz, dann aber mit Kohlen, von einen Fleinen bis allmälig zum ſtärkſten Seuer, worauf das Gebläfe anfängt; dann wird die Berchiefung in Gichten (Schids ten) von Kohlen und Er; aufgegeben; hierauf ift die Hauptaufmerkframfeit auf das Gebläfe und des Regirung gerichtet; dieſes bläst entweder über die Nafe (d. h. einen Sclacenanfag ımter dem Sormrüfel) oder mit lichter Sorm (ohne eine folbe Naje); die Schlafen (vergladte Materien) laufen, wenn fie leichtflüſſig nd, von felbft ab, oder müfen, wenn fie firenaflüffis. find, abgehoben werden und jammeln fih dann in einem befonderen Raume im ver Hütre (in. der Schlackentrift) an; it die Maſſe gar, fo wird fie durch die Vorwand, die «bisher gefchloffen war, abgelaffen, indem mit einem glühenden Eifen (Steche iſen) ein bisher verfchloffen gewefenes Lob (Stich) in derfelben geöffnet und der drinnen fiehende Ziegel am tiefftten Punkte mit einer Deffnung versehen wird, damit die geſchmohzene Mafe herausftröme und fich in einer Vertiefung auf der Hiittenfohle (Stibheerd) ſammle; will man. aber der Schmelsmaffe eitte beſtimmte Form ‚geben, dann wird fie nicht audgeftochen, ſondern ausgefchöprt. Hierauf wird der. Dfen gereinigt und ausgeblafen (d. h. durch das Gebläre abgekühlt). 4) Zu den Hocören gehören auch noch die hohen Floßöfen in der Steiers mark; zu den Halbhochören auch die Blauöfen zum Schmelzen des Gifenfteind, und die Schüröfen; endlich zw den Srunmöfen auch de Stücköfen, welde man früher in der Steiermark gebrauchte, und einiae Friſchöfen. Berchreibungen und Abbildungen von Hocöfen finden fihb bei Garney Abhandlung vom Baue und Betriebe der Hochdfen. Tab. VI. VII. VIII. Cancrin Berg» u. Saljwerfsfunde. BD. IX. Abthl. I. 6. 195. Tab. XXAIT—XXXIX v. Marcher Beiträge zur Eifenhüttenfunde. Bd. IV. und Audern; folhe von Krummöfen bei Schlüter 358 x ‚Unterricht von Hütteuwerken. Tab. XXVII. Cancrin a. a. 9. Sb. IX. Abthl. I. $ 135. $. 190 folge. Tab. XXI—XXVIIL; folhe von Halbhochofen bei Can» erin a. a. O. 6. 194, Schlüter a. a. D. Tab. XXXVII—XLL; von SFloß⸗ dfen bei Scopoli Metallurgie. Tab. VII. XIV.; von Schürdfen bei demfelben Tab. XITI.; von Blandfen bei Eancrin a. a. 9. $. 369. Tab. LXVIII— LXX.; von einem Srifhofen bei Lampadius Handbuch. T. $. 347. Tab. H., der übrinens $. 339 — 346. alle diefe Dfenarten kurz befchreibt. Ueber Schachtöfen und deren Prozeß überhaupt f. m. auch Karften Grundrih. $. 94—129. ; 5) Dad Schmelsverfahren ift im Allgemeinen daffelbe, wie bei den Schachtöfen. Da man. aber hier zugleich verfalfen oder reduciren will, fo läßt man für den erſteren Zweck, ſobald die Schmelzmaſſe eingefchmolzen ift, das Gebläfe fpielen und sieht beftändig die Schaden ab, während man für den anderen Zweck verichiedene Zuſchläge (Zufäse) und Kohlenflein auf die Maſſe deckt. Auch hier erkennt man den Gang des Dfend aus den Schlafen, — aus der Flamme, welche durch cine Dueerdffuung an der Vorwand (offnen Bruft) erfihtlih it, — in Sälten, wo feine Stamme zum Vorſchein kommen darf (wo mit dunfler Gicht geſchmolzen wird), an den ſich zeigenden Eleinen tanzenden blauen Flämmchen, und, wo die Slanıme zum Vorfcheine Fommen muß (wo mit heller Gicht gefhmolzen wird), nad) dem Erfcheinen der Gichtflamme, — aus Schöpfproben, Probefpänen, dent Stufe mit heller Oberflähe (hellem Blicke) uw. dal., und es muß hiernach geholfen werden. Karften Grundriß. 9 110 folg. $. 142 folge. Lampadius Handbuch. I. $. 351, ; | 6) Diefe Defen find befchrieben fammt dem Schmelzverfahren bei Lampadius 1. $. 352— 375. Schlüter a. a. O. Tab. XLII—LI. Cancrin a. a D. IX. Bd. 1. Abthl. $. 226— 230. $. 279— 281. Zab. XLIV — LIU — LXIV. IX. Bd. IH. Abthl. S. 441. Zab. L— XII Ein Eupuloofen bei Cancrin a. a. D. IX. 80. I. Abthl. Anhang mit 8 Tafeln und in feiner Schrift: Abbildung und Beichreibung eines neuen Spleiß » und Treibeofend. Halle 1800. 2 \ 7) 8Sampadius Handbuch. I. $. 376 — 332. befchreibt die meiften davon genauer. Arch finden fih Abbildungen bei Schlüter linterrihr. Tab, L. Sco— poli Metalturgie. Tab, XI. folg. und bei Cancrin a. d. angeführten Stellen. , 8) Karften Grundriß. $. 156 folge. Lampadius I. 6. 383. Diefer Lestere beichreibt joihe Deren. Auch findet man Berchreibungen und Abbildungen bei Seovoli a. a. D. Zabı X. XAIL XX. Cancrin a. a. D. IX. HM, 507. ‚Zab» XV — XXI — XL. 3 9) Da überhaupt died die Prozeſſe find, welche mit den meiften Metallerzen vorgenommen werden, fo wird man die befonderen Verfahrungsarten und Defen in denjenigen Schriften zu fuchen haben, welche über. die befondere Hlttenfunde dogs matifh, hiſtoriſch oder fratiftiich Handeln. Es gehören hierher die Schriften über dad Hüttenwefen überhaupt, worunter Lampadiud Handbuch das allervorzüglichite ift, aber die älferen Schriften wegen der Kupfer nicht entbehrt werden fönnen. Da nun aber Lampadius Keinem, der fih im allgemeinen und befonderen Hüts tenweſen orientiven will, fehlen darfw ſo ift es überflüfiig, hier die Literatur zu "häufen, weil er fie (Thl. II. Bo. I. ©. 240. 3. III. ©. 402. 8b. IV. 6.340.) mit großer Vollftändigfeit angegeben hat. Daffelbe hat übrigens auch Karſten in feinem Grundriſſe gethan. F | 8. 288. b) Die Amalgamation ſoder das Anquicken. Mit der im vorigen $. betrachteten Art der Zugutmachung der Erze ſind alle Behandlungsweiſen derſelben noch nicht erſchöpft. Da ſich die Metalle unter Zutritt von Wärme in Queckſilber auf⸗ Töfen und, durch daſſelbe kryſtalliſirt, aus der Auflöfung wieder gewonnen werden können, fo ‚bat man, . namentlich bei Gold und - en ne er 359. Silber, die Verbindung diefer Metalle auf mechanisch - chemifchem Wege (die Amalgamirung, das Anquicken) benust, um fie auszu— bringen. Das mechanisch anhängende Queckſilber kann durch mecha- nifche Mittel, — das chemifch ald Kryſtalliſationsqueckſilber mit demfelben verbundene aber nur durch Deſtillation von demfelben getrennt werden. - Auf diefen Umftänden beruhen die Vorgänge bei der Amalgamation, von welcher es Ältere !) und neue Methoden gibt, unter welchen Yezteren befonders die fächfifche >) die meiften Borzüge hat. Ihre Hanptvorgänge find folgende, Man unterfchei- det 1) die Borarbeiten: Nachdem die Gilbererze gepocht und gewafchen find, werden fie geröftet, und da nur dag gediegene Silber im Erze fich geradezu in Queckſilber auföst, fo muß durch einen Zufchlag das vererzste Silber möglichſt rein gemacht werden, und dies gefchieht durch Nöften mit 10% Kochſalz 5). Hierauf wird das geröſtete Silbererz in einer eigenen Siebmafchine ge- fiebt, theils um die zufommenhängenden Erz-, Salz- und Ziegel- maffen berauszubefommen, damit man fie zerfchlagen und noch einmal mit 3% Kochfalz vermifcht roften könne, theils um die Sorten des Erzes nach der Feinheit (Siebgrobes, ‚Mittleres umd Feines) zu unterfcheiden 9. Das nach dem Sieben übrig blei— bende Allergröbfte beige man Röſtgröbe. Nach dem wird das Sieberz gemahlen, weil die VBollfommenheit des Anquickens von der Feinheit deffelben abhängt. Man hat dazu eigene Mühlen 5). 2) Das Anquicken felbft, welches in wagercchten, um ihre Are fich drehenden Fäſſern gefchieht, im denen man zuerſt Erz mit Waſſer zu einem Brei vermengt, dann das Queckſilber nachgießt und dazu noch neue gefchmiedete Eifenplatten "gibt, Dabei entiteht eine Wärme bis zu 30-— 35° Reaum. 9), 3) Die Nacharbeiten, welche darin beitehben/ daß man zuerſt das amalgambaltige Queck⸗ ſilber abläßt, in zwillichene Preßſäcke bringt, um das als Lauge dabei befindliche Queckſilber wegzupreſſen und den Amalgamrückſtand bis zur Deſtillation aufzubewahren, und dann die Rückſtände in den Fäſſern verdünnt und zum Verwaſchen im eigene Waſchbottiche bringt, in denen Das Wafchen durch Mechanismus gefchieht D. Hat man ſo alles Amalgam erhalten, fo wird «8 deftillirt und war nach unten, wobei ſich das Ouedfilber vom Silber trennt und in ein mir Waffer gefülltes Gefäß tröpfelt,; Das fo gewonnene Silber ift ungleich haltbar, und um es zu proben, nimmt man mit ihm das Eifenfchmelzen vor, indem man es in Fluß bringt und davon eine Probe nimmt. Die noch folgendes Prozeſſe find Schmelprozeffe. 360 1) Diefe find beſchrieben bei Campadins Handbuch. J. 5.393401. Karı Ken Grundrif. $. 884— 889. Man weiß, daß ſchon a. 1571 Velasco in Amerika die Antalgamation anwendete, daR diefe dur Ylonfo Barba a. 1640 werentlich verbefiert wurde, und daß die Amalgamation der Alten oder Amerikaner ohne Waffer, oder mit Waſſer ohne künſtliche Wärme, oder mit Waſſer durch Fünfttiche Wärme geichap. 2) Die neue oder euroväliche Amalgamation ift entweder warm in Fupfernen Keffeln, oder Ealt in ſtehenden Holzeylindern, oder Falt in beweglichen Fäſſern, welche lestere Art die befte, übliche und in Sreiberg angewendete if. Lampadiud Handbuch. I. Thl. 8. 402 folge. H. Thl. 1.38. ©. 116 —355.. Rarften Grunds, riß. 9. 890. Winfter, die europäiihe Amalgamazion der Silbererse. Sreiberg 1833. Prechtl Encyclopädie- J. ©. 248. * 3) Da man nur Silbererze in Gangarten( dürre Silbererze) und in Schwefel fies (kieſige Silbererze) dafeldft anquickt , fo will man hiermit den Schwefel in den Kieſen oxydiren, damit fih Schwerelfäure bilde, welche das Kochfalz zerlegt, wobei falsige Säure frei wird, wovon ein Theil an den Gilberfalf übergeht, der durch die Röftung aus den Erzen befreit wurde. Die Hauptproducte der Röftung find fo Glauberſalz und Hornſilber. 4) Bei Lampadius Handbuch I. Thl. $. 407. Tab. C. iſt eine ſolche nd befchrieben und abgebildet. 5) Eine folhe Mühle ift abgebiltet und befchrieben bei Lampadius a. a. O. $. 403. Tab. D ; 6) Das Eifen, die falzige Säure des Hornſilbers an fich siehend, verhindert die Auflöfung. des Queckſilbers Die Berchreibung und Abbildung rg . mit allem Zugehör findet man bei Lampadius a. a. D. 9. 409. Tab. 7) Auch diefe Einrichtung iſt dargeftellt von EANDET EN a. a. D. $. 410. Tab. G. I. Das Biibwerigwerke $. 284, 1) Die Alaunfiederei, Die Siedwerfe haben das Eigenthümliche, daß fie eine Kry- ſtallbildung aus einer Flüſſigkeit bezwecken, in welcher auf Fünft- Yichem oder auf natürlichem Wege irgend ein Salz aufgelöst ent— halten ift. Die Flüffigkeit nennt man in jenem Falle Lauge, in diefem aber Soole. Es gebört hierher die Alaun- Bitriol-, Satpeter- und Salsfiederei. Der Alaun kommt in den Alaunerzen, nämlich als natür⸗ licher Alaun, Alaunſtein, Alaunſchiefer und Alaunerde vor. Ju Italien wird derſelbe (römiſcher Alaun) aus Mannfein, ſonſt aber aus dem Alaunſchiefer und der Alaunerde bereitet y. Das gewonnene Alaunerz wird gerdftet ($. 281.) und verwittert, und es bilder fich fo durch Einfluß von Luft, Waſſer und Wärme fchwefelfaures Eifen (Eiſenvitriol) and ſchwefelſaure Thonerde 2). Nach diefer Operation wird das fo veränderte Erg ansgelangt, d. h. in Wafler aufgelöst. Diefes Auslaugen gefchieht entweder anf Halden (Haufen) oder in Sümpfen Cin die Erde befeftigten 361 Laugkäſten) oder in Langbottichen 3. Die Lange zieht man bierauf ab und bewahrt fie in fogenannten Rohlaugenſümpfen (Käſten obiger Art) bedeckt auf, bis fie fih aufgeklärt hat. Iſt fie aber, wie man fich durch Aräometer überzeugen kann, zu Schwach, dann Laßt man fie vorher noch Länger unter Fortfesung des Umrührens mit Stangen auf dem Erze ſtehen, oder gießt fie noch einmal auf eine zweite Erzmaffe (Berdoppeln der Lange). Diefe Lauge heißt nun ſchwach, mweil fie nur etwa 8% Salztheile bat, und muß, um gar zu werden, verfotten werden, bis fie 33%, Salztheile gelöst enthält, Diefes gefchieht im metallenen Pfan- nen (meiftend von gegoſſenem oder gefchlagenem Blei), welche ent- weder von unten und feitwärtd, oder von oben, indem die Flamme über fie hinftreicht, ‚oder fo gebeißt werden, daß ein Ofen fich in dem inneren Raume der Pfanne befindet 4. Die fo weit abge- dampfte Lauge muß geklärt werden, und dies gefchicht durch das Sedimentiren auf den Sedimentir- oder Schlammfäften (von Holz, länglichvieredig, und unter den Pfannen angebracht), indem fich in diefen der Schlamm niederfest. Die klare Lauge wird num abgezogen und in die Bräripitir- (Rüttel-) Käften gebracht, um dafelbft mit Kalt oder Ammoniak präcipitirt zu wer- den >). So wird das Alaunmehl niedergefchlagen, und nachdem die darüber ſtehende Mutterlauge abgezogen ift, herausgenom— men, um verwafchen (9. 280.) zu werden, wobei fich das reine Mehl niederfeßt, und feine frühere graugrüne Farbe mit der weißen, den Bitriolgefchmad mit dem alaunartigen vertaufcht 9. Diefes Alaunmehl kommt jetzt in eine Pfanne (Wachspfanne) mit 40% ſeines Gewichtes Waſſer, wird unter Siedhitze aufgelöst und als Aufloſung in die Wachsfäffer gegoſſen, wo ſich der Alaun in - Schwarzen und weißen Kryftallen anfest. Diefe Lezteren werden in Stücke zerfchlagen, noch einmal verwafchen; dann getrocdnet und verpadt 7), 1) Lampadius Handbuch. J. 6.416. TI. hl IN. Bd. S. 358 fole. Hermbſtädt Technologie. IT. S. 605. Povpe, Handbuch der Technologie. IV. 198. Monnet, Trait€ de la vitriolisation et de l’alunation. Amsterdam et Paris 1769. 12. Ried, praktiſche Abhandlung von der Zubereitung ded Alauns. Marburg 1785. Prechtl Encyelopädie. I. 195 — 216. Gmelim tehnifhe Chemie. I. 154. Cancrin IX, II. 6. 609. 2) Denn der darin enthaltene Schwefel geht eine ſtärkere Verbindung mit dem Eifen ein und bildet fo einfach gefchwefeltes Eiſen, welches den GSauerftoff des Waſſers an fich zieht und zu ſchwefelſaurem Eifenorydul ( Eifenvitriof) wird, wähs vend der Waſſerſtoff ald Gas entfteigt. Dieſes fchwefelfaure Eifenorydul, Tängere Zeit der Verwitterung ausgefest, zieht noch mehr GSauerfioff aus der Luft an, und wird fo zu rothem Eiſenoxyd umgewandelt; diefed aber läßt einen Theil feiner Säure fahren, und die fo frei gewordene Schwerelfäure verbindet ſich mit der 362 Thonerde zu ſchwefelſaurer Thonerde. Die Effloreszenz beim Vermit iſt ſchwe⸗ felſaure Thonerde (Alaunblüthe). 3) Befchreibung davon bei Lampadius a. a. O. $. 418 u. a, 4) Zampyadius. TI. $. 422 folge. 5) Als ſolche Zufäge gebraucht man Holzafchenlauge, —* gefaulten mienfatichen Urin, oder in Waffer gelöstes ſalzſaures Kali (Chlorkali), oder fo aelöstes ſchwefel⸗ faured Kali. Das ſalzſaure Kali zericht dad mit der fchwerelfauren Thonerde ges mengte fchwefelfaure Eiſen. Die frei werdende Schwerelfäure geht zum Kali und es ertfteht fchwerelfaures Kali, das Chlor (die GSaljfüure) Verbinder fih mit ‚dem: Eifenoryd zu Chloreifen, und dieſes bleibt. gelöst zurück. Da aber der Alaun nur in 13 Theilen Waſſer bei mittlerer Temperatur, (ih auflöst, fo kann er im der concentrirten Lauge nicht mehr aeldst bleiben, fondern fcheider fih vom Chloreifen. 6) Das in das) Geſümpfe ablaufende Waſſer, welches neben Unreinigkeit auch noch Alauntheite enthält, wird dann ſpäter mit neuer Lauge wieder verfotten. 7) Künftlich beveitet man auch den Alnun, indem man Thonerde, Schwefel fäure und Kali mit eihander verbindet. Diefe Erfindung haben Chaptal und Euraudau aemaht. Man f. darüber Bergmann, De Confectione aluminis, in feinen Opuscul. phys. chem. I. 279. Lampadius, Sammlung dem. Abhandl. Ill. 95. Robinson, Process of making Alum, in Repertory of Arts and Manu- factures IV. 364. Chaptal, Observatiöns sur l’alun, in den Annales de Chymie II. 46 Ehavtal, Ueber die Bildung des kryſtall. Alaund, in feinen Anfangss sründen der Chemie, überfest von Wolf. Königsberg 1792. II. 70. Curaudau, in den Annales de Chymie, XLVL. 218. Gehlen Jouẽenal der Chemie. ML. 435 8. 285. 2) Die Bitriolfiederei. WBitriol im befonderen Sinne nennt man dieienigen Salze, welche aus einer Verbindung von Schwefelſäure und Eifen-) Kupfer- oder Zinforyd hervorgegangen find und hiernach Eifen-, Kupfer - oder Zinkvitriol genannt werden, Jener tft von hellgrü- ner, der Andere von blauer, und der Lezte von gelblich weißer Farbe. Den Erften bereitet man, obfchon er auch natürlich gedie- gen angetroffen wird, aus Eiſenkies; den Zweiten aus Kupferfied und den Dritten aus Zinferz. Das Verfahren bei ihrer Bereitung bat nicht blos unter fich Feine wefentliche Abweichung, fondern ſtimmt auch mit der Waunfiederei fehr überein D. Man entzieht ‚den Erzen zuerft durch Röſtung einen Theil ihres Schwefeld 2. Um diefelben zu vitriolifiren, vermwittert man fie in Halden, unter Einfprengung von Waffer, an der Luft, bis ein Salz effloressirt. Die verwitterten Kiefe werden, wie die Alaunkieſe, ausgelangt, und zwar im der Negel in Laugefäften oder Bottichen (Trefbütten, von dem niederfächfifchen Worte anstrefen — ausziehen), welche treppenförmig übereinander liegen oder ſtehen. Alle werden mit Kies gefüllt, der Kies im oberften mit Waſſer besoffen, die. unter Umrühren gebildete Lange auf den Kies im zweiten, dritten Kaften oder Bottich u. f. w. abgelaffen, bis fie gefättigt tft. Hier- auf wird die Lauge geläutert oder geklärt, alddann verfotten ) a en u 363 und darnach zum Kryftallifiren in Wachsfäften gebracht, welche mit Holzftäben durchſtochen find. Nach geichehener Kryftallifation wird die Mutterlauge (Salzlauge) binweggenommen, der Kry- ſtall abgefchlagen, zum Trodnen auf Horden gelegt, und wenn jenes geſchehen ift, verpackt. 1) Monnet Traite (f. $. 284. Note 1.). Schlüter, unterricht von Hüttens werfen. ©. 597. Gancrin, Berg: u. Salzwerkskunde. Bd. IX. Abthl. III. $. 532. Beckmann, Beiträge zue Defonomie und Technologie. IV. und V. Serber, Beiträge zur Mineralgerhichte verfchiedener Länder. TI. Band (Mitau 1788). Beckmann, Bon der Verfertiaung des Kupfervitriold bei Lyon, in feinen Bei— trägen. Bd. VI Demachy Laboratorium im Großen. Bd. II. ©. 207 (Leipzig 1734). Lampadius Handbuch. 1. S. 416. MI. Thl. II. Bd. S. 297. Deſſel⸗ ben Sammlungen chem. Abhandl. Bd. J., Bergmännifches Journal. sr Jahre, I. 80. 290. I. 8. 560. Tromsdorff, Journal der Pharmacie. I. Band. 23 Stück. ©. 117. ’ 2) Entweder im Schweieltreibofen, in welchem Röhren von gebranntem Thone oder von Gußeifen nebeneinander liegen, von der einen Geite, wo fie mit den Kiefen gefüllt werden, mit Stöpfeln verfchlofen find, . und an der anderen fich vers engern und den verflüchtigenden Schwefel in eine Worlage führen, — oder auf dem Röſtheerde, wo die Kiefe pyramidaliſch aufgefchichtet, mit Lehm umgeben und oben mit einer Decke von Geftübe ($. 282. N. 1.) sugemacht find, welche mit halbkugel⸗ fürmigen Bertiefungen verfeben wird, in denen fich der verflüchtigende Schwefel ſammeln muß, wenn der Haufen von unten angezündet if. Hermbftädt Techno logie. II. $. 629. Poppe Handbuch der Technologie. II. S. 218. 3) Mun verhindert die Trennung ded Eiſenoxyds und erhöht den Gewinn des reinen (Eupferfreien) Vitriols, indem man die Lauge in Gifenpfannen verfiedet und altes pder neues Eifen in, die Lauge bringt. So wird nämlich Kupfer. ausgeſchieden. $. 286, 3) Die Salzfiederei oder das Salinenwefen. Nicht die bergmännifche Gewinnung, fondern blos die Berei- tung des Kochialzes aus der Soole ift Gegenftand Diefed Zweiges der Gewerfölchre 1), Das Kochfalz ift im Seewaſſer und in den eigentlichen Salzſoolen enthalten, und and.diefen muß es gewon— nen werden. Man gewinnt das Seeſalz entweder durch Ab- danıpfen des Meerwaflerd an der Sonnenwärme in heißem Klima in Rachen Vertiefungen, am beften im Thonboden, und mit Mauern umgeben 2), oder durch Abdampfen defelben am Feuer in länglichen 2—4 Fuß tiefen fchmiedeeifernen Brannen 9. Die Gewinnung des Soolenſalzes aber, welche in Deutfchland fchon am Tängften geübt und am paſſendſten it, erheifcht einen anderen Brosch und andere Fünftlichere Einrichtungen. Die Soole ift, fo wie fie ge- fördert wird, von verfchiedenem Salzgehalte D, aber fie enthält mehr oder weniger Kohlen-, Schwefel-, Hydriod- und Hydro- breomfäure, Kali, Kalk, Bitter-, Mann - und Kiefelerde, Eifen- oxyd/ Eiſenoxydul, erdharzige Gubftanzen, organifche Materie u. dal. mehr, Aber alle diefe Theile find nentralifirt, nämlich ſchwefelſaures 364 Natron, Kalk und Bittererde, Eohlenfanrer Kalk und Bittererde, folsfaurer Kalf, Bitter, Maunerde und Eifen, obfchon ‚alle. diefe Galze nicht zugleich darin vorkommen können, da fich manche da⸗ von zerſetzen 5). Dan prüft die Soole anf ihren Gehalt vermittelſt mancher Reagentien, und behandelt fie, wenn fie gereinigt ift, auf Salz. Zi fe nämlich fchon coneentrirt genug, fo daß fie mit Vortheil verfstten werden Fan, fo kommt fie fogleich zum VBer- fieden. Iſt fie aber noch zu Schwach dazu, ſo hat man zwei Mittel, fie zu eoneentriren, nämlich man löſst entweder bis zu ihrer Sät— tigung in ihr noch Steinſalz auf oder man wendet die Gradirung an, d.h. die Eoneentrirung durch freie fich ſelbſt überlaffene Ver- diinftung und Gefrieren. Bei freiem Luftzutritte verdampft die Soole noch mehr als das Wafler durch bloße Verdünſtung unter dem Siedpunkte. Daher gefchieht. dieſes Verdünften entweder in der gewöhnlichen Luft oder in der Kälte oder in der Son— nenwärmes). Die Luftgradirung ift die gewöhnliche uud man bot davon zwei Hauptarten, nämlich die Dorngradirnng umd Pritfchen- oder Dach- oder Tafelgradirung D. Bei jener lauft die Soole über Wände von Neifig, und bei dieſer über ver- fchieden große ſchiefe dachförmige Ebenen von Brettern. Das Wichtigfte it dabei, der Luft eine möglichſt große Oberfläche dar- zubieten. "Daher geht die Soole bei der lezteren Gradirmethode von einer fchiefen Ebene auf die andere, und bei der erſteren, Die bier befchrieben werden foll, von einer Dornenwand auf die andere, Die Dornengradirhäufer find ſtockwerks—- oder pyramidenförmig auf einander errichtete, möglichht dem Windzuge Dargebotene, aus Reiſig verfertigte, etwa 14 — 24 Fuß hohe Wände, auf welche ſtufenweiſe, zuerft auf die oberfte, von dieſer auf die zweite nf. w. die Soole herabriefelt, nachdem fie durch irgend eine Waſſerlunſt fo hoch gehoden iſt 9), Unter dem Dache des Gradirhauſes iſt ein Soolenbehälter (Tropfkaften) angebracht, aus dem fie durch Hahnen in Rinnen, welche fe auf die Wände leiten, läuft, bis fich diefelbe endfich in einem allgemeinen Sammelkaſten befindet, den man Baffin, Hälter oder Sumpf nennt 9. Man wicder- holt die Gradirung, bis die Soole eoncentrirt genug iſt, um ver- fotten zu werden, aber nicht bis zur völligen Eonsentrirung, weil in diefem Falle zu viel durch mechanifches Fortreißen vermittelt des Windes und durch Angefrieren an das Neifig verloren geben - würde 10). ‚Die gradirte Soole ift fiedwärdig, wenn fie 24löthig (in 100 Thlu. Soole 24 Thle. Salz haltend) oder auch fchon, wenn fie 16pfündig cd. b. im Kubikfuße Soole 16 & seadenad Salz haltend) if. - 365 up) Zur Literatur: K. C. Langsdorf, Vollſtändige Anleitung zur Salzwerks⸗ ne Altenburg 1784 — 1796. V Thle. in 4. — ———— neue leichtfaßliche Anleitung zur Salzwerkskunde. Heidelberg 1824. (Lezteres Werk iſt hauptſächlich in halurgiſch⸗ geognoſtiſcher und bergmänniſcher, das Erſtere vorzüglich wegen des eigentlichen Salinenweſens bemerkenswerth.) J. W. Langsdorf, Einleitung zur Kenntniß in Salzwerksſachen. Frankfurt a. M. 1771. Deſſelben Ausführliche Abhandlung von Salswerken. Gießen 1781. J. W. und K. E. Langsdorf, Sans lung vraktiſcher Bemerfungen und Abhandlungen für Sreunde der Salzwerkskunde. Altenburg 1785 — 96. III Thle. Hermbſtädt Technologie. II. $. 642. Popper, "Handbuch der Technotogie. II. Abthilg. S. 326. Cancrin, Bergs und Galzwerfds kunde. Bd. X. Brownring Kunft, Küchenfalz zu bereiten, v. Heun. Leips. 1776. 2) Dad Meerfalz heit auch Bays oder Boyſalz. Auf diefe in Sraufreich und Spanien üblihe Weife wird das Waffer concentrivt und hierauf in große flache Kaſten gepumpt, wo es fich kryſtalliſirt, und die, ichwerelfanre Bittererde haltende, Mutterlauge zurückläßt. Solches Salz iſt aber immer noch wegen ſalzſaurer Bitters erde unvein. Auch laugt man in Frankreich den ſalzigen Meerſand aus und verfiedet die Lauge in Bleipfannen. - 3), Diefe Methode ift in England und Holland gebräuchlih. Die Pannen, find 55 Fuße lang, 35 Suße breit und 2—4 Fuße tief. Dies Verfahren iſt im Ganzen daffelbe, weiches im folgenden ſ. beichrichen wird. 4) Die Fürzefte Methode, den Gehalt (die. Löthigkeit) zu yrüfen, ift a) die Hudroftatifhe Abwägung und der Gebraud des Aräometers (der Salzwaage, Salz⸗ ipindel). b) Sicherer ift dad Abdampfen einer gewifen Quantität der Soole bis zur volligen Trockenheit, das darauf folgende Digeriven des Rückſtandes mit dent ſechsfachen Gewichte von Alcohol, um die zerfiießlichen Salze hinwegzsubringen, und endlich das Auflöfen des vermaligen Rückſtandes mit Waſſer, wornad blos der Gips ungelöst zurückbleibt. Nach gefchehener Kryſtalliſirung hat man aber das Salz nicht immer rein, fondern dfterd noch, mit Glauberfal und fchwefelfaurer Talgerde vermifcht, falls diefe in der Soole waren. " Daher thut man beffer ec) wenn man die Quantität der Soole mit einer Aufldrung von efisfaurem Baryt fällt, . wodurd alle fchwefelfauren Salze, die darin find, niedergefchlagen werden, — dann die Stüfigkeit über dem Niederichlage Hinweonimmt, abdampft, den trockenen Rückſtand mit Alcohol digerirt, der das efiafaure Natron, den efiigfauren Kalk, die ficb durch dent früheren Prozen gebildet hatten, aufvst, und das reine Kochfalz, blos mit Erdetheilen gemengt, zurückläßt, — und endlich -diefen Salzrückſtand, um ihn von den Erden zu trennen, auflöst, und. diefe Salzauflöſung wieder abdampft. — Leber den. Gehalt der Soole haben wir Tabellen von Lambert (Lambert in der Histoire de l’Acad&mie des sciences de Berlin. Tom. XVIII. Anno 1762. pag. 27. Wild Beiträge zur Salzkunde. Winterthur 1734. Langsdorf Vollftändige Ans leitung. V. ©. 37. 1.47, Hermbſtädt Technologie. Il. '$. 647.), von Dommeß (Hermbfrädt Technologie. IL.’S. 649.), von KBatfon (Philosophical Transactions. Vol. LX. pag. 325.- Langsdorf Voltänd. Anleitung. V. 48. T. 48. Deffen Keichtraßliche Anleitung: S. 15. Beckmann Technologie. S. 343.), don Wild Cin. feiner oben angeführten Schrift, — bei Langsdorf Vollftändige Anleitung. V. S. 38.), von Bifhoff (Gilbert Annalen der Phyſik. XXXV. 1810. ©. 311. Kangsdorf Leichtfaßlihe Anleitung. S. 13. Karten Archiv für Bergbau und Hüttenwefen. XI. ©. 211.) und von Langsdorf (a. a. D.), welcher die älteren verbefiert und neu berechnet hat. Allein auf den Galinen ſelbſt hat man verichies dene Gradirungen, 3. B. jene zu Reichenhall (Langsdorrf Leichtfagliche Anleitung. ©. 14.), eine andere zu Montiers im Tarentfreife (Dingler polytehn. Sournal. XXXIV. 70.) u. dgl. 5) 3. B. das fchwefelfaure Natron und der falsfanre Kalf, ©. aud Lang; dorf Seichtfaßglihe Anleitung. ©. 22 folg. Deſſelben Vollſtänd. Anteit. ©. 57. 6) Die Eidgradirung beswect, der Goole durch das Gefrieren von ihrer Wäfferigkeit etwas zu entziehen, Die Sonnenaradirung wird in füdlichen Ländern, wie fchon gefast, auch bis zur ‚völligen Salzbildung fortgefegt. Much in Deutſch— land iſt fie fchon angewendet worden. Genf Berfuche über den Erfolg verfchiedener 366 Ausdünſtungsarten des Waferd aus Salzſoole in Gren's Journal der Phyſtk. VII. 84. 351. und Hermbſtädt in den Mémoires de FAcadémie des Sciences de Berlin, an. 1803. pag- 91. Langsdorf Vollſtändige Anleitung. I. 99. 111. WA SPUHIFUNE: ©. VII und Thl. V. ©. 137. Deſſelben Leichtfaßliche Anleit. ©. 542. 545. N 7) Langddorf geichtfaßtiche Anleitung. &. 547. Vollſtändige Anleitung. J. 425. IV. 80. V. 140. Die Dornengradirung heißt man ans Tröpfelgradirung und Leckwerke. 8) Man f. über die angewendeten — Langsdorf Voiltand Anleit. I. 229 — 372. V. 178. Leichtfaßl. Anleit. ©. 568. 9) Die Wände find auf Gerüfte geftellt, indem das Reifig um jene herum sefodhten wird, nachdem es mit einer eigenen Schneidmardine dazu hergefchnitten ift. Auf diefelben fließt das Waſſer durch Einfchnitte aus den Gerinnen.: Man muß fuchen, fie nach dem Winde zu richten, wenn die Gradirung regelmäßig forts gehen fol. Dazu hat man eine Borrihtung, Geſchwindſtellung genannt, wodurch, wenn fich dev Wind dreht, die Soole auf die andere Geite der Wände geleitet wird. Diefelbe befteht entweder aus einem Geftänge, das die Rinnen bewegt und beliebig unter die Hähne leitet, oder aus einem Haupthahne, durch deffen Deffnung alten Eleineven (Tropfhähnen) die Soole zugeführt wird, 40) Bei großer Kälte und ſtarkem Winde iſt darum diefe Tröpfelgradirung nicht ſehr vortheilhaft, weil leicht. eim Verluf von — durch jene Umſtände bewirkt wird. Am Reiftg fest fich immer ein unreines Salz (Ledfalz, Lei oder Dornftein), beitehend aus fchwereffauren und kohlenſaurem Kalke mit Koch— ſalz und Fohlenfaurer Bittererde vermischt, an. ‚Sn den Sümpfen aber jest fih ein Schlamm (Zunder, eigentlich aber Sinter) any der. aus denjelben Beg anrtueuen und Eiſenoxyd beſteht. $. 287. Fortſetzung. So weit zugerichtet kommt die ſiedwürdige Soole in die Siedhäuſer (Salzkothen), um dort in Pfannen verſotten zu werden. Die Siedpfannen ſind von Eiſenblech, und die Böden daran ſtärker als die Wände, dabei aber von verſchiedener Größe 1), Entweder hängen fie an Ringen in großen Haden oder fie find eingemanert, und zwar in einer fchiefen Lage nach der VBorderfeite des Heerdes. Sie werden von verfchiedenen Brennmaterialien ge- heist, und hiernach richtet fih auch der Bau des Heerdes 2). Weber ihnen freht aber ein pyramidifcher Fang (Schwaden-, Dunft- oder Brodenfang) zur Abführung der. beim Verfieden auffteigenden Waſſerdämpfe. Beim Berfieden ſelbſt haben die Saljwirfer (Haloren) drei Hauptgefchäfte, wofür man nicht felten auch drei verfchiedene Brannen bat, obfchon man mit zweien auch fchon ausreicht. Zuerft wird die Goole in der Wärme- pfanne, die ganz angefüllt wird, erwärmt, und, wenn das Ge- fchäft beginnt, auch zugleich die darunter angebrachte GSied- oder Störpfanne gefpeist. Die Heisung beginnt unter der Lezteren, weil die hier fchon benutzte Hiße noch hinreicht, der Wärmepfanne die gehörige Temperatur zu geben. Das Berdampfen geht in der 367 Siedpfanne vor ſich, und in demſelben Verhältniſſe wird aus der Wärmepfanne nachgegoffen, bis endlich zufolge des Siedens fich eine Salshaut auf der Oberfläche der Soole in der Siedpfanne bildet 3). est fagt man, die Soole fei gar, und fchreitet zum Soggen (Soogen, Soken) derfelben. Dies gefchieht entweder in der dritten CSoggenpfanne) oder in der Giedpfanne, umd befteht in dem allmäligen Abdunſten der Soole bei milden Wärme- grade, fo daß fie nie zum Sieden kommt. Die erfte Haut fällt kryſtalliniſch zu Boden, es folgt ihr eine andere, eine dritte, vierte m. f. w.; bis dies aufhört wird das Feuer noch unterhalten und dann entfernt . Dieſes gefoggte Sal nimmt (wirft) man mit fchaufelförmigen Inſtrumenten (Soggenſtiel) aus der Pfanne. Man füllt es in Weidenförbe und Täßt es oberhalb der Pfanne darin abtropfen, bis es trocden genug ift, um in die fogenannte Trokenfammer zum völligen Abtrodnen gebracht werden zu konnen, wo mit warmer Luft geheist wird >). . 4) Sänger als 72 Fuße vhein, follen fie nah Langsdorf nicht fein und fchon 32 Suße find eine bedeutende Länge, ebenfo foll auch ihre Breite nicht über 20 rheint. Fuße betragen. Die gewöhnlichen Giedpfannen follen aber nicht über 20 Zolie vheint. tief fein. Die Pfannen "zum Kryftaflifiven follen 16 — 20 Fuße lang, 8— 12 Suße breit, aber an der tiefften Stelle 30 Zolle tier fein. Als eine zum Sieden und Kryſtalliſiren brauchbare empfiehlt Langsdorf eine folche von 20 Fußen Ränge, 17 Sußen Breite und 14 Zollen Tiefe für 24löthige Soole; die Größe einer folchen Pfanne ſoll überhaupt mit der Löthigfeit der Soole in umgekehrtem Vers hältniſſe Heben. (Lanygsdorr Vollftändige Anleitung. III. 375. 582. V. 231 folg. " Reichtfaßlihe Anleitung. ©. 619.) Hermbftädt (Technofogie. II. $. 655.) will als befte Dimenfion 28 Fuße Länge, 26 Sufe Breite und 16 Zolle Tiefe, oder 16 Fuße Länge, 12 Fuße Breite und 14 Zolle Tiefe erprobt haben. Leber Vers befferung der Pfannen f. m. auch Dingler polytechn. Zournal. XXX. 63. 2) Man verfieht, wenn auch mit GSteinfohlen, Braunfohlen und Torf geheitzt werden foll, denſelben mit ‚einem Roſte, Lurtzuge und Ufchenheerde. Ueber die Wahl des Brennmateriald f. m. Laungsdorf Bolftändige Anleitung. I. 438. -Deffelben Leichtfagliche Anleitung. S. 599. 3) Man fest hier auch oft Ochſenblut, Eiweiß, oder Milchfchleim bei, um die durch Unreinigkeit entſtehende Trübung der Soole ald Schaum wegzusiehen. "DaB hier fchon gebildete feine Salz nennt man auch Treibrals; um es in größeren Kryſtallen zu bilden, muß man die Soole in größerer Ruhe bei gelinderer Wärme abdampfen. Eine verbeferte Methode des Abdampren: von Surnival ift beichries ben bei Dingler polytechn. Sournal. XLII. 26. Eine foldbe von Johnſon ebendaſelbſt. XXXI. 36., eine. andere von Braithywaite und Ericffon darelbft. XLI. 233. In der Giedpranne fest ſich auf den Boden eine feinige Maffe von fchwefelfaurem Kalfe, Glauberſalz und Kochſalz feit, weldbe man Pfannenſtein nennt; der dariiber liegende Ueberzug von Sal; wird Branntfalz genannt, und die rückſtändige nicht mehr kryſtalliſirbare Stüfigkeit heißt Mutterlauge, 4) Dieſes fo gebildete Salz ift größer als das andere und heift Soggſalz. Man f. über die Giedarbeiten Langsdorf Bollftändige Anleitung. I. 424. IV. 59, Deffelben Leichtragliche Anleitung. ©. 653. x 5) ieber Anlage der Trocdenkfanımern ſ. Lan g8dorf Vollſtändige Anleitung. I. 391. 455. V. 253. Deſſel ben Leichtfaßliche Anleitung. S. 665. II. Die Metallverarbeitung. $. 288. 1) Die Neffingbereitung. Das Mefing wird aus Zinf und Kupfer bereitet, Der Zit kommt nämlich in der Natur entweder in Verbindung mit, Sauer- ſtoff, ald Galmey und Zinkſpath, oder merallifch gefchwefelt, als Blende, vor. Der Beiſatz von Zink zu Kupfer macht das Leztere gelb, gefchmeidig und vom Sauerftoffe der Luftweniger affisirbar ). Eine Metalleompofition diefer Art ift das befannte Meffing, def- fen Berfertigung der Gegenſtand ſehr bedeutender Gewerke ift 2). Man reinigt nämlich den Galmey auf mechanifchem Wege (Hand- fcheiden, Pochen, Verwaſchen, |. 280.) von allem Fremdartigen, und bringt ihn dann, um das sin ihm enthaltene Wafler und die Kohlenſäure aus demfelben zu entfernen, in einen Röftofen, glüht ihn und macht ihn unzufemmenhängend Er verliert an Gewicht dadurch 10 — 12% und fein Volumen ſteigt Dagegen um 33%. Hierauf pocht oder mahlt man ihn fein und läßt ihn durch das Sieb gehen. Ze reiner das Kupfer if, deſto beffer wird das Meſſing, man nimmt daher vom reinften Garfupfer und zerkleinert dafielbe, entweder indem man die Kupferfcheiben mit Scheer- mafchinen verfchneidet, oder aber indem man daffelbe in Tiegeln fchmilzt und granuliet, d. b. körnt. Die Kohle, welche zur Ver— wandlung des Kupfers in Mefling und zur Devorydirung des Zinf- kalkes nöthig ift, wird ebenfalls gepocht oder gemahlen und geſiebt. Dieſe drei Ingredienzien bringt man in thonenen Tiegeln in einen Windofen D; nachdem man die Kohle angefeuchtet und mit dem Galmey vermengt hat, füllt man mit diefem Gemenge und Kupfer fchichtenweife die Tiegel auf und gibt obenauf noch eine Dede > von Kohle 4). Die Tiegel müffen gleichviel gleiches Material und. gleiche Größe haben, Dan ftelt in der Neger ſechs gefüllte und in der Mitte derferlben einen leeren in einen Kreis um den Roſt. Dann füllt man den Ofen mit Kohlen, fo daß die Tiegel 3—A4. Zolle hoch bedeckt find, wirft glühende Kohlen darauf, wartet bis die Kohlen entzündet find, füllt hierauf den Ofen ganz mit Kohlen aus und fchließt die obere Deffnung deffelben. So bleibt der Ofen, bis das Abgebranntfein der Kohlen einen neuen Zufchub am Lez- teren nöthig macht, wobei oben wieder genffnet werden muß. Sit auch diefe zweite Zulage abgebrannt, dann ift auch das Mefing gebildet, und feine fernere Behandlung hängt davon ab, ob daſſelbe Guß⸗- oder Stückmeſſing geben fol, Im erſten Falle hebt man 369 den mittleren leeren Tiegel aus dem Ofen und fett ihn ſogleich ‚neben der Oeffnung des Ofenfchachtes in eine Lange, Breite, tiefe, vierecfige Grube. Jetzt nimmt man auch die vollen Tiegel Einen nach dem Anderen heraus, und gießt fie in diefen Tecren aus, auf welchem dann die Schlade abgehoben. und der reine Neft der Be- ſchickung zwifchen glatten feinernen Platten in Tafelform aus— gegoſſen wird. Um Stücdmefing zu bilden, bat man feinen leeren Tiegel in den Ofen zu ſetzen, fondern man gießt die Befchiekung aus den Tiegeln nur in die Grube aus, wovon das Meffing als- dann, wenn es confiftent, aber noch alühend ift, weggenommen und in Stücke zerfchlagen wird. Der Abfall, welcher aus Kohle und Mefiingkörnern befieht, und im einen wie im andern Falle fich bilder, wird hüttenmännifch verwafchen, um das. bei der nächſten Schmelzung beisufeßende Meſſing rein zu erhalten. 1) &8 bildet fich fogar ſchon Meſſing, wenn man blos die Zinkdämpfe auf glür bended Kupferblech freichen läßt oder wenn man dad Kupfer mit Koble und Galmey in werichlofenen Gefäßen wlüht, d. h. cementirt. (Kampadius Handbuch der Hüttenfunde. Thl. I. $. 438.) Diefe Bereitungsweife findet in den Sabrifen des unächten oder Teonefifchen Golde3 Statt. Lampadius a. a. ©. I. Thl. IN. Bd. ©. 175. 2) Zur Siteratur: Lampadius a. a. O. Th. IL Bd. IH. S. 174— 206. Gatton Kunſt, Mefing zu machen. Weberfest von Schreber. Leipzig 1766. Beckmann Technologie (Ste Aufl.). ©. 598. Schauplatz der Künſte. Bd. V. ©. 14. Hermbftädt Technologie. II. $. 817. 3) Die Ziegel follen 3— 312 Fuß hoch, oben 2 Suß weit fein und fi nad) unten zu verengern. Unten im Dfen follen 6—7 Ziegel Plak haben, ohne fih zu " berühren, und erſt foll in. dev Mitte noch Einer gefegt werden fünnen. Ginige Zolle oberhalb der Tiegel verengt fi) der Ofen plötzlich zu einer 3 Fuß hohen immer enger werdenden runden Deffnung, ſo daß man mit einer Zange die Tirgel auds und einheben kann. Diefelbe ift durch ‚einen eifernen Deckel ſchließbar, in welchem fich ein kleines rundes Koch zum Entweichen der Kohlen ſäure befindet. Ein unterirdiſcher Kanal leitet den Oefen Luft zu. 4) Die englifhe Beſchickung it = 70 Pd. Kupfer, 19 Pd. Zink (granufirt) 50 Pd. Kohlenſtaub. Lampadius räth folgende Berchicfung : "No: I, * 33%; %/o Kupfer, 662/3 ꝰ0 Galmey. No. 11.5 :30 * * 36 » 2 und 34 09% alt. Meſſing. A860. 1: 0%. 5 2 60 5 » z No. IV. & 33. , y 62 » „ Bel der Mefiinafabrication zur Defer am lnterharze hat man folgende: Zu Mengevrerfe (beſtes Mefing) = 60 Pd. Lauterberger Sarkupfer, 80 Pfd. Galmey 20 Bid. Kohlenſtaub. Zu Tafelmeſſing (ordinair. Meſſing) = 35 Pfund Mensenreffe, 40 Bund Lanterberger oder Mansfelder Garfupfer, 27 Pfd. Abfallmefing, 60 Prd. Galmey und 25 Pd. Kohlenftaub. Su Stückmeſſing (cſchlechteſtes) = 40 Prd. Gefräkfupfer von Sr, Marien s Geigerhütte, 100 Pfd. Gefräß von Mefingmachern, 50: Pfd, Galmey, 10 Pid. altes Mefing, 15 Pfd. Kohle, gampuadind a. a. O. I Thl. II. Bd. ©, 175, 178. 187 — 191. Baumfarf Encnclopädie. 24 370 $. 289. 2) Die Drahtzicherei. Unter Draht ) verfteht man Metallfäden, welche entitchen, indem man Metallſtangen durch beftimmt geformte Locher mit Ge— walt durchzwängt, fo daß ihr Durchmeſſer den des Loches annimmt, durch das fie. geswängt wurden, und ihre Länge fich auf Koften der Dicke vergrößert. Man macht folchen aus Eifen, Stahl, Kupfer, Meſſing, Silber und Gold, auch aus Platina und Zinf, Der Draht erhält dem Duerfchnitte nach entweder eine kreisrunde, oder irgend eine andere, ovale, eckige, balbmondformige, ftern- förmige, rofenförmige u. f. w. Geftalt. Allen nicht runden Draht nennt man gaufrirt oder façonirt, und ed gibt verfchiedene Dicken des Drahtes, deren Darftellung aber darum nicht thunlich it, weil jede Fabrik ihre eigenen Dimenfionen und Bezeichnungen hat 2). Die Drabtzieherei beruht alfo auf der GStredung oder Verlängerung der Metallitange und man hat dazu zwei Hauptein- richtungen, nämlich a) Drabtwalswerfe, welche jedoch weniger als die folgenden in Anwendung find. Sie beitehen aus drei neben einander ftchenden Gerüften von Gußeifen, in welchen gußeiferne Walzen von 8 Zoll Durchmefler feit aufeinander Fiegen, ohne we- niger oder ftärfer gefpannt werden zu Fünnen. Die Walzen find- außen herum mit Serinnen verfehen, welche, wenn zwei verfelben gerade aufeinander paſſen, eine Dehnung machen, welche den Duerdurchfchnitt hat, die dem Drahte gegeben werden fol, Wenn die Walzen nun gegeneinander umlaufen, fo ziehen fie die hinge- haltene Eifenftange durch diefe immer beftehende Oeffnung zwiſchen fich hinein und auf der anderen Seite heraus, Das erſte Walzen, gerüſte hat drei Walzen, mit viereckigen Ninnen über einander, um den Draht, wenn er cin Walzenpaar pafirt it, auf der andern ‚Seite fogleich Durch das andere Baar hindurch zurückgehen zu Taffen. Das zweite Gerüſte, nur aus zwei Walzen beitehend, bat oyale Löcher, um einen Webergang zum dritten Gerüfte zu machen, das freiseunde Oeffnungen hat, und den Draht nicht mehr ſtreckt, fondern nur formt. Die Walzen werden durch irgend cine bewe⸗ gende Kraft vermittelt verfchiedener. Maſchinerie in Bewegung geſetzt 3). b) Drahtziehwerke, von denen auch das Gefchäft feinen Namen bat. Das-allgemeine Charakteriftiiche derſelben iſt, daß die Metallitange nicht durch Walzen gezwängt, fondern durch _ harte Platten (Drahtzieheiſen), welche mit Löchern verfehen find, gewaltfam durchgezogen werden, Diefe Zieheifen haben trich- terförmige Löcher, um die Verdünnung allmälig zu bewirken, — 371 dieſe Löcher müſſen ganz glatt und fchartenfrei fein, aber mit ihrer Größe ſteht auch jene des Eiſens in gerodem, mit der Größe des Eiſens aber die Anzahl der Löcher in umgekehrtem Berhältniffe H. Das Durchziehen gefchieht nur im Kleinen mit der Hand, im Großen aber durch Mofchinen ; wegen des größeren Bedarfes an Kraft ımd wegen der größeren Geſchwindigkeit. Der wefentlichite Theil der Durch irgend eine bewe— gende Kraft getrichenen Zich- maſchine befteht in derjenigen Vorrichtung, welche den Draht faft und hinwegzieht. ran hat dazu entweder Zangen oder Walzen (Scheiben), welche in der Maſchine ſelbſt ihr bewegendes Mo- ment finden. Eine Art von Zangen faßt den Draht fogleich am Zicheifen, zieht ihn fo weit fort als fie reichen kann, läßt ihn dann 105, kehrt zum Zieheiſen zurück, faßt ihn von Neuem und sieht ihn wieder fo weit heraus m. f. w. Diele heißt man wegen ihrer Bewegung Stoßzangen, und die ganze Gewerfseinrichtung Drahtmühle 9. Eine andere Art von Zangen fallen den Draht nur einmal, ziehen ihn auch in einem Zuge durch, und kehren nur zurück, um einen andern zu holen, Man beißt fie auch wegen ihrer Bewegung Schleppzangen, und die ganze Gewerksvorrich— tung Ziehbank 9, Das Ziehen durch Walzen geſchieht, indem der auf die Walze geſteckte Draht, indem diefe umläuft, fich auf- wicelt und angezogen wird. Die Gewerfäeinrichtung nennt man Scheiben» oder Walzenzug 7). Ehe nun der Mechanismus in Thätigfeit gefest wird, muß ichon das Metall zugerichtet fein, und dies gefchieht, Inden man daſſelbe zu Stäben der erforderlichen Dicke formt, Diefe Geftalt gibt man den Stäben entweder durch Schmieden, Gießen, diefes und jenes aufeinander, durch Walzen, oder durch Zerfchneiden von Blech oder Platten, fei dies durch große Scheren, ſei es durch Schneidewalzen, welche durch befonderen Mechanismus in Bewegung gefekt werden 9). Ehe aber vin folcher Drahtſtab zum Zuge kommt, wird er etwas gefpist, um fo beſſer in die Oeffnung der Walzen oder Zicheifen zu paſſen. Das Durchziehen gefchieht immer ohne abfichtliche Erhitzung des Metalls, und man fchmiert den Draht mit Fett, Del, Talg oder Wachs, um ihn beſſer rutschen zu „machen. Mllein das Metall wird durch das Ziehen hart und fpröde, und dagegen muß. man operiren, je größer die Verdünnung des Metalls ift und je mehr dag Metall die Glühhitze aushalten kann, aber diefes Gegenwirken ift um fo weniger nörhig, ‚je dünner der Draht fchon ift, weil Die Hiße beim Ziehen ſelbſt fein Hartwerden um fo Teichter verhindert. Zu dieſem Zwede bat man einen Glühofen oder Glüh heerd in Bereitſchaft, worin oder 24 * 372 worauf man durch Glühen des Drahtes ihn wieder weicher und dehnbarer macht )). Auf diefe Art im Allgemeinen, jedoch mit Abweichungen in der Zubereitung des Metalled, wird aller Draht fabrieirt 10), 1) Predti Gnencloväbie, IV. ©. 141. Poppe Handbuch der Technologie. J. ©. 254: Altmütter Beſchreibung der Werkjeugfammiung. S. 176 (Werfzeuge zum Drahtziehen). Karmarſch Mechanik in ihrer Amvendung auf Gewerbe. I. 228, 11. 49. > 2) Prechtl a. a. O. IV. ©. 143. Man hat zur Meflung eigene Draht» maahße (Draptflinfen, Drahtlehren), welde aus emem Stücke Metall beftehen, das mit Einichnitten oder Löchern verichiedener Größe und Nummer vers fehen iſt, die den verfchiedenen Drahtdurchmeſſern entſprechen; oder fie beftehen aus einzelnen am Ende gefrümmten und mit einer HDeffnung oder Spalte verfehenen Draͤhtſtäbchen, und heifen Meß» oder Probering, haben aber jedes für fih ihre Nummern; oder fie beftehen, befonderd zur Meſſung de3 engliihen Gtahldrahtes, aus einem mit mehreren Löchern veriehenen Stahlbleche. Eine finnreiche Erfindung des Engländers Robifon, womit man. den Drahtdurchmefier in Hunderttheilemdeines 300485 beftimmen fann, fo wie noch ein anderes Meßinfirument ift auch bei prechti S. 151. u. 152. beſchrieben. 3) Die Walsenpaare, find. ſämmtlich 66 gekuppelt, damit ſie ſich wed⸗ ſelſeitig ihre Bewegung mittheilen. Bei einem Walzwerke, deſſen Walzen 8 Zolle Durchmeſſer haben, kommen in einer Sekunde 8 Fuße AYa Zolle Wiener Maaß Draht aud dem Sesteren hervor; die Walzen machen 240 Umläufe in der Minute und die Kraft der Maſchine ift der von 8S— 10 Pferden gleich. 4) Die Eleinfien Zieheifen find 5— 6 Zolle lang und enthalten big 400 Löcher. Die größten haben eine Länge von 18— 24, eine Breite von 3—6 und eine Dicke von 4 Zoll. Ueber die Sertigung folcher Bieheifen 1. m. Predtl a. a. 9. IV. 158 — 164. Aber an die Stelle der Zieheifen nimmt man neuerdings auch gebohrte Edelſteine, ald Diamante, Rubine, Saphire, Chrnfolithe u. dgl. „Durch ein Rubinloch von 0,0033 Zoll Durchmeſſer hat man einen, 170 Deutiche Mieilen-lans gen Silberdraht gesogen, deffen beide Enden noch Feinen meßbaren Unterſchied in der Dicke zeiaten. Ein gewöhnliches, in weichem Gtahl gebohrtes Zichloh wird von dem Durchgange eined, nur 1400 Klafter langen Drahtes fchon fo fehr erweis tert, daß ed wieder Eleiner gemacht werden muß.“ PBrechtl a. a. D. ©. 165. 2 5) Nähere Berchreibung eines ſolchen Werkes bei Prechtia. a9. IV. 176% Sn der Kegel beiteht eine folche Drahtmühle aus 2 Etocfwerken, wovon das untere die bewegende Mafchinerie, das obere aber bie Ziehbänfe hat. Diefe Stoßzangen yaffen nur für größeren Draht, da fie den dünneren zu ſehr beſchädigen würden, denn ſchon der Druck derfelben auf einen ftarfen Draht in verfchiedenen Abftänden verändert defien regelmäßige Geftalt und gibt ihm eine unregelmäßige Dichtigkeit. 6) Genaue Darftellung eined Werkes diefer Art auch bei Bredtla. ad. 481. Die Schlevpsangen haben einen Zua von 5—30 Suf Länge und HIFHRN — ſonders zu feinem Eilber », und Golddrahte. \ , 7) Diefe Einrichtungen nennt man Rollen, Scheiben order Leiern, und man ‚ untericheider, je nachdem fie das Waſſer oder die Menfchenhand bewegt, die Was vers und Handleiern. Der fogenannte Abführtiſch ift nur eine ſtark gebaute Handleier für Kärfere Silber: und Golddrähte. Die Ziehſcheibe aber ift ein für die Sabrifation des feinften Drahtes beftimmte, von: Arbeiter. felbft bewegte LSeier von eigenthümlicher Form und Zufammenfegung. Prehtl a. a, D. IV. 158, ı 8) Eine Beſchreibung ‚eines folhen Mechanismus bei Predtl aa. D 195 folg. 9) Bredtla. a O. IV. ©. 201. * 10) Darüber und von den Drahtverarbeitungen handelt auch Prechtl's Eney⸗ clopädie. IV. 204. 233. 256. 2 373 $. 290, 3) Das Münzwefen. Unter einer Münze verſteht man ein mit den Abzeichen, welche Gepräge genannt, wird, verſehenes Metallſtück von der Form ei— nes kreisrunden niederen Cylinders. Die Münzen werden zu ver- fchiedenen Zwecken gefchlagen, entweder zum Gebrauche im. Ber- fehre als Taufchmittel (Geldmünzen) oder zur Erinnerung au wichtige Perfonen und Ereigniffe (Denk- und Schaumünzen) oder zur Auszeichnung für preiswürdige Thaten (Breis-, Ehren» münzen oder Medaillen) oder zum Spiele als bloße Marken (Spielmarf-Münzen). Die Kunf, folhe Münzen zu fertigen, heißt Münzkunſt und reicht im die bildenden Künfte erften Nanges hinauf, da es fih oft um Funftreiche Entwürfe handelt, welche auf denfelben dargeftellt werden follen. Man nimmt zu den Münzen allerlei Metall und Metalleompofitionen, aber zu den Geldmünzen Platina, Gold, Silber und Kupfer, wovon die beiden mittleren auch zu den feinsten Münzen anderer Art gebraucht werden. : Die Münzung !) zerfällt in folgende Operationen: a) Die Beſchickung, worunter man urſprünglich die Füllung des Tiegels mit der zu fchmelzenden Metallmaſſe, dann aber jetzt befonders die Mifchung derjenigen Metalle verfteht, welche zur Münze sufammengefchmolzen werden 2). Der Schmelzer glüht und fchmilzt die ihm vom Münz— meifter übergebenen Metalle in einem Tiegel im Windofen, Der Münzwardein nimmt aus demfelben cine Probe (Tiegelprobe) zur Unterfuchung der Feinheit der Maſſe. b) Der Guß der Stan— gen oder Zainen. Hat die Tiegelprobe ihre Richtigkeit, fo wird die ganze Beſchickung in ein fenchtes Gemenge von Sand, Thon und Kohlengeftübe, oder in den Planenbogen (d. bh. cin naſſes zufommengelegtes Zwillichſtück), oder in eiferne Formen gegofen. ec) Das Streden der Stangen oder Zainen. In dem bi- herigen Zuitande find die Zainen (Bleche oder Stangen) noch nicht zu gebrauchen, fie müffen vom Stredmeifter platt und glatt gewalzt (geitredt) werden und kommen deshalb unter ein Walz- (Stred-) Werk, nachdem fie in einem Glühofen oder in einer Glühpfanne durchgeglüht find I, d) Die Ausſtückelung der Zainen (Münzſchienen). Haben die Zainen Die gehörige Gleichförmigkeit und Dicke der zu fabrizirenden Münzen, fo fchlägt man (der Durchfchneider) aus ihnen die runden Münzfcheiben (Platten) von der erforderlichen Größe, Dies gefchieht anf einer Druckmaſchine, welche man Durchſchnitt nennt und deren unmit- telbar auf die Zaine wirkender Theil- ein fenfrechter Sltempel 374 FRE iM. e) Die Adiuſtirung der Platten. Da dieſe einzelnen Platten dem Gewichte nach einander nicht gleich find, ſo müſſen fie einzeln gewogen, gefeilt und die zu leichten surückgelegt werden. Dies heißt mon Mdinfiren und thut der Fuflirer 9). Ef) Das Sieden der Platten. Die Betten, welche das gehb örige Gewicht haben, find nun. äußerlich noch roh und unanſehulich, deßhalb erhält fie der Sieder, welcher fie in einer Flüſſigkeit fiedet, Die denſelben ein. Schönes Anfehen gibt 9,2) Das Brägen der Platzen zu Münzen. In dem jetzigen Zufande fehlt der. Platte, um eine Münze zu fein, nur dad Gepräge. Das Prägen gefchieht jest allgemein durch das Präge-(Stoß-, Drud-) Werk oder den Anwurf. Daffelbe gibt. der Matte den Avery GBruſtbild— feite) und den Revers Mappenfeite) auf einmal, und fein wich- tigfter oder operirender Theil if eine verticale Schraube an einer Preſſe, welche den Prägeſtempel, der den Abers führt, auf Die Platte drückt, die auf dem Prägklotze (dein unteren Stempel) liegt, welcher den. Mevers führt 7). Diefes Gefchäft thut der Präger. Die Feste Arbeit iſt aber h) das Nändeln der Münzen, Um die Münzen vor dem Beſchneiden zu bewahren, gibt man ihrem Rande noch gewiſſe Einfchnitte, wozu auch der daran oft befindliche Wahlipruch gehort (Rändelung oder Kräuſelung und Rand» fhrift). Man gibt denfelben diefen Hand, indem man fede Münze einzeln zwifchen zwei Walzen oder Stangen von paralleler Bewegung, die die Form der Nändelung und Nandfchrift haben, zwängt (Rändel- oder Kräuſelwerk). Go if die Münze fertig. Aber die Art der bewegenden Kraft in einer Münzſtätte iſt fehr verfchieden 9), Auch gehört das Probiren der eirenlirenden — zu den Geſchäften des Muͤners ?). 1) Poppe, Handbuch-der Technologie. T.-269. Sermonäst Technologie. II. $. 324. Bedmann, Anleitung zur Technologie. ©. 641. v. Braun, gründliche Nachricht von dem Münzweſen. Leivsig 1784. 3te Aufl. EL Klotz ſch. Buffer Kenntniſſe und Betrachtungen des neueren Münzweſens. Leipzig 1795 und 1796. 11 Bde. Flörke, Münzkunſt und Münzwiſſenſchaft. 1805 (Nr Bd. der Defonom. Encyclopädie von Krünitz). Dieze, Geſchichtliche Darſtellung des alten und neuen deutſchen Münzwerend. Weimar 1817. Weilmeyer, allgemeines Münz⸗ wörterbuch. Salzburg 1817. IT Thle. Prechtt Jahrbücher. VIEL 75. 2) Zum Behufe der Legirung oder Beſchickung iſt eine Gewichtseinheit nothwendig, nach der dieſelbe vorgenommen wird. Dieſe iſt in Deutſchland die kölniſche Markt = 8 Unzen — 16 Loth = 64 Quentchen = 256 Pfennig: gewichten = 4352 Eßchen = 65,536 Richtpfenniggewichtchen = 1/ Pd. preuß. = 13,3% Loth bairiſch = 14,3% Badenſch = 0,2? Kilogramm franzdt. = 4864 holländ. Aßen, für Gilber ; aber, diefelbe kölniſche Mark = 24 Karat = 238 Gram, für Gold; — in Sranfreich für.beideg 1 Kilogramm. = 10 Hectogrammen = 100 Decagr. = 1000 Srammen = 40,000 Decigranmen zu 2 holländ. Akten - Gewicht, alfo = 20,8123 holländ. Aßen; — und in’ Großbrittannien daß Ponnd Troy (Troypfund) = 12 Ounces (Unzen) = 240 penny weights (dwts a i 375 . = -Menniggewichten) = 5760. Grains = 7756 holländ. Ußenior 25,%23* preuß. Loth. für Silber, und ein ſolches = 24 Carats = 96 grains = 384 quarters für Gold. Die Legirung mit Kupfer heit die vothe, jene mit Silber die weiße, und jene mit beiden zugleich die gemiſchte. Die unlegirte Mark heißt fein, die lenirte aber rauh. Der Gehalt einer Goldmunze an Gold, und, einer Silber⸗ muünze an Gilber Heißt Seingehalt, jener am Verhirfung aber Legirung, das ganze Gewicht einer Münze jedoh das Schrot, und das Verhältniß des Seins sehaltes zu dierem Korn. Diefes ift alfo der in einem Bruce ausgedrückte Seins gehalt, und wird beim. Silber auf 16 Lothe, beim Golde auf 24 Karate berechnet, weiches beides den höchften Grad der Seinheit bezeichnet. Daher fast man, eine Silber» Münze halte 3. B. 3473/5 holländ. Affe fein, habe ein Schrot von 463 holt. Aſſen, fie fei 121öthig, womit man das Korn bezeichnet, oder eine Goldmünze habe eine Schrot von 72 holländ. Affen, einen» Seingehalt von 71,*° heil. Aſſen, und ein Korn von 23 Karat. 7,! Gran oder fei 23”t/asso Farätig. Was als Münzs föften oder Gewinn für das Prägen von dem Miünsntetalle genommen wird, heißt Shlags dder Präaägeſchatz. 3) Nach dem Streifen wird auch öfters noch eine Verdünnung auf der Ads juſtirbank (auf dem Adjuftirwerfe) vorgenommen. Ein versabnter Balfen von Eifen. wird an zwei Kurben auf derfelben bin und ber bewegt, und eine an ihm fisende Zange zieht die Zainen dann zwifchen zwei ftarfen Tafeln von Stahl (Barden), die man zuſammen Durchlaß nennt, hindurch. Karmarſch Mecha⸗— nit, II. 52. 4) Der Stempel hat einen verftählten fcharfen Rand, past gerade auf eine verfiählte eben fo ſcharſe Deffnung in einer Unterlage, und fchneidet im Herabgehen aus den Zainen die gewinfchten Platten aud, die dann in eine Lade fallen. Man kann denielben durch die Hand, durch ‚den Suß oder auf andere Art bewegen. Srüher wurde die Münze mehr aus der Hand gearbeitet. Karmarſch a. a. O. 11.71: 5) Es iſt, weil man es darin eben fo wenig zu einer mathematifchen Gleich, Heit bringen kann, als in der chemifchen Vertheilung der Legirung bis ins Unend— liche, dem Adiuftirer eine arithmetifche Gränze gefest, wie weit der Gehalt der Minze vom eigentlich gefeglichen abweichen Fan. Diefes Mehr oder Weniger heißt Remedium. Ueber Gengembre’s Mafchine dazu m, Karmarſch. I. 74. 6) Zum Weiffieden des GSilberd nimmt man Kochſalz und Weinftein, aber Fein verdünntes Scheidenwafler, und nach dem Sieden ſcheuert man fie in Kohlens geftübe in Tonnen vder in Zwillichräcken, und trocknet fie dann in Siedeſchaalen auf dem MWeififiedeofen. Die Golöplatten fiedet man in einer Auflöfung von weißem Bitriol, Salmiak und Spangrün. ar 7) Man bewegt die Schraube durch einen, an beiden Enden mit Metallfugeln verfehenen Schlüffel, inden man dieren durch Geile, welche an den Kugeln feir gemacht find, hin und Her fchwenft. Den Stempel hebt man aber in die Höhe dur die Wippe, d.h. einem in. einer. Gabel hängenden Hebel, der an einem Ende beichwert ift. Die Prägeeinrichtungen find übrigens im Einzelnen abweichend, Früher prägte man mit dem Hammer, welchen der Zufhläger auf die Matte richtete, die auf dem Prägeſtocke lag. Für Fleine Münzen iſt diefe Methode noch angewendet, indem aber blos ftatt der Schraube ein Hammer wirft. Man nennt diefes das Klivs oder Schlagwerk. Auch durch Walzwerfe prägt man Münzen, indem die eine Walze den Averd,. die andere den Kevers führt, und die Matte zwischen beiden durchgeht. S. Karmarſch a. a. O. M. 75. 79. 8) Menſchenkraft, Wafer, Dampf. Jedenfalls ift durch die lezte Kraft am mieiften zu leiften. Von diefer Art ife das beiwunderungswürdige, ‚mit Hilfe von wenigen Menfchenhänden pperirende, ja fogar die Zahl der in: gewiſſer Zeit gepräg— ten Münzen ganz felbft anzeigende Boulton’fhe Münzwerf in Birminghant eingerichtet, in welhem 4 Druckwerk 8 Mafchinen in Bewegung ſetzt, welche zuſammen ſtündlich 30— 40,000 Geldſtücke Tiefen. Nemnih, Neuefte Reife durch England, Schottland und Srland. Tübingen 1807. ©. 327. Klüber, das Münz— weſen in Deutichland. Stuttgart und Tübingen 1828. ©. 100 — 101. Nach Lezterem Liefert die Pariser Münze in einer Stunde 2500 Goldſtücke von 40 — 20 frs., 2000. Gilberftücte von 5 frs.,- 2500 folche von. 2 und 1 frs. und -3000 folche. vor 376 Ra frs. Ueber die Fönigl. Minze in England Dingler polytechniſches Journal. XVI. 401. XVIL 74. XXXU. 72, 151. XXXIV. 234. XX. 409, 9) Man, f. darüber Poppe I 290. Hermbitädt II. 6. 834 und 835. Le Sage Kunft, Gold und Silber zu probiren. Leipzig 1782. 8, "Stratingh, Ehemifched Handbuch für Golds und Silberarbeiter.. Aus dem Holländiſchen überfegt von Schultes. Augsburg 1829. Ueberhaupt die Schriften über technifche Chemie. IV, Die Erde», Stein- und Brenzeverarbeitung. 8. 291. * 1) — J————— Ein Abguß iſt die Nachbildung eines Originals vermutelt des Gießens entweder in Feuer zum Fluſſe gebrachter und beim Erkalten wieder erhärtender Materien (z. B. Schwefel, Metalle) oder durch Flüſſigkeit erweichter und nach der Erweichung ſchnell hart werdender Stoffe (z. B. Gips, Hauſenblaſe). Ganz vorzüg⸗ lich eignet ſich der Gips durch ſeine Eigenſchaften zu dieſem Ge— Brauche ). Es iſt begreiflich, daß man vor allen Abgußarbeiten in der Wahl des Originals ſehr behutſam ſei, und, wenn es ſich um eine kunſtgerechte treue Nachbildung von Werth handelt, nie— mald eine Copie nehme, weil die Copien immer dem Originale nicht gleich, -fondern blos ähnlich find, fich nie die fcharfen Züge des Originals zueignen und fich von der genauen Nehnlichkeit immer mehr entfernen, in je entfernterem Grade die Eopie vom Driginale abftammt 2). Hat man ein gewinfchtes Original, fo ift die erfte Arbeit die Bildung des Gußmodels und die zweite der Abguß ſelbſt. Die Manipulationen find aber dabei nach der Geftalt des Originals und Models verfchieden, und man hat hiernach fol- gende Gußformen: 1) Der Guß in eintheiligen offenen Formen, z. B. von Münzen, Medaillen, Platten nach biftorifchen Gemälden, PBortraiten u. dal. mit halberhabener Arbeit, Sie ha— ben nur eine oder auch zwei zu gießende Seiten, aber die Mani— pulation ift im Grunde diefelbe 3). Um das Model zu bilden, befeftigt man, je nach der Größe des zu gießenden Bildes, um den Rand des Hriginals auf irgend eine Weile, z. B. mit einer Nadel, mit Wachd, Leim, Kleifter, ein Stück Papier, Pappe, Schindeln, Lehm u. dgl. (Zarge genannt) fo, daß es um daffelbe hervorragend einen Eylinder von entfprechender Höhe und derjenigen Form bildet, welche die Flächenbegränzung des Originals angibt. Sept trägt man zuerſt mit einem feinen Pinſel den Hüfigen Gips ganz fein und forgfältig auf das Original und gießt dann daranf fchnelt noch Gips nach, bis der ganze hohle Eylinder ausgefüllt iſt. Iſt die Maſſe erhärter, dann bat man die Form, und auf 377 dieſe blos zu gießen, um Abgüſſe zu erlangen 9. 2) Der Guß allſeitiger gefchloffener und hohler Formen, 3 2, von Bitten, Statuen, Figuren u. dal, Will man ganz einfache Figuren, wie 3: B. Kugeln, Eier, Obſt, Eylinder gießen, fo verfährt man anders, als beim Hufe von sufammengefestern, manuchfaltige Form habenden, Geſtalten. Die Bildung des Models und deffen Zufommenfesung ift das Wefentliche und Schwierigite. Zur Modellirung jener einfachen Dinge legt man um den mweiteften Umfang eine Zarge, mie fie oben befchrieben ift, und gieft dann ſo lange Gipsmaffe darein, bis der Gegenftand ganz bedeckt ift, Iſt die Gipsumhüllung ganz hart, fo nimmt man fie ab, fchneidet fie eben an der Fläche, mit der fie auf der Zarge aufſaß, umd macht im diefelbe einige halbrunde Einfchnitte (Marken genannt). Wenn fie bis zum Klingen getrocknet ift, fo fchmiert man fie mit Del oder tränft fie mit Terpentinfeniß, Tegt den Gegenftand wie- der im Diefen Theil. des Models, verfieht died gegen die Andere Seite mit einer Zarge, gieft Gipsmaſſe auf und fo bildet fich der andere Theil, es entfieht das Model fürs Ganze, und die zwei Theile haben eine feite Haltung auf einander, indem durch den Guß am anderen Theile Zäpfchen entfichen, welche gerade in die Marken des unteren paflen, Fest fchneidet man nur von Außen trichterfürmig das Gießloch (den Einguß) in einen Theil der Form und das Model Fann zum Guſſe gebraucht werden. Es iſt aber immer beffer, wenn man mehr ald zwei Theile aus einem Modelle macht, und dies ift unfehlbar nöthig bei der anderen zu— fammengefesteren Art von Formen. Zur Bildung der Modelle für diefe Güffe hat man drei Methoden. Nämlich a) man fertigt zu. einem Originale mehrere Formen, und läßt icde in einigen Stüden beftehen, die, ein jedes für fih, nur einen Theil des Abguffes bilden 5); oder b) man übersicht das ganze Original mit einer 1—3 Zolle dien Gipsfrufte, theilt nach ihrer Härtung die Ober- fläche deffelben in paffende Felder ein, wie man die Krufte ſtück— weile am beiten abnehmen kann, ohne die Berbindungsnahten über. rein und fein auszuarbeitende Theile des Abgufes zu führen, fehneidet entweder mit der Säge oder arbeitet mit dem Meier dieſen Felderlinien nach den Gipsüberzug durch, jedoch nicht big aufs Original, fondern fo weit, daß derfelbe noch Zuſammenhalt hat, und fprengt endlich diefe Felder forgfam los, wobei auch das noch Zufammenhängende zerbricht. Diefe Theile fügt man dann auf irgend eine Art zum Modelle zufammen und hat fo die hohle Gußform, im welcher man den Guß vollführt 9. Oder endlich €) man zeichnet fich auf dem Originale felbit die Formfelder vor, 878 begrenzt fogleich Eines derfelben mit- einer ‚Aakke: von Thon oder Lehm u. dgl., trägt anf daffelbe den Gips auf, nimmt das fo entftandene Modelſtück ab, befchneidet ed an den Geiten Feilfdrmig, fchneidet die erforderlichen Marken ein, legt das fo geftaltete Modellſtück wieder anf fein Feld, umzargt das nächitliegende Feld, verführt mit demſelben ebenſo wie mit dem, vorherigen, und fo fort, damit nach und nach das ganze Model entfteht, an welchem die einzelnen Stüde durch Marken und Zäpfchen einen guten. Zu- fammenhalt haben I. Will man num nach diefen Modellen voll gießen, fo wird die Gipsmaſſe eben eingegoffen. Allein man gießt die Copien Leichter, mwohlfeiler und gefahrlofer für die Modelle hohl, indem man zuerit einen dünnen Gipsbrei in das Model gicht, und durch gehöriges forgfältiges Bewegen defielben das Ueberziehen des Innern davon mit einer Gipskruſte bewirkt, hieranf aber, noch ehe dic Gipsmaſſe erhärtet if, unter derſelben Arbeit wieder eine neue Quantität des Breies nachgießt I 4) Brecht! Encyclopädie. 1. 68. Deffelben — VJ J Wenn der Givs, gebrannt und fein gemahlen, mit Waſſer zu einem Breie erweicht wird, fo erhärtet er äußerſt fihnelt fehr Mark, und e8 entfieht in der Maffe, wenn malt fie blos mit der Hand berührt, eine Erwärmung und eine Vergrößerung des Um— fauges. Man muß aber durch Praxis erfahren, wie lange und wie ſtark der Gips geröftet und wie viel Waſſer zum Behufe feiner entiprechenden Erhärtung beigeſetzt werden muß. Wenn derfelbe vor dem Anrühren erwärmt wird, verhärtet er fich beffer. Das Anrühren des Breies muf aber unter beftändigem ſchnellem umrühren, . serchehen, um Blaren zu verhitten, und mit foviel Wafer, daß ficb die Maſſe nicht fo schnell verhärtet. Andere Beimiſchungen von erdigen Theifen OPROFRRER die ea nicht, fondern benehmen ihr ihre Verhärtbarkeit. 2) Bei der Benutzung derfelben haft man wegen Berchädigungen ſehr Re su fein, befonders 3. B. bei Antifen u dal. Man kann aber nicht blos von todten, fondern auch von Händen, Süfen und Gefichtern lebender Menſchen Modelle nehmen. Es wird das Gefiht z. B., weun die Perſon auf dem Rücken liegt, ‚mit Del über firichens das Haar in demſelben mit einem Mehlkleiſter fein bedecft, im jedes . Nafenfdch zum Athmen entweder ein Röhrchen oder ein Papierdütchen geſteckt, eine Zarge von Tuch gemacht und ein. fehr ſchnell verhärtender Gipsbrei aufgenofien. 3) ıtm der Gefahr nicht audgefekt zu fein, dak man dad Model und Hriginat oder. den Guß und dad Model nicht nichr „von /einander trennen könnte, ſo ſchmiert man das Leztere von Beiden entweder mit reinem Baumöle oder mit einer Salbe, aus Baumöl umd in Waſſer aufgelöster Geife. Lezteres iſt befier, weil dad Det allein, wenn man nur wenig nimmt, fi in das Driginal hineinzieht , und denn ein noch feftered Ankleben des Models verurfacht, und weil, wenn man viel Del nimmt, daffelbe die Mertiefungen des Hriginald ausfüllt und das Model — macht, aber auch den Gips nicht hart werden läßt. 4) Eine auf beiden Seiten abzugießende Münze, Medaille m. dal., wird mit einer Zarge nach beiden Seiten umgeben, und auf beide Geiten Gipsbrei gegoſſen— um fir den Revels und Avers das Gußmodel zu haben. Für ſehr wenige Copien kann man ſich von Münzen u. dgl. auch Modelle von Stanniol machen, weiche sehe ſcharfe Abgüſſe Tiefen. Man umwickelt die abzumodellirende Fläche mit einem Stanniofbtättchen und. fchlägt mit einer ſteifen Bürke fo lange darauf, bis fich das Gepräge ganz ſcharf heraushebt, und nimmt davon den Stanniol ſorgſam ar der vann als Model dicht. as ‘ h; % 379 NY A — 5) umgibt den abzumodellirenden Theil mit einer Zarge von Thon und. pinfert, oder gießt, je nach Thunlichkeit, den Gipsbrei auf. Dieſe ſo erhaltenen einzelnen Theile werden durch Eiſendraht und Givsbrei möglichſt unmerklich mit ner zu einem Ganzen verbunden, und dies als Model gebraucht. Es iſt leicht begreiftich, daß dieſe Methode fein ficheret Reſultat liefert. N 6) Han bedient fich zur Verbindung diefer Theile der Schnüre. Um aber das ‚Driginal vor Beſchädigung beim Sprengen zu bewahren, überftreicht man es zuerft nit einer Ya —1 Zoll dicken Gipsdecke, der man einen ſchwarzen Anftvich gibt, ehe Man den übrigen Gipsbrei noch aufträat. Die ſchwarze Decke dient ald Grenze für das Eindringen des Meifeld beim Sprengen. Auf dieſe Art kann man nur wenige ‚brauchbare Abgüſſe machen, weil fich die gezackten Ränder der Modeltheile leicht, breiben und bald fehr ſtarke Gußnähte verurfachen. 7) Man firnißt d diefe Formſtücke oder tränft fie mit Fett. Um aber denfelben als einem Ganzen mehr Zuſammenhalt zu geben, modellirt man über dieſes noch in zweites, aus drei Theilen beſtehendes, Model, was leicht thunlich ift,. weil das Aeußere jenes Models gar nicht ſcharf gerandet iſt. Das neue Model bildet ſo die Schaale des Erſteren, das nach Nummern ſtückweiſe eingeſetzt wird, und ſogar, Wenn es nöthig wird, auch mit Drähten an die Schaale befeftigt werden kann; nur muß man zu diefem Behufe Drahtöhre eingiehen. 8) Diefe Abgüffe können gefärbt und poliet werden. Erſteres, wenn man dem Abgußbreie ein Pinment, 3. B. Zinnober, Mennige, Berablau, Beinſchwarz, als Pulver beimiſcht oder den Gin! mit gefärktem Waſſer anmacht. Das Poliren ber se man durch Anftreichen nit Geifenwaffer und Abreiten mit! feiner Leinwand; oder durch Weberfiäuben und Abreiben mit Federweiß; oder durch Tränfen mit einer Stüfigkeit aus. 3 Theilen Leindifivniffes und 1 Theil weißen Wachſes. Das onziren, Mahlen u, dgl. ift für gute Abgüſſe ſchädlich, weit es die Züge undeut— mer madt. | Br $. 292. BI 2) Die Glasbereitung. 5 Glas nennt man eine aus Alfalien nd Kiefelerdegin heftigem _ Feuer entſtandene reine, gleichförmige, durchſichtige, in Waſſer Souehmaft bios von Flußſpathſäure affizirbare, ſehr ſpröde Schmelzmaſſe. Seine Fabrikation und Formung 1) iſt einer der ichtigiten Gewerkszweige. Dan unterfceheidet in Bezug auf die \ Farbe gewöhnlich, „obichon etwas unlogifh, grünes, weißes, h albweißes und farbiges Glas, — in Bezug auf feine Form ohl- und Tafelglas, — in Bezug auf befondere Beitandtheile deſſelben Kryftall- (mozu auch das Flintglas gehört), Kreide», Glauberſalz- und bleihaltiges Glas, — in Bezug auf den Gebrauchszweck Bonteillen-, Fenfter-, Spiegel- und opti- ſches Glas. — Es gehören aber auch die künſtlichen Edel— feine, Emaille und Glasflüſſe anderer Art hierher. Die we— fentlichen Beſtandtheile der Glasmaſſe find die Kiefelerde umd Alkalien?). Diefe werden in einen gewiffen Mifchungsverhältniffe vermengt, um geſchmolzen zu werden, und heißen zuſammen Glas— fas (Fritte) Die Vermengung und Schmelzung geſchieht in abgeſtumpft pyramiden- oder kegelförmigen Tiegeln (Glashäfen), welche auf der Glashütte ſelbſt (in der Glasfabrike) aus feuer- 380 beitändigem eifenfreien Thone und gebranntem Thone oder Scherben von alten Glashäfen gefertigt werden. Died Schmelzen in Tiegeln und überhaupt die ganze Glasbereitung gefchieht, Bid auf die Arbeiten des Glasblafens, in Oefen. Dan hat aber verfchiedene Defen auf der Glashütte, nämlich a) den Caleinir- oder Fritt- ofen, in welchem die Fritte zuerft nur roh zufammengefchmolzen wird; b) den Glas⸗, Schmelz- oder Werkofen, in welchem die Fritte noch vollends klar oder blank gefchmolzen wird, um dad Glas daraus biafen zu können; c) den Kühlofen, welcher mit dem Werfofen in Berbindung fteht, Durch deffen Hise zum Theile erwärmt, wird und dazu dient, das geblafene Glas allmälig abzu- fühlen; d) den Stredofen, ganz wie der Kühlofen geſtaltet, und auch nur cin Kühlofen, im welchem das zu Tafeln beftimmte Glas die Flächengeftalt erhält ). Der Glasſatz wird in den Tie- geln des Frittofens unter Umrühren geglühet, bis er anfängt zufammen zu fchmelzen. Hierauf wird derſelbe Yoffelweife ausge⸗ fchöpft, und in die Tiegel des Werkofens, welche vorher. ſchon weißglühend heiß gemacht fein müffen, fo portionenmeife gegoflen daß erſt, wenn die vorherige ganz gefchmolzen ift, die nene hinzu⸗ kommt. Bei dem erften Schmelzen wird die Kohlenſäure ausge trieben und dann fleigt eine Schichte von verfchiedenen Salzen oben auf, die man Glasgalle nennt und abfchöpft. Die 12 bis 30 Stunden dauernde Schmelzung ift beendigt, wenn Fein unauf⸗ gelöstes Körnchen mehr in der Fritte ift, die trüben Streifen vers ſchwunden find, Fein Schaum und Feine Luftblafen mehr erfcheinen.' Jetzt beginnt die mechanifche Arbeit des Glasblaſers, der mit der Pfeife Cd. b. einem 3—5 Fuße langen ſchmiedeiſernen, am Ende mit einem kleinen hohlen Knöpfchen verſehenen, oben mit einem hölzernen Griffe zum Anfaffen befesten Blaferohre) ein bischen Fritte aus dem Hafen nimmt, durch Blafen und Schwenken einen hohlen Cylinder daraus bildet, und dieſen Cylinder auf einer neben ihm liegenden Marmor- oder Kupferplatte rollt, um ihn eben zu machen, Dieſe Arbeiten, welche man ſehen muß, um eine are Vorftelung davon zu befommen, gefchehen nicht ununter⸗ brochen fort, ſondern die ſo im Hüttenraume bearbeitete Fritte muß immer von Zeit zu Zeit wieder in den Ofen geſteckt werden damit fie fich weich erhalte und leicht ausdehne. Die verfchiedene Formen erhält das Glas durch Eindrücken mit einem Eifen und in vorhandene Modelle. Soll aber Tafelglas gemacht werden, fo wird auf obige Weife ein Eylinder von verfchiedener Größe geblafenz geebnet, und dann mit einem Diamanten nach der Länge aufge⸗ fchnitten. Bon der Pfeife bringt man dann die Gläſer durch einen . 381 ‚Schnitt mit der Scheere ab. Das Hohlglas kommt hierauf in den Kühl⸗, das Tafesglas in den Streckofen, beides um durch all mäliges Abkühlen vor Sprödigkeit bewahrt, umd Lezteres um in die Tafelform vollends umgebilder zu werden 9, y 4) 0. Keeß Darftellung. II. 840—906., Loyfel, Verfuch einer Anteitung ‚zur Glasmacherfunt. Aus dem Sransöfifhen. Fraukſurt a. M. 1802. Mit Kupfers tafeln. Hermbfiädt Technologie. II. $. 798. Poppe, Hands. der Technologie, Il. 598. Prechtl Jahrbücher. II. 136. . 2) 9e reiner die Kiefelerde, defto fchöner dad Glaß. Man nimmt daher an beften Bergkriſtall, Quarz, Quarzſand oder Senerftein. Unreine SKiefelarten müſſen zuerſt gereinigt werden. Vom eiſenhaltigen Thone, den ſie gar nicht haben dürfen, werden fie durch Berwafchen oder Schlämmen befreit. Iſt died aber nicht genügſam, ſo ſoll man 50 Pfund Quarzſand in Waſſer legen, in welchem 1 Pfund Salzſäure gemiſcht iſt. Um Quarzſtücke zu benutzen, müſſen ſie gepulvert werden, und das geſchieht durch Röſten in. heftigem Feuer und plötzliches Werfen in. Faltes Waſſer nach der Röſtung. Dies verurſacht Riſſe. — Von den Alkalien nimmt man Natron, Kali oder Kalk. Erſtes iſt am zweckmäßigſten, und dad koöhlen— ſaure Natron am reinſten, wenn ed vom Kryſtalliſationswaſſer frei und getrocknet it; ebenfo aub Slauberfals; das Kochſalz gebraucht man dazu bejonders im Berbindung mit Kali; boramfaures Natron nimmt man wegen feiner Koftbars keit in der Kegel nur zu feintten Glasarbeiten. Das Natronglas it das härtefe. Vom Kali nimmt man im der Kegel nur das Eohlenfaure, nämlich Pottaſche, von welcher fih die Kohlenfäure gewiß trennt, da fich die SKiejelerde Leichter mit Kali verbindet, als die Kohlenfäure, und ſo Fiefelfaured Kali bildet. Das Kaliglas wird glänzender ald das Natronalad, daher man ed zu Spiegeln und Leuchtern nimmt. Der Kalk als Alkfalisufag iſt für fich unzureichend, weßhalb ihm noch Natron oder Kali zugefest werden muß. In der Kegel nimmt man Kalfhndrat, auch Kreide, auch Flußſpath (Fluorcalcium). Viel Kalkgehalr macht das Glas von Wafler und Säuren angreirsar, — Bon diefen beiden Sngredienzien nimmt man am beften ziemlich gleichviel. Ueberihug an Kierelerde erfchwert das ‚Schmelzen, verurfacht Körner und daher Sprünge im Glafe. Ueberfchuß an Alkali ‚erleichtert dad Schmelzen und verhütet die Trübung des Glafed durch die fogenannte Glasgalfe, aber beim Erhitzen werden die Gläfer daducch matt. Außer diefen Zus ſatzen gibt man auch noch oxydirende und folche, um die Gläſer zu färben. — Das Anführen von Glaßrecepten würde hier unnöthigerweire viel Raum wegnehmen; es finden fih ſolche in obigen Schriften in ‚außerordentlicer Anzahl; auch bei Shweisger Journal der Chemie. XV. ©. 90.. Man macht auch Glas ohne Bott» und Holzaſche (Ze Guay in den Annales de I’Industrie nationale etc. Aoüt 4822. Prechtl Jahrbücher. IX. 423.). Ueber Metallzufäte zum weißen Glaſe fm. Dingler polytechn. Journal. IX. 233, und, wie Hermbfädt angibt, im New London Mechanics Register. N. 14. p. 313 (nad) Evoper). Ueber Verfers tigung des vothen Slafed f. m. Dingler yolytehn. Journal. XXVII. 299 (nad Engelhardt), und über jene des blauen Glafed ebendafelbft XXX. 412. ‚und Verhandlungen des Gewerbsvereing in Preußen. Jahrg. 1829. S. 180 (aud nad Engelhardt). Man gibt dem Glafe eine blaue Farbe durch Kobaltoryd (m. f. eine vortreffliche Darftellung der Schmaltebereitung bei Lampadius Handb, der Hüttenkunde. II. Thl. III. 88. ©. 86—142.);5 die grüne durch Kupfers, Eiſen- oder Chromoryd; die rothe durch Eifenornd oder durch Goldvurpur; die Diolette duch Manganoxyd oder Braunftein; die gelbe durch einen grünen Birfenzweig, mit welchem man die Sritte umrührt, oder durch eine Veimifchung "don Spiehglanzs und Uranoxyd oder Silberchlorid (ſalzſaures Silber). Schwarze Glas wird durch Zufag von Eifen, Braunftein und Kobalt, grünes aber auch noch durch Zufag von Kobalt s und Spießglanzoxyd mit Silberchlorid bereitet. — Das Flintglas (Kiefelglad) ift ein vorzüglich reines heile Glas; das Crown las (Kronglas) aber ein fehr dickes helles veined Tafelglas. Beide, Erfindungen der Engländer, werden zu optifchen Inftrumenten gebraucht. v. Keeß a. 4. O. 382 II. 836.1888., 'wo auch S. 889 verfchiedene Necente für künſtliche Edelſteine aller Art angegeben ſind; DAR Poppe Handbud. IL. ©. 6183. Hermbſtädt. U. $. 808. 3) Der Werforen bedarf einer berondern gef reibung.. Gr ift einem Bad ofen nicht unägnlich. Unten an ihm befinder fich dad Aſchenloch; oberhalb dieſes dad? Schürloch; Über dieſem die Oeffnung zum Ginfegen der Glashäfen, die, wenn diefe darin ind, geſchloſſen wird; die Glashäfen ſtehen darin auf einem her vorfpringenden Manerwert (BanE genannt) im Schmelzraume entweder im Kreiſe oder an den vier Geiten, je nad der Geftalt des Ofens; ir jedem Hafen it ein Arbeitsloh (Senfter), das zu den Arbeiten des Glasblafers dient und durch gebrannte Thonröhren (Hufeifen) verengert werden kann; unter dem Schmelzraume ift der F Seuerheerd und.unter diefem der. Afchenheerd angebracht. 4) Die übrigen Verarbeitungen des Glafes zu Epiegein, Moſaik, Pokalen u. dal. find Gegenftand anderer Gewerkszweige, finden fih aber aud in obigen technologiſchen Schriften beichrieben. | $. 293, 3). Die Bleifkiftverfertigung, Die Bleiſtifte find Feine Stäbchen, von "Graphit, dieſer aber iſt eines der breuzlichen Mineralien (Brenze). Man hat natürliche und künſtliche Graphitſtifte. Jene find aus dem bis“ jest nur in England gefundenen reinen dichten Graphit auch nur in - England gefertigt und daher zu. beziehen. Dort verfügt man die großen Graphitſtücke in Platten, glättet diefe anf wagerschten Scheiben aus und zerſägt fie in Stifte von beliebiger Dice, die, man dann entweder unmittelbar in die bekannten filbernen oder überhaupt metallenen Hülfen bringt, oder auch in Holz faft und verkauft, Den Mangel an hinreichend wohlfeilen Bleiſtiften dieſer erſten Klaſſe ſucht man durch künſtliche zu erſetzen, indem man den, hauptfächlich in Böhmen und Baiern gefundenen, blättrigen, erdigen und ftaubartigen Graphit nimmt, mit andern bindenden Materien miſcht, und entweder in große Maſſen formt, aus denen man die einzelnen Stifte fchneider, ‚oder aber noch im weichen Zuftande die Gtifte bereitet ). Die früheren. Bindemittel, als Gummi, Leim, Tragalith, Haufenblafe, Schwefel, Kolophonium, Schellad und roher Spießglanz find jetzt als mehr oder weniger” unbrauchbar von dem Thone verdrängt worden, denn diefer macht die Maffe Leicht formbar und bis zu jedem beltebigen Grade härtbar, wenn er fett, zähe und frei von Kalk und Eiſenoxyd it. Thon und Graphit wird im Stößer oder auf Heinen Handmühlen pul- verifirt, dann geficbt, und hierauf (beſonders Erfterer) verwaſchen oder gefchlämmt, bis alles Fremdartige, Grobe davon hinweg iſt. Darauf werden dieſelben fehr forafältig nach den einmal durch Erfahrung bewährten Verhältniſſen gemifcht, welche fich a 4—8 Thlu. Thon auf 5 Thle. Graphit, herumbewegen, wenn: die 383 Stifte gut Beben follen. Die Mifchung gefchicht in eigens dazu gebauten Mühlen, die von Menfchen oder auf cine andere Art bewegt werden 2. So ift der Teig ſchon zähe, aber noch nicht im gehörigen Grade, weßhalb er erſt noch recht durchgearbeitet wird, um ihn .Inftfrei und dicht zu machen. Zu dieſem Behufe fchneider man mit einem, die Sehne eines Bogens bildenden, Eifendrahte von der Mafe Blätter ab und knetet fie, bis obiger Zweck erreicht if. So wird der Teig ballenweiſe aufbewahrt bis zur Verarbeitung. Um aber die Reißbleiſtifte zu bilden, hat man folgende zwei, Werkzeuge: a) Entweder Bretter mit parallelen innen (oder Nuthen) von der Dicke des zu bildenden Bleiſtiftes, in welche mit der Hand oder Durch eine Breffe der Teig eingedriickt - wird, b) Oper fupferne, auch meflingene Platten von der Dice des zu bildenden Stiftes, in welche folche parallefe Ginfchnitte gemacht fird, in die man auf die ſo eben angegebene Weife den Teig eintreibt 5 c) Dder, wenn man runde und vierfantige Stifte machen will, ein Inſtrument, das aus einem Cylinder Ceiner Büchfe) beſteht, in welcher ein Holz- oder Metallſtempel durch eine Schraubenpreffe hinabgedrücdt werden kann, damit er die in denfelben eingefüllte Reißbleimaſſe durch Löcher hinauspreßt, welche, in der Weite des zu bildenden Stiftes, auf dem Boden deſſelben angebracht find 9. Die auf eine dieſer Methoden berei⸗ teten Stifte werden, um ihnen die gehörige Feftigkeit zu geben, in einer ſchwachen Rothglühhitze gebrannt, indem man fie in Tie⸗ gel ſtellt, ganz in demfelben mit Kohlenſtaub umgibt und noch einige Zolle hoch. bedeckt, Die Tiegel mit einem Deckel zukittet und in den Windofen fest, oder indem man fie horizontal in fenerfeften Kapſeln mit Kohlenſtaub fchichtet und dieſe bedeckt in den Ofen legt ). So weit muß der Stift bereitet fein, che er in metallene Hülſen gefaßt, oder in Holz oder Schilfrohr eingefest werden kann. Zu diefem Behufe fehneidet man das gu gebraschende Holz auf Furnier-Schneidemühlen in dünne Brettchen, umd dieſe wieder in kürzere, bleiftiftlange Stücke. Auf der gehobelten Fläche wer⸗ den mittelft eigens dazu eingerichteter Hobel parallele Ninnen oder Nuthen, von der Dicke eines einzulegenden Stiftes oder fchmälere abwechſelnd eingeſtoßen. Die weiteren Nuthen müfen den Stift aufnehmen, die engeren aber dienen zum Teichteren Zerfchneiden der Brettchen in Stäbchen ). Nachdem diefe Stäbchen fertig find, werden die Stifte mit Leim beftrichen und in die Nuthen eingelegt. Fit der Stift fo dick, daß auf der offenen Fläche des Stäbchens ein dünnes Stäbchen eingeſchoben werden kann, fo wird ein folches eingeleimt. Iſt aber die Nuthe davon ganz aus— 334 gefült, fo wird anf die ganzen. Fläche des Stäbchend, wo der Stift frei iſt, ein Holplättchen aufgeleimt. Dieſe eckigen Stifte werden guf dem Werktiſche in halbrunde Rinnen gefpannt, fo daß jedesmal eine Kante nach oben fommt, und dann mit einem Kehl- hobel von konkaver Schneide rund gehobelt. So weit fertig werden die Bleiſtifte, mehrere in einer Reihe, vermittelſt zweier Querleiſten, wovon die Eine je nach der erfor- derlichen Länge der Dleiftifte am Werktifche geftellt werden kann, um den Bleiſtiften ald Widerhalt zu dienen, die andere aber zum Sefthalten von oben herab dient, abgemeflen und angefchraubt, um fie. mit einer Säge gleich abfägen zu können. Das Glattfchneiden der Enden derfelben gefchicht aus. freier Hand mit einem befondern Meffer, und das Poliren mit Schafthen, aber das Aufdrücken des Fabrikzeichens durch eine Preffe, und in England durch ein Walzwerk. 4) Brechtl Encyelopädie. I. 437. ©. Keeß Darftellung. I. 936. © meiften Erfindungen in diefem Gewerfe find von Heren Eonte. Nach feiner Mer thode ift ed auch befchrieben. 2) Das Werfentliche diefer Mifhmühlen, wenn man jene mit bloßen Sad fteinen nicht vechnet, ift ein gußeiferner Cylinder, in dem fich ein gußeiferner Läufer umdreht, der den Boden und die Wandung nicht berührt, Hohl und zu einem Trichter ausgefüttert ift, und an feinem Boden Löcher Hat, durch weiche. wenn er fih um feine venfrechte Are Eraft des Räderwerkes dreht, die naſſe Reißbleimaſſe, nachdem fie in den Trichter eingegoffen ift, auf den Boden des Eylinderd heraus⸗ acht, kraft der Gentrifugalfraft im Cylinder in die Höhe fteigt und ſelbſt wieder: in den Trichter geht, bis die Dperation eingeſtellt wird. So wird die Miſchung ſehr vollſtändig bewirkt. 3) Die Stifte werden durch gelinde Wärme allmälig getrocknet. Um aber diefelben vor dem Verziehen zu bewahren, werden fie, noch in der Nuthe befindlich und naß, mit einem Brette zugedeet. ‚Zum Herausbringen derfelben aus den Nuthen bedient man fich eined Werkzeugs, das aus Eleinen Schienen on Querſtaugen beſteht, die gerade in die Einſchnitte der Platten paſſen. 4) So kommen aus der Hefinung an dem Boden Stängchen heran, weiche man mit einen glatten Brette regelmäßig auffaßt, nach einigem Trocknen nad Seitenleiſten gerade dicht neben einander legt, niit einem Teichten Brette zudeckt und fo zum Trocknen in die Wärme bringt. Ehe fie ganz trocken find , werden fie zu der Länge der Bleiftifte zerichnitten. 5) Einen eigenthümtlichen Ofen hierfür, auch von Conté erfunden, befchreibt auch Prechtls' Encyelopädie. II. 444. 6) Auch Hierfür hat man Mafchinen, wodurd große Hobel oder Gircularfägen oder Schneideräder mehrere —— auf einmal einſchneiden. Prechtl a. D U. 447. £ (4 Zweite Unterabtheilung. Berarbeitung pflanzlicher Stoffe. N I. Berarbeitung mehlhaltiger Stoffe. 8. 294. Das Getreide⸗Mühlenweſen HY. Das Mahlen des Getreides geſchieht durch zwei übereinander liegende Mühlſteine, wovon der untere (Bodenſtein) keſtltegt * an en en u — ‚385 und der obere (Läufer) ſich auf einer eifernen Stange (Mühl—⸗ eiſen) bewegt I. Diefes Mühleifen trägt den Läufer vermittelſt - einer farfen eifernen Platte (Haue oder Haube), welche von unten in denselben gelegt ift und das pyramidifche obere Ende des Mühleiſens aufnimmt, fo daß der Läufer auf der Haube und diefer auf dem Mühleifen ruht. Daffelbe geht aber mitten durch den Bodenftein und durch den Boden des Mühlgerüftes, auf dem jener liegt, hindurch, führt unten einen Trilling, dem es als Are dient, und ruht dann ald folche auf einer Unterlage (dem Stege), der feinerfeits auf einem Balken (Tragbank) Liegt, der auf irgend eine Art auf einer Seite unterftügt ift, auf der anderen, nämlich vorderen Seite oder am vorderen Ende, eine fenkrechte Eifenftange aufnimmt, welche bis hinauf zum Boden des Mühlengerüftes reicht, wo auf das fchraubenförmige obere Ende eine Schraubenmutter eingefchraubt ift, vermittelft welcher die Tragbanf, alfo der Steg, - Drilling und Läufer höher hinaufgezogen und berabaelaffen werden kann, je nachdem der Leztere dem Bodenfteine ferner oder näher fein fol. Diefe Borrichtung heißt die Stellfhraube, und die Benutzung derfelben das Stellen der Mühle. Der Trilling (und folglich mit ihm der Läufer) wird durch ein Kammrad umgedreht, das im Innern der Mühle an derfelben Welle fist, an welcher außerhalb der Mühlwand, durch die fie geht, dasjenige Rad, überhaupt diejenige Vorrichtung ift, welche die bewegende Kraft aufnimmt >). Go ift alfo der. einmal geftellte Läufer in Bewegung gefest, und wir verfolgen ‚jest die Frucht vom Einfchütten bis zum Mehle. Die Frucht ſchüttet man in einen oberhalb des Läu— fers angebrachten umgekehrt pyramidifchen Trichter von Holz (Rumpf), welcher unbeweglich ift, aber unten gerade über dem Läufer vdiefelbe in einen kleineren hölzernen Trichter (Schuh) führt, der durch Schnüre von den Seiten her fchwebend gehalten wird. Diefer Schub ift mit einem abwärts gebenden elaftifchen Stabe verfehen, den man Rührnagel nennt. Diefer Rührnagel: langt gerade bis in den oberen Theil der im Mittelpunfte des Läu— fers durchgehenden runden eylindrifchen Oeffnung (Läuferauge genannt), in welche ein Eifenring CStaffelring) eingetrieben it, der oben einige Zaden (Staffeln) bat, auf die der Rühr— nagel eingreift, um dem Schuhe eine rüttelnde Bewegung zu geben, wenn der Läufer herumgetrichen wird. So gelangt die Frucht durch das Läuferauge auf den Bodenftein, die Körner werden da- ſelbſt zermalmt, können aber durch das Loch des Bodeniteines nicht durchfallen, weil daffelbe mit Holz fo weit ausgebuchst ift, daß nur das Mühleifen darin geben kann. Es fuchen daher die zer— Baumftarf Encyclopädie, 25- 386 malmten Theilchen vermöge der Centrifugalkraft nach dem Rande der Steine hin zu entweichen, aber dort können fie auch nicht ent- fommen, denn die Steine find mit einem hölzernen Gehänfe (Lauf, Zarge) umgeben; fondern fie müſſen in eine in den Bodenitein gehauene Rinne fallen, aus der fie in eim Kanälchen geführt wer- den, das außerhalb des Laufes fchief abwärts geht, und dieſelben in den darunter fichenden hölzernen Mehlkaſten leitet, worin die Giehvorrichtung iſt. Diefe befteht darin, dag fogleich am Ende des Kanälchens ein weites Gewebe in Form eines Schlauches Cein Beutel, von fogenanntem Benteltuche) befeſtigt ift, welches bie zur entgegengefessten fenkrechten Wand des Mehlfaftend geht, umd dort ebenfalls an einer Oeffnung befeitigt it, welche Außerlich nach Belieben durch einen Schieber gefchloffen werden kann. Bringt man num eine Vorrichtung an, wodurch der Beutel gerüttelt wird, fo fallt das Mehl durch den Bentel auf den Boden des Kaftend, die gröberen Theile laufen aber durch die Schieberöffuung heraus, Jenes Nütteln wird bewirkt durch das fogenannte Beutelgeſchirr, indem unten am Trillinge Zapfen ſchräg gegen Außen abwärts gehen CAnfchlagzapfen), welche mit dem Umgehen deffelben an eine horizontale Latte (Vorſchlag, Anfchlag) anfchlagen, die an einem Brette (Bentelzunge, Rädeſchiene) befeſtigt iſt, das fchief aufwärts geht, und am oberen Ende in einen hölzernen Arm (Beutelſcheere) eingezapft it, welcher von ihm ſeitwärts abgeht und mit feinem anderen Ende in einem‘ Eleinen Wellchen (Bentelwelle) fledt, das zwei aufwärtsgehende Aerme bat, zwiſchen denen der Beutel angeheftet iſt, alfo beitändig in einer rüttelnden Bewegung bleibt, Um nun aber die rüttefnde Bewegung verftärfen und fchwächen zu können, bat man auch außerhalb des Kaftens eine kleine Welle angebracht, und um diefe eine Schnur gewunden, deren anderes Ende an dem Borfchlage befeſtigt iſt, damit man durch Anziehen oder Nachlaffen das Zurückfahren des- felben und der Beutelzunge abfürzen oder verlängern kann 4). Was nun vorne Durch den Schieber des Mehlkaſtens geht, das Yauft in den Kleienfaften und wird Kleie genannt, Zuerit wird die Mühle Cd, h. der Läufer) hoch aeftellt, und es gibt wenig, aber das feinfte Mehl (Vorſchuß, Bormehl), und das Meifte geht im den Kleienfaften. Diefes wird aber, "wenn die, Mühle jedesmal niederer geftellt it, zum 2tem, Sten, Aten und 5ten Male herausgenommen und aufgefchüttet, und gibt jedoch jedesmal grd- beres Mehl I. 1 1): Leber Mühlendbau f. m. Ernft, Anweiſung zum praftifchen Mühlenbau. Leipzig 1804 — 6. 111 Thle. Neumann, der. Waſſermühlenbau. Berlin‘ 1810 Lindt, Schauplatz der verbeſſ. Mühlenbaukunſt. München 1818. II Bde. 8. Mit 2 387 gr. Kupferatlanten. Leuchs, Beſchr. der verbeſſ. amerikan. Mahlmühlen. Nürnberg 4828. Kuhnert, Lehrbuh der Mühlenbaufunft. Quedlinburg 1833. Ulte Aufl. Poppe, der Mühlendau. Tübingen 1831. Langddorf, Erläuterungen höchſt wichtiger Lehren der Technologie. 1. ©. 1 folg. Deifelben Syftem der Mafchinens. kunde. Il. 6. 243. 246. Poppe, Handbuch der Technologie. I. S. 41. Außerden gibt es auch noch ältere Werfe darüber von Beyer (1767), Süllmann (1778), Behrens (1789), Hahn (1790), Elauffen (1792) und Meiger (1793. TIL Thle.), welche Poppe angeführt hat. 2) Nicht alle Steine find zu Mühltteinen zu gebrauchen. Sie müfen hart und poröſe fein, damit fie das Korn nicht fowohl zerquerfchen als vielmehr zerſchneiden, und ſich durch das Abnutzen felbft gleichſam immer wieder ſchärfen. Die beften gibt es zu Wendelftein bei Nürnberg und Crawinkel in Sachſen Gotha. Allein man fertige auch Fünftliche durch Zufammenfeken einer Maffe vermittelft eines Kittes und eiferner Bänder, oder durch Eontpofition einer gebrannten porzellanharten Mafte. Ein Britte, Pratt, hat eine fehr tauglihe Maſſe diefer Art erfunden. Der Müller befommt die Steine roh ,' folglich müfen fie noch behauen werden, d. h. fie müfen die gehörige Kündung befommen,. dev Läufer muß mit einem runs den Loche (Auge) und mit dem Lager für eine Eifenplatte (die Haube) verfehen - werden, und die einander zugefehrten Slächen beider Gteine müfen mit Rinnen (Haufbhlägen) behauen werden, welche vom Centrum aus ſpiralförmig nach der Peripherie bin laufen, jedoch auf beiden Gteinen fo entgegengefekt, daß fie fich ebenfo wie die Rämmel (d. h. die zwifchentiegenden Erhöhungen) kreutzen. Zus dem aher wird der Läufer auf der unteren Släche nicht eben gelaffen, fondern buberboliih oder gegen das Centrum ſchief gehauen, fo daß er im Gentrum gar nicht, aber gegen die Perivherie hinaus immer ftärfer auf dem Bodenfteine liegt. 3) Man urfterfcheidet darnab Damyfs, Waſſer · Wind: und Roßmühlen, wenn man von den Handmühlen” abjehen will: Die Lehren vom Baue diefer Vor—⸗ richtungen find aber eigentlich Gegenftände der allgemeinen Technologie, der Bau— Funft, Mafchineniehte und Mechanik. Ihre Darftellung würde hier alfo zum Theile nicht am Plage fein, zum Theile zu weit führen. 4) Diefe bisher befchriebene Einrichtung nennt man einen Mühlengang (Mahlseang). Man hat Mühlen mit. mehreren Gängen, und kann leicht zwei davon durch eine Welle und Rad in Bewegung fegen. Dieſe Einriwtung und die Lehre von den fämmtlihen Dimenfionen aller Theile eined Gange kann im obigen Schriften nachgelefen werden. 5) Unter Schrot ift gemahlenes aber ungebeutelted, daher fogleich vom Kaufe weg in Empfang genommenes Getreide, worin Mehl und Kleie vernengt.ift, zu verfichen. Hieraus weiß man fogleich, was eine Shrotmühle if. Unter Grüße verfieht man fonft nichts, als Gerſte (oder Budweisen), welche durch eine Etampfeinrichtung ($. 273. N. 4. d.) von der Hülfe befreit, hierauf geliebt und zulezt gefchroten, d. h. auf obige Art zerriien ift. Dies gefchieht in der Grüygmühle, in welcher alfo ein Stanpfwerf und eine Schrotmühle fein muß. Die Graupen find nicht bloßes Gerftenichrot, fonder hilfens und mehlfveie regelmäßige runde Körner von vers ſchiedener Seinheit, wovon die feinfte Sorte Perlgraupen Heißt. Gie unters ſcheiden fih von den Mahlmühlen weſentlich blos dadurch, daß fie nur einen Stein haben, der jedoch auch mit einem Laufe verfehen ift, um dad Getreide zwi⸗ fchen dem Rande des GSteines und der inneren Wand des Laufes fo lange herums treiben zu fünnen, bis die Hülfen hinweg und die Körner. abgerundet find. Die Außenfeite dickes Graupeniteines it rauf, und die Laufwand mit einem, veibeifen artig durchlöcherten und gefchärften, Eifenbleche beichlagen. - Sind die Graupen fo gebildet, dann kommen fie auf das Siebwerk, im weichem drei Eiebe mit immer feineren Löchern unter einander fiehen. Die Braupen gieft man durch einen Rumpf ein, und fie fallen auf, und nach ihrer Seinheit durcd die drei Siebe, fo daß unter das Teste Sich blos das Mehl fällt und in einem QTuche aufgefangen wird. Die Eiebe aber werden hin und her bewegt, indem ein, an der Welle des Mühlſtein— getriebes fisendes Kammrad in einen wagerehten Trilling eingreift, und diefer “ vermittelft einer Kurbel und eined Geſtänges (Schiebwerk) die ſchief frehenden Siebe hin und her sieht. Um aber die Graupen ganz mehlivei zu machen, beingt man drei Windflügelräder an, welche durch ihren Wind dad Mehl hHinwegwehen. 25 * U. Berarbeitung ölhaltiger Stoffe, 8. 295, 1) Das Dehlmühlenwefen. Das Del ift eine flüſſige Materie, welche mit Waffer nicht zu vermischen, im Weingeifte unauföslich, im reinen Zuftande ohne farfen Geruch und Geſchmack, ſpezifiſch Teichter ald das Waſſer und erft bei 600° Fahrenh. zum Sieden zu bringen if. Bon fo manchfachem Gebrauche «8 iſt, von fo vielerlei Pflanzenftoffen wird es auch Fünftlich bereiten Dan gewinnt es vorzüglich aus drei oben ($. 170— 171. $. 168.) angegebenen Geſämen und Früchten, als da-find die Dlive (Frucht des Oelbaumes), die Mandeln, die Bucheln, die Wall- und Hafelnüffe, die Lindenfaamen, der ge— meine Hartriegel, der Nübenreps, der Kohlreps, der chinefifche Delrettigfaamen, der weiße Senf, der Lein- und Hanffaamen, der Mohn, die Sonnenblumenfaamen, die Kürbisfernen, Galät- faamen, Traubenkernen, Erdmandeln u. f. w. Um gutes Del zu erhalten, muß man recht reifen, völlig getrodneten, von allem Fremdartigen vollig gereinigten Oelſaamen nehmen, denfelben von Schaalen und Hülfen befreien, die nadten Saamen einigemal in fiedendem Wafler umrühren und abtrocdnen laffen, und erft dann zur Delbereitung geben, um das Del möglichit rein von Schleim, Harz u. dal, Theilen zu befreien. Das Gebäude fammt Einrich- tung, wo das Del bereitet (gefchlagen) wird, beißt Delmühlet), Die auf jene Weife zubereiteten Gefäme werden in der Delmühle vor Allem —* und dies geſchieht entweder durch Stampfen oder durch Quetſchen, wonach man auch die Stampf- und Quetſch— Helmühlen unterfcheidet. 1) Stampf-Delmühlen zerdrücken den Oelſaamen durch Stempel (Stampfen), welche von einer Daumwelle ($. 273. 9. 4. d.), deren Umdrehung durch Pferde, Waſſer, Wind oder Dampf bewirft wird, gehoben und wieder fal- len gelaffen werden, Die Saamen liegen in einzelnen, den Stem- peln entfprechenden, Löchern CÖrubenlöchern), welche in einen Eichenflog oder - Stamm (Grubenſtock) eingehanen find, und ‘eben fo vier fein müfen, ald Stempel vorhanden find, wenn es eine bolländifche Stampfmühle geben foll, während eine folche, worin in jedes Grubenloch zwei Stempel fallen, eine deutfche ge nannt wird. Leztere Art ift vorzuziehen und man nennt fie nach der Anzahl der Stempelpaare ein-, zwei- und mehrpaarig, dagegen aber ein-, zwei⸗- big vierhübig, wenn die Welle einen bis vier Daumen hat. 2) Quetſchmühlen gibt es von verfchie- dener Art, nämlich Kegel-, Walz-, Läufer- und Roll- 339 guerfhmühlen. Bei den Kegelmühlen Tiegen die Saamen auf einem großen runden Bodenfteine offen da. Durch die Mitte derfelben geht fenfrecht ein großer Wellbaum, der entweder durch Pferde als ein Göpel, durch Waller, Wind oder Dampf unter Bermittelung verfchiedener Mechanismen umgetricben wird, Durch den Wellbaum ift ein dünnerer wagrechter Baum geſteckt und bil- det am demfelben zwei Arme, an welchen zwei Fonifche Laufſteine eingefeilt find, die mit dem Wellbaume einen Kreis auf dem Bodeniteine befchreiben und fo das Geſäme zerguetfchen. Bei der Walzmühle liegen aber zwei große fleinerne Walzen neben ein- ander auf einer Fläche und find fo dicht an einander geleat, daß fie die zwifchen fie hineingefchütteten Saamen zerquetſchen und auf der entgegengefekten Seite wieder berausbringen, da fie gegen einander gewälzt werden. Auch die Bewegung diefer Walzen kann auf verfchiedene Arten bewerkitelligt werden 2). ‚Bei den Läufer mühlen.gefchieht das Quetfchen durch einen Läufer (9. 294), der gerade fo wie bei den Getreidemühlen auf einem Mühleiſen herum geht, und ebenſo mie bei den Sraupenmühlen ($. 294. Note 5.) feinen Bodenftein unter fih bat: Man kann fich eine Borfiellung vom Läufer machen, wenn man fich einen Mühlftein denft, der nach den beiden. Enden feiner Are, in deren Mittel- punkte fein weiteſter Durchmeffer it, gleiche abgekürzte Kegel ge- bildet habe, von denen der untere bis auf die Hälfte oder ein Drittiheil abgefchnitten worden fei, fo daß die Tiefe des unteren Kegels nur halb oder ein Dritttheil fo. groß, als die Höhe des obern, oder deſſen unterfter Durchmeſſer noch einmal. oder noch zweimal fo groß als der oberſte if. Denft man fich nun noch an- ftatt eines Bodenfleines einen eifernen, an feiner inneren Wand geſtreiften, ringförmigen Lauf, innerhalb deſſen fih der untere Kegel des Steines fo herum bewegt, daß die Körner zerquetſcht werden, welche man in die Fleine Spalte zwifchen dem Läufer und Laufe hineingefchüittet hat, fo hat man auch eine Vorftellung von. der Operation. Unterhalb des Läufers ift noch ein hölzerner Kaften zur Aufnahme der durchfallenden Gefämtheitchen angebracht 3). Die Rollmühle, nicht von befonderer Bedeutung, bat das. Eigen- thümliche, daß die Zerguetfchung der Saamen durch einen Laufftein am horizontalen Arme eines lothrechten Wellbaumes gefchieht, in- dem, jener in einem. gefrümmten Holggerinne oder = Kanale hin und ber gebt. Die auf die eine oder andere diefer Methoden zerdriid- ten Delfrüchte werden nun, um aus ihnen das feinfte oder Fungfern- Del zu gewinnen, im Falten Zuflande unter Stampfen oder Häm— mer gebracht und nicht vollgewaltig ansgepreft, da nur das im 3% ihnen frei ftehende Del dadurch gewonnen werden fol. Sonft und wenn dies gefchehen ift, wird die Quetſchmaſſe auf einer Kupfer- platte erwärmt ), und dann vollends ausgepreft. Das Lestere gefchieht entweder durch eine-Schraubenpreffe oder durch eine Keilpreffe. Bei der Erfteren 5) ift dad Wefentliche, daß die Preßkraft von einer Schraube kommt, welche fenfrecht abwärts geht. Bei der Anderen 9 wird die Breßfraft durch eingetricbene Keile auf die Quetſchmaſſe geleitet. Diefe aber Liegt in einem langen und Dicen eichenen Stamme (Bref- oder Dellade), welche horizontal auf. Tragbäumen liegt, und eine oder mehrere. Deffnungen (Kammern) hat, in die man die Quetſchmaſſe, mit Haartuch umwickelt, auf verfchiedene Weiſe ) einfest. Die Kam mern find auf. dem Boden mit Rinnen und Kanälchen verfehen, um das ausgepreßte Del hinwegzuleiten, worauf daffelbe außerhalb in Gefäßen aufgefangen wird. R 1) Zur Literatur: ARozier, Observations sur la physique. VIII, 417 (Paris 1776), wo die Dlivens» oder Baumölmühlen, — und X. 417 (Paris 1777), wo die Hofländifhen Oelmühlen beicdwieben find. v. Cancrin praftiihe Abhandlung von dem Baue der Helmühlen. Frankfurt und Leivsig 1799. Langsdorf Erläm terungen. J. ©. 191. Deffelben Syſtem der Mafchinenfunde- II. $. 292. Poppe Handbuh der Technologie. I. S. 89. v. Keeß Darftellung. TI. 359. Hermbſtädt Technologie. II. $. 486. Jacobſon Tehnolog. Wörterb. ITI. 165. v. Keyferling in Hermbſtädts Bülletin des Neueften und Wiſſenswürdigſten. XIV. Heft 4. Albrecht, die vortheilhartefte Gewinnung des Deld. Quedlinburg. Sontenelle, Handbuch der Helbereitung und Reinigung. Ueberf. von Haumann. Simenau 1828. Matthiä, VBerchreibung und Abbildung der neueften Erfindungen in Betreff der Delfabrifation. Duedlinburg 1828. Karmarſch Mechanik in ihrer Anwendung auf Gewerbe. II. 349. 351. \ 2) v. Cancrin, welchem wir die drei lezten Duetfchmühlen verdanken, gibt 3. B. folgenden Mechanismus an, um die Walzen umsutreiben. Eine Welle wird durdy ein Waſſerrad herumgetrieben; am entgegenfesten Ende derfelben fteht ein Stirnrad, das durch einen über ihm liegenden Drilting, in den es greift, eine zweite Welle umtreibt, an der nicht blos die eine Walze in gerader Linie fteht und bewegt wird, fondern auch ein (Eleineres) Stirnrad (als das vorherige), welches einen unter ihm liegenden Zrilling bewegt, der an derienigen Welle ſitzt, RR die, zweite Walze bewegt. Beide Walzen müffen fo gegeneinander gehen. 3) Langsdorf hat am diefer Einrichtung Verbefferungen angebracht, unter andern auch eine Vorrichtung zum GSchälen der Saamen. Deffen Erläw terungen. I. ©. 219. 4) LZangsdorf räth an, die Erwärmung mit Dampf zu — und gibt daher einen Dfen mit Afchen » und Seuerheerd an, in welchen ein Eupferner Dampf Feffel gehängt oder eingefegt wird, und umgibt die Dfenmauer nach einem Eleineren rings um denfelben gehenden Luitraume mit einer zweiten (einer Art von Mantel), in welche, über. den Keffel, die. Kupferplatte eingefegt wird. Zugleich verfieht er diefe mit einem Röhrchen zum Speiſen des Keſſels, das durch ein Klappenventil geſchloſſen ift, welches durch den Druck ded Dampfed binweggedrückt wird, fobald feine Spannung zu groß if. 5) Ein Trilling, von einer Handfurbel an feiner Welle bewegt, greift in ein Kammrad ein, das An einem vorne fiehenden Wellbaume fist und alfo diefen bewegt, damit der am feinen oberen Ende angebrachte Trilling dad Gtirnrad eined zweiten Wellbaumes bewege, um den eine Kette geichlungen iſt, welche Horizontal hinüber. 391 geht, und fich um. ein Rad lest, deren ſenkrechte Welle nach oben in eine Schrau⸗ kenfpindel endet, die in»einer Schraubenmutter hängt. Unter dieier Spindel liest die Preßlade, in deren Aushöhlung dad Gefäme, in ein Haartuch eingefchlagen, gelegt und mir einer Metallplatte zugedeckt wird. Auf die Metafiplatte kommen nod hölzerne Pfannen zu liegen, auf welche die herabgehende Spindel wirft, fobald die Handfurbel gedreht wird. — Diefe Prefie ii von Francesco de Grandi. ©; Langsdorf Erläuterungen. I. ©. 233. 6) Es wird ein viereckiges Holzſtück mit einer cylindriſchen Oeffnung (die Form) in die Kammer der Preßlade gefchoben, in diefe eylindriiche Deffnung ein metallener auf Wänden und Boden durchlöcherter Napf gelegt, in die Deffnung des Navpfes die Duetfchmaffe eingelegt, und oben darauf der Kern aefest, d. h. ein viereckiges Holz, das auf der einen Seite einen cylinderförmigen Borfprung hat, der gerade (gleichfam ald Stöpfel) in. die Oeffnung der -Sorm paßt» und, wenn ein Druck auf ihn geſchleht, die Quetſchmaſſe preßt. Diefer Druck gefchieht, indem man in den noch Ieeven Theil der Tänglichen Kammer zwei Keile einfchlägt, welde in ihrer Mitte ein anderes Holzſtück (das Kreuß) haben. Der keine Keil Heißt Rück- oder Löſekeil, weil er zurückgefchlagen wird, wenn dad Preſſen beendiat iſt; der andere aber Steck; oder Preßkeil, weil auf ihn der Preßſchlag mit dem Hammer geſchieht. Um den Schlag. zu machen, hat man folgenden einfachen Mechanismus. Eine Daumwelle drückt mit ihrem Daumen eine vertifale Stange abwärts, welche mit einer Fleinen höher liegenden Walze durch einen im Winkel abftehenden Arm fo verbunden ift, daf fie durch ihre Herabgehen diefe Walze bis zu einem gewifien Grade umdreht. An dent entgegengejesten Ende diefer Walze ift abet eine ſenkrechte Stange mit einem Sclägel angebracht, welche, fo wie ſich jene dreht, eine mehr horizontale Stellung einnimmt, und mit dem Sclägel auf den Preßkeil zurückfällt, ſobald der Daumen an der Daummwelle über den Schuh der erftien Stange hinabgegleitet ift. 7) Statt der Form und ded Kerned hat man auch Metaliplatten, und dieſe find namentlich auch angewendet, wenn die Keile nicht horisontal (wie in Note 6), fondern vertifal durch ein Rammelwerk eingefchlagen werden, dad aus bloßen Stampfen befteht. Uebrigens bringt man die Quetfchmaffe auch in Säcke und Leder. — Berfchiedene neuere Berbefferungen der Delmüblen, welche bei Sarmarfdr der nur bis a. 1825 veicht, nicht befghrieben find, finden fih bei Dingler yolytechn. Journal. XXVIH. 2305 XXXIII. 64 (von W. Benede); XAX. 178 (von Alban); XXX. 177 (von Cazalis und Eordier); XXXII. 86 (von Köch- lin); XLH. 110 (von Maudsley); XLIII. 52 (von Blundell); im neuen baieriihen Kunſt- und Gewerbeblatte. Jahrg. 1824. ©. 73 (von Arndt), Sahrs. 1823.68. 476 (von Bienbar), Jahre. 1829. ©. 440 (von Marr): in L’Industrie Journal. Vol. V. pag. 193 (von Dubrunfaut); Hermbfiädt Bülletrin. XIV. 102 (Wuttich’3 VBefchreibung der in Bucharien zu Gamarfant gebräuchlichen Delpreffe )- % $, 296, 2) Die Sheer⸗, Pech⸗ und Kienruffchwelerei 1). 1) Unter Theer verſteht man eine dickflüffige harzige brenz- liche Delmaffe, welche durch das Ausröften des Holzes, befonders des Nadelholzes, und namentlich der Wurzeln des Lezteren gewon- nen wird 2), Diefe Operation beißt Theerfchwelen, und gefchieht , abgeſehen von der in Schweden und Rußland üblichen Merhode, in Gruben zu fchwelen, am beften im einem befonderen Theerofen. Derſelbe it walzenförmig aus Steinen gebaut, hat oben eine gewölbte Kappe mit Luftlöchern und iſt mit einer Bormaner Ceinem Mantel) umgeben, welche ein Baar Schür - 392 und Zuglöcher hat. Er hat zwei Löcher, nämlich dad Setzloch, dicht über dem Mantel, aber unter der Kappe, wodurch von oben, — und dad Kohlenloch, am Fuße des Ofens, wodurch von unten das Holz eingelegt wird, weßhalb auch der Mantel daſelbſt eine Oeffnung hat. Nach der Füllung des Ofens mit den Holzſtücken dem Stubbenholze) werden alle Oeffnungen deſſelben ver- fchlofen und das Feuer unter dem Mantel entzündet. Die flüfigen Producte Fommen unten heraus in einem in die Erde gegrabenen und mit einer Hütte überbauten, oder mit einer Borwand (Bruf- wand) verfehenen Behälter — und zwar zuerft die Holzſäure (Sauerwafler, TIheergalle, Schweiß), d. b. eine brenzlich-ülige Efjigfäure, und dann erft der mehr oder weniger dicke, verfchieden dunkle Wagen-, Rad- und Schiffstheer, Die zurückbleiben⸗ den glänzenden Kohlen (Pechgriefen) können zu Kienruß benutzt werden, 2) Die feſten harzigen Theile, welche befonders im feineren Theere mit dem Dele umtermifcht find, heißt’ man Pech oder Harz, und man umnterfcheidet nach den abnehmenden. Öraden der Feinheit und Reinheit das weiße oder burgumdifche Harz, das Geigenharz (Kolophonium), das gemeine Harz (Pichpech) und das gemeine Beh (Schiffspeh). Nimmt man das von den Nadelholzbäumen gewonnene Harz (I, 237.) zum Schmelzen in einen Kupferfeffel und gieft es, gefchmolzen, durch Werg, ſo ver- härtet ein reines gelbes Harz oder Pech. Behandelt man jene Flüfigkeit aber mit etwas Waſſer oder Efig zufammen, fo wird daraus Das weiße Harz. Schmilzt man diefes noch einmal, bis alles Waſſer verfchwunden und die Maſſe durchfcheinend ift, dann bat man das Kolophonium, Das gemeine Pech wird aber aus dem Theere bereitet, indem man ihn in Fupfernen oder eifernen Deftillirblafen mit Waſſer deftillirt, damit das ärherifche Del (Kien-, Krummbolz- oder Templinöl) in die Vorlage entweicht und das Harz in der Blaſe refidirt, welches man in einem Keſſel ſchmilzt und fieden läßt, bis alles Waſſer verdünfter it, und ald- dann in die befannten Bechfäffer gießt, und ald Pichpech verfauft, wenn es aus gelbem und braunem Theere verfertigt ift, aber als Schifföpech abfest, wenn ed aus allen Theerarten zufammen be- reitet wurde, 3) Bei der Verbrennung von Kienöl, Harz und Nadelbok | verdichtet fich der entweichende Rauch in der Kälte zu dem ſoge⸗ nannten Kienruße. Man fängt denſelben daher in einem langen Ze ED m nnd Öl 4 a un em End um um liegenden Rauchfange auf, der in eine Tuftdichte Bretterfammer führt, an deren Dede ein mit einem Fegelförmigen Siebe verfebenes Loch ‚ 393 angebracht if. Daß der Luftzug dabei abgehalten werden muß, bedarf kaum einer Erinnerung, weil das Verbrennen allmälig ge ‚fchehen, und der Rauch nicht zu Niche verbrennen fol. Der feinſte Coder Pfund-) Ruf ſetzt fih im Siebe an 9). 4) Beckmann Technologie. S. 451. Hermbſtädt Technologie. II. $. 767. Krünik Dekonom. Encyclopädie. Bd. CVII. Art. Veh. Hundeshagen En clopädie der Forſtwiſſenſchaft. J. F. 456 — 462. und die anderen forftwifienichaftlichen Schriften. Meyer Sorfidirectionsiehre. 5 303. Wiefenhavern, Ueber das Theerihwelen oder Pechbrennen. Breslau 1793. Dichaeus Berchreibung, welcher Geſtalt Theer⸗ und Kohlendfen einzurichten find. Ans dem Schwedirchen. Liineburg 1780. ‚Beserifning om Tilwerknings Sätten of Harts Terpentin, Terpentin - Olja och Kimröck. Stockholm 1774. Du Hamel, Bon Bäumen, Stauden, Sträu— dern. 11. 111. Schreber, Gammlung verfchiedener in die Kameralwifienfchaft einichlagender Abhandlungen. IV. Thl. 760 (v. Fund, Berchreibung von Theer s und Kohlendren). Leipziger Sammlungen. IX. 178 (vom Theerfieden). Riem, Auderlefene Sammlung öfonom. Schriften. 1I. Jahrg. 2te Kief. S. 30 (Ueber das Auffangen des Sauerwaſſers, von Karften). Bulletin de la Societe d’Encourage- ment. Année XXVII Jul. 1828. p. 187. (Fleury, Proc&des d’extraction de la terebenthin des matieres resineces qui la contiennent). Abhandlung der königl. ſchwed. Akademie der Wiffenichaften. XVI. und Schreber a. a. D. (Kienrußbrems nen, von v. Funck). Dingler volytehn. Kournal, XVI. 244 (verbefierte Bereis tung des Peches und Theeres von Hancoch). 2) Belonders eignet fih die Kiefer, Weiftanne und die Krummholzfichte (Pi- nus Pumilio) dazu. © $. 243. oben. Auch aus Birfen. bereitet man Birkendi. ©. Hermbſtädt Archiv der Agrieulturchemie. VIL Bd. 3) Auch aus Steinfohlen macht man in Sranfreich, England und HOberfchlefien einen Ruß, der den Kienruß erſetzt. S. Hermbitädt Bülletin des Neueften u. f. w. XV. 367. Neuenhahn, Weber ein neues. Product, das ſtatt ded Kienruffes dienen kann. Erfurt 1795. II. Berarbeitung des Holzes. $. 297, 1) Das Schneide» oder Sägemühlwefen. Das Holz bedarf, wenn es zu Banlichkeiten verwendet werden fol, noch vielfältiger Zurichtung in verfchiedenen Formen, ald Dielen (Blanfen), Bretter (Halbdielen), Latten, Schwellen, Rah—⸗ men, Riegel u. f. w. Man fchneider fie aus den Baumſtämmen (Sägeblöden), welche man deßhalb frifch auf die Sägemühle 1) bringt, weil fie beffer zu fchneiden find, und frifch gefchnittene, aber im Schatten allmälig getrocknete Dielen nicht fo Teicht riſſig werden, mie andere. Das Sägen gefchieht durch eine, in der Regel von Wafler bewegte, Maſchine. Es wird eine. große Welle von einem Wafferrade herumgetrieben, und bewegt vermittelt eines an ihr firenden Stirnrades neben fich eine kleine Welle, indem es in deren Trilling eingreift. Diefe Heine Welle trägt am vorderen Ende eine Kurbel 2), mit welcher eine fenfrechte Stange (der Lenker) verbunden ift, welcher alfo mit ihrem Walzen auf und 39 abgeht. An diefem Lenker oben iſt ein viereckiger Rahmen (das Sägegatter) befeftigt, in welchem die große Säge eingefpannt iſt und alfo mir ihm durch den Lenker auf- und abwärts bewegt wird, Diefer fenfrechten Bewegung des Sägegatterd 4) muß nun der Sägeblock horizontal entgegenfommen. Darum fit auf dem oberſten Queerbalken (Riegel) des Gatters ein durchlochtes Eifen oder Brett, im Das eine mäßig fchief aufftehende Stange geſteckt iſt, ſo daß fie mit feiner Tothrechten Bewegung unter einem Winkel horizontal hin“ und hergefchoben wird, folglich eine am anderen Ende mit ihr verknüpfte Feine Welle rotirend hinüber und herüber- bewegt, An diefer Welle ift ein Arm, in einem ſtumpfen Winkel gegen jene Stange abwärts, befeftigt, in deſſen Baden eine andere längere Stange feitgebolzt. ift, welche die Beſtimmung bat, ein fchief gezacktes Gtirnrad (dad Sperrrad) von Eifen, mit ihrem eifernen Anſatze (Geisfuße) durch die Stöße, nach der entgegen. gefegten Seite umzudreben, welche durch die Bewegung der kleinen Welle vermirteift des Armes hervorgebracht werden ?), Das Spert- rad fist an einer kurzen Welle, welche einen Trilling hat, der das Stirnrad einer tiefer liegenden großen Welle, folglich auch dieſe umdrebt, Diefe große leztere Welle hat zwei Trillinge und liegt vor dem Ende zweier durch das ganze Mühlhaus hinlaufenden Balken CStraßenbäume) dergeftalt queer herüber, daß Dicht innerhalb eines jeden Balfens Einer der Trillinge ſich wälzt. Auf jedem diefer Trilfinge aber Tiegt ein verzahnter Balfen (Zahn— baum) nach der Länge des zu ihm gehörenden Gtraßenbaumes. Dreht fich die Welle mit ihren Trillingen, fo fchiebt fie die Zahn— bäume horizontal zmifchen den Straßenbäumen bin. Auf den Straßenbäumen der Länge nach Tiegend, und auf Rollen gehend, find ebenfo zwei Balken durch Eifenbänder feft mit den Zahnbäu- men parallel neben einander verbunden und werden folglich mit diefen ‚durch die Trillinge auf ihren Rollen, welche auf den Straßenbäunmen in Rinnen (Nuthen) geben, hingefchoben. Ver— bindet man nun diefe gezahnten und gerollten Längenbäume nahe an:ihrem Ende noch durch Queerbalken, fo hat man eine Vorſtel⸗ Yung vom fogenannten Blocdmwagen, auf welchen der Sägeblock liegend durch die vorher befchriebene Einrichtung: zum Schieben (Schiebzeug) dem Sägegatter entgegengefchoben wird. Auf den Wagen werden parallel mit den. Dueerbalten zwei! Lagerhölzer Schemmel) gelegt und dieſe tragen den durch Klammern befe figten Sägeklotz. Der Eine davon ift unverrückbar (Ruhr: fhemmel), der andere (Richtſchemmel) Dagegen beweglich und geht in Nuthen, "weiche die Wagenbalfen haben. Iſt der Block — 395 der Länge nach durchgeſägt, ſo muß die Maſchine ſtille ſtehen, und dies wird bewirkt, wenn man, bei der Waſſermühle, das Waſſer vor dem Rade durch eine Schließe abſchließen kann. Dieſe Schließe hängt an der einen Seite eines, in der Mitte unter⸗ ſtützten, Wagebalfend, deſſen andered Ende mittelſt eines Geiles und Bolzens in einer Säule des Sägegatters fo abwärts gehalten wird, daß die Schleuße offen if. Der Sägeblod aber ftößt mit einem an feinem Ende eingefchlagenen Zapfen den Bolzen hinaus A and die Schließe füllt. Iſt das Werk im Stillſtande, fo braucht ein Knabe blos vermittelſt einer Kurbel die kleine Sperrradöwelle rückwärts zu drehen, dann läuft der leere Wagen zurück 9). 4) Zur Siteratim: Langsdorf Erläuterungen. J. 126. Deffelben Syſtem der Maſchinenkunde. II. $. 333. Krünitz Oekonom. Encyclopädie. VI. u. CXXX. Beckmann Hefonomifhe Bibliothek. XIII. Meyer Sorfidireftionslehre. $. 269. Stahl Sorfimagazin. IX. Karmarcſch Mechanik in ihrer Anwendung auf Ge werbe. I. $. 92. 101. 102. 118. II $. 108, bei welchem die verfchiedenften Con—⸗ fruftionen befchrieben find, bis a. 1825. 2) Will man mehrere Sägen zugleich in Gang feßen, fo braucht man der Kurbel nur mehrere Windungen zu geben und jeder Windung einen Lenfer nebſt Eägegatter anzupaſſen. 3) Außer den zwei Dueerbalten des Gatterd, welche unbeweslih find und Riegel heißen, Liest in der Mitte noch ein dritter beweglicher. In tiefem und im unterften unbeweglichen Riegel ift die Säge mit ihren beiden Enden eingesogen; der bewegliche aber Tiegt näher am oberften unbeweglichen Kiegel und wird mit dieſem durch zwei Schraubenfpindeln, in welche oben über dem Lesteren zwei - Schraubenmuttern einyafen, verbunden, fo daß durch ein Anziehen dev Schrauben die Säge ftärfer aefpannt werden fan. Das Gägenatter. felbft- geht aber in den ſenkrechten Salzen zweier fenfrechten Bäume (der Satterfäulen) auf und ab, und wird durch hölzerne Evannflammern vor dem Herausfalten gefichert, weiche, auf der Außenfeite der Säulen eingeftekt, mit ihrem einfeitig queer gehenden > Kopfe über die Gatterrahmen hinveichen. 4) Hat man eine Girenlarfäge, fo geht da8 Sägen ohne Unterlaß fort, wäh; vend bei der anderen der Schnitt eigentlich nur, beim Hinabgehen 'gerhieht. Man f. - Dinaler volnlechn. Sournal. XX 33 (Säge der Gebrüder Bauwens). XII. 43 (die Säge von Galloway), ebenſo Ehriftian Traite de mechanique. III. 360 (Brunel’s Sägemühle). 5) Dad Sverrrad braucht nicht ganz von Eifen, fondern fann eine hölzerne Scheibe fein, die blos mit einem’ gezahnten eifernen Ringe verſehen tft. Damit es aber, wenn es vom Geiffuße vorgefioßen ift, nicht wieder zurücklaufe, während er zurückgeht, fo find an der Seite zwei Eifen (Sperr⸗ oder Klinfeifen) ange ! bracht, welche Ach um ein Gewerbe drehen, und in die Zacken des Nades greifen, fobald es der Geißfuß verlaffen hat. 6) Verbeſſerte Sägemühlen find angegeben bei Dingler volytechn. Journal. ÄX. 155 (von Shuttleworth, eine Handfägemühle); XXIL 468 (von Calla); AXVI. 458 (eine andere); XXVIII. 34 (von Niceville); XLIT. 340 (ein acentriſches Rad für Sägemühlen, von Bertin) und XLIV. 316 (franzöfifche Sägemühlen). 8§. 298. 2) Die Kohlenbtennerei !) und Gewinnung der Holzeffigfäure. Zur Verkohlung im Großen find, mit Ausnahme des Reiſigs, alle Gattungen von Holz tauglich. Zu dieſem Zwecke wird das Holz fortirt, in Tange Stüde verfägt und gefpalten. Die Ver- Eohlung gefchieht auf folgende verfchiedene Methoden: a) In fiebenden Meilern. Dabei wird das Holz in halbfugelförmige Haufen Meiler) aufrecht und dicht zufammengeftellt und hernach mit einer den Luftzug hbemmenden Dede von Laub und Erde über- ſchüttet. Hierauf zündet man den Meiler von innen an und unter⸗ hält das Feuer ſo, daß die Theile des Holzes, welche verdampfen ſollen, ſich nicht entflammen, ſondern kraft der Hitze im Meiler als Dämpfe durch die Dede entweichen 2). b) In liegenden Meilern. Dieſe Methode iſt von der Erſten blos dadurch ver- ſchieden, daß hier die Holzſtücke wagerecht zu Meilern aufgeſchichtet werden 3). ce) In Oefen oder Retorten. Zu dieſem Behufe baut man Gewölbe, von 6000 — 10000 Kubikfußen inneren Rau⸗ mes, aus gebrannten Steinen. Hier hinein ſetzt man das Holz auf, und verſtopft alle Zuglöcher. Das Anzünden geſchieht durch Heitzkanäle, dergeſtalt, daß das Holz ebenfalls nur verdampft. Die dabei ſich entwickelnden Dämpfe werden durch Eiſenkanäle zur Ab- fühlung unter der Erde fortgeleitet, damit fie fih als Waffer, Holzſäure und Theer niederfchlagen, und in der Gewinnung diefer Produste Liegt ein Hauptvortheit diefer Verkohlungsmethode 4). d) In Gruben Man gräbt in trodene Erde offene Gruben, wirft Reifigbiindeln darein, zündet fie an, und wirft, wenn das darin Liegende zu flammen beginnen’ will, unter ftarfem Aufdrücken immer wieder neue Lagen darauf, bis die Grube ganz ausgefüllt ift, So verhütet man das Verbrennen, es entſteht blos ein flarker Dampf, bei deffen allmäligem Ausbleiben die Grube mit Erde be- deckt wird, um die Kohlen auszulöfchen. Diefe Methode ift nur wenig und blos bei Neifig anwendbar, das ohnedies Feine gute Kohlen gibt. | 41) Zur Literatur: Hermbfädt Technologie. II. $. 760. Su Hamel de Monceau, die Kunſt des Kohlenbrennens. Berlin 1762. Späth, Anweiſung über das Verkohlen des Holzes. Nürnberg 1800. Scopoli Kunſt des Kohlenbren⸗ nens. Bern 1800. Beſchreibung der ital. Kohlungsmethode. Wien 1813. Afsuher, Anleitung zur zweckmäßigen Verkohlung des Holzes im ftehenden und liegenden Meilern. Aus dem Schwedifchen überfeßt von Blumhof. Gießen 1820. v. Berg Anleitung zur DVerfohlung des Holzed. Darmftadt 1830. Krünitz Oekonomiſche Encyclopädie. XLII. u. LXXVIII 85. Stahl Sorfimagazin. Bd. IV. Hartig Forſtarchiv. Jahrg. 1818. Heft 1. Moſer Sorftarchiv. Il. u. VII. 85. Außerdem die Hand» und Lehrbücher der Sorftwirthichaft. Hundeshagen Encyelopädie der Sorftwifenfchaft. I. 510. v. M. Handbuch für Sörfter. Berlin 1805. v. Werned ‚Gemeinnügige Entdecfungen und Beobachtungen ꝛc. Karlsruhe 18141. II Bände. (Ir Band.) Abhandlungen der fchwed. Akademie der Wiſſenſchaften. XX. 195 (von v. Palmfierna) Freytag, Bon der vortheilhafteften Berfohlung des Holzes in Meilern. HDuedlinburg 1831. j 2) Man wählt eine von ſtarkem Luftzuge geſchützte Kohlungfiätte auf trockenen Grunde. Am liebſten nimmt man jedesmal wieder die alten Stätten Die beiie 397 Verkohlungszeit ift vom Juni bis zum Geptember einichließlih, und man fällt das Holz dazu vor dem Laubausbruhe. Ein Meiler hat gewöhnlich für mäßig trocfenes Holz 1800 — 2400, und für feifches 1200 — 1500 Kubikfufe Raum. Die Feuers leitung geſchieht durch Verftärfung umd Verminderung der Meilerdecke, und alfo . umgekehrt des Ruftzuges, und durch Einftofen von Löchern, was den Zwerf hat, dad Feuer an einzelne Stellen zu leiten. In Meilern der eriteren Art verbrennen fo in 24— 38 Stunden 100 Aubiffuße Hol. Man gewinnt je nach der NVerfchies denheit des Holzes von 100 Pd. Holz 12— 21 Prd. Kohle, und von 100 Pd, ganz trockenem Holze, das keine Zwifchenräume hat, 25— 32 Pd. trockene Kohle ohne Zwifchenräune. Die Güte der Kohle hängt unter Borausfegung der gleichen Güte der gebrauchten Hölzer von ihrer Dichtigkeit und Neichhaltigfeit an Brennftoff ab, und diefe richten fih nadı der geringen Menge atmosphärifcher Luft, welche bei der Verkohlung Zutritt hat. 3) Diefe Methode hat fih Hauptiüchlih in Schweden und Schlefien als vor theilhaft gezeigt. 4) Ein jolcher Ofen ift Hefchrieben von v. Schwarz bei Prechtl Sahrbücer. VII 167. Man f. über dieſe Methode indberondere aber auch noch Pfeil Krit., Blätter. V. 1. Hermbſtädt Bülletin des Neueſten. VII. 165. Bair. Kunft s und Gewerbsblatt. VIr Jahrg. 1820 (von Henkel). Verband. ded Vereins zur Beförderung ded Gewerböfleifes in Preußen. VIr Jahrg. 1827 (von Anckasvaad und Af: uhr). Dingler volytechn. Sournal. VII. 264 (von de la Chabeaussiere). Auch folk fihb darüber Schägenswerthed bei Behlen Neue Zeitichrift für Baiern Bd. VI. (Jahrg. 1828.) Heft 2. u. 3. finden. Hat fich ber Theer von der Efliafäure abgefondert, fo nimmt man diere forgfältig ab und filtrirt fie durch Holzfohlenvulver, bringt fie dann in eine Deftiltirblafe mit zinnernem Helme und Kühlvohre und des ſtillirt fie. Das Ergebniß ift eine heiiweingelbe wenig riechende Flüſſigkeit, aber noch nicht die reine Eſſigſäure, welde man erft erhält, wenn man jene mit 9% löſchtem Kalfe (Kalkmilch) neutralifirt. Es entſteht efigfaurer Kalf, den man jerfeßt, wenn man eine Auflöfung von Glauberfalz (ichwefelfaurem Natron) dazu bringt, wodurch ſich fchwefeliaurer Kalf (Gips) bildet und niederfällt, aber eſſig— - faured Natron aufgelöst in der Stüfigfeit bleibt. Man dampft diere Slüfigfeit big zum Vertrocknen ab, und bringt den trocenen Salzrückſtand in einem Eiſenkeſſel gelinde zum Schmelzen, wobei fih brenzliche Dämpfe entwickeln. Bemerft man diefe nicht mehr, fo läßt man den Rückſtand erfalten, Iöst ihn in Waſſer auf und hat fo das reine efigfaure Natron, zu welhem man blos Schwefelſäure zu feßen und dann das Gemifche zu defilliren hat, um in der Vorlage die reine Effigfäure, als Rückftand aber wieder fchwerelfaures Natron (Blauberfalz) zu befommen. S. Hermbftädt Technologie. IT. $. 766. und das Dictionnaire technologique. I. 61. 2eng, Darftellung der verfchiedenen in Deutichland, Frankreich und England ges bräuchlichen Methoden der Gewinnung des Holzeſſigs. Ilmenau 1829. IV. Verarbeitung des Zuckerſtoffes. $. 299, 1) Die Bierbrauerei. Das Bier ift eine Aüfige, in die Weingährung übergegan- gene, Ertraftion von Gerſte, Weisen: Hafer oder Mais. Das Getreidekorn beiteht aus Wafler, Eiweißſtoff, Zuderfiof, Schleim (Gummi), Kleber, Stärfmehl und Holsfafern. Durch die Brau— sperationen 1). fol die Verzuckerung des GStärfmehles einer Ge— treideart bewirkt, und der Zucker in eine Weingährung gebracht und zerfest werden. Inter ſämmtlichen Getreiden iſt die Gerſte zum Bierbrauen am tauglichſten, und inöbefondere diejenige, welche ‚398 auf fandigem magerenm Boden gewachfen und nicht durchnäßt if 2). Der Kleber ift entweder gefeimt oder nicht gefeimt, und nur der Erftere ift vermöge höherer Temperatur im Stande, im Keime des Pflänzchens das Stärkmehl in Zucker zu verwandeln. Pan will zuerft einen möglichſt reichen zucerhaltigen Extrakt Ceine Würze) bereiten, und weil der Zuder und Schleim in dem Getreide nur den kleineren Beftandtheil ausmacht, fo fucht man das Stärfmehl, welches den größten Beſtandtheil bilder, in Zucer zu verwandeln. Dies gefchteht durch das Malzen 3), durch welches man bezweckt, die Getreideförner zum Keimen zur bringen, Die gefeimten Körner beißt man alddann Malz; allein diefes ift noch nicht ganz fertig. Daſſelbe muß eines Theild noch getrocknet werden, um feine Keim⸗ kraft zu unterdrüden,. andern Theils aber ſoll dadurch, da das Stärfmehl etwa zur Hälfte blos in Zucker verwandelt ift, der Reſt auch noch fo viel möglich zur Verzuckerung gebracht werden, nicht blos indem unter einem höheren Grade von Temperatur der Kleber auf die noch feuchte Stärfe wirft, fondern auch indem das Stärk⸗ mehl durch das Röſten gummiartig wird, Das Trocknen gefchieht entweder an Luftigen Orten (Luftmalz) oder in eigenen Darr- fommern (Darrmalz), welche leztere Methode 4) aus Teicht ein- zufehenden Gründen vorgezogen wird, da das Darrmalz mehr Zucker und Schleim enthält. Die vorher fchon gebildet geweſenen Wurzeln fallen jet entweder von felbft ab, oder fie werden durch Treten und Schwingen entfernt, und das Malz wird durch Sieben von demfelben befreit... So meit bereitet iſt das Malz tauglich, um die Zucder- und Gummitheile aus ihm zu egtrahiren. Dies kann natürlicher Weife Leichter gefchehen, wenn das Malz geſchro— tem oder gequetfcht ift, und darum fommt es vor einer weiteren Behandlung auf eine gewöhnliche Schrotmühle, auf ein Quetſch— werk oder auf eine eigene Malzſchrotmühle ). Fest läßt man das Malzſchrot noch etwas an einem feuchten Orte der Luft ausgeſetzt Viegen, damit ſich daffelbe mit Feuchtigkeit aus der Atmosphäre fchwängere. Hierauf folgt die Auflöſung des Zucker- und Schleim- ſtoffes durch Behandeln des Malzes mit warmem Wafler, welcher Prozeh das Maifchen beißt ). Das Produkt diefes Auflbſungs— prozeffed ift eine dicke Flüfigkeit, welche man Würze nennt. Diefe bringt man in einen Keffel (den Braukeſſel) D und Focht fe einige Zeit, Während dieſes Kochend wird der Hopfen auch zugeſetzt und mitgefocht: Derfelbe ift wirkſam hauptfächlich durch fein eigenthümliches ätherifches Oel, feinem Bitteritof und Harz, aber auch dadurch, das er die Gährung der Maffe mäßigt und die fanre Gährung hindert 8). Die fo gefochte Flüſſigkeit muß jetzt 3% gereinigt und abgekühlt werden, umd dies gefchieht, indem man fie anf irgend eine Art aus dem Braukeſſel in einen Seiher (die Seiherbutte, den Hopfenkorb oder Hopfenfeiher), und durch diefen hindurch in einen großen flachen vffenen Behälter (das Kühlſchiff, den Kühlſtock) ſchafft ), wo fie bis zu 19 — 14° Reaum. abkühlt. Endlich fehlt nur noch die Einleitung der Gäh— rung. Zu diefem Behufe Fommt die Würze jet in den fogenannten Stellbottich, der von verfchiedener Größe fein kann, aber für die Gährung um fo beffer, je größer er iſt. Man verfest fie zu dieſem Behufe mit Hefe 19), und es zeigen fich dabei die gewöhn— lichen Erfcheinungen wie bei, der Weingährung. Die Nachgäh— rung wird bewirkt, wenn man das Bier fest in Flafchen oder Krüge einſperrt; fie findet. ſogar noch in verpichten Faͤſſern Statt, weßhalb man dieſe nicht feſt verſchließen darf. Nach vollendeter Gährung läßt man aber das Bier ab, und hebt es in Lagerfäflern einige Zeit auf. Es gibt verfchiedene Arten von Bier 11); aber ein Nebenproduft der Bierbranerei ift die Bierhefe, welche man an einem Fühlen Orte aufbewahrt, und, um fie zu erhalten, täg- lich mit frifchem Waſſer begießt, nachdem man das alte abge- laſſen hat. 4) Zur Literatur: Precht Encyclopädie. IL. 96. Poppe Handbuch. II. 362. Beckmann Anleitung zur Technologie. ©. 173. v. Keeß Darftellung. II. 315. Hermbſtädt Technologie. IL. 6. 529. Außer den befondern Älteren Werken dar über von Simon (Dresden 1771), Heum (Leipzig 1777), Rihardfon (aus dem Englifchen überfest von Erell. Berlin 17885), Waefer (Berlin 17793), . Jordan (Hannover 1799), find folgende: neuere Werke darüber beionders zu bemerken: Schaal, Beſchreibung der Bierbrauereie Münden 1814. Hermbftädt, Chemifhe Grundfäge der Kunft Bier zu brauen. Berlin 1826. 3te Aufl. TI Abthlan. Muns, dab Bierbrauen im allen feinen Zweigen. Neuſtadt a. d. Orla 1827. - Meyer. die bairiſche Bierbranereis: Auſpach 1830. Ilte Auflage 1832, Accum, Abhandl. über die Kunſt zu brauen. Hannover 1831. Kögel, Anweifung zum Bierbrauen. Aueblinburg 1831: ;ı Leuchs, Bollftändige Braufunde. Nürnberg 1831. Auch füher Hermbirädt folgende zwei englifche Werfe an: Om the Preparation, Perservation: and Restauration of. Malt-Liquors: London 1773, 4. Morrice, A Treatise ‚on Brewing .» a... London-portir, Brown-stout, Reading-beer, Amber, Hock, London - Ale, Souwy Grasi -Ale, Table -beer and Shipping -beer. London 1802. S. auch: Der: Porterbrauer oder Anweifung ꝛe. Berlin 1829. IIlte Auftage, . 2) Sie hat in 1000 Theilen Mehl 100 Theile Waſſer, 12,3 Theile Eiweißſtoff, 56 Theile Zucker, 50 Thle. Schleim, 37,° Thle. Kleber, 720 Thle. Stärkmehl, 2° Thle. phosphorſauren Kalk. Prechtl. IL. 97. 3) Daſſelbe zerfällt: in zwei Dverationen: a) Das —— in Waſſer im ſogenannten Quellbottiche von Holz; oder in einer ausgemauerten Erdgrube, ſo daß das Waſſer noch eine Spanne hoch darüber ſteht. Durch dag Umrühren kom⸗ men die leichten tauben Körner oben auf und werden mit einem Giebe abgerfchöpft. Man thut gut, das Waſſer jeden Tag durch frifches zu erfegen. Während diefes Vrozeſſes, welcher 2 Tage und darüber dauert, quilit die Mehlſubſtanz auf und wird sum Keimen gebradt. Daher darf das Einweihen auch nicht zu lange dauern, weil fonft die Keimkraft erfiickt oder weil zu viel Zucker auf die Keimung verwendet 400 wird. Spalten fih die Körner an den Gpisen leicht durch einen Druck mit den Singern, dann ift dad Duellmals gut. Hierauf läßt man die Mafie noch 6— 8 Stunden fiehen , und dann folgt die zweite Overation, nämlih b) dad Auffhüts ten der Körner auf die Malztenne in 1 — 1Yr Fuß hohe Haufen und das Liegens laſſen derfelben bi nach 24 Stunden, un fo eine gleichförmige Keimung zu vers anlaffen, wobei ſich die HOberflähe der Haufen abtrocknen, im Innern aber- eine Erwärmung Statt findet. Es zeigen fihb Würzelchen, und die Haufen werden, fobald fihb die Erwärmung und dad Schwiten zeigt, auseinander gesogen, um die zu weite Keimung zu verhindern, aber wieder zu halb fo hohen Haufen als die vorigen waren zufammengezogen. Man fchaufelt diefe täglich wieder einigemal um, und nacht fie wieder niederer, der Keimprozeß wird aber ald beendigt angefehen, wenn die Würzelhen ein wenig länger find als dad Korn felbit, und ſich die Körner dadurch aneinander hängen, und die Haufen werden zum lezten Male in 1 — 2 Zoll hohe Haufen geichaufelt. Nachdem fie getrocknet find, kommen fie auf die Darre. . 4 Die Darrkammer ift eine Stube, von 4 Mauern, auf welchen horisontat « die Darre, d. h. ein durchlöchertes Aupfer : oder Eifenbleh, oder ein Drahtſieb, liegt, auf. welches man die Körner 3— 4 Zolle hoch aufſchichtet, dann durch Heisung vermittelt eined Ofens allmälig bis 50° Reaum. und, darüber erbikt und Öfterd umwendet, bis ed eine gelbliche, gelbe oder braune Sarbe hat, worauf man dann das Feuer ausgehen und dad Malz abkühlen läft. Das Malzsdarren dauert 2 Tage. Jene Farben hängen vom Grade der Temveratur ab. Dörrt man aber das Malz an der Luft, fo wird ed auf den fogenannten Welfboden ausgebreitet und heißt auhb Welkmalz, wie überhaupt alle ſchwach nedörrte Mal; von einer blaffen Sarbe. Daffelbe wird in der Regel zu Weißbier genommen. Gute Mali hat einen fühen Gefchmac, einen angenehmen Geruh, wenn man es nicht Eaut, und ift fo vol weichen Mehled, daß man damit auf harten Gesenftänden fchreis ben Fann. 5) Eine folde Malzsfchrotmühle beſchreibt Precht! Encyelopädie. II. 148. S. audı Dinaler polytechn. Journal. XXIL. 330, Karmarſch Mechanik in ihrer Anwendung auf Gewerbe. II. 360. i 6) Man will durch das Maifchen den Zucer und Schleim auflöfen, und vom Reſte m Stärfmehl noch fo viel ald möglich verzucern, indem man dafelbe unter Beigießen von Heifem Waſſer mit Kleber vermifchen und ſo in Zucker verwandeln will, Dad Waſſer wird daher im Braukeſſel bis wenigſtens 50%, höchſtens 60° Reaum. erhist, dad Malz aber kommt vorher in den Maiſchbottich, d. h. ein unter dem Braufefiel ftehendes Gefäß mit zwei Boden, wovon der obere durchlöchert if. Nun läßt man von jenem heißen Waffer eine Duantität auf dad Malz laufen, und rüprt immer mit Krücken um. Nach einiger Zeit läßt man von dem indeſſen bi zu 75 9 erhisten Waſſer abermals etwa 3/4 der früheren Menge darauf und fest das Umrübren fort. If die Maſſe eine gleichförmige Stifigkeit geworden, dann läßt man fie bedeckt im Maiſchbottiche 1 — 1Y/s Stunden ruhen, und ziebt die gebildete Würze durch den Hahn, in eim noch tiefer fichended Gefäß (Unterftod) ab. Sie muß Har fein. Iſt fie es nicht, fo Fommt fie noch einmal in den Maiſch⸗ bortich. Diefe Operation wird mit derfelben Maiſche dreimal wiederholt. Man mißt den Gehalt der Würze durch eine Eyindel, welde man Gacharometer nennt. Gießt man über die bereit? ausgewürste Maiſche fpäter noch einmal Waſſer, fd gibt der Ertraft die Würze für dad fogenannte Nachbier (den Kovent). Eine verbefferte Vorrichtung zum Maifhen ſchlägt Predti (a. a. 2. TI. ©. 119). vor, fie dient zum Maifchen, indem man zugleich den Waferdampf dazu benutzt. Auch ift zur WVerfertigung der Würze fchon die Real'ſche Preſſe vorgeſchlagen worden. 7) Der Braukeſſel iſt von Kupfer, und liegt auf eifernen Stangen oder uns zweckmäßiger auf Mauerpfeilern, mit feinem Boden auf, Zur Benugung der von diefem Hauptkeſſel abgehenden Hitze iſt es fehr zweckdienlich, noch einen zweiten Eleineren Keffel anzubringen, der zugleich die Vrauoperationen ſehr beichleunigt. Mit Vortheil kann man die Kefel auch durch einen Deckel verſchließen, der im eine JM 401. ö Röhre zur Ableitung der Dänıpfe ausgeht. Diefe englifhe Einrichtung beſchreibt auch Prehtl a. a. 9. II 149 — 152. 5) Durch dad Kochen wird die Würze concentrivt. Der Hopfen enthält nach Wimmer 0,12 Hopfenöl, 2,26 Gerbftof, 7,69 Ertraftivnioff, 4,94 Harz, 7,09 Gummi und 72,94 Saferfiof. - Während des Kochens wird, nod die Verzuckerung eines Theile von dem Reſte an Stärfmehl bewirkt, und beronderd durch den Hopfenbeifag nicht blos veranlaßt, ‚daß der Eiweißftoff der. Würze in Flocken geronnen niederfällt, fondern auch, daß der. nicht verzuckerte Teste Net von ,Gtärk mehle fih mit dem Gerbitoffe des Hopfens verbindet und ſo fpäter beim Abfühlen des Bieres leichter ausgefchieden wird. Braunbier muß länger kochen ald Weifbier, und die Würze ift überhaupt genug gefocht, wenn fich die Eiweihflocken zeigen und niederichlagen. Der Hovfen kann 2 — 6. Stunden lang darin gekocht werden, und wird nachher noch zum Nachbiere gebraucht. Man weicht ihn vor feinem Eindringen entweder in heife Würze ein und gießt ihn dann ſammt diefer in die Würze, oder man macht auf hemifhem Wege aus ihm. einen Extrakt und gießt dieſen in den Braufefel, oder aber man fchüttet ihn ohne Vorbereitung auf die Oberfläche ver Würze, um ihn durch die Dämpfe zu erweichen und zu öffnen, und dritt ihn evft dann in die Würze. Für ftärferen engliichen Ale -und Porter vechnet man 1!/s Pfd. Hopfen auf 1 öfterreih. Meke Malz oder ungefähr eben fo viel auf 1 preuß. Scheffel. 9) Dad Gebräue fol darin nicht Höher als zwei Zolle ftehen, und hat eine Temperatur von 75 — 75° Neaum., welde allmälig bi auf 14 — 10 Rabnimmt. Sm Kühlſchiffe ſteht das Gebräue ganz ruhig, und es iſt erflärlih, daß die Luft nad ihrer jeweiligen Berchaffenheit darauf von großem Ginflufe if. Die Abkühlung erfordert 6 — 15 Stunden Zeit. Das Kühlfchiff Nkeht entweder im Sreien oder unter einem leichten Dache, welches, wenn, die Braueinrihtung recht vollfonnmen fein fol, bewestih fein muß. Wan kann die Abkühlung auch durch Fünftliche Erfälter (Refrigeratoren) befchlennigen, wenn man dad Gebräude vom Kühlſchiffe durch Röhren in ein. Gefäß leitet, das mit Faltem Waſſer umgeben ift, auf ähnliche Weiſe wie bei der Branntweindbrennerei. PBrehtla. a. D2. IN 127. vrgl. mit I. 29. u. III. 35. tleber verbefierte Kühlmethoden ſ. m. auch Dingler polytechn. Journal. XVI. 432 (Burdy’3 Anti» Evapprationd, Abfühler). XXIV. 39. und XXVIH. 279 (nad. Deurbrouca). Bairifches Kunſt- und Gewerböblatt. XVI Jahrg. (41828). Bd. II. ©. 171. Prechtl Jahrb. II. 256 (engl. Bierbrauerei). 410) Mit obiger geringeren Temperatur wird die Gährung am beften einges Teitet, wenn die Luft 10° hats Veränderungen in der Wärme der Atmosphäre machen das Bier leicht fauer. Daher muß hierbei große Sorgfalt angewendet wers dan, und im Winter muß die Würze jedenfalis 2—4 Grade wärmer fein als im Sommer. Pan vechner 1 Thl. Hefe auf 100. Thle, Würze, und die Gährung dauert 6 — 8 Tage. Es bildet. fih auf.der Oberfläche des Gebraues ein Schaum, und aus diefem die Dberhefe, welche man mit einem Giebe abnimmt, wenn die Gährung vollendet if. Das Bier wird dann fchnen abgezogen, damit der Bodenfag (Unterhefe) daſſelbe nicht herenbitter made. In den Fäſſern kommt die Nach— gährung, wobei die Oberhefe zum Spundenloche herausfließt, die Unterhefe ſich aber ſetzt. Hört jenes auf, dann wird das Faß verſpundet. — Bei der erſten Gährung finden auch die anderen Zuſätze Statt, zum Theile unſchädliche (Lakritzen⸗ ſaft, Süßholswurzel), zum Theile den Magen ftärfende (Kümmel, Anied,. Koris anther, Ingwer, Zitronenfchnalen u. dal.), zum Theile schädliche (Rosmarin, . Dvium, Cocoli indiei, Nießwurz, fpan. Pfeffer). Man hänar diefe Enbftanzen in den GStellbottih. — Ueber die Methode, das Bier zu klären ſ. m. XVI 434 (nah Difinfon); daſſelbe aufzubewahren XXXIX. 61 (nad Aitken); daſſelbe dor dem Sauerwerden zu ſchützen XLI. 257 (von Mallett). 11) Außer den Verfchiedenheiten und verſchiedenen Namen des Bieres nach der Socalität, welche festere zum Theile höchſt wunderliche, derbe und lächerliche Auds drücke des Voͤlkswitzes und von Hermbſtädt großentheild angeführt find, unters fcheidet man nah Materiale und Stärfe Teihtes, mittelftarfes, ſtarkes (Doppel:) Bier, von welchem lestern das englifche Ale das Närkite ift, — nach der Sarbe deffelben, die von jener des Malzes und von der Länge des Kochens herrührt, Weiß:, Gelb: und Braunbier; — und nah der Vollendung der Gährung März: und Lagerbier, oder Jungs und Altbier, Dict. technologique. III. 61. Baumſark Encyclopädie. 26 * $. 300, 2) Die Branntweinbrennerei 1), Der Branntmwein ift ein zum Genufe für Menfchen tangliches Gemische von Weingeift und Wafler I. Zur Bereitung deffelben find alle Stoffe tauglich, welche Zucker und Gummi, Stärkmehl und Kleber genug enthalten, um zur. Bereitung eines Ertrafts zu dienen, der durch die Weingährung Alcohol bilder, welcher mit Waſſer vermifcht ift, aber durch Destillation mit werfchiedener Menge Waffers verbunden, gewonnen werden kann. Pan kann zu Branntwein aus der Klaſſe der zuckerhaltigen Pflanzentheile das Zuckerrohr (zu Rhum), die bei der Zuckerbereitung abfallende Melaffe, den Syrup, Rohzucker, Ahorn- und Birkenfaft, Palmen (zu Arrak) u. f. w., Weinträbern, Nepfel und Birnen, Zwetfchen, Kirihen, Maul», Heidel-, Erd» und Himbeeren, Wachholder- beeren,. die Früchte des Erdbeerbaumes und der Eherefche, und die Runkelrübe benutzen. Er wird aber auch aus flärfehaltigen Pflanzenſtoffen, als: Getreide und Kartoffeln gemacht, - Enthält Einer von diefen Testen Stoffen nicht Klcher genug, um das GStärf- mehl in Zucker zu verwandeln, fo muß noch eine andere ftärfe- haltige Subftang dazır gemengt werden (F. 299.). Das eriie Ge— fchäft der Branntweinbrennerei-ift, wie bei der Bierbrauerei, die Gewinnung eines zucderhaltigen Exrtraftes aus jenen Gtofen und die Einleitung einer Weingährung in demſelben. Die Daritellung - ‚jenes Extraktes iſt nach den zu löſenden Gegenſtänden verfchie- den 3), aber die Gährung wird ebenfalls durch Zuſatz eines Fer- mented, 3. B. der Hefe bewirkt. Man nennt auch dad Reſultat diefer Operationen Maifche oder Würze. Auf diefe wird die Deftillation angewendet, und man hat zwei Hanptmethoden der- ferben. Nämlich man vdeftillirt entiveder zuerſt aus der Maifche eis fehr waſſerhaltiges Deſtillat und erſt in einer zweiten Deſtilla— tion diefes zu Branntwein, oder man bewirkt beide Deftillationen in einer Operation. Jene ältere fo wie diefe neuere Merhode it gebräuchlich und jede erbeifcht ihre Defonderen Apparate, A. Acl- tere, auch manchfach verbefferte, Methode, Die Würze fommt in die Defilir- oder Maiſchblaſe 4), einen Keffel, den man mit derfelben, nachdem man fie ſtark umgerührt bat, anfüllt, jedoch nicht bis am den Rand, damit fich die Maſſe ohne auszu— laufen heben‘ kann. Zur Befchleunigung des Deſtillationsprozeſſes thut man fehr gut, wenn man die Würze vorber fchon bis etwa auf 60° Reaum. erwärme 5), ‚Unter einer ſtarken Feuerung fleigt die Hitze der Maifche bald bis an den Siedpunkt. Ehe fie Dielen 403 erreicht, dämpft man das Feuer und fest auf die Maifchblafe den ſogenannten Helm oder Hut 6), ein oben gefchloffened gewölbtes Gefäß von Kupfer, in welches die Dämpfe fteigen, um von da aus durch den Helmfchnabel, eine von oben zu hinabwärts- - gehende Nöhre, zu entweichen, welche man mit einer anderen (der Kühlröhre) verbindet, die ihr and einem Apparate ent gegenfommt, der Kühlapparat (Refrigerator, Erfälter) heißt, und dazu dient, die Dämpfe zu einer tropfbaren Flüſſigkeit nieder- ufchlagen 7). Aus dem Nefrigerator Fommt die Kühlröhre auf der anderen Seite hervor und es tröpfelt aus ihr ein ſehr waffer- reicher Branntiwein (Länter, Lutter) son nur 10— 20° Tralles. Diefer Läuter muß alsbald, damit fein Gehalt an Effigfäure Feine faure Gährung bewirfe, zum Behufe der zweiten Deftillation (NReetifieation) in eine zweite Defillir- oder in die Wein- blafe (von Weinen, wie man diefe Deftillation auch nennt) gebracht und wie auf die erfte Art deftillirt und abgekühlt werden. Was zuerft durch die Kühlröhre hervorfommt (der Vorlauf), ift weit ſtärker, ald was nachfommt (der Nachlauf). Man Leiter beides durch einen Filter von Filz, der einem Hanswurſthute fehr ähnlich ift, in cin Gefäß, nimmt den Vorlauf, fobald man den Nachlauf bemerkt, hinweg, fängt auch. diefen auf und bringt ihn mit dem nächften Sutter wieder in die Weinblafe. Diefe Brenn- methode hat viele Berbefferungen erlebt, deren vollſtändige Auf- führung 3) bier nicht thunlich if. Eine der Wefentlichen ift die Einführung des Dampfbrennapparates”). B. Neuere, auch manchfach verbefferte, Methode. Wie fchon erwähnt ift, fo beiteht das Eharafteriftifche derfelben darin, daß man den Brannt- wein im fehr concentrirtem Zuftande fchon gewinnt, indem das Deftillat nur einmal durch den Brennapparat geht. Das Verfahren iſt in jeder Beziehung abgekürzt und materiell vortheilhafter; allein die Apparate dazu find zufammengefester und koſtſpieliger. Man verfährt Dabei nach zwei Prinzipien. Nach dem erften Brinzipe fucht man eine mehrfache Deftillation zu bewirfen, um den Gehalt des Brauntweines ſtufenweiſe mit jeder neuen Deitillation zu er» höhen, indem die Siedhitze in den Gefäßen, Die er durchwandern muß, fufenweife abnimmt und derfelbe aus der Blafe mit dem niedrigiten Gicdpunfte in den Kiühlapparat geht 103. Nach dem zweiten Brinzipe fucht man den Branntwein nicht durch mwieder- bolte Deftillation, Sondern vielmehr durch wiederholte ſtufenweiſe Eondenfirung oder Abkühlung verfchiedenen Grades zu concentriren. Daher Teiter man die weingeiftigen Dämpfe aus der höheren Tem- peratur in eine Röhre (Condenſator, Nectificator) von einer 26 * 44 geringeren Temperatur; im diefer verdichtet fich ein Theil fchon zu einer reichen aleoholhaltigen Flüffigfeit und es bleiben noch Dämpfe unverdichtet; man fucht deshalb die ſtarke weingeiftige Flüſſigkeit abzuziehen und leiter blos die noch übrigen Dämpfe in den Refri- gerator, wo fich ein fehr concentrirter Branntwein niederfchlägt; die zuerſt durch Berdichtung gewonnene weingeiftige Flüſſigkeit Tei- ‚tet man dagegen ſchunell, um fie nicht. erfalten zu laſſen, im Die Maifchblafe zurück, damit der darin enthaltene Weingeift Dort von ihr gefondert werde 11), Der auf eine diefer verfchiedenen Metho- den gewonnene Branntwein riecht immer noch nach dem Stoffe, aus dem er bereitet ift, und namentlich hat der Kartoffel- und der Getreidebranntwein einen fogenannten Fufelgeruch, durch das in den Kartoffeln und im Getreide enthaltene Fuſelöl. Dan hat verſchiedene Mittel, ihm. davon zu befreien 12), und man be— nutzt die verfchiedenen aus | weniger deln Stoffen BRNO Branntweine auch zur Bereitung edler Arten 13), 1) Zur Literatur: ‚Precht! Encyelopädie. TIT..S. 1—72. Hermbpädt Technologie. II. $. 542. Poppe Handbuch der Technologie. TIL. 380. Als eigene Schriften über Brennerei find außer den von Poppe angeführten älteren Werke von Grotjan (Nordhauſen 1754. Neue, Aufl. 1761), von Simon (Dresden 1765. Neue Aufl. 1795), von CHrit (Sranffurt a. M. 1785), von Neuenhahn (Erfurt. IIte Ausgabe 1791. Alte Ausg. Leipzig 1804 in IT Bn.), von Wes \ ſtrumb (Hanuover. Iite Ausg. 1796) und Weiß (Leipzig 1801 in II Thin.) befonderd folgende wichtig: Piſtorius, praktiſche Anleitung zum Branntweins brennen. Berlin 1821. Neue Aufl. 1829: Hermbſtädt, chemiſche Grundfäse der Kunſt Branntwein zu brennen. Berlin 1823. TI Thle. Bachwell, die Brannts weinbrennerei nach einer verbefferten Gährungsart. Dresden, 1828. Nofenthal, die Nordhäufiihe Branntweinbrennerei. Nordhauſen 1828. Ute Auflage 1832. J. Weftrumb, Materialien für Branntweinbrenner, ‚herausgegebeh von U. Wer frumb. Hannover 1823: Siemens, Beſchreibung eines neuen Betriebs des Kartoffelbvennens. Hamburg 1829. IIIte Aufl. Praktische Anweifung zum Brannts weindeftilliven. Nordhaufen 1850. Schmidt, die verbeferte Kartoffelbvranntiweins brennerei,. Berlin 1830. Koelle, die Branntivginbrennerei vermittelt Waſſer⸗ dämpfen. Berlin 1830. (Leuchs) Sammlung dee jeit 30 Jahren in der Brannts weinbrennerei gemachten Beobachtungen. Nürnberg 1831. Gall, die Branntwein- brennerei, von A. Koelle geprüft. Trier 1830. tung, Anleitung zum Schnell brennen des Branntweines. Neuſtadt 1830. Gall, Befchreibung feines neuen Dampfbrennapparatd. Trier 1831. Nidter, die Kartoffelsranntweinbrennerei durch Dampf. Berlin 1832. Gall, der Gall'ſche oder vheinländifche Brennapparat. Trier 1834. v. Keeß Darftellung. 11'328. Duvortal, Anleitung zur Kenntniß der Branntweinbrennerei in Sranfreih. Ueberfest und mit Zufäßen. begleitet von Hermpfädt. Berlin 1812. Dingler polytechn. Journal. XX. 41. 52. XXX. 339 (Maiſchung nah More). XXXIV. 286 (Brennerei nah Stein). XXXV. 52 (SKartoffelbranntwein nah Pabft), Diet, technologique I. 265. VII. 30. 279. 2) Er hat höchſtens 229 Baume oder 0,925 fvezif. Gewicht. Sehr flarfer Branntiwein Heißt AUnuavit Noch mehr deſtillirter Aquavit von 0,900 fvesir. Gewicht oder 25— 26° Baume iſt rectifisirter Weingeiſt; wird diefer aber mals deftillivt Bid auf ?/3, fu heißt das andere Y; Höhn rectifizirter Weins geift und Hat 0,833 ſpez. Gewicht oder 359 Baume, Durch ferneres Deftifiiven ded Lezteren bis zu 40° Baume oder 0,825 fpesif. Gewicht erhätt man den 405 Alcohol, der aber immer noch 149% Wafter hat. Wird er. ganz. waflerfrei gemacht, fo heißt er abfoluter Alcohol, Hat bei 12° Keaumur 0,7947 ſpez. Gewicht und beſteht aus 52,°° Kohlenftoff, 12,9° Waſſerſtoff und 34,** Sauerſtoff. Prechtl Encyclopadie. I. ©. 222 folg. 3) Der She des Zuckerrohres, wie der Bein ‚ohne Hefesufat — fähig, hat friſch 12 — 16070 Rohzucker. Syrup muß aber mit dem 20 fachen an Waſſer verdünnt werden, fih dann auf 20° NKeaum. abfühlen, mit 8%, feines Gewichtes an. Hefe verfest werden, um zu gühren und wird dann deftillivt. Das Abwaſchwaſſer vom Zuckerraffiniren braudt nur mit Hefe verfegr, gefühlt und deftillivt zu werden. Der Rohzucker wird mit: 10 fachem Gewichte Waſſer gelöst und 10% Hefe verfegt. Ein Pd. Zucker liefert Ya Pd. Alcohol. Weinträbern rührt man blos mit Waſſer an und fie gähren in einer Temperatur von 15 — 20 Keaum. ohne Hefesufaß. Aepfel und Birnen werden genueticht, dann mit dem doppelten Bolumen an heißem Waſſer zu einem Breie angerührt, und nach diefent nocd verdünnt und der eigenen Gährung überlaſſen. Zwetſchen werden auch mit Wafer umgerührt und in wohlverichloffenen Gefäßen einise Monate im Keller fiehen gelaſſen und dann deftillivt. Bei den Kirſchen zerauetiht man aber zugleich die - Kernen mit dem Sleiiche, ehe man fie fo behandelt. Der Saft von Runfelrüben hat 8% Zuder. Man focht fie, wenn fie vecht.gereinigt find, mit Waſſerdämpfen weich, zerqueticht oder. ſtampft fie zu Brei, miſcht fies mit 7/0 des Gewichtes fiedens dem Waffer ein, feihet fie durch ein Sieb, gibt noch halb foviel Waſſer dazu und verießt die Maiſche nach ihrer Abkühlung. bis auf 209 Reaum, mit 16 pr:.Mille des cerfien Gewichtes der Runkelrüben an Hefe jur Gährung Man muß aber- der erſten Maiſche 32 pr. Mille Gerfienmalsichrot zufegen, um den gehörigen Klebers gehalt in die Maiiche zu bringen. Es geben 100 Pfd. Nunfelrüben 10 — 12 Pr. Branntwein von 450 Tralied. Das Getreide gibt fehr anten und vielen Brannts wein. Man rechnet auf 100 Pfd. Weisen 40 — 45 Pfd. Branntwein obiger . Stärke, auf 100 Bd. Gerfte, Buchweitzen oder Mais 40 PBrd., auf 100 Prd, Noggen 36 — 42 Prd. und auf 100 Prd. Harer 36 Pd. Brauntwein. Das Miats ichen des Getreides ſammt den Vorarbeiten iſt wefentlich von dem Maifchen hei der Bierbranerei nicht verschieden und‘ ſogar zu wünfcen, daß man dabei ebenſo ver - fahren möchte. Nur braudt die Maifche nicht Flav zu fein, und wird mit 4% friſcher DHberhere oder 8%, Lnterhefe an Gewicht verfegt und in Gährung gebracht, ehe fie zur Deftillirung fommt. Che man die Here beigießt, miſcht man fie mit etwas warmer Maifche. E3 entfteht beim Gähren Feine Dberhefe, und es Fann fogar etwas fäuerlich werden. Nach 21/2 bi 3 Tagen kann die Maiſche oder Würze sur Deitiliation fommen. Die Kartorfeln, welche fih zu Branntwein vortrefflich eignen, werden gereinigt. Man hat dazu auch eigene Marchinen ($. 197. Note 2) und Prechtl a. ca. O. II. ©. 13. berchreist auch eine ſolche. Wenn hierauf die Kartoffeln in Dampf gekocht find, wozu man auch eigenthümtiche Bottiche hat, To werden fie zerquetfcht oder zerrieben. Dies gefchieht durch Walzen von: Holz, wie in Deufchland, oder durch Walzen, welche mit einem Siebe aus Eiſendraht übere sogen find, damit der Brei in den Cylinder fallen und auf einer fchiefen Ebene aus demſelben herausgleiten kann, wierin Frankreich üblich ift. "Um aber: eine Abfühs lung der Kartoffeln beim Quetſchen zu verhüten, bringt Siemens die, Quetſchung im Kochbottiche feloft an CF. außer feiner Schrift auch Predbtl au a. 2.1 49 bi 23.). Entweder in diefen Siemens'ſchen Maiſchapparate ſelbſt, oder auf andere Art mischt man den Kartofelbrei mit heißem Waſſer und zum Behufe der Auflöiung des geronnenen Eiweißftoffes und der Neutralifation der Weinfteinfäure mit einer Aetzlauge von 1 Prd. in Heifem Wafer aufgelößter caleinirter Pottaiche und 1 Pd; geldfchtem Kalke. Hierauf wird ihm, nachdem er durch ein Sieb gelaufen und. von den Träbern gereinigt ift, ungefähr 2/s bis Yıo des Gewicht? der Kartoffeln an Malzſchrot zugeſetzt, nachdem daſſelbe mit den halben Gewichte der Kartoffeln an Faltem Waſſer vermifcht ift. Man wiederholt nah ein Paar Etunden denſelben Wafersufag und läßt die Wärme fo bis 20° Neaum. abfühlen. Alsdann fest man 3— 4° des Kartoffelgewichtes Hefe bei, worauf die Gährung mit einer fehr brauchbaren Hberhefe beginnt. Iſt fie vollendet, fo kommt die Maifche‘ in die Deſtillirblaſe, und Tiefert 185 — 20% Branntwein von 45 9 Tralles. — Der Reft ns nad dem Deftilfiven dieſer Materien heißt Spülicht oder Shiempe. Hermb+ ſt ädt Bülletin. V. 118. VII. 251. : 4) Der Keſſel ift von Kupfer, aber von verfhiedener Größe und Sorm. Die mehr cylindrifche Sorm mit gewölbten Deckel und Boden ift die befte. Auf jenem ift die Defiuung zum Ginfegen ded Helmes, welche — "a ded, Kefieldurchmeners beträgt. Am Boden dei Keſſeis in eim Rohr zum Abziehen des Gpülichtd anzu bringen, fo daß der Helm blos zum Putzen des Apparated abgenommen zu werden braudt. 8 5) Man wärmt im Vorwärmer die Maiſche zuerſt bis auf etwa 60° Reaum. Die Deſtillation geht dann ſchneller, weil die Maiſche alsdann, ſo wie ſie in die Blaſe kommt, anfängt zu deſtilliren. Man erfvart auch an Brennmateriale. Auch er ift von Kupfer, mit einem Deckel geſchloſſen, und muß die Maifche für eine Dettillation halten. . Man bringt ihn unter dem GSchornfteine hinter dem Seners heeide des Keſſels an. ' 6) Der Helm, auch von Kupfer, fit auf der Blaſe ald ein umgeſtürzter, nad dem oberen Theile fich evweiternder gewölbter Eylinder. Die Wölbung ſchließt ein 'gewölbter Deckel, in deſſen Mitte fich eine verfpundete Heffnung zum Nachfüllen der Maifche befindet. An der Geitenwand iſt der Schnabel oder dad Helmrohr ange bracht, welches die Dämpfe in den Abkühler führt, und fih gegen das Ende vom Keſſel an gerechnet bis auf die Hälfte des Anfangs verengert. Auf dem Helme ift mit’ Vortheif ein Ning angelörher, damit er ein Gefäß bildet, dem die Wölbung des Helmes ald Boden dient. Man Fann dies mit Waſſer füllen. 7) Sm Refrigerator follen die Dämpfe ſich condenfiren und dad Product der Gondenfirung abfühlen. Das Mefentliche defelben ift ein mit kaltem Waſſer gefülltes Gefäß, durch welches die Dämpfe in Röhren hindurchgeleitet werden. Diefe Röhren find entweder gerade (alte Form), oder fhlangenförmig der sicfzackig. Lestere find vorzuziehen, weil fie dem Kühlwaſſer die größte Fläche darbieten,: ein Kühlfag von geringerem Umfange verlangen, als jene, — doc die' Abkühlung fehr volltändig und beſſer als jene bewirken und Leicht zu reinigen find. Es gibt aber nod andere Refrigeratoren, z. B. der von Gedda, welder aus zwei ineinander ftehenden abgeitußten Fegelförmigen Cylindern befteht, und der Koll’fhe, welcher gabelförmig it (Prehtl a. a. D. III. ©. 35— 43.). - 8) Die Hauptmängel, der. alten Methode. find großer Zeitaufwand durch die zweite Deftillation, Unvollkommenheit diefer Lestern, Verluft an Product Durch das Erkalten des. erſten Deſtillats, große Arbeit und bedeutender Aufwand an Brenn, i materiale.. Eine Verbefferung deſſelben ſchlägt unter Anderen auch Precht (Ms 0,9. TIL. 45.) vor,, indem er zwiſchen die Blaſe und das Kühlfaß einen Reetifizir⸗ oder Säuterfefiel frellen will“ aus. dem die Dämpfe zum zweitenmale dur, den Helm entweichen und erft dann in das Kühlfaß gelangen. * 9) Ein erſt neuerdings wieder empiohlener Apparat dierer Art ift der Galleſche. Man willdie Maifche bei dieſer Art von Apparaten durch Dampf von hoher Hitze ind Spannung deftiftiven „indem man ihn in die Maiiche felbft einleitet.. Man bat daher, dem Werentlichen nach, einen Dampffeffeh, aus weldem die Dämpfe vermitteift einer Röhre in das Maifchgefüäh oder die Blafe treten. Diefe Methode ; bat Vorzüge, nämlich \die, daß die Maiſche nie anbrennen kann, und mit einem Dampfkeſſel mehrere Dettilliraupavate aeiweist werden können und die Temperatur bei der Deftillation ſich aleich bleibt. Aber. der "gelieferte Läuter ift ſchwächer als beiden anderen Methoden. ı Jedoch hat man dierfem Mebelftande durch Veränderungen abgeholfen.· Prechti a.a.d. 14753. Hermbftädt Bülletin. VI. 214.332. VIH.04124IX. 39: X, 218. 4 40) Das Weſentliche diefer, ohne Zeichnung nicht zu beſchreibenden, Apvarate iſt, daß man außer der eigentlichen Brennblafe nody mehrere, mit der Zunahme der Entfernung von diefem inner Eleiner werdende, Gefäße mit Maifche füllt, - durch welche ſaämmtlich die weingeiftigen Dämpfe des Brennkeſſels fteigen, bis fie in den Merrigerator gelangen. Die im Brennkeſſet gebildeten Dämpfe —— Flüſſigkeit im nächſten Gefäße, — die in dieſem gebildeten, Dämpfe jene des fols genden u. ſ. w.x fo daß die Stärke des Weingeiſts zu und die Wärme abnimmt, * 407 je näher derſelbe und das Geſäß dem Refrigerator ſteht. Es gehören hierher z. B. die Apparate von Edw. Adam und Andern. Precht! a. a. O. III. 53 —56. 41) Aus dieſer Darſtellung geht das Weſentliche dierer Einrichtung hervor. Es gehören hierher die Apparate von Curaudeau und von Derosne/ fo wie von mehreren Anderen. Prehtla. a. D. II. 56 folg. 42) Dieter Sufelgeruch nimmt ab» je. mehr der Weingeiſt reetificiet wird 2 und je weniger man die Hitze übertreibt, Die befprochene Aetzlauge als Beiſatz zur Maifche verhindert auch den Zufelgeruch, befonders mit gleichen Zuſatze von Eifens oder Zinkvitriol, als wie an Pottaſche, weil fih das Metalloxyd mit dem Fuſelöle zu einer unzerfeslichen Subſtanz verbindet... Auch Zuſätze von Eichenlohe zur. Meaifche, und von gereinigtem Baumöle, Wachs, Mandelöl u. dgl. zum Läuter verbinden fich als ein Ueberzug der Hberflihe mit dem Surelöle, Auch ift von Erfolg, den Branntwein über Mandelfleie abzuziehen. Am beſten hat ſich der Beiſatz von Kos fenftaub, mit 1 Thl. Kohle auf 4 oder 6 Thle. LZutter dem Volumen nach, sur Reinigung des Branntweins vom Fuſelöle bewährt. Doch foll die Kohle noch alüs hend geftoßen werden, um die Aſchebeimiſchung zu verhüten. Im Großen ift das bloße Filtriren de Branntweind durch Kohle, ein autes Mittel zur . Reinigung. ileber den Apparat Hierzu von Lenormand f. m, Precht! —69. ©. auch Hermbftädt Bülletin. II. 44. VIII. 193. 13) Ueber die Bereifung der feinen Branntweine, Liqueurs u. dal. aus diefen rectifizirten ſ. m. obige Ecdriiten. Dritte Unterabtheilung. Bon der Berarbeitung thieriſcher Stoffe: I. Haut: und Darmverarbeitung. 8. ‚9301, 1) Die Gerberei. Unter der Gerberei 9) verſteht man jene Sud der Thierhäute, daß dieſelben, ihrer gewöhnlichen Zerfeg - und Faul— barkeit als thierifche Produete beraubt, zu einem harten, zähen, dehnbaren, im Waffer unanflöslichen und von demfelben mehr "oder weniger undurchdringlichen Produete umgewandelt werden "daB man allgemeinhin Leder heißt I. (Man unterſcheidet im Ganzen - folgende drei Hauptmethoden der Gerberei, welche auch verfchiedene . Iederartige Producte liefert. A. Die Lohe⸗ oder Rothgerberei, d. b. das Berben durch Zuſatz von gerbeftoffhaltigen Pflanzen- theilen 9. Die Behandlungsweife der rohen (grünen) Hätte ift verfchieden nach der Art des zu geiwinnenden Leders. Die beiden wichtigsten Lederarten, welche fo bereitet werden, find das Sohl— Bfund-) und das Schmal- (Fahl-) Leder 9. Zur Berei- tung des Sohlleders nimmt man blos DOchfen - und Rindshäute. Man legt fie einige Tage in Frifches Waſſer (wäſſert fie, weicht fe ein) und fchabt fie von Zeit zu Zeit, um ſie von allen Fett- theilen zu reinigen, en der SlTeifchfeite auf den Schabebaum Ceinem halbrunden hölzernen Stamme, der mit dem einen Ende d 408 auf der Erde, mit dem andern aber auf einem Fuße liegt) mir dem Schabeeifen (einem. Meffer von ſtumpfer Schneide und zwei hölzernen Griffen). Hierauf werden fie mit Kochfalz eingerieben und in der Schwisftube von einer Temperatur von 409 Reaum. zum Schwißen in Haufen übereinander gelegt. Es entwickelt fich dabei ein Faulgeruch und die Haare Löfen fich mit den Wurzeln los. Nachdem: ſie da herausgenommen find, werden fie mechanifch | vermittelſt des Putzmeſſers von den Haaren befreit Cabgepälet sder abgeböhlet), und in Wafler abgefchwenft Causgemwäffert). Jetzt folgt das Treiben oder Schwellen der Häute, um fie locker und von Flüſſigkeit durchdringlich zu machen. Zu dieſem Behufe werden ſie indie fogenannte Treibfarbeeingefentt 5). ar Diefeiden fchwellen darin auf und werden dick und heben fih. Zeigt N ſich dies, fo werden fie lohegar gemacht, d. h. in der Lohegrube mit dem Gerbeſtoffe eingebeitzt. Dies dauert 7 —9 —12 Monate 9). Nachdem es heransgenommen ift, wird das Leder rein gebüirfter, ausgebreitet, mit Brettern bedeckt und Gewichten befchwert, noch einmal mit trockener Lohe abgerieben, zum völligen Trocknen über Stangen gehängt: und mit einem geribbten Horne geftrichen oder mit Schlägeln geflopft, um es dichter zu machen. Zur Bereitung des Fahlleders aber werden die Hänte nach der Wäfferuhg wegen ded Enthaarens in den Kalfäfher ) und nach der erfolgten Reinigung vom Kalfe erſt zum Schwellen in eine fchwächere Farbe geſetzt, wozu man fich wegen der Bewirkung einer ſauren Gährung auch des Getreidemehlö bedient. Endlich, Fommen fie nur auf Furge Zeit (3 —4 Monate) in die Lohgrube. Feineres Fahlleder Fommt zuweilen gar nicht einmal in diefelbe,, Nach der gefchehenen Ger- bung wird das Fahlleder mit Ihran und. Talg eingefchmiert, ge trocknet, noch einmal eingefenchter und auf dem Falzbocke mit dem Falzeiſen gefalzt, d.h. auf der Freifchfeite durch Schaben verdünnt und gleichförmig dick gemacht 9). -B. Die Weifger- berei, d.h das Gerben mit einem Gemiſche von Mann und Kochfalz. Es ift dDabei- bis zum Kalfäfcher einfchließfich Alles fo wie beim Serben des Fahlleders. Nach dem Enthaaren werden die Endftücde abgenommen. (was man Vergleichen beißt), die Häute durch Einweichen: und, Streichen gereinigt, dann ‚in einem fonbern Gefäße mit, Holzkeulen unter Waſſerzuguß geſtoßen und gewalft, hierauf nach gefchehener Abfpülung mit, lauwarmem Waf- fer, mit. Dem Streicheiſen auf der Fleifch - und Narbenfeite ge- ſtrichen/ hernach ‚noch zweimal in lauwarmem Waſſer gewalft, und endlich in einer Beitze, beſtehend aus. lauwarmem Waſſer, Koch- ſalz, Sauerteig und Weitzenkleie zur Gährung gefördert und dann 409 ansgewunden ). Hierauf kommen fie in die Alaunbrühe, d. h. ein Gemiſche von Alaun und Kochſalz, zum Behufe der eigentlichen Gerbung 10). Nach der Herausnahme aus derſelben und nach. ge— ſchehener Trockenung werden fie befeuchtet, geſtollt (d. h. über die ſtumpfe Schneide einer halbrunden Eifenfcheibe, die Stolle “genannt, hinweggezogen), um, ſie auszudehnen und zu entfalten, und auf dem GStreichichragen "Streichrahmen) geftrichen, wozu fich der Gerber auch eines der Stolle ähnlichen Streicheifens bes dient, das aber eine fehärfere Schneide Hat !!). C. Die Sämiſch- gerberei, d. h. das Gerben mit Fett, womit die Häute gewalft werden. Nach der Behandlung der Häute im Kalkäfcher werden die Haare. mit einem ftumpfen Meffer (Abſtoßmeſſer) auf dem Schabebaume geputzt, um das Eindringen des Oels zu fördern und das Leder biegfamer zu machen, Die Häute Fommen hierauf neuerdings in den. Kalkäfcher, werden dann auf der Fleifchfeite gefchabt, nachdem fie öfters zum drittenmale im Kalfäfcher gefest waren, in die Kleienbeiße getban, darin mit der Keule geftoßen, dann ausgewunden und auf die Walkmühle gebracht, wo fie mit Thran eingefchmiert unter den Walkſtock gebracht und öfters aus— gebreitet werden, Nach dem Walken Tegt man fie zur Gährung über einander, damit fie dadurch gelb werden. Man nennt Died das Färben in der Braut. Um fie endlich ganz vom Thrane zu befreien (zu entfetten), wäſcht man diefelben in Alfalilauge Bortafchenauflofung) aus und richtet fie dann vollends mit dem Stolf- und Streicheifen zu 12). 3 41) Zur Siteratur: v. Keeß Darftellung. II. TH. I. 88.6. 11. und Supple⸗ mentband 1. ©. 35. Hermbſtädt Technologie. IL $. 436. Poppe Handbuch der Technologie. III. 395. Schauplatz der Künfte und Handwerke. IV. 85 V. 313. VI. 17. Bautfch, Berhreibung der Rohgerberei. Dresden 1793. - Kafteleyn, der Gerber, Lohr, Weiß s und Gämifchgerber: Aus dem Holländ. Leipzig 1797. v. Meidinger, Abhande. über die Kohgerberei. Leivsig 1802. Hermbitädt, Grundfäge der Ledergerberei. Berlin 1805. II Thle. Leuchs, Zuſammenſtellung der in den Testen 30 Jahren in dev Gerberei gemachten Verbeſſerungen. Nürnberg 1833. He Ausg. Kummer, Hand: Encyclopädie der neueften Erfindungen im Gerben ꝛc. Berlin 1830. Verbefferungen in der Gerberei find auch beſchrieben bei Dingler * volytechn. Journal. XIII. 342 (von Spilsbury); XV. 310 (von Sietfcher)s: - XVI 356 (von Burridge); XVIIL 346 (von Aifin); XXV. 245, XXIX. 275 (von Knowly und Duesburn); ALIL 126 (von Sacauemart); XLV. 260 (von Cogswell); 377 (von Drake). Dict. technologique. XX. 254. 259. Weber, Beiträge zur Gewerbs⸗ u. Handelsfunde (Berlin 1825—27 ). I. 436. II. 259. 1II. 306. 2) Man nimmt dazu ‚alle Arten von Häuten und Selten hanriger Thiere. Auch die Häute des Geflügeld, 3. B. der Gtrauße, Enten, Kapaunen, werden dazu verwendet. | # 3) Als ſolche Stoffe braucht man die Rinde und Blätter dev Eichen und KRinden, die. Epheuranfen, Sichtenrinden, Galläpfel, Knoppern, den myrthenför—⸗ migen Gerberfirauh (Coriaria mıyrtifolia), die Pfrieme (Spartium scoparium), die Rinde der Sandweide (Salix arenaria), die Borfe der Gahlweide (Salix caprea) u. ſ. w. © Poppe aa. 9. S. 404, Dingler polytechn. Journal, IV. 75 410 «Lärhenrinde); XVL 211 (Eichenlaub, nah Swanne); XVII. 238 (Mimofa ⸗ Rinde, had Kent); XX. 168 (Beſtimmungsmittel für die Gerbetraft, nach Bells Stephend); XAXVI. 130 (Gerbeftof der Galläpfel, Eichen s und Chinas zinde> des Catachu und Kino, von Berzeliud); XXX. 62 (Ausziehen ded Gerbes ſtoffes aus Lohe, nah Giles); XXXIII. 463 (Erfapmittel der Eichenrinde). — Die Eichenrinde wird gemahlen oder zeriiampft, nd man hat dazu die Lohmühs len, welche entweder Stampf + oder fat ganz gewöhnliche Mahlmühlen ſind. 4) Man hat aber auch noch Suften:# Corduanı, Gaflanı oder raroqnin » und dänisch Leder. Man f. über das Eigenthümliche ihrer Bereitung die obigen Schriften. - Hier Fann nur von jenen Hauptlederarten die Sprache fein. 5) Sie if eine faure adftringivende Beite aus der Lohegrube, manchmal mit Sauerteig verftärkft, welche in unterirdifchen Holsgruben aufgehalten wird. Man Fann überhaupt faure und alkaliihe Farben unterfcheiden. Zu der vorher erwähnten Reinigung der Häute vom Haare bedient man fich au der Mafchinen. Man f. darüber Leuchs a. a. D. Dingler polytechn. Journal. XLI. 184 (Maſchine von Bell). Bei jenem findet fich auch eine Beſchreibung der Mafchine zum Rei— nigen und Glätten der Häute von Royer. Auch vollen nah Hermbftädt’s Angaben die Annals of Arts IX. 271 eine Beſchreibung der ähnlichen Mafchine vn Bagnall geben. ©. Karmarſch Mechanik. II. 126. 6) Der Gerbeftoff vereinigt fich mit der Gaflerte und dem Saferftofe zu einer Verbindung, die in Waſſer nicht auflösſslich iſt. Eine ſolche Lohgrube wird mit 80 — 150 Häuten ſchichtenweiſe mit Lohmehl angefüllt. Das Uebergießen mit Waſſer und dad Beſchweren iſt nothwendig, um dem Leder Ebenheit zu geben. Es gibt drei Verſetzungen mit Lohe, indem man zuerſt nach 2, dann wieder nach 4 Monaten die Grube öffnet, die Häute umkehrt, wieder mit Lohe ſchichtet, und dann nad dem zweimaligen Vornehmen dieſes Geſchäftes noch 4— 6 Monate lie⸗ gen läßt. 7) Die Kalkäſcher find in die Erde gegrabene Fäſſer, angefüllt mit Kalkwaſſer 8) Soll daſſelbe Narben haben, fo wird es gekriſpelt, d. h. mit einem ge Eerbten Holze überfahren, und zwar zweimal auf der Narbens und einmal auf der Fleiſchſeite. Jenes Holz heißt Kriſpelholz. Soll dad Leder aber glatt fein, dann wird ed pantoffelt, d. h. mit einem auf einer Geite mit’ Korkholz ver- fehenen Holze (Pantoffelholz) überkrichen. Hierauf wird es geſchlichtet, d. H. in einen Rahmen (Schliihtrabmen) gefvannt und mir der Schlichtzange ges zogen, um fo mit dem Schlicht monde (einer runden verfrählten fcharfen Scheibe) das überflüffige Leder auf der Sleifchfeite weafchneiden zu können. Auch kann man die Glättung mit der Plattftoßfugel bewirken, indem man ſie an den Hands haben faßt und die vierfantige Platte derfelben auf dad ausgebreitete Leder ſtößt. — "Eine eigene Methode der Schnellgerberei ift die von Seguin. S. Annales de Chimie. XX.15. Hermftädt Journal für Lederfabrifanten, J. 187. Hilde brandt, Chemifche Betrachtungen der Lokgerberei. Erlangen 1795 ARE Schnellgerberei in Nordamerika. Trier 1824. . 9) Beim Streichen werden etwa ein Dukend Häute auf enable auf den Schabebaun gelegt und jede davon auf beiden Geiten gefirichen, wobei man vor Verletzungen der Häute behutſam fein muß. Nah dem Streichen walfe man fie noch zweimal. — Die aenannte Beige wird aber tüchtig durchgerührt. Dann zicht man jede Hant zweimal durch, damit fie ganz weich wird (die Beitze fängt), und gießt erſt dann im einem befonderen Gefäße vie Kleienbeise , warm, über fie. Schon in einem Tage beainnt Me Gährung und die Häute bleiben blos 72 Stun— den in der Beite, und werden dann in ihr gewalft. Man nimmt fie dann auf eine Etange heraus und drückt fie zufammen, damit der Reſt von Kleienbeige noch herausfließt. Dazu bedient man ſich des Windeiſens (eines knieförmig gebo⸗ genen Eiſens). 10) Nah Hermbſtädt beſteht fie für 10 Stücke (oder ein re Häute aus 47/2 Pd. Maun. 1/4 Bd. Küchenſalz und 92"/. rd. Waffer, die man sufams men in einen Fupfernen Keſſel wärmt bi! zur völligen Auflöſung der Ealje. Au hier werden die Häute zuerſt durch die Brühe gezogen, ehe fie verfegt werden, wab En a —— u fo geichieht, daß man diefe durdweichten Häute abtröpfeln läßt, zuſammenklatſcht und in das Kleienfaß legt, um ſie gar werden zu — was auch in 1—3 Tagen geſchehen ift. 44) Außer diefer — — gibt es auch Be eine ungarische Weißgerberei, die das Alaunfeder Liefert, und eine franzöfifche, welche das Erlanger» Leder bereitet. Man f. obige Schriften, beſonders Hermobſtädt ımd Leuchs. j 42) Das beim Gntfetten (Degrafiren) abfaltende Waſſer wird durch Säure von feinem Gehalte an Alfali befreit und die Settigkeit wird, wenn fie fih am Seuer nach Oben gezogen hat, abgeſchöpft. Dieſes Fett heift Degras oder Degrat, und dient dann zum Einſchmieren des lohegaren Leders. $. 302. f 2) Die Darmfaitenfrinnerei. Die —— der Jedermann bekannten Er‘ bildet dent Produete nach einen hübſchen Gegenſatz zur Drobtzicheret (8. 289,); Zur Berfertigung der Darmfaiten werden die Därme (Saitlinge) von Limmern, Ziegen, Schaafen, Gemſen, Reben und Kasen gebraucht. Sogar auc von den Därmen des Seiden- wurmes werden Solche verfertigt D. Man verliest die Därme nach ihrer Dicke und Dünne, weil die dicken zu groben und die dünnen zu feinen Gaiten verwendet werden. Diefelben werden dann in reinem Waſſer ſo rein als möglich gewaſchen. Um aber Fett und Schleim noch vollends zu entfernen, werden fie aufgefchnitten und auf den Schabebaum geſpannt, damit man fie mit einem ſtumpfen Schabemeffer fchaben kann. Wenn die Saiten nicht beſonders fein werden follen, fo werden fie jeßt nur noch einmal mit Waſſer ge— wachen; im entgegengefchten Falle aber müfen fie noch beſonders chemifch behandelt werden ). Bei dem Schaben fallen Faſern ab, weiche Dann zum Zuſammennähen der gereinigten Därme dienen. Je nach der Feinheit der Saite nimmt man mehr oder weniger Därme für Eine >). Denn fie werden gefpongen, indem man ein Ende des zu fpinnenden Darmes an einen Pod Inüpft, das andere aber an den Hafen eines Geilerrades (Darmhaſpel) bindet, und nun je nach der erforderlichen Dünne der Saiten eine beftimmte Anzahl von Drebungen macht. Dan dreht fie in drei Abfasen und überreibt fie nach dem’ erfien Dale mit Schaftheu, nach den beiden andern Drehungen aber mit einem Hole (Reib- bolze). Nach dem Spinnen werden die gemeinen Saiten zum R Trodnen aufgeſpannt und dann in Ringe gewunden und verfauft. Die feinen Saiten aber werden in einen durchlöcherten Rahmen geſpannt und, wenn ſie noch naß ſind, während der Spannung mit Schnüren aus Pferdehaaren gerieben. Hierauf werden ſie ſammt dem Rahmen in einen Schwefelkaſten gebracht, in dem ſie während einigen Tagen von den Schwefeldämpfen gebfeicht werden 5), 412 Sind fie fo weit fertig und trocden, dann glätter man fie mit Bimsfein, und fetter fie mit Baum» oder Mandelöl ein, che fie in Ringe gewunden werden. - Diefe Saiten werden wegen des Gebrauches bei mufifalifchen Inſtrumenten noch oft mit Metalldraht umfponnen und man hat zu diefem Gefchäfte eigene Mafchinen 9. 1) v. Keeß Darftellung. II. Thl. IT. Bd. ©. 411. Aus den Därmen des Seidenwurmd werden die dünnen Darmfäden bereitet, welche man zu den Fiſch—⸗ angeln braucht. Bor dem Einipinnen werden die Würnter in Eſſig aebeist. Dann werden fie nach gefchehener Reinigung der Länge nach aufgefchnitten und der Gedärme entledigt, welche man dann weiter behandelt, wie die anderen Gaitlinge. 2) Diefe Behandlung befteht in einer Beitzung mit allmälig ſtärkerer Alkali— lauge (Pottaichenlauge), nach welcher man die Därme jedesmal mit einer ſtumpfen Meſſingkli dem ſogenannten Eiſen) ſchabt, um die Schleimtheile gänzlich zu — der gänzlichen Entfernung des Schleimes werden die Saitlinge in eine noch einmal fo ſtarke Lauge gebracht, worauf fie zum Spinnen tauglich find. 3) Nah v. Kech fommen auf dad CO ded Contrabaſſes 120 — 130, auf daB C des Violoncell's 80, auf das D deſſelben 40, auf die Teste weiße Saite der Harfe 22, auf dad D der Violine 6 oder 7, auf das A derfelben 4 oder 5, aut das E derfelben 3, auf die feinen Saiten der Harfen und Mandolinen nur 2 Därme, und auf die feinften Harfenfaiten nur 41 Darm. Jeder Darm wird aber befonders geiponnen und die einzelnen Säden werden erft fpäter zufammengedreht. Sede zu drehende Saite muß für gewöhnliche Gebrauchszwecke 6, die feineren Gaiten aber müfen zum Drehen 5%, Elle W. lang fein. Für diefe Lestere muß jede Gaite doppelt fein, aber es Liefert auch jeder Darm 2 einfache Saiten. Sehlt ed dem Darme an der Länge, fo fest man ein Stück an. 4) Nah v. Keeß gehören zur BiolinsDs+ Suite 40, zur As» Gaite 60, zur E+ und G: Saite 80 Drehungen. 5) Bekanntlich werden für Inſtrumente mit vielen unmittelbar mit der Hand au fpielenden Saiten die Dctavfaiten gerärbt. Roth färbt man fie in einem Defokte von Sernambufpol;s mit Wafler und Alaun, aber blau in einer Auflöfung von Lakmus in Waſſer mit Pottafche oder auch mit Indigo. 6) Karmarſch Mechanik. II. ©. 186. Das gewöhnliche Spinnrad hierzu beſteht aus einer durch eine Kurbel zu drehenden wagrechten Welle, welche an ihren Enden zwei verzahnte Räder hat, wovon jedes einen Trifling mit einem an der Are befindlichen Haken umdreht. Beide Hafen fiehen einander gegenüber, und jeder von ihmen nimmt. ein Ende der Enite auf. So muß fih die Saite um fich ſelbſt drehen, während defen der Spinner den leoneſiſchen oder ächten Silberdraht mit der Hand auf denſelben leitet. Der Engländer Saddington hat aber die Spinn⸗ mafchine verbeffert. Geine ältere Mafchine verrichtet die Arbeit, indem die Saite von einer Spule ab durch ein hohles fich drehended Kohr geht, welches am einen Ende mit einer Circularſcheibe verfehen ift, auf deren Fläche fich von einer Spule der ‚Draht um die Saite herum abwidelt, da diefe aus dem Rohre gerade heraus—⸗ seht. Seine neue Mafchine umſpinnt zu gleicher Zeit 6 Saiten, welche, varallel neben einander wagrecht außgefpannt,. durch ein Schnurrad fchneil um ihre Are gedreht werden und den Draht von einem Rahmen befommen, in welchem die Drahtfpulen angebracht find. S. auch Dict. technologique. I. 432. II. Berarbeitung des Fettes. eng) 308, 1) Die Lichtzieherei und gihtgieheret. Bekanntlich find die Lichter entweder aus Wachs, aus Talg, aus Wallrath oder aus einer Mifchung dieſer Subflars'n. Die 413 üblichſten find die Wachs - und die Talglichter 1). Die Verferti, gung der Dochte aus Baummollefäden allein oder in. Verbindung mit Leinfäden ift das erſte Gefchäft. Man hat dazu ein eigenes Tifchgeräthe, entweder einen Dochtfchneider oder eine Docht- bank, worauf man die Faden in beliebiger Länge zufammen- fchneider 9. Sind die Dochte fo weit fertig, fo werden fie in glühender Aſche ausgetrodnet, und können fo zum Lichtermachen verwendet werden. Die Lichter werden entweder gegoffen oder ge— zogen. A. Die Lichtgiegerei ift aber bei den Talglichtern an, ders ald bei den Wachslichtern. Zum Gießen der Talglichter nimmt man Nindnierentalg und Hammelstalg, fehmelzt ihn in einem verzinnten Eifenfeffel, bis er ganz Far ift, mit einem Fleinen Waſſerzuſatze, und gießt ihn dann zur Abkühlung in einen Kaften. Man hat Lichterformen von Glas, Zinn, verzinntem Kupfer - oder Eifenblech von der erforderlichen Größer welche nach unten fich trichterförmig zuſpitzen. In diefe Formen wird der Docht gefteckt, unten namlich mit einem Stöpfel in der kleinen Oeffnung befeftigt, oben aber über einen Draht an dem Rande der Form gefpannt, ſo daß er genau die Age der Form bildet, und dann der abgefühlte Talg mit einer Kanne eingegoffen. So find diefe Lichter, nad) dem Erftarren des Talges zum Gebrauche fertig. Aber das Gießen der Wachslichter ift umftändlicher. Das Wachs wird mit einem Zufase von Terpentin oder weißem Talge in einem eben folchen Keſſel gefchmolzen, der aber ringsum mit einem hölzernen Getäfel verfehen ift. Auf dem Boden der Werkſtätte ift ein Wageſtock be- feftigt, auf welchem ein mittelſt einer Kette auf- und abwärts zu richtender Balken liegt und über den Schmelzfeffel hinreicht. An diefem Ende des Balkens hängt vermittelt einer fenfrechten dreb- baren Eifenftange gehalten eine alfo auch drehbare Holzfcheibe, am derem äußeren Rande in einiger Entfernung von einander Nägel wagerecht eingefchlagen find, um die Dochte daran aufhän- gen zu können. Wenn der Wagebalken ruhig fteht, fo deckt die eine Hälfte der Scheibe auch die Hälfte des Keffels. Um denfelben aber fellen zu fünnen, wird das eine oder andere Ende deffelben zwifchen die Zinfen einer Tothrecht neben dem Keffel in die Höhe fiehenden Gabel geſteckt. Da nun die Scheibe doch beweglich iſt, fo dreht man fie Teife um und begießt die herabhängenden Dochte von den Nägeln an einen nach dem andern mit Wachs, und fährt fo fort bis die Lichter die halbe Dicke haben, Dies ift der Vor— guß. Um aber die Lichter auch an den Spitzen fo dick wie fonft zu machen, wird die, Scheibe fchnell gedreht, fo daß die Kerzen fich ſtark abfliegend im Kreife drehen, während deſſen man die 44 Spisen Teicht mit Wachs verdicken kann. Dies heißt das Trö— Dein. Fest wickelt man die abgenommenen Lichter in Leinwand ein. und legt ſie in sin Federbett, um fie vor dem fchnellen Erfalten zu. bewahren, und. rollt fie dann auf einem glatten Holy» oder Steintifche mit einem naſſen Rollholze. So geglättet müfen fie gebfeicht werden, um die während der Verfertigung angenommene gelbe Farbe zu vertreiben, und dann. folgt der vollftändige oder Nachguß nebſt Trddeln, Rollen und Bleichen. Nachdem diefelben fertig find, werden fie durch Schneiden aus der Hand von deu Unebenheiten befreit, nach einem Längenmaaße gleich ‚gefchnitten und an der Schnittfläche „durch Hinrollen an einer Metallpfatte geglättet 3). B. Die. Lichterzieherei ift anderer Natur. Um Talglichter zu ziehen, werden. Die. Dochte an dünnen langen Stäben (Docht- oder Lichtfpichen) nebeneinander eingefchoben, oder auch durch die Löcher eines Brettes (Lichtbrettes) gezo— gen und oben Durch Querbolzen gehalten, damit man viele auf einmal machen kann. Der Arbeiter faßt Spieß oder Brett an den Handhaben und taucht die Dochte zuerst in heißen und dann, wenn fie abgekühlt find, fo oft in abgefühlten Talg, bis fie ihre gehörige Die haben, und nach der Erftarrung des Talges find fie fertig. In Wachs werden blos die befannten dünnen und verfchieden ge— färbten Wachsſtöcke gezogen. Die Berfertigung der Dochte dazu vorausgeſetzt H, geſchieht dies auf folgende Art, . welche einiger- maßen an die Drabtzieherei erinnert. Auf dem aus Latten gebauten Werktiſche befindet fich in.der Mitte ein Plas für eine Bfanne mit glühenden Kohlen, und auf der. oberen. Seite in einem Loche ein ovales verzinnted Blechbecken eingehängt, an deſſen beiden Seiten durch Gabeln die Ziehſcheiben befeſtigt ſind, d. h. Mef- fingfcheiben mit mehreren nach der Peripherie hin weiter werdenden eoncentrifch fehenden Löchern von ‚reiner Kreis- oder fagonnirte Form. Auf dem Becken Tiegt ein Queerholz (der Steg), in welches durch ein. Loch ein hölzerner Schieber fenkrecht geſteckt wird, der mit einem Einfchnitte fo verſehen iſt, dag der Docht, indem er durch den. Einfchnitt gebt, zugleich durch Dad Wachs gezogen wird. Auf jeder Seite des Werktiſches ſteht eine durch “eine Kurbel zu drehende Walze (die Trommel). Auf die Eine davon wird der Docht gewicelt und, nachdem das Beden mit Wachs, das auf der Pfanne gefchmolzen war, gefüllt iſt, unter dem Stege durch den Einfchnitt: Durchgefteikt, auch durch das größte Loch der Zichfcheibe gezogen und Damm auf die amdere Trommel gewunden. Iſt der Wachsſtock abgetrocknet, fo ſetzt man die Ziehſcheibe auf die andere Seite des Beckens und leitet ſo den * 415 Wachsſtock zurück durch das Becken und cin engeres Loch der Scheibe auf die andere Trommel und fährt fo fort, Bis der Wachs- ſtock die gehörige Dicke, Gleichförmigfeit und Glätte hat. © fertig geworden, wird er gefühlt, gebleicht I, gefärbt und in Formen gewickelt. 4) Zur Literatur: Hermbftädt Technologie. IT. $. 512. Poppe Handbuch. IV. 294. Schauplag der Künfte und Handwerfe. Ir u. IIr Th. v. Keeß Dar— fellung. He Thl Ile Bd. ©. 389. 428. Jacobſon technolog. Wörterb. IVr Thl. Krünis Enceyclopädie. Bd. 78. Sprengel, Handwerfe und Künfte in Tabellen, fortgefegt von Hartwig. Berlin 1768 —95. XVII Bde. Neue Auflage 1781. %3d. XI. 406. Karmarſch Mecdanif. II. 355. Dict. technologique. ‚IV. 401. Neuer Schauplag der Künſie und Handwerfe, ÄALr Bd. Ilmenau 1829. Anweiſung zum Geifenfieden und Lichtziehen. Berlin 1790. IIte Aufl. Die Kunft des Geifes fiedens und Lichtziehens. Ilmenau 1822. ©. auch Note 1. des $. 304- 2) Der Dochtſchneider iff ein ——— Tiſch, in deſſen Fuge (zwiſchen den beiden Theilen) ein verſchiebbarer Zapfen durch eine unter der Tiſchtafel ange⸗ legte Schraube nach Belieben geſtellt werden kann. Ein ebenfalls bewegliches Stück, jenem Zapfen g.;enüber, kann durch eine an der Vorderſeite des Tiſches angebrachte Schraube geftelit werden. Am Ende des beweglichen Theiles ſteht eine dünne Eifens ftange, und auf der entgegengefekten Seite eine verfchieblihe Meſſerklinge. Die ' Entfernung der feften Stange und beweglichen Mefferflinge von einander gibt die Größe des Dochtes an. Die Dochtbank it eine Holsbanf, an deren beiden fangen Seiten ficb in gerader Linie Dochtſtange und Dochtmeier befinden, lezteres ebenfalls verſchieblich. Nachdem das Dochtmerfer gefteltt ift, nimmt der Arbeiter die gehörige Anzahl Süden, Tegt fie um die Dochtftange, Sieht die Docte bis ans Meſſer und fchneidet fie dort ab. An der Dochtbank können zwei Perionen zugleich arbeiten. 3) Eine Mafhine zum Walzen und Rollen der Wachskerzen ſ. bei Dingler vpolytechn. Journal. XAX. 408 (von Heilberg). Die Altarferzen gießt man nicht, fondern man bedecft die Dochte blos mit Wachs, das in heifem Waſſer erweicht ift, rollt und glättet die Kerzen dann. Eine Befchreibung des Apparats zum Gießen der Zalglichter von Dlaine j. m. bei Karmarid a. a. O. 11. 356. - 4) Die Fäden werden hier um eine Trommel gelegt, und nad der beſtimmten Anzahl von Umdrehungen diefer Leztern, wonach fie die gehörige Länge haben, abs gefchnitten. Man har aud) andere Methoden. — 5) Das Bleichen des Wachſes, noch ehe es verarbeitet wird, geſchiebt an der Luft und Sonne durch die Einwirkung des Sauerſtoffs auf die Pflanzentheile, welche das gelbfarbige Pigment im Wachſe ſind. Das Wachs muß daher möglichſt dünn auf die Bleiche gebracht werden. Deßhalb ſchmilzt man es in einem verzinnten Eiſen- oder Kupferkeffel, und leitet ed daraus in eine nahe flehende Wanne, und von diefer durch einen Hahn in einen viereckigen Kaften von Zinn mit durchlöchertem Boden, der aber in einem dreifeitig prismatiſchen Kaften fteht, welcher auf beiden Seiten einer Kante eine Reihe von Löchern Hat. unter dierer Kante her fteht ein langer mit faltem Waſſer gefüllter Trog, in welchem fich unmittelbar unter dev Kante jenes Kaftens eine durch eine Kurbel drehbare hölzerne dünne Walze Fefinder. Auf diefe Walze läuft dad Wachs aus jenen Löchern, die Walze dreht fich indeffen um, und fo entftiehen durch die Abfühlung im Waſſer und die Walzenbewegung viele Bänder von Wachs, welhe von dır Walze abgehen und aus dem Waſſer sefifcht werden. Diefed Gerchäft heißt man Bändern, auch Körnen, und die Mafhine wird Bänder: pder Körnmaſchine genannt Die Wachsbänder Fonts men bierauf auf die Tafeln, Plane oder Carre’d, d. 5. Holzgerüſte auf einen windftillen, rauch- und ſtaubfreien Grasplage, welche mit Ing s viercefigen Lein⸗ wandſtücken überfpannt und am Rande eingefaßt find. Hier werden fie von der Eonne gebleiht, und. nur an heißen Eommertagen zur Verbitung de Schmelzens mir Waſſer begoſſen, aber mehrmals gewendet, bis fie ganz weiß find, worauf fie umgeshmolsen, abermals gebändert und gebleicht werden, da auch die inneren 416 Theile weiß fein muͤſſen. Gind fie wieder weiß, fo fchmilst man fie sufammen in beftimmte Sorm: und bewahrt dad Wachs fv auf. Es verfieht ſich von felbft, dag die halbfertigen Lichter, wegen des Bleichens, alfo nicht gebändert zu Werden brauchen. Man f. über diefe, über die franzöfifche und über neuere vorgefchlagene künſtliche Bleichmethoden Hermbfädt Technologie. IL. $. 505 folg. Beckmann Anleitung zur Technologie. ©. 272. Dingler polntehn. Sournal,. XXI. 523 (nah David) und XXIV. 279. Hermbſtädt Bülletin. IL 281. Sefebvpre, Neues chemifhes Verfahren, Talg audsulaffen, zu bleihen u. w. Aus dem Franzöſiſchen. Gotha 1830. $. 304, 2) Die Seifenfiederei, Die allgemein befannte Seife ift ein Erzeugniß aus irgend einem Fette und aus Kalt oder Natron, und Löst ſich in Wafler und in Weingeift auf. Fe nach den Materialien, welche zu ihrer Bereitung genommen werden, hat fie auch verfchiedene Namen, und nach diefem wird auch die Giederei 1) genannt... Man unter- fcheidet hauptfächlich fo die Feite (Weiß - oder Talgfeife), die weihe (Schwarz-, Grün- oder Delfeife) und die franzö— fifche oder venetianifche Delfeife in Bezug auf das Fett, aber Natron- und GSodafeife in Betreff des Kalizuſatzes Außerdem hat die Seife noch fpeziellere Namen, je nach der Art des Fettes, Oeles und anderer wohlricchender Beiſätze I. Das erfte Sefchäft des Seifenſieders iſt die Bereitung der Seifen— ſiederlauge durch das Auslaugen eines Gemenges von Alkali (Holzaſche, Pottaſche oder Soda), gebranntem Kalke und Waſſer 3). Je nach dem Gehalte derſelben, den man durch die Seifenſieder— ſpindel (Laugenprober, ein Aräometer) prüft» unterſcheidet man die Fener- oder tragende oder Meifterlaunge (von 18 bis 35% Kaligehalt), die Abrichtelaunge (von 5—17% Kali) und die fchwache Lauge (von 14% Kaligehalt). Die fol genden Gefchäfte find nach der Art der zu bereitenden Seife ver- fchieden. Zur A. Weißfeifenfiederei fült man’ den Sied— feffel 4) mit Feuerlange und fest dann Talg zu. Dieſes Gemifche wird einige Stunden unter periodifchem Umrühren nnd Zugießen von’ Fenerlauge fo Tange gefotten,. bis es Teimartig (Seifenleim) wird und beim. Erkalten eine dichte Gallerte bil- den kann. Bilder fich diefer Seifenleim lange nicht, To gießt man noch während des Giedens ‚Mbrichtlauge ein 5). Iſt jener Leim gebildet , fo wird er mit Kochfalz vermifcht Causgefalzen), unter beftändigem Rühren gefotten, bis fich eine helle Flüfigfeit davon - auszieht, und wenn fich dies gezeigt hat, ohne Rühren noch fort- aefotten, endlich aber das Feuer gelöſcht. Nun gießt man Diefed Gemifche durch ein Drabtfich oder eine Filter von grober Leinwand 417 zum Behufe der Reinigung in den Seihbottig, in welchem es verbleibt, bis fich Lauge und Seife von einander abgefondert haben. Die Lange nimmt man unter der Seife hinweg, die Lez⸗ tere aber ſchöpft man in den Siedkeſſel, der vorher geputzt ſein muß, und ſiedet fie dort mit einem Quantum Abrichtlauge unter ſtetem Umrühren einige Stunden, und gießt noch weit mehr Abrichtlauge nach, bis die Seife wieder gallertig wird. est wird fie das zweitemal ausgefalzen und fortgefotten, bis der Sutt Feſtigkeit und eine weiße Farbe zeigt, worauf das Barfieden, d.h. das Gicden bis zur Bildung zäher Blaſen und einer Seife von blättrigem Gefüge ohne Feuchtigkeit beginnt, Man nimmt num das Feuer hinweg, läßt die Maſſe fich abkühlen und gießt fie dann in eine leicht zerlegbare Form. Iſt die Seife darin erflarrt, dann zerlegt man die Form, zerfchneider die Seife in die bekannten länalichen Stücde und läßt fie an der Luft noch austrocknen. Zur B. Delfeifenfiederei mifcht man ein Gemifche von 24 Lein- oder Rüböl und Y, Hanföl mit fchwacher Lange, und fiedet daffelbe unter ſtetem Umrühren, bis fich das Del mit der Lauge vereinigt. bat und der Sutt zu fteigen anfängt, worauf man erft allmälig die Feuerlauge eingieht. Bon der-Milchfarbe, welche jet die Flüſſig— feit hat, gebt fie allmälig mit der Vermehrung des Feuerlauge— zufaßes ind Braune über. Das Sieden wird fortgefest, bis eine Brobe anf einem Glafe weißftrahlend und durchfichtig it, und das Zugiegen von Lauge hört auf, während man aber das Feuer ver— ſtartt und die Maſſe beim Steigen peitſcht, um ſie zurückzuhalten. In kurzer Zeit iſt die Seife gar, und man hat nur das Kochen noch fortzufesen, um den Rückſtand von Waffer noch, ganz zu ver- dampfen, bis diefelbe das Durchfcheinen der weichen Seife zeigt 9, worauf fie in Tonnen gefüllt wird 7). 1) Zur Siteratur: v. Keeß Darftellung. Hr bl Ir Bd. ©. 422. Poppe, Handbuch der Technologie. IV. ©. 233. Hermbirädt Technologie. II. 6. 492. Du Hamel du Monceau, L’Art du Savonnier. Paris 1774. fol. QAnweifung zum Geitenfieden, Lichtziehen ꝛc. Berlin 1790. Darcet, Lelievre und Pelletier -Ents deefung über das Eeifenfieden. Leipzig 1800. Kögel, Anweiſung zum Geifenfieden. ‚Quedlinburg 1800. Hermbfädt Grundf. der Kunft Eeife zu ſieden. Berlin 1824, Ilte Auflage. Die Kunft des Seifenſieders und Lichtziehbers. Nordhaufen 1822. Zancre, Handbuch der Echwarsfeirenfiederei. Stettin 1830. Gütle, Mittheiluns sen für Seifen, uud Lichterfabrifanten. Leipzig 1830. IIre Ausg. Greve, Anleis tung zur Fabrifation der Seife, — aud der Zalglichter. Hamburg 1933. Krür nitz, Defonom. Enchelopädie: CLIIr Bd. (a. 1831). Dingter volytechn. Journal. X1. 423 (nad Chevreuf). 436 u. 441 (nah Collin). XXI. 498. Diction- naire technologique. XIX. 106. 2) Die Sodaſeife ift zum aewöhnlichen Zwecke am beften. Man untericheidet noch mediziniiche, Mandel», Mohns, Nußsr Buchels, Hatfı, Lein» u..deh Delfeifen,' Schweineichmalsfeife, Büttenfeite» Wachds, Thrans, Hays, Fiſchſeife, Kafaofeife u. dgl. Die wohiriechenden Seifen ‚befonimen ihren Geruch Pe. den Baumſtar? Encyilopädie, ; 27 4 418 Zuſatz ätherifcher Dele. Um die Geife marmorirt zu machen, miſcht man Eiſen⸗ vitriol unter eine. Portion Abrichtiauge mit Seife, und arbeitet * MERAN, mit der. ganzen Geifenmaffe um. 3) Soda muß immer mit gleicher Menge von Holzaſche — fein. Auch kann. man die Holsaiche, mit Ya oder Pottaſche gemengt, brauchen, Aber es kommt dann auf 1 Thl. Pottaſche 1%, Thl. gebrannter Kalk. Nimmt man Soda, fo rechnet man 1/ Thl. Kalk auf 2 Thle. Soda. Die Holzaſche von Laubhölzern iſt am brauchbarſten nach der Soda. Man beſpritzt den Aſchenhaufen bis zum Zuſammenballen mit Waſſer und ſchaufelt ihn um. In deren Mitte wird eine Bertiefung gemacht, der Kalk hineingefchüttet und mit Waffer gelöfcht, während deffen man ihn mit Afche bedeckt. Nah dem Durchfchaufeln der ganzen Maffe ift die Laugmaſſe fertig und wird in den Aefcher gedrückt, d. h. in ein abgeſtutzt kegelförmiges hölzernes oder gußeiſernes Gefäß mit einem durchlöcherten md einem ganzen Boden. Man gießt nun Waſſer aut, bis der Aefcher nicht mehr einfaugt» und öffnet dann den zwiſchen dem durchlöcherten und ganzen Boden angebrachten Hahn, damit die Lauge in eim tiefer liegendes Faß (den Sumpf) rröme, m dent fie aufgehalten wird. 4) Ein runder nach’ unten fich verengender kupferner oder außeiſerner Seel, mit einem breiten Rande, auf welchem zur Verhütung des Weberfteigend der Geife ein abgefürzt Fegelförmiges Saf ohne Boden geftürzt, und durd einen Kitt aus Gips und Hammerſchlag an. den, Keffel gerittet wird. Daſſelbe beißt nn den Sturz; 5) Der aebrannte Kalk verbindet ſich mit der Kohlenfäure des ———— Kali, wodurch ätzendes Kali entſteht. Dieſes zerlegt den Talg in Talgſäure und Oelſäure, und verbindet ſich mit denſelben zu einer weichen ſchmierigen Kalifeire: um aber dieſe feſt zu machen, ſetzt man Kochſalz bei, deſſen Chlor ſich mit dem Kali zu Chlorkali, und deſſen Natrium ſich mit dem Sauerſtoff des Aetzkali zu Natron verbindet, welches Leztere ſich aber nit den Settfäureh zu einer feſten Natronſeife vereinigt, fo daß blos eine Unterlauge von, in Waſſer en: Chlorkalium zurückbleibt. 6) Man macht dieſe Geife bunt durch Zuſatz von ee weißer ei, Talgwürfeln oder Etärfekleifter, oder auch Hammeltalg. 5 — Dh 7) Die franzdfifche, marſeiller oder venetianiſche Delfeife iſt eine feſte Seife. ‚Man hat, davon weiße, und marmorivte (Mote :-2.). Sie wird aus äßender Natronlauge und Baumdl gefertigt, und iſt alfo infoweit eine deifeiter bie fie durch einen geringen Zufag von Küchenſalz feſt gemacht wird, 3 Bierte Interabtb;eifung. Bonder Verarbeitung pflanzlicher Apr Wierifger i ‚Stoffe zuſammen. I. Schanfworleipinn- und Weberei. $. 305. Die SuhMebereit); Die Arbeiten: dieſes Gewerkes find folgende und —— in ER Ordnung auf einander. Zuerſt wird die Wolle fortirt in 7 kurze (Fettwolle) und Lange Wafchwolle), denn jene dient blog zum Einfchießen in. das Gewebe, und wird deßhalb mit Fett getränkt, diefe aber dient zum wirklichen Garne und Hauptgeweber und wird vor dem Gebrauche gewaschen I. Nach dein Bafchen De an ; ir AU 419 wird fie zum Behufe der Aufloderung gezanst, früher durch Menfchenhand, jet durch die Zauſemaſchine I). Iſt fie fo locker gemacht, fo wird fie geflackt, d. h. auf Horden gepeitfcht, - oder durch eine Mafchine (Wolf) mafchinirt (gewolft) 9. Als— dann wird diefelbe geſchmalzt Ceingefettet), d. h. durch Tränfen mit Butter oder einem nicht austrocdnenden, 3. B. Baumble) gefchmeidig gemacht. Auf das Einferten- folgt das Kratzen Schrubbeiln, Krempeln, Kardätfchen) mit der Hand oder durch Mafchinen, d. h. Auseinanderziehen, um die kurzen Fäden von den langen zu trennen, und diefe untereinander zu bringen, um fie zum Berfpinnen tauglicher zu machen 5). Die gefchrubbelte Wolle wird jest entweder mit dem Spinnrade oder auf Spinn- mafchinen (Spinnmühlen) gefponnen, d. b. in Fäden zufanmen- gedrehet 9. Das fo entftandene Garn wird alsdann gebafpeltr d. bh. anf einen Hafpel gewunden, und dort in Strehnen und Gebinde abgetheilt ). Bon diefen Strehnen kommt ed anf eine Winde und von daher auf Spuren (Bobinen), von welchen es auf dem Spulrade donblirt oder driplirt, und. dan geswirnet, d.h. zu zwei und drei Faden zufammengedrehet wird 8). Das: jenige Garn, welches zur Kette (Zettel, Werft, Aufzug, Schee- rung), d. h. dazu dient, um auf dem Webftuhle nach der Länge und Breite des zu fertigenden Tuches oder Zeuges ansgefpannt zu werden, beißt Kettgarn. Dasienige aber, welches dazu dient, um zwifchen die Fäden der Kette eingefchoben oder - gefchloffen zu werden, das Einſchußgarn. Das Kettgarn wird vor. feiner Aufipannung durch Leimwaſſer gezogen Cgefchlichtet, geleimt), um es ſteifer und fefter zu machen”). Nun kommt das Scheeren (Schieren) der Kette, d. h. das Ordnen und Abtheilen der Ket— tengarnfäden, Damit es ald Kette in den Webſtuhl geſpannt werden kann 10), Diefes Auffpannen auf den Webſtuhl 11) heißt man das Aufſcheeren der Kette, und ift eine Arbeit, wozu fehr viel Sorg- falt erforderlich it 1), Iſt die Kette aufgefcheert, fo wird. das Einſchußgarn, auf den Spülchen, auf welche es vorher fchon ge- ſpult wurde, in das Schiffchen gethan und das Tuch gewebt 13). Sit das Tuch fertig, fo wird es genoppt, d. bh. von den nicht dazu nehörenden eingewebten Theilen befreit, was entweder mittelſt des Noppeifend Ceiner Zange) aus der Hand oder durch die Noppmaſchine 1%) gefchieht. Das genoppte Tuch wird hierauf gewalkt, um es von feinen Unreinigfeiten zu befreien und filzig zu machen. Dies gefchieht anf der Walfmühle unter verfchiedenen reinigenden Zufäsen 15). Da durch das Walken: das Tuch. filzig geworden iſt, fo müſſen feine Haare jetzt wieder aufgelockert werden, 27 »% 420 damit man das Tuch fcheeren kann. Diefe Arbeit beißt man das Rauhen und gefchicht auch entweder aus der Hand oder durch die Rauhmaſchine 1%). Bor dem Scheeren muß das Tuch noch einmal gereinigt werden nnd den Strich der Haare erhalten. Died gefchieht durch das Bürften des Tuched mit der Bürften- mafchine 17), Hierauf erft wird daffelbe gefchoren und man bat dazu ebenfalls entweder Handtuchfcheeren oder Scheermafchinen Scheermühlen) , welche jest allgemein im: Gebrauche find 18). Das zweimal gefchorene Tuch wird geſtreckt (geredt), d.h. in einen Rahmen geipannt und auseinander gezogen, damit ed Die Falten verliert und fadengleich wird, d. h. überall gleiche Breite bat, hierauf aber zum leztenmal ausgeſchoren, d. bh. noch einmal aus der Hand genoppt, durch Stopfen ausgebeffert, gefirichen und gepreßt. Lezteres gefchicht unter einer Schraubenprefle, zwiſchen Preßſpänen (von Pappe, aus Papiermühlen), Preßbrettern und warmen Preßplatten von Kupfer oder Eifen 19. Die Farbe wird den Tüchern fchon vorber gegeben 29. 41) Die Darfiellung des Spinn» und Webereiwerend hat fchon, wenn fie aus führlich fein foll, die größten Schwierigkeiten. Bei einer encyelovädifchen Erörterung diefer Gewerbe iſt es unmöglich, mehr ald Leberfihren und Andeutungen zu geben. Zur Literatur dev Woltenweberet f. m. Schauplatz der Künfte und Handwerfe. V. 425. VI. 1. VIL.1. XVM. 3. Sacobfon, Ehauplag der Zeugmanufacturen. Berlin 1773— 76. IV Bde. 8. Weber, Beiträge zur Gewerbstunde. I. 155. MH. 453. Ill. 183. v. Keeß Darfteltung. IL Thl. I. %d. ©. 111. 227. I. Supplem. ©. 182. 375. Dictionnaire technologique. XII. 1. IX. 10. Poppe Handbuch. 1.8. 102. Hermbſtädt Technologie. 1. $. 55. Mayr Anleitung zur vationellen Webekunſt. Berlin 1811. Scheibler -Anweifung, wollene Tücher zu fabriciven. Breslau 1806. Klinghorn, Beſchreibung und Abbitdung der neueſten verbeferten Webs, Epinn:, Scheers, Doubliv», Zwirn:, Cattuns und GCallicodrucfs, fo wie ähmliher Maſchinen ꝛc. Quedlinburg 1829. Mit 137 Abbildgn. Bonnet, der Tuchfabrifant in größter Vollkommenheit. Aus dem Sranzdf. Ulm 1829. Borgnis, Mecanique appliqude aux Arts. VII. (Machines, qui servent à confectionner les Etofles.). Paris 1820. 4. x \ 2). Man waſcht fie mit Seife, mit gefaultem Menicenharne und Waſſer. Auch anderer Materien bedient man fi) dazu. Borgnis l. ce. pag. 10 et 11. » 3) Sie it bei Hermbſtädt umd den- Anderen befchrichen. 4) Der Wolf ift berichrieben bei Hermbſtädt und in folgenden Cehriften: Borgnis l. c. p. 33. Christian, Mecanique industrielle. 41. 219. 405 Planche 49. Karmarſch Mechanik. U. 139 (Klovfmafchine von Walmsley, Thomas, Bowden, Eonnop und Bautierd). ©. 142 (der Wolf und defren Verbeſſerun⸗ sen, Mafchine von Douglad, Faux u. Georges, von Hughes u. Eollier). 5) Die Handwerkzeuge (Kragen, Krempeln oder Kardätichen) find eine Art von Hechein, und man unterfcheidet die Reif «+ oder Brechkämme (von 40—50 Zähnen), Kragen oder Krempeln (von 50—60 3.) und Kuieftreihen, Schrobbeln oder Kardätfhen (von 70—80 3.) Durd die Schrobbein erhält die Wolle eine Verarbeitung zu vierecfigen Blättern, und durch die Knieſtreichen eine ſolche zu fpindelfürmigen Sieden, vie man dann zu Locken oder Flocken zufammenrolt. Die Krempelmaſchine ift von dem Barbierer Richard Arktweight a. 1770 erfunden. Sie ift unter Andern beichrieben bei Hermb⸗ Kädt. Man f. aber auch Borgnis 1. c. p. 48. Christian 1. et p. citt. et p. 406, 421 Weber, Beiträge zur Gewerbs- und Handelöfunde. 1. (1825) S. 173. U. 169. He, Beihreibung von den Kamms und Spinnmaſchinen auf Wolle und Baumwolle eingerichtet (Zürich 1806). E. 7. Karmarfh Mechanik. II. €. 146 (Krempel⸗ maſchine von Dberländer, gemeine Krempelmaichine, jene von Sarrasin und von Foubert). ©. 148 (Wollfänm + Mafchine von Cartwright, von Wright und Hawföley). Dingler polytehn. Journal. XIV. 29 (Kardätfchenwalze von WBoollams); XV. 303 (eine folhe von Crighton); XVI. 450 (von Burn); XXHI. 427 (Apparat zum Kämmen und Etrefen der Wolle von Roß); XXV. 298 (eine folhe von Anderton); XXV. 380 (eine folhe von Broofe und Hargrave); XXVIM. 117 (von Edmonds); XXXIII. 310 (von Don Marco Bacon), ©.425 (eine folde v. Whitacer); XXXVII. 163 (v. Buchanan); XLU. 357 (Kamm +» Mafchine von Platt); XLV. 258 (von Ford). 6) Das gewöhnlide Syinnrad iſt von einem Gteinmegen Jürgens zu Batenbürtel im Herzosthum VBraunfchweig a. 1530 erfunden und fpäter vielfach perbeſſert, ſo daß man jest dopyelte hat, welche anfangen recht ftarf in Gebraud) zu kommen. Die Syinnmafhine hat ein engl. Zimmermann, James Har; graves, erfunden, fie wurde Jenny genannt und ift jegt fo weit verbeffert, daß ein Mädchen 80 — 120 Spulen damit verforgen fann. Die Haupterfindung daran, nämlih, daß man. nicht blos Einfhußs fondern auch Kettengarn darauf fpinnen Tann, verbanft man. feit 4771 dem bereitd, genannten Kid. Arkwright. Weber Beiträge. 1. 177. TU. 184. Sprengel's Handwerfe und Künfte. II. Zaf. IV. Sig. 4—7. Roland de la Platiere, L'Art du fabricant d’Etoffes en laine, Paris 1780. fol. Ueberf. Nürnberg 1781 Hermbſtädt Bülletin. I. 309. Borgnis l. c. p: 75 (Spinnräder) und p. 91 (verichiedene Spinnmaſchinen). Christian 1. "ce. I. 258. 416. Glanche 50 et 51. Karmaridh Mechanik. II. 156 (Spin räder ) und 167 (Eyinnmajchinen). Dingler polytechn. Journal. IT. 289 (verb. Spinnen don Hadden); AV. 46 (von Liter); XVI. 445 (von Taylor), S. 446 (von Green); XVII. 422 (von Leah); XXI. 8 (von Chell), ©. 395 (von Price); XXU. 325 (von Sirk), €. 326 (von Bodmer); XXIV. 511 (von Andrew, Tarlton und Shapley); XXV. 39 (Merbeff. von Davis; Spinnen eines Fadens, an dem Feine Haare mehr bevvorftehen); XAVI. 317 (von Ray); XXVIII. 402 (von Goulding); XXXI. 212 (von Churd); XXX. 240. 323 (über den Regulator bein. Spinnen, von Rayner), ©. 313 (Epinn« mafhine von Derter); XAXV. 226 (Spinnmafchine von Lee); XLII. (von Sande); AÄLIV. 83 (von Molineux und Bundy); XLV. 374 (von Sellis “eorfe). Bullein de la Societe d’Encouragement Annde 1823 (GSpinnmafcine von Belanger für Streihgarn). Heß Beſchreib. ©. 11 folg. +7) Hier wird das Garn auch nad) den Eorten numerirt. S. Karmarſch in Prechtl's Jahrbüchern. XI. 131. und Hachette in Dingler's yolytechnirches Souenal. XVII. 414. Eine Beichreibung des Harpeld (der Weite) bei Kars marfch Mechanik. II. 189. Borgnis.l. c. p. 137 (mehrere Hafpel). Christian II. p. 415. Planche 51. 8) Ueber Spulräder f. m. Karmarſch Mechanik. II. S. 189. Leber Gpub maschinen f. ebendaſelbſt. II. S. 190 (von Rouffeau, Erager, Joubert und Pride). Christian III. 417.. Planche 51 et 52. Borgnis 1. c. Ueber beides f. m. auch die Abtildungen und Befchreibungen bei Hermbſtädt. Leber das Zwirs sen und die dazu erforderlichen Marfchinen 1. m. Borgnis |. c.p. 152. Christian 11. 288. Karmarſch Mechanik. II. 173. Iacobfon, technolog. Wörterb. IV. 240. 734. Dingter polyrechn. Sournal. XVII. 422 (Bwirnmafchine von Lead); XVII. 344 (Zwirns und Doublirmafhine von Softer Simfon) ©. auch We» ber Beiträge, LI. 213. I) ©. Prechtl Jahrbücher. IX. 395 (Schlihtmafchine von Standfield). Dingler yolytehn. Journal. AVIT. 420 (Schlichtmaſchine von Well); XL. 408 (Apparat zum Reinigen und Zubereiten des Wollengarnd, von Harris), Christian 1IT. 420. Planche 52. Ueber Brierly’3 und Rhodes's Vorrichtung 3. Trodnen des gefchlichteren Garns f. m. Dingler's volytechn. Journal. I. 420. IV. 63. Prechtl Jahrbücher. IL. 400. Ul. 47. Karmarfch Mechanik. II. 195. We— ber Beiträge. I. 481: 422 10) Ueber das Scheeren und. Scheermafdinen f. m. auch Borgnis 1. c p. 178. Christian! III. 297. 419. Planche 52. Ueber die Scheerrahmen auch Karmarſch Mechanik. IT, 194. Ueber eine Scheerlatte auf ſchiefer —* RER — Journal. XX. 528. 11) Beſchreibungen von Webſtühlen finden ſich bei Hermöhäde, May und den Andern. DZorgnis 1. c. p. 186 sqq.. Christian 111. 292.422. Planche 53, Karmarfch Mechanik. 11.7196. 226 (Hand + und felbfiwebende Webftühle). Die Webſtühle haben viele Werbefferungen erfahren. Man f. darüber Dingler yoln techn. Sournal. XI. 24 (von Goooman); XIV. 22° (Batentwebmafdine von Sconedall d’Arimond), ©. 403 (von Biard); XV. 40 (von Budanan); XVIH. 67. und XX. 113 (von Standfield, Briagd, Brithard und Bars raclough); XIX. 19 (von Goffer), ©. 149 (Daniells Webmethode); XX. 247 (doppelter Webſtuhl v. Alhorne), ©. 513 (Kunſtwebſtuhl v. Debergue); XX1. 195 (von Tetlow), ©. 385 (von Stansfield); XXI. 321 (von Wilfon), ©. 405 (Handwebſtuhl von Grant Smith); XXIV. 413 (von Hanchett und Delvalle, Webſtuhl für Tücher von allen Breiten); XXV. 206 (Kunftwebfrunt von Daniell); XXVI. 109 (von Sadler), ©. 205 (verbeffertes Webgeſchirr von Rothwell); XÄXVH. 4 (von Frank und May, f. auch die Abhandlungen der techniichen Deputation für Gewerbe. I. 379.), S 81 (von Hurft und Bradley), ©. 82 (von Standfield, Pritchard und Wilfin» fon); XXXIV. 213. und XXXV. 39 (verbefierred Webgefhirr von Pownall) AXXVI. 215 (von Heilmann); XXXVU. 105 (Parr und Bluert’s Web⸗ ſtühle); XXXIX. 50 (verbefl. Tuchmanufactur von Hirſt); XLH. 185 (Wevbſtuhl von Robert); XLIM. 17 (Kunſtwebſtuhl von White); XLIV. 455 Mr Goul⸗ ding). Weber Beiträge. I. 182. II. 170. 42) Es find in der Kette immer zwei Saden, nämlich die oberen (ber: fprung) und die unteren (Unterfprung) nöthig, welche fih durchkreutzen müſſe fo daß fich queer durch alle Kreutze dad Ginfhufgarn legt, wenn dad Schiffe Schüge) durchführt. Man f. auch Borgnis 1 c. p. 187.. ‚Ueber eine Vorrichtung und eine Mafchine zum Aufziehen und Syannen der Kette auf: den Webſtuhl f. m. Dingler polytehn. Journal. XVIL u. XXI. 13) Dad Weben gefchieht, indem durch den Mechanismus wechfelmeife der Dbers und Unterſprung in Kreußform geftelit und das Schiffchen zwiſchen Beiden durchgejagt wird, um das Einfchufgarn queer durchzulegen, damit daffelbe bei dem nächſten zu bildenden SKreuße eingeschloffen und feſt angefchingen werden Fann. 14) Die Noppmaſchine ir von den Gebridern Mefermann zu Paris. Hermbfiädt Technologie, I. S. 121. Weber, Beiträge zur Gewerbi« und Hans delskunde. 11. 172. 15) Man walkt mit aefaultem rin, grüner und weicher Geife, und mit Walkerde. Ueber Waltmühlen f. man v. Langsdorf Erläuterungen. 1. 238. v. Laugsdorf Mafchinenfunde. II. $. 337. Schauplatz der Künſte und Hands werfe. V. 222. u. U. Berbeferungen an Walkmühlen find befihrieben bei Ding« Lex polytechn. Journal. II. 298 (von Lewid); XXI. 144. (von Hurſt und 008); XXIII. 3141 (von Bernon); XXVII. 103 (von Willan u. Dale). Hermbſtädt Zechnologie. I. S. 122. Benth, in den Verhandl. ded Vereins zur Beförderung des Gewerbäfleißes in Preußen. Jahrg. VIL. 1829. &. 132. Predtl Sahrbücer. VI. 529. Borgnis 1. c. p- 277. Christian 111. 442, Planche 57. Karmarſch Mechanik, IL 251. Weber Beiträge. I. 185. 11.173. 111. 186. 46) Hier wird die Weberfardendiftel gebraucht ($.176.). Man hat auch fon metallene 'Karden angewendet. S. Precht Sahrbücer. IX. 394. Dingter poliytechn. Journal. XXIV. 514 (Verbeſſerungen beim Streihen der Tücher, von Shappard und Flint). Ueber Rauhmafchinen 1. man Borgnis I. c. p. 311. Christian 111. 438. Pl. 57. Karmarrd Mechanik. 11. 263. Abhandlungen der techn. Deputation für Gewerbe. I. ©. 383. Weber Beiträge. 1. 198. II. 180. III. 190. Dingler aa. 9. II: 53 (eine Draptraufmühle von J. Lewiß); IV. 423 (Rauhmaſchine von Eoflier), ©. 269 (eine folhe von S. u. W. Lewis 423 und W. David); XX. 350.(von Lord, Robinſon und Gorfter); ‚XXI. 391 (von Hurf, Wood und Kogerfon); XXIV. 514 (v. Sheppard u. Stint); XXXU. 318. XXXV. 296 (von Sevill); XLI. 359 (von Papns), ©. 401 (von Eharlesworth). Weber Beiträge. I. 198. II. 180. 47) Weber Beiträge. I. 226. II. 183. IU. 193. Die ie: ie: von den Gebrübern Cockerit I erfunden, 18) ueber die Scheermafdine f. man Borgnis 1. ©. p., 313. "Christian II. p- 306. 443. Planche 58. 59. Karmarſch Mechanik. II. 267. 277. Abhandl. der technifch. Deputation für Gewerbe. I. 385. Dingler polytechn. Journal. I. 257. 1. 276 (Scheermarchine von J. Lewis); VI. 64. XVII. 300 (von. W. Davis); XI. 166 (von Eotlier); XIU. 484 (von Hobrfon); XIV. 407 (von Miles); XV. 43 (von Bainbridge); XIX. 25 (Maſchine zum Schleifen oder Schneiden der Dberfläche der Tücher, von Slater); XX. 458 (Scheermafcine von Gardner und Herbert); XXV. 373 (von Sitlington); XXXI. 181 (von Marfhballd; XXXVI 433. XL. 98 (von Clatterbuck); XLIII. 233 (won Hooper); XLV. 253 (von Dldland). Ueber Swift's amerifanifche Zuchfcheere f. die Verhandlungen des Bereind zur Beförderung des Gewerbsfleißes in Preußen. Jahrg. 1829. ©. 231. Weber Beiträge. I. 209. 11. 181. III. 193. 19) M. f- Dinger yolytechn. Journal. 1.420 (Streckrahmen v. Brieriy); IM. 257 (ein foliher von W. Lewi8); X. 393. XXXI. 43 (Burichten der Tücher, nah Daniell); XVI. 44 (ein ſolches nah, Sevill); XIX. 498 (Methode, beim QZurichten den Wollewaaren Glanz zu neben, nach Sufell); XXIU. 51 (Zuricht⸗ maſcline von Hancod), ©. 429 (eine ſolche von Smith); XXV. 33 (Walz⸗ maſchine, um den Tüchern Glanz zu geben, von Leroy); XXXV. 292 ı Zuriht mafchine von Haden); XXXVII. 135. (verbeferte Methode ded Zurichtens, von Gether); XXXIX. 33 (von Allen); XLIV. 99 (Zurichtmafhine von Jones). Karmarfh Mechanik. II. 291 —293. Weber Beiträge. I. 222 folg. 227 folg. 11. 187. TUI. 194. f 20) Die Tücher von der Ächteften Sarbe find aus, bereitd vor dem Spinnen gerfärbter, Wolle gewebt. Sonſt färbt man fie erſt, wenn fie gewebt und gereinigt find, Zücer, welche ganz weiß fein jollen, werden, che man fie zurichtet, ge— ihwefelt und gebläuet. — Das Decatiren der Tücher vor ihrer Verarbeitung ift ein Prefen verfelben unter Wärme und Seuchtigfeit. Man benust dazu eigene Maſchinen, wie z. B. auch die im der vorigen Note genannten von Haycock und Jones, Man f. Hermbfia)t Technologie. I. $. 145. Verhandlungen ded Ver— eins zur Beförderung des Gewerbsfleißes in Preußen. IV. Jahrg. 1825. ©. 134. Sahrg. VI. 1827. ©: 149. Weber, Zeitblatt fir Gewerbtreibende, IT. 440 (Ber: lin 1828). — Ueber noch andere Zubereitungen ber Wollenzeuge 1. m. Zorgnis l. c. p. 286. Christian 111. 441. 301. 112. 383. Hermbfiädt I. $. 150. , IL Boummolkivinn- und Weberei 8. 306. Die Baummwollenzeug- Weberei )), Die Baumwolle it eine wollige Pfianzenfafer, durch welche die Saamen der Baummollenpflanze (Gossypium) in der Saamen- kapſel ummicdelt find. Man hat zwar: verfchiedene Baummollen- pflanzen, aber der Farbe nach doch. nur weiße und gelbe Baummolle. Sie wächst in Oft- und Weftindien, China, Aegypten, Kleinafien, anf den griechifchen Inſeln im Archipelagus, und im füdlichen Europa 9. Die Baumwolle, wie fie zu uns kommt, bat fchon m bie Erntearbeiten 3) erdulder und tt in feiten Päcken zufammen- gepreßt H. Die Baumwolle wird daher vor der Verarbeitung aufgelodert und zwar durch Klopfen aus freier Hand oder Klopf- mafchinen 5), oder durch den Wolf (Teufel) 9, oder endlich durch die Flaggmaſchinen 7). Dadurch ift die Baumwolle auf- gelockert und ‚zugleich in wattähnliche flache Stücke geſchlagen, aber die Faſern ſind noch nicht ganz rein und haben noch keine regelmäßige Lage, Dieſe Zwecke werden durch die Kratz⸗ (Krem- pele, Flint oder Streih-) Mafchinend) erreicht, durch welche fie jet bearbeitet wird. So in Bänder geformt, kommt fie num auf die Stredfmafchinen 9), um dadurch die Fäden noch genauer parallel zu legen (ſtrecken), was, damit die Bänder nicht reißen, fo gefchieht, dag man mehrere folche Bänder auf einander legt und durch die Mafchine gehen läßt Cdoublirt). Go ift fie zu Spinnen vorbereitet, aber diefes gefchicht in mehreren Operationen. Das erfte Spinnen auf der Flaſchenmaſchine (Kammmaſchine, Laternenbank) oder auf der Grobfpindelbanf 10) bewirkt bios eine Feife Drehung der Bänder zu fingerdicden Fäden. Das zweite oder Borfpinnen auf der Borfpinumafchine (Grobſtuhl genannt) pder auf der Spindelbant (Feinfpindelbant) 1) fiefere ans jenen Fäden einen folchen von der Dicke eines Bind- fadens. Diefer Faden muß nun. ebenfalls gefponnen werden und dies ift das dritte oder Feinipinnen, welches durch Die Water- Droffel-), FZenny- und Mulemafchinen 12) gefchieht. Das ſo gewonnene Baummollgarn wird nun gebafpelt und fortirt 13) und, wenn es erforderlich it, gezwirnt (\, 305.9, 8.). Man unterfcheidet auch, wie bei der Wollwebtrei, das Ketten- und das Einſchußgarn, welches Erftere feiner und fetter fein muß als das Leztere, weßhalb man jenes auf den Water- und Due mafchinen, dieſes aber nur auf Lesteren fpinnt. Das zum Ber- weben beftimmte Banmwollenfertengarn wird hierauf geleimt ($. 806. N, 9.), und, wenn es wieder getrocdnet iſt, gefpult, d. b. durch das Spulrad oder die Spulmaſchine auf. Spulen gewunden, damit man cd hiervon Feichter zur Kette ſcheeren fann ($. 305 R. 9, und 10). Die Kette wird alsdann auf den Webſtuhl 1%) gefpanpt, gefchlichtet Cwenn dies nämlich nicht schon vor dem Auffpannen oder Aufkämmen geſchehen if), und dad Baummollenzeug verfertigt, wovon es außerordentlich viele Arten gibt. Die fertigen Zeuge, befonders alle glatten, werden dann durch Gengen oder Brennen 15) von den bervorftehenden Härchen befreit, dann in reinem Waſſer eingeweicht, gewaschen oder anf Walkmühlen und Prätſchmaſchinen 1%) gereinigt, 425 © gereinigt, werden fie gebleicht 17), dreffire oder frifirt, d. h. der haarigen Oberfläche eine beftimmte Form gegeben 18) und dann finiffirt, d.h. mit Glanz verfehen und geglättet 17). Das darauf erfolgende Färben und Drucken ift ein anderes Gefchäft. 1) Zur Literatur: Note 1. des $. 305. Precht! Encyelopädie. I. 472—614. Le Blanc, Nouveau systöme eonmplet de filature de Coton usite en Angleterre etc. Paris et Bruxelles 1828. Bernoulli, theoret. praft. Darftcliung der gefammten mechan. Baummwollfpinnerei. Barel 1830 (Hauptwerfe) Martin, die engl. Baumwollens und. Wollenzengmanufartur. Aus dem Engl. überfest von Poppe. Peſth 1819. Hermbſtädt Technologie. 1. $. 176. Poppe Handbuh. I. 137. v. Keeß Darkiellung. II. Thl. I. Bd. ©. 81. 179. Supplem. 1. ©. 120. 300. Weber Beiträge. I. 271. Il. 202. III. 222. Dictionn. technol. VI. 110. IX. 10. 2) Ueber die verfhiedenen Sorten und Eigenfchaften der. Baumwolle ſ. m auch Prechtl Encnclopädie. L ©. 472. 483. außer Hermbftädt, Poppe, Bera uoulliu. f. w. ©. auch Borgnis l. c. p. &. 3) Man hat die fogenannten Egrenirmafhbinen zum Trennen der Saamen von der Baummolle. Sie find ausführlich befchrieben 3.8. bei Prechti a. a. D. I. ©. 4735: aud bei Hermbftädt u. a. Prechtl Jahrbücher. VIL. 293. Kar⸗ marſch Mechanik. II. 138. 4) Eine Beſchreibung der Packpreſſen findet. ſich auch bei Re a. a. D. ©. 477 ©. auch Borgnis l c. p. 9. 5) Predtla.a. O. 1. ©. 490. Borgnis l. c. p. 10. Christian III. 271. 405. Planche 49. Dingler polytechn. Sonrnal. XVI. 1. XXI. 97 (Schlag maſchine von Pibet); V. 135 (Schwingmafchine von N. Smith). Karmarſch 75'439, 6) Karmarfh II. 4141. Prehtla. a. O. I 49. ©. auch $. 305. Mote 4, denn die in jenen Schriften befchriebenen Mafchinen werden auch bier angeivendet. 7) Prechtl ſa. a. D. 1.499. Dingler polytechn. Journal. VI. 182 (Slaga—⸗ maſchine von Bernoulli). Man ‚untericheidet die Pub» und die Warten» maschine; jene veinigt und dieſe schlägt die Baumwolle in eine wattförmige Stäche. 8) Christian III. 237 — 257. 406.- Pl. 49. Sarmarfd IE 445. Prechtl 0-4. 2.1. ©. 513. ©. aud $. 305. Note 5. Man untericheidet die Bor» oder Grobfrage und Seinfrase oder Auskarde; auch einfache und Doppel» Karden. SG. aub Hermbſtädt Technologie. 1. $. 182. Die Ausfarde formt Bänder aus der Baumwolle. Um die Bänder im breite Warten zu vereinigen, Has man die fogenannten Lappingmaſchinen. S. Predtl a. a. 92. 1. 522. Dingler polytehn. Journal. XXVIL 97. 9) Karmarfc II. 152. Borgnis 1. c, p. 92. 115. Christian III. 258. 407. Planche 50. Prechtl a. a. 2.1. ©. 534. 10) ©. $. 305. Note 6. Predtlia. a. O. I 541. Dingler polytehn. Journal. XXXIII. 1 (Lat. Spulmafchine von Heilmann). Karmarſch 1. 153. Christian 111. 409. Planche 50. Es gibt auch zugleich frempelnde Spinnmafchinen. ©. Rarmarfch II. 166. Borgnis l. c. p. 121. Ueber Drehung ded Baumwolle garnd, von Köchlin bei Dinger polntehn. Journal, XXXII, 387. 441) Bredtli a. a. D. 1. 562. Karmarſch I. 161. Dingler yolytehn. Sournal. ÄXVI. 204 (Borfpinnmafhine von Sr. Smith); XXIX. 385. XXXV. 439 (von Bayliffe); XXX. 89. (Spulmaſchine für Borgefpinnfte von Houdss worth); XLIII. 429 (Selden's Mafchine zur Bewirkung der gehörigen Conſi— ſtenz des Vorgeſpinnſtes). 12) Prechtt a. a. O. I ©. 567. Karmarſch IL. 1603. Borgnis 1. c. pP. 105 sqq. Dingler polytechn. Journal. VII. 1. X. 338 (Spinnmafchine von 426 Main); XIL.457 (von Tollenare); XXVIL 7. XXX-211 (Werbefferungen an . den Muled, Jennies und Glabbers, von de Jongh); XXXI. 12 (Spinnmaſchine von Heiſch); XLII. 13 (Spinnmafchine von Hutchiſon); XLIM. 229 (Deoiieh fpindel von Lambert); XLIV. 353 (BVerbefierungen an der Jennieb, Mules ꝛc. von Roberts). ©. $. 305. Mote 6. a: 13) ©. $. 305. Note 7. Prehtl aa. O. 1. 594. 595. 44) Man unterfheidet die Hands» und Mafchinenwebftühle. S. Note 11. des vorigen $. Gie find fehr abweichend gebaut, weil verschieden fagonnirte Zeuge ger webt werden, S. Verhandlungen ded Vereins zur Beförderung des Gewerbsfleißes in Preußen. Sabre. II. 1824. ©. 194. Jahrg. VH. ©. 129. Horrods’d Web ſtuhl bei Dingler polytechn. Sournal. XI. 203. i 15) Ueber folhe Sengmafhinen f. m. Karmarſch 11. 277. Christian III, 437. Planche 55. Prechtl Jahrbücher. VIT. 298. Weber Beiträge. I. 302. II. 216. II. 246.. Borgnis l. c, p. 306. Dingler polytehn. Journal, XVI. 450 (Burn’s Sensmafdine). Br 16) ©. $. 305. Note 15. Ueber die Prätſchmaſchinen (Pretſch M.) ſ. m. Karmarſch U. 254. Borgnis l. c. P. 271. Dingler polytechn. Journal. III. 4 (Reinigungsmafchine von Dingler); V. 432 (eine andere), Ueber Waſch⸗ mafhinen auch Karmarſch II. 256. Dingler an. a. O. V. 424. 428 — 30 Cenglifche); XII. 328 (von Smith); XV. 48 (von Flint) Prechtl Sahıb. V. 363 (von Waroup), ©. 364 (von Banlid), ©. 459 (von Smith). Ueber Mafbinen zum Auspreffen der naſſen Zeuge 1. Karmarſch Il ©: 261. Dingler volytechn. Journal. II. 6 (von Dingler), ©. 10 (ium Auswinden). Den Apparat von Southworth zum Trocknen beſchreibt au Karmarſch II. 262., und Dingler a. a. D. XVI. 474. — 17) ©. Dingler polytechn. Journal. II. 1 (Marchine zum Bäuchen der Kattune von Dingler); XIV. 433. (Bleihen, nah Turner und Angell); XX. 471 (nah Turner); XXXIII. 447 (nad Penot). Prechtl Encyelopädie. I. 420. v. Keeß Darftellung. IT. Thl. I. Bd. ©. 95.190. Supplem. J. 160. 330. 18) M. f. Borgnis 1. c. p. 286 sqq. Karmarfch II. 293. Ana 419) Diefe Mafchinen kennt man unter dem Nanen Mangen und Kalander. Man f. Rarmarfch IL. 280. 286 —89. Dingler polytechn. Journal. III 12 (eine Appretirmafchine v. Dingler); VI. 82 (Schlichten der Zeuge nad Dubuc)z X. 487 (Salander von Smith); XU. 332 (Zurihtmafbine von Wilham)z; XXI. 47 (Wppretirmfachine von Bathgate); XXXIX. 49 (verbefl. Zurichtung nah Smith): XLIL 194 (Zurichtmafchine von Serraboe). Vergl. $. 305. Note 19. Beſchreibung der Mangen und Kalandermafhinen. Nürnberg 1829. II. Seidenfpinn- und Weberei, $. 307. —— Die Seidenweberei ). Die Coccons der Seidenraupe ($. 206.) liefern die Seide, von deren Bearbeitung hier die Nede it. Das Aeußere der Coe⸗ cons iſt ein etwas rauher Faſerſtoff (die Floretfeide); unter dieſer liegt die feine eigentliche Seide, auf welche wieder ein grö— berer faſeriger Ueberzug folgt, und endlich der Balg der Larve kommt. Die Coccons werden auf einige Minuten in einen Keſſel voll heißen Waſſers zum Auflöſen der Fäden gethan 2) und daun en wird von ihnen die Seide auf einen eigenen Seidenbafpel 9° 427 abgemunden, Die. fo gewonnene rohe Seide wird nach ihrer Feinheit und Grobheit ſortirt, denn beim Hafpeln ‚sicht man mehrere Fäden zufammen, Diefelbe wird hierauf doublirt und gezwirnt, was an der Stelle des Spinnens angewendet wird. Man hat dazu die Donblir- oder Zwirnmaſchinen 9 und unterfcheider nach dem Grade des Zwirnens die Tramfeide (Einfchußfeide, ein Draht aus zwei oder mehr rohen Seidenfäden) und die Organfinfeide (Kettenfeide, Draht aus mehreren be reits gedreheten Seidenfäden), Sol die Rohſeide gefärbt werden, ſo muß fie, wenn die Farben heil werden follen, entweder, was feltener ift, von Natur weiß oder gebleicht fein 9. Sie bat aber eine fteife und rauhe äußere Befchaffenheit, welche ihr, wenn fie nicht zu feifen Geweben, wie z. B. Gaze, Flor, beſtimmt iſt, genommen werden muß. Dies gefchieht durch das Degummiren (Entfchälen), d. b. das Kochen derfelden mit Seife oder fchwacher : Mealilauge ). Die zubereitete, nämlich Tram- und DOrganfin- ſeide, iſt zum Verweben gefchiekt und. wird nun auf den Web- ſtühlen 7), die man in einfache und zufammengefeste unterſchei— det, zu den manchfaltigen Geweben verarbeitet, welche man jetzt hat. Vom Webftuhle genommen, werden die: Seidenzeuge noch vollends appretirt, nämlich durch die Pflückmaſchine von den Fafern und Unebenheiten, die nicht vorhanden fein follen, befreit und dann auf manchen, chemifchen und mechanifchen, geheimen Wegen noch zugerichtet 3). 1) Zur Literatur: Dictionnaire technologique. XIX- 374. XI. 330. v. Steeß Darfteltung. MH. Thl. I. Bd. ©. 132. 283. Supplem. I. 222. 437. Hermbitädt Techuologie. 1. $. 239. Poppe Handbuch. I. 179. Weber Beiträge zur Ges werböfunde. I. 416. 1. 273. I. 279. ©. auch $. 305. Note 1. Dingler volytechn. Sournal. XXX. 126. XXXI. 126. XXXII. 66. XXXIV. 46. 143 (über Geide und GSeidefabrifen von Ozonam). 2) S. auch Dingler yolytehn. Journal. XVII. 410 (Methode, die Coccons aus Eaitem Waſſer zu hafveln, von Don Antono KRegad); XXXVIL 251 ( Damprfibatorum zum Abwinden der Coccond, von Richardſon). 3) ©. Borgnis-l. c. p. 14. 16. 141. Karmarſch H. 174 (verichiedene Haſpel). Jacobſon Schauplag. III. 80. Dingler volytechn. Journal. XVII. 96 (Abwinden der Geide in Stalin, von Nounilles); XXIII. 44 (verbefierte Methode deſſelben von Heathcogt); XXIV. 398 (verbefferte Methode im Abwinden, Doubliren, Zwirnen und Spinnen der Geide, von Badnall); XXVIII. 256 (vers befierter GSeidenhafpel von Sanfhaw). Der älteſte befannte Hafpel wurde von - einem Bolognefer Berahafano a. 1272 erfunden. S. auch Berhandlungen des Vereins zur Beförderung ꝛc. VII. Jahrg. 1828. ©. 79. Weber Beiträge, 11. 281 Gaſpel von Jefferies und Drafefort); II. 294 (von Barbier, Scott, Badnall ur. w.). v. Türk, Anleitung zur Behandlung des Geidenbaues und des Hafpelnd der Seide.‘ Potsdam 1829./ IIL Thle. x 4) ©. Borgnis.]. ec. p. 17. 160. Karmarfdb U. 176. Jacob ſon Scham lag. II. 401. Weber Beiträge. 11. 284 (Tramfeidemafhine von Shenton), Dingter polytehn. Sournal. XII. 320 (Verbeſſ. im Spinnen und Zwirnen der 428 J Seide, von Badnall); XVI, 335 (Spinnmaſchine von Shenton); XVIII. 18% (neue Methode, Seide zu ſpinnen und zu zwirnen, von Breadbury); XX. 31 (Hammersley's Eifenhafvel für Seidemühlen); XXVI. 107 (verbefferter Zwirn⸗ und Spinnapparat, von Sanıhaw), ©. 203 (verbefferte Putz⸗ und Spinnmaſchine für Seide, von Royle); XXX. 57 (über Geidenipinnerei); XLII. 262 (verbefferte Spinn⸗, Doublir⸗ und Iwirnmafchine für Geide, von Needham). ueber Geidens wicel» oder Spulmaſchinen ſ. m. KRarmarfdı II. 192. Borgnis 1. c. pag. 172. Jacob ſon Echauplag. III. 430. Weber Beiträge, II. 285 (von Belly). 5) ©. Dingler polytechn. Journal. XX. 348 (verbefferte Zubereitung der Seide sum Weben, von Heathceoat). Hermbfädt Magazin für Gärber, 1. 104 (Bleihmethode von Baume); V. 122 (von Giobert). v. Keeß Darftei dung. II. Thl. II. Bd. Anhang ©. 33. 6) Prechti Encyclopädie. IL. 433. Borgnis 1. c. p. 18. 7) Dingler volytehn, Journal. XVII. 429 (Methode zur Vorbereitung , Reinigung, Zurichtung und Aufkämmung der Kette für Seidenzeuge, von Harmwoon Horrod). Auch bei Weber Beiträge. II. 281. - Der Webſtuhl von Jacquard äft jegt der berühmtefte. Man f. Hermbftädt Technologie. I. $. 259. Dingler polytehn. Journal. VII. 52. XXVI: 410. Dict. technolog. XI 330. Weber, der vaterländifche Gewerbsfreund (Berlin 1819). J. 151. Weber Beiträge, II. "805 (deffen Verbeſſerung duch JSourdan), ©. 301 (Webſtuhl von Eoront); 311. 293 (neuer Lyoner Webſtuhl). ©. 6. 306. Note 14. und Dingler yolytehn. . Sournal. XIV. 33 (Wilfon’3 Webſtuhl für figurivte Zeuge), S 41 (für glatte und figurirte von Robert); XV. 402, (VBerbefferung an Maſchinen zum Weben und Abhafpeln); XIX. 546 (für figurirte Zeuge, von Potter); XXI 389 (Wilfon’s Sammetſtuhl). 8) Hermbſtädt Technologie. 1. $. 286. a IV. Sein. und Hanfſpinn⸗ und Weberei. ’ $. 308. Leinwandweberei !). ach der oben ($, 169.) angegebenen Gewinnungsart der Fa- fern von Flache und Hanf, zu welcher man eine bedeutende Anzahl von Nafchinen D erfunden hat, werden fie, namentlich die Hanf- büfchel, wenn der Baft breit ift, auf die Reibmühle 3) gebracht umd dort gerieben Cnach dem füddentfchen Ausdrude geblanft), Damit fie gefchmeidiger werden. So für die Hechel vorbereitet, bearbeitet fie der Hechler mit der Leztern D, indem er fie durch diefelben zieht. Das Product it eigentliher Hanf oder Flachs (die Tange Fafer) und.das Wergg (die kurze Fafer). Wil man denfelben vor der weiteren Bearbeitung noch verbeffern, fo brühet man ihn mit heißem Waſſer mit oder ohne Abende Zufäke ) an, um die befonders die Bleiche erfchwerenden Stoffe zu extrabiren. Nach dem völligen Trocknen wird er gefponnen, und zwar ent— weder auf dem Handfpinnrade oder auf der Flachsſpinn— mafchine 9, zu verfchiedener Feinheit des Garnes ie nach der Seinheit und Grobheit der Leinwand. Hierauf folgt das Hafpeln, dann das Spulen, von den Spulen ab das Scheeren, dann \ 429 das Aufkämmen der Kette auf dem Leinenwebſtuhl ), das Schlichten und dad Weben. Die fertige Leinwand wird dutch fchlichten, Bäuchen und Bleichen 8), Stärken, Mangen und Matten ) noch vollends appretirt und kommt fo in den Handel. Es gibt verfchiedene Arten von Flachs- und Hanfleinwand, nicht blos nach der Feinheit, fondern auch nach der Slätte und Figu- rirtheit der Oberfläche. | 4) Zur Siteratur: Dictionnaire technologique. IV. 427. XTI. 303. v. Keeh Darftellung. II. Thl. I. Bd. ©. 50. 152. Supplem. 1. 94. 262. Weber, Beiträge zur Gewerböfunde. I. 334. 11. 238. III. 260. Hermbſtädt Technologie. I. $. 205. Poppe Handbud. I. ©. 160. ©. auch $. 305. Note 1. und $. 167. Note 1. Dingler polytechn. arg XV. 426 (Roxborough, über die Eigenichaften des Hanfes). ; 2) Ueber das Röſten f. m. auch Borgnis J. c. p. 21., wo auch die Kunftröfte von Bralfe und von d'Hondt d’Arcy beſchrieben ift. Ueber Flachszubereitung ohne Röſten v. m. Precht! Jahrbücher. TI. 320. Ueber Flachs- und Hanfbredh» mafchinen f. m. Rarmarfch 11. 129. Borgnis l. ce. p. 28. Ueber Maſchinen zur Reinigung des Flachſes oder Hanfes von den Annen, und Schwingmaſchinen f. m. $Sarmarfd II. 136., ebenfo aud bei Weber a. a. 9. und Dingler yolytehn, Qournal. TI. 290. XV. 307 ( ndn’8 Brechmafchine); V. 168 (eine folche von Ree); XVII. 234 (eine folhe von La Soreft); XXVIII. 33 (eine folche von de ta Guarde); XXXIV. 43 (Zurichtmarchine für Hanf, von Lawfon un. Walfer). ‚3) Sie find entweder Stampf» oder Duetfchwerfe. S. Karmarſch II. 128. Dingler polytechn. Journal. XVI. 41 (Methode, dem auf der Chriſtian' ſchen Brechmafchine bereiteten Slachfe und Hanfe die gehörige Weichheit zu geben, von Delidfe). 4) Christian III. 227. Borgnis 1. e. p. 65., wo aud die Hechelmaſchine von Porthouſe befchrieben iſt. Ueber dieje, die Murray'ſche und gemeine Walzens hechelmafcbine f. m. Karmarſch II. 137. Die gemeine Hechel ift bekannt. Dingler yolytehn. Souenal, XXV. 473. XXXV. 311 (Hechelmaſchine von Ro⸗ binfon); XXXU. 316 Ceine folde von Busf und Weftly); XXXIU. 81 (von Zayler). 5) 3.8. von Pottarche und Eeife, Kartofelbrühe und Hefe (nad) Detiäte), mit Shonbrey und Kochſalz (nad Stahl) u. deral. mehr. Weber Beiträge. I. 376—79. HM. 247. Dingler polytehn. Journal. XVI. 459 (Einweichen nach xnali$), ©. 466 (Zubereitung ohne Gährung, nah Salisbury); XXIV. 228 (Zubereiten und Bleihen, nah Emmett), ©. 428 (Zubereiten und Bleichen, nah Gill); XXVIII. 429 (Maſchine zum Zurichten, Auszichen, Spinnen ic. des Flachſes u. f. Ww., von Lamb und Sutill); XXIX. 113 (Zurichten dev Safer fofe, nah Wood); XXXIII. 464 (Zubereitung des Hanfed, nad Smedes). 6) Man f. $. 305. Note.6. Dingler volytehn. Sournal. J. 423 (Herz mann's Stahsipinntiih); XVI. 39 (Chell's verbefierte Hanfıpinnnafchine); - -XXIV. 403 (Machine zum Spinnen und Zwirnen ded Slachied, von Molineur); XXVIII. 441 (Slachs- und Hanffpinnerei, von Shlumberger); XXXV. 339 (Hanfipinumarhine von Debezieur). Prechtl Jahrbücher. III. 394 (ein fers biſches Spinnrad). Karmarfch II. 170 (mehrere Syinnmafhinen), ©. 153 (Flachſsbandmaſchinen, welche den Flachs fo, wie die Baumwolle, für die Spinns» maicine vorbereiten). Weber Beiträge I. 346. II. 245. III. 246 (mehrere Spinnmafhinen).. Hermbfiädt, Bülletin ded Neueften u. f. w.. VIII. 78. XII. 15, 7) Er ift der einfachfte Webſtuhl. ©. $. 305. Note 11. 8) Dad Bäuchen ift dad Keinigen von der Schlichte u. dal. Man f. darüber fo wie über das Bleichen u. dal. bei Weber Beiträge, I. 352 folg. II 247. 249 fig. . 430 III. 266. Brecht? Encyelopäbdie. II. 395. Hevmbftadt Technologie. I: 6 334 folg. v. Lech Darfiellung. II. Thl. I. Bd. ©. 68. 161. Supplem. I. 1032-267. 9) Man hat dazu die bereits S. 306. Note 19. erwähnten. Seräthe und - Maschinen, V. Papiermacherei. $. 309. Fabrikation des gewöhnlichen Bapiers h. ‚Zur Bapiermacherei hat man thierifche und pflanzliche Faſern nöthig, die man in ihre Kleinsten Theile» Urfafern, auflöfen muß. Sumpen (Hadern), Makulatur, Stroh, Maisblätter u. f. w. wer- den ald rohes Material gebraucht. Nehmen wir beifpielöweife die Erfteren dazu, fo müffen fie mit Meffer und Scheere fortirt wer- den 2). Die brauchbaren Hadern- werden durch Wafchen von ihren \ | } | Unreinigfeiten befreit und, wenn das Papier fein und weiß werden fol, gebleicht 3. So vorbereitet, werden fie nun vom Lum- penfchneider 4) ganz Fein zerfchnitten und nachher, um fie ganz vom Staube zu befreien, gefiebt, oder IM einem Hammerwerke zur völligen Entftänbung geflopft I. So beißen fie Zeug. Diefes wird in einem Gefäße mit Waſſer zum Behufe des Faulens ein- gemacht 6). Entweder hierauf oder auch fchon nach der Entſtäu— bung wird es auf das Gefchirr Ceine Stampfmühle, in welche die mit Eifen befchlagenen Stampfen auf die Lumpen in’ den Löchern eines Löcherbaumes fallen und diefelben verfleinern ”). Da beſtändig Wafler in die Löcher geleitet wird, ‚fo entſteht ein geober Brei, Halbzeug genannt. Aus dieſen wird es in ein Eichenfaß (Leerfaß) gefchöpft, und in der Zengftube, nachdem ed mit der Zeugpritfche (einem Brette mit einer Handhabe) durch Holzrahmen gefchlagen iſt, auf Haufen getrocknet. Am das trodene Halbzeng in Ganzzeug zu verwandeln, d. h. zu einem feinen Breie zu bearbeiten, wird es in dem Holländer 8), einer Schneidemafchine , ' unter Waferzufiuß zerkleinert. Bon da aus wird es durch Rinnen in die Werkſtube in den Ganzzeugkaſten ge- leitet. Yan nimmt daraus einen Theil in die Schöpfbütte, d.h. eine. Tonne,- die oben mit einem breiten: Rande (Traufe, Leiſte) verfehen iſt und zwei vom einer Seite zur andern laufende Bretter Cden.großen und Eleinen Steg) trägt. Während ber fändigen Umrührens 9) und fortwährender Warmhaltung 9 ſchöpft der Büttgefelle die Papierbogen mit der- Papierform 11) aus der Bütte und ein anderer Arbeiter (Gautſcher) fchichter fie zwifchen Filz auf, d. h. auf viereckige ſchwach gewalkte Tuch- ftücke, die etwas größer find. als die Bapierbogen. Es bilden 431 181 Bogen einen Pauſcht (Bauſch). Diefer wird zur Entfer- nung des noch übrigen Wafers gepreft 19), damit das Papier gehörig feſt werde, Nach der Vollendung des Preſſen wird das Bapier auf dem Trockenboden 13) getrocknet, und kann alddann als Löſch- und Druckpapier in Bücher und Nieße gefalzt werden, Um aber Schreibpapier zu machen, läßt man die Bogen noch einige Zeit nach dem Trocknen Tofe über einander Tiegen, und leimt dieselben, d.h. man zieht fie durch einen Leim 14), trocknet diefelben und zieht fie noch einmal durch, Nach dem abermaligen Trodnen bringt man das Papier bei frifcher und feuchter Luft, 3. B. des Morgens, nochmals 24 Stunden unter die Preffe, und theilt eo fchon unter diefer in Bücher, Rieße und Ballen ein, Um aber dem Papier den böchiten Grad von Glätte zu geben, wird daffelbe außerdem noch einmal befonders geftampft und geglättet 9). 1) Zur Siteratur: Schauplatz der Künfte und Handwerfe. I. 295. III. 369, Dietionnaire technologique. XV. 194. dv. Keſe ß Darfteliung. II. Thl. 1. Bd. ©. 572. Supplem. I. 550. Weber Beiträge. I. 384. UI. 257. III. 268. (Keferftein) Anterricht eine? Papiermachers an feine Söhne, Leivzig 1766. Demareft, die Papiermacherkunſt. Aus dem Sranzöf. fiberfest von Seebad. Leipzig 1803. 4. Leuchs, Darftellung der neueften Verbefferung in der Verfertigung des Papieres. RNürnberg 1821. Piette, Handbuch der Papierfabrifation. Aus dem Franzöſ. bears beitet, von Hartmann. Quedlinburg 1833. Hermbſtädt Technologie. IL. $. 392. Hoppe Handbuch. 1. 295. Krünis Encyclopädie. Bd. 106 u. 107. 2) Grobe Lumven geben grobe} Payier. Wollene und Teinene Lumpen fortirt man fchon dent Stofemah, — dann auch nach den Sarben, unter denen die blaue vor allen herausgefucht wird. Man rechnet zu 1 Ried Poftpyapier 15 Prund, zu 1 Ried Kanzleivapier 18 Prd., zu 4 Nied Conceptpapier 20, und zu fo viel Packs und Lörchpapier 25 Prd. Lumpen. Die feinften Leinwandlumpen find die beiten, und überhaupt die abgetragenen tauglicher zu Papier als die neuen; feidene und woffene geben nur fchlechted Papier. Dingler polytechn. Sournal. XLII 265 (Hotſon's verbefierte Methode, Klümpchen aus dem Zeuge zu ſchaffen, aus dem das Pavier bereitet wird). Piette Handbuch. S. 10. 3) Eine Lumpenwaſchmaſchine iſt von Wehr beſchrieben im Journal für Fabriken, Manufacturen, Handeft. ſ. w. IX. (1795) S. 81. Zum Bleichen wens det man entweder die natürliche (Rarenbleiche) oder die künſtliche, nämlich Chlow bfeiche an. dv. Keeh und Blumenbac Darftellung. I. 583. vi Weber Beis träge, I. 394. Piette Handbuch. €. 14. 110. 4) Derfelbe, ift verfchiedenartig . conftruiet. Dad Xefentlihe des genteinen Sumpenfchneiders aber it, daß ein Meier horizontal, mit der Schneide aufwärts, unbeweglich liest, während ein anderes durch eine Kurbel fcheerenartig auf dieſes bewegt wird, und die Hadern zerfchneidet, welche aus einem ſchiefen Kaften durch eine geferbte Walze den Mefern entgegen gezogen werden. Man f. Piette Handb. S. 14. Karmarſch Mechanik. II. 296. Langsdorf Erläuterungen. I. 400. Sprengel Künfe und Handwerfe. XII. 445. 5) Dit iſt dad Sich fo bein Schneider. angebracht, daß die Hadern fogleich auf dafielbe fallen. Beſondere Siebmarhinen find beichrieben bei Karmarſch U. 295 (die gemeine und die Langsdorf'ſche Siebmaſchine). 6) Dieſes Maceriren hat den Zweck, die Hadern gleichmäßiger und zum Zews kleinern taugfiher zu machen. Statt defieiben bearbeitet man fie zuweilen auch länger im Geſchirre. Hermbftädt empfiehlt anftatt ded Saulens das Maceriren durch verdünnte Schwefel» oder Salzſäure. Piette Handbuch. S. 15. ’ 432 7) teber diefe Papiermühlen, fo wie Äber die In Note 4. und 5. erwähnten Maichinen f. man v. Langsdorf Syſtem der Mafchinenfunde. II. $. 323. * Ueber Papiermühlen verichiedener Art Karmarſch Mecdanif. II, 297, Es gibt auch Hammer» und Stampfgefhirre. Piette Handbud. S. 25. 8) Karmarſch II. 298. v. Langsdorf Erläuterungen. IL 419. Spren, gel Künfte und »Handwerfe. XII. 446. Journal für Sabrifen ꝛc. VIII. 37 (von Keferftein); IX. 81 (von Wehr). Piette Handbud. ©. 27. Der Holläns der ift ein Holzeylinder, der mit vielen Eiſenmeſſern (Schienen) ' verfehen if und fich im einer eichenen Kufe dreht, deren Boden auch mit einer Eifenplarte beſetzt iſt, die folhe Meier trägt. Er dreht fih, vermittelt der am ganzen Mechanismus der Papiermühle wirkenden bewegenden Kraft fehr fchnell um. Zuerft kommt das Zeug in den gröberen oder Halbzeugholländer. In ihm werden die Hadern zermalmt. Nah etwa 6— 8 Stunden ift dad Halbzeug bereitet, und man nennt dies die Vorarbeit. Die eigentliche Bollendung befommt aber dad Ganzzeug in dem feinen oder Ganzzeugsholländer, in welchem das Halbzeug noch unter beftändigem Waffersuflufe fo lange herumgeiagt wird, bis fich dad Waſſer klärt, d. b. auf der andern Geite aanz rein von Schmuß herausläuft. Nun wird diefer Holländer geſtellt, d. h. alter Waflersus und Abfluß gehindert. So wird dad Ganzzeug vollendet. — Anflatt:des Holländerd und auch neben ihm wird noch die Hammers oder Stamprmühle gebraucht. Jener wird dann holländifches, und diefe deutſches Gefchirr genannt. , \ 9) Es geſchieht, damit fih dad Ganzzeug gleihfürmig erhalte, und zwar ent weder aus der Hand mit der Schäpffriücke oder durch den fogenannten faulen Büttgerellen, d. h. ein. Paar durchlöcherte Echieber, die an Stäben befeftigk find und in horizontaler Lage durch das Mafchinenwerf aufs und abwärts bewegt werden. Man f. über die Panierbereitung Piette Handbud. E. 37 folg. 40) Man fucht diefe durch Nöhrenleitung, heiße Wafrerdämpfe oder durd Fupferne in die Bütte poftirte Blafen oder Pfannen zu bewirken. er 41) Man f. Karmarſch II. ©. 300- Borgnis, Mécanique appliquee aux arts. Tome: Machines employdes dans diverses fabrications. Paris 1819. p. 203 (Pavierfabrifationsmarchinen). Weber Beiträge. I. 387. II. 257. HIT. 268. Man unterfcheidet die Mafchinen zur Verfertigung der gewöhnlichen Papierbogen (3. B. von Defetable, Bramah und Leiftenichneider) und jene zur Berrertigung des Papiers ohne Ende, d.h. von beliebiger Länge (3. B. von Bramah, Kefer» fein, Dickinſon, Robert, Sourdrineer) (S. auch Piette Handbud. ©, 134) Es find a) die Bonenformen, Geflehte von Meſſingdraht, eingefaßt in einen vierecfigen Holzrahmen und gerade in einen andern Holzrahmen paſſend. Die, gröberen (aerippten) Formen, auf Melden dad Waſſer fchnelt abläuft und das Papier Linier erhält, Haben den feinen oder Velinformen, bei welhen das Waffer tropfenweiſe abläuft, aber das. Papier glatt bleibt, im der Anwendung Pag gemacht. In diefen Formen werden die manchfachen Sabrifzseichen mit Draht, etwas erhöht, eingeflochten. Man bat neuerdinad auch Formen, womit zwei Bogen zugleich geſchöpft werden können, und Mafchinen erfunden, welche das Schöpfen felbft verrichten. Um die Erfindung b) der Mafchinen zur Sertigung des Papieres ohne Ende fireiten Ach ein Deutfcher, Keferſte in, der Engländer Bramah und der Sranzofe Didot Saint-Leger. Gte find jent allgemein verbreitet. Ihr Werentliched ift entweder, daß eine Drahtwalze das Zeug aus der Bürte fchövft (oder aus einer Rinne aufnimmt), das Walter abläht und das Papier auf eine mit Tuch (oder Filz) überzogene Walze führt, oder daß das Zeug aus der Bütte vermittelt: eined Schaufelrades auf eine fchiefe Ebene geſchöpft wird und von diefer auf die Form (ein Gewebe) abflieft. In beiden Fällen geht das Papier zum Preſſen und Trocknen zwifchen anderen Walzen hindurch und wickelt ſich zufegt um eine andere. ©. auch Precht Jahrbücher. V. 333 folg. Dingler polytechniſches Journal. XXIII. 45 (Dennifon’d und Harris' ens Maſchine); XXX. 356 (Maſchine von Dickinſon); XXXVIII. 126 und XLI. 253 (verbei. Verfertigung des Tapetenpapierd); XXXVIII. 237 (Mafhine zum. Schneiden d a a nn a — * a Sr 433 Papieres, von Crompton wid Taylor); XLIE. 436 (Turner Papier⸗ fabrifationd.: Mafebinen); XLIV: 64 (Cowper's Papierſchneidmaſchine) , S. 180 (Newton’s Methode - ‚und Mafchine- zur Tavetenvapierfabrikation )z, ©. 353 (Zaauier’s Mafbine). Rarmäarrhimtehanit. I. 305 (Diefinfon’s Papier, Schhneidmarhine). Leuchs Darftellung. ©. 62 folge. 412) Ueber. die verfihiedenen Arten der Preſſen f. m. Hachdrre u. 303. Hermbnädts Bületin des Neueſten ꝛc. IX. 367 (Bramah’s Papierpreſſe). ©. auch Piette Handbuch. ©. 54. ” 13) Unter dem Dache eines Trocenhaufes, wo 327 Bogen durch hölzerne Kreutze auf Schnüre gehertet erden, weiche aus Prerdehaaren, YPalmt-lättern oder Kokosnußfaſern ‚bereitet find, und auch manchmal dur fpanı Röhre erregt werden. Man wendet zum Trocknen auch künſtliche Wärme an., Hermbftädt Bülctin. IX. 370 (Bramah’ 8 Trockenhaus). piefte Handbuch. ©. 56. 13) Man hat in den Yapierfabrifen verichiedene Reime; fie beftehen RR vor züglich aus Alaun und. Leim, welcher Peztere der abweichende Zufaßs iſt. Der befte eim ift aus Pergamentſchnitzelu bereitet. - Der gewöhnliche befteht: aus einem Klee von Echaafsfüßen, Leimleder und Tiſchlerleim mit Alaun.. Ueker Leim aus Knochen f. m. Weber Beiträge. J. 404-406. "Ueber das Leimen des Papiered an der Bütte (.m. Weber Il. 270 (nah Sraconnot) und Dingler polyrecn. ‚Zournal. AXY. ‚382. 385. , XXVI. 216. XXVIH. 20. (nah Merimee und Rd ©. auch Piette Handbuch. S. 70. 89. Anhang ©. 43. 15) leber das Glätten und Stampfen des Papiers und dazu dienende Machl⸗ RE Rarmarfc II. 305. 308. | Piette Handbuch S. 50. U. 38. Dingler polytechniſches Journal. XLII. 350 (Stätten, nach Gilpin). Ueber die anderen Fabrikate aus Papier handeln die angeführten Werke ebenfalls. Nachträglich merke man ſich aber noch: Dingler polytechn. Sournal. XVI 67 (Marvquin » Papier, nah Bohn), G.70 (Pavier:- Made, nab WB. Lewid); XV. 346 1gambert’s Etrobvavier); XAXII 130 (über engl. Pavierforten, von BVaddeley); XLIL. 348 (Bapierfabrifation, nah Thomas und Woodcock); ALIV. 647 (chineſiſches ‚Papier, nah Delapierre); XXI. 140 (eben foldes); XXVII. (ſoiches, nach Messer). Prechtl Jahrbücher. VIL 151. Al. 94 (Papierfabritation in China). Sünfte Unterabtheilung. Von der Verarbeitung der Producte aller drei Naturreiche oder: Don der Banfunf. $. 310. Diefe bier darzufiellen, .ift wegen der Ausgebreitetheit des Stoffes durchaus unthunlich. Eine Ueberſicht des Gegenſtandes ſetzt dies ganz außer allen Zweifel, ſelbſt wenn man vergeſſen wollte, daß die Baukunſt die mächtigſte der bildenden Künſte iſt. Man theilt fie in der Regel in Landbau⸗- und Waſſerbaukunſt ein, wovon jene alle zw Lande zu errichtenden, dieſe aber die auf und in dem Waſſer zu machenden Banlichkeiten zum Gegenftande bat. In Beiden Fann man wieder Diejenigen Bauten unterfcheiden, welche den Dienfchen zum Aufenthalte dienen und dieienigen, welche Baunftarf Encyelopädie, 23 44 ihre gegenſeitige Annäherung, vermitteln. Zu jener Klaffe ge hören einerſeits alle gewöhnlichen Aufenthaltsorte, als Privathäuſer (Wohn⸗, Gartenhäufer u dal.), Wohlthätigkeitshäuſer (Armen⸗/ Krankenhäuſer u. dgl.), die Zwangsaufenthaltsorte (Ge- fängniſſe, Beſſerungs⸗, Strafhäuſer u. dgl), die Häuſer für obrig- keitliche Beſchäftigungen (Amts⸗, Rath-, Stadthäuſer u. dal.), Gebäude für Verſammlungen und Sammlungen zum Behufe des Unterrichts und der Belehrung (Schulhäuſer, Akademien, Mufeen, Univerfitäten, polytechnifche Schulen u. dgl.) , Gebäude zur gemein- ſchaftlichen Religionsübung Kapellen, Kirchen, Klöfter, Synagogen: u. f. m.) und Häufer für gefelige Unterhaltung Cunter verfchiedenen Benennüngen, wovon aber der Name Mufeum der unpaffenditeift) — anderfeits aber die Gewerbsbanlichfeiten für Bergbau, Land - und Forftwirthichaft, ‚Gewerke, . Schifffahrt und Handel, und perfünliche Dienfigewerbe, wovon bereits im Bisherigen ein bedeutender Theil erwähnt iſt und im Folgenden noch vorfommen wird. Zu der anderen Klaffe dagegen gehören alle Land- und Waſſerſtraßen, infoweit Leztere gebaut: werden können, nebſt allen Baulichkeiten, welche ihre Benutzung befördern und Leiten. Zweites Hauptſtück. Werkmaännifche Betriebslehre $. 310. a. Die werfmännifche Betriebslehre hat die Aufgabe, welche auch die bisher fchon erwähnten Betriebslchren haben (\. 256. a.), Nur find die Gegenftände weit manchfaltiger und ihre Darftellung in der Eneyelopädie wird daher auch allgemeiner. ausfallen, ald bei den andern. 1. Bon allgemeinen Bedürfniffen des nertmännifhen Betriebes, $, 311. 1) Naturmittel, Die Erforderniffe. zu dem Betriebe der Gewerke ) find in qualitativer und quantitativer Hinficht nach der Natur der Lezteren fehr verfchieden. Sie laſſen fich aber unter folgenden allgemeinen Rubriken aufführen: | 1) Naturmittel, Zu diefen gehört a) Grund umd Boden, wwar nicht zur den Zwecken, wie in. den. bisher betrachteten Gewer⸗ a \ 435 ben, aber doc als feſte Stelle, auf welcher das Gewerk betrieben werden. kann. Es gibt Gewerke, welche mehr als andere an Grund und Boden gebunden find, zum Theile, weil die größere Ausdeh— nung der Gewerfdanftälten es verlangt, zum Theile, weil er an fih in manchen Gewerken unumgänglich nothwendig it. Es iſt daher Teicht begreiflich, daß feine Eigenfchaften nicht blos für die zu errichtenden Bauten, fondern auch zur Unterſtützung des Betriebes von aröfter Wichtigkeit find, und zwar ſowohl in Betreff feiner phyſiſchen Beſchaffenheit als auch feiner klimatiſchen Lage. Died Lezte zeigt ſich ſchon in dem zweiten hierher gehörenden Naturmittel, nämlich in der.b) Luft, von welcher einerfeits der Gefundheitszuftand der befchäftigten Arbeiter um fo mehr abhängt, in je größerer Anzahl fie zugegen und bei einander find, — von weicher aber anderfeitd der Gewerbsbetrieb wefentlich infoweit unterftüßt wird, ald das Gewerk ihrer zur Bewegung der Mafchi- nerie (mechanifch) und zu chemifchen Gtoffveränderungen bedarf 3). In lezteren beiden Eigenfchaften wird fie. daher dort entbehrlich fein, wo die Bewegung auf andere Weife bewirft und. chemifche Stofveränderung durch Fünftliche Mittel hervorgebracht wird. oder aber in dem Gewerfe gar nicht vorkommt), Als bewegende Kraft ift fie entbehrlich, wo man das dritte Naturmittel, nämlich c) das Waffer in hinreichender Menge, gehöriger Lage und erforderlichen Gefälle hat. Aber die Gewerfe, welche der größten mechanifchen Kraft bedürfen, find in einem, früher nicht geahnten, Stand der Ungebundenheit durch die Erfindung der Dampfmafchinen geſetzt worden, Iſt durch diefe übrigens auch Luft und Waſſer an fich ald bewegendes Moment entbehrlich geworden, fo bedürfen dennoch viele Gewerke des Lezteren zu chemifchen Zweden, und es ift durch- and in diefer Hinficht nicht aleichgiltig, welche Eigenfchaften das. Waſſer befist 5). Bei der Anlage eines Gewerkes ift alfo, ie nach feiner chemifchen oder mechanifchen Natur, Die Unterfuchung der Gegend nach diefen Punkten vorauszuſchicken. 4) Zur Literatur: Geyer, über den Haushalt in der Technik, Würzburg 4820. _Ch! Babbage, On ihe Economy of Machinery and Manufactures, London 1832. Ullte Aufl. 1833. Weberfegung nach der Ilten und IlIten vermehrten Aufs Tage, unter dem Titel: Ueber Mafchinen: und. Sabriferrweren von Ch. Babbage, aus dem Engl. überfest von Dr. ©. Sriedenberg. Berlin 1833. 2) Zu einem Sabrifigebäude, zum Hüttenweſen, zu einer Sägemühle u. dal. hat man einen größeren Platz nöthig, als zu dem Geſchäfte eines Schuſters, Schnei⸗ ders, einer Neherin, Putzmacherin u. dal. Zu einer Bleiche iſt ein ſonniger Gartenplag unentbehrlich, dee Gerber bedarf eines Hofraumes zur Anlage der Rohgruben, u. dgl. ‘ 3) Windmühlen Eönnen ohne Wind nicht mahlen, walten, ftampfen u. ſ. w. Die Raſenbleiche iſt ohne fonnige Luft nicht möglich. 28 * 480 4) Die stuft, weiche dev Schmied, die Meſſingtabrit, der —B dgl. aur Erhaltung des Feuers bedarf, wirft bloß chemiſch und fann in er. dazu, er sior derlihen Menge allenthalben benugt werden Die Seuerdarre des itzes at die Zuftdarve entbehrlich gemacht, und die Chlorbleiche bedarf weder. * viabe Fun der Luft, welche die Rarenbleiche verlangt, 5) Nicht jedes Waſſer iſt zum Waſchen zu gebrauchen, weil fh. die. Seit⸗ ne in jedem gut auflöst, Waſſer pon vielem Gifengehalte ift auch nicht in jedem Gewerke 3u gebrauchen. | ’ * 8, 312. Fortſetzung. 2) Verkehrsmittel; 3) Arbeiter; 4) Ganjtat; * 5) Gewerbsfreiheit. 2) Verkehrsmittel, Da die Gewerke mehr als jedes andere der bisher betrachteten Gewerbe auf die Nachfrage hin produeiren, welche nach dem Erzeugniſſe von den Gebrauchern gefchieht und Statt finden Fann, fo gilt von ihnen, was die Verkehrsmittel ‚anbelangt, in noch höherem Grade, was ſchon oben ($. 120, 208.) darüber geſagt iſt 9). 3) Tüchtige und ſachverſtändige Arbeiter, in J5 | der Anzahl (5. 67 u, 68.) Da zu den Gewerksarbeiten weit mehr Geſchicklichkeit als zu den andern gehört, fo. find die gefchiekten. Arbeiter auch feltener. In den fümmtlichen Gewerfen ee aber einige Arbeiten wieder mehr Kenntnife und Fertigkeit als andere; deshalb wird man auch eine Rangordnung unter den: Arbeiterh finden, welche auf den zu bezahlenden Lohn und auf die Behandlung derfelben wirkt. Es wird alfo hierdurch, eine Theilung der Arbeiten fchon von felbft nöthig, aber fie muß auch darum in Gewerfen, worin mit einem Gegenftande viele Operationen vor- genommen werden, eingeführt werden, weil die Arbeit dadurch, rafcher vor fich geht, und die Producte nicht blos Teichter nach. ihrer Güte controlirt werden koönnen, fondern auch wirklich beffer ausfallen müſſen, wenn Einer durch anhaltende Befchäftigung mit, einer Verarbeitung darin eine größere Befchicklichkeit befommt, als wenn er in derfelben Zeit verfchiedene hihi li, zu vol- lenden hat 2), 4) Zureichendes Capital, Zu dem. werfmännifchen Capi-- tale find zu rechnen: a) die Rohſtoffe (das rohe Material), worunter man die Verwandfundsfioffe (F. 269.) verfteht, ſelbſt wenn ſie ſchon vorher zu einem gewiſſen Grade verarbeitet ſind AL. Bon ihrer Güte, Wohlfeilheit und ihrem Vorrathe hängt der vor— theilhafte Betrieb des Gewerkes auch ab» wenn in dem zu ver⸗ Langenden Preife dic Fabricationsfoften jene des rohen Materials ea ni nn meit überfteigen. b) Die Hilfsftoffe, von weichen daſſelbe ac 437 ec) die werfmännifchen Geräthe (4. 270 — 277.) der verfchle- denften Art 4); d).die bereits gefertigten Broduete, welche bis gu ihrem AÄbſahe aufbewahrt werden (F. 279.)5 WE) das etwa angewendete Arbeitsvieh bei Maſchinen, für Karren, Wagen u. ſ. w.; f) die Werfgebäude und Magazine für die Bew wandiungsfoffe, Hilfsſtoffe und fertigen Erzeugniſſe; g) die Re- paraturfoften der Geräthe, Viehgeſchirre und Bauten; h) der Arbeitslohn und die übrigen Gewerksauslagen in Natur und Geld; i) die manchfachen Gerechtſame des Gewerkes, welche den Ertrag erhöhen, 5) Freiheit des Betrichrs. Außer mancherlei Brichrän- ungen grund - and Teibherrlicher, oder politifcher Natur iſt das Zunftwefen die wichtigfte, d. b. das Befichen und die Eigen. thümlichkeiten der Gefellfchaften, die,"fich unter einem gemeinfamen Statute haltend, jedes Nichtmitalied von der Ausübung des be- flimmten Gewerkes innerhalb der Grenzen ihres Aufenthaltes ab» halten. Diefe Vereine nennt man Zünfte, Fnnungen, Gülden, und ihre ordentlichen Mitglieder Meiiter, deren Anzahl man in dem Orte der Zunft auf ein Beſtimmtes befchränfte, um den vorhandenen den Abfas zu fihern. Man nennt folche Zünfte ge» ſchloſſene, und diejenigen, welche diefe Befchränfung nicht haben, freie. Ehe man Meifter werden kann, muß man, wenn bie che- fihe Geburt und das erforderliche. Alter nachgewieſen iſt, gewiffe Sabre in der Lehre (Lehriunge) gemefen, dann formlich Tedig gefprochen (als Geſelle entlafen), und als folcher die beftimmte Sahresamahl auf der Wanderfchaft Cam fremden Orten, im Auslande) gewefen fein. Hat man dieſe Forderungen, auch zur Genüge erfüllt, fo it man noch einer Menge von. Blacereien und Verfonlichkeiten ausgefest, che man mwirflich das Meitterrecht erhält, wenn nämlich in gefchloffenen Zünften eine Meiſterſtelle frei, das Meiſterſtück gemacht Ceine eigene Brobearbeit geliefert) und die Gelder zur Abhaltung der dabei flatthaften Zunftfeftlich-. feiten bereitgeftellt find... Wer das Gewerk ohne erlangtes Meiſter⸗ recht übt der Bfufcher, Pön⸗ oder Böhnhaſe), der Wird verfolgt. Dies alles zeigt, daß, wer fich gemerflich irgendwo. nie» derlaffen will, viele Befchränfungen durch den Zunftzwang leidet, aber nach feinem Eintritte in die Zunft durch. denfelben. um fo mehr Bewerbövortheile empfängt, je ausgedehnter er fih die Kundſchaft macht. 1) Abſatz, und folglich Leichtigkeit und Wohlfeilgeit de3 Transyorted find Im dieſer Hinficht die wichtigsten Punkte, nach denen man fih umfehen muß, che man, einen Gewerksbetrieb anlegt, pachtet oder ankauft. Wllein eb darf nicht vergeſſen 438 werden: a) daß durch die Errichtung von — ſelbſt wenn bisher in der Gegend Feines jener Erforderniſſe im gehörigen Maaße vorhanden war, fich der Abſatz dahin ziehen und eine Verbeſſerung der Transportmittel um die andere, er» folgen Fan, zwar um jo mehr, je mehr es Andere für angemeſſen halten , fih auch daſelbſt Miederzulaften oder mit dem vohen Materiale zum Berfaufe einzu finden. Kann num dergeftalt ein heilſamer Zufammenfluß von Händlern und Ge— werföleuten entftiehen, fo if aber Ferner immer zu bedenken: b) daß -auc eine Ueberfüllung «des , Marktes (engl. Overirading) Statt finden kann, entweder mit rohen Mareriale oder mit fertigen Producten. Im erſten Falle fönnen die Ge werföiumternehmer durch den finfenden Preid gewinnen, im zweiten aber verlieren. Sn beiden Sälfen werden die Händler mit dem rohen Materiate in Nachtheit fonv men, weil fie im Eriteren an fih einen niedrigen Preis erhalten, im weiten aber der Gefahr ausgeregt find, zufolge der Einfchränfungen, welche die Gewerfsunters nehmer im Betriebe eintreten Inffen, wenig oder nichts abzufegen. Beides iſt hier der Erwähnung werth, weil mandes rohe Material für ein Gewerk ſchon das Product eines andern iftı Für beide Theile find aber Commiſſionshändler, die die Mittelömänner maceny von Wichtigkeit, indem fie eine Ausgleichung bes wirfen. Gngland und Amerika geben einem Jeden zur Beſtätigung dieſer Säge viele Beifpiele. Babbage, über Maſchinenweſen ©. 232. 239. oder 236 und 24ted Kapitel, EL 2) Dad Verhältniß zwiſchen den Arbeitern und —— if, wie. die neucften Erfahrungen an den Arbeiterunruhen zeigen, außerordentlich "wichtig. Die Meinung der Unternehmer, daß ihr Vortheil ſich wicht mit jenem der Arbeiter. vertrage, und die Anficht der Lesteren, daß jeder Vortheil des Herrn fie beeinträch⸗ tige, find beide gleich unrichtig. Denn das natürliche Verhältniß zwiſchen beiden iſt, daß der Arbeiter im Verhältniſſe feiner Arbeit an dem Vortheile, den dad fertige Product gewährt, feinen verhäftnigmäsigen, Antheil anzufprechen hat. Allein in der Wirklichkeit erfiebt man bald: a) daß der dem Arbeiter zukommende ſelbſt verhältnißmäßige Vortheil (Arbeitslohn) nicht hinreicht, ihm zu erhalten; b) daß die Herrn den Arbeitern nicht ‚den. wirklichen verdienten verhältnißmäſigen Lohn besahlen; c) daß die Arbeiter ihrerfeits auch von den Brodheren mehr verlangen, , als diere ihnen ſchuldig find pder ohne Nachtheil zu bezahlen vermögen. Der er e Salt finder feinen Grund in dem geringen Gewinmite, welchen das Gewe abwirft und welcher, da er ein Mißverhältniß zwiſchen Einnahmen und Aus un iſt/ ſowohl vom zu geringen Abſatze und Preiſe der Producte (Note 1.), als ee von. dem zu hohen Preiſe des rohen Materials und andern Koften herrühren kann. E8... erfolgt dann in der Kegel die Entlafung einer Anzahl von Arbeitern durch gegen⸗ feitige Auffündigung, oder auch nicht felten zufolge anhaltenden Nachſinnens der Gewerksunternehmer eine techniſche Verbeſſerung, welche eine beſtimmte Anzaͤhl von Arbeitern entbehrlich macht. Der zweite Fall iſt entweder die Folge einer zu großen Concuxrenz; der Arbeiter, die den Arbeitslohn herabdrückt oder anderer äußerer Zwangsumſtäünde, welche der Brodherr oft unedlerweiſe benust, um den. Lohn zu verringern, in der. Borausfiht, dag die Arbeiter fich nicht anders’ mÜhelien wien, als indem fie den. niedern Lohn fich gefallen laſſen. Beſonders entſtehen öfters gegenfeitige Berbindungen der Unternehmer zu ſolchen menichens feindlichen Abfihren.. Möchten fe doch’ von einem fo -unfittlichen und ungerechten Beginnen abſtehen, weil dafelbe an ſich verwerfiih und aber auch noch unklug iſt/ da der durch die Entrüſtung der Arbeiter möglicherweiſe entſtehende Schaden leicht alle unrechtlich errungenen früheren Vortheile vernichten kann! Der dritte 5 alt hat feine: Urſache in dem Mißtrauen der niederen Klaſſe gegen Höhere und Reichere/ in der Noth, welche die armen Arbeiterfamilien oft ſchrecklich drückt, in dem Stre⸗ ben, derſelben baldigſt und reichlichſt abzuhelfen, im dem böſen Beiſpiele, da fie, an, anderen Gewerksunternehmern und Arbeitern ſehen, und in der unfittlichfeit, Rafterhaftigkeit, Einfichtfofigfeit und im Starriinne einzelner Arbeiter ſelbſt welche, häufig noch durch fchändliche potitifche Partheien, unter Vorfpiegelung der ſchonſten Zufunft, angereist _ werden... So entfiehen. auch gegenſeitige Berbrüderungen unter den Arb eitern,. welche oft den Brodheren, noch öfters aber den Arbeiter‘ velöft ſchaden (LM. Abrchmitt diefeg Theild). Cine gehörige vechtmäßige duldſame 439 —*— Behandlung der Arbeiter iſt daher Hier nöthiger als im jedem anderen Gewerbe, und der Vertrag mit Ihnen wird um fo vollkommener, je mehr ev bewirkt, daß der Gewinn des Arbeiterd von ſelbſt mit demjenigen, welchen das Geſchäft abwirft, feigt und fäht. Denn der dadurch gefteigerte Eifer derſelben kommt dem unternehmer nicht weniger als ihnen zu Gute. — Muſterhaft iſt in dieſer Hinſicht der Betrieb der königl. preuß. Gewehrfabrik zu Saarn an der Ruhr unter dem jetzigen Beſitzer derſelben, Herrn Trenelle, organiſirt, wie ſich der Verf. durch mehrmöchentlichen Aufenthalt daſelbſt hinreichend durch eigene Beobachtung in dem gefährlichen Spätjahre 1830 überzeugt hat. Vorſchläge und überhaupt vieles Prak— tiſche über dieſen Gegenſtand enthält Babbage a. a. O. S. 236. 249. 260. oder 26tes Kapitel. 3) Babbage a. a. O. ©. 164. 4) Die Erfahrung zeigt: a) daß gerade die Einführung von Maſchinen mit um fo mehr Gefahr für den Unternehmer verbunden iſt, je größer die Anzahl der dadurch brodfos gewordenen Arbeiter und je bitterer "das Schickſal derfelben iſt, es iſt daher bei diefer verbeiiernden Maßregel eine große Bebutfamfeit nothwendig; b) daß zwar die Anzahl der Erfindungen und Verbeſſerungen im dierer Hinficht als erftaunlich groß erfcheint, aber die Summe ver wirklich. brauchbaren und wichtigen äußerft gering ift: deßhalb muß man bei der Wahl oder. bei eigenen ‚Entwürfen fehr forgfältig und umfichtig zu Werte gehen; c) daß freilich die Marchinen fir fidy eine erhebliche Erleichterung in der Arbeit gewähren, dagegen anderfeit aus ihrer Anwendung leicht Schadın für den Unternehmer entftehen kann, wenn die Abfagverhältnifie nicht günſtig find, oder einer Veränderung entgegenschen und wenn überhaupt die Koften der Mafchine und die Unfoften bei ihrer Operation unvers hältnigmäßig aroß find: darum muß man, vor ihrer Einführung alle jene Combi—⸗ nationen und Berechnungen anftellen, und namentlich bei der Anfhafung neu erfumdener und conſtruirter Maſchinerien nicht zulvoreilig fein, da die zuerft erbauten immer theurer und unvollfommener als die folgenden find; d) daß es Fälle gibt, wo die Anſchaffung von Mafchinen ſchon nach der Natur der: Sache Feine Vortheile gewähren wird und fich diefelben blos für ſolche Arbeiten eigentlich, empfehlen, durch weiche eine fehr große Menge ganz vollkommen gleicher Produete geliefert oder aber auch nur eitte ganz geringe Anzahl, jedoch dieſe in höchſter mathematbifcher Ge nauigkeit gefchaffen werden foll: man muß fplslich den ergriffenen Productionszweig nach dieren Eigenheiten unterjuchen, ebe man eine Marcbine anſchafft; e) daß die Maſchinen von verfchiedener Dauer find, welche mit berechnet werden muß, ehe jene ‚eingeführt werden: Da fie nun von der uranfünglichen Conſtruetion, "vonder Sorgfalt bei ihrer Benutzung und von der geringen Maffe, dem Gtoffe und. der regelmäßigen geordneten Gefhwindigfeit derjenigen Theile abhängt, welche die Kraft empfangen, fFortbewegen und. auf den Gegenftand äußern, fo find es auch diefe Momente, welche dabei einer befondeven. Beachtung bedürfen. SS. Babbagea. a2. ©. 273. 283. 300. oder 27 — 29es Kapitel. DI. Bon der Organifation des werkmännifchen Betriebes. $. 313. Man bat auch bier die bereits oben ($. 209. 129.) erwähnten Arten der Bewirthfchaftung, nämlich die Selbftverwaltung, Verpachtung und Berleihung, und ihre Bor- und Nachtheile ftehen im Allgemeinen auch unter denfelben Gefichtspunften. Es ift aber Teicht einzufehen, daß die beiden Yezteren Arten derfelben nur bei folchen Gewerfseinrichtungen Statt finden können, wo in Gebäuden und Mafchinerien cin bedeutendes Capital vorhanden und nöthig ift, während fie bei folchen nicht wohl thunlich find, 440 mo die Production von, körperlicher, Fertigkeit, . überhaupt: perfän-. licher Geſchicklichkeit, die nur von einfachen Werkzeugen unt erſtützt wird, abhängt. Wer aber den Betrieb, unter was auch immer für einem Nechtstiteh, übernommen «bat, der wird um ſo weniger das Gefchäft ohne Verwalter, Werfmeifter, Faetoren u. dal, führen können, je ausgedehnter und: zufammengefeßter dafelbe iſt. II. Bon der Leitung des werfmännifhen Betrichen, en g. 314. #0) Verſuche. 2) Betriebsarten. 3) Inventarium. Auch hierbei bezieht” ſich die Sorgfalt, von welcher der gute Bang des Gewerkes abhängt, auf, fölgende Momente; 1) Wahl und Betrieb der Berfuhe. Das Feld für diefe ift bei den Gewerken unbegrenzt, aber and) bei jedem befonderen Zweige fo eigenthümlich und manchfach, daß überhaupt, und am. meiften nach dem Zwecke der encyelopädiſchen Darftellung, blos allgemeine Andeutungen thunfich find, da man ſelbſt im Einzelnen. nur Aphorismen geben fan), Man fieht dies bei der Bemerfung fogfeich ein, daß fich die Verſuche auf. folgende Punkte beziehen können: a) auf die Etablirung einer beitimmten Art von Gewer⸗ Ten”), und, wenn diefe Wahl getroffen iſt und das Gewerk be⸗ trieben wird, b) auf die Wahl des zu verarbeitenden rohen Ma— teriald (9: 269.), 6) auf jene des einzufchlagenden mechaniſchen und chemiſchen Verfahrens, d) auf die Wahl und Verbeſſerung der Werkzeuge, Maſchinen und chemiſchen Geräthe, e) auf die — tur und zweckdienlichſte Aufbewahrung der fertigen Produete Je ſubtiler die. Verſuchsoperationen find, um fo mehr Sorgfalt in der Anftellung und um fo fehärfere Beobachtung wird erfordertz je größer aber der Aufwand dafür iſt und folglich der Verluſt fein fann, deſto nothwendiger ift die Vorausberechnung 9— möglichſt ſichere Angaben und Erfahrungen ). ei 2) Wahl und Leitung der Betrichsart. Die oben ($. 210. 2) angegebene allgemeine Regel it auch bier, nur bei Veränderung der Sache, von, der größten, noch größerer Wichtig- feit, als dort, weil, namentlich in großen Etabliſſements, die Operationen weit manchfacher. find. und darum Die Arbeitstheilung. weit nothwendiger iſt. Es liegt aber in der. Natur der Sache, daß der Grad jener Wichtigkeit und diefer Nothwendigkeit von Der, Betrichsart beftimimt wird. Man unterfcheidet „nämlich die Haund-. werke einerfeits und die Fabriken und Manufafturen ander“ feits. Das Charafteriftiiche der Erſteren iſt das Verfertigen 441 db. das veredelnde Verarbeiten des rohen Materials zu Gewerfs- producten im Kleinen, mit Werkzeugen einfacher Conftruftion, durch'den Gewerfsunternehmer felbft im Vereine mit einigen Ge- bilfen ohne Arbeitstheilung.. ‚Das Eigenthümliche „der beiden Lesteren ift das Fabriziren, d. h. ein folches Verarbeiten jener Rohſtoffe im Großen, unter Anwendung von Werkzeugen und Mafchinen, durch Arbeiter verfchiedener Klaffen und Grade bei einer Arbeitstheilung im Einzelnen unter. Direction des Unter» nehmerd, Werkmeiſters, Faktors u. dgl., welche aber nicht ſelbſt mitarbeiten. Die Natur des Gewerkes und der Abſatz iſt es, was zur Wahl der einen oder andern Betriebsart beſtimmt, wenn die erforderlichen Hilfsmittel und Arbeiter vorhanden find 4), Kann eine Manufactur oder Fabrik nach Erwägung diefer Umſtände er- richtet ‚werden, fo wird der Unternehmer befonders darum vor dem Handwerker Bortheile voraus haben: a) weil er Arbeitstheilung einführen Fann ($. 312. 3), b) weil ihm die Einführung von Mafchinen möglich ift, und c) weil. die Ausdehnung und der Ge- winn feines Gewerkes ihm theils gebietet, theild erlaubt, fich ‚wiffenfchaftliche Bildung zu verfcheffen und die, neuen Erfindungen, feien fie von ihm oder von Anderen, in feinem Gewerke anzuwenden. 8) Inventarium. Weder die VBerfuche, noch der Betrieb vermögen ihren gehörigen Sana zu gehen, wenn der Unternehmer nicht einen volltändigen Ueberblick über feine materiellen Hilfs— mittel bat (S. 311.1, 312.) Diefen gewährt das Inventarium, d. db, die fchriftliche Aufzählung und Befchreibung des an materi— ellen Hilfsmitteln zum Betriebe Vorfindlichen (invenire). Eine VBergleichung des Inventariums mit dem zum ferneren Betriche Erforderlichen wird zeigen, ob und was zu viel oder zu wenig vorhanden und was im lezten Hm noch anzuſchaffen it (S uper- inventarium). 1) Sehr vieles enthält auf diere Weife die angef. Schrift von Babbane. 2) Die Wahrſcheinlichkeit des Werbrauchd der zu Tiefernden Producte und des darnach fich vichtenden Abſatzes im Werafeiche mit dem Borhandenfein der zum Gewerföbetriebe fonft noch nöthigen Bedürfniffe ($. 311.), die aber. bei jeder Ges -werfsart wieder anders find, gibt die Entſcheidungg. Babbage a. a. O. ©. 251. oder 25ted Kapitel. 3) 3.8. bei der Einführung von Maſchinen ift die Berechnung der Hinderniffe ihres Ganges, welche in den Stoffen liegen, aus denen fie verfertigt werden, — jene der Hemmung, die die Mafchinen durch die Verbindunastheile, 3. B. Geile, Räderwerk, erleiden, — die Sertigung von Zeichnungen davon mit größter Ges nauigfeit, — die Ermittelung der wahricheintichen Dauer der Maicinen, der Reparaturen, der vorauszufehenden Verbeſſerungen u. dal. von äußerſter Wichtigkeit. S. Babbasen.a.D. ©. 272. 300, oder 278 u. 298 Kap. 4) ©. auch Babbage a. a. 8. €, „116. oder 13tes Kay. Rau volitiſche Detonomie. 1. $. 399. 442 IV. Bon der werfmännifchen Betriebswirthſchaft. 8. 315. “ 1) Werfmänntifche Betriebsausgaben. Die Gewerksausgaben find blos Entäußerungen des Betriebs⸗ kapitals und beziehen ſich auf folgende Punkte: - 2a) Auf etwaige vom Gewerke geforderte Berveifärkuäeh des Bodens und die Faffung des Waffers, wenn es ald wir- fende mechanifche Kraft benust wird ). Die Luft Fann bier nicht erwähnt werden, weil ihre Wirkung auf die Mafchinen oder bei chemischen Zwecken ohne. Faſſung unmittelbar wirkt. ‚b) Auf Unterhaltung und Anfchaffung des ſtehenden Capi⸗ tals an Gewerfögebäuden, Geräthfchaften, Arbeitsthieren fammt Gefchirr, Berechtfamen und Hausrath, inſoweit er für die Ge- werksleute gebraucht wird, — und des umlaufenden Capitals an Verwandlungs⸗ und Hilfsſtoffen, fertigen Productenvorräthen und Geld. c) Für Serofdung; Löhnung und Unterhaltung der Berwalter, Werkmeifter, Faktoren und Arbeiter. Dieſe ift von Bedeutung und die Wahl des Syſtems ift namentlich. bei Lezteren, fowohl was den Vortheil, die Sicherheit vor den Ausbrüchen ihrer Wuth, als die Humanität anbelangt, einer der wichtigften Bunfte. Die oben CS. 68.) hierfür angegebenen Syſteme find nicht, ein jedes für fich, überall anwendbar. Die Verbindung der Natural- pflegung mit dem Geldlohne ift bei den ‚Handwerken anwendbar. In großen Fabrifen aber ift fie unausführbar, da die Menge der Arbeiter zu groß iſt und dieſe öfters Familie haben. Man hat daher hier nie das Geldſyſtem und aber auch ald ein fchauer- fiches Beifpist des Fabrifanteneigennubes das Tauſchſyſtem, d. h. die Löhnung der Arbeiter mit Artikeln, die fie verbrauchen. Da fein Zweifel darüber fein fann, daß die Löhnung im. Gelde diefem lezteren Syfteme weit vorzuziehen ift, fo entſteht nur die Srage, ob der Tage- und Wochenlohn dem Stüdlohne, oder diefer jenem. vorzuziehen ſei. Es iſt jedoch nach den im angeführten Paragraphen gegebenen Prinzipien Teicht einzufehen, daß in einer großen Fabrik bei gehöriger Arbeitstheilung der Stücklohn das Räthlichſte if. Denn es kann und muß fogar eine Commiffion zur Prüfung und Stempelung der gelieferten Broduete jedes Arbeiterd vorhanden fein und es hängt im dieſem Falle von dem Fleiße und der Kunſt des Arbeiters ab, wie viel er verdient ). Uebrigens 443 müffen ſowohl wegen dieſes Umſtandes als auch wegen des ganzen Betriebes die Koften jedes Prozeſſes berechnet ſein 9. 1)3. B. die Gerinne bei ober s und unterfchlädhtigen Rädern. Gie könnten swar auch ald Theile der Gewerföbänlichkeiten angefehen werden; allein fie find, da fie 6108 die Richtung des Waſſers verbefiern und ‘feinen Seitendruck unſchädlich machen follen, doch anders zu betrachten, als 3. B. die Windflügel oder das Waſſer⸗ rad ſelbſt, das zur Machine gehört, und ald die Gewerfögebäude, die entweder Werfftätten oder Magazine find. 2) Babbage a. a. O. ©. 325 im 30ten Kapitel. Die Arbeiter befommen von ihren Herren, Die öfters deßhalb einen Kleinen Kramladen halten, um auch fo noc den Arbeitern ihren ſchwer verdienten Lohn zu entziehen, anftatt ihnen dadurch Erleichterung zu gewähren, fchlechte Waare, 3. B. ſchlechten Thee, Zucker u. dgl., anftatt Geld, die ihnen für gute gerechnet wird, fo das fie.in ſolchen Gegenden ein erbärntliches Leben führen und, was fic anderes ald ſolche Producte genießen wollen oder haben müſſen, feien died Sachen oder Dienfte, blos auf dem Wege des Taufches ſich erwerben fünnen, wobei fie natürlicherweife geswungen find, ihre Verbrauchs artifel unter ihrem Werthe hinzugeben. Der engl. Parlamentsausfhuß hat Beirpiele ermittelt, daß ſolche NArbeiterramilien blos Zucker. hatten, um die Arznei in der Apotheke zu bezahlen, — daß 7/2 Pfd. Zehnpfennigzucer und 1 Pfennig für das Aussiehen eines Zahned, und Thee für den Garg und das Grab eines verfiorbenen Kindes gegeben wurde. 3) € iſt es in der angeführten Gewehrfabrik in &ton ($. 312. Note 2), wo der Arbeiter das Materiale oder noch weiter zu verarbeitende Product eines andern Arbeiterd empfängt, ſich im Buche ald Schuld auffchreiben läßt und, was er dann ablierert, ald Forderung eingefchrieben und nach den ausgemmacten Preisen, wenn ed geprüft und geftempelt ift, bezahlt erhält. 4) Babbage a. a. O. ©. 208 oder 21te8 Kap. $. 316, 2), Kerfmännifche Betrichseinnahmen. Das rohe werfmännifche Einkommen beiteht aus: a) Naturaleinnahmen an fertigen Produeten und Neben- erzengniffen. Erftere werden bis zu ihrem Verkaufe zweckmäßig aufbewahrt, ebenfo auch Leztere, wenn nicht, was von großem Nutzen und bei großen Fabriken fehr wohl anwendbar ift, noch mit dem Gewerke andere Nupungszweige verbunden find, in denen fie einträglich angewendet werden können 1). b) Geldeinnahmen aus dem Abfake der Producte. Hier trifft e9 fich, Daß mit der Ausdehnung des Geſchäftes alle Fauf- männifchen Hilfsmittel ergriffen werden, um denfelben fo vortheil- haft ald möglich zu machen, und daß ein Fabrikhaus in die Kate gorie der Handelshäufer geſetzt wird, und fo wie dieſe eine Firma, d. bh. einen Sefchäftsnamen annimmt 2). c) Einnahmen aus der Berwerthung der Haupt. und Neben produete in anderen mityerbundenen Gemwerben. Unm den Reinertrag zu finden, werden auch die, oben (92814, ) erwähnten, Abzüge vom Rohertrage nothwendig. 444 > 1)3. B. die Abfälle der Wrauereten und Brennerelen, der münten se. auf Landgütern zum Behufe der Mäftung, — ver Abfälle in Eifenfabrifen we Bereitung eines ſtahlartigen Schmiedeeiſens u. f. w. 2). Daher find diefe Sabrifen 5. ©. in der vreußifchen Geſetzgebung aan als Handelshäuſer betrachtet. $. 317. en, 3) Werfmännifhe Buchhaltung. Bei. einfachem Handwerföbetriebe genügt die einfache. Such- haltung, bei zufammengefestem und beim Fabrifsoetriebe aber ift die doppelte nochwendig. Diefelbe wird. wie im Handelswefen ge- führt; jede Berfon, die mit dem Gefchäfte in Verbindung fteht, ‚vom Arbeiter bis zum auswärtigen Lieferanten und Commiſſionär, und jeder Theil des Geſchäfts bis zur Kaffe, hat ihren befondern Eonto ($. 79—82.). Fe mehr wine Fabrif einem Handelsgefchäfte gleicht, deſto übereinftimmender find die Haupt - und Nebenbücher mit jenen des Lezteren/ von welchen ſpäter die Rede fein wird. V. Von der Verfertigung werkmänniſcher auſchlige * $. 318. | Was für Anleitung hierüber bei andern Gewerfen gegeben m (% 216. 129.), das gilt im Allgemeinen auch hier. Jedoch hat ieded Gewerke fein Eigenthümliches, ein Umstand, der hier eine, nähere Erörterung unthunlich macht. Sehr erleichtert if das Anfchlagsgefchäft durch die Buchführung und durch die Erleich- terung der Informationen nach den Ausſagen der Verwalter, Werkmeiſter, Faktoren und Arbeiter, fowohl über den Umfang des Gefchäfts als auch über den Nohertrag und die Auslagen !). 41) Eine Beranfchlaaung des Ertragd eines. Gewerkes ift aber niit einer Unmaſſe von Schwierigkeiten verbunden, welche mit der Menge der einzelnen, ſämmtlich zu erörternden, Prozeſſe, Werfjeuge, Maſchine u. f. w. immer noch. fteinen. Eine Eleine. Anleitung, wie man Sabrifen beobachten foll, gibt unter Andern auch Babbagea. a. D. ©. 110 oder 12tes Kap. h Dritte Abtheilung. em Umſatzge werbs⸗Lehre Einleitung. i $. 319, Mit Umfasgewerbs-Lehre bezeichnet man die foitemätifehe Darſtellung der Grundſätze und Regeln, wonach die Rohſtoffe und = * Sabsifate manchfacher Art gegen eine Vergütung zum Eigenthume oder zur Nutzung abgetreten oder übergeben werden, um denjenigen einen Gewinn zu verfchaffen, die zum Betriebe diefer Gefchäfte Güter (Capitalien) aufbewahren. Obſchon fich fo diefe Wiſſenſchaft in wo Donpttheift nämlich in Taufch- uud Leihgewerbslehre theilt ($. 42.), fo hat dennoch die Leztere Feine befondere Literatur erlangt, fonderm geht mit jener Hand in Hand, da die Kenhtniffe, welche diefelbe vorausſetzt, größtentheils wefentliche Theile der Erfieren oder Handelslehre find und das Leihgeſchäft ſelbſt mit den Handelögefchäfte im Verbindung getrieben werden kann. Man kann ag füglich hier blos auf den Handel und die Handelslehre beziehen Der Handel, mit Recht für die eigenthiichtichfte Grfcheinung im Leben. und Treiben der Menfchen und für das Hauptmittel zur gegenfeitigen Bildung der Völker erklärt, zeigt ſich ſchon in der Wiege des Menfchengefchlechtes im gegenfeitigen Anstanfche, der Befisthümer und bezeichnet das im Menſchen liegende Streben nach alfeitiger Bervollfommnung. So weit die Geſchichte reicht, finden fich feine Spuren 2). Die Phönizier und Karthager erregem fchon, nach den wenigen auf uns gefommenen Nachrichten, wegen ihrer Schifffahrt und ihres Handeld_unfere Aufmerkffamfeit, Die Griechen find uns. ald eine Nation befannt, deren Handeld- umd Schifffahrtöeinrichtungen den wichtigeren Theil ihrer inneren und außeren Staatsverwaltung ausmachten 2), Die Römer, welche, wenn wir ihren Schriftfiellern , die auf uns gefommen find, trauen dürfen 3), den Handel im Kleinen ebenſo wie die Griechen für verächtlich hielten, fanden aber doch mit den fernften Gegenden der damaligen Welt in "ausgedehnter Handelöverbindung im Großen und es if, wenn man nicht hohle Kriegs - und Eroberungsfucht annehmen will, dad Bedürfniß an den Produeten der damaligen Welt wohl eine Haupturfache ihrer. Unterjochung der fernſten Nationen. Jedoch abgefehen davon, ſo bezeugen die Zolleinfünfte des. römifchen Staates und die in entfernten Gegenden fich auf- baltenden römifchen Kaufleute 4) zur Genüge, daß feine Handels verbindungen fehr ausgebreitet waren, "Im Mittelalter veran- laßten die Veränderungen in der Ländereiverfaffung,- der. Zuftand der Landwirthſchaft, das Kirchen», Kriegs - umd das Nitterwefen (dieſer charafteriftifche "Beweis der. eigentbümlichen, Neigung der, abendländifchen Bölker nach Abentheuern), die Kreutzzüge, die Beiftlichkeit und der fpätere allgemeine Wohlftand des Bürgers im ganzen germanifchen Europa ‚die örtlichen Anfänge und rafche: Ausbildung des Groß- und Kleinhanders mit feinen manchfachen 446 Inſtituten, ald da find die Börfen- und Waarenhallen, Märkte, Meffen, Wechfel u dgl.» welche Schon durch ihre Exiſtenz die enge Handelöverbindung zwifchen den Hauptgebieten von Europa be— zeugen >). Und die Entdedung des Gebrauchs der Magnetnadel, die Entdeckung von Amerifa und des Weges um das Borgebirg der guten Hoffnung find der Bemweife genug von dem Auffchwunge des Handeld am Ende des Mittelalters, fo dag man in die Einzel- gefchichte des Handels der italienifchen Freiftaaten, Portugals Spaniens und Hollands hier nicht einmal näher einzugehen braucht) Wie fich dann England vom 16tem and befonderd 17ten Jahrhunderte an bis auf unfere Zeit Die Herrfchaft über die Meere angeei * hat, und ſeit der franzöſiſchen Revolution die Concurrenz de dern. europäifchen Hauptſtaaten und Amerika’s erregte/ davon * wir die Beweiſe vor Augen. NT Aber trotz dieſer reißenden Fortfchritte des Handels, welche veranlaßten, daß derſelbe vom 16ten Jahrhunderte an das Prinzip der äußeren Politik angab und ſich ein eigenes ſtaatswirthſchaft— liches Syſtem nach den Grundſätzen des Handelsbetriebes 6) bildete, iſt doch die Handelslehre, als Wiſſenſchaft, erſt am Ende des Uten Jahrhunderts hervorgetreten und verdankt ihre wiſſenſchaftliche Darſtellung erſt der neueren Zeit, nachdem A. Smith ($. 31.) und ſeine Schüler in der Lehre vom Reichthume und vom Verkehre der Voölker die Bahn gebrochen haben 7). Ihre Hilfswiſſenſchaften find die Naturwiſſen ſchaften, Kenntniß neuerer Sprachen, Mathematik, Geographie, Handels— Wecſel⸗ und Seerecht. 1) Zur Literatur der Geſchichte des Handels: Anderſon, Geſchichte des Handeld. Aus dem Engl. überſetzt von Bamberger. Riga 1773 — 79. VII Bde. 8. S. auch $. 208. N Berghaus, Geſchichte der Schifffahrtskunde der Voölker des Alterthums. 1792. III Bde. 8. Nowack, Grundriß der Handelsgeſchichte. Wien 1799. v. Schlötzer, Verſuch einer Geſchichte des Handels ꝛc. der Alten. Roſtock 1761. (v. Struenfee) Beſckreibung der Handlung der europ. Nationen. Siegnig 1778— 82, II She. Raynal, Histoire des, Etablissements et du Commerce des Europeens dans les deux Indes. X. Tom. Haye 1780.. (Im Auszuge mit den neueren Beobachtungen der Reifenden verglichen von la Roche. Gtrafburg 1788. 2te Aufl. TI Bde.) Z. Martini, Degli Errori di Raynal, autore della storia degli stabilinenti e- del commercio degli Europei nelle due Indie, ceonfutati. Brescia 1788— 90. Il Tom. Sam. Ricard, Handbuch der Kaufleute. Aus den Kramdi. 1. I. 8». von Gadebufd, MI. BD. von Wihmann überfeit. Leipzig 1791 bis 1801. IH Bde. ©. auch Briganti, Esame Economico del Sistema eivile. Lib. II. Cap. ya! = ‚Economisti Classiei Italiani, ‚Parte moderna, XXVI. ‚pag. 273. xXIX..p. 7— 218. D’Arco, Dell’ Influenza del Commercio sopra i talenti e eöostumi = Ecönömisti. P. m. Tom. XXXT. v. Mylius, der Handel, in feinem Einfluſſe auf die Kultur. Köln 1829. Murhard, Theorie (J.) und Politik (IT) des Handeld. Theorie. ©. 56. dv. Brederlow, Geſchichte des Haudeld der Dfkfee, reihe bid zum Schluffe des 18ten Iahrhunderts. Berlin 1820. Sartoriuß, Ge ſchichte des Urfprungs der deutschen Hanie. Hamburg 1830. II Bde. 4. Heeren * 447 Ideen über die Politik, den Verkehr und Handel der Völker der alten Welt. Göt⸗ tingen 1815. IIIte Aufl. III Bde. ©. auch $. 132. Note 1. Sartorius, Geld. des hanfeat. Bundes. Göttingen 1802 — 1808. III Bde, 2) Börh, Staatshaushalt der Athener. I. 50. 336. „32 ‚Cicero de Offciis. lib. I. cap. 42. AAristeteles Politic. lib. I. cap. 8—t11, 4) Die RT ‚Sallustius Bellum —— cap. 26, als von Jugurtha in Cirta gefangen gehaltenen Leute ſcheinen blos Kaufleute geiveren zu fein. Julius Caesar Comment. de Bello gall. lib. VII. cap. 3. erzählt die Ermordung römiſcher Kaufleute zu Gennabum (Orleans) bei einem Volksauflaufe. _ Cicero pro lege’ Ma niliae cap. 7. gibt ald Hauptgrund des Feldzuges gegen Mithridates. die Schutz⸗ ioſigkeit der Kaufleute in Kleinaſien an. S. Hegewiſch Verf, über die römiſchen Finanzen. S. 100. Eine von den Friedensbedingungen zwiſchen dem perſiſchen Könige Narſes und dem römiſchen Kaiſer Galerius war, die Stadt Niſibis zum Stavelplage zu miadhen. S. Gibbon, History of the fall and decline of the Romae Empire. Chap. XIII. (London 1820.) IT 152. Ueberfegt von Schreiter. B. I. ©. 426. Mengotti, Del Commercio de’ Romani = Economisti class. Ital., Parte mod. XXXVI. p. 7— 249. Bu 5) Hillmann, Städteweren im — Bd. I. v. Raumer, Geſch. der Hohenſtaufen. V. 337. 6) Das Handelsſyſtem, wovon. Näheres in der Volkswirthſchafts⸗-Lehre. 7). Zur giteratur der Handeldfehre: Jacques Sapary , Le parfait Negociant etc. 1675. 6te Aufl. Lyon 1712. II voll. 4. Neueſte Aufl. Geneve 1752. 4. Jacques Savary, fils, Dictionnaire universel de Commerce, continug par son frere Zouis Savary. Paris et Gen2ve 1742. III Tom. fol, (Erſchien auch zu Kopenhagen und Amferdam.) Ludovici, Eröffnete Akademie der Kaufleute. Leipzig 1752 — 1756. V Bde. 3. Neue Ausgabe von Schedetl. 1797— 1801 (nady jener bearbeitet). Th. Mortimer, Dictionary of trade and’Comnierce, London 1766. II Voll. fol. Shumann, compendidfed Handbuch. für. Kaufleute ꝛc. Leipzig, 1795—1796. III Bünde. 3. Beckmann, Anleitung zur Handelöwifienfchaft. 1798. May, Verſuch einer Einleitung in die Handlungsiwiftenfchaften. Gera 1799. II Bände. Jung, Lehrbuch der Handlungswiſſenſchaft. Leipzig 1799. Boucher, La science des Nego- cians et teneurs de Livres. Paris 1803. II Tom. 4. TI. 40me Edit. (I. p. 1—322 Buchhaltung; p. 223 —369 Commentar über die Handeldordnung , vom März 17635 p: ‚396 sqq. Dictionneire de Commerce. IL.P. 1 — 20 Erflärung der ‚üblichen Handelsausdrüce; p..21 Münzfunde; das folgende bis p. 460 find praftifhe Münze, Maakır Gewicht + und Wechfelberehnungen). Meiner, Grundriß der Privat s und Staatshandelswiſſenſchaft. Bredlau 1804. I1 Bände. Buſe, daB Ganze der Handlung. Erfurt 1798 — 1817. XVI Bde. 8. Büſch, -Darftellung der Handlungs Hamburg 1798. IIIte Ausgabe von Normann. Hamburg 1808. II Bände 8. Defielben fümmtliche Schriften über die Handlung, von Nor mann. Hamburg 1324. V Be. 8. Deſſelben ſämmtliche Schriften. Wien 1813 folg. XVI Bde: 8. (Immer noch fehr:gut.) Leuchs, Syftem de3 Handels. Nürnberg: 1823: III Bde. 8. (ber. 1Ilte Band enthält die Literatur). , Bleibtreu, Lehrbuch ‚der. Handels⸗ wiſſenſchaft. Earldruhe 1830. (G. Meine Recenfion -über dieſes Werk in der Leivziger Lit. Zeit. 1831. Gebruar. ‚Neo. 39 — 43.) ı Murhand, Theorie und Politik des Handels. Göttingen 1831. II Bde. 8. ( Mehr nationalöfonomifch „ aber fehe su empfehlen.) Mac» EhlLochy Ueber Handel und Handelsfreiheit. Aus dem Englifchen überfegt von Gambihler. Nürnberg 1834. 8. Mac-Culloch, Dictio- nary of Commerce and Commercial Navigation. » Nah dem Englifchen bearbeitet son Richter. Stuttgart und Tübingen 1833. Bis, jest. Ite Lieferung von S. 4 bis 320, ed sollen noc III Lieferungen fommen und dann wird dad Werk IT Bde ſtark fein (ausgezeichnet gut). S. aud Belloni, Sopra il Commercia. ( Bologna‘ 1750.).= Economisti elass. Ital., P. niod. Tom. II. Deutſch von Schum ann« Leipzig 1752. erden Danpenae. age Umfab- Gewerdstehre Be, 310,8, — Die umfab? JJ— iſt derjenige Theil der Umſatz⸗ gewerbs⸗ Lehre/ welcher die Grundſätze und Regeln darſtellt /wo⸗ nach man bei den einzelnen Gefchäften des Handels und Leihweſens zu'verfahren hat, ohne an das Zuſammenhalten derfelben in einem gewinnbringenden Gewerbe zu denken. Sie zerfällt ($. 319.) in die Taufchgewerbs- oder Handels- und in die Leihgewerbs- lehre; wovon eine Fede aus den mehrmals angegebenen Gründen fich in einen. allgemeinen und. befonderen Theil zertheilt, RER | Exjier Abſatz. Die Hundelslehre. ana Erſtes Stu. * J FIEBER, Handersiehte,, 2, 8. 320. u Die Handelsichre if die Wifftenfchaft vom Handel, 2. * von dem des Gewinnes wegen betriebenen Gewerbe der eigenthüm⸗ lichen Güterübertragung zwiſchen den Hervorbringern und Ge— brauchern . Da die allgemeine Handelslehre Diejenigen Grund⸗ ſätze und Regeln entwickelt, welche allen verſchiedenen Handels⸗ zweigen zugleich angehören, ſo iſt es ſehr natürlich, daß ſie von den verſchiedenen Gegenſtänden des Handels und ihren Verhältniſſen handeln muß. Es hat aber bei jedem Handelsgefchäfte ein Tauſch Statt, amd muß folglich dabei eine Gabe und. eine Geg engabe | vorkommen) welche den Gegenſtand des Handels bilden, ) Der —* von Handel iſt mehr unrichtig als richtig aufgefaßt worden: Leu (Enftem. 1. $. 1-6.) begnügt fih, nachdem 'er den Gtandpunft der Handelsleute in der N Geſellſchaft weit bezeichner hat, ihn für den Umſatz der Waaren im Allgemeinen zu erklären; Murhard (Theorie S. 37.) fuhrt dad Weien defreiben im Wertfumtaufche, Uunterfcheidet dann den Handel im weiteren: und‘ engeren Sinne; und findet als Charafteriftifches des Lezteren den durch das Taufchgefchäft besweckten Gewinuſt. Was Jener Handel und Dieter Handel im weiteren Sinne nennt, iſt 6108 der Verkehr mit äußeren fachlihen Gütern ($. 37.) und beide Benennungen find. vom Sprachgebrauche nicht gebilligt, welcher für alte ähnliche Begriffe Wörter Hat. Unter Taufch verſteht man bios die des erwünfchten Beſitzes willen vorgenommene gegenfeitige Abtretung von äußeren fachlichen Gütern, wie fie in Völkern unter den Einzelnen vorkommt, wo fich die Gewerbsſtände 2 keineswegs gefchieden zu haben brauchen. Diefe Art des Verkehres Heißt Tau verfehr. Beim Begriffe von Handel -ift aber das Merkmal werentlich: ad daR? } zufolge der Scheidung der Arbeit oder Gewerbe der Zuufchverfehr von einer beſtimmten — ee. | | 449 Gewerbsklaſſe betrieben wird; b) daß alfo dieferdie fachlichen Güter sintaufht, um fie wieder zu vertaufchen; c) und daß diefed Taufchgerhärt ein für fich beftehendes Gewerbe (6. 45.) ift, das der Gewerbsmann des Gewinned willen betreibt. Daber it Murhard's Handel im engeren, Sinne der eigentliche Handel. (S. auch - Büfh Darftellung [Ausgabe von Norrmann]. I. ©. 3. Meine Recenfion von Bleibtreu. ©. 308.) Man hat jedoh auch dad Weren des Handeld fchon im Gebrauhe de3 Geldes geſucht; allein mit eben fo viel Unrecht, weil dad Geld auch nur ein fachliched Tauſchgut ift, und in vielen Fällen des Handeld gar nicht wirklich ausbezahlt wird, indem man blos barattirt, d. h. Gut aegen Gut aus tauſcht und blos eine Vergleichung des Geldwerthes derjelben vornimmt (Büſch Darſtellung. I. 185.). Das Hinzufommen des Geldes zum Taufche bildet blos den neuen Begriff des Kaufes, deffen Hauptbeziehungen der Eins und Verkauf find, ebenfo wie man beim Taufhe den Ein- und Ausdtaufch unterfcheider. ‚, Eine Handlung ift ein gewerbämäßig betriebene: Handelögefchärt. Erfte Iinterabtheifung. Die Lehre von der Gabe im Handel. $. 320. a. Jedes bewegliche fachliche Gut wird, fobald es in den Handel tritt, eine Waare genannt. Ed muß alfo fo vielerlei Waaren geben, als es in den Handel tretende Güter jener Art gibt. Sie faffen fich unter drei Hauptmaſſen zufammenfaffen; die Waaren find entweder Erzeugniſſe des Gewerbsfleißes feder Art (Waaren im engeren Sinne) oder Geld, oder fchriftliche Urfunden, welche Dad Berfprechen einer Schuldigkeit oder Zahlung an Geld enthalten, I. Bon den VBaaren. A. Waarenlehre. $. 321. Unter Waarenlehre 1) verſteht man die Lehre von N allge» meinen Eigenfchaften und Erforderniffen, welche ein Erzeugniß des Gemwerbsfleißes haben muß, wenn es überhaupt Waare werden fol, und von denienigen Beziehungen, welche fich im Allgemeinen beim Handel an jede Waare Fnüpfen Yaffen.. Der Gegenftand der- ſelben find alfo die qualitativen und quantitativen Verhältniſſe der | Waaren im Allgemeinen. 1) Büſch Darfiellung. I. 121. Murhard Theorie, S. 24. $. 322, SM 1) Die Handelswürdigfeit, Die qualitativen Eigenfchaften eines Gewerbserzeugniſſes, um Waare werden zu können, laſſen fich am beften in einem Worte Baumfiarf Emeyclopädie. 29 450 mit Handelswürdigkeik, bezeichnen. Damit ein Gut bandels- würdig ſei, if erforderlich; a) daß daffelbe überhaupt zu irgend einem Zwede dienfich fei!); b) daß ein Hinderniß vorhanden fei, weßwegen es fich nicht in Jedermanns Belize befindet oder nicht von Jedermann ohne Mühe und Koften erlangt werden kann; c) dag es einen gewiſſen Grad von Dauerhaftigfeit habe; A) daß es verfendet werden könne 2). Denn ohne dieſe Berhältniffe wird es ganz unndtbig fein und Feinen Gewinn bringen, diefe Güter zu kaufen, um fie wieder zu verkaufen. 1) D. 5. cinen Gebrauchäwerth habe ($. 39 —57.), weil e8 entweder ein wirkliches oder nur vermeintliche Bedürfniß befriedigt (9. 46 —49.). Der Werti) ift alfo eine Urfache der Handelswirdigfeit (1. Meine Verſuche über Staatsfredit. ©. 467.). In diefer befteht der Werth einer Waare für den Handelsmann. Murbard (Theorie. S. 25—27.) unterfiheidet in dierer Hinficht, wie es Storch (Cours d’Economie politique,, überjegt von Rau. I. 27.) vor ibm ſchon gethan bat, einen unmittelbaren und mittelbaren Werth, je nachdem ein Gut an fih oder, indem es andere Güter zu fchaffen im Stande ift, Zwecke erfüllt. Allein, wie er ſelbſt zugibt, läßt fich dieſe Anterfcheidung weder objectiv noch fubjectiv durchführen, weil beide in einem Gute vorhanden ind, fobald es in den Handel fommt. Es gibt aber eine unmittelbare und eine mittelbare Nutzung ($.39.). 2) Daher können einzelne Erd» und Seldarten, niemals aber Grundſiücke, Selöparthien und Gebäude MWaaren werden; und Rau (polit. Dekonomie. I. $. 99) dürfte den Begriff des Handeld mit Unrecht zu weit auögedehnt haben, de er auch Grundſtücke ald deſſen Geaenftände bezeichnet. Anbewegliche Geaenftändr können Gegenfttände des Taufches, Kaufes und Verfaufes fein, „aber nicht eigentliche Waaren, obfchon man Beifpiele von Domänenfauf auf Speculation bat. } / $. 323, 2) Maaß und Gewicht. a) Manfe | Die quantitativen Beziehungen der Waaren find von großer Wichtigkeit im Handel, und zeigen fich entweder in der Ausdeh— nung der Waaren im Raume (Maaß) oder in der Ausfüllung des Raumes nach der Maffe (Gewicht). Gene ift die extenſive, diefe die intenfive Seite der Quantitätsbeſtimmung ). Die hierzu nöthigen Maaße und Gewichte waren früher nicht blos ſehr ungleich, fondern auch veränderlih, ohne dag man ein Urmaaß und Urgewicht gehabt hatte, weiches man genau wieder aus irgend einer Quelle berichtigen Fönnte, Mit dem Beſitze eine» unver änderlichen Naafes für eine Länge mußte man, da-nach demfelben ein Urgewichtögefäß gefertigt werden könnte, auch eine Gewichts⸗ einheit erlangt haben. Zur Auffindung eines Urmaaßes wurden daher am Ende des vorigen Jahrhunderts mehrere Vorſchläge ge⸗ macht, worunter folgende die bemerkenswertheſten find: a) den. Quadranten (, Theil) eined Meridiangraded zu meflen, und davon "iorooosooo — 443,419? par, Linien — 3 Fußen 1120 % 451 Linien als Urmaaß anzunehmen; b) ein Pendel, weiches alle Se— kunden eine Schwingung macht, d. h. ein Sekundenpendel feiner Länge nach zur Maafeinheit zu nehmen, welches nach Condamine — 440,°°, und nach Borda — 440,°° par. Linien iſt; ©) diefe beiden Borfchläge mit einander zu verbinden, entweder indem man das Pendel für das Urmaaß, aber nicht für die Maafeinheit zu nehmen anrieth, oder vorfchlug, nach Auffindung des Urmaaßes und der Maakeinheit auf die erite Methode dieſes ald Pendel zu gebranchen und feine Schwingungen: zu unterfuchen. Der Erfte diefer Vorſchläge ging in Franfreich durch, _wo man das Metre als Maafeinheit — 443,**'??? par, Linien annahm. - Nach Annahme einer Maaßeinheit Fann es Feine GSchwierigfeiten mehr haben, das Längen-, Flädhen- (Duadrat-) und Körper- (Enbif-) Maaß zır reguliren, und’ nach dem Deeimal- oder Duodecimal⸗ ſyſteme einzutheilen 2. S 1) Büſch Darfefllung. I. 155. Murhard Theorie S. 256. Wild, Ueber allgemeined Maaß und Gewicht. Freiburg 1809. II Bde. Dictionn. technologique. XIII. 271. Krünitz, Oekonom. Eninclopädie. Bd. 85. ©. 262. Rees, Cyclo- paedia of Arts, Science and Literature. Tom. XXIII. art. Measures. Mac» Euls loch, Handel und Handelörreiheit. S. 34. 2) Man fuchte aber im Handel dad unanaenehme und fehr fchwierige Geſchäft des Meſſens auf andere Weile zu erſetzen, mämlich a) bei tropyfbar flüffigen Gegenftänden durch kuüubiſche und cylindrifhe Bifirs» CRoie,) Stäbe oder durch Annahme beſtimmter Behälter von bis auf Wenige gleichem Gehalte, worin beftimmte Waaren verfauft und dverfender werden, z.B. in Hamburg 1 Orhort Wein = 60 Hamburger Stübchen; b) bei Körnern, deren Meſſung ganz von der Will führ des Meſſers abhängt, durch die Verbindung einer Wage mit dem Maafie oder durch eine Vorrichtung, nach welder die Körner mit gleicher Gewalt aus einem Behälter in das Maaß fallen. Vorſchläge lesterer Art gibt Büſſch Darftellung. I. 158. 11. 242 — 247. Mit einer Zeichnung Ein Vorſchlag von Hennefy in London, der ihn auch in feiner Anftalt angewendet hat, dient dazu, felbft das Bifiren zu) erſetzen. Er iſt beichrieben bei Babbage, Leber Maſchinenweſen. $. 49... 50. oder Sted Kap ; 8. 324, Fortfehung. b) Gewichte. Zur Beftimmung des Gewichtes der Waaren bedient man fich der Gewichtsſtöcke (Gewichte) und der Wagen. Die Gewichts- ſtöcke müfen ebenfalls von einer Einheit ausgehen und abgetheilt der zufammengefest werden. Die Gewichtseinheit findet man, wenn man die Maaßeinheit benust, um darnach ein eubifches Ge- fäß 34 fertigen, das man, am beiten mit deftillirtem Waſſer ange- füllt, feinem Gewichte nach annimmt, und in Frankreich hat man dazu den Cubus eines "ron Meter als Öewichtseinheit angenommen und Gramme genannt. Auch zur Exwichtseintheilung wählt man ‚Eines der. genannten Zahlenfufteme. Um nun aber dag Gewicht | 20... 452 der Körper beftimmen zu können, hat man die. Wagen), Man unterſcheidet das abſolute Gewicht, d. h. den fenfrechten Druck der Körper ohne Bedacht auf einen gewiſſen Raum, ſondern der jedesmal gegebenen Maſſe nach, und das ſpeziviſche Gewicht, d. h. jenen Druck derfelben unter Boransferung eines beffimmten Raumes der Körper und hiernach verglichen mit einem ald Einheit angenommenen anderen Korper, nämlich mit dem Waſſer 2). Beareiflicher Weife Hat man dazu verfchieden eonftenirte Wagen, A. Wagen zur Beſtimmung des abfoluten Gewichtes der Waaren. Ihre Eonfiruetion und Wirkung beruht auf. den Geſetzen des Hebels 3). Es gibt nach den Arten des zweiarmigen Hebeld auch zwei Hanptarten von ſolchen Wagen, nämlich a) Öleicharmige Wagen, welche der allgemeinen Anficht nach aus einem Wagebalfen beftehen, der in feinem Mittelpunfte ent- weder aufgehängt oder von einem Wageſtocke unterftüst ift, fo daß er fich nach beiden Seiten bewegen kann, und an deffen beiden Enden Wagefchaalen zur Aufnahme des Gewichtes und der Waaren an Ketten oder Schnüren aufgehängt find 9. 2) Un- gleicharmige Wagen 5), welche von jenen Dadurch verfchieden find, daß der Theil des Wagebalfend, an welchem die Waare ge⸗ hängt wird, viel kürzer iſt als der andere, welcher das Gewicht hält, und daß man dazu nur ein Gewicht nöthig hat, während bei jener ganze Gewichtsſtöͤcke gebraucht werden 9. Man hat in— befiet, befonders zur Meffung thierifcher Kräfte, noch andere Inſtrumente, welche man auch Wagen nennt D. B. Wagen zur Beftimmung des fpezivifchen Scwig- tes der Waaren, Sie dienen zum Wägen folcher Korper, deren Güte zugleich von dem fpezivifchen Gewichte abhängt 9. Man hat wieder zu unterfcheiden: =) hydroſtatiſche Wagen, d. h. fehr empfindliche Wagen obiger Conftruftion, deren Wagefchaalen unten mit Häckchen zum Einhängen der feiten Körper verfehen ind, und deren Wagebalfen durch irgend eine Vorrichtung nach dem ber- geftelften Gleichgewichte zwifchen Körper und Gewicht gefenft wer- den kann ); 2) Aräometer oder Senfwagen!dY, d.h. ſchwim⸗ mende Körper von Blech oder Glas, nach deren größerem oder geringerem Einſinken von einer Flüſſigkeit das fpezivifche Gewicht beſtimmt werden kann. Yan unterfcheidet zwei Arten von Aräo— metern, nämlich die Spindeln 11), d. b. Senkwagen mit Skalen zur gradweifen Erfennung des Einfinfens, und Hydrometer 19, d. bh. Senfwagen ’ mit veränderlichem Gewichte und ohne Gfale. - 1) Krüniß, Hefohom. Encenelovädie. Bd. 18: @. 169.. Rees, Cyclopaedia of Arts ete. Vol. 38. At, Weighing- Machine. Weights. Diet. teehnolog. XVI. 350. — re ne li — ————— — 453 v. Sangddorg, Syftem der Mafchinenfunde. I. $. 260 b. vd. Gerſtuer, Handb. der Mechanik. 1. $. 164 folg. Baumgartner Mechanik. ©. 136. Schmidt, Sammt. phyſ. mathem. Abhandlungen. Gießen 1793. I. Bd. 1. Abh. Popper Encyelopädie des geſammten Maſchinenweſens. V. 265. Zambert, Theoria state- rarum, ex principlis mechanices universalius exposita, in den Aclis Helvztieis physico - miatlı. -anatom.-botanico - medicis. III. 13. Zuler, de bilancibas Comm. Petrop. X. 3. 2) 8. 8. man jagt, ein Wiener Kubiktuß Waſſer wiegt 56,3. Pfd., ein Kubik⸗ fuß Stahl 433,3 Pfd., Glas 140,° Pfd., Buchenholz 47,9 Pfd., Bier 57,* Prd., und dies it abjolutes Gewicht. Man fagt aber, das Waſſer = 1,000 geſetzt, fo ik dad Gewicht des Stahls = 720, des Glaſes = 2,50, des Buchenholzes = 085, und dei Biers = 1,02, umd dies iſt das fpesivifche Gewicht. 3) v. Langsdorf Syſtem. I. $.57. v. Gerſtner, Handbuch dev Mechanik, 1: 8.52. Baumgartner Mechanik. S. 134. Karmarſch Mechanik. I. $. 30. Borgnis, Theorie de la Mecanique usuelle. Paris 1821. 4.,p. 41. Borgnis, Traite complet de Me&canique. Composition des Machines. Paris 1818, p. 285. Christian, Mecanique industrielle. II. 402. Wan verficht unter Hebel im rein mathematifchen Sinne (marhemat. Hebel) eine unbiegfame Linie, welche um ein in ihr Tiegendes Punkt drehbar if. Er wird ein phyſiſcher genannt, wenn er in der Wirklichkeit z. B. durch eine Stange, durch den Wagebalfen dargeftellt it. Man unterfcheidet den einarmigen Hebel, wenn dad Drehs oder Unterffügungsspunft am Ende der Linie liegt, und den sweiarmigen Hebel, wenn dad Stützpunkt in der Linie liegt. Der Leztere kann nun gleicharmig und ungleiharmig fein, und daß _ Hauptgeſetz iftz daß der Hebel im Gleichgewichte ſteht, wenn das Product der Kraft am einen. Arme mit der Entrernung derfelben vom Stüßpunfte dem Producte der Kraft am andern Arme mit ihrer Entfernung vom Stützpunkte gleich ft. N -4) Sie heißt, aub Krämer: oder Schaalenwage. Befondere, aber fehr wichtige Theile diefer Wagen find: a) die Zunge, d.h. ein Fleiner gerade auf dem GStüspunfte fenfvecht in die Höhe gehender ſpitzer Metallitab, zur Beſtimmung de, Standes der Wage; anſtatt devielben ift auch an einem Ende des Wagebalfens ein Kreisbogen angebracht; b) die Scheere, d. h. ein unbewegliched. Gehäufe, das nach beiden Geiten der Wagearme offen ift, und zwiſchen deſſen beiden Wangen die Zunge fpielt, fo daß fie mit einer Vermehrung der Laft oder Gewichte eine Geitenabweihung (den Ausfhlag) macht. Je größer der Ausfchlag bei. einer Fleinen Zulage ift, defto empfindlicher, je Eleiner er ift, defto Fauler wird die Wage genaunt. Weber die Eigenjchaften einer guten Wage f. m. außer obigen Schriften auch Ranisden bei Rozier, Observations sur la physique. XXXIII. 144. und Zralles in Gilbert's Annalen. XXIX. 442. , 5) &ie heißen auh Schnell: oder röm iſche Wagen; und dienen zum schnellen Wägen großer Laften. 6) Es gibt davon hauptiächlih 3 Arten: a) die gewöhnlihe Schnell— wage, wie fie oben befchrieben. ift; b) die Brücfenwage, bei Lagerhäufern u. dgl. ‚angewendet, wobei das Gewicht im Haufe iſt, aber die Laft, 3. B. ein ganzer Wagen, außen auf eine Brücke oder Pritfche newälst oder gefchoben wird; (t. außer obigen Schriften auch Leupold, Schauplak der Gewichte und Wagen. Leipzig 1774. Deffelben Beſchreibung einer großen Schnell» oder Heumwage. Leipzig 1718. 4.)5 und c) die Zeigerwage, eine Fleine Wage diefer Gattung, wobei der große jeis gerförmige Arm an einem Gradbogen die Gewichte anzeigt. Große Wägemafchinen find auch beichrieden bei Dingler polytechn. Journal. I. 414 (von Siebe); IM. 273 (von Beckway); eine Wage diefer Gattung von Herapath ebendafelhft VI. 317; bydraufifhe Wagen zum Wägen großer Laften ebendafelbit XXV. 218 (von Medhurfi); XXXI. 170. 7) ©. Rofenthal, Beſchreibung einer gemeinnüsigen Stahlfederwage. Erfurt 1735, 4. Transactions for the Encouragement of Arts and Manufactures. London 1791. Vol. X. 151 (Gederwage, von Hanius). Geiler, Berchreibung der neueften und vorzüglichſten Inſtrumente u Zittau 1793. U. 122 (Sederwages ' 454 von PBraffe). Obige Werke über Mechanik und Dingler polytehn. Sournat. XXV. 356 (Kraftmeßwage von Freſez); XXIX. 410 (über —— Wa⸗ gen, von Hachette). 8) 3. B. Bier, Branutwein, Lauge der Seifenfieder, — Eatyerer auftörung, Vortafchentauge , Zucferauflörung, Milh, Mol, Wein ꝛc. ( Bierfpindel , Alcoholometer, Saugenprobe,. Ealzwage, Salpeterſpindeln, Por enwagen, Su charometer, Lactometer oder Milchmeſſer, Gleufometer oder Mo meſſer, Oenometer oder Weinwagen). Die Namen Aräometer, Hydrometer und Spindel, welche Hier. unterfchieden find, kommen als gleichbedeutend allgemein vor. Sie bes ruben ſämmtlich auf dem Case, daß ein feier Körper, in eine Flüſſigkeit gefenft fein Volumen von diefer Stüfigfeir aud dem Gefüge verdrängt und in derſelben von feinem Gewichte an Wirkung im NWerhältniffe, als ihn die Stüfigfeit zu heben fucht, verliert. 5 9) Wenn dad Gleichgewicht hergeſtellt ift, To wird der fette Cubikzoll in die zu wägende Stüfigfeit eingefenft, worin ev einen Gewichtsverluft erleidet. Um die ſen zu finden, legt man entweder auf die Schaale des Cubikzolls noch Gewicht oder man nimmt aus der Gewichtsſchaale fo viel heraus, bis das Gleichgewicht wieder hergefteftt ift. Diefer Gewichtöverluft verhält‘ fich dann zum abſoluten Ge wichte des Cubikzolls, wie das fpezivifche Gewicht der Flüſſigkeit zu jenem des Cubikzolls. Oder man findet, da das Waſſer ald Einheit angenommen wird, das ſpez. Gewicht der zu wägenden Slufiafeit, wenn man daß abfolute Gewicht des - Cubifzofis mit feinem Gewichtsverlufßte dividirt. Diefe Verſuche bedürfen aber unendlich vieler Borfidt, SS. Brander Beſchreibung einer hydroſtatiſchen Wage. Auasbura 1771. vendelfohn in Gilbert's Annalen. XAIX, 153. Man hat aber nicht blod Schaalen«, fondern auch Schnellwagen dazu, 5. B. Dingler poly techn. Journal. IV. 502. und VI. 190 (hydroſtatiſche Schnellwage von Eovateß), und VI. 188 (eine folde von Lukens); XLII. 285 Chydrofiatifhe Ausmittelung des Bleigehaltes in Zinngeräthen, nach dem Diet. technolog. XVII 338.). 10) Prechtl Encyclopädie. I. 314: v. Gerſtner, Handbuch der Mechanik, IT. $. 28. Dictionnaire technologique. I; 105. Aees Cyclopaedia. II. Areometer. XVII. Hydrometer? Poppe, Encyelovädie ded Maſchinenweſens. II. 169. Gebr Lex, vhnfißatifches Wörterbud. I. 115. V. 50. Enceyclopedie Methodique. Art, Chimie. 11. 356. I 41) Sie beftehen aus einer Glas- oder Blechröhre mit Gradeffalen und einem Gefäßchen, das ein beftändiges Gewicht trägt, 3. B. von Queckſilber gefüllt iſt. Je tiefer. ie ‚einmal in die Slüfigfeit ſinken, defto fpes. leichter ift fie. Man unters scheidet sallgemeine (eigentlihe Aräomerer) und beſondere (eigentiihe Spindeln), und diefe Lesteren dienen blos für beftimmte Flüſſigkeiten (Note 8.). Nach den Skalen, welches das Lintericheidende ift, bat man unter den allgemeis nen Aräometern iwieder zwei Arten zu unteriheiden, nämlich ſolche, an deren Sfale mit ungleicher Eintheilung die Grade sogleich geleien werden können, und ſolche, deren Skale gleiche Abtheilungen bat und folglich noch die Zuhilinahme von Zabelten nöthig macht. Won lezter Art find die Mräometer von Baume, Cartier und Beck. (Ueber Baume’fihe Aräometer f. m. auch Dinuler polytechniſches Souenal. XXVI. 63. XXXVU. 447. XXXVI. 393.) — Die berondern Aräos meter oder die Spindeln beſtimmen eigentlich den Gehalt der zu wägenden Stüfig feit an aufgelösten Stoffen nach Procenten. ©. Dubrunfaut, Ueber die Vorſicht bei der Aräometrie in Dinglers angef. Journal. XXXVIII. 383. 448° 12) Man hat zwei Kauptarten, nämlich jenes von Fahrenheit und ein anderes von Niholfon. Jenes, blos zum Wägen von Stlüfigkeiten brauchbar, ift wie ein Aräometer (Note 11) geformt, und hat am oberen Ende ein Gewichts: . fhälhen, aber an der Röhre nur ein Zeichen, bis zu welchem nad dem Queckſilber⸗ gewichte im unteren Gefäßchen das Hydrometer im Regenwaſſer einfinfen muß. Bis zu den fo weiten Unterfinfen in einer andern Flüſſigkeit muß jedesmal no ein Gewicht in das Schälchen gelegt werden, und es verhält fich das ſpez Gewicht bed. Waſſers (= 1,000 angenommen) zw jenen der anderen Flüſſigkeit, wie dab - 455 - Bi... ab ſolute Gewicht des Hydrometers (zum Voraus bekannt) nebſt dem Gewichtszuſatze, um es in Waſſer bis an den Punkt einzuſenken, zu dem abſoluten Gewichte deſſelben nebſt dem ganzen Gewichtszuſatze, um es in der andern Flüſſigkeit fo weit einzu— ſenken. Das andere Hydrometer, von, Nicholſon, auch zum ſpez. Wägen fefter Körper beſtimmt, iſt ein unten und oben koniſcher hohler Blecheylinder, aus deſſen oberen Spitze ein Stänglein das Schälchen emporhält, während an der unteren Spitze ein Eimerchen angehängt ift. Der Gebrauch deſſelben beruht auf den biöher erwihnten Prinzipien. Daſſelbe it manchfach verbeiiert worden. F B. Waarenfunde. $. 325. Die Waarenkunde ift die Kenntnig von den verichiedenen Waaren ſelbſt nach allen Beziehungen, welche für den Handeld- mann von Wichtigkeit und Intereſſe find. Sie betrifft „entweder die qualitativen VBerhältniffe der Waaren und wird dann eigentlich Waarenfunde genannt ($. 269.), oder die Maaße und Gewichte der verfchiedenen Länder, und beißt dann Maaß- und Gewichts. funde 2), 1) Man findet fie bald allein abgehandelt, bald in Verbindung mit dev Minze Funde. Man f. unter der bedeutenden Anzahl von Schriften «hierüber Nelken, brecher, Allgemeines Tafchbenbuch der Miünzs, Maaß- und Gewichtöfunde. Berlin 1829. 14te Auflage. Crüger Comtorift. Hamburg 1831. Rau, Münss, Maaß ⸗ und Gewicähtstafeln. Heidelberg 4829. II Tafeln. gr. Sol. I. Bon dem Gelde. A. Geldlehre. — Ur. r 1) Vorbegriffe. Das Geld (von gelten) iſt ein Äußeres Förperliches Gut, welches im Verkehre C$. 37.) als allgemeiner Gleich- und Gegen werth für Güter und Leitungen angenommen und gegeben wird, alſo umläuft. Die Geldlehre ift die Willenfchaft von den qualita« tiven und quantitativen Berhältniffen des Geldes im Allgemeinen 2). 1) Zur Literatur: ©. $. 200. Note 1: und außerdem noch: Mac⸗Cutloch, Handel und Handelsireiheit. S. 28.. Büſch, Grundfäge der Münzpolitik. Hamburg 1779. Derfelbe Ueber Banfen und Münzwefen. Hamburg 1804. (Auch in den Ausgaben feiner ſämmtl. Echriften.) Bufe, Handb. der Geldfunde. III Bde. 8. Erfurt 1803 (IIr Thl. von deſſen Ganzen der Handlung). (Eleynnmann) Apho—⸗ rismen aus dem Fade der Münzgefeggebung. Frankfurt a. M. 1817. (Deffelden) Materialien für Miünzgefeggebung. Gbendafelbft 1822. Murhard, Theorie des Geldes und der Münzen. Altenburg 1817... Derffelben Theorie des Händel. ©. 260. Klüber, das Münzweſen in Deutſchlaud. Stuttgart und Tübingen 1828. Meine Berfuhe über Staatskredit sc. S. 71—1%. Büſch Darſtellung. I. 7. J.-P. Smith, The Science of Money. London 1813. Wheatley, An Essay on ‘the. Theory of Money. London 1807. 4. (6108 I Vol.) Solgende: italienifche Schriften, welche unter den Economisti classici Italiani in den eingeklammerten 456 Bänden zu finden find: Serra, Breve Trattato delle cause, che possono für abbondäre li Regni d’oro e d’argento (Parte antica 1.); Turbulo, Sulle Monete del Regno di Napoli (1. 181.); Davanzati, Lezione delle Monete (I1.); Scaruffi, Discorso sopra le Monete (II. 69.); Montanari, Trattato Mercantile della Mo- neta (III.), und Breve Trattato del Valore delle Monete in tutti gli Stati (IM. 287.); Broggia, Trattato delle Monete (IV. 301. e’V.); Neri, Osservazioni sopra il prezzo legale delle Monete (VI. und die Documenti dazu VII.); Pagnini, Saggio sopro il giusto preggio delle cose, la giusta Valuta della Moneta etc. (Parte moderna 11. 155); Galiani, Della Moneta (III. e IV.); Carli, Dell’ Origine e del Commercio della Moneta (XI. e XIIL): JFasco, Saggio politico della Moneta (XXXIIL.); Corniani, Riflessioni $ulle Monete (XXXIX.). ’ $. 327. 2) Der Gelditoff. Aus dem Zwede und Gebrauche des Geldes geht hervor, daß es durchaus nicht gleichgiltig ift, aus was für einem Stoffe das- felbe befteht, Die extenfiven, d.h. dem Geldkörper als folchem angehörenden Eigenfchaften, nämlich wirkliche Sachlichkeit, Dauer- haftigfeit, Teichte Theil- und Vereinbarkeit, und die intenfiven, d. bi dem Geldgute nach feinem Range unter den fachlichen Gü— tern, nach feinem VBerhältniffe zum Menfchen und Berfehre zufom- menden Eigenfchaften, nämlich wirklicher hoher Werth, allgemeines Anerfanntfein deffelben, Handelswürdigfeit und Gleichförmigkeit im Preife, find ed, warum alle eivilifirten Volker die Metalle ald Selditoff brauchen 2), Da man aber außerdem in manchen Ländern auch noch Papier zu Geld genommen bat, fo unterfchei- der man das Metallgeld vom Bapiergelde, 4) Galiani, Della Moneta. 1. 123. 114. (Plinius hist. natur. XXX. cap. 3: $. 19.) Die Mafute der Neger in Congo iſt ein blos fingirtes Tauſchmittel. Dagegen fand man auf den engl. weſtind. Golonien Zucer, bet den nordamerifanis then. Wilden rohe und gegerbte Häute und Biberfelle, bei den Aethioviern Stein⸗ ſalz, in Neufundland Etoffiibe, in Virginien Tabacf, in Brafilien Cacaokörner, in Indien und Africa die Cauris, d. h. eine Art von Mufcheln, die man auf den Maldiven findet, als Geld gebraucht. Gin lebhafter Verkehr kann fich jedoch mit ſolchen Geldmitteln nicht mehr begnügen, und führt, wie die Gerchichte zeigt, much und nah das Dietallgeld ein. vr .&, 328. } Fortfegung. a) Das Metallgeld. Die Geldmünze 1) oder das Metallgeld it von verfchiedener Art. Pan unterfcheidet die wirklichen, d.h. aus einem Metalle geprägten noch umlaufenden Münzen D und die Rechnungs— münzen, d. b. nicht wirflich eurfirenden, fondern nur idealiſch in Rechnungen gebrauchten Geldmünzen 3). Eigentliches Metallgeld ift nur die wirkliche Münze ) und diefes bietet bei feiner Betrad)- tung folgende zwei Hauptfeiten dar: 1) Den inneren Gehalt. 457 Das Metallgeld befteht aus Platina, Gold, Silber oder Kupfer, ‚mehr oder weniger in reinem Zuftande. Gold und Silber find aber die Hauptmüngmeralle, und ihr Werth und Preis ſteht nach den natürlichen Produetionsverhältniffen, nach dem Handelsgange und nach ſtaatsgeſetzlichen Beftimmungen- in verfchiedenen Verhält—⸗ niſſen >). Obſchon, was die Aufſtellung eines geſetzlichen Werths— verhältniſſes dieſer Metalle anbelangt, die Münzgeſetzgebung noch vielfach im Widerſpruche mit den Verkehrsprinzipien iſt 9), fo müſſen die Staatögefeße dennoch über das Verhältniß der Münzen gegen einander, nämlich über die Mifchung des Münzmetalls mit einem andern Merallzufase und über den Gehalt und Werth der verfchie- denen Geldmünzen gegen einander Beftimmungen geben. Die Ge- fammtheit diefer gefenlichen Anordnungen Heißt man Münzfuß. Diefer verfügt alfo außer den bereits oben (S. 290, N. 2.) ange- führten Punkten, welche die Münzung betreffen ), noch über die Würdigung (Werthsbeſtimmung, Balvation) der Münzen ver- fchiedener Sattung 5) und über die Währung, d. h. die Anzahl von geringeren Münzforten, welche nach dem Geſetze den sigent- lichen Werth eines Stückes höherer Sorte eines, und deſſelben Münzfußes ausmachen ?). 2) Die äußere Form. Man muß bier wieder die eigentliche Geftalt in Bezug auf die Ausdehnung im Raume, und das Gepräge, d. h. die Geſammtheit der auf einer Münze gegebenen Abzeichen unterfcheiden 19%. 1) ©&. oben $. 290., wo die Begriffe Münze u. f.w. auseinander geſetzt find. 2) In Betreff des Metalls nibt ed Platinas, Golds, Eilber» und Kupfer nünsen, wenn Eines dieſer Metalle darin vorherrichend ift, — aber Billon» münzen (fvanifch Velhon), wenn fie mehr Kupfer ald edled Metalt haben, und zwar Goldbillon, wenn fie unter 12 Karat Gold, und Eilberbillon, wenn fie unter 8 Loth Eilber haben. Der Unterfchied zwifchen Kupfer- und Billonmünzen it der, daß jene ganz aus Kupfer Geftehen. Klüber, das Münzweſen. ©. 77: Galiani, Della Moneta. 1. 194. Preuß. Staatszeitung von 1832. No. 136. ©. 554. In Betreff der Lünder, für welche fie gelten, untericheidet man die Lands münzen, welche nur für ein gewiſſes einziges Land beftimmt find, und allge» meine Münzen, welche in andern Ländern. auch Geltung haben. Jedoch war jener Begriff in der alten Reichsverfafung, wo die Land: den Reihsmünzen gegen über fanden, mehr von Bedeutung. Klüber, das Münzweſen. S. 84. 3) Sie haben entweder bereit? oder noch nie eriftirt. Bon jener Art find das Pfund Sterling (L.), das Pfund Vlämiſch (Lvl.), die Lire in Stalien, die meißr niſchen Gulden; von der andern Art die Banfthaler (Thlr. Banco). Manche find jest wieder gemünzt, wie z. B. die badenichen und wirtembergifchen Guldenftücke , die engl. Edillinge, die engl. Sovereigns (= 1 Pid. Eterl.). Ihe Werth ift ein inländifcher oder ein ausländifcher, und man vergleicht fie nach der Pros vortion Zı : Sı = Za : x (oder Sa), wobei die Z = den Summten der auf die reine Mark gehenden zivei Rechnungsmünzen, und die .S oder Sı und x = den Eummen, deren Gleichwerth gefunden werden folk, if. S. auch Galiani, Della Moneta. I. 152. 4) Man kann aber wegen der in Note 2. angegebenen Punkten de Rechnungs— münzen hierher zählen, . 458 5) Das natürliche Werthöverhältnif richtet fich nach den verſchiedenen pro⸗ ducirten Mengen dieſer Metalle auf der Erde. Das merkantiliſche aber nach dem Zus und Abfluſſe derſelben von einem Erdtheile oder Lande in ein anderes, und das gefegliche ift durd dem Münzruß der Länder beftinmt. Flörke Münz⸗ Funft. ©. 290. Galiani, Della Moneta,. II. 10. Buſe Geldfunde. 1.48. Buffe Kenntniſſe und Berrachtungen. I. ©. 68. Smith, The Science of Money. I. Book. - 9. ch. $. 11. p. 211. FFheatley Essay. p. 116. Klüber, dad Münzwefen. 199. 204. Meine Berfuche über Staatäfredit. S. 93. 101. 132., wo auch noch mehr Literatur angegeben if. Mam findet dad merfantilifche Werthsverhältniß "a) aus dem Preife de ungemünzten Golded und Silbers, b) aus den Courantpreifen der Münzen gegen Barren (d. h. gegen ungemünzte Metallfiangen). indem man den Kettenſatz zu Hilfe nimmt, z. B- a) -? Mark fein Silber = 1 Mark fein. Gold. 1 m. f. Go = 204 Thlr. preuß. Eour. 7 Thlr. preuß. Cour. = 12 fl. im 24 fl. Suße. 24 R. = i Mark fein Eilber. TKM:IIEN 24 Sic et dd b) .2 Mark fein Silber = 1 Mark fein Gold. 1 M: f. Gold = 38,72 ***" Seiedrihsd’ror, | 4 Seiedr. dor u set een Thlr. preuß. Cour. 14 Thlr. = 1 Mark fein Silber. \ ER EIER Dad geſetzliche Werthsverhältniß findet man aus der Proportion NE, vEV.wW 5X ' worin v = dem Werthe, wozu die feine Mark Silber, und V = denjenigen, wozu die feine Mark Gold, in einer’ beftimmten Münszforre ausgemünzt oder geſetz⸗ lich angenonmen wird. 8. B. a. 1793 wurde der Werth des brabanter Thalers gefeglih auf 2 fl. 42 kr. im 24 fl. Fuße tarifirt, und wer Ducate auf 5 fl. 24 fr., der Souverain d’or auf 16 fl. tarifiet (Eleynmann Materialien. S. 377.). Die Hark fein Silber wurde zu 16, A. und die Mark fein Gold in Ducaten 4m 270,27 fl., in Souv. d’or aber zu 367,3° fl. ausgeprägt; folglich entfieben für diefe Fälle folgende Proportionen WEHR Pad er BE a 16,8° 4: 3 367,0 ee ir I 22,°* 6) Die Nationalökonomie zeigt, daß ed verwerflich ift, ein geſetzliches Verhält niß zu beſtimmen. Dennoch beſteht ein ſolches noch in den meiſten Staaten. 7) Hier alfo nachträglich blos die Methoden der Berechnung — gi Man findet a) dad Schrot einer Münze durch die Provortien Zeit = M: Sr wobei Z = der Zahl der aus der rauhen Mark gerchlagenen Stücke, um M= dem Gewichte der Mark in Holländ. Alten; b) den Seingehalt durch die Pros portin 2:4 = M: F, wobei Z = der Gtüdelung der. feinen Mark; c) das Korn, für GSilbermünzen in der proportion S:Fz= 16:K, fir Goldmünzen in folgender: S: Fi 24: K, wobei S = dem Scrote, und F = dem Sein sehalte der Münze ift, deren Korn man finden will; d) die Stüdelung der rauhen oder feinen Mark durch Umkehrung der unter a. und b. angegebenen Pro⸗ portionen, wenn S, F und M befannt find; e) den Schlagſchatz aber aus der Proportion P: M . Z:x,w6iP= ‚dem P reife, um welchen die Muͤnzſtãtte die Mark fein oder rauh kauft, und Z = ver Stückelung der rauhen Mark in derfelben Miünzforte, worin P beftimmt wird, und x = der Summe ik, deren Mehrbetrag über M den Satasihng angibt, den man aber dann noch in Procens ten — muß. 459 8) Sie betrifft entweder den inneren Wert (Seingehalt) der Münzen, ‚welchen man auch merkantilifchen (Handels«) Werth nennt, da die größeren Münzen“ Im Handel blos nach ihrem Metallgehalte curfiren, vder den äußern Werth, d. h. welcher durch Äußere Umftände beffimmt und auch Zahlwerth genannt wird. Die Beſtimmung de3 Eriteren nennt Bufe (Geldkunde. I. 77.) Würdigung und jene ded Lesteren Balvation. Obſchon man den inneren auch merfantilifhen- Werth nennt, fo ift dieſer Leztere doch nur ein äußerer, ‚gerade ebenjo wie fein Geitenverwandter, der landesherrlice oder Landeswerth. Denn die Münzen haben ihren Preis, welcher im Handel nach allerlei Umſtänden abweicht .($. 58. u.59.), obſchon der innere Münzwerth feine Hauptgrundlage bildet, und welcher von den Staatsgeſetzen für dad Land Feftgefest werden fann. Die Devalvation if jene Balvation, wodurd ein Staat gewife Münzen ihrem Bahlwerthe nach herabs fegt oder ganz verruft, d.h. außer Curs fegt. Klüber (dad Münzweſen. ©. 249.) halt fie fälſchlich für etwas andercd ald Balvation. Beide werden, wenn fie mehrere Münzen betreffen, in Balvationstabellen befannt gemadt. Eine neue griechiiche Tabelte dieyer Art finder fich in dev Allg. Zeitung 1833. Außerord. Beilage Niro. 187. s v 9) Die wichtigſten Währungen find: a) die rheiniſche GReichswährung) nach Gulden zu 60 fr. A 4 Prennigen; b) die ſächſiſche nach Thatern zu 24 guten Grofchen 4 12 Prennigen; e) die preußifche nad Thalern zu 30 Gilbergrofhen A 12 Pens nigen; d) die Lübiihe nach Marken zu 16 Schillingen à 12 Pfennigen; e) die bonandifhe nad Gulden zu 100 Gent oder 20 Stüvern a 16 Prennigen; f) die franzöfiihe nach Franken zu 100 Centimen; g) die engliiche nach Pfunden Sterling zu 20 Schiltingen a 12 Prennigen; h) die rufifhe nah Silberrubeln à 100 Kopeken oder 10 Griven A 10 Kovefen. 40) Galiani, Della Moneta. I. 254. 1I. 36.. Da weder die Augels noch die hohe Eylinderform tauglich it, fo wählte man die Geftalt eines flachen Cylinders. Die Bequemlichkeit des Gebrauchs und die Verhütung der Abnutzung find in Betreff der Wahl der Geſtalt enticheidend Ly. Preußiſche Gtaatszeitung von 1832. Niro. 133 folg.). Die Unterfcheidung zwiihen Grobcourant und Kleincourant (Scheidemünzen) bezieht ſich auf Geſtalt, Größe und Schwere der Münzen, - Aber die Scheidemünzen unterfcheiden fich von dem Grobcourant intenfiv durch die ſtärkere Kenirung, den größeren Schlagfhas und dadurd, dag man eine gleiche Quantität Eilber in Scheidemüngen, weil die Reinigungsfoften größer find, wohlfeiler kauft als in Grodcourant. Klüber Minzwefen. S. 64. 8. 329. Fortſetzung. b) Das Papiergeld. «) Naturund Arten deffelben. Unter Bapiergeld !) verſteht man Papiere, welche mit Zei- chen verfchiedener Art verfehen find, die ihnen die gehörige Sicher— beit und Bequemlichkeit geben, um im Verfehre das Metallgerd beim gewöhnlichen Gebrauche vertreten zu können 2). Nicht durch die Uebereinſtimmung feiner Eigenfchaften mit jenen des Geld— materiald, fondern dadurch hat und behält es feinen Umlauf, daß ibm ein an fich werthvoller Gütervorrath zur Grundlage gegeben it, durch welchen der Bapiergeldinhaber die Sicherheit erhält, auf Verlangen fogleich den Werth des Papiergeldſtücks in wirk— lichem guten Metallgelde von Ausgeber des Papiergeldes ohne Abzug in Empfang nehmen zu können 3. Solches Papiergeld kann emittiren (ausgeben), mer überhaupt in Bezug auf Perſon und 460 Vermögen das gehörige Zutrauen beſitzt und die BR Bürg⸗ ſchaft für die Einlöſung (Honorirung) des Papiergeldes auf jedes— maliges Verlangen der Beſitzer leiſtet. Gibt es der Staat aus, dann heißt ed Staatspapiergeld (Papiergeld im gewöhnlichen Sinne); geben aber Privaten, die dazu geſetzlich berechtigt find, daffelbe aus, dann heißt man es Privatvapiergeld 4. Zur Emiffion des Lezteren vereinigen fich in der Regel einzelne Eapitaliften in Geſellſchaften. Man nennt die Bapierzeichen, melche fie ausgeben, Roten (Zettel, Banknoten) und die Anſtalt ſelbſt Zettel- (Noten-) Bank. 1) Zur, Lireratur: Büſch's angeführte Schriften über Banfen und Münzweſen. Murhard, Theorie des Geldes und der Münzen. ©. 106 folg. Defrelben Theorie des Handels. ©. 303. 364. Nebeniud, der Hffentliche Credit (Karlsruhe 1829). I 136. Ricardo, Proposals for an 'economical and secure Currehcy. London 1816. ‚Senior, Lectures on the cost of obtaining Money and on some Effects of Private and Governments Papermoney. London 1830. PWheatley, au Essay on the Theory of Money. I. 330. “Smith, The Science of Money. p. 312. 370. Meine Verfuche über Staatöfredit. S. 250, wo auch die nationalöfonomifihe Literatur über diejen Gegenftand angegeben if. 2) Daffelbe muß. alſo doc. die intenfiven Eigenfchaften des Geldgutes Enaann: ihon an ſich oder von dem. zu Grunde liegenden Metaigelde entiehut haben. Es muß, wie Metafigeld, ohne Schwieriafeir übertraabar fein; einem Jeden, der es befigt, das Recht auf die Einlöfung geben (d. h. au porteur, oder auf den Inhaber, lauten); fo wie Metafigeld, feinen Gewinn bringen, wenn es nicht in Umlauf it; und, felbft im Umlaufe begriffen, nur die Vortheile des Metallgeldumlaufes gewähren. 3) Entgegengefegter Anfiht if 5. B. Ricardo in obiger El. Schrift und in feiner Principles of political Econvniy. chapt. 27, nämlich, daß die Einlösbarkeit nicht nothwendig fe Die nähere Erörterung diefer Controverſe ‚gehört in die Volkswirthſchaftslehre. Hier in übrigens aus den Prinzipien des Tauiches und Hans deis fchon die Unrichtigfeit der Kicardo’fchen Anficht zu erweifen. Denn in Die ſem wird fchon nach der Natur der Sache Niemand ein Gut ohne reellen Erfaß oder ohne eine fichere Anweiſung auf einen folchen Erſatz eigenthimlich abtreten. Da im chvilifivten Verfehre Metaligeld dad allgemeine Zaufchmittel ift, fo wird es als Gegengabe gerucht werden oder ſtatt deffelben eine zuverläſſige Anweiſung auf ſolches. Das Papiergeld, an ſich werthlos, hat blos Geldwerth ald Anweiſung; da diefe aber dad Metallgeld vertreten foll, fo kann fie ihren Werth blos von dieſem erhalten; dies iſt aber nur möglich, wenn es beliebig zu Metallgeld verwirklicht (realiſirt, gegen ſolches ausgetauscht) werden kann. Dieſes iſt durch beliebige —* lösbarkeit allein ausrührbar. ; 4) Das Lestere kann man, in forerne ed fih im Verkehre ohne irgend ı ein Erzwingen des Umlaufes im Werthe erhält, freies Papiergeld neunen. Auch kommt diefe Eigenfchaft ‚ohne Zweifel jenem Papiergelde zu, welches der Gtaat unter denfelben Bedingungen, wie die Privaten, ausgegeben hat und ohne Zwang zum vollen Werthe im umlaufe erhält. Alles andere Papiergeld ift erszwun« genes, aber es ift begreiflich, daß ed nur ein ſolches Fraft eines Ausfpruches des Staats geben kann. ©. dagegen Rau polit. Detonom. 1 6. 295. A $. 330, Fortfekung, ß) Banfnoten und Hotenbanfen insbefondere. Unter einer Bant !) verfteht man eine Anſtalt des RR geitiftet vom Staate oder von Brivaten, in welche gewiſſe Min. \ fummen sufammengefchoffen und » gehalten werden, um dadurch ein leichtered Zahlungsmittel, als ſelbſt das Metallgeld ift, zu begrün- den und zu garantiren. Eine Banf, welche als folches Teichteres Zahlmittel Noten oder Zettel ansgibt, beißt Notenbank. Zur Gründung einer folchen Anftalt werden Brivaten fich nur gefell, fchaftlich vereinigen, wenn fie ans der Anwendung ihrer Geld». enpitalien Vortheile bezichen Tonnen. Diefer Vortheil entfpringt aus dem Zutrauen, welches die Bank genießt und kraft deffen die- felbe mehr Zettel in Umlauf fesen kann und darf, als fie beftändig baares Geld in’ der Kaffe vorräthig bat d. Es entficht fo ein Veberfchuß an Geldeapital, welcher zu anderen einträglichen Ge— fchäften verwendet werden kann 3). Ber Dielen fämmtlichen Operationen der Notenbanken ift aber eine große Behutſamkeit nörhig, und fie müfen immer von dem Hauptgrundfase ausgehen, daß fie ihre Kaffe flets im Stande behalten, um die einlaufenden Banknoten honoriren und überhaupt alle eingegangenen. Baargeld- verbindlichkeiten pünktlich erfüllen zu Finnen. Es dürfen daher 1) nur folche Operationen vorgenommen werden wodurch fie im- mer Teicht in den Befiß der erforderlichen Baarfchaft geſetzt werden fonnen umd nicht von DBerluften bedroht find; 2) fie dürfen im Ausgeben von Banknoten nicht fo weit geben, daß dadurch das ‚ Zutrauen .erfchüttert und derfelben Verlegenheiten bereitet werden; 3) fie müfen Alles anwenden, um die zuftrömenden Noten zu honoriren; und 4) fie müſſen die fchleunigiten Mittel auffuchen und anwenden, um das Zutrauen wieder berzuftellen, wenn es ‚einmal geſunken fein follte. 41) Büſch, über Banfen und Münzwefen. I. Abthle. Mae - Culloch, Dictio. nary of Commerce. Art. Banks. Deutihe Bearbeitung. I 61. und Volkswirth⸗ ſchaftliche Schriften. S. $. 345. be 2) Die Bank kann dies darum thun, weil der Verkehr eine große Anzahl von Noten frändig in ſich behält, und nur die geringere Menge der Bank zuftrömt. Sie vermag fo viel an Noten zu emittireit, als das Hauptcapital der Bank an Metall aelde beträgt, aber alddann nur einen Theil des Lezteren vorräthig haltenz oder fie kann mehr Banknoten emittiven als jener Kapitalſtock berrägt. 3) Diefe Geſchäfte find: a) die Einlöfung. von Wechreln vor der Zeit, warın fie bezahft werden müfen, gegen einen Abzug das Discontiren), weßhalb man falfhlih auh Discontobanfen unterfcheiden zu müſſen geglaubt hat; b) Dars feihen gegen Sauftvfänder, Hypotheken, auf verfünlichen Kredit, Bürgichaften und laufende (Kaſſen⸗) Rechnungen, weßhalb Leihbanken fülfchlicherweife unterfchieden worden find; c) Beforaung von Zahlungen für andere Perfonen und Kaſſen; d) Geſchäfte der Regierung im Staatsfchuldens und Steuerweſen; e) Verwahrung gerichtlicher und anderer Depofiten, daher fie auch mit Unrecht in Deypofitens banken unterichieden wurden; f) SKaufgeichäfte verfchiedener Art, befonders in Edelmetall. — Dad Banfproieck der Suint- Simoniften hat noch eine andere Be deutung. Man f. über deſſen Natur und Sehlerhaftisreit meine Verſuche über Staatskredit. ©. 443. BB olbfuande $. 331, * Vorbegriffe. Unter Geldkunde verſteht man die Kenntniß der * denen Arten des Geldes und der einzelnen beſondern Geldſtücke, welche es zur Zeit in den Staaten gibt, die mit einander im Ver— kehre ſtehen, mit Angabe ihrer gegenſeitigen Preis und Werths— verhältniffe. Sie muß daher in zwei Hauptabfchnitte, nämlich die Metall» und Bapiergeldfunde zerfallen. $. 332, a) Metallgeldfunde, Sie heißt im gewöhnlichen Leben Münzkunde, obfchon diefes Wort mehr bezeichnet, als obiges 1). Wenn fie VBollttändiges Fic- fern fol, fo muß fie folgendes enthalten: a) eine Daritellung der verfchiedenen Münzfüße, welche ehedem gebräuchlich waren und es noch find 5 b) eine Befchreibung und Berechnung aller gangbaren Geld- und Rechnungsmünzen, wobei alfo die Angabe des Metalls, aus dem fie beiteben, des Schrotes, Feingehaltes, des Korns, der Stückelung, des gefeglichen Werthes und des Werthes in andern Münzfüßen nicht fehlen darf. 1) ©. $. 325. Note 1. Gerhardt, Zafchenlericon der Rechnungsmünzen. Leipzig 1817. Derfelben Tafeln über Golds und Gilbermünzen. Berlin 1813. Novak, Handbuh der Münzs, Banfs und Wechſelverhältniſſe aller Länder und Hauptpläge der Erde.. Rudolftadt. 1833. III Bde. Die Anzahl ſolcher Schriften und Tabellen it in neuerer Zeit geſtiegen. * —2) Blos Deutichland hatte die Unbequemlichkeiten von neunzehn verſchiedenen Münzfüßen. Andere Staaten begnügen ſich mit einem einzigen. Jetzt ſind folgende Hauptmünzfüße in Deutſchland üblich und wichtig: J. Silbermünzfüße: a) der Keivziger Miünzfuß von a. 1690 (fpäter auch der Hanndverifche 12 Thlr. oder 418 fl: Suß bis a. 1318), welcher die feine Mark in 1 Thlr. Stücken (24 gGr.), in %, Then. (16 8Gr.), Thlrn. (8 gGr.), und "s Zulen. (4 gGr.) zu 12 Thlen » in 2 Groſchenſtücken zu 12%, in 1 Gr. Gtücen zu 122, und in BY ennisftücken zu 13 Thlrn. oder 19%/2 fl. ausgeprägt; b) der Berliner (vreußis fche, graumännifche) 14 Thlr. oder 21 fl. Fuß, welcher die Marf fein zu 14 Thlen. oder 21 fl. ausprägt, aber eine rauhe Mark von 12 Lothen Korn für 1 Thlr. Stücke a 30 Soͤr., von 10%, Loth 8. für Thlr. Stücke (10 Egr.), 84, Loth 8. für Thlr., und von 3% Loth Korn in den Gibergrofben hat; ce) der Lü« . bifche Eourantiuß von. a. 1726, der aus der feinen Mark 11’/, The. = 34 Marken oder 17 fl. rhein., den Thaler zu 16 Loth Korn ausprägt; d) der Conventions— oder 20 fl. Fuß, von a. 1753, weicher die feine Mark zu 131/; Thlr. a 24 9Gr. in Sachſen, und zu 10 Svpeziesthaler à 2 fl in Defterreich ausprägt und der Mark ein Korn 134/53 Loth gibt; e) der 24 fl. Fuß, wonah feine Stücke wirklich gevrägt, fondern in Güddeutfchland die andern Münzen, befonders des 20 fl. Fußes berechnet werden, indem man die feine Mark zu 16 Thlr. oder 24 fl., oder die Münzen deg 20 fl. Fußes um höher im Zahlwerthe rechnet; f) noch manchfache Abweichungen von den lezteren beiden Münzfüßen, zu 24Va, 25 few. f. wer 463 beſonders in Scheidenninzen. II. Goldmünzsrüße: a) der Dukatenfuß, nad weichen 68,927 Dufaten aus der feinen Mark gefhlagen werden und die rauhe Mark 23%, Karat Korn hat; b) der Piftolenfuß, wonach 38,” Stücke Piftolen aus der feinen Mark geichlagen werden und die Mark rauh 21 Karat 5,° Grain Korn hat. Man unterfcheidet übrigens gefegmäßige und Parftirs Dufaten und Piſtolen. Jene find nach dem gefeglichen Fuße ausgeprägt, diefe aber abweichend ausgemünzt und Werden aber dennoch durch einander zu einem beftimmten IE angenonmen. $. 333. b) Bapiergeldfunde. Sie ift die Kenntniß der verfchiedenen Arten des im Verkehre vorkommenden Bapiergeldes, ſei es vom Staate oder von Noten- banken emittirt. Da die Darftellung der Bapiergeldarten nicht gründlich gefchehen Fann, ohne die Verhältniſſe der daffelbe aus— gebenden Anftalten zu erörtern, fo ift die Papiergeldfunde zugleich die Sefchichte und Statiftif der beftehenden Gtaats- und Privarnotenbanfen !). 41) Die wichtigſten Notenbanfen find jest die Banf von England, die britischen und, irifhen Privarbanfen, die franzöfifche Bank, die Oeſterreichiſche Nationalbank, die Stockholmer, Kovenhagener , Petersburger Bank, die Notenbank zu Rio Saneiro, Amfterdam, Ghriftiania, Warſchau, Brüffel, Liſſabon und die nordamerifanifchen Privatbanken. Man f. über ihre Verhältniſſe Mac- Culloch, Dictionary of Com- merce, Deutfche Ueberfegung I. 72 folg. Die $. 327. Note 1 angef. Schrift von Mopad Hufeland, Neue Grundlegung der Staatdwirrhfchaftäfunf. Bd. II. 143. Cohen, Compendium of Finance. London 1822. gr. 8. Storch, Cours d'’Economie » politique, überfegt von Rau. II. 43. Smith, The Science of Money. p. 151. Rau, politiſche Dekonomie. I. $. 310 fols. Say, Cours complet d’Economie po- litique. III. 58. 98. Weberfest von v. Th. II. 46. 77. Meine Berfuche über Staatskredit, a. dv. Gt. . II Bon den etreeten Ar Effectenlehbre | $. 334. Borbegriffe, Die Effeeten (Berfchreibungen) find —— welche nicht als Umlaufsmittel wie das Papiergeld , fondern blos als für Geld käufliche und verkäufliche Waaren umlaufen. Die Effectenlehre iſt die Wiſſenſchaft von den qualitativen und quantitativen Verhältniſſen der Verſchreibungen. Die Verſchrei— bungen find entweder ſoſche, welche die Schuld und Zinspflichtig- feit des Ausſtellers ausfprechen, oder folche, welche feine Zins pflichtigkeit, aber die Schuld des Ausſtellers und in der Regel einen Zahlungsauftrag an einen Andern ausdrücken 2). — 4) Ihre Beſtimmung iſt sicht die des Papiergeldes ($. 329. N. 2); mit ihrer Mebertragung auf Andere find Sörmlichkeiten verbunden ; fie gewähren außerhalb des 464 Umlaufes Bortheile, 3. 3. ginfen; fie lauten nicht immer auf den Inhaber. ‚Sismondi, Richesse Commerciale. I. 160. au, polit Defonom, I. $. 293. N. b. 2) Eine durchgreifende Unterſcheidung ift erſtaunlich ſchwer. Rau Grundriß dev Kameralwiſſ. $. 180. 181.) ſondert fie in ſolche, welche nur den. Ausfteller verpflichten, und folhe, die einen Zahlungsaurtrag enthalten. Dieſer Unterichied iſt nicht Scharf genug; denn auch ein Bürge übernimmt gewiſſe nn und der trockene Wechfel enthält Feinen Zahlungsauftrag. x | $. 335, 1) Binsverfchreibungen. a) Brivatfchuldbriefe, b) Aetien. Die im vorigen $. genannten Zinsverſchreibungen ſind aus⸗ gegangen: a) Entweder von Privatleuten, verfchiedenen Vermögens und Ranges, und beißen dann Privatfchuldbriefe (Brivatobli- gationen). Gie find entweder Pfandurfunden oder Hand- {hriften CSchuldfcheine), jenes wenn für die Schuld eine Hypotheke ausgeſetzt, diefed wenn Feine folche gegeben iſt !). b) Oder von einer Gefellichaft, welche ihr Kapital an die einzelnen Mitglieder fchuldet und heißen dann Actien (Antheil- fcheine). Zum Behufe irgend einer Unternehmung, welche großen Capitalſtock erheifcht, 3. B. zu Banken, Kanalbauten, Eifen- bahnen ze. wird eine Gefellfchaft geftiftet, welche das erforderliche Capital in eine beitimmte Anzahl gleicher Theile abtheilt, und, wer Luft zur Theilnahme haben follte, eingeladen. Wer eintritt, der hinterlegt in den Fonds derfelben einen oder mehrere folcher gleichen Summen (Mifen) baar und erhält für jeden einen An- theilfchein, in der Regel gegen die gleichmäßige Verpflichtung, feine Capitalſumme der Gefellfchaft nicht aufzufündigen, wogegen dem Berbündeten (Metionnair) der Verkauf feiner Aetie frei ſteht, damit er nicht immer als Metionnair gebunden zu fein braucht. Wer fie kauft, tritt auch in des früheren Befikerd Nechtöverhältniß zur Gefellfchaft, worunter bauptfächlich fein Anſpruch auf den entfprechenden Theil der geſellſchaftlichen Capi⸗ talſtocks und auf den beſtimmten Theil (die Dividende) des Gewinnftes gehört, anderfeitd aber auch der entfprechende Theil an dem fich ergebenden VBerfufte gerechnet werden muß 2). Andere Rechte find aber z. B. die Theilnahme an der Verwaltung des Vermögens und Geſchäftes, Wahlfähigkeit zu Beamtenſtellen der Geſellſchaft u. ſ. w. 1) Sie lauten meiſtens auf beſtimmte — und ſind mit Sörmtichkeiten abtretbar. Es gibt aber auch folhe von hohen Perionen von großem Vermögens befise und Haben dann öfterd um fo mehr die im. $. 336. beichriedene Eins richtungen, als fie Antheilfcheine an einem großen: Anleihen find, das wie ein 465 ! er Staatdanleihen negoziirt iſt. Es gibt noch mancherlei Obligationen dieſer Art, 3. B. von ehemals ſouveränen fürſtlichen, gräflichen Häuſern u. dal. In dieſem lezten Falle geſchieht die Verzinſung und Tilgung auf ähnliche oder die nämliche Art, wie bei den Staatsobligationen. 2) Diefe Actien Tauten entweder auf den Inhaber oder auf beftimmte Perfonen. Die Gefellfchaft hat entweder die Verpflichtung eingegangen, periodiich eine gewiſſe ‘ Duantität Aetien zu tilgaen, oder fie Hat. dies nicht gethan. Dies hängt von der Natur des Gefellichaftsgerchäftes ab; ſowie es auch von den Handelöverhältniffen abhängt, ob, wann und wie viel Actien aetilgt werden follen, wenn fich die Gefell ‚schaft hierin. nicht befchränft hat. Die Versinfung und Tilgung felbft gefchieht in der Regel unter den Formen der Staatsanleihen. Die Gefhäfte der Verwaltung ſelbſt find aber, nach der Natur dev Unternehmung verfchieden. 8. 386, Fortfesung, c) Gemeindeobligationen; d) Staats» obligationen. Die Zinsverfchreibungen Ffonnen auch ausgegangen fein: ce) Bon Gemeinden und heißen dann Gemeindeobligationen. Sie find entweder Obligationen von Landgemeinden oder Gtadt- obligationen. Zene haben fo wie die Obligationen Fleinerer und mittlerer Städte day Meiſte mit den Brivatobligationen gemein, Die Obligationen großer Städte, wie z. B. Wiener, Barifer, Londoner Stadtobligationen, dagegen haben meiftens die Formen von Staatsobligationen, ) Oder von Staaten und heißen dann Stäntsontigarionen (St. Schufdfcheine, St. Papiere, franz. fonds publics, effets publics, engl, stocks) 1). A. Arten!’ der Staatsohbligationen 2). _ Dieferben Mind verfchieden. nach der Art der Anleihen. Hiervon aber hat man folgende : 1) gegenfeitig auffündbare, mit Tandüblichen Zinfen und getrenn⸗ ter Tilgung und Verzinſung; 2) gegenfeitig unaufkündbare, unter diefen aber wieder — a) folche, deren Tilgung und Berzinfung vertragsmäßig beftimmt und außerhalb der Willführ der Eontrahenten gefest ift, nämlich: &) entweder. Anfeiben mit feften Tilgterminen) ge⸗ trennt von der Verzinſung, 0) oder Anleihen mit feſten Tilgterminen, verfchmol- zen mit der Verzinſung (Zeit-, Leibrenten, Ton- Sr tinen, Lotterieanleihen) 9; b) folche, deren Verzinſung in jährlichen Nenten befteht und deren Tilgung blos durch Auffauf aus dem freien Verkehre Statt findet (immerwährende Renten) 4; 3) einfeitig vom Staate auffündbare (auch Renten genannt) 3). Baumſtark Encyelopädie. 30 B. Negociation und Formen der Staatsanleihen und Obligationen. Die Staatsanleihen werden entweder auf Subfeription oder auf dem Wege der eigentlichen Negogiirung ver- wirflicht, in welchen lezteren Falle der Staat die vortheilhafte en Anerbietungen annimmt, Die Obligationen lauten aber entw auf den Inhaber oder auf namentlich angeführte Berfonen. Im lezteren Falle heißen fie JIuſeriptionen, weil fie nämlich fümmt- lich in einem großen Buche aufgefchrieben find, und jedesmal auf einen anderen Befiser im demſelben umgefchrieben werden, wenn fie an eine andere Perfon abgetreten werden. "Zur Erleichterung der Meberficht, der Zind- und Tilgoperationen, und aus polizei— lichen Nücfichten werden fümmtliche Obligationen eines Anleihens in Reihen CSerien) und diefe in einzelne Nummern abgetheilt. 8 Berzinfung und Tilgung der Staatsanleihen. Die Zinfen der Stoatsfchuld werden terminweife erhoben, und man fann fich zumeilen und in manchen Staaten auch an andern Plätzen als in der Hauptſtadt, wo die Tilg- und Zinskaſſe tft, ausbezahlen laſſen. Bei jeder Zinszahlung gibt man eine von den Quittungen (Coupons), welche den Obligationen beigegeben werden, bin, und fie werden erneuert, wenn fie alle abgegeben find, ohne dag das Anleihen anheim bezahlt wurde. Zumweilen erlanbt fich ein oder der andere Staat mit Einwilligung der Gläubiger eine Herabfekung der Zinfen (Zinfenreduetion). Zur Anheimzahlung der Schul- den haben die Staaten außerordentliche und ordentliche Quellen. Die lezteren find planmäßig berechnet und bilden die Grundlage der Tilgplane, wozu eigene Tilg- oder Amortifationsfaffen eingerichtet und befonders verwaltet werden. Die Tilgung gefchieht entweder in beftimmten voraus ſtipulirten Terminen oder, 109 diefe nicht einberaumt find, ivie z. B. bei den immerwährenden Renten, in der Art, daß die Tilgkaffe durch Commifaire aus freier Hand Aufkäufe an Obligationen macht. Im erften Falle werden die anheim zu bezahlenden Obligationen durch das 2008 beſtimmt Die Ziehung, welche nach Serien und Nummern mi seht der Zahlung Immer einige Monate vorher, 2 4) Zur Literatur: Nebenius, der Öffentliche Gredit. Carfdruhe 182% 2te Auf. Ir 89. (clafirb). v Gönner, Von Staatöfchulden.. München 1826. Ste Abthl. Bender, der Verkehr mit Staatöpapieren. Göttingen 1830. 2te Auflage (mehr juriftifch, als techniſch). Meine Verſuche über Staatskredit, ren und Staats papiere. Heidelberg 1833. 2) Meine Verſuche S. 225. vrgl. mit Rebenius J. 314. v. Gönner s.41. 3) Die Zeitrenten werden jedem einzelnen Gläubiger und deſſen Rechtsnachfolger eine Reihe von Jahren hindurch, — die Leibrenten nur fo lange, als er lebt — und die Tontinen am eine ganze Gefeftichaft, bis das Teste Glied geftorben iſt, aus 467 ef * enthaften in jeder Zahlung einen Theil des Capitals nebft den Zinfen. Lotterieanleihen haben ihrer Namen daher, daß die Zinszinſen, ein Theil der fen oder ſelbſt auch ein Theil des Capitals zu einem gemeinſchaftlichen Fonds ückbehalten werden, aus den jedes Jahr eine Summe zu verfchiedenen Gewinnften N u ausgehoben und abgetheilt wird. Das Loos entfcheidet ebenfo, wie über die anheim- susahlenden Obligationen (Loofe)a auch über Wie Treffer unter dieſen Lezteren und der geringfte Bezug roll immer gleich dem urfprünglichen Cavitale ſammt den rück kändigen Zinfen fein, im Salle daß die Lezteren nicht jährlich ausbezahlt, ſondern bis zur Schuldentilgung zurückbehalten werden. 4) 5) Den Namen Renten und immerwährende Nenten (franz. Rentes perpe- tuelles, engl. Perpetual Annuities) haben fie daher, weil ihre Tilgungszeit ganz im Belieben des Staats liegt. 8.337. ‘93 Zinslofe Berfchreibungen a) Wechſel. Unter Wechſel (franz; Lettre de Change, ital. ‚Cambio, engl. Bill of Exchange) verjieht man eine, den Namen Wechfel ausdrücklich führende und darım unter befondere Nechts- und Prozeßgeſetze geſtellte fchriftliche unverzinsliche Urkunde, welche die von Femanden übernommene Berbindlichfeit ausgedrückt ent— hält, zu einer gewiſſen Zeit an beſtimmten oder unbeſtimmten Orte eine Seldfumme ſelbſt oder Durch einen Anderen an eine zweite Perſon auszubezahlen ). Das Wechfelinftitut an fich bietet fol- gende Hauptmomente der Betrachtung; A Entfiehbung des VWechfeld Er verdankt, fie den mit ihm verbundenen manchfachen Vortheilen im Handel und Verfehre, nämlich nicht blos als Erleichterungsmittel der Zahlungen, als Mittel zur fchleunigen Benutzung des Kredit, ald Urkunde von der größten Sicherheit im Handel, und ald Gegenfiand seines ge- winnreichen Handeld, fondern auch wegen feiner Bequemlichkeit, für jeden Reifenden 2). B. Perfonen des Wechſels. Es kommen im Wechſel drei Perſonen vor, nämlich der Wechſelausſteller (Zieher, Traſſant, Tireur), der Wechſelkäufer (Inhaber, porteur, bezichungs- weise auch Nemittent, Präſentant) und der Wechſelzahler Ber sogene, Traffat, bezichungsweife auch Neceptant) 9. C. Erforderniffe und Umlauf des Wechfels. Der Wechſel ändert feine Geftalt nach den verfchiedenen Stadien feines Umlaufes, und die fich einftellenden Erforderniffe find, weil von ihnen feine Nechtögiltigkeit abhängt, von Außerfier Wichtigkeit. Man unterfcheidet am beiten folgende Stadien des Umlaufs: ») wann ihn der Ansfieller übergibt ); 8) wann er von der Hand eines Käufers in die des anderen übergeht 55 ») wann er beim Bezogenen präfentirt wird ); D wann er vom Bezogenen bezahlt (honorirt) wird 7), 30 * 169. D. Arten des Wechfels Die Wechfel find verfchtedener- Art: =) je nach den darin genannten Perfonen 9); 2) nach der. Zeit, wann fie bezahlt werden müſſen ); x) nach der We derſelben 39; ) nach der merfantilifchen Urſache der Zahlungs ⸗ pflicht des Bezogenen 11)5 ©). nach dem Orte der Fälligkeit der Zah⸗ lung 12); ») und nach der Menge der ausgeftellten Exemplarien 3), E. Aechtheit und Verfälſchung des Wechſels Man unterfcheider die ächten, falfchen, d. h. fchon falfch ausgeſtellten, und die verfälfchten, d. b. während ihres Umlaufs trügerifch veränderten Wechfel 19). 4) Zur Literatur: Büſch Datftellung I. 56. Leuchs Syſtem. T. 6. 239. 11. $. 483. Bleibtreu Handbuch. ©. 64. Murhard Theorie. I, 357. Ben: der MWechfefrecht. I. 213. Muräus Weihfelrecht. $. 111. 116. umd andere Schrif⸗ ten fiber Handeld + und Wechſelrecht. Ueber den Begriff von Wechſel find die Nechts ⸗ gelehrten uneinig. Die Handelslehre nimmt ibn von der rein merkantilifchen Geite. 2) Auch um die Entſtehung oder. Erfindung des Wechſels reiten ſich Die Rechtsgelehrten. In der Mitte des 13ten Jahrhunderts trift man ſchon fichere Spuren; am Anfange des 14ten Jahrhunderts aber iſt das Wechſelinſtitut ſchon weit ausgebildet. Ehe man Geldwechfeigefchäfte Fannte, alfo vor den Geldwechslern (Campsores), fann-der Wechfel nicht vorfommen. Hüllmann Städteweien im M. a. I. 442. v. Martens, Verſuch einer bittorifchen Entwicklung de wahren „ Urſprungs des Wechfelvechts. Göttingen 1797. ©. 8 folg. 3) Auch über die Anzahl der Wechfelverfonen find die Suriften im Gtreite. Allein. die Natur der Sache bringt fchon drei mit fihb. Wenn mehrere Namen vor fommen, fo drücken diefe nur verfchiedene Beziehungen einer und derieiben vorn and. ©. unten Note 8; 4) Er muß auddrücen: den Namen „Wechrel“,- Ort und geit'der Ausſtet · lung, Addreſſe des W. Empfängers mit dem Zuſatze „an die Verordnung (Ordre)“, jene des Traſſaten, die Beſtimmung der Qualität und Quantität der W. Summe (Valuta) in Zahlen und Buchſtaben, Ort und Zeir der Fälligkeit (Zahlbarkeit), die Unterfchrift des Audftelierd, die Beſcheinung und Anzeige der Art ded Empfangs oder der Verrechnung der Valuta durd die Beifäge, 3. B. Werth erhalten, ver⸗ gnügt, contant, X. in Waaren, W. verftanden, WB. in Rechnung u. dal., und die Notiz an den Traffaten, wie er dem Traffanten die Baluta verrechnen fol, z.B. ' ob wach befonderm Berichte, Avis u. dal. x 5) Dann muß auf der Nückfeite des Wechfeld die Uebertragung Furz angezeigt werden. Man heißt dieſes das Indoſſament vder Giro, den Uebertragenden aber Indoffant oder Girant, und den Lebernehmer Sndoffatar oder Gira» tar. Giro in bianco ift ein Indoſſament mit leerem Platze für den PER des Giratars. 6) Hier kommt vor die Beſcheinigung der Acceptation des Wechſels. Man unter fcheidet die ordentlihe und die außerordentliche Acceptation. Jene ift die gewöhn— liche Annahme des Wechreld ohne irgend einen Widerfpruch. Diefe aber findet Statt, wenn der Trafiat den Wechfel-nicht in feiner vollen Form, oder wenn ihm der für den Salı der Noth Addreffirte (die Nothaddreffe) oder ein Dritter im Wechſel nicht Genannter zu. Gunften, Ebren oder Sreundfchaft des Nusftellerd oder Inhabers acceptirt. Dies iſt die Intervention zu Ehren. Im Falle einer ganzen oder theils E weiren Berweigerung der Acceptation wird die Erklärung des Nichtacceptanten auf Beranlafung des Inhabers gerichtlich zu Protocol genommen. Dieſe Rechtshandlung beißt Proteſt. ; je 7) Dann Wird auf den Wechfel die Zahlung befcheinigt. Die Zahlung kann aber in manchen Städten einige Tage (Nefpecttnge) über den Verfalltag noch “ 469 derichobern werden. Entweder zahlt der Trafat aus eigenen Mitteln, oder © WB. Summe vom Traffanten (die Provifion) zugercbickt erhalten, In Regel hat er aber bereit? einen Brief zur Nachricht (einen Aviſo) empfangen. Mar nennt diefen Brief Spyaccio (vielf, Zahl Spachi oder Syadij), wenn darin mehrere Wechſel für einige Zeit angefündigt werden. 8) Nämlich: ‚a) trockene (eigene) Wechſel, worin der Ausſteller blos verfichert, daß er nach Wechſelrecht bezahlen werde, und alſo die Perſon dei Traſſanten und Traſſaten vertritt; b) traifirte (gezogene) Wechſel (Tratı ten), worin diefe beide Perfonen verfchieden find; ce) Tratten auf eigene Hrdre, worin der Ausfteler für fich ſelbſt und für eigene Verordnung (nämlich 2. Inhaber) traſſirt; d) fingirte Wechrel, worin der ame ded Inhabers 5108 fingirt it; e) Tratten für fremde Rechnung, worin der Auöfteller auf Rechnung eines Zweiten für eine Forderung an denfelben und mit deſſen Erlaubniß die Wechfelfunnme auf einen Dritten trafirt. Die Wechſel c und d werden: aus⸗ geftellt, 5. 8. um die Aeceptation zu verfuchen. Die Wedel e müſſen immer N einen Avifobrief voraus Haben, 9) Nämlih: a) Sichtwechſel, zahlbar auf Sicht, d. h. beider Präfen tation; b)Piaeerewechſel (a volonte, a piacere), nach Belieben des Präſen⸗ tanten zahlbar; c) Uſowechſel (nad) Us), nach Gebraud zahlbar; d) Dato— wecfel (a Dato), eine beftimmte Zeit nach dem Datum des Wechſels zahlbar; e) Präciswechfel, auf diefed Datum fällig; k) Meßwechſel, auf einer be, ſtimmten Meſſe zu bonoriren. ? 410) Nämlich: a) Interimswechſel, db. b. Bereinigung desjenigen, der den Wechſel ausftellen will, daß er die W, Summe bereits erhalten und den Wechfel in beftimmter Zeit zu Tiefen habe; oder umgekehrt die Bereinigung desjenigen, der den Wechfel nöthig hat, daß er denfelben erhalten und die WW. Gumme in beftimmter Srift zu entrichten habe; b) Rüdwehfel, d. b. die unter Wechſel⸗ form gegebene fchriftliche Forderung, weiche der. Wechfelinhaber wegen verweigerter Aeceptation an denienigen gefetlich zu machen hat, der ihm den Wechſel verkauft bat; ec) gemachte Wechſel, d. h. folche, ‚welche der W. Verkäufer fchon von anderen erhalten hat und durch Indoſſament übergibt; d) indorfirte oder girirte Wechfel (Note 5); und e) Wechfel von der, Hand, von Verfäufer felöft neu ausgeſtellt. i 44) Hiernach find fie. verfchieden mit Bezug auf die im Wechrel deßhalb ae brauchten Ausdrücke (Note 4). -Eine befondere Art derfelben find die Abſchluß— wechfel (Appunti, Appoints), die nämlich gerade für einen Schuldreſt beim Rech— nungsabſchluſſe ausgeftelle werden, 12) Da3 find a) domiecilirte Wechſel, welde an einem andern als Pe Wohnorte des VBezogenen zahlbar find; b) aller Drten zahlbar gefteflte Wechſel; ec) profongirte Wechfel, die nach der erften Verfallzeit auf eine weitere Srift verlängert werden. ! 13) Man unterfcheidet die Sola wechſel, Wechfeldupficare md Wed felcvpien. Die Solawechfel haben Feine Duplicate, Sondern eriftiven allein in einem einzigen Originale. Die Duplicare, wovon die Eremplarien der Reihe nach Prima, Secunda, Tertia, Quarta heißen, find lauter Orininalien, und auf den Secunda und folge. Wechfeln muß bemerft fein, wo Prima’ zu finden fei. Es wird nur ein Original honorirt. Die Wechfelcopie, welche es von jedem Wechſel geben kann, ift eine wörtlihe Abſchrift ded MWechreld mit Angabe von Ort und Perſon, wo und bei welcher dad Original deponirt ift. Die Eopie kann dann wie ein Original umlaufen. 44) Daher iſt in allen Wechfelgerchäften die größte Behutſamkeit nöthig. 40. $. 338, ei; Fortfegung. b) Anmweifungen;-e) Sandelsbilfete. 9 Unter Anweiſung (Aſſignation) verſteht man eine den Nat Anweiſung, aber nicht Wechſel, führende urtunde von —* übrigen Form eines Wechſels 9. Aber Handelsbillers find Scheine zwifchen SEHErAteAR morin Die Durch "einen Kauf zugezogene Schuldfumme von dem Käufer anerkannt und die Zahlung nach Ablauf einer Frift (nöthi- genfalls unter Wechfelftrenge) verfprochen wird. Sie verdanken ihre Entſtehung dem Handel, find aber jetzt auch ohne Handels- geichäft und unter Nichthandelslenten gebräuchlich I. Es gibt deren in Deutfchland 3), Frankreich 4) und England 5) verfchiedene Arten, und es ift überhaupt in jedem Lande die Defondere Geſetz⸗ gebung darüber zu ſtudiren. 44) Die kaufmänniſche Anweiſung Re Art hat eine andere — als die gewöhnliche. Bender Wechſelrecht. I. S. 33. ‚ 2). Sie muß ausdrücden: die Kreditfunme nach Münzfuß und Währung, die Zeit der Sälligkeit, den Grund der Schuld, die Unterfchrift ded Schuldners, den Kamen des Gläuberd, das Datum der Ausftellung und die Mieten der Wech ſel · ſtrenge für den Fall der Noth. 3) Das Badiſche Handelsrecht Art. 190. unterſcheidet z. B. die Zettel auf Erhebung (blos an den darin Genannten zahlbar), Zettel auf Umlauf (auf jeden ‚Giratar zahlbar) und die Zertel auf den Inhaber (blos vom Staate oder offenen Wechſelhäuſern ausgeblich). In Preußen ift wegen ‚der Ausftellung von Papieren der Tezten Art eine Verordnung vom 17. Juni 1833 erfchienen. S. Preuß. Geſetzſammlung 1833. Nvo, 11. 4) In diefem Lande hat mah a) Billets à — ein Handelsbillet mit dem ausdrücklichen Zuſatze bon, oder approuve pour „er. 21°» welche von Gefeke aners kannt find (Code civil. Art. 1326.); b) Billets & domicile, Handelsbillets mit einem vom Ausftellungsorte verfchiedenen Zahlungsorte (Merlin Repertoire. VIEH. 767.); ‚c) Billets au porteur, ſolche, die auf den Inhaber lauten oder worin der Name des Inhabers nicht ausgefüllt iſt. 5) In dieſem Staate gibt ed: a) Promissory Notes), Scheine, worin der Ausſteller nach beſtimmter Zeit an eine Perfon oder deren Ordre eine Summe zu bezahlen veripricht, ſie gelten in England für inländiſche Wechrel, find airirbar und lauten oft auf! den Inhaber; b) Bankers Notes, auf den Inhaber geftellte Gaffas Scheine, auf Sicht zahlbar und von Banfern ausgeftellt, auch dieſe ftehen den inläns difchen Wechſeln gleich; Checks, Gutſcheine, welche in Clearinghouse (Abrech⸗ nungshauſe) zu London unter den Handelshäuſern, die ſich dazu vereinigt haben und dort Commis zur Buchführung halten, wechfelfeitig für Sorderungen —— und! abgeglichen werden. Babbage Mafhinenwefen. $. 141. 142: B. Effectenfunde $. 339, Die Effeetenfunde iſt die Kenntnif von den verfchiedenen Arten und Verhältniffen der aufgeführten Verfchreibungen in den / 471 verfchiedenen Ländern. Sie muß, menn fie volltändig fein fol, nicht blos die verfchiedenen -Verhältniffe der Aetiengefellfchaften und Aetien, Staatsfchuldverhältniffe und Staatsobligationen, wech- ſelgeſetzlichen und wechfelgebräuchlichen Verhältniffe der Länder, fonderh auch diejenigen Privat- und Gemeindeobligationen und Actien aufzählen und ihren Verhältniſſen nach erklären, welche im Handel vorkommen ). — | 1) neber Oblig ationen und Actien ſ. m. Seller, Archiv der Staatspapiere. Leipzig 1330. Meine Verſuche über Staatskredit. ©. 578. Heinemann, die Staatöpapiere und der Verkehr mit felbigen. Berlin 1832. Ueber die Wechfelvers hältniſſe ſ. m. $. 332. Note 1. { Zweite Unterabtheilung. | Pr Die Lehre von der Begengabe im Sande | I. Bom Preife im Handel. $. 340. Die Begengabe im Handel ift nichts ald. der Handelspreis (8. 56— 619. Derferbe richtet fich nicht blos nach den Regulatoren des Breifes im Allgemeinen, fondern ift auch ebenſo verfchiedener Art als die Han- delsobjeete. Insbeſondere werden, obfchon dad Geld das. allgemeine Handelömittel ift, die Preife nicht immer in Geld bezahlt. Viel— mehr je ausgedehnter das Handelsgefchäft it, um ſo weniger ge- ſchehen die Zahlungen zwifchen den Handelsleuten ſelbſt unmittelbar in Baarem. Deshalb iſt es umrichtig und hat fchon viele falfche Schlüfe verurfacht, wenn man bei dem Ausdrude Preis blos einen Geldpreis dachte, Der Preis der Waaren muß übrigens, wenn fie aus der Hand des Kaufmannes bezogen werden, beftchen: a) and dem Einkaufspreiſe, den Derfelbe ausgelegt bat; b) aus den Handelöunfsften verfchiedener Art; c) aus den Zinfen des im Waarenpreiſe vorausgelegten Capitals; A) aus dem die Waare betreffenden Antheile an dem Zinfe des ganzen allgemeinen Hand- lungsfapitals, und e) aus dem entiprechenden Theile des Gewerbs⸗ gewinnes des Handlungsunternehmers. I. Bon der Erfiattung des Preifes. $. 341. Entweder wird der Preis der Waaren fogleich nach Empfang derfelben in. den üblichen Umlaufsmitteln bezahlt oder die Zahlung wird mit Einverftändnig des Berfäufers hinausgeſchoben oder. fie geſchieht durch gegenfeitige Abgleichung von Forderungen und 472 Schuldigfeiten, oder endlich fie gefchieht durch Umfchreiden in einem. gemeinfchaftlichen Bucht unter Zuan eines baaren — Fonds, ‚ Bon der Bezahlung. N 8.342. Die Besahlung gefchieht entweder vor, oder sur, oder nach der Zeit der Fälligkeit, wie fie im Handel angenommen iſt. Der erſte Fall geftattet dem Zahler einen Zinfenabzug für die Zeit, um welche er zu frühe bezahlt, Diefer Zinfenabzug heißt Rabatt od isconto 1). Der Teste Fall aber berechtigt den Empfänger zu einer Zinsforderung für die Zeit, um welche zu ſpät bezahlt worden if. Der Schuldner macht feine Zahlung felbit oder Durch einen Commiſſionär; ebenfo kann fie auch der Gläubiger in Em— pfang nehmen Taffen. Der Commiffionär braucht dazu eine Bol macht, wenn er nicht durch Anweifung, Wechfel oder Billet dazu antorifirt if. Auf die geleiftete Zahlung. erfolgt eine Quittung. 4) Die Zahlung defelben beruht eigentlich auf dem Satze⸗ daß, wenn 3. B. Einer eine Summe erſt nah 1 Jahr bezahlen ſolle, diefelbe aber jet ſchon bezahlt, er keineswegs den Zins von dem zu besahlenden Capitale abziehen, fondern nur ein ſolches Capital bezahlen darf, welches nach einem gewiſſen Procente mit feinem einjährigen Zinfe am Ende des Jahres gerade fo viel ausmacht, als die wirkliche Schuldfumme beträgt. Auf dene an fich unrichtige Art wird er im Handel berechnet. Auf Diefe, richtige, . Methode findet man. denfelden Teicht nach der Sormel r = R, wo 5 = gamen Summe, wovon der Rabatt zu zahlen it, p = dem angenommenen Procente und Thle.z L., Dark ꝛc.). p " —— dem Rabatte von 1(fN./ B. Von dem Verſchieben der Zahlung. 8. 343, ‚Die Verſchlebung der Zahlung ſetzt den Kredit RE dd das Zutranen auf den Willen und das Vermögen ded Schuldners eine freitillig eingegangene Verpflichtung oder verfprochene Leiftung zu erfüllen D.. Der Geldfredit ift nur eine befondere Art des— felben, und der Handelsfredit ift jenes hohe Zutranen der Hatı- delöfeute unter einander in Bezug auf alle Berfprechungen, Lei⸗ ſtungen und Geſchäfte, welches dem Handel eigenthümlich iſt und als lezte Grundlage dient. Der Kredit iſt entweder perſönlicher (auf den Willen) oder hypothefarifcher (auf ausgeſetztes Ber— mögen). Deshalb unterfcheidet man auch chirographifche Chand- fchriftliche, Buch-, Eurrent-) und hypothekariſche Schulden. a —— j 473 gene Schulden find im Handel gewöhnlich unter den Kaufleuten bis zur Abrechnung und fie beruhen auf dem Faufmännifchen Kre— dite. Dem Handelömanne muß daher viel an defien Erhaltung gelegen fein und er findet die Mittel dazu in der pünftlichen Führung feiner Handling, in ſoliden Gefchäften und Geſchäfts— verbindungen, fo wie durch genaue Erfüllung feiner Berbindlich- feiten 3). Es werden für die Aal hey im Handel Feine Zinfen bezahlt, aber für die anderen. 4) Meine Berfuche über Gtaatäfredit. ©. 6. 2) Büfch Darffellung. I. 35. II. 61. 3) Büfd. I. 35. II. 54. €. Bon dem Sompenfiren und Scontriren. $. 344: Es werden viele Baarzahlungen erfpart, wenn man gegenfeitig im Handel die Schulden und Forderungen abgleichen Fan, Denn es bedarf in diefem Falle höchitens der Zahlung des Schuldreites. Es treten, da man im Handel diefes Mittel benust, hauptfächlich zwei Falle ein, nämlich a) das Compenſiren (Abrechnen, Ab- gleichen), wenn zwei Handelsfreunde ihre gegenfeitigen Forderun— gen, jeder ſeinerſeits zuſammenrechnen, dann gegenfeitig aufheben und einen etwaigen Reſt ausbezahlen; b) das Scontriren (Ris- contro, Contrapofition, Weberweifung, . Viremens), wenn eine folche, aber natürlicherweife eomplizirtere, Abrechnung unter meh— reren Handelöfreunden gefchieht, welche gegenfeitig im Schuldner—⸗ und Gläubigerverhältniſſe ſtehen D. 1) Eine eigenthümliche Einrichtung zu dieſen Zwecken iſt das Clearinghouse in London ($. 338. Note 5. c.). Es werden darin täglich zwiſchen 2 und 15 Mill. L. st. Baares ausgeglichen, fo daß man im! Durchfchnitte annehmen kann, man bedürfe zur Berichtiaung von 31/a Mil. im Ganzen blos 200000 L. st, Banfnoten und 20 L. st. Münze. Senior, Three Lectures on the transmission of precious ‚ Metals (2te Ausg.). p. 22. Smith, the Science of Money. p. 62. D. Bon den Giro- oder Umjchreibebanfen. $. 385, - Han verfteht unter den Sirobanfen!) Banfanitalten, wobei einzelne Theilnehmer Metallgeldfummen in vollwichtigen inkändifchen Münzen, oder Barren oder ausländifche Goldftücke gleich Barren gerechnet in einer gemeinfchaftlichen Kaffe aufbewahren, mit dem Zwecke, die Zahlungen anftatt in Baarfchaft, durch bloßes Ab - und Zufchreiben in dazu beitimmten Nechnungsbüchern zu machen. 474 Das Befenttihe ift alſo die Aufbewahrung und underinderlichkeit der Geldmünzen und Barren. Obſchon ſie von den Zettelbanken ($. 330.) weſentlich verſchieden find, fo findet doch auf fie die allgemeine Anficht der Banken Anwendung. Die Entbehrlichkeit - der Baarzahlungen, die Sicherheit der Münzen gegen Verfchlech- terung, der höhere Werth des. Bankgeldes 2) gegen das Conrant- geld, und der aus diefen Umftänden entfiehende Gewinn?) für die Bankglieder hat ihre Entſtehung veranlaft 9. Gind fie nun fchon in allen biöher erwähnten Beziehungen ganz von den Zettel- banfen verschieden, fo find fie e9 nicht weniger in Bezug auf ihre Berfaffung. Denn jedes Mitglied bekommt für feine Einlage (Mise)) feine Aetie, fondern in dem großen Banfbuche ein Folio zur Aufzeichnung der Einlage, der Ab- und der Zufchreibungen eröffnet; die Umſchreibung, beziehungsweiſe die Zahlung, gefchieht nur auf perfünlichen Eonfend des Eigenthümers; die Banfgefell- fchaft ift eine gefchlofene, weiche Gewinn und Verluſt unter fich theilt, während bei Zettelbanfen die Netien- und Noteninhaber verfchiedene Intereſſen und Nechte haben 9. Weil das Element der Girobank die Unveränderlichkeit und Bereithaltung des Bank. fonds ift, forentfprechen ihrem Wefen auch Feine anderen Opera- tionen, als das Umfchreiben (Giriren) und das Deponiren und Verwahren von Depoſiten, weßhalb ſie auch Depoſitobanken heißen). ‚Und die oberften Grundfäge ihrer Politik find die. Unverletzlichkeit der Depofiten, Bewahrung eines ftetigen Werthes und Curſes des Banfgeldes und durchgreifende firenge Gefchäftscontrofe ). 1) ©. oben $. 330. Note 1. Auch Galiani Della Moneta. In. 210. Es hat. früher folche zu Venedig, Amfterdan, Mürnberg, Rotterdam und Berlin gegeben. Sest ift nur noch die Hamburger von Wichtigkeit. S. Büſch, Bon den Banken. ©. 160 folge. Ganilh, Des Systemes d’Econpmie politique. II. 158. Storch, Cours d’Economie politique. Ueberfegt von Ran. III. 63. 463. Marverger,, Beſchreibung der Banquen. Leipzig 1723. 4 Rau polit. Defonom. I. $. 283. und andere nationalöfonomifhe Echriften. 2) Die Girobank nimmt nämlich das Courantgeld zu einem; eigenen Werthe an. 2. 3. die Hamburger Bank rechnet das Gilbergeld, welcdes fie acceptirt, fo-an) daß 95/24 Rthlr. a 48 Schilling. lüb. Banco auf die feine köln. Mark gehen. Man bat ſich alfo hierher die Ausdrücke Banco und Courant zu erklären. (Bufe Geld» funde. IT. 149. Büſch Darftellung. I. 51.) Es wird daher auf das Eourantgeld ein Aufgeld (Agio) gegeben, oder vom Banfgelde ein Abgeld (Didconto) genommen. 3) Der Gewinn ergibt fih aus den Erfparnifien der = ST Be" le Lu en = rn J e er diefe aber verfchaffen ſolche anf Beftellung. Alle neuen Erfcheinungen in Wiffenfchaft und Kunſt (Novitäten) werden an die deutfchen Buchhandlungen zum Verkaufe vers \ fendet, fo daß alſo ſämmtliche unter fi aus Auftrag gegen Gewinnſtprocente 25 %or 33/3 %o Rabatt und drüber) den Verkauf möglichſt beforgen (wobei fie in der Regel ſelbſt 10% Rabatt und drüber geben), und dad, was fie nicht abjegen, nach Sahresfrift wieder zurückſenden (Remiſſionen). ER 1. Bom Geldhandel. | -8..347. Dit Geldhandel Degeichnet man das Eintauſchen einer Geld- forte gegen eine andere und das Vertauſchen der Lezteren gegen - 476 eine dritte des Gewinnes willen. Das Geld ift dabei Waare und Tonfchmittel 1), Wer diefen Handel treibt, beißt in der Regel Banfer (Banquier) und muß die genaneiten Kenniniſſe in der Geldlehre und Geldkunde haben. Das Geld hat als Waare auch ſeinen Preis, man nennt ihn nur Curs. Derſelbe richtet ſich nach den oben (K. 58. und 59.) angegebenen Preisregulatoren, nur in befonderer Anwendung auf die Geldforten und folglich nach allen. in der Geldforte und im der Außenwelt gegebenen Umftänden, welche auf jene Preisregufatoren von Einfluß find. Man erfährt den Geldeurs aus den. Geldenrözetteln, d. b. aus gedruckten obrigfeitlich beglanbigten Anzeigen über denfelben an einem Han- delsplatze. Um dieſe zu verfichen, muß man die unveränderliche und die veränderlihe Valuta unterfcheiden umd jene zum Voraus fchon kennen. Jene it der Geldwerth, nach der üblichen Währung ausgedrückt, nach welchem, da er ſtets aleich bleibt, die Summe Geldes einer anderen Währung, um die man jenen Geld- werth Fanfen fann, bemeſſen wird. Die veränderliche Valuta ift diefe leztere Geldſumme einer anderen Währung, die alfo nach obigen Regulatoren Abweichungen erleidet. Blos diefe Leztere wird im Curszettel angezeigt, die Erftere muß fupplirt werden und ift auch in den verfchiedenen Handelsplätzen verfchieden d,. Die Werth- und Preisgleichheit zweier Münzforten heißt Pari; find fie wirklich gleich, fo fagt man, fie ſtehen al Bari, im andern Falle aber, entweder die Eine ſtehe über, oder fie ftehe unter Bari’). Sn diefen Fällen finder im Handel auch das Bela und der Disconto Statt ($. 345. Note 25. 1) Der Metall⸗Geldhandel beruht auf der ungleichen Vertheilung der edein Metalle auf der Erde, auf der ungleichen Vertheilung gewiffer Münzforten und auf den Schwankungen im merfantilifchen Werthsverhältniffe der Edelmetalle; der Papier⸗ Geldhandel aber auf dem allgemeinen Bedürfniffe nach einem leichteren Imlaufsmittel und auf allen denjenigen Umftänden, welche Metall » Geldhandel und Eurs reguliren. S. Meine Verſuche. S. 257 folg. 2) Bufe Geldkunde. II. 595. 3) Man unterfcheidet a) dad Pari des Korns, d.h. teten des inneren Werthes der Münzen, des Seingehaltes derfelben; nıan berechnet es nach der Gleihung Fı: Fa Z1:x, wo F= dem Seingehalte der zwei verfchiedenenen Münzſorten iſt; b) das Bari des Schrotes, d.h. des ganzen Gewichtes der Münze; infoferne died im Handel vorfommt, wo die Münze ——— Zahlwerth hat, heißt es auch Handelspari. Buſe Geldkunde. J. 123. . Any. ©. 49. Meine Verſuche. S. 90 Note 97. ' al IH. Bom Effeetenbandel , u | A: Der Actienhandel. | 2. 7348, | Der Actienhandel ) ift diejenige Art des Effectenhandels wobei man Actien gegen andere Effecten oder Geld —— oder * | | 477 einkauft, um fie wieder mit Gewinn abzufesen. , Er entſtand im h 1rten Fahrhunderte, als die Handelöcompagnien einen ſehr hoben Schwung hatten und für das wichtigſte Mittel zu ungehenerer 4 Bereicherung angeſehen wurden. Der Gewinn beim Actienhandel hängt, ſo wie der Verluſt, von denjenigen Umſtänden ab, welche Schwankungen im Eurfe der Netien zur Folge haben. Der Eurs der Actien richtet fich aber nach den allgemeinen Preisregulatoren (58, u. 59,), nur find es mehrere Umſtände, weiche das Urtheil über jene Preisregulatoren beftimmen, namentlich it es der Werth der Wetien, welcher nach vielen Berpältniffen und Ereigniffen ver- ſchiedenes Fallen und Steigen erleidet und dafelbe im Curſe her- vorbringt). Um den Curs aber beurtheilen zu können, muß man den Nominalwerth, d. h. dieienige Summe kennen, auf welche die Netie lautet. Nach diefer wird der Stand al Bari, über und unter Bari beitimmt I. Die Eurözettel machen denfelben unter Vorausſetzung des Nominalwerthed bekannt. Die Handelsge- ſchäfte mit Nerien find übrigens diefelben wie im GStaatspapier- handel (9. 349.). 1) Es kommen nur Privatobligationen von beſonderer Wichtigkeit im Handel vor und die Stadtobligationen laufen ebenſo wie die Staatspapiere um; deßhalb werden dieſe beiden Arten auch nicht als Gegenſtände eines beſonderen Handels angeſehen, und man ſpricht blos vom Actien-, Staatspapier« und Wechſelhandel. Büfch Darſtellung. I. 256. II 323.336. Bender, Verkehr mit Staatspapieren. 9 1—3. v. Gönner, Ueber Staatsſchulden. $. 1. folg. — 2) Eine aufmerkſame Anwendung der allgemeinen Preisregulatoren auf dieſen befonderen Fall Fann nicht fehwer werden. Nur in Betreff des Werthes der Actien A die Srage am fchwerften. Derfelbe ift auch die Tauglichkeit für die Zwecke des⸗ Fenigen, welcher ſich Actien anſchafft. Dieſe Zwecke aber ſind entweder die des Actienhändlters (ein möglichſt großer und häufiger Gewinnſt im Handel) oder jene des Gapitaliften (ein möglichft. großer ſicherer Zins für fein ausgeleates Capital). Inſoweit der Werth auf den Eurs der Actien infuirt, richtet fich der Lestere alfo nad dem Kredite der Actiengefellichaft. und Atem, was dieſen beitimmt, alfo hauptſächlich nach der Natur, Eicherheit und Ginträglichfeit ihrer Unternehmung, nach der Einrichtung und Bequemlichkeit der Actien ſelbſt (3. B. ob fie auf den Inhaber lauten, wo und wie die Dividende Hezahit wird), und nach der Natur de Geldes, worauf die Actien lauten. # 3) Die Frage, wie eine Actie über oder unter Pari Regen könne, da doc der Nominalwerth von dev Gefellichaft einftend besahlt werde, ift mit dem in der.Mote 2, Geſagten leicht zu beantworten. Denn die Summe, welde der Capitalift für eine Actie bezahlt, wird fich immer nach derienigen Gelömenge richten, welche man aus leihen müßte, um im gewöhnlichen Berfehre bierelbe Zinsfunmte zu befommen, weiche die Actiengejellichaft durch die Dividende bezahlt. So oftmal in diefer das gewühns Ude Zinsprozent enthalten ift, fo oftmal kann man ohne Verluſt 100 für eine Actie geben, wenn fie auch nur 50 Nominalwerth hat, B. Der Staatspapierhandel, | $. 349. 0 Der Staatspapierhändler!) kauft Staatspapiere ein, und wartet einen günftigen Moment ab, um fie wieder mit Bortheil 478 verkaufen zu Fünnen. Es iſt indeflen das Wefen des Stantspapier- handels fo umgekehrt worden, Daß wohl bei weitem die größere Anzahl der Handelsgeſchäfte bloße Spiele ſind, bei welchen nicht an die reelle Lieferung der Papiere ſelbſt gedacht wird. Der Staatspapierhandel iſt eigentlich eine bloße Uebertragung der Actien⸗ geſchäfte auf die Staatspapiere. Aber weil dieſe weit mehr Zu- fälligfeiten darbieten, als die Aetien, fo ift auch der Staatspapier- handel mehr ausgebildet. Aller Gewinnft und Verluſt hängt auch) bier von dem Curfe ab. Diefer aber ift ebenfalls nach den allge- meinen PBreiöregulatoren zu bemeflen ($. 58, und 59,). Much hier it, wie bei den Actien, der Werth, als Preisresulator, am fehwierigften zu ermeſſen I. Aber zum Verftändniffe der Curs- zettel muß man außer dem Rominalwerthe der Staatspapiere, d.h. der Summe, auf welche fie lauten, auch noch bei den Renten den Nealwerth bei der Negociation des Anleihens, d. h. diejenige Summe fennen, welche von dem Webernehmer des Anleihens an den Staat für die Bapiere bezahlt worden if. Das Bari, das über und unter Bari kann nach diefen beiden Sätzen berechnet werden. Diefer Cursſtand rührt aber bei Staatspapieren eben fo wenig, ald bei Netien, immer von reellen Urfachen ber, fondern ift vielfach cine Folge der Operationen der Händler, welche in ihren Gefchäften Alles aufbieten, um den Curs für fich zu lenken. Dies wird aber erſt an den verfchiedenen Gefchäften mit Staats. papieren Cauch mit Metien) Elar. Man’ unterfcheidet nämlich eigentliche 1) Kaufgeſchäfte, wobei ein wirklicher oder fingirter Kauf oder Tauſch vorgeht 3), 2) Verſatzgeſchäfte, mobei Staatspapiere gegen Darleihen auf beftimmte Zeit in Pfand gege- ben werden, 3) Aifeenransgefchäfte, wobei man fich von einem Anderen gegen eine Vergütung die Verficherung geben läßt, dag er, wenn bei der nächſten Ziehung ein Loos mit zu geringem Ge— winnfte herauskomme, Einem eine noch Fiegende Nummer verfchaffe, 1) Bender, der Verkehr mit Staatspayieren. ©. 369. Nebenius, Deffentt. Kredit. I. 505. 557. 602 folg. Bressons, Des fonds publics. Paris 1824. p. 186. 193. 216.. Coffimere, ‘De la bourse et des speculations sur les effects publics, Paris 1824. Deutfh von Schmalz. Berlin 1824. Fix, Revue mensuelle d’Eco- nomie politique. 1838. Octobre (I. vol. N. 4. p. 255 sqg.). Meine Berfude. ©. 470. 479. —— .2) Auch gilt, was am Anfange der Note 2. des vorigen $. geſagt if. In foweit der Werth der Staatsyapiere auf den Curs derfelben Einfluß bat, richtet ſich dierer nad) den Kredite, des Staats, welchen jedes bedeutende Berhältniß und Ereigniß im inneren und äußeren Staatenleben beftimmt, beionders aber ‚die ‚Sinanzs und nantentlih die Staatsfchuldverhältnife veguliven, nach der. befonderen Befchaffenheit und eigenen Ginrichtung des Anleihen, zu dent die Papiere. gehören | (3 B. Renten, Lotterieanfeibe m. dgl.), nach der Form der Gtaatsvapiere, von ‚welcher ihre Uebertragbarfeit abhängt, nach der Größe und Art der Erhebung der 479 Zinfen im Versleiche mit dem —— Verkehrszinſe (wie Note 3. des 6. 348.), nach den bei der Zahlung fonft noch verbundenen Bortheilen (3. B. bei Lotterie, anleiben) und nach der Natur des Zahlmitteld, worauf fie Tauten. 3) Es gibt hier wieder andere Unterfcheidungen. Denn man mact a) Tags⸗ fäufe (franz. Negociations au comptant, engl. Negotiations for Money), bei welchen Papiere und Preis fogleich auögetaufht werden, und Zeitkäufe (franz. Maärches ä terme , engl. Negotiations, for Time), wobei die Lieferung der Papiere erft auf einen fpäteren Tag feftgefegt wird; b) Rückfäufe (franz. Marches & report), wobei Speculanten dad Capital von, Cavitaliften gegen Uebergabe der. - Staatöpapiere zum Curſe des Tages, um leichter Speculationen machen au Fünnen, entnehmen und alsdann später. zu höheren Preife wieder abnehmen; c) Hoff» nungsfüufe, wobei der Inhaber eines Lotterielovfed diefes einem Andern gegen eine Prämie für die" nächte Ziehungszeit Überläht, mit dem Necte, den etwa fals Tenden Gewinnft zit beziehen, ‚aber mit der Pflicht, dem Prämieneinnehmer daffelbe 2008, oder, wenn es herausgefommen ift, ein anderes nach der Ziehungszeit einzu« $ Händigen, und d) Arbirragengefhäfte, wobei man Staatspapiere auf vers ſchiedenen Handelsplägen, um von jedem günftigen Curſe zu profitiven, herumſchickt und unterdefien zu Haufe alle Umfiände berechnet, welhe da und dort vors und nachtheilig auf den Eurs wirken können. Von den Zeitkäufen, devem es verfchier dene Arten gibt, find befonders häufig: =) dad Differensgefchärt, wobei man Feineswegs die bedüngenen Papiere ‚wirklich zu liefern gedenkt, fondern blos die Differenz zwifchen dem Curfe am Abſchlußtage (Schlußtagscurs) und jenen am Erfüllungstage des Contraftes (Verfalltagscurs) aufbezahlt; und 2) dad Prämiens geſchäft, wobei fih der Käufer den Rücktritt vorbehält und dafiir. den Werkäurer eine Prämie von bis 8%, voraudbezahlt. (Ueber die anderen Zeitgefchäfte ſ. m. meine Berfuhe und die andern citirten Schriften.) Alle Handelsgefchäfte, welche ‚auf bloßes Spielen und nicht wirkliche Lieferung absielen, heißt man Winds handel, auch wohl inshefondere Stocksjobberey, im Gegenfage der reellen Gefhäfte. ce. Der Wechſelhandel. $. 350, Der Gegenftand des Wechfelhandels find die Wechfel, Anwei- fungen und Handelsbillerd, Der Kürze und Gleichheit der Grund- füse wegen fpricht man. am beiten blos vom Wechfelhandel, und verfteht darunter den des Gewinnes willen betriebenen Ein- und Verkauf von Wechfeln, Anweifungen und Billets. Derfelbe mußte mit dem Wechfelinftitute fogleich entitehen. Das ganze Werfen defielben beruht auf gegenfeitigen Handelöverhältniffen, Schulden und Forderungen und auf den Geldverhältniffen zweier Handeld- pläße gegen einander 1). Auch den Preis der Wechfel nennt man Curs, Wechfeleurs, und verficht demnach unter diefem diejenige Geldfumme, welche an dem einen Handeldorte bezahlt wird, um dafür einen Wechfel zu erhalten, der feinem Iuhaber das Necht gibt, ſich an einem zweiten Orte eine gewiffe Geldfumme anderer oder derſelben Währung gegen denfelden von einer dritten Perſon ausbezahlen zu laffen 3. So wenig es den Anfchein bat, fo be» ſtimmen doch auch die allgemeinen Preisregulatoren ($. 58. u. 59,) den Wechſeleurs, und es ift fehr nothwendig, wenn man fich 480 richtige Einficht in den’ Wechfelhandel verfchaffen will, dag man auch hier diefelben befonderd anwendet. Der Werth des Wechſels, d. h. nicht die Wechſelvaluta, fondern die Brauchbarfeit deſſelben für die Zwecke des Inhabers, ift ebenfalls hier am fchwerften als Regulator des Curſes zu - erklären 3). Zum Berftändniffe des Wechſelcurszettels ift aber gerade fo wie beim Geldeurfe die Unterfcheidung der unveränderlichen und veränderlichen Va— luta erforderlich 9, weil blos die Leztere in demfelben angegeben ift. Der Wechfeleurs fieht al Part, wenn er der Nominalvaluta im Wechfel gleich ift, fonft aber entweder über oder unter dem- felben 5). Fe nach feinem Stande find die Wechfelhandels- gefchäfte zu betreiben. Es gibt aber hiervon folgende Arten: 1) gewöhnliche Kaufs- und Berkanfsgefchäfte, wobei ein Wechfer eingetaufcht wird, den man fich hernach vom Traffaten oder einem Giratar bezahlen läßt; 2) das Discontiren von Wechfeln, d. 5, das Ankaufen eines Wechfeld vom Inhaber, wobei fich diefer einen - Abzug (Disconto) gefallen Täßt°), und der Gewinnft des Discon— tirenden in dem Mehrbetrage einer fpäteren vollen und höheren Bezahlung des Wechfeld beſteht; 3) die Arbitrage, d. 5b. das urſprünglich vom Wechfel ausgegangene, fpäter aber auf den an- deren Effeetenhandel auch übergegangene, bereitd (F. 349.9, 3. d.) befchrichene fehr complieirte Gefchäftz 4) die Wechfelreiteret, 2. h. das gefährliche unrechtliche Geichäft, wobei man Wechfel auf Einen ausftellt und verkauft, ‚die dadurch entiichende Forderung des Traffaten mit dem Erlöfe einer neuen auf ihn geftellten Tratte tilgt und fo fortfährt, um fich ohne freies Borgen die — Anderer nutzbar zu machen 7). : 7 4) ©. oben $. 337. N. 1 Meine Verfuhe. ©. 39. Note 97. —— Della Moneta. I. 264., und nationalökonom. Schriften. 2) Sm Grunde genommen.ift der Wedfelcurg 6108 ein ſpezieller Fau des Geld» vari, und man würde nicht irren, wenn man denſelben für das auf das Geltvari überhaupt gefliste Pari zwifchen der an einem Orte besahlten und am — zu erhaltenden Wechſelvaluta erklärte. 3) Der Werth des Wechſels hängt ab von dem Kredite des — und Traſſaten und allen denſelben berührenden umſtänden, von der Lebhaftigkeit des Handels⸗- und anderen Verkehrs zwiſchen zwei Plätzen oder Ländern, von dem Koſten⸗ aufwande für Baarſendungen (Rimeſſen) von einem Hrte sum andern, und von alten Berhäftnifren und Veränderungen des Geldwerens in den Ländern, zweichen weihen der Wechfelbandel befteht. Büſch Dar ſtellung. 1. 110. Buſe Geldkunde. I. 144. ee: 4) ©. $: 347. Bufe Geldfunde. II. 594 632, 5) Dad Wechfelvari iſt eine bloße Anwendung des Ge die aus den befiimmten Geldſorten befiehenden Wechſelſummen unter Einwirkung der den Werth der Wechfel beffimmenden Timftände, Man unteridieidet daher fo viele Arten des Wechſelvari als des Geldvari, und foricht beim Wechſelcurſe von Agio und Disconte im nämlichen Sinite, wie beim Geldeurfe. Buſe Geldfunde. II. 527 — 591. u ee ee A A - U un DEN ei ui u a 481 6) Es iſt daher nicht ganz richtig, wenn Rau (polit. Deconom. I. $. 288.) und Andere unter Discontiven einen bloßen Ankauf mit Zinfenabzug von der Wed felvaluta für die Zeit zwifchen dem Didcontos und Verfalltage des Wechfeld vers ftehen, denn der Disconto kann auch Folge des Curſes fein, ohne gerade Zind fein zu müſſen, und dev Discontant daraus Gewinnt beziehen.‘ Den Zinsdisconto rechnet man nach 360 Tagen pr. Jahr, 7) Diefe Neiterei wird entweder von zwei oder mehreren Perfonen gegenfeitig getrieben. Eine befondere Art derfelben find aber die fogenannten Rellerwehfel, wobei der Kaufmann, der gerade baar Geld nöthig hat, eine Tratte, ald fäme fie weit her, fingirt, ſich als legten Giratar darauf jest, dieſen Wechſel von einem mit einverftandenen Handelöfreunde acceptiven läßt, ihn dann in bianco yirirt, und alsdann einen neuen Giratar dafür fucht, der fih dann einfchreibt und die Valuta bezahlt. Diefen Kellerwechfel löst der Erfte nun nicht aus eigener Baarfchaft, fon» dern wieder mit Hilfe eines zweiten Kelterwechfel3 ein u. few. Bender Wechſel R. U. $. 395. Büfch Darftellung. I. 83. UI. 139. 155. 163. Qweite Unterabtheilung. Handelsarten nach den Handelsfubjecten. I. Bom Einzelhandel. $. 351. Der Handel, von der Seite der Subjecte betrachtet, iſt ent- weder als von einem Einzelnen, oder von einer Gefellfchaft oder von Staaten betrieben anzufehen. Der Einzelhandel wird ent- weder vom Handeldunternehmer felbft für eigene Rechnung betrieben, und heißt dann Eigen- oder Broprehandel!), oder er wird gegen Vergütung und Erftattung der Auslagen für die Nechnung und aus Auftrag Anderer von einer Mittelöperfon geführt und heißt dann Commmiffionshandel2). Diejenigen, welche die Aufträge er- theilen, find die Commitienten, und wer fie erhält, ift der Commiffionair. Diefer führt ein Commiffionsbuch zur Notirung feiner Commiffionsgefchäfte. Wer von beiden Partheien die Ver- kaufsgefahr übernimmt, der fteht del credere, und die Rechnung des Commiffionaird über Unfoften und Gebühren heißt Factura. Der Eommiffionshandel ift entweder Handel auf Lieferung oder Handel auf Prämie. Bei jenem verfpricht der Commiffionair die Waare zu beftimmter Zeit und beſtimmtem Preife zu liefern; bei diefem behält fich der Committent vor, die Waare zur Lieferungs- zeit auch nicht nehmen zu dürfen und bezahlt dem Commiffionair deßhalb zum Voraus eine Brämie >), 4) Murhard Theorie. ©. 178. Büſch Darftellung. I. 184. 2) Mittermaier deutfches Privatrecht. $. 497. 498. Büſch Darftellung. 4. 151. 197. 259. II. 240. Murhard Theorie. €. 181. 3) Alſo kommen die im Staatspapier⸗ und Actienhandel ($. 349.) erwähnten Geſchäfte auch in anderen Handelöjweigen vor. Baumſtark Encyclopädie. 31 I. Bom Geſellſchaftshandel. 8.362. Unter Gefellfchafts- oder ee verſteht man denjenigen, welcher von mehreren Perſonen zugleich auf Ge— fammtrechnung mit Theilung des Verluſtes und Gewinnſtes betrie- ben wird 1). Die fo verbundenen Perfonen bilden die Handels- gefellfchaft oder - Compagnie. Die Dauer derfelben ift ent- weder zum Voraus beſtimmt oder nicht. Die Gefellfchaft fteht unter einem Direetorium und führt, wenn fie fich öffentlich befennt, bei Uinterfchriften einen eigenen Colleetivnamen, den man nebft den anderen Wahrzeichen die Firma nennt, er mag in einem allge- meinen Namen der Gefellfchaft oder in dem Namen eines Mitgliedes mit dem Zufaße und Compagnie bejichen. Es gibt aber folgende Arten von Handelögefellfchaftens 1) Gemeine (gewöhnliche, offene) Gefellfchaften (Sociétés generales, ordinaires ou colleetives), wobei wirklich Mitglieder fich zur Ausführung eines Handelögefchäftes vereinigen, jedes derfelben feine Rechnung und Antheil au. Gewinn und Berluft bat, felbft mit thätig ift, und ein Mitglied feinen eigenen als Collectivnamen hingibt. 2) Gemäch— liche (ſtille) Gefellfchaften (Societes en Commandite, Commanditen), wobei ein oder mehrere Theilnehmer blos ihre per- fönlichen Kräfte, Dagegen ein oder mehrere Andere das Capital beiſchießen; ſie ſind in der Regel in Betreff des Capitals und Be triebs ‚mit einem Geheimnig umgeben und haben darum nicht viel Kredit 2). 3) Namenlofe Canonyme) Gefellfchaften (So— eietes anonymes). welche zwar sine von ihrer Unternehmung gezogene Firma führen 3), aber eigentlich aus Fauter Commanditen beftehben, wobei, in der Regel auf Actien, Capitaliſten die gehöri— gen Geldmittel zufammenfchießgen und nur mit diefen Netien haften, während die Leitung der Sefchäfte einem eigenen Direetorium u. dol. J beſoldeten Beamten übertragen iſt. 1) Wenn auch nicht alle Theilnehmer jedesmal Geld beiſchießen, ſo nehmen fe doch alle Antheil am Gewinnfte oder Berlufie. 2) Bürfch Darftelfung. J. 196.1, 271. 3) Sie heißen aud öffentliche, weil fie eines. Privilegiums und der Geneh» migung ihrer Statuten von der Regierung bedurften. Gie treiben ihre Geſchäfte in der Regel nur in ferne Gegenden, 3. B. Eofonien u. dal., und haben dafelbit ihre Niederlaffungen (Sactorien) und Agenten. Die. wihtiste hierher gehörende Gefeltfchaft ift die brit iſch o ſtindiſche Compagnie, fie hat ein neues Privilegium auf 20 Jahre mit bedeutenden, die Freiheit des Handeld geftattenden, Modificationen > ihrer Charte, die preußiſche Sechandlungsgefellfhaft, die rheiniſch— “ wetindifhe Compagnie zu Elberfeld, die belgiſche Handeldgefellichaft, und die Dftfeehandelägefellfhaft zu Kopenhagen. Die anderen find eingegangen. S. Rau yolit. Oekonom. U. $. 234. Büſch Darftellung. I. 225. II. 312, Y 1 483 IN. Vom Staatenhandel. 8383. Betrachtet man die Staaten als Handel treibend, fo find fol- gende Handelsarten zu umterfcheiden: 1) der Binnenhandel, welchen ein Volk innerhalb der Landes - Grenzen für und in fich treibt; 2) der Eolonialhandel, welchen das Mutterland mit den Eolonien führt ); 3) der auswärtige Handel, welchen ein. Staat mit dem Auslande treibt. Der Leztere iſt entweder Aus- und Einfuhr- oder Zwifchenhandel, Die Bedeutung des Erfteren liegt im Worte und es iſt Einer ohne den Anderen nicht denkbar. Er beißt Activhandel, wenn ein Volk durch feine Kaufleute feine Waaren zu einem fremden Lande fchiekt, dort Ver— käufe und wieder Einkäufe macht; und Baftfivhandel, wenn fich ein Volk von einem andern die Waaren auf jene Weiſe bringen läßt. Der Zwiſchenhandel ift aber derienigeg welchen ein ausläns difcher zwifchen zwei Staaten treibt. Bewegt fich derfelbe durch“ das Baterland des Handelömannes, dann if er für dies Land Tranfit- oder Durchfuhrbandel; berührt er aber daffelbe nicht, dann iſt er eigentlicher Zwifchenhandel im engern Sinne, 4) Büfch Darftellung. I. 145. 463. 595. II. 235. 580, Murhard Theorie, ©. 185 folg. und nationalöfonomifche Schriften. Dritte Unterabtheilung. Handelsarten nach den Handelswegen. ' I. Bom Landhandel. $. 354, Der Handel zu Land ift der Altefte, und war urfprünglich der allgemeine Welthandel. Selbſt im Mittelalter reisten die Handeld- leute noch in Gefellfchaft als Karawanen !). Allein mit der flei- genden Bildung und Induſtrie ward das Bedürfniß genaueren Völkerverkehres lebhafter und mit der Erfindung der Schifffahrt, des Compaſſes und der Entdeckung verfchiedener Wege auf Strömen und Meeren trat an der Stelle des Landhandels allmälig der Han— del zu Waffer, inöbefondere jener zur See, ald Welthandel hervor. Der Karamwanenhandel findet nur noch in Gegenden Statt, wo Fein anderer möglich if. 1) Süllmann, Städteweſen im M. 9. I. 62.. | 31 * 484 Hl. Bom Wafferhbandel oder von der Schifffahrt. $. 355. 4) Allgemeine Schiffsverhältniffe. Die Kanäle, Flüfe, Ströme, Seen und die See bilden zu- fammen auf der ganzen Erde ein Syſtem von Communications. wegen für die ganze Menfchheit, worauf der Transport am fchnell- ften, Teichteften und wohlfeilten gefchieht. Der Seehandel insbe- fondere war anfänglich nichts als Küſtenhandel CEabotage), welcher auch heut zu Tage noch getrieben wird ). Die Schifffahrt hat eine Menge eigenthümlicher Verhältniſſe. Die Schiffgeigenthümer beißen Rheder oder Mitrheder; ihr Verhältniß gegen einander (Mit- oder Mederhederei) rührt davon her, daß Feder Antheil am Schiffe (feine Schiffsparte) bat d. Wenn fie ihr Schiff verpachten (verheuern), fo heißt das Gefchäft Verheuerung (Nolissement, Affretement),. die Rheder aber Verheurer und die Pachter Befrachter. Der Befehlshaber des Schiffs, wenn ed zur See geht, heißt Patron oder Capitain 3). Die Leute, welche mit zu Schiffe gehen, um im Namen des Befrachters am fremden Plate die Waaren zu verkaufen, heißen Cargo (Carga- dores, Cargadeurs) und mer als der Erfte unter ihnen beftellt it, Supercargo 9. Das verheuerte Schiff muß, wenn & zur Seefahrt benust werden foll, folgende verfchiedene Alrfunden mit fih führen: den Bielbrief, vom Schiffsbauer über den gehörigen . Bau des Schiffes ausgeftellt; den Mählbrief, den Contract zwi— fchen dem Bauer und Rheder über die Qualität und den Bau des Schiffes, den Meßbrief, obrigfeitliche Arfunde über die vor- genommene Meſſung umd den Tonnengehalt des Schiffes 5); die Mufterrolle, ein Verzeichniß der Schiffsmannfchaft (Beman- nung) mit obrigfeitlicher Beglaubigung; die Certepartie (Chartepartie), die Bertragsurfunde über die Verheuerung; die Connoffamente (Connaissements), die Frachtbriefe über die geladenen Waaren; dad Manifeſt, ein Hauptverzeichniß aller im Schiffe enthaltenen Waaren;z den Paß des Schiffes, und das - Tagebuch (Journal) des Steuermanns zur Aufzeichnung der Schiffsvorfälle während der Fahrt. 4) Büfh Darfellung. I. 232. 2) Eie theilen auch Gewinnft und Verluſt. Mittermaier deutiches Privat recht. $. 488. 3) Sein Verhältniß zum Nheder iſt als ein Dienfimierhvertrag angefehen, Mittermaier deutfches Privatrecht, Sr 489. 490. 4) Leuchs Syſtem. II. ©. 822. 5) Eine Tonne = Ya Salt = 2000 Pd. Die Grenze des geſtatteten tiefſten Eintauchens eines Schiffes heißt Walfertract. $. 356, 2) Die Haperei. Das Schiff it während feines Laufes vielen Unfällen ausge- fest, Alle diefe unvorbergefehenen, von der VBerladung an bis zur Ausladung eintretenden, Schäden und Unkoften des Schiffes heißt man Haverci. Die Seegefese find.über ihren Inbegriff ſehr ver- fchiedener Anficht. Im Allgemeinen gibt es aber folgende Arten: a) Die ordinaire oder Fleine Haverei Cholländ. gemeene Avarye), welche die gewöhnlichen Schiffsausgaben ohne nothiwen- dige Vorausſetzung eines Schadens begreift 4. B. Lichter⸗ Feuer⸗ Pfahlgeld, Lootſenlohn m. dal. b) Die extraordinaire Haverei, welche außergewöhnliche Ausgaben und Schäden des Schiffs begreift. Sie iſt entweder «) große Haverei (franz. Avarie commune), wozu jeder Schaden und jede Schiffsausgabe wegen drohender Gefahr gehört, die das Schiff und die Ladung gemeinſam treffen Y. Dder 0) partieuläre Haveret, wozu nur jene Schäden und wegen drohender Gefahr gemachten Ausgaben geboren, die entweder das Schiff oder die Ladung allein treffen 2). | Nehmen mehrere Einenthbümer an der Haverei Antheil, fo beißen ihre Beiträge das Werfgeld. Darüber wird von beeidigten Perfonen (Dispacheurs) eine Rechnung (Dispache) aufgeftellt. 1) 3. B. Seewurf; das Prängen, d. h. wenn ein Schiff hart an den Sturm fegen und fo eine Zeit lang fortfegeln muß. Büſch Darftellung. I. 358. 2) Ueber die Tragung der Haverei entjcheiden die Gefege. Mittermafer deutsches Privatrecht. $. 224. $. 357. 3) Die Sicherhbeitsmafregeln. a) Bodbmerei. Wegen diefer Nöthen und Schäden der Schiffe ift man ſchon bedacht, und es gibt folgende verfchiedene Einrichtungen deßhalb D: a) Die Bodmerei (engl. Bottomry, franz. Contrat a la Grosse, holländ. Bodemery), d. h. das Gefchäft oder der Ver— trag eines Gelddarleihens gegen Verpfändung eined Schiffes oder feiner Ladung oder beider zufammen in der Weife, daß das Capital fammt fehr hohen Zinfen nach glücklicher Beendigung der Fahre erflattet und aber im Falle des Yinter- oder Verlorengehens der verpfändeten Sache nichts verlangt, fondern blos. das Webrig- gebliebene vom Gläubiger CBodmereigeber) in Befchlag genom- men werden darf. Die Schiffer (Bodmereinehmer) wenden fich 486 ä an ſolche Leute, die jenes Geſchäft treiben, im Falle, daß ſie nicht an irgend ein Handelshaus auf ihrer Fahrt auf eine Kreditſumme angewieſen (con ſignirt) find und die conſignirte Summe nicht hinreicht. Vom Eontracte (Bodmereibriefe) werden drei Erem- plarien (für den Schiffer,. Rheder oder Befrachter, und Bodmerei- geber) verfertigt 2), b) Die Großavanturey (engl. Respondentia),, d.h. das Geſchäft vder der Vertrag eines Darleihens gegen fehr hohe Zinfen zu einer Seeunternehmung, in der Art, daß der Schuldner nur - im Falle der glücklichen Beendigung der Fahrt und Unternehmung das Kapital zu erftatten hat. .Der Contract. heißt Seewechſel (Cambio marino) 3). ; *4 1) Büſch, Allgemeine Ueberſicht des Aſſecuranzweſens. Hamburg 1795. Det» felben Darſtellung. I. 309 folg. nebſt Zuſätzen im TI. Bde. Benecke, Syſtem des Aſſeeuranz- und Bodmereiweſens. Hamburg 1805—1821. V Bde, Benecke, Treatise ‚on the Principles of Indemnity in marine Insurance, Bottomry and Re- spond. London 1824. Franzöſ. Ueberſ. von Dubernad. Paris 1826. IM Toms. Diefe beiden Lezteren find die beften Schriften über diefen Gegenfttand! Noch andere find angegeben bei Mittermater deutfches Privatrecht. $. 211. N. 3. 2) Die Bodmerei kann eine Werthierhöhung der verbodnteten Sache zur Solge Haben, wie 5. B. jene zur Revaratur eined Schiffes, — oder auch nicht, 4. B. jene sur Rettung des nicht befchädigten Schiffed.. Der Bodmereibrief wird auch zuweilen auf die Rückſeite des Connoſſaments gerchrieben. Er wird auch wie ein Wechſel behandelt. «Die Rechtöverhältniffe der Bodmerei find aber in den Geſetzen verfchieden beſtimmt. S. Mittermaier deutfches Privatrecht. $. 219 — 221. - 3) Weder blos Waarens (wie Bleibtreu Lehr. 9 354. fast) noch blos Geldgeſchäft (wie Mittermaier deurfched Privatrecht $. 218. N. 6. fagt) ift die Großavantuvey, fondern fie kann beides fein. ©. meine Necenfion von Bheib» tveu ©. 325. $. 358. Fortſetzung. c) Seeaſſecuranz. c) Die Seeaſſecuranz (engl. Insurance, franz. Assecu- rance), d. h. dasjenige Verficherungsgefchäft, twohet Femand (der DVerficherer, franz. Assecurateur, engl. Insurer) die bei einer Seeunternehmung für einen Anderen möglicher Weiſe entſtehende Gefahr gegen Vorausbezahlung einer, ein gewiffes Procent des Werthes der verficherten Sache ausmachenden, Summe (Affeen- ranzprämie) übernimmt, "Die Urkunde über den Affeenranz- vertrag heißt Police, und man hat dazu gedruckte Formularien d), Iſt ein Unglücksfall gefchehen und erwiefen, fo muß der VBerficherer in der beffimmten oder gefeklichen Zeit Zahlung leiſten I. Wil der Eigenthümer der befchädigten oder theilmeife verlorenen Sache den Reſt nicht mehr an Zahlungsftatt nebft einer beftimmten Zulage zur Vollheit der Berficherungsfumme annehmen, fo kann er fie dem 487 Verſicherer überlaſſen, d. h. abandonniren und dieſe Handlung heißt Abandon. Er hat aber immer auf die volle Entſchädigung Anſpruch 3. Zum Behufe der Rettung der Ladung geſtrandeter oder gefcheiterter Schiffe ift das alte Inſtitut des Strandrechtes fehr dienlich, wonach den Rettern des Schiffes oder der Ladung eine Belohnung (das Berglohn) gegeben werden muß, die nach manchen Gefesen ein Dritttheil des Geldwerthes der geretteten Sache ausmachen darf), Läßt der Verficherer fich felbit noch von einem Anderen gegen den Schaden verficheren, der ihm aus feiner Affeenranz erwachfen könnte, fo nennt man Died Geſchäft die Reaſſecuranz. Er haftet aber doch feinem Berficherten >). 4) Auf die Police kommt dad Meifte an, deßhalb muß ihr Inhalt ſehr forg» fältig erwogen werden. Sie muß folgende Angaben enthalten: a) die Namen. der NBerficherer mit dem Zufage für und und unfere Erben; b) die Namen der DVerficherten, mit dem Zufaße, ob für eigene oder fremde Rechnung; ;c) Die verficherte Sache, da man entweder auf Kasko (d.h. aufs Schiff fammt Zugehör) oder auf Stücdgüter (d. h. auf die Ladung ſtückweiſe) Werfiherung nehmen kann, was auf die Berechnung des Scadenderfased von Einfluß iſt, weil in der Regel unter einer beftimmten Summe nicht entichädigt wird; d) die Zeit, wann die Ver fiherung beginnt; e) die Einladung s und Löſchungsplätze; f) die Art des zu ver fihernden Schadend; g) die bedungene Prämie mit dem Zufage gegen Empfang, weil die Verpflichtung des Werfichererd erſt nach der Zahlung derſelben beginnt; h).den Kamen des Schiffs und Schiffers; i) befondere Nebenbedingungenz k) die Zeit des Antritted der Fahrt, denn die Gefahr iſt fowie die Prämie darnach vers: ſchieden und man unterfcheitet die Sommers und Winterprämie; 1) ven Namen des beeidigten Mäklers, der die Affecuranz abgefchloffen hat; m) das Datum der Ausftellung dev Police, was nicht nothwendig ift, wenn ‚die Zeit des Beginnend der Verficherung darin angegeben iſt; n) die Unterfchrift aller Verſicherer mit Zu—⸗ fegung der Aſſecuranzſumme eined Jeden, weil danach der Antheil an der Prämie und an der Eutſchädigungs ſumme berechnet wird. Müſſen die Verficherer aus afecuranzs rechtlichen Gründen einen Theil, 3. B. die Hälfte der Prämie, zurickerfiatten, dann beißt dieſer Abzug Riſtorno. 2) Der Beweis des uUnfalles geſchieht, indem das Seegericht im nächſten Hafen nach dem Tagebuche des Schiffes ein Zeugniß aufſtellt und die Intereſſenten davon benachrichtigt. Für alle Ermittelungen dienen die Schiffspapiere und deren Ver— gleichung mit Schiff und Ladung. Fehlen aber die Papiere, fo geſchieht die Vers klarung, d. b. die Schiffsleute werden beeidigt und darüber vernommen. 3) Mittermaier deutiches Privatrecht. $ 211 — 217. 4) Es find dabei viele Mißbräuche eingefchlichen, welche den Zweck des Strand rechtes oft vereitelten. Mittermaier a. a. O. $. 145. 5) Die Sicherheit wird dadurch größer, aber dad Wagniß bei Seeunter⸗ nehmungen auch. S. 359, Beihluf. Ad) Convoy und Admiralfchaft. Zum Schuße gegen feindliche Anfälle dient das Convoy, d.h. eine vom Staate beftimmte Begleitung mehrerer Kauffabrteifchiffe durch Kriegsfchiffe, welche ein Geleitsgeld erhalten, das im Geleitscontracte (Zeyn. oder Seynbriefe) angegeben it, oder 488 die Admiralſchaft, d.h. eine die gegenfeitige und Gefammt- ficherheit beswechende Verbindung mehrerer Kauffahrteiſchiffe, die von einem gewählten Admirale geführt wird und in einem befon- - deren Bertragsinftrumente Admiralitätspolice) beurfunder iſt 1), A) Leuchs Syſtem. II $. 621. Zweiter Abſatz. 2eihb-Gewerbslehre, $. 360, 1) Allgemeine Beſtimmungen. Die Leih-Gewerbslehre iſt die Lehre von der weckmaßig⸗ ſten und vortheilhafteſten Weiſe, Vermögenstheile Anderen zur Benutzung zu überlaſſen. Der Vortheil, welchen der Verleihende (Rentner, Rentier) daraus bezieht, iſt in der Vergütung für die erlaubte Benutzung (Rente) enthalten. Es können blos Grund— ſtücke und Capital verliehen werden. Die Verleihungsarten von Bergwerken, Grundſtücken, Forſten und Gewerksetabliſſements, bei welchen theils Grund und Boden, theils Capital verliehen wird, find bereits oben (9. 122. 209, 264. 313.) erwähnt und verglichen, weil fie dem Betriebe der entfprechenden Gewerbe angehören, Die Rente aus der Verpachtung von Grundftücden heißt Pachtzins. Bei der Verleihung von Eapitalien hat man aber jene von ſtehen—⸗ dem, und jene von umlahfendem apitale zu unterfcheiden ($. 54. 55,). Bon der Verleihung ftehenden Capitald, z. B. von Hänfern, Mafchinen, Büchern, Mufifalien u, f. w. (Bermie- thung) bezieht man den Miethzins; von der Verleihung umlau- fenden Capitals, nämlich von Vermögenstheilen, welche der Ent- Ichner verbraucht oder ausgibt, bezieht man die Zinfen und das Gefchäft heißt Darleihbensgefchäft 1). Unter diefen Testen Leih- gefchäften find die Gelddarleihen die wichtigften, und wer fie zu feinem Gewerbe gemacht hat, der beißt vor allen anderen ein Rentner, Capitaliſt, Banker. 1) Da diefe Darleihen 3. B. in Gelde nicht wieder in specie, d. h. diefelben Stüce, welche geliehen worden- find, Tondern blos in genere zurückgegeben werden können, fo haben die Rechtslehrer diefe Gefchärte den ſämmtlichen vorher genannten gegenüber gefteflt, von welchen man fagen kann, daß nad Ablauf der Pacht⸗ oder Miethzeit der Gegenſtand in specie zurückerſtattet wird. Die Zeit der Ueberlaffung sum Gebrauche ift verfchieden. In der Regel werden die Zinfen in Gelde besaplt. $. 361. 2) Befondere Grundfäbe. a) Befandtbeile des Zinfes, Man wird ohne befondere Nebengründe Feinen Bermögenstheil verleihen, wenn man in dem Zinfe nicht einen Erſatz für Auslagen, 489 Verluſte m. dal. und eine gewiffe Vergütung für das Verzichten auf den Gebrauch deffelben, im Falle daß ihn der Entlehner ver- braucht, oder den entfprechenden Antheil an dem Gemwinnfte, wel- chen der Entlchner aus deſſen productiver Verwendung bezieht, empfängt. Es wird daher der Bachtzins und Miethzins cht- halten müſſen: «) den Zins der Anfchaffungsfoften, 2) eine Ber gütung der ſtets nothiwendigen Koften der Erhaltung; >) einen Erfas für die allmälise aus dem Gebrauche hervorgehende Ber- fchlechterung; 5) eine Verficherung für die etwaigen Unglücksfälle; e) eine Belohnung für die Mühe der Ansleihegefchäfte; und ») eine Wiedererftattung der mit gerichtlichen Streitigkeiten verbundenen Koften u. dal, Die Zinfen von Seldeapitalien haben nicht die» felben Beftandtheile. Der Erfte der erwähnten Beltandtheile, wel—⸗ cher dort auch nicht? als der Zins für ein ausgelegtes Geldeapital ift, kann auch bier nichts anderes fein, ald die Entfchädigung für das Berzichten auf deffen eigene Verwendung; der zweite und dritte Beftandtheil fällt hier ganz hinweg, weil der Gegenſtand nicht in specie zurücerfattet wird 1); die noch folgenden Beſtandtheile bleiben aber auch bier beiteben, nur bat man bier Mittel in der Hand, den Satz der Gicherheitsprämie für Unglücdsfälle zu mildern 2). 4) Allein darum fällt bei einer Geſetzgebung, weldhe den Verkehrsgeſetzen einen freien Lauf läßt, ein Erſatz für die Verichlechterung der Münzen nicht hinweg. Denn der Schuldner ift verpflichret, nicht eben fo viel Münzen, fondern einen fol hen Werth zu erftntten, als er emviangen hat, und muß alfo, wenn fich die Münze indefien verfchlechtert hat, auc eine größere Summe bejahlen. Entgegen gefegter Anficht ift der Code Napoleon. Art. 1895. und Zahariä, Ueber dad GStaatöfchuldenweren der Staaten des heutigen Eurova. (Aus den Sahrbiüchern der Gerichte und Staatskunſt von Polis befonderd apgedruckt. Leipzig 1831.) ©. 14 bis 20. Man f. aber dagegen Meine Berfuhe. ©. 119. 357. 2) Es find died die Hypotheken und Sauftpfänder, weil fie dem Gläubiger ‚die Garantie vechtlich und wirklich in die Hand geben. $. 362, Fortfegung. b) Arten der Anlage von Geldenapitalien. Es fann hier nur von der leihweiſen Anlage der Geldeapitalicn die Rede fein, und es wird überhaupt ald vorausgeſetzt betrachtet, daß man das Kapitaliftengefchäft einem Sewerböbetriebe vorgezogen babe 1). Die ganze Aufmerkſamkeit des Geldeapitaliften iſt eine praftifche, nach den fpeziellen Fällen fich richtende. Die Zwecke deffelben bei der Eapitalanlage find: «) ein größtmögliches Ein- fommen; 8) die böchfte Sicherheit deſſelben und des Capitals; +) der Eingang der Zinfen in feſten Terminen; d) die VBerficherung der Erfüllung verfchiedener ſubjectiver Vortheile?). Diefe Bunfte 490 find auch die Momente der VBergleichung verfchiedener Anlagsmetho⸗ den. Dan kann aber wählen zwifchen den Anlagen auf Brivat- obligationen, Aetien, Gemeindeobligationen und Staatspapiere, unter welchen Lesteren es, wie gefehen, verfchiedene Arten gibt ($. 336.). Es gehören dazu die genaueften Kenntniffe von den Verhältniſſen diefer Berfonen, Gefellfchaften, Gemeinden und Stan- ten, welche ihren Kredit beftimmen 3). 1) Die Gründe diefer Wahl find meiſtens perſönlicher Natur, 3. B. Untaug lichkeit zu einem Gewerbe, Bequemlichkeit, Hoffnung auf außerordentliche Gewinnfte. 2) Diefe find fehr manchfacher Art; gewifermaßen ift auch bierher zu zählen, daß manche bei der Anlaae die Bequemlichkeit des Teichten Austaufches der Obligas tionen, der Auffündbarfeit u. dal., manche aber die Seftigkeit der Anlage, Unauf Findbarkeit vorziehen. Zu Schenfungen zieht man eine Anlagsart der anderen, 3. B— Staatöpapiere und Actien den Privatobligationen vor u. dal. nt. 3) Je ausgedehnter dad Capitaliengefchärt ift, defto mehr gründliche Kenntniffe fest e8 voraus, in den verfchiedenen Abftufungen zwifchen dem politifchen und von vatleben, diefe — S. Meine Verſuche. S. 471 folg. Zweites Hauptſtück. Umſatz⸗Betriebslehre— $. 362. a. Die Umſatz-Betriebslehre ftellt die Grundfäge und Regeln auf, nach welchen das Umſatzgewerbe (das Handels, und Leih- gewerbe) als ein zufammenhängendes Gewerbe geleitet werden fol, um daraus den größten Vortheil zu beziehen 1), 1) In ihrem ganzen Umfange ift diefe Abtheilung der Umſatz⸗Gewerbslehre nicht abgehandelt, obſchon ed eine unverzeihliche Menge von Schriften über kauf⸗ männiſche Briefſtellerei, Buchhalterei, Contorwiſſenſchaft u. dgl. gibt. 1. Bon den allgemeinen Bedürfniffen des Umfasß- Betriebes. $. 363. 41) Naturmittel; 2) Berfehbrsmittel; 3) Arbeiter. Die allgemeinen Erforderniffe zum Betriebe des Umſatzgewerbes, inöbefondere eines Handlungsgefchäftes 1), find zwar von Denen Der anderen Gewerbe verfchieden, laſſen fich aber doch unter den auch dort aufgeftellten Abtheilungen betrachten. Es gehören hierher: 1) Naturmittel. Diefe find a) der Grund und Boden für die Anlage der Gewerbsgebäude, von deſſen Lage und Beichaf- fenheit fehr viel abhängt, weil jene auf den Abſatz, diefe aber auf die Güte der Waaren, 3. B. Gicherung vor Feuchtigkeit, von Einfluß iſt; b) die von der Natur dargebotenen Gewäſſer, die 49 1 man als Transport⸗ und Communicationswege benutzt, aber gerade deßhalb auch zu den Verkehrsmitteln rechnen könnte, wenn man die künſtlichen Bauten der Waſſerſtraßen nicht von den Gewäſſern an ſich unterſchiede. 2) Verkehrsmittel. Der bei weitem größte Theil der all- gemeinen Erforderniffe zum Umſatzbetriebe befteht in Verfchrömit- teln. Man bat hierher zu rechnen: a) den Abſatz, ohne welchen der Handelömann fein Gefchäft gar micht betreiben kann; b) die Sand- und Wafferfiraßen im möglich beiten Zuftande nebſt den tanglichen Mafchinen und Anftalten zur Weiterförderung der Waaren auf denfelben 2); 6c) Zeiten und Orte für befondere Zuſammenkünfte wegen der Abfchliefung von Handelögefchäften, als da find Wochen- und Fahrmärfte, Marktplätze für den großen Welthandel mit Sechäfen, und Börſen 5); A) Perſonen, welche für Andere Handels- und Transportgefchäfte übernehmen, nämlich Mäkler und Commiffionaire, Frachtfabrer und Spediteure 9; e) gute Maaße und Gewichtes F) gute Umlaufs⸗- und Taufch- mittel, nämlich Metallgeld, Barren, Papiergeld, Wechfel u. dgl.; und g) Kredit bei den Handelsfreunden. 3) Tüchtige und zuverläffige Arbeiter. Man fieht leicht ein, daß fie der Handelömann nicht in dem Ginne und in der Aus— Dehnung braucht, wie die biöher genannten Gewerböunternehmer. Es gehört indeffen zu den Dienften des niederen Perſonales, wie z. B. der Packknechte u. dgl., oft viele Förperliche Gefchicklichkeit, während die gewöhnlichen Commis fich gleich durch Waarenfkennt- niß fo wie durch äußeren Anftand und Gefälligfeit empfehlen. 1) Man kann das hier und im Folgenden Gefaate nur mit Unterichied auf den Handelömann und Reutner anwenden. Dem ein gewöhnlicher Gapitalift bedarf der: jenigen Erforderniffe zu feinem Gewerbsbetriehe nicht, welche dem Banker unent behrlich find; dieſer aber ſtimmt bis auf die Waaren umd damit zufammenhängende Dinge in den Betriebsbedürfniſſen mit dem eigentlichen Handelsmanne überein; die Handelsgeſchäfte ſelbſt machen von den erwähnten Bedürfnifen verſchiedene Arten nöthig. Man f. Murhard Theorie. ©. 254 folge. 2) Een, Meere, Kanäle, Stüffe, Ströme” nebft Häfen, Sandungsvlägen, Leuchtthürmen, Löfchungsplägen, Xerften, Krahnen, Lootſen; — Gteinwege, Eifenbahnen; — gewöhnliche und Dampfwagen, gewöhnliche und rt Leinpfade; — Lagerhäufer u. dgl. 3) Die Märkte und die Meſſen find bekannt. -Die Marktplätze für den Welthandel ſind alle großen Geeftädte mit Häfen. Die Börfen find be ſtimmte öffentliche Verſammlungsorte der Handelöperfonen in einer Handelsftadt zur Abſchiießung von Handelsgeſchäften, Mittheilung von Handelönachrichten und Beſtim— mung der gebildeten Waarenvreife oder Eure. EB gibt aber auch Plätze, welche dem Handel wegen ihrer Vorrechte Hinderlich find, wie 3. B. die Stayelpläße. Unter Stapyelvlägen verfieht man Handelödrter, denen die Stapelgerechtig— Feit, d. h. das Recht zuſteht, die Kaufleute und Fahrzeuge, welche durch» oder vorbeifahren, zu zwingen, ihre Waaren ums oder abzuladen, um fie von deren 492 Einwohnern weiter transportiven su laſſen oder fie sum Kaufereinige Zeit. auszu ⸗ fegen. (Mittermaier deutfches Privatrecht. $. 520.) 4) Wegen der Commiſſionaire f $. 351.. Die Mäfler (Genialen, Courtiers) find obrigfeitlich ermächtigte verpflichtete und immatriculivte Mandatare in Handelds gerhäften, welche einen übernommenen Auftrag zum beften Intereffe des Commtit« tenten Gejorgen müfen. Sie führen obrigfeitlich vidimirte und foliirte Gefchäftds bücher zur pünktlichen Aufzeichnung ihrer Gefchäfte. Sie ſtellen am Ende jedes Geſchäftes den Contrahirenden Schlußzettel (Mäkternotisen, Borderaux) iu, welche tiefe unterzeichnen oder auch blos annehmen zum Zeichen des Geſchäfts⸗ abfchlufes. Die Mäkler befommen eine Belohnung ( Courtage , Sensarie) nach Pro» centen oder Promillen des Werthes der Geſchäfte. Es gibt verfchiedene Mäkler, aber fie haben ihre befondere Mäklerordnungen. (Büfch Darftellung. I. 392. Mittermaier deutfches Privatrecht. $. 485.) Die Srahtfahrer find Perfonen, welche die Waaren entweder zu Waſſer oder auf der Are ohme Unterſuchung und Haftung für etwa eingetretene Verchädigungen blos an Drt und Stelle liefern, aber für den Verluſt derfeiben verantwortlich find. Die Spediteure vereinigen gleich» sam in fih die Perfonen des Verſenders und Empfängers, da fie Commiffionaire von beiden find; fie haben daher nicht blos die Obliegenheiten des Frachtfahrerd, fondern auch die Richt, noch vor der Berfendung die angefommenen Waaren zu unterfuchen und die nöthigen Verbefferungen an der Einhüllung (Emballage) und Waare ſelbſt vorzunehmen. Der Srachtrabrer kann im Dienfte der Gpediteure fichen. Der Frachtcontrakt wird entweder auf ein ganzes Fahrzeug oder nur ftüchweife ($. 358. Note 1.) geichloften und das Infirument darüber heißt Fracht brief; ed werden von ihn drei Eremplarien verrertigt (für den Verfender, Grachtfahrer und Empfäns ger), wenn nicht die Gewohnheit einen bloßen Empfanafchein (Rezipißz) für die Waare eingeführt Hat. Der Spediteur verfendet die Waaren mit einem Avid: briefe entweder an den Addrefiaten oder an den nächſten Spediteur, und Einer von diefen bezahlt ihm die Syefenrehnung, d. h. das Verzeichniß feiner Aus⸗ lagen und Gebühren (Speien). Er führt fein eigened Speditionsbuch. Das Ger wicht dev Waaren allein ohne die Emballage heißt Nettoge wicht; fammt der Emballage aber Brutto: oder Sporcogewicht; und der unterſchied beider wird Thara genannt. Die Verechnungsart davon iſt verfchieden. Leuchs Syſtem. I. ©. 241. 291. Mittermaier deutiched Privatrecht. $. 486. 499. $, 364. 2 Fortfehung. 4) Kapitals; 5) Bewerbsfreibeit. 4) Hinlängliches Capital. Das Capital für die Umſatz- gefchäfte hat folgende Beftandtheile; a) die Waarenvorräthe im weiteren Sinne des Wortes; b) die Geldvorräthe in der Kaffe; C) die Hilfsitoffe, nämlich z. 3. die Umhüllung der Baaren, Schreibmaterialien u. dgl.; d) die Handlungsgeräth- fchaften verfchiedener Art; e) dad Arbeitsvich, 3. B. zum Transporte, für reifende Diener m. dgl.; f) die Gewerböge- bäude und Magazine für die Waaren; g) die Reparaturkoſten der Waaren, Geräthe, Gefchirre und Baulichkeiten; h) der Ar- beitslohn in Gerd und Natur; i) die Handlungsprivilegien. 5) Gewerbsfreiheit. Das Gewerbe des Capitaliſten be— wegt fich ganz frei und fein Einkommen ift nur in wenigen Staaten einer Steuer unterworfen; die Befchränfungen, welche das Hypo— thefenmwefen demfelben auferkegt, find nur zu feiner Sicherheit und gegen ungerechte Bedrückungen der Schuldner gemacht, er kann 493 ihnen aber entgehen, wenn er feine apitalien in Netien und Staatöpapieren anlegt. Anders verhält es fich mit dem Handel. Dieſer ift durch Ein- und Ausfuhrverbote und Zölle, welche eine Menge Fäftiger Controlmaßregeln nöthig machen, und felbit auch öfters noch durch Zunftverhältniffe in den verfchiedenen Staaten mehr oder weniger befchränft. Allein diefe Beſchränkungen find auch oft wieder von folcher Natur, daß von dem Handelsbetriche einer beftimmten Art die ausländischen Handelsleute, feibft auch Inländer, unmittelbar oder mittelbar durch das Gefe zurücge- drängt werden und den Begünftigten ein großer Vortheil zum Schaden’ der Käufer und anderen Handelöleute gefchenft wird, Der Bevortheiligte wird daher aus eigenem Intereſſe die Erhaltung folcher Befchränfungen wünfchen, der Benachtheiligte fie aber auf- gehoben willen wollen. IH. Bon der Organifation des Umfagbetriches. * $. 365. Beim Beginne eines Handlumgsgefchäfted macht died der Un— ternehmer durch Briefe (Oblatorien) befannt. Blos bei einem Handlungsgefchäfte find ebenfalls die oben (K. 313.) erwähnten Bemwirthfchaftungsarten, nämlich die Selbftverwaltung, Ber yachtung und Berleihbung anwendbar. Die Berpachtung if jedoch nur möglich, wenn zu einer Handlung ein hinreichended Capital an Gewerbseinrichtungen vorhanden iſt; es kann fich aber hier der Beweis vorfinden, dag Privilegien und eine Kundfchaft als wahre Eapitalien zu betrachten find, indem der Pachtzins, wenn diefe garantirt find, um ein Bedentendes ſteigt. Gerade- bei einem Handlungsgefchäfte gibt unter übrigens gleichen, oft auch ungleichen, Umftänden die Perfünlichkeit des Unternehmers und der Diener den Ausfchlag zum Bor- oder Nachtheile des Gefchäftes. Die Verleihung, blos vom Staate geübt, äußert fich der Natur der Sache nach bei Handlungsgefchäften meiſtens in der. Erthei- lung von Handelöprivilegien, 3. B. an Handelögefellfchaften, Banf- gefellfchaften, und von Serechtigfeiten, 3.8. Apothefergerechtigfeit auf" einem Haufe oder in einer Familie. Die Organifation des Betriebes iſt im diefen verfchiedenen Fällen der Bewirthfchaftung ‚ ausgenommen die oberfte Leitende Perſon, welche namentlich bei Gefellfchaften verfchiedenartig berechtigt und verpflichtet iſt, nicht weſentlich verfchieden; ſondern auch hierbei find die verfchiedenen Stufen der Gefchäftsführer und Diener, nämlich Buchhalter, Commis u. dgl, ziemlich allgemein gleich beftent. Ze größer das 494 Geſchäft ift, deſto genauer ift die Arbeit getheilt, nicht blos was den Kauf und Verkauf, ſondern auch was die Magazinirung, die Geſchäfte der Buchführung und die Geſchäftsreiſen anbelangt. IM. Bon der Leitung des Umſatzbetriebes. $. 366.° Ä 1) Spyeculation. 2) Betriebsarten. 3) Inventarium. Ein Punkt, welcher jedem Handelsmanne und Geldeapitaliften unumgänglich iſt, befonders wenn er fich in größere Geſchäfte ein⸗ laſſen will, iſt: 1) Die Speenulation. Sie erſcheint in diefem Gewerbe als dasienige, was bei den anderen unter der Auffcheift Berfuche vorfam. Es ift dazu aber ein folcher eigenthümlicher Geift nörhig und die Äußeren Berbältniffe, wonach fie vorgenommen werden muß, find fo manchfach und verfchieden, daß fie ald etwas rein Praktiſches erfcheint, wobei aber das Glück nicht fehlen darf. Dan verfieht unter der Handelsfpeenlation' die aus der Vermuthung eines zu machenden Gewinnes erfolgende Anſchaffung von Waaren mit dem Zwecke, ſie um einen höheren, als den Ankaufspreis, wieder fortzubringen. Sie findet in allen Handelsarten, und am geiſten im Geld- und Effectenhandel Statt. Der ſolide Handels— jann zieht ein dauerndes, ſicheres, auch ein geringeres Gewinnft- procent abwerfendes, Gefchäft mit folider Speculation dem Wagniffe vor, welches, wie das Spiel, einmal fehr reich, aber ein ander- mal wieder ſehr arm macht. Die zur Beflimmung der Wahr- fcheintichkeit- in ihren verfchiedenen Graden durch. die Vernunft und Erfahrung aufgefundenen Gründe für und wider eine Inter nehmung heißt man Eoniuneturen, die Zufammenftellung dieſer Conjuncturen aber Calculation. Dieſe erfcheint unter zwei. | Hanptbeziehungen, nämlich als folche beim Einkaufe, und folche beim Verkaufe der Waaren!). Bei beiden und bei der Ausführung: der Speculation ift aber die Berückfichtigung der Concurrenz in der Lezteren felbit von der größten Wichtigkeit und daher kommen die verſchiedenerlei Machinationen der Sperulanten, um ihre Mit- bewerber zu entdecken, ihnen zuvorzukommen und der Gegenparthei entgegen zu arbeiten 2. 5.2) Die Wahl und Leitung der Betriebsart. Der Zwed des Umſatzbetriebes ift, durch ein Zufammenhalten der verichiedenen Theile und Beziehungen des Gewerbes fih die Benutzung aller eintretenden Umſtände und vortheilhafte Verwendung aller, auch der Heinen, Hilfömittel zum größt möglichen Neinertrage zu k * * — 495 erleichtern. Diefer Zweck wird nun auf verfchiedenen Wegen nicht blos nach der Art des Handelsgefchäftes, fondern auch nach der Betriebsart erreichbar fein. Es gibt zwei Hauptbetrieböarten des Handels 3), nämlich a) den Großhandel, wobei man die Waaren zu großen Parthien einfauft und im großen Parthien (en Gros) wieder verkauft. Der Unternehmer heißt Großhändler, b) Den Kleinhbandel, wobei man die Waaren in nicht ſehr großen Par— thien einfauft, aber jedenfalls in kleinen Parthien (en Detail) wieder verfauft 9). 3) Das Inventarium ($, 314, 3), d. h. das Verzeichniß von den Waaren- und Geldvorräthen, von den Forderungen an Handelsfreunde, von fonftigen beweglichen und unbeweglichen Han- delssermögen nach Taration und von den Schulden an Handels- freunde. Daffelbe muß am Ende jedes Jahrs wenigftens verfertigt werden, damit der Handelsmann oder Eapitalifi„ die Verwaltung einer Handels - und Banfgefellichaft u. dal. genau wife, mit wel- chem Vermögen jedes Fahr das Befchäft begonnen werde. Es iſt leicht begreiflich, daß ohne diefes ein geordneter Umfasbetrieb auf die Länge nicht mit Glück fortbeitehben Fann. 4) Die Kaufleute helfen fich wechfelfeitig darin durch Öfentliche Bekanntmachung und Weberfendung a) von Preidverzeichniffen (Preidcouranten, Curs— setteln), denen nicht felten noch Bemerkungen und Vermuthungen über gegens wärtige und zufünftige Verhältniſſe beigefeßt werden; b) von Conti finti, d. I. fingirten oder »erdichteten Rechnungen über die mit einem Gefchäfte verbundenen Nebenkoſten aller Art, welche aber nur fo zu verftehen find, daß ihnen nämlich noch fein wirklich vollführtes Geſchäft zu Grunde liegt, umd nicht jo, als 06 die Anfäge nicht der Wahrheit oder Wahrfcheinlichfeit gemäß wären. 2) Die Spyecufanten haben fich daher die Namen Minirer und Contra minirer gegeben. Man fpeculivt fo auf Erhöhung (& la hausse), und auf Ev niedrigung (& la baisse) des Curſes, ſowie auch öfters auf beide zugleich. Beſon ⸗ ders im Effectenhandel ift dies Häufig der Salt. 3) Obſchon dieſe beide Beziehungen bein Gapitalienderchäfte nicht fo firift berausgehoben find, fo laſſen fie fich nichtsdeftoweniger dennoch aufftellen.. Das Geſchäft eines großen Banfers gibt äußert wenige Haltyunfte zur Vergleichung mit ienem eines kleinen Capitaliften. 4) Murhard Theorie. ©. 153. Die Abſtufungen in jeder Betriebsart ſind ſehr verſchieden IV. Von der Umſatzbetriebs-Wirthſchaft. $. 367. 1) Betriebsausgaben, Die Betriebsausgaben des Geldeapitaliften find höchſt unbe— dentend, fo Tange das Leihgefchäft nicht ind Große getrieben wird und Die Eigenfchaften eines Banfgefchäftes annimmt. Jene in Leihgefchäften mit beweglichen Gütern, z. B. Meubles, Biblio, 496 thefen u. dal. haben die meiften Poſten der Betriebsausgaben im Handelsgefchäfte. Man kann daher im ac AaKaa« Betriebsausgaben aufitellen: a) Für Anfchafung und Interhaltung des dchtunen Eapi- tald an Gewerbsgebäuden, Geräthfchaften, Arbeitsthieren nebft Geschirr, auszuleihenden beweglichen Gegenftänden (das Geld aus. genommen), Hausrath und Gerechtfamen. — und des umlau- fenden Kapitals an Waaren- und Geldvorräthen (wobei die. Verluſte durch Verderbniß und Schlechtes Geld nicht zu vergeflen find). Die leztere Klaffe von Ausgaben ift beim Handeldmanne eigentlich blos der Waarenpreis, Geld - und Effeeteneurs, den er zu bezahlen bat. In diefer Hinficht kommt alfo Alles auf den Einkauf an, der um fo wohlfeiler gefchieht, je näher die Waaren beim Producenten geholt werden, weil der Satz der Zwifchenfoften niedriger ausfällt. Um fich aber, wenn man beim Kaufe nicht felbft zugegen ift, vor fchlechten Waaren zu fichern, hat man auch einen Kauf auf Probe und Beficht und einen ſolchen auf Nach- ftechen eingeführt 1). Wohlfeile und gute Einfänfe macht man oft bei Auctionen (Lieitationen, Berfteigerungen), fie mögen freiwillig oder.von Rechts, und Polizeimegen gefchehen 2). b) Für Befoldung, Löhnung und Unterhaltung ded Ge⸗ fchäftsperfonales in dem Bureau, in den Magazinen und auf Heifen. Im Allgemeinen kennt man bierbei das Syſtem des Stücklohnes nicht, fondern jenes der jährlichen, balb- oder vierteliährlichen Befoldung und Löhnung, entweder mit oder ohne Koft und Wohnung. Es ift übrigens auch hier ratbfam, da, wo es auf die Anzahl der gemachten Gefchäfte anfommt, 4.8. den Reiſecommis, von jedem Gefchäfte ein Beſtimmtes neben der firen, übrigens mit Bezug auf diefe Neeidenzien berechneten, Beloldung zu verwilligen. Dies Fann auf die Geſchäftsbeſorgung einen vor⸗ theilhaften Einfluß haben. 1) Mittermaier deutſches Privatrecht. $. 510. Es hängt mit dieſer Eins richtung übrigens auch die ſogenannte Refractie (Fuſti, Gerbelut) zuſammen, d. h. ein nach Handelsgewohnheiten (Uſancen) und Geſetzen ſich richtender Abzug an der Zahlung, den der Verſender zu leiden hat, wenn die Waare durch die Verſendung verſchlechtert wurde, den aber der Verkäufer tragen muß, wenn fie von Natur nicht gut war. Leuchs Syftem. I. ©. 117. Büſch Darftellung. I. 164. 2) Wenn die Concurrenz der Käufer Elein, die Waarenvorräthe fehr groß und der Verkauf aus irgend einem wichtigen Grunde nothwendig ift. Es finden folche Auctionen von Zeit zu Zeit von Contpagnien Statt, welde in gewiſſen Haupthans delöftädten Niederlagen haben, welde man Kammern nennt. Dabei werden die Waaren gattungsweire in Parthien geordnet und verfteigert, weldhe man Looſe oder Eavelinen (vom honändiichen Korte Kaveling) nennt. (©. $. 368.) 497 8,368, 2) Betriebseinnahmen. "Sie. Betriebseinnahmen beftehen beim Handelsgefchäfte in den Preiſen für die abgefesten Waaren, und beim Leihgefchäfte in. der Nente und den mit ihr zufammenhängenden Vergütungen. Bon . beiden Summen müfen die Ausgaben einer beftimmten Periode abgezogen werden, um den Reinertrag zu finden. Allein beim Handel entfteht die Frage: a) Ob es müslich fei, die eingefanften Waarenvorräthe auf Beſtellung Liegen zu laſſen, oder fie ohne vorherige Beſtellung Cauf Sonfignation) an Handelöfreunde -(Eommiffionaire) zum Verkaufe zu verfendenz fie kann nur nach praktiſchen Verhältniſſen gelöst werden. b) Ob und in welchen Fällen man Auetionen mit Bortheil anfratt des Verkaufes aus der Hand anftellen ann; fie find meiftens in Anwendung bei großen Waarenvorräthen, die fchnell abgefekt werden follen und von einem Einzelnen nicht übernommen werden fünnen, bei Waarenmaffen, deren Erlös fchnell eingehen fol, um in ein anderes Sefchäft ge— worfen zu werden, und zuweilen auch bei Gütern, wozu unter den Handelsleuten wenige, aber zerfirente, Liebhaber vorhanden find J und welche man N zu ordentlichen FEN abfetzen möchte. $. 369. 3) Berhältniß zwifchen beiden, Das Berhältnig zwifchen Ausgaben und Einnahmen iſt am fo glücklicher, je mehr die Lezteren jene überſteigen. Der.entgegen- gefeßte Gang der Wirthſchaftsverhältniſſe führt endlich, denienigen Zuftande des Geſchäftes herbei, in welchem der Unternehmer feine verfallenen Berbindlichkeiten nicht mehr bezahlen: kann. Tritt er als Folge mißlicher Ereigniffe ohne Berfchulden des Unternehmers ein, fo nennt man ihn Falliment (Fall, Fallissement); iſt er aber im eigenen Berfchulden des Unternehmers gegründet, dann wird er Bankerott (Banfbruch, Banqueroute) genannt, Be— ſonders braucht man die Namen Fallit und Bankerotirer von einem ſolchen Unternehmer immer in dieſem Sinne. Das Falli— mient und der Bankbruch wird den Gläubigern ſchriftlich angezeigt, und diefe werden zufammenberufen. Die urkundliche Auseinander- feßung des Bermögensftandes heißt man Status. Iſt die Zah— - Tungsunfähigkeit blos eine unverfchnfdete vorübergehende, fo kann der Schufdner eine obrigfeitliche Zahlungsfrift (Moratorium, Indult) anfprechen, und die fchriftliche Ertheilung derſelben durch die Obrigkeit heißt Anſtands⸗- oder Indultbrief. Kann Baumfarf Encyclopädie, 32 wo: | — er ſich, wenn er hierzu geſetzlich ah befugt ift, auch mit den Gläubigern nicht auf einen Accord (Vergleich) verftändigen, dann wird dag Falliment oder der Bankbruch gerichtlich Öffentlich erklärt, heigt dann Concurs und hat ein nach den Geſetzen ver- fchiedenes Brocegverfahren zur Folge D. 1) Bücch Darftellung. I. 424. U. 523 fols. Bleibtreu Lehrbuch. S. 372 (nad) den Bad. Landrechte). Leuchs Syſtem. II. 753. Schriften über Handel vecht, Geſetzbücher und Prozefordnungen. Bei den Bankern und Notenbanten er ſcheint diefer Zuftand zuerſt ald Einfiellung dev Baarzahlungen. | $, 370,” 4) Kaufmännifhe Buchhaltung. Die kaufmänniſche Buchhaltiing, welche auch bei Leihgefchäf- ten angewendet wird, iſt, wie bereits oben (F. 79—82,) fchon dargethan wurde, entweder eine einfache. oder eine Doppelte 1), Es werden im Allgemeinen auch die dafelbft erwähnten Haupt- und Nebenbücher geführt. Allein jede Handlungsart hat außer dieſen auch noch ihre befonderen eigenthümlichen Bücher, nämlich a) das Wanrenfeontro zur chronologifchen Aufzeichnung und Berrech- nung der empfangenen und abgegebenen Waaren; b) das Wechfel- feontro zur chronologiſchen Notirung aller eingenommenen und ausgeftellten Wechfel; c) das Kaffenfeontro zu demfelben Zwecke für die baaren Einnahmen und Ausgaben; d) das Bank— feontro, zur Aufzeichnung der Ab- und Zufchreibungen, melche auf den Namen des Hauſes in den Büchern der Girobanfen ge- macht werden; e) das Waarencalenlationsbuch, zum Auf- zeichnen der gemachten Waarencaleulationen; ſ) das Wechfel- eopirbuch, zur wörtlichen Abſchrift der Wechfel, weßhalb man zwei, nämlich ein Trattenbuch und ein Nimeffenduch bat und die Neceptation fowie die Proteftation bemerkt; g) das Han— velsunfoftenbuch, zur befonderen Verrechnung der verſchiedenen Auslagen der Handlung, deren Ergebniß man erft monatlich in das Kaffabuch einträgt; h) das Briefeopirbuch; i) das Com— miffionsbuch,"k) das Speditisnsbuch, 1) die Meßbücher, welche Lezteren vier fchon durch das Wort erffärt find; m) das Contororrentbuch, zur Auffchreibung der Conti eorrenti ?). 1) Ueber die Literatur m. $ 79. N. worunter Bleibtrem als vorzüglich zu empfehlen ift. Es gibt aber auch eine eigenthümliche doppelte Buchhaltung, welche man die englifche nennt, da fie Von einem Engländer Jones erfunden wurde, Sie ift vonder italienifchen dadurch unterfhieden, daß die Polen, | Debitoren, Creditoren, Debet und Credit, weit gedrängter und überfichtlicher als | bei diefer aufgezeichnet find. Der Unterſchied wird am beiten aus der hy Y von Schematen erkannt. Bleibtreu sibt folche zur Vergleichung. ‘ 499 2) Unter Conto corrente verfteht man ein auszügliches Werseichniß aller von einem Kandelöfreunde in der Nechnungsperiode empfangenen und an denielben abge lieferten Handelsartifel, nah Gattung und Betrag dev Kofien fpesifisivt umd mit den fchuldigen Zinfen berechnet. Gie werden beim Schluſſe der Bücher und zum Rednungsabgleiche überſchickt. Das Buch über diefe Conti correnti ift das genannte. v. Bon der Bertertigunlanfmännifcer Ertrags- anfchläge, 8. 371. Mit einer genauen Buchhaltung iſt der jährliche PERRNU anfchlag einer Handlung oder eines Leihgefchärtes nothwendig ver- bunden. Da den Unternehmern aus eigenem Intereſſe Alles daran liegen muß, zuyerläffige Buchführung zu befisen, und da die Hand- Iungsbücher bis zu einem gewiffen Grade einen gefetlichen Beweis abgeben, fo ift die Verfertigung Faufmännifcher Ertragsanfchläge im Durchfchnitte mehrerer Fahre fehr erleichtert. Mangeln viefe Mittel, dann ift ein folcher Ertragsanfchlag von auch nur einiger Sicherheit, um fo unausführbarer, je ausgedehnter das Gefchäft if. Denn, wenn man auch dad Capital eines Handelsmannes fennt, fo Fann man daraus nicht auf den Gewinn fchließen, weil . die Berfönlichfeit des Unternehmers, fein Speeulationsgeift u. dal, in Berbindung mit vielen Außeren Verhältniſſen auf denfelben wirft. Bei den Leihgefchäften ift dieſes Verfahren zuverläfiger, mit alleiniger Ausnahme der Geldfeihgefchäfte, bei denen die Aus— ‚mittelung des Capitalbefied an das Unmögliche grenzt, weil das Wechfel-, Aetien- und Staatspapiergefchäft alle Mittel der Vers heimlichung befist, und fonach blos die auf geſetzmäßige Hypo— thefen ausgelichenen Geldeapitalien zu ermitteln find, ! Zweiter Abſchnitt. Dienfigewerbslehre. Einleitung. 8. 372. Die Unternehmer aller bisher erörterten Gewerbe find darauf . bedacht, durch Hervorbringung, oder Umarbeitung, oder Umſatz fich ſelbſt und Anderen äußere fachliche Güter zu verfchaffen, welche man vorher nicht befaß, alfo durch Aufopferung von Zeit, . Kraft und Bermögen überhaupt nicht vorhandene oder im Beſitze anderer DR und Segenden befindliche Vermögenstheile zu 9 Be 500 erwerben: Die Dienfie ($.,41.) ſtimmen mit jenen gewerblichen Thärigfeiten darin überein, daß auch fie den Zweck des Ermerbes fachlicher , Güter verfolgen, fie unterfcheiden fich aber von ihnen mwefentlich dadurch, daß fie unmittelbar Feine fachlichen Güter geben !), fondern blos durch die Perfünlichkeit des Leiftenden dem Empfänger entiveder einen wirfhfchaftlichen oder einen per— fönfichen Vortheil verſchaffen. Man kann daher füglich wirth- fchaftlihe und perfönliche Dienfigewerbe unterfcheiden 2). Blog die Erſteren find Gegenftand dieſes Abfchnittes der Kameral- wiffenfchaft, die Anderen aber nicht 2). Zu denfelben gehören alle wirthfchaftlichen Dienite in den bürgerlichen Gewerben und in der Hanswirthichaft 4), welche entweder in Sewerbsarbeiten, oder in den Berrichsgefchäften, oder in dem häuslichen Gefchäftswefen vorkommen, Einer weiteren Aufzählung bedarf es nicht, denn es liegt nicht im Plane diefer Schrift, fie alle abzuhandeln 5). Allein es läßt fich bei ihnen ebenfalls, wie bei den erwähnten Gewerben, das Gewerbliche von der Betriebswirthſchaft trennen 9), g) Eine fcheindare Ausnahme macht das Gefchäft der Saftwirthe. Artein diefe find ‚nicht bloße Dienftleiftende, fondern zugleich Handeldteute, Sie vereinigen awei Gewerbsarten in ihrem Geſchäfte; aber dieſes iſt weder wichtig noch eigens thümlich nenug, um als eine dritte Gewerb3art nach den Dienftgewerben befonders — werden zu müſſen. 2) Im Allgemeinen und für’ nationalöfonomirche Unterſuchungen muß diefe Unterfcheidung wohl eben fo aleichgiltig fein, als viele. .andere Begriffsſpaltungen, Allein hier, wo ed fihb um dad Syſtem handelt, if fie durchaus nicht sleichgiltig, . weil durch fie entiihieden werden Fan, welche Dienſte in die — ———— gehören. 3) Denn fie Hat blos die rein wirthſchaftlichen Gewerbe, d. 6. diejenigen 4 Gegenſtande, welche durch Einwirkung auf wirthſchaftliche Güter Vermögen zu erwerben ſuchen. Dahin gehören aber niemals die Lehrer, Gumnaftifer, Künſtler, Geiſtlichen, Aerzte, Advocaten m. dal., wohl aber die Bergleute, landwirthſchaft⸗ lichen Arbeiter, Verwalter, Ackervögte, Sörfter, Waldmeitter, Waldarbeiter, Stöger, Jäger, Handwerksgeſellen, Sactoren, Werfmeifter, Buchhalter, Commis, Keliner, Köche, Kücendiener u. dal. - 4) Beirpiele f. in der Mote 3. Es find aber die Haudwirthfchaftsdiener wohl von den Haushaltungsdienern zu unterfcheiden (. 40 u. 63 folg.),: denn zu den Lesteren gehören auch die ‚Amnen, Secretaire, andere Diener für die bloße Bequem⸗ lichkeit, Erzieher u. dgl., die aber alle nicht zum wirthiihaftfichen Perfonale gehören. 5) Die Eintheilungen bei Storch Cours d’Econom. polit., überfegt von Rau 1. 353. und bei Rau Grundriß der Kameralwiſſ. $. 201. 202., vergl. mit 199. u. 200. find in der That als fehr mißlungen zu ‚betrachten, - denn e3 — Ag beides, logiſche Schärfe und Bollftändigfeit. 6) Dies läft fih auch bei den anderen Dienſten, felbft bei den höheren PR * Allein dad Gewerbliche, d. h. die theoretiſchen und praktiſchen Kenntnife und Ge (chicklichkeiten eines Arztes, Lehrers, Advocaten, Nechtsbeamten rc. find fein Gegen fand der. Kameralwiſſenſchaft; dad Betriebsweſen einer ſolchen Berchäftigung reducirt ſich dagegen auf die Hauswirthſchaft. Rau a. a. O. $. 201. hat daher zu viel gefagt in der Behauptung, die Kunſtlehre der Dienfte fei der Wirthſchaftslehre remd. Denn dies gilt nur von dem rein perſönlichen Dieuſtgewerben. se 301 a Erſtes Hauptftüd. *— Sn " Hefe fon die Grundfäse und Regeln ——— ale die verfchiedenen Gewerbsarbeiten und die hauswirthichaftlichen Dienfte geleiftet werden müfen, um ‚vollkommene Produete zu Tiefern und fich die Arbeit fo viel ald möglich zu erleichtern und abzukürzenm Es ift daher ihre Aufgabe, den Zweck einer jeden folchen Arbeit . zu Ichren, den Zuſammenhang derſelben mit den andern Gefchäften zur Erreichung deſſelben Zieles zu zeigen, und die tauglichiten Mittel und Wege anzugeben, wie) man dazu gefangen kann. Da die Mittel dafür der Körper, die Werkzeuge und Mafchinen, die Wege dazu aber die menfchliche Thätigkeit zur Anwendung der- felben find, fo gehört in ihr Bereich die Erflärung der Werkzeuge und Mafchinen, welche gebraucht werden, und des Hände» umd Fußwerkes bei der Arbeit, Man wird alfo fo viele Abtheilungen dieſes Hauptftückes befommen, ald es wirthſchaftliche Dienfte gibt, Diefe aber Taffen ſich unter — Klaſſen vollſtändig darſtellen: ——6 Gewerbodienſte. Sie find: 1) Urgewerbödienfte, nämlich indem. Bergbane, in der Feld, Garten- umd Forſtwirthſchaft / in der Viehzucht und in der Jagd. 2 Kunſtgewerbsdienſte, nämlich. in fümmtlichen Gewerfen. Dan muß aber bei ihnen dieienigen Gewerke, bei welchen Arbeitd- theilung eingeführt ift und folglich jede Arbeit blos ein Theil der Productionsthätigkeit ift, von denjenigen unterfchriden, wo jene nicht der Fall ift und demnach die Arbeit des Dienftleiftenden die Fertigung des ganzen Produetes umfaßt. | 3) Umfasgewerbödienfte, dämlich im Handel und tim Leihgeſchäfte. B. Hauswirthſchaftsdienſte, wozu alle diejenigen zu zählen ſind, welche in den oben genannten Geſchäften der Haus— wirtbichaft vorkommen. Bei einer näheren Betrachtung ? diefer Dienfte zeigt fich aber: 4) daß dasjenige, was. die Wiffenfchaft von den Gewerbsdien⸗ ften lehren kann, in den einzelnen Gewerbslehren fchon vorkommt; 2) daß die bauswirthfchaftlichen Dienite einer wiſſen ſchaftlichen Faſſung nicht wohl fähig ſind; und sor 3) daß das Wefentliche und Eigenthiümliche bei der Dienit- feiftung, nämlich die Gefchieklichfeit und da ont nur in der Ausübung zu erlernen ift. Daher würde man an diefem Orte Zeit = Raum verfchwen- den, wenn man eine befondere Darftellung der —— hier geben würde 1). 1) Die Dienft -Gewerbslehre gehört aber nichts defto weniger in die Kamera wiffenfchaft, wenn fie auch hier blos formell berührt wird. Zweites Hauptſtück. Dienft- Betriehslehre $. 374. Die Dienft-Berriebslehre fteht mit der mertmännifchen.. mit der land⸗ und forftwirthfchaftlichen, bergmännifchen, mit der Um⸗ fasberriebölehre und mit der Hauswirthfchaftölchre im innigſten Zuſammenhange, weil der: Dienftbetrieb vom Gemwerböbetriebe und von dem häuslichen wirthfchaftlichen Bedarfe abhängt. Es hat zwar den Anfchein, als könnte bei den Dienitgewerben Fein Betrieb in dem bisher mehrmald genannten Sinne Staft finden, weil die Nanchfaltigfeit der Mittel, Gefchärte, Ausgaben und Einnahmen fehlt, welche bei den Gewerben vorfommt. Allein gerade, weil man felten einen geordneten Betrieb bei den Arbeiterflaffen findet, deßhalb tft auch der wirtbfchaftliche Uebelſtand unter ihnen ſo häufig, wie man bemerkt, In fehr vielen Fällen bereiten fich die Arbeiter ſelbſt ihr Unglück, weil fie die zu Gebote ſtehenden Mittel zu feiner Abwendung unbenust laſſen und Schritte thun, welche ihnen pofitiven Nachtheil bringen 9). 4) Babbage, Ueber Mafchinen, und Sabrifweren. S. 310 oder 30188 Kapit. Brousham (brittifcher Lord Kanjler), die Reſultate des Mafchinenwerend. Leip⸗ sig 1833. Weberfegung don Nieten, befonders das 17. 18 und 19te on: S. 217. (Eine ausgezeichnete Schrift.) I. Bon den atfgemeinen Benürkniffen des Dient- gewerbsbetriebes. $. 375. Die Güter, welche zum Betriebe der Dienftgewerbe nöthig find, können unter wenige Nummern gebracht werden, denn ihre Manchfaltigkeit ift nicht fo groß, wie bei den Gtoffgewerben. ‚Sie find folgende: 503 1) atiihirter Sie beſtehen blos in den geiftigen und ‚ körperlichen Anlagen der Arbeiter und in der Manchfaltigkeit ihrer Keuntniſſe und Gefchieklichkeiten. Es Tiegt im Intereſſe des Ar- beiters: a) daß er fih von dem ganzen Gewerbe, in welchem er . entweder Meifter werden will oder blos beftimmte Arbeiten zu lei⸗ ſten gedenkt, Kenntniß verſchaffe ); b) daß er ſuche, in einem verwandten anderen Gewerbe ſich fo viel Keuntniß und Gewandt- beit anzueignen, um im Stande zu fein, im Falle der Noth von dem Einen zum Andern überzugchen 2), 2) Verkehrsmittel. Ohne das Vorhandenſein hinreichenden Capitals und deffen Anwendung in, Gewerben, alfo ohne Concur— renz von Gewerbsunternehmern I), iſt cine Befchäftigung der Arbeiter und deren Löhnung nicht möglich. Es Liegt alfo im Ins tereffe der Arbeiter: a) nicht blos der Erhaltung und Vermehrung des Capitals nicht hemmend und zerftörend entgegenzutreten H, b) fondern auch diefelbe durch Arbeitfamfeit zu befördern, und y) durch ihr Benehmen den Reit der Capitalbefiser, ihr Capital | in Bewerben nusbar anzulegen, zu erhöhen >). 3) Capital, Manche Arbeiten oder manche Lohneontrafte - find fo befchaffen, daß der Arbeiter fein Capital an Werkzeugen bis zu einem gewiffen Grade felbit verfchaffen und erhalten muß). Die Auslagen hierfür find wahre Eapitaltheile, während auch die Koften der Unterhaltung der arbeitenden Familie, in foweit fie zur Erhaltung der Arbeitstuft und - Kraft erfordert werden, als Capitalauslagen angefeben werden können, obfchon fie anderfeitd auch ald Verbrauchsgüter erfcheinen. | 4) Sreiheit des Betriebes, Auch einzelne Dienftgewerbe find in manchen Städten zünftig”), und fehon die Zunftverfaflung der Gewerke fteht dem freien Betriebe der Arbeiter entgegen ($. 312. 5,), Mlein außerdem gibt es in manchen Ländern, z. DB. in Großbrittannien, befchränfende Geſetze über das Auswandern und den Aufenthalt der Arbeiter im Auslande, welche den Arbeitern fehr zum Nachtheile gerathen 5), und in den Sabrifen felbft Ge- wohnheiten unter den Arbeitern, welche der freien Anfiedelung der Neulinge Hinderniffe in den Weg legen”. 1) Der «geschickte Arbeiter ift Überall vorgezogen und wird von den Anternch mern fo lange gehalten, als möglich. Wenn’ dagegen eine Arbeit in einer Sabrit überfest, nicht einträglich genug für den Arbeiter ift, oder wenn eine höhere Stelle in einem Gewerbe oder in der Hauswirthichaft frei it, fo kann fich derfelbe weiter ſchwingen und feine Vermögensverhältniſſe verbefern. In diefer Beziehung hat man viele, fogar fträflihe Nachläffigfeit unter der arbeitenden Klaffe zu bedauern. 2) Die Erfahrung Ichrt, daß aus manderlei Gründen oft Arbeiter entlafren werden oder der Arbeitslohn zur Erhaltung der Familie nicht mehr hinveicht, Der ' 504 Uebergang von. einem Gewerbe oder Dienfte in den anderen vermag. einem folen böfen Zuftande abzuhelfen. 3) Man hat viele traurige eBeifbiete, daß Fabriksherrn wegen der ungeftümen unbiltigen Sorderungen und wegen widerlichen Betragens dev Arbeiter ihre Erablifs ſements in ferne Gegenden , Länder, ja in andere Erdtheile verlegt haben, weil innen der Fortbetrieb derſelben am alte Orte nicht ohne Verluſt möglid war. Die Solgen der ſo verringerten Eoncurrenz find für die Arbeiter febr bitter, Wie, oft &pmnit nicht aud der Salı vorz daß Samilien wegen der Inſolen; und ——— barkeit der Gefindeverfonen einer Stadt ihren Wohnſitz verändern. A) Schon ehr oft hat das Betragen der Arbeiter veranlaßt, daf Gewerbe, unternehmer ihr Cavital aus dem Betriebe gesoaen und anders angewendet haben, worauf Brodlofigkeit der Arbeiter erfplgte. Eben ſo oft aber hat 83 die Unter nehmer veranlaßt, ihre Aufmerkſamkeit auf ein befferes und wohlfeilereg, Arbeiter entbehrlich macendes, Gewerböverfahren zu wenden; es glückte ihnen und die Arbeiter wurden größtentheils entiaffen. 5) Zu den ‚vielen anderen. Gründen gegen die Capitalantage in Gewerben kommt neuerdings auch noch die Gefahr der Unſicherheit derſelben wegen der Zer⸗ ſtörungsſucht der Arbeiter. 6) Dies it oft der Sul. Ein beronderer Sail diefer Art Aindet fih im Schwarzswalde, wo die reicheren Gewerfäunternehmer gleichſam als Patrone die Arbeiterfamilien in den umliegenden Dörfern, Weilern und Höfen beichiftigen indem ſie ihnen das vohe Material Tiefen. 7) Eine Ausnahme Hiervon bilden Vereittigungen ur gegenfeitigen unterſtützung in Fällen der Noth, wie z. B. die Vereinigung der Herrendiener in Heidelberg zu dem. Zwecke, daß, wenn Einer derſelben erfranft, de Andern für ihn ohne Schmälerung feines Einfommend die Dienfte verrichten, oder jene der Garträger, um aus einer aemeinfchaftlichen Kaffe einem Erfranften aus ihrer Mitte eine hu unterftügung zu geben. - 8) Babbage a. a. O. ©. 388. oder 34tes Kap. EN 9) 3. Bi daß jeder neu ankommende Arbeiter den übrigen eine Settfumme bezahlen muß, welche hernach vertrunfen wird, u. dgl. m. 1. Bon der Dienftberriebswirthfchaft. Ä $, 376, - Die Betriebsausgaben und Einnahmen find fehr einfach. Jene beſtehen, wenn der Arbeiter fein eigenes Capital nicht zu halten bat, blos in den Unterhaltungsfoften der Perfonen, die aber auch für dieienigen Tage zu rechnen find, an welchen der Arbeiter aus polizeilichen, Gewohnheitd -, Kranfheits - und fändigen Verkehrs— gründen nicht befchäftigt IE). Die Einnahmen beftehen in Geld- und Naturallohn C$. 68.). Haben fich die Dienftleiftenden einer- feits forgfältig vor Meberliftung mit fchlechten Löhnungsſyſtemen ($. 315, e.) zu hüten, fo dürfen fie aber anderfeits mit ihren _ Forderungen auch nicht unbillig fein, weil dies in der Regel mehr ihnen ald den Gewerböunternehmern zum Nachtheile gereicht 2. Wenn fich aber die Arbeiter gerade hierin auch nicht fchaden, fo bereiten fie fich doch. oft ein böſes Schicdfal durch zügellofe Lei- denfchaften, welche zur Verfchwending führend, Die Einnahmen werden von. ihnen unflug gerade fo verzehrt, wie fie ommen, ohne 505 Bedachtfamfeit und Vorſorge für die Zeiten der Arbeitsloſigkeit und Arbeitsunfähigfeit, während die Arbeiter, unterjlüst von den verfchiedenen Sparkaſſen, bei mäßigem genügfamem Leben Mittel in der Hand haben, durch Zufammenfparen Feiner Refte fich aus dem Arbeiterftande in jenen der Fleineren Capitaliften, wenn auch nur zur Unterftüsung in Zeiten der Noth, zu verfegen ). 1) 3.3. Sonn» und Seiertage, Krankheitsfälle, und der Umftand, das mande Gewerbe nur zu gewiffen Jahreszeiten getrieben werden können. 2) Außer den im vorigen $. angeführten schädlichen Solgen find hier noch die au erwähnen, daß die Dienftheren feſte Contrakte auf lange, Zeit abfchließen, und daß fie den Arbeitern den Stand der Beftellungen verheimlihen, wodurch den Arı beitern mancher Bortheil entgchen Fann. 3) Es gehört hierher unter andern auch die üble Gewohnheit des blauen Montags. 4) Ueberhaupt ſollten nach dem Bisherigen Geſchicklichkeit, Fleiß, anftändiges Betragen und Sparſamkeit die Erſtrebungspunkte der Arbeiter fein, denn fie find aucd die Grundpreiler ihres Glürfes. \ II. Bon der Buchführung und Berfertigung dienft- ‚männifcher Anfchläge. 8. 377. Ein fehr paſſendes Mittel, um fich auf feine Pflichten in Betreff der Betriebswirthſchaft periodifch aufmerffam zu machen, bat der Arbeiter 1) in der periodifchen Berechnung des Neinertrages feines Gewerbes. Diefe ift aber ohne Aufzeichnung der Ausgaben und der Einnahmen nach einem ganz einfachen Syſteme nicht thunlich. "Man kann fie jedoch beim Tag -, Wochen - oder viertel- jährigen Lohne füglich auf die Ausgaben befchränfen, deren perio- difchen Betrag man blos mit der periodifchen Löhnung zu ver- gleichen hat, um den Neinertrag zu finden. Bei dem GStüdlohne und bei anderen zufälligen Einzeleinnahmen muß fie fich aber auch auf diefe erfirecken. Zur Verfertigung von Boranfchlägen ohne solche pofitive Daten gehört dagegen eine Berechnung des häus— lichen Bedarfes im Einzelnen, "welche aber fehr große Schwierig- feiten darbietet, und eine-Vergleichung deffelben mit dem Gefammt- betrage des üblichen Lohnes 9. | 1) Bon Biennteiftenden höherer Art, 5 B. von Mäklern, Commiſſionairen u. dgl. erwartet man kaufmänniſche Buchführung. 2) Indeſſen gibt es hier nicht blos Ertrass +, fondern auch Capitalanſchläge, wenn nämlich ein Dienftgefchärt an einen’ Anderen abgerreter wird, wie dies früher häufig der Salt war. Es wird in ſolchen Fällen das durchichnittliche reine Ein kommen capitalifivt, 3. B. bei Mäklergeſchäften, Wirthfchaftsgerechtigfeiten u. dgl. F Zweiter Theil. — Gemeindemirtäfhaftsichen Einleitung. 4 $. 378. Die Bemeinden, von deren Wirthfchaft. ($. 13.) hier die Rede iſt, werden jest allmälig, nachdem ihr Wefen und ihre Be- deutfamfeit für das Bolfs - und Staatswohl lange Zeit mißfannt gewefen, von ihrer richtigen umd wichtigen Seite betrachtet. Im Mittelalter waren blos Städte die eigentlichen Gemeinden (Com- munitates), und das Element, aus welchem fie fich ſelbſt, ihre Berfaffung und Verwaltung bildeten, waren die Kaufmannd- und die Handwerfögefellfchaften oder, Gilden 1), eine Thatfache, aus welcher fich erklären Taßt, warum das ftädtifche Gewerbsweſen im Gegenfase des Tändlichen der Inbegriff der Handelsgefchäfte und Kunftgewerbe war. Sind diefe Gemeinden auf diefe Weiſe daher als "freie Bereinigungen zur Erzielung verfchiedener gemeinfamer Zwecke zu betrachten, fo dürfen die gemeinfchaftlichen Niederlaf- fungen ähnlicher Art auf dem Lande, um eine Burg Bürger, Bürgerfchaften) u. dgl. ebenfalls nur als folche betrachtet werden. Steigt man aber in jene tiefe Zeit. hinab, wo folche Unterfchei- dungen noch nicht vorhanden find, fo findet man fchon Genbſſen— ſchaften, auf Stammgleichheit, Verwandtſchaft und anderen Baſen beruhende gemeinſchaftliche Niederlaſſungen auf einem be— grenzten Gebiete (einer Mark), welche ſich nach eigenen beſtimmten Rechten im Innern und gegen Außen Schutz und Sicherheit ge— währten ($. 7. 8.). Aus dieſen verſchiedenen kleineren ſtaatsähn⸗ lichen Verbindungen ging unſtreitig der größere Staatsverband hervor, Die ſtädtiſchen Gewerbe und mit ihnen die ſtädtiſche Ver— faffung und Verwaltung entfalteten fich .theils unter dem Schutze der Freiheit und Selbftftändigfeit, theils unter den Wohlthaten manchfacher Gerechtfame und Privilegien zu einer Blüthe und zu einem Reichthume, woraus ihre politiſche Bedeutſamkeit hervor- ging, die ſie bei Staatsfragen mit den Hauptſtänden in den erſten Hang ſtellte ($. 14. 20. 23.). So ſehr fie anfänglich und längere Zeit hindurch der Stolz der Staaten und Fürften waren, ebenſo erregten fie fpäter, als in der Wirthfchaft der Fürften und Ndeligen der frühere Glanz und Neichthbum der Armuth Plas gemacht hatte, die Eiferfucht derfelben. Diefe und das fräftigere nachdrückiche * opponirende Auftreten des Bauernſtandes verurſachte allmälig nicht blos, daß den Städten ihre Privilegien und Freiheiten genommen wurden, und der Wohlſtand derſelben ſank, ſondern auch, daß mit Verwiſchung des früheren gewerblichen Unterſchiedes neben den Städte- auch Landgemeinden hervortraten. Beiden aber ge— rierben diefe und die nachfolgenden Veränderungen infoferne zum Nachtheile, ald die Staatsgewalt, die. Gemeinden zu Gtaatd- anftalten machend, fie auch ihrer Selbſtſtändigkeit beraubte, mit Druck und Ungerechtigkeit zu ihren willführlichen Zwecken benuste, und deren Verfaſſung und Berwaltung inter die Staatsvor— mundfchaft flellte, unter welchem Titel Eingriffe in Diefelben gefchaben, die vor dem Nechts-, Gittlichfeitd- und Klugheitd- geſetze ald gleich verwerflich erfcheinen I. Man glaubte. fich aber, die perfönliche Schlechtigkeit einzelner Staats - und Gemeinde- beamten abgerechnet, zur Anlegung jened Zügeld der Vormund— fchaft um fo mehr berechtigt, ald der Zwed der Gemeinden als ein. den Staatszwecke entgegenwirfender erfchien 3), : In diefem Stande der Unterdrückung wanderten die Gemeinden aus dem vorigen in diefes gegenwärtige Jahrhundert, und das Maaß der Zerrüttung des Gemeindewefend wurde noch vollends gefüllt durch die verhee- venden Kriege, welche die franzdfifche Revolution geboren hat. Der Aufklärung des jetzigen Zeitabfcehnittes konnte diefe Verirrung von Wahrheit, Necht nnd Klugheit nicht entgehen. Man fah die Identität des Staats- und Gemeindezweckes ein und erfannte den Wohlſtand der Gemeinden. als einen Gramdpfeiler des Staats— wohles an. Die Wiedereinfegung derfelben in ihre GSelbititändig« feit als eine moralifche Perſon mit beſtimmtem Eigenthume und Nechte, und die Wiedererflattung der alten Befugniffe, infoweit ‚fie ſich mit dem Geifte der Zeit vertragen, erfchien ald das befte ' Heilmittel gegen die vielen Gemeindeibel. Das Königreich Preußen fchritt damit voran 4) und es folgten nach einander mehrere andere Staaten 5. So weit gekommen, muß die Gemeindeverwaltung nicht blos von allen altherfömmlichen Mängeln befreit, fondern es müſſen Grundfäge nad Negeln von wiſſenſchaftlicher und praftifcher Begründung aufgeftellt werden, woran ſich die ſelbſtſtändigen Ge- meindebeamten in der Verwaltung des Gemeindevermögend und Einfommens halten können ©). 4) ©. darüber die oben $. 14. Note 4. angeführte Schrift von Wilde und die beiden andern von Hülfmrann und Raynouard. 2) Aus dieſem Bedrückungsgange entwickelte ſich dann die grundfäliche Anficht, daß die Gemeinde eine Anftalt ded Staats, und erſt von diefem durch Abtheilungen gebildet und blos mit übertragener Gewalt verfehen fei. Im Gegentheile, ber Staat ift ein Verband Einzelner durch Gemeinden und Einzelner für, ſich, die nicht 808 in eine ‚beftimmte Gemeinde als vollberechtigte Bürger gehören, Sie haben ſich aus Rückſicht auf die befere Erreichung ihrer Zwecke unterworfen, find ‚Staatöalieder , wie die Einzelnen, und der Staat hat gegen fie, wie umgekehrt fie gegen den » Staat, die Verpflichtungen und Berechtigungen, welche swifchen jenem und den Einzelnen beſtehen. Derſelbe Hat ihnen aber auch zugleich Mehreres von feiner eigenen Gewalt übertragen. "In diefer Beziehung ſtehen fie "ganz unter feinem . Befehle, in der andern. aber hat er ſich in ihren Wivthfchaftsangelegenheiten nur zu mijchen, am zu verhüten, daß fie nicht dem Gemeinde, und Staatszwecke zuwider geleitet werden, — um die Hinderniffe ihrer Entwicelung Hinweszuräumen, und dort unterftügend einsufchreiten, wo. die Kräfte der Gemeinden zur Se eines Zweckes nicht groß genug find. 3) In früheren Zeiten war died faktiſch im Einzelnen häufig der air Allein eine folhe Reaction Liegt nicht im Wefen der Gemeinden. 4) Städteordnung vom 4Iten November 1808. Revidirte Stadteorduung 1Tten März 1831. ©. Preuß. Geſetzſammlung. Jahrg 1831. Niro. 3. ©. 10 Pr vrgl. mit Geſetzſammlung Jahrg. 1832. Nro 16. ©. 181 fola. 5) Bairifche Verordnung über die Verfafung und Verwaltung der Gemein⸗ den vom 19. Mat 1818. = Bair: Gefegbiatt. Sahrg: 1818. Stück V. S. 50. emeindeumlagegefeg vom 22. Juli 1819. = Geiegblatt Jahrg. 1819. Stück VII: 84 Wirtemberg: Verwaltunggedift - fie Gemeinden vom 1. März -1822. = MWiürtemberg. Stantd + und Regierungsblatt. Sahre. 1822. Nro. 17. S. 181: Badifhes Geſetz über die Verf. und Verw. der Gemeinden vom 31. December 1831, Gefeg über die Rechte der Gemeindebürger ze, von demfelben Datum, und Geſetz über die Formen der Wahl zu verfchiedenen Gemeindeäntern vom 4. Juni 1832. S Regierungsblatt v. 3.1832. oder Handbuch fir Badens Rürarr SR ruhe 1832). ©. 11%. 189. 243. 6) Die Literatur hierzu! v. Arretin, Staatsrecht der eonfitutioneßlen Monarchie. Ile Bd. 2te Abthlg. (von v. Rotteck). ©. 22 folge. Verhandlungen der IIn Kammer der Bairiſchen Ständeverfammlung von 1819. Boͤ I. ©. 451. 467. III. 181.188. 232. .274.. 376 — 443. 447. 454. Verhandlungen deu Ilten < Kammer der Badifhen Gtändeverfammiung von 1831. Heft 10. Li, 196 135 16; Beilageheft 3. 4 5 (daB rare esse EU: Erfer Abſchnitt. Gemeinde: Erwerbswiechfnft, $. 378. a. R Die Mittel, welche den Gemeinden zum —— J Ein- kommens zuſtehen, find von jenen der Privatleute infoferne Der- fchieden, als jene nicht blos aus eigenem Grundbefike und Capitale, fondern auch aus verfchiedenen eigenthümlichen nutzbaren Gerecht⸗ ſamen und aus der Befugniß, von den Gemeindegliedern verfchte- denen Grades Steuern (Umlagen) zu erheben, Einnahmen. beziehen. Man ift darum in der Regel auch abgeneigt, in der Gemeinde— mirtbfchaft: von einem Erwerbe zu fprechen, — jedoch mit Un- recht, denn die Merkinale des Erwerbs finden fih auch bei ihr vor ($. 45,), und fogar eigener Gemwerböbetrieb, wie 3. en Land- h 509 und Forſtwirthſchaft, gehört in ihr Bereich. Der Lehre von der + Gemeinde-Erwerböwirthbichaft (Gemeindewirthfchaft im en- geren Sinne), welche blos die Theorie von der beften Benutzung der Einfommensquellen der Gemeinde an fich CS. 48.) Ichrt, muß dagegen die Gemeinde Hauswirthſchaftslehre (Gemeinde— Verwaltungslehre) gegenüber geſtellt werden, welche mit beſonderer Beziehung auf den Gemeindehaushalt gerade dieſelben Gegenſtände hat, wie die allgemeine Hauswirthſchaftslehre (63.). Erſte Abtheilung. Von dem Erwerbe aus dem Gemeinde— vermögen. I. Bewirthſchaftung der Gemeindeliegenſchaften $. 379. 1) Bemeindefelder und - Gärten. + Die Semeindebürger zufammengenommen bilden als Gemeinde eine moralische Berfon, welche auch Vermögen im oben angegebenen Sinne (8. 39.) befisen kann oder wirklich befist. Daffelbe kann im unbeweglichen Bermögenstheilen oder Gemeindeliegenfchaften, in mancherfei Gerechtſamen oder Berechtigungen aus privatrecht- lichen und polizeilichen Gründen, und in Aetiveapitalien beftehen. Die Gemeindeliegenfchaften find im der Regel Felder und Gärten, Waldungen, bergmännifche Befisungen und einzelne Gebäude. Die Gemeindefelder und Gärten find nach altem Her- fommen entweder won der Gemeinde als moralifcher Perſon oder von den einzelnen Bürgern nach Vertheilung und insgefammt ge- meinfchaftlich zu nüsendes. Gemeindeeigenthbum. Jenes wird zu. weilen Gemeinder, und dieſes zum Gegenfase Almendgut genannt 1). Da die Bürger auf die Nubung dieſes Lestern ein herkömmliches echt haben, fo ift fie ihnen auch nicht zu entziehen, ſo lange die Mehrzahl derfelben nicht dazu beiſtimmt, und es ift alſo der Bewirthſchaftung durch die Gemeinde als moralifche Perſon nicht unterworfen 9, Das Erftere aber wird von der Ge— meinde als Gefammtheit bewirthfchafter und fie hat die Wahl zwi. ſchen den oben CS. 209.) erwähnten Bewirthfchaftungsmerhoden 3). 1) Namentlich gehören hierher Weidepläge, Wiefen, die Benutzung des Graſes in Brüchern u, dgl. zu Sutter und Streu. 2) Sbſchon diefe Vertheilung oder gemeinfame Benutzung altherkömmlich iff, io hat fie doch nicht immer Vortheile, Es läßt fich zwar nicht läugenen, dag den f 510 armen Bürgersfamilien fowohl durch Zutheilung eines Stückes Ader, Wiefen oder «Beiden, fo wie durch den Antheil an einer gemeinfamen Nutzung eine fehr große Wohlthat gefchehen Fann. Allein bei einer Vertheilung, gewöhnlich durch's Loos auf einige Jahre, verfchlehtern fi die Grundſtücke fo außerordentlich, daß die Schtechtigfeir der Almendfücke fprihwörtlich wird; denn es ift Fein Intereſſe dar fie in gutem Zuftande zu erhalten, noch viel weniger, fie zu verbeffern , weil die Nutzungszeit zu Furz und die Wahrfcheinlichkeit eines ſchlechten Treffers bei dev nächſten Verlooſung ſehr arof if. Die Weidegemeinheiten find aber. der Entwicker lung der Landwirthfchaft to ſchädlich, daß ihre Vertheilung aus nationalöfonomifchen Gründen immer wiünfchenswerther wird, während der Werfchlechterung der andern theilbaren Almendftiicke nur durch Verlängerung der Nutzungszeit, aber alsdann durch gefchärfte Aufficht auf ihre Benusung und Erhaltung vorzubeugen fein möchte. 3) Wenn man auch gewöhnlich von den Gemeinheiten fast, fie feien fchlechte Berwalterinnen oder Bewirthfchafterinnen und deßhalb durchaus der Verpactung von Grundftücken der Geneinde das Wort reden zu müſſen glaubt, um den Nadıs - theilen der Selbfikewirthfehaftung zu entgehen, ſo findet died dennoch nicht im gleihem Grade, wie beim Gtaate, aud in den Gemeinden Statt. Denn die Auf fiht auf die Wirthichaftäführung iſt bei diefen ſehr erleichtert, die Gemeindevers waltungsbehörden haben in der Kegel (wenigſtens auf dem Lande und Eleineren Städten) fpezielle praftifche Kenntniffe in der Landwirthfhart, und bewegen fih in eigenen Gefchäften auch viel in. der Gemarkung herum. Aus dieſen Rückſichten iſt weniaftend die Selbſtbewirthſchaftung nicht fo unbedingt, wie in der Regel gefchieht, zu verwerfen. Dies gilt zuverläfig von botanischen Gärten, Baumſchulen u. dal. und von Gütern, welche in einer zweefmäßigen Arrondirung zuſammen liegen, aber nicht fo von zerftreut liegenden Gründen. Bei diefen ift die Verpachtung vor zuziehen. Ob man aber ein sufanımenhängendes Landgnt ſtückweiſe (zerſchlagen) oder im Ganzen verpachten foll, wenn überhaupt die Verpachtung vorgezogen wird— das hängt von dem Grade der Zerftückelung der Güter in der Gegend, von der ). Da nun aber diefe Vortheile nicht blos der Berfon, Tondern auch dem Bermögen zu⸗ fommen, fo entſteht noch folgende Frage, 3) Mit welchem Vermögen ift das Gemeindeglicd ftenerpflichtig zu Gemeindebedürfniffen? — Aus den bis— herigen Gründen nur mit demjenigen, welches daffelbe im Gemeinde- verbande und in der Gemeindegemarfung befist und geniept, denn für Eigenthum, Befis und Genuß, diefer mag aus- oder inmärki- fches Bermögen oder Einkommen betreffen, gewährt die Gemeinde. | verbindung Schub 9). 1) Sehr viel Material zu demfelben bieten die Verhandlungen der Uten Sad. Rammer dv, 3 1831. Heft 10. ©. 154. Set 15. ©. 97.143. —— 9— S. 156. 515 2 "Weltageheft 5. ©. 37., weil d. Rotteck einen Zankapfel in die Verſammlung warf, welcher viele Einfhüchterung und Becomplimentivung, aber auch glücklicher: weise fehr belehrende Discufionen erregte, 2) Die Gemeinden erleichtern fih die Umlage und Erhebung der Steuern) wenn fie die Quoten derfelben blos zu den Staatsſteuern fchlagen: Dadurch entftand die Regel, die Gemeindeumlagen 10 zu erheben; allein mit Ungerechtigkeit, weit das Gebiet des Beſteuerungsrechtes des Staats ein viel weiteres als jenes der Ger meinden iſt. S. unten Note 6: und v. Malchus Finanzw. I. 6. 75, 3) Diefen, nicht befireifbaren / Satz ſtellt auch v. Rotteck in den angeführten Nerhandlungen und im angeführten Theile des conftitut, Staatsrechts 6. 9. u. 10. auf und fucht ihr durchzuführen, Geine Conſequenz ı fcheint aber hierbei in der That nicht ſo fhaunenswerth zu fein, als die Badiſche Kammer damals erklärte. Denn die Vortheile des Gemeindeglieded aus den Gemeindeverbande find entweder verfönlicher Natur oder falten auf das Vermögen deirelben. Auf die Erſteren hat jeder Gemeindebürger gleiches Recht; aber die Vermögensvortheile find nad Art und Größe des Vermögens verſchieden. Da aber eine Befteuerung nad) blos vers fönlicher Beziehung demnach numeriſch aleih und der Druck der Steuer jedenfall? , fie mag beftehen, in was man will, höchſt ungleich und unverhältnigmäßig würde, und da die Steuer, fie werde umgelegt, auf welches Object und auf welche Art man wolle, nach der Wirfung bemeffen werden muß, die fie auf die Steuerpflich⸗ tigen hervorbringt; fo Fanıt feinem Zweifel unterliegen, daß das Vermögen ver abgeleitete Maaßſtab der Beſteuerung fein mußs der ſich aus obigem Rechtsgrundſatze ergibt. Wie man nun das Vermögen am beften befteure — ob geradezu, durchs Einkommen und durch den Genuß, durch deſſen Befteutung man aber auch zugleich eine verfonlihe Abgabe auflegt — das ift eine andere Stage Aber jedenfalls möchte fich hieraus als gewiß ergeben, daß die Behauptungen von v Rotteck, das Vermögen fei der ungerechte Steuermeafftab und man verwechfele, indem man es als folhen annehme, die Perfonen mit den Sachen, nichtd weniger als. confequent und dazu völlig unrichtig find. Man f. mehr hierüber noch in der Finanzwiſſen⸗ ſchaft unten. N 4) Diefe drei Klaſſen von Gemeindegliedern baden verfchiedene Nechte von der Gefeßgebung erhalten. Die beiden’ erften bilden die Bewohher der Gemeinde, die Ausmärfer aber beſitzen in derfelben unbewegliched Vermögen, ohne ſelbſt da zu wohnen und die vollen Rechte .eined Gemeindebürger zu haben. Die Infaffen haben blos das Aufenthaltsrecht und diejenigen Anſprüche, welche fih aus diefem ergeben und von den Gefege näher beftimmt find. Die Gemeindebürger. bilden ‚aber im eigentlichen engeren Sinne die Gemeinde, 5) Es gibt daher in der Gemeinde auch gemeindebürgerliche, einwohnerliche , Ausmärker- und ftaatsbürgerliche Vortheile; ebenfo gibt es Ausgaben, welche für das Intereſſe diefer Klaffen gemacht werden; und folglich muß das Mitglied einer jeden derfeiben zu den betreffenden Ausgaben beitragen. Man kann num. freilich, wie in den Bad. Sammerverhandlungen geichieht, auch Ausgaben untericheiden, die blos einzelne gefellfchaftlich verbundene Gemeindeglieder wegen eines beſondern Zweckes zu tragen Haben (Sozialausgaben), z. B. Ausgaben für ſämmtliche Bichs befiser, Handwerkerklaſſen un. dsl, Allein "diefe find einentlich. Feine. Gemeindeaus⸗ gaben mehr und ed gehören alio die Beiträge der Einzelnen dazu auch nicht in den Begriff der Germeindefteuern. Cine nähere Beſtimmung der Bertandtheile der Ausgaben im Wergleihe zu deren Deckung wird int $. 390. u. 391. vorfoninten. 6) Diefent Grundfage wurde in der Praxis bisher am allermeiſten entgegen⸗ gehandelt, weil man, die GStaatöfteuergrundfäge für die Gemeindeumlagen anneh— mend, die Genteindebürger und Inſaſſen nach ihren vom Staate befieuerten Ver—⸗ mögen, Einfommen und Genuffe mit Gemeindeabgaben belegte, Allein v. Rotteck nimmt die Praxis deßhalb in Schus und erklärt die Befteierung nach diefem Prinzipe fur ungerecht, weil es den Reichen, dev noch außerdem ‚ein großes Vermögen beſitzen y fünne, unmäßig begünftiige, und eine Menge von Armen unmäßig drücke. Es in dies jedoch eine ſchreiende Inconſequenz in der Durchführung feines. und unſeres 33 * 516 -oberften Brumdfages (Note 3.), die blos die Beraubung der. Reichen sur Folge haben muß. Denn in Bezug auf das Bermögen, welches der Neiche nicht in der Gemeinde befist, bezieht er auch feine Vortheile vom Gemeindeverbande; der fonft noch fo reiche Staatöbürger, der in der Gemeinde wenig oder gar nichts befist, ift in Beziehung auf diefe als Befiker arm; und durch die Beftenerung nad v. Roots teck s höchſt inconfequenter Meinung würde der Reiche, der im verschiedenen Ge— meinden Belisungen hat, für alle diere dopvelt, dreifach m. f. w., überhaupt fo vielfach befteuert werden, ald in wie vielen Gemeinden ev ſolche hat, weil ihn jede Gemeinde nach feinem Vermögen überhaupt beiteuern würde. Es Tiegt ferner in v. Mottec’d Anfichten eine Abweichung. von feinem PBrinzipe, welches fast: Daß die Gemeinde dadurch vom Staate auch hauptfächlich verschieden fei, daß der Lestere auf das ganze Staatsgebiet, Folglich auch auf die Gemeindemarfung ein Souveraine tätsrecht Habe, während die Gemeinde blos innerhalb der Banngrenzen ihre Ges meindegewalt als Nealrecht ausüben dürfe. Denn es flieht hieraus unmittelbar, daß fie ihr Steuerrecht nicht über die Banngrenze ausdehnen darf. Wer in der Gemeinde ein Einfonmen von auswärtigem Vermögen genießt, kann mit Recht blos durch eine Genufßs+ oder Confirmtionsfteuer beigesogen werden. Allein der H. v. Rotteck erflärt diefe und die Gemeindefrohnden für Abweichungen von unferem Gteuerprinzipe (Note 3.) und für Ausflüffe des feinigen. Derfelbe int jedoch im Irrthume und in Inconſequenz. Denn Srobnden find nicht blos verwerflih, wenn das Wort „Herr oder „Staat“ davor ſteht, fondern weil fie, wie fpäter gezeigt werden foll, eine fchreiend ungleiche Laft find, welche die Uermeren fehr drückt, gleichviel durd wen, ob fie in Natur oder Geld gefordert werden. Sie find übrigens Feine Steuern. - Bei den Confumtiondftenern aber ift nicht 5108 das Bedürfniß, Sondern auch der Genuß belegt; überhaupt aber und gerade darum iſt v. Rotteck's Bemerkung, das Bebürfnif ſei bei Allen gleich, das Bermögen aber unendlich verfchieden, höchft unwahr; auf feinen Salt Fönnte derjelbe aber diefen, die GConiumtiondfteuer verwerfenden, Gab conſequenter Weife aebranchen, um die Richtigkeit feined Stenerfyftemes zu behaupten, Denn was nıan für ungerecht und fchlecht erklärt, das darf man nicht ald Ausfluß eines gerechten und guten Syſtemes benußen. ©. $. 385. Note 1. I. Befondere Grundfätze. G. 384, Aus jenen allgemeinen Grundfäsen erfieht man die Berfchie- denheit der Beziehungen bei Umlage von Gemeindeftenern im Ver— gleiche mit jener der Staatsſteuern. Außer jenen Rechtsprinzgipien gibt es aber im Steuerweſen noch pofitifche oder Klugheitsregeln, welche aus nationaldeonomifchen Rückſichten fließen. Diefelben find zwar auch allgemein, aber fie find die nämlichen, welche auch die Finanzwirthfchaft beobachten muß, weßhalb fie hier nicht erflärt zu werden brauchen, wo es fich blos um die Eigenthümlichkeiten der Gemeindewirthfchaft handelt. Auch für diefe Leztere Fonnen zwar nur Diefelben Stenerobjecte mit Umlagen belegt werden, welche man überhaupt, alfo in der Finanzwirthfchaft, beſteuern kann, und die Benrtheilung einer Steuer an ſich beruht zwar immer auf denfelben Prinzipien; allein ſchon jene allgemeinen Grundfäge für Gemeindeumlagen gebieten der Gemeinde Modifi- eationen und Abweichungen von der Staatöftenericehre. Denn bei der Umlage von Gemeindeftenern bat man vor Allem zu berück— — 517 fichtigen: 1) daß mam dabei die Gemarkungsgränzen nicht über- fchreite; 2) daß aber alle Gemeindemitglicder durch die Umlagen zu den Gemeindebedürfniffen beigezogen werden; 3) daß jedoch jedes nur nach den Verpflichtungen der Klaſſe, wozu es gehört, beitragen dürfe; und 4) daß ſtets berückfichtigt bleibe, daß vor den Gemeinde- auch noch Staatsauflagen beſtehen, welche mit den Erfteren die Bürgerlaften erhöhen. -Die Gemeinde, ald Staatsmitglied, darf überhaupt, alfo auch in ihrem Umlagsweſen, nichts unternehmen, was den Gtaats- finanzgefeßen mwiderfpricht. Sie wird alfo für fih fchon darum, und wegen der Aufficht des Staats (N. 378.) ohne Staatserlaub⸗ niß feine neue Steuer umlegen dürfen. Auch fchon ihr Verwal- tungsintereffe und die Einheit des Steuerweſens im ganzen Staate erheifcht, daß fie tich in ihrem Umlagsſyſteme am jenes des Staates anfchließe, fo weit es den Nechtsgrundfäken der Gemeindebeftenerung nicht widerfpricht. Es kann fich daher bei ihr nicht um die Auf- ftellung eines neuen Syftemes, fondern nur um die zwed- und rechtmäßige Anwendung des im Staate angenommenen handeln. Da es im Staate in der Negel und im Allgemeinen übereinftim- mend mit den Stenergrundfäsen Berfonal-, Bermögens- umd Genußſteuern gibt, fo wird die Gemeinde zur Beftenerung einer jeden der genannten Klaſſen von Gemeindegliedern die paffenden unter ihnen zu wählen haben. Weil es aber gemeindebürgerliche, einwohnerliche, ausmärfifche und allgemeine ſtaatsbürgerliche (poli- zeiliche ) Bortheile gibt, nach weichen die Gemeindeglieder jteuer- pflichtig find, fo müfen auch hiernach die Gemeindeumlagen ge- wählt werden, 6. 385. Fortſetzung. Es iſt ein großer Mangel im Gemeindeſteuerweſen, daß man noch nicht von der rückſichtsloſen Beſteuerung aller Gemeindeglieder Abkommen konnte, wodurch Mancher zu Zwecken beitragen muß, die ihm feinen Bortheil geben, während eben dadurch Andere, Denen an der Erreichung jener Zwecke gelegen fein muß, eine um. verdiente Erleichterung befommen. Es wird zwar in der Praxis immer noch fchwierig fein, eine vollftändige Trennung der Ausgaben und Steuern nach obigen Rubriken zu Stande zu bringen. Indeß kann dies nicht abhalten, die Sache fo weit durchzuführen, ald es angeht. Es kommt, wenn nicht Localverhältniffe dagegen find, Alles auf die Wahl der Steuern an. 518 A: Von den Berfonalfienern, ſeien ſie allgemeine oder Klaſſenkopfſteuern, könnte man, was die Allgemeinheit der Vertheilung anbelangt, allerdings zu ſtaatsbürgerlichen, einwohner- lichen und gemeindebürgerfichen Zwecken oder Ausgaben Gebrauch machens Allein. die Ungleichheit, womit fie den Wirthfchaftszuftend der Einzelnen treffen, tritt ihrer Anwendung auch hier und um fo mehr entgegen, als diefelbe in einer Gemeinde Teichter als im ganzen Staatsgebiete eingefehen wird 1), B.. Bon den Vermögensſteuern Fann man zu. Gemeinde. zwecken den bequemſten Gebrauch machen. Sie find entweder Vermögensſteuern im beſonderen Sinne oder Einfommens- feuern, Zu. den Lezteren gehört die allgemeine Klaffen-, die Grund-, die Häuſer-, die Gewerbe-, die Beſoldungs⸗ und die Capitalienſteuer. Zuſammengenommen dienen ſie zur Erhebung der Gelder für ſtaatsbürgerliche und einwohnerliche Zwecke. Will man aber nur gewiſſe Klaſſen von Gemeindebürgern und Einwohnern oder die Ausmärker für ihre beſonderen Gemeindevortheile beſteuern, ſo hat man blos hiernach unter jenen Steuern die entſprechende Gattung zu wählen 2). | ©. Bon den Genufftenern aber geflatten einige blos den. Gebrauch zur allgemeinen, andere Dagegen nur jenen zur Klaffen- oder Gozialbeftenerung ($. 383. Note 5.). Die Gennf- ſteuern find entweder Berbrauchs- (Confumtions-, Versehrungd) Steuern, wenn fie nämlich auf Gegenftände der Verzehrung um. gelegt find 3), oder Gebrauchsftenern, wenn fie für die Be nugung gewiffer ‚öffentlicher Gemeindeanftalten entrichtet werden. In jenem Falle werden alle Verzehrenden, in diefem Falle aber nur diejenigen getroffen, welche Gebrauch von einer folchen Anſtalt machen. Die Lesteren find fehr manchfacher Natur und kommen in den Gemeinden unter verfchiedenen Benennungen vor 4). Bei den Kopf- und Genußſteuern fann geradezu behufs der Erhebung. für die Gemeindeswede ein Zufchlag (Aufſchlag) auf die Stantöftener gemacht werden. Bei den Vermögensſteuern darf der Zufchlag aber nur für das Vermögen. oder Einfommen gemacht werden, welches der Steuerpflichtige in der, Gemeindemarf befist oder aus einem in derſelben befeffenen Vermögen nv baferah betriebenen bürgerlichen Gewerbe bezieht 5). a A) v. Rotteck im conftitutionellen Gtaatörecht. Bd. II. Abthig 3.8.1 und in den angef. Bad. Kammerverhandl. Tpricht der Perſonalbeſteuerung dad Wort. Man fieht aber gerade auch hier die Inconſequenz feines Eyfemd, und die nahe Berührung, in Welcher es mit Angerechtigfeit und Defpotismus ſteht. Denn es folgt aus demſelben nicht blos die Kopfſteuer, welche als eine numeriſch gleiche Steuer den Armen unmäßig drückt und den Reichen schont , fondern vielmehr, wenn D ze - a — % / 519 ex fireng conſequent die perfönlichen Bortheile als Maaßſtab der Beſteuerung durch⸗ führen will, auch geradezu, daß der Arme grundſätzlich mehr als der Reiche bezahlen muß, weil er von der Gemeinde am meiften Unterſtützung oder Vortheile genieht. Allein v. Rotteck fcheint diefe einfache, aber fürchteriiche Conſequenz nicht zu kennen oder zu umgehen; denn er will Auf die Umlage einer divecten Kopfftener verzichten, „weil fie gegen vorgefaßte Meinungen zu ſehr anftieße*, und dafür Gemeindefrohnden („edler ausgedrückt Gemeindedienfte“) anordnen, welde von fämmtlichen Gemeindeangehörigen felbfi, oder. durch Stellvertreter zu Teiftenz oder aber durch Geld nach einem feften Tarife zu vergüten fein ſollen. Dieſelben find jeboch gleich fhädlih, gleichgiltig, ob fie Dienfte oder Frohnden beißen, and werden auf diefe Art nur zu einer allgemeinen Laſt geftenipelt in. einer Zeit, wo man mit aller Macht gegen fie Fämpfen foftte und Fämpft (ſ. v. Kotted’# Commiſſionsbericht defhalb in den Verhandl. der IIten Kammer der Bad. Landı ftände v. $. 1831. Heft XV. ©. 105. Beilageheft II. ©. 117.). Denn 3. B. drei Tage Gemeindedienfte drücken ebenfo wie drei Tage Gemeindefrohnden, aber beide drücken den armen Bauer unverhältnißmäßig ärger ald 3 X 16 Kreuser den Capi- taliften oder drei Tage, während welcher der reiche Gutsbeſitzer Einen feiner Arbeiter entbehren muß. Beftehen vdiefelben in, einer oder jeder Gemeinde des Sandes, fo find fie ein Mittelding zwiichen Kopffteuer und willfürliber Entziehung der Bortheile einer dreitägigen Arbeit für Samilie, Haushalt und Gewerbe, eine im höchften Grade ungerehte Forderung, welche, numerifch gleich, den Reihen auf Koſten des Mittelftandes und diefe beiden auf Koſten des Armen begünſtigt. 2) 3. 8. Steuern für befondere Zwecke der Gemarfung find durch Zuschläge zu der Grundfteuer zu erheben; — die Ausnrfer werden je nach ihrem Vefige mit der Grunds, Häufer: oder Gewerbeftener getroffen u. dgl. mehr. Man hat aber Thon ſehr gegen die Befeuerung der Ausmärfer und der Staatddiener in den Gemeinden gefprochen, — gegen jene 4 B., weil es fchlimm genug fei, wenny ; wie oft gefhehe, der auswärtige Capitaliſt fhatt der Zahlung die Hypotheken zuge schlagen befomme und auf dieſe Art Audmärfer werden müfe und weil man mit, der Befteuerung Ausmärker abhalten könnte, ſich Eigenthum in der Gemeinde zu kaufen, welche der Wohlfahrt der Lezteren fehr dienlich fein Fönnten u. dal. m, — segen diefe aus Gründen gegen die Bejoldungsfteuer überhaupt und darum, weil es 3.8. dem Hrtögeiftlichen und Lehrern ſehr unangenehm fein könne, ſich in die Gemeindefachen und verfchiedenen Partheien zu mischen, weßhalb man für diefe eine Averfalfumme, über welche fie fih mit der Gemeinde zu vernehmen haben, beantragte. Man hat jedoch nur zu verhüten, daß die Augmärfer nicht zu hoch und Nicht zu Zwecken befteuiert werden, an. denen fie feinen Antheif haben, dann fallen dergleichen Bedauerungen und Befürchtungen weg. . Gegen die Averralfteuern deu Staatödiener ift aber eben nichts einzuwenden, obſchon ihr Antheil an Gemeinde⸗ fachen, 3. B. im Landgemeinden ‚.fehr nüsglich fein kann. 3) Es Eommt nur darauf an, daß man folche Artikel wählt, wodurch auch gerade diejenigen getroffen werden, welche man beizieben will. Außer den gewöhn⸗ liden Staatsconfumtionsfteuern Fünnen, befonders in großen Etädten, mit großen Vortheile Lurusftewern verfchiedener Art, 3.8. auf Hunde, Prerde, Hagen, Bedienten u. dgl. mehr eingeführt werden. Es gehören. aber hierher die verichiedenen fädtifchen Detvoid, deren Anlage auch nach den Kegeln der Sinanıe wiftenfchaft seihehen muß: ©. $. 381, 4) In dieſe Klaſſe gehören nicht 6103 die Abgaben für Flößerei und Schiffs fahrt, welche ort Städte . beziehen, fondern auch. die Gemeindefporteln und Taren, die Keys, Platter, Brücken» und Thorfverrgelder, felbft die Standgelder auf Märkten und Mefen, die. Abgaben der Viehzüchter für Benutzung des Gemeinde ftiers und Ebers, die Beiträge zu Gemeindeaſſecuranzen verſchiedener Art u. dgl, Unter diefen Abgaben ift an fich Feine verwerfliich als die Thorfperre. Dieſe erfcheint aber als ganz arundlod, unbequem und fir Armere Leure fehr driückend; denn es gibt andere beſſere Wege der Beftenerung, fie iſt eine Kopffteuer für Menſchen und Thiere und beläuft fich oft fo hoch, daß dem in der Etadt befchäftigten Arbeiten vom Lande ein ehr bedeutender Theil feines Lohnes beim Eins und Ausgehen ent, sogen wird. Am verwerflichften muß fie dann erfcheinen, wenn ihr Betrag, \ 520 firafenäpnlih, mit jeder fpäteren Stunde der Nacht in arithmietifchem oder geomes trifchem Berhältniffe wächdt. Alle anderen genannten Steuern dieſer Klaſſe ſind dem Prinzipe nach durchaus gerecht, wenn fie nicht auf eine Plusmacherei hinauslaufen, ſondern wirftich. als bloße Beiträge zur Erhaltung der betreffenden Anftalten umge legt find, den Verkehr nicht hemmen "und die Städter nicht auf der Lands leute begünftigen. 5) Sreiheit von den Genuffteuern Fann Niemand verlangen. Von der Perſonalſteuer kann nur Armuth, ſowie von den Gemeindedienſten blos gänzliche oder augenblickliche "Unfähigfeit und ein anderer dringender Umftand nad ‚dent Ermefien der Gemeindebehörde frei machen. Es führt dies v. Rotteck (Berhandt. Heit XV. S. 99.) als Erwiederung auf die Einwendungen der Note 2 an. Allein damit weicht man blos der abfofuten Notwendigkeit und die Ungleichheit wird der Steuer nicht dadurd benommen. Won den Bermögens— und Einkommens« ſteuern find alte öffentlichen Anſtalten, Gebäude u. dal. und Diejenigen Beitrass ⸗ pflichtige frei, welche fein hinlängliches Vermögen und Einkommen haben. Manche haben fhon GSteuerfreiheit für die zu Eigentpum oder zur Benutzung umgetheilten Almendgüter verlangt; allein gewiß fehr mit Unrecht. Denn dies if ein Haupt: vortheil des Bürgerd aus dem Gemeindeverbande , welchen man gerechter und kluger⸗ weiſe zuerſt oder doch wenigſtens mit dem anderen Vermögen zu Gemeindezwecken beſteuern darf. Allein jedenfalls zeigt ſich dabei die Einkommensſteuer am paſſend⸗ ſten, weil dann nur das Einkommen aus ſolchen Gründen, alfo dasjenige. Almend« ſtück nicht beftenert wird, das feinen hinlänglihen Ertrag gibt. Man fchlägt daher die Almendgürer am beften dem übrigen Grundeigenthume der) Bürger zu und bes freuert beided zufanimen. Dabei wir" dann natürlich der Dürftige, der vielleicht wenig oder nichts mehr ald das Almendgut befist , jedenfalld befreit fein, wenn ihm fein Befis ein zu Fleined Einfommen gewährt. Gind aber die Almend;enüfe groß, fo fünnen fie in außerordentlichen Fällen auch befonders beiteuert werden, wenn zu eigentlichen Gemeindezwecken Ausgaben nöthig werden, die fonft ohne Deckung find. Dritte Abtheilung. Bon der Benutzung des Gemeindetrediten. J Schon längſt hat die Erfahrung gelehrt, daß zu — lichen Ausgaben, welche in dem Gemeindehaushalte zuweilen ent- ſtehen, auch ſolche Einnahmen erforderlich ſind, wenn die Gemeinde nicht hinlängliche Geldeapitalien im Vorrathe hat, über welche fie diſponiren kann. Unter den Quellen, aus welchen man folche außerordentliche Einnahmen bezieht, ift der Kredit der Gemeinden eine der brauchbarſten (F. 343.). Die Benusung deffelben oder das Eontrahiren von Schulden durch die Gemeinden bat für fie denselben Vortheil, wie die Staatsfchulden für den Staat, nämlich die Bertheilung einer plöglichen außerordentlichen Laſt, welche den Gemeindegliedern- zu drückend fein würde, auf Fängere Zeit zum Behufe allmähliger Deckung. Die Nachtheile des Schuldenweiens auf den ganzen Gang des Gemeindehaushaltes fimmen aber auch mit jenen der Staatsfchulden auf den Staatshaushalt fo ziemlich überein. Indeß berrfcht eine große Verſchiedenheit zwiſchen dem Staate und der Gemeinden in Betreff der Grundlagen des Kredites 521 Zwar Fünnen diefe auch nur auf dem Zutranen zum Willen und Vermögen der Gemeinden, ihre Schuldverbindlichkeiten zu erfüllen, beruhen; allein die Folgerungen aus diefem Grundſatze für die Wirf- Vichkeit find bei den Gemeinden andere ald bei dem Staate, 1) Da namlich diefer die höchſte Gewalt im Landesgebiete ausübt, fo, gibt es über ihm feinen weltlichen Geſetzgeber und feinen weltlichen Richter, fo lange nicht pofitiv ein folcher kraft der Webereinfunft mehrerer Staaten oder des Staatsgrundgeſetzes beftellt if. Es ſteht demfelben aber außerdem für den Fall der Noth bei Zah- Yungsunfähigfeit außer dem VBergleichöwege auch jener der gefek- gebenden Erklärung übrig, um feine VBerbindlichkeiten nicht zu vernichten, fondern) zu fufpendiren, bis er wieder im Stande iſt, diefelben zu erfüllen und die durch deren Sufpenfion Benachthei- ligten zu entfchädigen, Dies ift bei den Gemeinden nicht der Fall, venn fie ſtehen wie der einzelne Bürger unter dem Staatsgeſetz and haben auf die geſetzwidrige Selbſthilfe verzichtet, find gericht- lich zu belangen und unterliegen den Eonturögefegen. 2) Deßhalb und wegen des. Hinblidd auf die weit größeren Hilfsmittel, des Staates aus einer blühenden Volksinduſtrie und endlich wegen der Sicherheit, welche den. Staatsgläubigern der Umſtand gewährt, Daß der Staat aus eigenem bochwichtigem Intereſſe der Erhaltung feine Schuldverbindlichfeiten fo Tange ald möglich erfüllen und nach der Sufpenfion fobald ald möglich mit Entfchädigung wieder beginnen muß, Fann der Staat weit über den Werth feines Staatd- eigenthumes, ohne Hnpothefe und blos gegen die Verficherung Schulden contrahiren, daß er zur Tilgung und Verzinſung die Staatseinfünfte verwenden werde, Die Gemeinden genießen da- gegen dieſe Wohlthat nicht, — doch höchſtens nur ausnahms— weile 1). 3) Aus jener größeren Unbefchränftheit des Staates ergibt fich auch, daß derfelbe bei feinen Anfeihen, deren Tilgung und Berzinfung freiere Formen einführen Fann als die Gemein- den 2). Da aber im Webrigen, namentlich was das Verhältniß der Staatsfchulden zu den Einkünften und Ausgaben anbelangt’ bei den Gemeinden blos in der Größe des Maaßſtabes eine Ver- fchiedenheit obwaltet, fo reduciren fich darin die Grundſätze der Gemeinde - auf jene der Staatswirthfchaft 3). 4) Wenisftend ift die Unterfcheidung von Landgemeinden und Städten, bei diefen aber” wieder jene zwiſchen den kleinen, mittleren und größten nothwendig. Bon Landgemeinden, Fleinen und mittleren Städten gilt Obiges zuverläffig. Die srößten Städte Europas, 3. B. London, Paris, Petersburg u. f. w. näheren fich aber mehr einem Fleinen Staate und bei diefen kann wohl eine Achnlichkeit mit dem GStaatsfchuldenwefen obwalten.. Allein dies find fehr feltene Ausnahnen. 2) Die Landgemeinden und Fleineren Städte verhalten ſich Hierin, wie die Privatleute und machen bei einem Kapitaliften gewöhnliche Anleihen mit gewährt licher Verzinſung und Tilgung. Die mittleren, größeren und. größten Stüdte näheren fich darin den GStaatseinrihtungen und man findet Diefe bei den Leiten faft ganz nachgeahmt. Die Dbligationen. Fommen in diefen Fällen ans: —* im Handel wor. S. 6. 336. # 3) 3. B. die Gemeinde muß wegen der Berlegenheit, u welche fie durch FR undorhergefehene Auffündigung gerathen könnte, fuchen, fich in der Tilgung mög⸗ lichſt freies Spiel zu laſſen; fie muß nach einem möglichft aleichen und nn Zindfuße fireben; ſie kann daher auch Renten ausgeben u: dgl. mehr. . ©. die Finanzwiſſenſchaft. Zweiter Abſchnitt. | | Gemeinde— nv Do $. 386. a. Die Bemeindehanswirthfchaft ($. 378. a.) das ——— Praktiſche und nach beſonderen Gemeindeverhältniſſen auch Wan- delbare der Gemeindewirtbfchaft, hat zur Aufgabe, das Gemeinde- vermögen zu erhalten, die Gemeindewirchfchaft im Zufammenhange zu behalten und das Gemeindeeinfommen der Verwendung zu den beſtimmten Zwecken auf die wirthichaftlichtte Weife nahe zu brin- gen (43). Es find daher die hier —— — hres Objectes leicht zu rechtfertigen. NR Erfte Abtheilung. | ' on der Beftellung der Semeindenitehfhaft, $. 387. ‚Die Verwaltung der Genieinden, welche verfchiedene Dienfte erheifcht, if einem eigenen Organismus von Behörden zu Über- tragen, der im Allgemeinen einfach fein muß, aber bei ſehr großen Städten complicirter werden Fan 1). Sm Allgemeinen if er aus. folgenden Behörden zuſammenzuſetzen: 4) Aus dem Bürgermeifter (franz. Maire, engl, — welcher, überhaupt mit der vollziehenden Gewalt bekleidet, dieſe auch in der Gemeindewirthſchaft hat. Er leitet die Verwaltung derfelben und bringt, was zu berathen und zu beſchließen, bei den ihm beigegebenen Collegien und bei der Sei IR HEREIN im An: und Vortrag. 2) Aus dem Gemeinderathe, einem ans der Bürgerſchaft — — welchem unter Anderem auch die Berathung 5323 \ und der Befchlug in Betreff der Wirthfchaftsangelegenheiten der Gemeinde übertragen ift, und ohne deſſen Webereinftimmung alfo der Bürgermeiſter nichts befchließen und anordnen kann. 3) Aus dem Bürgerausfchuffe, einer Art von Gemeinde fänden, gewählt and der Bürgerfchaft, welche an der Verwaltung ſelbſt feinen Theil haben, aber dieſelbe eontroliren und den Anord- nungen in Öcmeindeangelegenbeiten ihre Zuftimmung geben müffen. Die Gefese beftimmen die Befugniſſe deſſelben verfchieden , aber jedenfalls -fteht ihm die Beiftimmung zu Veränderungen in den Bermögensverhältniffen der Gemeinden, bei Umlagen von Steuern, bei Anordnungen im Gemeindefchnldenwefen, und die Controle der Gemeindehanswirtbfchaft zu. 4) Aus dem Semeindeverrechner, entweder Mitglied des Gemeinderathes oder nicht, welcher die Einfünfte zu erheben, zu verrechnen, nach Anmweifung zu den Audgaben zu verabfolgen und Rechnung abzulegen bat. Außer Diefen allgemeinen Behörden gibt ed aber auch noch: 1) Befondere Gemeindediener für einzelne Zweige der Ge— meindeverwaltung, 3. B. in der Forftwirtbfchaft Förfter, Wald- meifter, deren Anftelung bei großen Gemeindewaldungen fehr nüslich ift. 2) Kanzlei» und Regiftrarurperfonale, 3. B. Bemeindefchrei- ber u. dgl, — Bei den wichtigften Verhandlungen in den Wirth- fchaftsangelegenheiten ift aber die, Gemeindeverfammlung, deren Zufammenberufung blos dem Bürgermeifter zufteht, zu be- fragen, 3. B. bei vorgefchlagenen Beränßerungen oder Bertheilun- gen von Gemeinde- und Almendgütern; zu allgemeinen Arbeiten, 4 BD. bei Gemeindebanten, Reinigen von Gemeindebrüchen 1. dal. mehr ift es endlich gebräuchlich von fümmtlichen Gemeindeeinwoh⸗ nern oder Bürgern, und felbft die Ausmärker nicht abgerechnet, Dienfte zur verlangen. Bei folchen außerordentlichen Umſtänden ift dagegen durchaus nichts einzuwenden, und der Bürgerfinn wird auch wohl felten fo fehlen, daß fich die Gemeinde im Ganzen oder ein Theil der Bürgerfchaft, z. B. derienige, welcher Geſpann hat, nicht Dazu verftünden. Aber folche Dienfte. oder ein. Dienftgerd fammtlichen Semeindebewohnern oder Bürgern und Ausmärfern als eine ſtändige geſetzlich ſchuldige Laft von beftimmter oder unbe— flimmter Ausdehnung aufzubürden, muß, man mag fie uneigentlich als Steuern oder als eine Perfonallaft anderer Art anfehen, in beiden Beziehungen gleich. verwerflich fein, weil fie durchaus un- gleich auf die Familien- und Wirthfchaftsverhältniffe der Bürger wirft (8, 385, Note 1.). Am ungerechteften ift die Vertheilung 524 von Spann» und Handdienften je unter diejenigen, welche Gefpann haben oder nicht. Da aber durch fie ohne Koften der Gemeinde- faffe große Arbeiten Teicht volführt werden können und es doch zumeilen Einwohner gibt, welche lieber und auch leichter Dienite Yeiften als Geld bezahlen, fo kann man in folchen Fällen leicht den Mittelweg wählen, bei ordentlichen und. außgerordentlichen Gemeinde- arbeiten dieſer Art immer die freie Wahl zwifchen perfönlichem Dienfte und Geldbeiträgen zu geftatten, aber diefe Leztern als Bafıs anzunehmen, jedoch nicht in Form einer Kopffteuer , fondern anf dent Wege der Repartition der angefchlagenen Koften der ganzen Unternehmung nach irgend einem andern Bermögensftenerfuße 2, 4) Dian fehe über die Vverfchiedenen Venennungen und Einrichtungen biefer Behörden die oben ($. 378. N. 4 u. 5.) citirten Gemeindeordnungen. 2) Dad Beiziehen der Audmärfer zu dieſen Gemeindefrohnden hat man duch fon für verwerflich erfläven wollen, aber im Allgemeinen, wenn die Srohndleiftung einmal ſtatuirt it, gewiß mit Unvecht. Denn auch bei folhen Arbeiten muß zuerſt unterfucht werden, ob die Ausmärker daraus ſelbſt umd für ihren Befiß in der Gemeinde Vortheil ziehen oder nicht. Iſt jenes der Gall, dann find fie auch mit Recht dienfipflichtig. | Zweite Abtheilung: Bon der Erhaltung des Gemeindevermögens und Einfommens. $. 388. Bemeindevermögen, Beräuferung, Umtheilung, Ber vfändung, Anfäufe. Es ſtellen fich hierbei verfchiedene für die Erhaltung der Gr meinden fehr wichtige. Fragen dar: $ A. Ueber Näthlichkeit oder Mißräthlichkeit der Ver— äußerung von Gemeinde- und Almendgütern. Da die Gemeinden darnach fireben müſſen, fih in Betreff des Einfommens fo unab- bängig als möglich zu machen, alfo fichere Grundlagen deſſelben zu erhalten; da aber cin Gemeindeverband, als ein Fleineres Gebiet, von weniger Denfchen bewohnt und mit nicht fo verſchie⸗ denerlei Gewerben verfehen, ald der Staat, fich mit weit weniger Sicherheit auf ein beftindiges gleiches Einkommen aus Umlagen und Gerechtfamen verlaffen Tann, um fo weniger, ald der Staat, deffen Einkünfte, aus den Gtaatsgütern in der Neger bei Weitem - nicht für feine Ausgaben ausreichen, vorzüglich fchon zum Voraus hohe Steuern bezieht, deren Druck noch durch "die Gemeinde- aufchläge erhöht wird; nnd da endlich überdies Die Gemeinde nicht. 525 wenig zur Bewirthfchaftung von Gründen geeignet iſt (4. 379. 380,): fo ift die Erhaltung der Gemeinde- und Almendgüter als Regel zu beobachten 1). B. Weber die Bor- und Nachtheile der Bertheilung des Gemeinde - oder Almendautes zur Nutzung oder zu Eigenthum, Was die Umtheilung von Semeindegütern zur Nutzung unter die Bürger, d. h. die Einführung nener Almendgüter anbelangt, fo ist ihre Räthlichfeit noch freitig, obfchon die Umtheilung ‚der be- reitd beſtehenden ald etwas Herfömmliches den Bürgern ein Necht gibt (8. 379.). Sie ift es aber auch und noch in weit höherem Grade bei der Umtheilung des Gemeinde - und Almendgutes unter - die Bürger als Eigenthbum, denn es handelt fich hierbei um eine Entäußerung von Gemeindevermögen ohne einen Werthserſatz und um eine VBerzichtleiftung der Gemeindefaffe auf ein. bedeutendes Einkommen. Es fpricht 1) für die Umtheilung zu Eigenthum vor Allem die Entſtehung des Gemeindeeigenthbums als Neft der von der Gemeinde chemald occupirten Gemarkung, welcher von den einzelnen Gliedern der Genoffenheit ($. 373.) nicht in Beſitz ge— nommen wurde 2); fodann der Umſtand, dag die Brivatinduftrie in der Hegel den wirthfchaftlichen Quellen mehr Vortheile abzu— gewinnen vermag als eine Gemeinheitzferner die Erfahrung, daß der Eigenthümer aus Intereſſe fein Gut beffer bewirthfchaftet, als der bloße Nutznießer; zudem die Nüdficht, daß dadurch dem Wohl- ſtande der ganzen oder eines Theild der Bürgerfchaft in jeder Beziehung aufgeholfen, die Bevölkerung gehoben und der Boden ' weit beffer derjenigen Bewirtbfchaftung gewidmet werden Fann, in welcher er den größten Bortheil bringt 3); und endlich die Mei- nung, daß die wahre Konfolidirung der Gemeinden nicht ſowohl auf dem Reichthume der Gemeindefaffe, als vielmehr auf dem Wohl- ftande der Bürgerfchaft beruht und von diefem das Volkswohl und die Staatöficherheit abhängt. Man wender aber auch 2) gegen diefelbe ein vor Allem die unter A. erwähnten Nüdfichtenz dann die Rüdficht, daß die Gemeindeverfammlung auf die Anfprüche auf eine allmahlige Weitervertheilung jenes Nefted der Gemarkung der Genofenfchaft verzichten. Fönne; ferner die Betrachtung des Gemeindevermögend als dag Eigenthum einer ewigen moralifchen Berfon, worüber eine einzige Generation zum Naächtheile der noch folgenden nicht fo difponiren dürfe und jedenfalld die fpäter noch eintretenden Gemeindebürger den von früher ber fchon aufgenont- menen gegenüber benachtheiligt feien, indem fie gleiche Laften tra- gen müßten, ohne gleiche Vortheile erhalten zu haben 95 und > endlich die vielfältige Erfahrung, daß fich nach der Vertheilung + 526 der Wohlſtand ver Bürgerfchaft Feineswegs gehoben, im Gegen- theile die ganze Gemeinde bei der noch hinzutretenden Erfchöpfung der Gemeindefaffe, Vergrößerung der Armenflaffe, Zunahme der Armenunterſtützungen und Abnahme der Steuerfähigkeit immer mehr aefunfen feie . Es ift aus Gründen des Eintretend Diefer verschiedenen Wahrheiten im verfchiedenen Fällen eine a ag Lofung der Frage nicht thunlich 6). ©. Weber die Auswahl der bei Contrahirung von Anleihen zu verpfändenden Güter und Einkünfte. Zu Unterpfand dür- fen öffentliche Gebäude, ald Kirchen, Rath-, Brarr-, Schul⸗ häuſer, Hoſpitäler, Waiſenhäuſer u. dgl. aus leicht einzuſehenden Gründen auf keinen Fall verſchrieben werden. Ehe Almendgüter dazu verwendet werden, hat man zuerſt Gefälle, Gerechtſame, dann Gemeindegüter zu verpfänden, weil an den Erſteren der Bürger ein Nutzungsrecht hat. Sind alle dieſe Pfänder erſchöpft, fo hängt die Wahl der zu verſetzenden Einkünfte eines Theils von den For- derungen des Kredits, andern Theild von der Nothwendigkeit der- felben für den Gemeindehanshalt ab. D. Weber die Räthlichkeit und Mifräthlichfeit des Ankaufsé von Gütern für die Gemeinde. Da die Nothwendigkeit keine Wahl übrig läßt, fo kann ſich's niemals darum handeln, ob in aufßer- ordentlichen Fallen der Nothwendigkeit Ankäufe gemacht werden follen, z. B. in Fällen von Peſt und Cholera der Ankauf von Ge— bäuden zu Hofpitälern, da man hierzu nicht wohl Privathäufer miethen kann. Sondern es handelt ſich um die zweckmäßige Ber- . wendung von difponiblen Geldcapitalien der Gemeinde und um die Benusung einer günftigen Gelegenheit, das Grundftodsvermögen der Gemeinde zu vergrößern ). Jedenfalls ift die Anfchaffung von Grundgütern and den bei A. erwähnten Gründen der, Anlage in . Staatspapieren, Aetien oder Gemeindeobligationen sorzusiehen, weil dieſe in allen Fällen mehr Unficheres bat, — ſtets jedoch vorausgeſetzt, daß diefe Sapitalien nicht zur Schuldentilgung oder andern Gemeindeverbefferungen, z. B. Schulhänfern, Kirchen, Berbefferung der Schulfonds, Entwäfferungen u. dgl, verwendet zu werden brauchen ($. 382. 362.). Unter allen aber eignen fich die Waldungen vorzüglich zum Anfaufe von Gemeinden. 1) Was das fahrende Gemeindevermögen anbelangt, fo Fann die Veräußerung fedentalld eher ohne Gefahr geſchehen, als das liegende, namentlich wenn davon _ ſonſt Eein vortheilhafteer Gebrauch nmiehe gemacht werden kann. Ausnahmen "von der int Terte angegebenen Regel werden daher jedenfalls Etatt finden Fönnen a) went der aus dem Erlöſe zu ziehende Vortheil ficherlich größer ift als der Ertrag, der. tiegenden Gründe; b) wenn der Grundbefis der Gemeinden und der Almendtheif der einzelnen Bürger noch Hinfänglich groß ift, um obige Garantien zu gewähren ; - . N x ce) wenn die Vortheile, welche nach dem Verkaufe für den Wohlſtand der Bürger entftehen, fehr beträchtlich find; d) wenn die zu verkaufenden. Gtürfe,, vereinzelt liegen oder der natürlichen Berchaffenheit nach nicht zu der bisherigen Rutzung ver⸗ wendet werden ſollten, z. B. einzelne Waldparcellen, aber keineswegs Waldungen, ausgenommen, wenn außer der Bedingung b noch erwieſen iſt, daß Rodungen in der Hinſicht auf e ſehr nützlich ſind; e) wenn ſolche Stücke unbenutzt liegen, z. B. ausgebrauchte Gebäude u. dgl. Man wählt zur Veräußerung am Heften den Weg der Auction, wenn nicht befondere Umftände den Verkauf aus der Hand wünſchens⸗ werth machen. Die Größe dem Parthien bei ter Veräußerung ift nach $.,379. Note 3. zu befrimmen. Als Küufer wird aber Niemand zugelsfien, der nicht die gehörige Caution ftellen kann, Der Erlös muß aber wieder zum Grundfhocövers mögen dev Gemeinde gefchlagen werden, fei a durd) RER Ugung oder Kapitals anlage oder Güteranfauf. N 2) E38 wird nach dierer Anficht die Umtheilung fortwährend eine Befugniß und ſelbſt unter Umſtänden eine Pflicht der Gemeinde fein, weil man früher bei größerer Menge von Gliedern weniger oder nichtd mehr übrig gelaffen hätte, 3) 3. B. Wälder zum Ausroden, aber nicht ohne die Rückſicht in der Note 1. c. 4) Diere Anficht beruht, wenn man das Kestere auch zugeben muß, doch auf einem Irrthume, denn die jedesmalige Generation vertritt die folgende, aber fie hat die Pflicht, das Vermögen fo wie alle Gemeinderachen auch im beiten Snterefie der Zufunft/zu verwalten. Wäre dies nicht, dann.dürfte fie überhaupt im Gemeinde, haushalle gar nichts Wichtiges, was die Zukunft betrifft unternehmen, z. B. feine Schulden contrahiren, Feine Gerehtiame ablöfen u. dal. mehr... Aus Gonfenuenzen folcher Art, die auf bloßen Ideen beruhen, müßte für die Gemeinde viel Schaden hervorgehen. - Eben fo theoretifch und nichts fagend iſt v. Rotteck's Anſicht, daß fih vie Gemeinde aus diefem Grunde, wenn auch blos des Prinzivd wegen, irgend etwas (3. B. 1 fl. oder fr.) bezahlen laſſen sollte, anftatt zu Eigenthum unente geltlih umsutheilen. S. Verhandl. der Bad. II. Kammer v. J. 1831. ‚Heft 10. ©. 258 folg. Heft 11. ©. 55 folg., worin viel Material über diefe ganze Frage zu finden ift. 5) Ein Hauptbeifpiel gewährt der jekige Zuftand mancher Gemeinden in Engs land, wo die Theilung zur Unterſtützung dev Armen vorzüglich Urfache an der uners träglichen Saft der Armentaren ift, indem die Nukungen verloren gingen und die Armen ihre Ländereien nicht zu halten vermochten, To daß diefe in andere Hände übergingen und nun die Gemeinde feltit Feine anderen Anterffüsungsfonds als die Armentare hat. (Nebenius in den angef. Verhandlungen. Heft 10. ©. 260.) 6) Es find daher alle diefe Nückfichten in jedem befondern Salle zu erwägen, ehe man vine Bertheilung befchließt. Ueber die Größe der Theile enticheidet. die Zahl der Bürger und die Ausdehnung der Gutsfläche; denn die Vertheilung gerchieht nad Köpfen. 7) Man Hat auch fchon Die Bertheilung derfefben unter die Bürger vorge ſchlagen. S. $. 391. $. 389. Gemeindeeinfommen, Erhebung, Eatafter, Kaffenwefen. Während man in der Staatsfinanzwirthfchaft zwei Arten der Erhebung der Staatseinkünfte hat, nämlich, diejenige durch Staats— beamte und jene durch Pächter, fo gibt es in der Gemeindewirth- fchaft nur eine Methode der Erhebung, nämlich jene durch den Gemeindeverrechner. Er erhebt das Einkommen jeder Art felbft oder durch feine, IUntergebenen, ansgenommen das Einkommen befonderer Gtiftungsfonds, welche ihre befonderen Verwalter Pfleger, Schaffner) haben, Die Erhebung gefchieht auf den Grund 528 von Cataſtern, zu welchen das Staatsſteuerweſen die Form an geben muß. Man wird in den meiften Fällen Feine befonderen Catafter für jede Art der Steuer aufzuftellen brauchen, ausgenom- men nach den Klaffen der verfchiedenen Umlagen in Bezug auf die dadurch zu deckende Ausgaben ($. 335.). Bei den Genußftenern, wobei Feine Vorausbeſtimmung einer Stenerguote möglich ift, bedarf ed auch des Cataſters nicht. Der Berrechner it aber für die Er- bebung verantwortlich. Unter ihm fteht auch die Gemeindsfaffe, Es gibt in der Negel nur eine Gemeindskaſſe, doch die befondern GStiftungsfaffen ausgenommen. In Städten aber, welche ein ftaatsmäßig complicirtes Schuldenwefen haben, ift die Trennung der eigentlichen Gemeindekaſſe von der Schuldentilgungsfafle, wie fie im Staate beſteht, ebenfalld und aus denfelben Gründen anzu- rathen. Solchen Falls erhält Leztere auch aus dem Gemeinderathe eine hun Verwaltung. Dritte Abtheilung. Bon der Verwendung des Geneiuer einfommens. $. 390. . Yusgaben. Die Zwede der Verwendung des Bemeindeeinfommend find entweder ordentliche oder außerordentliche, und eu gibt dem- nach auch eben fo vielerlei Ausgaben. Der außerordentliche Auf- wand kann von verfchiedener Art fein und begreift jedenfalls alle nicht laufenden Ausgaben, d. h. alle jene in fich, welche zu folchen Bedürfniffen verwendet werden, die nicht jede Nechnungsperiode wiederfehren; er ift Folge von zu errichtenden befonderen Gemeinde- anftalten, befonderen Staats⸗, Gemeinde - und Naturereigniffen, und eben folchen Forderungen des Staats felbit 1). Der ordent- liche Aufwand faßt alle Yaufenden Ausgaben in. fich. Allein die auferordentlichen müfen in irgend eine Nubrife der ordentlichen Ausgaben fallen. Sie find in den Hauptrubriken folgende: A. Für die Bewirtbfchaftung des Gemeindevermö- - gend: 1) der Gemeinde- und Almendgüter; 2) der Gemeindewal- dungen; 3) der verfchiedenen Gerechtfamen; 4) der Gemeinde, activenpitalien. B. Zur Entrichtung etwaiger Grund», Staats-, Be— zirks⸗, Lehenslaſten und dal.: 1) Bodenzinfe, 2) Berde, A N 529 3) Zehenten, 4 Lehnszinſe, 5) Beiträge zu Bezirksbauten, z. 2. Dammbangelder, 6) folche zur. Bezirksſchuldentilgung, ) Staats⸗ ſteuer ——— C. Für Umlage und hun der Gemeindefenern, für die Katafterarbeiten und Materialien, Erhebungsgebühren u. dal. | D. Für Tilgung und Berzinfung der Gemeindefchuld, wenn regelmäßige Tilsplane angenommen find. E. Für die Gemeindepolizeiverwaltung:- 1) Gewerbs— polizei, 3.8. für Haltung des Gemeindezuchtviehes, Wege, Straßen, Brücden, Dämme inner- und außerhalb des Ortes; 2) Sicherheite- anſtalten, 3. B. Auffichtsperfonale fürs Innere des Orts und für die Gemarfung, Gaffenbeleuchtung; 3) Gefundbeitdanfakten, 2. Hebammen, Hofpitäler, Leichenhäufer; 4) Marftaufficht, z. 3. Maaß und Gewicht; 5) Armenweien; 6) KFenerlöfchanftalten ; 7) Berfchönerungspoligei, 3.8. für Anlagen, gerade Richtung der Straßen u. dal, m. E. Für Kirchen- und Schulwefen, 4 3. Kirchenmufif, Glöckner; Lehrer, Prüfungen, Breisaustheilungen u. dgl. mehr. G. Für den Amts- und Staatsverband, 3. B. Amts- foften bei der Rechnungsabhörung, ZUMEEROSHIUER, Sonferiptiond- foften m. dal, A. Für die allgemeine Gemeindeverwaltung, i. D. verfchiedene Gehalte und Taxen der Gemeindebeamten und Diener, Verwaltungsmaterial, dfrentliche Blätter und Verhandlungen. | 1) 2 B. Errichtung neuer Bauten, Ausgaben bei Bürgermeifterwahlen, Kriegs “ contributionen, PEERPRO ENGER u. dal. $. 391, ' n K Einnahmen. Verwendung. Heberfhüffe. Auch die Einnahmen find ordentliche oder auferordent- liche. Die Erfteren beitehen aus den im I. Abfchnitte behandelten - Rubrifen, mit Ausnahme der Umlagen der Gemeinden, welche, wenigſtens in Landgemeinden und kleinen Städten, in der Regel - zu den auperordentlichen gerechnet werden müffen. Außerordentliche Einnahmen können bewirkt werden aus einem angelegten Gemeinde ſchatze, durch Umlage von Steuern oder Erhöhung der fchon be- fiehenden, durch Vorausnahme CAntieipation) von ordentlichen Gemeindeeinfommen, Durch theilweife einfiweilige Einſtellung Sufpenfion) der Zahlung des ordentlichen Gemeindeaufwandes, durch Veräußerung von Gemeindevermögen und endlich durch Be— Baumſrart Eucyelopädie. 34 * 530 nutzung des Gemeindekredits. Die Wahl unter dieſen außerordent⸗ lichen Quellen richtet ſich nach beſonderen Umſtänden ). Was nun aber die Verwendung des Gemeindeeinkommens anbelangt, fo muß dabei nach dem oben ($. 383.) angegebenen Grundſatze der Beitragspflicht einer ieden Klaffe von Gemeinde- gliedern verfahren werden. Es iſt daher nothwendig, fo weit als möglich die verfchiedenen Rubriken der Ausgaben, ordentliche und außerordentliche, nach den Klaffen der Gemeindeglieder zu ſcheiden, welche Vortheile davon ziehen. 1) An den ſtaatsbürgerlichen und einwohnerlichen Gemeinde- ousgaben haben «nicht blos fämmtliche Gemeindebürger, fondern auch alle nicht gemeindebürgerlichen Einwohner ihren Antheil zu bezahlen. Es gehören hierher z. B. Staatsſteuern der Gemeinde, Kriegdeontributionen, die Ausgaben für diejenigen Beftandtheile der Rubrik E. des 8. 390,, deren VBortheile nicht einer befondern Klaſſe allein zufommen, wobei aber jeder Ausmärfer, welcher Ge- bäude in der. Gemeinde befist, als Einwohner anzunehmen if, weil ihm dann die meiiten Anftalten Yesterer Art zu Gute kommen, wie 4. B. die Feuerlöſchanſtalten. 2) An den gemeindebürgerlichen Gemeindenusgaben hat blos die Gemeinde und die Bürgerfchaft zu tragen. Allein es follen erſt Umlagen veranftalter werden, wenn das eigentliche Vermögensein— fommen der Gemeinde nicht mehr zureicht. Es gehören hierher Die Rubriken A. B. G. und H.; die Rubrik C. fallt jeder betreffenden Stenereinnahme ſelbſt zur Laft, zu welcher Klaffe fie auch geboren mag; die Beiträge zu D. richten fih, da diefe ‚Ausgaben außer- ‚ordentliche Urſachen haben, was die Stenernden betrifft, nach dem Grunde der, Schuldencontrahirung, welche aus allen genannten Zwecken noͤthig geworden fein kann, — und es kann alſo Fälle geben, daß auch fraatsbürgerliche Einwohner und Ausmärker dazu beiſteuern müſſen; die Rubrik F. iſt bei ungemiſchten Gemeinden hierher zu rechnen, bei gemiſchten aber. zerfällt fie in Beiträge jeder Confeſſion, während das. Schulgeld. eine Brivarausgabe jedes Einzelnen, der Kinder in die Schule fchidt, if. 3) Die Ausmärker nehmen, wenn fie Grundeigenthum Befipen, an allen allgemeinen Gemarkungsausgaben Antheil; als Hausbeſitzer fallen fie billig in_ die Klaffe der faatsbürgerlichen Einwohner. 4) Die gefellichaftlichen. oder Socialausgaben werden blos von den Theilnehmern getragen, 4. B. die Ausgaben für die Gemeinder fliere, Eber u. dgl., felbit auch oft Ausgaben zu Coufeſſionszwecken ). Bleiben nach der Verwendung der Einnahmen noch Ueber- ſchüſſ er dann werden diefe am beften für die nächſte — 531 periode verwandt. oder auch als diſponible Geldenpitalien ($.' 388.) behandelt, Man ſollte fie niemals vertheilen, weil zerfplittert ihre Wirkung in der Gemeinde fehnell verloren geht, während man fie sufammengehalten fehr wortheilhaft verwenden kann und weil jeder Gemeindeangehörige auf diefe Art indirekt feinen entfprechenden Antheil erhält, was nach dem Grundfase des Nechts nicht Bien Bertheilung gefcheben würde 3), | 4) Sie gefchieht nach denielben Rückſichten, wie in der DAMEN TUN tan bat aber in der Gemeindewirthichaft. die Zwecke, Klaſſe der Bemeindeandehärtgen, su unterfcheiden, wofür die außerordentliche Ausgabe zu machen ift. Bei rein ge— meindebürgerlichen Ausgaben haben die Gemeinden die eigenthämliche außerordentr liche Quelle der Beſteueruns der Almendantheile und ⸗Genüſſe. 2) Man Hat für diefe Testen Zwecke, für Kirchen: und Schulwefen, — 360 für die Armen öfters beſondere Stiftungen, welche die Umlagen rg ganz oder theilweife entbehrlich machen.. 3) Das Natürlichfte ift, daß man die Gemeindeeinnahnen "aus umlagen nie⸗ mals höher macht, als das Bedürfniß erheiſcht. Dies entſpricht dem Weſen einer ſolchen Hauswirthſchaft. Aus dieſen Steuerbeiträgen ſoll ſich alſo Fein Ueberſchuß bilden. Entſteht er aber dennoch, fo gehört er der nächſten Rechnungsperiode an und kommt ald Erleichterung. derjenigen Klaffe au, durch deven Beiträge er gebildet it. Entſteht er aber aus den Einnahmeh aus dem Gemeindevermönen, ſo fuche man ihn fo gemeinnützig als möglich für die Gemeinde und Bürgerſchaft durch eine "von jenen vielen wohlthätigen und nothwendigen Anftalten zu machen, für‘ dereit Verbeſſerung und Errichtung immer "Gelegenheit fein wird. Sollte hierin augen: blicklich nichts Noth thun, fo lege man das Capital nusbar an. Würde aber doch einmal eine Vertheilung befchlofien, To wird v. Rotrec's Anſicht (Varhandl. der Uten Bad. Kammer von 1831 Heft 16. ©. 121.), daß auch die Ausmärfer Antheil befommen ‚müßten, bei der angegebenen Lmterfcheidung der Herfunft folcher Ueber: fhüfe, in ihrer Allgemeinheit Feinen Beifall finden Eönnen. Ob die Bertheilung nadı Kövfen, Größe der Samilie oder nach dem Vermögen und Einfommen gefchehen ſoll, ift leicht entichieden; denn durch welche Untlagsiveife die Steuer erhoben wurde, fo muß der Weberfchuß auch wieder vertheilt werden. Ueberſchüſſe aus Verbrauchs— feuern können billig nach der, Größe der Samilie der Einwohner, ſolche aus Ge meindevermögen nur nach Köpfen unter die Bürger, vertheilt werden. Uebrigens wird eine folhe Scheidung der Einfünfte jest ſaſt noch niemals thunlich fein. Vierte Abtheilung. Bi | Bon den Voranſchlägen der Gemeindenusgaben und :- Einnahmen. $. 392. * Zur Erreichung einer möglichſten Uebereinſtimmung der Ge meindeausgaben und - Einnahmen und zur Verhütung einer Ueber⸗ fchreitung der Beftenerungsbefugniß von Seiten des Bürgermeifters find Vorausbeſtimmungen der Ausgaben und Einnahmen für die nächfte Rechnungsperiode nothwendig. Man nennt fie Boranfchläge (Etats). Diefelben werden in einen allgemeinen (Generaletat, Budget) und in befondere (Spezialetats) Boranfchläge ein- 34 * * getheilt. Diefe geben, ein jeder für fih, eine Vorausbeſtimmung der Ausgaben und Einnahmen für die einzelnen Theile der Ver— maltung und find in der Gemeindewirthfchaft um fo nöthiger, wenn eine Scheidung der Ausgaben und Einnahmen nach $. 391. vorgenommen wird, Der Generaletat aber enthält die: Nefultate diefer Spezialetats zum Behufe der Gefammtvergleichung des Auf wandes und Einkommens. In der Regel ftelt man in. den Etat} die Einnahmen vor die Ausgaben. Beide fonnen entweder genau oder nur annäherungsweife durch Schätzung gefunden werden; zur erfteren Beftimmung führen feſte Nechnungen, zur andern aber der Befund der vorhergehenden Fahre oder Heberfchläge. Der Ber- gleichung halber it e9 gut, zum neuen Anfchlage immer den Anfas aus der vorigen Nechnungsperiode beisufeken. In die Etats kön— nen nur die ordentlichen Einnahmen und Ausgaben, genommen werden, Dierauferordentlichen und die Socialansgaben und Ein- nahmen bleiben davon ausgefchloffen. In den Spezialetats werden, wie fich von felbft verfteht, die Deckungsmittel ganz befonders be— rechnet. Es werden jedoch die ‚befondern Inſtruetionen und For- mularien zu allen diefen Etats von dem Minifterium oder von 1.den Regierungscollegien angegeben 1), 1) © 3. B. die Großherzogl. Bad. Inſtruction dazu im Regierungsblatte von bi 1832. Niro. 58. Zänfte Abtheilung. Bon der Verrechnung der Gemeinder, einfünfte, —— $. 393, Auf den Grund des Generaletats hin werden Die Einkünfte verrechnet. Der Verrechner darf aber Feine Rechnung bezahlen ohne vorherige Decretur oder Anweiſung des Bürgermeifterd oder Gemeinderaths oder der. Staatsbehörde, je nachdem es dad Ge— meindegeſetz beſtimmt. Am Ende einer jeden Rechnungsperiode hat der Gemeindeverrechner Rechnung abzulegen und die geſtellte Ge— meinderechnung dem Gemeinderathe zur Prüfung vorzulegen, welcher ſie je nachdem es das Geſetz beſtimmt, entweder der Staatsbehörde noch vorzulegen hat oder nicht, Es iſt klar, daß dabei alle Rech“ nungsbelege beigegeben und die Prüfungsbemerkungen Reviſions⸗ notaten) beantwortet werden muſſen. Auch für. alles dieſes hat jeder Staat je, —5 Normen und SAH s ; FIRduiR: i Dritter Theil. | Deffentliche Birthfäaftsichten Erfer Abſchnitt. RTL IELDIHASHRNEDNF Einteitung $. 394. . Borbegriffe. Die Volkswirthſchaftslehre (Nationalbconomie) if die Lehre von der, Volkswirthſchaft, d. b. von der Thätigfeit der Völker - zur Beifchaffung, Erhaltung und Berwendung des Volksvermögens ($. 31. 39). Da nun eine Nation amd Einzelnen befteht, dieſe fich auch wieder in befonderen geſellſchaftlichen Verbindungen befin- den können, und ſowohl die Einzelnen als die Geſellſchaften in der Volkswirthſchaft mit thätig und aufopfernd ſind, ſo macht auch ein Jeder nach ſeinem Mitwirken und nach ſeiner Aufopferung gerechten Anfpruch auf einen verhältnißmäßigen Antheil am Pro— duete oder Reſultate der Volkswirthſchaft. Weil aber. die Erhal— tung und die Verwendung im Beſitze der Einzelnen geſchieht, ſo muß auch unter dieſe eine Vertheilung Statt finden. Daher iſt die Nationalöconomie die Lehre von der Beiſchaffung (Production, Hervorbringung), Vertheilung (Distribution), Erhaltung und Verwendung (Conſumtion) des Volksvermögens durch das Volk ſelbſt. Die theoretiſche Frage, welche aber nicht auf Begriffen und Abſtraction, ſondern auf Geſchichte und Erfahrung fußt, be— trifft darin die Grundzüge des Völkerverkehrs und der National betrichfamfeit und die Grundſätze, wonach ſich Beide entfalten. Die praftifche Frage, welche auf jenen Verkehrs- und Betriebs— geſetzen berubet, iſt, ob und welcherlei Maaßregeln und Anſtalten erforderlich ſnd, um den Volkerverkehr und die Volksbetriebſamkeit nicht zu hemmen, ſondern weiter zu fördern, damit das Volk zum möglichſt hohen Grade von Wohlſtand gelange, und welches die Klugheitsregeln Für alle dieisnigen Privat > und gefelfchaftlichen Einrichtungen. find, von deren Beflande und Stiftung der allge- meine Wohlſtand Impulſe empfängt. Dan nennt den Theil der Nationaldeonsmie, welcher die Erfteren abhandelt, den theoreti— hen (Theorie des Volksvermögens, Volkswirthſchaftslehre im 534 engern Sinne), und denienigen, welcher die Andern erörtert, den praftifchen Theil (Lehre von der Volkswirthſchaftspflege oder Bohlftandsforge, Gewerbspolizeiwiſſenſchaft). Man kann aber den erſteren Theil wegen feines Inhaltes volkswirthſchaftliche Gewarbs-, und den zweiten dagegen volfswirchfchaftliche Betriebslehre nennen 1), Denn jener betrachtet das Erwerbs - und Gewerböwefen der Bölfer aus dem Gefichtspunfte Cnicht der Bereinzelung, fondern) des nationalen Zufommenhanges und der gegenfeitigen Einwirkung der bürgerlichen Erwerbs- und Gewerbs— thätigfeit, ald ein Tebendigen Gemenges von Co- und Reaction der Menfchen, und fucht die Urfachen, Wirkungen und Folgen davon zu erforfchen und zu erflären. Diefem aber erfcheint jener Zufam- menhang als etwas Nothwendiges, deſſen Beftande nicht blos nicht entgegengewirkt, fondern vielmehr jeder Borfchub gelaffen werden muß, wenn die Völker ihrem Wohlftande entgegengehen ſollen; derselbe bat daher, zur Aufgabe, die Grundſätze und Maximen zu lehren, wie jener ſelbſtſtändige Zuſammenhang des nationalen Erwerbs⸗ und Gewerbsweſens erhalten und befördert werden ſoll, welche Maaßregeln und Anſtalten hierfür di beiten find, und wie diefelben am zweckmäßigſten eingerichtet und geleitet werden müffen, seien fie won Privaten, Grtaliadtten: Gemeinden aber Staaten angeordnet 2). 1) ©. $. 41. und den durchgeführten Unterfchied zwifchen Gewerbs und Bes ariebßlehre in den einzelnen. Gewerbswiſſenſchaften. Die einzelnen Gewerböclafen , ericheinen hier als ‚einzelne Zweige der ganzen Volksgewerb⸗ und Volksbetriebſamkeit. Die volkswirthſchaftliche Gewerbslehre betrachtet die einzelnen wirthichaftlihen Ev werbsarten, wie fie fih in den Gewerben darftellen, als verfchiedene Aeußerungen der. VBolfsgewerbfamkeit. Die "volkäwirthichaftliche WBetriebslehre aber als Beftandtheile dev Volksbetriebſamkeit. Ev wie der Einzelne ein recht ges werbfamer Mann fein kann und doch dabei nicht in Wohlftand kommt, weil er den Betrieb feines Gewerbes nicht zu leiten verfieht oder vernachläfigt (nicht be⸗ triebfam if); fo kann ein, Volk noch fo gewerbfam fein, (noch fo viele gewerb⸗ liche Ausbildung, noch fo viele Gewerbe in fich vereinigen) und dennoch dabei nicht zum Wohlftande kommen, weil ihn die gehörige Leitung und Qufammenhaltung feiner Gewerbsthätigkeit und » Mittel von Seiten, einer Gentralfraft (der wahre Betrieb) fehlt. Dies zeigt die Gefchichte an vielen fehlerhaften Staatseinrichtungen in Betreff des Gewerbsweſens bei ſehr gewerbsfleißigen Nationen. 2) Der Verf. iſt den Neuerungen in Wortauslegungen abhold, weil fie in der Regel Verwirrung und Leere Schulftveitigkeiter zu Folgen haben, die nicht sur Sade gehören und der Forderung des Materiellen der Wiſſenſchaft Zeit und Kräfte entziehen, Er legt daher diefer Anterfcheidung und Neuerung an ſich feinen Werth bei, und hofft , fie werde den Sorfcher im Gebiete der Nationalöconomier, der ein anderes Syſtem gewöhnt ift, nicht ſtören. Indeſſen ſcheint fie ihm als eine Erdrs terung über den Gehalt diefer Wiffenfchaft in einer Eneyclopädie nicht unwichtig zu fein, weil fih daran der Grundtypus der ſämmtlichen Wirthſchaftslehren darftellt, und weil fie die Einfeitigfeit der neueren Betrachtungsweiie des Weſens und Zweckes der ſogenannten Volkswirthſchaftspflege aufzudecken im Stande iſt, von welcher der - Gehalt der Wiſſenſchaft nicht unangeſteckt geblieben iſt. Deun man hat den prak⸗ sifchen Theil der Nationaldconomie neuerlich in Deutschland nur als cine Staats ⸗ 535 wiſſenſchaft, d. h. ald eine Wiſſenſchaft für den Staat oder Staatsbeamten betrachtet, gleich als ob er nicht eine „weitere Bedeutung Habe. Man vergaß, daß es fehr ‚wichtige Einrichtungen im Verkehrsleben aibt, welchen der Staat ganz fremd bleiben ſoll und für deren Stiftung die Nationaldconomie die Grundjäge und Marimen lehrt, und daß der Staat diefe blos zu befolgen nöthig Hat, wenn er nothgedrungen 3. B. ‚Am Steuerweſen, oder zur Anterftügung der. Volksgewerbſamkeit, wo die Kräfte dev ‚Nation nicht mehr zureichen,. in das Gewerbsweſen und in den Verkehr eingreift während fie dem Einzelnen und ven Gefellfchaften im Gewerböwefen ſtets unent behrlich find. Der Ausdrud volkswirthſchaftliche Betriebslehre vermeidet diefe Abwege und bezeichnet die nahe Verknüpfung, in welcher die Volkswirtb— Ichaftölehre zum praktifhen Leben freht. 8. 395. - Geſchichtliches. Die — von der Volkswirthſchaft iſt, obſchon man fie als die erſte Bedingung für die Erforſchung des Völker- und Staatslebens betrachten muß, in ihrer jetzigen Geſtalt erſt ein Erzeugniß der neueren und neneften Zeit. Wenigſtens ift fo viel gewiß, daß die neuern abendländifchen Staaten und Völker darin feinen wiflenfchaftlichen Unterricht von den alten füdlandifchen ‚empfangen haben, fondern die Grundſätze aus eigenen Erfahrungen und Studien fammelten.. Hieraus und aus dem Wenigen, was uns in den Titerarifchen Neften aus der alten Zeit darüber zu— gänzlich wurde, zu fchließen, daß die Mten davon fo viel ald nichtd gewußt oder gar geahnet hätten, muß ald ein Fehlſchluß erfcheinen D. Das ültefte orientalische Völkerleben ift für und noch in ein fehr tiefes Dunkel gehüllt, allein was wir von demfelben wiffen, das ermächtigt und mehr zu. der Annahme, daß fie den Volkswohlſtand auf eine tiefe nationale Weife zu befördern mußten. Es ift hierher jedenfalls das phöniziſche Volk, Babylonien, Aegypten und Karthago zu rechnen Dd. Die Griechen, ein Handelsvolf, hatten verfchiedene Einrichtungen zur Forderung des Handels und der damit zufammenhängenden Gewerbe, wovon man auf das Vollkommenſte berechtigt ift zu dem Schluffe, daß fie es recht gut verfianden, die Bolfsgewerb- und Betrichfamfeit fo weit zu unterflüßen, als es nach ihren nationalen Anfichten geſchehen mußte 3). Die anfallende Berfchiedenheit des Charakters der Griechen und Römer geſtattet jedoch auch in Diefer Hinficht wenig Aehnliches und Gleiches. Als ein Friegerifches und ränberifches Volk konnten dieſe nicht auf die friedliche Verwaltung ihrer Eolonien und eroberten Linder in dem Grade kommen, wie Phönizier und Griechen; ihre ganze Eigenthümlichkeit- war dem Gewerbsivefen nicht fo geneigt, wie jene Bölker, Dennoch aber befchäftigte fich befanntlich ihre Geſetzgebung fehr angelegen mit der Leitung des Ackerbaues und des Handels, der zwei Gewerbe, welche ihrer 536 Nationalität am meiften zufagten 4. Die abendländifchen Völker, nad) der großen Volkerwanderung, haben vor den Alten neben dem Hervortreten und neben der eigenthü imfichen Geftaltung des Gewerbsweſens auch das voraus, daß fie, nachdem das ganze Mittelalter vorübergegangen und viele gemeinfame Erfahrungen in der. Gefchichte angehäuft waren ‚- wie auch aus vielen. anderen Dingen, ebenfalls aus der GStaatsverwaltung eine Wiflenfchaft machten. Allein es dauerte bis dahin mehrere Jahrhunderte, von denen man aber Feineswegs fagen kann, daß fie feine volfd- und fiaatswirthfchaftlichen Süße gekannt hätten 5). Denn wenn auch bei den Schriftftellern, wie Bodin, Klod, Becher, dv. Loen u. %. (8.29. Note 2 u, 3), welche fo fehr viel Unbrauchbares und grundfärlich Unrichtiges haben, das Praftifche ihrer Zeit nicht leicht von den gelehrten Theorien zu fcheiden ift, fo fehreitet man doch bei v. Sedendorf und v. Schröder ($. 27. %. 2 m. 3) immer parallel mit der Staatspraxis, während fich in der Finanzverwal- tung von Sully und von Colbert (6. 29. N. 4 u, 5) die prak⸗ tiſchen Erfahrungen erſt eigentlich zu einem ARE zu — beginnen ©, 1) Der Umſtand, daß wir noch faſt gar nichts von denſelben in — — kennen, und daß, wenn ſelbſt mehr darüber auf und gekommen wäre, zur Beur⸗ ‘ theilung volks⸗ und ſtaatswirthſchaftlicher Zuſtände und Anordnungen eine genauere Kenntniß des täglichen Lebens erfordert wird, als wir vom Alterthume haben, iſt hinreichend, Obiges zu beſtätigen. Haben ſich ja doch Männer, wie der große Niebuhr, nicht felten getäurcht, weil ſie der kühnen Hypotheſe zu fehr ihr Ohr liehen, wo ſie auf Thatſachen fußen ſollten. 2) Schon dasjenige, was Heeren in. feinen Ideen (6. 319. Note 1)‘ und Reynier im feinen angeführten Werken ($, 132. Note 1) darüber mittheifen und fagen , follte, fo ſpärlich es auch ift, Obiged beftätiaen. Allein man muß bei diefen, fo wie bei den beiden noch folgenden Völkern, nur nichts Anderes (etwas Allgemeines) als ächt Nationelles (etwas Eigenthümliches) ſuchen und bedenfen, daß blos dann und dort Allgemeines, oder Wiffenfchaftliches in folchen Dingen entfteben Fann, ivanıı und wo man ſchon verfchiedene befundere nationale Erfheinungen fuhen, vergleichen und verbinden Fann. Dies Fonnte aber bei diefen Völkern zun Theile fchon wegen ihres damaligen Alterd und hauptſächlich deßhalb nicht gefchehen, weit fie alles nicht Nationelle von fi) hinwegitießen, fo in Religion, wie in Politik. 3) Die neueren Unterfachungen haben Vieles gezeigt, was man früher über das Stuatswirthichaftsweren der Griechen nicht geahnt hat ($. 319. N.2). Gerade an Griechenland läßt fich zeigen, was in der Note 2, gefagt if. Die griechiſchen Schriftſteller ließen ſich nicht auf praktiſche Verwaltungsſragen ein, Erſt Xenophon und Ariftoteles begannen über Politik zu philofonfiren, und Grundfäge ter Deconomie aus allgemeinerem Gefichtöpunfte zu bauen; und ed läßt fich nicht Iüugnen, daß das Zeitalter de3 Kezteren viele Aehnlichkgit mit unferer Zeit hat. Der Grieche bedurfte übrigens des befondern Unterrichtes in ſolchen Dingen nicht, weil er das Praktiſche durch ſeine Theilnahme am öffentlihen Leben lernen mußte; ed mochte auch schon nach dev Natur dee Sache den griechifchen Gelehrten Elar fein, daß die Staatsverwaltung Fein Gegenftand der Speculation iſt; die griechischen Städteftnaten waren zudem Flein, weihalb von Erfahrungen und Maaßregeln, wie in großen Ländern, dort nicht die Rede ſein konnte. Darum hatten die Griechen feine fraats: und volkswirthſchaftliche Schulweisheit, wie wir, bis auf Arittoteled, been 637 Begrifsbeftinimungen über Deconomie man neuerlich in ein Syſtem zuſammengefaßt bat. 'S. Rau Anfihten der Bolfäwirthichaft. (Erlangen 1321.) ©. 3 folg. 4) Mit den Stellenfammlungen und Nariantenvergleichungen aus römiſchen Autoren / in Bezug auf deconomie —, wie wir fie von Hermann (Diss. exhibens sententias Romanorum ad oeconomsam universam s. nationalem pertiwentes.. Er- langae 1823) und Calkoen (in den: Bydragen tot Regtsgeleerdheit en Wetgeving. ‘VI. 3 &t. 1832, ©. 413, mitgerheilt) haben — ift äußerſt wenig gedient, aber auch nichts weiter bewieren, als mit ziemlicher Unfiherbeit, daß die Römer feine ſaatswirthſchaftlichen Syſteme und Schulen hatten. Es wäre unendlich beſſer, wenn man anſtatt nach ſolchen Stellen vielmehr nach Facten und Geſetzen im Felde der Staatswirthſchaft bei den Roͤmern, nad dem Geiſte und nach dem wahren Ber Hältnifre derfelben zu ihrer Zeit forfchte. So lange dies nicht geschehen it, find Abnrtheilungen über die Römer in diefer Beziehung eitel. Doch vielleicht bat Schul; (Grundlegung zu einer gerchichtlihen Staatswiffenfchaft dev Römer. Köln 1833, — eine Ehrirt, welche neben manchem Bizarren doch viel Wahres enthält, "wie unter anderm der Auffas II. über das römifche Geldweſen S. 132 folg., und 11. über die Staatämittel S. 458. zeigt) hierzu neuen Anſtoß gegeben, 5) Ein’ Blick in die Capitularien der. fränkischen Könige, auf das Städte und Bunftwefen des Mittelalters u. dal. möchte fchon im Stande fein, dies zu zeigen, obfhon man nicht Täuanen kann, daß 3. DB. das Leztere für unſere Zeitverhältniffe in feiner früheren Ausdehnung nicht paßt, während doch ‚auch bei und die größten Gewerbseffecte durch gefellfchaftlihe Vereinigungen hervorgebracht werden. Bücher⸗ ‚ selehrfamfeit fehlte, aber darum nicht die Kenntnif, — ebenſo wie in den Künften, wo Aber Niemand behaupten wird, man habe im Älterer Zeit Nichtd, oder weniger Br als ‚jest. 6) Diere. vielen Erfahrungen, dad ausgebreitete Gewerbsweſen, und die wiſſen⸗ ſchaftlichen Syſteme, welche fchon eben fo viel gefchadet ald genützt Haben, find es, was die neue Zeit Yor der alten voraus Hat. Dafür waren aber auch in diefen Dingen die Keuntniſſe der Alten ein größeres Gemeingut, ald icht. 8. 396. Fortfehung. Die Sefchichte fchildert uns die Völker des Mterthums theils als prachtlichend, theild als nach Gewinnſt durch Handel und Colonien ftrebend, theild als Friegerifch. Es ift daher nichts natür- licher als die vorherrfchende Neigung der Berfer und Babylonier, der Phönizier und Karthager, der Griechen und der Römer nach Gold und Silber und nach Vermehrung des Geldes. Dies war der Strebepunkt der Einzelnen fo wie der Regirungen H. Dieſes Streben war fchon im Mterthume der Antrieb und die Beranlaffung zw vielen Eriegerifchen und Handelsunternehmungen und fand in verschiedenen Perioden durch analoge Ereigniffe damals bereits mehrmals Befriedigung. ° Es gebört hierher die Entdeckung Gpa- niens durch die Phoönizier, der perfifche Krieg Alexanders d. Gr., und die Eroberungen der römifchen Republik im Oriente D, Nach der Zerftorung Des römifchen Reichs nahm auch in diefer Beziehung - "Europa vin anderes Ausfehen an. Die von den Römern bereits andgefangten Abendländer wurden von den Barbaren überſchwemmt, und es mußten daher in Bezug auf Bevölkerung und Flächenaus⸗ 538 dehnung, um ſo mehr, wenn man die Zerſtörungswuth hinzurechnet, die Menge von Gold und Silber und Geld ſehr verfchwinden 2). Was der fo umgeftalteten Bevölkerung Noth that, das waren fefte Eike; died war der Gtrebepunft ihrer Wanderung und das natüir- liche Ergebniß des niederen Grades ihrer Cultur. Daher fußte die geſellſchaftliche Ordnung auf Ackerbau und Viehzucht, daher Fam das Naturalſteuerſyſtem, und dies Alles fand feinen Stüspunft im Chriſtenthume. Bei diefem Syſteme Fonnten unſere Völker, wie der natürliche Entwicelungsgang der Menfchheit zeigt, nicht ſtehen bleiben, es veränderte fich im Gegentheile die Cultur, die Bevöl— Terung, das Gewerböwefen und die Verfaſſung und mit diefer die Staatsverwaltung und Staatswirthfchaft 4. , Es mußten Mißver— hältniffe dadurch entſtehen; diefe, für Viele in den Völkern drückend, erregten einen Durft nach allgemeinem Befferwerden und die felt- Tamfte Mifchung. der wilden Elemente des Abentheuers, der Kriegs⸗ Inft und wirchfchaftlichen und politifchen Unzufriedenheit mit den friedlichen und göttlichen der Neligiofität trieb fchon im erften Fahrtaufende der chriftlichen Zeitrechnung unter den Bannern der Kreutzzüge die abendländifchen Bölfer nach dem fernen Orient, Während von dort die Kunde von der gefundenen Befriedigung der Einbildungskraft, des Friegerifchen Muthes, der Mordluft, Habfucht und des religiöfen Durfted ertönte, benutzte das Pabit-, Kaifer- and Königthum von Europa diefe Gelegenheit einer Art von Eolo- nifation immer mehr mit allen zu Gebote ſtehenden Mitteln. Herr- fchaft, Hof und Haus ward von Einzelnen zu Geld gemacht, um gu wandern; die Päbſte ergriffen fchlau alle unter dem Deckmantel des Chriſtenthums anzuwendenden Mittel und Wege, um Geld zu bekommen; die Naturalwirtbichaft der Staaten mußte der Geld- wirthfchaft den Plas einräumen; die Durch diefe Auswanderungen, unglücklichen Zurücfünfte und erwähnten Mißverhältniffe erzeugte Unficherheit des Eigenthbums und der Perfon machte den unbe- Fannten Befis von Gold, Gilber und Geld fehr wünſchenswerth; die allgemeine immer feigende Münzverwirrung und das Hervor— treten einer großen Erweiterung des Handels und Gewerbsweſens veränderte den volfsiwirthfchaftlichen Zuftand; befonders Famen Die Städte und flädtifchen Gewerbe in ſtaunenswerthe Blüthe und wirkten wieder auf die Staatswirtbfihaft zurück. Daher befanden fich die abendländifchen Bölfer, wie ehemals die alten des Orients, in einem Zuftande des volis- und flantsmwirthfchaftlichen Geld- ſyſtems. Seine Macht auf die Gemüther, befonders der Handels- leute und Regenten, verfchaffte dem großen Columbus und Vasco de Gama die Geldmittel zu ihren Seefahrten. America und der 339 Weg um das Vorgebirg der guten Hoffnung nach DOftindien wurde entdeckt, Die erfehnten Goldgruben waren fo auch der abendlän- difchen Welt geöffnet und Mc mit Europa und dies mit America verbunden, 1) Beweife dafür gibt dad Schasfammeln der Einzelnen, der Sürfien, Könige und Regirungen, wovon die Gefchichte erzählt. Bei den Griechen war fie fo vor herrſchend, daß fih Zristoteles Politic. Lib. I. 9. darüber Tuftig macht, indem er die Verfehrtheit davon zeigt. Bei den Römern war fchom in der Republik (Cicero pro Flacco cap. 28.) und fpäter unter den Kaifern (Plinius hist. natur. lib. XII cap. 18.) die Gold» und Gilberausfuhr verboten. Bon den andern genannten Völ⸗ fern zeigt e3 der Handeldgang und dad Eolonialfyftem» 2) Die Entdeckung Spaniens ift eine Parallelitelle in der Gefchichte mit jener von America; durch ‚Aleranders Eroberungen ward der Strom der edeln Metalle aus dem Hriente nach dem Dccidente eröffnet, und die Römer brachten unermeßliche Gold» und Gilberfhäge aus dem Oriente. Als Völkerzüge bilden fie eine Parallele 38 den Kreußzügen, 3) Wie viel ging bei dem Einftürzen der Barbaren nicht durch Zerſtörung und Vergraben verloren. 4) Man f. die hiſtoriſche Einleitung oben von $. 7. an. 8. 397. Syiteme. Auf die beſchriebene Art bereitete fich ein Syſtem der Staats. und Bolföwirthfchaft vor, welches in der Entdedung des Weges um das Borgebirge der guten Hoffnung eher einen Todesfloß, als ein neues Lebenselement hätte erlangen follen, wenn die Gemüther und Geifter nicht zu fehr fchon aus den andern Urfachen im feinen einzelnen Grundfäsen befangen gewefen wären ). Diefed Syſtem it 1) das Handeld- oder Mercantiliyitem. Es betrachtet dad Geld, Gold und Silber ald den wahren Reichthum D und bezieht hierauf alle Marimen und Anftalten für die Förderung des wirthſchaftlichen Wohlftandes der Staaten und Völker, weßhalb «8 auch den Dingen blos einen Werth beilegt, infoferne und im Verhält— niſſe, als fie Geld eintragen. Die nächtte politifche Folgerung hier— aus, daß. alfo alle bürgerlichen Gewerbe, welche God und Silber hervor - und ind Land bringen”), das Land bereicherten, bewirkte eine fünftliche Leitung und mißleitende Verfünftelung der gewerblichen Berhältnifie der Bölker fowie auch eine ganze Politik, wodurch Gewalt und Brivilegium an die Stelle des Nechtd und der Gleichheit, Geld an die Stelle der eigentlichen Mittel zur Befriedigung der Bedürfniffe, außerordentliche Ungleichheit der VBertheilung des Bermögend unter die Staatsangehörigen an die Stelle verhältniß— mäßiger Ausgleichung, Handelögeift und Mißtrauen an die Stelle wabrer GSittlichkeit, Ehre und Zutranend traten. In Frankreich 540 R namentlich war diefer Zuſtand durch Schwäche, Leldenſchaftlichkeit und Unmündigkeit der Könige ſowie durch die Herrſchaft Der Geiftlichkeit, der Adels- und der Geldariftofratie auf die höchſte Spise getrieben, fo dag eine Anzahl philofophifcher Köpfe und zugleich edler Männer auf den Gedanken geriethen, den gerade - entgegengefehten Staatszuftand nach einem ſelbſt gefchaffenen Ideale anf dem Wege der Reform hervorzurufen. So entſtand 2) das phyſioeratiſche oder Landbanfyftem 9. Daffelbe wollte die natürliche Ordnung (Ordre naturel, Physioeratie) wieder ber- ſtellen, und ftelfte daher als Grundfas auf, daß der Natur der Sache nach nicht das Geld, fondern vielmehr die wirklichen Be⸗ dürfnißmittel den Reichthum ausmachen, das Geld aber, an ſich ungenießbar, blos ein Verkehrsmittel ſei Je mehr man an jenen Bedürfnißmitteln ſelbſt beſitze oder über je mehr davon man ver— fügen könne, ſagt dieſes Syſtem, um ſo reicher ſei man zu nennen. Da es nun aber der Stoff ſei, den man gebrauche und verzehre, fo verſchaffe und blos die Natur und durch fie dasjenige Gewerbe den Neichthum, welches der Natur Güter abgewinne, und folglich fei blos der Erdbau (Landbau) proditetiv unter Den Gewerben. Neben manchen andern Folgerungen aus diefen Prinzipien ) ging aus dem Findamentalprinzipe hervor, daß der Staat der bürger- lichen Induſtrie Feine Fünftliche Richtung geben, fondern ihren natürlichen ungeflörten Entwickelungsgang Taffen folle (Laissez faire et laissez passer), wie ihn die Natur und der Verkehr erfchaffe 6). Obſchon dies ganze Syſtem viel zu idealiſch war, als daß es in der Staatspraris hätte verwirfficht werden Dürfen, fo war doch feine Schärfe, Selbſtſtändigkeit und theilweiſe Natür- lichkeit die Urfache vieler Muffchlüffe über die wahren Natur- und Berfehröverhältnife der Menfchheit und es bildete die Grundlagen eines neuen der Wahrheit näher fommenden Syftemes. Dies if 3) das Induſtrie⸗ oder allgemeine Bewerbsfyften. Das» felbe tritt jenen Beiden entgegen ) und ſtellt als Grundſatz auf, die Natur fei zwar die Teste Duelle aller Güter, aber die Arbeit verforge den Menfchen mit den Lebensgütern und mit einem folchen Borrathe von Vermögen, den er wieder zur Erweiterung feines Erwerbes verwende (Capital) Hd, Weder die Einträglichkeit an Gerd, noch die bloße Sachlichkeit der Güter fei das Wefentliche für das Menfchenleben, fondern überhaupt der Grad ihrer Noth⸗ | wendigfeit zu den verfchieden wichtigen Zwecken der Menfchen oder | ihr Werth. Unter anderen Folgerungen ) geht als Die charak⸗ teriſtiſchſte hervor, daß alle Gewerbe produetiv find, welche neue Wertbe hervorbringen, und von Seiten des Staates ſänimtliche 541 geſetzliche wirthfchaftliche Thätigkeiten, gleiche Ungeſtörtheit in ihrer Entwickelung anzufprechen haben. Dieſes Syſtem iſt das jest in der Wiffenfchaft herrfchende und geht jetzt allmälig immer a mehr in die Staatspraxid über, da es Mühe Foftet, die Wirkungen des Mereantilfuftemes allmälig auszugleichen. Allein auch in der hr Wiſſenſchaft iſt es erſt in der Entwickelung begriffen. — — EEE u BE 1) Nichts war geeigneter, die Theorie des Geldes nach dent neuen Syſteme, d. b. fein Fundament umzumer/en, ald der neue Handel mit Dflindien, denn gerade diefer mußte zeigen, wie eigentlich das Geld Glos ein Tauſchmittel ift umd fich nicht innerhalb. der Landesgrenzen bannen Täßt, weil nämlich das Edelmetall dorthin ‘ einen Hauptzug nahm. Die VBerhältniffe der engliſch-oſtindiſchen Geſellſchaft zeigten dies gegen dad Ende des 17ten Jahrhunderts und mehrere engliſche Schriftſteller haben in dieſem Sinne ſchon damals gegen das neue Syſtem geſchrieben. Die vor⸗ züglichſten find: Child, A new Discourse on Trade. London 1668. 2te Ausg. 1690. . Dudley North, Disbäthnea on Trade etc. London 1691. S. Mac» Eullod, Grundfäße der Yolt. Deronomie. Ueberſ. von v. Weber (Etutte. 1831). ©. 30—32. Say, Cours d’Economie politique.,VI. 379. Ueberſ. von vd. Th. VI. 285. Es ift daher nicht ganz richtig, wenn unfere Eihriftiteller von Sach aerade jene Entdeckung als eine Haudturfache der Aufnahme des Mercantilſyſtemes erwähnen, 2) Diefes Syſtem fand befonderd unter Colbert, Sinanzminifter unter Ludwig XIV. von Sranfreiche (a. 16641 — 1683) feine Ausbildung in der Praxis. G. de Monthion, Particularites et observations-sur les Ministres des finances de la France les plus celebres (Paris 1812). p. 20. Die Echriftiteller, die, daſſelbe befonders - eultivivten, find hauptfächlich die $. 395. erwähnten Bodin, Klod, Bedher, v. Loen, v. Schröder und v. Horner, außerdem aber noch. v. Zufti. Gtaatds wirthichaft. Leipzig 1755. 2te Ausg. I. 8. Bürc, vom Geldumlaufe. Hamburg 1780. II. Bd. 8. 2te Ausg. 1800. de Bielfeld, Institutions politiques, A la Haye 1760. U. 85. 4. Deutfche Ueberf..:-Lehrbesriff der Etnatsfunft. Ste Ausg. 1777. II be. Ferrier, Du Gouvernement considere dans ses rapporis avec le Com- merce. Paris 1805 und aud 1821. (©. dagegen du Bois-dyme, Examen. de quelques questions d’Econom. polit. et notamment de l'ouvrage de M. Ferrier. Paris 1823.) de Cazaux, Bases fondamentales de l’Econom. polit. Paris 1826. Mun, Treasure by foreign Trade. London 1664. ©. auch oben’ Note 1. Steuart, Inquiry. into the principles of political Economy. .„London 1767. II Tom. 4 Defielben Works.’ London 1825. V1 Tom. 8. Deutſche Ueberſ.: Unterſuchung der ‘Grundfäße der Staatswirthſchaft. Hamburg 1769 u. 1770. .11. Bd. 4. Tübingen 1769 — 72. VLBde. 8. und. 1786. IV Bde. 8. Davenant, Political and Com- A mercial Works. London 1771. V. Tom. 8. Serra, Turbulo, Davanzati, Searuffi, Montanari, Broggia, Belloni. (S. oben $. 319. Note 7. 6. 326.. Note 1:) Genovesi, Lezioni di Commercio osia d’Economia. civile, Bassano 17 769. 18 3 Deutſch: Grundſätze der bürgerlichen Deconomie, überſetzt von Witzmann. Leipzig 1776... 11. 8. Die in den angeführten SS. erwähnten Scrittori classici find von Eufodi edirt zu Mailand (Milano) 1803—1804. Die Parte antica hat VII, die P. moderna XXXHU Be. 8. Der 50fe Bd. (1816) enthält das Sadıresifter. ©. aber auch Pecchio, Storia della, Econonia pubhlica in Italia. Lugano 1829. Franzöſ. Ueberf. von Gallois. Paris 1830. Die Literatur. dieſes Syſtems iſt am volltändigften angegeben bei ‚Steinlein Handbuch der Volkswirthſchaftslehre. I. S. 14— 33 (München 1831. Ir Bd.). Mar f. aber Hiftorifhed und Kritifches darüber bei A. Smith Inquiry. II. 231. bi8 III. Ueberſ. von Garve. Il. 233 bis 541. Kraus Staatswirthich. IV. 4. 12— 51. Storch, ‚Cours: d’Econom, polit. Ueberf. von Rau... I 57. II. 260. Galiani, Della —— II. 173. el. mit I 220 (Serittori III. e. IV.). Rau, Lehrbuch der polit. Seconom, 1. $. 33 — 37. Mae-Culloch Principles. p. 23. Ueberf. von Weber. ©. 22. Say_Cours. IH, 280. VI. 366. Ueberſ. von dv. Th. III. 217. VL.282. Schmitthenner, über den Charakter und die Aufgaben unferer Zeit (Gießen 1832. 1. Heft). 1. 169% Buchholz neue Monat ſchrift (J. 1833. Bd. 42.), beſonders Der ©: 372, 542 3) Daher Famen bie Verbote der Einfuhr fremder Sabrifwaaren und der Aus: fuhr inländifcher Rohproducte und Edelmetalle; daher die Freiheit und die Begün- figung der Ausfuhr von Sabricaten und der Einfuhr von Rohſtoffen, beſonders Edelmetallen; daher das Hervorrufen möglichſt vieler neuen Gewerbe, beſonders Gewerke durch allerlei Unterſtützungsmittel, z. B. Privilegien, Vorſchüſſe, Prämien u. ſ. w.; ferner das Geitzen und Kämpfen um Colonien, deren Alleinhandel, und Handelsverträge, die Begüinftigung und Monopolifivung von Handelögefellichaften. 4) Schon Sully, Minifter unter Heinrich IV. von Sranfreih, hatte dens Landbaue vorzüglich feine Sorgfalt und Begünftigung gefchenft,. und damit Srankı reih aus dem Zuftande volfswirthichaftlider Zerrürtung gezogen. Allein’ Sranc. Duednay (geb. 1694, + 1774), Leibarzt Ludwigs XV. von Sranfreih, war der Stifter dieſes Syſtems. Seine Schriften darüber find: Tableau economique. Versailles 1758. und Maximes ‘generales du Gouvernement economique. . Ibid. 1758. Ihm folgten: 7. de Riquetti, Marg. de Mirabeau (Pere) L’ami des hommes ou traite de la Population. Avignon 1756. III. Deutih Hamburg 1759. II Bde. Deſſelben Theorie de l’impöt. ‚Paris 4760. Deffelben Philosophie rurale. Amsterdam 1763. Deutfher Auszug: Landwirthſchaftsphiloſophie, aus dem Franz. von Wichmann. 1797—93. II Bde. de Gournay, Essay sur Vesprit de la le- gislation fayorable ä Vagriculture, Paris 1766. II Bde. Mercier de la Riviere, L’ordre naturel. Paris 1767. Baudeau, De l’origine et des progr&s d’une science nouvelle. Paris 1768. Deutſche Ueberf. Carlsruhe 1770. Turgot, Recherches sur la nature et l’origine des Richesses: Paris 1774. Deutfche Ueberf. von Mauvillon Lemgo 1775. Derfelben Reflexions sur la formation et distribution des Richesses, Paris 1784 (ausgezeichnet; aucd in feinen Oeuvres complet. Paris 1808 — 1811. VII Tom. 5ter %b.). Ze Trosne, De l’Ordre social. Paris 1777. Deutſche Ueberf. von Wichmann: Lehrbegriff der Staatsordnung. Leipzig 1780. Du Pont; Physioeratie ou Constitution naturelle du Gouv. etc. Yverdon 1768—69. VI. T. Cim J. Bde. obige Schriften von Quesnay). Garnier, Abrege des principes d’Econom. polit. Paris 1796. Ze Pr. de G(allizin), De l’Esprit des Economistes. Brunswik 1796. Deutfch: Duisburg 1798. Charles Fried. Markgr. de Bade, Abrege des principes d’Econom. polit. Carlsrouh. 1786. Paris 1772. Deutſch von Gaß: Grundfüse der Staatshaushaltung v. ꝛc. Deſſau 1782. Abgedruckt bei Will Verſuch über die Phyfiocratie. Nürnd. 1782 und in Schlettwein Archiv für den Bürger und Menfchen (Leipzig 1780 — 84. VII. Bd. Neues Archiv 1785—88.). Bd. IV. ©. 234. Schlettwein, Les moyens d’arr&ter la misere publique. ’ Carlsrouh 1772 (auch Deutfh). Deffelbten wictisfte Angelegenheit für d. Publicum. Karlöruhe - 4772 — 73. Neue Ausg. 1776. TI Bde. Deffelden Grundfeſten der Gfaäten. Gießen 1779. Ifelin, Verf. über die gefellfch. Ordnung. Bafel 1772. Deffels ben Träume eined Menfchenfreundes. Bafel 1776. Neue Ausgabe 1754, II Bde. Deffelben Ephemeriden der Menfchh. v. 3. 1776 an. Gpringer, Heconont. und cameral. Tabellen. Sranffurt 1772. Derfelbe Ueber d. phyfiocrat. Syſtem. Nürnberg 1781. Manvillon, Auffäge über Gegenftände dev Staatskunſt. Leipzig 4776. II Bde. Derffelben phuflverat. Briefe an H. Dohm. Braunſchweig 1780. Schmalz (f. oben $. 35. Note 1), Handbud) der. Staatswirthſch. Berlin 1808. Deffelben Staatswirthſchaftslehre in Briefen an einen deutſchen Erbprinz. Berlin 1818. Auch 2: Krug Abriß der Staatd+Deconomie. Berlin 1807. Bandini, Dis- corso economico (a. 1723 fchon verfaft, a. 1775 gedruckt) = Economisti classici Ital. Part. mod. I. Beccaria, Elementi di Economia publica (geſchrieben a. 176% bi3 1771) = 'Economisti. P. mod. XI. e XII. Filangieri, Della Legislazione. Napoli 1780— 85. VII Tomi, wovon das IIe Buch in den Economisti class. Ital. P. mod. XXXIT. Das Ganze deutich, Ansbach 1783—91. Gegen dieſes Syſtem: de Forbonnais, Principes et Observations &conomiques. Amsterd. 1767. Deutſch von Neugebauer. Wien 1767. de Mably, Doutes proposdes aux philosophes &econom. Paris 1768. Dohm, Vorftellung des phyfiocrat. Syſtems. Kaſſel 1778. | vd. Preiffer Antiphyſioerat. Frankfurt 1780. Will (f. oben). Ueber daſſelbe hiftorifch und kritiſch: 4. Smith Inquiry. IH. 267. Ueberf. von Garve, II. 576. Kraus Staatsw. II. 310. IV. 294. 337. Ganilh, Des systemes d’Econom. polit. I. 82. Storch Cours. Ueber, von Rau. I. 61. III. 263. Simonde de Sismondi, Nouveaux principes d’Econom. polit. I. 39., Say Cours. VI. 381. ueberf. von 543 v. Th. VI. 285. Mac-Culloch Principles. p. 43. 419. Ueberf. von Weber. ©. 37. ‚330. 340. Lotz, Handbuch der Staatswirthſch. I. 109. Schmitthenner, Ueber den Charact. unferer Zeit. I. 421. “Fix, Revue mensuelle d’Econ. polit. I. p. 10 (Paris 1833. July). Rau Lehrbuch. 1. $. 33 —43. ©. vollſtändige Literatur bei Steinlein Handbuch. I. 34. 5) Nach diefem Syſteme gibt der Landbau allein einen veinen Ertrag ( A net) oder Ueberſchuß ber die jährlichen Auslagen (Avances annuelles) und urfprünglichen Auslagen (A. primitives), welcher aber noch die Grundauslagen (A. foncieres) 5. B. für Urbarmachung u. dal. enthält. Deßhalb find blos die Lands wirthe die produchive Würgerflafie (Classe productive), die anderen Gewerbsleute aber nicht (Cl. sterile) und in der Mitte zwiſchen beiden ftehen die Grundeigens thümer (Ol. des proprietaires); ‚die productive Klaſſe erfchafft die Subſiſtenzmittel fie die andere und das Material für die Arbeit derfelben, fie hat die andere gleich ’ fan in Dienft, Koft und Löhnung. Darum find dem Emporfommen des Landbaues alte Hindernifte zu benehmen, aber ebenfo ‚den Gewerfen und dem Handel, weil das durch die unproductiven Ausgaben verringert und die Genüſſe wohlfeiler werden. um aber die Gewerb-⸗ und Betriebfamfeit nicht zu türen, fo darf auch bios der Reinertrag befteuert werden, und folglich darf ed nur eine einzige Abgabe (Impöt unique), die Landbaufteuer (Grundfieuer) geben. 6) Diefer Sa gilt durch dies ganze Syſtem hindurch Daher möchten dies fenigen vielleicht b1o3 in der Unbeſtimmtheit des Ausdrucks Unrecht haben, welche die Besünftigung und Beförderung eines Gewerbed demfelben al — n den, wie z. B. Rau Lehrbuch, I. $. 41. 1 u. 2. 7) Die nähere Ueberlegung der Sätze diefed Syſtemes wird eine Widerleouns der irrigen Theorien der beiden vorherigen ergeben. Es heißt nach feinen: Berfaffer, Adam Smith ($. 31:), auch das Gmithifche Es aehören Thon vor Ad. Smith. der Zeit nach in einzelnen Sätzen diefent. Syſteme an: Zocke, Considera- - tions on the Lowering of Interest etc: London 1691. und Deffelben Further Considerations on Raising the Value of Money. London 1695. Eines Ungenannten Considerations on. the East India Trade. London 1701. Janderlint, Money answers all Things. London 1734. Decker, On the Causes of the Decline of ; foreign Trade. London 1744. Hume, Moral and political Essays. Edinburgh 1742. . Deffelben Political Discourses. 1752. Zufammen in feinen Essays and Treatises on several Subjects. London 1753. IV Tom. 8. Hume’s politische Verſuche, überf. (von Kraus). Königsberg 1800 und auch 1813. Harris, Essay on Money and Coin. London 1757. Serner aus der italienischen Schule: "Pognini, Galiani, Carl ($. 326. Note 1), Beccaria (f. oben Note A), Ortes, Dell Economia nazio- nale. Venezia 1774. und Deffelben Riflessioni sulla Popolazione.'Ibid. 1794, = Economisti class. Ital. XXI. e XXIV. Ferri, Meditazioni :sulla Econom. polit. Milano 1771. = Ecogpmisti XV. Sranzöf. Ueberf. Lausanne\ 1771. Paris 1808. Deutih von Schmid. Mannheim 1785. Nachfolger U. Smiths und Bearbeiter feiner Lehre find I. im Deutſchen: Gartorius, Handbuch der Staatswirthſch. Berlin 1796. Neue Ausg. Göttingen 1806 (Titel: Bon d. Elementen des National reichthums). Desifelben Abhandlungen, die Elemente des Nationalreichthums bes treffend. Göttingen 1806. Lüder, Ueber Nationalinduftrie. Berlin 1800 — 1804. III Bde. (Auszug daraus: die Nationalinduſtrie. Braunfchweig 1808. , Struenſee, „Abhandlungen über Gegenftände der St. Wirthfch. Berlin 1800. III Bde. Kraus, Staatswirthſch. Herausgegeben von v. Auerswald. Königsb. 1808—11. V Bde. 8. | (fehe gut). Deifelben Auffäge über ſtaatswirthſch. Gegenftände. Königsb. 1808. Be v. Jacob Nationaldconomie. Halle 1805. 3te Ausg. 1825. v. Schlötzer, | Anfanssgründe der Staatswirthſch. Riga 1805 — 1807: II Be. 8. v. Soden Nationalöconomie. Leipzig 1805— 23. IX Bde. 8., befonders L.— VI. Hufeland, Grundlegung der Staatswirthſchaftskunſt. Gießen 1807 —1313. II Bde. (nicht vollendet). Murhard, Ideen über wichtige Gegenftände der Nationalöconomie. Göttingen. 1808. Lok, Nevifion ter Grundbegriffe dev Nationalwirthichaftsiehre, Coburg 1811 — 14. IV Be. 8. Deffelben Handbud der St. Wirthich. Lehre, Erlangen 1821 — 22. HI Bde. 8. (zu empfehlen). Hart, Handbuch der Staats rthſchaft. Erlangen 1811. Weber, Lehrbuch der polit. Deconom. Breslau 1813. a 544 II Bde. 8. v. Reipsiger, Geift der Nat. Deconomie. Berlin 1813. II Be, v. Buauon (f. $. 35. Note 1). Cifelen, Grundsüge der Staatswirth Jaft. Berlin 1818. (v. Ehrenthal) Gtaatswirthfchaft nach Naturgefegen. Leipzig 1819. Arndt, die neuere Güteriehre. Weimar 1821. Rau, Anfichten der Bolktwirti. fehaft. Leipzig 1821. Oberndorfer, Syſtem der Nat. Deconomie. Sandehut 1822. v. Geutter Staatdwirchfchaft. Ulm 1823. IIT Bde. Polis, Volksw. Gtaatöw., Sinanzwift. und Polizeiwiflz Leivsig 1823. (Auch II. Bd. der Staatswiſſenſchaft im Lichte unferer Zeit. Leipzig 1827.) Kaufmann, Unterfuchungen im Gebiete der volit. Deconomie. Bonn 1829 u. 30. I. Adthle. IT. Abthla, 18 Heft. Krauie, Verfuch eines Syſtems der National» und Gtaat3: Deconomie. Leipzig 1830. II Bde.‘ Steinlein, Handbuch der Volkswirthſchaftslehre. München 1831 (bis jegt I BD. wegen der vollfändigen Angabe der Literatur zu empfehlen). Aermann, ſtaats⸗ wirtpfchaftliche Anterruchungen. Miüncen 1832 (fehr aut)» Bachariär Staats ⸗ wirthfchaftslehre. Heidelbera 1832. IL. (In der Methode feiner 40 Bücher vom Staate gefchrieben, deren V. Bd. fie if.) Rau, Lehrbuch der polit. Deconomie. III Bde. Heidelberg. 2te Audg. des T. Bos. 1833. 27 Bd. 1828. u. 30 Bd. LAbth. 1833. II. Im Franuzöſiſchen: Canard, Principes d’Econom. polit. Paris 1801. Deutſch, ulm 1806, und v. Völk, Augsburg 1824. J. B. Say, Traite d’Econom. polit. Paris 1802. II Tom. 5me Edit. 1826. Deutſch von v. Jacob. Halle 1807. II Bde; von Morftadt nad der 5n Ausg. Heidelberg 1830 — 34. III Bde. 8. Ite Ausg. (enthält einen Auszug des Wichtigften aus folg. Werfe, als Zufäse). J.B. Say, Cours complet d’Econom. polit. pratique. Paris 1828— 1829. VI Tom..8. (Ganz porzüglich). Beſte Ueberfegung ind Deutiche von’ v. Chleobald) unter dem Titel: Vollſtänd. Handb. x. Gtuttg. 1828 — 30. Simonde de Sismondi, De la Richesse Commerciale. Gen&ve 1803. II Tom. Deffelben Nouveaux Principes d’Econom. polit. Paris 1818. II Tom. Neue Ausg. von 1827. Ganilh, Des Sy- stemes d’Econom. polit. Paris 1809. II Tom. 2e Edit. 1821. Deutich, Berlin 4811. II Bde Derffelben Theorie de l’Econom, polit. Paris 1815. II Tom. 2e Edit. 1822. Deffelben Dictionnaire de I’Econom. polit. Paris 1826. Storch, Cours d’Econom. polit. St, Petersb. 1815. VI. Tom. 8. Paris 1823. IV. Tom. (Mit Noten von 3. B. Gay). Ueberſ. und mit Zufäßen verfehen von Rau. Hamburg 1819. III Bde. 8, (andgeseichnet). Z. Say (Bruder des Hbigen) Considerations sur I’Industrie etc. Paris 1822 _ Deffelben Traite elementaire de la richesse indiyiduelle et publique. Paris 1827. Destutt de Tracy, Traite d’Econ. polit. Paris 1823. de Carrion- Nisas, Principes d’Econom, polit. Paris 1824 (auch in der Biblioth. du 19me siecle). Suzanne, Principes de P’Econom- polit. Paris 1826. Deutich, Mainz 1827, Blanqui, Precis elementaire de l’Econom. polit. Paris 1826. Deutfh, von Heldmann. Seipsig 1828. Droz, Econom, politique, Paris 1829 Beſte deutfche Ueberf. von Keller. Berlin 1830. Guyard, de la Richesse ou Essays de Ploutonomie. Paris 1829. II Tom. Fir, Revue mensuelle d’Econom. polit. Paris, feit 1833. I. Tom. T. Sm Enslifden: Malthus, An Essay on the Principle of Population. Lon 1806. II. Tom. 5te Ausg. 1831. Deutih von Hegewiſch, Altona 1807. II Bde. Deſſelben Principles of polit. Economy. Londen 1820. Sransöf. von Constancio. Paris 1821. II Vol. Deffelven Definitions in Polit. Economy. London 1827. Ricardo, Principles of polit. Economy. London 1819. 2d. Edit. 1821. Sranzöfifch von Constäncio, mit Noten von Say. Paris 1819. II Tom. Deutſch (nicht gut überf.) von Schmidt. Weimar 1821 (vorzügiih). Eine aute Darſtellung des eigenthumt Syſtems von Ricardo gibt das folgende TWerf. Mill, Elements of polit. Economy. London’ 1821. 2d Edit. 1826. Svanzöf. von Parisot. Paris 1823. Deutſch von Jacob. Halle 1824. Torrens, An Essay on the production of Wealth. ‚ondou 1821. Th. Smith, An Attempt to define some of the first Elements of polit. Econom. London 1821. Mac-Culloch, Principles of polit. Economy. Edinb. 1825. 2d Edit. 1830. Deutſch von v. Weber. Gtuttg. 1831. Cooper, Lectures on the Elements of polit. Econonıy. Columbia 1826. Read, polit. Economy. Edinburgh 1829. Whately, Introductory, Tectures on polit. Economy, London „1831. Chalmers, On polit. Economy. Glasgow 1832. Harriet Martineau, Jllustrations of polit. Economy. London 1832, Deutſch, Leipzig 1834. 8. (In anziehe iden Novellen, gefchrieben, hoch nicht ganz vollendet.) Hopkins’s Notions — * 545 Economy, by the Author of „Conversations on Chemistry.‘‘“ London: 1833 (von M:-s Marcet). Scrope, Principles of polit. Economy. London 1833. — IV. Im Stalienifhen: JFasco und Corniani (f. $. 326. N. 1). FPalmieri, Riflessioni sulla publica felicita, und Della Riechezza nazionale = Economisti. XXXVU. XXXVIN. Parte mod. Mengotti J Colbertismo. Firenze 1791. = Economisü, Br. mod. XXXVI. Deutſch, von Usfhneider, Minden 1794. M. Gioja, Nuovo " Prospetto delle Scienze economiche. Milano 1815—17. VIII. T. 4. Bosselini; Nuovo Essame delle Sorgenti della’ privata e publica Ricchezza.. Modena 1817. U. T. Fuoco, Saggi economici. Pisa 1825. 4Jgaszini, La scienza dell’ Econ, publ. Milano 1817. Scuderi, Principi di eivile Econ. Nap. 1829. 111. Tom. Unter den Geanern von A. Smith, über welche Näheres bei Sartorius Handb, Borrede S. XV und Storch Cours, Ueberi. von Ran. 1. 77. zu fehen ift, ericheint ald der wichtiafte: “Zauderdale, Inquiry into the Nature ‘and Origin of public "Wealth. Edinb. 1804. Deutih, Berlin 1808. Weber diefe und andere Literatur dieſes Syſtems f. m. Steinlein Handb. I. 106. u. Schmitthenner, Ueber d. Charakter unferer Zeit. I. 129. 8) Dierer Sat findet fih auch Schon bei den Phyſiocraten: Les hommes ne peuvent vivre que par le fruit de leurs travaux. ©. Charles Fred. Markgr. de Bade, Abrege de l’Econom. polit. (Carlsrouhe 1786) p. 43. Man hat jehr Uns recht, dem Smith. Syſteme als Grundfas unterzufhichen, die Arbeit ei die ‚einzige Güterquelle. S. den Beweis hiervon in Meinen Berfuhen über Staatäfredit. ©. 510. Anmerkg. 24. 9) Die Arbeit beftimmt den Werth der Güter. Arbeitötheilung und Capitaf erhöht die hervorbringende Wirfung der Gewerbe. Alle Gewerbe verdienen gleiche Sreiheit von Hinderniffen. Alte können ein reines Einkommen, geben, folglich find auch alle zu befteuern, aber mit der Rückſicht, fie dadurch fo wenig als möglich zu hemmen. Erſte Abtheilung. Volkswirthſchaftliche Gewerbslehre. Erſtes Buch. * Allgemeine Grundſaͤtze. —89 Die volkswirthſchaftliche Gewerbslehre iſt die Wiſſen— ſchaft von dem wirthſchaftlichen Erwerbe und von der Erhaltung und Verwendung des Vermögens und Einkommens der Völker, als genealogiſche und politiſche Einheiten einander gegenüber und als Geſammtheiten verſchiedener einzelner und geſellſchaftlicher, wirth— ſchaftlich thätiger Perſonen für ſich betrachtet. Sie betrachtet die volkswirthſchaftliche Gewerbſamkeit, deren Zwecke und Reſultate überhaupt (Allgemeine Grund ſätze), und die volkswirthſchaft— lichen Gewerbsklaſſen nach ihrer Entwickelung, gegenfeitigen Stel— fung und Einwirkung in der Bolkswirthfchaft, und nach ihrem Antheile an der Förderung des wirtbfchaftlichen Volfswohlftandes (Beſondere Grundſätze). In der allgemeinen volkswirth— Baumſtark Encyclopädie. 35 > 546 fchaftlichen Gewerbslehre hat man aber, da fie die wirtbfchaftlichen Thätigfeiten, Zwede und Reſultate aus dem allgemeinften Gefichts- punkte zu Gegenftänden hat, nicht blos den volkswirthfchaftlichen Erwerb, fondern auch die Hauswirthfchaft aus dem volfswirth- fchaftlichen Gefichtspunfte, zu betrachten, woraus fich denn die folgende Anordnung ihres Stoffes von felbft ergibt ($. 40). Erſtes Hauptſtück. ud. Erwerbslehre. 8. 397. b. Diefer Theil der vorftchenden Wiflenfchaft unterſucht zuerſt die Bedingungen, Vorgänge und Grundſätze des volfswirthfchaftlichen Erwerbs überhaupt mit Bezug auf das Volk, Bolksvermögen und Volkswohl ald Ganzes, und alsdann insbefondere in Betreff des Antheild, welchen die Einzelnen an den Quellen des Volksver— mögend, an der volföwirthichaftlichen Thätigkeit, am Volksver— mögen und Bolkseinfommen nehmen und empfangen. Das Erftere betrifft die Hervorbringung (Production), das Andere aber die Bertheilung (Distribution) des Volksvermögens und -Ein- kommens. | Erſtes Stüd, Bon der Hervorbringung des Volksvermögens. Erſter Abfas. Das Bolksvermögen. I. Inbegriff des Volksvpermögens. $. 398, 1) Begriff und Arten der Güter. Die Beftandtheile des Volksvermögens können nur dargeſtellt | werden, wenn der Begriff und die Arten der Güter beftimmt und unterfchieden find. Man fupplire daher hier den . 37. u. 38, - $. 399. 2) Begriff von Bermögen und Volfsncrnnägen, Was man unter Vermögen verfteht, fehe man im $, 39, Unter dem Bolfsvermögen (Vermögen des Volks) ift daher alles Ver— mögen in jenem Sinne zu verftehen, welches ein Bolt, als Eollectiv- begriff von Einzelnen und gefellfchaftlichen Vereinigungen, bat. 547 Ve 8. 40. — 3) Beſtandtheile des Volksvermögens. Alſo gehören in das Volksvermögen nicht blos fachliche (kör— perliche), fondern überhaupt alle von einem Volke ausfchließlich befeffenen Güter von Gebrauchs- und Tanfchwerthb ). Und es find demnach ald Beftandtheile des Volksvermögens aufzuzählen: a) Das inländifche Vermögen der Staatsbürger, Stiftungen, Geſellſchaften, Gemeinden und des Staates, | b) Jede Forderung diefer vier Arten von Perfonen ded In⸗ landes an folche im Auslande 2). Es gehören daher in das Volksvermögen alle in diefen beiden Theilen enthaltenen unbeweglichen und beweglichen, fachlichen Güter von Gebrauchs und Taufchwerth als ausſchließlicher Beſitz einer Nation und alle unförperlichen Güter von denfelben Eigenfchaften 3). - 41) Es find Spaltungen in der deurfchen nationaldconomifchen Schule darüber vorhanden, ob auch die perfönlihen Güter und Dienſte ($. 372.) in das Vers mönen des Volks zu rechnen find oder nicht. Die ältere Anficht fcheidet-fie. davon aus, und rechnet blos fachliche Güter in dafelbe. "(Rau volit. Decon, L. 6. 46. 46.2. A. Smith im angef. Werfe. Zabarii Et. Wirthſch. Lehre. ©. 5.42. Droz, Econom. polit. p. 15. Kaufmann Unterfuchungen. II. Abthl. 18 Heft. 2oB Handb. I. S. 8.) Die nad Say Cours. I. 183. Ueberi. von v. Th. 1.133, ‚Storch Cours. Ueberſ. von Rau. II. und Gioja Nuovo Prospetto delle Scienze economiche_($. 397. N. 7). gebildete neuere Anfiht, welcher Sreinlein Handb. I. 220. und Hermann Unterfuchungen I. Abh. S. 3. dad Wort reden und auch Polis Staatswiſſ. II. $. 18. und Hufeland Grundlegung I. 34. vorher. fchon hufdigten, will die. perfönlichen Güter und Dienfte in das Vermögen gerechnet wiſſen. Es ift nicht zu läuanen, daß durch die Herrfchait der Altern Anficht eine Einfeitigfeit und ein Materialismus in die Wiſſenſchaft und Staatspraxis Fam, weicher nicht wenig gefchadet hat. "Die Gründe, welde Rau a. a. O. für die Ausſcheidung der perfönlichen Dienfte auß dem B. Vermögen. geltend macht, nämlich daß fie nur in einer Solge von Zeitmonienten erfcheinen,, folglich nicht in einem Vor⸗ rathe befeffen werden können und daf fie ihren Erfolg in den meiften Fällen nicht ohne Mitwirkung des Empfängers hervorbringen, können nicht entiheiden. Denn der Xeiftende befist feine Leiſtungsfähigkeit ausrchlieglich, deren Solge die Dienste find, wie die Benukung der Katurfräfte der Erde, Luft u. ſ. W., er überläft fie aber bei der Dienftleiftung dem Andern auf beſtimmte Zeit und in gewiffem Grade zur Nutzung, der fie fich in einer Menge von Dienern verichiedener Art allerdings anhäufen fann; eine Yitwirfung des Empfängers beim. Dienfte findet nur Statt, wenn ev. ihn für feine Zwecke anorönet und leitet oder wenn er felbft den Dienft für fih mitthut, allein im erften Sale ift ev blos nugender Empfänger und im andern gleichſam fein eigener Dienttleiftender. Jeder Dienft erſcheint unter zwei Beziehungen, e infoferne er nämlich von einer Perſon ausgeht und einer andern zu Gute fommt. In der lezteren Beziehung erfcheinen die Dientte dem Empfänger als äußere fürpers loſe Güter von Tauſchwerth und gehören während der Dienftzeit- zu feinen Ver— mögen, das entiveder werbend angelegt oder unmittelbar zum Genuffe beftimmt ift; in der erfteren aber find fie ald ausfchließlicher Beſitz des Leiftenden von Gebrauchs— und Taufchwerth allerdingd Vermögenstheile defelben. Allein ob und in wie weit fie in die Wirthfchaftstehre gehören, ift eine andere Srage. "Welche davon in die Brivatwirthfchaftsiehre Fommnien, f. m. im $. 372 u. 373. Die Volkswirthſchafts— Ichre betrachter allen wirthfchaftlihen Erwerb, die Vertheilung und die Verwendung beſſelben unter einem höheren Gefichrspunfte ($. 397. a, u. b.). Sie kann daher’ 35." 548 jedenfalls die wirthſchaftlichen Dienfte,nicht aus ihren Bereiche verdrängen, denn fie wirken ausschließlich zur Wirthfhaft der Einzelnen, Stiftungen, Gefeltfchaften , Gemeinden und Staaten mit. Die blos yerfönlihen Dienfte darf fie nicht umgehen, weil diejenigen, welche fie leitten, Antheil an dem geſammten Volksvermögen und » Einfommen bei der Bertheilung nehmen und alfo für die Werzehrung deſſelben von Wichtigkeit find. Die allen Dienſten zu Grunde liegenden geiſtigen und forperlichen Kräfte nehmen aber unter den Güterquellen, ebenio wie die Naturfräfte eine der wichtigften Stellen ein, und die Betrachtung derrelben von diefer Seite gehört deß⸗ halb ohne Zweifel in die Kationalöconomie, auch wenn man fie nicht ind Vermögen rechnen darf, gerade ebenjo wie GSonnenfhein, Luft, Regen, Naturkräfte u. dal. Es folgt aber hieraus: a) daß die Anfiht von Storch, die Dienfte gehörten in dad Bermögen, weil fie dem Einzelnen zu einem Einfommen verhelfen, welches aus freiwillig gefuchter und bezahlter Arbeit herrühre, einfeitig und unrichtig ift, allein b) daß Rau a. a. D. dieie Storch' ſche Meinung damit, daß jenes Einkommen doch nur in einem Theile der erzeugten fachlichen Güter beftehe, durchaus nicht widerlegen Eanır,. weil dies einmal nur von den Gewerbödienften ($. 373. A.) gelten. kann und bei diefen nur dann eintritt, wenn neben dem Dienfte auch noch andere Güterquellen, z. B. Grund und Boden, Cavital, Arbeit des Unternehmers, zur Production mitgewirft haben, nad deren Minvirkung die Vertheilung des Pros ductes Statt findet; c) daf die von Sana. a. D. durchgeführte Analogie der materiellen und immateriellen Producte nach Dauer, Ausdehnung und Sprm nichts mehr beweist, als von welchem RNutzen fie für den wirthfchaftlihen Wohlttand find. Den deutichen VBeariff von Vermögen fennt er garnicht, denn richesses find ihm auch die nicht wirthſchaftlichen Guter, 5. B. Gonnenwärme (Cours I. 132. Weberf, von vd. Th. I. 99.), aber er nennt fie nur naturelles int Gegenfaße der 'sociales, welche die fachlichen Beftandtheile unſeres Begriff von Vermögen bilden, da fie ausichließlichen Beſitz oder Eigenthum vorausfegen. Nur diefe Lesteren find nach ibm Gegenftände der Nationalöconomie, und er rechnet die verfönlichen Eigenichaften und Dienfte fo wie die nicht geſellſchaftlichen Güter blos als Mittel zur Erhöhung der Menge und ded Genuſſes der gerellfchartlihen Güter in die. Nationaldconomie. (Cours I. 238.° Ueberf. I. 176.).. Hiernach ift aub Rau's Anficht über Richesse (volit. Deconem. 1. $. 6. 9. a.) zu berichtigen. ©. oben $. 39.9. 2., wozu aber noch zu bemerken, ift, dah Hermann Unterfuchungen I. Abh. $. 7. eine nicht ganz vichtige Unficht hat, da er fant, die Dienfte dehörten nicht in das Vermögen, weil hierzu Äußere Güter von Dauer nörhig ferien, »ierelben aber diefe Eisenfchaft nicht haben; denn die Dauer ift etwas fehr Relatives und kann darum, wie Gay auch fehr richtig zeigt, Feitt Vermögenscriterium fein. Dieſes Eriterium Tiegt viel mehr blos in dem Taufchwerthe. Rau Cpolit. Deconom. 1. $. 50. N. c.) befhuls digt jedoch die Gelehrten, welche dieje Anficht Haben, eines Fehlers, weil fie aud fagen, die Vertaufchbarfeit fei durch voraussegangene Arbeit und Kofien bedingt, während boch auch ein, blos durch Naturfräfte entftandenes Gut, 3. B. ein noch in der Erde liegende Foſſil Taufchwerth Haben Eönne. Allein, nicht ohne Anrecht, denn der ausfchließliche Befis ift der lesre Grund des Tauſchwerths, aber die Größe des verwirklichten Zaufchwerthed hängt auch von den aufgewendeten Arbeiten und Koften ab. 2) Rau (polit. Deconom. I. $: 49.) sibt daher. die Bertandtheile ded Volks vermögens nicht vollftändig an, indem er die Stiftungen, Gefellfchaften und Ge meinden nicht. erwähnt, Das Staatsvermögen kann man den Volfdvermögen gegen, über ftellen; indeſſen es läßt fib kein Grunt denfen,. warum die GStaatdlandgüter, - Bergwerfe und Regalien, wodurch für die Nation direct und indivect (durd Ders ‚ringerung dev Steuern) Vermögen gewonnen wird, nicht zum Volksvermögen zu zählen find, da ed doch der Fall ift, nachdem fie veräußert oder freigegeben find. Rau rechnet aber auch das Eigenthum der Staatsbürger im Auslande zum Ber mögen der Nation, welder fie angehören. Würde das andere Land dagegen Feine Sinwendungen machen? — Wenigſtens icheint die befigende Perfon und ihr Aufent⸗ haltsort (3. B. Philadelphia) weniger zu eutſcheiden, als die Natur und Lage des Eigenthums (3. B. Grundftüce und Häufer im Großh. Baden). Mit Schuldfor“ derungen ift dad Verhältniß ein ‚anderes. Ba 4 ie Ya Fr N 3 ee 232 — — = 549 3) 8. 8. Privilegien, der Einzelnen oder Geiellfhaften, Kundichaften u. dgl. äußere körperloſe Güter find Feine Beftandtheile des Volksvermögens, fo lange fie bios Rechte oder Vortheile Find, welche dem einen Snländer gegen den andern - suftehen. Gie Fünnen ed aber werden, wenn fie gegen dad Ausland geltend gemacht werden; denn es kann dadurch eine veelle Vergrößerung des übrigen Vermögens der Nation bewirft werden. Rau polit. Deconon. I. $. 49. N. a., wo aber derfelbe gegen feine irühere Anfiht ($. 46.), daß nur fachliche Güter ind Vermögen gehör— ten, erklärt, Zehntrechte u. dgl. gehörten dem Vermögen an. # I. Weſen des Bolfsvermögens. $. 401. E 4) Biderlegung der phyſioeratiſchen und merfantilifchen Anficht darüber. Werth. Der Grundfas dis phufiocratifchen Syſtems (K. 397. 2.) tft, obſchon es ihn nicht geradezu an die Spike geftellt und ausge— fprochen bat, Doch zulekt der, Daß das Wefentliche des Ver— mögens in der Materie liege). Der letzte Grundſatz des Merfan- Ailſyſtems ift ebenfo der, daß das Vermögen feinem Wefen nach in Geld beftche 2). Allein dies if offenbar unrichtig, weil man «8, wie fchon im Begriffe von Gut Tiegt, nach dem Vortheile, welchen die Güter für und haben, fchäst und der Gebrauch, im gewöhn— lichen Leben den Reichthum der Menfchen nach der Maffe von Geld, Grundeigenthum u. f. m. zu ſchätzen, darauf beruht, daf man gleiche Gattungen von Vermögen vergleicht. Schägte man aber das Bermögen verfchiedener Perfonen, wenn es bei Einem aus Staatöpapteren, beim Andern aus Fabrifanlagen, bei einem Dritten aus einem Handelsetabliffentent befiebt, fo würde man fich gewaltig irren, wenn man dies nach dem Maaßſtabe der Materie thäte. Das wahre Wefen des Vermögens beruhet alfo auf feiner Nützlichkeit, d.h. überhaupt feiner Tauglichkeit für irgend eine Nutzung ($- 39.). Der Grad diefer Nüslichfeit für die Zwecke der Menſchen wird Werth genannt >). 41) Auch Mac-Culloch Principles p. 48. (der Ausg. von 1825) Ueberſ. von. v. Weber ©. 37. hat dies gefunden. 2) Kraus Staatöwirthfch.” IV. 4 3) Rau (polit: Deconom. I. 6. 56. 2te Ausg.) möchte doch den Begriff von Nützlichkeit zu eng definivt Haben, da er fie blos auf den Gebrauch der Güter durch den Eigenthümer felbit ‚beziehen. wiften will, Hermann’s Anfiht aber (tinterfuch. I. Abh. $. 4), des der Werth keine Vergleichung voraus ſetze, iſt nicht wohl zu vertheidigen. 8. 402. 2) Arten des Werthes. Da die Nutzung und die Nützlichkeit der Güter unter zwei Beziehungen erfcheint, nämlich als unmittelbare und mittelbare 550 / G. 39.), fo bietet auch der Werth zwei Sefehtspuntte dar, unter denen er betrachtet werden muß. a) Nimmt man ihn ald Grad der Nützlichkeit für den unmittel- baren Gebrauch, fo Fann man ihn Gebrauchswerth (mehr oder weniger Verbrauchswerth) nennen )), b) Nimmt man ihn aber ald Grad der Nützlichkeit für den mittelbaren Gebrauch. dann dürfte man ihn zur Unterfcheidiing Erwerböwerth heißen. Da man aber die Güter mittelbar nützen fan, entiweder- indem man fie zu. Hervorbringung neuer Güter oder zum Eintaufchen anderer Güter verwendet, fo erfcheint der Erwerböwerth wieder unter zwei Beziehungen, nämlich als Grad der Nüslichkeit für die Production CSchaffwerth) und als folcher für den Tauſch (Tanfchwerth) 2). Jener Schaffwerth und obiger Gebrauchswerth werden zuſammen gewohnlich ' Pr brauchswerth genannt, als Gegenſatz des Lezteren 3). 1) Eine nicht, unintereſſante Beziehung dieſes Gebrauchswerthes liegt darin, daß er immer höher wird, je mehr man von der Art der Güter zur Gattung ſteigt und einen Gattungsbegriff von Gütern als Mittel zu einem beſtimmten Zwecke ohne Rückſicht auf Menge und Unterfcheidung der- Arten anfieht. 3. B. Speife, Trank, Kleidung, Obdach find Bedürfnifie und Güter von Außerft hohem Gebrauchs werthe; Getreide, Fleiſch, Wein, Bier, Waſſer u. ſ. w. geſtatten fchon eine Auss fheidung von Gütern von geringerem Gebrauchswerth; Brod, Schwarzbrod, Milch⸗ brod, Ochſenfleiſch, Nehbraten, Geidenkfleider, Leinenkleider, Hütte, Pallat u. f. w. bezeichnen schon Dinge von weit verfchiedeher Nothwendigkeit. Man fünnte die erfte Beziehung GSattungswerth, die andere Artöwerth nennen. Auh Rau (volit. Deconom. I. $..57. a. 2te Ausa.) macht eine ähnliche Unterſcheidung, indent er aber. einen Gattungswerth (Fähigkeit einer Gattung von Gütern zur För— derung menfchlicher Zwece, 3. B. von einem Gentner Waißen) und concreten oder Duantirätswerth‘ (Gebrauchswerth je nad der Menge, deren man zu einen Zwecke bedarf, wobei fich ergibt, daß der Ueberſchuß über den Bedarf vom Beſitzer nicht mehr nach, dem Gebrauchswerthe, fondern blos nad dem Preife ges häst wird) unterjceidet. 2) ©. oben $. 57. N. 2. Der Anterichied zwiſchen Gebrauds » und Tauſch— werth ift fchon von Aristoteles: (Polit I. 9.) gemadt. Rau a. a. D. $. 56. (2te Ausg.) verwirrt abermals (wie auch ſchon in den Zuräßen zu Gtord III. 248.) den Tauſchwerthz allein er fcheint nur diefes Wort nicht anerfennen zu wollen, denn was er Preisfähigfeit nennt, das tft nichtd anderes, als was man fonft mit jenem Worte beseichnet. Der ZTaufchwerth des Gutes iſt der Grad feiner Tauglichkeit, vertaufcht werden zu Fünnen und der Grad der Nütlichfeit im Tauſche. Derfeibe ift alfo ohne Gebrauchs; oder Schaffwerth nicht denkbar, aber zugleich die unentbehrliche Baſis, auf weicher im Tauſche die Gegengabe überhaupt und größten» theils audh die Größe der Lestern beruht. Die Gegengabe von einem beftimmten Werthe im Zaufche ift der Preis, d. h. alfo die Menge von wirthſchaftlichen Tanfdgütern, welche man im Verkehre für andere Güter, die vertaufcht werden können, erhält. Folglich kann der Tesichwerth nicht Preis fein. Es fcheint übri— gend diefe große Verwirrung in Bezug auf Werfen und Unterſcheidung des Werthed fommen von nichtd Anderem, als von einem freilich etwas ftarfen Mißverſtänduiſſe der Behauptungen der Echriftfteller her. Wenigftend möchte ſich Rau's Meinung a. 0. D., daR viele Schriftfteller den Grad ded aus der Vertaufchung einer Sache erwachrenden Vortheils Taufhwerth, auch ſchlechthin Werth nennen, foweit als unrichtig erweifen Taffen, als sich dieſe Anficht bei Eeinem der von ihm und „oben ($. 57. N. 2.) angeführten Scriftfteller findet. Cine genaue Interpretation [7 551 derſelben, welche hier leider unterlaſſen werden muß, zeigt dies ganz Far. Auch bei Mac-Culloch Principles p. 2. 211. Ueberſ. von v. Weber ©. 57, 167. finden fie ſich nicht. 3) Man wirft U. Smith fehr oft vor, daß er dieſen Gebrauchswerth in feinen: Buche nicht weiter verfolgt habe, — allein mit Unrecht. Es liegt vielmehr darin eine feine Beziehung der Volkswirthſchaftslehre; weil der Gebrauchswerth, fo wefentlich er auch ift, doch nur auf das gränsenlofe Gebiet der Gubjectivität führt, feine fefte Begränzung und Schätzung im Allgemeinen zufäht und mur in foweit in die Bolkdwirthpfihaftölehre gehören kann, als er den urivrünglichen Grund _ der Anwendung von Arbeit, den Antrieb zum Erwerbe und folglich neben dem Gigenthume die andere Grundlage ded Taufchwerthed ausmacht, der den Begriff des wirthfchaftlihen Gutes abfteeft. ©. Whately, Introductory Lectures. p. 53. =, Quarterly Review. Tom. 46. (1832) p. 46—49. Senior, Three Lectures on the Rate of Wages. p. 16. 35., Die Unmöglichkeit der Durchführung einer Unter fcheidung der verfchiedenen Grade des Gebrauchswerthes räumt aud Los Kevifion 1. $. 7. ein. Wozu aber das Verfolgen des Gebrauchswerihes führt, ſieht man an v. Soden Mation. Deconom. IV. 6. 50., wo ein abfoluter, relativer (allgemein und fvezieft), poſitiver und Vergleichswerth unterichieden wird, ohne den geringften Nusen für die Witenichaft und das Leben. Ebenſo auch an Beccaria Elementi di politica Economia = Economisti elassiei Ital. Tomo XIX. p. 339. Murhard, Theorie ded Handels. ©. 25. 205 Revifiom 1.9. 4. f. F. 8. f. Handb: I. $. 10-14 ' $. 403. 3) Maaßſtab des Vermögens und Reichthums. Da, wie gezeigt ift, das Wefen des Gutes und Vermögens auf dem Werthe beruht, fo kann auch nur diefer den wahren Maaßſtab deſſelben abgeben. Weil es aber zwei Arten des Werthes gibt, fo ift auch ihre Tauglichkeit zur Meſſung des Vermögens unterfucht worden. Man bat zur Vermögensmeſſung ſchon vor- gefchlagen: | i a) Den Gebrauchswerth. Allein bei näherer Betrachtung der Mittel, welche behufs dieſer Schäßsung zu Gebote fliehen, und des Erfolges, der dabei zu erwarten it, iſt nicht zu verfennen, daß man in das Bereich unberechenbarer Größen kommt, weil der Gebrauchöwerth eine fubiestive Beziehung it, und demnach die Schäsung des Vermögens eine folche des irdifchen Glückes fein müßte. Deshalb ift eine Schäkung des Vermögens hiernach in der Privat-, wie in der Volkswirthſchaft unansführbar ). Allein ganz abgefehen hiervon, fo muß diefe Schäsung grundſätzlich als einfeitig erfcheinen, weil das Vermögen zu zwei Nukungen ($. 402.) verwendbar it ). Man darf alfo fchon aus diefem Grunde b) den Taufchwerth, ald Schätzungsmaaßſtab nicht außer Augen Taffen. Zudem iſt er auch darum noch wichtiger aly der Gebrauchswerth, weil er das Eriterium des Vermögens ift (9. 39,), und jedenfalls den Gebrauchs - oder Schaffwerth voransfest I. Nach dem Tanfchwerthe Fann man aber das Vermögen fchäken, entweder indem man ibn an fich nimmt 4), oder inden man fich, 592 2 wie im gemeinen Lehen geſchieht, dazu des Preiſes bedient 3). Beil nun aber der Preis, wie fchon oben C$. 58. 59.) dargethan ift, noch von anderen Umſtänden ald vom Tauſchwerthe abhängt, ſo kann er auch nicht immer den Tauſchwerth anzeigen und es bleibt demnach dieſer Leztere als der beſſere Maaßſtab zur Schatzung des Vermögens übrig 9. * 1) Diefen Maakftab vertheidist: Rau polit. Deconom. I. $. 64. 65. Seine Unbrauchbarfeit hierzu in der Privatwirthſchaft iſt klar, weil man von der Werths fhägung eines Anderen von feinem Vermögen Feine Borftellung hat und den Ge brauchswerth des eigenen Vermögens nicht befimmen kann, da die Zwecke der meiften Güter zugleich verichiedene find, jeder Zweck von verſchiedener Wichtigkeit und jedes Gut zu verfchiedenen Zwecken verfchiedene Tauglichkeit hat. In der Volkswirthſchaft ift aber diefe Schätzung ebenfalls unbrauchbar, — wie Rau $. 65. auch zugibt —, denn der notoriſche Grad des Gütergenufes der Bürgerklaſſen, wonach geichägt werden müßte, richtet fich felber nach dem zu Schäßenden, nad der Art und nach der Menge ded Vermögens, 3. B. in Ärneren Ländern herefchen weniger Bedürfniſſe als in reicheren, und ed müßte bei einer Abtheilung der Ber—⸗ mögenstheile nach Menge und Einfluß auf die verfönfichen Zuftände der Sefeltfchaft, auf den Gebrauchdwerth der rohen -umd auf die Wertbserhöhung der verarbeiteten Rohproducte genaue Nückficht genommen werden, eine Forderung, deren Erfüllung unmöglich ift. ; 2) Schon nah Rau’s Anficht vom Werthe ift der Gebrauchswerth ein unpoll⸗ ftändiger Maaßſtab, weil ſchon der Duantitätöwerth ‘nach feiner eigenen Erklärung verurfacht, dab die Güterüberfchufte nur nach dem Preife zu ihägen find. ©. $. 402. Note 1. d 3) Es muß hier auch noch Gemerkt werden, daß die Gtelle aus Torrens On the Production of Wealth p. 10. and 11., welde Rau in der Notea. de $. 64. zum Beweiſe anführt, daß auch dieſer GSchriftfielter den Taurchwerth (wie Rau sufeßt, den Preis) nicht für dad Griterium ded Werens von Vermögen annehme, als aus dem Zuſammenhange geriffen unrichtig aufgefaft it. Denn Torrens ſpricht an diefer Stelle von den Wirthichaftsvergättniften der Nationen vor dem Begriffe. und der Einführung von Eigenthum und Mrbeitstheilung In dieſem Zuſtande der Völker gilt jene Anficht allerdings; allein pag. 17 — 25. zeigt Tors vens auch, daß jenes nicht der Sall und der Taufchwerth das Griterium des Bers mögens fei, fobald durch Eigenthum und Arbeitstheilung ein Feder auf den Taufch angewiefen fei. Zudem verſteht Torrend unter Taurchwerth Feineswegs den Preis. ‚Aber das Verſtändniß der englifchen Autoren ift unmöglich, wenn man fie in der Meinung Tiest, als 06 fie Taufchwerth und Preis für gleichbedeutend hielten; denn {don von U. Smith an if died nicht der Salt. 4) Da, wo Rau fo meifterhaft darthut, daß der Preis ald Schäpungsmittel des Vermögens unvollſtändig fei, führt er auch ald Grund an, daß ed Güter gebe, die gar nicht preisfähig ſeien (Cd. h., nach der natürliheren Ausdrucksweiſe, feinen Taufchwerth haben). Allein folhe Güter gehören nicht in das Vermögen und ihre Schäyung auch nicht in jene des Volksvermögens. Eid, Schnee, Waſſer u. dal. fünnen, fo Tange fie Eeinen Tanfchwerth haben, eben fo wenig als der Sonnenjchein mit in der Bermögensfhägung begriffen werden. Die Res sacrae der Römer, die unveräußerlihen. Grundftücke der GSpartaner, welde Rau aud zum Beweiſe anführt, und ebenſo unveräußerliche Sideicommife und Bamitienftüce neuer Zeit, haben doch einen Tauſchwerth und ihr Preis ift doch ohne Zweirel wie der jeded andern. Gutes zu beftimmen, das Taufchwerth hat. Die von Rau ange führten Straßen, deren Koſten ſo weit hinter ihrem Nutzen zurückbleiben, find eben ein rechter Beweis, wie unbrauchbar der Gebrauchswerth zur Vermögensſchätzung if. 5) Dies zeigt Say Cours. I. pag. 145—162. Ueberſ. von dv. Th. I. 107—120. — und Rau polit. Oeconom. T..$. 63— 67., jener jehr anziehend, beide ſehr klar und vollſtändig. Doch möchte ed nur vom Marftpreife gelten. — N ” 553 6) Die Durchſchnittspreiſe können weit beſſere Maaßſtäbe als die Marktpreiſe abgeben. Sie dleichen die Äußeren bei der Preispildung wirfenden Umſtände ihren Erfolge nad) aus. Indeß ift nicht zu läugnen, daß der gefunde Sinn der Völker auch hierin dasjenige, was praftifh am braudbarften ift, aefunden haben, indem fie die Geldvreife zur Bermögensfchägung nahmen, da der Gebraudss und Taufchs werth des Geldes am aligemeinften bekannt ift. Wegen der Brauchbarfeit der Durchſchnittspreiſe f. m. unten bei der Lehre vom Sreife. Zweiter Abſatz. Vom Einfommen und von den Einkommens— quellen. I. Die Production im Allgemeinen. $. 404, . 41) Die Production überhaupt. ‘ Die wirthfchaftlichen Thätigfeiten der Menfchen haben zum nächtten Zwecke die Erwerbung oder Vergrößerung des Vermögens. Der Einzelne oder eine Gefellfchaft im Staate kann diefe fchon zu Stande bringen, nicht blos indem er felbft Güter fchafft, fon dern indem er fie durch Leiftungen materieller oder immaterieller Art von Andern erwirbt. Eine Nation aber kann ihr Vermögen nur vergrößern durch Hervorbringung (Produetion)' neuer Werthe im Sinne der Wirthfchaft, denn felbft auch der Gewinnt durch Leifiungen für andere Völker ſetzt Prodiretion im eigenen Lande voraus. Go erfcheint die Produetion als letzte Bedingung der Volkswirthſchaft und des wirthfchaftlichen Volkswohles. Die wei- tere Unterfuchung der Beziehungen der Production im Allgemeinen it hier aus den 9. 50—52, zu ergänzen 9). 1) Am weitläufigften handelt die Lehre von der Production der in.der Note 1. su $. 50. nicht mitgenannte Gio ja ab. Nuovo Prospetto delle Scienze, econo- miche. Tom. I. und II. bis pag. 176. . $. 405. _ 2) Die Zweige der Production insbefondere, Die einzelnen Zweige der wirthfchaftlichen Produetion der Nationen find- außerordentlich manchfaltig. Allein fie, laſſen fich leicht in eine überfehbare Ordnung bringen, welche zugleich ihren Zufammenbang zeige. Diefelbe ift aus den $. 41. m. 42. erfichtlich D. 1) Rau (polit. Deconom. T. $. 95 und 104. der 2ten Ausa.) erwähnt auch noch die Dienſte zur Erleichterung des Gebrauchs und der Erhaltung der Güter, Es find dies aber Feine andern als die oben $. 373. B. erwähnten Hauswirthfchaftss dienfte. Man mag fie betrachten, wie man will, fo gehören fie doch in verſchie⸗ 554 denen Graben dem Gewerksweſen an. Sie find als befondere Productionszweige gar nicht herauszuheben, obſchon fie bei der Zufammenftellung dev —— Arten von Dienſten nicht fehlen dürfen. * $. 406. 3) Die Broductivität den Gewerbe. Die Frage, welche von den -verfchiedenen Gewerben und in welchem Grade fie zur wirtbfchaftlichen Production mitwirken, d. h. productiv find, iſt an fich nicht von Bedeutung für das Leben; denn der Einzelne, überhaupt jeder Gewerbtreibende, beurtheilt fie nach dem aus ihnen für ihm bervorgehenden Vortheile, unbe fümmert um die Vermehrung des Volksvermögens ($. 404.). Aber fie ift wichtig für die Widerlegung der Anfichten des merkantiliſchen und phnfiofratifchen Syſtems 1). Die Eriterien der Produetivität der Gewerbe find bereits oben. ($. 50— 52.) angegeben. Indeß ind die Meinungen doch fehr verfchieden, zwar jest nicht mehr iiber die PBroduetivität des Bergbaues, der Land- und Forftwirth- fchaft, der Handwerfe, Manufacturen und Fabriken, aber über jene des Handels, der Leihgefchäfte und der Dienfte 2). Allein man ftreitet fich Teider auch bier, wie in manchen anderen Bara- sraphen unferer Wiflenfchaft, größtentheild um das Wort. Der erite Zweck der wirthfchaftlichen Broduetion ift die Schaffung neuer wirthfchaftlicher Werthe, der Teste aber die Conſumtion. Man will Bedürfniffe befriedigen und geniehen, um den hohen Zweck des Menfchenlebens fo gut ald moglich zu erreichen ($. 71.14. 72,). Wollte man aber die Beförderung des letzten Zwedes ald Eriterium der wirtbfchaftlichen Broduetivität anfehen, fo dürfte fich ſchwerlich eine rechtliche, fittliche, überhaupt vernünftige und kluge Handlung auffinden laſſen, welche nicht in irgend einer Beziehung produetiv wäre. Da die wirthfchaftliche Production blos die wirthfchaftlichen Güter zu diefem Testen Zwecke fchafft und alsdann ihren Zweck erfüllt fiehbt, fo will fie alfo blos ‚die hierzu nöthigen Vermögens— theile im Bereitfchaft bringen und halten, Alle Gewerbe und Be-- fchäftigungen, welche die Volkswirthſchaft mit Erfolg diefen Zwecken widmet, find alfo productiv, fei es indem fie geradezu neue Werthe erſchaffen (. 50.) und durch ihre Hilfsmittel dies befördern (direct), oder die erzeugten Güter unter den ($. 52.) erwähnten Bedingungen in die Hände des Confumenten bringen, oder, ber- vorgegangen aus dem Prinzipe der Sparfamfeit, die Dauer der Bermögendtheile verlängern ($, 70.) und bewirken, daß die Be— dürfniffe und Genüffe in gleicher Bolfftändigfeit mit weniger wirth- fchaftlichen Mitteln befriedigt und, erreicht werden Cindireer). \ 222 — — 559 Hieraus ergibt fich die Produetivität des Handeld, des Capitaliften- gefchäftes, der Gewerbs - und Hauswirthfchaftsdienfte bei einigem Nachdenken von felbft 3). Unter den Gefchäften der Dienftleiftenden anderer Art, 3 B. der Gelehrten, Gtaatödiener, Advocaten, Künftler u. f. w. werden fich auch die wirthfchaftlich produetiven feicht herausfinden laſſen; folche Dienfte überhaupt für wirthfchaft- lich produetiv zu erklären ift, wenn fie auch das Glück des Lebens noch fo fehr fördern, fo gewiß unrichtig, als fich ihre Gefchäfte nicht immer auf wirthfchaftliche VBerhältniffe beziehen, fondern alle Lebensbeziehungen umfaffen 9. 4) Der Satz des phyſiokratiſchen Syftented, daß blos der Erdbau productiv fei, ift nur eine Solgerung aus der im $. 401. widerlegten Anficht deſſelben, daß die Materie das Werten des Gutd audmache. Sobald man eingefehen hat, daß diefes der Werth ift, fo müſſen auch die anderen Werth ſchaffenden, erhöhenden, erfvarens den und erhaltenden Berchärtigungen productiv fein. Ebenfo fließt der merfantilische Satz, daß Handwerfe, Fabriken und Handel die Quellen des Volksreichthums feien, aus dem als unwahr bewieſenen Prinzipe, das Weſen des Vermögens beſtehe im Gelde. Wenn man bedenkt, daß der Handel und die Gewerke ihre Stoffe erſt von den Urgewerben entnehmen müſſen, und daß erſt der Werth die erſte Urſache des Geldpreiſes iſt, fo zerfällt auch dieſe Merkantilanſicht in ſich ſelbſt. 2) Für die Productivität derſelben ſ. Say Cours. TI. 204. Ueberſ. von v. Th. II. ©. 151. Droz Econom. politique. p. 30. Mac-Culloch Principles. p. 151. Ueberf. von v. Weber. ©. 110. 119, Malthus Principles. p. 442. Hermann Unterfuchungen. ©. 22 folg. Gioja Nuovo Prospetto. 1. 246. Murhard Theorie des Handel. 1.73. Kraus Staatswirthſch. TV, 18. Ganilh Des Systemes. I. 91. Gegen die Productivität derfelben f. Los Handb. I. $. 39. Auch wohl Rau polit. Deconom. I. $. 202—109., der zwifchen mittelbarer und unmittelbarer Productivis ‚tät fpricht, und Testere nur den Gtoffarbeiten mit Ausnahme des Handels: zufchreibt, den er für mittelbar productiv erklärt, weil er ald Vermittler zwifchen Prodncent und Confument dev Volkswirthſchaft wefentliche Erleichterungen gewährt. 3) Der Handel ift aber in der That nicht blos mittelbar productiv, wie ihn Rau nennt und erklärt, fondern er ruft wirklich neue Werthe hervor oder vers wirkficht ſolche. Er fest, wie andere Gewerbe, yproductive Arbeit in Bewegung und verbringt die Güter, welche ald Ueberfhüfe ded Einen für diefen, um mit Rau zu reden, feinen concreten Werth mehr haben, zu Andern und verichafft ihnen fo wieder den concreten Werth. Es ift dies alfo die Hervorrufung oder Erneuerung eines Gebrauchs- oder Sachwerthes. Rau (a. a. 2. $. 102.) irrt aber, ebenso wie raus (Staatswirthſch. I. ©. 13 fulg.), da er von A. Smith faat, diefer halte den Handel fir yroductiv, weil die Verſendungs- und Handelöfoften anderer Art den Tauſchwerth der Güter erhöheten. Dieje von Rau angeführte Stelle (Unterfuchungen II. 141. oder Inquiry II. 143.) ift eine unwefentliche Aeußerung von X. Smith, welche er auch (p. 142. der engl. Ausa.) vom Landbane und dem Gewerfen macht. Er will damit nur beweifen, daß sufolge der Preiserhöhung der Producte durd die Anwendung von Capital und Arbeit eine Vergütung der Aus— lagen und ein Gewinnft für die Einzehwirthichaft vealifirt werde; dagegen fest er die volkswirthſchaftliche Productibität des Handel, wie der genannten anderen Gewerbe, darein, daß fie verichiedene Mengen productiver Arbeit in Bewegung fegen und den Werth des jährlichen Productes der Erde und der Arbeit mit ihren Eapitalien erhöhen. Dafrelbe fagt er noch einmal (Inquiry II. 209 und 210.) mit Hinblick auf die Gefbichte. Allein Rau Tcheint obige Anficht mit der Anmerkg. b. des 9. 103. gegen. Say Cours II. a. a. D. beſtreiten zu wollen, indem er gegen defien Behauptung, daß nicht der Taufch, Tondern der Zransvort den Werth der Güter erhöhe und jo der Handel prodnetiv ſei, da die Örtliche Stellung eine Modis Si s * 556 — L freation der Eriftens der Güter fei, einwendet, bie Page fel nicht der Gebrauchs; werth einer Sache und der Transport unnöthia, wenn ſich der Verzehrer zur Waare begeber Jedoch damit it Say nicht widerlegt. Diefer gebraucht vielmehr. dad Beiipiel vom Bordeaux » Weine, wie er aus der Traube gewonnen umd durch den Handel nad) Hamburg gebracht wird, um zu zeigen, daß das Geſchäft des Handelsmannes hier fir den Hanıburger gerade fo productiv ift, als jenes des Weins gärtners Für den Bewohner von Bordeaur, denn ohne ihn würde für jenen der Wein fo gut als nicht Veriftirend fein. Wenn aber der Hamburger dem Weine nachläuft, was Say aud erwähnt, fo ift died fo gut als eine Veränderung der Stellung des Weines, aber dann ift Fein Handel vorhanden. Aber ſchwer ift ed zu erklären, wie Say (Cours II. p. 212— 213. Ueberf. von v. Th. II. 158.) den. Taufh (Echange) nicht für productiv, aber den Handel (Commerce) für produetiv erklären Fann, da doch der Leztere eine beftimmte Art des Erfteren ift und bei beiden fi obiges Criterium der Producrivität findet. Beim Tausche fehlt in der Kegel nur der Vermittler. Mac⸗Kulloch und Hermann urtheilen ebenfo, und wenn Rau gegen das vom Erfteren gewählte Beifpiel der beramänniichen Sörderung der Kohle und der Verfendung zum Behufe ded Verkaufs derfelben- durch den Hans delsmanu einwendet, die Wirfung der erfteren Operation fei dauernd und von allge meinem Nupen, jene der Testeren fomme aber nur gewifien Menfchen zu; fo zerfällt dieſe Gegenbemerfung in fich felbft, weil der Begriff von Production niemals darauf berchränft werden kann, daß alle Menſchen oder Staatsbürger für ſich ihren Erfolg empfinden und das Product dauernd fei, fondern es cine volkswirthſchaftliche Production geben kann, welde nur Einzelnen Nutzen und ein Product von geringer Dauer ichafft. Wenn der’Handel auch nicht gerade eben fo fehr productiv ift, wie ein anderes Gewerbe, fo folgt daraus nicht, daß er es gar nicht fei. * 4) ©. auch Rau a. a. © $. 107. u. 108. ‚» DE. Die Güterquellen insbeſondere. $. 407. 1) Bufammenftellung der Güterquellen. Nicht das Bermögen allein, wie man öfters glaubt, iſt die Quelle der wirthfchaftlichen Güter oder neuen Vermögens, fondern auch vieles Andere, was nicht in das Vermögen gehört. Die Güter- quellen find oben $. 53. 1. 54. zufammengeftellt N. — 4) neber die verſchiedenen Anſichten der drei genannten Syſteme hierüber f. m. $. 397. Es if daſelbſt gezeigt, dar U. Smith nicht behaupter hat, die Arbeit fei die einzige Güterquefle. Mac-Eulloch ſucht aber (Principles pag. 60 — 72. Ueberf. von v. Weber ©. 47— 56.) zu zeigen, daß, da die Natur ohne unfere Arbeit für uns wirthſchaftlich nutzlos und fogar vielfach ſchädlich fein würde, aber allein im Stande fei, Materien zu schaffen, während die ganze wirthſchaftliche Production nur in der Aneignung und Werthserhöhung der Stoffe befiehe, auch die Arbeit die einzige Duelle der Güter fei. Da nun die ganze Ricardo’fhe Schule, dieſe Erörterung benugend, aud dad Capital als eine Zolge der Arbeit betrachtet , welches ihr wieder als Mittel erfheint, um Arbeit in Bewegung zu feren, ſo ift feinem Zweifel unterworfen, daß auch fie die von der Deutſchen angenommenen Güterquellen anerfennt. Und es ift daher nicht Recht, wenn man, wie öfters, 3: B. aud von Rau volit. Deconem. I. $. 85. N. b. gefhieht, fo ohne Weiteres fagt, diefe Schule und Mac⸗Culloch erkläre die Arbeit für die einzige Güter quelle. Nehmen doch alle, dieren Gab ſo verbindungslos anführenden, deutichen Schriftfielfer die Lehre von der Wirkfamkeit der Arbeit bei der Production, wie fie iene engliſche Schule und 3. 3. auch Gioja Nuovo Prospetto I, 25 — 37. durch⸗ fühet, wenn fie von der Arbeit reden, gänzlih an, = \ | 8. 408. 2) Wirffamfeit der Güterquellen. a) Der Natur, Die Wirkſamkeit der Güterguellen zu betrachten, iſt eine der wichtigſten und intereffanteiten Aufgaben der Volkswirthſchaftslehre. Blos die Natur und der menfchliche Geift kann außer der Gott- beit, jene Materielles, diefer Immaterielles ſchaffen, d. h. aus nichts hervorbringen. Das Feste Wie über dad Walten der Natur ift unerforfcht , obfchon man fchon manchfache Kräfte entdeckt hat, durch deren Wirkung mit den Stoffen Veränderungen bervor- gebracht werden, welche mit dem Schaffen neuer Stoffe vft die auffallendite Nehnlichkeit hat. Man theilt fie, freilich nur nach der Verfchiedenheit Der erzeugten Producte, in organifche und unorganifche Kräfte ein, je nachdem fie die Gegenſtände des Thier- und Pflanzenreichs oder jene des Mineralreichs hervor— bringen. Ihre Wirkung ift in verfchiedenen Theilen und Punkten der Erde verfchieden; wenigſtens erblickt man die verfchiedenften organifchen Gebilde verfchieden vertheilt und Die unorganifchen Stoffe, von denen man nicht weiß, ob die Natur in ihrer Erfchaf- fung immer noch fortfährt, find nicht überall vorhanden und zu finden. Diefe örtliche und periodifche VBeränderlichkeit in der Wir- fung der Naturfräfte rührt von den verfchiedenen Berhältniffen der Gegenfeitigfeit der vorhandenen Naturkörper im weiteften Sinne des Wortes ber, nämlich: von jenen der Himmelskörper, der Erde, Erdförper (Naturförper im engern Sinne), der Luft, und des Waſſers. So ift die Produertivität der Länder vonder Natur bedingt 1). 4) ©. Rau polit. Deconom. I. $. 31. 121. Storch Cours, Ueberi. v. Raw 1. 70..84. 89. Say Cours. I. pag. 221. Ueberf. von v. Th. I. ©. 162. Lotz Handb. J. S. 31— 36. ©. 149 folg. v. Jacob Nation. Deconom. $. 49. der 3ten Ausg. Es wäre zu wünſchen, daß ſich Aler. v. Humboldt die Darftellung 0.5 Einfufes der Natur auf Etaat und Völker zur Aufgabe machte. $. 409. Fortſetzung. b) Der Arbeit. Ohne Arbeit it für den Menfchen die Natur nuklos. Def- halb iſt die Arbeit auch die wefentlichtte Bedingung des Menfchen- lebens. Sie ift die Urſache, warum der Wohlftand der Völker nicht blos von der Natur abhängt, fondern auf minder glücklich begabten Ländern die Menfchen geiftig und wirthfchaftlich höheren Glückes genießen als die Bewohner der von der Natur am reich- lichften verforgten Gegenden. Alſo auch bei ungleichen Natur: 558 gefchenfen iſt die Entwickelung des Menfchen in geradem Verhält⸗ niffe zu feiner Arbeit, und die Gefchichte Tehrt auch, daß die Ber- befferungen in der Arbeit neue Beweife und Urſachen von den Fortfchritten der Denfchheit find !). Es werden aber zugleich . durch die Arbeit der Menfchen die rohen Naturproduete fo durch chemifche und mechanische Einwirkung verändert und ihre Werthe werden dermaßen durch fie erhöhet, daß es oft ganz unmdglich iſt/ fie wieder zu erkennen 2). Es if alſo in dieſer Beziehung die Arbeit die vorzüglichte und eigentliche Quelle des Vermögens, und Alles, was ihre Wirkſamkeit erhöht, ſteigert auch die Wohl- fahrt der Bolfer, Da die Arbeit aber einen fiheren Gegenftand haben muß, fo ift die erfie Bedingung der Erhöhung ihrer Wirk famfeit: 1) die Sicherheit des Eigenthbums. Das Eigenthum bat nur im der Arbeit feinen Urfprung, und follte diefe auch bios in jener der Befisergreifung und Bertheidigung des von der Natur Dargebotenen beftehben. So erwerben fich die Völkerſtämme ihr Eigenthbum, fo auch die Einzelnen ihre Antheile an dem gemein- fchaftlichen Gute, Die Gefchichte beweist dies eben fo gründlich, wie ed ans Bernunftgründen angenommen werden muß, Wo man fich nun aber der forperlichen oder geiftigen Broduete feiner Arbeit nicht mit Sicherheit erfreuen fann, da wird man auch nicht arbeitfam fein und feine VBerbefferung in der Nrbeit einführen 3. Alle Anftalten und Thätigfeiten, welche die Sicherheit des Eigen- thums bewirken, find daher Mittel zur Erhöhung der produetiven Wirkung der Arbeit, Die zweite Bedingung einer productiven Wirkung der Arbeit it 2) die geiftige Entwidelung. Ohne das geiftige Element, welches den Körper des Menfchen überhaupt in Bewegung fest und dieſer Lezteren ihre dem Zwecke entfprechende Richtung vorfchreibt, kann es Feine produetive Arbeit geben, Die Erfahrung zeigt, daß, fo groß auch vie Förperliche Kraft fein mag, die Arbeitsunfähigkeit des Menfchen immer um fo geringer ift und wird, nicht blos je geringer die Geiftesanlagen an ſich, fondern auch je weniger fie ausgebildet find und werden. Deßhalb hängt die produetive Wirkung der Arbeit, wie ebenfalls die Ge— fchichte zeigt, von allen jenen Anftalten und Thätigfeiten ab, welche die geiftige Entwicelung der Menfchen befördern. Unter dieſen beiden Bedingungen wird den Erfolg der Arbeit noch bedingen 3) die Anzahl und Förperliche Geſchicklichkeit des arbei- tenden Theiles der Bevölkerung. Diefe Bedingung der nutzbaren Wirkung der Arbeit kann niemald die zweite genannte erfehen. Wohl aber können wenige recht unterrichtete Arbeiter eben fo viel und noch mehr Leiften als viele gar nicht oder wenig unterrichtete, 359 Es iſt daher für die produetive Wirkung. der Arbeit in der Volks— wirthichaft das Zahlenverhältmiß zwischen denjenigen der Bevölkerung, welche mit produetiver Arbeit befchäftigt, und denienigen, welche dies nicht find, äußerſt wichtig. Für diefelben find daher alle Umftände, Anſtalten und Thätigfeiten förderlich, nicht ſowohl welche die VBolfsmenge, als vielmehr welche die arbeitfame Bevöl— Ferung erhöhen und die unarbeitſame verringern, und einen ge— ſunden, fraftigen, mohlgebauten Denfchenichlag erzeugen und er— halten 9. Eine. Hauptbedingung der produetiven Wirkung der Arbeit ift 4) die Arbeitstbeilung. Diefelbe bieter zwei Bes siehungen dar, nämlich die rein volföwirthfchaftliche, indem fich die Gewerbs- und Gefchäftsflaffen eines Volkes und der Völker von einander fcheiden, bis der Handel in ihre Mitte tritt, und tie mehr privatwirthfchaftliche, indem die verfchiedenen Verr- richtungen eines und deſſelben Gewerbes von einander gefchieden werden. Jene tritt in der gefchichtlichen Entwickelung der Menfch- heit ald Folge zunchmender Bildung und Bevplferung und infofern außerhalb der Wilführ der Menfchen ein, ald die Natur nach ihrer verfchiedenen Neichlichkeit und Aermlichkeit fie dazu zwingt. Diefe aber, eine Folge der menfchlichen Ueberlegung, die durch Verkehrsverhältniſſe angefpornt wird, erfcheint erſt bei einem febr hohen Grade der gewerblichen Cultur ). Die Gründe der großen ' Wirfung der Arbeitötheilung find nicht weniger klar als intereffant. a) Durch die unaufhörliche Ausübung eines einzigen Gefchäftes nimmt nicht blos die Förperliche Sefchieklichfeit und Fertigkeit, fondern auch die geiftige Aufmerffamfeit und das Nachdenken über Erleichterungsmittel der Arbeit zu 9. b) Es wird dadurch der- tenige Zeitverluft verhütet, welcher mit dem Uebergange von dein einen zu dem anderen Gefchäfte und namentlich mit dem Wechfel der Werkzeuge verbunden iſt; c) die zur Erlernung eines Gefchäf- tes nöthige Zeit wird um vieles verringert, weil mit Zunahme der Einfachheit der Operation die Schwierigkeit des Erlernens ver- ſchwindet. d) Während des Erlernens wird auch weniger Material zu Grunde gerichtet, weil bei der Erlernung eines ganzen Gewer- bes verfchiedene Operationen vorfommen, in denen chronglogifch nicht blos mehr rohes, fondern auch fchon theilweife verarbeitetes Material aus Ungefchicflichkeit und Unachtfamkfeit verdorben wird, ald wenn Einer feine Aufmerkſamkeit auf eine Operation heftet. » e) Nach eingeführter Arbeitstheilung braucht fich der Unternehmer für Arbeiten, wozu verfchiedene Kraft und Gefchicklichfeit erfor: dert wird, an Arbeitern von. den erforderlichen Eigenfchaften gerade nur fo viele zu verfchaffen, als für jeden Proceß nöthig 560 find, während, wenn eim einziger Arbeiter das Produet vollenden follte, derfeibe für die fchwierigften und mühefamiten Operationen fräftig und gefchickt genug fein müßte und alfo bei minder beden- tenden Operationen deffelben Gewerbes ein großer Theil der Kraft und Gefchicklichkeit unbenust Tiegen würde ). Die Teste Urſache eines hohen Arbeitserfolges if 5) die Verbindung der Arbei- ten, db, nicht blos der Zufammenhang diefer verichiedenen ge— theilten Gewerbe in der Wirthfchaft der Völker und jener der ‚Operationen in den einzelnen Gewerben, fondern auch die gefell- fchaftliche Bereinigung verfchiedener geiftiger und Förperlicher Kräfte und Geſchicklichkeiten d. Denn der Erfolg muß dadurch bei vielen Verrichtungen größer fein, DER ‚manche ohne dies nicht aus⸗ fiibebar find ?). 1) Sehr intereffante und geiftreiche Singerzeige für die —— der Er itwickelung der Menfchheit gibt Ferguson, Essay on the History of: civil Society, p- 123. 146. 165. Dann ift aub Kraufe’s Berfuch einer Nation. und Gtantss Del. aus diefem hiftorifchen Entwickefungsgefichtöpunfte dargefieht. 8. L-&. 1—70. 2) Man kauft in England 400 Quadratzolle Goldblatt, ein Buch von 25 Blät: ters, um 1% Schill. (15 Sar.), und über 1000 DAuadr. Zolle Eilberblatt, ein Buch von-50 Blättern, um 11% Schill. Wie viel die Arbeit dabei mehr Werth herivorbringt ald das rohe Miateriat hat, fieht man aus dem Preife des Fabrikats, dev 2/3 umd drüber höher ift als jener des Rohmaterials. Es Foftet eine venetianifche Goldfette von 2 engl. Fußen Länge, die fo fein it, daß ein Zoll davon 0,44 Gran wilegt und 98 —100 Gelenfe Hat, eben fo viel als eine folche, von welcher ein Zoll 9,71 Gran wiegt und nur 32 Gelenfe hat, nämlich 60 frs., obſchon diefe Leztere 22. mal mehr Gold hat, fo daß der Werth der Arbeit bei jener den des Materials amı das 30 fache überfteist. — ! Die Spiralfeder einer Taſchenuhr Foftet einzeln 2 Pence (etwa 2%; Kr.) und wiegt 0,15 Gran, während das Pfund Eifen befter Quialität, woraus 50,000 ſolche Gpiralfedern gemacht werben fünnen, gerade ſo viel Eoftet. — In der Eifengußwaarenfabrif von Devaranne in Berlin werden He mdeknöpfchen gefertint, wovon 88,440 Stücke auf 1 Gentner gehen, jedes einzeln . 6° Sgr. und alle zufammen 19,6534/; Rthlr. foften, während der Eentner grauen Roheiſens durchichnittlich nur 2 Rthlr. foftet, ſo daß alfo durch die Verarbeitung dee Preis auf das 9827 fache ſteigt. Aus der Preiserhöhung kann man aud bier die Werthserhöhung ermefien. S. Babbage, Ueber Maſchinenweſen. ©. 164. oder 15. Kap » wo noch mehr Beifviele angeführt find. Canard, Principes d’Econ. polit. pP: 6. Gioja, Nuovo Prospeito. I. 35. Bol;, Gewerböfalender für 1833. ©. 111. 3) Hiervon, von den Bedürfniſſen ded Arbeiters und von der Ausfiht, fein Leben zu verbeffern, hängt der Sleifi des Arbeiterd ab. ©. $. 67. über dad Vers hältniß der freien und erzwungenen Arbeit gegen einander. Rau polit. Dec. I. $. 112. 4) In Großbrittannien find unter je 100 Familien, folgende befchäftigt geweſen: im Sabre: im Ackerbaue: im Handel, Manufactur u. ſ. w. Reſt 18411 — 34? — 45, 19,* England 4821... — 33, — 47,° — 19,* 18314 27° — 43, — 29,? 1511... 56,? — 27:7 — 46,8 Wales 1821 — 50,® _ 28,® — 20,* 1831 — 43,* — 26,* — 29,2 stil. — 31,3 — 42,1 — 26,* Schottland! 1821 — 29 — 42,* — 28,* 181 — 35,2 — 51,3 — 33,® (Ausland v. 3. 1833 Nr. 343. Nach Parlamentspapieren.) Dieſe "Abnahme auf | = 561 der einen, und Zunahme auf der andern Geite it äußerſt wichtig. Die Anzahl der Gewerbsunternehmer in Svanfreich war: a. 1802 = 791,500 patentif, NIS macht, die Familie zu 4 Perfonen =: 3,166,000 a. 13172 834710 0 — — — — — — .3 3338,400 a. 1832 = 1,118,500 — —_ — — — — — ZZ 4,494,000 Bon 1802— 1817 (Krieg) ſtieg dirfelbe um 222,400 Perſonen und von 1817—32 CFriede) um 1,105,600 Perfonen. «©. Ch. Dupin Rede bei Eröffnung‘ der Cour du Conscervatoire des Arts et Metiers, 24 Nov. 1833. = Moniteur Nr. 330. 5 3) Bon der Arbeitötheilung hängt zunächft der Abſatz ab, der auf die Ge— werbfamfeit einen großen Einfluß äußert. Rau polit. Deconont. I. $. 119. 120. Dieſe leztere Arbeitstheilung hat ihre Scranfen’a) in der Natur mancher Arbeiten ſelbſt, 3. B. in der Landwirthichaft; b) in der Größe des aufzuwendenden Capitals (Say Cours. I. 367. Ueberſ. 1. 276.) und c) in der Möglichkeit des Abſatzes (Kraus Staatsw. L 52. Say Cours J. 355. Ucberſ. I. 266.). 6) Ein Beamter der engl. Bank versah einmal in. 11 Stunden 5300 Bank noten mit feiner aus 7 Buchſtaben beftehenden Gefchlecbtönameng +» Unrerfchrift, die Anfangsbuchſtaben feines Taufnamens nicht acredinet, und ordnete die Banknoten dabei noch in Lagen von 50 Etürfen. ©. Babbage an. a. 9. 8. 191. Ein ge— ſchickter Nagelſchmied macht täglich 2300 Nägel, ein weniger neübter 200 bis höchftens - 1000. Es machen * Arbeiter bei Arbeitstheilung täglich 48000 Stück Stecknadeln (4. Smith Inquiry. 12). Bei Arbeitätheilung machen 30 Arbeirer ı täglich 15500 Spielfarten ** Cours J. p. 341. Ucberf. von v. Th. I. S. 256) Bon einem Knaben, der die Ventile an einer Damprfmafcine zu richten hatte, kommt die Erfindung, daß jetzt die Mafchbine felbft dies Geſchäft beſorgt (A. Smith). Bon einem andern, der eine oft auslöfchende Gasflanime inner wieder anzuzünden harte, rührt die Erfindung her, daß in dem Docht ein Syiraldrapt anaebracht wird, der mit feiner Gluth fie immer von Neuem entzündet (Dingler Polytehnifches Spurnal. XIII. 532.). — 7) Tabellen über die Arbeiten hei der Stecnadeffakrifation zum Beweife hiers von führt Babbage a. a. 9. E. 157 u. 188 au. Es machen 10 Arbeiter bei gehöriger Arbeitstheilung und Anftellung nad der Geſchicklichkeit in ungefähr 7Ya Stunden 1 Prd. Nadeln (um nicht ganz 35 Kt. Cı sh. 1 p.) und der Arbeitslohn it zwiſchen 12%ı0 Kr. (4a p.) bis 3 fl. 13/5 Sr. (6 sh.) variirend. Machte nur 41. Perſon die Nadeln, fo müßte fie geſchickt genug fein, auch den Arbeitslohn fürs Drahtivigen (2A. 54% Kr. = 5 sh. 3 p.) und fürs Verzinnen der Nadeln (3 fl. 13/5 Kr.) zu verdienen. Diefe Arbeiten machen /ı7 der ganzen nöthigen Arbeitszeit aus, und der Arbeiter müßte fich, während ſeine Hauptgeſchicklichkeit nicht benust würde, in mehr als der Hälfte der Zeit mit 46,2” Sr. (1 sh. 3 p.) Arbeitslohn: für das Aufiegen der Nadelföpfe begnügen, während er fonft 5 mal fo viel verdienen könnte. » 8) Die leztere der genannten zwei Beziehungen, welcher beſonders Gioja Nuovo Prospetto I. 87. eine weitläufige Unterfuchung gewidmet hat, wofür ihn Steinlein Handb. I. 319. mit Lob unter andern Echriftftellern hervorhebt, ift in der That eine zwar nicht zu Täuanende, aber im Ganzen weder tiefe noch auffallende, noch ' wiſſenſchaftlich fruchtbare Wahrheit. Es iſt wahr, viele Kräfte bringen mehr zu Stande ald wenige, Viele Hunde find des Haren und, um bei des Verf. Beirpiel zu bleiben , viele Pelicane der Sifche Tod; aber viele Köche verfaßen auch die Suppe. Man gibt als Folgen diefer Art von Arbeitsverbindung unter anderen aucd die beffere Dualität der Producte und Eirherung vor dem MWerderbniffe derſelben durch die lange Dauer der vereinzelten Arbeiten an. Dies ift in manden Sällen wahr, in vielen andern aber nicht. Es kommt hierbei vielmehr auf die Natur der Arbeit weit miehr als bei der Arbeitstheilung an. — J 9) Ueber dieſe ganze Lehre von der Arbeit ſ. m. A. Fmiih Inquiry J. 6. ueberſ. von Garve I. 13. Say Cours I. 151. 338. Ueberſ. von v. Th. T. 138. 253. Storch Cours. Webers. von Rau T. 91. UT. 5. Babbagea. a. D. 198 u. 208 Say. ©. 171 folg. Mac-Culloch Principles p. 73. Ueberf. von-v. Weber. &.57. Spittler, Borlef. über Politik, ——6 von Wächter (Tübingen Baumftark Encyelopädie. 36 562 1328). ©. 350 (ein ausgezeichnete Buch). Gioja Nuovo Prospetto. I. 66. 87. 96. tor Hands. 1. 9. 44 —49. ©. 202 folg. Rau polit. Oeconom. I. $. 92— 120. > Perguson . Essay on the History. etc. p. 273. Auch Kraus, Sraufe m 9. * $. 410. Fortfehung. c) Des Gapitale. Was unter Capital zu verfiehen iſt, wurde oben $. 54. ſchon gezeigt. Die verfchiedenen Arten deffelben find bereits im $. 55. anterfchieden !). Die Beftandtheile des Capitales, wie es in den bürgerlichen Gewerben vorfommt, find aus den $. 121. 208, 260, 312, 364. erfichtlich und den Hauptrubriken nach im $. 55. 4, zu⸗ fammengefteltt. . Allein, diefem bürgerlichen oder Brivatcapi- tale ftehbt das Nationalcapital gegenüber, Die wefentliche Eigenſchaft des Capitales einer phyſiſchen oder moralifchen Berfon im Vergleiche mit dem Verbrauchsvorrathe ift die wirthfchaftlich produetive Anlage, d. db. jene, welche eine Vergrößerung des Ver— mögens der Berfon erzielt. So wie nun das Capital der Einzel- nen, Stiftungen, Gefellfhaften und Gemeinden nicht ohne genaue Beſtimmung des Vermögens einer jeden diefer Perfonen beftimmt werden kann, ſo ift dies auch vom Nationalcapitale nicht moglich ohne die Beftimmung des Nationalvermögend. Da nun jene Br- fandtheile des Begriffes einer Nation erwerben, d. h. ihr Ver— mögen durch vorherige nusbare Anfopferungen vergrößern Tonnen, ohne das Nationalvermögen zu vergrößern, 3.8. im Verkehre, im Handel unter einander, fo folat auch daraus, daß nicht Alles, was als Privat», Stiftungs-, Gefellfchafts- und Gemeindecapital erfcheint, Sondern nur dasieniae davon auch Beſtandtheil des Nationalcapitals ift, was als Capital das Nationalvermögen zu vermehren beitimmt ift 2). Allein es folgt daraus noch weiter, daß zum Nationaleapitale noch mehr ald der fo eben bezeichnete Theil der genannten Capitalien, nämlich auch noch dasjenige Kapital gehört, was die Nation, nicht als Fubegriff der Einzelnen und Corporationen, fondern als moralifche Perſon beſitzt ) Sind die Anterfcheidungsmerfmale und Beftandtheile des Privat - und Nationalcapitald auf diefe Art. aufgefunden und erffätt, fo muß natürlicher Weite auch die Entftehung diefer Capitalien verfchieden “befunden werden. Es liegt fchon im Begriffe vom Capital, daß es and Erwerb urfprünglich vermittelt der Natur und Arbeit und aus Ueberſparen hervorgeht. Der materielle Theil des National - capitald entſteht alfo durch Production, Sparfamfeit und An- wendung zu productiven Geſchäften“), jener des Privatcapitals aus Erwerb, Sparfamfeit und gewinnbringender Anlage 5); der an J 563 immaterielle aber entweder durch den Verkehr und eigene Thätig— keit, z. B. Kundfchaften, oder durch geſetzliche Beſtimmungen nnd Gewohnheiten, z. B. Brivilegien, dingliche Rechte u. dgl.) Das Capital bildete fich erft, als der Menfch anfing, über feinen täg- lichen Güterbedarf hinaus Vermögenstheile aufzubewahren, und nahm natürlich immer mehr zu, je mehr die Bevölkerung und die Bedürfniſſe mit der Verfeinerung zuerft über das von der Natur. zur Erhaltung der Menfchen Gebotene amd fpäter über das mit Hilfe der’ immer finniger werdenden Arbeit von der Natur in größerer Menge Abgewonnene hinauswuchs. In demfelben Ver— hältniſſe als nun die fortwährend erfinderifchere Arbeitſamkeit in Verband mit dem bereits geſchaffenen Capitale, in ihrer Anwen— dung auf die Natur, den Anforderungen der Volksmenge und ſtei— genden Cultur nicht mehr genügte, folgten Erzengungen, Erfin- dungen. und Berbefferungen von Capital auf einander, fo daß endlich ein Zuftand entfteht, in welchem day Kapital für die Ge— feltfchaft nicht blos eine eben fo nothwendige Güterquelle wie die Natur, fondern fogar ein noch unentbehrlicheres ald die Arbeit allein ift und ein Volk ohne die Combination diefer drei Güter- quellen gar nicht eriftiren könnte I. Denn das Capital mächt es möglich, Dinge zu vollbringen und Güter zu erzeugen, welche ohne daſſelbe nicht ausgeführt und nicht producirt werden fonnten; es erfpart in allen Gewerben auf die manchfachfte Weife menfchliche Arbeit; es befähigt die Gewerbe, die Arbeit beffer und fchneller auszuführen und wohlfeilere Broduete bei aleicher, ja weit größerer Güte, als durch bloße Menfchenfräfte, zu Kiefern; endlich — es ift das einzige Mittel, um die in einem auch nur etwas vorge— fchrittenen Volke höthige Arbeit für alle Bedürfniffe und Bequem— fichfeiten ded Lebens in Bewegung zu ſetzen. So wahr dies Alles it, fo it es doch in der befonderen Anwendung auf. eine beffimmte Art des Capitals, nämlich auf die Maſchinen, fehr beftritten ). 4) Rau (polit. Seconom. I. $. 130. a.) faat, Ricardo ( Principes d’Econo- mie politique, trad. p. Constancio I. 32. oder Principles of polit Economy. p- 20 sdgq.) fee das Unterjcheidungsmerfmal zwifchen dem ftehenden und umlaufen— den Eapitale in-die ungleiche Dauer, und befümuft diefe Meinuna. Allein ganz umfonft, denn Ricardo zeigt die Unrichtigfeit jener Meinung ſogleich nach ihrer - Daritellung in der That noch beſſer als fein deutscher Gegner. — Hermann (inter ſuchungen. Abh. TIL $. 12.) thut dem A. Smith Unreht, da er von ihm fagt, er rechne das Geld nur zum umlaufenden Gapitale. Denn diefer (Inguiry II. 22.) zählt es zum ftehenden, weil es wie diejes Unterhaltungsfoften für die Nation er— heifcht, die ihrem Gebrauchsvorratbe entzogen werden, und (IT. 11.) als altgemeines Umlaufsmittel und Theilungsmaaß zum umlaufenden, Es kann ald Yrivarcapital Leih⸗ und Werbcapital fein, und ericheint daher, weil es, in der. Privatwirthfchaft unproductiv angehäuft, ein todted Capital if, in jener nur als umlaufendes 14 36* 564 z — Capitat. Sir die Volkswirthſchaft hat es, als ſtets ſeiner Natur gemäß angelegt, auch die Eigenſchaften des ſtehenden Capitals. Eauderdale (Inquiry chap. IV. oder ©. 46. u. AT. der deutſchen Bearbeitung) widerlegt dieſe Smitheſche Anſicht keineswegs damit, daß er zeigt, daß das Geld nützlich iſt, indem es den Handel befördert. Das hat U. Smith nie geläugnet. ©. auch Lo Handbud. 1. 67. Wichtig ift aber vas Verhältniß beider Enpitalien gegen einander. S. Rau yolit. Occonom. 1. $. 131, \ } y 2) Dieſe Begriffe werden in der Kegel fehr ſchlecht aufgefaßt und unterfchieden. Es iſt aber Fein Schrirtfteller über diefe Begriffe fo verwirrt, als wie Kraufe Verſuch eimed Syſtems der Nationals und GStaatsöconomie. I. $. 43. 44. 135: 136. 194. Diere Serthiiner rühren wohl ohne Zweifer von der Garve’schen Ueberſetzung des Smith’fhen Buches her (8. 31.0.1). Er üderiesr z. B. die Gtelle: As the accumulation of stock is previously necessary for carrying on this great im- provement in the productive powers of labor, so that "aceumulation naturally leads to this improvement (Inquiry IT. 3.) ganz‘ kurz und bündig „Der gefanıs melte und aufbewahrte Vorrath von Dingen, diereinen Werth haben, ift, was ich Capital nenne.“ Dann die ‚Stelle: The great stock of any country or society is the some with that of all its inhabitarıs or members (Inquiry JI.-8.) mit fol genden Worten: „Das Capital eines Landes oder einer bürgerlichen Geſellſchaft ift nichts anders, als die Summe alle Capitalien der einzelnen Einwohner“ (Garve . 11. 20.), obſchon U. Smith (I. 5.) genau swifchen Stock (Vermögen) und Ear vital unterfdeidet. 4 3) Dad Nationafcavital befteht alio 1) aus den im 6. 55. 4. genannten Be; ſtandtheilen, ausgenommen die unter h genannten Privilegien u. dgl., weil diefe blos dem Bürger, gegen Bürger zuſtehen; 2) aus den Arbeitsthieren in den Ge werben; 3) aus den Nusthieren in der Viehzucht; 4) aus den Unterhaltungsfoften diefer Capitalien und der wirthfchaftlichen. Arbeiter; 5) ans allem im Auslande angelenten Gelde in Anleihen; 6) aus allen vom Staate, Stiftungen, Gefellichaften und Genteinden zur Öffentlihen Benukung im Gewerböweien errichteten Anſtalten und Gebäuden, nebft Unterhaltungskoſten, z. B. Lagerhäufer, Häfen, Dotation von Industvievereinen u. dal.;. 7) aus dem auf Straßen», Brüden:, Canalbau u. dgl. verwendeten Gavitale in Geld oder Natura; 8) aus den Frachtgeräthen und deren Unterhaltungsfoften, -infoferne fie nicht schon unter einer von jenen Rubriken ent—⸗ halten find. Hermannla. a. O. DIT $. 11. rechnet daher mit Unrecht die Rund: fcharten und Dienftleitungen ohne weiteres zum Stationaleapitale 4) Lauderdale (Inquiry chap. IV. oder ©. 51 folg. der deutſch. Bearbeitung ) ſucht zu beweifen, daß die Gpariamfeit Feine -Güternuelle fei. Geine Durchführung, obſchon ganz unrichtig, iſt nicht ohne Scharffum. S. dagegen Los Handb. L 210. Kan yolit. Deconom. J. $. 133. u. 134. ; # 5) Seder Erwerb ift eine Production Für dad Privatvernidgen, aber noch fein Gewinn für. dad Volksvermögen, „welches 6165 durch eigentliche Production vermehrt werden Fan. i 6) Alfo find Überhaupt Auellen der Entftehung des Capitals a) Natur, Arbeit und Gavitaf; 6) Grivarnife au ‚Capitalaufwand und Gebrauchövorrath; e) Ents wicklung neuer einträglicher Berfehrsverhältnifte. im, Naturgange des Verkehrs, durch Gewohnheit und Geſetz. Ob dad Wachſen des Tauſchwerthes der Capitalien zufolge der Erhöhung” ihrer bisherigen oder zufolge der Erfindung einer neuen Nusung eine Bermehring der Capitalien fei, wie Hermann Unterl. ©..295. 9.6. geradezu annimmt, das muß besweifelt werden, weil nicht der wirkliche Ertrag nach feiner Größe, fondern 516% die productive Verwendung - überhaupt den Begriff von Capital bilder. k — 7) Die im Ackerbaue einerſeits, und im Handel und Gewerksweſen anderſeits angewendete, Geſammtkraft, reducirt auf Menſchenkräfte im Mannesalter, wurde für Frankreich und Großbrittannien folgendermaßen angeſchlagen: x | ; k ) 565 i Im Aderbaue Hr Zn Handel und Gewerian. . Frankreich. Großbrittann. Frankreich. Großbrittann. * Menſchen Menſchen = 8,406,038 2,132,446 | u. Thiere = 6,303,019 1,275,497 <> ; x j Waſſerma⸗ Pferde = 11,200,000 8,750,000 | feinen == 1,590,000 1,200,000 q ; Windma— N Ochten = 17,432,000 13,750,000 ihinen =.» 253,333 240,000 — Wind zur Eſel = ..240000 : Schiffahrt. = 3,000,000 12,000,000 J Dampfma⸗ ſchinen = 480,000 6,400,000 Zuſammen = 37,278,038 24632,446 | Zuſammen = 11,536,352 37,4115:497 Irland = 7,455,701 Irland = 1,092,667 32,088,147 28,119,164 (Nach Duvin und Brougham in der Schr. die Reſultate des Maſchinenweſens/, überſetzt von Rieken S 271 rolg.) 8) Die vortheilhaften Wirkungen der Maſchinen find ſolgende: a) die menſch⸗ liche Kraft wird durch fie erweitert, Zeit erfpart und es werden Gtoffe geringen Werthes benutzt, überhaupt mehr Producte geliefert als ohne fie; b) die Erzeugniſſe werden meiſtens vollfommener und wertbvoller, als ohne fir; C) ed werden durd fie Arbeiten verrichtet und den Kräften Richtungen gegeben, welche der Menſch mit Werkzeugen nicht leiſten und nicht veranfafen könnte; d) fie verrichten ſchwere, langweilige und ungefunde Arbeiten, welde der Menrch nicht ohne Schaden und Anvoflftändigfeit thun könnte, in Furzer Zeit weit vollfommener ohne fchädliche Folgen für die Menſchen; e) fie veranlaffen Erfparniffe an Material; und f) he wirken eine Wohlfeilheit der Produete, die ohme fie nicht erreichbar wäre. (Babe bage Marhinenweren. Key. 1— 11. Brougham, die Refultate des Mafcinens weiend. Kay. 1— 18. Edinburgh Review (a. 1833. April) P. 17: Kunth, Ueber Nußen oder Schaden der Maschinen. Berlin 1824 und nationaldconon. Echriften.) Die Gegner diefer Unficht (hauptſäch Simonde de Sismondi Nouv. Principes. 1. 365. 11. 312. Fix Reyue mensuelle d’Econ. polit. (a. 1834 Janvier) p. 73 sqq.) geben diefe Vortheiie im Altaemeinen zu, aber tie machen dagegen die Arbeitsloſig— feit, Armuth, das Berderbniß der Geſundheit ſchon in der Jugend, die inteflcetuelte und moralifche Verſunkenheit der Sabrifarbeiter, das Eteigen der Arnteniteiern und die Anfüllung dev Gefängniſſe als unbeftreitbare Griakrungen aeltend. - Allein man vergl. dagegen das im $. 312. u. 375 Gefadte und es wird ſich bei näherer Unterfuchung ergeben, daß jene Erfcheinungen (namentlich in England, woher die Erfahrung auch entlehnt ift) noch ſo viele andere Urfachen ir den Weränderungen der Berfafung und Verwaltung haben; daß die Mafchinen dagegen kaſt danz vers ſchwinden müfen. Leider wiirde es hier zu weit führen, wenn tan fiernuseinander - fegen wollte, Daher vergefre man nicht, dabei zu überlegen, a) daß die arbeitende Safe auch confunirt, und dies um fo Leichter, je wohlfeiler die Artikel find; b) daß fie zum Theile neben den Mafchinen und vielfach in’ andern Gewerben Arbeit finden kann; c) daß bet fteigendem. Wohlftende inımer wieder "neue Dienfre entitehen, wobei fie Auſtellung finden kann; d) daß fich die durch Macchinen allein entftandenen Uebelſtände in einiger Zeit wieder ausgleichen; e) daß die Theuerheit vieler Maſchinen ihrer Amwendung. Gränzen fest, und F) daß der Staat Feine unflugen Mittel zur Abwehrung folher Uebel, wie z.B Armentaren, ergreifen ſoll, weil diefe die Sache nur. verſchlimmern. ©. Say Cours I. 377. Webers. von v Th. J. 283. ‚Storch Cours, überiekt von Rau. 1. 287. Say Letires aM. Malthus, notamment sur les Causes de la Stagnation generale ‘du Conımerce. Paris 1820. Ueberſ. von Rau. Hamburg 1324. ©. 153. Ganilh, Des systenies d’Econ. polit. I. 201. Dict. technologique. 1. p. XLIN. Murhard Theorie des Handels. S. 117, Hundeshagen Zeitbedürfnife I. 134. Sotz Handb. LS. 44. 3 506 P Pr ©. 220. Ran polit. Deconom. T. $. 118. — Muac-Culloch Principles. p. 99— 101. 165 syg. Weber. von v. Weber, 77—79. 130 folg. IH. Das Volkes. 8 411. Es laſſen ſich in diefer Hinficht die nämlichen — AN in Bezug auf das Volk und fein Vermögen machen, welche oben im \. 56, und S. 62. gemacht find. Nur ift zu bemerken, daß ein Bolt nur durch Production ein reines Einfommen bezieht, da der Gewinnt im auswärtigen Handel auch nur mittelft der eigenen Production und produetiven Mittel gemacht wird !). Die Berech- nung des Volkseinkommens, fo fchwierig fie auch ift, erfcheint immer als ſehr wichtig, weil fie zu verfchiedenen Zwecken der Staatsverwaltung gebraucht wird. Man bat dazu zwei Haupt- methoden. Entweder rechnet man die erzeugten rohen Stoffe eines Zeitabfehnittes zufammen, fchlägt die Werthserhöhung der ver- arbeiteten durch die Gewerke zu, verbindet diefe Summe mit jener der Einfuhr aus dem Auslande, und zieht dann von diefer ganzen Maſſe den Lebensunterhalt aller wirthfchaftlich arbeitenden Fami— lien, die Hilfsttoffe, die Abnutzung des ftehenden Capitald und die Ausfuhr ins Ausland ab, — oder man rechnet das reine Ein- fommen aller wirthfchaftlichen Arbeiter, aller Gewerbsunternehmer, aller Grumdeigenthümer und aller Capitaliften zufammen 2). Das Reſultat ift in beiden Fällen das. reine Einfommen, deſſen Größe aber für fich eben fo wenig als der BIER ir Kennzeichen des Volkswohlſtandes iſt 3). 1) Rau polit. Deron. .T. $. 68—72. Derſelbe nennt‘ (S. 70.) »dieienigen Einnahmen, welche einer öfteren Wiederholung aus derſelben Duelle fähia, alfo nicht. blos eingetaufcht, aelieben, geſchenkt ꝛc find,“ das rohe vder Brutto einfommen, eine Definition, un welche die erfte ‚Ausgabe ärmer ift. Allein wie kann die Möglichkeit der öftern Wiederholung aus der nämlihen Erwerbsauelle , etwas fo Prefäres, einen Unterichied zwiſchen Roh- und Rein: Einfommen bilden, da das Leztere auch aus einer Duelle mehr al! einmal glücklicherweiſe wiederholt werden Fann und jened-angebliche Eriteriun nit einmal einen Unterſchied zwiſchen Erwerb und Geſchenk oder Fund u. dal. begründet! Das rohe Einkommen in der allgemeinften Bedeutung it eben die Geſammteinnahme mit blofem Bezuae auf vers fchiedene Quellen, — im befondern Einne des Erwerbes iſt es das Gefammt: product einer Erwerbsart, ſei diefe von, Vrivaten, Gtiftungen, Gefellfchaiten, Gemeinden, dem Volke oder dem Staate aedaht. Das Einfommen in Bezug auf die wirklihe Erhöhung des Vermögens gedacht, — da diefe nur nach Erkatfung ber Auslagen möglich it — erfcheint 'ald Reineinkommen. &: 2. Smith Inquiry. II. 18. v. Jacob Nat. Decon.. $. 632. Hermann Untersud. Abth. VII. S. 2. S. 299. (Wa nüst aber wohl die Unterfuchung des Restern, ob Einnahme oder Einfommen der Gattungsbesriff ſei? —— 2) Beiſpiele von beiden Methoden bei Rau votit. Decon. I. $. 247. u. .248. - ©. aub Fulda über dad Nationaleinfommen> GStuttaardt 1805-. Nenn man nad der erfien Methode nicht blos div Werthserhböhung der verarbeiteten Nobfiofe, N 307 * F - fondern das ganze Product dev Gewerfe mit vinrechnet, fo mfllien außer den Hilfs s auch noch die Verwandlungsfiofe mit abgezogen werden. Genau wird die Berechnung nie werden, weil die Nationalindufivie feinen Halt macht, fonderu be Rändig fortgeht. Die Berechnung Hermanns (Unterfuch. VI. 6. 5. 8. 10.), welcher nach feinem Begriffe von Einfommen auch immaterichles mit einvechnet, leidet an Unrichtigkeiten. Gr fieht das Volkseinkommen an als befichend a) aus dem Einkommen fämmtlicher Privatwirthſchaften aus wirthrchaftlichen Quellen, b) aus dem Einfommen des Staats, der Gemeinden, Corporationen und Stiftungen aus eigenthümlichem Vermögen, nachdem ev ſchon $. 8. ©. 306. das Steuereinkommen de8 Etaat?, weil der Bürger dafür in den Stautsvortheilen Vergeltung erhalte, sum. Volkseinkommen gerechnet hat, und c) au unmittelbaren Nutzungen von ‚ Gütern. Es bleibt daher nach ihm aufer Anſatz a) das Einkommen aus nicht deonomiihen Quellen, b) der Schuldzins zwifchen Privaten und c) der Schuldzins des Staats an Suländer. Altein von unförperlichen Gütern Fönnen nur die mm teriellen Yroducte des Gapitald zum Einfommen gezählt werden, aber niemals vie bloßen Genie, alfo 3. B. die Nutzung dev Wohns und Werkhäuſer, Maſchinen u. dal., aber nicht das verzehrte Steifh, Brod, Bier u. dgl; das Einfonmen des Staats, der Gemeinden, Corporationen und Stiftungen aus Abgaben, und Eteuern it blos Solge des Beſitzwechſels, aber deßhalb fein Volkseinkommen, und der Um ftand der Vergeltung würde die zu zahlende Steuer eher noch zu einem Capitale (Auslage) als einer Einnahme ſtempeln, ſelbſt wenn die Staatsvortheile wirth— ſchaftliche Guter wären, wie fie es nicht ſind; Schuldzinſen zwiſchen Inländern find nur dann Theil des Volkseinkommens, wenn die Capitalien productiv verwendet find; die von Ausländern bezahlten gehören aber jedenfalls dazu. S. Simonde de Sismondi Nouveaux principes: I. 86. 90. II. 376. { 3) Es fommt vielmehr auf die VBertheilung defelben unter die Mitglieder ter Nation an. Daher ift in der Volkswirthſchaft das rohe Einkommen von großer Bedeutung, weil in ihm dev Unterhalt dev Arbeiter im Wirthſchaftsweſen enthalten it. Raua. a. D. 6. 249. meint, es werde aus ihm der Unterhalt dev ganzen arbeitenden Klaſſe beftritten. Allein dies iſt ivrig, wenn cv 68 anders verftanden hatı als in dem Einne, daß blos die Gewerbs- und hauswirthſchaftlichen Arbeiter dadurch erhalten werden, dagegen alle anderen Dienſtleiſtenden ihre Einnahmen aus den reinen Volkseinkommen beziehen. Jedoch Rau befchuldigt dafelbft aud: Ricardo (Principles chap. 26), derielbe lege auf das rohe Volkseinkommen gar Fein Gewicht und halte nur das veine für volkswirthſchaft! ich bedeutend. Allein was jener und Simonde de Sismondi (Nouveaux principes 1. 153 ) gegen eine ſolche Anficht ein: wenden, daß trifft Ricardo gar nicht. Ev iſt mifverftanden. Er nimmt an, dag rohe Volkseinkommen fei wegen. dev Menge beſchäftigter Arbeit fekr wichtig, und fragt dann, welcher Northeil denn entftehe aus dev Anwendung einer groſen Menge don produetiver Arbeit, wenn, ein Sand möge diefe oder eine noch aröfıre Menge anwenden, feine Rente und Gewinnfte zufammen die nämlichen bleiben; da der Arbeitstohn eine Folge der Nothwendigfeit fei, fo müſſe es auch aanz einerlet fein, ob die Nation aus 10 oder 12 Mill. Menschen beftehe, denn ihre umwroductive Arbeit müfe in Prorortion zum reinen Einfommen ftehen und wenn 5 Hill. Mens ſchen den Unterhalt für 10 Mill. vroducirten, fo fei Died nicht anders, als wenn 7 Mill. denfelben für 12 Mill. hervorbrächten. Ricardo erklärt alſo das rohe Volkseinkommen keineswegs für unwerentlib, ſondern er ſagt, daſſelbe feke eine beſtimmte Anzahl productiver Arbeiter ſchon voraus, die bezahlt werden müſſe, um Teben zu können, und die vorhandene Anzahl von Arbeitern in den produetiven Bercbärtigungen müſſe als nothiwendig angerehen werden, denr fonft wäre fie nicht beſchäftigt; fo fei die Ausgabe für diefe eine nothwendige, jene für die unproduc tiven Arbeiter vichte fih mach dem veinen Einfommen. Ricardo kann dies nicht anderd verfiehen, weil er die Vortheile eines Gefchäftes fir die Nation in der Menge der in Bewegung gefesten productiven Arbeit und in dem erfolgenden Rein— ertvage findet und diefe Anfichbt im a: Cap. genen U. Smith geltend macht, augen welchen ev aber infoweit. Unrecht hat, als er von ihm meint, er fei einer andern Anſicht ($. 406. N. 32). Vergl. aber auch Ganilh Des systemes. 1. 213., ber die Anmerkung von Say zu Ricardo in der franzöfifchen Heberjekung augreitt, um Leßteren zu vertheidigen. 568 Zweites Stüd. Bon der Vertheilung des woltsdermdgens und ⸗Einkommens. . Bon dem Güterumbanen $. 412, A. Allgemeine Betradhtung deffelden. Wie im vorigen $, gezeigt ift, hat die Größe des — — einer Nation gar keine beſondere Bedeutung zur Erforſchung des wirthſchaftlichen Volkswohlſtandes, ſo lange man den Antheil nicht erwägt, welchen die Mitglieder der Nation daran haben, Wer zur Hervorbringung wirtbfchaftlicher Güter mitwirft, der bat einen danach verhältnigmäßigen Anſpruch auf einen Theil des Pro- ductes, und wer wirthichaftlich unprodnetive Dienfte Teiftet, der verlangt von den Einkommen Anderer cine Belohnung. Außer diefen gibt es aber noch Berfonen, welche, ohne mitzuarbeiten, erhalten werden müfen, fei es für früher geleitete oder fpäter noch zu Leiftende Dienfte u. dal, ). Das erworbene Vermögen und die prodmeirten Güter vertheilen fich daher in verfchiedenen Theilen unter die Mitglieder der Nation. Dies iſt die Verthei— Yung. Sie kann aber nicht gedacht werden, ohne daß die Güter die Befißer und Eigenthümer wechfeln. Diele Veränderung ver- nrfacht der Güterumlauf (Tirenlativn) 3). Was man für die Gü— ter, Nutzungen und Leiftungen, welche man andern überläßt und tönt , und welche alſo umlaufen, bekommt, ift der Preis. Auf diefem Wege und mit diefen verfchiedenen Hilfsmitteln Fommt dem Ein- jenen fein Einkommen zu, allein die Einkommenszweige find verfchieden nach.der Art und Anwendung der Güterquellen. Folg- lich muß die Lehre von der Vertheilung der Güter oder von dem Erwerbe der Einzelnen in der Volkswirthſchaft über —— RN Vesteren Verhältniſſe ſprechen. 1) Es haben daher am Volkseinkommen Antheil N die ——— von Grundfrücken, Bergwerfen, ‚Gruben und -Brüden; .b) die Gavitalifien; c) die Gewerböunternehmer; d) die Dienftleiftenden aller Art; e) und Verfonen, welche ohne Gegenleifttung erhalten werden, 3. B. Greife, Kranfe, Kinder u. dgl, 2) ©. R. Jones An Essay on the Distribution of Wealth and Sources of Taxation. London 1831. Rau polit. Decon. T. 6. 140. ($. 152. der I. Ausg.) 295 Handb. I. 306. Gioja Nuevo Prospetto. HT. Tonı Mac-Culloch Principles. p: 210. Meberf. von v. Weber. ©. 166. - Mill Blements p. 27. _Say Comrs. IV. p. 55. , Ueberf. von v. Th. IV. 42. Storch Cours. Ueberſe von Rau. I. 173. III. 296. Ein merkwirdiges Beiſpiel ſchlechter Güters und Einkommensvertheilung gewährt Frankreich vor der vorletzten Revolution a. 1789. Es bezog die Geiſtlich⸗ feit (316,038 Köpfe) 405 Millionen Liv. „ wovon fie 27/2: Millionen frs. Abgaben 7 t 569 zahlte; der Adel (150,000 Kbpfe) 286 Millionen Liv., und nach Abzug der Steuern u. dal, 225 Millionen; endlich aber der dritte Stand ( 24,000,000 Köpfe) 960 Mitt. Liv., wovon er aber am Abgaben verfciedener Art 936,100,000 Liv. bezahlen mußte. (Nach Moreau de Jonnes im: Ausland v. 3. 1833, Nr. 161.) 8 3) Die Lebhaftigkeit des Umlaufes richtet ſich nach der Menge, und Häufigkeit von Verhandlungen über Güterüberträge, Nusunasverträge und Dienſtverträge in einer Periode. Mit Zunahme der Production, der Lebhaftigfeit ded Handels und Berkehrs, und mit, der Vergrößerung der Bevölkerung ſteht fie in geradem Vers » bältnife. ©. Rau volit. Deconom. 1. $. 252. Simonde di Sismondi Nouveaux Princip. UI. 7. Richesse commerciale. I, 225. Caiiani Deila Moneta. 11. 135. Genovesi Lezione di Economia ‚civile. III. 28. = Economisti P. mod. Tomo IX. Beccaria Elementi di Econom. publ. I1.:68. = Economisti. P. mod. Tono XI. Ferri meditazioni. pag. 154. sSolera Sur les Valeurs > Economisti. P. mod. Tomo 46, pag. 322. — 8. 413. | B. tUmlanfsmittel. 1) Das Geld. a) Metallgelt. Die Mittel, welche den Umlauf befördern, find das Geld umd der Kredit, Denn jenes ift dasjenige fachliche Gut, welches man allenthalben anbringt und ald Gegengabe für alle Güter, Nutzungen und Leiftungen gebrauchen kann, während diefer die Verkehrsge— ſchäfte erleichtert. Die nationaldeonomischen Unterfuchungen über das Geld beziehen fich überhaupt auf deſſen Geſchichte, Werth amd Umlauf!) Die Entſtehung des Geldes überhaupt gehört in die Urgeſchichte der Bolfer CS. 60), ald man fchon fo weit mit der Theilung der Befchäftigungen vorgefchritten war, daß fich ein etivas lebhafterer allge reiner Taufch erhob. Doch beginnt der be- deutendere Abfchnitt der Gefchichte des Geldes erſt mit der Ent- ſtehung des Metallgeldes. 1) Gefchichtlichesn über das Me- - tallageld, Obſchon man nicht beftimmen Fan, wann überhaupt in der Gefchichte der Menſchheit das Metallgeld entitanden fei, fo zeigt Doch Die Gefchichte fpäterer Volker and die geographifch ſtatiſtiſche Forfchung ſpäterer Zeit nicht blos, daß überhaupt nach den Fortfehritten der Denfchen in der Eivilifation das Metall erſt } u Geld gebraucht wird, nachdem vorher fchon andere weniger brauchbare Stoffe dazu gedient haben, fondern auch, daß die } Völker mit der feinenden Lebhaftigkeit des Güterumlanfes unter den Metallen nach einander ſtets dasienige berauswählen, welches der Schnelligkeit des Umlaufes am meiften entfpricht ). 2) Werth des Metallgeldes. Much bier iſt die Unterſcheidung der zwei Hauptbeziehungen des Werthes äußerſt wichtig. Das Metallgeld, dient ald Umlaufsmittel und ald Preismaaß, und nach dem Grade feiner Tauglichkeit hierzu -bemigt man die, Höhe feines Gebrauchswerthes. Diefer doppelte Gebrauch des Geldes ift es, warum dad Metall die meiſten Eigenfchaften hat (. 327.), 570 um ald Geld vermender werden zu Finnen 3. Die Lebhaftigkeit des Güterumlaufes oder vielmehr die Mrfachen derfelben erheifchen verfchiedene Leichtigkeit des Umlanfsmitteld, um mit der geringiten Mühe und mit dem wenigſten Zeitanfwande die größten Werthe umzufesen. Daher kommt es auch, daß mit den Hauptperioden im Steigen der Eivilifation auch immer eine neue Erfcheinung im Geldweſen ſich berausitelt, indem die Nationen ſtets dag nächſt werthvollere Metall ald Umlaufsmittel gebrauchen 4), fich aber auch zugleich nur eines Metalles ald Hauptumlaufsmitteld bedie- nen und die andern blos als. Ausgleichungsmittel von Bruchtheilen oder Fleineren Werthen benusen. Denn fo wie jedes Maaß, fo muß auch. das Preismaag eine möglichit unveränderliche Einheit fein, Allein wenn auch die Wahl des Geldmaterialed nach dem Gebrauchswerthe getroffen it, fo bleibt immer der Taufchwerth des Metallgeldes dasienige Moment, woraus fich eine große Menge von Erfcheinungen im Völkerverkehre -erflären läßt, weil feine Veränderungen die Urfachen vderfelben find. Derfelbe richtet fich nach der Menge von Schaffungsarbeit, welche auf das Geldmetall und Metallgeld verwandt wurde 5), und nach der Seltenheit oder Menge, in welcher beide zu haben find 9, Da diefe Verhältniſſe in verfchiedenen Ländern und Zeiten verfchieden find, fo muß es auch der Tanfchwerth des Metallgeldes dafelbit fein D. 3) Der Umlauf des Merallgeldes. Derfelbe kann nur ald die Folge der Wirthfchaftsverhältniffe der Völker betrachtet werden, weßhalb fich feine Lebhaftigkeit nach jener des allgemeinen Güterumlaufed richtet. Je dichter die Bevölkerung, fe rafcher Die Production, je größer der Reichthum und je höher die Manchfaltigfeit von Gütern, Nutzungen und Leitungen ift, defto Febhafter und schneller ift der Geldumlauf. Kommt nun noch hinzu, daß verhältnißmäßig wenig Geld vorhanden ift, fo muß unter übrigens gleichen Um— ftänden jedes Geldſtück feoneller von Hand zu Hand geben, wäb-. rend umgekehrt der. Umlauf der Geldftüde neben reißendem allge- meinen Güterumlanfe abnehmen kann, fobald fich die Geldmenge über den wahren Bedarf vermehrt. Aus diefen Schwanfungen geht aber danun auch hervor, daß man meder die wirkliche noch die erforderliche Geldmenge für eine Nation 3) genau be- flimmen kann, namentlich da man neben dem Metallgelde noch andere Umlaufsmittel und andere Wege hat, — For⸗ derungen ohne Baarſchaft auszugleichen *. 4) Zur Literatur, außer den im 6. 326. R. 1. erwähnten Schriften? A. Smith Inquiry. I. 33, II. 17. sSteuart polit. Economy. Book III. Say Cours. II. 352. Ueberf. von v. Th. II. 262. Storch Cours, Weberf. von Rau. I. 415. Simonde EEE DI I WEN WE BE, EEE sy FW we 18 571 de Sismondi Richesse commerciale. I. 126. Mill Elements of polit. Econ. p. 128 Thom. Smith An Attempt to define etc. pag. 19. _Torrens On the production of ‚Wealth. p. 290. Mac-Culloch Prineiples. p. 138. Ueberi. von v. Weber. p. 109. Deffelben Dictionary of Commerce Deutfche Bearbeitung von Richter. Bd. I. &. 702.- Hermann Unterfub. S. 109. Rau volit: Deconom. 1. $. N 208 Handb. I. 66. 473. Kraufe Verſuch eined Syſtems. I. 129. Babbage Mas ſchinenweſen. Kap. 14. ©. 120. Hufeland Grundfegung. Thl. II. v. Soden Nat. Oeconomie. II. Bd. 3. Bud. ©. 295. v. Ekendahl Altgem. Staatslehre. ‚11.499. Polis Etaatswifl IL. 109. 232. Spittler Vorleſ. über Polit. S. 392. Nebenius der Öffentl. Credit. I. 39. 188. Gioja Nuovo Vrospetio. III. 58. 76. Belloni Dissert. sopra il Conımercio. = Economüsti. P. mod. II. p. 39. Genovesi 'Lezioni di Econom. civile. II. 291. = Economisti P, mod. VIII. Beccaria Fle- menti. 11. 7. = Economisti. P. mod. Tom. XII. Yerri Meditazioni- sull’ Econ. politiea. pag. 16. 164. = Economisti. P. mod. XV. Defielben Dialogo sul disordine delle Monete dello Stato di Milano nel anno 1762 und Consulta sulla Riforına delle Monete dello Stato di Milano, nel anno 1772 = Economüsti. P. mod. Tom. XVI 164. 290. 2) Died kann von allen Völkern, deren Gerchichte weit genug hinausreicht, beiviefen werden. Bon den Etrusfern und Doriern in Jralien und Sicilien, von den Römern und Deutfchen, und von fämmtlichen abendländirchen andern Völkern iſt es beiwieren (D. Müller, die Etrusker. I. 303. Deſſelben Dorier. II. 214. Schulz, Grundlegung zu einer gerchichtl. Staatswiſſenſchaſt der Römer. ©. 130. Meine Berruche. S. 139.), daß fie zuerft Erz oder Kupfer und Eifen, und dann erſt Silber und Gold zu Metaligeld nahmen. Die älteften bekannten Völker hatten Silber, und befonders Gold in Ueberfluß, allein nicht ald Geld, ſondern bei dem vorherrſchenden Taufchhandel ald Waarenz; als ſolche oder ald ein Naturale wurde es nebft andern Naturalien auch ald Steuer Szahlt. So in Afien überhaupt umd in Perfien (Beeren Ideen. I. Bd. 1. Abthl. ©. 73. 360. nah Herodot. I. 95. 96.), bei den Phönisiern und Babyloniern (Heeren Ideen. 1. Bd. 2te Abthl. S. 90. 138.). Die Karthager hatten Gold s und Silbermünzen (Heeren Ideen. U. 85. te Abthl. ©. 112. 144.) und Gold war ein Hauptgegenftand ihres Hans deld, allein diefed Volk ftand in der Zeit, aus welcher man diere Münzen bat, auf einen hoben Grade von Gultur und war ein Handeldvolf erfter Größe. Bei den Aethioviern war dad Erz und bei den Neayptiern dad Gold ſehr felten (Heeren Sdeen. MM. Bd. Ite Abthl. S. 256. 266 295. 11. Bd. 2te Abıhl. ©. 173. 180.). Letztere besonen dieſes aus dem goldreichen Aethiovien, der Handel derfelben nad Außen war fehr gehemmt, bis die Griechen dahin aelanaten, und von ihrem Minze weien weiß man Michts. Die Chineren hatten auch Kupfer» vor den Silber: und Goldmünzen (Buſch Handb. der Erfindungen. Ate Aut. IX. 400.). An Rufland fieht man diefe Ericheinung noch heut zu Tase. Nur Griechenland macht den Ge Ichrten Widerfpruch, weit die Giefchichte lehre, daß 3 mit Gilbermünzen angefangen hätte (Böckh, Staatsbaushalt der Athener. 1. 15. Müller, die Etrusker. I. 305. Heeren Keen. III. Bd. ite Abthla. S. 205.) und diefe Forſchungen wens dere der einfichtsvolle Beurtheifer meiner Berfuche über Staatsfredit in den Göt— finger Gelehrt. Anzeigen. Jahrg. 1833. Srück 133. gegen meine obige Behauptung ein. Allein die Periode vom trojanifchen Kriege (Ilions Zerſtörung a. 1209 v. Ehr.), bei deſſen Erzählung Homer noc gar Fein Geld erwähnt, Bis zum angeblich erſten Erſcheinen der Gilbernünzen (unter König Pheidon in Aegina a. 895 v. Chr.) iſt ‚nicht genug erforscht; im derielben müßte aber dad Kunfer+_oder Erzgeld aegolten . haben. Dafür aber, daß in derfelben diefed Letztere in Gebrauch war, möchte ein« mal der Umftand fvrechen, daß Lycurg (a. -830 v. Chr) den Evartanern Geld aus Edelmetall verbot, alfo ungefähr im der. Zeit, als Silbergeld in andern Theiten Griechenlands eingeführt wurde. Griechenland war damals bereit3 ein bedeutender Handelsſtaat Weil nun die Etädte auf der argoliihen Küfte die Handelsplätze für ... ben auswärtigen Handel waren, yo konnte ihnen ein Nationalgefes wie obiges nur ſchädlich ſein und die Einführung der Silber: anftatt der Erzwährung war für fie im Intereſſe von Safonien und Arcadien nothwendig. Aus Ähnlichen Gründen hatte. in Eparta bloß der Staat und der König dad Recht, Eilbermünzen zu haben, zumt Theile, weil die politifchen Verbindungen mit dem Auslande und die Erhaltung * 572 ber Truppen daſelbſt ſolches und Goldgeld erheiſchten, sum Theile, weil die Perioiken, die im Beſitze des Handels waren und alſo Silbergeld haben mußten, wohl in ſolchem die Abgaben entrichteten. S. Müller die Dprier. U. 205 folg. 213. 1, 157. FPWachter Archaeol. numis:naria. p. 33. 3) Das Metall allein Hat die beften Eigenſchaften, um für beide Zwecke zugleich zu dienen, jedoch ſind ſeine Eigenſchaften als umlaufsmittel beſſer denn jene als Preismaaß. Denn die Edelmetalle erleiden ſelbſt in größeren Perivden bedeutende Veränderungen im Preiſe, obſchon fie von Jahr zu Jahr ſich darin ſo ziemlich gleich bleiben. „Die wichtigſten befannten Perioden von ſolchen Veränderungen find: die Entdeckung Spaniens durch die Phönicier; die Eroberung Perfiend durch Alerander d, Gr.; die Eroberunnen der römiſchen Republik im Hriente; die Völker, wandgrung; die Kreußzüge; die Entderfung von Weftindien und America; jene des Weges un dad Vorgebirge der auten Hoffnung nach Hftindien, weit dadurch der Silberabfluß dahin begünftigt wurde, der ſchon früher Statt gefunden hatte; die amerikaniſche Revolution, a. 1810, wobei die Bergwerke zu Grunde gerichtet wurden (4. Smith Toquiry. I. 267. 398 Franzöſ. Ueberf. von Garnier. V. 64. Rau volit. Deconom. I. $. 171. der Zten oder $. 180. N. a. der Iten Ausg. ‚Galiani Della Moneta. 1. 86. Quarterly Review. Tom. 46. (a. 1830) p. 288. Meine Verſuche. ©. 161. 173. 358.). Wegen diefer Unbrauchbarkeit der ? Edelmetalle um wenigftend für alte ‚Zeiten als Preismaaß zu dienen, hat ſchon 4.-Smith (Taquiry. 1. 44.48. 291. ieberf. von Garve. J. 45. 49. 56.) danach gefivebt, einen möglichft richtigen Maaßſtab des Tauſchwerthes (Exchangeable Value) und anftatt des KRominalpreifes in Metall einen Realpreis der Dinge in irgend einen andern Gute, das beſſer als Gold und Silber zum Preismaafe dienen könnte, zu finden. Er erkannte ald ſolchen Maßſtab dei Tauſchwerthes zuerft a) die Arbeit an, weil der Taufchwertg der Güter für den Wertaufchenden der damit zu erkau—⸗ fenten Arbeitsmenge gleichfomme und fir den Arbeiter eine gleiche Duantität Arbeit örtlich und zeitlich gleichen Auerth habe. Diefer eben fo einfache als richtige Sat fand vielen ‚Widerforuch unter den neueren Gelehrten, aber in der That blos, \ weil U. Smith ntifverfanden wurde. Kraus (Staatswirthſch. T. 84. Bermiichte Schriften. II. 102.), Rau (polit. Deconont. J. $. 174. und 175. der 2tem oder $. 183: und 184. der tten’Ausa.), Malthus ( Principles. ch. 1: sect. 6. ch. 2. sect. 2 u. 3.), Jacob (Nat. Deconom. S. 70. 114.), 2oR (Nevifion. I. $. 30. 31. Handb. J. ©. 45.), Hermann (unterſuch. S. 130.) und Say (Traite. 11. 118, Cours. III 3. ieberf. IIE. 3.) Gaben fämmtlich eine unrichtige Vorſtellung von jener Anſicht. Rau lest ihm die Behauptungen unter, die Arbeit ſei das Maaß des Preiſes der Güter, man könne fich aber wegen der Berfchiedenheit dev Arbeit nur der gemeinen funftlofen Arbeit dazu bedienen und es fei daher die Arbeit nad) ihrem jedesmaligen Lohne dazu zu nehmen. Namentlich im legten diefer drei Sätze ftimmt mit ihm Kraus, v Jacob und Hermann überein, im zweiten Mals thus und dv. Jacob, im Erfien aber Log und die meiften Gelehrten von Sad, während Say und Hermann die MWerfchiedenheit des Arbeitslohnes gegen A. Smith geltend machen, der Grfiere zeigt, daß, wenn der Arbeitslohn fich vers ändere, auch der Arheiter indirect vrrfchiedene Arbeit dafür leiſte, der Andere aber behauptet, daß die Arbeit nicht unmittelbar mit den Producten feige, indem auch Eapital zur Production verwendet werde, und Lok gegen Smith einwendet, nicht die Arbeit, fondern der Grad der Tauglichkeit für die Menſchenzwecke beftimme den Werth der Güter. Allein diefe fümpren ſämmtlich gegen etwad, was U. Smith nicht. Sehaupter hat. Denn Feine Stelle zeigt Flarer, daß dieſer einen unterſchied zwiſchen Tauſchwerth und Preis macht; er erklärt die Arbeit für den Maaß ſtab des Tauſchwerthes, nicht des Preiſes; er ſagt ausdrücklich, es tet wegen der perſchie⸗ denen. Schwierigkeit der Arbeit und wegen der hiernach dazu erforderlichen Zeit und Talente ort ſehr ‚Schwer, zwei Arbeiten mit einander zu vergleichen, weil fib nur hiernach ihr Werth beftimmen Iaffe, man nenne es aber im Leben nicht fo genau, indem die Beſtimmung darüber auf dem Marfte durch das Seilfchen und „Dingen gerchehe, nach einer/gewiften rauhen Gleihheit, welche, obſchon nicht genau, doch hinreichend ei zum Betriebe eines gewöhnlichen Geſchäftes; er ſagt nirgend, der Arbeitslohn fei das Maaß des Taufchwerthed, noch weit weniger des Preiſes, ſon— dern 6103, gleiche Arbeit fei in affen Zeiten und Orten für den Arbeitenden an ſich — 573 von gleichem Werthe, — ein unbeiireitbarer Gag, der Arbeiter mag dafür einen höheren oder niederern Lohn erhalten, denn, nicht die Arbeit, fondern. der Lohn wechfelt; A. Smith zerat beſſer als jeder andere die Ingleichhrit des Arbeitslohns (Inquiry. 1.104. 176. 210.); endlich darf nicht vergefien werden, daß er nicht von Maaßſtabe des Gesrauchäwerthes, worüber ihn Lotz angreift, ſondern von jenen des Tauichwerthes fpricht. So iſt die Anfiht der Emith’fhen Schule zu beurtHeifen, Diefer tritt die Ricardo'ſche Schule ettgegen (Ricardo Principles. chap. I. XXVIII. Mac-Culloch Principles. p. 214. 261. 313. 318. Ueberſ. von v. Weber. ©. 170. 208. 251. 256. Mill Elements. pag. 92. Torrens ‚On the production. p. 24. Auch Read Polit. Economy p. 236. soll, nah Hermann, derfelben Anficht fein.) Ricardo (p 8— 14.) ſtimmt der Anfiht von U. Emith bei, daß dad Verhältnig zwiſchen den umzutaufchenden Arbeitimengen die richtige Kegel für den Tauſch abgebe oder umgefehrt rückwärts geſchloſſen, daß die- ver alichene Produttenmenge einer Arbeit den relativen Werth der Lesteren befimme, daß dev Wechfel in der zu einer Arbeit nöthigen Gerchieklichfeit, Anlage und Zeit, fei fie urfprünglic) auch noch fo ungfeih, von Jahr zu Fahr fer unbeträchtlich ſei, folstih auf den relativen Werth” der Waaren Für Eurze Perioden wenig Einfluß habe, und daß, wenn man die Arbeit als Tauſchmaaß gebrauche, nicht blos ihre Menge, ſondern auch die dasıı erforderliche Gerchirklichkeit und die Intenſität devs ſelben zu berechnen fei. Allein er greift denrelben (p. 4—6.) damit an, daß nicht die für eine Arbeit im: Verkehre einzutaufchende Gütermenge den Werth derſelben beftiimme oder umgekehrt, daß die Productions, und Herbeifchaffunasarbeit, aber keineswegs diejenige Arbeit, über die es auf dem Miarfte verfügen Fann, den Tauſchwerth eines Gutes beſtimme; denn Diefe Letztere ift fluctuirend, dagegen die Erſtere unveränderfich. Dieſe äußerſt fcharffinnige Entgesnung ift nicht blos richtig, fondern fie zeigt auch wieder fehr genau, wie man zwifchen Taufchwerth und Preis unterfheiden muß, welde beiden Begriffe U. Emith hier offenbar verwechſelt bar, indem cr den Preis der Arbeit für den Maaßſtab ihres Taurchwerthes annahnt. In anderer Hinfiht möchte aber Ricardo Unrecht haben. Er bemerkt mit ges. wohnter Schärfe (p. 8— 10.), wenn eine noch fo große Arbeitsmenge als früher zur Production gewifter Lebensmittel gefiicht werde, fo fünne ſich die Vergütung des Arbeiters ein Flein wenig verändern, und wenn diefe früher eine gewiſſe HAnantität Kebensmittel geweſen fei, fo könne derſelbe jeist nicht mehr leben; die Lebensmittel feien jet im Werthe, nach der Productiondarbeit, geftiegen, aber im Werthe, nach der einzutauſchenden Arbeit, äußerſt wenig geftiegen. A. Smith’ Anſicht könne daher nicht richtig fein, da er —— der Werth der Arbeit, ſondern jener der dafür eingetauſchten Güter habe ſich derändert, wenn jene manch⸗ mal mehr oder weniger Güter ertauſche. Denn Ricardo überſah wohl dabei, daß %. Smith nicht von dem Werthe der Arbeit für Andere, fondern von jenem für den Arbeitenden felbft pricht. Für dieſen bleibt gleiche Arbeit an fich ſtets in gleichem Werthe, obſchon der Preis dafiir wechfeln Fann, und wenn dies geichieht, fo liest der Grund davon im Artheile Anderer über den Werth) der Arbeit und über jenen der hinzugebenden Güter, Marc: Eulloch ſtellt dieſe Sätze auch sr fammen, inden er fehr intereffant sc;at, daß, wenn dasienige, was gleihe Mühe koſte, ſich im Werthe gleich dei und Producte von gleicher Arbeit auch gegen eins ander vertaufht würden, damit noch nicht gefragt fei, daß das Letztere auch immer Statt finden müfe und im Gegentheite vielmehr ſchon des Gewinne willen: mehr Arbeit eingetaufcht werden müfe Man erfiehbt hieraus leicht, wie wenig Rau’s Einwendungen gegen diefe Behauptungen entfcheiden. Denn, daß ed fein Gut von ‚unveränderlihen Koften gebe und daß fich die Preiſe von den Productiongfoften ent fernen, gibt die Ricardo'ſche Schule jedenfans zu, ohne fih zu widerfprechen. Daß aber die Productionskoſten nicht blos in Arbeit, fondern auch in Capital bes ‚ftehen und außer diefen beiden auch die Natur mitwirft, das gibt fie eben jo entfchieden zu,. allein fie fagt, das Gapital fei aufgehäufte Arbeit, und ohne diefe fei die von felbft vorhandene Natur nutzlos. Liefer ald die jo eben genannten find die Einwendungen von Hermann (Unteriuh. ©. 132.), indem er fast, die Capitalnutzung in zwei Producten könne nicht wohl aleich fein, wenn e3 aber tod). ſo wäre, ſo vermöge doch die verfchiedene Arbeit nit allein Ken Preis zu befrins men, und wenn diefe Eäge der Ricardo'ſchen Echule richtig wären, ſo fünne es >74 nicht blos heilen, 2 A. Arbeit gleich. 2 mal fo viel Arbeit als A., ſondern auf A. Arbeit ſei ſtets gleich Q. Arbeit und es fei folglich falsch, anzunehmen, zedes Product tausche mehr Arbeit ein, ails es ſelbſt enthalte; denn wenn A.n = B.%/ı.n, fo könne B.nnidt ZA, %.n fein, ein Widerfpruh, der Gtatt finden müſſe, wenn jeder. Producent gleichen Gewinnſt verlange, und es fei thöricht, für n Arbeit in A ohne weitere Vergeltung °/ın Arbeit zu. neben, womit man dad A ja 1Yı mal herfiellen könne. Allein die erſte Behauptung iſt durch die Grfahrung häufig widerlegt und der andern Tieat ein Mißverſtändniß zu Grunde, an dem Mac⸗Culloch's Deutlichkeit nicht Schuld if. Als mathemarifhe Sätze find jene Gleichungen nicht zu läugnen, aber gerade die mathematifchen Sormeln taugen nicht zur Erläuterung von Verfehrsgefegen. Durch diefelben muß Hermann auch Täugnen, dag Jemand im Taufche gewinne, Wer Yu .n Arbeit fir ein Pros duct von An Arbeit gibt, der wird berechnet haben, daß er 5/ı.n oder noch mehr Arbeit ſelbſt anwenden mußte, um ed ſelbſt zu machen und daß es eben mehr Gebrauchswerth für ihn Hat, als fein Product von An,oder Sun eigener Arbeit. Es darf nicht vergeffen werden, welche Umſtände noch mit dem Tauſchwerthe auf den Preis wirken. — So weit beide Schulen über die Arbeit, als Maaßſtab des Taufchwerthest A. Smith ſchlug aber ald conſtanteſtes Maaß des Preiſes für große Perioden b) dad Getreide vor, oder um ſein befondered Beiſpiel zu ger brauchen, er räth an, firivte Renten eher in Getreide ald in Edelmetall feſtzuſetzen, weil der Preis des Getreided, zwar von Jahr zu Jahr, aber Feineswegs in großen Perioden nah Durchſchnitten ($. 61. N, 4.) fehr verschieden, weil es ein ſtändiges und Hauptlevensmittel der. arbeitenden Klaſſe, alſo sortwährend begehrt fei und diefem mit der Bevölkerung‘ fteigenden Begehre auch entfpeochen werden könne (Inquiry. I. 51 folg. 292 folg.). Die Wahrheit hiervon erfannte, man in diefer Ausdehnung aflenthalben an, obſchon auch dieſer Maaßſtab nicht Altes leiſtet, was man verlangt. Allein Ricardo (Principles. p. 6—8. und p. 478 folg.) wider ſpricht hierüber U. Smith wieder, indem wer jagt, Gold und Silber fei nicht weniger dazu tauglich ald Getreide, denn ihre Quantität hänge von denjelben Um— fänden in der Production und im Taufhe ab, und U. Smith habe insbefondere mit der Behauptung Unrecht, daß Alles, nur nicht Getreide und andere Megetabilien, mit den Sortfchritten der Gerellichaft theurer werde, denn auch jene haben einen veränderlichen Werth und auch das Korn erfordere etwas Beftimmtes, was zu feiner. Production nöthig fei. Allein A, Smith hat jenes gar nicht behauptet, dies zeigt feine ganze Unterſuchung üb die Kornpreife; aud fast er biod, das Getreide ſei als allgemeinfted Bedürfni wegen seiner befferen Produetionsverhältniſſe, vor allen Waaren, namentli Silber ‚und Gold zum Preismaaße fie große Perioden, diefe Letzteren abe von Fahr zu Sahr beffer als jenes dazu zu gebrauchen, Unterfuchungen über Getreidöpreire f. bei Kraus, Auffäge über ſtaatswirtſchaftliche Gegenftände. I. 267. Srobn, Weber Eultur, Handel und Preife des Getreides in Baiern. München 1799. Unger, Von der Ordnung der Sructpreife. Göttingen 1752. v. Gülich, Gerbichtlihe Darftellung des Handels ꝛc. Tabellen. II. 22. W. Jacob, Report on. the trade in foreign corn. London 1826. Rau volit.. Deconom. I. 8. 177 —178. der 2ten oder $ 185. der ten Außg. Hermann unterſuch. ©. 122 folg. Meine Verſuche. S. 161. 253. 4. Smith Inquiry. I. 376 sqg. Ueberf. von Garnier. V. 152. Mögliniſche Annalen. I. (1805) ©. 275. XII. (1324) ©. 250. 269. 432. Statistical Jllustrations. III. Edit. pag. 97: Tooke, On the high and low Prices. Lond. 1823. II T. Eine Anlei- tung zum Gebrauche des Getreided als Preismanß f nt. unter Andern bei u mann.a.a. D. ©. 117 folg. 4) Erf auf Blei, Eifen, Erz und Kupfer folgte nach aligemeinen Kefultaten geihichtlicher Sorihung, Gilber und Gold. Immer wird Eines ald vorherrfchendes umlaufsmittel und Preismaaß gelten. Da Gold nicht mehr für die Umſätze bins reichte, felbit nachdem man es ſchon in Barren (Stangen) braudte, entſtand das Sechfelinftitut, das Papiergeld, und manche ABER auf Kredit berubende BI "und Ausgleihungsmittel, 5) In dieſer Hinficht bleibt er fi) fo — gleich, weil auch die Grin E nungsarbeit ſo ziemlich dieſelbe bleibt. [ 305 6) Died findet nad) den oben angegebenen Prinzipien ded Taufchwerthed Statt » ($. 402). Die in einem Lande vorhandene Geldmenge regulirt ſich aber immer ſo viel ald möglich nach dem VBedarfe daran. Sf a) zu viel in demfelben, fo finft rein Tauſchwerth, ſo wie der des Metallgelded, und der Taufchwerth der enderen Waaren, Nusungen und Leiſtungen feigt relativ gegen jenen, wenn er an fich auch Nicht größer gewordensift, d. h. man gibt mehr Edelmetall oder Metallgeld dafür, als zuvor und dadurch wird das Ausland angezogen, in dierem Lande Waaren gegen Gold abzufeßen und diered mitzunehmen, was ſo Tange fortgeht, bis das Gleich gewicht wieder hergefteltt iſt. Iſt b) zu wenig in demselben, io fteist fein Tauſch— werth und jener ded Metallgeldes, woraus. ein velatives Einfen des Tauichwerthes der andern Waaren, der Nukungen und Leiftungen entſteht, d. 5. bewirft wird, dab man mehr Waaren u. ſ. w. fir das Edelmetall und Metallgeld gibt und wegen diefer Wohlfeilheit der Güter, Yusungen und Leiftungen das Ausland zum Eintaufche mit feinem Gelde angezogen wird, bis dad Gleichgewicht abermals her, Seſtellt ift. Iſt c) zu viel Metaligeld im Verhältniſſe zu dem amderweitigen Vers brauche der Edelmetalle vorhanden, fe finden nicht blos die Erſcheinungen unter a Statt, fondern es wird auch Metaligeld eingeſchmolzen, bis das Gleichgewicht wieder bevgeftelit ift, da der Taufchwerth des Mietallgeldes gegen jenen des Edelmetalls aefalten, alfo jener‘ des Letzteren geftiegen war. Iſt aber d) zu wenig Merallgeld im Verhältniſſe zum übrigen Verbrauche des Edelmetall! vorhanden, fo jteigt fein Taufchwerth gegen jenen des Letzteren und es treten nicht die Erſcheinungen von b ein, fondern man Wendet die Edelmetalle von ihrem andern Gebrauche jetzt mehr ab, und der Münze zu, bis aud hier wieder. das gehörige Verhältniß beſteht. Man darf fih aber nicht vorfteflen, als ob dieſe Veränderungen ohne Hinderniffe raſch auf einander folgten. Ed gibt im Gegentheile allerlei entgesenwirkende Anis fände, welche diefe Erfcheinungen zwar nicht unmöglich machen, aber doch aufhalten. Es gehören hierher. a) die Aus: und Einfuhrverbote; b) die Auslagen, welche mit der Waarens und Metallfendung von einem Lande zum andern-verkunden find, und alfo ven Preis derielben erhöhen; c) der Unftand, daß an fich die Erfcheinung der. Waaren und Metalle auf dem vorteilhaften Marfte nicht auf einmal erfcheinen und folglih in einem ‚Lande in verfchiedenen Bezirfen und bei Verfchiedenen Waa—⸗ ven, Nusungen und Leiftungen eine Mifchung obiger Erfcheinungen eintreten kann; d) der Umſtand, das bei hohen Preifen die Concurrenz der Producenten, Handelds leute, Ausfeihenden und Dienftleiftenden zunimmt und eine Verminderung der Preife dadurch veranlapt wird, die dem erſteren Grunde der Erhöhung wieder einigermaßen entgegenwirft, und daß bei niedrigeren Preiſen Rutzungen und Leiſtungen ein Streben entſteht, die Production zu verbeſſern fo ch verhältnigmäßig mehr eins sufchränfen, um die Güter, Nusungen und Leiftungen ‚auch wohlfeiler geben zu können, damit man von der Concurrenz ‚nicht ausgerchloffen bleibe; und endlich das Beſtreben der Gewerbdunternehmer, ihrerfeitd. der Verwohlfeilerung der tpducte, Nußungen und Leiftungen entgegen zu arbeiten. Allgemeiner ausdrückend kann man alle diefe Punkte damit zuſammenfaſſen, daß es die vielen andern Um— ‚fände, welche den freien Verkehr hindern, und diejenigen, welche den Preis ‚rweguliven, find, wodurch jener Wirkung des Taufchwerthes begegnet wird. S. aud Rau polit. Deconom. 1. $. 268 ſolg. Nebenius, Der öffentliche Eredit. I. 99. Storch Cours, Ueberf,. von Rau. I. 480. Ricardo. Principles.. pag. 481 folg. A. Smith Inquiry. II. 108. 240. Meine Beriude. S. 74 folg. Senior, Three - Lectures on the transmission of precious Metals. London 1830. . Diefe Gäße find augleich eine Widerlegung des mercantilifchen Syſtems. 7) Ueber die, verschiedenen ZTaufchwerthöverhäftnifie von Gold und Silber in verihiedenen Ländern und Zeiten finden fich Unterruhungen in: Meinen Ber: ſuchen. ©. 93. 101, 163. 167. u. 168. Gioja Nuevo Prospetto. III. pag. 102. Genovesi Lezioni. II. 325. Galiani Deila Moncta. I. p- 20. ©. oben $..328. Note 5. Toofea. a. DI. 21.- ' WR 8) Berechnungen über die wirklich vorhandene Geldntenge in einzelnen Ränder und Erdtheilen finden fid angeführt bet Ran polit. Deconom. I.'6. 266. Store Cours, Ueberf. von Rau. III. 50. Auch in meinen Berfuhen S. 104. Ueber die Metallproduction auf der Erde finden fich Verechnungen bei 79. Jacob, An 375 historieal Inquiry into the production and eonsumtion of precious Metals. London, 1831. II Tom: Quarterly Review... Tom. 43. (1830) p. 281. Biblioth. univer- selle (1832). Aott. Hesperus v. $. 1830. Nr: 29. Seranaus Annaten v. 3. 1531. Februar. © Storch Cours, teberf von Rau. 1IE 34 Ran yolit, Deconom. “ $. 277. a. der 2ten Ausg. Say Cours. II. 400. Ueberſ. von v. Th. 1. 297. Güllich Gerchichtl. Darfteliung. TI. 556. 579. Die nothwendige "Geldmenge — ſich nach dem Güterverkaufe und den außer dem Gelde noch gebräuchlichen umlaufsmitteln, fie läßt fih aber nicht wohl berechnen. N 7 9) ©. oben Note 4. und $. 344. Note 1. $. 414, Fortſetzung. b) Bapiergeld. ueber die Natur und Arten des Papiergeldes iſt bereits oben (8. 329,) abgehandelt. Die nationaldeonomifchen Fragen über daſſelbe beziehen fich auch auf die beim Metallgelde hervorgehobenen Punkte . Was zunächſt 1) das Gefchichtliche über das Bapiergeld anbelangt, fo ift nichts Flarer, als daß es im Ent- wickelungsgange der Bolfswirthfchaft ohne Zwang und Erfünftelung nur dann von felbit entjtehen wird, wenn das Metallgeld und die andern ($. 413. N. 4.) genannten Umlaufsmittel für die Lebhaf- tigfeit und Manchfattigfeit des Verkehrs nicht mehr zureichend find und wenn der Kredit im bürgerlichen Verkehre hoch genug iſt, um das gehörige Vertrauen auf ein folches Inſtitut zu gewähren. Allein, — auffallend genug — Die Gefchichte des Papiergeldes zeigt, daß es nicht eigentlich aus jenen Gründen, fondern vielmehr in der Abficht ereirt worden iſt, um den Geldverlegenheiten der Regierungen abzuhetteh und daß auch hier die Staaten für ihr unzeitiges Eingreifen in dad Verkehrsleben ſchrecklich beftraft wor⸗ den find 3. In Beziehung auf 2) den Werth des Papiergel— des iſt e⸗ wichtig, den Gebrauch s⸗ und Tauſchwerth zu unter- feheiden. Der Erftere richtet fich nach dem Grade der Nothwen- digkeit und Nützlichkeit deffelben für den Verkehr aus den fo eben angegebenen Gründen feiner natürlichen zwangloſen Entftehung und nach der Meinung, welche Unter den Volke darüber berrfcht, fo wie auch nach der äußeren Befchaffenheit des Papiergeldes ). Was den Tauſchwerth dagegen anbelangt, fo erfieht man bei dem. Papier- gelde gerade fehr deutlich, daß es ohne Gebrauchswerth Feinen ſolchen gibt. Es muß alfo hierbei ausdrücklich gemerft werden, daß fich der Tanfchwerth des Papiergeldes außer nach den Regu⸗ latoren feines Geörauchswerthes auch noch nach der umlaufenden Menge davan und nach den Werthöverhäftnifen des Metallgeldes richtet Y- Was endlich 3) den Umlauf des Papiergeldes ber trifft, fo gelten von ihm auch die im vorigen Paragraphen über = Dr nee bi 317 den Geldumlauf gemachten Bemerkungen, Es ift aber, da daſſelbe für fich feinen Werth bat, zu bemerken, dag fein Umlauf. vor Allem vom Zutranen, welches es genicht, und von dem VBerhält- niſſe deffelben zum umlaufenden Metallgelde 5) abhängig it. Wäh- vend man jedoch nach den Rechnungen der. daffelke, ansgebenden Anſtalt die wirkliche eirenlirende Menge deffelben bis auf dasienige, was zu Grunde und etwa ind Ausland gegangen, it, beſtimmen kann, fo ift es aber bei ihm noch weit fchwieriger als beim Metall» gelde, anzugeben, twelche Menge davon für den Verkehr nöthig iſt, da man außer den beim Merallgelde dafür angegebenen Haltpunften noch wohl die Quantität des eireulirenden Retallgeldes und den Einfluß der Papiergeldemiffion auf jene berückfichtigen muß 6): 4) Zur Literatur f. 6. 329. 9. 4. und folgende Schriften: 4. Smith Inquiry. II. 28. Ueberſ. von Sarve. I. 29. Say Cours. III. 54. Weberf., von v. Th. II. 43. Storch Cours, 1eberf. von Rau. I. 436. Tl. 45. 102. Necker, de ladministration des finances. III. 317. Simonde de Sismondi, Rich. conımerc. I. 60. Th. Smith, An attempt etc. eic. chap. V. p. 36. Torrens, On the pro- duetion. sect. V. p. 290. Mill Elements. p. 146. 150. 152, Ricardo Principles. ch. XXVII. Ravenstone, A few doubts. p. 367. Buhanan in feiner, Ausgabe von 4. Smith. IV. Excurse II. pag. 87. = Hermes XI. (1822) ©. 139. Rau polit. Deconom. I. S. 293. Los Kevifion. II. S. 146. Handb. II. 354; Hufeland Grundfeg. TI. 195. Thornton, der Papiereredit v. Großbrittannien. Aus dem Engl. überſ. von Jacob. Halle 1803. Storch, du papier-monnaie et des moyens de le supprimer. Weimar 1810. (Aus der: Pallas, Stück 1, befons ders abgedrucdt.) Berghaus, das repräfentative Geldſyſtem ı. Leipzig 1818. Gioja Nuovo Prospetto. III. 135. Kraus Staatsw. III. 48. 2) Die erſten Spuren ‚eines folchen Vertretungszeichens für Melallgeld finden ſich in der alten Stadt Carthago, wo man ſich für den, inneren Gebrauch eines Geldes bediente, dad aus einem Stückchen Leder beſtand, in welches eine Mafıe eingewickelt war, die Niemand außer der Staatsbehörde Fannte. (Heeren Keen. Bd. II. Abthl. I. ©. 113. ALeschines Dialog. edit. Fischer. ‚p. 78) Bloße Münzs zeichen hatten auch die griechirhen Städte ſchon (Heeren Ideen. Bd, III. Abth. I. E. 209.) 9. Müller (die Dovier. I1. 205.) hält das öfters genannte lederne Geld fir eine Sabel. Es ſcheint indeffen fein grofier Schritt nörhig zu jein, um von einem fpartanischen Eiſengelde, deſſen Material bemifch zu anderm Gebraucde untauglichb gemacht war, zu einen? ledernen Miünszeichen für den innern Verkehr überzugeben. In China Fannte man dafielbe bereits a. 807 nach Chriftus, es war mit Zwang vom GStaate aufgegeben, ein anderes aber a. 1000 nah Chr. von einer Geſellſchaft von Handeldleuten (Klaproth, Sur l’origine du papier- monnaie in feinen Memoires relatifs a P’Asie. Paris 1824. = Biblioth. universelle. Literat. XXVI. ı1.). Sm 1dten Sahrhunderte fand Ibn Batuta dafeldft blos Papiergeld (Rau volit. Deconom. J. S. 295. N. a.) Allein dies war fchon um das Jahr 41270 nach Ehr. der Sal, wie Marco Polo auf feiner Geſandtſchaftsreiſe nach China dafeldit bemerkte, es war aus Baumrinde verfertigt (Baldelli Boli, Jl Mis- sione di Marco Polo. Firenze 1827. II. 199. Malcoim Gerhichte von Perfien, "aus dem Engl. überf. von Becker. Leipzig 1830. TI. 282.) In Verfien wurde a. 1294 n. Ehr. der erſte Verſuch gemacht Ch. außer ‚Malcolm auch Buſch Handb. der Erfindungen. Bd. X. Abthl. 2. ©. 65.). Kaifer Sriederich IT. ließ a. 41241 bei der Belagerung von Faenza wegen des Mangels ‚an Metaflgeld ein ‚Geld von Leder prägen und ausgeben. Es wurde angenommen und eirculirte (v. Raumer, Geſchichte der Hohenftaufen. III. 466. nach Malespini Historia Flo- rentina. p. 130. und Fillani Historie florentine. VI. 21., wobei er zugleich erwähnt, unter Berweifung auf Sanuto Vite de’ Duchi di Venezia. p. 487., daß der Doge Baumfarf Encyclopädie, 37 - 578 R Dominico Michele {don ‚a. 1123 ein Ähnliches Mittel ergriffen habe, ald ihm in Syrien das. Geld zur Löhnung der Matrofen mangelte. Er Tief Geld aus ben ledernen Bäumen der Pferde machen (f. Univerfaller. XXIL 467.) Daſſelbe erzählt auch Enoh Widmann in feiner Chronit der Stadt Hof ada. 1241 (Buſch Handb. der ‚Erfind. IX. 404., wo auch zugleich nah Detters Geſch. der Burggraf. v. Rürnb. I. 150. mitgetheilt wird, daß Kaifer Wenzel a. 1385 den Städten Nücnberar. Augsburg, Ulm und Hal den Gebrauch von Miünszeichen ge+ frattet habe). Aldgjertte Art, einer Anftalt in Europa, die wirklich Papiergeld ausgab, war die Georasbant in Genua, welche a. 1407, nicht gefliftet, ſondern ſchon beffer eingichtet wurde. Man f. iiber dad Geſchichtliche derfelben und der auf fie. folgenden 'Banfen in andern Rändern die im $. 333. angef. Literatur. Das erſte Beiſpiel eined Staatspapiergeldes in Europa findet fih im 3. 1701 in Srankreih. S. Meine Berfude. S. 242 — 249. 259 — 271. 281. 3) Die bloße finanzielle Noth eined Staates oder einer, Gefellfchaft oder eines Einzelnen wird nur in Zeiten großer Begeifterung, aber alsdann auch nur einem Papiers oder Ledergelde einen Lmlauf, geben, wenn man auf deiien Bezahlung mit Metallgerd oder auf eine andere Sicherung ded Werthed der Menge, die man davon befigt, nachdem beſſere Zeiten gekommen fein werden, hoffen kann. Beiſpiele hier» von gibt die Emifion von dem venetian. Dogen Michele und von Friedrich IL, die in der Note 2. erwähnt find. Für längere Zeit und für den allgemeinen Uns lauf find obige drei Vorausſetzungen nöthig. Denn a) ohne Zwang nimmt und tout man im Verkehre nur das Nothiwendige und Mübliche, fo lange es dieies iſt/ die Vortheile des Papiergeldes find- aber die Erleichterung der Zahlungen, die, Entbehrlichkeit eines Theiles von Metallaeld für den Umlauf, fo dag man denfelben als Capital anwenden kann, und die Wohlfeilheit und beliebige Bermehrbarkeit der umlaufsmittel. Allein, man darf darüber, die möglichen großen Nachtheile dei ſelben nicht vergeffen , welche huupträchlich darin beftehen, daß leicht die Bedingungen nicht erfüllt werden, unter denen es allein beftehen kann, daß es Teicht nachgemacht werden kann (wie? f. bei Babbage Mafchinenwefen $. 94.) und daß der Tauſch⸗ werth deffelben fih mit den Schwanfurgen im Werthe des Metallgeldes oder Geld⸗ metalls verändert’ (Mill Elements p. 152.). Wenn aber das Papiergeld auch als noch fo, nützlich erſcheint, ſo wird es ſich nicht halten können, ſo lange b) es die : Öffentliche Meinung nicht für ſich hat und dieſe hängt von dem Zutrauen auf das Vermögen und die Perſon oder den Willen desjenigen ab, der es ausgibt, daß er es, wenn man es präſentirt, auf der Stelle gegen Metallgeld, ſo wie er es beſtimmt verſprochen hat, auch pünktlich einbsst. Dieſe Einlöſung darf ſich aber nicht blos auf die ächten, ſondern fie muß ſich auch auf die verfälſchten Papiergeldſtücke bes ziehen, weil fie gar fchwer von einander zu unterfcheiden find. Died ift aber auch eine Klugheitsmaßregel des Ausgebers, weil,-wenn er es unterfäßt, ein allgemeines Mißtrauen gegen Papiergeld entfteht. Es ift daher jedenfalls nöthig, daß man ec) dem Papiergelde eine fo ſchwer als möglich nachahmliche Sorm gebe. ‚S. Meine Verſuche. S. 251 — 259. 265. 2 4) Im Allgemeinen, ob ein: Papiergeld Taufchwerth habe, erficht man aus feinem ungeswungenen Umlaufe. Dieſen wird es aber nicht behalten, wenn ed den bezeichneten, Gebraudswerth nicht hat. Einft fein Taufchwerth aus Mangel hieran, {9 kann man jagen, es finfe abfolut im Taufchwerthe. Papiergeld Fann aber an fich , weil es dem: Verfehre nöthig oder nüslich fein wiirde, Gebrauchswerth haben, während fein Taufchwerth immer mehr ſinkt. Diefer legtere Fall tritt ein, ebenſo wie beim TZaufchwerthe jeder Waare, wenn es in zu großer Menge umläuft und wenn ‚das Metallgeld aus andern Gründen im Taufchwerthe fteigt. In diefen beiden Sällen kann man fagen, es finfe velativ im Tauſchwerthe. Es ift daher von Wichtigkeit, über die Nothwendigfeit und Nünlichfeit einer Menge von Papiergeld für den Verkehr LUnterfuchungen anzuftellen und die Wirfungen der Zunahnıe des Faufchwerthes des Metallgeldes auf jenen des Papiergeldes zu bezeichnen. Wenn in einem Sande zu, viel Metaligeld ift, fo findet ed nach $. 413. feinen natürlichen Abruf. Dieſes ift aber bei den Paviergelde nicht der Fall, weil es im Auslande in der Regel keine Geltung hat und. ald Materie werthlos if. Es folat hieraus, weil ein Land eines gewiſſen Werthes und Betraged von Umlaufsmitteln bedarf, a a N. 579 a) daß, wenn Papiergeld ausgegeben wird, Metaligeld aud dem Verkehre weicht. Es haben fib nun nach diefem Prinzipe zwei verfchiedene Anfichten gebildet. Die Smith’fhe Schule (4. Smith Inquiry. I. 372. 436. II. 149. 156. 158. 271. II. 271.) nimmtyeine firenge gerade Verhältnißmäßigkeit zwifchen der Menge vom auögegebenen Papiergelde und dem Entweichen des Mietallgelded aus dem Umlaufe an und jagt alfo: dad umlaufende Papiers und Metallgeld zufammen ift nie mehr, als vor der Emifion des Erfteren das Lebtere betragen hat. - Die Ricardo ’fche Schule dagegen ftellt den Werth des Umlaufsmitteld voraus und fagt: Ueberfluß an Umlaufsmittel kann es nicht geben, denn vieles hat geringen und weniges hat hoben Werth, dad Papiergeld hat feinen Werth an fich, aber es kann einen folchen durch Berchränkung feiner Dienge befonmen, wie die Münzen, daraus folgt, daf feine Ginlösbarfeit zur Gicherung feines Werthes nicht nöthig ift, fondern vielmehr 6108 feine Quantität nad dem Werthe des Metalls vegulirt. zu werden braucht, welches ald Umlaufsmittel gebraucht wird, fei es Gold oder Silber; um aber das Yublicum vor jeder andern Werthsveränderung defelben zu fihern und das Umlaufs⸗ mittel ſo wohlfeil als möglich zu machen, dazu gehört der möglich vollkommenſte Zuſtand deſſelben und die Verpflichtung des Ausgebers, anſtatt Geldmünzen blos ungemünztes Silber zur Werthsſicherung zu nehmen, denn dann wird dad Papier— geld, ohne eine Keducetion feiner Menge nad fib zu ziehen, nicht unter den Metall— werth finfen (Ricardo Principles. p. 447—453.) Erſtere Anficht ift bereits in meinen Verfuden ©. 278 folg. an fi und thatfächlich widerlegt. Es folgt nän« uch daraus, daß A. Smith an verfchiedenen. Stellen feines Buches zeigt, die Geldmenge eined Landes hänge von feinem Kanfvermögen ab, fiehe im geraden Verhältnifte zum wirkfamen Begehre und könne alfo die für den Umlauf nöthige Summe nicht überfchreiten, obige Behauptung noch nicht; ed Fann vielmehr die Induſtrie und der Umlauf in dev Zwifchenzeit Tebharter werden, woraus von. feldft ‚die Nothwendigkeit einer aröfern Menge von Umlaufsmitteln folgt. Es bleibt nun freiih für A Smith immer noch der Vorbehalt übrig, daß fich dies von ſelbſt verfiehe, und daß er aber viefen Fall einer Veränderung der Verhältniſſe nicht vorausgefegt habe (4. Smith Inquiry. II. 42. The commerce being supposed ihe e.). Deßhalb it auch Rau's (volit, Deconom. I. $. 299. und 301. 1.) Ber fhränfung der Smith’fchen Behauptung nicht hinreichend, um die ganze Sraae ins gehörige Licht zu ftellen, und e3 hat auch hier Ricardo die Sache von der rechten Eeite aufgegriffen, indem er die Erforderlichkeit eines beſtimmten Werthes von Amlaufsmitteln als Grundfag feſthält. Auf dieſen (den, Realwerth oder Sachwerth) kommt es an und A. Smith hat darin gefehlt, daß er nicht ſo— gleich annahm, daß dieſer zufolge der Papieremiſſion auch zunehmen muß, da durch die Möglichkeit und Wirklichkeit der anderweitigen Verwendung des disponibel gewordenen Metallgeldes einerſeits und durch die Gewerbserweiterungen zufolge der ſteigenden Preiſe anderſeits die Induſtrie ſich erhöht, ſchon an ſich ein freies Papier— geld nicht emittirt werden kann, ohne vorherige Fühlbarkeit eines größern Bedarfs an Umlaufsmitteln und die daſſelbe ausgebende Anftait gerade in dieſer Mehraus— gabe den Bortheil findet. Wenn aber nicht der Sachwerth des Amflaursmittels derfelbe bleiben fann, fo muß fib unter diefen Umftänden fein Betrag (der No: minals oder Kennwerth) erhöhen. Aber Ricardo rehlt darin, daß er in der Anwendung feines vichtigen Prinzips dieſen Letzteren ganz bei Seite fegt und deſſen Wirfungen für nichts achtet. Wir haben gefehen, daß der Taufchwerth des Metakls ' geldes sehr ſchwankend, und daß dies jener ded bloßen Edelmetall$ in Barren we niger ift. Den beften Manfitab für den Taufchwerth des Papiergeldes bilden daher die Barren und man bedient ſich der verfchiedenen -Preife der Letzteren in Papier⸗ geld zu verſchiedenen Zeiten zur Vergleichung. Je mehr man von dieſem für jene geben muß, deſto mehr iſt fein Tauſchwerth geſunken, und im Gegentheile, deſto mehr geftiegen. Allein hieraus kann nicht mit Richtigkeit gefolgert werden, daß auch, ſtatt des Metallgeldes, blos Barren als Garantie des Papiergeldes deponirt werden müſſen, weil dadurch die beliebige Einlösbarkeit vereitelt wurde, ſobald die geringeren Papiergeldſtücke von fo geringem Mertbe find, daß Barren zu ihrer Einlöfung im Einzelnen zu groß find. Jedoch gerade hierüber iſt Nicardo eigener ‚ Anfiht, welche übrigens bis jet in der Kegel unrichtig aufgefaßt wurde. Derſelbe behauptet nicht, daß das Papiergeld uneinlösbar fein fole, fondern nur, daß es ER | 37 * 580 < feinen Tauychwerth und Umlauf nicht von der Einlösbarkeit, vielmehr nur davon habe, daß e3 im nicht größerer Menge eirculire, als dad vorher umlaufende nothe wendige Metafigeld betragen habe. Der Fehler Ricardo's Liegt nicht, wie Log meint, darin, daß er die Geldmenge als eine der umlaufenden Waarenmaſſe ſelbſt⸗ ftändig genenüberfiehende Gütermafe anfieht, fondern darin, daß er vergißt, wie fehe der Tauſchwerth' des Papiergeldes ausgenommen von feiner Menge auch und fundamental von feinem oben bezeichneten Gebrauchswerthe und von der Hffentlichen - Meinung darüber abhänat, und wie leicht ev bei einer ſehr geringen Menge von Papiergeld doch Fallen Fann. Den "daraus entivringenden Webelftänden, wird am fihertten durch feine Einlösbarfeit, nicht gegen. Barren, fondern gegen "Münzen vorgebeugt und abgeholren, weil dann der Empfänger nicht noch gezwungen iſt, feine Barren zur Miünzftätte zu tragen, und die Einlösharfeit der Eleineren Papiers geldſtücke nicht bloße Ginbildung bleibt, was fie fein würde, wenn man mehrere Eleine Stücke haben müßte, um auf diefelbe Anfpruch zu haben. Dies hängt zus gleich mit einem andern Sabe, nämlich damit zufanimen: b) daß, wenn Metalk aeld und Barren aus irgend einem Grunde im Verkehre gefuht werden, das Papiergeld aus dem Merfehre zu der daffelbe einwechfelnden Kaffe frdmt. Man darf jedoch nicht meinen, dies erfolge blos, weil zu viel Umlaufsmittet im Bers kehre fei, denn das Geld dient auch als Gapital und fann, verfendet ind Ausland, großen Vortheil gewähren. Die nächſte Folge it, daß das Papiergeld relativ gegen Metaftgeld im Tauſchwerthe finft, und letzteres ein Agio erhält. Dierer Gab ift mit gefchichtlichen Belegen in meinen Veriuhen ©. 272 folg. gezeigt, aber er hat in Schön's Necenfion über: dierelbeh (Berl. Jahrb. Jahrg. 1833 Nero. 51. u. 52.) Widerfpruch gerunden. Allein ich bin dadurch nicht von der Unrichtigfeit meiner Meinung überzeugt. Denn, wührend fie auf Thatſachen fußt, wurde fie daſelbſt mit bloßen Vermuthungen befämpft, welche durch jene Thatſachen zum Theile vollig niedergefchlagen werden. 5) Die Frage, wie weit das Metaflgeld von dem Papiergelde aus dem Umlaufe verdrängt werden könne, iſt auch noch nicht gelöst. Man ftreitet ſich noch fehe darüber, Gerade die Ricardo'ſche Schule bält dasjenige Umlaufsmittel für das vollkommenſte, welches ganz aus Papier beiteht, vorausgeſetzt, daß es im Tauſch⸗ werthe derienigen Geldmenge gleich fteht, auf die ed lautet (Ricardo Principles. p- 460.). Gie nimmt alfo die aänzlihe Verdrängung des Metallgeldes nicht 6108 für möglich, fondern auch fir nüslich an. Die Anficht, daß das Papiergeld eines Landes niemald den Werth des Golde und Silbers überfteigen könne, welches dafjelbe im Verkehre vertritt oder weiches in Umlauf war, ehe jenes emittirt wurde, ift feine neue, fondern fhon Smith’ide Behauptung (Inquiry. I. 42.) € muß dabei derfelde Verkehr und ganz zwanglofed Papiergeld vorausgefeßt werden, das beliebig einlösbar it. Beide Anfichten, fo auffaltend verfchieden fie auch find, wurden nicht blos vermittelt einiger fchlechten Folgerungen, die man aus ver Letzteren 509, fehr oft mit einander verwechrelt, ſondern fie haben der deutſchen Schule auch viel zu fchaffen gemacht. Es ift zu bemerken, daß die Smith ſche Behauptung von Werthe, nicht von der Menge, aufgeftellt ift. Sie wird daher auch in jeder Beziehung wahr fein. Eines beftimmten Wertbes an Umlaursmitteln bedarf der Verkehr. Iſt ihre Menge (der Gerammt: Yominalwerth) zu groß, ſo finft der Werth der einzelnen Theile des Umlaufsmittels fo rief, bis fie mit ihrem Werthe der erforderlichen Gefammmtwerth ausmachen; ift ihre Menge zu Klein, ſo fteigt. der Einzelwerth ebenfo 5i$ zu jenem Ziele. Der Gerammt-Keniwerth ‚bleibt derſelbe. Hat das Papiergeld feine beliebige Einlösbarkeit, fo wird ſich auch durch das Zurückſtrömen zur SKafe fein Geſammt⸗-Nominalwerth fenfen. Indeß entſteht jebt die Srage, 05 auch immer diefer Nominalwerth fich im geraden Vers baltniſſe ſo tier fenfen werde, daß er juſt ganz dem früheren Betrage des metallis fen Umlaufsmittels gleich fein werde. Sit died der Sall, dann hat die Ri— cardo'fhe Schule mit obiger Behauptung ganz Recht. Rau (yolit. Oeconom. I. 8. 298. u. 299.) nat Nein, weil man, da zu fehr geſtückeltes Papiergeld unbequem und fchädlich ſei, für Eleinere Zahlungen immer noch Münzen haben, und weil eben wegen der Einlösharfeit eine entiprehende Menge Metallgeld in Bereitfchaft fein müſſe. Allein der letztere Grund Geweißt nichts, weil dad zur Einlöfung bereite Metallgeld zwar im Inlande, aber nicht in Umlauf if. Wegen des erfteren — —— 581 i Grundes Fann mit Recht noch gefiritten werden. Denn die ganze englifhe Schule geht richtiger Weite davon aus, daß nur ein Metal eigentliches geſetzliches Zahl mittel fei und fein Eonne (Meine Verfuhe ©. 132 folg.). Die Münzen aus dem nächſt unedlern Metalle (die Scheidemünzen, — in England aus Eilber, in Deutfd« land aus Kupfer und übermäßig legirtem Silber) erfcheinen nur als Minszeichen und find im der That blos eigentlich der Materie und Form, keineswegs aber dem Innern Werthe nach von dem Papiergelde verfchieden. Der minutidfe Prandss &arafter der nerinshaltiaften Münze, weichen. 2oß a. a. O. ald wefentlichen Inter ſchied derfelben vom Papiergelde anführt, ift in der That an fich gar nichts, fondern hat bios eine Bedeutung ald ein fo und ſo vielſtes Theilchen von einer Anweiſung auf einen Thaler, ein Prd. Eterling u. f. w. Darum bfeiben diefe ganz aufer Rechnung und man fpricht blos von der Bertretung des einen gefeglichen Metall geldes von Gold oder von Silber, welches von beiden dem Berfehre angemeſſen ift. Jene Münzen brauchen durh Papiergeld nicht blos nicht vertreren zu Werden, fondern es ift fogar unbequem, für fie ein. folches einzuführen. Nun find aber tie Länder darin auc verfchieden, wie hoch fich der nicderfte Werth der Papiergeld» fückelung belaufen foll, und nimmt man. England als Beifpiel, wo das nicderfte Papiergeld 5 Pd. Sterl. beträgt und wofür die englifchen Schrirtfieller fchreiben, (0 verliert die Ricardo’fche Anficht ihre Schroffheit, denn Barren können danu— bei gehöriner Einlösbarkeit für das Papiergeld eine ficherere Garantie bilden als Münzen. In diefem Salle kann das zu Zahlıngen von 5 Efd. Eteri. und drüber im Umlaufe gebrauchte Metallgeld gänzlich aus dem Verkehre weichen, die fie Eleinere Zahlungen. nöthigen Münzen, die aber noch nicht lauter Scheidemünzen find, 3. 8. 1 Pd. Sterl. = 1 Sovereign von Gold, werden in Anlauf bleiben müſſen. Se weiter aber die Stückelung des Papiergeldes hHeruntergeht, deſto unbe⸗ quemer ift fein Gebrauch und defto nicehn. verliert feine Einlösbarfeit an Wirklichkeit. Wird fchon aus dieren Grinden das Metall dem Papiere nicht ganz weichen, fo har man aber auch gar Fein Mittel in der Hand, dem freien Metallverkehre feinen Lauf zu nehmen und deßhalb kann auch der Fall nicht verhütert werden, daß das Metall im Werthe gegen Papier fteigt und diejed der Kaffe zuftrömt. Der Recent. meiner Verſuche in den Blättern für fiterar. Unterhaltung 3. 1833 Nr. 244. glaubre zwar, diefe Anficht widerlegen zu können, indem er daraus die abrurde Solgerung 309, daß, wenn dad Metall, im Auslande oder für den Schmelstiegel gefuht, aus dem Umlaufe wandere und aus denselben Grunde das Papier der Kaffe zu gehe, einmal im Verkehre weder Münze noch Papier fein werde. Die Solgerung ift in der That Höchft abiurd, aber bios weil jie nicht eintreten wird. Denn der Rec. wird bemerken, daß ich in» einem ſolchen Falle die kühne Fortaus— Habe von Papiergeld anenipfohlen habe. Geſchähe diefe aber auch nicht, f6 müſſen die im vorigen $. erörterten Gründe der Metall: Außz und Einfuhr unter den Län— dern einen ſolchen unfinnigen Zuftand des Verkehrs verhütei. 6) Alte dieſe Umſtände faht man am kürzeſten zuſammen, indem man fort während den Taufchwerth des Papiergeldes beobachtet. Als äußerliches Kennzeichen deſſelben kann man feinen Preis nicht gegen Metaftgeld, Sondern gegen Gold s oder Silberbarren gebrauchen; denn die Tauſchwerths- und Preis: Schwankungen der gestern find nicht fo häufig und ſtark wie jene des Erftern. Diefer Maaßſtab if zwar der beite, welchen man befonmen kann, aber darum Doc nicht feft. Steigt der Papierpreis der Gold» oder Eilberbarren, fo iſt auch anzunehmen, daß der Tauſchwerth des Papiergeldes ſinkt; finfr aber jener, fo hebt fich der Letztere wieder. Aber in alien Fällen daraus oder aus dem Zuſtrömen des Papiergelded zur eins löſenden Kaſſe zu ſchließen, daß die davon eirculirende Menge zu groẽ ſei und daß die fernere Emiſſion eingeſtellt werden müſſe, iſt fehlerhaft Ch. Rau volit. Deconom. I. $. 307. Dagegen Meine Berfüde. ©. 271— 276.) Ein folcher Schluf könnte nur vichtig fein, wenn Ricardo's Meinung wahr wäre, nämlich daß der Zaufchwerth des Paniergeldes blos von reiner umlaufenden Menge abhinge, wenn außer mit dev Vermehrung der Letzteren blos noch mit dem Sinken eine! Ge brauchswerthed ein ſolches des Tauſchwerthes verbunden fein wiirde und wenn nicht auch ein Zuſtrömen des Papiers zur Kaffe blos zufolge des aus irgend anderen Gründen fteigenden Tauſchwerthes des Metalles und Metaligeldes eintreren könnte. Se geihichtt. Beweire dafür a. a, Et. meiner Berfuche. 382 >, 45, ' an Fortfehung. 2) Kredit. a) Im Allgemeinen. Was man unter Kredit 1) verfteht, iſt im ſ. 343. ſchon ge- fagt. Hat er feine Grundlage in der Perſönlichkeit des Menfchen, fo heißt er Berfonal-, bat er fie aber im Vermögen deffelben, dann wird er Nealfredit genannt. Der Kredit vermehrt das Volksvermögen nicht durch unmittelbare Production, aber er ift ein Beförderungsmittel des Güterumlaufs und bewirft die produc- tive Verwendung vieler Capitalien, diefed, indem er die Capitalien denjenigen zugänglich macht, welche fie in ihren Gewerben anwen- den wollen, und jenes, ‚indem er nicht blos eine Menge von Geld entbehrlich macht und feine Stelle als Umlaufsmittel weit Leichter vertritt, fondern auch verfchiedene Einrichtungen in’d Leben ruft, welche den Güterumlauf erleichtern ?). Lediglich dem Kredite ver- ‚danken die Banken, Anweifungen und Wechfel, die Abrech— nungen und Weberweifungen im Verkehre ihre Exiſtenz 9. 4) Zur Literatur: Rau polit. Deconom,. I. $. 278. Nebenius, der Öffentl. Gredit. I. 1—17. Storch Cours , Weberf. von Rau. II. 153. Say Cours, IT. 284. Ueberſ. von dv. Th. I. 213. Lotz Handb. I. $. 70. ©. 420. Murhard, Theorie des Handeld. ©. 347. Simonde de Sismondi, Rich. Commer. I. 177. Mae-Culloch Prineiples. p. 114. Ueberſ. von v. Weber. ©. 89. Deifelben Dictionnary of Commerce-Art. Credit. Deutfche Bearbeitung. I. 429. Genovesi Lezioni. II. 354. Beccaria Elementi. II. 158. 2) Pinto, Traite de la circulation et du Credit. Amsterd. 1771. weberfest in (v. Struenfee’d) Sammlung von Aufrägen. Lieanis 1776. ©. 145 folg. hat die Wirkung des Kredits fo überfchäßt, daß er fogar die umlaufenden verzinslichen Hbligationen fir eine Vermehrung des Volksvermögens anfieht. Es gehört auch hierher: Hope, Lettres on Credit. p. 5. Zachariä, Ueber dad Staatsſchulden⸗ weien. ©. 31. 42. 52. Ein Auffag in den Times vd. 19. Dec. 1829 und dv. 7. und 30. Januar 1830. Die Schrift: Influence of the public Debt on the Prosperity of the Country. London 1834. = Times v. 26. Sehr. 1834. ©. da gegen Meine BVerfuhe über Staaröfredir. S. 487. Auf der andern Geite ift die Wirkung des ‚Kredit auch nicht immer genug gewürdigt. worden. Selbſt Rau fcheint in feiner Betrachtung nicht tier genug zu dringen. - Denn das Capital it auch ohne Arbeit nicht nusbringend; der Kredit ift dies ohme fie auch nicht, er ift eine Art von National: und Privatcavital, ein äußeres immateriefled Gut, welches das fachliche Capital, in einzelnen Gewerben zu erfegen vermag, fo daß ed anders wärt3 vroductiv verwendet werden Fan. Died wird am Elarften durch die Betrach⸗ tung der Krebditanftalten. — 3) Das Papiergeld iſt ebenfalls als ein auf Kredit berechnendes umtaufsmittei anzufehen, wenn es ganz frei iſt Allein es iſt aus dem Bisherigen gewiß klar, daß noch allerlei andere Umſtände auf ſeinen Beſtand Einfluß haben, weßhalb es als angemeſſen erſcheint, daſſelbe unter der Erörterung über das Geld einer Be⸗ trachtung zu unterwerfen. 8, 410, DU Fortfekung. b) Krediteinrichtungen-insbefondere Die verfchiedenen Einrichtungen, welche dem Kredite ihre Ent- ſtehung verdanfen und ald Umlaufsmittel zu betrachten find, wur⸗ 583 den bereitd oben erflärt. Es genügt daher hier, 1) wegen der Banken auf $. 330. 333, 1. 346,, 2) wegen der Anweifungen und Wechfel auf $. 337, u. 338., und 8) wegen der Ahrech— nungen und Mebermweifungen auf $. 334. zu verweifen 1). ; 4) Zur nationaldconomifchen Siteratur: a) über Banfen f. m. noch 4. Smith Inquiry. II. 36. 312. IV. 55. 152. Say Cours. III. 83. cl. 58. tteberf von v. Th. II. 64. cl. 46. Storch Cours, Ueberf. von Rau, II. 103. 97. Ganilh Des syst. II. 146. 20 Handb. II. $. 115. ©. 375. 6. 116. ©. 384. J. Pr. Smith, ‘The Science of Money. p. 142. 147 Broggia Delle Monete. II. 264. Galiani Della Moneta. 11.°206 (Hiftorifch). Beccaria Elementi. 11. 143. “/erri Meditazioni. I. 150 (auch Gefhichtliches über die Mailinder Bank). Fasco in den Economisti Italiani. XL. pag. 137 (hiftoriih). Spittler, Vorlefungen über Politik. S. 399 folg. und die Riteratur über Papiergeld im $. 413. b) über Wechſel f. m. noch A. Smith Yaquiry. II. 57. 306. Say Cours. III. Ueberf. von v. Th. IM. 101. Storch Cours, 1eberf. von Rau. II. 58. III, 403. Nebenius, der öffentliche Kredit. I. 193. Rau polit. Deconom:- I. $. 286. FWWheatley Essay on Money. I. 60. 175. J. Pr. Smith The Science of Money. pag. 235 (nad Wheatley). Mill Elements. p. 182, Th. Smith An Attempt. p. 104. Turbulo Sulle Monete =. Economisti. Parte antica. I. 236. Davanzati Lezione delle Monete und No- tizia de’ Cambj = Economisti. P. A. II. 54. Broggia Delle Monete. I. 380. “ M. 17. 200. Genovesi Lezioni. III. 121. Beccaria Elementi. 1. 122. HYerri ' Meditazioni. p. 184. * I. Vom Breife 8 47 A, Wefen des Breifes, Der charafteriftifche Unterfchied zwifchen Werth ($. 402.) und Preis befteht darin, daß diefer Lestere aus wirthfchaftlichen Gü— tern befteht, und im letzten Grunde eine Folge des Erfteren ift N). Der Gebrauchswerth bezeichnet ein Verhältnif der Güter über- haupt zu den Neigungen, Wünfchen, Bedürfniſſen und Abfichten der Menschen im Allgemeinen; der Taufchwerth dagegen, erft entftanden durch das Zuſammenleben der Menfchen, ift ein Ver— hältniß der wirthfchaftlichen oder derienigen Güter, welche in das Vermögen oder in den ausfchlieglichen Befis nebören, zu dem Wunfche Anderer, vdiefelben auch zu beſitzen. Jener ift alfo ein inneres, dieſer aber ein äußeres Verhältniß der Güter zum Men— fchen, während der Preis, ohne Tauſchwerth der Güter nicht denfbar, aus einer Quantität wirthfchaftlicher Güter ſelbſt beiteht, welche man im Verfehre für Güter, Nusungen und Leiftungen bingibt oder befommt 2), Schon der Sprachgebrauch zeigt diefen nothwendigen Zufammenhang des Preiſes und Taufchwerthes, da man, um jenen zu bezeichnen, auch den Ausdruck „werth“ ge "braucht, der fich blos auf den Taufchwerth bezieht. 1) Zur Siteratur: 4. Smith Inquiry. I. 49. IV. 43. Say Cours. U. 210. 311. 336. Ueberſ. von v. Th. II. 156. 231. 250. Storch Cours,‘ Ueberſ. von 3% Kanu. 1. 39. 239.277. 286. II. 245. 208 Handb. I. 6. 15. ©. 39. S. auch oben $. 57. N. 2. und 8. 61. N. Kraus Staatsw. I. 78. Rau vol, Decon. J. $. 146. der 2. und $. 158. der 1. Ausg. Hermann ſtaatsw. unterſuch. S. 66. Canard Prinoipes d’Econ.,polit. p. 26. Ganilh Des systemes. II, 33. Tooke On the high and low Prices. Lond. 1823. II. Tom. vergl. mit Quarterly Review. T. 29. p. 214 syg. Ricardo Principles. p. 78. 492. Mill Elements. p. 87. Torrens On the Production. p. 1. 339. Mac-Culloch Principles. p. 248. Weberf. von v. Weber. E. 197: Babbage Maſchinenweſen. $. 149. 165. 169. oder 15. 16. und 17. Kap. Gioja Nuovo Prospetto. III. p. 1—75. Montanari Della Moneta = Economisti. P. A. III. 43. 93. 119. Neri Osservazioni sopro il Prezzo ‚legale delle Monete = FEconomisti: P. A. VI. p. 106. 127. Pagnini Saggio sopra il giusto. Pregio delle Cose = Economisti. P. M. 11. 155. 316 Galiani Della Moneta.. I. 58. Carli Dell’ Origine e del Conmercio della Moneta = Econo- mist. P. M. XII. 299. Solera Sur les: Valeurs (Sag 3gio su Valori) = Econo- “misti. P. M. XXXIX. 256. Bandini Discurso economico = Economisti. P. M. 1. p. 148. Genovesi Tiezioni. 1. 287. I. 151. Deffelben Digressioni econo- miche = Economisti. P. M. X. 326. Beccaria Elementi. 1. 29. 339. II. 8 Verri Meditazioni. p. 12. 121. Ortes Dell’ Economia nazionale. II. 44. 2) Das Weſen des Preiſes, fo Leicht es auch aufzufaſſen iſt, — vom Werthe zu unterſcheiden, iſt durch die große Menge von nutzloſen Wortſtreitigkeiten und vergeblichen Verſuchen, auf den Sprachgebrauch mitzuwirken, ſowie durch eine Menge von kleinlichen unförderlichen Unterſcheidungen, die ſich in unſere Wiſſen⸗ ſchaft eingeſchlichen haben, erſchwert. Selbſt Rau (polit. Deconom. $. 57.) gibt Criterien des Preiſes an, die es in der That nicht find. Go z. B. fügt derſelbe, der Preis fei von der Handlungsweiſe cines einzelnen Menſchen in der Regel unabpängig, und doch hat die Subjectivirät der Menſchen in Betreff der Beurtheis - hung des Werthed und der Größe des Preiſes den weiteften Spielraum bei der Preisbildung. Ferner heißt es dort, der Preis fei die im Verkehre Etatt findende Gleichſetzung gewiſſer Quantitäten zweier Güter, deren Werth dabei jebr ungleich fein könne. tan kann ruglich fragen, wie died gemeint fei? Denn der Quantität nach ift es nicht der Fallı ausgenommen bei ganz gleichen Gütern zweier Beſitzer, in welchen Sale fie aber unter dieſen beiden feinen Tauſchwerth haben und feinen ‚gegenfeitigen Preis bilden fünnen. Wie können alfo die Werthe ungfeih fein, da ed doch die Duantitäten find, wenn man nicht eine Ueberliftung als Megel fratuirt ? Man fühlt hier recht die Lücke, wern man feinen Tauſchwerth annimmt. Es findet bei der Preisbildung eine Vergleichung des Gebrauchswerthes und eine Gleich⸗ ſetzung des Tauſchwerthes der beiden Gütermengen und nur dann eine Vergleichung and Gleichfegung der Quantitäten Statt, wenn jene Werthe der beiden Güter fi gleich find. Rau fchreibr jenen Sat Condillac Le Commerce et le Gouverne- ment. I. ch. 6. zu und jagt, Say (Handbuch. 1. 104. II. 154. = Cours. I. 141. 163. II. 208. und Anmerfungen zur, rranzöfiichen Ausgabe von Kicardo. 11.89.) febe den Preis ald den von vielen Menfchen anerkannten Werth an und befämpfe obige Anfiht von Eondillac. Allein dierer Leute fagt blod, die Meinung,‘ daß sm Tauſche nur zwei gleiche Werthe vorkommen, ſei zwar allgemein, aber unrich⸗ tig, da jeder Taufchende für einen höheren einen geringeren Werth hingebe und ohne dies kein Gewinn Gtatr finden könnte. So begeht Condillac nur aus Mangel an Kenntniß der Beziehungen des Werthes eine Einfeitigfeit, denn der Werth, von welchen er fpricht, iſt offenbar der Gebrauchswerth in Bezug auf die Individualität der Taunfchenden und ihre befondern Berhältniffe, — eine Beziehung, worin derſelbe ganz Recht hat, da der Gehraudswerth bein Taufche bios ‚einfeitig “verglichen wird. Bon diefer: Seite greift ihn Say auch nicht an, aber wegen des Taufchwerthes, weil diefer bei beiden Taufchgütern gleich ‚fein muß. Auch fieht Say den Preis nicht fo, ‚wie ‚Rau behauptet, fondern vielmehr Den Tauſch⸗ werth als den durch die Induſtrie "gegebenen und durch das Publicum anerkannten Werth an. 585 3, 8. 418, B. Regulatoren des Preiſes. 1) Sm Allgemeinen. - Die Umftände, wonach ſich die Preife geftalten, find bereits oben ($, 58. u. 59.) angegeben. Alle Veränderungen der Preiſe haben in einem oder mehreren derfelben zufammen genommen ihren Grund. Die eigentlich nationaldeonomifchen Unterſuchungen über die Negulatoren der Preiſe gehen jedoch weiter, ald dort geſchehen iſt. Es And daher hier noch folgende Betrachtungen nachzutragen: 4) Sn Betreff des Gebrauchswerthes ald Preisregulators ergeben fich aus jenen VBorderfäsen noch verfchiedene Folgerungen, nämlich a) daß diejenigen Güter unter einer Klafe den ſtändigſten Preis haben, deren Büte Außerlich zu erkennen ift oder welche gar nicht verfälfcht werden Fünnen; b) daß die Beglaubigung 3. B. durch Stempel, Fabrifzeichen u. dgl. auf den Preis großen Einfluß äußert, weil man meniger Riſico übernimmt und der Mühe oder Koften der VBerbürgung überhoben iſt; ©) daß eine nicht Leicht zu entdeckende Verfälſchung, Betrügerei u. dgl. die Preife der Achten Güter verthenert; d) dag zwar Gegenſtände von fehr kurzer Dauer bei ſehr großer Nachfrage einen hohen Preis erlangen können, aber ſelbſt, wenn fie ein Einziger darbietet, deren Preis doch nicht in allen Fällen frei in dem Willen des Anbietenden fteht, weil er durch jenen Umſtand Verluſten ausgefest iſt; e) dag Gegenſtände von langer Dauer und von ſolcher Beſchaffenheit, daß fie nicht wohl bald oder öfters Verbeſſerungen zu gewärtigen haben, den conſtanteſten Preis behalten !). 2) In Betreff des Koſtenſatzes und Mitbewerbes als Preisregulatoren gilt als Hauptſatz, daß ſich die Preiſe immer mehr dem Koſtenſatze zu nähern ſuchen oder beſtändig um ihn gravitiren. Denn je tiefer fie unter die Koften fallen, deſto mehr nimmt das Angebot ab. und zwar bis fie wieder einen höheren Stand haben; und je höher diefelben über die Koften ſteigen, alſo je mehr fie Gewinnft gewähren, um fo mehr ſteigt Die Concurrenz in einem ſalchen Gewerbe und um fo größer wird das Angebot, wodurch fich der Preis wieder ſenkt. Dies findet Statt. in der Borausferung, daß die Schaffungsfoften und die Werthsſchätzung des Gutes gleich geblieben find, aber es iſt zu bedenfen, daß die Unternehmer darauf finnen, die Güter um weniger Koften fchaffen zu können. Wenn Dies. in vielen Fallen geht, To iſt es aber in manchen andern nicht möglich, das Angebot nach Belichen zu fiellen, weil die Productionsquellen und Verkehrsverhältniſſe es nicht geftatten 2), und der Begehr fo fchwanfend ſein kanu, daß 586 er eine befondere Behutfamfeit im Angebote verurfacht. Sinken nun aber die Schaffungstoften bei gleichbleibender Coneurrenz, fo fommt der aus dem noch gleichhleibenden Preiſe entftehende größere Gewinn dem Anbietenden fo Tange zu, bis jenes unter den Be, gehrenden befannt wird; je wichtiger aber das Gut für's menfch- liche Leben ift, um fo mehr find die Begehrenden in der Hand der Anbieter. Steigen jedoch die Koften bei gleicher Concurrenz, fo werden die Anbietenden auch ihren Preis zu erhöhen fuchen; ob und wie weit fie dies vermögen, das hängt wieder von der Wich- tigkeit des Gutes für das menfchliche Leben ab 3). Die Concur⸗ renz wirft übrigens bei der Preisbildung dann vorzüglich mit, wein ſowohl Angebot ald Nachfrage unter Viele getheilt fi. 3) In Betreff der Zahlfähigkeit ald Preisregilators ift als allgemeinere Negel anziehen, daß jede bedeurendere Preid- erhöhung in fich felbft wieder den Grund zur Erniedrigung hat, indem nämlich eine Anzahl oder Klaffe von Bürgern wegen ihrer relativen Zahlunfähigfeit, die dadurch entfleht, aus der Menge der Begehrenden zurücktreten müffen. Aber umgekehrt die relative Zahlfähigkeit nimmt auch mit der Erniedrigung der Preife zu, da eine Anzahl oder Klaffe mehr zur Anfchaffung der betroffenen Sache in den Stand gefest wird, dem Begehre beitritt und da- durch wieder etwas in die Wagſchale für das Steigen des Preifed Vest. Diefe Erfcheinungen und ihre Wirkung auf die Zuftände der Begehrer und Anbietenden richten fich aber ebenfalls nach dem Grade der Unentbehrlichkeit und Entbehrlichfeit der Sache. 4) $n Betreff des Tauſchmittels ald Preisregulators haben die in ui $$. 413.0. 454. angegebenen Beftimmarinde des Taufch- werthes von Metall- und Papiergeld einen der wichtigften Einflüffe auf die Vreishbildung. Jede Senkung des Taufchwerthes des Geldes bat eine Erhöhung Der Preife, und umgekehrt jede Steigerung, deſſelben eine Erniedrigung der Leteren zur Folge. Jenes gefchieht alfo durch Zunahme der umlaufenden Menge von Metallgeld, durch Abnahme der Schaffungsfoften der edeln Metalle, durch Erniedri- gung des Gehalte der Münzen, durch die Emiſſion von PBapier- geld (wegen der Steigerung der Menge von Umlaufsmitteln), durch die Vermehrung des Lesteren, durch die Aırsgabe von mehr oder weniger erzwungenem Papiergelde, durch das Ginfen des Bapiergeldes in der öffentlichen Meinung oder durch den Verluſt feines Kredits, welcher durch verfchiedene Umftände hervorgebracht werden Fan. Das Andere gefchieht aber durch die gerade ent⸗ gegengeſetzten Urſachen 4). su Die Preisveränderungen find num entweder vorübergehend oder bleibend 5 in Bezug auf ihre Dauer, dagegen entweder reell oder nominell Ss) in Bezug auf ihre Urfachen. Im Ganzen aber richten fie fich nach den Veränderungen in den Berhältniffen der Bevöl⸗ ferung in quantitativer amd qualitativer Hinficht, nach politifchen and natürlichen Ereigniffen, welche bei gleicher Bevölkerung die Conſumtion erhöhen und erniedrigen, nach den Fortichritten und Stillſtänden im gefammten Gewerböwefen, folglich nach der Zit- und Abnahme des Volkswohlſtandes, und endlich nach den Ver— Anderungen im Geldwefen, Auf diefen Hauptpunkten mit forg- fältigem Eingehen ins Einzelne beruhen nicht blos die hiftorifchen Unterfuchungen über die Veränderungen der Preife, fondern man fann auch bei genauer Scheidung der Preisveränderungen auf ihre Urſachen zurücichließen 7). Allein das Eine wie das Andere ik 5) Die Begriffe von theuer, wohlreifl und koſtbar find hiernach zu erläutern. ©. Rau polit. Deconom. I. $. 180. folg. der 2ten oder 6. 137. folg. der 4ten Ausg. 6) ©. $. 420. Über Neal: und 5— und oben N. 4. 72 Befonders wichtig ift, die partielle Preisveränderungen von den allgemeinen zu unterfcheiden. Nur ein gleichmäßiges Steigen oder Saften aller Preiſe läßt auf allgemeine Geldveränderungen fchließen. Bei allgemeiner Veränderung in der Pros duction u. dal. fieigen oder fallen fie nicht gleichmäßis. Ran polit. Oeconom. I. Ss. 271 — 276. Die Anfibt von A. Smith (Anterfuch. I. 305.), daß in reicheren ändern die Edelmetalle gegen Getreide und Arbeit theuer feien ift äußerſt fcharfs ſinnig und interefiant widerlegt von Ricardo Principles. p. 478 — 484. . 8. 419. Fortſetzung. 2) Insbeſondere bei einzelnen Gütern. Dieſe bisher gepflogenen Unterſuchungen beziehen ſich nicht blos auf die Waaren im ſpeziellen Sinne, ſondern auch auf das Metall- und Papiergeld, die Actien, Staatspapiere und Wechſel, nur nenne man den Preis der Letzteren den Curs. Es iſt ſehr belehrend und gibt der Lehre vom Curſe dieſer Dinge viele Gründ— lichkeit, und beleuchtet die Lehre vom Breite von den verfchiedenften Seiten, wenn man die bisherigen. Grundfäge auf fie anwendet 1), 1) Man ſ. daruber 9 347 — 350. und die Literatur b im 9. 416. R. 1. $. 420, C. Arten des PBreifes, Ze nach den Beziehungen, unter welchen man die Breife be- trachtet, kann man verfchiedene Arten unterfcheiden. Diefer Unterfchied it im 8. 61. durchgeführt. Es bleibt hier noch blos 5 in Bezug auf: den Durchfchnittöpreis eine Bemerkung zu machen. Im F. 403, wurde unter den Maaßſtäben zur Schäsung des Ber- mögens befonderd der Tanfchwerth am tauglichften gefunden. Wenn man für ihn einen fchicklichen Ausdruck hätte, würde man der Wahrheit am nächiten kommen. Der Durchfchnittspreid, mit ge— nanefter Sorgfalt berechnet, ift wohl dazu grundſätzlich am brauch— barften., Der Preis ift zwar allgemeinhin nicht der Ausdruck für den Tanfchwerth » weil diefer nicht das einzige Wirfende bei feiner Bildung ift. Allein bei dem fortwährenden Streben der Preife, fich an denjenigen Stand anzupaflen, welcher dem Taufchwerthe entfpricht ($. 418. 2.), und bei der immer größern Ausgleichung nicht blos der Marftpreife, Sondern auch der verfchiedenen Wirk, famfeiten der Breisregulatoren, im Durchfchnittspreife, läßt fich Leicht denken, daß diefer einen Ausdruck bilder, welcher dem Taufch- werthe am Teichteiten entfpricht. Freilich bleibt er als Mittel zur Schäsung des Volksvermögens ſtets darum unvolftändig, weil in ihm die Wirkungen der andern Breisregulatoren neben dem Taufch- werthe nicht aufgehoben, fondern nur immer mehr ausgeglichen _ werden. II. Bon den Zweigen des Volkseinkommens. | $. 421. A. Sm Allgemeinen Das jährliche Volfseinfommen wird unter die Einzelnen nach - Maaßgabe der Mitwirkung zu deffen Erzielung vertheilt, Wer und infoweit Femand mit Hilfe der Naturfräfte produeirt, der bezieht ein Einkommen, welches man Naturrente nennen kann, das gewöhn— lich aber Grundrente heißt; wer mit feiner Arbeit zur wirth- fchaftlichen Broduetion mitwirft, der befommt die Arbeitsrente, gewöhnlich Arbeitslohn genannt; wer die Production mit Capital unterftüßt, der hatdie Capitalrente, au Zinsrente geheißen, anzufprechen; wer als Unternehmer eines Gewerbes fich hinftellt und den ganzen Betrieb unter Zufammenhalten aller drei wirth- fchaftlichen Güterquellen und. mit Webernahme des Riſico oder Wagniffes leitet, von dem fagt man, er beziehe dafür ein eigenes Einkommen, den Gewerbögewinn (Gemwinnft, Profit). Man bezieht diefe Arten von Einkommen entiveder aus eigener Anwen— dung in einem felbftftändigen Gewerbe und dann Fann man fie natürlich nennen; oder man bezieht fie dafür, dag man einem Andern Grundbefis, eigene Arbeitsfähigfeit und Kapital zur Nutzung überläßt und in diefem Falle werden fie ausbedungen —6991 genannt. Dasjenige Einkommen, welches man für die Mitwirkung zur wirthſchaftlichen Production bezieht, heißt urſprüngliches; dasjenige aber, welches man für nicht wirthſchaftlich productive Unterftüsung Anderer, fei es durch Dienfte oder Nutzungen, be zieht und welches man ohne eine Leiftung empfängt, heißt man abgeleitetes, da es nur and dem wrfprünglichen abgegeben wird it). 41) So Rau polit. Deconom. J. $. 251. Lotz Handb. III. 162. 262. Storch Cours, Ueberſ. von Rau. I. 173 folg. Say Cours IV. p. 55— 112. Yeberf. von v. Th IV, 42 —86. Anders Hermann Unterfuh. ©. 313— 315., welcher unter abgeleitetem Einkommen blos das ohne Gegengabe empfangene verfieht. ©. auch v. Jacob Nat. Deconom. 9. 694, $. 422. B. Die Einfommengarteminsbefondere. 1) Natur» oder Grundrente und Badhtzins. In allen Gewerben wirft die Produetivfraft der Natur mehr oder weniger zur Erzielung des Einfommend mit. In den Urge— werben iſt es die gebundene Naturfraft im Grund und Boden, in den Kunftgewerben aber find es ungebundene Naturfräfte, welche dazu wirkfam find. In fämmtlichen aber verdankt, der Gewerb- treibende einen Theil feines Einfommend den Naturfräften, und dieſer iſt die Naturrente (Grund-, Boden-, Landrente, welche drei Namen die Meinung erweckt haben, als ob es blos in den Urgewerben eine folche Nente gäbe) D. Bor der Ausbildung des Eigenthbums empfängt fie der Benuser, nach der Ausbildung des— felben dagegen der Eigenthümer des Grund und Bodens und der Benutzer der ungebundenen Naturkraft. Benust der Eigenthümer diefe Naturkräfte felbit, dann wird das genannte Einkommen Grundrente im eigentlichen Sinne (natürliche Grundrente) ge- nannt; überläßt er fie aber einem Andern zur Benutzung und empfängt er hierfür eine Vergütung, fo heißt. dieſelbe Pacht— zins (ausbedungene Grumdrente). Dieſelbe läßt fich nach einer andern Beziehung in Sach- und Geldgrundrente unterfcheiden, Jene befteht in den ald Rente gewonnenen Naturproducten felbft, diefe aber in den für fie erhaltenen Geldpreiſen 2), Die Unter- fuchung über die Umftände, wovon die Größe der Grundrente ab- hängt, bat fich alfo über diefe verfchiedenen Arten derfelben zu verbreiten. Es muß fih a) die natürliche Sahgrundrente nach der Befchaffenheit ded Bodens (K. 138.) und nach den Pro— ducten richten, in welchen der Boden feiner Natur nach etwas ertragen Fann D. Dagegen richtet.fich b) die natürliche Geld— [4 592 | grundrente nach den Regulatoren der Sachgrundrente, nach den, mehrjährigen Durchfchnittöpreifen der bezogenen Produete und alſo nach allen Umständen, welche den Preis der Produete beſtimmen 9, und man finder fie, wenn man vom Nohertrage des Urgewerbes den allgemeinen üblichen Zind des verwendeten Capitald, die Ab- nutzung des fiehbenden und den ganzen Betrag des umlaufenden Capitals und den üblichen Gewerbsgewinn in Abzug bringe >). Aber e) die ansbedungene Grundrente oder der Pachtzins, er werde ganz oder zum Theile in Geld und zum Theile in Na— turalien entrichtet, iſt nichts als ein Preis für die geftaltete Bodenbenutzung und richtet fich alfo nach den Preisregulatoren, näm⸗ lich nach dem Werthe der Nusung, nach den zum Bezuge des Ertrages zu machenden Koftenauslagen, nach der Zahlfahigfeit des _ Pachters, nach dem üblichen Pachtzinfe, nach. den Coneurrenzver- hältniffen, und nach dem Geldwerthe 6). Faßt man alle dieſe Umſtände zuſammen, fo drängt fich die Frage über das Verhältniß der Größe der Grundrente zum wirkhfchaftlichen Volkswohlſtande von felbft anf. Es fleigt und finfe mit ihr der Preis des Grund und Bodens in feiner verfchiedenen. urgewerblichen Anwendung, denn fie ift der Ausdruck für die Höhe des Schaff- und Taufch- werthes deffelben. Sie feige und finft mit der Bevölkerung und mit dem Bolfswohlftande, weil die Nachfrage nach Urprodueten fich hiernach richtet und bewirkt, daß man entweder neuen weniger ergiebigen Boden in Bearbeitung bringt oder bisher bearbeiteten ‚ wieder Tiegen läßt. Man Tann aber aus ihrer Höhe nicht immer auf, geftiegenen und allgemein gleichen Volkswohlſtand zurüc- schließen, weil fie auch. Folge von bloßen Geldverhältniffen fein kann und immer eine Erhöhung des Breifes der Urproducte vor- ansfest, welche den weniger begüterten —— die Exiſtenz erſchwert. 1) Nicht blos von dem zu Lands und Forſtwirthſchaft oder zum Beraßune. i vers wendeten Boden bezieht man eine Kente, fondern auch z. B. von dem auf einer Bleiche wirffamen Gonnenfcheine, . von Waſſer und, Luft als Zriebfrärten von Marchinen u. dgl. Man f. über, die Lehre, von der Kente: 4. Smith Inquiry. I. 2233 fofa. 392. Say Cours. IV. 250 — 304, Weberf. von dv. Th. TV, 4192 — 233. Storch Cours, Webers. von Rau. I. 234— 249. IH. 317. Kraus Staatswirthſch. 1. 99— 257. Los Revifion. 111. ©. 244— 346. $. 222— 243. Handbuch. I. ©. 507 — 547. $. 79 — 83. Rau volit. Deronom. T..$. 206 folg. der 2ten oder 8. 141 —144. und $. 214. folg. der Item Ausg. Krauſe, Verſuch eines Ch ſtems fc. 1. ©. 339 — 369. v. Thünen, der ifolirte Staat. Hamburg 1826. Malthus, ‚An Inquiry into the nature and progress of Rent. London 1815. E. West, An Essay on the application of Capital to Land. Oxford 1815. Ricardo Piinciples; p- 47. vergl. mit p. 326. Note. Mill Elements. p. 29 sqq. Ravenstone, A few doubts. p. 208. AR. Jones, On the Distribution of Wealth, Tom. I. (am ausführlichen). = Quärterly Review. T. 46. p. 81 sqq. vergl. Octob. 1827. No. 82. Pag: 404. Torrens, On the production pag. 103 folg. — 593 Mac-Culloch Principles. p. 264— 287. Ueberſ. von v. Weber. ©: 212 — 230. Ganilh,.Des Systemes. IT. 1-24. Simonde de Sismondi, Nouv. Principes. I, 275. A sa Considerations. p. 84 (über U. Smith). p. 168 (Ricardo). p- 28 (Malthus). Canard Prineipes. p. 5—8. — Die Lehre von der Gtrundrente if aus mehreren Gründen bisher noch fehr unvollftindig, nämlich a) weil man den Begriff der Gründrente mit jenem dev Gavitalrente und des Gewerbsgewinnes ver: mengte, ein Sehler, dem ſchwer zu entgehen war, da fein Grund und Boden ohne Capital und Arbeit zu bewirthiihaften ift, da fich viel Capital in den Boden fixirt, ſo daß fich deren Berchaffenheit verändert, und da man erſt von einer Rente fpricht nach Eingang oder Verrechnung der Preiſe der Urproducte; b) weit. man, anftatt die Urproduction und den Zuftand Der Bevölkerung im- Vergleiche zum ganzen " Gewerböweren in möglichft vielen Ländern und geſchichtlich zu betrachten, ſich mei⸗ fteng blos auf ein Sand, eine Betriebsart ꝛc. bezog, ein Sehler, in welchen die Kicardo’fhbe Schule verfiel, da fir blos die Verhältn ine Enalands vor Augen hatte, obſchon in Schottland und Irland unter fib und im „Beraleiche mit jenem verfchiedene Verhältniſſe obwalten (Quartérly Review. Tom. 46. p. 83. Tom. 43 p: 354.) endlich c) weil man die Lehre von der Grundrente zu fehr aur dag gewohnte praftifche Landbauſyſtem, nantentlich auf dad Pachtſyſtem, baute und fo ftet8 die Rente nach ihrem Geldbetrage, alfo nach den Productenvpreifen berechnete, und mit dem landwirthſchaftlichen Reinertrage verwechyefte. j 2) Der Begriff von Grumndrente iſt zwar schwer, aber Ioaifch weit Teichter zu geben, als praktisch zu finden und fatifiifch darzuftellen. Es ging hier eine der merfwürdigften Verwechſelungen der Methodif, das Weren der Rente begreiflich zu machen, mit den Gründen der" Entſtehung und Veränderungen der Rente vor. Nichts ift ngtürlicher, al$ die Methude von Malthud, Welt, Ricardo, Mill, Torrend, Jones a. a. D. J. 94.7 und Andern, daß fie ſagen: Wenn die Bu völkerung fo zunehne, daß man geswungen fei, zur Verriedigung der Lebensbedürf— niffe immer neuen Boden von fchlechterer Qualität urbar zu machen und zu bebauen, fo werde der Preis der Produete jo hoc freigen, daf auch die aröfieren Productions: foften, die auf den fihlechteren Boden verwendet wirden, fammt den üblichen Ge winnften erftattet und fılr die Eigenthümer des je-befferen Bodens, der je Weniger Auslagen in der Bewirthſchaftung erheifche, dadurch ein den Eigenthümern tchlechtern Bodens nicht: zufommender Gewinn bereitet werde. Aber daraus zü fchließen , daf nur fo und dann eine Rente entfiche, wie tied Ricardo und feine Anhänger allgemein gethan haben follen, ift eben fo viel, als zu behaupten, daß die Productivfraft der Natur vor Entſtehung des Grundeigenthung und einer großen VBevölferung nicht beftanden und nicht gewirft habe. Die Grundrente ift die erfte, welche der Menfh im roheſten Zuftande nebft der Arbeitsrente bezicht, und Solge der Productivfraft des Bodens. Ricardo widerſpräche fih mit einer fo allgemeinen Solgerung- feltit, denn er erklärt die Grundrente mit Recht fir den— jenigen Theil des Broducts der Erde, welchen der Grundherr für den Gebrauch der urſprünglichen unverwüftlichen Kraft des Bodens erhält (p. 47.), und last, fie werde nicht bezogen oder größer je nach dem theureren Verkaufe der Producte überhaupt, fondern in dieſer Erhöhung könne Handels s und Gewerbsgewinn liegen und die Gefetse der Rente, feien von denen des Leuten verſchieden (p. 48. —49.). Solche anfallende Widerſprüche hat man fich nicht gercheut einem Ricardo tnrer zurchieben, obfchon ganz deutlich aus feiner Rentenlehre hervorgeht, daß er von der entrichteten Rente fpricht, welche von Pachtzinſe ganz verfchieden ift, da dierer auch Eapitalzins. enthalten Fann für das mit dem Boden vervachtete Capital: Wenn er num (p. 50.) ſagt, in weichen Urläudern mit Ueberfluß an Boden gebe es feine Rente, weil Niemand fir den Gebrauch des Bodens etwas bezahle, fo lange dort nicht Grundeigenthum befiehe oder eine große Maffe Landes unbeſeſſen ſei, da Sederniann, wie Lurt und Waſſer benugen, fo auch Boden nach Belieben anbauen könne; fo muß ihm wohl Sedermann auch Recht geben. Rau ($. 208. der 2ten oder $. 144. der Iren Ausg.) greift zwar Ricardo fchon damit an, daß derfelbe von der Rente fogar dieienige Vergütung ausfchließe, welhe man gebe, um die bereits auf oder im Boden befindlichen Gegenſtände, z. B. haubares Holz, Stein fohlen u. dal. wegnehmen zu dürfen. Allein an der Kichtigfeit diefer Anficht Ricardo’s kann nicht gesiweifelt werden, wenn man bedenft, daß derjenige, Baumſtark Encyclopädie. 38 594 welcher die Ernte, den Hieb oder, die beramännifche Förderung einem Andern überläßt, im der Vergütung dafür außer der Land, Forſt- oder Bergre auch noch einen Erſatz des Capitals ſammt Zinſen, die Kente des Ankaufscavitals zur Erwerbung des Eigenthums, den Unternehmergewinn und, wo Möglich, noch einen Antheil am dem zu machenden Handeldgewinnfte des Uebernehmers der Producte zu erlangen ſucht. Uebrigens wirft Rau demfelben auch als Sehler vor, daß obiger Begriff von Grundrente willführlich zu verengt fei, da doch nicht blos die urſprüng- liche unzerftörbare Bodenkraft, Sondern vielmehr jede die nutzbare Berchaffenheit des Boden: vermehrende Bodenverbefferung auch Uriache der Rentenerböhung fei, und offenbar aus jenen engen Bearife hevvorgehe, daß Bergwerfe u. dal. Feine Kenten geben, was offenbar unrichtig fei. Allein Recardo (p. 73 —77.) seit, daß von der Bergrente nach ihrer Natur auch dasienige gelte, was von der Landrente geragt ſei, und dies mit vollen Rechte, weil bei dieſer die Naturfrarf fchon Früher wirkſam war und Dinge bereit geſtellt hat, zu deren Erzeugung der Menſch nicht mitwirken kann. Daß aber der Mehrertrag über die bloße Natmefraftrente,. welcher aus ſolchen Meliorationen folgt, die Natur der Rente habe, das aist Ricardo (p. 326. Note), wie Rau ebenfalls erwähnt, zu. Derſelbe hätte aber noch weiter gehen und jagen follen, daß derfelbe trotz Dierem keine Rente, ſondern Capitalzins iſt, der aus der. Anwendung von Capital auf die Naturkraft hervorgeht. Man muf unterfcheiden zwifchen dem Eavitafaufwande zur Verbeſſerung der vhyſiſchen Beſchaf— fenheit ded3 Bodens an ih (3. B. in der Landwirthſchaft $. 138. 1—6. einicht. und $. 139. 145 — 147.) und jenem zur beſtmöglichſten Benutzung des Bodens bis sum vortheilharteften Ablage der Producte (5. 138. 7 folg. und $. 140 — 144. 150 — 153, 208. 2.), zu welchen Legteren aller bergmännische Betriebsaufwand gehört. - Die eritere Art von Capitalien bringt eine dauerhaftere Wirkung auf den Keinertrag in Land und Forſtwirthſchaft hervor als die andere. Das Einkommen daraus, ſei der Gapitalaufwand vom Eigenthünter oder vom Pachter gemacht, muß, wern diere ihn zu machen bereit fein Tollen, den üblichen Zins geben und in mehreren Raten dad Cavital erregen und ift folglich Capitalzins mit Rentehnatur. Diefer wird erit dann wirkliche Rente, wenn jenes Einfommen aan; oder theilweire noch fortbesoaen wird, nachdem Thon das Capital ſammt Sinfen erſtattet iſt. Denn dang bleibt reine erhöhte Naturkraft uͤbrig. 3) Außer dieſen Regulatoren ſpricht Rau ($.,215: u. 215. a. der 2ren oder $. 219, der Atem Ausg.) auch noch von dem Einflufe der Bodenbenukung auf die Kente. Allein was al Solge diefer an Einfommen mehr bezogen wird, das ift feine Grundrente, fondern Arbeits, Gavital: und Gewerbseinfommen, Welches auch mit der Rente vershmolzsen it. In Ahnlicher Annahme und Verwechrelung beiicht der Grundfehler der Rentenlehre von Ricardo. Er geht nämlich davon aus, daß es oft beſſer fei, anſtatt auf neuen Boden geringerer Dualitär, auf den bereit2 bebauten neue Gapitalien zu verwenden, welbe dann, wenn fie auch den Gewinn nicht in demſelben Verhältniſſe fteiserten, als das Capital vermehrt wurde, doch oft eine Erhöhung deſſelben um fo viel herbeiruhren, daR man Für das nene Savital noch mehr Ertrag erhält, als wenn man ed auf neuen Boden verwendet hätte. Daher erklärt er die zw entrichtende Rente fir den Unterschied (15 I) zwiſchen dem Producte (100 L.) des erfien Capitals (1000 L.) und jenem (85 L.) des zweiten gleichen. Capital (1000 T..), fo daß alſo je der nächft niedrigere Ertrag der nächiten Cavitalanwendung (aliv hier 35 T..) Feine Rente gibt, fo lange nicht ein drittes Capital von wieder Weniger Ertrag angewendet ift, und Diefes dritte nicht, fo lange Fein viertes angewendet iſt u. f. ws Allein nicht vom Gavitäle , fondern von der Productionsfähigkeit des" Bodend hängt die Grundrente ab, und derfelde muß alſo an und für fich nach ihrer Verfchiedenheit verschiedene Nenten zu geben verichiedene Fähigkeit haben, Eeineswegs aber, weit fchlechterer ‚Boden enges baut oder ferneres weniger ergiebiges Capital auf denjelben Boden verwender wird. Die Bodenkraft zeigt fih bei jeder neuen Capitalanlage weniger‘ wirfian, und bei jeder wird der Neue Betrag der Rente Fleiner, während der Gewinnſtſatz ſich gleich⸗ bleibt. Warum. die entrichtete Rente gerade jenen Unterſchied (15 L. im angef. Beiipiele) und nicht mehr und nicht weniger betragen köͤnne, das hat Ricardo | gezeigt. Er faat, wei verschiedene Gewinnitfäße (100 L. und 35%) von zwei gleihen Sapitalien Fünne es nicht geben, und deßhalb falle ihr Unterſchied dem 5 Grundeigenthümer als Kente zu. Wenn man ſich die Nicardo'fhe Anficht fort und fort ausgeführt denft, jo fommt man auf einen Punft, wo ein: abermals an ˖ - gewendeted neues Gavital, auf demfelben Boden verwendgt, nicht mehr fo viel erträgt, ald wenn es in neuem fchlechteren Boden arigelegt wäre. In diefem Safle fiele alsdann die Wahl auf diefen, u. f. w.r bid endlich ein Capital den gewöhn⸗ lichen Gewinnftfas nicht mehr aibt. Diefed wird dann eine befiere Anwendung fuchen und bleibt nicht im betreffenden Urgewerbe, und folalich kann ein foldher Zuftand, wenigſtens auf die Dauer, bei freiem Verkehre nicht. befiehen. Aber aus allem dent fotat nicht, daß Feine Rente eriftirte, ehe das zmeite Capital angelest wurde; denn, wenn es feine zwei Gewinnfifäge geben fann, fo folat noch nicht, daß erft beim zweiten Gapitale der rechte Gewinnftfaß gefunden und abyezogen werde, er muß vorher fchon exiftiren. Und die ganze Nicardo’ice Theorie fant ‚alro im Ganzen nicht? Anderes, ald, die entrichtete Rente iſt der Net des Reims ertrand nach Abzug des üblichen Gewinnſtes und die Rente hört bei denjenigen Grundftücken auf, besaplt ‘zu werden, welche blos den üblichen Gewinnft für Capital und Arbeit geben. r 4) Ricardo acht, da er, wie acfaat, von der entrichteten Geldrente foricht, in feiner ganzen Theorie davon aus, daß fich der Preis der Urproduete nach den aröften vorhandenen, 8. h. Nach den Productiondfoften der: Erzeuaniffe des unter den ungünſtigſten Naturverhättniren bebauten Bodens richte. Dierer Satz freht gerade, in Widerfpruch mir der Lehre von der Bildung des Preiſes, wo gezeiat wird, daft der Preis immer nad dent Erfaße der niederftien Productionsfoften ftrebt. Allein je atöher der Begehr wird, un fo höher fteigt der Preid, und man ‚kann alsdann, um diefen nit dem Angebote zu entiprechen, fchlechtern Boden mit mehr Koften bebanen, ohne im reife der Producte zu verlieren. Alſo es fteiat der Preis der Bodenprodiete nicht, weil bei fchlechterem Boden mehr Koften aufsuwenden find, fondern diefer -gröfiere Aufwand Fann gemacht werden, weil der Preis jener Pros ducte fo hoch geſtiegen ift. 1 5) Denn ohne Erftattung der Gavitalauslaaen und Ausficht auf den gewöſhm⸗ fihen Gewinn wendet Fein Unternehmer Gavital auf den Grund und Boden. Allein daraus folgt nicht, daß der Boden schlechter Hualität gar nicht bebaut- werde. Denn e3 gibt fhon in den Urgewerben "verfchiedene Benukunasarten mit Ylanzungen, auf weldhe ein auf andere Art bemukt uneraiebiaer Boden einen Ertraa und eine Rente geben fann, wenn man nur feine Natur und die ent: forechende Pflanzung trifft. Zu Gewerfshetrieben ift aber mancher Boden, der fonft wenig oder feine Rente aäbe, oft. mit großem Vortheile zu benuren. Schon auß diefen und auch noch aus den manchfachſten andern Verkehrsverhältniſſen iſt zu ſchließen, daR die bisher vorgetragenen Grundſätze von der Rente nicht vo ſtrikt und abſolut eintreffen, ſondern in der Wirklichkeit Hinderniſſe und Modificationen erleiden. 6) Der Gebrauchswerth des Bodens liegt in ſeiner Güte, dieſe aber beruht nicht blos auf der urſprünglichen Beſchaffenheit, ſondern auch auf Ver— beſſerungen vermittelſt Cavitals. Er findet ſeinen entſprechenden Ausdruck in dem übrig bleibenden Theile des Reinertraas nah Abzug der Cavitalauslagen und Gavitals und Gewerbsgewinnſte. Iſt Fein Capital im und auf dem Boden mit vervachtet, fo ift jener Reſt der höchſte Gas des Pachtzinſes. Die Koften als Regulatoren der Pachtzinſen find anf jene Art ſchon erflärt.- Die Jahlfähigkeit des Pacters hänat nicht von der Perfönlichkeit und Vermöglichkeit deſſelben allein, " fondern auch von günftigen und ungünftisen Ereigniſſen ab, die auf den Ertraa von Einfluß find. Dieſe veranlaffen oft Remiſſionen. Letztere berechnet der Ber vachter nebſt feinen Verluſten durch fchlehte Yaturalien, fchledbte Münzen u. dat. bei der Calculation des Pachtzinſes mit ein. Se ficherer die Caution ift, deſto niedriger kann daher auch der Pachtzins werden. So ftreng, als eben in der Theorie gerechnet wird, geſchieht dies nicht in der Prarid, Sondern man acht da mehr von dem üblihen Pachtzinſe aus, woraus natürlich kei veränderten Berhältnifen um fo mehr Berlufte für die eine oder andere Parthie enttehen fonnen, wenn der Contract nicht fo geftellt ift, daR er mit veränderten Verhältniſſen von felbit fällt oder ſteigt, alfo eine fire Summe beträgt. Die Concurrenz— 38 * 596 verhäftnirffe find von höchſter Wichtigkeit. Die Menge von Grundeigenthümern gegenüber der Menge von Bauern u. dal., welche durch den Betrieb von Lands wirthſchaft u. dgl, leben nmüfen, bringt daher oft große Mikverpältniffe vor und. auf diefen Umſtänden berußen die. verfchiedenen grundherrlichen und bäuerlichen Syſteme, weiche die Gerchichte und Gtatiftif aufweist und Jones a. a. Dd. pr 40 folg. p. 142 folg. befchrieben hat. Was vom Einfluſſe des Geldwefens auf den Preis überhaupt geſagt wurde, das gilt auch hier ‚mit Bezug auf den Geldpacht⸗ sind. Wenn die Geldrente fir it, ſo entftehen daraus je nach 3u » und Abnahme des Geldtaufchwerthes für die eine oder andere Parthie schlimme Folgen, wei aber fir die Pachter und Bauern in der Regel am drückenditen find. 8. 423, Fortfegung. 2) Arbeitsrente und Arbeitslohn. Kein Gewerbe, weder ein wirthfchaftlich produetives noch ein. unproduetived, iſt ohne Arbeit denkbar, ſelbſt das Gefchäft des gewöhnlichen Geldeapitaliften und Grundeigenthümers, welcher feine Guter verpachtet, nicht ausgenommen. Es gibt aber in jeder Nation eine Klafe von Mitgliedern, welche’ in ihren Gewerben feldft arbeiten und eine andere weit größere, insbefondere foge- nannte arbeitende Klaffe, welche Andern gegen Belohnung (Lohn, Löhnung, Honorar) Dienfte feiftet. Jene bezieht die Ar- beitsrente, diefe den Arbeitslohn, denn ohne einen folchen der Arbeit entiprechenden wirthichaftlichen Erfolg würden fich die- felben der Arbeit nicht unterziehen ). Man Fönnte jene die na— "türliche, diefe aber die ansbedungene Arbeitörente nennen und kann auch einen Sach- und Geldlohn unterfcheiden. Auch hier entftehen die zwei Fragen, wonach ſich die Arbeitsrente und der Arbeitslohn richten und in welchem Verhältniſſe fie zum Bolfs- mohlitande fliehen, a) Die eigentliche Arbeitsrente muß groß „genug fein, um den Arbeiter in feiner Tugend, im arbeitsfähigen | Alter und im fpäteren Alte, d. b. alfo jeden Arbeiter ſammt der arbeitsunfäbigen Familie zu erhalten. Daher richtet fie fich nach der. üblichen Lebensweife der arbeitenden Familien beſtimmten Grades, welche nach Klima, Sitten und Gewohnheiten wechfelt, — nach dem Preife der Lebensmittel, welche die entfprechende Arbeiterklaffe Braucht, — nach den Zwifchenzeiten, in welchen nicht gearbeitet werden Fan oder darf, — und Nach den Auslagen zur Erwerbung der zur betreffenden Arbeit erforderlichen Geſchicklich— feit 2). Es ift aber b) der Arbeitslohn ein Preis für Die ger Yeiftete Arbeit und richter fich Folglich nach dem Werthe der Arbeit, nach den zur. Erlangung und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und Geſchicklichkeit nöthigen Koften, nach der Zahlfähigfeit der Be— gehrer (Lohnherrn), nach dem einmal marftüßlichen Arbeitslohne, nach den Eonenrrengverbältniffen, und nad) den Geldverhältniſſen). \ 397 Es folgt hieraus, daß der Arbeitslohn in verfchiedenen Ländern, Gegenden und Zeiten verfchieden iſt; dag ein hoher Arbeitslohn die wirthſchaftlichen Zuſtände der arbeitenden Klafe verbeffert, und ein hiederer verfchlimmert, Lebteres um fo mehr, je größer das Mifverhältnif ztifchen dem Lohne und den Bedarfe der Arbeiterklaffe iſt; daß cin hoher Arbeitstohn als ein Zeichen großen Volkswohlſtandes erſcheint; und daß er auf den Preis der Dinge einen entfchiedenen Einfluß ausübt, und zum Gewinne der Ge— werbsunternehmer in umgekehrtem Verhaͤltniſſe ſteht Zur — Smith Inquiry. 1.96 — 133. 151. Say Cours. IV: a Ueberf. von dv. Th. IV. 86 — 145. ‚Storch Cours, Ueberſ. von Rau. I. 4151. 187 — 217. 111. 299 folg. " Ganilh Des systemes. II. 245. Simonde de Sismondi Rich. Commere: I. 88. Nouy. Prineipes. I. 353. Z. Say Consider«- ons. pr, 717 (A. Smith). p- 179 (Ricardo). »p- 279 ( Malıhus ). ' Ricardo Prin- eiples. pag. 85. Mill Elements. pag. 40. Ravenstone A few doubts. pag. 260. Mae -Cutloch Principles. pag.' 229: 292. 326. Ueberf. von v. Weber. ©. 181. 234. 262. Senior Three bectures’.on the Rate of Wages. Oxford 1830. 26 Edit. Gioja Nuovo Prospetto. III. 228. Kraus Staatsw. 1197 — 248. I. 6. Log Kevifion. III. 123 — 190. 195 — 211. Handb. I. 468. 6. 77. folgs Rau polit. Deconon. I. 6 187. der 2. oder 8. 194. der 1. Ausg, Kraufe Eyftem.. I. 369. 2) Es folgt aus dieſen für fich Leicht verſtändlichen Regulatoren der Arbeits vente, daß in der Gefellichaft der Stand des Arbeitslohns je nach der Etellung der Klafe von Arbeitern im weiteren Einne verfchieden ift, und daß eine vorübergehende Theuerung der Lebensmittel mehr oder weniger drückende Solgen für diefe Klaſſe bat, weil fich die Arbeitsrente nicht fo fcinell verändern Fann. In dieſem Einne allein ift e3 vichbtig, wenn Buchanan, im den Anmerfungen zu A. Smirh, und Gioja behaupten, die Arbeitsrerite richte ſich nicht nach den Preifen der Lebens— misttel Ch. dagegen Ricardo a. a. d. PI25I— 268. und Ganith a. a. O. p- 249 — 260.). Nur Beſonnenheit und Sparſamkeit kann fie dann vor den ſchlimm⸗ fen Solgen bewahren. (f. oben 9.1374 — 377.). 3) Der Werth der Arbeit. kommt als Gebrauchds und Talıfehwerth in Bes tracht. Sowohl dev Arbeiter als der Lohnhere macht fein Urtheil darüber geltend. Sener wird nach dem Zwecke, wozu der Lohnherr die Arbeit Haben will, und nad der Tauglichkeit des Arbeiters bemeien. Se footer alfo unter gleichen Umftänden die Leitung, oder je höher die nöthigen Eigenſchaften, oder je nöthiger fürs Leben der Dienſt, defto höher der Arbeitslohn oder dag Honorar, Der Taufchwerth ents scheidet über den Lohn am meiften bei Arbeiten oder Dieniten, wegen der ‚größeren oder geringeren Sertenheit einer Letreferden Arbeitsfähigkeit, einer gehörigen Menge von Arbeitern für den betreffenden Dienft und wegen der Mühe für Erlangung der errorderiichen Bildung und Gefchicklichfeit. Wegen der Spften als Lohnregulatoren j. m. die Erörterung über die Regulatoren-der Arbeitsrente unter a, Am ſchwerſten it die Quote zu beftimmen, welche von den Bildungsfoften im Lohne oder Honorare enthalten iit, weil die Sebensdauer ſehr verfchieden tft, innerhalb deren fie eritattet werden vollen, und: -weil die Größe des Bildunssaufivandes zu sehr wechfelt. Der marftüblihe-Arbeitstohn oder das gewöhnliche Honorar hat deßhalb Einfluß auf den Lohnſatz, weil man ſich einmal bei vielen Lohncontracten und bei Sorderung von» Honorar an dad Urbliche Hält, und weil man ih beim Dingen beiderfeits darauf birurt, der Arbeiter, wenn ihm zu wenig geboten, der Herr, wenn. ihm zu viel gefordert wird. Was tie Zahlfähigfeit der Lohn— herren ansclangt, fo fällt fie hier ganz genau mit der einen Eeite der Concur— renz, namlich mir ven Begehre nach Arbeit, zuſammen. Denn nach den borbam: denen Mitteln zur Zahlung von Dienſten richtet ſich im Allgemeinen der Begehr darnach. Man age num gewöhnlih, der Begehr nach Arbeit richte fich nach der Menge von disponiblem Capitale. Daß dies nicht vom National pitale und nicht { 58 ; von Gapitale überhaupt gelte, hat Rau (volit. Deconom. $. 195.) gezeigt, weil die ins Ausland wendernden Capitaiien im Inlande nicht auf den Lohn wirken und das Nehende Capital ebenians nicht, „Allein es ift doch klar, daß nicht blos das Capital, ſondern auch der Conſumtionsvorrath oder mit andern KHorten, nicht blos das rohe, ſondern auch das reine Einkommen, jenes Productivdienfte, dieſes auch unproductive Arbeiten in Bewegung ſetzt.· Dir Unterſuchung dev Folgen des Bere bältniſſes, wonach der einen oder andern Art von Dienſten Einkommen gewidmet wird, iſt zur Erforſchung des wirthſchaftlichen und anderen Volkswohilſtandes ehr wichtig. Das Angebot von Arbeit richtet ſich nach der Menge von bereitſtehenden Arbeitern, aber dieſe hängt ab nicht blos von der Größe der arbeitenden Bevölkerung in Allgemeinen, ſondern vielmehr auch von der Menge. von Arbeitern in jedem beſtimmten Arbeitssweige, dieſe aber richtet Mich nad) der Häufigkeit. und Seltenheit der dazu nöthigen Eigenfcharten, nach der Bereitſchaft von Mitteln zur Erfernung einer Arbeit, nah der Gefahr und Unannehmlichkeit der Arbeit, und nach einer Reihe fubjectiver Rückſichten, ald da find Eicherheit und Dauer der Anftellung, Art der Behandlung und Achtung u. dal. m. ES ift nun freilich im Grundſatze wahr, daß niedriger Lohn zufolge geringen Begehrs oder anderer Urfachen die Arbeiter beftimmt, andersiwp oder andere fohnendere Arpeit zu ſuchen. Allein dieſem Wechſel fteben viele, dit umüberkeigliche Hindernifte entgegen. Sie find hauptlächlich fol gende: a), Mangel an Capital in andern Gewerben und aröfere Eparfamfeit in unproductiver Conſumtion; b) fortwährende Gewerbsverbefrerungen und Erfindungen von Marichinen, welche Arbeiter entbehrlich machen; c) Entfernung der Orte, wo größere Nachfrage nach Arbeit Statt finder, Mangel an Mitteln in den Händen der Arbeiter, mm. dorthin zu gelangen, und Staatsgeſetze, welche der. Ueberfiedelung entgeaen find, als Gefchloftenbeit der Gemeinden, Zunftgereße, Verbot, des Aubs wanderns der Arbeiter, wie, in Großbrittannien vor a. 18245. d) Eeltenheit der Geſchicklichkeit für verschiedene. Gerchäfte, größere oder aerinnere Untauglichkeit für andere. Arbeiten als Folge der Anaewöhnung bei Arbeitstheilung, und Scheu vor niederern Gerchärften, als die bisherigen waren. Entftehen nun ſchon dadurch viele uUebelftände, ſo gehen auch ſolche aus. veriodifchen Veränderungen im Geldwefen hervor, welchen der Arbeitsiohn in ſeiner Größe nicht immer fonleich folgen kann, vo daß Mitzverhältniſſe swirchen dem Lohne und den hohen Preifen der ——— entſtehen. 4) Ueber die Priorität des Gedankens wegen des umgekehrten Gerhärtnied swifchen Gewinn und Arbeitslohn 1. m. Meine Verſuche. S. 87. Note. . Eine befondere Aufmerffamkeit verdient aber. die Anficht Ricardo’s über den Einfluß des Lohnes auf den Preis der Waarın, und Rau's Entgeanung auf diefefbe, Die Eritere iſt blos eine Fortſetzung der oben ($. 418. N. 3.) ſchon angeführten Sätze. Ricardo fährt nämlich (p. 25 — 28.) fo fort: Keine Veränderung im Arbeitslohne kann eine ſolche im relativen Werthe ber Guüter hervorbrinaen. Denn zur Erftats tung eines umlaufenden Gavitald® von 100 I, mit. 10% Zinfen müſſen 110 L. eingehen, zur Eritattung eines gleichen ftchenden Gapitald in zehn Jahren mit dem nämlichen Gewinne müſſen jährlich 16,2” L. einachen, denn diefe Rente macht im 10 Jahren auch obige Sunme. Denkt man fich in zwei fo beſtellten Gewerben ein Etrigen des Lohnes um 10 %o, fo werden beide gleich betheiliat, da zur Production der früheren Gitermenae jest 10% umlaufendes Eavirat mebr nöthig Werden. Srüber mußten die ſämmtlichen vroducirten Güter um 100 10-7 16,27 = 126,?” L. verkauft werden, jest aber nicht höher, obichon der a beiden Gewerben anſtatt der früheren 200 L. jest 210 L. macht. Die Gewinnfte reduciren fich gleich⸗ mäßig und die Güter behalten gleichen räativen Werth. Kann aber mit dem gleiben Gavitale und Arbeitsquantun mehr von dem einen als vom andern Pros ducte hervorgebracht werden, ſo iſt das Gleichgewicht geſtört und es finft der relative Werth der in größerer Menge producirten Güter gegen jenen der Andern Iſt das Werthsmaaß unveränderlich, fo iſt die äußerſte Grenze eines andauernden Gteigens der Preire der Waaren vrovortional zum Arbeitäzufage für ihre Production. Gin Steigen des Arbeitslohns erhöht fie nicht im Geldwerthe und nicht velativ zu andern Waaren, deren Production Feinen Arbeitszuſatz erheifchte, die nämliche Proportion ftebenden und umlaufenden Capitals anwendete, und ſtehendes Gapital von gleicher _ Dauer hat. Wird mehr oder weniger Arbeit in der Production der Waaren 599 er heiſcht/ ſo verurſacht dies ſogleich eine Preisveränderung, allein dieſe rührt von der nothigen Arbeitsmenge und nicht vom Steigen des Arbeitslohnes her. — Den, beften Commentar zu dierer richtigen Anficht gibt Mac -'Culloch Principles. p. 288 — 325. Ueberf. von v. Weber ©. 231— 261. und Mill Elements. p. 105—107- Die Bemerkungen, welhe Rau 6. 203. u. 204. bei der” verruchten Widerlegung diefer Anſicht macht, find in ver That fehr lehrreich, aber die Miderlegung fcheint nicht gelungen zu fein? weil Ricardo weit entfernt if, Dinge zu behaupten, welche Rau bekämpft. Denn er bat nirgends aufgeſtellt, daß jedesmal mit der Zunahme des Arbeitslohns der Preis der Güter in demſelben Verhältniſſe ver mehrt werde, als jener ſtieg, alfo wenn der Lohn um 10%, geſtiegen feiz auch der ganze, auch noch aus andern Sätzen beftehende, alfo mehr als der bloße Lohn betragende Preis um 10% fteige. Er behauptet fogar das Gegentheil, und gerade eben weit der Gapitalgewinnft um die Summe finfe, um die der Lohn geftiegen fei, d.h. nicht um das nämliche %o, da der Betrag des Erfteren ein anderer als der des Letzteren iſt. Derſelbe ſagt an keiner Stelle, daß eine Veränderung der Preiſe zufolge des geſtiegenen Arbeitslohnes allgemeinhin gleichförmig ſei, im Gegentheile, er zeigt das Eintreten einer nothwendigen Ungleichförmigkeit wegen der verſchiedenen Combination von Capital und Arbeit in den Fällen, wenn die Preiſe ſich verändern zufolge der nöthigen größeren oder geringeren Menge von Arbeit oder Capital zum Behufe der Production. Ricardo fpricht nicht davon, daß fih der Lohn in aflen Bewerben in gleihen Verhältniſſe erhöhen müſſe, fondern vielmehr, daß im Y reife der Dinge die Veränderung defelben dem Linternehmer bei dem einen Gr werbe 3. B. nicht zu Etatten komme, weil in ihm nur der fir eine gewiſſe Beſchäftigung allgemein übliche Lohn berechner werden fünne, und verhältnißmäßig am Gewinne abgehe, was ein Unternehmer an jenem mehr zu zahlen habe. Daß die Concurren; auch den Lohn beſtimmt, das weiß derſelbe auch, aber da bei sewinnreihem Arbeitslohne das Angebot von Arbeit ſteigt, 10, wird der Lohn wieder finfen, ebenſo wie im umgekehrten Salle wieder fteigen. Daher das Prinzip von Ricardo, daß nur eine Veränderung im reellen Koftenfaße, fei es in Arbeit oder Eavital, eine bleibende Veränderung im gegenfeitigen relativen Werthe der Waaren hervorbringe; derfelbe Täugnet daher. nicht, daß eine Erhöhung des Lohnes eine Steigerung des Koftenfabed der Production und ein Anreis des Producenten vet, den Preis feiner Producte zu fteigern, aber wohl beftreitet er, daß diefer Verſuch in der Regel Erfolg haben . werde. Ricardo fert Deutlich zwei Gewerbe von urfprünglich sleicher erforderlicher Capitals und Arbeitimenge voraus, und folgert aus einer Veränderung ded einen Gewerbes hierin eine Störung des bisherigen Berhältniffes ver relativen Werthe ihrer Producte; er Fennt allerdings die Umſtände, weiche Breisabweichungen verurfachen, recht gut. Wenn nun aber endlich Rau behauptet, die Ricardo’rhen Sätze könnten nur richtig fein, wenn unter den andern auch die Vorausſetzung gelte, dag die Zinsrente und. der Gewerbsgewinn in alten Gewerbsarten im Gfleichgewichte fichen, in allen zugfeich zu» und zugleich abnehmen; jo müßte, felbfe wenn die Wahrbeit jener Vorausſetzung wirklich noth— wendig wäre, von Rau auch vorerft bewieren werden, daß die vorausgeſetzte Sleichförmigfeit nicht Etatt finde. Dad Gegentheil hiervon foll, moͤmentane Un— gleichheite abgerechnet, im folgenden bewiefen werden. S. 424. ‚ Fortfehung. 3) Eapitalrente und Gapitalgins. Das Capital it eine dritte Güterguelle. Wird das chende Capital in Gewerben verwendet und foll es die Gewerbsführung immer möglich machen, fo muß es, da es ſich abnutzt, alſo nach und nach ganz verfchwinden würde, jedenfalls durch feine Anwen— dung einen Erfas für die allmälige Abnutzung geben. " Würde es aber ftets blos diefen Erfas Tiefern, fo könnte die Production im on» 83: rhältniffe zur steigenden Bevölkerung feine Fortfchritte machen , da fie fortwährend von der Möglichkeit der Ueberſparung abhängig it, Es muß alſo aus der Capitalanwendung ein zweirer Gab hervorgehen, der es möglich macht, neues Capital zu ſammeln, um durch Gewerbserweiterungen und Verbeſſerungen dem ſteigenden Bedarfe zu entſprechen. Bird umlaufendes Capital in Gewer- ben verwendet, fo gilt im Allgemeinen auch das Gefagte, Nur kann fich bei dieſem der Erfastheil blos auf die Verzehrung von Capital und die Verluste an ſolchem bei der Production und wäh- rend der Aufbewahrung beziehen. Wegen der BVerfchiedenartigfeit diefer Erſatzſumme bei beiden Capitalien müſſen der Regel nach beide Poren zufammen beim umlaufenden Capitale größer als beim ftehenden fein. Was man alfo aus einer folchen Eapitalanwendung bezieht, das heißt man Eapitalrente (natürliche Capital. rente); dasjenige aber, was man dafür befommt, daß man einem Andern ein: Capital zur Nutzung überläßt, wird Capitalzins (ansbedungene Eapitalrente) genannt 1), In Bezug auf die Dinge, woraus die Capitalrente und ver Zins befteht, iſt eben- falls die Sachrente er Sachzins) von-der Geldrente (Geld— zinſe) zu unterfcheiden. Die Testen Urfachen und Sätze Derfelben find zwar in dem Obigen angegeben, allein es bedarf auch hier noch einer befondern Unterſuchung, wonach fih die Größe des Einen und Andern richtet, und wie fie fich zum Volkswohlſtande oerhalten. Da man früher die Begriffe Geld und Kapital nicht gehörig fichtete, fo war man allgemein der Meinung, der Zinsfuß vichte fich blos nach der Menge des vorhandenen Geldes 2), Diefer Irrthum muß aus Folgendem klar werden: a) Die Eapital- rente richtet fih alfo nach zwei Hanptregulatoren, Während namlich der Erfaspoften derfelben. beim ſtehenden Capitale feinen feften Regulator in der. allgemeinen Dauerhaftigfeit des Capitals bat, ſo bleibt für die Regulirung des Ertragspoftend nur die arößere oder geringere Nothwendigfeit der Capitalvergrößerung zum Behufe der Erweiterung der Production übrig; diefe aber fpricht fich in dir Nachfrage nach den Gewerböprodueren des Capitals aus und äußert fich folglich im Preiſe derselben ). Beim umlaufenden Capitale richtet fih der Erjaspoften in der Rente nach der Größe der Capitalauslage ferbit und nach. der Anzahl der Perioden, in weichen der allmälige Erfas Statt findet, während der Ertragd- poſten fich nach denſelben Regulatoren wie beim ftehenden Capitale und nach Der Länge der Zeit richtet, in welcher Die Rente eingeht, weil voraudgefebt werden muß, dag, wenn fie früher eingegangen yoire, das Capital und die Rente mwirder Neuerdings productiv 601 angemwender worden wären 4. 6b) Der Eapitalzins dagegen er- ſcheint wieder als Preis der Nusung von ſtehendem und umlau- fendem, und beim Lesteren wieder von Sach- und Geldeapital. Er richtet fih nach dem Werthe des Capitald, nach den Koften feiner Anschaffung und Erhaltung, nach der Zahlfähigfeit des Entlehners, nach dem üblichen Zinsfuße felbit, nach den Conenr- renzverhältniffen und nach dem Wechfel im Geldweſen I. Es ift aus diefen Sätzen Teicht erfichtlich, daß ein bleibend niedriger Zinsfuß allgemeinhin ein Zeichen hoben Volkswohlſtandes und großer gefeßlicher Sicherheit ift 9. Denn er fteigt beim angel am Lesterer und bei ungureichendem Angebote von Capital für den Begehr darnach. - Allein man kann darum aus feiner Hohe umd Niedrigfeit nicht geraded Wegs auf gefunfenen und geftiegenen Volkswohlſtand ſchließen. Denn in fich erft, aber rafch entwickeln- den Ländern, wo die Menge von Natur- und Arbeitskräften fo außerordentlich groß iſt, daß man nicht Kapital genug zu ihrer Verwendung hat und wo deßhalb die Kapitalrente fehr hoch if”), da fleigt der Zinsfuß bei hohem Wohlſtande; und felbft in alten, gewerblich fehr ausgebildeten, Ländern bei hohem Wohlſtande Eönnen vorübergehende Verhältniſſe reeller und nicht reeller Art die Nachfrage nach Capitalien und den Zinsfuß fleigern und Ver— änderungen im Geldwefen andere Unregelmäßigfeiten im Zinsfuße . hervorbringen. 1) Zur Literatur: A. Smith Inquiry. J. 133. 152. 396. Say Cours. IV. 190 — 241. Ueber. von dv. Th. IV. 145 — 191. Storch Cours, Weberf. von Rau. „1..218. 11. 9—40. Il. 310. 389. Ganilh Des systemes. I. 330. «Simonde de Sismondi Richesse. Commerc# 1. 47. 67. .Z. Say-Considerations. pag. 74. 80° (A. &mith). 183 (Ricardo). 285 (Malthus). Ricardo Principles. p. 109. Mill Elements. p- 68. Raävenstone A fav Doubts. p. 357. Mac-Culloch Principles. pag 143. 244. 363. Ueberf. von v. Weber ©. 113. 193. 293. Gioja Nuovo Prospetto. IH. 166. Kraus Gtaatswirthich. I. 249. 11. 28. 2oß Revifion. III. ©. 157. $. 202..— ©. 244. $. 221. Handb. I. 486. $. 78. Rau polit. Dee. 1. $. 222, der 2ten oder 8. 145. 225 der Iten Ausg. Nebenius, der öffentliche Eredit. J.S. 17— 33. Hermann unterſuch. S. 145 — 266. RE Verſuche über Staatskredit. ©. 14. 17. 29. 2) Diefer Meinuna find noch Steuart, Berri, Genovefi und. Andere geweren. Es lommt diefelbe noch jest zuweilen zum Vorſcheine. &. Dagegen Zume Polit. Essays. IV. Das Geld iſt blog ein Mittel zum ‚Capitalunfage und iſt nur infoferne ein Theil des Capitals, aber nicht das Capital Blos der Find fir Gelddarleihen richtet fib unter Anderen auch nach der Menge des Geldvorrathes. Dann aber vichtet fih Der Zins auch nach der Geldnienge inforerne, als er in Geld entrichtet wird, und dieſes nach feiner. vorhandenen Menge verfchiedenen Tauſch— werth Hat, der finfend die Preiſe erhöht, und freigend dieſelben ſenkt. Aus dieſen Gründen Fünnen Erſcheinungen, weiche die Geldmafe verarößern, den Zinsfuß venfen und im Gegentheile fieigern. S. Meine Verſuche. ©. 81. 127. Büſch, Vom Geldunfaufe. 1. 690. Hermann Unterfuchungen. S. 218. Es hat daher Rau (polit. Oeconom. I. $. 235.), nicht ganz Recht, da er fagt, es fer entſchieden ein Irrthum, daß der Zinsfuß falle, wenn die Menge des Geldes fich vermehrt, 602 3) ©. Hermann a. a. D &,152 folg. Die Rente des ‚fichenden Eavitals iſt daher davon abhängig: a) oh es vermehrbar ift oder nicht. Im letzteren Falle kommt den Unternchmer der ganze Zins als Nente zu und ein ſolches Capital muß einen höheren Tauſchwerth und Preis haben Als ein anderes, weil ſich dieſe nach Gewinn und Seltenheit richten. Iſt es verkauft, dann kann ſein Käufer nicht mehr von erhöhetem Gewinnſte reden, weil fein als Preis bezahltes umlaufendes, aber jetzt firirtes Capital mit dem Gewinnſte im gewöhnlichen Zinsfußverhältniſſe ſteht. Doch aber der Berkäufer. Je vermehrbarer und abnutzbarer aber ein fichen des Capital iſt, deſto tiefer kann die Rente ſinken. Die Hinderniſſe der Bermehrs barkeit des Capitals liegen aber in der Natur, Arbeit und Capitalanwendung relbft. Die Rente des ſtehenden Capitals hängt aber 7 die Vermehrbarkeit vorausgeſetzt, auch ab.b) davon, 05 die neuen Capitalzuſätze aleih, mehr, oder weniger ergiebig. find, als dad erite Denn danach nimmt die Conrurrenz der Unternehmer in diefer oder jener Gavitalanwendung zu und ab, erhöht und erniedrigt das Angebot von Producten, ſenkt und fteigert den Preis dggen und den Gewinn. Beiſpiele bei Hermann p. 165 — 135. 4) Allein fteigen die Productenpreife, dann fteigt auch die Rente des umlau⸗ fenden Capitals, reell oder nominell. Im Gegentheile ſinkt fie. Steigt der Abſatz, dann ſteigt dieſe Rente vet, im Gegentheile ſinkt fie. Je mehr ſich Die drei Güterquellen in der Production der Hilfd» und Verwandlungsſtoffe jo wie der Unterhatt3mittel wirkfam zeigen, um fo mehr kann auch diere Rente freigen, Sinkt aber die Rente, ſo daß ein Verluſt eintritt, fo kann das umlaufende. Capital leichter, als dad chende aus dem Gewerbe gezogen werden. Wegen dieſes Vor— theil® vor dem ſtehenden Capitale ift es auch im Stande, ſtets feinen vollen Zins im Gewerbe in Anſpruch zw nehmen, ſo daß firb das ſtehende Capital eher ſchlecht rentirt, ald jenes, woraus folgt, dak der Preis des ſtehenden bei feiner Ausziehung aus dem einen Gewerbe finft. Zum Theile hierin, zum Theile in der Natur der Capitalien felbit liegen die Hindernife, weshalb es nicht beliebig aus den Gewerben gezonen werden kann. Es bilder fich daher in einem Lande eine allgemeine Cavitals vente, ein Durchſchnitt jener beiden, welche fih dur das Zus und Abwenden Der Concurrenz nach) oder vor einer Gavitalanlage je nach der, größeren oder geringeren - Rente (Note 3) und nach der Umwandlung des ftehenden Cavitals in umfaufendes und des Letzteren in jenes, je nach der größeren Einträglichfeit bildet. Denn ein geſtörtes Gleichgewicht ſucht fih immer wieder herzuftellen, und nur vorübergehend können verſchiedene Zinsſätze beſtehen. 5) Der Werth des Capitals erſcheint hier als Nutzwerth,/ weil er aa dent Vortheile bemeſſen wird, den die Nusung deſſelben gewährt. Der Taufchwerth wird nur in Bezug aur die Nukung berechnet, aber auch diefer hat Einfluß auf den Sind, weil, wenn man auch fiir ein Capital aerade wegen feines befondern Nutzwerthes mehr al? den gewöhnlichen Zins verlangen oder wenn Kemand weniger als dieren bezahlen wollte, die Menge oder Geltenheit diefer Capitalien den allge meinen Zinsſatz wieder heritellen wird. Nach dieren Sägen richtet ſich auch der Sind für unvroducriv zu verwendende Gavitalien, denn weniger als ven allgemeinen Zinsſatz läßt fih der Cavitalift nicht gefallen. Es har darum Hermann a. a. D. ©: 202 — 204. Unrecht, wena er jagt, blos bei gewerbtreibenden Gläubigern richte fih der Zind nach dem Nutzertrage des Capitald und blos die Erfparung an Mühe und Sorgen beſtimme fie weniger zu nehmen. Denn dafür, Daß ſie Feine Mühe und Eorge haben, besichen fie den Gewerbsgewinn nicht. ES geht aber hieraus und aus der erften Hälfte des 9. hervor, daß Rau TI. 6. 222. die Nothwendiafeit des Zinſes blos damit ſehr unficher beweist, indem er fagt, er müſſe bezahlt wer den, weil ed der Gläubiger. der auf den Genuß verzichte, einmal ro wolle. Die Anſchaffungs— und Erhaltunagskoſten begründen die Entrhädiaungsds ſumme, -wie der Anfang des $. und die Note 3 zeigen. Die Zahlrähigfeit des Entlehners begründer den Kredit demelben. Nach dem Grade deſſelben uud nach den Erfahrungen über erlittenen Verluſt aus dieren und Ähnlichen Gründen richtet fih die Gröfhe des Wagniſſes, welches der Gläubiger übernimmt umd wofür er eine VBerriherungsfumme im Zinfe anvechner. Es erklärt ſich, warum gute Geſetze über biefe Verhältniſſe und ein notoriſch treuer Volkscharakter, eine (4 603 Hypotheke und ein Fauſipfand den Zins erniedrigen. (Meine Verſuche ©. 6. Note.) Der übliche Zinsfuß if ein Zinsregulator, inſoferne ſich ſchon dev Capitalit damit begnügt. Wer aber ein zu verleihendes Capital zu hoch ſchätzt, wer zu viele und zu große Verluſte erlitten hat, wer ein zu hohes uniufendes für ein auszuleihendes ſtehendes ‚Capital bezahlt hat u. dgl. m. , der wird doc nicht mehr als dem üblichen Zinsſatz erlangen, während denfelben auch derjenige bezieht, welcher nody nie Verluſte oder ähnliche Mißfälle erlitten har, und fein Capital wohlfeiler audleihen dürfte. Die Concurrenzverhältniife, d. H. die Menge, von Anlagsplätzen für Capital im Berhältnife zur Menge von diſponiblen Capitalien wirken wie beim Preise überhaupt. Die Nachfrage fteigt mit dem zunehmenden Begehre nach Gewerbsproducren und mit den einen hohen Gewinn möglich macen, den Preiſe derfelben. Das Angebot fteigt mit der Productivität der Gewerbe und mit der Sparfamfzit. Der Wohlſtand ift- am Höchften, wenn unter übrigens gleichen Umftänden diefes Angebot am größten, alſo der Zinsfuß am. niedrigften ift. Die Hinderniffe der Capitalanſammlung find auch Mittel zur Erhöhung des Zinsfußes. Einen entiheidenden Einfluß auf den Sind hat das Geldweien in allen Zällen, wo der Zind in Geld bezahlt und wo Geldcapitalien verliehen werden, weil der Zins ein Preis iſt ($. 418. 4.). 6) Die entgegengeſetzte Anficht, wie fie bei Mac-Culloch Principles. p. 102. Ueberf. von d. Weber ©. 80, Ravenstone A few Douhts p. 360, in der Schrift: Considerations on the accumulation of Capital etc. London 1822 und im Edin- burgh Review, März 1824 p. 1— 31 ausgeſprochen ift, hat fcheinbar fr fich, daf die Entſchädigungs⸗ und Verfiherungsfunme finfen könne, aber der eigentliche Nentenfag wegen des größern Abfages an Producten fteigen müſſe. Allein dies iſt unvichtig, weil mir dem Gteigen der Gewerböverbefferungen die Waarenpreire ſinken, die Gewerbsconcurren; zunimmt, eine beſondere Gapitaliftenklafe entfteht, das Angebot der Capitalien ſteigt, u. dgl. mehr. 7) ©. Deine Berfudbe. S 14. 8. 425, Fortfeßung. 4) Gewerbsgewinm, Eine andere Nente ald aus der Produetivfraft der Natur, aus Arbeit und Capital kann es nicht geben. Der Ertrag, den ein Gewerbe gibt, kann nur aus diefen drei Quellen fließen. Fe des Gewerbe muß aber, wenn es fortbetrieben werden foll, dem Grumdeigenthümer, Arbeiter und Capitaliſten, infoweit er mit feiner Güterguelle mitwirft, feine entfprechende Grundrente, Löh— nung und DBerzinfung geben. Der Unternehmer eines Gewerbed vereinigt dieſe Güterguellen, und muß aus dem rohen Einfonmen deffelben den Grundeigenthümer, Arbeiter und Capitaliſten befrie- digen, Lesteren, indem er ihm den Zins für das ſtehende und jenen für das umlaufende Capital nebſt dieſem Letzten ſelbſt bezahlt. Inſoweit er jene Perfonen in fich ſelbſt vereinigt, d. h. ſelbſt mit⸗ arbeiter und die Fonds Liefert, gilt day Bisherige auch von ihm. Wenn, ihm nun nach Bezahlung oder Abzug aller jener Boten, die er zufammen Gewerbsauslagen nennt, nichts mehr übrig bliche, fo hätte er feinen wirthfchaftlichen Grund, fich den Unternehme— geſchäften zu unterziehen, denn er würde dabei nicht einmal leben : fonnen. Der Unternehmer wird daher auf einen Ueberſchuß über 604 feine Gewerbsauslagen (den. Gewerbsgewinn) An ſpruch machen, der, mit Beziehung auf feinen Stand modifizirt, gerade die Ber- gütungen, welche ald Negulatoren der Arbeitsrente [0% 423. a.) angegeben find, und eine Entfchädigung für das etwaige Mif- glücken feiner Unternehmung zu den letzten Beſtimmgründen bat !). Die Größe des Gemwerbsgewinnes wird fih alfo nach dem Preife der gelieferten Produete oder geleifteten Dienfte in geradem Ver— hältniſſe, und nach der Größe der Capitalauslagen, zu zahlenden Grundrente, Arbeitstöhne und Eapitalzinfen fowie nach der Con- currenz der Unternehmer in jedem Gewerbösweige in. umgefehrtem Verhältniſſe richten 2), Aus dieſen Regulatoren ergibt fich von ſelbſt, daß mit dem fteigenden Volkswohlſtande der Gewerbsgewinn ſinkt, weil der Arbeitslohn, die Grundrente und die Concurren; feigen. Allein man kann deshalb nicht auch immer aus niederem Gewerbögewinnite auf hohen Volkswohlſtand fchliefen, denn es können auch vorübergehende Urfachen eine Erhöhung jener drei Punkte bewirken. Die Gründe vom Sinken des Gewerbsgewinnes ſind die entgegengeſetzten. 1) Da die Lehre vom Gewerbsgewinne hauptſächlich blos von Storch Cours, Ueberſ. von Rau. I. 249. Rau volit. Oetconom. I. $. 237. ber 2tem oder $. 238, 449. 150. der Iten-Audg.. Hermann Unterfuch. ©. 148 folg. 204— 208. für fich ſelbſt, von den meiſten Schriftitellern des Fachs aber mit den Eapitalgewinnfte zuſammen abuehandelt ift, fo f. m. die Literatur in Note 1. de3 $. 424. Wie Hermann erwähnt, fol auch Read political Economy. p. 243 — 250. 267. einen Unterfhied zwirchen beiden ‚machen. Das Weſen des Gewerbögewinnes it aber ſelbſt von Rau nicht ſcharf aufgefaßt, denn ev vermifcht ihn noch mit dem Cavis talgewinne, 3. B. im $. 239.7 Wo er unter andern Regulatoren deifelben auch die Afecuranspränie Ffir die nach der Größe des angewendeten Capitals . verfchiedene Gefahr erwähnt. Uebrigens verdient hier bemerkt zu werden, daß das Werfen des Gewerbsgewinned den andern Schriitftellern nicht fo unbekannt ift, als man in der Regel, z. B. auch Rau $. 238. vorgibt. Die Stelle, welche derfelbe von Say anführt (Hands. IV. 49. 97. Cours IV. 64. 126.) ift nicht allein entfcheidend. Er verfteht (Cours I. 48, teberf. I. 36.) unter Induſtrie jede bedachte Arbeit (travail intelligent). Um die Induſtrie nun genauer zu entwickeln, muß er (Cours I. 194. iteberf. IL 438.) die geiftige (der Gelehrten), Förperfihe (der. gewöhnlichen Arbeiter) und die aus dieſen beiden combinirte (des Unternehmers) unterfcheiden, und zeigt dann (Cours 1.720 4. Ueberſ. J. 149.), wie das Wort Arbeit (Travail) zur Bezeichnung von Gewerb- und Betriebſamkeit (Industrie) durchaus unzureichend ſei, wobei (und Cours IT. 199. Weberf. IL. 147.) er das Weſen dev. Betriebfanfeit des Unternehmers ganz volltändig und äußerſt anziehend bezeichnet. Auch läßt fich gar nicht läugnen, dag der. Unternehmegewinn Solge der eigenthümlichen Geſchick— lichkeit und geitigen Kräfte des Unternehmers it, alio feinen Grund im der Perſön⸗ lichkeit des Letztern bat, obſchon ihm Äußere Umſtände dabei zu Hilfe Fonimen müſſen. — Log it im Grunde durchaus nicht dev Anſicht, dag der Gewerbsgewinn eine Capitalrente ſei. Denn nach Erörterung des Capitalzinſes kommt er (L Ei 501 — 502.2 auf die Frage, woher es denn eigentlich komme, daß die in den Bewerben verwendeten Capitalien oft einem yosenprmen Gewintzabfesen. Er ſagt, man täuſche fih, wenn man den ganzen Gewinn als Capitalrente betrachte; dieſe \ babe nothwendig im. ganzen Lande einen gleichen Satz, das Mehr über dieſen fei bloge Folge ver Arbeit, der Art ind Weiſe, des Sinnes und Zweckes, wie mm | die Capitalien bewmuisr und die Werkzeuge verwende & auch Deren Handb. I, 3 J — 605 &. 46. G. 211. Kraus Staatsw. IL. 29 — 33. 4. Smith Inquiry. I. 72 —TA. 80. 170., wo diefelbe Anfiht zu finden ifl. — Canard (Principes. $. 4. p. 9—11.) unterfcheidet ganz unlogiich la Rente fonciere (Grumdrente), industrielle Indu⸗ ſtrierente) und mobiliaire (Handelsrente). — Ricardo, Mill und Mac⸗Culloch untericheiden in der Darftellung den. Gewerbsgewinn und Cayitalgewinn nicht von einander, fie fprechen überhaupt vom Gewinnfte (Profit). Dagegen ift die Unter, ( scheidung im Quarterly Review Tom. 44. p- 20—22. nicht zu verfennen. Der Profit mercantile im Gegenſatze des Inter&t du Capitaliste bei Simonde de Sismondi Nouv. Principes. I. 359. ift nichts ald der Gewerbögewinn, und gerade aus diefer von Rau wörtlid angeführren Stelle gcht hervor, dag jener die Natur des G% werbsgewinnes recht gut Fennt. 2) Nicht blos firmen die Unternehmer einem Gewerbe zu, welcdes einen höheren Gerwinnft als ein anderes gibt, und verlaffen das weniger gewinnreiche, fondern felbft Gapitaliften ‚beainnen Gewerbsunternehmungen, wenn der Mehrbetrag über den Capitalzins bedeutend genug iſt, dag fie ihre Bequemlichkeit darum aufs ovfern möchten. — Es ift leicht zu ermeſſen, wie ein Unternehmer feinen Gewinn erhöhen Fann, aber. da died bei den beiten Mitteln vom Talente des Unternehmers abhängt, fo iſt mit der Verſchiedenheit deſſelben Teicht erklärlich, ER der Ge⸗ — ſo — verſchieden ift. Zweites Hauptſtück. 2. Hauswirthſchaftslehre. $. 425. a. Entſprechend den N. 397. a. und b. hat die volkswirthſchaft— liche Hauswirthſchaftslehre die Erhaltung und Verwendung des Volksvermögens und -Einkommens zum Gegenftande, Nach dem Suhalte der allgemeinen Hauswirthfchaftölehre ($. 63.) hat fie Daher folgende Punkte zu unterfuchen. Erfies Stüd. Bon der Bevülferung. $. 426, 4) Gegenfeitiges Berhältnif der Stände. In Bezug auf die Volkswirthſchaft laſſen fich alle Mitglieder einer Nation in die zwei Stände der Zehrer (Eonfumenten) und der Erzeuger (Producenten) fcheiden, und zwar chenfo in Bezug auf eine befondere Gattung oder Art von Producten, wie auch in Beziehung auf alle Vroduete der Volksbetriebſamkeit. Bles Con- fumenten find nur jene Mitglieder der Gefellfchaft, welche, ohne wirthfchaftlich prodwetiv zu fein (I. 406,), mit dem Volkseinkom— men erhalten werden, namlich die. wirtbichaftlich unproduetiven Dienftleiftenden, Kinder, Greife, Kranke, Arme u. dgl, Die übrigen Feiften der Produetion einen Vorſchub, welcher mit ihrer Eonfumtion im Verhältniſſe fieht. Der Grundeigenthümer kann 606 kann blos feine Einnahme an Grundrenten, der Arbeiter die fei- nige durch Arbeitsrenten, Der Capitaliſt die ſeinige durch Capital; renten und. der, Gewerbsunternehmer jene durch die Gewerbsge- winnſte verzehren, wenn man Einnahmen durch Schenkung, Be— trug, Spiel u. ſ. w., die. blos den entfprechenden Einnahmen ande- rer entzogen find, abrechnet. "Fe größer daher die Zahl der wirk— lichen bloßen Confumenten in wirthichaftlicher Hinficht und der Gonfumenten, welche der Gefellfchaft auch ſonſt gar feine Vortheile gewähren, it, um fo weniger wird die VBolkswirthfchaft im Stande fein» fich zu heben, zum Theile weil der Broduction um fo mehr Hände entzogen und zum Theile weil das Veberfparen zur Capital anlage vermindert wird !). 1) Daher weniaftens zum Theile die ſchlimmen Solaen von Kriegen, großen ftehenden Heeren, vieler Etaattbeamten, eines großen geiftlihen Standes, der Sineeuren u dal. auf die Volkswirthſchaſt. Die Zahl der Kinder hängt mit der Zunahme der Bevölkerung „ı diere aber mit der Production zuſammen. 8.427. 2) Die Bevölkerung im Ganzen. Die Menfchen verhaften fh, was ihre Fortpflanzung anbe⸗ langt, nicht anders ald die Thiere. Man fieht die Menge der Lepteren fich vermehren, wann und wo ihnen die Natur und ihr Inſtinkt genug Nahrung gibt und verichafft. So einfach dies auch it, fo fuchte man doch früher die Gründe der Zır- und Abnahne der Bevölkerung in mehr zufälligen Ereigniſſen, wie 4. B. in Kriegen, Fehliahren, Hungersnoth, Zunahme der Heilfunft, in Staarsmaafregeln zur Bermehrung der Bevölkerung u. dgl. mehr. Allein die Gefchichte und Gtatiftif zeigt, daß Gründe, wie die drei erfteren, zwar loral und kurz periodifch die beftehende Bevbl⸗ ferung verringern Finnen, daß die ärztliche Kunft in ihren Fort- fchritten das menschliche Leben Teidficher und Yänger macht, und - daß die Maafregeln der Regirung, als da find Beförderung oder Erſchwerung der Verehelichung, des Aus- und Einwanderns wenig oder gar nichts fruchten. Und dabei iſt immer nicht erklärt ge— weſen, warum trotz aller jener Ereigniſſe die Bevölkerung bis jetzt immer im Steigen begriffen war, und unbekümmert um Regi— rungsmaaßregeln beſtändig ihren natürlichen Verlauf behielt. Ein unabänderliches Naturgeſetz gibt auch der Bevölkerung ihren Lauf. Sie ſteigt und fällt mit der Abnahme der Sterblichkeit und Zu. nahme Der Geburten, und mit der Zunahme der Erſteren und Abnahme der Lebteren. Der Gefchlechtötrieb und die Annehmlich- feiten des Familienleben beftimmen den Mann und das Weib zur Ta 607 | Begattung, fobald jener erwacht und fobald die Ausficht vorhan- den, daß fie und die Erzeugten mit ihrem Erwerbe an Exiſtenz⸗ mitteln Teben können. Fülle an Fräftigen Lebensmitteln vermehrt die Sefchlechteluft und die Zeugungskraft; aber wenn auch alle Männer und Weiber von einem beftimmten bis zu einen beftimmten Alter vermögend und fruchtbar wären, fo wirde doch jedes Weib - in jenem Beitraume jährlih nur cin Kind gebären können. Die Bafterhaftigkeit , Teichtfinnige Verheirathung, Unfruchtbarkeit, Zwillings- und Drillingsgeburten find gegen dieſe Geſetze nur Aus— nahmen. Die Menſchen vermehren und vermindern ſich daher natur- und verkehrsgeſetzlich nach der Zu- und Abnahme der Lebenomittel. Oder jede Nation ſteht mit ihrer Bevölkerung in geradem Berhältniffe zur wirthichaftlichen Production, d. h. zu der Größe und Bertheilung des jährlichen Volkseinkommens. Alles, was diefe befördert und hindert, erhöht und erniedrigt die Be— völferung. Darım iſt die Bevölkerung feit den älteſten Zeiten troß vieler periodifcher ungünftiger Ereigniffe bis jetzt geſtiegen, und iſt in jenen Ländern am größten, wo eine reichliche Natur die Produetion begünftigt,. wo Gicherheit des Eigenthums und der Perfon, die geiftige Entwickelung, Geſchicklichkeit, Arbeitstheilung und Arbeitsverbindung die prodwetive Wirkung der Arbeit am mei- ften erhöhen, wo das meifte Capital am zweckmäßigſten verwendet ift, wo der Süterumlauf durch Geld und Kredit am beiten beför— dert wird, wo die Preife der Lebensmittel am nicdrigften, und wo die Einfommensarten, nämlich Grundrente, Arbeitslohn, Ca- pitalzins und Gewerbsgewinn am beiten und freieften vertheilt find. Wo die entgegengeſetzten Berhältniffe obwalten, da wird fie auch am Fleiniten fein !).. Die Bevölkerung richtet fich daher beftändig nach Dim Conſumtionsvorrathe, und diefer wächst mit immer neuer Sapital- und Arbeitsanwendung auf die Natur. - Diefes Gieichgewicht bleibt aber nicht ohne Unterbrechung, es gibt viel— mehr vorübergehende Ereigniffe, welche den Eonfumtionsvorrath im Berhältniffe zur beitehenden Bevölkerung, und welche die Letztere im Berhältniffe zu jenem übermäßig verringern, z. B. landwirth- fchaftlihe Mißjahre, und verheerende Krankheiten. So erfchütternd und tranrig fie auch find, fo hat die Erfahrung Doch gezeigt, daf nach ihnen die Bevölkerung wicder rafcher zunimmt. 4) Thatfachen hier mitzutheilen, würde zu weit führen. Gute Statiftifen uni folgende Edhriften über die Theorie der Bevölferung enthalten dazu die Beweiſe. A. Smith Inquiry. I. 121. 255. Sar Cours. IV. 305 — 414, Neberf. von v. Ih, IV. 234 — 314. Storch Cours, Ueberſ. von Rau. II. 392. III. 454. Beccaria Element. I. 47. Ortes Dell’ Econom. nazionale. II. 147. Derfelsen Rifls- sioni sulla Popolazione delle Nazioni = Economisti. P. Mod. XXIV. p. 5. 23 sgq. Briganti Esame economico. IL 219. Gioja‘ Nuovo. Prospetto. Be 177 sqg- 608 Mac-Culloch Principles. p. 193. Ueberf. von v. Weber, ©. 153, Loh Handb. I. 241. Rau volit. Oeconom. I. $. 11 u. 12. Lüder, Kritik der Statiſtik und Politik. ©. 204 (Göttingen 1812). Malthus An Essay on the Principle of Po- pulation. London 1803. 4th. Edit. 1807. IL. Additions to the fourth and. former £ditions. London 1817. Jus Franzöſ. überfegt von P. Prevost. Paris et Geneve 41809. III. und nad) der 15. Aufl. von G. Prevost. 2de Edit. Paris et Gen, 1824. IV. Ins Deutfhe von 5.9. Hegewiſch. Altona 1807. IE. Dieſes die Willens schaft von der Bevölferung begründende fcharrfinnige und geiftreiche Werk hat viele Kämpfe verurfacht. ©. dagegen Ingram Disquisitions on Population. Lond. 1808. Gray The happiness of States. London 1815. Deffelben The Principles of Population and Production. Lond. 1818. Purves The Principles of Population. Lond. 1818. Ravenstone A few doubts. p. 25 —207. Weber diefen Gegenftand ferner Simonde de Sismondi Nouv. Prineipes. IL. livre 7. Erſch und Gruber, Allgemeine Encyclovädie. Art. Bevölkerung (von Rau). An Inquiry into the Principles of Population, exhibiting a system of Regulations for the Poor etc. Lond. 1832. = Monthly Review Januarv 1833. p. 51. Moreau de Jonnes Etu- des statist. sur la Mortalit@ dans les diſſ. Contrdes de l’Europe, vorgelefen in der franz. Academie am 4. Sept. 1833. = Fix Revue mensuelle d’Econom. polit. I. p- 228, “Revue Eneyclop. July et Aoüt 1833 p. 96. Ueber die, Bevölkerung der Erde, überf; aus ven Nouv. Annales des Voyages im: Ausland 1833. Nr. 132 folag. Bickes, die Bewegung der SSeyöilteung mehrerer europ. Staaten. Gtuttg. und Tübing. 1833. x Zweites Stil, Bon der Verwendung des ee und Einkommens. » $. 428. 1) Bwed und Arten der Verzehrung. Die Verzehrung oder Confumtion 1) ift-das Gegentheif von’ der Production, alfo nichts anderes als eine theilweife oder gänz— liche Vernichtung der Brauchbarfeit der Güter, woraus eine Ab- nahme oder ein gänzlicher Berluft ihres Taufchwerthes hervorgeht. Entweder geht fie mit Wiffen und Willen der Menfchen Durch fie ſelbſt oder ohne dies durch Die zerfiörenden Kräfte der Nature vor- fih. Sie ift alfo immer eine förperliche Veränderung des Gutes; in jenem Falle reicht es unter Vorausſetzung eines vernünftigen Willens Vortheile dar, im .Ietern aber nicht (Gebraud, Ber- brauch, Zerftöorung) 2). Jeder Ge- und Verbrauch if alfo produetiv im weiteften Sinne, aber nicht in wirthfchaftlicher Be deutung. Wirtbfchaftlich prodmetiv dagegen ift nur. Dieienige Confumtion, welche einen neuen wirthfchaftfichen Werth Ichafft. Der Segenftand diefer Art von Eonfumtion ift dad Capital, und fie ſelbſt iſt Production. Wirthfchaftlich unyroductiv ift die- jenige Confumtion, welche feinen neuen wirthfchaftlichen Werth heroorbringt. Ihr Gegenftand ift der Verbrauchsvorrath und fie felbſt it die reine Confumtion. Die Nüglichkeit Beider wird nach N 69 den Zwecken, nad) Art und Menge der gewählten Mittel hierzu und nach dem Erfolge bemeſſen. In Bezug auf die Berfonen kanu man die Confumtion in Brivat-, Gefellfchaftd-,. ——— und Staatsconſumtion eintheilen, und es it wichtig, unter den ein⸗ zelnen Arten derſelben die productive von der unproductiven zu unterfcheiden. Die unproduetive Conſumtion richtet fich nach der Art der Bertheilung des Volksvermögens und - Einkommens, nach der gewohnten Lebensart der Noltstlafen, nach den Gemeinde— und Staatseinrichtungen und deren Koften. Sie trifft nur das reine Einfommen. Die produetive dagegen erhält ihren Anreiz ſtets von den wachfenden Bedürfniffen (K. 46 — 49.) vder von dem Streben, immer mehr zum Genuſſe verwenden zu Fonnen. Diefes Streben geht bis zum Luxus (\. 49,), der nicht an fich verwerflich iſt, da er fo lange ald ein Beforderungsmittel der Brodnetion angefchen werden muß, ald er nicht Folge oder Urſache von Sittenverderbniß, Erzeugniß ungleicher Gütervertheilung iſt uud fo weit geteichen wird, daß er alle Sparfamfeit für edlere Zwecke vernichtet. Er ift ein natürliches Ergebniß des Zufammenlebens der Menſchen und feine Erfcheinung eine hiſtoriſche Rothwendigkeit 9, 4) Ueber Gonfumtion f. m. Log Handb. 1. €. 548. $. 82. Rau volir. Deconom. IT. $. 318. Say Cours. V. p. 1 sqq. every. von v. Th. T. 1. Storch Cours, Weberf. von Rau. II. 165. Hermann Unter, S. 327. Mill Elements. “ p. 219. Mac-Culloch Principles. p. 389. Ueberſ. S. 314. Ganilh Des syste- mes. II. 346, u. 4. 2) Eine bloße Aenderung des Urtheild ber den Werth eines Gutes kann daher feine Conſumtion begründen, wie Rau meint. 3) ©. auch noch Spyittler Borler. aber Politik. $. 89. ©. 424 $. 429. 2) Berbältniß zwifchen Production und Confumtion. Der beichränfte Blick auf dag bürgerliche Leben und ſelbſt die Gefchichte fcheint zwar zu beftätigen, daß cin beftändiges Mifver- hältniß zwifchen der Production und Conſumtion eriftire und daß von Zeit zu Zeit dafelbe unter ganzen Völkern mit einer Spaltung hervortrete, die die Bevölferung auf das fchredlichite hinrafft. ‚Allein man würde, wenn man daraus auf cin beitändiges Mißver- hältniß diefer Art in der Volkswirthſchaft fchliehen wollte, ſehr in Irrthum gerathen; denn jene Erfcheinungen find Folgen des ungu- friedenen unaufhaltſamen Weiterftrebens der Menfchen, der un— gleichen Gütervertheilung, momentaner Stockungen in den Erwerbs- quellen und des Mangels an hinreichenden Mitteln und Wegen, um dem Weberfiuffe einer Gegend nach der anderen ärmeren ge— börigen Abfluß zu verfchaffen. Der Trieb zur Vervollkommnung der Lebens» und folglich — der Wirthſchaftszuſtände iſt Baumſar? Encyclopädie. 39 610 im Menfchen fo entichieden, ſtark und tief, daß mit jedem Fort. fchritte in feiner Befriedigung wieder der Grund zu neuem VBer- langen Liegt. Es iſt daher nichts natürlicher, als daß fich die Production mit dem Begehren nach Confumtion in geradem Ver— bältniffe erweitert und dann ihrerfeits. wieder auf Ausdehnung des Begehres wirft. Hieraus ergibt fich, ald in der Natur der Men- . fchen begründet, nothwendig ein Gleichgewicht zwifchen Begehr und Angebot oder Confumtion und Production in der Bolkswirth- fchaft als Regel, auf welcher bei jedem Volke die Stufe des Wohl- ftandes fußt. Periodiſche und Tocale Migverhältniffe als Ausnah— men abgerechnet, fo Fann diefes Gleichgewicht durch die Bevol— kerung andanernd nicht geſtört werden, weil diefe felbft mit der- Moglichkeit der Confumtion, alfo mit der Production in geradem Verhältniſſe ſteht. Da nun Fein Volk mehr confumiren kann, als ed zu produeiren vermag, fei ed indem es feine eigenen oder durch Eintaufch gewonnenen Erzeugniffe verzehrt, und da ein folches auch nicht mehr produeirt, ald es zu confumiren wünfcht, indem näm- ich feine Wünfche unendlich, aber die Productionsfähigkeit be— gränzt iſt; fo folgt auch, daß in einer Volkswirthſchaft Begehr und Angebot im Ganzen genommen gleich groß find, fo abweichend fie gegenfeitig auch auf einzelnen Märkten, in einzelnen — und gewiſſen Perioden fein mögen 1), 1) Ran volit. Deconom. I. $. 328. u. 329., fowie auch Mill Elemens, pag. 226 sqg-, gibt diefen Say nur infoferne zu, als der Ueberſchuß über’ den eigenen Bedarf verkauft werde. Allein diefer Gefichtsvunft ift für eine ſolche Wahrheit zu enge. Denn Begehr und Angebot ift auch bei dem Pacht: und Gavitalsinfe fo wie - bei dem Arbeitslohne wirffam, fo daß diefe von jenem Gate nicht ausgeſchloſſen werden fünnen, und es bleiben demnach nur noch die Eigenthümer der Güterquellen und die Gewerbsunternehmer auszuschließen. Jedoch der gerammte Begehr kann fich nur in der gefammten Gonfumtion zeigen und unter diefer iſt auch jene der zwei lestern SKlafien enthalten. Es ift zum wirffamen Begehre der Wunſch eincd Gutes fd wie der Wille und die Macht, nicht, wie Mill meint, etwas hinzugeben, fondern Überhaupt dafiir aufzuoprern nöthie. Dies gilt von allen für wirthſchaft— lichen Erwerb Thätigen und alſo auch von jeder Nation, die. im Grunde ebenio ihre eigene Begehrerin und Anbieterin iſt, wie jede Perfon für fih. Cine Nation kann daher nicht mehr begehren und verzehren, ald wie viel fie anbietet und hervor bringt, und ftrebt immer dahin, fo viel anzubieten und zu erzeugen, ald fie begehrt und verzehren will. Denn mib der Production fteigen die Bedürfniſſe und mit ‚ diefen wieder, fo weit möglich, die Production. Drittes Stüd. Vom VBerhältniffe des Volkseinkommens und :Yufwandes. $. 430, onen fann von verfchwenderifchen, babfüchtigen und —— Perſonen (I. 72.) und ie nach dem Verhältniſſe der Einnahmen — 611 und Ausgaben von verfchiedenen Wirtbfchaftöguftänden der Einzer- nen ($, 73.) für fich reden. „Aber alle diefe Beſtimmungen find bei einem Volke nicht anwendbar. . Weil fich die Bolfsbedürfniffe nach der Produerionsfähigkeit und die Production nach den Be— dürfniffen richtet, fo Laßt fih von feinem Volke an fich fagen, daß es arm oder reich fei, denn die nationale Genügfamfeit it eben fo wenig als bloße Tugendübung, wie der Luxus ald Folge ded Gittenverderbniffes anzufehen, beide üben die Völker als Totalität aus Nothwendigkeit. Von einem ftändigen Mißverhältniffe zwifchen Bolfseinfommen und -Aufwand Fann darum nicht die Sprache fein, obfchon fie vorübergehend plöslich übermäßig erhöht und ver- mindert werden können. Bernleicht man aber die Völker wirth- fchaftlich mit einander, fo ftellt fich eine große Verfchiedenheit der Zuftände heraus, nach welcher man die Grade des Volkswohl— ftandes bemift. Eine gemane Anterfuchung darüber muß fich über alle bisher erorterten Verhältniffe der Volkswirthſchaft ausdehnen. Aeußerlich und weniger genau erfennt man den Grad des Volks— wohlttandes an der bleibenden Höhe der Grundrente und des Ar beitslohnes, am der andauernden Niedriafeit des Zinsfußes und Gewerbsgewinnes, an der Zunahme der Bevölkerung, an der Le— bensweiſe des unteren und mittleren Standes, an der Aufklärung derfelben, am Bolföcharafter, an großen Privat- und gefellfchaft- lichen Iinternehmungen, und an der Leichtigkeit der Verwendung für Staatszwecke 1), 1) Spitrier, Borlef. über Politik. S. 446. $. 94. Ran polit, Deconom. 16 79— 81. Zweites Bud. Befondere Grundfäße, { Erſtes Hauptſtück. Von den Urgewerben, als Zweig der Vottswithſhaft 8. 431, 1) Der Bergbau. Die Produrte des Bergbaues dienen zu den verfchiedenften häuslichen und technischen Zwecken ald Nohmateriale. Die Wich- tigkeit der unedlen Metalle, der Stein- und Braunfohlen, der Erden, der Steine, Edelmetalle u. dal. m. ift fo allgemein ancr- kannt, daß die Verwendung bedeutender Kapitafien auf ihre Ge— winnung für den Volkswohlſtand Außerft nothw...dig und nützlich 39% 612 * — erſcheint. Schon aus gewöhnlichen Urſachen iſt klar, daß alſo der Bergbau auf die Edelmetalle nicht fo wichtig iſt, wie jener auf die unedeln und Die andern roheren bergmännifchen Broduete. Der Bau auf unedle Metalle und Mineralien kann fogar wegen des größeren Begehres darnach einen größeren Gewinn abferen als jener auf edle Metalle, um fo mehr, da die Verſendungskoſten der Lestern gegen ihren Taufchwerth fehr gering find, und darum die Concurrenz aller auswärtigen Länder auf dem Metallmarfte weit mehr erleichtert it, als bei den unedeln 1) und weil bei er- beblichem Betriebe auf edle Metalle fchon eine große inländifche Confuntion erfordert wird, um dem jährlichen Erzeugnife im Inlande Abfas zu verschaffen. Es gehört zum guten bergmänni- fchen Betriebe, worin fich Deutschland von jeher ausgezeichnet hat, fhon ein hoher Grad der Fortfchritte in den. Naturwiffenfchaften und in der Mechanik, Es werden aber dazu fo bedeutende Kräfte erfordert, dag nur ungeheure Capitalien, wie fie Einzelne nicht leicht befisen, den erwänfchten Erfolg geben können, weßhalb er fih am beiten für Gefellfchaften eignet, Der Bergbau iſt eine mwohlthätige Erfcheinung, namentlich. in fonft: armen Gebirgsgegen— den, weil er einem bedeutenden Theile der Bevölkerung nusbrin- gende Befchäftigung gewährt. Indeſſen iſt er wegen der mercan- tilifchen Vorliebe für die Edelmetalle oft überfchässt worden, und auch zu weit getriebene Privarfpeenlationen, aufgeweckt durch großen momentanen Gewinn, können leicht fehlfchlagen, und das Aufgeben von einzelnen oder ganzen Betrieben zur Folge haben, wodurch viele Arbeiter brodlos und de betroffenen Gegenden fehr arm werden können, wenn die günftigen Produetiond - und Abſatz⸗ verhältniſſe aufhören. 1) Ein Pfund Eifen iſt nicht ſchwerer als 1 Pfund Gold, uber dieſes hat einen weit höheren Taufchs, und jenes einen: weit höheren Gebrauchswerth. E. Rau yolit. Deconom, I. S. 350., Say Cours. U. 414. Ueberf. von v. Th. II. 84. Los Handb. I. 265. 4. Smith Inquiry. I. 255. Kraus Gtaatswirthfb. IT 152. Storch Cours, Weberi. von Rau. I. 386. Die Stein- und Draunfohlen find mit dem Holze ald Brennmaterial auf gleiche Stufe zu ſtellen. 8. 432, 2) Die Landwirtbfchaft. Die Landwirthſchaft ift wegen ihres Einfuffes auf Wohlſtand, :moralifche Kraft und gefelliges Zufammenleben des Volkes fchon im Anfange des Volkerlebens von der größten Wichtigkeit. Bon ver Jagd geben die mehr zerfirenten Horden sur Thierzucht über und diefe zwingt fie dann zu einem regelmäßigeren Neerbaue. Von Anfang ift der Ertrag defielben ſehr ſpärlich, und erſt die Verbin— w I 613 . dung von Ackerbau und Thierzucht legt die Hauptgrundlage zur Verbollſtändigung des Gewerbes. Sie gibt ſo das ſicherſte Ein— kommen und die unentbehrlichſten Güter, und bilder den Kern der Bevbolkerung, nachdem fie die verfchiedenen Stufen der Sclaverei, Leibeigenfchaft und Hörigkeit durchwandert und allmälig eine freie Ständeorganifation begründet hat. Es find aber zu ihrem Betriebe nicht fo viele Arbeiter erforderlich, als ſie Menfchen mit ihren Brodueten ernähren kann. Sie it für ihre Erzeugniſſe des Abſatzes gewiß, obfchon er fich mit mehr Erfolg für das Suland, als für das Ausland eignet, weil mit der Entfernung die Schwierigfeiten und Koften der Berfendung wachen. Ihr Jutereſſe iſt dem der übrigen Gewerbe nicht entgegengeſetzt, im Gegentheile ſie kann um fo weiter gedeihen, ie blühender die andern Gewerbe find, weil fie in dieſen die meiſten Abnehmer für ihre zur Nahrung nothwen- digen Erzeugniſſe findet, Da ihre nationalöconomiſchen Vortheile hiervon, von der Betriebsart, von der Größe des Capitals und von der Freiheit des Betriebe abhängen, fo it die Frage befonderd wichtig, od die Fleinen oder ob die arofen Landgüter die meifte volfswirthfchaftliche Nützlichkeit haben; Denn nach ihrer Große im Berhältniffe zur Bevölferung richtet fich der Zuſtand der Letzteren, die Vertheifung und Benusung des Capitals N. Was insbefondere die Zweige der Landwirthfchaft anbelangt, fo find die Linder ſowohl in der TIhierzucht, ald im Feld- und Gartenbaue ‚ verfchieden beitellt. Das Verhältnis ziwifchen Meer, Wieſen- und Weidebau wird ſich nach dem Stande und Bortheile der Thiersucht richten; der Erftere erheifcht die meifte Arbeit, der Letztere die wenigſten Koften, aber gibt auch den geringſten Ertrag, weßhalb ihm der Futterbau vorzuziehen iſt. Der Sartenbam zeigt fich be— fonderd in der Nähe von großen Städten ſehr vortheilyaft. Der Weinbau insbefondere it von den Zufälligfeiten der Witterung im höchſten Grade abhängig, auch find die Bedingungen des guten Ertraged des Acker-, namentlich des Futterbaues, jenen des Weinbaues fo entgegen, daß das Gedeihen Beider in hohem Grade eine große Seltenheit if. Daher find diejenigen Gegenden am beiten beftellt, wo Beide mit einander in Verbindung getrichen werden. Die Thierzucht erheifcht nach ihrem vorherrfchenden Ziveige auch eine verfchiedene Einrichtung des Feldbaues. Bedeutende Schaafs- und Pferdezucht Fann nicht ohne große Weideſtrecken mit Vortheil betrieben werden, während die andere Viehzucht mit Stallfütterung der Weide gar nicht mehr bedarf ©). 4) Für große Güter rpricht die Möglichkeit einsuführender Arbeitstheilung bed Maſchinengebrauchs, gröferer Gebäude, worin man die Producte wohlieiler at 614 in mehreren Heineren aufbewahrt, des Verfaufs und Einkaufs in größeren Maren und mit weniger Koften, mehrfältiger Combination verfchiedener Pflanzungen, welche bei theilweifem Mißwachs doc einen Ertrag fichern, und der Bodens und Wirth fchaftöveränderungen, die ein großes Capital erheifchen. Allein die volkäwirths fchaftliche Riückficht verlangt nicht einen relativ großen Reinertrag in wenigen Händen, fondern einen möglichft großen NRohertrag, der fehr vielen ſelbſtſtändig beftellten Staatzeinwohnern ein ſicheres Einkommen gewährt, Lebensfrifchheit und Energie unter der Bevölkerung erhält, die möglich gleichmäßisfte Gütervertheilung bewahrt, und einen Gewinn geftattet, der die Sortfchritte der Bildung und des Gewerbss werens erleichtern Dies kann aber durch große Landaürer nicht wohl erzeicht wer» den, wo fih un wenige Grundherrn der größte Theil der Bevblferung in. wirklicher und im Gefühle der Abhängigkeit des Taglöhnerd oder gar Seibeigenen befindet, weria oder gar fein Eigenthum befist und die Früchte eigenen Fleißes dem größten Theile nach dem Herrn abtreten muß. Die Kraft der Staaten beftebt in einem wohlhabenden Bürgerlichen Mittelftande. Für mittlere und kleine Güter fprechen daher dieſe Verbältniffe und die Erfahrung, daß ſich durch fie die Zahl der Unter nehmer veraröfert, im Handel mit - Randerzeugniffen die Vortheile der größeren Goncurrenz der Verkäufer für alle andere Gewerbtreibenden entftehen, manche land« wirthſchaftliche Berbefferungen leichter eingeführt werden, und der Reinertrag fv wie der Nohertrag einer gleichen Stäche bei‘ ſolcher Gütertheilung in der That größer ift, indem die Sorgfalt ver Planzung und Pflege im Einzelnen dabei weit höher, dad Verhältniß zwifchen Cavital und Grundeigenthun weit paſſender, die Haltung eines größeren VBiehftandes moglich und darum dad Feld in cinem. befferen Düns aunadzuftande weit Teichter zu erhalten ift. Gobald aber die. Theilung fo weit tommen würde, daR afle diefe Vortheile verfhwänden, fo entfiehen für den Volkswohl⸗ fand aud große Nachtheile. Allein ſolche Verhältniſſe können nicht andauernd beftehen, weil fich dann die Bevölferung nach diefen Umſtänden nach und nach wies der beichränft, bis wieder größere Güter entftanden find. Man f. über diefe fehr wichtine und interefante Sragae Rau T. $ 368— 375. Deffelben Anfichten der Volksw. S.47%. Mohl Polizeiwirenfchaft. II. 43. Hakel, Briefe über die Wirthſchaft großer Güter.. Heilbronn 1796. Bergius, Poliseis» und Gameral magazin. Art. Sandwirthfhaft. $. 10. u. 11. Kraus GStaatswirtbidh. V. 72. Lotz Handbuch. IT. 24. Say Cours. 11. 77. Ueberf. von v. Th. II. 56.. Storch Cours, Ueberſ. von Rau. IT. 319. 4. Smith Inquiry. II. 173. Thaer engl. Randw. II. 94. Deffelben Annalen des Ackerbaued. Sahre. 1806. Suliud. EA (von einem Ungenannten). S 35 (von Thaer). Deffelben Schrift: Ueber große und Feine Wirthfchaften.ı Berlin 1812. ‚(Aus den Annalen der Fortſchr. der Landw. befonderd abwedrurft. Bd. IH. Heft 3.) Schmerz belg. Landw. TII. 460. ‚Sinclair Code of Agriculture. 3 Edit. p. 41. Sturm Beiträge z. deutfch. Pandw. 1. (1821) Nr. 1. Beecaria Elementi. 1. 133. 143. 2) Ueber diefen aanzen Gegenftand f. m. - 4. Smith Inquiry. I. 223. 339. 'II. 165. Say Cours. I. 1—88. Ueberſ. von v. Th. IT. 1— 65. Storch Cours, leberf. von Rau. IT. 226. 243. 255— 313. Rau polit: Deconom. J. 6. 358— 382. Lotz Handb I. 254— 262. Kraufe Syſtem. I. 10. 18. 26. 73. Torrens On the Production. p. 103. Mae-Culloch Principles p. 201. el. 143. ueberf. - von vu. Weber. ©. 159. vergl. mit ©. 113. Galiani Dialoghi sul Commercio dei Grani (Sur le Commerce des Grains) = Economisti. P. mod. V. 43 sqgq. 106 sqq. 245. 277. Genovesi Lezioni. III. 308 sqq. Verri Meditazioni. pag. » 218 sqq. Briganti Essame economico. I. 121. 193 sqq. Palmieri. Riflessioni sulla pubblica felieitä. p. 73. Della Ricchezza nazionale = „Economisti. P. mod. T. XXXVIH. 107. 206. Gioja Nuovo Prospetto. II. Lagen 8. 433, 3) Die Boriimiribihort, Die Wälder find ſchon in den früheſten Perioden der Ent. wicelung des Menfchen, wenn er ein wildes —— 615 Leben führt, eine der mwichtigften Nahrungsquellen deſſelben durch die Jagd. Sie erfireden fih, von der Natur geſäet und gepflan- get, über ungeheure Ebenen und Gebirge. Da auf fie in der - frühen Zeit der Menfchengefchichte gar Feine Arbeit verwendet wird, fo bilder fich der Begriff des Waldeigenthums fehr ſpät aus und ift, wenn er entftehbt, blos als Gefammteigenthbum einer an- fäßigen Völkerſchaft zu betrachten, an welchem ein. Feder das Hiebs-, Jagd⸗ und Weiderecht ausübt, während fchon längſt ein Privateigenthbum am Ferde exiſtirt. Aus jener Vorſtellung von einem Sefammteigenthume ging Feicht der Scheinbar nur wenig ver- fchiedene des Staatseigenthbums hervor, während die Jagd umd Weide noch immer frei war, Nach einer folchen Metamorphoſe der Ideen mußte es ein Leichtes fein, dag die Könige die Wälder fraft der Oberhoheit einfchloffen und aus den Staatswäldern Fünig- liche Bannforfte machten, in denen auch die Jagd den Unterthanen unterfagt ward, Durch die Berleihbung von Gegenden ald Leben, durch die Belehnung mit Fagdgerechtigfeit, durch das allmälige in den Hintergrumdtreten der Lehensverhältniffe, durch die Ausbil- dung der Tandesfürftlichen Gewalt und durch das Emporfommen der Gemeinden entfanden fo nach und nach Privat-, Gemeinde» und Staatswaldungen in den verfchiedenen Ländern, Erſt mit der fteigenden Bevölkerung, welche mehr Feldboden, Breun- und Bau- material nöthig machte, mit der Entwicelung der Gewerke, welche Holz verarbeiten, und mit der Einficht in die regelloſe Waldver- wüſtungen mußte der Gedanke des Waldbanes entftehen. Er wird mit der Zeit immer wichtiger, je weniger andere Bau- und Brenn- materialien man befist, denn er Liefert ein unentbehrfiches Material und fol es nachhaltig Kiefern. Er erheifcht verhältnißmäßig weniger Arbeit, aber ein um fo größeres Capital, welches Tange auf dem Boden gebunden bleiben muß, che es fich bezahlt und rentirt. Ey eignet fich der Forſtbau nicht wohl für einzelne Berfonen ($. 261.). Aber fein Verhältniß zum Bolfswohlftande bietet manche fchlimme Seiten, weil der Geldreinertrag von der Hohe der Holzpreife ab- hängt, bei nachläffigem, blos auf fchnellen Geldgewinn abzielen- dem, Betriebe die Möglichkeit der Befriedigung des Holzbedürf- niffes immer mehr verfchwinder, und aus beiden Gründen Leicht hohe Holzpreife entſtehen können, die der Nation eine Plage find, Da fih hierin das National-> und Privatintereffe wenigſtens fo weit entgegenftehben, fo wird der Fortbetrieb dann volfswirth- fchaftlich am günftigften fein, wenn er nachhaltig iff, wenn der Holzpreid Feinen der Eonfumtion Täftigen Breis bat, und wenn man den dazu tauglichiien Boden forgfältig auswählt (N. 257.). 616 i Der Holzhandel in das Ausland iſt bei anten Transportmittcht ($. 258. 269.) ein fehr einträglicher, er wird um fo gewagter, je größer die Concurrenz und je Eoftfpieliger der Transport if, Denn die arößten Eapitalien gehen oft aus dieſen Gründen in fernen Gegenden großentheild und ganz verloren 1). 4) Lok Handh.. 265. Mau polit. Deconom. 1. 6 383 —391. 4. Smith Inquiry. I. 259. Kraus Gtastöw. IT. 150. Mohl Polizeiwiſſenſchaft. II. 173. Schenf, das Bedürfniß der Volkswirthſchaft. Bd. II. S. 1 — 570 (biefe Schrift wurde: im $. 397. nicht angegeben, weil in beiden Binden nur diefed Stück von Bedeutung, der erfte Band blos ein Auszug aus Rau's polit. Deconom. I, mit einigen höchtt unbedeutenden Bemerkungen ift und das ganze Buch von demjenigen , was fein Titel faat, nichts aibt, indem Feine der obſchwebenden praftifchen wich tigen. Fragen darin abgehandelt wird). Pfeil, Grundf. der Sorftw. in Bezug auf ar. Deconom. u. Finanzw. Züllichau 41824. HM. Hundeshagen Encyelopädie. Bd. III. Forſtpolizei. Mac-Culloch Diet. of Commerce, Deutfh 1. 917. - Zweites Hauptftück. Von den Kunſtgewerben, als Zweig vr Bolfswirthfhaft. S. 434. Was der Menſch zuerſt von feinen gewonnenen Rohprodueten über ſeinen täglichen Bedarf anſammelte und aufbewahrte, war blos Conſumtionsvorrath, oder wenigſtens Vermögen von unbe— ſtimmtem Gebrauche. Erſt mit der Entdeckung der Wirkſamkeit von gewiſſen Werkzeugen für die Geſchäfte der Jagd, Fiſcherei, Weide und Feldarbeit und mit der erſten Theilung dieſer Beſchäftigungen entſtand aus jenem Conſumtionsvorrathe das Capital. Einmal vorhanden mußte es ſich wegen ſeiner großen und einleuchtenden Wirkſamkeit bald und raſch vermehren, ſo wie die Bevölkerung mit Der Theilung der verſchiedenen Gewerbe Aus der Bereitung yon Nahrungsmitteln und Werkzeugen ging zuerſt der Gedanke der Rerarbeitung roher Stoffe hervor, der ohne Capitalvorrath nicht möglich ift und Die Gewerke bervorrief, Für ihre Entſtehung war alfo Eapitalvorrath und cin Theil von Bevölkerung nothwendig, . der bei den Urgewerben entbehrt werden Fonnte und folglich nicht. mit Vortheil befchäftigt war. So entflanden, entwicelten fih die Gewerke bis zu dem Etande in eivilifirten Nationen, und ihre Eut— wickelung hing fortwährend von Eapital- und Bepölkerungsüberſchuß in den beſtehenden Bewerben fo wie von Der fleigenden Wohlhaben- beit und Cultur des Volkes ab. Die Gewerke find daher für die Volkswirthſchaft äußerst wichtig wegen der Vervollkommnung der Güter für Production und Conſumtion, wegen der Befchäftigung und Unterhaltung eines großen Theils der Bevölkerung, wegen des SBerhältniffes derfelben zu den Lrgewerben und wegen des vortheil⸗ j 4 617 haften Handels mit Gewerkswaaren nach dem Auslande. Gie find allſo immer je nach dem Grade ihrer freien Ansdildung cin Beweis von einem gewiffen Grade von Volkswohlſtand und - Bildung, und ihr Sutereffe geht mit dem der Urgewerbe Hand in Hand, da die Bevölferung Beider fich wechfelfeitig den Abſatz ihrer Producte verſchafft, um fo mehr, je blühender fie iſt. Es gibt nun Länder and Gegenden, worin die Gewerfsarbeit noch mehr gegen die Urgewerbe im Hintergrunde fieht, weil ſie entweder in der Ent— wickelung noch fo weit zurück ‚oder weil fie von der Natur befon- ders für die Lesteren begünftigt find; folche, worin die Kunft- gewerbfamfeit die Urgewerbsarbeiten überflügelt , weil eine Fünftliche Leitung die Erfteren befonders begünſtigte, oder die Natur mit den Gaben für die Letztere fehr fpärlich verfehen iſt: und endlich folche, worin beide Gewerbsarten in einem rechten Gleichgewichte fichen. Am fchlimmften find die Zweitgenannten beitellt, weil fie- in Betreff der Urbedürfniffe bei einer durch Gewerksweſen gehobe— nen Bevölferung vom Auslande, deſſen guten und Mißjahren ab- ‚hängen umd in der. Regel in einer Gebirgölage fich befinden, wohin der Transport der Urproducte fehr ſchwer und Foftipielig if. In den beiten Berhältniffen befinden fich die Drittgenannten, weil fie in ſich felbft ale Fonds zum Wohlftande vereinigen. In ihnen finden fich jene von zwei Seiten gefchüßten mittleren und Fleineren Gewerbsunternehmer, die zugleich für ihren. häuslichen Bedarf Sandwirthfchaft treiben. In allen Dreien. können fich nicht blos Handwerfe, fondern auch Fabrifen und Manufacturen er- heben, wovon die Lestern zwar entfchiedene Vortheile für die Kationatwirthfchaft gewähren (8. 314. vral. S, 410. R. 8.), aber Boch nicht jene gleichmäßige Gütervertheilung und wohlhabende Mittelklaſſe hervorrufen, welche den Wohlftand allgemeiner machen | und namentlich eine Folge der freien Handwerfe ift, wo der Meitter zugleich auch ald Arbeiter fein Einfommen bericht und mit feinen Gebilfen die wirthichaftlichen und fittlichen Vortheile des häuslichen Lebens genieft N). 1) ©. #- Smith Inquiry: I. 170. 191. Say Cours, II 122. Ueterf von v. X. M. 89. Storch Cours, Ueberf. von Rau. IT. 325. Babbage Marfkhinens wefen. ©. 9 folg. .Torrens On the Production. p: 83. Kraus Gtactw. II. 249. V. 1885. Lot Handbuch. I. 2350 — 300. Rau volit, Deconent. I. S 392. Mac- _ Culloch Principles. p. 146 278. Ueber. von dv. Weber. ©..115. 222. Kraufe Syſtem, IT. 198. Gioja Nuovo Prospeito. II. 56 —117. Galiani Dialoghi. (®. 8. 432.) p- 49. 70. 199. - Genovesi Lezioni = Economisti. P. m. T. X. p 30 sqq. Aanon Lettere sull’ Agricoltura, sul Commercio e sulle Ari = Economisti. P. mod. T. XVII. 76. Paoletti Pensieri sopra V’Agricoltura = Economisti. P. mod. T. XX. pag. 176 sqq. Bececaria Elementi. I. 20. 261. Mengotti Jl Colbertismo = Economisti. P. m. T. XXXVI. p. 302 sqq. Palmieri Riechezza nazionale 1. 1, p- 222. Pubblica felicitä 1. c. p. 62. 618 Drittes Hauptſtück. . Bon den Umſatzgewerben, als Zweig der | Volkswirthſchaft. 8. 435, 1) Der Handel: In den erften Zeiten des Verkehrslebens brachte blos das zufällige Zufammentreffen gelegenheitlich „einen und den andern Tauſch hervor, weil blos befondere Neigung für eine Sache wirf- fam war, Erit als fich die verfchiedenen gewerblichen Befchäfti- gungen getrennt hatten wurde er eine Nothwendigfeit, indem jene. Trennung ohne diefen nicht beiteben Fonnte, Indem nun die Ge- werbstrennung immer weiter ging, fich die Bevölkerung mehr hob und mehr auseinander 309, wurde auch die Nützlichkeit einer Art von Geſchäften fühlbar, welche blos den Taufch zwiſchen den Be— fisern und Begehrern beforgten. So wie num Menfchen, natürlich nicht ohne Vergütung, diefem Gefchäfte fich widmeten, war auch der Handel entitanden, und mußte immer um fo nothwendiger werden, je mehr fich die Arbeiten und die Bevölkerung trennten, je mehr neue Bedürfniffe entftanden und je mehr man durch ihn felbft mit den PBroducten, Gewerben, Künften, Wiffenfchaften und Lebensweifen anderer Nationen befannt wurde, Sein Nusen ift darum groß, aber doch ift aus den Gründen feiner Entftehung Flar, warum es Fein Volk geben kann, das nichts als Handel treibt, und daß Handelsvölfer nur folche find, welche fich vorzüglich durch den Handel vor. den andern auszeichnen, weil ihr Geiſt und die Lage des Landes befonders dazu geeignet it. Ohne ihn iſt der Gewerbsbetrieb der Völker in eiwilifirterem Zuftande nicht denkbar, Es bleibt 1) beim Binnenhandel die Koftenerftattung für die Handelsgüter im Preife blos zwifchen den Inländern. Er ift daher zwei infändifchen Gewerböflaffen und - Capitalien zugleich förderlich und ift bei großer Blüthe Eines der ficherften Zeichen großen Bolfd- wohlitandes von langer Dauer. Das Handelscapital läuft fait be- ſtändig um, fo daß eine und dieſelbe Summe jährlich mehrmals umgefest wird. Der Gewinn ift zwar felten fo grofi, wie beim . auswärtigen Handel, aber ficherer , weil das Wagniß weir geringer it. Als ein Hauptzweig deffelben ift befonders der. Kleinhandel wegen feiner Hilfe in der Gütervertherlung wichtig. Er erheifcht wenig Kapital, bietet manchem Beſitzer Fleiner Eapitalien Gelegen- heit zur Sewerböunternehmung dar, greift in die Fugen des Groß- - bandeld unterflüend, ein, und erleichtert die Befriedigung der ‚ 619 Bedürfniſſe nach Luft, beſter Zeit und in kleinen Quantitäten. 2) Der auswärtige Handel verlangt weit mehr eigenthümliche begünftigende Umſtände zu feiner Entfichung und cin fehr beden- tendes ftehendes und umlaufendes Capital, ‚Die Aus- und Einfuhr befördert den Gewerbsfleiß und erleichtert den Gütergenuß. Er bewirft eine gegenfeitige Aushilfe unter den Ländern mit ihren eigenthümlichen Producten. Alle Völker haben dabei Dielen Ge— winn, obfchon feine Einträglichkeit durch manche Hinderniffe unter- brochen werden kann. Schr wichtig ift das Verhältniß zwifchen der Aus, und Einfuhr, um welches fich der Irrthum des Merkan- tilfyftems dreht in der Lehre von der Handelöbilang. Seine Grundanſicht ift, daß ein Volk einen Ueberſchuß der Ausfuhr über die Einfuhr haben könne und daß hierin der Gewinn liege, welchen eine Nation im auswärtigen Handel mache. Allein aus der Theorie der Gegenfeitigfeit des Handels, nämlich daraus, daß Fein Taufch und Handel ohne gegenfeitige Abtretung gleicher Tauſchwerthe Statt finden kann, wenn man Feine Weberliftung ſtatuirt, ergibt fich leicht, daß in der That Fein folcher Ueberſchuß beitehen kann, fondern Ein- und Ausfuhr dem Taufchwerthe nach gleich find. Ergeben die ftatiftifchen Berechnungen doch einen. folchen, fo ift dies eine Folge davon, dag man bei der Zufammenftellung einen Stillſtand annimmt, obſchon im Verkehre nie ein folcher eriftirt, dag viele Arten der Aus- und Einfuhr Statt finden, die man gar nicht berechnen kann, und daß die Angaben über die beftimmbaren Punkte unrichtig find. Die Erftattung der Gegengabe gefchieht zudem auf fo manchfache, Baarfendungen entbehrlich machende, Arten ($. 341—345,), und zufällige Störungen find dabei fo Teicht möglich, daß man fich auf die Berechnungen der Aus- und Einfuhr nicht verlaffen Fann. Nichts deſto weniger ift die Erörterung des- felben wegen des Einfluffes auf das Gewerbsweſen fehr wichtig; allein die ftatiftifchen Mittel reichten bis jest zu einer vollftändigen Kenntnig deffelben nicht hin. Denn der Wechfeleurs, der fich noch nach andern Umſtänden als nach der bloßen Ein- und Ausfuhr richtet, berechtigt noch nicht zu einem Schluſſe auf diefe (*. 350,) und die Zolllitien find an fich wegen VBerheimlichung und Ungenauigfeit unzureichend. 3) Der Zwifchenhandel übt einen mittelbar fürderlichen Einfluß auf die Gewerbſamkeit des Landes, welchem der Kaufmann angehört und wodurch der Waarenzug geht. Er erheifcht viele Capitalien, ift aber Leicht durch Hinderniffe der Adfperrung, Abgaben u. dgl. mehr zu unterbrechen. 4) Der Co— lonialhandel ift für das Mutterland und die Eolonien bei freiem Betriebe hanptfächlich darum fehr vortheilhaft, weil er die Ver— 620 mittelungz zwifchen einem in frifcher Jugendkraft und Enwickelung befindlich en und einem gewerblich ſehr ausgebildeten ältern Lande macht uud durch Aus- und Einfuhr das Gewerbsweſen hebt 1). 1) ©. $. 319.7. 7. A.Smith Inquiry. 1I. 152 203. 209. 304. Say Cours. II. 204. 111. 280. teberf. von v. TH. IL. 151. IN. 217. Storch Cours, Ueberſ. von Rau. II. 216. 246. 269. 331. Ganilh Des systemes. 11. 226. Simonde de ' «Sismondi Rich. Commere. T. 189. Murhard Theorie des Handels. ©. 167 fola. 222 fole.. Kraus Staatiw. IV. 23 —64 V. 259. Lotz Handb. I. 428. 439 biß 453. II. 205— 227. Rau polit. Deconom. J. $. 406... Sraufe Syſtem. 1.256. Ricardo Principles. p. 135. Mill Elements. p. 118. 125. Torrens On the Pro- ductioni pag. 147. 195. 228. 248. Th. Smith An Attempt to define. pag. 104. J. Pr. Smith The Science of Money. p 208. FPWheatley An Essay on the Theory of Money. p. 84. 158. Mac*Culloch Principles. p. 119@ Uebery. von v. Weber, ©- 94. Derfelbe Ueber Handel! ©. 11. 55. Deſſelben Dietionnary of Conı- merce. Ueberſ. I. 756. 778. Gioja Nuovo .Prospetto. II. 118 — 176. Algarotti Saggio sopra il Commercio = Economisti. P. mod. T. I. 290. Belloni Sopra il Commercio = Economisti. P, mod. Il. p. 33. Zanon Jiettere, ($. 434.) p. 124. Defien Apologia della Mercatüura =: Economisti. P, mod T. XIX. 5 sqg- Genovesi Lezionn = Economisti. P. mod T. X..p. 40. _Beccaria Elementi. II 80. Briganti Essame economico. I. 273. D’Zreo Dell’ Influenza del Commercio = Economisti, P. mod. T. XXXI. p. 5 sqq. Palmieri Sulla. pubblica felieitä. p- 147. Della Riechezza nazionale. pag. 242. Carli Sopra -i bilanei economici delle nazioni = Economisti. P. mod, T. XIV. p. 321. Yerri Meditazioni. p. 177: Derjelbe Degli Elementi,del Commercio = Economisti. P. mod. T. XVII. 349. Mengotti Golbertisme. p: 395. 8, 436. 2) Das Leihgefchäft. Das Leih- oder NRentgefchäft it volfswirthfchaftlich von — großer Bedeutung, da es mit ſeinen Capitalien viele fruchtbare Unternehmungen unterſtützt oder die Genüſſe erleichtert. Es kann erſt nach entwickeltem Gewerbsweſen, das Capitalerſparungen mög- lich macht, entſtehen. Seine Ausdehnung hängt von der Größe des Capitalbeſitzes und von der Geſuchtheit der Capitalien in pro— ductiven Gewerben ab und es fordert die Volkswirthſchaft am wei— teften, wenn die meiſten Capitalien in dieſen Letztern angelegt ſind. Es gibt aber, beſonders in den Geldgeſchäften, leicht Stockungen, welche den Producenten oder Rentnern ſehr viel Schaden verurſachen können, indem der Zinsfuß entweder zu Rum. fteigt, oder tief finft. Bierted Hauptſtück. Von den Dienſtgewerben, als Zweig yer Volkswirthſchaft. $. 457: In welcher Beziehung man auch (9.372. 373.) die Ktafle der Dienftleiftenden betrachten will, wie fie ung vom gemeinſten Arbeiter 621 Bis zum böchften Künftler, Gelehrten und Staatsbeamtem erfchei- nen, fo müſſen fie immer volfswirthfchaftlich als ſehr wichtüg gelten. Ihre Leiftungen fichen mit dem Bolkswohlftande im unmittchharften Zuſammenhange ſowohl in Betreff der Production als des Genuſſes, und ihre ſtandesmäßige Eriftenz ift eine der wichtigften Bedingungen des Beſtandes der Staaten. Eine zu große Menge folcher Staats— glieder ſenkt bei freier Eonenrrenz den Lohn und bringt dann Miß— verhältniſſe zufolge von Nahrungslofigfeit hervor, welche, wenn der Bildungsgrad dieſer Klaſſe auch noch ſehr niedrig iſt, die Öffentliche und allgemeine Ruhe fowie das Eigenthun auf das Höchite arführden. Anderfeitd aber dient die Lebensart und Be- bandfung der Arbeiter, befonders in den Fabrifländern, öfters Dazu, eine fchwächliche, unfittliche und geiftig ganz verwahrloste Bevälferung zu creiren, ein Umfand, der um fo gefährlicher iſt, fe mehr die Gewerksarbeit die Oberhand über die Urgewerbe hat. Niemals wird fich in folchen Ländern wine gleichmäßige Güter— . vertheifung, und eben fo wenig ein wohlhabender Mittelftand von Bedeutung berfellen. weite Abtheilung. Volkswirthſchaftliche Betrichglehre, Einleitung. $. 438. Die Aufgabe dieſes Theiles der Nationalöconomie ift bereits oben ($. 394.) erörtert. Obſchon derfelbe nicht bloße Staatswif- fenfchaft ift, fo gehört doch zum Theile fein Gegenftand unter die Objeere der Staatöverwaltung, und es iſt notwendig, den Grund- fas feſtzuſetzen und feftzuhalten, von dem die Negirung in der Leitung der Bolköwirtbfchaft auszugehen bat. Derfelbe, fo be firitten er auch ift, ergibt fich fehr Teicht aus dem Wefen und Gehalte der Staatöverwaltung. Denn dieſe kann nur auf zwei Hauptmaffen Bezug haben, nämlich auf die Rechte und auf die Güter (9. 37. 38.). Diefe Scheidung rechtfertigt fich von felbft, weil die Letzteren auch im Einzelleben der Menfchen vorhanden fein können, während die Rechte erit ein Product des Zufammen- lebens der Menschen find, aus welchem fich das Rechtsgeſetz ernibt, und weil die Rechte Sich nur auf Güter beziehen können. Was den Erwerb, die Erhaltung und den Gebrauch von’ Rechten und Gütern anbelangt, fo ſtehen der Staat, als Totalität, die Ge— 622 meinden, ‚die Einzelnen, Gefellfchaften und Stiftungen einander als ferbfiftändige Perfonen gegenüber. Jede derfelben verfchafft fich ihr Rechts - und ihr Gütergebiet. Die Thätigkeit und Sorge für das ausfchliegliche Gütergebiet von Taufchwerth if die Wirth. fchaft, welche ald Privat-, Gemeinde», Volks- und Staatswirth- fchaft (Finanzwirthſchaft) erfcheint. Demnach hat die Gtaats- gewalt objectiv drei Hauptrichtungen, nämlich die Juſtiz, Finanz, und diejenige, welche fich auf das Güterwefen der Einzelnen, Ge— ſellſchaften, Stiftungen, Gemeinden und. des Complered diefer _ vier Lestern, nämlich des Volkes, bezieht und Polizei genannt wird. In allen dreien tritt fie oberauffehend, geſetzgebend und vollziehend auf. Die Strafgewalt ergibt fi) aus der Natur der Geſetze und Menfchen von felbft, wie die Strafe, ald nothwendig, und gehört allen drei Staatsgewalten im objeetiven Berrachte an, Die Polizei, ihrem wahren Begriffe nach und nicht in der zum Teile nothwendigen zum Theile zufälligen Vermengung mit der Juſtiz und Finanz genommen, bat Feine Sorge für Nechte auszu⸗ üben, obſchon ſie beſtändig mit ſolchen eben ſo gewiß in Berührung kommen muß, als in der bürgerlichen Geſellſchaft Güter und Rechte nicht zu trennen find. Sie iſt vielmehr Die nach den Brin- zipien des Rechts, der Gittlichfeir und der Klugheit befchränfte Staatöforge Centipr, Staatsgewalt) für die Entwidelung und Beforderung ded Güterweſens der Nation nach ihren fo eben ange- gebenen Beftandtheilen. Näher bezeichnet, fie ift die fo begränzte -Staatöforge für den Erwerb, die VBertheilung, Erhaltung und Anwendung der Güter der Nation, als Gefammtheit der Einzelnen, Sefellfchaften, Stiftungen und Gemeinden. Bringt man ihren Inhalt nach den genannten Thätigfeiten in eine Togifche Ueberſicht, fo» ergibt fich eine Erwerbs-,- VBertheilungs-, Erbaltungs- oder Sicherheits- und eine Gebrauchspolizei. Führt man aber die lo— gifche Trennung ihres Gehaltes nach den Objeeten durch, auf welche fich diefe Thätigkeiten beziehen, fo ergibt fich von ſelbſt eine Polizei für die inneren Güter (Bildungs- und Gitten- und Religionspolizei), für die wirtbfchaftlichen Außeren Güter (Wirthſchaftspolizei) und für die nicht wirtbfchaftlichen äußeren Güter, welche Einer von den genannten polizeilichen Tha- tigfeiten anheim fällt, da fie nur in ihrer Bezichung auf Bildung, Gefittung, Sittlichfeit, Religion und Wirthfchaft Bedeutung haben, weil. das Weſen des Gutes in feiner Brauchbarkeit für die Men— fchenzwecke liegt. In jedem diefer Tektgenannten Zweige tritt die Polizei ald Erwerbs-, Vertheilungs -, Sicherheits- und Gebrauchs. polizei auf, denn die enrfprechenden Thätigkeiten der Nation bezichen R ; 628 ſich auf Bildung, Sitten und Religion, wie auf das Vermögen. Die hier abzuhandelnde Volkswirthſchaftspflege (Gewerbspolizei) iſt nichts anderes als die Wirthſchaftspolizei in Verbindung mit demjenigen Theile der Bildungspolizei, der die gewerbliche Bildung zum Gegenſtande hat. Sie ſteht alſo unter dem Prinzipe der Po— lizei überhaupt, und dieſe unter dem letzten Grundſatze des Staats ). Der Staat iſt eine hiſtoriſche Nothwendigkeit und umfaßt die Zwecke der Menſchheit, aus einem Geſichtspunkte betrachtet, in welchem ſie vom Einzelnen nicht erreichbar ſind. Wäre dies nicht, ſo würde er nicht beſtehen. Die Staatsgewalt hat daher auch nur dort und dann einzuſchreiten, wo und wann die Kräfte und der Wille der Einzelnen nicht zuverläſſig iſt und nicht mehr zureicht, um einen vernünftigen Zweck zu erreichen. Im Uebrigen ſteht dem Einzelnen, zwar nicht Willkühr und Laune, ſondern rechtliche Freiheit zit. Hieraus geht von felbit hervor, daß die Wirkfamfeit des Staats je nach dem Grade der Entwickelung der Nation verfchieden fein muß, und daß er im denjenigen Dingen am wenigften einzufchreiten bat, worin voraudgefeht werden muß, daß der Einzelne, ohne Andere zu beeinträchtigen, aus eigener Einficht dad Beſte wählt und thut. Weil dies nun im Nechtögebiete nicht zu erwarten ſteht, ſo Tange man eine Givilifation nicht verwirklicht fieht, für welche faum die Einbildungsfraft Raum gibt, fo wird der Staat auch ‚stets in jenem am meiſten einzufchreiten haben... Am wenigſten wird er dies bedürfen in den Wirthfchaftsangelegenheiten, in welchen die eigene Einficht und der Vortheil die Baſis bildet, auf welcher fich die Völker frei entwickeln. Hier reicht es bin, wenn er, mit Geftattung der Freiheit, nur einwirft, wo Kraft, Einſicht oder Willen der Einzelnen zur Erreichung eines guten Zweckes mangelt, und es frehen demfelben, je nach der Natur der Gegenftände, Hilfs- anftalten, Belehrung, Ermunterung, Hinwegräumung von Hinder- niffen, umd, je nach der Dringlichkeit des Zweckes, auch Zwang: als Mittel zu Gebote 2). 4) ueber die allmälige Ausbildung ded Begriffs der Polizei bis zur Einführung diefes Worted f. $. 23. Die verfchiedenen Verſuche, dad Weſen der Polizei zu beftimmen, mußten mißlingen, da man nicht genug auf die Hiftorifche Entwickelung des Begriffs NRückfiht nahm und fie entweder blos nad) der Staatspraxis und Be hördenorganiration einzelner Staaten oder nur nad) ſtaatswiſſenſchaftlichen Syſtemen zu definiren fuchte. Es möchte fih aus Obigem ergeben, daß man ihren Begriff allerdings poſitiv beftimmen kann, und das die Meinung, fie könne nur negativ definirt werden, bloß daher fommt, daß man Feine reinen Polizeibehörden in unfern Staaten hat, weil der Behordenorganismus keine Folge von theoretischen Syſtemen, fondern von praktischer Zwecmäßigfeit äft. Die Begriffsanarchie war jedoch von wefentlihen Solgen für das Staatsleben, weil man in dem Gebiete der Polizei auch zu feinem allgemeinen Prinzipe kommen Fonnte und fich in allen Zweigen ders jelben von Widerfpruh zu Widerſpruch wälzte. 624 ‚ 2) Diefe Säge find die Grundpfeiler aller polizeilichen Thätigfeiten im Staate. Nach ihnen muß auch die Richtigkeit und Anrichtigfeit der zwei ſich entgegenfiehenden Unfichren entfchieden werden, ob nämlich der Staat blos negativ oder ob er auch vofitiv zue Leitung der Volkswirthſchaft einichreiten folk. Beide Anfichten find übertrieben worden, indem man die Erfte der GSorglofigkeit , die Zweite aber des Zuvielregirend berchuldigte; jene iſt das Prinziv des phnfiocratiihen, dieſes der Grundfa des mercantilifhen Syſtems. Auch A. Smith if ein Anhänger des Syſtems der Negativität, aber in tem oben bezeichneten Sinne, indem er vom Gefibtspunfte der ganzen Volkswirthſchaft und ded Verbandes der einzelnen Gewerbe ald Berchäftigungen beſtimmter Bürgersklaſſen ausgeht, und alfo jede wirthſchafts⸗ polizeiliche Maaßregel, welche dieſen Gefichtöpunft verliert, für fehlerhaft erklärt. Es folgt daraus, daß die Regirung Alles zu verbhüten hat, was eine Klaffe vor der andern begünſtigt oder benachtheiligt. Dies ift die wahre Bedeutung des Prinzips der Negativirät nah A. Smith, und nicht, daß der Staat feine Anordnungen und Anftalten zur Förderung der Volkswirthſchaft im Ganzen und des Gewerbs— wefens insberondere treffen dürfe. Es gibt in der Volkswirthſchaft wirrfich fchädliche Einrihtungen und Verhältniſſe, es Fann etwas Unrichtiges beſtehen und etwas Richtiges mangeln; beide Umftände find als Hinderniſſe binwegsuräumen , fei die direct oder indivect ausführbar. Erklärt man da3 Smith’fche Prinziv ‚für das indirect negative, fo ift dies ein Jrrthum, denn er behauptet auch das direct negas tive, welches man rälfchlih immer für das mercantilifche oder vofitive audgab. Denn er iſt ganz für direrte Hilfsanftalten, für. Ermunterung, fir gewerbliche Bildungsanfalten u. dgl. So und nicht anders iſt auch die Etelle im Inquiry II. 274— 275. zu verfichen, Erfes Bud. Allgemeine Grundfäße, ; Erited Hauptſtück. Kom DEREN des volkswirthſchaftlichen Er— werbs. Erſtes Stück. ‚Einwirkung auf die Hervorbringung. | $. 139. | 41) Beförderung der Senkung der Naturfräfte Die Benugung der Naturfräfte zur rechten Zeit und in der rechten Art ift ein fehr großer Gewinn für die Production, denn fie find dauernd, wie weder die menfchliche Kraft noch das Capital. Es find abermnoch fo viele Seiten der Natur nicht erforfcht, daß man von den Naturwiffenfchaften und der Mechanik, fo weit fie jest auch gedichen find, mehr ald von jeder andern fagen fann, fie feien Stückwerk. Jede neue Entdeckung und Erfindung von Wichtigkeit verdient daher eine wirthfchaftspolizeiliche Anerfennung und es iſt ein Berdienft, dieſelben, fei cd durch Preiſe, Unter» ſtützung mit Apparaten, zu Reifen u. dgl, mehr zu befördern, und zu verbreiten. Noch wichtiger find aber die Erfindungen, um * | 625 neu entdeckten phufifalifchen, chemischen und mathematifchen Geſetze in der Wirthfchaft productiv anzuwenden, So berührt z. B. die Entdeckung der Elaftizitätsgefeße ded Dampfes dad Gewerböwefen nicht fo nahe, wie die Erfindung der Dampfmaschine, 8. 440. 2) Beförderung der Arbeit. Für die Beförderung der Arbeit ift wichtig: a) die Sorge für die rechtliche Sicherheit des Eigenthums und der Perſonen, denn wo diefe aus irgend was für Nrfachen nicht be- fieht, da fehlen faſt alle wirkfamen Mittel der Gewerb- und Be- triebſamkeit, ald Arbeitstuft, Capital, Kredit, guter Bürgerfland, Genuß u. dgl. b) Die Freiheit der Arbeiterflaffe, alfo Aufhebung der Sclaverei, Leibeigenfchaft und Hörigfeit ($. 67.)1). ec) Mittel zur Erhöhung ihrer Gefchidlichfeit, für die verfchiedenen Gewerbe, mit der Nückficht, daß die Arbeiter doch wenigſtens zwei verichiedene Sefchäfte erlernen. Es gehören hier— her nicht blos die Elementar-, Induſtrie-, Neal- und ge- wöhnliche Gemwerböfchulen für Arbeiter und Handwerksleute, fondern auch die technifchen Lehranftalten und polytechnifchen Snftiture für alle verfchiedenen Gewerbe, in denen eine höhere Bildung zu erlangen, die für den Fabrifanten, technifchen Staats— beamten u. dal. nöthig iſt?). d) Die Begünftigung der Errich- tung von Kaffen zur Unterftüsung untauglicher Arbeiter, deren Witwen, Waifen und fonftigen Angehörigen 3). e) Geſetzliche Beftimmungen über die Behandlung der arbeitenden Kinder in den Fabriken, um fie vor Mißbrauch, Mißhandlung, und gei- ftiger und fittficher Bernachläffigung zu bewahren 4. f) Ermun- terung zur Einführung von guten Lohnfyftemen (6. 312. N. 2. $. 315.9. 3.) und zur Abfchaffung der verfchiedenen Gewerbsmißbräuche ($- 375. 376.) 5), 1). Slückticherweife für Deutichland von Feinem praftifchen Interefie mehr. 2) Natory, Grundriß zur Hrganifation allgemeiner Etadtichulen. Duisburg 1804. (Jeſſen) Berf. der öffentl. Erziehunasichulen in Städten. Altona 1318. Dingler, Nothwendigkeit der Gründung viner polyt. Academie ꝛc. Augsb. 1821: Hermann, Leber polytechn. Inftitute. Nürnb. 1826. Brougham, Observations upon the Education ‘of the working classes and their employers. London. 20th. Edit. 1825. Ins Deutiche überf. von Klöden. Berlin 1827. Kern, Einrichtung der Bürgerfchulen. Berlin 1828. Köhler, Zweckmäßigſte Einrichtung der Gewerbe: fchulen und yolyrechn. Inftitute. Gött. 1830. Krieaftötter, Wichtigk;, technifcher Bildungsanftalten. Tübingen 1831. Nebenius, Ueber technifche Lehranftalten. Garlöruhe 1833. Lehmus, die Gewerbihule als Staatsanftalt. Nürnberg 1833. v. Klöden, Ueber die Sortbildung der Gewerbtreibenden, außer der Schule. Ber lin 1827. Verbreitung von technifchen Kenntniffen durch Journale; Pfennigmaga— sine; Geſellſchaft fiir Verbreitung nüslicher Kenntniffe, Baumſtark Encyelopädie. 40 626 „ 3) Wittwen⸗ umd Waiſenkaſſen; kebendverſicherungsbanten $. 12. 4. Erridh tet vom Staate oder Geſellſchaften. 4) In der neueſten Zeit hat man in England, Frankreia und preuhen hier⸗ auf beſondere Aufmerkſamkeit verwendet. 5) Uber nicht durch Zwang, denn fie find zu tief eingewurzelt. ©. über faft alle diefe Punkte Rau volit, Deconom. II. $. 11— 21. $. 220 — 224. $. 368. u. 369. (Ein Theil feiner polit. Deconom., in welchen man nicht ‚leicht nach einer vor a. 1827 befannten Wwirthfchaftsvolizeilichen Maaßregel nachfchlagen wird, ohne gehörsge materielle und literarifche Belehrung zu finden.) Mohl Polizeiwiſſenſchaft. (Tübingen 1832 u. 1833. II Bde.) I. 93.(Bevölferung). 443. 452 (Unterricht). H.. 4. 10 (Sklaverei und Leibeigenfchart). v. Jacob, Grundfäge der Polizeigeſetz ⸗ gebung (Halte und Leipzig 1809. II Bde). 1. 61 (Bevölkerung). 167 (Reibeigens fchaft, Sklaverei). 265 (Unterricht). Loy Handbuch. II. 43 (MWevölferung ). 55 (Unterricht). 68 (Sklaverei ꝛc.). i $. 444, * 3) Beförderung des Eapitalfammelns. und Anwendens. Der freie Verkehr Schafft die Capitalien, befonders jene von Geld, von felbft an die Orte, wo fie fih am beſten rentiren. Zur Anſammlung von Capitalien dienen die Sparkaſſen ) und. Aufmunterung zur Sparfamfeit. „Der Capitalumfas und die Eapi- talanfage wird aber befördert durch gute Bankerottgeſe ze und zweckmaͤßige Einrichtung des Hypothekenweſens ). Was aber die Art der Capitalanlage in Gewerben anbelangt, fo fieht dem Staate nicht die Befugniß zu, hemmend einzuſchreiten 3), R 1) Sparbanfen , Saving- Banks. Rihardfon, Annalen der Spärkaften. Aus d. Engl. überſ. von KRraufe. Breslau 1821. Bernoulli Schweizeriſches Archiv. 1. 1—23. Krug Staatswirthſch. Anzeigen. I 1—30. Rau polit, Deconom. I1.$. 365. Storch Cours, UWeberf, von Rau. II. 391. 23 Rec, das deutiche Hypothefenwefen mit befonderer Berückſichtigung des hannov. und braunfhw. 8, Rechts. Gött. 1830 u. 1832. II Hefte, 3) Es gehört hierher die Frage über Beſchränkung des Maſchinenweſens, und jene über die Sreiheit in ver Wahl und im Betriebe von Gewerben. Jeder Schritt, N der. hierin zu hindern den Zweck Hat, ift eine. Ungerechtigkeit, und widerfpricht dem freien Entwicelungsgange dev Volkswirthſchaft. ©. Log Handb. II. 63. u. Bweites Stüd. Einwirkung auf die Keriheiluike Erſter Abſatz. Beförderung des Güterumtanfen. $. 442, 5 1) Das Seldwefen. a) Nünzwefen. Das Münzwefen ift ein Gegenftand von der größten praftifchen Wichtigkeit, weil, wenn es hierin an Zuverläſſigkeit fehlt, der , — ganze Verkehr darunter leidet und nach Umſtänden erſchüttert wer- den Tann. Es fteht daher norhwendig unter der unmittelbaren Leitung der Negirung und unter firengen Staatsgeſetzen '), Die Sorge des Staats bat fich nicht blos auf die inTändifchen, fon- dern auch auf die ausländiſchen Münzen zu erſtrecken. Es ob- liegen daher (mit Bezugnahme auf S. 290, 328, und 413,) der Münzgeſetzgebung beſonders folgende Putie 1) Die Münz-Aus- und Einfuhr Man hat lange nach den Grundſätzen des Mercantilſyſtems der Anſicht gehuldigt, daß es in der Macht der Regirung liege, die Münzmenge zu beſtimmen. Allein die Erläuterung des Geldumlaufs hat das Gegentheil ge— zeigt, woraus hervorgeht, daß die Münzaus- und Einfuhrverbote ihren Zweck nicht erreichen. Die einzige Aufficht, welche der Staat - in diefer Hinficht zu führen hat, iſt die, daß er die eingehenden ausländischen Münzen valvirt, d. h. ihren Werth beitimmt und durch Balvarionstabellen befannt macht, und daß er mit. benachbarten Staaten Verträge über ein gleichförmiges Münzſyſtem abſchließt, um das Land vor dem Eingange fchlechter Münzen zu fichern, welche die guten Münzſtücke ans dem Umlaufe treiben und Falſchmünzerei verurfachen, fobald fie einen häufigen Umlauf haben. In großen Staaten find diefe Maaßregeln weit weniger nöthig als in Fleinen, weil fie im Stande find, ein eigenthümliches Münz— ſyſtem zu bewahren. Die Fleinen und mittleren Staaten befinden fih in der Regel, mas dies anbelangt, fchlimm, wegen Mangels ' an Selbftftändigfeit und wegen der Umgebung mehrerer Staaten von reell und nominal oder blos reell verfchiedenen, aber nominal gleichen Münzſyſtemen. Für. fie Fun eine Münzvereinigung nur vortheilhaft fein. 2) Der eigene Münzfuf für das Inland. Derfelbe — Beſtimmungen enthalten über alle (J. 290.) erwähnten Münzver— hältniſſe. a) Die Form und das Gepräge ſollen ſchön und gut, die Größe aber nicht unbequem, nicht zu groß und nicht zur Flein fein. b) Die Münzmetalle felbit betreffend, fo ift (aus S; 413.) flar, daß es in einem Lande thatfächlich Feine zwei Münzmetalle geben Fann, die zugleich eigentliches Umlaufsmittel find, fondern dag vielmehr je nach dem Stande des Verkehrs blos Eines der- felben wirkliches Taufchmittel, ein anderes aber blos zur Aushilfe beſtiwmt ift, Weil man dieſe Wahrheit nicht erfannte, weil man meinte, ohne Einwirkung des Staats könne fich Fein fettes Taufch- werthsverhältniß der Münzmeralle gegenfeitig bilden und weil man- eine andere als geſetzliche Beſtimmung deffelben unter den Münzen gegenſeitig nicht für möglich hielt, fo gab man ſtaatsgeſetzliche 40 * ER 623 Berepsverhäftniffe der Metalle an 2). Allein für Gold und Silber, welche im Weltverkehre ſich leicht ausgleichen, iſt dies ganz unnöthig und darum ſchädlich, weil man auf längere Zeit das Haͤndelsberhältniß nicht treffen kann. Beim Kupfer iſt dies nicht ſo der Fall, zum Theile weil es ſich auf den Metallmärkten nicht fo leicht vertheilt, wie die Edelmetalle und weil die Kupfer- münzen neben goldenen und filbernen ftetö mehr den Charafter als bloße Münzzeichen annehmen d). Was ec) die Legirung anbelangt, fo bat der Staat in ihr zwar ein Mittel zu Münzverfchlechterung in Händen, aber fie erfcheint zur gehörigen Härte der Münzen notbwendig H, fie erfpart Neinigungsfoften, weil das Edelmetall in der Regel nicht rein vorfommt, und bei Scheidemüngen geringer . Art von Silber dient fir zur Vergrößerung des Münzſtückes, wäh- rend bei ihnen ohnehin cine hohe Feinheit nicht fo nothwendig ift, wie bei Grobeourant, da fie im Inlande und immer mehr mit Charakter ald Münzzeichen eirenfiren, je Heiner fie find. d) Der Schlagfhas und das Remedium müfen geſetzlich beffimmt werden. Beide find nothivendig wegen der Münzfabrieation, und jener jedenfalls Dei GScheidemüngen größer, als bei den andern. Es it fein Grund vorhanden, feinen Schlagſchatz zu nehmen; denn die Münze ald Fabricat veruefacht Fabricationsarbeit und - Koften, folglich Heigt ihr Taufchwerth und es kann auch fügfich ihr Preis Feigen. Sie muß als Münze, um nicht zu haufig ein- gefchmolzen zu werden, mehr Taufchwerthb haben als das bloße Metall und der Staat würde, bei freier Münzung nicht blos ver- lieren, fondern auch. dem Handel nicht einmal einen befondern Dienst Leiten 9. e) Bei der Stückelung, wovon auch das Schrot abhängt, ift es rätblich, ein bequemes Rechnungsſyſtem su wählen. Das Deeimalfvftem hat darum fehr viel für fih. Mit ihr iſt auch zugleich die Währung gegeben, Sehr zweckmäßig ift, in Veränderungen wenig gegen nationale Gebräuche und Gewohn- beiten fich zu verfloßen. Ein einmal angenommener Münzfuß ift möglichtt unverändert zu bewahren, weil Münzveränderungen immer eine Reform oder Revolution im ganzen Berfehre zur Folge haben, da fich alle Breife verändern und die Seldeapitalwerthe nicht die— felben bleiben. Am verwerflichiten find aber die. geheimen, als Finanzmaaßregel benusten, Münzverfchlechterungen, weil fie in jener Hinficht ganz zwecklos, aber für das Inland nur fchadlich find, indem fie alles aute Geld aus dem Umlaufe vertreiben, den Inlän— dern bei ausländischen Zahlungen Verluſte verurfachen, die Schuld- ner auf Koſten der Gläubiger bereichern, das Zutrauen allgemein - untergraben und der Falſchmünzerei freie Feld machen ©). 629 4) Die Literatur f. ne. in den oben citirten S$. Außerdem: Preuß. Staats zeitung. Jahrg. 1832. Nro. 133 folg. Drei Auffäge über dad Münzweſen. Berlin 1833. Dagegen f. m. Aufſätze in der Allgem. Zeitung von. 1833. Außerord. Beil. Nr. 267. 343. Mohl Polizeiwif. II. 408— 418. v. Jacob Poltzeigefeggebung. "U. 597 — 619. Lotz Handb. 11. 327 — 354. Storch Cours, Ueberſ. von Kan. I: 458 — 475. Say Cours. II. 393. 418 sqq. Ueberf. von vd. Th. 11. 296, 311 fola. Ganilh Des systemes. II. 84—146., Rau Yolit. Deconom. II. $. 249—262, 2) Ueber die Salfchheit der. Anficht von. FYheatley Essay on the Theory of Money I. 122, daß das weniger werthvolle und nicht das werthvoflere Edelmetalt das Taufchmittel fei, f. m. Meine Verſuche & 133 — 139. 3) Das churſächſiſche Münzgeſetz von 1763, das niederländifche von 1816 und das ficilifde von 1818 haben dieſe Werthäfirirungen aufgegeben. S. Klüber, das Münzweſen in Deutfchland. ©. 207. 4) Neuerdings it Hofmann in den genannten Auffägen (Preuß. Staatszeis tung von 1832 Nr. 133.) diefer Anficht entgegengetreten, indem er zeigt, daß die Lesirung mit Kupfer die Abnukung befürdere, zum Theile wegen Vergrößerung der Stähe und wegen de3 Grünfpanzichens beim roth legirten Silber. Derfelbe erklärt auch das veine Gold für das befte Münzmetall (Nr. 136. a. a. D.). 5) Schlagſchatz find blos die Prägefoften. Ein Münzgewinn über diere hinaus it eine Berfchlechterung der Minze. Gegen die Erhebung eines Schlagſchatzes 3. B. v. Jacob Gtaatöfinanzwif. $. 415. S. dagegen Meine Berfuhe. ©. 156. 6) Ueber die Arten der Minzverschlechterungen und deven Solgen, nach biftori» ſchen Thatfacen f. m. Meine Verſuche. ©. 111 folg. $. 443, Fortfeßung. 5) PBapiergeldwefen, Die Aufſicht des Staats auf das Papiergeldwefen 1) iſt zum Theile nothwendig aus den im vorigen $. beim Münzweſen für die Wirkſamkeit der Polizeigewalt angegebenen Gründen, zum Theile aus befondern im Bapiergelde ſelbſt liegenden Urſachen; denn das Papiergeld ift Teichter vermehrbar ohne bedeutende Koften, es er- fcheint zugleich als ein Gtaatsfinanzmittel,. das zu allem Miß— brauche bereit Tiegt, und die Folgen eines im Curſe geſunkenen oder entwertheten Papiergeldes find weit fchreckficher noch als die der Münzverfchlechterungen, fie bewirken aber, wenn die Lesteren noch hinzufommen, zufammen eine unbefchreibliche Zerrüttung des ganzen geſelligen Lebens bis in feine Feten Nederchen und Nerven), Die ganze Politik in Betreff des Papiergeldes if in dem Grund- ſatze enthalten, demfelben feinen Gleichwerth mit dem Metallgelde zu bewahren. Es ift daher a) die Bapiergeldemiffion weder zu - geftatten noch vom Staate felbft vorzunehmen, wenn die Anfor- derungen eines lebhaften Verkehres feinen Gebrauchswerth nicht begründen, und alfo entweder bloße Gemwinnfucht von Privaten oder Geldverlegenheiten ded Staates den Antrieb zur Emiffion ab- geben; b) die Menge deffelben nicht nach dem zu erzielenden Ge— winne der Emittenten oder nach den angerordentlichen Bedürfniffen des Staats, fondern Tediglich nach dem volfswirtbfchaftlichen Be— 630 darfe an Umlaufsmitteln zu richten und nicht — auszugeben 3); ©) beſtändig offene Kaffe zum Behufe der augenblicklichen Honori— rung des präfentirten Papiergeldes zu halten und ſelbſt die falfchen Scheine oder Noten einzulöfen; d) in der Stückelung deffelben nie fo weit zu geben, daß es die Scheidemüngen vertritt und eher ſelbſt die geringſten Stücke des Grobcourant noch unvertreten zu laſſen; e) die Form und das Gepräge deſſelben fo unnachahmlich als mög— lich zu machen; F) mit allen zu Gebote ſtehenden Mitteln dafür zu forgen, daß das gefunfene Papiergerd fo fchnell ald möglich einge- zogen, und daß ihm wieder fein wahrer Werth verfchafft werde 9; g) die Münzen und Barren, womit es eingelöst werden fol, in demjenigen guten Zuftande unverändert zu laſſen, in welchem fie bei der Bapiergeldemifion waren, und wenn eine Münzveränderung als unumgänglich erfcheint, dieſe öffentlich zu bewerkſtelligen und auch das Papiergeldweſen danach neu zu reguliren ). 4) Ueber 'die Literatur und die Grundfäge des Papiergeldiwerend f. m. —4 329. A414. Außerdem: Ran volit; Deconomie. IT. $. 263. Lot Handbuch. IT. 354. v, Jacob Volizeigeregaebung. II. 619. v. Eöverden, Verſuch einer Entwicke⸗ lung der nachtheiligen Solgen einer zu arofen Maffe Staatdvaviergeldes. Göttingen 1805. Kriünis Encyclop. Bd. 107. ©. 248: v. Jacob, Ueber Rußlands Papier geld, Halle 1817. 2) Folgen des geſunkenen Papiergeldes: Steigen aller Preife von Gütern, tußunaen und Leiftungen; Entwerthung afler früher flivulirten Geldfummen und Mikverhältnif zwiſchen Einnahnten und Ausgaben bei denienigen, welche ihr Ein— kommen in teten Eummen. beziehen, 3. B. bei den Arbeitern , Beamten, Capitalis ſten; Verſchwinden der Münzen aus dem DVerfehre, um Vermögen zu fichern ; ſchädliche Vertheurung aller ausländiſchen Producte; allgemeine Miftrauen u, dal. ©: hiftorifche Belege in Meinen Verfuhen. S. 259 — 271. 281 — 232. 3) Daraus folat aber nicht, das man, wenn das Papiergeld wegen.der Hono— rirung ſtark herbeiftrömt, die Emiſſion unterlaſſen muß. ©. gegen. diefe Anficht oben $.414. N. 6. Meine Berfuhe. ©. 276. .. 4) Es gibt dafür drei Methoden: Allmälige Einlöſung gegen Minzen und Barren, blos bei nicht tief und kurze Zeit gerunfenem, aber nicht bei tief. und fange ber entwertheten Yaviergelde anwendbar, weil bei Letzterem der Schaden gar nicht liquidirt werden Fann, wenn man ed auch für voll umlöst; bei Staatspaviergeld eine » Einlöfung deſſelblen gegen. verzinsliche Staatsfchuldfcheine, eine Manfregel, deren Beurtheilung in die Sinanzwiffenfchaft. aehörtz; die Sirirung feines Werthes und möglichft ſchnelle Zurüchnahme gegen Erftattuna des Erfteren in Baarfchaft, die kürzeſte und zweckmäßigſte Maaßregel. S. Nebenius, der öffentl. Credit. I. 493. Meine Verſuche. S. 362. v. Malchus Finanzw. I. $. 87. v. Jacob Finanz wiſſenſchaft. F. 909. Sulda Sinanzw. $. 270. . . 5) Beifpiele aus der Sinanzgefchichte f. m. in Meinen Verſuchen a a. D. vr 2 S, 444, 2) Die Kreditanftalten. ! In Betreff der Kreditanfalten, welche den Umlauf befördern, iſt zu bemerken, Daß auch fie im Volke won ſelbſt entſtehen, wenn fich das Bedürfniß darnach zeigt. So hat. der Staat: a) nachdem 631 “ das Wechfelinftitut entſtanden war, nur für firenge Wechfel- geſetzgebung und bindigen Wechſelprozeß zu forgen; b) wenn fich Anftalten zum Abgleich von Forderungen und Leiftungen ‚bilden, dieſelbe, nachdem die Statuten geprüft und genchmigt find, in polizeiliche Aufficht zu nehmen CN. 344.); 0) wenn fich Gefellfchaften zu Bankanſtalten vereinigen, ihre Charte zur Prüfung zu verlangen und blos mit den gehörigen Abänderungen derfelben zu fanetioniren, aber fich vor der eigenen Unternehmung oder Webernahme einer Bankanıtalt zu hüten, weil fich an fich ſolche Gefchäfte für den Staat nicht eignen, die Verführung zur geheimen Benusung ihrer Fonds als anferordentliche Quellen zu ; groß iſt und die Folgen für den Staats- ſowie Volkshaushalt außerft verderblich fein fönnen 1). Der Staat befchränft fich deß— balb auf die bloße Beauffichtigung diefer Inſtitute entweder durch felbftgewählte Dircetoren oder durch bloße beigegebene -Eontrol- beamte oder durch wöchentliche, monatliche, viertel-, balb- und ganziährliche Vorlagen des Rechnungs - und Kaſſenſtandes, um ſo etwaigen Nachtheilen für das Volk vorzubeugen. Die Prinzipien, wonach die Prüfung der Bankſtatuten vorgenommen wird, find jene des Geldumlaufes, jene des Metall» und Papiergeldes, und des Zweckes der Banken insbefondere mit ſtetem Vergleiche zum Volks— wohlftande 2). Die Verwaltung der Banken ſelbſt, von welcher unter übrigens gleichen Umftänden alles abhängt, geht nach den oben ($. 330, u. 345,) angegebenen Grundfäsen vor ſich. Einer befonvdern Beachtung verdient aber die wichtige Maxime, daß fich diefelben nicht auf Darleiben aus ihren Fonds an den Staat zu tief einläßt, denn dies bringt die Banfen fehr Teicht in Zahlungs- verlegenheit, wie die Erfahrung zeigt und ganz natürlich ift, da die Regirung im Notbfalle nicht ‘fo fchnell, als es die Bank er- heifcht, die Baarfchaft herbeibringen Fann und daher Teicht zu außerordentlichen Bankrechten und Autorifation von Gewaltsftreichen die Zuflucht nimmt 3). * 1) Die Banfgefchichte zeigt died. S. Meine Verſuche an den im vorigen $. a. O. Ueber diefe ganze Banffrage 1. m. die im vorigen, und im den oben . eitirten $$. angegebene. Literatur, außerdem aber noch: Los Handbuch. IT. 380. v. Jacob Poliseigefegaebung. IT. 645. Mohl Polizeiwif. IL. 418. GSpittier Borlefungen über Politik. S. 399. 2) Einer befonderen Beachtung vertienen bier die in Großbritannien Äblichen zwei Bankſyſteme, nämlich das Kchortifche und das enalifhe. In Enaland hat nämlich die Banf von England in London das ausſchließliche Pribilesium; im Schottland aber gibt es viele Fleinere Banken von freier Concurrenz. Beide emit— tiven Noten, aber die Letztern umterftisen die einzeinen Gewerbsunternehmer, namentlich die geringeren, weit mehr und beherrfchen den Verkehr nicht fo, wie eine ausfchliehlich privilegirte Banf. ©. eine Vergleichung im Quarterly Review. T 43. p. 342 — 366. Auch die Schrift: das Reformminifterium und das vefors ‚632 mirte Parlanıent. Nach der Iten Ausg. überſetzt aus ben Engl. Carlsruhe 1834. ©. 27—33 (über die, Erneuerung des Bankprivilegiums v. 1833), Mae- Cul. loch Dictionary of Commerce, deutfche Bearb. I. 103. 3) Ueber den Zufammenbang des Staatskredits mit dem Notenwefen und Papiergelde f. m. Meine Berfuhe. ©. 249. — Zweiter Abſatz. Geſetzliche Beſtimmungen der Preiſe oder Polizeitaxen. $. 445. . Die noch jetzt allenthalden eingeführte Maaßregel, dag man von Seiten der Polizei gewiffen Gemwerben die Preife ihrer Pro- duete feſtſetzt, verträgt fich mit den Grundſätzen der Gewerböfreiheit nicht. Am gewöhnlichen iſt dies bei den Bädern, Fleiſchern, Biermwirthen u. dal., überhaupt bei folchen Gewerben, welche die gewöhnlichen Lebensbedürfniffe Kiefern 1). Daß die Polizei wegen der Sicherheit vor fchlechten Nahrungsmitteln eine Aufficht hält, iſt nothwendig. Aber die Aufitellung folcher Polizeitaren oder Zmwangspreife rühren aus der Zeit her, in welcher die ftädtifchen und Fändlichen Gewerbe ftreng gefchieden und in den Städten be- fonders eine frenge Zunftverfaffung beftand, welche, die freie Gewerbsconcurrenz hindernd, und nur eine beſtimmte Meiſterzahl zulaſſend, ein Monopol mit den nöthigſten Lebensbedürfniſſen ver- anlaßte, das die Confumenten, namentlich die niedere Klaffe, fehr beeinträchtigte und ungleichförmige Preiſe verurfachte, fo Tange die Polizei nicht zu einem gegenwirkenden Zwangsmittel diefer Art ihre Zuflucht nahm. Es Fonnte aber nicht fehlen, daß diefe Taren felten-recht, einmal zu hoch, ein andermal zu niedrig waren, da man wenige zuverläſſige Mittel 2) zu ihrer Feſtſetzung bat und die Verhältniſſe fich häufig verändern, Wäre die Coneurrenz zwifchen Stadt und Land frei und das Zunftweien aufgehoben, fo müßten diefe Polizeifchranfen fallen und könnten es auch ohne Schaden. Da dies nicht der Fall ift und auch Erftere deßhalb nicht vollig eintreten Fann, weil die ftädtifche Lebensweife einen höheren Ar- beitöfohn und Gewerbsgemwinn als die Ländliche nöthig macht, alfo ° fchon der Koftenfaß der Producte dort höher als auf dem Lande ift, und folglich wenigftens von. Yändlichen Produeten beim Ein- gange in die Städte cine verhältnigmäßige Ausaleichungsftener entrichtet werden müßte, um dien ftädtifchen Gewerbe zu fichern; fo werden auch ſolche Polizeitaxen nicht Leicht abgefchafft werden können 3). | 633 4) Beraiud 9. und E. Magazin. Art. Biertare. Brauprobe Brod: are und Backprobe. Sleifhtare Volizeitaren. Rau polit. econom. U. $. 293. Rüdiger Staatslehre. Halle 1795. 11. 127. Los Handb. 11. 250. Simonde de — ——— Rich. Commere. II. 107: 120. Murbard. Politik tes Handeld. S. 261. Wachtler in Morftadt’s Nationaldconom. 1834. 9. 111. 169. 2) Die Berechnung geſchieht nach den Koſten⸗ und Gewinnſtſätzen. Daher die Badı, Mahl» und Brauproben u. dgl. 3) Ein Austunftsmittel, 3. B. im Großf. Baden in den Hauptfädten ange wendet, ift dad, wenn man die Yreife durch die RONSIERTDTTRIE ſelbſt für jeden Monat beftimmen IE und diefe dann beibehält. 4 * Dritter Abſab. Einfluß des Staats auf die —— $. 446, Diejenigen Einfommensarten,. welche die Natur des Preifed haben, alfo die ausbedungenen Renten, find von folcher Natur, dag man fie auch, fo wie die Waarenpreife gefesfich firiren kann. In früheren Zeiten beganı man auch mit polizeilichen Taxen hierin und wandte fie befunders an: 1) Beim Arbeitslohne, um im Intereſſe der Lohnherrn cin Höherfteigen deffelben zu verhüten. Diefe Taren find durchaus verwerfich, weil fie diefe zum Nach— theile der Arbeiter bevortheilen, und ganz bei Seite ſetzen, daß hoher Arbeitslohn des Landes Wohlftand begründet; weil die Dienfte fo verfchiedener Art find, daß allgemeine Taren nicht gut ausgeführt werden können; und weil feine fo Feine Eoneurrenz von Arbeitern zu erwarten ift, dag der Lohn zu hoch fteigen wird. 2) Bein Zinsfuße, um die Borgenden vor Bedrücung zu fichern und dem Wucher entgegenzuarbeiten 1). Die Gebote und Berbote in diefer Hinficht zufammengenommen heißen Wuchergefeke 2. Der Wucher, erft durch die Geſetze einer Definition fähig gemacht, ift aus ſittlichen Gründen verhaßt, und dieſe haben die Wucher- gefene noch mehr motivirt, ald Gewerbsrückfichten. Von dem freien volföwirthfchaftlichen Standpunfte aus betrachtet Fan es Feinen - Wucher neben, denn die verfchiedenften Umſtände beftimmen den Zinsfuß fo, wie den Preis, und das Verbot hoher Zinfen fteht daher unter demfelben Gefichtspunfte, wie das Verbot hoben Ar- beitölohnes. Allein Mangel an Eapitaliften auf einzelnen Plätzen, Harrherzigfeit und Gewiſſenloſigkeit derfelben, welche ihnen geftat- ten, einen Borgenden zu überliften und von deren Noth fo viel als möglich Gewinn zu ziehen, find Gründe, aus welchen in ein- seinen Fallen übermäßig hohe Zinfen ‚hervorgehen Fünnen, die man 634 Wucherzinſen nennt 3)... Hieraus ergibt fich, a) daß die gewöhn- lichen Wuchergefeße verwerflich find. Denn die Fixirung eines Zinsfußes mwiderfpricht dem Verkehre, beeinträchtigt die Eapitali- fien, befonders die geringeren, verhindert manche Unternehmungen, die fehr einträglich fein. Fönnen und dem Borgenden dazu vermögen, gerne einen höheren Zins zu geben, und ift nicht durchzuführen, weil, namentlich den größeren Kapitaliften, die verfchiedenften Mittel zur Umgehung des Geſetzes zu Gebote ftehen, und weil die Berheimlichung vieler Geldgefchäfte dadurch veranlaft wird. Es ift vielmehr. am zweckmäßigſten b) daß man die Concurrenz der Eapitariften fo viel als möglich zu vermehren fucht, dag man durch allerlei Mittel dad Borgen erleichtert 9, daß man allen felbftitän- digen Perfonen die Verwendung ihrer Sapitalien ſobald als möglich frei Täßt, daß man mit dem Ausleihen möglichtt wenige Gicher- heitöformalitäten verbindet, daß man die möglichtte Einfachheit, Sicherheit, Klarbeit und Leichtigkeit: der Geldgefchäfte einzuführen ſucht, daß der Staat aufer der Vermehrung der Concurrenz alle andern Umſtände begünftiget, die einen niedern Zinsfuß bewirken, daß”er fchon im Zugendunterrichte über die, Darleihegefchäfte für Aufklärung forget und den Unfähigen die freie Verwaltung ihrer Capitalien nicht überläßt. Nur hierin liegen die Mittel, um den Wucher ficher zu verhüten. Hu w 4) Rau polit. Deconom./ IT. 6. 319.- Lotz Handb. II. 256. v. Jacob poli⸗ zeigeſetzgebung. II 524. Storch Cours, Ueberſ. von Rau, IT. 25. Say Cours. IV. 242. teberf. von v. Th. IV. 185. Spittler Border. über Politik... &. 412 — 424 (ausgezeichnet). Galiani Della Moneta. II. 239. 251... Genosesi T,eziopi. III. 157 sqq.. Yasco I. Usura Libera = Economisti. P. mod. XXXTIV. 121. 230. Gioja Nuovo Prospetto. V. 18. 43. 62. Tur&ot Mem sur le Pret & interet. Paris 1789 (gefchrieben a. 1769 = Deffen:Oeuvres. V. 262.). J. Benthdm Defense of Usury. Lond. 1787. Deutfh von Eberhard. Halle 1788. Günther Verſuch über Wuder. Hamburg 1790. v. Reed, Ueber Aufhebung der Wuchergeſetze. Bien 1791. ü 2) Sie verbieten in der Kegel einen gewifen hohen Zins, das Assichen des Zinſes fonleich bei der Auszahlung des Anleihens, andere Abzüge an dem Capitale, die Zinszinfen, dad Auflegen läftiger Bedingungen u. dal. 3) Die Meuſchen Ändern ihre Meinung hierüber aftmälig, man Härt 3. B. — die Zinszinſen nicht mehr für Wucher. Oft hat man ſchon Wucher vermuthet, wo blos der Mangel an perſönlicher und fachlicher Sicherheit einen hohen Zins nöthig oder billig machte, 3. B. bei Darleihen auf bloßen verfönlichen Kredit, an un ſelbſt⸗ ſtändige Menſchen, die Wuchergeſetze ſelbſt verantaſſen fo heimliche hohe Zinfen :c. Der Wucher ift am Teichteften möglich bei Anleihen aus Noth, am weniaften bei Anleihen zu Gewerbszwecken, weil der Unternehmer niemals mehr zu * geneigt ift, als er feldft Zins einzunehnten vermag. 4) Sie. werden unten bei der Lehre von der Beförderung des eeihaelchactes angeführt werden. Di J Im er 635 Zweites Hauptſtück. Vom Betriebe der volkswirthſchaftlichen Hanswirthfhaft Erſtes Stück. Cars: für die Erhaltung des Rolfsvermögeng und Einkommens, Erfier Abſatz. Borbeugungsmittel, $. 447, 1) Gegen Gemwitter-, Erdbeben» und Hagelſchaden. Zur Verhütung folcher zerftörender Naturgewalten ift nichts zu thun möglich, aber zur Entfräftung oder Verhütung ihrer fchädlichen Wirkungen. 1) Zur Sicherung gegen. Gewitterfchaden dienen die Blikableiter 1), deren Anlage jedoch nicht erzwungen werden kann, weßhalb Ermahnung, Unterricht und gutes Beifpiel an Staats- und Gemeindegebänden die wirffamften gerechten Mittel find, fie zu verbreiten; ferner das Unterlaſſen aller Gebräuche und Bauten, welche das Einfchlagen des Blitzes moglich machen D. 2) Bei Erdbeben fann man blos durch fchleunige Verſuche zur Rettung des bewenlichen Eigenthumes und das Gebot des fchnellen Auslöſchens der Hausfeuer, um bei etwaigen Einftürzen den Feuer— ausbruch zu verhüten, fichernd wirfen. Das Verbot hoher Gebäude in Gegenden, die einem folchen Unglücke ausgeſetzt find, iſt Teicht ein zu großer Eingriff in die Privatrechte. 3) Um gegen Hagel su fichern, ift es noch nicht mit der Erfindung von Hagelablei- tern 3) gelungen. Das Eigenthum ift daher der Zerfiörung durch diefe Naturerfcheinung immer noch fehr ausgeſetzt. 4) Silly Anleitung, Vlikableiter anzubringen. Berlin 1798. Achard Anl, Gebäude ꝛc. vor Gewitterfchaden ficher zu ftelien. Berlin 1798. Hehl Anteit. zur Errichtung und Erhaltung von Blikableitern. Stuttg. 1827. Dingler polytechn. Journal. Bd. XVI. 145 (vorzügl. Anleitung nach dem Unterrichte dev franzöſiſchen Academie). Gehler Phyſical. Wörterbuch. 2te Auflaae. Art. Blitzableiter. Prechtl Technolos. Encyelevädie. Art. Blibableiter. Buſch, Handbuch der Erfindungen. Ate Aufl. Bd. TI. Abthl.-2. ©. 69. Frank medizin. Polizei. TV. 168- v. Berg, Handbuch des teutſchen Polizeirechts. III. 32. 2) 3. 3. das Läuten auf Thürmen, Verbrennen geweihter Kräuter auf den Heerden, Wetterfahnen mit Metalifpigen, Wetterdächer ic. 3) Riecke, Ueber Errichtung von Hagelableitern in Gorrefpondenz +: Blatte ded _ wiürtemb. landw. Bereind. Bd. VII. (1825) ©. 225. Savoftolle, leber Bliss x und Hagel» Ableiter, aud Gtrohfeilen. Aus d. Franz. Weimar 1821. Bernoulli, Schweitzeriſches Archiv. III. 56. 636 $. 448, 2) Gegen Feuerfchaden. Es laſſen fich die Maaßregeln zur Verhütung von a. den, 1) in zwei Hanptgattungen theilen. 1) Die wirklichen Ber- hütungsmaaßregeln beziehen fich theils auf phyfifche und che- mifche Arfachen von Feuer 2, theild auf den Bau der Hänfer 9), theils auf Anwendung von Anſtrichen und Ueberzügen der brenn- baren Theile an Gebäuden 4), theils auf Handlungen, welche Feuersbrünſte bereiten Fönnen >). Dagegen betreffen 2) die Feuer— Löfchanftalten die verfchiedenen Löfchmittel I, die Feuerge— räthe 7), das Fenerperfonafe 3) und die Löfchordnung 9). Hierin hat die Polizei einen ihrer weiteſten Wirkungskreiſe, fie befiehlt , belehrt, ermuntert, belohnt, firaft und zwingt, und zwar Dich Alles, weil die Gefahr eine allgemeine ift, bei welcher die Man: . regeln von einem Centralpunfte ausgehen müffen. | 41) Krügelftein, Syſtem der Seerpolisei. Leipzig 1798—1800. TI Bde. Steinbed Seuers, Noths und Hülfsbuch. Leipzig 1802. Valentiner, Ueber zweckmäßige Brandanftalten in großen Städten. Hamburg 1798. Gteinbed, Handbuch der Seuerpolisei fir Marftflefen und Dörfer. Jena 1805. Henfoldt, Brandwehrs und Nettungsanftalt für Dörfer, Hildburghaufen 1827. Everat, | Feuerbuch fir Stadts und Landgemeinden, aus dem Franzöſ. überjest von Petri. Stmenau 1829. Teichmann, Seuerdnoth + und Hülfsbuch. Leipzig 1831. Mont Polizeiwiſſ. IL. 62. Tedeſchi⸗ Was ift befer, Feuersbrunſt zu löſchen oder zu verhüten. Wien 1824. v. Berg Handbuch. III! 1946. VI. Abtht. TI. 627—822. Bergius P. u. E. Magazin. Art. FenerAnfialt- Ordnung, Bifitation. 2) Schließbarfeit der Defen, Verbot de3 Holzauflegend, Verhütung der Ent zündung brennbarer Gasarten (beronderd in Bergwerfen, $. 99.), Behutfamkeit mit Gläfern, Brillen, Senftern ıc., Waffer bei ftarfen Reibungen in Fabriken, Bewahs rung ſelbſtentzündlicher und leicht fenerfangender Gegenftände (bergmännifche Gruben» prände f. Brard Grundriß der DISSADONFNUDF, ©. 371. Dingler polytechnifches Journal. XXXV. 213.). 3) Kein neuer Hausbau’ ohne Anzeige bei der betreffenden Polizeibehörde: (v. Heyde Nepertorium der preuß. Polizeiger. IV. 404.). Entfernung von brenn⸗ baren Dachrinnen, von Erkern, Schindel: und Strohdächern, hölzernen Geſimſen, Getäfel anfen am Haufe, Wetterdächern; Aufficht auf den Bau der Backöfen (Ge meindebacöfen: Bergius Magazin. Art. Backöfen. Wehr DHeconom. Auffäge. ©. 150. Hanndv. Magazin. Jahrg. 1788. ©. 31. 57. Krünis Dec. Encyclop. TI. 370.), Schornfteine, auf Anlage der Kefiel, Darren, Rauchkammern, Ge werbööfen, Deren bei Dampfmaſchinen, Kohlenmagazinen; Verbindung der Häuſer durch Feuer⸗ oder Brandmauern; Bau der Magazine, landw. Gebäude, Schau—⸗ ſpielhäuſer, gerährlichen Sabrifhäufer, Pulvermagazine (&b erhard, Vorſchläge sur Anlesung von Pulverniagasinen, Halle 1771.). 4) Angegeben folche bei KRrügelftein. I. 198 — 267. Prechti Encyclopädie. I. 291. Dingler polytechn. Journal, XVII. 465. Zedefhi an. EINS: 99: 5) Im häuslichen Keben, auf Geld und im Walde; Aufficht auf boshafte, zachfüchtige, blöd und wahnfinnige Menſchen; Verbot des Haushütens durch Kinder. ©. über Iocale Feuerordnungen aufer den angef. Schr. noch dv. d. Heyde Repert. I. 723. 19. 345. Dödllinger, Repertoriiim der Gtaatöverwaltung des König: reichs Baiern. V. 112. Des Essarts Dictionnaire de Police (6108 8 Bde, 4.). V. 310. 637 6) Erde, Eand und Afche (Helrensrieder, Bom Gehrande der Erde, Sand und Arche, ald Löſchmittel. 1788.),ẽ Miſt und Schlamm; Waſſer; Schwefel und Pulver; Allaun, Pottaſche, Lauge und Kochſalz. Krügelftein. J. 555— 592 7) Solche, die den Zugang zum Feuer bequem machen, als Leitern, NMerter Hafen, Stoßeiſen, Ketten, Laternen cHermerec in Dinaler polyt. Journal. XVI. 1.); foldhe zur Sicherung anftoßender Gebäude, ald GSegeltüher und Blech— ſchirme (Rrügelftein. T. 618.); ſolche zum Schutze rettender Menſchen, als bledherne Schilde, lederne Kleider, Hemden und aanze Kleider von Asbeſt, Stiereln, Hauben von Blech (Dingler nolytechn. Journal. XXXV. 364. Allgem. Zeitung. Sahrg. 1833. Nr. 124.); endlich folhe zur Feuerdämpfung, als Wurfmaidhinen, Kübel, Bütten, Eimer, Schläudhe, SZenerfprigen (Dingler Tolyterhn. Journal. X. 167. XII. 281. XXXVI. 258.). 8) Entdeckungsperſonale, als Nachtwächter, Thürmer u. dgl.; Senerlärmper sonales Trommler, Läuter, Zelegraphiften, Reiter u. dgl.; Lörcharbeiter, als Sprüsenteute, Waſſerträger, Steiger (Zimmerlente u, dal.); Wacperfonale im Orte; Hilfsverfonale zum Ketten von Gegenfländen und Personen; Militaiv, Gensdarmerie. I) Ganz local und temporell. Alle dieſe Dinge müſſen in Localverorönungen genau beftimmt fein. 8. 449. 3) Gegen Wafferfchaden,. Gegen die Anfammlung vielen Waffers in den Fluß⸗- und Strombetten, Teichen, Seeen und Canälen ift urfächlich Fein Mit- tel in menschlicher Gewalt !). Was die Polizei hier zu thun ver- mag, beſteht zum Theile in einer fichernden Einrichtung der. ver- Schiedenen Wafferbauten 2), in Maaßregeln zur möglichit fchadlofen Ablaſſung des Waflers bei bloßen Ueberſchwemmungen und Eis- gängen 3), und in Verſuchen zur Rettung der Menſchen und des Einentbums bei folchen Ereigniffen und anderen Gefahren zu Waſſer, ald Stranden, Schiffbruch u. dgl. 9, 41). Röſſig Wafferpolizei. Leipzig 1789. Rouffean,. Beiträge zur Deichs und Flußbau⸗-Polizeigeſetzgebung. Nürnberg 1820. Wagner, Anweifung zur Ers haltung der Dämme bei Stromergiefungen und Eisgängen. Grimma 1827. Mohl Poiizeiwifl. IL. 75. v. Berg Handbuch. III. 76. VI. Abthl. 1I. S. 822. 2) Durchſtiche; Verhürung von Wafferbauten, welche den Waſſerlauf hemmen; Ausräumung verſteinter, verſandeter und verſchlämmter Fluß⸗, Stroms und Bach—⸗ betten, und Verbot des Hineinwerfens von Schutt; Erhöhung der Schnelligkeit des Wafferlaufes; Hinwegräumung von Selfen durch Sprengen u. dal. (ein Außerft ſinnreiches Mittel hierzu, das in Anterica angewendet wird, f. bei Babbage Mas ſchinenweſen $. 38. befchrieben). Die wichtisfte Stelle nehmen hier die Deich» oder Dammbaue ein, Worüber fchon von Alters her eigene Deihordnungen eriftiven, für deren Verfaſſung die größte Eorgfalt nöthig ift. Sie erſtrecken fich über: Bau, Höhe, Stärke und Material der Deihe, Seld» und Fluthgräben, Berbor von Hffenfivbauen, die den natürlichen Wafferlauf hemmen, Deichaufficht und Perfonale, Deichkafte und Beitragspflicht der Einzelnen, periodiſche Deichfchau, Deichbaue und Reparaturen, Bau und Handhabung der Schleußen, Anſchaffung und Aufbewahrung de3 Deichinventariums (Bretter, Stampfen, Schlägel, Safchinen, Laternen, Karren, Kühne :c.), Benutzung der Deiche zum Gehen, Sahren, Land: bau, Weide u. dgl., Anfahren von Schiffen, Kähnen und Stößen. v. d. Heyde Kepertor. III. 1. IV. 376, Preuß. Land, Thl. 1. Zit. 8. Thl. U. Tit. 15. 20. 638 3) Befonders bei Gitgängen: Aufeiſen an den Ufern, ah Wafferbanten: Zer⸗ trümmern großer Eisſchollen an Brücken u. del.; Eisbrecher, Eisbäume, Pfeiler; Verhinderung des Eisſchiebens; Eprengung der gebildeten Eisſchützen. 4) Prämien für Rettung; Waſſerlärm, Boten, Nothſchüſſe; Kettumgsbonte ; Zuſchießen von Kettungsfeilen an Pfeilen, Bomben, — ra DR S. 450. A) Gegen Thierfchaden. Der Thierſchaden geſchieht entweder durch ——— abe an Thieren. a) Die Schädlichen Thiere in Haus, Fed und Wald nehmen zuweilen fo überhand, daß oft ganze Ernten auf unge heuren Strecken zernichtet und für die Menfchen der empfindfichfte Mangel verurfacht wird. Bereinzelte Maaßregeln helfen nicht, es mufi hier der Allgemeinheit. wegen die Polizei einfchreiten durch Befehlen won Vorbengungs- und Bertilsungsmittein 1). Unter - demfelben Gefichtspunfte ſtehen b) die Thierfranfheiten, welche entweder. von Außen ins Land gebracht werden können 2), oder im Lande ſelbſt entſtehen und anſtecken D, oder blos epizootifch Callge- mein berrfchend, aber nicht anſteckend) find 4), Ohne allgemeine, von einem Gentralpunfte geleitete Anftalten find ” nicht leicht rt zuhalten oder zu heilen. 1) Mäufe, Ratten, Hamſter; Maulwürfe; Raupen; Vögel; Sorfiinfekten u. deral.; Heufchrefen: S. darüber auch in der Land» und Sorfiwiethfchaftsiehre. Hamfters, Nattens, Maulwurfänger; Schonung der folhen Thieren nachfegenden Vögel; Bertilgen der Raupenneſter; Verpflichtung der Bürger, täglich *8 wöchent⸗ lich eine gewiſſe Menge zu fangen u. dal. 2) Sperranſtalten, Quarantänen, Anweiſung beſtimmter Strafen für durch ziehende Thiere, Entfernung der inländiſchen Thiere davon, Einimpfen de3 Gift: ſtoffes (noch nicht Hinlänglich erprobt). 3) Beförderung der Thierarzneifunde, Anftellung tüchtiger Thierärzte, Unter fuchung vorfonmender Kranfheitsfälle, Strafe wegen Nichtanzeige, Abſchließung von fo heimgeſuchten Plägen und Gegenden, Abthun der Franfen unheilbaren Thiere, periodifhe GSiltirung naher TIhiermärfte, Vergraben der ganzen gefallenen Thiere. 4) Nicht immer find allgemeine Maaßregeln notwendig. $. 451, —* 5) Gegen Raub, Diebſtahl und Betrug. a) Im Allgemeinen. ‚Die Aufmerkfamfeit und Erfahrung der Einzelnen reicht mei- ſtens nicht bin, um vor Raub, Diebftahl und Berrug ficher zu fein; Die fih. mit folchen Handlungen. befchäftigenden Menfchen überziehen oft planmäßig ganze Gegenden; ihre Aufenthaltöorte find oft fehr ſchwer zu finden; ihre Macht ift zuweilen fehr bedeu— tend; es treten allgemeine Ereigniffe ein, wobei fie fich befonders gerne einfinden. Ans diefen und vielen andern Gründen iſt die —1 639 Polizeiaufſicht hierin nothwendig. Die allgemeinen Polizeimaaß— regeln in diefer Hinficht betreffen sum Theile die gefährlichen und verdächtigen Berfonen ſelbſt 1), zum" Theile die befonderen Gele- genheiten und Plätze, wo fie zu wirfen pflegen 2). Die Aufficht und vorfommenden Verhaftungen gefchehen durch die BOHBEIDIENEF und Gendarmen. 1) Yämlih a) Sandftreiher, Bagabunden oder Gauner, d. h. Gefindel beiderlei Geſchlechts, das gewerblod auf Bettel, Raub, Diebflabl und Betrug ums herzieht und Bfterd mit anfäßigen Samilien und Individuen in Verbindung fteht (v. d Heyde Reyertor. I. 17. II. 181. 111. 569. Döllinger Kepertor. VI. 266. v. Berg Handb I. 284. IV. 604. Colquhoun Polizei. von London. 1. 152.). - b) Herumsichendes Gefindel, welches zwar Gewerbe’ treibt, aber folche, die gerne von jener Klafe zum Scheine. getrieben werden (Hauſirer, Lohnarbeiter , Muſiker gemeinſter Art, Geiltänsler, Guckkäſtler, Glücksſpieler, Ihierführer, Seil tänzer, Marionettenfpieler u. dgl.). Blos richtige Päſſe, Wanderbücher und Ev laubnißfcheine inlindifcher Behörden gewiffen zur Ertheifung: derfelben beauftragten Ranges, und unnachfichtige Strenge. gegen unlesitimirte find die einzigen Mittel, das Gefindel abzuhalten (Bai. Reg. Blatt v 3. 1802. ©. 176. 236. v. d. Heyde Kepertor, IV. 19. 507. 524.). ec) Die Bettler von der niederften bis zur vors ‚nehmen Klafie, vom Kinded+ bis zum Greifenalter, die aus dem Betteln ein Ger werbe machen. Die Aufficht, Verhaftung, Landeöverweifung als Ausländer, Transportirung, VBeftrafung u. dgl, nüßen nur, wenn dad Land zugleich gute Armenanftalten Hat (f. unten Dritte? Stück). d) Räuberbanden und ähnliche Berbintungen, Gegen diefe verfchicdenen Arten von gerährlihen Menſchen helfen die Auffpiirungen ihrer Schlupfwinfel, Streifzüge, Entdeckung ihrer Verbindungen mit Anfäßigen, Bewachung der Straßen, Nachtwächter, Zagwächter im Sommer auf dem Sande, Straßenbeleuchtung, Jachtzettel, Aufficht auf Diebswirthe u. dal. Sichtung der Wälder und Gebüfche, Zurückhalten der Waldungen von befuchten Etraßen. ©. v. Berg Handbud. I. 257. 424. II. 183. UT. 46. 437. IV. 650. vd. Heyde Keyertor, IV. 20. 81. Döllinger Repertor. VI. 75. 165 246. 2) Zufammenläufe bei Volks- und Staatöfeften, wegen Polizeimanfregeln ; Aufſicht auf Plätzen, wo: große Waarenmafen vffentlich angehäuft werden, 3. 3. Sagerhäufer, Ladungs⸗- und Landungsylägen, Poſt- und Packhöfe. in Hauptver; hütungsmittel ift die Aufficht auf die Allerhandsfrämer, Antiquare, Zuweliere, Gold⸗ und GSilberarbeiter, Mäkler und Leihhäufer, damit fie Bücher führen und nichts Geftohlenes ohne Anzeige anfaufen, und auf die Hehler vom Hundwerf, ©. Eolauhoun Polizei von. London. I. 53. 60. 197, v. Berg Handb. I. 379. N $. 452. PNA b) Insbefondere nach den Arten der Diebiäpte. Was aber die Maaßregeln gegen die befondern Arten des Diebitahls anbelangt, fo kann man fie, wenn der Kürze halber ein Fogifcher Fehler verziehen werden dürfte, unter folgenden Nummern betrachten. 1) Gegen Hausdiebftähle fichert die Berpflichtung der Hausherren und Familienvorſteher, niemals unle- gitimirtes und mit fchlechten Zeugniffen verſehenes Gefinde anzu nehmen, in Ertheilung von Zeugniffen bei deffen Entlafung ſtreng und gewiffenhaft zu fein; ferner die Anempfehlung der Schliegung der Hanfer, Magazine, Keller m. f. w. während der Nacht und 640 bei Tag; Ordnungen fir Gefindemäfler 9; Beauffichtigung der Handwerfsmeifter und Sefellen, welche in die Häufer und acheimen Gemächer Eintritt haben müſſen, uud namentlich polizeiliche Auf- ficht auf die Schloffer, Schläffelentwendungen und Schlüffelver- käufe. 2) Segen Felddiebſtähle fihert man durch eine hinrei- chende Anzahl tüchtiger Feldſchützen, und genaue Feldordnungen, welche Beſtimmungen enthalten müfen: über das Verrücden von Gränzen, über das Begehen und Befahren der Felder und Gärten nach und vor feiner beilimmten Tagesftunde gerade vor und zur Lefe- und Erntezeit, über die Hamfer- und Maulwurffänger, über die Aufficht anf die Hirten, über das Aehrenleſen u. dal. 2). 3) Segen Walddichftähle ergreift man ungefähr diefelben Maaß— regeln, und überläßt die Wache dem Forſtperſonale. Die Polizei bat aber das Vorurtheil von der Nichtunfittlichfeit und Nicht- ungerechtigfeit der Forft- und Wilddiehereien zu befämpfen, das Begehen fremder Neviere mit Hieb-, Fang- und Schießinſtru— menten zu verbieten, die nicht eoneeffionirten Holz- und Wildpret- händler zum Beweife des rechtmäßigen Erwerbs anzuhalten, ähn— liche Legitimationen von den Holzſchnitzlern, Befenbindern u. dal. zu verlangen, und mit Nachbarftaaten tiber Gegenfeitigfeit der betreffenden Geſetze Verträge zu bewirken 3). 4) Gegen Poft- und Fracht diebſtähle hat man folgende Mittel: Aufficht auf Poſt— güter und Pafagiere, Errichtung von Pafagierftuben mit Wäch- tern, Warnung der Reifenden, Abhaltung unficherer Leute beim Ab-, Auf und Umpacken, firenge Ordnung im Belteigen und Ausſteigen aus den Boftwagen, berittene Begleitung der Packwagen, Abweifung nicht gehörig verwahrter, addrefirter und declarirter Frachtftücke, Ertheilung von Empfangd- und Cautionsicheinen, ftationsweifes Unterfuchen, Abwägen, Zählen und Vergleichen der Packete mit den Packliſten und Deelarationen, Eintragen der Badete in die Poft- und Frachtbücher, und in die Bücher der Austräger zum. Behnfe der Befcheinigung der Weberlieferung, Nummeriren und Stempeln der Päcke 9. 5) Gegen Thierdiebſtähle fichert man durch die Verordnung, daß. über jeden Ihierfauf oder Ver— fauf ein befonderer fchriftlicher Kanfeontraft von einer obrigfeit- lichen dazu beftellten Perfon (Gemeindeſchreiber, Polizeiämter) ausgefertigt und beiderfeits unterfchrieben werde, daß jeder Kauf ohne ein folches Inſtrument ungiltig fei, das die Verfälſcher be- firaft werden, daß jeder Verkäufer den rechtmäßigen Beſitz des Thieres nachweife, und daß man bei Ein- und Ausfuhr von Thie— ven und auf Thiermärften dieſelben Maaßregeln beſonders ftreng bandhabe H. Golche Verträge find zugleich wegen Seuchen und 6 Zoffdefrandationen wichtig. 6) Segen P unddiehfäpte dient die Verordnung, daß derienige, welcher einen gemachten Fund nicht in einer gewiffen Anzahl von Tagen bei der Polizei anzeigt, als Dieb oder Dieböhehler betrachtet wird. 7) Gegen Seeräuberei, _ welche übrigens für Deutfchland weniger gefährlich, als für andere Staaten ift, müffen Seeerpeditionen, diplomatifche Verhandlungen und die oben (I. 359.) angegebenen Mittel ergriffen werden 6). 1) ©. d. Heyde Kevertor. IT. 502. II. 577. Döllinger Repertor. V. 94, Bair. Res. BI. v. 3. 1812. p. 1952. 2) v. Berg Handb. IN. 255. v. d. Heyde Repertor. I. 344. 3) 3. 8. Preuß. Geſetzſamml. 3. 1822. Niro. 2. 4) Ddllinger Repertor. II. 130, 5) v. d. Heyde Repertor. I. 220. III 689. IV. 88. 6) Befonderd f. m. Colquhoun Polizei von London, II. 37. $. 453. Fortfehung. Nach den Arten des Betrugs. Der Betrug ift öfters noch fchwerer zu verhüten und zu ent- decken als der Diebſtahl. Indeß kann die Polizei, wenn die Bür- ger und andere Einwohner nicht felbf auf der Hut find, hierin nur wenig wirken. 1) Segen Betrug in der Haus- und Ge— werbswirthfchaft Finnen die im vorigen $. unter 1. angegebenen Manfregeln dienen. Aber 2) gegen Betrug im Handel ſteht «8 in der Macht der Polizei, durchgreifende Maaßregeln zu verordnen. Um im Waarenhbandel Betrug zu verhüten, fo erfirecft fich die Aufſicht auf die Qualität und auf die Quantität der Waaren: Während in erfter Beziehung je nach der Schwierigkeit der Erfen- nung auf Märkten und Meffen 1m. dgl, gefchärfte Aufficht geübt werden muß und font am meiiten durch Androhung von Strafen zu wirken ift, weil die Polizei nicht überall zugegen fein darf und kann; fo hat fie in der zweiten Hinficht für gute und unverfälfchte Maaße und Gewichte zu forgen, regelmäßig. eine Mefung und Abwägung derjenigen öffentlich verkäuflichen Waaren vornehmen, welche im Handel in gewiffen Maaße und Gewichte verfauft wer- den 1), umd beeidigte Meffer und Wäger aufzuftellen, Gegen den Betrug im Effeetenhanderl fichert hauptfächlich die Aufficht auf Börsen und die Behutfamkeit, den Brivat-, Bemeinde- und Staatsobligationen, den Actien, Wechfeln, Anmweifungen, Billet$ und dem PBapiergelde eine möglichſt unnachahmliche Form zu geben, fie mit Nummern, Stempeln u, dgl. Kennzeichen zu verfehen und Baumftarf Encyclopädie. 41 642 alten Sanpeirieiienbln, die größte Aufmerkſamkeit hierauf anzu⸗ empfehlen. Gegen Betrug im Geldhandel mit ſchlechten Münzen iſt ein vorzügliches Minzweſen, fo daß die Münzen nicht mit Bor- theil/ ohne erkannt zu werden, nachgemacht, verfälfcht und be- Schnitten werden können, das allerficherfte Mittel. Gegen Einlanfen fchlechter Münzen muß fich der Empfänger ſelbſt ficher halten, 3) Der Betrug in Gewerfen fann unendlich manchfaltig fein. In Gewerken, welche ein vom Eigenthümer gelieferted Material verarbeiten, wie 3. Bd. in Mühlen jeder Art, Bleichanfalten, Webereien, Färbereien, bei Kleidermachern, Wafchanftalten u. dal. ift der Betrug weit ftrafbarer, ald in folchen, welche für fich ar- beiten und Producte verfaufen, wie 3. B. bei Sold- und Gilber- arbeitern, Uhrenmachern u. dgl, Je nach der Wichtigkeit des Gewerbes und der Schwierigkeit der Entdeckung des Betrugs kann die Polizei für folche Gewerke eigene Verordnungen erlaffen d. 1) 3. 8. Brod, Backſteine u. dgl. m. Die Maaße und Gewichte follen nur in öffentlich befteliten Sabrifen ‚unter Polizeiaufficht verfertigt werden; die Händler damit find von Zeit zu Zeit, Bifitationen zu unterwerfen; man unterfucht‘ die Maaße und Gewichte auf Märkten und Mefien, und verbietet den Gebrauch unges ftempelter Maaße und Gewichte; der Stempel muß ſchwer nachzuahmen fein; jede Hrtspolizei muß Normalmaake und «Gewichte haben: vw. d. Heyde Repertor. I. 490, IM. 574. IV. 94. Döllinger Revertor. II. 105. VI. 45. Dumont Ast des Maires. II, 178. Bergius P. u. E. Magazin. Art. Mach, 2) 3. 8. Mühlenordnungen beftehen in den meiften Staaten. v. Berg Handb. III. 462. Döllinger Kevertor, VI. 56. Bair. Gefesiunmt. v. 1784. ©. 863. Bair. Res. Bl. v. 3. 1808. ©. 2420: Preuß. LandR. Thl. I. T. 15. $. 245. 322. 15. Preuf. Geſetzſamml. von 1819. Nro 22. ©. 250. Großh. Bad. Miühs lenordnung .v. 18. März; 1822. Bergiud Magazin. Art. Mühlenwefen. Eine ältere Einrichtung, die hierher gehört, find die Shauanftalten zur Iinterfuchung und Gtempelung der zu verfuurenden Waaren, und auch dad Gebot einer beſtimm⸗ ten Productionsweise und Verchaffenheit der Waaren. Dieſe Eingriffe in die bürger⸗ lichen Rechte können, da ſie auch noch dazu ganz unnöthig ſind, nicht mehr geduldet werden: Rau I. 6. 217. Mohl 11.234. Murhard Pol. des Handels. ©. — v. Jarob Bol. Geſetzg 1. 523. Kraus Staatswirthſch. V. 204. $. 454. 6) Gegen Befchädigung des Eigenthbums durch Menſchen. Diefe gefchehen theils in böslicher Abficht, theils aus Muth- wille. Gefchärfte Aufficht, Androhung von Strafen und Anem- pfehlung der Verwahrung, wo fie möglich ift, find die Mittel dagegen. Man muß die Ortd-, Feld- und Waldfrevel, die nicht in den Begriff von Diebftahl gehören» hierher zählen. Solche Berlekungen des allgemeinen Zutrauend verdienen die größten Polizeiftrafen und müflen un Umftänden eriminell DERANBEN werden. F 8weiter Abſatz. Entſchaͤdigungsmittel— | 8. 455, 1) Im Allgemeinen. In früheren Zeiten ift es üblich gewefen, die Schäden der „ genannten Arten durch Collecten, Wnterftüßung aus den Staats— faffen, durch die Gnade des Landesherrn, durch Errichtung von Sotterien und durch Ertheilung von Eolleetirbriefen (woher der Name Brandbrief) zu decken. Aus fo edelmüthigen Gründen ſolche Unterffüsungen, wie fie auch jetzt noch dargeboten werden, auch immer fliegen mögen, fo find fie doch in den wenigften Fällen zureichend und bieten Feine hinreichende allgemeine Sicherheit dar, während insbefondere mit der Eolleetirerlaubnig mehr oder weniger Unfug getrieben werden kann ). Es iſt daher ein fchöner Zug des neuern Volksgeiſtes, dag man fich zu Anftalten zu vereinigen fucht, welche die Verficherung gegen folche Schäden vermöge Vertrags beftimmt möglich machen und es ift Eine der erfolgreichiten Staats— marimen, folche Aſſecuranz- oder Verfiherungsanftalten der Geſellſchaften nicht blos zu begünſtigen, fondern auch unmittelbar unter feinen Schuß zu nehmen. Es ift zwar nicht zu Yaugnen, daß folche Anftalten die Zahl der Unglüdsfälle, infoweit dieſe von Sorglofigfeit und böslicher Abficht der Denfchen, die verfichert find, abhängen, vermehren können; allein fie behalten troß eines folchen fchmählichen Mißbrauchs ihren volfswirthfchaft- lichen Werth, nicht, weil fie den für das Volksvermögen verlorenen Werth erſetzen follen, denn dies ift nicht möglich, fondern weit fie den außerordentlichen Schaden Einzelner auf Viele repartiren und deſſen Tragung erleichtern. Entweder vereinigen fich zum Behufe gegenfeitiger Entfchädigung aus gemeinfamer Kaſſe die Intereſ— fenten eines Landes, einer Gegend oder einer Gemeinde und be- zahlen verhältnigmäßige. Beiträge; oder es tritt eine Geſellſchaft von Perfonen zufammen, um Andern eine Entfchädigung diefer Art gegen eine voransbezahlte Summe (Prämie) zuzufichern, fo daß Berficherer und Berficherte- gang verschiedene Perſonen bilden ; oder endlich es vereinigen fich Leute in eine Geſellſchaft diefer Art eines Theild, um fich eintretende Schäden zu erfeßen und den periodifch fich ergebenden Gewinn wieder unter einander zu theilen. Diefe Vesteren Vereinigungen find aber im Ganzen von den, erfteren nicht verfchieden, außer in der Annahme, das fie den» Kafenreft: als Gewinn anstheilen, während ihn jene in der Kaffe behalten, was , 44 * 644 aber nur ein fcheinbarer Unterfchied ift, da im Falle des Gewinnes jeder Theilnehmer an feinem jährlichen Beitrage um fo weniger bezahlt, wie bei jenem die jährlichen Beiträge nach Dem Stande des Kaſſenvorrathes geringer ausfallen Fonnen, wenn man nicht auf dDiefem Wege allmälig ein größeres Sefellfchaftscapital fammeln will, um es zinfend anzulegen. Bei der erften Art werden die „ Beiträge entweder jährlich bezahlt oder nur im Falle eines befon- deren Schadens 5 bei der zweiten. Art kann die Entfchädigung auch entweder auf dieſe Teste Weiſe umgetheilt werden oder es wird ein Sicherungscapital ein für allemal durch Actien gebildet und dazu die jährliche Summe der Prämien geichlagen. Der Be— ffand solcher Bereinigungen, namentlich der Aetiengefellfchaften, beruhet auf der Wahrfcheinlichkeitsberechnung, daß unter einer gewiffen Anzahl von Dingen von beftimmtem Gefammtgeldwerthe in einer gewiffen Zeit. eine Menge theilweife oder ganz durch einen- Unglücksfall zerftört werden fan. Denn vom Verhältniſſe der zu. zahlenden Entfchädigungen zu den jährlichen Einnahmen nach Abzug der Berwaltungskoften hängt Gewinn und Verluft ab. DerBer- ſicherte bekommt eine Urkunde (Police) , worin die Gegenftände der Aſſecuranz, ihr Werth, die Prämie, die Zeit der Berficherungs- nahme, die Bedingungen, derfelben, der Name des DBerficherten und die Unterfchrift der Verſicherer oder ihrer Firma angegeben find. Die Sefchäfte werden von einem Direetorium und Ausfchuffe geführt, welcher jährlich Nechnung abzulegen hat. Im Auslande haben fie Agenten. Die Statuten diefer Berficherungsanftalten enthalten Beftimmungen über das Verfahren bei der Taration der zu verfichernden Obieete 9, über die zur urfprünglichen Taration gehörigen oder von derfelben ausgefchloffenen fpäteren Veränderun— gen der Obieete, über Größe und Zahlungszeit der Pramie 9, - über die Verbindlichkeit des. BVerficherten zu Nettungsverfuchen, über die Falle des Verluſtes der Anfprüche auf Entfchadigung, über das DBerfahren nach gefchehenem Unglüde bei der Schätzung des Schadens durch beeidigte Sachverftändige, Ortövorgefekte und Agenten, über die Annahme der befchädigten oder. unbefchädigt geretteten Verficherungsobieete, über die Bezahlung des Erfages, und über das Außerfrafttreten der Police. 1) Döllinger Repertor. V. 38. v. d. Heyde Repertor. II. 192. 285. 375. Krünie Oeconom. Encyelop. XIII 160. 26 Berg Handb. TI. 69. 73. Döllinger Repert. II. 19. Bair. PORN Bl. 1814. S. 129. Frank, Iandw. Polizei. II. 313. Wenn deraleichen Kaffen vom Staate errichtet. werden, jo fann man nur zum Gittritte zwingen, wenn, die Nothwendigfeit vorausgeſetzt, ohne ——— Aller die Vortheile nicht zu errei⸗ chen find, 645 3) Aus dem Gefichtöpunfte des Bertrand, worin Fein Theil überlitet werden folf, folgt, daß die Verficherung weder eines höheren noch niederern als wirffichen Werthes der Obzeete geftattet fein darf, Es könnten daraus die fchäpdlichften Solgen für die Gefellichaft, für den Einzelnen und die allgemeine Sicherheit hervors gehen. In den zu geringen GSteuercapitalanfchlage der Häufer liegt 3. B. auch ein Hauptgrund der geringen Wirkung dev Staats» Brandkaſſen in den meißen Ländern. A) Die Größe derſelben richtet ſich nach dem Werthe des Objects und nach der Wahrfcheinlichkeit der Gefahr. Daher verändert ſich Vertrag und Prämie, wenn der Gegenftand in beiden Rückſichten Veränderungen erleidet. F $. 456. 2) Berfchiedene Arten der Affecuranz. Die einzelnen Arten von Aſſecuranzen tragen mehr oder we— niger das Gepräge der im vorigen $. angegebenen Grundzüge. a) Die Wetter- und Hagelaffeenranzen, fo wünfchenswerth fie auch find, Fonnten ‚bisher nicht allenthalben feiten Boden finden, um Wurzeln zu fchlagen. Der Hägelfchlag hängt nicht vom Men- fhen ab, und ift darum nicht überall gleich häufig und heftig, alfo wird eine folche Affeenrang nur zu geringe Ausdehnung erlangen koönnen, als daß fie leicht beſtehen könnte, fei fie.cine gegenfeitige, wie gewöhnlich, oder eine Wetienverficherung 1). Es wird der muthmaßliche Ertrag des Feldes nach einer beftimmten Bflanzung jährlich in Geld geſchätzt; die Brämie richtet fich nach Lage des Feld Ki und Neifungszeit der Pflanzung. b) Die Brandaffe- eurfnzen Tonnen am beiten beftchen, denn der Fenerfchaden ift ein allgemein gleich möglicher, da er außer vom Blike von noch vielen gefellfchaftfichen Urfachen herrühren Fan, Sie finden daher am meilten Theilnahme 9. Sie find entweder Häufer- oder Mobiliaraffeenrangen oder (feltener) Beides zugleich, zum Theile Staatdanftalten, zum Theile Privatunternehmungen, und im erften Fälle bald mit erzwungenem bald freiem Eintritte, Die Staaten könnten fich num allmälig mit Vortheil folcher Kaffenver- waltungen.entfchlagen und mehr auf Stiftung einheimifcher Fener- verficherungsgefellfchaften hinwirken. Die Grundzüge der Feuer— affeeuranzen ffimmen mit obigen allgemeinen überein. c) Waffer- affeenranzgen in ähnlichem Sinne gibt es nicht, aber Seeaſſe— curanzen (f. $. 358.). d) Affeeuranzen gegen Viehſterben ge- hören zu den wohlthätigften Anftalten, deren fih ein Land zu erfreuen haben kann; denn ein einziges Unglück diefer Art kann einen Landmann wirthfehaftlich zu Grunde richten, während eine ganz geringe jährliche VBerficherungsprämig, Die er fehr leicht ent- richten Fann, ihm Schadenserſatz zuſichert. Solche Aſſecuranzen haben das Gute, daß fie ſchon von Gemeinden errichtet werden können. Es kommen die verfchiedenen Thiergattungen in verſchie⸗ 646 - dene Klaffen. Feder Berficherte läßt feinen ganzen Viehſtand auf- nehmen. Im Webrigen ſtimmen auch ihre Statuten mit den allge meinen im vorigen $. überein ). e) Um Aſſecuranzen gegen Raub, Diebftahl und Betrug nothwendig zu finden, muß die allgemeine Sicherheit tief genug gefunfen fein, und doch erzählen Neifende von Spanien, daß die Räuberbanden ihre Agenten haben, mit denen man VBerficherungsverträge' gegen Prämien auf Beleite in den Gebirgen und Wäldern abfchlieft, fo wie von Londen, daß «8 dafelbft Sefellfchaften gibt, welche Einem das Entwendete gegen Entrichtung einer Prämie wieder verfchaffen. 1) Rau polit. Heconom. II. $. 105. Mohl Polizeiwiſt I. 97. Srant Landw. Polizei. T. 255. Bergius Magazin. Art. Affecuranz. dv. Berg Handb. UI..299. Deften ſtaatswiſſ. DVerfuche. I. 59. Hellmuth, Ueber Zweck und dothwend. der Hagelfchlagd» Berfich. Geſellſch. Braunſch. 1823. Grundlage einer Hagelfhiagsverfiherung. Reutlingen 1824. Bernoulli Schweiß. Archiv. I 36. 2) Die Parifer Feueraſſecuranzen "haben zuſammen einen Geſammtwerth bon Berfiherungen anı 31. Dec. 1832 = 10,170,838,277 frs., blos während 1832 ftieg derſelbe um 661,250,567 frs., die auf Prämien afecurirten Werthe ertrugen 9,015,248 frs. 60 Cent. Prämien, die Entſchädigung darauf war 6,430,976 frs. 59. Cent. (Moniteur 1834. Nro 181.) S: Rau politifche Deconomie. II. $. 24. Mont Polizeiwiſſ. IL. 90.’ f. auch N. 2 des vorigen $. Los Handbuch. IT. 174. Gäng, Ueber Berfiherungsanftalten wider Senerfchaden. Salzb 1792. Günther, Entwurf zu einer revid. Hrdnung der Hamburger Generalfeuercafe. Hamburg 4802. Oovrninger, Ueber F. Verſich. Unftalten. Wien 1822. Bernonlli, Beleuchtung. der Einwürfe gegen Brandaſſecuranzen. Bafel 1827. Derfelbe Weber die Vorzüge der gegenfeit. Br. Aſſecuranzen. Bafel 1827. Bleibtreu Handelöwill. S. 228. 3) Rau polit. Deconom,. IT. $. 109. Mohl Polizeiw. II. 100. v. Berg Handb. III. 332. Bergius Maaazin. Art. Aſſecuranz. Frank landw. Polis zei. III. 82. Ryß, Ueber Viehaſſecuranz-Anſtalten. Würzburg 1831. Steder, Geſchichte der Entftehung der Hofheimer. Vichgewährungsgefelifih. Würzburg 1823. Benfen, Materialien zur Poliseis, Camerals» und Sinanzpraris (Erlangen 1800 bi5 1803. 1II.). I. 259. 416. Zweites Stüd, i Leitung der Verzehrung des Nolte Erſter Abſatz. Einwirkung auf die Bevötterung, $. 457. Ein fehr wichtiger Gegenftand des volkswir thſchafilichen Be⸗ triebes iſt die Größe der Bevölkerung. an glaubte früher, von Seiten ded Staats. je nach dem vermeintlichen Erforderniffe hierin hemmend oder erhöhend einfchreiten zu müffen. Allein man weiß jest, daß fich diefelbe nach natürlichen Gründen regulirt, und daß das befte Beförderungsmittel die Erhöhung der Production ift . 427.). Indeſſen iſt es in friſch ſich entwickelnden Ländern 6 wichtig, die Bevölkerung durch Vefbrderung des Eine zu gründen; allein felten wird fich fo eine Fernhafte Bevölkerung bilden laſſen, da nicht die Guten und Befferen des Auslandes ihr VBaterland gewöhnlich verfaffen und die Aclimatiſirung und Gewöh— nung an fremde Sitten fehwer iſt ). Daß man aber‘ chedem das Auswandern verhütete, das hängt mit den Leibeigenfchaftsver> hältniſſen zufammen und verträgt fich mit den Grundfägen freier Staaten nicht 9. Allein zur Sicherheit dient das Verlangen einer Caution aus dem Vermögen der Auswanderer für den Fall der Rückkehr auf fo lange, bis die Anfiedelung als hinlänglich begrün— det und eine Zurückfunft nicht mehr als wahrfcheinlich erfcheint; das Verbot und die Beftrafung des Werbens, wegen des moglichen Betrugs; Belehrung über den Zuftand der Ausgewanderten, um gegen irrige Vorſtellungen zu fihern. Da aber das Auswandern, wenn ed bedeutend ift, nicht ohne reelle Gründe Statt zu finden pflegt, ſo arbeitet man am beiten den Urſachen deſſelben entgegen >), 4) Mittel: Ertbeilung von Grundeigentum, Steuerrreiheit, Capitalvorſchüſſe u.f.w. 2) Sn England war fogar das Auswandern von Gewerkarbeitern verboten bis a. 1824. ©. Babbage Mafchinenwefen. 9: 398. Es muß fogar im Intereſſe der Resirungen fein, den Confuln im den fremden Ginwanderungsländern Snftructionen über die Behandlung der Auswanderer zu geben. 3) Die Erleichterung des Heirathens ald Bevölkerungsmittel iſt nicht Teicht im gehörigen Maaße und Ziele zu halten, es gerchieht bald zu viel, To daß das Teichtfinnige Heirathen und in deſſen Gefolge Armuth und Belaftung der Ges meindefaffen u. dal. erleichtert wird, — bald zu wenig, fo dak arbeitiame tichtige Leute aud Mangel am erforderlichen Vermögen daran verhindert werden. ES. ver dienen daher Kalten und Stiftungen für Ausſteuerung braver Mädchen u. dal. alle Ermunterung. S. Bergius Polizei: und Cameralmagazin. Art. Brautcaffe v. Berg, Handb. des Polizeirechts. IL. 32. Zweiter Abfak. Einwirkung auf die Verwendung ſelbſt. 8. 458. 1) Verſchwendungs- und Luxusgeſetze. Der Genuß iſt der Zweck der Wirthſchaft. Es gibt aber auch einen unvernünftigen und ſittenloſen Genuß des Vermögens und Einkommens. Gerade wegen dieſes Gegenſatzes iſt es nun für eine Regirung äußerſt ſchwer, in der Ergreifung von Maaßregeln gegen unproduetive Verzehrung das richtige Maag zu treffen. Man— gel an Aufmerffamfeit würde zwar den gefunden Sinn der Mehr- - heit des Volkes nicht verderben, aber doch manche Einzelnen und . Familien ins wirthſchaftliche, vun da im das fittliche Verderben führen, dem Ötaate oder den Gemeinden zur Unterhaltung über- . 648 weiſen und die allgemeine und öffentliche Sicherheit gefährden: Der Geitzige ift in der gefunden öffentlichen Meinung gebrand- markt, wie der DBerfchwender. Allein man hat früher geglaubt: a) durch Luxusgeſetze den Genuß reguliren zu müffen. Indeſſen erfcheinen die Gebote über die Gegenftände der Verwendung ald Eingriffe in das Privatleben, die der Staat nicht durchzuführen. vermag und ein Volk auf alle nur möglichen Weifen umgehen kann, abgefehen davon, daß fie ungerecht find 1). Man verfprach fich aber in diefer Hinficht .b) von den Lurus- oder überhaupt Ge- nußftenern eine befondere zugleich für die Staatskaſſe wohlthätige Wirkung. In erfter Beziehung find fie, namentlich weil fie, wie die Luxusgeſetze, nur. einzelne Genüſſe treffen, auch verwerflich; einen erheblichen Vortheil vermögen fie höchftend für Gemeinde- .- taffen, und nur dann für die Staatskaſſe hervorzubringen, wenn fie Flein genug find, um den Luxus nicht zu befchränfen, und deßhalb über. die Erhebungsfoften einen Weberfchuß geben ). Gegen übermäßigen Luxus kann nur gewirkt werden c) durch die Volks— erziehung, durch gutes DBeifpiel von oben, durch Ermunterung und Gelegenheit zum Sparen, oder Sparfaffen. Um aber der fitten- und finnlofen Teidenfchaftlichen Verfchwendung zu begegnen, dazu dienen: d) die Nüchternheits- und Mäßigkeitsvereine, wie folche neuerlich in Großbrittannien und Nordamerifa beftehen 5 e) das Berbot der Glücks- oder Hazardfpiele um Geld, die polizeiliche Aufficht auf Ausfpielung anderer Gegenſtände, und die Aufhebung der in jeder Hinficht verwerflichen Staatslotterien; f) die Befchränfung im Ertheilen von Loneefionen zu Wirths— haufern, Wein-, Bier- und Branntweinfchenfen im Verhältniſſe zur Bevölkerung der Orte; g) die Beichränfung der fogenannten Suftbarfeiten, ohne die gebührende Gelegenheit zur Erluſtigung zu verhindern und die ——— ſchulpedantiſch und neidiſch zu unterdrücken. 1) Spittler, Vorle( über Politit. ©. 430. Rau volit. Deconont. 1m. $. 357: MoHt Polizeiwiſſ. II. 431. v. Jacob ‚olizeigefeggehuna. IE. $. 59. Genovesi Lezioni. I. 222. 258. 260: v. Berg Sandb. II. 223. Witte, Ueber d. Schick⸗ lichkeit der Aufwandegefeke. Leipzig 1732. Say Cours. V. 94. Ueberf. V. 74. Pinto Essay sur le Luxe. Amsterdam 1762 (dageaen). Dumont Theorie du Luxe. Paris 1771 (dafür). PBloucauet, Verſuch über den Lurus. Aus dem Sransdf. Leipzig 1739. Gründter, die -Unfchäpdlichfeit ded: Lurus. Berlin 1789..Rau, über den Luxus. Grlangen 1817. Penning .de luxu et legibus sumtuariis. Lugd. Bat. 1826. Des Essarts Diet. de Police. VI. 86. Bergind Magazin. Art, Pracht. 2) Dorn, Bemerk, über Luxus und Luxus⸗ Auflagen. an UTORN S unten in der Finanzwiſſenſchaft. * 3) Ueber dieſe äußerſt nützlichen Geſellſchaften ſ. m. die Gerefiche Schrift: v. Beaunmont und d. — —————— America's Beſſerungsſyſtem. Aus d. Sranz. überſ. von Julius. Berlin 1833. S. 266. 432. und die dort angegebenen . 649 ten; Jeder Eintretende verpflichtet fich fchriftlich zur Enthaltſamkeit von jedem branntiweinartigen Getränke. Im J. 1831 beftunden in Kordamerica 2597 befannt gemachte Vereine diefer Art und zählten 1,200,000 Mitglieder; es follen aber deren ‚gewiß 3000 fein. Der erfte Berein diefer Art entftand a. 1813 in Bofton. Zufolge diefer Vereine follen in: Nordamerica a. 1831. ſchon 1000 Brennereien und 3000 Schenken geichloffen worden fein. Daß fie aber in folchen Ländern nothwendig find, erfieht man aus der fatift. Angabe, daß der Branntweinderbrandh jedes — im Durchſchnitte war: Sn England a. 1825 — 1827 2 Berl. Quart = etwa 1 Maaß 5%/ı0 Veche n Bad. Im vereinigt. Königreiche a.1329 — 5 — — = —- 3 — Yo ⸗— Sn Irland 1826 — 1829 zei Bad non In Ban Diemend Sand — — — — — 8 — 4m — In den vereinigten Staaten von N. U. 1829 —24 —-— = — 18 — 40—-—— Sn Neu⸗Süd⸗Walis *27 — —20 —— $. 459, 2) Theuerungsmanfregeln. Unter Thenrung verfteht man denienigen volfswirthfchaft- lichen Zuftand, worin die Preife der Lebensmittel zufolge eines Mangels an Angebot und zufolge verfchiedener Geldverhältnifle in einem Lande oder Landestheile fo geftiegen find, dag bei dem größten Theile der Bevölkerung entweder troß der Geldvorräthe. oder aus Geldmangel Entbehrungen entftehen, welche bis zur ſchrecklichſten Noth CHungers- und Holznoth) fleigen können '). Die Regirung hat in folchen Fällen die Pflicht. alle von ferbft im Volke eingefchlagenen rechtlichen Wege zur Abhilfe, z. B. Unter ſtützungsvereine, Colleeten u. dgl, zu befördern, und ſelbſt ihrer- ſeits für Entfernung der Noth zu forgen, da felten hierin die vereinzelte Thätigkeit der Einwohner das allgemein Erſprießliche zu erreichen vermag, Die Polizei bat für folche Ereigniffe nur zwei Mittel, Sie find a) Vorbeugungsmittel. Diefe richten fih nach den Urſachen, aus denen die Theuerung entftchen kaun. Als Gründe der Theuerung find folgende zu betrachten: Unfrucht— barkeit des Landes, Mißwachs, Vernichtung der Producte durch Naturgewalten, außerordentliche Confumtion, wie 4. B. in Kriegs— zeiten, Zeiten allgemeiner Kriegsfpannung und Rüftung, Störungen der Hffentlichen Sicherheit, 4. B. Nevolntionen, Aufſtände, in ihrem Gefolge Sengen und Brennen, fchlechter landwirthſchaft— licher Betrieb, Unfreiheit des niedern Volks, unzweckmäßige Yand- und forftwirchfchaftliche Geſetzgebung, natürlicher Mangel an Com— munication, an Märkten, Zunahme der Perallgeldmenge (natür- liche Theurung); ferner Monopolien mit Lebensmitteln, Ein- und Ausfuhrverbote, Erfchwerungen der Communication im Innern 650 durch Binnenzölle u. dgl., bedachtes Zurückhalten und Aufkaufen von großen Vorräthen durch Speculanten (Kornwucher), Un- ficherheit auf den Straßen, Marktiwangsrechte, Münzverfchlech- terungen, Emiffion zu vielen Bapiergeldes und Sinken deſſelben im Eurfe (künſtliche Theurung). Der Hinblick auf diefe Manchfar- tigfeit von Thenrungsurfachen zeigt, dag Menfchlichfeit, Gercch- tigkeit, Gicherheit, Achte Wahrung der volfswirthfchaftlichen Fntereffen der Nation und Förderung der Freiheit und inneren Entwicefung des: Gewerböwefend die VBorbeugungdmittel der Re— girung gegen die Thenerung find, Sie wirken zwar ſicher, aber langſam und find nicht. geeignet, einer augenblicklichen Thenerung abzuhelfen ). Hierzu find b) Abhilfsmittel nöthig. Sie find meiftens local und temporell verfchieden. Allein als allgemeine Mittel find anzuempfehlen: genaue fatiftifche Sammlungen über den jährlichen Erwachs und fein Verhältnif sur Bevölkerung , Ermunterung der Gemeinden zu vorforglichen geräufchlofen Auf- käufen und eigener Betrieb ded Staats durch Agenten, Befreiung des Aus⸗ und Einfuhrhandels mit Lebensmitteln, Aufbewahrung der eigenen Naturaleinnahmen des Staats. Zwangsmaaßregeln gegen Privatleute, fie mögen heißen wie fie wollen, find nur bei Hungersnoth u. dgl. anwendbar; denn nur bei wahrer Gefährdung feiner Eriftenz hat der Staat das außerordentliche Necht und die Pflicht, die Rechte der Einzelnen bei Seite zu ſetzen, jedoch gegen’ fpätere Entfchädigiing in befiern Zeiten. Die Errichtung von Sperren gegen Ausfuhr verurfacht nur größere Theuerung, weil ‚auch die Einfuhr dadurch gehemmt wird, infoferne andere Staaten Repreffalien ergreifen. 1) Die Literatur ift hierüber außerordentlich groß. Ed wird darum hier blos verwiefen auf Röſſig Theuerungspolizei. Leipzig 1802. II Bde. Heinfe, Geiſt und Kritik der neueften Schriften über Theuerung. Zeis 1806. Weber, Ueber Theuerung und Th. Polizei: Göttingen 1507. Mohl Polizeiwiſſ. J. 244. Rau yolit. Deconomie. TI. $. 139. Lotz Reviſion. J. 172 folge. Handbuch. IE-300. Say Cours. IV. 346. 426. 445. Ueberf. von v. Th. IV. 265. 323. 338. dv, Ja⸗ cob Poliseinerengebung. II. 695. 2) Was den Getreidewucer und die Gerüchte über Auffäuferei in folhen Zeiten anbelangt, fo darf man in. der Negel darüber Volksirrthum ver: muthen. Der Getreidewucher ift ungefähr wie der Geldwucer ($. 446.) su be trachten. Weder dad Eine noch dad Andere. vermag: im wahren Sinne ded Wortes eine Theuerung zu verurſachen, wenn nicht andere wichtigere Umftände daran Schuld find, und ſelbſt dann kann, im Safle daß die Aufhäufungen volkswirthſchaftlich bes - deutend wären, wegen der Goncurrenz nicht anhaltend Theuerung beftehen. hs dentlihe Getreidemärfte find dagegen ſehr wirffame Mittel. Man hat auch öffentliche Kornnagazine ald Mittel gegen Thenerung empfohlen. Allein mit Recht wurde gegen fie ihre Koftivieligkeit, die Verluſte an Material bei der Auffweicherung, ihre Ansureichenheit in theuren Jahren und die große Verwaltungs mühe eingewendet. Auf der andern Geite aber zeigt auch die Erfahrung, daß in Sällen der Noth freier Kornhandel nicht Alles Teittet. Darum müſſen ſolche Maga⸗ 651 sine in befondern Sällen und in Ländernz welche oft: und Teicht dem" Mißwachſe PN geſetzt ſind, allerdings Billigung verdienen. Rau volit. Deconomie. IL. $. 133, Mont Polizeiw. I. 273. Log Handb. 11. 323. Gioja Nuovo. Prospetto. V. 127. Dritter Abſatz. J Sorge fuͤr die Armen. $. 460, 1) Hefachen und Berbütungsmittel der Armuth. Weil die Armuth ein. Mißverhältniß zwifchen Einnahmen und Bedarf ift, fo kann fie auch nur aus Gründen entftchen, welche jene unter diefen erniedrigen oder dieſen über jene erhöhen 1). Der Ausdrud arm wird aber im Leben fo undeftimmt gebraucht, dag, wenn fich die Volks- und Staatsſorge auf Alle erſtrecken wollte, die fo genannt werden, wohl faum die Mittel zur Armen- unterſtützung zufammenzubringen wären und gerade durch diefe Letztere die Sorglofigfeit und der Müſſiggang ebenfo vermehrt als die allgemeine Sicherheit gefährdet würde. Man hat daher auch gegen die Armenverforgungsanftalten überhaupt dies fchon einge wendet, allein im Allgemeinen. gewiß mit Unrecht, weil man dabei ‚ die Gründe und Grade der Armuth und die hiernach entfprechenden Anftalten unterfcheiden muß. Blos Armuth und Mangel (I. 73.) gibt einen wahren Anfpruch auf Unterſtützung, diefe aber muß fich nach den Gründen der Armuth richten. Die allerbetrübendften Urfachen der Berarmung find der Müſſiggang, die Lafterhaftigfeit, die Verſchwendung, wirthfchaftliche Ungeſchicklichkeit, Teichtfinnige Verheirathung und Erzeugung unehelicher Kinder; denn hier rächt fih die Schuld am Thäter durch immer zunehmendes Verderbniß und Elend, und der Fluch geht auf die fchuldlofen Kinder über. Weniger erfchütternd für den Dienfchenfreund ift die Armuth, wenn fie den Menfchen unverſchuldet aus äußern Urfachen trifft, ald da find: ; Arbeitslofigfeit zufolge der unendlich. vielen „Urfachen von Gewerböftocdungen, Preis- und Gewerböveränderungen (Krieg, Revolutionen, allgemeine Aufregung, Ländereiveränderungen, Ma— ſchinen, Geldverhältniffe), Verluſt des Vermögens durch .befondere der allgemeine Unglücksfälle, Verluſt von Unterſtützung durch Auf- hebung von Klöftern, Förperliche und geiftige Untauglichkeit zur Arbeit,. fehlerhafte Stantsmaafregeln in der Leitung des Ge— werbsweſens, erdrüdfende Abgaben, Gerichtswillführ, fchleppender Gang im gerichtlichen Verfahren, hohe Sporteln, Nückfichtslofig- keit gegen die Familien eingefpertter Verbrecher, Tyrannei u. dal. mehr. Die, auf der Hand Liegenden Mittel zu Verhütung diefer 652 Urfachen der Verarmung find ebenfans zwar die ſicherſten, aber ihrer Natur, die eine Verbeſſerung der bürgerlichen Gefellfchaft bezweckt, iſt ein langſames Fortfchreiten eigen. Es gibt aber außerdem noch Anſtalten, welche hierher zu rechnen und eine fpe- gielfere Beziehung zur Armuth haben, nämlich die Leihanftal- - ten D, 2ebensverficherungsbanfen I, Wittwen- umd. Waiſenkaſſen 9 Ihre Errichtung durch Brivatvereinigung unter Staatsanfficht, oder, wenn diefe fehlt, durch den Staat ſelbſt it fehr wohlthätig. Denn die Erfteren bieten in Nothfällen Unterftüsung und die Letzteren fichern nach dem Tode den Hinter laffenen ein Vermögen oder Einfommen zu. 1) Rau pyolit, Deconom. II. $. 324. Mont Yoliseiw. J. 283. v. Sacob Polizeigefeggeb. IT 652. Spittler Vorlef. über Politik, ©. 254. Bergius Magazin. Art: Armenverpflegung v. Berg Handb. III. 178. Exſch und Gruber, Allgem. Encncloy. Art. Arme (von Richter) und Arm. Polizei (von Rau) Craig, Grundf. der Politik. Aus dem Engl. überfeßt von Hegewird. IL. 223. Genovesi Lezioni. I. 303. Yasco Mem. sur les Causes de la Mendi- eitE etc. = Economisti P. mod. XXXIII. 295. Ricei Riforma degl’ Instituti pii della citta di Modena = Economisti. P. mod. XLI. p. 61. Macfarlan, Um terf, über die Armuth. Aus dem Engl. über. von Garve. Leipzig 1785. Gars ve's Anhang dazu. Auggle History of the Poor. Lond. 1793 New Edit. 1797 (Sranzöf. Gtraßb: 1803). Zden The State of the Poor. London 1797. II. Malthus, Ueber die Volfdvermehrung. II. 51. Reports of the Society for Bet- tering the Condition of the Poor. Lond. 1793— 1814. VI. Colquhoun Treatise on Indigencey. Lond. 1806. Commons Report of the Poor Laws. London 1817. Ensor The Poor and their Relief. London 1823. Horton An Inquiry into the Causes and Remedies of Pauperism Lond. 1830. III Series. * Wetherell The present State of Povor- Law question. Lond. 1833. Moneypenny Remarks on the Poor-Laws. Edinb 1834. = Edinburgh Review 1834. July p. 524. Walsh The Poor-Laws of Ireland. London 1831. 2d. Edit. Report of Evidence from the Select Committee on the State of Poor-in Ireland. London 1834. = Edinb. Review. 1834. April p. 227. Extracts from the Information . receiced by the Commissioners as to the Administration of the Poor-Laws. Published by Au- thority. 'Lond. 1833. Reply to the Commissioners for inquiring into the Poor- Laws. Lond. 1833. Quarterly Review. T. 43. (1830) p: 255. T. 46. (1832) p- 105. 351. T. 50. p. 351. de Keerberg Essay sur l’Jndigence dans la Flandre orientale. Gand 1819. Foder& Sur la pauyrete des Nations Par. 1825. Reſewitz, Ueber VBerforaung der Armen. Kovenhagen 1769. v. Rochow, Berl. über A, Anſtalten. Berlin 1789. Wagemann, Magazin für Induftrie und U. Pflege. Gött. 17989 — 1803. VI. Deffelden Materialien für A. Pfleger. Gött. 1794. Wilke, Weber Entüehung ic. des Betteld. Halle 1792. Büſch, Ueber Armenwefen. Hamburg 1792. Ranfft, Verſuch über U. Pflege. Sreiberg 1799. doſtiz und Sänkendorf, Ueber U. Verforgung in Dörfern. Görlitz 1801. Pilat, ueber A. u. U Pflege. Berlin 1804 Weber, Verf. über d. U. Werfen. Sött. 1807. Saum, Ant. z. A 9. Einrichtungen. Heidelb. 1807. Krug, die Armenafecuranz. Berlin 1810. Emmermann, Anl. 3. Einricht. „und Verwalt. von A. Anftalten. Gießen 1814. 2te Aufl. Lawätz, Ueber die Gorge des Staats für feine Armen. Altona 1815. Rede, Evergelia oder ꝛc. Duisburg 1821. Kagel, Ueber das Armenweien. Altona 1830. v. Beaumont und dv. Tocaues ville America’? Beſſerungs yſtem S. 260. 423., wo auch americanifche Literatur darüber, angegeben ift. Broderfen, die Armuth, ihr Grund und ihre Heilung. Altona 4833. Gerftärfer oder Die Inentbehrlichkeit einer Landesarmenanftalt. Leipzig 1833. dv. Lüttwik, Ueber Verarmung, A. Gefebe und U. Anftalten. Breslau 1834, Da diefe Literaturangabe bei Weitem nicht vollftändig ift, fo f. m. 653 noch Windelmann Siteratur der öffentl. U. und SKrankenpflese. Hannover 1802 und bei Erſch Handb. der Lit. Jurisprudenz u. Politif. Nr. 1089—1117. ©. 474. 2) Man unterfcheidet hier d.e eigentlihen Leif» oder Pfandhäuſer, welche nur gegen Sauftpfänder darleihen, und die Rettungskaſſen (Infitute oder Aſſiſtenkaſſen), welche ohne Pfand, auf perrönlichen Kredit, felbft ohne Zinſen, Geld darleihen. Leber Erftere fehe man: Rau. IL $. 332. Bergiud Magazin. Art, Leihbank. Mohl Polizeiwill. I. 347. v. Soden Nation. Deconom. II. 438. v. Berg Handb. I. 379. Marperger Montes Pietatis oder Leihs, Affiftenzs und Hilfshäufer. Leipzig 1760. 2te Aufl. von Jufti. Gaum Armen, Polizei» Einvichs tungen. ©. 251. Galiani Lettre et Memoire sur les Monts-de-Piete =. Econo- misti. P. mod. T. VI. 299. Des Essarts Diet. VII. 1. Ueber Leitere aber Rau U. $. 334. Mohl I. 345. v. Berg II. 199. Gaum ©. 252. Wagemann Magazin. Thl. III. Heft 2. Bd. IV. Weber U. Polizei. ©. 167. ? .3) .Der Eintretende bezahlt ein Eintrittägeld und eine jährlihe Prämie, um nad) feinem Tode einer oder mehreren beſtimmten Perfonen oder ihren Rechtsnach⸗ folgern eine gewiſſe Summe auf einmal zuzuſichern. Sie beruhen auf der Wahre ſcheinlichkeitsberechnung der menichlichen Lebensdauer, und mit der Zunahme der KWahrfcheinlichkeit eines langen Lebens finkt die Prämie, die man zu bezahlen hat. Man f. Mac-Culloch Dictionary. Deutfhe Bearb. II. 140. Rau U. $. 368. Mohl I. 336.’ Jurigny Sur les Assurances sur la Vie. Paris 1820. Babbage, Darftellung der verfchiedenen Lebens: Affecuranz » Gefellichaften. Aus dem Englifchen. Weimar 1827. Kraufe, Ueber Gemeinnüsigfeit der 2. V. Gefellfchaften. Ilme⸗ nau 1830. Bleibtreu, Zweck und Einrihtung der 2. B. U. Karlsruhe 1832. Littromw, die Lebensverfiherungsanftalten. Wien 1832. Es gibt aber in England auch fogenannte freundſchaftliche Geſellſchaften (friendly Societies), worin ſich die Beitragenden eine beftimmte Summe für beftimmte Unglücksfälle verfichern, Rihardfon, Annalen der Sparcaſſen. S. 182. Mohl J. 328. 4) Auch diefe beruhen auf demfelden Prinzipe, wie die Lebensverficherungen, nur verfichert man feiner Frau und Kindern nach feinem Zode eine jährliche Rente zu, die zum Beitrage in geradem Verhältniſſe ſteht. Der Staat kann feine Diener zum Gintritte in fie, als —— zwingen. ©. Rau II. 6. 368. Mohl I. 340. Bergius Magazin. Art. Wittwen, und Baifenverpflegung. Raufol, Einrichtung dev Wittwen: und Waifen: Penfionsinftitute. Wien 1825. Stelzig Darfielung, wie eine Verforgungsanftalt für Greife, Witwen und Waiſen begründet werden kann. Prag 1828. Kraufe, Prinzip der Gegenfeitigfeit der Verſorg. Anftalten. Prag 1828. Werke über Leibrenten 5. 3. auch Mac- Cul- loch Dictionary... Deutiche Bearb. Il. 162. $. 461. 2) Armen» Berforgungsanflalten, Es follte fchon im PBrivatleben dei Ausübung der Wohlthätig- feit regelmäßiger auf wahre Dürftigfeit und Würdigfeit gefehen werden. Durch das Gegentheil wird die Armenpolizei ſehr er— ‚fchwert, Es ift daher vor Ertbeilung irgend einer Armenunter- ftüsung nothwendig, ‘daß man über die Verhältniſſe der Perſon gehörig unterrichtet fei, Man überläßt deßhalb die Verforgung der Drts- und Hausarmen am beften den Gemeinden, weil die Bemeindebeamten über jene Verhältniſſe die genaneften Kenntniffe haben müffen. Ob nun Privatvereine, oder die Gemeinde aus der Gemeindecaffe oder eigenen Armenfonds, deren Stiftung fehr zu begünftigen ift, die Unterftüsungen gewähren, das hängt von Iocalen ’ 654 Umftänden ab. Der Staat muß fich aber ſtets die Aufficht vor⸗ behalten. Man hat übrigens in den Staaten je nach den Gründen der Armuth und nach den Verhältniffen der armen Perſonen fol- gende verfchiedene Einrichtungen zur Verforgung der Armen a) Armentaren, d. b. gefeklich gebotene Steuern zur Unter— füßung der Armen. Diefe Einrichtung bat fich, namentlich in England und Schottland, fchlecht bewährt, aber nicht ſowohl an fich, als vielmehr wegen der fchlechten Verwaltung in Betreff der Dürftigkeit und Würdigfeit der Armen, wodurch meiftens aus der Unterſtützung eine Erniedrigung des Lohns zum Beten der Fabrik- herrn verurfacht und die Arbeiter zu Müfiggängern, Berfchwen- dern und GStarrföpfen gemacht wurden 1). b) Armencommif- fionen in Gemeinden zur Unterſtützung arbeitslofer Armen von Kraft und Gefchieklichkeit im Aufſuchen von Verdienft und Befchäf- tigung. Diefe Einrichtung ift fehr zweckmäßig, fo wie die fol- gende. ©) Armenarbeiten, d. h. Beichäftigung der Armen in ihren eigenen Häufern gegen Lohn, wozu man ihnen das Roh— material Liefert.» Der Abſatz folcher Produete ift erſchwert, weil fie die Concurrenz anderer nicht wohl aushalten Fünnen. Allein Auslofungen find um fo mehr anzuempfehlen, ald dadurch Gele- genheit zu nüßlichen Wohlthaten gegeben wird 2). d) Arbeits- häuſer, und zwar aus Teicht einzufehenden Gründen, ſowohl freie als Zwangsarbeitshäuſer. Letztere gränzen am die Straf- und Beſſerungsanſtalten und haben daher eine ſtrenge Disziplin... Ihre Koften find fehr groß, ihre Ausdehnung muß fehr weit fein, wenn fie viel nützen follenz; aber die Behandlung und Befchäftigung der Arbeiter, um fie nach der Entlaffung noch arbeitfam zu erhalten, ift fehr fchwer ). e) Armeneolonien, indem man Arme fammt Familie auf einer Colonie fich anfiedeln läßt, ihnen das Kapital zum Betriebe verfchiedener Gewerbe gegen die Verpflichtung der Verzinſung und allmäligen Abzahlung übergibt und fie wegen Fleiß und Gittlichfeit genau unter Aufficht halt 4). f) Bezahlung ded Schulgeldes für arme Kinder aus den Gemeinde: der -Stiftungsfaffen, damit ihnen der Interricht wie Anderen werden Fan, oder Errichtung von Armfinderfchulen zur Er- ziehung bis zu einem beftimmten Alter fo, daß fie im Stande find, durch eigenen. Berdienft zu leben, weßhalb auf Unterricht im Ge— werböwefen, Arbeitfamfeit, Sittlichfeit und Achte Neligiofität hin- ‘ gearbeitet werden muß. Sie find ohne eigene Fonds oder Do— tirungen nicht zu erhalten, ) Waifenhänfer, ebenfo zur Auf- ziehung, Erziehung und Gewerbsbildung von Waifen, entweder Gewerks- oder landwirthſchaftliche (ſogen. Wehrli-) Schulen, | ———— wovon die Letzteren den Vorzug verdienen, weil ſie vielfältiger befchäftigen und anregen, geſündere Arbeit gewähren und ber Sittlichkeit förderlicher find 5). h) Rertungshänfer, d.h. An— falten für Erziehung und Beflerung der Kinder, welche wegen Verbrechen veruerheilt find oder von Tiederlichen Eltern vernach- läſſigt werden oder für deren Gittlichfeit notorifch zu fürchten iſt oder welche heimaths⸗ und elternlos einem böſen Leben nachhän— gend). D Armenhänfer für die Unterhaltung arbeitsunfähiger und tränflicher Armen, Sie müfen noch neben der Haus-Lnter- ſtützung der Armen beftehen, weil ed Arme gibt, die auf Teistere Art nicht verforgt werden können ). Alle diefe Einrichtungen ver- dienen die größte Aufmerkfamfeit ded Staats, fei es durch Unter- ſtützung und Beauffichtigung derfelben als Privat- und Bereind- anftalten, ſei e3 durch eigene Errichtung auf Staatskoſten. 4) Auch Collecten und Strafen Fünnen dazu verwendet werden. S Rau pol. Deconom. II. $. 341. 4. Smith Inquiry. I. 212 (gefchichtlih). Malthus On Po- pulation. Book III. Chap. 4. 5. Ricardo Principles. p. 319. Mac-Culloch. Prin- eiples. p. 354. Ueber. von v. Weber. ©. 285. Say Cours. V. 3508 Ueberf. von vd. Th. V. 275. dv. Jacob Polizeigeſ. II. 656. v. Berg Hands. ILL. 232. Eraig Politik. II. 229. Jones On the Distribution of Wealth. p. 309. 2) Rau I. $. 345 — 347. Ranfft Verfud. ©. 120. 3) Rau IM. 6. 348. 351. Mohl Poliseiw. 1. 309. Macfarlan Unterf, ©. 90. Weber Verfud. ©. 110. 140... Gaum Armenpolisii & ©. 86. 100; Ranfft Verſuch. ©. 122. Bersiud Magazin. Art. Zucht- und Arbeits haus. v. Berg Handb. VI. Abthl. 2. S. 921. v. d. Heyde Repertor. IE. 225. v. Salsa, Handb, ded Polizei: Rechts, mit befonterer Rückſicht auf Sachſen (Leips sig 1825). I. 48. Vieles „darüber in der ($. 458. N. 3.) erwähnten Schrift von v. Beaumont und v. Tocqueville Log, Ueber öffentl. Arbeitäpäufer. Hilds burghaufen 1810. Hark, Arhiv für Staatswiſſ. 1827. IH. 20 (von u Gens burg). Auch Vieles in Julius Sahrbücder ver Straf- und Befferungsanftalten.. Berlin 1828 folg. v 4) Die ältefte ift in den Niederlanden unter Direction des General? van den Boſch errichtet, S. Rau yolit. Deconom. II. $ 349. Mohl Polizeiw. J. 321. van den Bosch, Verhandling over eene Armen -Inrichting, nad dem Manuſcripte überf von Keversberg unter dem Titel: De la Colonie de Frederiks -Oord. etc. Gand 1821. Lavaetz, Ueber U. Golonien. Altona 18241. v. Grouner, Be ſchreibung einer Neife durch d. K. der Niederlande, verf. von Wimmer, Paſſau 1826. I. 232. Weidenfeller, Wie... fann. .. eine U. Colonie errichtet werden. Nürnberg 1327. Kirkhoff Mem. sur les Colonies de bienfaisance de Frederiks- Oord et Wortel. Bruxelles 1827. Ueberſ. von Rüder. Leiysig 1827. Kaftbofer, Beiträge zur Beurtheil. dev Worth. der. Kolonijation eines Theils der Alpenweiden. Leipzig 1827. Statement of the Objects of a Society for effecting systematic Colonisation. London 1830. Statement of the Objects of a National Colonization Society. Ridgway ı830 Extracts of Lettres ($. 139. Note 6). v. Beaumont und dv. Tocaueville America’d Beſſerungsſyſtem. S. 251. 418. Julius Jahrbücher. IV. 319. Ducpetiaux Des Moyens de soulager et de preve- nir lindigence et d’eteindre la Mendicite. Bruxelles 1832. = Revue encyclop. LVI 572. Julius Sahrb. IX. 157. 5) Rau I. S. 355. Mohl I. 378. Goldbeck, Ueber Erziehung der W. Kinder. Hamburg 1791. Rulff3.... Wie find W. Häufer anzılegen. Gött. 1785. Zelfer, Briefe über W. Häufer. Gt. Gallen 1806. Pfeuffer, Ueber 658 \ : e . } öffentl. Erziehung und Walfenhäufer. Wamb. 1815. Krüger, Archiv fü Walfen: ' und Arnenersiehung. Hamb. 1825 u. 1828. I. 1. II. 1 (gefchichtlich, unvollendet ). Garve Anhang zu Macfarlan. ©. 177. ©. Riſtelhuber, Wegweifer zur Lit. der W. Pflege, des B. Erziehungswefend, der A. — des Bettlerweſens und der Gefängnißkunde. Cöln 1831. 6) v. Beaumont und v. Tocqueville America’ Beferungäfuftem. ©. 178 — 209: 390 —405. Nathan C. Hart Ducuments relative to the House of Re- N U BEE in the City of New-York in 1824. New-York 1832. An Act concerning Conviets ünder the Age of 17. Years and other purposes, „passed April 16. 1830. Zulius Jahrbücher. IV. 240. V. 294. VII. 153. v. Kamp, Sahrbiiher für die preuß. Gefengebung. Bd. XXIX. 216. Schmidlin, die Orts und Bezirks, Erziehungshäufer für verwahrlofete Kinder * ‚Könige. Würtemberg. Stuttg. 1828. 7) Rau-II. $. 358. Mohl I. 362. Weber Verſuch. S. 118. 190. Noſtitz und Jänkendorf A. Verſorg. Anſtalten. S. 125. u. a. Schr. * ⸗ 7 Zweites Buch. Befondere Grundſätze. Erſtes Hauptſtück. Pflege des Urgewerbsdetriehs, Erſtes Stüd. Der Bergbaubetrieb. $. 462, Der Bergbau!) if in früheren Zeiten vielfach zu hoch ge⸗ ſchätzt worden und wird es, was ſehr begreiflich iſt, von den Berg- leuten jest noch. Dieſe Ueberſchätzung hat aber die Folge gehabt, dag die Staaten Bergbau mit Zubuße getrieben, fchlecht rentirende Privatbergmwerfe mit Capital unterftüst, den Bergleuten allerlei Freiheiten von Staatölaften eingeräumt und andere Unterſtützungen, als Holz und Lebensmitteln, auf allgemeine Koften verabreicht haben. Alle diefe Unterffüsungen ſtoßen im Allgemeinen gegen die Grundfäge der Sleichheit der Gewerbe vor dem Nichterftuhle der Bolfswirthfchaft und gegen, jene einer vernünftigen Wirthichaft überhaupt am und find verwerflich 2). Der. Staat hat vielmehr bios die Pflicht, den Bergbau zu unterftüsen, aber nicht auf Koften der übrigen Gewerbe und Einwohner und nicht, wenn er nichts erträgt. Diefe Unterftügungsmittel laſſen fich in folgendem zuſammenfaſſen: 1) Unabhängigkeit des bergmannifchen Be- triebs vom Grundeigenthume, denn ein ausgedehnter und nach- haltiger Betrieb ift anders nicht möglich, weßhalb der Grumdeigen- thümer verpflichtet ift, gegen Entfchädigung und billigen Antheit an der Ausbeute demienigen, welcher fchürfen und bauen will, ſo } | | 657 weit abzutreten, als es zum Betriebe nöthig if. 2) Staatsanf- ficht auf den Grubenbetrieb zur Sicherung der Nachhaltigfeit des Bergbaues, zur Verhütung von Raubbau, und zur Controle der Rechnungen 3). 3) Verhütung des berichigen Anfangs von Berg- bauten theils zur Sicherung der Grundeigenthümer, theild zur . Erhaltung guten Betriebs, weßhalb die Ch, 122, L. a.) angegebe- nen Vorſichtsmaaßregeln zu ergreifen find.‘ 4) Befreiung dei Bergbaues von allen, denfelben wefentlich hindernden, Laſten, ohne Begünftigung vor andern Bewerben, nämlich befonders vom Berg- zehnten, deffen Nachtheile für den Bergbau weit größer find, ald die des gewöhnlichen Zehntens in der Landwirthichaft, wegen des größern Capitals und Wagniſſes. 5) Begünſtigung und Beauffich- tigung von Knappfchaftsfaffen zum Behufe der Unterſtützung arbeitöfofer und arbeitsunfähiger Bergleute 4). Endlich 6) Grün- dung bergmännifcher Unterrichtsanftalten, wenn der Bergbau des Landes großer Ermweiterung fähig ift, weil ohne genane berg- männifche wiflenfchaftliche Kenntniffe nichts Erfprießliched vom Bergbaue zu erwarten if. Sonſt reicht Unterſtützung OndgeaeIAn | neter junger Männer zu Reifen hin. ne a Aa En 1) ©. oben 6. 431. Rau polit. Deconom. TI. $. 33. Mohl Polizeiwiſſ. 1. 218..9% Jacob Polizeiw. 1. 468%. v. Berg Handbuch. III. 384. Bergius Neues Magazin. I. 229. de Fillefosse De la Richesse Minerale. I. 449. Cars thäufer Bergpolizeiwiſſenſchaft. Gießen 1786. Jugel, Borfchläge zur Befurder, des Berabaued. Regensburg 1784. v. Eancrin Bergpolizeiwiftenicaft. Frankfurt 4791. dv. Voith, Vorfhläge zur Verbeſſerung des Berg: und Hüttenwefend in Baiern. Sulzbach 1822. Trank Landwirthfchaftliche Polizei. IL. 329. Karften, Archiv für Berabau und Hüttenwefen. I. 71. Efbenmaier Staatsöconomierecht. I. 452. Schmidt, Sammlung der Berggeſetze der üfterreichifhen Monardie. Wien 1833. Bis jest II Bde. F 2) Es führt Rau II. 6. 42. eine Reihe von Unterſtützungen des Bergbaues von Seiten des Staats auf, welche ſich mit dem polizeilichen Prinzipe nicht ver— tragen. Das Bauen von Transportwegen beſonders für die Gruben, die Ueber— nahme von Kuren bei Zubußegruben, die Unternehmung von befonders koſtſpieligen Bauten, wie 5. 8. Erbftoften, alle diefe Maaßregeln find den Geiellichaften zu überlaſſen. Dad Verabreihen von Getreide und. Hol; aus Staatsmagazinen um ‚ die beftimmten Zaren ift eine finanzielle Manfregel; in Zeiten der Theuerung vers theidigt fie fih ndh aus andern Gründen. Anſtatt der Borfhüfe, welche zuweilen großen Nußen bringen können, iſt es beffer, eine eigene Landesbergfarre durch Beiträge der Gewerffchaften zu errichten; denn fie können fich Teicht fehr hoch befauren. Das Treiben des Bergbaues auf Zubuße, wenn fein den Verluſt deckender fpäterer Keinertrag zu erwarten fteht, iſt nur dann zu billigen, wenn died auf Eurze Zeit das beſte Mittel ift, um die durch das Verlaſſen einer Grube brodlos werdenden Bergleute noch zu erhalten, bis fie andere Arbeit haben. 3) Zu Raubban wird gerehnet: a) der Ausbruch der. oberften reichten Lager, nach weichem die unteren feinen oder wenig Gewinn geben; b) die Wegnahme der Grubenbefeftigung und das Unterhöhlen (Berhauen) der Stollen; c) dad Verſtürzen der untern Gänge. Rau ll. 6. 38. N. b. Baumf art Encyclopädie. 42 658 Zweites Stüd. Der Landwirchfonftshetrieh Erfter Abfak. N | Der ger: und Gartenbau. —* $. 463. A. Urbarmadhungen. B. Gutsherrliche Berbäftniffe, Die Wichtigkeit der Landwirthſchaft ift in politiſcher Hinficht fo anerkannt, daß es gar Feiner befondern Ausführungen bedarf, ob der Staat verpflichtet fei, auf ihre Förderung diefelbe Nufmerf. ſamkeit wie ‚auf die der andern Gewerbe zu verwenden, . Die Landwirthſchaftspflege 1) ift einer der wichtigften Gegenftände der Stantögefehgebung und Verwaltung. Die Gegenftände, worauf fich dieſe zu erftrecdden bat, find jene des Feld- und Gartenbaues und der Thierzucht. Was die beiden Erfteren betrifft, fo unter- liegen der Staatsforge folgende verfchiedene landwirthſchaftliche Verhältniſſe. A. Die Urbarmachungen 6G6. 189.). Wenn die Bevöl- ferung zunimmt, erfolgt das Streben nach Urbarmachungen von ſelbſt. Da nun außerdem dazu mehr oder weniger Capitalbefis gehört, fo werden fie auch nur im Berhältniffe des vorräthigen Capitals vorgenommen werden. Daher hat fich die Regirung forg- fan vor direeten Ermunterungen zu hüten. Kleine Urbarmachungen von Eigentbum erfolgen im Volke von felbft, aber grofe, welche viel Capital und organifirte Leitung erfordern, können und dürfen ohne Anzeige bei der Staatsbehörde und ohne deren Aufficht nicht volführt werden. Denn fie find auf. die Staatszuftände vom er- forgreichiten Einfluffe in Betreff: des Klima, Gefundheitssuftandes, der Bevölkerung und des wirthfchaftlichen Wohlſtandes I, und - dürfen deßhalb nicht vom Privateigenthume abhängen, fondern die Eigenthümer großer nicht. urbarer Streden find verpflichtet, ihr Eigenthum, wenn fie es nicht ſelbſt urbar machen wollen, am die Anderen gegen volle Entfchädigung abzutreten und die vom Staate revidirten Plane der Urbarmachung find unter der Direetion von Staatsbehörden vorzunehmen. B. Die gutöherrlichen Verhältniſſe. Freies erbliches Grundeigenthum iſt das erſte Beförderungsmittel des landwirth⸗ ſchaftlichen Gewerbes CS. 409.1. $. 208, 5.). Dieſes zu bewirken, ift alfo ein Hauptmittel der Erhöhung des Wohlftandes und Pflicht des Staatt. Allein mit ihr collidirt die Pflicht, zur Sicherung 659 Zeheiligter Privatrecht. Denn jeder Art von gutsbänerlicher Be— laſtung fteht ein wohlerworbenes oder wenigſtens verjährtes gutd- herrliches Recht entgegen. Die hierher gehörigen bäuerlichen Laften {md folgende: 1) das Handlohn, d.h, eine bei verfchiedenen Be— ſitzveränderungen an den Öutsheren zu entrichtende Abgabe in Pro- centen des Gutswerths (Kauf- und Erbhandlohn). Daß das- ferbe für den Bauern wegen, feiner ungleichen Erfceheinung, wegen öfterer Veränderungen jener Art, wegen feiner Beträchtlichkeit im Vergleiche zum Gutöwerthe (5— 10%) ſehr drüdend if und feine Bermögensverhältniffe und die darauf folgende Wirthfchaft zu ruiniren vermag, ift anerkannt, ebenfo dag es den Verkauf des Gutes erjchwert und den Bauer zu Schulden zwingt, da er beim Antritte des Gutes Capital nöthig braucht. Allein beide Parthien find oft in Erwartung, daß fich die Umſtände bei der. Handlohn- zahlung für fie günitig fellen würden, gegen die Ablöfung deffelben eingenommen. >. Können fie fich dazu verstehen, fo gefchieht die Ab- fung, indem man vorher aus fo langer Zeit her als möglich die Erfahrungen zufammenftellt, wie oft im Durchſchnitte eine Kauf- und eine Erbhandlohnzahlung eintritt und wie groß ihr Durch- fchnittöbetrng ausfält. -Diefer Durchfchnittöbetrag zuſammen mit dem dermaligen Werthe der unendlichen Reihe von Handlohnzah- Yungen in der Zukunft. macht das Ablöſungscapital 3). 2) Der Zehnte, d. h. eine Abgabe des zehnten Cauch fünften und dreißig- fien) Theiles der Produete des Feldbaues D. Er wird auf die verfchiedenften, oft. fehr drückende Arten erhoben; er. ift eine un⸗ gleiche Steuer, weil er vor Nohertrage bezogen wird, in welchem fe nach der Gutsklaſſe verfchiedene Koftenfüre enthalten fein können; er verfchlingt um fo mehr vom Neinertrage, je größer die Cultur— foften bei gleichem Rohertrage find; er it um fo fchädlicher, in je fürgerer Zeit die Capitalauslagen wieder erftattet fein follen; ed wird. durch ihn den Bauern die Luft zu Urbarmachungen und Vervollkommnungen der Cultur geraubt; er hindert alfo produetive Arbeits- und Capitalanwendung; durch die deßhalb erfolgende 7 Geringhaltung des Angebotes an Tandiirthfchaftlichen Produeten wird dem Sinfen der Preife entgegengewirkt; die Zehntitreitigkeiten - verurfachen vielen- pecuniären und moralifchen Schaden; Die von den Berechtigten dafür zu thuenden Leiftungen zu Privat-, Ge meinde-, Staatd- und Kirchenzwecke werden in der Pegel nur fchlecht und nach vielen Zänfereien erfüllt; die Zehnterhebungs - und Berwaltungsfoften verfchlingen einen großen, öfters den größten Theil feines Ertrags; dieſer aber Ichwanft mit der Sruchtbarfeit der Fahre ” Die Ablöfung deſſelben ift daher fehr wünfchenswerth, | Ru 660 aber nicht ohne völlige Entfchädigung des Berechtigten und nicht mit Zwang auf den Pflichtigen, ausgenommen, wenn derfelbe durch feinen Nichtbeitritt dieſe nützliche Maaßregel auf einem größeren Diftrifte hinderte,. Der Zehnte wird entweder durchfchnittlich von vielen Fahren her feinem Ertrage nach berechnet oder, wenn das Material dazu fehlt, durch Unpartheiifche abgeſchätzt; der Reſt nach Abzug der durchfchnittlichen oder gefchägten Erhebungsfoften, in Geld gefchägt nach mehriährigen Durchichnittspreifen, wozu die Fahre forafältig zu wählen find, bildet, nach der gewöhnlichen Anficht, wenn er nach einem gewiſſen Brocente capiralifirt ift, das Ablöſungscapital. Man könnte aber in der Ablöfungsrechnung auch wie beim Handlohne verfahren, indem man den Durchfchnitt der . früheren Zchnterträge mit dem dermaligen Werthe der folgenden unendlichen Reihe von Zchntzahlungen zufammen, als abzutragendes Kapital betrachtete. 3) Die Gülten, d. b. unveränderliche Na- turalabgaben der verfchiedenften Art in Fleinen Beiträgen (K. 7. R.6.5 11.8 5 8. 22 N. 9.). Sie find unbequem und läſtig, fo daß gegen deren Ablöfung von beiden Parthien in der Regel nichts eingewendet wird. Die Ablöfung gefchieht ungefähr wie beim Zehnten. 4) Frohnen, entweder Staatd- oder gutöherr- liche Frohnen (Roboten, Schaarwerfe), d. h. gemeflene oder un— gemeffene Hand- und Spanndienfte, zu leiſten an den: Staat oder Gutsherrn 9. Sie hindern den Bauern in der Benukung feiner Zeit zu landwirthſchaftlichen Sefchäften; fie verurfachen ihm ſchon deßhalb Schaden; er muß aber auch oft zu ihrer Leiftung eigenes Gefpann halten, das er für fein Feld nicht brauchte; er Teifter die Dienfte ungern und fchlecht, und bedarf beftändiger Aufficht 5 die Frohnen find daher von nationaler Trägheit und fchlechter Landwirthichaft ungertrennlichz fie fchaden daher volfswirthfchaft- lich weit mehr, als fie privatwirthfchaftlich nützen. Deßhalb ift ihre Ablöſung eine Bedingung der Forderung ded Gewerböwefendn. Zum Behufe derfelben zahlt man die Frohntage zufammen, fchlägt fe, im Berhältniffe ald fie weniger werth find denn die freien - Dienfte (8. 67. R. 1.) , unter dem gewöhnlichen Taglohne an, und zieht davon die fchufdige Leiftung des Berechtigten, 4. B. an Koft u. dal. in Geldwerth ab; was fich fo ergibt, ift nach einem gewiſ⸗ fen Procent zu capitalifiren, um das Ablöſungscapital zu finden. 1) ©. $. 432. Spittler, Borlef. über Politif. S. 364 folge. Rau yolit. Deconom. II. 6. 44 folge. Mohl Polizeiwif. II. 109 folge. v. Sacob 9. Geſetz⸗ sebung. II. ©. 476 fols, Dithmar, Polizei ded Ackerbaues, Ausg. von Ehre, ber. Leipzig 1770. U. Young, polit. Arithmetif, Ans dem Engl. Künigsb. 1777. Frank, Syſtem der Tandw. Polizei. Leipzig 1789 — 91. TI. Bd. Zins, Prine sipien der Achergefeßgebung. Ir Bd, Nürnberg. 1811. Bülau, der Staat umd der Landbau. Leivsig 1834. dv. Berg Handbudh. III. 243. Rüdiger Gtaatälehre, .II. 22. v, Soden Nat. Deconom. VI. 39. Fimonde de Sismondi Nouv. Principes. I. 150. v. Bocholtz, Beriht an die Ritterſchaft des Herzogthums Weftphalen über die Berchwerden und Wünſche des Landmannes. 1839, Gtüde, Ueber die Laften de3 Grundeigenthums. Hannover 1830. Lüntzzel, die bäuerlichen Laſten im Fürſtenthum Hildesheim. Hildesheim 1830. Mofer, die bäuerlichen Laften der Würtemberger. GStuttg. 1832. Goldmann, Gefesgebung Heſſens in Besichung auf die Befreiung” des Grundeigenthums. Darmft. 1831. Lips, Deutichlands Nat. Deconomie. Gießen 1830. ©. 11 — 312. In der Folge werden diefe Schriften dev Kürze halber nicht mehr citirt werden, weil fih in ihnen über die fämmtlichen ‚ Iandwirtgichaftlihen Berhältniffe Abhandlungen finden. 2) Zufolge der Austrocknung von Sünpfen verbeferten fich die Bevölferungss verhäftniffe während 40 Jahren folgender Geſtalt in folgenden englifhen Graffcharten. Anzahl der Taufen von 100 Ehen N Anzahl der Sterbfälte auf 100 Ehen in 10 Jahren. in 10 Jahren. a.1790 |a. 1800 | a. 1810 | a. 18205 a.1790 |a. 1800 | a. 1810 |a.1820 Norfolt ... | 378 400 417 413 304 269 254 222 Eſſex 2. | 351 362 3837 425 317 293 293 252 Sincom... | 345 365 400 426 291 231 23119224 Cambridge 334 364 413 391 320 267 282 218 Huntingdon | 307 330 400 378 320 211 256 215 Diefe Refultate find Folge der Verbefferung der Luft, des Waſſers ꝛc. und der Zur nahme der Lebensmittel. S. Fix Revue mensuelle. II. N. 8. p. 167. 3) ©. oben $. 22. N..6. Für Ablöfung v. Rüdt in den Verhandl. der I. Bad. Kammter von 1831 I. 176. Beil. Heft I. 150. MI. 149. Der IE. Kammer VI. 22. Beil. Heft VII. 161. Gegen die Ablöfung v. Soden Nat. Deconom. VI. $. 90, und Deffen Bair. Landtag ©. 307 u. 308. Kraufe Syſtem. I. $. 288 (mehr wegen der auf folche Kaftablörungen erfolgenden Güterfreibeit und Güter theilung, die er für fchädlich hält). Der Erftere beruft fich auf die Berechtigung Eraft Urverträgenz auf den Druck der durch die Ablöfung erfolgenden firen Abgabe des Bauern, auf die Schwierigfeit der Ergründung ded Durchſchnittsbetrages, auf das gerade Verhältniß des Handlohnd zum Gutsertrage, was bei der firen Abgabe nicht eriftive, und auf dad Intereſſe, welches das Handlohn zwiſchen Lehnds beren und Grundholden erhalte. Die Widerlegung ift nicht ſchwer. Wegen der vermeintlichen firen Abgabe ſ. m. unten Note 8. 4) Er ift feine Staatsſteuer, fondern urſprünglich grundherrliche Abgabe. Wenn er's auc nicht wäre, fo ift er ein wohl begrindetes verjährtes Privatrecht. Eine befondere Art ift der Zehnte von Neubrüchen (Novalzehnten. $. 139. 1.). Zur Literatur oben $. 7. N. 4 (hiſtoriſch). Gegen ven Zehnten: A. Young polit. Arithm. ©. 24. Thaer engl. Landw. IH. 86. Sinclair Grundgefeße des Aderbaued. ©. 63. Verhandl. des engl. Unterhaufes a: 1816 = Europ. Annalen. 4818 X. 112. ‚ Berhandf. der II. Bad. Kammer von 1819, 1. 93. IV. 157. V.104. von 1831 Beil. Heft I. 25. V. 155. 224. Hert XVII. 136: 320. 425. ‚( Befonders die Vorträge von v. Bökh und Mebeniusd.); der I. Bad. Kammer. V 66. 86. Beil. Heft II. 344. Der IT. Sammer von 1833 Beil. H. II. 119. V. 25. 5. XI. 12. 330. XIV. 10. 77. 42. Krönke, Ueber die Nachtheile des Zehnten. Darmfi. 1819. Sioret, Darftell. dev Verhandl. der Heſſ. Ständeverf. 296. Verhandl. der Naſſau. Deput. Verf. von 1821. ©. 126. 174. Klebe, Grundf. der, Gemeinheitätheilung. I. 225. G. H. Law (Bishop of Bath and Wells) Reflection upon Tithes,. with a plan for a general Commutation of the same. Wells 1832. = Monthly Review, January 1833. p. 129. vd. Babo und Rau, Ueber Zehntablörung. Heidelb. 1831. v. Gensburg, die Abfchaffung der Zehnten. Heidelberg 1831. ’ Ruef, Ueber die Aufhebung der Zehnten. Sreiburg 1831. Krönke, Ueber Aufhebung u. f. w. der Zehnten. Darmſt. 4831. Zahariä, die Aufhebung » +... des Zehnten, nadı 662 * Rechtsgrundſätzen. Heidelbera 1831. Für den Zehnten; Thibaut in Verhandli der I. Bad. Kammer von 1819 = Ueberſicht der ſtänd. Verh. von 1819. II. 37. v. Senfried und Föhrenbach in den Verhandl. der II. Kammer defjelb. Jahrs. Heft V. 110.126, Müller, Einige Worte über den Entwurf der Zehntablöſung. Sreiburg -1831. Deffelben Gendfhreiden an v. Rotteck aus Anlak feiner Motion ꝛxc. ibid. cod. Einige Bedenken gegen Abſchaffung aller Zehnten. Freiburg 1831. v. Alten, Widerlegung der Gründe, welce der Hurbebuna x... . . der Zehnten unterlegt worden find ꝛc. Hannover 1833. Verhandl. der Bad. I. Kammer von 1831. Heft. V. 50 (Fürſt v. Löwenftein)d; von 1853 Bd. I. 251. 326. V. 2. Beil. Bd. I. 9. 227. III. 85. 352. IV. 217 (Zheilweire auch dagegen). 5) Für die Beibehaltung wird angeführt: der, Vortheil der müheloren er’ srößerung der Sehnteinnahmen, die Unmöglichkeit der Rückſtände, die Verhältniß“ mäßigfeit. dieſer Eteuer zur St. Zähigfeit des Plichtigen, die Annehmlichkeit der Naturalſteuern für den Bauern, und die Nachtheile, die durch die Ablöfung für Kirche, Schulen, Stiftungen u. dal. hervorgehen könnten, indem diefe ſtatt eines Antheils an den Producten unzerſtörbarer Naturkraft ein im Werthe wandelbares Geldcapital befommen Die Widerlegung dieſer Punkte und der Beweis ihrer ges ringern Bedeutung in Vergleich mit obigen Rückſichten fällt nicht fchwer. Mr )EETN.EEM. NT 518. Benfen, Materiafien 3: Polizei ...- Prarid. 1. 303. Floret, Berhandl. der Heſſ. Gtändeverf, von 1820 und 1821, (Gießen 1822). ©: 283. Verhandl der Bad, II. Kammer,von 1819. IV. 8. von 1831 Heft VI. 92. II. 5. Beil. Heft IL 117. XII 1. 277. Der I. Kamnter Beil. 1 Heft I. 156. Hert 1. 308. Beil. Heft 1.288. IV. 239. Wertfeld, Weber Abe ſchaffung des Hervendienftes. Lemgo 1773. Gedanken von Abitellung der Natural dienfte. Gött. 1777. Wihmann, Ueber die Mittel, Frohndienſte aufzuheben. 1795. Nicolai, Ueber Hofdienſte und deren Abfbaffung. Berlin 1799: Mayer, Ueber Herrendienfte und deven Aufhebung. Celle 1803. Hüllmann, bifter, und ſtaats⸗ wiſſenſch. Unterſ. der Naturaldienne Berlin 1803. ‘Ebel, Ueber. den ürſprung der Srohnen. Gießen 1823. Block Mittheif. III. (1834) S. 423. 7) Dagegen v. Soden Nat. Heconoin. VI. 6. 431: der Bauer leiſte lieber, und Teichter die Dienfte; die Gutsherrn kämen in fchwac bevolferten Gegenden wegen: Mangel an Tuglöhnern in Verlegenheit. Altein diefed Beſorgniß iſt zu ber ben, wenn es gegründet fein follte, und jenes ift nicht immer, fondern felten der Salt und die Bauern werden auch nicht gezwungen; ausgenommen, wenn * Ab⸗ löſung noch von der Einwilligung der Minderzahl abhängt. 8) Dieſe verfchiedenen gutsherrlihen Laſten können auf vier Arten abgelöfet werden, nämlih: ‚a) Abkauf durch Bezahlung des Eapitalwerthes in Geld, eine fchnelle Methode, gut bei fleinen Beträgen, aber fchwer ausführbar bei großen Capitalien und deßhalb am wenigften zu gebieten. b) Abfauf durch Abtretung von Grundeigenthum deifelben Grtraged oder Capitalwerthes, anwendbar, wann die Bauern genug Sand befigen und eine Arrondirung möglich iſt. ©) Ents richtung einer Hleichrörmigen ewigen Rente, ſehr bequem, der biöherigen geiftung,. ohne ihre Fehler zu haben, analog, dem Berechtigten entfprebend, wenn fie, fih fo" viel als möglich an den Durchſchnittspreis und jeweiligen Marktpreis, alfo auch an den Erwachs anfchlieft, weßhalb eine unverähderliche Naturalrente, eine ſolche Geldrente und eine Geldrente nach dem Durchſchnittspreiſe der nächſt vorherigen Periode als ungleich drückend, und bald die eine bald die andere Parthie beein⸗ trächtigend erſcheint und nur eine aus dem Durchſchnittspreiſe zwiſchen dem jewei⸗ ligen Markt, und mehrjährigen Durchſchnittspreiſe beſtehende jährliche veränder— fie’ Rente am billigen if... d) Entrichtung einer Zeitrente, mad deren Ablaufe Capital und Zinſen getilgt find, Die Regirung Fann die Wahl der Methoden frei ſtellen (wie in Preußen); fie kann auch eine Tilgkaſſe zum Behure der Leitung der Gefchäfte errichten (wie in Baden); fie ernennt Behörden sur Regulirung und Ausgleihung. Ob fie Beiträge aus der Staatskaſſe dazu geten ſoll und: darf, iſt keine Frage des Rechts, ſondern der Billigkeit. A— a 8. 464. C. Servitute. D. Gebundenbeit der Güter. E. Zurundung derfelben. F. Gemeinbeitstheilung. ‘ ® gehören ferner hierher: ©. Die Servitute, insbefondere die Weidefernitute, d.h, die Laft eines Feldes, daß ein Anderer mit feinem Vieh darauf zu gewwiffen Zeiten Weide halten darf (ſ. 183.). Sie hindern den Eigenthümer oder Befiser in der beliebigen Bewirthfchaftung des Gutes und tragen viel zur Verderbung der Pllanzungen bei. Es it daher mit einer bloßen Negulirung nicht viel gethan, fondern ihre Abſchaffung ift unerläßlich. Die Schäkung des Eapitalwer- thes der Weidegerechtigfeit gefchieht. entweder nach allgemeinen Ertragöflafen, oder nach der Anzahl von Vieh, das darauf — Nahrung finder und nach der Länge der Weidezeit (F. 463. N. 8.)9. D. Die Sebundenheit der Landgüter, d. b. derienige Zuſtand, kraft deffen fie nach Staats- oder Familiengefegen nicht | . getheilt, Sondern nur als Ganzes verfauft und vererbt oder ver; | fchenft werden dürfen, weil man glaubt, daß eine Berfleinerung derfelben dem Staate oder der Familie nachtheilig fei ). Es if ‚oben ($. 432. N. 1.) gezeigt, welche Bortheile die mittleren und kleinen Sandgüter vor großen in der, Volkswirthſchaft gewähren. Läßt der Staat dem Gewerböbetriebe freien Lauf, führt er Feine Beſteuerung des Bodens ein, die den Fleineren Grundeigenthümern unerfchwinglich ift, und hütet fich derfelbe überhaupt vor Maaß— regeln, welche den mittleren und Fleineren Bauern Laften auf- legen, die fie nicht wohl tragen Fünnen, fo wird die Theilung des Grundeigenthums ihren regelmagigen Gang gehen, und die Bevöl— ferung muß fich darnach einrichten, Ebenfo wird der aderbauende Theil der Nation auf die Erhaltung größerer Landgüter von ſelbſt verfallen, wenn es ihr zuträglich erfcheint. Die Feſtſetzung eines Minimums oder Marimums iſt deßhalb nicht weniger verwerflich, als Geſetze, welche der einen oder andern Klafe den Ankauf oder Berfauf von Grund. und Boden ganz verbieten; denn fie find Ein- griffe in die PBrivatrechte ohne North und müfen bald da bald dort den Privatintereffen entgegen fein >). E. Die Zurundung der Landgüter Cats. Die Bortheile der zufammen in einer Fläche neben einander liegenden Grundſtücke für den Landwirth find: anerkannt und Teicht einzu— fehen, weil die Nachtheile des Gegentheiles Far erfcheinen. Die Bewirkung einer folchen Zufammenlegung Cauch Ackerumſatz, Schiftung genannt) ift daher ein fehr wohlthätiges, aber an fich, 664 wegen vieler Folgen und wegen. mancher Vorurtheile ſchwieriges Geſchäft +). Wo Wiefen, Weiden und Neder in verfchiedener Lage vorfommen, da kann fie auch jedesmal nur jede diefer drei Klaſſen befonders treffen; faft unmöglich wird fie oft, wenn es in der Gemarkung recht verfchiedene Bodenflafen hat. Nur die Mi- norität einer Gemeinde kann, wenn fie dagegen iſt, zur Theilnahme . an der von der Maforität befchloffenen Maaßregel gesiwungen werden. Es folgt dann Klafifizirung der Flur, Schäsung der Grundftüce der Einzelnen, geometrifche Flurtheilung, Vertaufchung, zuweilen mit baaren Ansgleichungen, Berlegung der Wohnungen und Er- nenerung der Unterpfandsbücher auf einander, nach obrigfeitlich geprüften und genehmigten Planen 5), F. Die Gemeinheitstheilungen, d. b. zum Theile Auf⸗ hebung gegenſeitiger Weideſervitute der Gemeindeglieder (engl. Pneélosure, Einhägung), zum Theile die Vertheilung der Gemein— degüter, beſonders der öͤden Gemeindeweiden unter die Gemeinde— glieder ($. 388. B., wo die Bor- und Nachtheile derſelben ver lichen find) 9. Es iſt nicht das Intereſſe der großen VBichbefiker, beſonders der Schaafzlichter, welches der Ausführung diefer Maaß— regel Hinderniffe in den Weg legt, denn diefe Fünnen bei der Thei- Yung durch Einrichrung einer Weidearrondirung ‚befriedigt werden; fondern vielmehr der Streit über den Theilungsmaaßſtab hat viele Hinderniffe verurfacht. Es ift zum Wundern, dag man, wohl blos zufolge des Spieles der Partheien, den allernatürlichften und rüd- fichtölos gerechteften Theilungsmaagftab, namlich 1) das rechtliche, Verhältniß der Bürger zur Gemeinde nicht überall annahm, da er doch mit dem Nusungsrechte genau zufammenfällt und die bisherige Nutzung feinen gerechten Theilungsgrund abgeben Fann, fo billig - es auch. fcheint, der Neicheren wegen eine ungleiche Bertheilung vorzunehmen 7), In der That beruhen die noch übrigen vorge- fehlagenen und zum Theile auch angewendeten Maaßſtäbe blos auf der Tegteren Mapime, Sie find folgende: 2) der Vichftand der Snterefenten, — jeweilig etwas Zufälliges und im Durchichnitte - fchwer zu ermitteln; 3) der Durchwinterungsmaaßftab, d. b, die Menge von Vieh, melches der Berechtigte nach feinem eigenen zu fchäßenden Futtererwachfe durchmintern Fann, — erfchwert durch die. Klaffifizirung, Meffung und Ertragsfchätung der Felder eined Feden, und für grandbefiklofe Bürger unbrauchbar; 4) die Größe des Grundbefised, — ohne Klafifizirung nicht brauchbar, ald Er " tragsmaaßſtab wegen des Capitald und der Arbeit, unzureichend; 5) die Beiträge zu den Gemeindebedürfniffen, — nicht ausführbar, wegen der verfchiedenen Arten von Steuern 8). | 1) Block Mittheit. TI. (1834) ©. 406. 2) Mohl Poliseiw. 11. 22. 55. Lange, Abhandt. über d. — der .... Bauernguüter. Baireuth 1778. Cella, Bon Zerfchlag. der B. G. Anſpach 1795. Der Bauernftand polit. befrachtet. Berlin 1810. Stüve a.a.d. u. Raug. a. D. find für die Theilbarfeit, aber nicht unbedingt. Aber unbedingt dafiir find: Aus tenrieth, Vertheid. der unejngefhränften Bertrennung der %. ©. Stuttg. 1779. Waldeck, Ueber unzertrennlichkeit der B. Gi Gießen 1784. Winckler, Ueber willfürlihe Verklein. der B. G. Leipzig. 41794. v. H. Ueber d. Bereinzeln der Güter. Leipzig 1799. Ueber Güterzertriimmerung und Grundſtückhandel. Erlangen 1816. Weckberlin, Ueber die willfürtiche Zertrennung der B. G. in Würtemb. Stutta. 1818. Gebhard, Bemerkungen zu v. Soden's Schrift: Der Bairifche Randtag vom $. 1819, Griangen 1822. Morel de Finde Sur le Morcellement de la propiete territoriale en France. Paris 1822. Hartmann, Ueber Theilung des Bovdend. Kamm 1823. v. Ulmenftein,: Ueber unbeichränfte Theilbarfeit des Bodens. Berlin 1827... Schnitzer, Ueber freisugebende Zerftüch. der B. Güter. Tübingen 1833. Lips, Deutichlands Natipnaldconomie. S. 236. - Rudhart, Zuftand des Kr. Baieın. I. 228. Edinburgh Review N. 115. April 1833. p. 20. Dagegen find: Meerwein, Ueber den Schaden „ » . einer willfürlichen Verklei⸗ nerung der B. ©. . . .. Carlsruhe 1798. Hagen, Ueber das Agrargefeg. Kö— nigsberg 1814. Ueber "das Zerfchlagen der Bauern» und größeren Landgüter. Nürnberg 1819. 3) Die Nothwendigkeit folder Gefese rührt nur don andern Sehlern der Stantöverwaltung und Geſetzgebung her. Man mahlt die Folgen zu kleinen Grunds —— in einem Lande gewöhnlich recht aus, ohne zu fragen, ob es ſo weit mit ber Theilung kommen könne; auch führt man die Feſtigkeit der Verfaſſung durch große Grundeigenthümer an, fo wie eine Menge von vortheilbaften Eintichtungen, welche bei zerfleinertem Grundeigenthume nicht fo aut, wie bei großen Gütern, ausführbar feien u. dgl. mehr. Allein dergleichen Einwendungen find nicht fchwer su entfräften. Die Majorate und die Anhäufung des Grundeigenthums in todter Hand (Corporationen, Stiftungen, Klöfter 10) find Solge von fehlerharten: Staats marimen. Gie find indirect fo viel als möglich zu verhüten 3. B. durch Verfagung aller Steuerfreiheit, Aufhebung der Lehns- und arundherrlihen Berhältniffe, Ber ſchränkung der. Klöfter, Gleichheit vor den Gerichten u. dal. mehr. Nur wo der daraus entftehende Schaden ſchon gefühlt wird, kann man direct dergleichen verbieten. Gegen zu große Zerftückelung wirkt 3. B. polizeiliche Aufficht auf das Heirathen , geſetzliches Erforderniß beftimmten Vermögens in Grund und Boden, oder im Gewerfäweren , um in die Gemeinde aufgenommen zu werden, die fo eben anges führten Mittel u. f. w. 4) Thaer, Annalen der Sortfchr. der Landw. . II. 612. Gebhard, Ueber Güterarrondirung, München 1817. v. Hassi, Ueber Güterarromdirung. München 1818. Spaeth, Prarid der Güteranordnung. Nürnberg 1819. 5) Die Verlenung der Wohnungen hat Schwierigkeit, und. ohne diefe hat die Arrondirung Hindernifie. 6) Sartorius de justa in distrib. bonis communibus . . - . servanda propor- tione, Wirceb. 1791. Gavard, Betrachtungen über 2.2... Wertheilung der Semeinheitögüter. Sranff. 1793. Bergius, Neued Magazin. III. 5 (Auszug aus nod) älteren Werfen). Meyer, Ueber Gemeinheitätheilung: Celle 1801.— 1805. III Bde. Goenner, Ueber. . . . Vertheilung der G. Weiden. Landshut 1803. Zacobi, Beſchäftigung mit ©. Theilung. Hannover 1803. Niemeyer, Anleit. zum Verfahren in Genteinheitstheilungsiachen. Hannover 1808. Burger und Schacher majer, ieber Zertheil. der &. Weiden. Peſth 1818. Klebe, Grundf. der ©. Theilung. Berlin 1821. Kraufe, ADOBE FÜRCHURERNRND EI UNO. ©. % 216. Note 1. 7) Die Anfiht von Rau IL. $. 92., daß es nicht rathſam fei, die Gerings besgüterten fo zu besiinftigen, während die größeren Landwirthe nicht einmal für ihren bisherigen Genuß entfchädiat, ſondern gendthigt werden, Sutter zu kaufen oder den Anbau ‚verkfäuflicher Früchte einzufchränfen, um ro viel Vieh, als bisher, zu ernähren, bewirft daher in der That aus Streben nah Gerechtigkeit und Bils ligfeit das platte Gegentheil. Blos das Recht darf hier entfcheiden. | 666 8) Uebrigens fvriht Rau's Grund (6. 94.), daß die Gemeindeweiden nicht dad gefammte Gemeindeverndaen und die andern Gemeindegüter nah andern Maafftäben zu vertheilen ſeien, nicht gegen diefen Maafftab. Eine Eombination diefer verfchiedenen Maaßſtäbe, wie fie Rau ($. 93.) vorfchlägt, ift ganz unnöthig- Ebenfo ift dad Auflegen eines Bodenzinſes ($. 94.) ſchaduch 8. 465, G. Krebit⸗ und Verſicherungsanſtalten. H. Vereine —* unterrichtsanſtalten. * Endlich ſind noch hierher zu rechnen: G. Die Berficherungs- und Kreditanfalten. Wegen den Erſteren iſt ſchon oben das Nöthige berührt (F.465. 456, L.a.). Bon fehr großer Bedeutung find aber die Lesteren, d. h. Anftalten (Kaſſen, Juſtitute, Vereine), in welchen die durch Mißverhältniſſe irgend einer Art, befonders aber durch zu wohlfeile Breife der Producte, die mit den Capitalauslagen in Mißverhältnig ſtehen und den Yandmännifchen Kredit fchwächen, bedrückten Grundeigen- thümer zu billigen Bedingungen Capital aufnehmen können ). Der Kreditverein tritt in s Mittel zwiſchen den Srundeigenthümern und. Capitaliften, ftellt in feinem Namen den Capitaliften die Schuld- briefe aus und haftet mit dem Gefammtbetrage der perpfändeten Grundſtücke aller einzelnen Mitglieder für VBerzinfung und Capital- zahlung; er läßt fich von jedem Schuldner eine bypothefarifche inter ihrem Werthe gefchätte Grundverficherung geben, und bezieht von ihm die Zinfen, darf aber demfelben nicht auffündigen, wenn der Sapitalift vom Vereine fein Tapital verlangt; es ſtehen ihm gegen nachläfige Verſäumung der Zindzahlung Zwangsmittel zu Gebote; derfelbe führt. die Gefchäfte und genaue Rechnung, wofür die Koften auch aus den Zinfen genommen werden, und bat alſo, bei gehöriger Beobachtung des Wirthfchaftsganges der Mitglieder, immer genaue Einficht in die Berhältniffe der Lebteren zum Vereine da, H. Die landwirthſchaftlichen Bereine?). Gie find an- erkannt eined der mächtigften Mittel, das Iandwirthichaftliche Ger werbe zu heben. Allein die Erfahrung hat auch gezeigt, Daß fie, fchlecht geleitet, oft nicht nur feinen Nusen, fondern fogar Scha- den brachten. Es ff bei ihnen nicht mit Muſterwirthſchaften und Muftergütern, die fie ald Pachtungen „oder als Eigenthum befisen, eben fo wenig mit großen Tandwirthfchaftlihen GAt- ten getban, in welchen die größte Manchfaltigfeit von Pflanzen zu finden if; fondern diefe Vereine müſſen fich unter den Bauern, ſtand mengen, Berfuche im Kleinen vormachen, wenn fie erprobt find, die. Bauern der verfchiedenften Gegenden ermuntern, ſie im Freien auf größerem Felde nachzumachen, indem man ihnen Die 667 Saat u. dal. ange gedruckte Sormularien zur leichten Be⸗ richterſtattung mitgibt, und für den Fall des unverſchuldeten Miß— lingens die Uebernahme eines Theiles vom Schaden, aber für den Fall befondern Gelingend Prämien zufagt. Es find daher jähr— liche Öffentliche Preisaustheilungen, mit bloßer Rückſicht auf das praftifch Wichtige und nicht auf Seltenheiten und Curioſes, J dem erheblichſten Nutzen. Davon ſind aber Preiſe für popu— äre Schriften, und eben ſolche Vereinsblätter durchaus nicht en Auch find es die Vereine, von welchen die Beför- derung der verschiedenen Landwirthfchaftlichen Zweige im Einzefnen ausgehen muß und wofür die Iandwirthfchaftliche Erfahrung die Leitungsregeln an die Hand gibt. I Die Tandwirthfchaftlihen Unterrichtsanftalten. Sie find, in ihrer jegigen Ausdehnung in einzelnen Ländern, zwar großartig, aber auch nur für die Bildung großer Gutsbeſitzer ein- gerichtet. In Deutfchland thut aber der Unterricht für die Flei- neren Gutöbefiser North, und jene Anftalten werden nutzlos fein, f9 lange nicht der Schullehreritand einen eigenen pafenden landwirchfchaftlichen Curs auf feinen. Seminarien durchgemacht haben muß, um den Sontagsfchulen und Ländlichen Ge— werböfchulen die Landwirthfchaft zu einem Hauptgegenſtande des. Unterrichts zu machen, — und fo Lange in den Städten Feine Gewerbsfchulen, worin auch Landwirthfchaft gelehrt werden fol, beftehen. 1) Im Schottland vertritt das dortige Bankſyſtem (8. 444. N. 2.) die Gtelle diefer Kreditanftalten, weßhalb es ſich daſelbſt für die landwirthich. Klaſſe äußerſt vortHeilhaft erwiefen hat. ©. Über folhe Vereine! Borowsky, Abriß des praft. Gamerals und Sinanzwefend in den k. preuß. Staaten. Sranff. a. d. D. 1805. 3te Ausg. II. 217. Kraus Staatswirthſch. V. 91. Krünig Deconom. Encyclkop. Bd. VIH. Art. Creditſyſtem. v. Struenfee Samml.-von Aufrägen. II. 414. v. Bülow-Cummerow, Leber Metall» und Papiergeld. Berlin 1824 ©. 143. v. Soden, Nat. Deconom. II. 439. Deffen zwei nationalöconom. Ausführungen, das idealiſche Getreide» Magazin, und die Nasional» Hypothefen Bank. Leipz. 1813. ©. 27. Deffen Entwurf eines allgem. Greditvereind. München 1523. Deffen Beleuchtung einiger Bedenken, gegen den von Gr. v. Soden entworfenen Plan zc. Nürnberg 1824. Lotz Reviſion. II. 264. 6. 162 folge. v. Arretin, Ueber Dar⸗ fellung der Bair. Ereditvereindanftalt. München 1823. Dagegen: Ueber Ergdit vereine. Bafel 1823. v. Hornthal, Ueber das Anlehnsgeſch. dev verein. Bair. Gutsbefiger. Bamberg 1824. Sr. v. Arco, Auch ein’ Wort ‚über Creditvereine. Münden 1825. (Ein Preuße) Ueber die Errichtung eines Greditvereins im K. Baiern. Nürnberg 1825. PROEMURG FR, Entwurf einer Nat. Leihanſtalt. Randshut 1825. 2) Sie befördern aber auch’ Leichtfinn unter den Sandwirthen; es ift fchwer, in den fchlimmfien Zeiten folche Vereine zu Halten; fie können einen großen Druck ‚auf die Schuldner ausüben; wenn die kieinen Gutsbefiger nicht aufgenonnen wers den, nützen fie nicht viel; fie find beſonders fhädlich, wenn fie nicht die Anleihen ſelbſt negoziiren, fondern died den Mitgliedern überlaſſen, denen fie die Vereins: Prandbriefe gegen Hypotheken "übergeben, um fie an Gapitaliftien zu verkaufen, denn 668 diefe besahlen fie dann öfters unter Pari. Dieſen Uebelſtänden kann aber leicht abgeholfen werden, wenn man im Vereine zugleich einen Tilgplan aulest/ wozu Beiträge gegeben werden müſſen u. dgl. mehr. 3) ©. Kleinfhrod, Ueber die Beförd. Mittel der Agricultur und des Ge: werböwefens in Sranfreih. Münden 1829. Bronn, Leber Zwer und Einrich ⸗ tung landw. Vereine. Heidelberg 1830. Hundeshagen Zeitbedürfnifie. I. 145. + Zweiter Abfaß. Die Viehzucht. $. 466. Die Beförderung der Viehzucht hängt insbefondere ab von den ($. 463. B.) erwähnten Maximen und Anftalten, infomeit fie die Viehzucht berühren, 3. B. Vieh⸗ oder Blutzehnten, Handlohn in Thieren u. dgl.; ferner die ($. 464.) erörterten Fragen, weil fie auf die Lestere von Einfluß find; und endlich ebenfo die im vori- gen $. angeführten Punkte mit Bezug auf Thierzucht. Die land⸗ wirtbfchaftlichen Vereine haben auch hierin einen fchönen Wirfungs- freis; fie müſſen mit Unterſtützung von Geiten des Staats die Thierraffen nach den Regeln der TIhierzucht, die oben mitgetheilt find, und durch Ermunterung verfchiedener Art zu verbeflern fuchen. Drittes Stück. Der Forſtwirthſchaftsbetrieb. $. 467. Die Forfte verdienen ald die Quellen Eines der nöthigften Be— dürfniffe um fo mehr die Aufficht des Staats, als nicht mit der- felben Zuverficht allgemeinhin erwartet werden fan, daß die Wirth- fchaft der Einzelnen mit dem Bolksintereffe dabei in demfelben Einklang: fein und verbleiben werde, wie bei der Landwirthfchaft - ($, 433.), Die GStaatsaufficht in gewerblicher Beziehung muß daher ſtets um fo nothwendiger erfcheinen, je mehr ſich Waldungen im Brivatbefise befinden D. Diefelbe bezieht ſich aber nach der Natur der Sache auf folgende Punkte: A. Die Urbarmachungen und Forfibetrieb, Diefe find and - und forftwirthfchaftlich zugleich fehr wichtig, denn von dem Berhältniffe des Feldbodens zum Waldboden hängen die Fortfchritte der landwirthfchaftlichen Cultur und der Bevölkerung ab, es iſt nicht gleichgiltig, welcher Boden zu der einen oder andern Cultur verwendet wird ($. 257.) und die Rodungen haben einen entſchie— denen. Einfuß auf den Elimatifchen Zuſtand, Waſſervorrath und die Urbarkeit der Länder, Haben fie in diefen Beziehungen zu⸗ 669 weilen einen günftigen Einfluß, fo find doch fchon öfters Erfahrungen vom Gegentheile gemacht worden. Die Rodungen könnten wegen befonderer Brivatvortheile fo häufig und an Stellen, die für Feld- bau untauglich find, vorgenommen werden, daß das Land einem Holzmangel entgegenginge; anderfeitd aber könnte durch Ankäufe von Grumdeigenthum in todte Hände, Tür welche fich Forſtwirth— fchaft ſehr eignet, fo viel Feld in Wald umgewandelt werden, daß die Bevölkerung von daher Schaden erlitte. In den Händen der Brivaten und Gemeinden könnte cine fo ungeregelte Wald- wirtbfchaft entſtehen, dag für fpätere Zeit ein empfindliches Miß— verhältniß zwifchen Holzbegehr und Angebot bereitet würde. Es ift daher nichts natürlicher, als daß der Staat die Nodungen, Anlage von Waldungen und die Forfibetriebswirrhfchaft nicht in die Wilführ der Einzelnen, Gemeinden, Corporationen und Stif- tungen legt, für die beiden Erfteren die Staatserlaubniß, für die Lenteren aber die Borlage und Staatsgenehmigung der Betriebs- plane befieblt, und, um einen fchädlichen Einfluß der Forftbeamten zu verhüten, genaue Befimmungen über die Falle der. Genchmi- gung und Nichtgenehmigung feſtſetzt 2. B. Die Waldfervitute in der oben ($. 260, 5.) angegebenen verfchiedenen Ausdehnung. Da fih manche diefer Gerechtfame bei ‚gehöriger Negulirung ohne Schaden mit dem Waldbetriebe ver- einigen laſſen und dabei der Viehzucht in manchen Gegenden durch Mäftung, Streu und Grad ein großer Vorſchub geleiftet wird, fo ift ed vor Allem wünfchenswerth, daß fie mwenigftens in der Aus— übung geregelt und unter polizeiliche Aufficht geftellt werden. In fehr vielen Fällen aber wird die Ablöſung beffer fein. Pan be- dient fich dabei, nur nach der Eigenthümlichkeit der Forfimirth- Schaft, derſelben Mittel, wie bei der Abloſung landwirthſchaftlicher Servitute 8). €. Die Gebundenheit der Forſte. In dieſer Beziehung verhält ſich die Forſtwirthſchaft gerade entgegengeſetzt zur Bevöl— kerung, wie die Landwirthſchaft. Ohne Forſtgründe in großer Flächenausdehnung ift ein nachhaltiger, das nöthige Holzquantum fichernder, Betrieb des Waldbaues nicht möglich, und die Wahr- fcheinlichfeit der regelmäßigen Befriedigung des Holzbedürfniſſes nimmt in demfelben Verhältniſſe ab, als die Zerſtückelung der Walvflächen zunimmt. Zudem wird durch letztere die Rodung und. die Anfchaffung von Forfleigenthum den Privaten erleichtert, wäh- rend durch die Gebundenheit der Waldungen dieſelbe erfchwert und die Anſammlung von Waldeigenthum in den Händen moralifcher Perfonen erleichtert wird. Diefe muß daher Regel bleiben und 670 eine Theilung der Forſte kann ohne Staatserlaubniß nicht Statt finden, diefe aber darf ohne genügende Sicherung vor Schaden im Waldbetriebe nicht ertheilt werden. | BE A D. Die Unterrichtöanftakten, Es ift nicht wünfchenswerth, daß fich viel Waldbefis in Privathänden befinde, ausgenommen in großen Maffen. Dies aber ift felten thunlich und mit dem Privat- intereſſe vereinbar, Aber gerade für die Verwaltung der Staatd-, Gemeinde», Eorporationd - und Gtiftungswaldungen ift nichts Heilfames zu erwarten, wenn ed ‚feinen gründlich gebildeten Forftbeamtenftand gibt. Hierzu aber ſind Forſtſchulen —— nothwendig H. Die Staatsaufſicht auf die Jagd beſteht im Wildbaun, d. 5. in der firengen Feſthaltung der Jagdregeln durch das Geſetz, we— gen der Hege- und Jagdzeit. 4) Pfeil und Hundeshagen oben $. 433. N. 1. Rau yolit. Heconon. 1. $. 153. Mohl Polizeiwiſſ. IL. 173. 182. v. Jacob Poliseigerengeb. II. 453. v. Berg Handbuch. III. 134. v. Soden Nat. Deconom. TI. —9— Murhard⸗ Ideen über wichtige Gegenſtände aus der Nat. Deconom. ©. 108. Hatzzel, Grumdr. der Sorfipolisei. Heilbronn 1802. Neebauer, das Sorfiwefen in Bezug auf den Staat. Münden 1805. Herfeldt, If die Forfiwirthfchaft der Privaten... su befreien? Megensburg 1818. Wedekind, Forſtverfaſſung im Geifte der Zeit. Seivzig 1821. Müller, Begründung eines allgem. Forſt P. Geſetzes. Rürnb. 1825. Chaveau Code forestier. Paris 1827. Kraufe, Ueber die Forſtgeſetzgebung in Deutfchland. Gotha 1834. Behlen u. Laurop, ſyſtemat. Darfteflung der Sorft» und Jagdgeſetze der deutfchen Bundesftaaten, von den älteften bis auf die neueften Zeiten. Carlsruhe IIx u. Ver Bd. Hadamar IIr Bd. Mannheim Ie Bd. 1827—1833. 2) Moreau de Jonnes Recherches sur les changemens produits dans l’Etat physique des Contrees par la destruction des foréts. Bruxelles 1825. Deutſch. Tübingen 18288 Castellani Dell’ immediata Influenza delle selve sul corso dell’ aqua. Torino 1819. = SHefverus 1825. Nr. 224. Arndt, Ein Wort über Pflege und Erhaltung des Wuldes. Schledwig 1821. Linz, Gränze zwifchen Seld» und WBaldeultur. Bonn 1821. Niemann Waldberidte. Br. I. St. 1. ©. 3 Kaſt⸗ hofer, Bemerk. über die Alpenwälder. Aaran 1818. Deffen Bemerk. auf einer Alpenreiſe. S. 271 folge. Pfeil, Grundf. der Forſtwiſſ. J. 180. 206. Reber, Handbuch ded Waldbaues. Miinchen 1831. ©. 16 folg. —— 3) ©. die Schriften in Note 1. Außerdem: Witzleben, Ueber einige.... Urſachen des Holzmangeld. Sranff. 1800. Hazzi, Aechte Anfichten der Waldungen. München 1805. Pfeil, Ueber die Befreiung der Wälder von Gervituten.. Züllichau 41821. Defſelben Anleitung zur Ablöſung der. W. Servituten. Berlin 1828. Deffelben Sorfiihug: und Sorftpoliseilehre. Berlin 1830. S. 232. Hartig, Beitr. zur Lehre von der Ablöfung der W. Gervituten. Berlin 1829, Hundes» hagen, Weber Waldweide und 'W. Streu. Tübingen 1830. “Rranfeı Ueber die Abldfung der Servituten und BGemeinheiten in den Sorften. Gotha 1833. 4) v. Brocden, Gedanken über Errichtung einer Sorfifhule. Hamburg 1792. Wilcke, Die Bildung des Forſtmannes. Braunfchweig 1801. Orphal, Ueber Sort» und Jagdinſtitute. Eiſenach 1805. Medicus, Kann der tinterricht einer Forſtſchule durch einen Univerfitäts + Unterricht furrogirt werden? Landshut 1804. Pfeil, Ueber forftlihe Bildung und Unterricht. Züllichau 1820. Krutich, Ueber fortlihe Bildung. Dresden 1820. Thiriot, Nothwendigfeit. der wifienfchaftlihen Ausbildung für den Forſtmann. Gotha 1829. Bronn, Nothwend. der wiſſenſch. Ausbildung des Forſtmannes. Karlöruhe 1833. Bemerkungen eines Bad. Sort mannes über die Forſtſchule in Karldruhe, ib. eod. i | 671 Zweites Hauptſtück. artege des Kunſtgewerbsbetriebes. $, 467. - A. Gemwerbsfreibeit. Der nothwendige Berband der Kunftgewerbe mit den Urgewer⸗ ben ($. 434,) und die VBortheile, welche fie unmittelbar für dad Menſchenleben hervorbringen, machen die Sewerksinduftrie einer befondern Aufmerkſamkeit der Regirung und der bürgerlichen Ge—⸗ ſellſchaft würdig. Sie ſind jedoch auch ſchon überſchätzt worden und namentlich iſt dies der Grund der verſchiedenen Maaßregeln des Mercantilſyſtems zur Förderung des Gewerksweſens (F. 397. N. 3), als da find: Hervorrufen aller möglichen Gewerke, um im Inlande Alles zu produciren, Begünſtigung durch Privilegien, Errichtung von Zünften, Vorſchüſſe aus der Staatskaſſe, Prämien auf die Anlegung neuer Etabliſſements, eigene Etabliſſements auf Staatskoſten u. ſ. w. Der natürliche Gang den Entwickelung des Gewerbsweſens zeigt, daß es ſolcher künſtlicher Hervorlockungen nicht bedarf, weil das Volk in ſolchen Dingen von ſelbſt auf das Bortheilhaftefte verfällt, und daß dieſelben infoferne ſchädlich find, als fie die natürliche Anlage von Arbeit und Capital hemmen, und oft an die Hervorbringung von Dingen wenden, die man vom Auslande wohlfeiler und beffer erhalten Fann und folglich das Iu⸗ tereffe der Confimenten (Urgewerbsleute) ienem der Gewerksleute aufzuopfern. Es muß auch bier das. allgemeine polizeiliche Brin- zip (F. 438,) feftgehalten werden. Nach diefem aber erftredit fich ang der Gewerke von Seiten des Staats auf folgende unkte: A. Die Gewerbsfreiheit. Dieſe iſt zwar der allgemeinſte Grundſatz der ganzen Gewerbspolizei, weil ſich nach ihr die Ge— werbs⸗ und Bevölkerungsverhältniſſe am natürlichſten und zwang» tofeften geftalten. Hier aber muß fie befonders erwähnt werdeny ‚weil fie von jeher in den Kunftgewerfen am wenigſten gehandhabt wurde, da bei ihnen der Zunftzwang eingeführt ift ($. 312. 5.). Es ift fehr natürlich, daß das meifte Große in der Volkswirth— fchaft durch Bereinigungen hervorgebracht wird. Die Gefchichte beftätigt dies. auch auf jedem Blatte, am meilten aber im Mittel. alter durch die Handels- und Handwerfsgenoffenfchaften und die Hanfeverbindungen, umd in unfern Zeiten durch die Hetiengefellfchaften. Der charakteriftifche Unterſchied zwifchen jenen und den jetzigen Gefellfchaften diefer Art ift darin zu finden, 672 daß das Ausſchließungsſyſtem im Geifte der damaligen, das Um⸗ foffungs - und Freiheitsſyſtem im Geifte der jetzigen Zeit Tiegt. Es fommt dazu, daß noch jekt jene Zünfte und Gilden, obſchon nicht in der alten Schroffheit mit diefem neuern Gewerbögeifte und mit diefen- freien Gefellfchaften in Concurrenz ſtehen. Allein fie find mit dem Prinzipe der Verkehrsfreiheit unverträglich und deß— halb bedeutenden Modificationen zu unterwerfen. Sie hatten bei ihrer Entftehung im Mittelalter außer dem Zwecke der politifchen Reaction (damals der bedentendfte, jest aber völlig nichtig, aus— genommen in den momentanen Bereinigungen der Arbeiter unferer Zeit), noch die befondern wirthſchaftlichen der Sicherheit des Unterhalts der Handwerföflafe, der Erhaltung und Erhöhung der Gewerkskunſt, und den moralifgen der Bflege der Gittlichkeit und des Gemeinſinnes der Meifter, Gefellen und Zungen. Allein fo gut auch diefe Zwecke an und für fich waren, fo liegt doch wenig- fteng in jekiger Zeit in den dazu angewendeten Mitteln zum Theile unmittelbarer Schaden, zum Theile aber auch der Fehler, daß fie die vorgefesten Zwecke nicht ganz erreichen Denn 1) mas die Sicherheit des Unterhaltes anbelangt, fo fpricht gegen Die. Zunftfagungen der Umſtand, daß fich der Abfas der Gewerföpro- _ duete aus verfchiedenen Urfachen bei einem Meifter ſehr erweitern fann und in Modehandwerfen immer erweitert, indem er bei an- ‚dern finft und ganz verfchwindet, daher auch die Feſtſetzung einer beftimmten Meiſterzahl die Sicherheit ihrer Unterhaltung nicht bewirkt, und, wenn auch vielleicht einmal für die Gegenwart, doch nicht für die Zukunft. - Die Befchränfungen der Erwerbung des Meifterrechtes erreichen wegen der vielen Mißbräuche dabei ihren Zweck nicht und fchaden noch infoferne, als fie die Concurrenz ver- mindern, woraus nicht felten DVerfchlechterung, ſtets aber Ber- theuerung der Broduete hervorgeht. Was 2) die Erhaltung und Erhöhung der Geſchicklichkeit anbelangt, fo ift bei manchen Gewerken die Lehrzeit zu Yang, der Unterricht mangelhaft, die Behandlung der Lehrlinge Tchlecht, der Gewerbswechſel erfchwert, dienEinführung von Mafchinen gehindert, und dad Wandern zwar nütslich, aber die Prüfung durch das Meifterftüc unzureichend und zu viele Partheilichkeit vorherrſchend, ſo daß geſchickte Männer verdrängt, dagegen viele ungeſchickte zugelaſſen werden. 3) Die moralifchen Zwecke find ohne Zweifel ſehr gut, allein der er⸗ wünſchte Gemeirfinn geht in einem verwünfchten Corporationsgeift über und manche Mittel dazu, als Abhaltung der unehelichen Kinder und Juden vom Handwerfe, finnlofe und unfittliche. Ge- bräuche der Bruderſchaft, Oppofitiondgeift u. dgl., mwiderfprechen 673 denfelben. Aus diefen Gründen ift die Aufhebung, d. h. eine ſolche Umgeſtaltung der Zünfte nach dem Geifte der Zeit, daß man ihnen ihre fchädfichen Einrichtungen nimmt, rathſam. Man kann ans ihnen freie Gewerksvereine mit. den guten Zunft- und noch anderen Sakungen machen, wobei die freie Concurrenz Wohlfeil— heit der Waaren, Erhöhung der Gewerkskunſt durch Nacheiferung und Güte der Erzengnife bewirkt. Die daher gefürchtete. über- mäßige Beſetzung der Gewerke, nachläfige Vorbereitung dazu, — der kleineren Unternehmer (Handwerker) durch die größeren (Fabrikanten), unchriſtliche Vernachlaſigung des leiblichen und geiſtigen Wohles der Geſellen und Jungen u. dgl. mehr wird durch die Concurrenz ſelbſt, durch Beibehaltung der Lehr- und Wanderjahre, durch ftrenge Prüfung und durch Gewerbskaſſen u. dal. verhütet. Was aber insbefondere die Unterdrückung der Handwerke anbelangt, fo find manche derfelben durch Fabrifen nicht zu ver- drangen, es gibt andere Erwerbözmweige, die man ergreifen fann, die Zünfte. haben gegen die Unterdrückung der Einzelnen auch nichts vermocht, die Producentenflaffe darf nicht auf Koften der Conſu⸗ menten fo bereichert werden und die augenblickliche Arbeitslofigfeit Weniger Fann nicht die allgemeine Nichtfchnur für Staatsmaaß— regeln geben, die den größten Theil der Bevölkerung in, oft fehr empfindlichen, Nachtheil bringen. Webrigens iſt es durchaus un- flug, fo veraltete und in die Fugen der bürgerlichen Gefellfchaft eingeroftete Schrauben plößlich und mit- Gewalt herauszureißen. Es find vielmehr allmälig mildernde, auflöfende und rüttelnde Mittel die beiten, weil fie die entitehenden ———— Einzelne weniger empfindlich machen 1). 4) Literatur: Zur Geſchichte: Wilda, dad Gildenweren im Mittelalter. Hatte 1831. Gihhorn, Deutiche Staats- und Rechtsgeſch. 11. $. 312. II. $. 432. Hüllmann, Städteweren im M. A. I. 315. II. 325. IV. 75. „Deffelben Seid. des Urſprungs der Stände. Bd. III. Rau, Ueber dad Zunftwefen. Leipzig 1816. Leuchs, Gewerbes und ‚Handeldfreiheit. Nürnberg 1827. Für Aufhebung der Zünfte: 4. Smith Inquiry. II. 195. 263. Say Cours. III. 247. Ueberf. von dv. Th. II. 193. Simonde de Sismondi Fächesse Commerce 1. 250..274. Encyclop. methodique. Art. Finances. Mot. Maitrises. 111. 15. Chaptal De. Industrie frangaise. Il. 299. Considerauions sur le Commerce ... ... les Compagnies, Societes et Maitrises. Amsterd. 17586. Campomamed, Bon der Unterffügung der Smduftrie in Eyanien. Aus dem’ Span. Gtuttg. 1778. ©. 145. Kraus: Staatsw. U. 46. V. 198. 2oB Handbuch. II. 189. Rau volit. Deconom, IL. 6. 178. Mohl Polizeiwiſſ. II. 228. v. Jacob« Voliseigefeßseb. II. 420. 507. Murs Hard, Politik des Handeld. S. 192. (Hoffmann) dad Intereſſe des Menichen und Bürgers bei der befiehenden Zunftverfaii. Königsberg 1803. Maier, Entw. der Anfichten ded 3. Wefend. Augsb. 1814. Niebler, Leber dad 3. Weſen und die Ge Sreiheit. Erlangen 1816. Bernoulli, Ueber. ven nachtheil. Einfluß der Zünfte. Baſel 1822, Ebers, Ueber Gewerbe. Bredlau 1826... Leuchs a. aD ©. 94: Peſtalutz Ueber das Zunft» und Innungsweſen in der Schweitz. Zürich. 1829. Bleſſon, Ueber. Gewerb3:Hrdnungen und ©. Sreiheit. Berlin 1833- Baumſtark Encyclopädie, Ä 43 674 ke Bülau, der Staat und die Induſtrie. Leipzig 1834. ©. 70. 100. Gegen die Aurhebung derfelben: (Firnhaber) hifor. polit. Vetracht, der Innungen. Hans nover 1782. Mohl und Drtloff, Ueber das Wandern der H. Gefellen. Erlangen 1789; Weiß, Ueber das 3. Wefen. Sranff. 1798. Steingruber, Leber die Ratur der Gewerbe ic. Landsh. 1815. Ran, Leber das Zunftweien. Leipzig 1816 (modifizirte fpäter feine Anfiht). v. Langsdorf, Wie kann... . die 3. Vers faffung ©. . . modifizirt werden? Gießen 1317. Tenzel, Wie Fann in Teutiche mb. 4 wo Landshut 1817. Rehfues, Ueber dad Zunftwefen. Bonn 1818. Ziegler, Ueber Gewerböfreiheit und deren Folgen. Berlin 1819. Schulz, die Bedeut. der Gewerbe in GStaate. Hamm 1824. Stuhlmüller, Berfuh einer bedingten ©. Freiheit. Nürnb. 1825. Gyſi⸗Schinz, das Zunft» ind Innungs⸗ wefen. Zürich 1831. Beisler, Ueber Gemeindeverf. und G. Werfen. Augsb. 1831. v. Soden Nat Deconon. II. $. 256. VI. 205: Budhol; N. Monatfchrift. Jahrg. 1825. S. 64. Ueber Zunftwefen auch Verhandt. der Bad. II. Kammer von 1822 V, 78. 149. I. Kammer III. 406. IV. 85, Beil. 3. 134. = Morfadt Nationaldconom. 1834. 9. IV. 294. e $. 468. B, ER ARD C-Gewerfsvereine D. unterrichts⸗ anſtalten. "Ein fernerer Gegenſtand der Gewerksͤleitung des Staates find: B. Die Gewerksrechte und Gewerksprivilegien Wird in der Gewerksproduction Jemanden ein Privilegium ertbeilt, fo entfteht dadurch eine Beengung der freien Concurrenz, mehr oder weniger eine Beeinträchtigung der Rechte Anderer, und ein Nach— theil für die Eonfumenten, welche einen Monopolpreis bezahlen müſſen. Ans diefen Gründen if das neue faatswirthfchaftliche yſtem dem Grundfage nach gegen folche Privilegien. Bon dieſem rundfase weichen aber die jeigen Staaten theilweife noch ab, indem fie fich felbft gewiſſe Gewerkszweige, wie 3. B. die Münz-, Pulver⸗, Salpeter-, Tabaffabrication als Vorrechte vorbehalten und indem fie einzelnen Bürgern mwenigftens auf einige Zeit Ge— werföporrechte ertheilen. Erfteres gefchieht aus überwiegenden Gründen »der öffentlichen und allgemeinen Gicherheit oder aus ſtaatsfinanziellen Urſachen, welche in der Finanzwiffenfchaft näher zu unterfuchen find. Letzteres aber begreift die Geſetze und Privi- Vegien gegen den Nachdruck!) und die Erfindungspatente €Brevets d’invention, Patents of Invention) 2); 1) Wollte man den Nachdruck, als öffentliche VBertheilung des einem Anderen Gehörigen, mit dem Eigenthumsrechte des Schriftftellers oder Künft- lers an feinem geiftigen Broducte als ein Unrecht erklären, fo würde, man fich irren, denn dieſes geiftige Eigenthumsrecht ift nichts als die Autorſchaft, die ihm Niemand entziehen kann, und hat. er feine: Gedanken und Erfindungen veröffentlicht, ſo ſteht Jedem deren Benutzung zu Gebote. Eben ſo ſehr aber fehlt man in der Vertheidigung des Nachdrucks von der rechtlichen Seite damit, 65 daß das gekaufte Exemplar, als Eigenthum des Käufers, von dies ſem beliebig vervielfältigt werden dürfe, denn dies, wie jede Hand- Yung, ift nur dann geflattet, wenn Niemand dadurch in feinen wohlerworbenen Rechten gefränft. wird. Eine folche Kränfung findet aber beim Nachdrude Statt, denn der Autor hat ein Recht auf alle diejenigen Vortheile, welche ihm aus feinem Berfaffer- eigenthume an feinem unter Anwendung von Arbeit hervorgebrachten Erzeugniſſe im Verkehre erwachfen können. Beſtünde diefes Necht nicht, fo müßte alle nüsliche Arbeit unterbleiben. Er Fann diefe Bortheile an einen Andern abtreten, fei es als Geſchenk oder gegen Vergütung. Wer nun aber ein Druckwerk nachdrudt, der Fränft, da er es ohne Erlaubniß und Entfchädigung des Verfaſſers thut, denfelben in feinen Rechten und, wenn diefer fie am einen Verleger abgetreten hat, dieſen Lesteren, jedenfalld aber beide zugleich, wenn, mie gewöhnlich, der Verfaffer fein Product nicht ald Eigen- thum, fondern nur Auflagenweife an den Berleger gegeben bat. Deßhalb ift ein geſetzliches Verbot, Beſtrafung des Nachdrucks mit und ohne Nennung des Autors oder unter verfälfchtem Au- tornamen, und -Schadenserfas unumgänglich nothwendig. Wäre es dies Aber auch nicht, fo erfcheinen Privilegien gegen den Nach- druck gewerbspolizeilich nicht blos billig» Sondern nöthig, weil nur dann in Erfindungen, Schriftfiellerei und Kunft Leitungen und Unternehmungen möglich find, wenn der Unternehmer des Erſatzes feiner Auslagen fammt Gewinn gewiß if. Dies iſt aber beim Nachdrude nicht möglich, und die Erfahrung zeigt, daß eine Menge der nützlichſten Entdeckungen deßhalb gar nicht veröffentlicht werden, Der wahre Begriff der Concurrenz hört auf, wenn die Verbreiter einer Erfindung, die. eine ungehenere Anzahl ausmachen können, mit den fehr feltenen Erfindern in gewerblichen Conflict fommen; denn fie kann nur unter den VBerbreitern einerfeits, und unter den Erfindern anderfeits Statt finden. Aus diefen Gründen zerfallen die Bertheidigungsgründe des Nachdrucks, ald wies man müſſe Gewerböfreiheit, freie Concurrenz geftatten, und derfelde befördere die Verbreitung nüßlicher Kenntniſſe, ald ganz nichtig im ſich ſelbſt. Es folgt aber hieraus, daß der Ausdruck Privilegium in dieſen Fällen, ganz ungeeignet ift, da der Staat Feine Concurrenz beengt, fondern vielmehr die Erfinder u. dgl, blos gegen die Uebermacht der Berbreiter in ihren natürlichen Rechten ſchützt. 2) Daffelbe gilt auch von den Erfindungspatenten, db. von den fchrift- lichen Staatsurfunden, welche Einem auf mehrere Fahre, Jeider in der Regel nicht ohne hohe Taxen und Gebühren, fo daß er den natürlichen Rechtsſchutz erit noch beſonders thener erkaufen muß, 43 * 676 \ die ausfchließliche Benutzung einer Erfindung gefeßlich zuſichern, unter der ausdrüclichen Bedingung, daß nach Ablauf jener Zeit feine Erfindung allgemein benußt werden Fönne, Unbekümmert um die Zweckmäßigkeit der Erfindung ertheilt fie der Staat nur unter der Bedingung der Depofition einer genauen Befchreibung der Er- findung an den fich Meldenden, fei dies der Erfinder felbft oder ein Anderer, der das Nutzrecht aefeslich. von jenem erworben bat, und befiraft die dem Patente Zumiderhandelnden und die Erfchleicher oder Betrüger um Erfindungen, nach gefchehener Anzeige. Die Beftimmung der Geltungszeit ded Patented muß vom Patentnehmer ausgehen, weil er allein berechnen fann, wann ihm feine Auslagen und fein Gewinnſt erfattet fein werden und weil, wenn er feine vielleicht fehr müsliche Erfindung nicht veröffentlichen wollte, ihn der Staat nicht dazu zwingen darf >). | . Gewerfövereine In folche können an jedem Orte die Zünfte verwandelt werden. Zudem aber find Centralvereine noth- wendig und nützlich, und ihnen zufammen find die verfchiedenen Ermunterungsmittel, ald da find, Austheilung von Preifen, Kunf- und Gewerbsausftellungen, Ankauf und Berlofung der fchönften und werthvollſten Erzengnife auf Actien, Modellfammlungen, Mafchinen- und Handwerfzeug- Sammlungen, in die Hand zu legen. D. Unterrichtömittel. So wie die gelehrte Bildung, ſo bedarf auch die Gewerföbildung einer Orgamifation von Elementar⸗ Mittel» und Hochſchulen (ſ. $. 40.). 1) Segen den Nachdruck: Say Cours. III. 232. Ueberſ. von dv. Th. HIT. 181. Mohl Polizeiwiff. II. 263. Sonſt eine fehr zahlreiche befondere Literatur, wors unter beſonders bemerkenswerth find: "Pütter, der Büchernachdruck. Gött. 1774. Ehlers, Ueber die Zuläffigkeit de3 Büchernachdruckd. Leipzig 1784. Kant, Von der Unrechtmäßigfeir de3 B. Nachdrucks. (Berl Monatsſchrift. Sabre. 1785. 9. 5.)- Becker, dad Eigenthum an Geifteswerfen. Leivsig 1789. Luden Nemefis. II. 9. 2. ©. 328. Schmidt, der Büchernahdrudf. Jena 1822. Neuftetel, der B— dachdruck. Heidelb. 1824. Paulus Rechtsforſchungen. Heidelb. 1824. 18 Heft. Sramer, die Rechte der Schriftfteller und Verleger. Heidelberg 1827. Elwers Themis. 8b. I. 9. 2. ©. 209. Für denfelben: Reimarus, der Bücherverlag. . Hamb. 1773. Derfelben Erwägung des Verlagsrechts in Anfehung des Nach— drucks. Hamb. 1792., Knigge, Ueber Büchernachdruck. Hamb 1792. Kraufe, Ueb. B. Nachdruck. Stuttg. 1817. , Griefinger, d. Bücherachdruck. Stutta. 1822. 2) Say Cours. III. 406. Ueberſ. von v. Th. III. 312. Maec-Culloch Dietio- ‚nary of Commerce. Deutſche Bearb. 1.633. Los Handbud. MH. 118. Storch Cours, Weberi. von Rau. III. 159. Ram polit. Deronon. IT 203. Mont Polis zeiwif. IL. 276. Murhard, Politit des Handeld. S. 201. Renouard Traite des Brevets d’invention. Paris 1825. Report on .the Laws relative to Patents öf Invention, ord. by the House of Commons to be printed. London 1825. Ueber die franzdf. Patentgeſetze: Fincens Leg. comm. ‚Ill. 18.; über die englifchen: Godson Treatise on the Laws of Patents. Lond. 1823.; über, die hie. Fessenden Essay on the Laws: of Patents. Boston 1810. 3) Der wahre Geſichtspunkt dieſer beiden Gefeßgattungen möchte biöher grüßs tentheild mißfannt worden fein. Denn die bloße Billigkeitstheorie, welde man in 677 der Regei zu ihrer Vertheidigung zu Hilfe zieht, iſt eine gefährliche. Auch Mohl wendet ſie an, namentlich beim Büchernachdrucke, da er keinen Rechtsgrund gegen denſelben erkennt. Lotz und viele Andere ſtimmen nur mit Mühe für die Erfindungs⸗ vatente, weil * dieſelbe für Störungen der freien Concurrenz anſehen. Drittes Hauptſtück. Bflee des Umſatzgewerbsbetriebes De $. 469, I. Waaren⸗, U. Effectens, I Geldbandel. Die Leitung des Handels hat mehr Schwierigkeiten als die jedes andern Gewerbösmweiges. Darum bat man es in manchen Staaten. vorgezogen, in den Haupthandelspläßgen Collegien von frei gewählten Gliedern des Handelöftandes (Handelsfammern) zum Behufe der Berathung in befondern Fällen der Handelögefeßgebung zu bilden. Was aber die verfchiedenen Handeldarten felbit ande, Yangt, fo bieten fie fich in folgenden verfchiedenen Beziehungen ald Gegenftände der Staats- und Volksſorge dar: I. Der Waarenhbandel Fann 1) ohne gute und gleiche Maaße und Gewichte nicht gedeihen (K. 323. 324. 453.).. Der. Staat muß daher für ein bequemes, wenigſtens im Lande gleich- fürmiges, und unveränderliches Maaß- und Gewichtsſyſtem Sorge tragen, deshalb die Urmaaße von einer feften Größe nehmen und forafam aufbewahren, 2) Das Zunftwefen ift beim Handel noch mehr zu verwerfen, als bei den Gewerken, weil ed mehr oder we niger ein Monopol begründet. 3) Die Monopolien aber find verwerflich, da fie die Monopoliften auf Koften der Confumenten begünftigen, die Handelsbetrichsgefchäfte lähmen, den Gewerbseifer unterdrücken, und die größere volfswirthfchaftliche VBortheilhaftigfeit . eines Handelögefchäftes wegen Verbots der Concurrenz verhindern, HM. Der Effeetenhander ift fchon feit mehr als, hundert Jahren der Aufmerkſamkeit der Negirung im höchſten Grade wür— dig. Denn, während er für fich einerfeits der nüslichen Beſchäf— tigung ‚viele Hände und Capitalien entzieht, ift er wegen der in ihm Statt findenden übertriebenen Speculationen Außerft häufig der Grund nicht blos wirtbfchaftlicher und geiftiger Zerrürtung Einzelner, fondern ganzer Familien: (ſ. 348—350,). Man mag über die rechtliche Natur der Bapiergefchäfte beliebiger Meinung fein), fo bleibt fo viel gewiß, daß es der Staat nicht ungeftraft dulden follte, wie einige Wenige blos aus ihrem Brivatintereffe . Intriguen, auch der fchändlichiten Art, zu Hilfe nehmen und, in-: dem fie den Curs der Papiere heben oder herabdrücken, Tanfende in Verluſt und Armuth verfeßen. 678 II. Der Geldhandel, größtentheils Folge der Lebhaftigkeit der andern Handeldarten, bedarf Feiner andern nie als jener auf ein gutes Münzweſen. 1) Diefed Hauptſtück it das letzte diefer Abtheilung. Denn die Sorge für die Dienftgewerbe fällt mit $.440., und jene für das Leihaerchärt mit $. 441. in Eins aufammen, wenn man die vielen, in anderer Hinficht auch wichtigen Anſtalten und Maaregeln in der Volkswirthſchaft abrechnet. Zur Literatur: Büſch Darftellung. Ausg. von Normann. I. 445. Rau polit. Heconom. II. $. 231. Mohl Poli⸗ zeiwiſſ. II. 319. ©. Jacob Voliseigeisggeb. II. 530. Lot Handbuch. IT. 185 folg. Kraus Gtaatswirthih. V. 245. Murhard Politik ded Handel. Göttingen 1831. Meißner Staatshandelswiſſ. Breslau 1804. MacsEulloh, Ueber Handel und ° Handelöfreiheit. Aus dem Engl. von Gambihler. Nürnd, 1834. Deſſen anger. Dictionary of Commerce. Deutſche Ueberf. I. ”55—3856. Simonde de Sismondi Rich. commere. II. 143. Yincens Exposition de la legislation commerciale. Paris 1821. Condillac Le Commerce et le. Gouv. Paris 1795. II Tom. - Yital- Roux Sur l’Influence du Gouv. sur le Commerce. Paris 1801. II Tom. Deutſch von Tritſchler. Dresd. 1506. 2te Aufl. Ferrier Du Gouy.; dans ses. rapports avec le Commerce, Paris 1804. S. $. 435. Werden fpäter nur ausnahmsweiſe citirt. 2) ©. bie Schriften in der Note 1 des $. 336. und die bei Rau 2. $. 316. erwähnten E. Schriften, $. 470. IV. Einzel», V. Gefellfchaftse,. VI. Binnen, und. VII. Swifchenbandel. Rh Ed IV. Der Einzelhandel bedarf in der Eigenfchaft ald Eigen. handel Feiner befondern Staatsforge, aber ald Commiſſionshandel bedarf er einer Garantie über die Berfonen und. Gefchäftsführung der Eommiffionaire, Da nun die Mäkler die öffentlichen Eommif- fionaire find, fo ift eine Mäflerordnung unumgänglich. » Ve Der Gefellfchaftshandel oder „eine große Handels. gefellfchaft (I. 352. 3.) bat Alles dasjenige für fh, was übers haupt Bereinigungen von Berfonen und Capital zu großen Ge- werböunterncehmungen für fich haben, nämlich leichte Betreibung großer Geſchäfte, Bezug großer Vortheile, bequeme Deckung der Verluſte, Errichtung großer koſtſpieliger Anſtalten u. dgl. Allein deßhalb, wie früher geſchah, ſie durch ausſchließliche Privilegien zu begünſtigen, widerſpricht dem Prinzipe der Gewerbsfreiheit und der Wirthſchaftspolizei und verurſacht dem Lande ale Nachtheile der Monopolien ($. 469.1. 3.), und eine Abziehung der. Capitalien und Arbeitsträfte von ihrer natürlichen Anwendung, mas natürlich - in manchfacher Hinficht nachtheilig. iſt. Die Gefchäftsverwaltung befommt alle Schaden, melche aus der Adminiſtration einer mo- ralifchen Berfon durch Beamte und Diener verfchiedenen Grades erwachfen können, nämlich Berfchwendung,- Unordnung Nachläſ⸗ ſigkeit, aus Mangel am Controle beſonders in fernen Ländern, 679 Eigennus und Bereicherungsfucht der Angeftellten, Veruntreuung und große Schulden. Am ſchrecklichſten aber find die Folgensfür das Land, in welchem die Gefellfchaft ihre Gefchäfte macht, wenn ihr auch die Staatsverwaltung deſſelben überlafen ift, denn ihr letztes Prinzip ift der Monopolsgeift, nach ihm muß fich alles Gewerböwefen erzwungen richten, es tritt rückfichtsTofe Ausſaugung durch Naturalabgaben und Geldftenern an die Stelle eines erträg- lichen Steuerſyſtems, Willführ an die Stelle der Gerechtigkeit in der Serichts- und Polizeipflege, Vernachläffigung der geiftlichen und fittlichen Cultur der Unterthanen folgt von ſelbſt und im Gefolge von diefen Verhältniffen alles wirtbfchaftliche und häus— liche Elend bis zu häufigen Hungersnöthen und verheerenden Kranf- beiten‘). Dies hat die Erfahrung bewährt und mit Recht ift man gegen das Ertheilen folcher Privilegien jest in hohem Grade ab» geneigt. Thun fich Handelsgefellfchaften. von freien Stücken auf, fo wird ihnen Per Staat nach Prüfung der Statuten und mit Erhaltung völliger Handelsfreiheit feine, Genehmigung nicht ver⸗ ſagen können. VE. Der Binnenhandel iſt bier als Klein- und Großhandel zu betrachten. Wenn derferbe gedeihen foll, fo ift die Errichtung von Wochen- und Fahrmärften und die Aufhebung aller Binnenzölle und Abfchliegungen zwifchen Provinzen in jedem Lande nöthig. Die Meffen und Börſen mit eigenen Meffen- amd Börfenordnungen find nur in größeren Handelsftanten und Handelsftädten erforderlich. Ein lebhafter Binnenhandel mit er- Veichterter Communication macht fie durchaus weniger mwefentlich. Eine befondere Aufmerffamfeit der Regirung erheifcht der Trödel- und Haufirhbandel gegenüber dem Krambandel, allein weit mehr in Wicherheitsporizeilicher als gewerbspolizeilicher Hinficht ($. 451). Denn beide find an fich fo ehrliche Handelsgefchäfte als alle andern, fie verfchaffen der ärmeren Klaffe ihren Bedarf an Kleidern u. dal. wohlfeil, erfparen ihnen die Beziehung von Märkten umd die damit verknüpften Auslagen, befördern (nament⸗ lich der Trödelhandel) die Sparſamkeit in allen Ständen, und halten die zu ſchnelle unproductive Conſumtion auf. Der öftere mehr oder weniger allgemeine Eifer gegen den Hauſirhandel insbe- fondere ift in der Regel Folge des Brodneides der Krämer, weil der Haufirer, zufrieden mit geringem Gewerbögewinne, feine Waa— ren zum Bortheile der. Käufer mwohlfeiler gibt. Diefe Vortheile des Hauſirhandels find entfchieden, und am meiften bei zerftreuter Lage der Wohnplätze; die Nachtheile deſſelben in ficherheitspolizei- licher Hinficht find blos möglich; derſelbe muß aber von ſelbſt 680 \ verfchwinden, fe mehr fich die Bevölkerung auf dem Lande ver- dichter und fich dann Krämer anfesen, wie auch die Erfahrung: der Testen paar Jahrzehnte zeigt. Ein Verbot des Hauſirhandels ift daher ungerecht, unnütz und dazu noch. fat unausführbar, und es bleibt die Garantie gegen Gicherheitsftörung dadurch vermittert des Gebots der Löfung von Haufirpatenten, aber dann unnach- fichtige Strenge gegen die Nichtpatentifirten das paflende polizei liche Mittel in Berreff deſſelben I. — Für die Kleinhändler bedarf ed feiner meiteren Bildung als des Elementar- und niederen Gewerbsunterrichts, mit welchem der Lehrling zugleich, feine Lehrzeit verbinden kann. Zur Bildung des Großhändlers find. aber größere Handelsfchulen nothwendig, weil fie einen Grad von Wiffenfchaftlichkeit erfordert. ($. 440.) VII. Der Zwifchenhander iſt begreiflicher Weife mit. bon Binnenhandel ſehr nahe verbunden. Für beide, beſonders aber in einem Lande, das dieſen beſitzt, find 1) Poſt- Fracht⸗ und Speditionsanftalten im höchſten Grade. vortheilhaft. Allein der Staat braucht ſich um deren Errichtung nicht zu bekümmern, weil, wenn fie ein einträgliches Gefchäft abgeben können, fich fchon von felbft Leute dazu veranlaßt finden. Auffallend ift ed, daß man, während hierüber in Betreff der. beiden Letztern und der Fahrpoſt fein Zweifel mehr obwaltet, in Betreff der, Brief- und Packpoſt noch das Borurtheil hat, blos der Staat könne die erforderliche Garantie gegen Verletzung des Briefgeheimniſſes und wegen der fichern Meberlieferung gewähren, blos er vermöge die Anlage der Poſteurſe zu machen und die Verbindung mit "dem Auslande zu erhalten. Einiges Nachdenken zeigt das Gegentheil hiervon. Fer⸗ nere Mittel zur Hebung des ſehr nützlichen Zwiſchenhandels ſind 2) die Freihäfen, d.h. Häfen, die frei von Einfuhrzüllen find; 3) die Niederlagen (Padhöfe, Lagerhäufer, Entrepöts);’A die PBrivatlager (Entrepöts fietifs), d. h. die Einrichtung, daß der Kaufmann die eingehenden Waaren in fein eigenes Lager unter. der Verantwortlichkeit niederlegen darf, daß «er, wenn ſie nicht werden ans dem Lande gehen, den Einfuhrzoll bezahlt, 5) Die möglichfte Abgabenfreiheit deffelben, dadurch Tranſitozölle ‚nichts bewirft, als zum Belten der Staatsfaffe der Zwiſchenhandel erfchwert, oder gar zulest dem Lande entzogen wird. Bei Anlage der Straßen- und Brücengelder, Wafferzölle, Hafengelder u. dgl. ift- daher der Tranfitohandel forgfältig zu bedenken, wenn man aus finanziellen Gründen ihn nicht ganz frei laſſen kann. Beſtehen aber Ein- und Ausfuhrzölle und inländifche Confumtionsftenern für eingehende Waaren, fo find die Tranfitogüter denfelben nicht: 681 unterworfen. Man bat daher die Rückzölle (Draw-backs), "dh, die Zurücdzahlungen der entrichteten Eingangszölle, wenn die Güter ganz oder theilweife das Land wieder verlaffen, ange- ordnet und faft eben. fo bequem gefunden, wie die genannten Nie der- und Privatlager, 4) Am meiſten bat diefe die emalifch »oftindirche Gefellichaft bewährt, deren Privilegium aber a. 1833 durch eine neue Charte gebrochen wurde. S. das Reform⸗ minifterium und das reform. Parlament. S. 33. Es find viele Etreitfchrirtem in England deßhalb erſchienen. S. Gefbihtliched und Gtatittiiched darüber bei Rau polit. Deconom. 11. 6. 236 (auch über die anderen Gefellfchaften d. A.). Fix Revue mensuelle. I. p. 264. Blätter aus der Gegenwart. Sabre. 1833. No. 11 u. 12. Buchanan in dem, feine Zuaaben enthaltenden, IV. Bande feiner Ausgabe von A. Smith Exceurse. XII. p. 208. = Hermes N. XIII. ©. 154 fola. 4. Smith IV. 18. III. 228. Mac-Culloch Dietonary Deutſche Bearb. 11. 390. ©. auch noch Lob Revifion. I. 479. Handb. II. 235. Simonde de Sismondi Rich. com- ınerc. II. 299. Mac-Culloch Dictionary. Deut ſche Bearb. J. 414. 782. Mur⸗ hard Politik d. 9. ©. 250. Mohl Polizeiwiſſ. II. 335. Say Cours. IV. 12.21. Ueberf. von v. Th. IV. 9. 16. Ganilh des Syst. II. 253. 2) Bergius Magazin. Art. Haufirem Rüdiger Etaatölehre. II. 101. Benfen Materialien. I. 99. Leuchs Gewerbfreiheit.. & 350. Mac-Culloch ‚Dictionary. I. 871. Die andern oben anger. Echriften von Rau, Mohl u. f.w. Verhandlungen der II. Bair. Kammer v. J. 1822, der Bad. II. Kammer v. J. 1822, Situngsprotocoll der Naſſau. Deput, Verh. v. J. 1822, Verhandlungen der Darmſtädter II. Kammer * —— $. 471. VIII. Colonial— und IX. Auswärtiger Handel. VIH. Der Eolonialhandel ift fchon im Alterthume von . hoher Bedeutung gewefen. Die Eolonien der Phönizier und Carthager waren aus Handelsintereffe geftiftet. Für die Grie— ‚hen waren fie mehr eine freinillige Ableitung der Bevölkerung, obfchon der Handel damit in Verbindung fand. Die Römer ver- pflanzten in ihre eroberten Ländereien kraft beftimmter Staats— befchlüfe Inländer, zu Eriegerifchen Zwecken oder zur VBerforgung Armer und Entfernung Unzufriedener. Der Urfprung der abend- Landifchen neueren Colonien Tiegt im Streben nad) Handelsgewinn, und erſt in der neueften Zeit haben unfere Staaten angefangen, Armen- und Berbrechereolonien anzulegen. Der Beſitz fremder Produete um geringen Preis, das Acelimatifiren der, Erzeugniſſe anderer Erdtheile, das Monopol des Eolonialhandels, hiermit die Eröffnung von Productions - und Neichthbumsguellen, politifche Kraft und Anfehen waren die Triebfedern zum Erwerbe von lonien. Aus diefen Urfachen entfprang eine Eolonialpolitif, wel das Ausſchließungsſyſtem auf die Spike trieb, indem aller Handel der Eolonien mit fremden Ländern fireng unterfagt und denſelben gewiffe Productionszweige ge» und verboten wurden, fo daß das 682 \ Mutterland allein allen Gewinn aus denfeiben zu ziehen und für feine Producte einen vortheilhaften Abfas zur erhalten fuchte, Die- ſes Ausſaugungsſyſtem, verbunden mit unerhörtem Schleichhandel und ungeheuerem Verwaltungsaufwande ward fo weit getrieben, bis endlich Nordamerica den Befreiungskrieg begann und fiegreich vollendete. Dieſes welthiftorifche Ereigniß machte zuerft darauf aufmerffam, daß die Colonien ein fehr unficherer Befik find, in-- dem mit der Zunahme der Bildung und Selbftftändigfeit, mit dem Gefühle des Beginnes einer Nationalität, und mit dem Steigen des Reichthums der Drang nach Unabhängigkeit nothwendig in den Eoroniften von felbft entfiehen muß; und dann zeigte daſſelbe, daß das Mutterland bei freiem Handel mit den Colonien und möglichſt ſelbſtſtändiger Verfaſſung und Verwaltung derfelben ans ihnen einen weit größeren Bortheil bezieht, während es anderfeits alle - Verwaltungskoſten erfpart. Hiernach hat fich nun die neuere Co— lonialpolitik ganz zu Adern angefangen I). - a IX. Der auswärtige Handel. Diefer Gewerbszweig ift ed, in welchen die Staaten von jeher am meiften fordernd und bindernd eingegriffen haben. Die verfchiedenften mercantilifchen Einrichtungen beitehen noch fest mit allen den Fünftlichen Richtun— gen, welche fie in der ganzen Bolfsinduftrie hervorgebracht haben, Eine plößliche Aufhebung derfelben müßte die größte Verwirrung und manchfaltiges Elend hervorrufen, meil eine Menge von ge fchehener Arbeit und gemachten Capitalauslagen verloren gehen, viele Capitalien aus ‚Etabliffements herausgezogen werden, eine Menge von Unternehmern in Gefchäftd-, und eine Unzahl von Arbeitern in Brodlofiofeit gerathen müßten und überhaupt fammt- liche Breisverhältniffe fich verändern und Mißverhältniffe zwiſchen Bedarf und Anſchaffungsvermögen entftehben würden. So unver nünftig nun eine plößliche Verwirklichung des Wunfches nach Handelöfreiheit Schon in diefer, und nebenbei erft noch in flaatd- ‚finanzieller Hinficht fein würde, fo fehr verlangt die Staatöflugheit, nach den befondern. Staatszuftänden allmälig durch einen meifen Mittelweg dem Ziele der Handelsfreiheit, das übrigens in unfern Staaten nie verwirklicht werden wird, immer näher zu Fommen. Denn der freie Handel finder nicht blos dieienigen Ziweine auf, worin der einheimifchen und ausländifchen Bevölferung der größte Dienft geleitet wird, ‚weil der Handelömann fich Durch die Nach- frage nach Producten beftimmen läßt; fondern er weißt zugleich der infändifchen und ausländiſchen Gewerbfamfeit die natürlichſten und vortheilhafteften Anlagsarten für Arbeit und Capital am ficher- ſten und ungeswungenften an. Es bedürfen daher folgende Gegen- 683 fände einer. befondern Aufmerkſamkeit der auswärtigen Handeld- politif: 1), die Ein- und Ausfuhrprämien 2) zur Begünſtigung des Ein- oder Ausfuhrbandeld mit gewiffen Gewerböprodneten, alfo eigentlich. zur Begünftigung gewiffer Arten von produeirenden Ge— ‚werben. Können folche Gewerbe die Eonenrrenz des Auslandes nicht ertragen oder bedürfen fie, um angefangen zu werden und befteben zu können, folcher Begünftigungen, dann ift dies ein ficheres Zeichen, daß weder Zeit noch Umftände für fie find. In diefem Falle ift die Bewilligung von Prämien an fich und ald Be— raubung des größten Theils der Bevölkerung zu Gunften von Wenigen, die es dazu auch nicht verdienen, ganz verwerflich, in jedem andern Falle aber wären fie es noch mehr. Einmal bewil- liste Prämien dürfen aber nicht plöslich aufgehoben werden, weil dadurch die auf fie hin gemachten Etabliffements bis zum Unter- gange Noth Leiden würden. 2) Die Handeldeonfulate in den Haupthandelspläßen des Auslandes. Sie find ein mwefentliches, äußerſt nützliches Beförderungsmittel des auswärtigen Handels, als Unterſtützung der. inländischen. Kaufleute an fremden Plätzen und zum gegenfeitigen Berftändnife der Regirungen in Handels- fachen. 3) Die Handelsverträge mit auswärtigen Staaten 3). Bezwecken und bewirken fie auf irgend eine Art die Erleichterung und Befreiung des gegenfeitigen Handels, fo Fonnen fie nur für- derlich fein. Haben fie, wie früher, die Ausſchließung gewiſſer Artikel oder anderer Länder vom Handel zum Zwede, fo find fie verwerflich. Inter diefem Testeren Geſichtspunkt Fann «8 aber nicht gerechnet werden, wenn die Einfuhr von Gegenfländen, die zu Regalien gehören, verfagt, von den eingehenden Waaren Die im Lande gewöhnliche Confumtionsabgabe verlangt, und gewiſſe bisher durch Einfuhrzölle mercantiliſch gefchüßte Gewerbe fernerhin auch noch durch Eingangsabgaben gefchüst. werden 4). 4) Die Ein- und Ausfuhrzölle. Da der erfte Grund des Mercantil- fuftems für die Anlage von folchen Zollen, nämlich die Bewirkung einer günftigen Handelsbilang, auf einer ganz falſchen Anficht vom auswärtigen Handel beruht (9. 435, 2), fo bedarf es hier feines. Beweifes, daß deßhalb Feine Zölle angelegt werden follen und daß, wenn dies gefchieht, dad wahre Handelsgleichgewicht ge- . ftört wird, indem für jede erfchwerte oder verbotene Aus- und Einfuhr entfprechend eine Ein- und Ausfuhr abnimmt oder gang ſtockt. Da ferner der zweite Grund für die Erhebung der Zölle, nämlich um einen bedentenden, ja den größten Theil der Staats— einnahmen aus ihnen zu ziehen, erſt in der Finanzwiffenfchaft er- Örtert werden kann, fo bleibt bier nur der dritte Grund derfelben, 684 nämlich Schuss und Begünftigung des inländifchen Gewerböwefens und Leitung der vaterländifchen Confumtion bier zu erwägen übrig, a) Die Ausfuhr von Urprodueten wird durch Zölle erfchwert, entweder um die Kunſtgewerbe welche fie verbrauchen, zu begün⸗ fligen (4. 3. Wolle, "Haare, Flachs, Hanf, Bold und Gilber, andere Metalle, Tabak u. ſ. w.) oder aus Furcht vor einem Nan- gel an folcheny die zu den gewöhnlichen Bedürfniffen gehören (4. 3. Bieh, Getreide). Erfteres iſt eine umgerechte Benachtheiligung der einen Gewerböffafe zum Bortheile der andern, indem dadurch aus unverhältnigmäßigem Angebote eine bedeutende Erniedrigung der Preife veranlaßt wird, fo dag nur zwifchen Verluſt und Ber- laſſen des betreffenden Urgewerbes die Wahl übrig breibt, alfo im günftigften Falle eine Mifleitung von Arbeit und Capital erfolgt. Aus dem zweiten Grunde gingen die Korngefeke5) hervor. Die Erfchwerung der Kornausfuhr hat aber jedenfalls die fo eben an- gegebenen: Folgen für die Gewerfe und die genannten Nachtheife für den Feldbau, weicher im günftigen Falle dann dem Wiefen- und Weidenbaue für Erweiterung der Viehzucht weichen muß (wenn die Viehausfuhr nicht auch erfchtwert ift), fo daß die beabfichtigte Wohlfeilheit des Getreides nicht nur nicht erreicht wird, fonderm zu⸗ folge der erfchwerten Ausfuhr Getreidemangel entftehen Fann. Die— felbe, als Maafregel gegen Getreidemangel betrachtet, iſt in getreide- reichen Ländern ganz. unndthig und jedenfalls ſchädlich; in Rändern: von weniger günftiger Getreideproduetion, aber von der Rage und Befchaffenheit, daß Getreide Leicht eingeführt werden kann, gilt dies ebenfalls; in Ländern endlich, denen auch diefe letzte Wohlthat fehlt, bleibt Freilich blos die Wahr zwifchen Erfchwerung der Korn- ausfuhr und den oben C$. 459.) erwähnten Mitten. : Ob bei der Wahl der Erfteren die Kornausfuhr permanent oder blos momentan und wie fehr erfchwert werden fol, bedarf einer befondern forg- famen Erwägung nach den fpeziellen Berhältniffen. Im erfien Falle wird bei einem gewiffen Preife die Ausfuhr entweder ganz unterfagt oder fie bfeibt geftattet, aber der Ausfuhrzoll ſteigt mit - dem Preiſe. b) Die Einfuhr von Urprodieten wird erſchwert, um die Urgewerbe zu begünftigen. Dies begründet für diefelben ein Monopol zum Nachtheile der Eonfumenten und der Gewerfe, und erleidet daher alle Einwendungen gegen dieſes (F. 469. 3.). Der Einfuhrzoll erhöht den Waarenpreid. Wenn die Urproducenten die Eoneurrenz der Ausländer nicht ertragen können, fo kann Died von Mängern im Gewerböbetriebe, von äußern Hinderniffen oder von geringer Wirffamfeit der Natur herrühren, weßhalb men vorerſt die beiden erfteren Hinderniffe heben nm, während beim dritten 685 Mangel. die Frage entfteht, ob die betreffenden Gewerbe wichtig ‚genug find, um einen folchen Schus zu verdienen, Insbeſondere gehören hierher die Getreideeinfuhrzölle, welche bloß nach diefen Sätzen zu beurtheilen find, Führt man fie ein, fo beftimmt man in der Nedel, daß der Zoll im Verhältniffe des Sinkens der Preiſe ſteigt. Allein alle diefe Fünftlichen Leitungen (a u. b) find mit fo vielen Schwierigkeiten verbunden und deßhalb fo felten treffend, daß der natürliche Weg der Hamndelöfreiheit immer der vorzüglichere bleiben wird, fo lange nur irgend andere Mittel zur Befeitigung einer Gefahr vorhanden find. ec) Zn Anfehung der Aus- und Einfuhrzölle von Gewerkswaaren gilt gerade das bisher Gefagte, nur freilt fich das Verhältniß zwifchen den Kunft- und Urgewerben umgekehrt, aber die Confumenten Leiden. jedenfalls auf der einen oder andern Geite, Dient ein Gewerkserzeugniß einem andern Gewerke wieder ald rohes Material, dann wirkt der Zoll, wie jener auf Urproduete 9). Es geht aber aus diefen fünmtlichen Erörterungen hervor, a) daß Handelöfreiheit der na- türlichſte und nüßlichtte Zuftand der Länder ift, da die Länder von der Natur wechfelfeitig fchon auf einander wegen ihrer eigenthüm— lichen Erzeugniſſe angewiefen find; b) daß das Abhaltungs- oder Prohibitivſyſtem, d. b. das Verbot aller Einfuhr oder die verbots- ähnliche Erfchwerung derfelben, mit Ausnahme von Gütern, die dem innern Gewerböbetriebe als Nohmaterial dienen, in der Ab- ficht, im Lande alle Productionszweige hervorzurufen, ſchon dem Zwecke nach, dann aber auch wegen feiner Koftfpieligfeit, des Schleihhandels und der fehlimmen Folgen auf die Gittlichfeit des Volkes, durchaus verwerflich ift (|. oben 1 u. 3); c) daß mäßige fchüßende Zölle, wenn fie biöher beſtanden, Gewerbe im Lande hervorgerufen und erhalten haben, noch behalten werden müſſen, um fie allmalig, - ohne die Unternehmer in plötzlichen Schaden zu ſetzen, erniedrigend aufzuheben, 4) A. Smith Inquiry. I. 140 TI. 267. III. 92— 234. Ueberſ. von Garde, II. 216. Say Cours. III. 4141. Ueberſ. von v. Th. III. 315. Simonde de Sis- mondi Rich. commerc. II. 329. Nouv. 'Principes. I. 389. Moreau de Jonnes Le Commerce du 19 siecle. I 202. Mac-Culloch Dictionary. Deutfhe Bearbeit. 1.358 —412. Ganilh des Syst. II 293. Will. Ruffel, Gerd. des gegenwärt. Streits zwifchen England und feinen Golonien. Aus dem Engl. Leipzig 1780. Ricardo Principles. p. 427. Mill Elements. p. 208. Torrens On production. p. 228, 2) 4. Smith Inquiry- II. 266. III. 10. Ueberſ. von Garve. I. 342. Ricardo Principles p. 375. Mill Elements. p. 197. Mac-Eullod, Weber Handel. ©. 147. Deffen Dictionary. 1.791. Say Cours. III. 397. Ueberf. von v. Th. III. 305. Los Revifion. I. 448. Handb. Il. 227. Ganilh des Syst. II. 261. 3) A. Smith Inquiry. Il. 72. Ueberf. von Gatve. II. 398. Mac⸗Cut⸗ Loch, Ueber Handel. S. 152. Deifen Dictionary. Deutfhe Bearb. I. 792—356. Say Cours. III. 387. Ueberf. von v. Th. III. 298. Simonde de Sismondi Rich. * 686 commere. II. 378 0naptal Sur l'ĩndustrie franc. II. 238 Mau polit. Deeonom. II. $. 307. v. Soden Nat. Deconom, II. 283. VI. 351. 2o% Xevifion. I. 490. Handb. II. 247. Mohl Poliseiwif. II. 339. Mur hard Polit. d. Hand, C. 280. 4) Eine, Deutfchland eigenthümliche, aber unter diefen und den ſpäter anzus gebenden Bedingungen der Zollanlage höchſt nüsliche Erfcheinung find die Zolls vereine, imöbefondere der neue vreußifche. Die Anmzahl der Monographien über ‚denfelben macht eine ganze Bibliothek aus. Es würde zu viel Raum Eoften, fie bier zu nennen. 5) A. Smith Inquiry. MH. 181. III. 12. Ueberf. von Garve. IM. 167. Say Traite d'Econ. polit. Weberf. von Morftadt. I. 9.196. Mill Elements. p- 201. Ravenstone A few Doubts. p. 405. Lotz Handb. I. 264. ». Soden Nat. Dec. 1. 199. Young polit. Arithmetif, ©. 34. Lowe, Ueber den gegenw. Zuftand von England. Aus dem Engl, überf. von Jacob. ©. 364. Thaer engl. Sandw. II. 95. 2te Abthl., ©. 114. Rau polit. Deconom. II. $. 122. Mohl Boli;. Wiſſ. I. 256. Mac-Culloch Dictionary. Deutiche Bearb. U. 74—117. Spitt Ter, Vorleſ. über Politif, S. 372. ie Anzahl der! Monograpgien ift erfiaunlich groß. Als die wichtigeren find folgende zu empfehlen: Reimarus, Bon der freien Aus und Einfuhr des Getr. Hamb. 1771. Hennings Deconom. und cameralift. Schriften. Bd. II. Kovenhagen 1787. NReimarus, Sreiheit des Getr. Handels. Sranffurt 1791. Normann, Sreih. des G. H. Hamburg 1802 (dagegen; Fiſch—⸗ bach, Wider die Freih, dei. ©. H. Berlin 1805.). Erome, Weber Aderbau, . Getreidehandel ıc. Hildesh. 1808. (v. Shukmann) Gutahten Über G. Ausfuhr Merbote. Leivsig 1809. Koh»: Sternfeld, Berf. über- Nahrung und Unterhalt. Salzburg 1813. 2te Aufl.» Weinreich, die Getr. Sperren. Münden 1817. Häcker, Ueber die Getr. Theurung a. 1816 u. 17. Nürnberg 1818. Anobelds dorr, Vorſchläge zur Erreichung mittlerer feitfteh. Getreidepreife. Berlin 1824. v. Soden, Anonariche Geſetzgebung. Nürnberg 1828 (entHält ein 95 ©. langes Verzeichniß der betreffenden Literatur). Herbert Sur la Police des Grains. Berlin 41755. Deutih von Hall 1756. (Chamousset) Observv. sur la liberte du Com- merce des Grains. Paris 1759. Dupont De l’exportation et de Vimportation des Grains. Paris 1764. Chamousset Principes sur la lib. ete. Paris 1768. Decker La legislation . ... . » . des Grains. Paris 1775. Paris Sur les. meilleurs Moyens de prevenir la disette des Bles. Paris 1819. Galiani Dialogues sur le Commerce des Grains. Paris 1770. Deutfh von Beicht. Glogau 1802. = Economisti italiani. P. mod. T. V. 5 (dagegen: Morcelet Refutation de louvrage sur le Commerce etc. London 1770.). Bandini Discorso economico. = Economisti. P. mod. T I. p. 162. Paoletti J veri mezzi di render felici la societä, o sia dell’ Annöona '= Economisti. P. mod. T. XX. 113. 233. Genovesi Lezioni. I. 82. Carli Del libero Commercio de' Grani = Eeonomisti. P. mod. T XIX. 363. Beccaria Elementi. I. 177. Ferri Sulle leggi vincolanti nel Commercio# dei Grani = Economisti. P mod. T. XV. 32. Ejusdem Meditazioni. p. 80. D’Arco Dell’ Annond = Economisti. P. mod.- T. ÄXX. 213. Mengotti Jl, Colbertismo. p. 251. Cantaluppo Annona o sia piano economico di pubblica Sussistenza = Economisti. P. mod. T. XL. p 7. Caraccioli Riflessioni su l’economia e l’estra- zione de’ framenti = ibid. p. 203. Scrofani Memoria sulla libertä del Comm. dei Grani = ibid. p 259. Nero Discorso sopra la materia frumentaria = Eco- nomisti. T. XLIX. 9. Gioja Nuovo Prospetto: V. 115. 134. 143. 162. 195. (Fabroni) Dei provvedimenti annonarj. Firenze 1817. ed. 2. Dixom An Inquiry “ into the Corn- Laws ete. Edinb. 1796 (Auszug bei Thaer a. a. D.). Campbell —D Alteration of'the C. Ls. Lond. 1814. Jacob Considerations on the protection required by British, Agrieulture. I.ond. 1814. Zjusdem Report on ‘the Trade in foreign Corn. London 1826. A Second Report. London 1828. Beide deutich. Aachen 1826. Hamburg 1828. Torrens On the influence of the external “Corn - Trade. London 1820. Ricardo On the protection of Agriculture. Lond. 41822. Dagegen: Reynolds Observations on Ricardo’s Principles etc. Lond. 1822. Whitmore On. the state and prospects of Agriculture. London 1822. Edinburgh Review. 1824 Octob. 1826 Septemb. 1834 January. Quarterly Review. 1826 Decemb. 1834. March. Recueil des Precis, relatives & la liberte illimitde _ 687 du Comm. des Grains. A la Haya ı823, ueber Handeldfreiheit und Verbotſyſtem in. den Niederlanden , gegründet auf eine Darftellung des Getreidehandeld. Anıfterd, -und Leipzig 1828. . Humes Vortrag im engl, Unterhaufe am 6. März 1834, 6) Ueber diefe ganze Wohibitivs und Zollfeage: Für Handelöfreifeit: AL. Smith Inquiry. II. 268. 301. 327.. Say Cours. III. 333—386. Weberf. von v. Th. 1. 256— 297. Simonde de Sismondi Rich. Commerc. Il. 156. S. oben $. 435. Note 1. Murhard, Politik tes Handeld. S. 215. 264 118 — 188. - Mar Euls loch, Ueber Handel. ©. 51. Lok Handbuch. II. 232. Revifion. I. 367 — 448. Kau polit. Deconom. II. $. 260. 297. Derf. in Erich und Gruber Allgem. Encyelopädie. Art. Handeldfreiheit. Geier, Charafteriftif de3 Handeld. ©. 113. 137. Mohl Polizeiwif. II. 327. 295. Leuchs, Gew. und H. Greiheit. S. 249. Weber, Beiträge zur Gewerbds und Handelöfunde. II. 4. UL 7. v. Sucob 9. Geſetzgeb II. 530 folge. Brunner, Was find Mauth- und Zoll anftalten ꝛc. Nürnberg 1816. Gegen diefelbe und für Zölle: Büſch, Darftellung der Handl. I. 53%. Chaptal de V’Industr. france. II. 412. Moreau de Jonnes Le Commerce du 19 Siecle. I. 126. 330. Stuhlmüller, Verf. zu d. Entw. eines “22.0. Zolliutemd. München 1825. Gans dv. Putlitz, Syſtem der Gtaatds wirthſch. Leipzig 1326. ©. 56. Hopf, Meinungen von ‚der Handelsfretheit. Wien 1823. Kaufmann de falsa 4. Smithii circa bilanciam mercatoriam Theoria. Heidelb. 1827. Kaufmann Interfuchungen. 2te Abthl. Bonn 1830. Fränzl, Ueber Zölle, H. Greiheit und H. Vereine. Wien 1834. | . $. 472. X. Lande und XI Wafferbandel. X. Der: Landhandel bedarf, wenn er-die für den Volks— wohlſtand nöthige Blüthe erreichen fol, guter Landſtraßen) und Brüden?), Zhre Errichtung obliegt, wenn fie nicht Privat- unternehmung von Gefellfchaften, wie jest allein in England bei einigen Straßenzügen, find, dem Staate und den Gemeinden, Bei ihrer Anlage ift von Wichtigkeit ihre Richtung (Trace, Zug), ihre Bauart, ob Steinwege, oder Pflafter, oder Eif enbahnen?), die Erhaltung in gutem Stande, weßhalb ein Straßenbauperſonale erfordert wird, und die Hinſtellung verſchiedener Nebenanſtalten an Straßen, als Weg- und Meilenzeiger, Wehren u. dgl. XI. Der Wafferhbandel oder die Schifffahrt hängt zu— nächſt ab 1) von dem VBorhandenfein der natürlichen Waffer- fragen, nämlich der. Meere mit ihren verfchiedenen Unterſtützungs— anftalten, als Leuchtthürmen, Fenertonnen, Baken, Baien, Flag- gen und Lootfen, Häfen mit eigener Polizei, Deichen, Krahnen u. dgl., der Flüffe und Ströme in möglichft fahrbarem Zuftande, mit Leinpfaden, Weberwinterungshäfen u. dal.; 2) von der Errich- tung Fünftlicher Wafferttraßen oder Kanäle, wo diefelben nothwendig oder nüslich, von einem Tebhaften Handelözuge begün- ” ftigt, nach der Art des Bodens Teicht anzufegen, und gut mit Wafler zu verfehen find D; 3) von der möglichiten Befreiung der Schifffahrt von hemmenden Abgaben und Gerechtfamen anliegender Städte, nämlich Wafferzölben 9, Stapel- und Umfchlags- 688 rechten 9. 4) Bon der Erhaltung der FR Concurrenz unter den Schiffern des eigenen Landes und des Auslandes, alfo von Aufhebung der Schiffergilderechte und Prohibitib⸗Schiff— fahrtögefese N. Endlich 5) von der Errichtung von Seeaffe- curanzen, firenger Aſſecuranzrechte und Regulirung ded S trand- rechtes (\. 358.), 1) Wiebeking, Anl. zur Ausführung der » + . » Landfiraßen. Wien 1804. ' Schemerl, Anweif. zur Entwerfung ..... dauerhafter und bequemer Straßen. Wien 1807. III Bde. v. Alten, Anl. 3. Anfeg. der Kunſtſtraßen. Berlin 1816. v. Langsdorf, Anl. 3. Straßens und Brückenbau. Heidelberg 1817. . Cordier Essais snr la Construction des routes, ponts suspendus ete. extraits de divers Ouvrages Anglais. Lille 1823. Arnd, der Straßen: und Wegebau. Darmit. 1827. Umpfenbach, Theorie des Neubaues - ... der Kunfiftraßen. Berlin 1830. Anweiſung zum- Bau und zur Unterpaltung der Kunffivaßen. Berlin 1834. fol. (offisielt). (Bequey) Statistique des routes de France. Par.-1824. = Moniteur 1824. N. 317. Suppl. Mac- 4dam Remarks on the present syst. of road - making. London 1819— 1822. VI Auflagen. Deutich. Darmftadt 1825. Dupin, Gros brittanniend Handelsmadht. I. ©: 1. v. Gerſtner Mechanif, I. $. 529. Diction, techn. V. 138. Rau. I. $. 270. Mohl. II. 343. 2) Befonderd hängende oder Kettenbrücden. &. Navier M&m. sur les ponts suspendus. Paris 1823. . Seguin Des ponts en fil de fer. Paris 1826. 2e Edit.’ Dufour in der Bibl. universelle. Sect. Sciences et Arts. XXIII. 305. XXXI. 81. v. Gerfiner Mechanik. I. $. 395. Prechtl, Sahrbücher des polyt. Snfituts. V. 306 Dingler polyt. Journal. XX. 316. Ueber Brücken überhaupt: Gauthey Trait@ de la Construction des Ponts, publie p. Navier. Paris 1809 et 1813. TI voll. 4. Wiebefing, Beiträge zur VBrückenbaufunde, Minden 1809. 4, Dict. technolog. XVI. 442. Ueber den Tunnel unter der Themfe von Brunel f. Löhmann, die Sahrftvaße unter dem Waſſer. Leipzig 1825. 3) Cordier l..c. Palmer Description of Rail-ways on a new Principle. London 1824. Stevenson Essays on Rail-roads. Edinb. 1824. v. Gerfiner, Ueber die Vortheile der Anlage einer Eifenbahn ziwifchen der Moldau und Donau, Wien 1824. Leberf. von Terquem in den Me&moires sur les grandes routes etc. — pr&cdiß d’une introduction par Girard. Paris 1827. Woad Essay on Rail-roads. London 1825. Sylvester Report of the Rail-roads. Liverpool 1825. Tretgold Traite sur les chemins en fer. Trad. par Dwverne. Paris 1826. Navier de 'V’Etablissement d'un ch. d. f. entre Paris et Havre Paris 1826. dv. Bader, . Ueber die Vortheile einer verbefierten Bauart von Eifenbahnen und Wagen, Miüns hen 1826. Oeynbauſen und Dechen, Ueber Schienenwege in England. Berlin 1829. Moreau und Notre, Berhreib. . . ....der Eiſenbahn zwiſchen Liverpool und Manchefter. Weimar 1832. Newhouſe, Borfchlag zur, Herftellung einer Eifenbahbn . . . . von Mannheim bi Bafel und an den Bodenfee. Karlsruhe 1833. vrat. Rau's Gutachten darüber in der Verhandl. der I. Bad. Kammer v. J. 1833. Eifenbahnen, aber feine Dampfwagen. Berlin 1334. Erfter und zweiter Bericht des ©. B. Commtitte zu Leipzig 1834. U. Kühne, Leber die Anlegung und Cons fruftion der verrchiedenen Arten von Eiſenbahnen. Duedlinburg und Leipzig 1834. v. Gerſtner Mechanik. IT. $. 552. Prechtl Technolog. Encyclovädie. V. +45. Diet. technologique. V. 145. Dingler poiytehn. Journal. XVI. 120. —24 Jahrb IV. 99. Mont. IE. 351. Rau 1. $. 272. 4) Mohl I. 361. Ram U. $. 275. Arnd, die Gewäffer Zus der W Bau der Binnenländer. Hanau 1831. Geogr. hiftor: Berchr. der Kanäle. Köln 1802. i Wiebeking, theor. praft Waſſerbaukunſt. III. 1 (Miinchen 1814). IV. 133 (1817). v. Mailtard, Anl, 3. Entwurfe und Ausführung fchiffbarer Candle. Peſth 1817. Huerne de Pommeuse Des canaux navigables. Paris 1822, Girard Sur les canaux et le mode de leur concession. Paris 1824. Cordier Hist. de la navigation in- terieure, trad. de l’ouyrage anglais de Philipps. Paris 1819. ll Tom. Fairbairn 689 Remarks on Canal Navigation. London 1821. = Dingler pol. Journ. XLI. 173. Düpin, Grodbritt. Handelsmacht. I. 133. v. Gerfiner Mechanik. II. $. 353. Dingler volytechn. Journal. XXT. 379. Dict. technologique. IV. 115. Mac- Culloch Dictionary. Deutfche Bearbeitung. I. 311. (Canäle). 450— 544 (Doc )." Eine Vergleihung diefer verſchiedenen Communicationswege ift nationalöconomifch wichtig. ©. auch Näadault Consid. sur les trois ‚systemes de Communications. Paris 1829. Biel Zerfiveutes in Dinglers Journal. 5) Und +Canal: und Schleußengelder. Ihr Ertrag ift fo viel möglich auf die . Erbaltungds und Erhebunasfoften zu beſchränken, gerade ſo wie die Höhe der Straßens und Brückengelder. „Für den Binnenbandel find fie wie Binnenzölle, Für ‚den Durchfuhrhandel wie Tranfitzölle zu betrachten. " So weit find dieſe Zölle und Gelden gerecht und werden auch billig entrichtet. Die, längs eines Flußufers Tier genden Staaten find fehr dabei interefirt, und verſtändigen fich gemeinschaftlich ber die Zollfäße, » Pläge, » Erhebung u. dal. in einem Schifffahbrtävertrage. 6) Erfteres ift das Recht, die paſſirenden Waaren in der Stadt zum Verkaufe auszuſetzen, das Zweite die Befugniß, die herankommenden Waaren umzuladen und auf den Fahrzeugen der Schiffergilde zu verfahren. KIN 7) Daber feine Navigationdacten, wodurch auswärtigen Schiffen die Einfuhe fremder" Waaren unterfagt oder mit einem Zolle erfchwert if. Denn fie veranlafen in der Regel Retorfiot. Rau. II. $S. 2583, Murhard, Politik des Handeld, ©. 257. A. Smith Inquiry. II. 284. 1. 158. Lotz Handb. II. 244. 0 Zweiter Abſchnitt. , J Staatswirthſchaftslehre. Einleitung. $. 473. Die Staatswirthfchaftsichre (Finanzwiſſenſchaft) ift die Wiſſenſchaft vonder Wirthichaft des Staats (I. 44), d. h. Die wiffenfchaftliche Darftellung der Grundſätze und Marimen, nach welchen der Staat, gegenüber dem Volke, fein für feine Bedürf- niffe nöthiges Einfommen. auf eine die Bürgerrechte und den Volks— wohlſtand am wenigiten gefährdende Weile am ficherften, volftän- digſten und -wehigft Foftfpieligen erwerben, zu den Zwecken des Staatshaushaltes am ficherften bereit halten und infoweit verwen- den foll, ald die Verwendung in das Gebiet der Wirthichaft ge- hört (8. 40.1. N. 2.). An dieſer Wiffenfchaft hat fich mehr, als am jeder andern gezeigt, nicht blos wie ſchwer fich eine folche aus der Praxis hervorbildet, Sondern auch wie unumgänglich dieſer Entwickelungsgang ift und wie unpaffend theoretifche Erörterungen, ſogenannte wiffenfchaftliche Begründungen, fich im Staatöfeben darſtellen. Dieſelbe ift vorberrfchend praftifch und es ift zu wün— ſchen, daß fie Sich immer mehr in diefer Weife befeftige D. Ein Blick auf das Alterthum findet zwar Feine finanzwiſſenſchaftlichen Baumfiarf Encyclopädie. Ab 6% Werke, noch weit weniger als über die Bolfswirthfchaft, aber es feheint Doch auch hier Behutſamkeit nöthig zu fein, ehe man, wie bisher ans wiffenfchaftlichen Gründen gefchahb, jenen Staatsmän— nern fo geradezu fat alle finanzielle Einficht abfpricht, Much hierin ging Alles einen rein. nationalen Weg, und es follte, wenn wir bei den alten Völkern finanzielle Mißgriffe bemerken, uns zuerſt die unüberſehbare Menge von Fehlern der fpäteren Regirungen in dieſer Beziehung wenigſtens im Urtheile mild machen, wenn wir auch wirklich das zur Beurtheilung ihrer Finanzinfteme Nöthige wüßten?). Was den Weg anbelangt, welchen ihre Finanzgefchichte nahm, fo iſt er von dem der fpätern Völker nicht verfchieden, denn auch bei ihnen finden wir ein Dienft-, Domänen- und Na- turalabgaben-, Regalien- und Geldſteuerſyſtem auf einander folgen, aber fo viel ald nur möglich an die VBolfscharaftere anfchliegen. In jedem dieſer Syfteme treten bei ihnen diefelben Verwaltungs” arten, wie im den fpäteren abendländifchen Staaten auf und ein Blick auf die Steuerſyſteme jener und unferer fpäteren Zeiten ift wenigftend in feinem Falle geeignet, unfere Negirungen bei den weit größeren und marnchfaltigeren zu Gebote ftehenden Hilfsmit- teln, als. fie die Alten hatten, in ein befonderd glänzendes Licht zu ſtellen. Was die abendländifchen neueren Staaten vor den Alten befonders hochftellen fol, das ift-der Umftand, dag diefelben aus dem Finanzwefen auch eine Wiffenfchaft gemacht haben. Wie dies allmälig — iſt bereits oben (F. 7 folg.) überſichtlich gezeigt und es Varaus hervor, daß erſt mit dem Smith ſchen Syſteme ($. 314. 397.) die. Finanzwiſſenſchaft beginnt 3, Allein wunderlich muß es immer fcheinen, daß man an einer folchen Wiſſenſchaft, für welche man geradezu aus der Sefchichte ſchöpfen muß, wenn etwas wahrhaft praftifch Erfpriegliches geleifter wer- den foll, durch Ausſpinnung der Smith’ichen Prinzipien -fort- - eultivirte, anftatt, worauf U. Smith felbit genug \ verweist, ihr durch eine Bearbeitung der Finanzgefchichte 4) eine praftifche fefte Bafis zu geben. Denn die wahre Finanzwiſſenſchaft Fann nur aus der Finanzgefchichte mit befländigem Entgegenhalten der na- tionaldconomifchen Prinzipien, aber nicht blos durch das Streben, diefe allein in die Finanzwiffenfchaft überzutragen, welches von . jeher geicheitert iſt, gefchaffen werden 5). "Sie bilder mit der Nationaldeonomie und GStatiftif die Haupthilfswiflenfchaft für die Finanzverwaltung 6), während die philofophifche und pofi- "tive Staatswiſſenſchaft und die Gewerbslehre nur die Linien ziehen, nach welchen die Leistere die Ananzwiffenfchaftlichen Süße ——— bat. | 691 — 5 Rd. Malchus hat diefe genaue Begränzung 08 Sinängwerend nad der Praxis degeben. Vor ihm wurde Vieles hineingesogen, was nicht dahin Achörte. Die Sinanswiftenfhaft if daher etwas ganz anderes als die. Finanzpolitik eines Staates, oder das Sinanzfyften eines F. Minifters. 2) Bon den Griechen handelt in dierer Hinficht Boch Etnatspauspatt der Athener. Berlin 1817. TI Bde. 8. 9. Müller, Heeren in den. oben ($.'413. N. 78.319. 8, 432.) erwähnten Werfen und Reynier Sur \’Economie publ. et rurale des Grecs. Geneve 1825. p 271— 334. "Bon den Römern dagegen die zwei, freilich ſehr Vieles zu wünfchen übrig lafenden, Werke: Boffe, Grundzüge ded Finanzweſens im rom. Staate. Braunidiw. und Leipzig 1804. II Bde. Hege— wiſch, hiſtor. Verſuch über das röm. Finanzweſen. Altona 1804., neuerlich Schulz, Grundlegung zu ‚einer geſchichtlichen Staatswiſſ. der Römer. ©. 205. 458. 603. Dad meiſte Wefentliche ift unerforſcht. h 3) Zur Literatur der. Sinanzwifenichaft gehört: a) Aus der nationaldcond: mifchen Siteratur: 4. Smith Inquiry: MI. 310 sqg. (V. Book) oder Bd. III, der Garve’ichen Neberfegung. Say Traite d’Econom., polit. Liv. HI. chap. 6—9. Neue Zte Bearb. von Morftadt. Bd. IH. 119—192. 257 — 446. Cours d’Econ. ‘ polit. V. 111 sqg. et VI. p. 1206. Ueberf. von v. TH. V. 87 folg. VI. 1—159. Kraufe, Verf. eines Syſt. der Nat, und Staatsöconomie. Mr Bd. Murhard, Politik des Handeld. ©. 293. Lok, Handbuch der Staatswirthſchaftslehre. UIr Bd. Schmalz Staatswirthichaftsiehre. Bd. II. 152 folg. Hartl, Handbuch der Etaatss wirthſch. und Finanzwiſſ. IIte Abthlg. b) Aus der ſtaatswiſſ. Literatur: Behr, Syſtem der angewandten Staatölehre: (1810). III. 348, Craig Elements of poli- ucal Science. T, III. Deutiche Ueberf. LXeivsig 1816. v. Arretin, Staatsrecht der eonfitur. Monarchie, fortgef. von v. Notted. II. 295 (1827). Zachariä, Bierzig Bücher vom Staate. Bd. V. Abthlg. 2. ©. 366. (E. 369— 628 von v. Ekendahl's Staatslehre Bd. II. ift eine bloße Abſchrift dieſes Vten Bundesr jedoch ohne Bemerken ded Verf.) Polis Staatswiſſ. IL. 263 folge. (2te Ausg. 1827.) Die jebt erfolgende Sortfegung von v. Rottecks Lehrbuch des Vernunft rechts und der Staatöwiffenfchaften, nämlich von Bd. III. an, wird auch die Sinanzs wifrenichaft enthalten. c) Eigentlihe Sacliteratur: v. Juſti, Syſtem des Finanz wefend. Halle 1766, blos der Ite Thl. ift erfchienen. v. Sonnenfels, Grundſätze der Polizei, Handlung und Finanz. Wien, Ite Ausg. 1765. 7te Ausg. 1804, der, Iflte oder Teste Band. (v. Pfeiffer) Grunde. des Finanzweſens. Leipzig 1731. Sung, Lehre der Finanzwiſſ. Leipzig 1789. Röffig, die Sinanzw, Leipzig 1739. Stockar von Nenforn, Handbuch der Finanzw. Nothenb. a. d. X, 1807. II Bde. v. Soden Staatsfnanzwif. Bd. VI. feiner Nat. Decom. Leipzig 1811. v. Jacob Staatöfinanzwig. Halfte 1821. II Bde. (S. Hermes Gt. 16 T18220). Behr, Be Lehre von der Wirthſch. des Gtaatd. Leipzig 1822. Fulda, Handbuch der Sinanzw. Tübingen 1827. v. Malchus, Handbuch der Finanzw. und Finanzver⸗ waltung. Stuttg. 1830. IT. (vorzüslih). Schön, Grundfäge der Finanz. Bredlau 1832. Rau, Grundfäge der Sinanzwif. Ille Bd. der polit. Decon. Heidelh. 1832, 4) Material zu einer Sinanzgefhichte für Deutfchland enthalten die in der Einleitung ort citirten Schriften. Man hat gerade bei und äußerſt wenige Quellen; m. f. aber außer den landſtänd. Verhandlungen: 3% 9. Mofer, Bon dem Reichsſtändiſchen Schuldenweren. Sranff. und Leipzig 1774. 4. Beitr, 3. Simanz , literatur in den preuß. ‚Staaten. Leipzig 1779. I. Stück. ©. 167. v. Mals Husd, Verwalt. d. Finanzen des 8. Weftphalen. Stuttgart 1814. "Ueber Grund— fteuer, und Abriß der weſtphäl. Finanzgeſchichte. Ohne Angabe des Verf. und Bere Tagsorted. 1814. II Bde. Höc, Grundlinien der Kameralpraxis. Tübingen 1819, Deffen Marerialien zu einer Sinanzftatiftif der deutichen Bundesftnaten. Schmalk. 1823. Borowski, Abriß des praft. Kamerals und Finanzweſens in den k. preuß. Staaten. Berlin 1805. 3te Ausg. II Bde. Benzenberg, Preußens Geldhaushalt und neues Steuerſyſtem. Leipzig 1820. Ueber Preußens Geldhaushalt. Berlin 1821, Rudhart, Ueber den Zuftand des K. Baiern. Erlangen 1827. III Be v. Bofſe, Darftellung des ſtaatsw. Zuſtandes in den deutichen Bundesftnaten :c.. Braunfchw, 1820. . Ubbelohde, Ueber die Finanzen des Ar. Hannover und deren Verwaltung. Hannover 1834. Hofmann, Beiträge zur wahren Kenntniß der Gefeßgeb. und" Berwaltung des Gr. Hefien. Gießen.1832. Für Frankreich die verſchiedenen 44 * 692 irn aus der franz. Gefchichte, de Forbohnais Recherchen et Considerations. sur les Finances de la France depuis 1595 —1721. Bäle 1758. II Tom. 4% Liege 1758. VI.. 8°. (ſehr gut). Arnould Hist. generäle des Finances de la France. Paris 1806. 4. (ſehr furz). (de Monthion) Particularites et Observations sur les Ministres des Finances ‚de la France les plus celebres depuis 1660—1791. Paris 1812 (fehr gut). Ganilh Essai polit. sur le Revenu public. Paris 1806. II Tom: (auch enslifhe-Sinanzen, aber leichte Arbeit). Bresson Histoire financiere de la France. Paris 1828. II T. (erbärmlich, obſchon Plagiat aus Forbonnais und Monthion). Bailly Hist. financiere de la France. Paris 1830. II T? (bi 1786). Necker De lAdninistration des Finances. .. .. Paris 1785. III T. Encyelop. methodique. Art. Finances. III Tom. 4. Boffe, Ueberf. der franzöſ. Staats» wirthfch. Braunſchw. 1806— 1807. TI Bde. 8. Wehnert, Ueber den Geift der neuen franz. Sitanzverwaltung. Berlin 1812. Ganilh De la Science des Finance et du Ministöre de Vilele. Paris 1825. de Gerando Instituts du droit administra- tif frangais. Paris 1830. IH. et IV. Rapport au Roi, sur l’Administration des, Finances, par Chabrol. Paris 1830. 4 Den Monitenr. Für Großbrittannien die Parlamentsacten, Sinclair History of the public Revenue of the British Empire, London 1803. 11I T. 3th. Edit. (gibt nocd viele Literatur an). dv. Naumer, das britt. Beſteuerungsſyſtem. Berlin 1810. Lowe, England mach f. gegenwärt. Zuftande, mach dem Engl. von Jacob. Leipzig 1823. " Dupin Syst. de l’Admini- stration britannique en 1822. Paris 1823. Parnell On financial Reform. London. 1830. :2. Edit. Statistical Jllustrations. London 1827. 3. Edit. Colquhoun. On the... . . British Empire. London 1815. 4 Deutſch von Fick. Nürnberg 1815. II Bde. 4. P. Pebrer Taxation, Revenue, Expenditure, Power, Statistics and Debt of the British Empire. London 1833. Franzöſ. Ueberf.: Hist. financiere de VEmpire Britannique. Traduit de l’Anglais par ‚Jacobi: Paris 1834. II Voll. Sür die Niederlande: (Dfiander) Geſchichtt. Darſtellung der nieder. Finanzen feit 1813. Amfterd. u. Leipzig 1829. dv. a. 1830 — «Ende 1834. Stuttg. 1834, Für verfchiedene europäifche Staaten: Cohen Compendium of Finance. London 1822 (foflte genauer fein). Canga Arguelles Diccionario de Hacienda London 1826—27. V Tom. Für Spanien: Borego De la Dette publique et des Finances de la Monarchie Espagnole. Paris 1834. Auch v. Malchus Sinanziv, II. Bd., Werfe über Syezialgefhichte und Statiftifen älterer bis neueſter Zeit, 5) Daf, man dies nicht mit der Routine zu verwechfeln habe, bräuchte eigents ‚lich kaum bier erwähnt zu werden, wenn es nicht um die Wahrheit zu thun wäre, daf Weder der Routinier nod dev blos wiffenfchaftlich gebildete Finanzmann zum praftifchen Dienfte wahrhaft tauglich if. Rau polit. Deconom. IL. $.. 15— 17. 6) Man fuchte den Zweck der Finanzwiffenichaft auf verfchiedene Methoden zu erreichen: a) Auf dem hiſtor i ſchen Wege, wie Ganilh De la Science des Fi- nances p. 20. 38. meint, indem er die Verwaltung verfchiedener Sinansminifter zufammenzuftellen anräth; allein in diefer Art angebracht, wiirde die F. Gefchichte mehr Unordnung in der 5. Wiſſenſchaft durch zu viel Spezielles und Widerſprechen⸗ des hervorbringen, als nüglich fein. Die F. Geſchichte fol dad Manchraltige im Berlaufe der Volks- und Gtaatdwirthihaft unter allgemeine gefchichtliche Geſetze bringen und fo der Sinanzwiffenfchaft ald Grundlage, der F. Verwaltung aber mit praktifchen Haltyunkten dienen. Es möchte daher v. Malchus Finanzwiſſ. I. Einl. S. 3. zu weit genangen fein, da er fagt, ein folder Gang könne in Feiner Hinfiht ald Grundlage für die Begründung der Sinanzwiffenfchart dienen. b) Auf rationellem Wege durch allgemein gittige, blos aus der Nationaldconomie ab⸗ firahirte, Prinzivien fir die Finanzwirthſchaft, wie 3. B. von Jufti, Jacob, Soden, Log geſchehen iſt; allein ein solches Verfahren verträgt fi mit dem finanziellen PBrinzive garnicht, deſſen Wefenheit immer die nationaldconomifchen Grundgeſetze wandelbar, d. h. zu bloßen Marimen macht, an deren Verwirklichung in allen Zählen nicht zu denfen iſt. c) Auf beiden Wegen in. Verbindung, wie v. Jacob verſucht und v. Malchus mit großem Glücke durchgeführt hat, da N und Erfahrung die beiden Grundlagen der praktiſchen Politik überhaupt ſind. v. Malchus Finanzw. I. Einl. 4 688 gm HR Erfte Abtheilung. Staats⸗ Erwerbswirthſchaftelehre— & 473,2 Die Staats Erwerbswirthſchaftslehre oder * wiſſenſchaft im engeren Sinne (auch Finanzwirthſchaftsl.) lehrt blos die theoretiſchen Grundſätze des Staatserwerbes an ſich, ohne Rückſicht auf den Zweck der Verwendung der Staatseinkünfte, auf die Aufſtellung eines Syſtems der Finanzverwaltung oder auf den Zuſammenhang der einzelnen Zweige derſelben. | Erſtes Buch. Allgemeine Grundſätze. ⸗ | $. 474. 4) Reitende Finanzmagimen. al Man bat es vielfach verfucht, der Finanzwirthſchaft unum⸗ gãngliche Geſetze zu Grunde zu legen und nahm fie von verfchie- denen Seiten ber, von wo fie dietatorifch verlangt werden, aber deßhalb mit dem Finanzprinzipe im geradeften Widerfpruche ſtehen. So hat man vereinzelt bei verfchiedenen Schriftftellern folgende Grundſätze aufgeftellt gefunden: 1) Den Grundfag der unbeding- ten Gerechtigkeit, kraft deſſen jede Finanzmaaßregel abſolut verwerflich erſcheint, welche nur im Geringſten den Einzelnen in feinem Rechtsgebiete ſtört ). Allein eine ſolche Forderung, fo nothwendig fie auch feheint, ift unmöglich zu erfüllen; denn Un— gleichheiten und Inregelmäßigfeiten in der VBertheilung der Staats— Yaften und Erhebung des Staatseinfommens find unvermeidlich, bei zu Eleinlicher Berückſichtigung jedes Einzelnen ift feine Sicher- heit vorhanden, daß der Staatszweck der Gefammtheit nicht Teide, ‚und die Finanzwirthfchaft bringt die Testen zur Staatsexiſtenz unerläßlichen Mittel herbei, weßhalb leicht und oft der. Fall ein- treten muß, daß der Einzelne ſeine Rechtsanſprüche dem Allgemei— nen aufopfern muß 2). 2) Den Grundſatz der Volkswirth— ſchaft, d. h. Schonung der Quellen des Wachsthums des Natig- nalvermögens, Zweckmäßigkeit und Sparfamfeit in den Finanz— anlagen 3). Allein das Finanzprinzip, nämlich dem Volkseinkom— men Theile für öffentliche Zwecke zu entnehmen, ſteht in directem Widerſpruche mit dem Grundſatze der Nationaldeonomie. Dieſer würde, in feiner vollen Ausdehnung angewendet, überhaupt for 694 dern, daß der Volkswirthſchaft Feine der Güterguellen gefchmälert oder ganz entzogen werde, damit die Production nicht leide, fer- ner daß durch die Finanzmaaßregeln Feine Gewerbsklaſſe vor der andern benachtheiligt oder bevortheilt werde, ferner daß die Fi— nanzgeſetze keine ungleichmäßige Gütervertheilung begünſtigen oder veranlaſſen, dann daß ſie der Gewerbsfreiheit nicht in den Weg treten, und endlich daß durch die Finanzanſtalten die Conſumtion ‚nicht erſchwert oder befchränft werde, Allein ein Blick auf die Finanzverwaltung zeigt , daß fchon Durch. die befte Befteuerung des Reinertrags die Capitalanfommlung and Confumtion. gehemmt: und wegen Mangel an Genauigkeit im der Ermittelung. der Stener- objeete eine Gewerböflafe oder ein Bürger vor dem andern begün- - fligt, durch Verausgabung. des Staatseinkommens, ſelbſt bei der kleinlichſten Sparfamfeit, in die Vertheilung des Volkseinkommens eingegriffen wird , daß. das Aufgeben des Betriebes. mancher Ge⸗ werbszweige/ 4. 8. der Domänenwirthfchaft, der Forſtwirthſchaft u. dgl., wodurch der Staat die Gewerböfreiheit mehr oder weniger hemmt, im den meiften Fällen unthunlich ift 9. 3). Den Grund- fas der Wohlfeilheit, d.h, möglichſt geringen Aufwand für die Staatszwecke und Lieferung der Staatsvortheile für den Bürger um den möglichſt billigen Breis 5). Allein dieſe Forderung iſt Fein Grundfaß, Sondern eine bloße Maxime, bei-welcher der Finanz verwaltung noch ein ſehr weiter Spielraum gelaffen wird 6). Und durch. den manchfaltigen Anftoß, welchen die übrigen Prinzipien in der Wirklichkeit erleiden, entiteht eine Neutralifirung » fo daß fie, . beim wahren Lichte betrachtet, nur. ald Marimen erfcheinen können, von denen in befonderen Fällen abgewichen werden darf Di Auf dieſe Weife gefellt fich dann. nothwendig zu - jenen drei Marimen noch D jene der Sicherheit, nicht blos in Beziehung auf das ſchon im Befise des Staats befindliche Vermögen und Einfommen, fondern auch in Betreff der nationaldeonomifchen Güterquellen, deren Nachhaltigkeit, fchon nach dem Finanzintereſſ e, möglichſt be— wahrt werden ſoll. 1) v. Jacob Staatsſinanzw. $. 35—40. Fulda Sinanzw. $. 2) Sehr wichtig ift daher hier die Stage über die Statthaftiafeit —* —2 eigenthumsrechtes des Staats. Eine uUnterſuchung dieſer Fhegzrie und eine verſuchte Widerlegung der verſchiedenen dafür erklärten Meinungen fm? in. Meinen Verſuchen über Stwuatöfredit. S. 395 — 430, ! 3) Auh v. Jacob und Sulda aa. 9. Schön Grundfäse der Finanz &. 10— 19, welcher Letztere der Anficht ift, daß die Kationaldeonomie Fein po fis. tived, ſondern blos ein negatives, alſo defhalb ein abfolutes, Prinsiv für die Sinanzwiffenfchaft enthalte. ©. dagegen Meine Kecenfion über dieſes Werk in den . Heideib, JZahrbühern Jahre. XXVI. Heft 6. ©. 596. Es ftelit v. Soden Staatäfinansw. ©. 20..30. das nationalöconom. Prinzip dar als die Prlicht, die 695 J Centraliſirung / d.h die Erhebung des Staatdeinfommend aus dem Volkseinkommen, fo zu organifiven, daß fie, wenn ſchon das Nationalvermögen nicht in Maſſe zu ‚erheben fei, doch das Nationalvermögen in Marffe treffe, alfo nicht dad.von einem, Nationalmitgliede befefiene und verwahrte Vermögen durch unmittelbare Entreiſſung verrindere, Allein die Verworrenheit und Unansführbarfeit davon liegt auf platr ter Hand! 4) v. Jacob will das Prinip der — — — — — nicht für unbedingt aus führbar erklären. Allein offenbar. wirft er dadurh auch. die Unbedingtheit feines Prinzips der Gerechrigfeit um, weil der Bürger ein Recht auf die Verwirklichung der volkswirthſchaftlichen Wohlſtands geſetze bat. Wahrfcheinlich hierdurch aufmerkſam geworden, erflärt Schön a. a. O. die Aufftellung eines Yrinzivs der, Gerechtigkeit für ganz unnöthig, weil mit diefem die Kationaldconomie nicht in Colliſion kommen könne und das Rechtsgeſetz auch der Etaatöthätigfeit, wie Feder Handlung, als Leitſtern diene: Allein gibt man Letzteres auch zu, ſo ift es anderfeitd nur zu . wahr, daß. das volfswirthfchaftliche Geſetz nur zu oft in unjerer Zeit mit wohl erworbenen Privatrechten in Widerfpruch geräth, 3... bei Zehntrechten, Srobnds vechten, Leibeigenfchait u. dal. mehr. S. Meine Necenfion a. a. D. ©. 597 5 * en. Handbuch. LU. 50. Auch wohl v. Sufi Syſtem des Finanzweſens. 49. * Rh diefe Maxime, als leitendes Prinzip, ſpricht fich v. Malchus St nanzw. I. Einl. ©. 14. entfchieden aus, weil jede Aufwandsgröße etwas Relatives fei und die Möglichkeit feiner VBerchränfung vom SZwerfe und überhaupt von den umfänden abhänge. Allein daß dadurd die fortwährende Wirkſamkeit jener Marine, wo fie nur immer-ausführbar ift, nicht aufgehoben werden. fan, verfieht.fih von ſelbſt. Ganilh De la Science des Finances. Introduct. p 41. geht fogar fo weit, ber Finanzwirthſchaft auch noch aufsuerlegen, daß fie dem Steuerpflichtigen die Mittel zur Steuerzahlung verfchaffe. Dies ift eine Berwechfelung der Wehe der Wirthſchaftspolizei mit jener der Finanzverwaltung. 7) ©. über dies Alled v. Malchus Finanzw. I. Einl. ©. are 8. 475, .2) Zufammenflellung und Kritik der Staatserwerbsarten. | Nach den fo chen angegebenen Marimen if die Zweckmäßigkeit der verfchiedenen Arten des Staatserwerbs zu beurtheilen,. allein man hat ſich in deren Beurtheilung vor. einem theoretifchen Ab- fprechen, ohne Hinblick anf die praftifchen Staatsverhältniffe, zu hüten. Denn es kann Manches nationaldeonomifch feine Nichtig- feit, aber doch unberechnete Hinderniffe im praftifchen Staatsichen haben. Die Finanzgefchichte zeigt, daß die Art der Befriedigung der Staatsbedürfniffe mit der Ausdehnung diefer Lesteren und mit der Entwickelung des Volks⸗ und Staatslebend wechſelt. Ehe man alfo über die Vorzüge der einen oder andern Methode abipricht, müfen wenigſtens dieſe AUmftände erwogen werden. "Man unter fcheidet folgende verfchiedene Arten des Erwerbs und Einzugs der Re - In Betreff des Erwerbs iſt die Verſchiedenheit vorhanden, daf F Stahten entweder aus Gewerbsbetrieb oder aus dem Beftenerungsrechte oder ‚aus der Benusung ihres Kredits Einkünfte beziehen. Die erfte Art, am ausgedehuteften in noch 696 wenig entwickelten Staaten zu finden, fest voraus, daß der Staat jedenfalls Arbeit, Grund und Boden und ein eigenes ſtehendes Capital gewerblich anwendet, indem er entweder mit den Bürgern ‚ frei conenrrirt oder fie von Gewerben, die er fich allein zu wirth- fchaftlichem Bortheile vorbehalten hat (Finanzregalien), aus- ſchließt. Die zweite Art, fehon eine höhere Eufturftufe des Staats vorausſetzend, unterfcheidet die Staatswirthfchaft weſentlich von der Privat- und Gemeindewirthfchaft ($. 383.), und hat das Ei- genthümfiche, daß fie Fein ftehendes Capital und Feinen Grund und Boden braucht, fondern blos Arbeit zur Erhebung und Verwaltung nöthig hat) die Staatdeinfünfte blos als umlanfendes Capital oder Confumtionsvorrath in Cirenlation erhält und die freie Concurrenz im Gewerböwefen nicht. flört. Die dritte Art endlich, erft bei der höchſten Ausbildung des Staatsweſens im Gebrauche, hat das Gute, dag fie nur dort Einkünfte erhebt, wo fih Vermögen in hinreichender Menge angefommelt findet, und hat im Mebrigen die Bortheile der zweiten Art. Man Eönnte, hiernach in Verfuchung _ gerathen, die, Erfte für unbedingt verwerflich zu erklären und die Leiste ‚unter allen Dreien vorzuziehen. Aber um die Durch. die Leste eingegangenen” Berbindlichkeiten zu erfüllen, bedarf: man immer. eine der beiden» erſteren Arten, und die erfte Art iſt fehr häufig aus polizeilichen und flaatsrechtlichen Gründen nicht nach Belieben zu entfernen. Das Nähere darüber wird im a Buche erörtert; B. Sn Betreff des Einzugs gibt es ein Statıfehr, und en. | Berdwirinfhaftsfuftem, je nachdem der Staat feine Einkünfte in Natur oder in Geld erhebt: Das Erftere ift von der ‚oben ges nannten erften Erwerbsart ungertrennlich- und findet ſich zuweilen auch bei der zweiten Art. Der Staat verwickelt ſich dadurch in alle Müheſeeligkeit, Koſten und Gefahren der längeren Aufbe— wahrung und macht daher ſein Einkommen und die Befriedigung ſeiner Bedürfniſſe im höchſten Grade unſicher, was bei dem Geld— ſyſteme nicht der Fall iſt. Es wird aber natürlich dabei voraus- geſetzt, daß der Verkehr fchon fo weit gedichen und der Gebrauch des Geldes fo allgemein iſt, daß man das Letztere einführen kann. In diefem Falle zerfällt die gewöhnliche Einwendung für das Naturalſyſtem, daß der. Bürger Teichter in Natur als in Geld Abgaben bezahle, ganz ald unhaltbar und mit dem a nicht übereinftimmend, in fich ſelbſt * 5) 697 Z3weites Buch. \ ' Beſondere Grundſätze. Erſtes Hauptfüd. Won Erwerbe des Staats aus Gewerben. Erſtes Stück. Vom Urgewerbsbetriebe des Staates. 8. 476. Vorbemerkungen. Sämmtliche Urgewerbe des Staats ſind von der Art, daß er, frei mit den Bürgern, Geſellſchaften und Gemeinden concurrirend, fie mit eigenem Vermögensfonds an Boden, Gebäuden, Geräth— fchaften, privatrechtlichen Serechtfamen, Güter- und Geldvorräthen (Betriebsfonds) betreibt. So wenig es auch den Anfchein hat, “ . fo übt der Staat dennoch wegen des in der Neger fehr ansgedehn- ten Betriches und wegen der Menge von verkäuflichen Producten, worin ihm Teicht Nicht Jemand nahe kommt, eine Art von Monopol and. Jedenfalls wird durch das Gtaatseigenthum der National- wirthfchaft ein bedeutender Fonds entzogen, und es liegt im Staats⸗ intereffe, alsdann die Gewerbsfreiheit zurüczuhalten, fo lange der Staat ganz oder größtentheild durch Diefe eigenen Einfommens- ‚quellen vom Volke unabhängig ift. Allein aus diefen Gründen er- fcheint diefer Gewerbsberrieb im Allgemeinen noch nicht für ver- werflich, weil es auf den Staatszuſtand anfommt, Die Befriedi- gung der Staatsbedürfniffe iſt nur in früheren Zeiten durch diefe Erwerböguellen allein möglich, und diefer Zuftand verleiht ficher- fich der Regirung eine große Unabhängigkeit von der Nation, die aber Teider zu Teicht auch in Unbefümmertheit übergehen kann. Mit dem fleigenden Staatsbedarfe fchleichen fich die Steuern und Schulden von felbft ein, und feren die Regirung in immer größere - Abhängigkeit vom Volke, das ſtets mehr feinen rechtlichen Anfpruch auf allfeitige Beförderung feines Wohles cr wahre Voltsſou⸗ verainetät) geltend macht. 8 477: J. Der Staatsbergban. Der Staat Fann eigene Bergwerke befisen und dieſelben be⸗ treiben. Der Bergbau bietet mehrere Verſchiedenheiten von den andern Gewerben dar. Nämlich die Grundrente gelangt nicht an 698 - den Grundeigenthümer, da der Bergbau nicht vom Grumdeigen- ' thümer abhängt; derfelbe ift an eine beftimmte Dertlichkeit firiet, man ift nicht im Stande, nach freiem Willen die Ausbeute zu ver- mehren, da er nur das von der Natur Gegebene fördert; Der Be— trieb ift nicht fo theilbar, das nöthige Capital nicht fo Elein, die » Nothwendigkeit, einftweilen Verluſte zu tragen, nicht. fo felten und unbedeutend und die erforderliche Bildung nicht fo gering, daß ein. Feder fich demfelben widmen könnte 1), Aus diefen Gründen der Verfchiedenheit ergibt fich fogleich, daß der Staatsbergbaubetrieb nicht wie der eines jeden andern Gewerbes betrachtet oder verwor- fen werden kann, befonders da es fich dabei um die Lieferung von fehr nothwendigen und: nüslichen Produeten handelt (K 431). Es eoneurrirt daher in diefen Fragen fchon das finanzielle mit dem nationaldeonomifchen Brinzive. Die finanzielle Klugheit mißräth den Fortbau von Bergwerken, welche keinen Gewinn geben, das nationaldconomifche aber, mehr den Rohertrag in Betracht ziehend, mifräth blos denienigen, welcher das Product nicht do wohlfeil, ald das. Ausland, Liefert, es gebietet die Erwägung, daß beim Fort⸗ belriebe alsdann das Capital. doch inländische Arbeit befchäftige, dagegen beim Berlaffen der ‚Grube größtentheils verloren: gehe, und daß fie nach einiger Zeit der Zubuße wieder mit Ausbeute ge- baut werden 2) könne und zeigt Fälle, im welchen der Fortbetrieb felbft mit Verluſt einige. Zeit nothwendig ift Cobigen $.).- Es iſt daher ein Interfchied zu machen zwifchen dem Bergbaubetriebe ohne finanziellen Gewinn und ſolchem mit Berluft 3), und es bleiben alſo für den erſten Fall immer noch die Fragen über die: befte Betriebsart zu beantworten. 1). Segen den Gelbftbetrich wendet man eins die Verwerflichkeit alles monopoliftifchen Drucks, die größere Zweckmäßigkeit des Privatbetriebd, die vortheiligere Verwerthung der Producte durch Privatunternehmer, die Weber- häufung des Staats mit vielem Nachtheilen eines großen Gefchäftd- details und Aufwandes, die Luft der Staatöbergbeamten nach Ber- ſuchen und Bauten, die feinen Nusen, aber Schaden bringen, und die aus der übertriebenen Werthfchäsung der Edelmetalle, her» vorgehende falfche Meinung der Staaten, daß der Betrieb auch ohne Gewinn der Metalle ferbft willen fortgefest werden müfe 9. Allein die beiden letzten Gründe verlieren in unfere Zeit alle Kraft; die genannte Ueberhäufung Fann zwar nicht geläugnet wer- den, allein zur Verhütung von Monopolien und Mebernortheilungen beim Verkaufe fo wie zur Erleichterung des Berghandels find die Berghandlungen fehr zweckdienliche Inſtitute; bei dem Staatöberg- baue findet wegen des — mehrerer Bergwerke eine Combination 699 und Ausgleichung Statt, welche die Einträglichkeit der Capitalien zuſammengenommen und die Möglichkeit des ſchadloſen Fortbaues weit mehr ſichert, als dies in Privathänden bei jener Vereinzelung der Fall iſt 5). 2) Für die Verpachtung hat man geltend ge— macht: das Verſchwinden obiger Nachtheile des Selbſtbetriebs und die Befreiung eines umlaufenden Capitals, welches der Staat früher in den Bergbau verwendete, aber jetzt anders nutzbringend anwenden kann. Allein fie iſt nur anwendbar, wo ſich Kenner, Liebhaber und Capitaliften für folche Unternehmungen finden, je— denfalls nur bei Bergwerfen, von deren Ertrage man hinreichende fichere Kenutniß und Vermuthungen hat, und bei Eleinen verein- zelten Betrieben 9. Aus diefen verfchiedenen Erörterungen möchte fich nun ergeben, daß die meiften Umſtände 3) für die Verlei- bung an Gewerffchaften (. 122.) fprechen, denn diefe Me— thode ‚vereinigt die Bortheile des Staats⸗ und Privarbetriebs, indem der Staat die Oberaufficht behält, den Betrieb Teitet, Frei- kuxen vorbehält, die für ihn brauchbaren Metalle zu einem be— ſtimmten Breife den Gewerffchaften abnimmt, und zuweilen auch für die großen Capitalauslagen forgt, wofür er mehrere Abgaben, als Zehnten, Stollennenntel, Ma und Ouatembergelder, Poch- und Hüttenzins u. dal. bezieht I. Welche diefer Betriebsarten man aber auch wählen mag, fo wird darnach die Wirthfchaft an- dere Regeln zu befolgen haben. Nämlich a) bei dem Selbſtbe— trieb darf nur nach den bergmännifchen Grundfägen und Regeln verfahren werden. b) Bei. der Verpachtung if die Fertigung des Barhteontraftes das Wichtigfte, und es ift dazu nothwendig ein Bachtanfchlag, eine vollſtändige beramännifche Befchreibung des Bergwerfes ſammt ihrem Zugehör, eine Ermittelung des Er- trags im Durchfchnitte mehrerer Fahre, eine Wahrfcheinlichkeits- berechnung der Dauer des Bergwerkes oder die Ermittelung der- jenigem Periode, innerhalb welcher der Pachter fein Capital fammt.. Zins erfattet haben kann, und Beftimmungen über Quantität und Hmalität des Pachtzinſes 8). c) Bei der Verleihung (Admo— diation) entfchlägt fich der Staat der Gemeinfchaft mit dem fpezi- ellen Geſchäftsdetail. Die michtiaften Punkte find die gefchärfte Aufficht und die verfchiedenen Leiftungen. der Gewerffchaft, deren Abfchaffung, weil fie den Ertrag bedeutend und unverhältnißmäßig fchmälern, immer wenigſtens wünfchenswerth iſt ). 4) ©# führt v. Malchus Sinanzw. I. $. 20. außerdem noch als Eigenthüm— lichkeiten des Berabaubetriebed auf: a) daß er ohne Beeinträchtigung anderer Ges. werbssweige zur Bermehrung ded Volks- und Staatseinkommens weſentlich beitrage; b.) daß er im Salle großer und Tanger Zubuße bei ausgedehnten Betriebe die erfor⸗ derlihen Zufhüfe, 3 B. aus einent Mefervefonds, ſelbſt ſchaffe/ ohne daß der 200 Staat. andere Gewerbe in Anfpruch zu nehmen brauche; ec) und, was am Wefent: lichſten und wichtigen fei, daß derfelbe die für feinen Betrieb erforderlichen Capi⸗ talien in der Regel aus und durch ſich ſelbſt ſchaffe, folglich fein reines Einfommen als der Zins eines Capitals erfcheine, welches der" Staat ohne Anſchaffungskoſten erworben habe. Allein das Erſte findet nur unter den günftigften ſtaats⸗ und volfs wirthſchaftlichen Umfänden Statt, wenn der Bergbau als freies Gewerbe ohne Staatszuſchüſſe u. dal. in Aufnahme Eommt, und begründet daher feinen Unterfchied swifchen dem Bergbaue und andern Gewerben. Das Zweite hat mit demſelben jeded andere unter gimfligen Umftänden betriebene ‚Gewerbe gemein. Endlich im Dritten liegt etwas Unverſtändliches. Wenigſtens muß jedes, nicht mit Nachtheil betriebene Gewerbe, fo wie der Bergbau, das Capital d. b. das Hanse umlaufende und durch den Erſatz das nach und nad abgenuste ftehende Capital erſetzen und außerdem durch den Zins die Capitalanſammlung möglich machen. Daß der Staat gerade zur Erwerbung des im Boden liegenden Erstapitald Feinen Aufwand zu machen habe, widerlegt jeder Bergbau deffelben. Daß er, etwa Eraft eines Regals ‘im pofitiven Gtaatdrechte, ohne Entfhädigung der Grundeigenthümer überall allein Bergbaue anlegen kann, das kommt dem Bergbaue, ald Gewerbe, für ſich u zu Gute, ſondern dem Staate. 2) Rau polit. Oeconom. III. 6. 4175. 176. 3) v. Jacob Staatsfinanzwe 6. 357 fola: ift der Anficht, der Staat fotte, fo lange ed auch. Privatleute nicht für vortheilhart und ausführbar hielten, ein Berg— werk zu unternehmen, um die in der-Erde- verborgenen Mineralien zu fordern, di nicht als einen Schaden. anfehen, daß diefe. ungefördert Tiegen, und deßhalb auch feinen Betrieb beginnen. Allein in diefer Ausdehnung möchte dad Geſchehen- und Geltenlaffen wenigstens hierbei der Nation nicht immer zum Nusen fein. Denn die Staatd+ und Nationalvortheife, die durch den Abbau zu besichen wären, können auch entfchieden fein, allein e3 fann den Einzelnen Muth, Bereinigung, Kehntniß: und Gavital dazu fehlen, und es ift Erfahrungsfag, daß fih Zubußen in einem Bergwerke bei der Combination mehrerer Baue durch die Ausbeute bei andern wie - der ausgleihen. &. Hermes St. XVL 151. v. Malchus Finanzw. ©. 89. 4) v. Jacob Finanıw. $. 284. 808 Handb. III. 127. 129. Rau on Oeconom. TIL. $. 174. 5) Es führt v. Malchus Sinansw. I. ©. 91. 9. “+ die niederſchlagenden Ergebniffe der fidamericanifchen Bergbauunternehmungen zum Beweiſe an, daß die Unterſtellung eines beſſern Betriebs durch Privaten nicht fo haltbar fei, ald man vorgebe. Allein rechnet man zufammen, daß Bergwerke auf edle Metalle ſtets weniger günftig find, als auf uneile, daf die früheren Zehntabgaben den Betrieb äußerft drückten, und was die Zerftörungen im ſüdamericaniſchen Revolutionskriege ruinirten / — und vergleicht man ‚die mit den großen Capitalauslagen, ſo darf diefer Beweis nicht als vollgiltig erfcheinen. Allein daß die Drganifation der Vers waltung vielfach fchlecht war, darf auch nicht verhehlt werden. ©. Quarterly Re- view. T. 43 (1830) p- 168 — 173, nach Temple Travels in Peru —— 1830). 11. .30..251.* Be | 6). Alfo nicht die Bergwerke, wobei die Gefahr einer Ertrage ſchmalerung zu groß iſt, z. B. auf Gold, Silber, Diamant, ſelbſt auch noch bei Blei—, Zinks, Kupfergruben, — dagegen bei Torf, Stein» und Braunkohlen. v. Jacob Staatsf. $. 294. Ganz anders find auch die. Salswerfe zu beurtheilen. Sie erſcheinen mehr als ein Fabricationszweig, deffen Evtrag, abhängig von der willfürlihen Pros duction und Abfabgelegenheit, ebenfo wie diefe beiden Lestern und der Aufwand, leicht zu beftimmen und als bleibend angenommen werden fünnen.“ Die Verpachtung iſt alfo bei ihnen vchr wohl anwendbar. ©. aber unten $. 481. 483. 7). v. Malchus Finanzw. IL ©. 93. Rau volit. Heconom. III. $. 182. Sulda Sinansw. 6. 112. de Pillefosse Rich. minerale. I. 71. Aber v. Jacob Sinansw. $. 290. glaubt diefe Betriebsart eben denfelben Gefahren ausgeſetzt, wie | den Staatöfelsfibetrieb, weil die Gewerffchaften auch Gemeinheiten find und der einzelne Actionair fih um die Aufficht "auf die Verwaltung nicht. kümmere Allein eine gute Organiſation der a ſchützt vor ſolchen Mängeln, 701 8) v. Malchus I. 6. 22. iſt der Anſicht, man ſolle den Pachtzins in Geld fordern und fich ihn fo, ſelbſt wenn er in Kohproducten firirt ſei, besahlen laſſen. "Allein diefe Regel muß als zu allgemein erfeheinen, weil es dabei auf ganz beſon⸗ dere Umftände ankommt und der Staat felbft mancher Metalle (Gold, Silber, Kupfer) bedarf. * 9) Die genannten Abgaben find bedeutende Beläftigungen fir den Betrieb. Insbeſondere ift der Zehnte, als Abgabe vom Rohertrage, dem Bersbaue weit fhädlicher ald dem Landbaue, weil dad Mißverhältniß der Ausgaben zu den Eins nahnen bei jenem häufiger und größer, überhaupt das ganze Gefchäft aewagter. ift. Hier alfp follte die finanzielle Rückſicht unbedingt der nationaldconomifchen weichen. Serner iſt die Verpflichtung der Pacter pder Gewerffchaften, ihre Producte um einen niedrigeren ald um den Concurrenspreiß an den Staat zu liefern, fehr drückend und unbillig, es entfteht daraus unmittelbarer Schaden für diefelben, befonders wenn man ihnen noch die andern Abgaben aufhalst. Endlich erfcheinen, man mag fie anfehen, wie man will, die Sreifuren durkaus ald nicht andered, denn als Befteuerungen des Rohertrages. Es ift daher zu wünſchen, daß dieſe Abgaben entweder in Verzicht gerechnet, oder aber: anders veaulirt werden. Das Erſtere verlangt v. Sacob.&t. Sinanzw. $. 373. Allein v. Malchus J. S. 98 — 99, ift gegen die VBersichtleiftung, weil diefe Verpflichtungen auf den ganzen Betrieb und Haushalt werentlichen Einfluß geübt haben, alfo durch Iene-bedeutende Veränderungen hierin erfolgen würden, und weil fie durch Gegenleiftungen vom Staate, 5 8%. unentgeltliche "Holz s und Eifenlieferung, Lieferung von Pulver, Talg, Del, Getreide u. dal. zu niedrerern ald Concurrenzpreifen abgeglichen werden. Das Letztere erfcheint jedoch volkswirthſchaftlich als verwerflich, in Betreff des Erfteren ift nicht abzuſehen, warum ed gerade bei allen dieren Abgaben der Zalı fein follte, und man würde « fon in den meiften Fällen durch angemeffene Regulirung hinreichend durchgreifen ‚fönnen. | $. 478, I. Die Staatslandwirthfchaft. Landgüter (Domänen, Kammergüter, Kaften- und Chätonll- güter, oder wie man fonft, ohne weiter zu unterfcheiden, dieſelben nennt) beſitzt der Staat als Eigenthum oder ſie ſind unter dem Vorbehalte des Letztern vom Fürſten den Staatsdomänen zur Ver— waltung einverleibt ($. 207... Sie erſcheinen der Finanzwirth- ſchaft als etwas Gegebenes, mit welchem ſie zu wirthſchaften hat, um daraus den möglichſt großen Vortheil zu ziehen. Die Unter— ſuchung, welche hier darüber Statt finden ſoll, hat ſich daher über die befte Bewirthfchaftungsart derfelben zu verbreiten. Da aber mit denfelben verfchiedene Serechtfame verbunden find, fo ſcheidet man die Fragen in zwei Hauptabtheilungen, wie folgt 1). A. Bewirthfchaftung der Staatslandgüter felblt. Es gibt auch verfchiedene Arten derfelben, und die haben Manches gegen und für ſich (F. 209.). 1) Die Selbfibewirthfchaftung auf Staatdrechnung hat als Nachtheile gegen fichs den geringen Ertrag und großen Aufwand als Folge des Mangels an Aufficht und Intereſſe der Beamten für den Betrieb und der Unthunlich- feit, die Verwalter für alle Fälle und Ereigniffe mit nöthigen und genügenden Verhaltungsbefehlen zu verfehen, ferner die Auslage eines großen. Capitels aus der Sins); das unterbleiben oder wenigſtens unſorgſame Leiten nöthiger Verbeſſerungen von Seiten der Verwalter oder aus Mangel an Capital zur gehörigen Zeit und die völlige Unthunlichkeit der Adminiſtration kleiner vereinzelter Güter. Sie iſt daher nur noch bei Gütern, deren Ertrag meiſtens aus Gefällen beſteht, bei Domänen, die eines größern Capitals zur Wiederherſtellung ihres guten Zuſtandes bedürfen, als ein Privatwirth aufwenden könnte, bei Muſtergütern, und bei Gütern, die den landesherrlichen Hofhalt umgeben, angewenderd). 2) Für die Zeitpacht fpricht im Allgemeinen die Beſtimmtheit des Ein- kommens für die Staatsfaffe, die Befreiung des Staats von allen Einzelheiten der Bewirthſchaftung und Gefälferhebung, fo wie außerdem von allen Nachtheilen der Selbſtverwaltung und die Sicherheit der Staatskaſſe vor allen fchlimmen Wechſelfällen des Ertragd. Dagegen aber wird eingewendet die Häufigkeit. und Leichtigkeit der Gütsverfchlechterung durch die Zeitpächter, der Ausſchluß der Staatöfafe von den Vortheilen, welche dem Ynter- nehmer durch yünftige Verhältniſſe im Neinertrage bereitet werden, _ und die leicht mögliche Bedrückung der Gutsunterthanen durch die Pächter, wenn diefe zugleich die bäuerlichen Leiftungen zu empfan- gen haben 3). Da bei jener Meinung ein guter, bei diefer aber ein fchlechter Betrieb vorausgefest wird, fo kommt babei offenbar alles auf den. Pachteontraft an ($. 209, N. 3.). Es bleibt Aber dann noch die Frage übrig, ob die Spezial— (Seyarat-) Pacht, d. bh. in einzelnen Gütern und Parzellen, oder die Ge— neralpacht, d. b. in großen Bütercompleren mit allem Zugehöre an Gerechtfamen und Gewerkseinrichtungen vorzuziehen fei. Für diese fprechen die Vortheile großer Landgüter (K. 432.), die größere Fähigkeit großer Gutspächter zur Ertragung von Unglücks— fällen ohne Staatöremiffionen und die befondere Vereinfachung der Staatsdomänenverwaltung; dagegen aber wird geltend gemacht die geringere Coneurreng der Pächter für fo große Güter, daher der Verluſt der aus großer rcurren erfolgenden Steigerung des Pachtzinſes, die Schwierigkeit der Trennung und Aufhebung der bäuerlichen Laſten, der dem Pachter gegebene Spielraum zur Aus— übung feiner Gewalt und Laune anf die Unterthanen, die Unaus⸗ führbarkeit einer gleichen Sorgfalt für alle, beſonders die entfern- teren, Gutötheile und die Ungegründerheit der Hoffnung auf die- leichtere Ertragung von Unglücsfällen durch Generalpächter. Für die Spezialpacht fpricht aber ‚geradezu das Verfchwinden aller Be⸗ forgniffe wegen der Generalpacht, der Vortheil Heiner Landgüter für den Volkswohlſtand⸗ beſonders bei ſtarker —— und 703 geeigneter Lage der Grundſtücke. Es kommt alſo Alles auf befon- dere Umſtände an, umd ey dürften auch hier die bereits. (ſ. 879. N, 3.) angegebenen Beziehungen entfcheiden. 3) Die Erbpacht gegen Entrichtung eines jährlichen Zinſes (Kanons) und eines Erbbeſtandgeldes beim Erbantritte bat große Vorzüge, weil der Erbpachter fein Gut gerade fo wie fein Eigenthum behandelt und der Staat, frei von den Mängeln und Läftigfeiten der eigenen Verwaltung, einen fichern feften Zins bezieht, bei der Verſicherung, daß das Gut mit Wiſſen des Pachters nicht verfchlechtert wird. Es wird aber gegen fie anch wingewendets die zu große Befchrän- fung des Erbpachters in der Behandlung des Gutes, der Verluſt des Dispofitionsrechtes über das Gut auf Seiten des Staats, die Entbehrung des Vortheils ans der möglichen Steigerung des Pacht» zinfes nach Ablauf der Pachtzeit bei der Zeitpacht, die nothwen- dige Berzichtung des Staats auf die Theilnahme an dem aus irgend einem Grunde geiteinerten Gutdertrage, und der Schaden). welcher für die. Staatsfafe aus einem unveränderlichen Kanon hervorgeht, wenn der Geldwerth finfen und der Preis der Güter fteigen würde 9), Allein diefe Einwendungen find zum Theile that- fachlich unrichtige Behauptungen und zum Theile vonder Art, dag ihnen im Erbpachtövertrage fehr Teicht begegnet werden kann 6). 4) Die Erbjinsverleihung, d. h. Meberlaffung des. vonftändigen erblichen Eigenthbums der Nusung am Gute unter Vorbehalt des Obereigenthums, zu deffen bloßer Anerkennung eine fich nicht nach dem Gutsertrage oder üblichen Bachtzinfe richtende Abgabe (Erben. zins) jährlich bezahlt werden muß. Sie ift finangwirthichaftlich nicht zu vertheidigen, obfchon fie aus vielen andern Gründen Aner- kennung verdienen fünnte. 5) Die Gewährsadminiftration, ein Mittelding zwifchen Bacht und Selbftbetrieb, indem der Guts— übernehmer an den Staat eine feſte Summe bezahlt, und gewiffe - Sapitalauslagen und Laften übernimmt, dafür aber am Reinertrage einen gewiſſen Antheit bezieht und über die Bewirthfchaftung des Guts, nur Hauptveränderungen abgerechnet, frei dispinoriren Fan. Die Bortheile diefes Betriebs für den Staat, nämlich Sicherheit - und Feftigkeit des Einkommens, Befreiung von mehreren Laften, Theilnahme an der Ertagserhöhung zufolge des gefchicften Betriebs des Gewährsadminiftratord und anderer Umftände, BVBerringerung des Verluſtes in Unglücksfällen und Sicherung vor Gutsverſchlech⸗ terung, ſind ſo groß, daß es nicht leicht Concurrenten für eine ſolche Uebernahme gibt 7). B. Bewirthſchaftung der Gutsgefälte und Gerecht— fame (0. 463). Diefelbe richtet fich gang nach ‚der gewählten ” 704 Betriebsart der Domänenwirthfchaft, In manchen Fällen haben aber die Staaten faſt oder ganz ausſchließlich folche zu beziehen und anzufprechen. Die Gefälle, befonders die Zehnten, find dabei om wichtigften. Es iſt hierbei die Selbſterhebung die mühe ſeeligſte und Eoftfpieligfte VBerwaltungsart, deßhalb ſuchte man ihr { auszuweichen, und nahm entweder zur Verpachtung auf dem Wege der Verſteigerung oder zu einer Abfindung mit den Be— treffenden über eine jährliche N A Gefammtleiftung feine Zuflucht 8), 1) Gaffer, Eint. zu REN Cameralwiffenfchaften. Cap. 1 — 11 cr. $. 28. 0,10). Schreber, Abhadl. v. d. Kammgergütern. Leipzig 1754. 2te Aufl. 4, (Borgfiede) Juriſtiſch dconom. Grundf. von Generälverpachrungen. .. . in den preuß. Staaten. Berlin 1785. Nicolai, Deconom. Jurift. Grundf. der Berwaltung des Domänenwefend in den preuß. Staaten. Berlin 1802. II Bde. (noch ſehr braudbar). Wehnert, Leber die vortheilhaftefte Benukung . . . . der Domänen. Berlim 1811." Sturm, Lehrbuch der Kameralpraxis. 3.1. Strelin, Reviſton der Lehre von Auflagen und Benutzung der Domänen. Erlangen 1821. ©. 209 folge. v. Seutter, Ueber die Verwaltung der Staatsdomänen. Ulm 1825. v. Liech⸗ tenftern, Ueber Domänenweſen. Berlin 1826. Bergius, P. u. C. Magazin. Art. Domainengüter. Hüllmann, Gerch. der Domänenbenugung in Deutſch⸗ land. Frankfurt a. d, D. 1807. Die betreffenden Abſchnitte der Bücher über. Fi⸗ nanzwiſſenſchaft. Spittler, Vorleſungen über Politik. S. 328. 2) Sturm Kameralpraxis. J. 193. v. Jacob Et. Finanzw. 6. 88. Fulda Finanzw. 6. 61. v. Malchus Finanzw. I $.7 Hau polit. Oeconom. III. $. 105: 106. Nicolai Grundſätze. I. 232. 3) Bergius Magazin. Art. Pacht. ©: oben 6. 209, N. 2. Nicolai 1. 234. U. 156. v. Jacob Sinanzw. 6. 93! Fulda Sinanzw. $. 63. Rau 111. 6. 110. vMathus T. 9. U. v. Neukirchen, Eve. Würdigung dei ‚Sitems der Zeitvacht. Prag 1833 (wenig Blätter, aber Vieles aus der Erfahrung). J — Die Zeitpacht auf das Leben (Vitalpacht) hat daher Vortheile für das Gut, den Staat und Pachter, ebenſo wie die. Zuſage des Uebergangs der Yacht auf dje Erben, unter gewiffen Bedingungen. dv. Soden St. Finanzw. $. 69. 5 5).208 Handb. IM. 102. .. 6) Sturm Kameralpraris. I: 273. Nicolai I. 246: v. Jacob Finanzw. $. 176. $. 187 folg. Fulda $. 69. Rau TI. $. 130. v. MalhusT.S. 10. Kraus Staatswirthſch. V. 13. Kraufe, Syſtem einer Nat. und Staatsöconom. I. 354. II. 231. Auch Hier ift die Srage über die Größe der zu vererbpachtenden Stücke. Eine Vererbpachtung im Kleinen (Dismembration, Abbau, 3%+ ſchlagung) ift nad den Vortheifen Fleiner Landgüter zu beurtheilen. Man wens det gegen fie in der Regel ein: die Verniinderung der Staatseinnahmen im Ber gleiche mit der Generalerbpacht, da aroße Güter mehr ertrügen als Kleine; die Berlegenheit wegen Gubfittenzmitteln in Mikiahren, die Echmälerung ded Werth? und Ertragd mancher. landw. Nußungen, 4. B. Scäferei, Brennerei, Brauerei, die ohne große Güter nicht möglich find, das Unterbleiben von Güter» und andern landw. BVBerbefferungen, die größere Holzconfumtion wegen Entſtehung mehrerer Familien, die Schmälerung der Ausfuhr landwirthſchaftlicher Produete, und die Koſtſpieligkeit des Häuſerbaues auf die kleinern Güter. (Nicolai I. Abthl. 3. $. 6.) Allein die, Unbenründetheit dev meiſten dierer Einwendungen, und die theitweife Uebertreibungen in denfelben find eben fo leicht darzulegen, als der aefchichtliche und ſtatiſtiſche Beweis von "den Vortheilen wirklich ausgeführter Zerichlagungen,. S. Kamphövener Bericht. der voliführren Niederlegungen Fönial- Domänengüter in den Herzoatb, Schleswig und Holſtein. Kovenhagen 1787. Npeldehen, Briefe ‘ über das dr ea Berlin 1800. Krug, Nat. Reichth. des ver ‚Staats. . 705 U. 418, Rau I, $. 432. Hüllmann, Geſchichte der Domänenbenugung. ©. 93. 96. 100. 120. 7) Das fogenannte Antendanturfuiten ift feine — Vewirthſchat⸗ tungdart, fondern nur die Beſtallung eines Oberaufſehers (Intendanten) über meh— rere Wirthſchaften, Pächte, Gefällerhebungen u. dal. mehr. Als koſtſpielig und druckend fur die Pächter und unterthanen find fie in Preußen, wo fie eingeführt waren, alsbald wieder abaerchafft worden. Mur bei vereinzelten neu zugefallenen Gütern, von welden man feine Kenntniß hat, um fie zu verpachten, mögen fie" n Nutzen fein, wenn man die alten Pächter nicht fogleich eutigjien fan. ©. . coltai I. 244. v. Malchus 1. 6. 11. 8) Rau II $S. 155. 152. Im Sale a) der Selbſtbewirthſchaftung J "der Domänen und Zugehör muß diere nac den Regeln der Landwirthfcartsichre geführt werden. b) Bri der Verpachtung fommt Altes auf die Wahl des Pach— terd, den Pachtanfchlag und Pachtcontraft un. Es ift daher die Sraae wichtig, ob die Methode der Privatverpachtung oder jene der Öffentlichen Berfteigerung (Lizitazion), und ob die Verpachtung in Pauſch und Bogen nad) ungefährer Schätzung oder auf den Grund eines vollſtändigen Ertragsanichlaaes geſchehen foll. Die Privat verpachtung frellt dem Staate die Wahl unter den Pachtluftigen frei und ift deßhalb nicht mit fo großen Gefahren für das Gut und die Staatskaſſe verfnüpft, als die Werfteigerungs wobei mehr das höchſte Gebot entfcheidet und die Pachtlinſtigen ſich überbieten. Bei großen Gütern ift jene vorzuziehen und ein Ertragsanſchlag uners Täglich, bei Fleinen vereinzelten Grundftüücken genügt in der Regel ſchon ein Ueber: fhlag in Paurch und Bogen und ift die Verfteigerung nicht fo nachtheilig, wie bei großen Complexen. vd. MalhusT. $.12. Rau Il. $S. 114. 121. Oben $. 216. u. 217. Bergiuß P. und E. Wiagazin. Art. Pachtanſchlag. Bloc, Mit theilungen Iandwirthichaftliher Erfahrungen. Bd. III. (1834) vral. $. 132. Note 5. $. 479, IM. Die Staatsforſtwirthſchaft. Daß der Staat zum Betriebe der Forftwirtbfchaft vorzüglich geeignet ift, wurde bereits (ß. 261.) gezeigt. Die Gtaatsforfte unterliegen deshalb, alfo in Fester Analyfe, wegen ihrer eigenen Natur, ganz andern Grundfäsen als die Landgüter. Was nun: A. Die Hauptnukung betrifft, fo fpricht 1) für die Selbft- verwaltung die Natur des Waldeigenthbumsd, die Sicherheit des Genuſſes der Vortheile günſtiger Verhältniſſe fir den Waldbau und die Verwerthung der Producte deſſelben, die Wichtigkeit der Forſtwirthſchaft für den Volkswohlſtand und die Seltenheit der gehörigen techniſchen Kenntniſſe, wenn ſich der Staat nicht der Bildung eigener Forſtleute annimmt, die Abwendung der Nachtheile zu hohen Holzpreiſes für das allgemeine Wohl, welche von Pri— vaten nicht zu erwarten iſt, und die Unthunlichkeit einer ſolchen Beſchränkung der Pächter, wie es die Wirthſchaftspolizei er— heiſchte ). Dieſelbe wird darum ſtets der ſicherſte Weg fein. Nichts deſto weniger hat aber 2) die Verpachtung derſelben für ſich: das Hinwegfallen eines bei der Selbſtbewirthſchaftung nothwendi— gen, lange Zeit ſich nicht rentirenden, Capitalvorſchuſſes und ſon-⸗ ſtigen Wirthſchaftsaufwandes aus der Staatskaſſe, da dies dann Baumſtark Encyclopädie. 45 706 Altes der Bachter auszulegen baden würde, Wenn nur nicht immer ein bedeutendes Staatsforftperfonale zur Beauffichtigung ded Be- triebes der Pachter nothwendig und vom Staate zu befolden wäre?) und wenn fich nur. Privaten von folchem Gapitalbefise und den fonftigen erforderfichen Eigenfchaften fänden. Jedenfalls Wäre aber bei Privaten nur die Bererbpachtung anzumenden. Allein eine Verpachtung an Gemeinden würde wohl alle Vortheile der Pacht darbieten, eine für, den Waldbau fich eignende Perfon zum Pachter haben, und die nothivendigen wirthfchaftspolizeilichen Garantien gewähren, welche ein Privatmann nie gewähren kann, befonderd da der Staat fich das Oberauffichtörecht über die Gemeindewirth⸗ fchaft vorbehält und alfo auch die Anftelung -tüchtiger Gemeinde- förfter befehlen kann (K. 380.). — Was aber B. Die Nebennutzungen, namentlich die Jagd, anbelangt, fo ‚eignet fih für fie die Zeitpacht unter Voransferung der Staatsoberaufficht auf den regelmäßigen Betrieb der Jagd am allerbeſten 3. 1) v. Malchus Finanzw. L 5. 15—13. Fulda Finamw. 4 71 fole. v. Jacob St. Finanzw. $. 213. Rau III $. 145 folge. Bergius P. und €. Magazin. Bd. II. - 2) Dies wirkt abfchreefend auf die Pächter und erniedrigend auf den Pachtzins. ©. Rau IM. 6. 144. Pfeil Grundf. II. 24. 39. 3) Im Falle der Selbſtbewirthſchaſtung gefchieht der Betrieb ganz nach den Regeln der Sorftwirthfchaft. ine der. wichtigeren Sagen ift die über die Bew werthung des Holzed. ©. oben $. 264. %. 3. Hundeshagen Encycloväd. IH. 360 (2te Aufl.). v. Jacob St. Sinanzw. 9.266. Dagegen v. Malchus 1. S. 17. Rau III. 6. 151. Ueber Holztaxen: Hundeshagen Encyrliop. TII.ı367. Dehr fen Beiträge. Bd. II. Heft 2. Hartig Archiv. II. Bd. 3. Heft. König Hol taxation (Gotha 1813). $. 54. Ling, Ueber die Regulirung einer KHolstare. Kreusnach 1316. Behlen, Beitrag zur Lehre von den Tayen der Forſtproducte. Aſchaffenburg 1828. Zweites Gtüd. w Vom Kunfgewerbsbetriebe des Staates, 8. 480, | Vorbemerkungen. Zum Behufe der ungeflörten Ausübung der Staatsgewalt hat der Staat verſchiedene Hoheitsrechte (Regalien), welche fich aus feinem Wefen ferbft erheben und pofitiv in verfchiedenen Staa⸗ ten auch verfchieden beftellt find. In obfeetiver Beziehung find es die Juſtitz⸗, Finanz» und Polizeihoheit, in fubieetiver dagegen die oberauffehende, gefeßgebende, vollziehende (mit der richterlichen) Gewalt. Man nennt fie weſentliche Chöhere, innere). Die 707 Finanzhoheit ift das weſentliche ausfchliegliche Necht und die ent- fprechende Plicht des Staats, für die Herbeifchaffung und Ber- waltung der zu den Staatsbedürfniſſen nöthigen wirthfchaftlichen Einkünfte zu forgen. Unter andern Mitten, dieſes Necht und diefe Pflicht zweckmäßig auszuüben und zu erfüllen, bat es den Fürften und fürftlichen Beamten zum Theile belicht, zum Theile gut geichienen, fich das ausfchließliche Betriebsrecht gewiſſer Ge— werbe zugueignen, und jedesmal fuchte man diefes Ausſchlußrecht mit Gründen des Volkswohlſtandes, der allgemeinen Sicherheit und der Unzulänglichkeit der Privatkräfte zu begründen. Diefe verfchiedenen Vorrechte, auf die verfchiedenfte Art entftauden 1), nennt man auch Hoheitsrechte oder Regalien, aber unwefent- liche (niedere, äußere, nußbare) oder Finanzregalien zum Unterfchiede von den Erſteren. Sie erfcheinen für die Staats. erwerböwirtbfchaft, ebenſo wie die Stantsforfte und - Landgüter, als etwas Gegebenes, das auf die möglich befte Art benust werden fol. Diefelben find zum Theile Regalien in Urgewerben (Berg- werfö-, Forſt⸗, Jagd- und Fifchereiregal), deren Bewirthichaf- tung nach den Cim $. 477, u. 479.) vorgetragenen Regeln gefchieht und alfo bier nicht mehr erörtert zu werden braucht, hauptſächlich . aber Pegalien in Kunft-, Umſatz- und Dienfigewerben,' wie fie in den folgenden Abfchnitten abgehandelt werden. 1) Hüllmann, Gefhichte des Urſprungs der Negalien in Dentfchland. Srankı furt. a. d. O. 1806. Mittermaier, Deutihed Privat R. 1. $. 257. Rau IH. $. 166. ©. Einf, oben S. 11. 16. 22. 4 $. 481. 1. Das Stantshättenwefen. IH. Die Stautsfatviterien, Unter den verfchiedenen zum Hüttenwefen gehörenden Ge werfen ift Feines für fich allein zu betrachten, weil fie fämmtlich mit dem entfprechenden Bergbaubetriebe unmittelbar zuſammen— hängen und gerade die Kombination dieſer Gewerke mit dem ei- gentlichen Bergbaue den Ertrag des Lestern erhöht, So iſt es der Fall beim eigentlichen Hüttenwefen ($. 279, b. 280.) und bei den Giedewerfen (S. 284.). Allein für fich und als trennbar von dem eigentlichen Bergbaue angefcehen unterliegen fie ganz andern » Grundſätzen in der Beurtheilung, ald dieſer. Denn fie find Ge werke, demnach in der Production, wenn fie auch Local find, doc) sicht fo von der Natur abhängig wie der Bergbau, vorausgefekt, daß gehörige Eapitalien, Arbeiter und Abſatzgelegenheiten vorban- den find, und endlich find fie bei weitem nicht mit dem Wagniffe verbunden, wie jener. Ihr jährlicher Ertrag, folglich auch ein 45 * 708 Vachtanſchlag, läßt ſich unter Annahme gewiffer Wirthſchaftsver⸗ hältniſſe, Betriebseinrichtungen und - Methoden. wie von jedem att- dern Gewerke berechnen, Daher eignen fie fich, befonders die . Siedwerke (f. auch $. 477. R. 6.), in hohem Grade zu Verpach— tung, und der Staat muß dann aus ihnen alle diejenigen Vor— theile beziehen, welche bisher fchon einige Male als Folgen der Verpachtung zufammengefester und Foftfpieliger Gewerbe angeführt wurden. Da wo die Verpachtung nicht Statt finden kann, aber auch die Verleihung ſammt dem Bergwerke nicht ausführbar ift, wird die Selbitverwaltung nach den technischen und werfmännifchen Betriebsregeln geleitet. Weit mehr noch als bei den Hütten- und Siedewerfen gilt dies bei den Salpeterfiederceien, denn dieſe find am Feine Dertlichfeit geknüpft, erheifchen weder großes Capital noch befon- dere technifche Kenntniſſe, fie find des Abſatzes anf den verfchie- denften Wegen gewiß, und können alfo von jedem Privatmanne betrieben werden. Die Berpachtung iſt deßhalb um fo mehr anzurathen, als dieſes Gewerke felten in einer fehr bedeutenden großen Ausdehnung getrieben werden kann 1). Was aber die Vorſichtsmaaßregeln bei der Verpachtung ſolcher Gewerke anbelangt, fo iſt hierbei die Gefahr vor Verderbniß u. dgl. nicht in dem Lichte zu betrachten, wie bei den Landgütern, denn, was an Realitäten mit verpachtet wird, iſt Capital und muß in nutzbarem Stande erhalten werden. und der Staat fann zur Controle einen eigenen Commiffair im Etabliffement er- halten CS, 213.). - 1) Nur if in dieſem Sale fehr zu wünfcden, daß. der Graat auch das Wer kaufsrecht zu niedrigevem als dem Eoncurrenzpreife aufgebe und fernerhim nicht mehr kraft Regals verftatte, daß die Saliter überall dad Recht zum SAN EREEGE NEN Dane: Denn man. bereitet jest Run den Salpeter fünftlicd. 8. 482. IE. Das Staatsmünzweſen. Wie wichtig das Münzweſen und wie nöthig deshalb if, daß es unmittelbar unter der Leitung der Regirung ftehe, iſt bereits ($. 442.) gezeigt. Ebenfo ift dargethan, welche Anforderungen die Gerechtigkeit und der Bolfswohlftand an die Münzen machen. Es folgt aus alle dem, daß der Staat das Münzweſen, nicht als eine Finanzquelle anfehen darf und es im diefer Eigenfchaft N, Vlatz mehr in der Finanzwiffenfchaft findet 1). Die Finanzverwa tung bat vielmehr daffelbe nur noch als ein Gefchäft zu betrachten, worin fich Ausgaben und Einnahmen ausgleichen, und nur geftrebt * 709 werden muß, bei Lieferung moglichſt vollkommener Producte den Aufwand immer mehr zu verringern. Glücklicherweiſe findet ſich auch in faſt allen chriſtlichen Staaten Europas das Münzgeſchäft Am Budget nicht mehr ald eine Reinertragsquelle, Allein 28 ift begreiflich, weßhalb nichts defto weniger das Münzweſen einen wichtigen Gegenſtand der Finanzwiffenfchaft macht. Es handelt fich um gute Münzen, Verringerung der Berwaltungsgefchäfte und Herabferung der Münzkoſten (des Präge- oder Schlagfchages). Die Erhebung diefer Letztern geſchieht auf serfchiedene Arten, nämlich zuweilen fchon beim Anfaufe des Metalls, indem der Staat fraft Verkaufsrechtes oder Defonderer Vertragsartifel mit den inländischen Bergwerfen daffelde unter dem Concurrenzpreiſe aequirirt, — eine volkswirthſchaftlich und rechtlich verwerfliche Methode, da ſie einer Bürgerklaſſe ohne Grund zum Vortheile der Geſammtheit etwas entzieht —, in der Regel aber erſt bei der Fabrication, indem die Münzſtätte, wenn es erlaubt iſt, daß jeder Privatmann darin für ſich fein Metall nach Geſetzesvorſchrift aus— münzen laſſen darf, demſelben um ſo weniger freies Metall als er gebracht hat, in den Münzen zurückgibt, als der Schlagſchatz be— trägt, oder indem fie, wenn jenes nicht geſtattet iſt, folglich der Staat felbft das Metall anfauft und ausmünzt, von jedem Abneh- mer der Münze den betreffenden Schat bezahlen läßt. Daß das Berzichten auf den Schlagſchatz volfswirthfchaftlich Fein Nutzen ift, wurde ebenfalls weiter oben fchon gezeigt, allein hier braucht num faum noch erwähnt zu werden, daß es einen. Beruf für die Staatskaſſe verurfachte, der ganz ohne Erfolg bliebe. Es kann fich alfo bier 6108 noch darum handeln, ob der Selbſtbetrieb des Münzweſens oder die Berpachtung der Münzfabrication unter der ausdrücklichen Bedingung der Staatscontrole Die vorzuzichende Bewirthfchaftungsart fei. Die Münzverwaltung it ſehr Fotfpielig, denn fie erheifcht ein großes koſtbares ſtehendes Capital, große Befoldungen für die Beamten und viele andere Auslagen, Sie aus der Staatsverwaltung, fo mweit ald ohne Schaden für die Münzen möglich ift, binwegzubringen, kann daher nur zu wänfchen fein. Man hat daher die Verpachtung aus diefen Gründen und darum angerathben, weil dann der Staat noch ein reines Einfom- men beziehe. Allein dies Lestere foll er Micht, weil die Münzung fein auf Gewinn. zu .betreibendes Staatsgewerbe it”), und die Controlirung ift dabei mit vieler Mühe und Koften verfnüpft, — ia wohl ſelbſt unmöglich. Alſo it die Verpachtung in diefer Art noch "perwerflicher als die Selbftverwaltung. Allein eine VBerpach- tung oder Vergebung der Münzung an Privaren unter Staats- [3 710 eontrole, gegen eine gewiſſe Zahlung von Seiten der Regirung, ift ein fehr paflender, die Regirung der Münsgefchäfte, ſelbſt, wenn fie will, der Metallkaufgefchäfte überhebender, und die Mün— zung fehr verwohlfeilernder Ausweg, denn die Brivatinduftrie weiß. dergleichen Anstalten und Sefchäfte immer fparfamer als der Staat einzurichten und zu vollführen 3). Will man diefen Weg nicht ein- fchlagen, fo bleibt blos die Selbftadminiftration übrig. Diefe aber bat fich in der neueren Zeit auch fehr bedeutend verwohlfeilert 9. 1) rhdtihterhngen, heimliche und öffentliche, find früher häufig als, Sinanzoverationen benußt worden. , &ie find vor der Rechtlichkeit und Klugheit gleich verwerflich. ©. im oben angef. $. Meine Verſuche ©. 107. Auch Rau III. 5. 199.200. 2) v. Malchus J. 115. Dies iſt fchon im Reichsabſchied von 1570 $. 132. ausgeſprochen. S. Meine Verfuhe ©. 159. 3) So in Sranfreih in 13 Münsftätten, wovon jeder eine Commiſſion beige geben und auferlegt ift, von ihren Miünzungen eine beitinnmte Anzahl Erempfare zur Prüfung an die Münzeommiffion nach Paris zu ſchicken. Der Staat zahlt 1,° %/ Prägerbag für Silber und 0,29 % für Gold (nicht 0,0029 Yo, wie bei Rau II. S: 202. N.a. fieht). Klüber, dad Münzweſen. &. 100 fola. Cleyn⸗ mann Anhoriimen. ©. 83. 94. 107. 479. Deffen Materialien. S. 250." Meine Verſuche. S. 168 —169. v. Malhusl. 116. 4) England feit 1816 = 0,69 0/ bei Gold und 6%: % bei Silber (Schulin niederländ. und großbritt. Münzgecetze. Sranffurt a. M. 1827. ©. 438.). Rußland bei Gold 0,35 Yo, bei Eilber 2,95 %. In Sizilien bei Gold % Ya Prägekoſten (Klüber Münswefen. S. 105.) ©. v. Malchus J. ©, 117—119. 122. j l its ci. Bom Iimfakgewerbsbetriche des Staats. en $. 483. = E I: Ste Stantshandelsgefchäfte. Auch gewiſſe Handelsgefchäfte hat fich der Staat ausſchließlich (als Stantsmonopolien) vorbehalten. Der Grund dafür iſt bauptfächlich darin zu fuchen, daß der Staat die Gegenftände des Monopols mit einer Steuer belegen will, Weil er fich aber da Monopol angeeignet hat, fo floß das Fabricationsregal mit dem- felben in Eins zufammen. Es gehört hierher: ” 4) Das Pulvermonopol (Schiefpulverregal), kraft deffen der Staat allein befugt ik, Pulver zu fabrieiren und zu verkaufen oder beide Gefchäfte an beſtimmte Perſonen zu vergeben und die Pulvereinfuhr zu verbieten N. 2) Das Branntweinmonopol, d. h. das ausfchließliche Necht des Staats, Brennereien zu halten und den Branntwein auszuſchenken oder beides an beſtimmte Perfonen zu verleihen 2). 711 3) Das Tabacksmonopol (Tabacksregie), kraft deſſen der Staat allein das Recht des Tabacksbaues, der Tabackbereitung und des Tabackverkaufs im Lande hat, oder, wenn er es Andern geſtattet, dieſelben der läſtigſten Controle unterwirft 3). 4) Dad Salzmonopol (Salzregal), vermöge deſſen der Staat jedem In- und Ausländer das Galzfieden und den Salz— handel im Innern des Landes verbieten kann und nur gewiflen Leuten die Befugniß dazır ertheilt 4). Die Selbftverwaltung diefer Monopolien it mit vielem Detail, großer Mühe und fehr großem Koftenaufiwande verbinden. Sie ſelbſt aber haben alle böfen Folgen des Monopol im böchiten Grade (5. 469.), und find Gewerbe, welche ohne allen Zweifel von den Privaten beffer und weniger: Foftfpielig,, ald vom Gtante, getrieben werden können und deren Neinertrag gut zu veranichlagen if. Es ift daher ihre Verpachtung ohne befäftiaende Aufſicht, wo ed nur immer thunlich ift, höchſt wünſchenswerth. Die Gicher- heitspolizei hat in Betreff des: Gebrauches des Schießpulvers viele Mittel Zur Verhütung von Gefahr, und der Staat kann wegen Pulvermangels nicht in Verlegenheit fommen, denn je mehr die Pächter abferen, um fo mehr produeiren fie. Diefer und die an— deren Artikel werden von der Privatinduftrie mwohlfeiler geliefert. Allein man wendet ein, daß ein fo großes Einfommen, wie aus der Selbſtverwaltung diefer Monopolien, für die Staatsfaffe auf andere Art nicht bezogen werden Fonned). Aber bei folchen Fragen darf die Entfcheidung nicht blos nach der finanziellen Rückſicht ge- geben werden, weil die volfswirthfchaftliche wichtiger und auch ohnedies eine Beſteuerung folcher Gegenſtände möglich ift (f. unten $. 499,). Jedoch man macht befonderd beim Salzmonopole den Einwand, daß es für den Volkswohlſtand äußerſt nüßlich fei, im ganzen Lande einen gleichförmigen Salzpreis zu erhalten und daß dies vorzüglich durch die Saljfteiter, wenn der Staat die Regie nicht habe, erfchwert werde, weil die Koften der Verfendung, Me Haltung der Magazine und der Pachtzins einen weit. größeren Aufwand begründen müſſe, ald die Negiefoften des Staats betrii- gen, und der deßhalb und durch Die Steuer fieigende Salzpreis die Eonfumtion des Salzes und den Steuerertrag vermindern, fo wie die Luft zum einfchwärzgen vergrößern werde 6). Mllein, wo dies der Fall ift, bleibt die Salzregie das Vortheilhafte D, übri- gend ift in der That nicht einzusehen, warum zwar in dem eigent- lichen Salinenwefen der Private wohlfeiler ), aber bei der Ver— ſendung des Salzes m. f. w. theurer wirthfchaften fol, als der Staat, Es iſt vielmehr eine Verwohlfeilerung des Salzes durch 712 den Debit auf Privarwegen zu erwarten 9) ‚Pohne daß darum der Staat feine Salzſteuer aufzugeben nöthig bat, welcher * an ſich Vorzüge nicht abzuſprechen find. 41) So in Frankreich. 2) Nämlich in Rußland in 29 Könvernenenth des eigentlichen ——— Rau IH. $. 204. N. a. 3) v. Malchus I ©. 111. und $. 69. Fulda Finanzw. $. 129. v. Sas cob $. 434 folge. Rau III. a. a. O. N. bb." Noh in Sranfreih, Deiterreih und Spanien. Ehemald auch in Preußen, Baicen und Wirtembere. .S. Necker, De Vadministration des Finances. II. 70. Herbin, Statistique de la’ France. II. 122. Chaptal, De V’Industrie frang. I. 167. VBerhandl. der franz. Dey. Kammer vom 6. März 1824 (überhaupt Moniteur 1824 Nr.-99. 134 folg.) und 20. März 1829. Ueber den Tabadfshandel in Würtemb. Stuttg. 1815. Ernfte Worte über Sinanzs maaßregeln. 1815. Verhandl. der Würtemb; Kammer von 1821, außerord. Beil. Het. I. Abthl. S. 60; von 1826 9. 1. ©. 112. 4) dv. Malchus J. ©. 104 folg. 341. Fulda 6. 127. v. Jacob $. 299. 376. 953. Rau III. $. 184 folg. - So in den deutichen Bupdesftaaten, ders Schweiz und Frankreich. Ueber die/ früheren trans. Galinenverhältniffe fe Baum: ſtark, Sully’3 Verdienfte um das franz. Sinanzweren. 9. 33 — 46. 5) v. Malchus I. S. 110. 111. Finanziell genommen ift ein Ausfall diefer Art höchſt wichtig, und ehe mah andere befiere Erfaswege hat, ift es allerdings immer bedenklich, folche Quellen ganz oder theilweife aufzugeben. * 6)». Malchus I. ©. 103. 7) D6 dies aber allgemein der Fall fein werde, ift noch nicht dargerhan. 8) ©; oben $. 477. 0°. 6. dv. Malhus J. S. 100— 101. h I) Der Staat dürfte fih das Salz um einen gewiffen Preis’ Tiefern laſen und dann felbft befteuern und verkaufen, oder aber der inländifche Verkauf verbliebe auch den Pächtern, fie bezahlten die Sulzfteuer auf Vergütung von den Confunienten voraus, und würden verpflichtet, auf die Methode ded Staats, einen steihförmigen a su erhalten. S. 484, - I. Die Stantsleibgefhäfte 41) Staatscapitalien und deren Anlage find feltener als Staatsfchulden. Auch ſtimmt alle fo weit getriebene Einnahme» erhöhung des Staates, daß fich vorhergefehene Ueberſchüſſe in der Staatöfaffe befinden und anfammeln, mit dem Wefen der Gtaatd- wirthſchaft nicht überein, denn diefe hat blos die Staatsbedürf- niſſe zu befriedigen, und der Privatinduftrie die Capitalanfammlung zu überlaffen, da der Staat ficher fein kann, daß die Eapitalien dort die vortheilhaftefte Anwendung finden. Alfo find alle auf jene Weiſe entfichenden Staatscapitalien geradesu, und Die Eapital- onfammlungen, wenn fie auch durch außerordentliche Einnahmen, 4. 3. Entfchädigungen u. dal., entftehen, um fo mehr verwerflich, ald fich in allen Staaten Mängel genug vorfinden, zu deren Ab- hilfe man außerordentliche Weberfchüfe anzuwenden weile thut. Es verſteht fich indeffen von felbit, daß Capitalanſammlungen zu beftimmten Staatszwecken, die Fängere Zeit fortlaufende Ausgaben 713 erheifchen, 3. B. zum. Behufe der Unterſtützung der Bürger bei Ablöfung drücender Gewerbslaſten, Zehnten u. dgl., hierunter nicht begriffen ſind, da ſie mehr als laufende Ausgaben erſcheinen und nicht unproductiv angewendet werden. Doch hat man Anga— ben, daß kleinere Staaten, namentlich Kantone der Schweiß, bedeutende Schätze befisen, und es entfteht natürlich hier die Frage über ihre befte Anlage !), wenn gerade feine Landesverbeferungen thunlich oder nöthig fein, was indeß kaum einmal der Fall fein dürfte, Man hat die Wahl ziwifchen der Anlage im Auslande und jener im Inlande. Letztere ift wegen der den Bürgern und Ge— werben dadurch zu Teiftenden Unterſtützung vorzuziehen, wenn der Staat nicht mit Bertimmtheit auf die Zinseinnahmen rechnet; denn fonft würden fich mit feinem Budget Zinsrückſtände nicht ver- tragen und frenge Maaßregeln zur Eintreibung derfelben Die Schuldner mehr in Verlegenheit feren, als Privatgläubiger. Die Darleiben an Gemeinden eignen fich daher vorzüglich hierzu und auch die Errichtung von Kreditfaffen (K. 465.) gehört hierher, Die Anlage im Auslande, in Staatspapieren und ausländifchen Actien u. dal. entzsicht dem Inlande die Nukung der Sapitalien in der Induſtrie und fest den Staat mehr Verluften aus, 2) Unternehmungen von Banken durch den Staat, um daraus Gewinn zw ziehen, find dem Wefen und der Wirthfchäft des Staates zuwider, compliziren die Staatsverwaltung, entziehen den Bürgern die Gelegenheit der freien Gapitaliengefchäfte, und find für die Renirung in außerordentlichen Geldverlegenheiten zu verführerifch, von ihrer Gewalt Gebrauch zu machen (K. 444.) 3) Die Staatslotterien find aber als ein A zu betrachten, welches der Staat zum Nenale erhoben hat. Es gibt - verfchiedene Arten der Ausübung deffelben, nämlich das Lotto (die Zahlenlotterie, Lotto di Genua), die Lotterie (Zahlen- , fotterie) und die Spielbanken (Hazardipiele) I. Sie find fammtlich fchon wegen der Beförderung des wirthfchaftlichen und fittlichen Verderbens eines bedeutenden Theils der Bevölkerung im höchſten Grade verwerflich, fie find es aber eben fo, als Mittel zur Vernichtung nicht blos aufgefparten Vermögens, fondern der Luft zur Sparſamkeit überhaupt, ald Gelegenheiten, der Volks— betriebſamkeit Arbeitskräfte und Capital zu entziehen. Ihre allge- meine Abſchaffung ift alfo Eines der michtiaften Bedürfniffe, be- fonders jetziger Zeit I, Wo fie noch hicht aufgehoben find, da ift ihre Verwaltung fo unfchädlich als möglich ‚zu machen, Durch eine Berpachtung des Lotto, des allerverderblichften unter die- fen Spielen, weil es wegen des geringen Einfages den Mermften 714 sum Spiele Gelegenheit gibt, am meiften die Einbildungskraft verrüct, Müſſiggang und Lafterhaftigfeit verbreitet, würde der Staat feine unfeldftftändigen Unterthanen im die Nee und Fall- firicde der Bachter und ihrer Agenten überliefern, Hier ift es wirklich begründet, daß der Staat aus polizeilichen Gründen den Spielbanfer macht, und doch Tehrt die tägliche Erfahrung auch bier die tranrigiten Vorfälle. Eine Verpachtung der Lotterie ift, fo wie fie felbft, weniger gefährlich, weil bier alle jene Um— fände nicht in folchem Grade obmwalten. Die Spielbanken in ‚ großen Städten und Badeorten können billig verpachtet werden und fie find auch unter ſämmtlichen Anftalten diefer Art die un- ſchädlichſten. Allein ohne Staatsanfficht dürfen fie nicht ge— laſſen werden. | 1) 4. Smith Inquiry. IV. 160 folg. v. Jacob Sinanıw. 9. 48. Rau 4:78.46 2) Beim Lotto werden unter 90 Nummern jedesmal 5 gezogen, und man Fann jedesmal 1—5 Nummern befeßen. Nach der. Zahl der Beſetzung flelat der Einfa und der zu erwartende Gewinn. Daher die Namen fimpler Zug (1), Ambe (2), Terne (3), Duaterne (4) und Auinterne (5). Die Wahr ſcheinlichteit des Gewinned nimmt mit jeder Combination ab, aber die Gewinnfte nehnten nicht im nämlichen Verhältniſſe zu. Darin, nämlich in den Abzügen am Gewinnfte, Tieat die Umaerechtiafeit und Täufchung, fo daß die Spieler zuſammen nicht mehr ald 2%; ihres Gefammteinfaged ald Gewinnfte beziehen und der Banks halter 25 bis 30 %, reinen Gewinn zieht. — Bei der Lotterie wird auf eine gewiſſe Anzahl Koofen eine gewiſſe Summe und Anzahl von Gewinnften nach einer Skale ausaervielt. Die Einſätze find fehr Boch, aber theilbar und man erleichtert die Theilnahme dadurh, daß man die Ziehung nicht auf einmal, sondern im Perioden (Klaſſen) jährlich vornimmt, auf deren jede Koofe genommen werden können. — ©. Berechnungen bei Rau III. 6. 220 — 226: v. Malchus J. $. 65. Borzüglich bei Müller, Nrirhmetif und Algebra nebft Abhandlungen der jurift., polit., Fameralift: , fo wie überhaupt vraft. Rechnungen (Heidelberg 1833, Tehr zu » empfehlen). ©. 505 folg. Auch im Moniteur 1821. Nr. 197. ©. audi Bergius Magazin. Art. Lotterie. Des Essarts Dict- de Police. VI. 62. 3) Intereſſante, obichon traurige Belege aab Dupin in der Dept. Kammer von 22. März; 1828. = : Moniteur 1828. ir. 83. — | Biertes Stüd. Son dem Dienfgewerbsbetviehe des Staats, S. 485. Die Staatsvofanftalt. & Unter den Dienfigewerben bat fich der Staat nur die Poſt— ‚anftalt 9 ald Regale zugeeignet und verbietet kraft des Letztern einem jeden Andern die Haltung der Boftanftalt, ſo wie in gewiſſer Ausdehnung die Benutzung anderer Transportangelegenheiten. Die Wichtigkeit der Poſten für den Volkswohlſtand und das Staats— leben bedarf Feiner. weiteren Auseinanderfeßung, fie ift der für die 9 715 Regalität diefes Gewerbes angegebene Grund, aber hat in ihrem Gefolge zugleich die VBortheile eines bedeutenden Staatseinkommens daraus. Man unterfcheider die Fahr-, Pack- und Briefpof. Man ift jest allgemein für die Scelbftverwaltung der Bolten, indem man glaubt, die Zwecke und Eigenfchaften einer guten Brief-Pofanfalt koͤnnten im Falle der Verpachtung nicht er— reicht werden, wenn dies auch bei der Fahrpoſt und gewiffer- maßen bei der Packpoſt möglich fei. Die Anforderungen an eine Briefpoftanftalt find folgende: 1) Schnelligkeit der Ueberlie— ferung, von der nicht wohl zu erweiſen fein möchte, daß fie. blos oder am beften der Staat erreiche. Denn die Mittel dazır, ald da find, zahlreiche Bofteurfe, Abfendung der Briefe auf kürzeſtem Wege, fchnelle Weiterbeförderung auf den Stationen, und fchnelles Aus- neben der Briefe ift auch Privaten möalich ?). 2) Sicherheit und Garantie der Heberlicferung und Bewahrung des Poſtgeheim— niſſes. Damit. will: man in der Negel für die Selbftverwaltung Alles beweifen, Aber die Verzeichnung der aufgsgebenen Gegen Hände (Inchartirung, Einfchreibung in die PVoftcharte), die Berfendung einer Abfchrift. derfelben mit den Effeeten, die Ver— Hleichung diefer beiden, die genane Verpackung, hinreichende Be⸗ wachung der Poften und Wagen und die firenge Controle der Poſt— offisianten Fann auch von Privatunternehmern gefchehen. Ver— fiherungen und VBerfendungen meit fchwierigerer Met, durch Pri- vaten beforgt, beweifen dies. Die Gefchichte der Bewahrung des Poſtgeheimniſſes von Seiten der Staaten iſt keineswegs ein alän- zender Spiegel von Treue und Glauben, während, wenn die Poſt in Privathänden zu Betrug ır. dal. benust würde, weniaftens Fein Grund zur Milderung der Interfuchung und ſtrengen Beftrafung folcher Verbrechen aufzufinden: fein wiirde 3). 3) Wohlfeilheit des Transports, welche auch von Privaten in demfelben Grade, wie vom Staate, erreichbar ift, da mit der Vermohlfeilerung des Transports auch die Häufigkeit des Gebrauchs der Poft zunimmt und diefe einträglicher macht. Wenigſtens haben unfere Staaten diefe Eigenfchaft, ihrer Poſtanſtalt noch nicht zum Schaden der Staatskaſſe auf die Spise getrieben I. 4) Möglichſte Einheit in der Anordnung und volltändige Combination der Curſe. Hiervon hängt die Erreichung der obinen Erforderniffe ab, fie iſt alfo die wefentlichtte Eigenfchaft der Poftanftalt. Es liegt jedoch nichts mehr im Intereſſe der Brivatunternehmer der Poften in verfchiedenen Provinzen und Ländern, als dieſes, denn die Benutzung und Einträglichfeit hängt davon ab. Bei der Ver- pachtung müßte die Mebereinfunft der Pächter in diefen Bunften 716 bedungen werden, und die Regirung müßte fchon wegen bes allge- meinen großen Intereſſes der Poſten ihre auswärtigen Verbindun- gen zur Beförderung des Poftverbandes mit dem Auslande auf. bieten 5). Außer diefen Anforderungen an eine Poſtanſtalt ift ein mwefentlicher Grund für die Selbftverwaltung derfelben durch den Staat noch in der Einträglichfeit derfelben für die Staatskaſſe zu fuchen. Der Staatsaufwand für diefelbe ift aber höchſt bedeu— tend und es läßt fich, wenigftens was das Gewerbliche anbelangt, mit Gewißheit vorausfeken, daß er in Brivathänden geringer wer- den müßte. Ze höher aber derfelbe ift, um fo weniger kann der Tarif finfen und um fo mehr wird die Benutzung der Bolt er fchwert. Die Verpachtung der Port ift-alfo wohl an fich thunlich und könnte erheblichen Nutzen für den Verkehr hervorbringen, während fie dem Staate Aufwand und Berwaltungsmühe: erfparte, ohne ihm ein Einfommen zu entziehen 6), Allein ed. kann mit ihr nach der Theorie nicht immer und überall -fonleich vorgefchritten werden. Denn ein Hinderniß können die angränzenden Staaten fein, infoferne fie nicht auf diefelbe Grundlage die Volt organi- firten; - ferner der Umftand, daR das Poſteinkommen auf anderem Wege wirklich nicht fo TFeicht und fchadlos erhoben werden könnte; und endlich die Erfcheinung, daß der Staat die Poftanftalt wie Münze und trafen betrachtete, ald eine Anftalt, an der Fein Gewinn gemacht werden darf, fondern blos die baaren Auslagen vergütet werden müffen 7). Es verfteht fich aber von felbit, daß der Staat nach möglichtter Ermäßigung der Tarife ftreben und die Benutzung anderer Transportanftalten fo wenig als thunlich er⸗ ſchweren ſoll 8). 1) v. Jacob Finanzw. $..417. Fulda Finanzw. $. 99. v. Malchus Sinansw. I. S. 29. Run II. 6. 205. Mohl Polizeiwifl. II...» Bergiuß PB. und E. Magazin. Art. Poſtweſen. Des Essarts, Dictionnaire de Police. VI. 440 — 614. Klüber, das Poſtweſen in Deutfchland. Erlana. 1811. (v. Imhof) Leber Poſtanſtalten nad ihrem Sinanzprinziv. Halle 1817. ©. $. 25. Note 1. Craig Politik. IU. 240. - 2) Befonders befürchtet man zu häufige Umſpedition, Echwierigfeit der gegen— feitigen Berechnung und Vergütung, deßhalb leichtes Verlorengehen der Effecten (Rau IH. $. 208.). Allein diefe Verhältnifte brauchen nicht nothiwendig in Privat händen fchlimmer zu fein ald in denen des Staat, und der Schadenderfaß an Geld für einen verlorenen Brief ift von Geiten des Staats, da er in Geld befteht, micht vollſtändig. Eine Zerfplitterung der Curſe und des ganzen Gefchäftes ift nicht noth· wendig, denn die Poſt kann von einem Einzelnen oder von einer Geſellſchaft im ganzen Lande übernommen werden. 3) Say Cours. VI. 93, Ueberſ. von v. Th. VI. 73. Allein man iſt der Meinung, ed feien wenige Menfchen fo vermögend und einflußreich, daß man ihren die Poſt anvertrauen Eönne, und ein Vrivatunternehmer würde jeden anfehnlichen Monovolgewinn in Anfpruch nehmen, während der Staat einen Fleinen Pachtzins erhalten würde und die Benutzer der Poſt Hohes Porto bezahlen müßten; auch — 17 könnten Privatunternehmer fremdem Einfluſſe zugänglich ſein und die Gtaatd correſpondenz belauern (Rau III. $. 210.). Erſteres iſt durch die Erfahrung wis derlegt, das Zweite machen die Staaten nicht anders, und das gilt auch von den Staatspoſtbeamten. 4) v. Malchus J. S 133 glaubt, ſchon aus der mit der Ueberlaſſung an Privaten nothwendig verbundenen Zerſtückelung des Areals und der Curſe gehe ein größerer Poſtaufwand bei dieſen, als in den Händen des Staats hervor; allein wie wenig dies, wenn an dem ſo wäre, als Grund für die Selbſtverwaltung entſcheidet, iſt bei ihm ©. 135 ſelbſt zu erſehen, wo derſelbe behauptet, der jebige hohe Pofts tarif rühre von der Zerſtückelung des Areals in Deutichland Her (f. auch Rau II. $. 211.). D6 nun Resirungen ſich über gemeinihaftiihe Maafregeln im Poſtweſen eher verftändisen, ald es von Privatunternehmern zu erwarten ift, möcte nad diefem Sachbeſtande und nach der Grrolglofigfeit des Poſtcongreſſes in Heidelberg weniaftens nicht zu bejahen. fein. . Die Uebernahme von Geiten der Privaten darf nur in großen Parthien geichehen, und ift dies der Fall, fo ift auch eine Combi— nation zwifchen ſtark und fchwachbevälferten Provinzen ausführbar, um eine Aus sleihung des Ertrags zu bewirfen. Wenn dies nicht möglich ift, fo verfteht fich von felbft, daß eine Verpachtung nicht ausgeführt werden kann. Es meint aber Rau IM. S. 210., es ver nicht absufehen, wie ein Privatmann die Berwaltung fparfamer ald der Staat einrichten Eünne, während jener im Salle eines Widers ſtreits zwiſchen dem Intereſſe der Pol und des Verkehrs fich nicht zu Opfern ente . fchließen werde. Allein’ es bedarf Feines befonderd fchweren Rechenexempels, um Erftered zu zeigen und in Betreff des Letztern möchten die großen Aufopferungen- der Kesirungen, die ein Privatmann nicht machen Be ihwer aus der Gefchichte zu erweijen fein. 5) Die Leitung Fünnte in Fleineren Staaten von einem Centralpunkte und in . größeren von einem Committee der Iinternehmer ausgehen. 6) Der Hberaufficht darf fih aber der Staat nicht für enthoben achten. 7) Sp in Nordamerica. - Rau II $. 213. N. b. Zür eine folhe Beſchrän— fung it Eraig Politik. III. 242. v. Sacob $. 422. - Dagegen v. Malchus IL ©. 134, weil der Staat das Recht habe, für die Benutzung folcher Anftalten von dem Benußenden Beiträge zu verlangen. Allein nicht um das Recht, fondern um die Klugheit einer Erhebung folchen Einfommens über den Koftenbedarf handelt e8 fid. Ein Mehr nimmt die Natur der Steuer an, und es handelt ſich dann nur um die Vorzüge einer ſolchen vor einer andern Beſteuerung. 8) v. Malchus TI. 139. Rau III. 6. 314 folg. geben Näheres über die Einrichtung des Poftwefens an. x Zweites Hauptſtück. Bom Ermwerbe des Staats aus Steuern. Erfies Stüd Allgemeine Grundfähe der Befleuerung. | $. 486, 1) Grundgefeke der Bekeuerung- Staatsſteuern (Steuern, Schakungen) find Abgaben der Staatsunterthanen an den Staat zufolge der allgemeinen Ind gleichen Bürgerpflicht und nach dem Maafftabe ihrer Bermöglich- feit umgelegt 1). Das Necht des Gtaats, Steuern zu erheben und die Pflicht der Untertbanen, folche zu entrichten, fließen Beide. N 718 aus der Staatshoheit (J. 438,), d. b. dem Nechte und der ich der Regirung, die Ötaatsangelegenheiten und die dazu nöthigen Mittel zu beforgen und der Theilnahme der Staatsbürger an den Vortheilen des Staatöverbandes 2. Diele Berechtigungen und Verpflichtungen find allgemein, nach rechtsphiloſophiſchen und. chriftlichen Prinzipien für ‘alle Bürger gleich, und die oberften Marimen der Finanziwirthfchaft (9. 474.) machen der Letztern die möglichfte Schonung der Volkswirthſchaft zur Pflicht, aber diefe liegt im finanziellen Prinzipe fchon von felbft, da bei Mangel an diefer Schogung die Finanzquellen ſelbſt verfiegen könnten. Es ergeben fich daher folgende Grundgeſetze der Beſteuerung⸗ A. Das Gefes der Allgemeinheit (alle Staatbürger find mit ihrer, Bermöglichfeit der Stewerpflicht unterworfen). Dafferbe erfcheint in doppelter Beziehung, namlich als fubieetive a fönlihe) und objective (fachliche) Allgemeinheit 3). B. Das Geſetz der Gleichheit Calle Staatsbürger find mit ihrer Vermöglichkeit gleicher Steuerpflicht umterworfen). Es folgt: auch, abgefehen von obigen Brinzipien, aus dem Gefeke der Allge- meinheit, denn mit dem ungleich ungetheilten Theile der Steuer- bauptfumme ift gegen das Letztere gefehlt. Dieſes Geſetz kann doppelt ausgelegt werden. Pan kann es fo verftehen, daß die zu erhebende Steuerfunime bei allen Staatsbürgern (numerifch) gleich fein müfle, — und ſoviel folgt aus dem Geſetze der ſubjectiven Allgemeinheit —; man kann es aber auch fo auslegen, daß die durch die zu erhebende Steuer auf die Zuflände eined jeden Staatsbürgers entfichende Wirkung (paſſiv) gleich fein müfe, — und foviel ergibt fich aus dem Geſetze der objectiven Allgemeinheit, . Erfteres ift die abſolute Cfubieetive, numerifche), Letzteres die relative Cobieetive, paſſive) Gleichheit 9. ©. Das Geſetz der Größe Calle Staatsbürger find nur, aber beftimmt, zur Deckung des ftreng berechneten Staatöbedarfes ſteuer— pflichtig). Daffelbe folgt daraus, daß der Staat, ald moralifche Perfon, blos Bedürfniffe zu befriedigen bat ($. 49.), daß der Staatsbürger blos zu wirklichen vernünftigen Staatszwecken mit- zuſteuern verpflichtet ift, und daß eine Verweigerung der Steuer in diefer Größe den Staat in feinen Pflichten hemmen würde). D. Des Gefeh der Volkswirthſchaft Calle Staatsbürger find. mit den möglichht geringen Störungen in ihren wirthfehaft- Yichen Erftrebungen der Steuer zu unterwerfen), Dafelbe folgt ans der Pflicht des Staates, den Bürgern in ihren fänmtlichen vernünftigen Erftrebungen die möglichſte rechtliche Freiheit und, wo es die Wichtigkeit des Zweckes und die Mangelhaftigfeit der 719 Kräfte der Einzelnen fordert, Interfiiisung angedeihen zu laſſen ($. 474. 2). Die beftmögliche Löfung des Widerfpruchs zwifchen dem Finanz“ und diefem nationaldeonomifchen Brinzipe ift die Auf⸗ gabe der Finanzwirthfchaft auch im Steuerweſen 9. ! 4) Ueber Steuern f. m. Z. Smith Inquiry. IV. 164. Say Cours d’Econom, polit. VI. 1— 128. Ueberf. von v. Th. VI. 193. Stewart Pol. Economy. B. V. Craig Volitif. III. 13— 238. Spyittler, Borlefungen über Politif. S. 335. Wölis Staatswiſſ. II. 363 folge. Zahariä, Vierzig Bücher v. Staate. V. 400 folg. Ricardo Principles of Pol. Economy. Chap. VIIL.— XVII. p. 169 — 318 (ausge zeichnet fcharf). Lot Handbuch. III. 142— 370. Revifion. IV. S 96. $. 269. Araufe, Syſtem der Nat. und Gtaatöw. II. 247— 398. v. Soden Nat. Dei 11. $. 526. V. $. 107. Büſch, Vom Geldumlaurfe. I. 352, v. Jacob Finanzw. $ 451. 990. Sulda Sinanzw. $. 131. v Malchus Sinanzw. J. $. 32 folge. v. Sonnenfeld Grundfäge. III. 260. . Bergius P. und E. Magazin. Art Steuerwefen, Abgaben. Rau II. 2Zte Abthl. (noch nicht erichienen, wird aber in Bälde kommen). Spyittler, Borlef. über Politif. S. 335 folge. Simonde de Sismondi Rich. Commerciale. II. 1 sqq. Deffelben Nouv. Principes d’Econ, polit. I. 153. Murharde Politik ded Handell. S. 302. Schön, Grundf. der Sinanz. Kay. 5—7. v. db. Lith, Betracht. über die. . . Steuern. Berlin 1751. Deffelben Abhandl. von den Steuern. Ulm 1766. Eſchenmayer, Vorſchlag zu einem St. Syiteme. Heidelberg 1808. Monthion, Quelle influence ont les .„.. impöts sur,la moralit@ etc. etc. Paris 1808. SKrönfe, dad Gtenerwefen ıc. Gießen 1810. v. Raumer, das brittifche Beſteuerungsſyſtem. Berlin 1810 (Sehr gut), Sartorius, Ueber die gl. Beſteur. . u des Königr. Hannover. Hannov. 1815. Krehl, das Steuerſyſtem. Erlangen 1816. Keßler Abgabenfunde Tüb. 1318. Krönke, Grundfäge einer gerechten Beſteuerung. Gießen 1819. Krehl, Beiträge zur Steuerwiſſenſch. Stuttg. 1819. v. Kremer, Darftellung des Steuer, weſens. Wien 1821 (vet aut, f. auh Hermes Gt. 15. [1822] ©. 127 —170.). Strelin, Kevifion der Lehre von Auflagen. Erlangen 1821. Breitenfein, Nur eine Steuer! Gotha 1826. v Geutter, die Beftenrung der Völker. Speyer 1828. v. Ralfreuth, der ſyſt. Begriff der Abgaben. Leipzig 1829. vd. Sensburg, Ideen über Probleme im Eteuerwefen. Heidelberg 1831. Murhard, Theorie und Politik der Befteurung. . Göttingen 1834 (nichts ald Meinungen Anderer, die der. Verf. mit einander kämpfen läßt, als rubiger Zufchauer). Wegen des gefhichtlichen Urſprungs der Steuer f. m. die Einleitung oben. i 2) v. Soden Nat. Deconont V. $. 118. Schön Brundfäse ©. 61. und mit ihm Murhard Th. u. P. der Beſteurung S. 24. wenden gegen den Gtaardjchuß und die Theilnahme an den Gtaatsvortheilen als Grund der Beſteuerung ein,: daß auf diefe Art der Dürftige mehr bezahlen müfe, ald der Neiche. Dies ift ein Serthum. Denn in. Betreff der Perfon find alle auf gleichen Schuß berechtigt, in Betreff ded Vermögens aber ergibt fich eine Theilnahme an den Staatsvortheilen iu verschiedenen Graden. S. aber oben $. 383.5 befonderd N. 3, 3) Es meint zwar Schön Grundf. ©. 69. dad Geſetz der Beſteuerung habe feine Unbedinatheit und Allgemeinheit verloren, weil fich das fubjective Prinzip nach und nach marerialifitt babe. Wenn der Verf. ihn recht verfiehbt, To-liegt in diefer Anſicht eine Unrichrigfeit und ein Widerfpruch. _ Denn darin, daß die Gteuern nach der Vermöglichkeit umgelegt werden, liegt Fein Materialifiren des Prinzips der Subjectivität. Died könnte nur von einer Befteuerung des Vermögens ‚ohne Kick ſicht auf den Erwerb daraus gelten, aber nicht von jener des Einfommend, daB “als Folge der GSubjectivität des Wirthd und als ſolche des Gavitals zu betrachten it. Wenn aber der Sa immer mehr praftiich ausgeführt wird, daß man nur dort Gteuern erhebt, wo ſich .ein Gteuerobiect findet, fo acht defhalb das Steuer prinzip nicht nur nicht verloren, ſendern ed wird: allgemeiner. Ueberhaupt find ſolche unbeſtimmte philoſophiſche Schulredensarten hier bei der Steuerlehre und in ber ganzen Sinanswifienfchaft gar nicht an ihrem Orte, Das Geſetz der ſub⸗ und \ 720 \ obiectiven Allgemeinheit befteht alfo fort und fort. Es folat aus — Aa es weder eine ſubjective noch eine objective EARRULRTEFRHEN geben darf, 4) Die, abjolute Gleichheit ift immer eine vefative Ungleichheit. Eine relative Gleichheit ift aber, was die Wirkung der Steuer auf die Zuftände des Bürgers anbelangt, eine fubjective Gleichheit, denn der übrig bleibende Reſt oder die zu tragende Laft iſt für Jeden ungefähr nach feinen Verhältniſſen gleich. Es folgt aus dieren Gefegen: 1) daß die. Steuerquote oder ' das Greuerprocent nicht bei jeder beliebigen Größe ded Betrages des Gteuerobiectd gleich fein darf, ſondern mit der Letztern fteigen muß, weil Erfteres eine mehr aefolute GSteuergleichheit veranlafte —— Politik. IT. 22—23. Schön Grundſätze. S. 58 — 62. Dagegen v. Haller, Reſtauration der Staatswiſſ. VI. 133. Edinburgh Review. 1833. April. p. 162 — 163. und mit ihnen Murhard Th. u. 9. der Beſteur. ©. 541.1 aber blos mit dem unwahren Grunde, dag die Steuer ſo ungleich würde und die Reichen beraubte). Die Berhältnife der Progrefionen find Sache der Sinansvolitif in jedem Staate. 2) Daß das Steuerprocent nicht bei jeder Art von Vermögen oder Einfommen daffelbe fein darr, fondern ſich vielmehr nach deffen Unserfiörbarfeit und Sicherheit oder deſſen Duelle und deren Natur richten muß, weil nur auf letzte Art die refative Gleichheit zu erringen ift (Craig Politik. III. 19— 22). Es ift in diefen Beziehungen 5. B. ein aroßer Unterfchied zwiſchen Grundeigenthun und Grundeinfommen, Capital und Gavitaleinfommen, Gewerbsvermögen und Gewerbss einfommen, und Ginfenmten aus perfönlichen Dienften Teiche Steuerprocent für diefelben wäre in der That eine ungleihe Befteuerung. 3) Daß blos daß reine Einfommen befteuert werden darf. Denn eine Befteuerung des bloßen Vermögens wäre eine blos objective (N. 3), alfo ungleiche, .— eine abfolut gleiche, denn gleiches Vermögen ift verfchieden nach feiner Wirkung auf den Wirthſchaftszuſtand der Bürger, nach jeiner Natur, feinen Beftandtheilen und feinem Ertraaes der nach der Abnahme der Steuer übrig bleibende Reſt würde daher verichiedene Wirkung haben, alfo die Steuerlaſt ungleidy fein. Cine. Beftenerung des rohen Einfonmens aber ift auch mehr eine abfolut afeiche, folglich relativ ungleiche, weit in ihm Vermögensſteuer enthalten iftz nicht bei aleichem KRoheinfommen. gleiche Ausgaben find und daher gleiche wahred Einkommen ungleich und ungleiches abfolut aleich befteuert würde. 4) Daß man folche Obiecte zur Befteuerung nehmen muß, von ivelchen man der Befteuerung des reinen Einkommens gewiß fein Fann. Died Fann nur gefchehen, indem man daB ermittelte reine Einfommen unmittelbar oder das vermuthliche reine Einfommen durch die Beſteuerung ded Genuffes trifft. Alfo Einfommensds und Genufffteuern find die grundſätzlich richtigſten, wenn fie in der angegebenen Art umgeleat find (5. 428.). 5) Am meiften ift dieſes Geſetz unbeachtet achlieben, verfannt und mißfannt worden. 4) Man hat fchon:"behauptet, die Steuern feien an fib und als Förder⸗ mittel des Gelduntlaufd etwas Guted (Weishaupt, Leber Staatsausg. u. Aufl. &. 114. Bailleal Situation de la France. p. 484.), und fie feien wohlthätia, als Anregungsmittei der Induſtrie (Küder, Ueber Nationalinduftrie. TIT. 505. Büſch Geldumlauf. I. 453.). Allein folche Abfurditären bedürfen kaum mehr einer Widers lesung ©. defihalb Lok Kevifion. IV. 97. Handb IM. $S. 124. und mit ihm Murhbard Th. und 9. der Beſteur. ©. 40. 59. 54. 2) Die Verweigerung der Steuern durd, die Landſtände aus Äußeren Gründen, die alfo ‚nicht in der Steuer felbft liegen, ift daher ein Angriff auf den Beſtand des Staats oder Revolution und. eine Verfaſſungsurkunde, welde fie geftattet, gegen die Grundfäge einer vermünfs . tigen politik. Verächtlich aber aus dem: Gefichtäpumnfte der Gittlichfeit, des Rechts, der wahren Weisheit und Klugheit find die Regirungen, welche die — über den wahren Staatsbedarf mit Eteuern belaͤſten. 6) Diered Gefes ift nicht fo zu verfiehen, als ob blos die —— als Ganzes und nicht die Einzelwirthſchaften zu berückſichtigen ſeien. Denn jene kann fortſchreiten, indem eine arofe Anzahl der Letztern durch eine ſchlechte Beſteuerung dem ficheren Verderben entgegengeht. Hier muß von der Einzelwirthſchaft ausge ganaen werden, denn der. Einzelne ift auch der Steuerpflichtige. Es folgt aber aus diefem Gefeße 1) aub, daß nur das reine Einfommen und der Genuß beitenert werden darf, weil durch die Befteuerung des Vermögens oder des Ron Einfonmend * das Capital ——— atio die Produetion Einer, ihrer Quellen ———— und weif durch dieſelbe die zum Kebensunterhalte und zur Production nöthige Eonfumtion serhmälert werden kann. 2) Daß alſo blos der über die Erhaltung der Bürger hinausreichende Theil des reinen Einkommens zum öffentlichen Bedarfe verwendet werden fol. Dies folgt aus‘ dem vorhergehenden Satze. Es irrt aber Schön Srundf. S. 55 — 57 ſehr, wo er behauptet, hiernach wäre vor der Staatsconſumtion fein Vermögensüberſchuß, z. B. an Erbfhaften, Geichenfen, Schätzen u. f. w. fiber. Denn es müſſen nicht, ſondern es können und dürfen nur nöthigen— falls obige Ueberſchüſſe von der Steuer verſchlungen werden und zudem find ‚die angeführten Beifpiele Fein reines Einfommen in obiaenı Ginne, fondern Capitalien. 3) Daß dem Einzelnen aber doch ſo wenig als möglich vom reinen Einkommen entzogen werden ſoll, weil mit jedem Mehr ſeine Genüſſe oder Capitalanſammlung verkürzt werden. Deßhalb und wegen des Wechſels in dem Verhältniſſe des Staats—⸗ bedarfs zum reinen Einkommen aller Einzelnen zuſammen genommen iſt die Fixirung eines Maximums oder Minimums auf eine andere als die angegebene Weiſe uns thuntich (f. v. Sufi Sinanzw. $. 732. Bielfeld Institutions politiques. ch. 7. S 271 . Schmalz, Encyclop. der Kameratwifl. 6. 785. Monthion Quelle influence etc. p- 354. dv. Soden Nat. Deconom.. V. 6. 416. Poli Staatswiſſ. U. 275. Dagegen. dv. Malchus J. ©. 155 und mit ihm Murhard Th. u. P. der Belteur. &. 109.). 4) Daß die Steuer dad reine Einfommen jeded Staatsbürgers ohne eine andere Rückficht auf feine Natur und Entfiehung, als die in der Note 4 unter Nr. 2 angegebene,- treffe. Denn eine vorgeichlagene Untericheidung zwiſchen urs fprünglihem und abgeleitetem Einfommen und bloße Beſteuerung des Erfteren oder derjenigen, welche ein folches beziehen, hat die falfche Anficht zu Grunde, daf das ' Bolkseinfommen in Ganzen fteuerpflichtig fei, während es doc der Einzelne iftz fie. widerfpricht ‚auch dem Gefege der Allgemeinheit und Gleichheit (ſ. v. Jacob Sinansw. 8. 500. 508. Lob Handb. III. 161. v. Malchus I. ©. 152. oben $. 421.). 5) Daß das fieuerbare Object mit den wenigſt Täftigen Sornren und mit der geringftien Störung im häuslichen und wirthfehaftlichen geben ermittelt, die ſes ‚nur fo ſelten es möglich wiederholt, und ein Object immer, wenn ed nur, thunlich ift, blos mit einer Steuer belegt werden fol. .6) Daß man aber in der Wahl der fleuerbaren Gegenftände: ſchon jene Regel befolge, aber nicht ohne Keftändig auch das Sinanzinterefie, nämlich die Erhebung eines großen Ertrags nit möglichſt wes nigen Mitteln und auf möglicht wenigen Wegen, im Auge zu haben. 7) Daf man zwar mit den werfentlich veränderten Wirthfchaftsverbältniffen und. Lebensweiſe auch eine Veränderung des Steuerweiend, da wo es nothwendig ift, eintreten Tafren, aber Doch das Steuerſyſtem ſo — ——— und ſtätig als möglich erhalten ſoll, denn der Einfluß deſſelben auf den ganzen Verkehr iſt zu bedeutend, als daß nicht Veränderungen darin dieſem andere Geſtaltungen und Richtungen geben und, häufig eingeführt, Unſicherheit in Vermögen und Wirthſchaft BURG ſollten. .$. 487. 2) Eintheilung und Arten der Steuern. Nach den Erörterungen des vorigen Paragraphen kann es nur vier Hauptklaffen son Steuern geben, nämlich a) Solche, die blog nach den Subjecten oder Perfonen umgelegt find (Berfonal- feuern); b) folche, die das bloße Vermögen zum Hbiecte haben (Vermögensſteuern); c) folche, welche vom Einkommen erhoben werden (Einfommensftenern); und d) folche, Die fich an die Genüſſe anſchließen ( Genußſteuern). Da man aber fonft in der Praxis und in der Wiſſenſchaft andere Eintheilungen hat, ſo ver- dienen fie mit dieſer verglichen zu. werden. Man theilt fie nämlich auch ein: 4) nach den Steuerobjecten in Real,, Induſtrial— Baumſark Encyclopädie. 46 723 und Perfonalftenern N, je nachdem ihnen blos das Vermögen ohne perfünliche Thätigfeit oder mehr die perfönliche Erwerbung und. der daraus fließende Genuß, als der bloße Beſitz, unterworfen iſt. Die fchwachen Füße diefer logiſchen Unterfcheidung fallen ſo⸗ gleich. in die Augen; 2) nach der Art der Umtheilung in Ber. theilungs- (Repartitions-) und Quotität sſteuern (Impöts de repartition et de quotité), je nachdem eine gewiſſe zu erhe- bende Geſammtſteuerſumme auf die Steuerpflichtigen umgetheilt oder blos von Jedem eine gewiſſe Quote erhoben wird, aus deren Addition man die Geſammtſteuerſumme erſt erwartet; 3) nach der Erhebungsart in dDireete und indirecte Steuern, je nachdem fie derienige fogleich zahlen muß, den fie treffen fol oder je nach- den fie Einer vorauslegend bezahlt und fich dann von demienigen, den fie treffen foll, wieder erftatten läßt). So verfieht man aber in der Praxis diefe Wörter nicht, wo man die Berfonal-, Ber mögend- und Einfommenöftenern direete, die Genußſteuern aber indirecte nennt I, obfchon es an Beiſpielen Leicht Flar zu machen - iſt, daß es auch direete Genußſteuern gibt 9. Ein Streit hierüber ift ein bloßer Wortftreit, aber er Muß leider erwähnt werden, weil von direeten und indireeten. bald in der einen, bald in der andern, bald in noch andern Bedeutungen 5) geſprochen wird. 1) Fulda Finanzwiſſ. 6. 154. 155, 183. v. Jacob Sinanzwil. $. 514. v. Sonnenfels Grundſätze. III. 267. 2) Ein Streit hat ſich erhalten darüber, ob die Steuern abwälzbar ſein ſollen, d. h. ob Einer fie dem Andern im Verkehre aufhalſen, ſich ſie vom Andern erſtatten laſſen ſoll oder nicht. Gerade ſo als ob es vom Beſchluſſe der Naturlehrer abhinge, ob ter Mond erſcheine oder nicht. Schön Grundſätze S. 67 iſt der Anſicht, daß eine Steuer nicht übergewälzt werden dürfe, wenn fie richtig fein folle; aber ©. 72 erklärt er alle Steuern für abwälzbar. Auch Murhard Th. u. 9. der Beſteur. &. 135 müht fih gegen die Abwälzbarfeit der Steuern ab, fd wie dv. Jacob Staatöfinanzw. $. 715. und Fulda Sinanzw. $. 146. dagegen find. Allein was der Verkehr bewirft, dem iſt nicht zu widerftreiten; ed gibt gar Feine Steuer, die nicht abgewälst werden. fünnte. Man Taffe den freien Verkehr gewähren; — was er macht, it wohlgethan. - Aber die Abwälsbarfeit zum Steuerprinzip zu erheben , und in der Hoffnung auf die Verfehrdausgleichung Gtenerungleichheiten anzuordnen / oder nicht möglichft zu bes, fo abfurd it man noch nicht geweren. ©. dv. Mal: \ dus L ©. 156 — 157. 3) So auch v. Malchus T. 169., und Canard Principes oe pol. p- 154., weil die meiften Genußſteuern indirect find. S. auch v. Soden Wat, Deconom. LIT. S. 566. V..$. 366. Der andern Anſicht it v. Jacob Sinanzwif. 6. 544. 707. 20% Handb. III) 177. Preuß. Staatszeitung. 1829. Nr. 304. i 4) 3. 8. die Accife für den eigenen gesogenen Trinkwein, für Hausgerblach tetes Vieh u, dal. 6) Hermes Stück XVI. ©. 461 nimmt fie nicht gleichbedeutend mit mit« telbarer und unmittelbarer Eteuer. Fulda Sinanzw. $. 154 fat, die indireeten Steuern feien ſolche, bie bei einer Ausgabe eriegt werden müffen (ofen bar zu weit!). Krönke Grundfäse $. 15 verwechfelt diefe Eintheilung mit June N in Kepartitionds und Quotitätsſteuern. IR 3weltes Stüd. | Bon den einzelnen Stenerarten a © BE Ant euere * — §. 488. Die⸗ Kopf⸗und Nang- oder Klaffenfieuer. Die Berfonalftenern 13; fie mögen einen fpeziellen Nanen und ‚Charakter haben, wie fie wollen, find grundſätzlich unrichtige - Steuern. Denn blos das Prinzip der fubieetiven Allgemeinheit, abfolnten Gleichheit und der Größe. ift dabei beobachtet, während jenes der obieetiven Allgemeinheit, relativen Gleichheit und der Nationalöconomie ganz vernachläfigt it, indem die Steuer, nu— meriſch gleich, blos nach Perfönlichkeit, ohne die geringfte Rück— ſicht auf Vermögen und Wirthfchaft, umgelegt wird. Die zu ihrer Vertheidigung unterfchobene Rückſicht, daß jeder Menfch gewiſſen Alters und drüber ein beftimmtes Einkommen erwerbe oder ermwer- - ben fonne, iſt fpätere Erfindung. Man unterfcheidet aber zwei Arten, Entweder wird die Steuer blos nach der Perſönlichkeit, ohne Nückficht anf. den Standpunkt des Bflichtigen in’ der Gefell- . fchaft, ganz gleich auf Jeden gelegt CKopfftener), vder fie wird mit Nücficht auf die Moftufung der Stände in verfchiedenen Quoten erhoben (Rang⸗ oder Klaffenfiener)d. . Weder die Perfon an fich noch der Rang -geftattet einen Schluß auf ein be— ſtimmtes Einfommen, Drum find diefe Steuern auch in den letz⸗ teren Prinzipe ungegründet ). Es läßt fich indeß nicht läugnen, daß ihre Erhebung äußerſt mühe- und koſtenlos iſt, daß eine Kopf- ſteuer im erft frifch fich. entwickelnden Ländern, wo der Arbeitslohn wegen der großen Nachfrage darnach Hoch fteht, auf die untere Klaffe weniger Druck übt, ald in jedem andern Lande, und dag fie daſelbſt dann auch. einen beträchtlichen und hoheren Ertrag gibt, als fonft und fpäter, Zu diefen Ländern tritt dann auch der Fall ein, daß die Kopfftener von diefer Arbeiterklaſſe auf jene der Lohn— herrn übergewälzt werden kann, ein Umſtand, der die Kopfſteuer zugleich zw einer indireeten Steuer anf die Neichen macht. Allein, wenn dies auch der Fall ift, — was aber in vielen andern Län- dern nicht fo fein wird, wo die Eoneurrenz der Arbeiter fehr groß iſt, — ſo bleibt gegen diefe Steuer immer der Vorwurf, daß der Arme zur Vorauslage der Steuer der Reichen angehalten ift. Als Hauptſteuer und an fih wird fie daher immer verwerflich fein, ‚aber als eine Aushilfsftener zur Ausgleichung der Steuerlaſt zwi— 46 * 724 fchen Stadt und, Land in Fleinen Quoten wird fie ihre ſchädliche Wirkung weniger äußern. u, en 1) A. Smith Inquiry. IV. 237. Büſch, Vom Geldumlaufe. J. 404. v. Sonnenfels Grundfäße. III. 333. Los Reviſion. IV. 9 286. ©. 219. Handb. III. 307. vw. Soden V. $. 373. v. Jacob S. 561. Zulda SG 184 v. Malchus J. S 4. v. Zufi Sinansw. ©. 409. Bergind 9. u. E. Maga ins Art, Kopffteuer. (dv Struenfee) Sammlung von Aufſätzen. U. 32. Abhandlungen. I. 202. Monthion Quelle Influence. p. 66. 112. GSartoriuß, * SI. Befteuerung. ©. 276. Krehl Steuerſyſtem. ©. 141. Murhard Th. u. P. der. Befteur. ©. 183. Deſſelben Politif des Handeld- S. 394. Kraufe Syſtem. II. $. 2741. Spittler, Borlef. über Politik. S. 338, _ 2) v. Buauoy, Theorie der Nat. Wirthſch. S. 487. vral. 483. und Behr, Wirthſch. ded Staats $. 151. meinen, fie ſtimme mit den’ Steuerprinsipien darum überein, weil, der Bürger den Gtaatsihug für feine Perfon bezieht, Allein die Steuergrundfäge verwerfen jede ſubjectiv gleiche Beſteuerung, weil, fie nothwendig abfolut gleih und dagegen relativ ungleich ift. — 3) Es gibt aber noch eine Klaſſenſteuer in einem andern Sinne. ©. um ten $. 490. Ku 4) v. Malchus a. a. O. ſucht fie troß diefer Mängel doch gegen den Bors wurf der gänzlichen Prinzipfofigkeit und Ungleichheit zu vertheidigen. Allein, wie es fcheint, nicht mit Glück. S. die Widerlegung in Meinen Berfuchen über Staatskredit. S. 205 — 206. | h I. Bermögenöfener. $. 489. ‘ ——— Die anf das: Vermögen überhaupt umgelegte oder Bermö— gensftener D ift den erſten Stenergefeßen entgegen (F. 486, N. 4. Nr. 3. N. 6. Nr. 1.). Sie iſt aber von jeher gerade mit dem Ge— gentheile, nämlich mit ihrer Allgemeinheit, «mit ihrer Gleichheit- lichkeit, mit der Größe ihres Ertraged, mit der Leichtigkeit der Umlage und Erhebung und mit ihrer nicht blos gering nachthei— Yigen, fondern Sogar fehr vortheilhaften Wirfung auf die Privat - und Volkswirthſchaft angepriefen und vertheidigt worden. Daß ihr die beiden eriten Eigenfchaften nicht gebühren, ergibt fich ans der angeführten Stele. Die Größe des Ertrags derfelben kann aber um fo weniger, wenn fie auch wirklich“ beträchtlich wäre, für ihre ‚Einführung entfcheiden, als alle folgenden Eigenfchaften berfelben in der That nicht egiftiren. Denn die Schätzung des Vermögens und die Beftenerung deffelben nach einer einmaligen Schätzung iſt, vorausgeſetzt, daß man alle Mittel und Wege wie nicht, Dazu babe und Fenne 2), dennoch unbrauchbar und ungerecht, weil der Werth des Vermögens zu wandelbar, und Vermögen von gleichen Geldwerthe nicht an fich von gleichem Gebrauchs - und Tauſchwerthe ift (F. 486, N. 4. Nr. 2). Ergibt fich hieraus von ſelbſt die größte Schwierigkeit der Umlage, fo kann ihre schädliche Wirkung in volfswirtbfchaftlicher Hinficht unzweifelhaft fein, beſonders da ihre, | Briptäbereinftimung mit Ben Stenergefeben der — und Gleichheit nach Obigem unzweideutig if. “234,7, ie N. als Hanptfteuer: Harl Steuerhandbuch. IT. 84. Strelin Kevifion. ©. 173. v. Seutter Befteur. der Völker. $. 66. vral. mit $. 41—45. Breitenftein,: Bu eine Steuer! S. 160. Mathy, Vorſchlag einer Bermds gensſteuer. Karlsruhe 1831. Means for paying of half the National Debt. Lond. 4831. Scheme for a graduated property Tax. Lond. 1812., Suggestions for the Relief. of the public burdens. London 1833. Für fie in Verbindung mit einem Steuerſyſteme: Büſch Geldunt. T. 396. Simonde de Sismondi Nouv. Principes. II. 49% Dagegen: Edinburgh Review 1833. April. p- 143 sqq. Hermes Gt. XV. (1822) ©.139. v. Malchus J. 9.39. Sulda 8177. v. Jacob $. 566. Lob Hands. HI. 312. Krauſe Enftem. 11. 6. 264. v. Sonnenfels Grundr. III. 324. v. Sußi, Syſtem des Sinansw. $. 89%. (dv. Struenfee) Samml. von Auffügen. IE 40. Bergsius, P. u. C. Manazin. Art, Vermögenſteuer. v. Haller, Reftaur. der Staatswiſſ. VI. 131. Schmalz Staatswirthfch. 197. 319. Krehl Steuerſyſtem. S. 146— 164. und nach ihnen Murbard Th. und P. dev Beſteur. ©. 197. 201. 208. f. aub Meine Berfude S. 207— 211. Man vers weist zu ihren Gunften auch auf das Altertfum (Bökh, Staatshaushalt der Wthener. II. 46. Hegewiſch, Verſuch über die römifchen Sinanzen. ©. 48.) und auf die alten Reichsſtädte (v. Sſchhötzer Staatsanzeigen. X. 187. Bergiud P. umd C. Magazin. Art. Lofung Büſch Geldumlauf. I. 398.) 2) Die Schätung des Vermögend durch Dritte, 3. B. Staatsbeamte oder Nachbarn, macht ein fehr läſtiges Eindringen in die Bermögend: und Haushaltungds angelegenheiten nothwendig, die Selbſtſchätzung felbft unter der Auflage der’ Beeidigung ift eine Methode, welche das Privat» dem Staatsintereſſe voranſetzt; ohne die Rechtmäßigkeit der Schätzung prüfen zu fünnen, fo daß die Ehrlichen zum Vortheile der Unehrlichen, und diejenigen, welche ihr Vermögen ſchon wegen feiner Natur nicht verhbeimlichen Fünnen, zum Vortheile der Andern ſtark überfteuert wer den. Zudem wird ein fehr aroßer Theil der Etaatöbürger gar nicht im Stande ‚fein, eine Schäßung felbft richtig vorzunehmen. Cine Verbindung beider Schätzungsmethoden zum Behufe der Controle würde nur die fchädliche Wirkung beider iiber den Bürger verhängen, aber feine Vortheile, nicht einmal jenen der Controle fchaffen. Denn die Grundfäge der Schätzung find nicht zu ermitteln, weil das Bermögen aus zu verfchiedenartigen Beftandtheilen zuſammengeſetzt, und ein jeder von diefen im Ertrage vom andern verschieden, in mancher. davon ganz ohne Ertrag it. Es entſtehen daher immer tie bisher noch nicht für die Vermögens—⸗ feuer entfchiedenen Fragen: Iſt das bewegliche Vermögen wie das unbewegliche zu ſchätzen und zu beſteuern? Iſt dies auch der Verbrauchsvorrath, wie dad Capital? Nach welhen Kegeln follen die MWerbefferungen ded Bodens und des ftehenden Capi⸗ tals aeichäßt und befteuert werden? Wie mittelt man die Größe und den Werth des umlaufenden Capitals, namentlich die Geldcapitalien aus? Wird blos das Vermögen befteuert, dad einen Ertrag gibt, oder auch das andere? und wie ſcheidet man in her Schäbung diefe beiden. von einander ? Soll blos Materielles oder auch Immaterielles ald Ertrag angejehen werden? Wird nur das reine Vermögen (nad Abzug der Schulden) oder das rohe befieuerf? — Ueber dieſe Fragen find die Empfebler der Vermögensſteuer ſelbſt uneinig. Krönke (Grundfäke $. 17.) will durchaus auch die Mobilien beftenern, weil ihr Gebrauch aud ein Ertrag fei. v. Geutter $. 43. 62. will bei der Beftenerung blos auf den Werth, aber nicht auf den Ertrag. Kückfiht nehmen. Mathy S. 9. und Breitenftein S. 171. wollen 6108 das Tchuldenfreie Vermögen beftenert wiffen. v. Seutter $: 66. Äft entgegengefeßter Meinung. Derfelbe $. 67. will Selbſtſchätzung unter Androhung von Eid und Strafe und Breitenftein ©. 159. will dev ſummariſchen Saägung vor ber detaillivren unbedingt den Vorzug geben u. dal. m. 726 RR III. Einkommens ſteuern. $. 490, A. Allgemeine Sinkommen sſteuer. Mit dem Hinblicke anf die Verwerflichkeit und nauführbar⸗ keit der Vermögensſteuer und auf die Nothwendigkeit der Be— ſteuerung des Einkommens kam man auf den Vorſchlag einer allgemeinen Einkommensſteuer 1), mittelſt welcher überhaupt alles Einkommen der verfchiedenften Art, welches ein Bürger be- zieht oder ‚verdient, beftewert werden fol, Man fand dieſe Steuer um fo empfehlenswerther, ald fie fchon in ihrem Namen day Geſetz der Allgemeinheit ald ihr Grundgeſetz verräth, als das Geſetz der Gleichheit offenbar in ihrer Anlage fchon liegt, da ja auf alles: Einkommen eine gleiche Steuer umgelegt wird, ald das Geſetz der Größe gewiß realiſirt wird, indem diefe Steuer ein beträchtliches Einkommen für die Staatskaſſe bewirkt und endlich als fie dem Geſetze der Bolkswirthfchaft in hohem Grade entfpricht, weil fie die Steuerſumme auf einmal erhebt, nicht die läſtigen Schäkungs- maaßregeln wie andere Steuern erheifcht, und blos vom wahren reinen Einkommen nach Abzug aller Nusgaben für das Gewerbe und Familienleben erhoben wird. Allein faſt Feine dieſer Unter ftellungen ift wirflih wahr, . Denn die Ausmittelung des reinen Einfommend in jener Art ift eine reine Unmöglichkeit D, weil die paffenden Wege und zuverläſſigen Mittel dazu ganz fehlen. Kann dies nicht bezweifelt werden, fo ift eine nothivendige Folge, daß der Steuer manches Einkommen entgeht, und manches zu hoch geſchätzt, alſo gegen das Gefek der Allgemeinheit und Gleichheit: gefehlt wird: Das Lestere und das Gefek der Volkswirthſchaft wird durch fie vernachläffigt, indem das and verfchiedenen Duellen fließende Einfonmen ganz gleich beftenert wird CS. 486, N. 4. Nr. 2. und N. 6, Nr. 4.), und bei’ der Schätzung jede Sicherheit mangelt, 9b denn auch wirklich blos das reine umd nicht das rohe Einfom- men beftesert werde Ci. a, $. N.4. Nr, 3.). Denn die Schäsung fol allgemeinhin geſchehen. Wollte man aber eine Spezialſchätzung der derfchiedenen Klaffen von Neineinfommen vornehmen, fo wäre ' weiter Fein Bortheil im Vergleiche mit der Steuerumlage nach den verfchiedenen Einfommenszweigen zu erreichen, und die allgemeine Einfommenöftener beftünde nur dem Namen, nach 9. 4) Für eine ſolche ald Ideal der Beſtenerung und einzige Steuer: Zachariä, Vierzig Bücher vom Staate. V 425. Hermes Stük ‘XV. (1822) ©. 141—150. Lips, Ueber die allein wahre und einzige Steuer, die Einkommenstaxe. Erlangen 1812. Kepler, Finanzſyſtem. mit dem Gefesplane zu einer aligemeinen Einfommensfteuer. Stuttg. 1821. Auch die beiden legten der drei genannten eng“ liſchen Schriften in ber N. 4. des dor. $. Dagesen: Edinburgh Review 1833, April p. 453.° 2o& Revifion IV. 211. Handbs II. 322. Sulda 9. 185. v. Mal: dus 1. $. 39. Simonde de Sismondi Nouv. Princ. II. 171. Sartorius Gl. Beſteur. ©. 263. v. Raumer britt. Beltener. Syſtem ©. 136. flo. 229. und mit ihnen Murhard Th. u. P. der Befteur. ©. 492. 554. 570. Auch kann hierher als ein unausführbares Euriofum v. Sodens allg. Productenauflage gerechnet wers den, ©. deffen Nat. Der. V. 9: 423 — 453. Dagegen d. Jacob $. 585. Lop Handb. TIT. 180. und auch Murhard. Th. u. 9. der Beſteur. ©. 665, der aufs fallend genug, diefe Steuer. al3 ein vierted Syſtem neben dem merkuntitiichen, phw fiocratifchen und ſmithiſchen Steuerſyſteme erwähnt. Auch hier wird auf dad Alter thum verwiefen. Bökh Etaatshaushalt der Athener. II. 23. Hegewiſch Berf. üb. d. von. Sinanzen, ©. 49. Boffe Grund. des F. W. im röm. Gtante I. 20. Niebuhr rom. Gefh. II. 446. Dagegen Schul Grundleg. ıc. S. 205. flg. -2) Man Hat auch hier die in der Nr. 2: ded vor, $. erwähnten Schätzungs⸗ methoden, nämlich die Selbſtſchätzung, genenfeitige Schätzung der Ge meindebürger und jene durch Staatsbeamte. Non der Erfteren gilt daß bes reits Geſagte. Die Zweite fußt aur der fchon durch die tägliche Erfahrung wider legten Meinung, der eine Nachbar kenne das Einfonmen ded andern, und es wäre nicht einmal nöthig, darauf aufmerkffam zu machen, wie verfchieden fehwer die Schä« Kung beim Sandwirthe, Gewerfsunterncehmer, Gaftwirthe, Handelöntanne, Capitalie ften, Arzte, Advocaten u. ſ. w. ift, wie ungleich alfo ſchon hiernach die Schägung an ſich werden müßte, wenn man fich auch über den Schätzungsmaaßſtab vereinigt hätte, und wie fehr eine Bürgerclaffe vor der andern benachtheiligt würde, je fefter ihr jährliches Einkommen zu berechnen wäre oder vor Augen läge. Die dritte Schäs gungdmethode zum Behufe einer allgemeinen Ausmittelung de3 Einfommend muß nothwendig in Willkühr ausarten, wenn fie nicht durch fpezielled Eindringen in die Wirthſchaftsverhältniſſe Täftig werden ſoll, fo daß alfo hier blos zwifchen zwei großen tiebein die Wahl bleibt. Was mag alfo hier eine Verbindung beider oder aller drei unfihern Methoden, wovon Feine gegen die andere beweisführend fein fan, für Nutzen gewähren, da doc eine die andere controfiren fol? — Und doch hat fie Murbard Th. m 9. der Befleur. S. 531., nachdem er die andern. Methoden S. 509. 515. 522. für verwerrlih und unausführbar erklärt Hatte, für zweckmäßig bes runden. 3) Als Hauptfteuer muß fie daher für durchaus verwerflich erfcheinen. Als Aushilfefteuer, atıf Selbftfaffion baſtrt, kann fie aber, weis ihre Solgen wegen ge ringeren Betrages der Quote unihädlicher find, um fo. mehr eingeführt werden, als in den meiften Ländern fchon befonvere Einkommensſteuern beftehen, deren Kefultate ‚dafür zufammengefaßt werben Fünnten. Auf die erite Art erfcheint die engliſche Einfommendfteuer (Properly-tax genannt), welde bei Raumera. a. D. bes schrieben ift. (S. aub Craig Politit II. 18. flas Lo we, Gegenw. Zuftand vor England ©. 426. v. Malchus 1. ©.180.) Auf die andere Art dagegen erfcheint die großherzogl. badiſche Klaffenftener, allein fie ift höchſt mangelhaft und drük⸗ fend, weil fie auf das -Einfonmmen überhaupt ohne Rückſicht auch nur auf den Le bensbedarf umpgelegt iſt, und darum Mancer, der nicht einmal den achten Theil feines Lebensbedarfes erwirbt, vom Gulden einen Kreuger Steuer bezahlen muß. $. 491, | ' B, Befondere Einkommensſteuern. 1) ste Dlide über die jetzigen Einfommensfleuern, 5 Nach diefen Bemerfungen über die Unausführbarfeit einer all» gemeinen Einkommensſteuer, ohne Eindringen in die einzelnen Ein- fommensverhältniffe der Bürger, ergibt fich die Nothwendigkeit der Beflenerung der verfchiedenen Einfommensarten, wenn fie mit den Steuergrundſätzen in Einklang fteht, von ſelbſt. Das Streben der \ 723 neueren Staaten geht auch dahin, allein die dazu eingefchlagenen Wege find -meiftentheils fehlerhaft. Die allgemeinen und Haupt- mängel der neueren Steuerverfaffung, ganz abgefehen von den drt- lichen und eigenthümlichen eines jeden Landes, find folgende: ) der Mangel an Mebereinffimmung mit den veränderten Gewerbs-, Verkehrs⸗, und Zeitverhältnifien, weil fie nämlich in Zeiten gege- ben wurde, nach. welchen fich diefe drei durchaus umgeftalter ha- ben 1). 2) Der faft durchgängige Mangel an. Mückficht .auf die Natur und Quelle des Einfommens und die daher rührende wirk- ich mehr abſolut gleiche Beftenerung, weildas verfchiedenartigfte Ein- fommen mit ganz aleichem Steuerprogente belegt und diefes auch bei den verfchiedenften Maffen von Einfommen gleich it 2). 3) Der Umftand, daß /fchon der Anlage nach und durch die veränderten Berhältniffe die Einfommensftenern eigentlich von Anfang bereits Bermögensftenern waren, oder es allmahlig mehr geworden und es noch find 3), 4) die zum Theile höchſt unvollfommene, zum Theile ganz unterlaffene Berücfichtigung des für den Bürger und feine Familie nothwendigen Lebensunterhaltes, deffen Abzug vom reinen Einkommen unumgänglich it, wenn die Steuer nicht ungleich und antinationaldeonomifch fein fol 4). 5) Der Mangel an einer gehört. gen Trennung der verfchtedenen Einfommenszweige zum Behufe der Beſteuerung, und an der erforderlichen Berückſichtigung der Wirkung derfelben und der entfprechenden Einkommensſteuer Auf den Bolköwohlitand 5). Aus diefem Allen ergibt fich, wenn man die Grade der Steuerlaſt im verfchiedenen Ländern vergleicht 6), daß nicht die Höhe der Steuern, fondern vielmehr ihre Umlage die manchfachen Klagen verurfacht, wo den Lesteren ein reeller Grund und nicht blos Einbildung und BERKER —— zu Grunde liegt. 4) Welche Beränderungen find nicht in allen Gewerben, ſowohl was die Yer: 1 ſonal⸗ als was die Realverhältniſſe anbelanat, erft in den letzten zwei Sahrzehnten eingetreten! Welche Veränderungen in den Verhältniſſen der Stände, in den bürgerli— chen Kechten, in den Verfaſſungen, in der Denfart und in den Forderungen an die Ins terthanen! Welde Veränderungen in der Rebensweife, in den Güterpreifen, im Geld» wefen, in den Communicationsmitteln u. Ddal.! Eh, 2) Das Einfomnien aus Argewerben ift zwar mehrentheils Aue beiteuert, als jenes aus Kunſt⸗, Umfab: und ‚Dienftgeiverben. Allein dafür find die drei Lehr teren auch unter ein’ Syſtem gewbrfen, ein Umftand, der die größte Ungleichheit der Steuerfaft zur Folge haben muß... Dabei muß aber der ärmere Bauer, Handels: und Gewerbömann und der Taglöhner dafrelbe Steuerprosent von feinem äußerſt ſpärlichen Keineinfonmen besahlen oder mit diefem eine weit größere Laft trage, als der Meichere aus diefen Klaffen. 3) 3. %. eine nach dem Kauforeife ungelegte Grundfteuer, eine nach dem Geld⸗ werthe, nah Fenſtern, Schornſteinen u. ſ. w. umgelegte Häuſerſteuer, eine nach der Arbeiterzahl und dem Capitale umgelegte Gewerbſteuer u. dgl. mehr. Sie find ſämmt⸗ 729 lich Vermögensſteuern. Je größer aber das Mißverhältniß zwiſchen Steuer und Einkommen, oder je unſicherer die Schätzung des Letzteren wird, deſto mehr ſich die Steuer der Natur der Vermögensſteuer. 4) Dies iſt mehr oder weniger bei allen directen Steuern, nanentlid bei den Klaſſen⸗ und Perſonenſte uern, der Fall, aber Einer von den größten Sehlern, denen man die Ungleichheiter der. Befteuerung zu verdanken hat. Welche Mißverhältniſſe beſtehen zwiſchen der Familie und dem Einkommen bei der ärmern Klaſſe Im Ber ‚gleiche hit den Reicheren. 5) Hierin liegt eine bedeutende Unvollfommenheit. Man firedt immer mehr dahin, die nationaldconomifchen Einkommenszweige, wie fie weiter oben dargeftellt worden find ($. 421. flg.), rein und abgerondert zu befieuern, ohne zu bedenfen, daß dies nach der Natur. der Sache und nad unferen Kenntniffen unmöglich ift. Als Hauptfienern vom Einkommen fernen wir nur die Grund und Gewerbefteuer, As [4 genommen, ihre Umlage jei fo weit den S Steuerarundfägen gemäß, wie fehr ift dabei , der Unterfchied der verfchiedenen Einkommenszweige nicht vernachläffigt! Wie fehr find die Grimdrente, Arbeitsrente, Gapitalrente und Gewerbdgewinn durcheinander geworfen! Allein man gebe fich nur nicht der Täuſchung durch die Theorie Hin, wels che verlangt und für möglich hält, daß man jede derſelben befonders befteure. Dies ift unmöglich, ebenſo wie ed unmöglich if, nah Einer der Güterguellen ganz allein ein Einfommen zu beziehen. Die Belteuerung des Ginfommens muß alfo vom Ers werbe oder Gewerbe ausgehen. Die Einkommensſteuern miüfen Gewerbfteuern ſein. Denn die Steuern find. nur gleich, wenn die Steuerlaſt gleich ift, aber noch nicht, wenn das Steuerprozent daſſelbe ift. Die dem Prozente nach gleiche Eteuers laſt aber wird verfchieden fein, je nach der Edhwierigfeit tes Erwerbes (alfo nad der Duelle de3 Einkommens) und nad dem Verbältniſſe deffelben zum Leben des Bürgers nebft Samilie. "Eine richtige BVerfchiedenheit der Beſteuerung des Eins Fommens oder als Folge hiervon, eine wahre relative Gleichheit der Beltenerungss laſt kann nur erzielt werden durd die Abtheilung und verfchiedene Beſteuerung nach den Gewerben, weil in ihnen die Güterquellen auf die verſchiedenſte Art und in den verſchiedenſten Graden wirkſam find, ohne getrennt werden zu können. Näher ‚bezeichnet, es ſollte eine Urgewerbs⸗, Kunſtgewerbs⸗, Handels⸗, Leih— gewerbs-⸗, und Dienſtgewerbsſteuer geben, nicht, weil in einem kameraliſti— hen Syſteme dieſe Einleitung beliebre, fondern weil in der Natur der Gade eine werentliche Berfchiedenheit diefer Gewerbe nach der Echwieriafeit des Erwerbed und nac dem Berbältniffe des möglichen Einfemmens zum. Lebensbedarfe gegründet if. Se mehr die Natur und das Capital bei dem Grwerbe Wirkt, um fo feichter, je mehr aber die Arbeit des Menjchen dabei thun muß, um io fehwerer ift der Ers werd. Da die Höhe des Steuerprozentes mit der Schwierigfeit des Letztern in ums gekehrtem, mit defien Leichtigkeit aber in aeradem Verhältniſſe ſtehen muß, fo folgt hieraus, daß dad Prozent der Dienftgewerkftener das niedrigfte fein und rückfichtlich ber Höhe diefem in zunehmender Progreffion dag Steuerprosent der Handel, Kunfts gewerb⸗, Urgewerb+» und Leihgewerbfieuer folgen: müßte. Die Ermittelung des Ertrages einer jeden dieſer Gewerbsarten unterliegt fo verfchiedenen Regeln, daß ſchon darum ein Zufammenwerfen derfelben, unter eine Vorfchrift ein großer Sehler ift. Aber nach Ermittelung derfelben muß auch der Grundfaß des fteigenden Gteuers prozentes bei dem verschiedenen Größen des Reinertrages klaſſenweiſe bei jeder einzel nen Steuerart anaewendet werden. 6 ©. v. Malchus. Bd, IL in den Tabellen. . Meine Verſuche SG. 203 Tabelle. h 8. 492. 2) Einzelne Arten der Einfommensfteuern. a) Urge— werbfieuer. Der Urgemwerbfiener find die Land- und Forſtwirthe und die Bergbauer mit dem Reinertrage ihrer Gewerbe unterworfen, 7 phne einen Unterfchied zwifchen der Grundrente, Eapitalrente und dem Gewerbögewinnfte.zu machen. Die Schäsung geſchieht nach den gewöhnlichen Regeln der Ertragsfchäsung bei diefen Gewer- ben. Wer in der Landwirthfchaft fein Eigenthum bewirthet, ift für den ganzen reinen Gewerbsertrag ſteuerpflichtig; wer aber den Boden gepachtet hat, iſt zu einem Abzuge des üblichen Pachtzinfes vom Ertrage berechtigt, Die befondere Rückſicht ift jedoch nur zu nehmen nothwendig, wo das Pachtſyſtem häufig ift oder als Regel erfcheint und kurze VBerpachtungen Feiner Stüde, wenn fie in der Gegend notorifch eine Ausnahme bilden, können nicht berückſichtigt werden. Diefe Steuer hat die meifte Nehnlichkeit mit der gewöhn— lichen Grundſteuer!), welche man wegen ihrer verfchiedenen An- lagsmethoden nur ald die Steuer vom Grund und Boden bezeich- nen kann 2).. Die Leichtigkeit der Schäkung, die. Unerfchöpflich- keit der zu Grunde Tiegenden Einfommensguelle, die Thunlichkeit einer fehr ftarfen Belaſtung 3), die Offenheit aller Veränderungen mit derselben, die leichte Möglichkeit einer Verfolgung vderfelben durch die Steuer, der hohe Ertrag diefer Abgabe und die Einfach- ‚ beit und verhältnißmäßig geringe Koftfpieligkeit der Umlage und Erhebung haben diefe Steuer zur beliehteften und Hauptſteuer bei den Negirungen gemacht, Trotz dem aber iſt fie in den meiften Staaten ganz fehlerhaft angelegt. Man bat folgende Anlagsme- thoden: 1) Nach der Flächenausdehnung des Bodens. Allein fo ift fie eine Vermögensſteuer der fchlechteften Art, weil von der Bodenfläche auf den Ertrag nimmermehr gefchloffen werden kann, da außer der Güte des Bodens noch eine Menge anderer Umſtände, die zum landwirthfchaftlichen Gewerbe gehören, auf denfelben von Einfluß find 4. Dieſe Steuer widerfpricht daher allen Steuer grundfäsen. 2) Nach der natürlichen Güte oder Produetiondfä- higkeit des Bodens. Allein von ihr finder Fein richtiger Schluß auf den Ertrag deffelben Statt, da das Capital, die Bewirthfchaftung und die fonftigen äußern Verhältniffe den Lesteren fo beftimmen, daß das Ergebniß oft umgefehrt iſt, d. h. fchlechterer Boden einen bef- fern-Ertrag gibt als guter 9). 3) Nach dem, Capitalwerthe des Bodens, wodurch dieſe Steuer eine ganz gewöhnliche Vermö⸗ gensſteuer vom Grund und Boden wird, folglich auch alle Fehler und Nachtheile der Letzteren hat. Dieſen Capitalwerth glaubt man auf zwei Methoden zu finden, nämlich durch Capitaliſirung des ermittelten durchſchnittlichen Reinertrages oder durch den durch⸗ ſchnittlichen Kaufpreis, da man vorausſagte, daß derſelbe ſich nach dem Werthe des Bodens genau richte I. Allein die Erſtere, eigentlich ganz unnöthig, nachdem man den Meinertrag Fennen ge- 731 lernt bat, gibt darum den Capitalwerth nicht richtig, weil der Hein- ertrag nicht blos aus Grundrente, fondern auch aus Gewerbs⸗ und. Capitalgewinn. beſteht; der Andere ift aber unbrauchbar dazu, weil die manchfachften Umftände den Preis beftiimmen. ($. 420.) 4) Nach der Bachtrente, weil man von diefer geradezu auf den Reiner— trag fchließen zu Eonnen wähnte, So hat diefe Steuer etwas von der Natur einer Ertragsfteuer, alfo hicht die Mängel einer Ber mögensfteuer. Allein eine genane Betrachtung des Welend der Grundrente (8. 422.) zeigt die Unrichtigfeit-diefer Meinung ganz genau und zudem iſt die Grundrente nicht der ganze landwirth- ſchaftliche Reinertrag, da diefer auch Capital» und Gewerbsgewinn enthält ). 5) Nach dem Nohertrage des Bodens, weil man. davon auf den Neinertrag fchliehen zu können glaubte, Allein die Sehlerhaftigfeit diefer. Methode geht fchon- aus den Allgemeinen Erörterungen der Steuergrundſätze (F. 486. Gt. 4 Nr, 3.) hervor, da der für gut gehaltene Schluß ganz unrichtig its). 6) Nach dem mittleren Reinertrage unter Vorausſetzung der landüb— lichen Bewirthfchaftungsweife 9)... Diefe Methode entfpricht unter fammtlichen am meiften den GSteuergrundfäsen, wenn fie richtig ausgeführt und dabei nicht gegen die Lestern und die Folgeſätze ans denfelben gefehlt wird. Auf. diefe Are durchgeführt ift die Grundſteuer eine Tandwirthfchaftliche Urgewerbftener. Allein man iſt ſchon in Betreff der Reinertrags ſchätzung, obfchon fie von eini-« gen Staaten mit großen Erfolge bis ind Einzelne vollführt wurde, noch verfähiedener Meinung 19), 4) w Smith Inquiry IV. 168. 183. Craig Politik IHM. 24. Ricardo Prin- ciples p. 176. 201. 211. Simonde de Sismondi Nouv. Princip. II. 181. Rich. commerciale II-1. v. Sonnenfel$ IH. 280. Bergiud Magazin Art. Steuers wefen & 3—17. Büſſch Gelduml. T. 466. Monthion Quelle Influence p. 83, Lob Reviſion IV. $. 280. ©. 157. Handb. III. 199. Spittler Vorleſ. S. 345. v. Jacob 8. 588. -Sutlda $. 156... v. Malchus J. $ 42—51. Gtrelin Einteit. 9. 80. (dagegen aber deffelben Kevifion $. 43), Krehl das Steuer ſyſtem ©. 291. 327. 378. Kranfe Syftem II. 247. Krönke Grundfäge ©. 80. _ Benzenberg Ueb. das Katafter. Bonn 1818. Späth Ueb. die "Grundftener. Münden 1818. Grävell Grundft. und deren Katafter. Lpzg. 1821. Kremer Steuernweſen I. 121: Mung ‚über dad Bonitiren und Claſſiftziren d. Grundſtücke. Keuftadt 1828. v. GSensburg Probleme S. 1—15. v. Groß Reinertragsſchä— Kung des Grundbefised ꝛc. Neuftadt 1829. Murhard Th. u. P. der Beftener, ©. 263..folg. 2) Man hat es auch ſchon im Grosh. Heffen verfucht, die Tandeswirthfchafts lihe Gewerbfieuer von der Grundrentenfteuer zu trennen. Allein ſolche Verſuche werden immer vergeblich bleiben, -weil man die Grundrente nicht arnau von Ge werbsgewinne fcheiden fan. Diefe Steuerfonderung vermehrt die Mühe der Umlage en aber fie erhöht auch den Druck auf den Landwirth. S. v. Mal⸗ u 245 3) v. Malchus IL. 487. meint, diefelde würde ſelbſt, wenn fie den größten Theil der Rente abforbirte, nur eine Hemmung des größeren Auffchwungs, nicht aber 732 j ee. ee ur 2 des Sortbetriebs des landw. Gewerbes und außerdem nod) sur Folge haden, daß ein Theil der Steuer auf die Confumenten falle. Allein abgefehen davon, daß dieie Eigenfchaft der Grundfteuer aus der Unentbehrlichfeit der landw. Producte herrühret, und alyo eine zu hohe Beſteuerung des Bodens in jeder Hinficht die ausgedehnteften ichlimmen Folgen haben muß, fo iſt bei jener Anficht das landw. Gewerbseinkom⸗ men und die Rente im Grundfage nicht gefchieden. Trifft die su hohe Steuer jenes, ſo kann allerdings ein Verlaſſen des landw. Gewerbes erfolgen; trifft fie aber die Letztere ſo wird der Grundeigenthümer fein im Boden frehended Capital anders anzuwenden fuchen. Welche Folgen died für die Production hat, bedarf hier Feiner befonderen VBeweisführung. S. Ricardo Principles p. 201. Arte politik des Ha deld. ©. 317. 4) 3. B. in Holftein nach Pflügen, in Dännemart nach der Ausfaat. "Dafür: (Hazzi) Iſopſephos. München 1802. Nachtrag dazu ebend. 1804 Daagegen— Elleboros für d. bair. Iſopſephos. Frkf. u. Lpzg. 1803. Antwort des Efleboros an den Zweifler, ebendaſ. 1803. Breitenfein Nur eine Gteuer! ©. 13. und Krauſe Syftem II. 6. 229., welde beide aber falſch berichten, sb in England dies die Steuergrundlage fei. p 5) 3. B. in Baiern nach dem Kammerbeſchluſſe v. 1828. ©. — v. eh ts ter DBefteur. der Völker S. 111. 123: v. Malchus J. 190. Dafür: Krug Abriß der ſtaatswirth. Geſetzabg. Preußens II. 514. Schwierigkeit der Ermittelung. 6) 3. 8. im Grosherzogth. Baden, Naſſau, Tyrol. ©. dafür: Groß Reli ertragsſchätzung ©. 7. Krehl Beiträge ©. 234. valı ©: 145. ©. Sendburg Seen ©. 9. 13. Breitenſtein Nur eine Steiier! ©. 25: - Dagegen: db. Mal⸗ chus I. 193. 195. und Andere. Schwierigkeit der Ermittelung. 7) 3. 8: die Landtaxe in England. Dafür: v. Schlötzer —— d. Staatswirthſch. II. $. 171: v. Buquoy Theorie d. Nationalwirthſch. S. 464. Das gegen: Sulda $. 165. v. Malchus I. 6. 45. Craig Politik ın. 475% Kraus Staatsw. III. 165. v. Raumer britt. Beſteur. Syſt. 105. 219. Schwie⸗ rigkeit der Schätzung. 8) 3. 8. früher in Baiern, auch bei Wieſen und Waldungen nach dem Gef-» Entiwurfe v. 1828. 9. 5. Dagegen: dv. Seutter Beſteur. ©. 122. Späth 2.4.9. Craig Politik IIL. 57. v. Malchus TI. 6. 46. Lotz Handb. Im. a2: u. A. Dafür,die Schrift: Beweid daß die in 8%, des Rohertrags ausgeſproch Grundfteuer gerecht... . . feis und der Kohertras , „u... .. sur Gkundlage “0... angenommen werden fünne. München 1815. * 9) Der mittlere Reinertrag! um eine möglichfte Ausgleichung und Stabitität der Grundfteuer zu erhalten. Was aber die Beränderlidhkeit und Unveräns derlichkeit derfelben anbelangt, fo find die Anfichten getheilt Gegen die Erftere wird angeführt, fie beraube den Steuerpflichtigen eines dem Steuerbetrage entipres chenden Cavitaltheild, nehme dev Grundfteuer die wohlthätige Wirfina einer Grunds laſt, und mache den Preis der Grundftücke fchwanfend, indent fich derſelbe nad dem Ertrage richte, und hemme die Vervollkommnung des Landbaues, weil fie von Vers beſſerungen und neuer Gavitalanwendung abhalte, während dies Alles bei dev Uns veränderlichfeit nicht eintrete,. bei welcher übrigens die befürchtete Steuerungleichheit nur fcheinbar oder fo fei, daß fidh der Befiner nicht darüber beflagen könne, denn nach den erften Verkaufe bleibe der Preis des Gutes, wie er einmal durch die Steuer gefenft fei, fich fernerhin gleich, und es fei die Sache jedes ferneren Käufers bie Steuer zu berückfichtigen. (Murhard Volitif ded Handels S. 327. Th. u. Pr der Befteur. ©. 329. GStruenfee Abhandlungen IT. 90. Young wolit. Arithmet- ©. 9. Sartoriud GI. Beſteur. ©. 59. 92. Sulda Sinanzw. $. 170) Allein abgefehen davon, daß die Geſchichte die Folgen der Unveränderlichfeit der Landtare in. England adfchrecfend genug darlest, fo hängen die Grade. der Erfteren von dem jeweiligen Zuftande der Landwirthfchaft bei der Anlage der Grundfteuer ab (f. Meine Berfuche S. 218 — 222). Die Widerlegung des zweiten der obigen Gründe ergibt fih aus einer unterfuhung der verſchiedenen Regulatoren des Preiſes von ſelbſt; ein Schluß vom Ertrage auf den Gutsgeldwerth findet, wie gezeigt, nicht Statt, alfo auch die zuerft angeführte Beraubung nicht, fo ange die Steuer nicht übermäßig iſt, i 73 ſo daß der Landwirth ‘den Eapitalgewinn nicht ganz bezieht; die Grundlaſten ſind überhaupt nicht, und am wenigſten als unveränderlich, eine Wohlthat, und gerade dieſe ſenken den Preis des Bodens für immer; hieraus folgt, daß, wo dies der Fall war, jeder folgende Gutsbeſitzer gewiſſermaaßen ſteuerfrei iſt; dies Privilegium vers urſacht unter den Gewerbsklaſſen eine große Steuerungleichheit, ebenſo aber auch noch unter den Landwirthen ſelbſt, je nachdem der Eine mehr Capital zur Verbeſſe⸗ rung ſeines Gutes und ſeiner Wirthſchaft verwenden kann, als der Andere; der . Staat entzieht ſich durch die Unveränderlichkeit, wenn er fie "durch neue Eteuern nicht illuſoriſck macht, Eine der erfien Steuerquellen, infoweit als ev die höhere Ber ftenuerung des fleigenden landw. Ginfommens ganz aufsibt. (Aa Smith IV. 168, 9». Raumer Britt. Beſteur. Enft. S. 105. 219. 224. 2o II. 200. 241. v. Jacob $. 1174. v. Malchus I. 8.50. Krehl Beiträge ©. 92. Benzenberg web. d. Gatafter II. 203. Krönke Grundfüße S. 281. Fimonde de Sismondi Nouy. Prince. TI 196. Craig Politif III. 39., welchen BUMERREt fälſchlich a do der PAREImBErUEeNt der ©. Et. anführt). 40) Der mittlere Reinertrag, d. h. jener Durchſchnitt des Keinertrang, der nicht 6108 aus längerer Zeit und aus Durdichnirtspreifen, fondern auch aus einem im Durchſchnitte nach den Sandesverhältniffen angewendeten Capitale und Gewerbs⸗ fleiße berechnet ift, macdt, wenn ‚er im ganzen Lande berechnet werden ſoll, eine Detailvermefung der Arealgröfle des Landes eine Bonitirung und Klaffıfizirung der Grundſtücke, eine Berechnung des durchfchnittlichen Rohertrags, und den Abzug der mittleren Koften nothwendig. Die dabei eintretenden Gerfchäfte find in den verschies denen Staaten, wo die Vermeflung zu diefem Behufe vorgenonmen wurde, verfchies denartig angeordnet. S. Recueil methodique des lois.... et decisions sur le Ca- dastre de la France. Paris 1811. II. T. 4. (Auszüalih in Benzenberg eb, das Gatafter f. v.). Memoires du Duc de Gaäta T. II. Earli Lech. Mailands St. Berfafung U d. Stal. über. dv. Wikoſch. Wien 1818. Tarantola Dan fell, der Mailänd. St. Regulirung. Jena 1521. Kremer Steuerweſen. Bd. II. (Oeſterreich. Provinzen). Würtemberg. Inſtruktion für dad Landmeſſerverſonale v. 30. März 1819. Würtemb. Jahrbücher v. 1822. 1. Heft S. 36. VBerbandt. der Rammern v. J. 1820. v. Groß Reinertragsſchätzung ©. 192. vu Malchus J. ©. 209 — 214.). Aber über zwei Punkte ift man befonders berichiedener Meinung. Nämlich: 4) Sn Betreff der Detailvermefiung. Dieſe wurde wegen ihrer Koſt— ſpieligkeit, Tangen Dauer, Schwierigfeit, leichter Möglichfeit von Sehlern, und wegen Mangels an gerchickten — mißrathen. (v. Soden bair. Landtag ©. 208. Lotz Handb. III. 228.). Allein der Mangel an guten Cataſtern, und an hinrei; j dender Kenntniß der Arealgröße des Landes und der Gemeindsbanne, die durch die lange Dauer entftehende Erleichterung im Aufbringen und Tragen der Mefkoften ‚und die Nützlichkeit einer folchen Vermeſſung in jeder anderen Hinficht, als im jener auf die Gleichheit der Grundfteuer, möchte die Nülichfeit dev Detailmeffung außer Zweifel fegen, wenn auch die fpeziellen Erfahrungen Sranfreichs darüber nicht fo umwiderfprechtich ihre das Wort vedeten. (v. Malchus I. 226. ©. Groß a.a.D. . ©. 19.) D In Betreff der Abzüge vom Rohertrage. Darüber, daß die ei⸗ gentlichen Gewerbsausfagen in Abzug formen müſſen, ift-man- einig. Aber ob man auch die Zinfen der Gapitalien abrechnen muſſe, ift beftritten.. Es muß geſchehen, eben fo wie d. Abzug des Gewerbsgewinns und Arbeitslohnes, wenn die Grundrente allein bes ſteuert werden fol. Ebeufo ift es beftritten, ob die Zinfen der Hupothefenfchulden abzuziehen feiern. Die Nothwendigfeit des Letztern folgt unmittelbar aus jener ded- Abzuges der Gapitalzinfen, wenn die Schuld wegen des Grundftückes contrahirt ift, font aber nicht. Es möchte daher v. Malchus L. 6. 49. nicht Recht Haben, wenn er die Schuldzinſen überhaupt als eine perſönliche Laſt des Schuldners anſieht, und darımm, ſowie auch weil, wenn die Grundſtücke auch die Hypotheken bilden, dieſe noch nicht die Zinſenlaſt zu tragen haben, fie vom Rohertrage nicht abgezogen wir fen will. Ebenfo muß auch die Anfiht derieninen, welche die Grundlaften nicht abgezogen wiffen wollen (v. Groß a. a. O. ©. 32.. Sartorius GI. Beſteur. - ©.'90. 149.) verwerflich fein. Denn fie find Echmälerungen der Grundrente und des Reinertrages. (SG. unten $. 494.). Jedoch alle diefe Eontroverfen finden ihren Entſtehungsgrund in dem Streben, die bloſe Grundrente zu befteuern, deſſen Um 734 richtigfeit an ſich mit der unmbalichtei oben bewieſen wurde. Schlüge man den weit natürlicheren Weg der Urgewerbsſteuer ein, ſo könnte über dieſe Abzüge kein Streit entſtehen. Denn das ganze reine Urgewerbseinkommen wäre? alsdann be- ſteuerbar, folglich vom rohen Alles in Abzug zu bringen, was den Keinertrag nothwen dig fhmälert, alfo alle Auslagen, die im Durchfchnitte für den Gewerbsbetrieb und fir den Lebensunterhalt des Anternehmers und feiner durchſchnittlichen Samilie no» . torifh nothwendig find. Die Zinfen eined jeden auf die Wirthſchaft verwendeten Anleihens evfcheinen daher wie eine Grundlaſt und ed muß der jährlichen Steuer _ revifion oder Gt. Peräquation überlaſſen werden, wie andere fo auch die Berände sungen in dieſer Hinſicht nachzutragen. BR» $. 493, Fortſetzung. b) Runftgewerbfieuen Der Kunftgewerbftener find die Reinerträge aller derient- „gen im Staate von Bürgern getriebenen Gewerbe, welche die Roh. ſtoffe veredelnd verarbeiten, alfo aller Gewerfe unterworfen. Sie hat das Eigenthümliche, daß der Grund und Boden ald Ermerbs- quelle bei diefen Gewerben meiftend eine untergeordnete mittelbare Rolle fpielt. Die Veranfchlagung ift bei Diefen. Gewerben wegen der größeren VBerfteckheit der Quellen und Hilfömittel an. fich fchon, aber mehr noch wegen ihrer Manchfaltigfeit weit fchwerer als bei den Urgewerben, wo die Haltpunfte meiftens offen da liegen, Diefe Steuer bilder einen Zweig der gewöhnlichen Gewerbſteuer 1), welcher aber in unfern Staaten außer den Handwerfen, Manufar- turen und Fabriken auch noch die Arbeiterflafe und der Handels- ftand. und felbft die Producenten (d. 492. Nr, 3.) unterworfen find, indem man diefe zufammen den Grumdeigenthümern gegenüber ſtellte. Wie viele Mängel diefe fchon im Allgemeinen bat), iſt bereitd gezeigt (F. 491. Nr. 5.), allein die Methoden der Schätzung des Einfommend und der Steuerumlage, die bei der Letzteren ge bräuchlich find, verdienen, ald anwendbar auch bei der Kunfige- werbftener, einer befondern Betrachtung. Man bat zwei Metho— den, nämlich jene der Patentifirung umd jene der eigentlichen Gemwerbeftener. Die Patentſteuer d,’werche fich zunächſt an die ertheilte Befugniß zum Betriebe eines Gewerbes der genannten Art anſchließt, wird nach Klaſſen bezahlt, die nach der vermuth⸗ lichen Ausdehnung des Gewerbes feftgefeist find, und in welche man ſich durch die. Löfung eines Patentes und jährliche Steuer- zahlung als Gewerböberechtigten gleichfam einkauft. Sie bat, die Unnöthigfeit des. Eindringensd in Die befondern Gewerboverhalt⸗ niſſe, die Ungehindertheit des Betriebs, überhaupt die möglichſte Druclofigfeit für den Unternehmer, die Begünſtigung völliger Gt werbefreiheit und die große Einfachheit in der Steuerverwaltung für fih. Gegen diefelbe aber fpricht die Unhaltbarfeit der Schägungs- 735 ‚norm für den Ertrag, da man dieſen in ein gerades Verhält⸗ niß mit der Bevölkerung des Wohnortes fest, alfo die Willkühr⸗ lichkeit der Klaffifizirung und der Steuerſätze, und Die daher fob - gende Stenerungleichheit, da bei den meiften Gewerben das ange nommene Verhaͤltniß zwifchen Ertrag und Ortsbevölkerung gar wicht eriftirt. Die Gewerbeſteuer dagegen fucht diefen Testeren Fehler zu vermeiden, indem fie das aus Naturfräften, Kapital, Arbeit, Abſatz und Lebensweife fich entwicelnde Gewerbseinkommen rein und fo genau ald möglich durch die Steuer zu erfaffen ſtrebt. Man bat darum folgende Arten angewendet, um das reine Ein— kommen zu treffen: a) die Umlage nach dem Gemwerböcapitale, ſowohl dem ſtehenden, w. 3. B. Mahlgänge, Webftühle, Keffel, Brennhelme und dal., als auch dem umlaufenden w. z. B. Ver⸗ brauch an Rohftoffen, Menge der Arbeiter u. dgl. Y. Allein diefe Umlage ift einfeitig und ungleich, weil mehr ald Capitalanlagen die Betriehfamfeit des Unternehmers und der Abſatz das reine Ein— fommen bei diefen Gewerben beftimmen und das umlaufende Ca— pital ungleich fchwerer als das ftehende zu ermitteln iſt, folglich bei gleichem ermitteltem Capitale der Neinertrag doch höchſt vers fchieden fein Fan. b) Die Umlage nach dem murhmaßlichen Abs fase und Umſatze. Allein die Ermittefung des Abfages ift nur durch gewaltige Eingriffe in vie Betriebswirthſchaft, z. B. Ein—⸗ ficht der Bücher And dgl. moglich, dagegen ein Schluß auf deffen Größe von der. Größe und Bevölkerung des Wohnortd der Unter nehmer in den meiften Fallen grundfalfch, Um aber vom Capital- umfaßt auf den NReinertrag zu fchliegen, ift nicht blos die Er mittelung feiner Häufigkeit, fondern auch der Größe des umlau- fenden Capitals und des jedesmaligen Zinsprocentes beim Umſatze nöthig, und von dem gewonnenen Produkte die Abnusung des ſte— henden Capitals, die Umſatzkoſten und das fonflige umlaufende Ca— pital abzuziehen, — ein unreichbares Ideal von Ertragsfchäßung. e) Die Umlage nach dem auf diefe verfchiedenen Haltpunkte und beſonderen Geinerbäyerhätnife in Berbindung ermittelten durch“ fchnittlichen Gewerbsreinertrage, die befte, obfchon mit mehr Mühe und Schwierigkeiten verbundene Methode. Sie ift noch nicht praftifch in Anwendung, aber fie würde der obigen Kunfl- gewerbſteuer am nächften führen, wenn man außer den gewöhnli— chen Wirthichaftsansgaben den nothwendigen Lebensbedarf der Fa- milie des Unternehmers im Durchfchnitte und die Zinfen der Ge— werbsanleihen in Abzug brächte, und die betreffenden Veränderun— gen jeded Fahr nachtrüge. Es finder aber bei der Anlage diefer 2 * x Gewerbſteuer in ber Praxis * oder wenigen, eine 22 — tion Statt. 4) 4. Smith Inquirp IV. 210. v. Sonnentelt II. 337. u. Juſti Fi⸗ nanzw. ©. 468. Stgatswirthſch. IT. $. 352. v. Pfeiffer Grunde. d. Sinanzw. ©. 234. 259. Bergius Magazin Art. Gewerbfteuer. Büſch ©. Geldumt. 1. 446. v0. Jacob $.. 663. 1063... $ulda ©. 188. v. Malchus I. S.53, 205 Revifion IV. 6. 284. ©. 191. Handb. II. $. 137. Kraufe Suftem II. 294, Sartorius SI. Berteur. S. 310. Krehl St. Syſtem $. 114. 1.40. 163. 178. Krönke Anleit. $. 45. Eſchenmayer Vorſchlag S. 30. Murhard Politik de3 Handels ©. 341. Deſſelben Th. u. 9. der Beſteur. S. 370. 378. 385. Hermes St. XV. (1822) ©. 155. Simonde de Sismondi Rich. Commerce. II. 88, Nouv. brincip. II. 167. Monthion Quelle Influence p. 119. 344. Craig Politik III. 218. 226. Mac-Culloch Diet of Commerce, Deutihe Bearb. I. 195. Ricardo Principles p. 244. 2). Die gegen die Gewerbeftener gewöhnlich gemachten Ginwlirfe 3. B. bei dv. Sonnenfeld und im Hermes, beziehen fich nur auf die Schwierigkeit ihrer Ans Tage. ©. dagegen dv. Malchus I S. 241 — 243. Der’ wihtiafte Einwurf gegen ihre biöherige Einrichtung liegt aber offenbar in der oben fchon erwähnten Verſchie⸗ denheit dev unter fie gelegten Gewerbe und Stände, die nichts deito weniger gleich befteuert werden. ©. auch v. Malchus I. 247. 3) 2..%. die Ligenzen in England (f. Craig, v. Raumer, MacsEnllocr A. Smith), die Patentfieuer in Sranfreich (f. Simonde, Lok Revifion, vd. Mate ch us, Krönke Anleitung, mit Bezug auf Crome n. Jaup Germanien, eine Zeit Schrift. 8. II. 9. 1. ©. 39.), die Induftriak und Gewerbfieuer in den üfterreich. beutfchen Provinzen (f. Kremer, v. Malchus) und die Gewerbſteuer in Hannover (f. v. Malchus). 4) 3. B. die Gewerbſteuer im Grosh. Baden und Heſſen, im Königr. Wür—⸗ temberg und Baiern, jedoch fo, daß fie auch zu der unter c folgenden Methode ge— rechnet werden können, weil fie auch den verſönlichen Erwerb neben, demjenigen aus dem Capitale berückfichtigen. Ganz eigenthümfich, diefen Metboden gar nicht ange⸗ hörend, und manche Ausſetzungen möglich machend, ift die Fünigl. eo Ge werbfteuer. S. über died Alles. Malchus I. 263— 268. » 8, 494. 7 Fortfehung. ce) Handelftener. A) Leihbgewerbflenern. Der Handelſteuer, welche jedoch in der Praxis immer noch ein Zweig der Gewerbſteuer, und nach der Methode derfel- ben umgelegt ift, find die Reinerträge der verfchiedenen Handels⸗ gewerbe und Schifffahrtsgefchäfte zu ulterwerfen. Man kann zu ihrer Anlage die bei der Gewerbſteuer erwähnten. Methoden eben- falls anwenden, allein fie unterliegen bier derferben Kritit, Nur ; mit dem Interfchiede, daß man bei Kleinhandelsgewerben (aber \ nicht beim Großhandel u. A.) von der Ortöbevölferung mit mehr Sicherheit auf den Abfais und von dieſem auf den Betrieb und Gewinn fchließen kann, als bei den Kunftgewerben, und dap man bei der Ermittelung des Durchfchnittsertrages fe nach der Natur des Handelsgefchäftes mehr das Wagniß berückfichtigen muß. \ Die Leihgewerbſteuer umfaßt das reine durchfchnittliche Einfommen aller derjenigen Bürger, welche aus der Verleihung 737 von Grundſücken und Capitalien (umlaufenden, und ſtehenden) ein Gewerbe machen. Die in dieſe Gewerbsklaſſe gehörenden Gewerbe find für die Beſteuerung in der Praxis ganz zerſplittert. Die Grindeigenthümer und VBerpachter follen von der Grundſteuer ge— troffen werden; verfchiedene Leihgefchäfte mit ſtehendem Capital und Confumtionsgegenftänden, 3. B. Leihanftalten für Mobilien, Bücher, Mufifalien unterliegen der Gewerbſteuer; die Gefällberech- tigten, 3. B. Zehntherren find zum Theile gar Feiner, zum Theile einer Grundgefällftener unterworfen; die Hausbefiser find befon- ders hausſteuerpflichtig; und megen der Geldeapitalſteuer freitet fich die Praris mit der Theorie, während fie von Erfterer ald un— ansführbar anerkannt if. Bei fo vielen Gegenftänden, die offen- bar unter ein Prinzip gehören, berrfcht eine folche Manchfaltig- feit von Anfichten, AUmlagsmerhoden und GSteuerfäsen Sie muß die größte Ingleichheit zur Folge. haben. Eine nähere Betrach- tung zeigt dies ganz Far. 1) Das reine Einkommen aus verpach- tetem Grundeigenthume wird auf eine mühelofe Art bezogen, weß— halb feine höhere Beftenerung, abgefehen von allen Rechts- md politifchen Gründen, als eine billige Forderung der übrigen, be- fonders Gewerbe betreibenden, Bevölkerung erfcheint, Es ift aber bei einem fcharfen Blicke auf das Wefen der Grumdrente leicht er- fichtlich, daß durch eine folche Steuer nicht blos diefe, fondern auch Capitalrente getroffen wird, da fehr felten, wo das Pacht» fyftem eingeführt if, blos Grund und Boden ohne Capital ver- pachtet wird. Daß man dabei den üblichen Pachtzins zu Grunde legt, verfteht fih um fo mehr von felbit, als diefe Steuer nur in Ländern, wo Bachtungen häufig find, in Anwendung kommt (\, 492.), 2) Wer durch die Beziehung von Gefällen am Ertrage des Grund und Bodens Antheil nimmt, erfcheint wenigftend wie ein Verpach— ter, ja er bezieht fein Einfommen fehr oft in bedeutender Maffe, wo die Art des Erwerbs einer folchen Bercchtigung fchon ganz verwifcht, und nie von einem Eigenthume an dem pflichtigen Boden die Rede geweſen ift. Eine Gefällftener (Dominicalftener, fogenannt im Gegenfase der Grund- oder Rufticalftener) von höherem Satze ald die Grundſteuer ift daher eine rechtliche wie auch billige Forderung 1), 3) Die Häuſer find ein Nutzeapital ($. 55 N. 1.) und Leiheapital, Gie eignen fich daher und nach ihrer Natur in hohem Grade zur Beftenerung, befonders in Städ- ten, wo fie haufig mit großem Bortheile, theils im Ganzen, theils in Abtheilungen, theild mit Mobilien, theils ohne folche vermiethet werden, Die Häuſerſteuer?) ift auf die verfchiedenfte Art fchon angelegt worden. a) Die Anlage nach der ——— iſt nicht Baumſtark Encyclopädie. 238 paſſend, um den Ertrag der Wohnhänfer zu beſteuern; denn, wenn gleich nicht zu läugnen iſt, daß die Lage eined Haufed demfelben verfchiedenen Werth gibt und die Miethe höher ſtellt, fo kann man doch von der Grundfläche allein weder auf den Capitalwerth noch auf den Ertrag der Hänfer fchliegen, und befonders irrig ift die Mei- nung, man könne den Haudertrag mit der Rente des beiten Acker⸗ landes von der Grundfläche des Hauſes gleichſetzen, da hier jeden⸗ falls das Baucapital, die innere Einrichtung, die Ortsbevolkerung u. dal. gänzlich unberückſichtigt bleiben würde )). b) Der Anlage nach dem Capitalwerthe und Kaufpreiſe der Häuſer kann mit den entſprechenden Abänderungen das ſchon (K. 02. Nr. 3.) Geſagte entgegengeſtellt werden, weil beim Häuſerkaufe außeror- dentlich viel von der individuellen Neigung der Käufer abhängt, und alſo der durchſchnittliche Kaufpreis, wenn er irgendwo auch leicht zu ermitteln wäre, nicht als ein dem Miethsertrage folcher Hänfer überhaupt entfprechendes Capital erfcheint 4). c) Die An- lage nach den Beftandtheilen der Wohnungen 3. B. nach An- zahl der wohnbaren Räume, Stockwerke, Fenfter, Heerde, Schorn- feine, Thüren bat das für fich, daß man aus der Größe und Ein- richtung des Haufed auf den Neichthum des Beſitzers oder Be— wohners mit ziemlicher Sicherheit fchließen kann, aber ob auch ‚ebenfo auf den Ertrag, — das muß im Allgemeinen verneint wer- den, wenn es auch an einzelnen Orten der Fall fein möchte, Am meiften läßt fich Teicht in diefer Hinficht für die Zimmer und Gtod- werfe ald Steuernorm fagen, aber alfe fonftigen Normen, denen ‚man Thür-, Fenfter-, Heerd- u. dal. Steuern zu verdanken bat, find begreiflicherweife ganz untauglich und verurfachen nicht blos einen aufßerordentlichen Druck auf die niederen Klaſſen in wirtbfchaftlicher Hinficht, fondern fie Fünnen auch, meil man Die Anlage folcher Theile an den Häufern wegen der Steuer unter- läßt, in Betreff de8 Geſundheitszuſtandes fehr verderblich werden >). Endlich d) die Anlage nach dem Nierhzinfe bat in der Theorie ohne Zweifel am meiſten für fich, weil man nach Abzug der Un- terhaltungstoften und allmähligen Abnugung den wirklichen durch— fchnittlichen Reinertrag der Häuſer am ficherften treffen würde ©). Allein, ganz unanwendbar in Orten, wo Hausmiethen felten find, alſo anf dem’ Lande und in Landftädten, hat diefe Methode ſelbſt an den anderen Plätzen Schwierigkeiten wegen der Auffindung je— nes mittleren Miethsertrages ſowie wegen der Aufſtellung einer auch nur einigermaßen ſichern Norm für die beiden Abzüge vom Rohertrage. Die beſte Häuſerſteuer wird aus diefen Gründen alſo diejenige fein, wobei man eine den ländlichen und fädtifchen Ber- N S 739 bältniffen möglichtt entfprechende Combination aller diefer Metho- den, mit Ausnahme der ganz verwerflichen anwendet, Noch find aber A) die Geldcapitalien oder Eapitalien im engeren Sinne zu ers wähnen, auf deren Neinertrag oder Zind nach den gehörigen Abzügen man aus theorrtifchen Gründen eine Steuer gelegt wiffen will, weil man darin eine Ungerechtigfeit findet, daß Grund- und Arbeits- vente, aber nicht die Leicht zu erwerbende Capitalrente befteuert werde. Die Eapitalienftener 7) bat infomweit die Theorie für fih, um ſo mehr, wenn in den Gewerbſteuern auch die Zinfen der Betriebseapitalien mitbefteuert werden, aber auch um fo weniger, wenn man dort dieſe Zinfen ald Abzüge abrechnet. Allein, wenn man auch zugeben muß, dag einer folchen Steuer der durchfchnitt- liche Zinsfuß jeder Brovinz zu Grunde gelegt werden kann, fo fteht diefer Steuer die Unmöglichkeit der Ausmittelung des Capitalei— genthums, die mit der Größe des Letztern und der Ausdehnung der Sapitalgefchäfte des. Beſitzers zunehmende Leichtigkeit und Un— entdecfbärfeit der Verheimlichung, die Unergründlichkeit der Arten dieſe Steuer zu umgeben, die Leichtigkeit der Abwälzung diefer Steuer auf die fchuldenden Gewerböunternehmer, unter den läſtig— ſten Bedingungen, die Berdrängbarfeit der Capitalien in das Aus— land und die Abhaltung der ausländifchen vom Fnlande, die da- her unvermeidliche GStenerungleichheit, und der unausweichliche Druck auf die Fleinen apitaliften, welche fich der Steuer nicht ‚wir die großen in Wechfel-, Actien- und Staatöpapiergefchäften "entziehen können, in ihrer Ausführung ganz entgegen, fo daß alle Verſuche fie einzuführen fcheitern und auf die Induſtrie ſchädlicher wirken, als die vermeintliche Steuerfreiheit der Capitaliften 8). 1) 3. 3. in Würtemberg und Baden. ©. v. Malhus I. S. 49. Fulda $. 472. Allein v. Groß und Sartorius (f. $. 492. N. 10.) wenden gegen die _ Rechtmäßigkeit diefer Steuer ein, dad Tragen dieſer Steuerlaft durd die Bauern bes ruhe zum Theile auf befonderen Verträgen mit dem Grundherrn, und anderfeits brächten die Erbverhältniffe der deutschen Bauern die Tragung jolcher Laften alg eine Pflicht der Legteren mit fih. Jedoch muß Erſteres bewiefen werden und das letztere Berhältniß ift e3 eben, was befümpft wird. Es fpricht. übrigens v. Barnbühler Annal. der würtemb. Landw. Bd. II. 9. 4. ©. 323. für eine Erniedrigung der Gefältfteuerfäge. Aber feine Grimde, welde v. Malchus J. S. 217— 224. bes fonders widerlegt hat, an ſich nicht fchlagend, beruhen auf der falichen Anficht, als 06, wo ſolche Gefältpflichtigkeit beiteht, der Berechtigte eigentlih Eigenthümer des Bo— dens fei und fich hierauf fein AntHeil am Ertrage rechtlich gründe. Bon den Er, hebungsarten diefer Steuer ift die directe, nämlich vom Werechtigten ſelbſt, der ins directen, nämlih vom Pflichtigen, der fie fih von jenem erftatten laſſen foll, vors zuziehen, weil fie offenbar dem Legteren zum Nachtheile ift. 2) v. Sonnenfel3 III. 523 v. Juſt i Sinanw. 6. 702. 818. Bergiug Magazin Art. Steuerwefen S 18. U. Smith IV. 189. Craig Politik 111. 99 Ricardo Principles p. 238. v. Sacob $.636. Sulda $.176. v. Mal; chus J. S. 51. Krehl St. Syſtem $. 125, 157. 173. Monchion Quelle Influ- ence p. 105. 47% 740 3) 3. 8. vor a: 1822 in Naſſau. A. — unterſcheidet die Grund * die Baurente und iſt für dieſe Anlagsmethode, da in England. die Grundfläche und. das Haus verfhiedenen Gigenthümern gehören. S. dagegen befonderd Eraig Pos fit. III. 104. Ricardo, v. Malchus. Lotz Handb. III. 284., welcher jedoch den nicht ganz richtigen Grund anführt, daß gerade darin, wenn ein Boden zu — genommen werde, der Beweis liege, wie er zu ſonſt nichts beſſerem taug⸗ ich fei. 4.3. 8. feit a. 1822 zum Theile in Nafrau, Grosh. Heſſen, Baden. Hier wendet man eine SKlarfifisirung nach Gapitalien an, in weiche man die ea eins ſchätzt 5. B. in Wiürtemberg. 5) 3. B. nad Zimmern und Stockwerken in Defterreich Elafenweife. (v. Kre⸗ mer Darfiell. 1. 132. Tarantola Mailänd. Steuerregul. ©. 14.) Ehemals in Sranfreih (Simonde de Sismondi Rich. commerc. II. 91.) jest noch in Eng» land nach Thüren und Fenſtern. (v. Raum er buitt. Beſteur. Syft. ©. 127. 228. Eraig Politik III. 118. 125. Edinburgh Review 1833. April‘ p. 164 — 166. Das Reformminifterium S. 21., in welchen Schriften_fie sum Theile vertheidigt wird, Es fommt ohne Zweifel fehr auf die fpeziellen GSteuergefege an, ob und wie fie dritckend wirft). Mit der öfterreichifchen Anlagsmethode ſtimmen die befondern Bors fhläge von v. Jacob $. 1040. flg. überein. , Die Anfiht von Los Reviſion IV, $. 282. ©. 174. Handb. III, $. 139... 276., daß die Häuſerſteuer Confumtionds fteuer fein, und nach dem Baus und jährlichen Unterhaltungsaufwande umgelegt wers den folle, frimnit- mir dem Prinzive der Senfterfteuer u. dgl. überein. TAber dad - Prinzip, wovon er (Revifion IV.-175.) ausgeht, ift ganz falsch; denn nicht blos das urfprüngliche, fondern auch das abgeleitete Einfommen ift fteuerbar ($. 486. N. 6. Nr. 4) Da aber Kos (im Handb. IIT. 161. 278.) hierin feine Anficht geändert hat, fo ift um fo weniger zu erklären, wie dennoch obige Behauprung ftehen geblies ben if. Aub Murhard Th. u. 9. der Belteur. ©. 584. führt die Wohnungs: fieuer als eine verwerfliche Gebrauchäftener auf, weil fie dad Vermögen treffe, ' 6) 3: B. zum Theile in Naſſau feit 1822. und in Hefterreich, und in Srank reich. S. auch Craig Politik III. 109. Man ‚glaubte fogar, daß blos die ver, miethbaren Häufer zu befteuern feien. Allein hiermit find die nicht vermies theten Feineöwegs von der Gteuer frei. : 7) v. Sonnenfel$ TI. 330. Bergiud Magazin Art. Zinſen. 9. 2. Jung Finanzwiſſ. $. 69. Turgot Reflections sur la formation et distribution des Bichesses. $. 96. sqq. 4. Smith IV. 201 Lotz Revifion IV. 203. Handb. II. 269. Eraig Politik III. 67. v. Jacob $. 645. 1054. Fulda S. 180. v. Mal⸗ ch us TI. $. 58. Krehl St. Syſt. $. 118. 151. 168: Strelin Reviſion ©. 40. Krönfe Anleit. S. 35. Grundſätze ©. 114. Efhenmanyer Vorſchlag S. 54 Monthion Quelle Influence p. 59. 70. 108. Simonde de Sismondi Nouv. Princ. 1I. 167. 175. 200. Hermes St. XVI. 171. XVII. 200. Murhard Th.u. 9. der Befteur. ©. 396.405. Meine Berfube S. 213 — 218. Verhandl. d. bad. I. Kammer v. 1831. Beil. Heft VIII. 1—23. XIII 145. 152. 155. u. Gen bung Probleme ©. 16. 8) VBermeintlich! denn fie werden indirect befteuert, weil ſich der Capital zins in feinem urfprünglichen Satze nach dem Ertrage richtet, welchen dev Anwens der deffelben nah Vorausnahme des Gewerbsgewinned noch bezieht. Die Steuer erfcheint aber dem Gewerbömanne als ein Abzug vom Reinertrage. Es befürchtet nun Krönke Grundſätze $. 18. Anleitung $. 19, eine unmittelbare Beſteue— "rung der Eapitaliften gebe dem Schuldner fo viele Erleichterung, daß das Schuldens mächen zu häufig werden und den Zinsfuß fteigern fünnte. Deshalb ſchlägt er eine * mittelbare Beſteuerung auf Vorausbezahlung durch die. Schuldner vor. Allein feine Grundanficht ift, wie aus einer. Betrachtung der Wirfungen der Capitalfteuer zu erfehen iſt, ganz falfch; außerdem aber würde die Ausführung feines — die Schuldner ganz der Willkühr der Capitaliſten überliefern. 741 8. 495. Fortſetzung. e) Dienſtgewerbſteuer. Die Dienſtgewerbſteuer endlich trifft das am müheſamſten errungene, und, was die Erſparniſſe zur Sicherung der Dienſtlei⸗ ftenden in Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, fowie der Familie nach dem Tode deffelben anbelangt, unficherfte reine Einfommen, Es ift daher höchft fehlerhaft, daß man die dienftleiftende Klaffe mit den eigentlichen Unternehmern in gleiched Gteuerverhältniß Test, Hierzu ſteuerpflichtig erfcheinen alle Dienftleiftende vom gemeinen » Arbeiter bis zum höchſten Künftler, Gelehrten und Staatsbeamten, unter der Vorausſetzung, daß nach Abzug des ſtandesmäßigen Le- bensunterhaltes für den Diener und feine Familie nach Durch- fchnittsfäsen noch ein reines Einkommen übrig bleibt, Man bat - aber noch näher die Privat- und die Staatsdienftleiftenden zu unterfcheiden. Die Beftenerung der Erfteren, ‚oder, wie man fonft ſich ausdrückt, des Arbeitslohnes erfcheint ald gerecht, - wenn fie das reine Einfommen trifft 1), wenn der richtige, d. h. niedrigfte Stenerfab gewählt, und wenn die Umlagsmethode zweck— mäßig ift I. Die Andere oder Befoldungsftener 3) darf mit jener dem Grundfase nach nicht verwechfelt werden, denn das rechtliche Verhältniß der Staatödiener zum Staate, zugleich als Geſetzgeber und Dienftheren, ift ein ganz anderes, als jened zwi⸗ fchen dem Arbeiter und Lohnherrn 4, die Anftellungen und Ber- feßungen der Staatsdiener gehen nach andern Gefesen und Nüc- ſichten als nach freier Concurrenz vor fich und die Fixirung und Auszahlung ver Befoldungen gefchieht mit möglichſter Anpaffung an die ſtandesmäßigen Bedürfniſſe der Staatsdiener, fo daß die po— Litifche oder finanzielle Frage nur dieienige iſt, ob die Befol- dung der Staatödiener hoch genug ift, um einen. ftenerbaren rei- nen Meberfchuß über jene möglich zu machen, und ob es nicht bef- fer fei, die Umlags- und Erhebungskoſten einer folchen Abgabe zu erfparen, indem man die Befoldungen fo hoch ftellt, daß eine Steuer nicht mehr erhoben werden kann. Während alſo jeder Gtaats- Diener mit feinem ald Staatsbürger bezogenen Einfommen und für feine Genüffe wie jeded andere Staatsglied fenerpflichtig iſt, fo wird die Beftenerung ihrer Befoldung ſtets and demſelben Ge— fichtöpunfte zu betrachten und unnöthig fein, wie die Beſteuerung der Staatsfaffe, fie muß aber um ſo mehr ald ungerecht erfchei- nen, ald der Staat feinem Beamten die Belohnung, welche er. ald Geſetzgeber und eontrahirender Dienſtherr denfelben unter der Be⸗ dingung zugefagt bat, daß fie feinem Dienfte ihre. Kräfte aus- 742 fchließrich widmen müffen, ohne Schmälerung zu — J— ver⸗ bunden iſt 5). | 4) Alfo Abzug des ftandemäßigen Aufwanded, um ein foiches Auskommen zu gewähren. Anderer Anficht, nämlich daß der Bürger fein Reben nach dem Refte eins richten fol, der ihm von feinem Vermögen oder Einfommen erft nach Abzug der Steuern übrig bleibt, ift Krönfe Grundfäge $. 4. Allein’ eine ſolche Uns —— in dieſer Allgemeinheit ausgeſprochen, verdient keine Widerlegung Kuga, die Schrift. . 2) Der beſte Maafftab ift der übliche Preis der Arbeit der — — Klaſſe von Privatdienſtleiſtenden, und die Koſten der üblichen Lebensweiſe, um den Reins ertrag zu finden, Dies ift aber mit fehr. großen Schwierigkeiten verfnüpft. Die niedgre Kaffe, bei welcher eine Schätzung thunlich ift, Fommt gegen die höhere ims mer in Nachtheil, weil bei diefer ein anderer Weg als Gelbfteinfhäsung in ber ſtimmte Klafen, bei deren Aufftellung erſt noch Willkühr herrfcht, nicht wohl ans mwendbar if. ©. v. Jacob $. 1072. Dagegen v. Malduß I. ©. 248. N. 2. ©. aber auch oben $. 490. N. 3. Krehl Et. Syftem. $. 117. 149. 167. 121. 454.171. Äs Smith -IV. 230. Ricardo Principles p. 258... Solgen einer folchen Steuer in volkswirthſch. Hinficht. } ” 3) Für Beroldungsfteuer: v. Jacob $. 671. 1069. Fulda $. 201. Krehl St. Syſtem $. 90. 120. 153. 170. Hermes St. XV. 131. v. GSeutter 8% fieur. der Bölfer S. 197. Murhard Th. u. P. der Beſteur S. 361. Staat wirthſch. Blätter, 1822. HeftIV. ©. 15.. Dagesen: v. Malhusl. $. 57. (be fonderd S. 273 — 276 gegen die Gründe in jenen Blättern). v. Struenfee Abs hand. I. 211. Lotz Handb. III. 275. Krönke Anleit. .S. 105. Grundfäke $.6. (wo er. aber für den Staatsdiener den fkandesmäßigen Aufivand gefiattet). Sarto— rius Gl. Beſteur. ©. 296. 4) 0. Seuffert ©. d. Verhältniſſe des Staat? u. der Diener. — oe Dagegen: v. d. Becke V. Staatdämtern und Dienern. Heilbronn 1797. v. Gön— wer pen Staatsdienſt ꝛc. Landshut 1808. 5) Ein ganz andered Berhältnif begründen außerordentliche Staatslaften, 5%. Kriegslaſten. Dergleihen Staatszuſtände begründen außerordentliche Pflichten, wes⸗ halb über die Veitragspfliht der Staatsbeamten als folche Fein Zweifel fein kann, f. Krönke Grundf.S. 6. dv. Drais Ueb. den Beizug der Stantsbefoldungen zu außerord. Staatslaſten. Earlörufe 1816. v. Sensburg Probleme S. 19—28. IV. Genußſteuern. $. 496, | ' A, Allgemeine Betradbtung, ® Die Steuern, welche von den Genüſſen erhoben werden, unter fcheiden fich mefentlich von den genannten dadurch, daß fie eine perfönliche und fachliche Beftenerung zugleich find, indem durch fie nicht blos Theile des Einfommend entzogen, fondern immer die Genüſſe etwas erfchmwert werden. Fe mehr fie num Perfonal- und Vermögensftenern, je weniger fie Reinertragsftenern find, um fo weniger fHimmen fie mit den Steuergefegen überein. Fe mehr fich aber annehmen läßt, daß fie bios das reine Einfommen treffen, um fo vorzüglicher find fie, und haben unftreitig den Vorzug vor den andern Steuern, wenn fie nicht mit Yäftigen Formen der Er- 743 hebung vwerfnüpft ſind. Es gibt zwei Klaſſen davon, nämlich fol- che, welche der Staat von denienigen, welche Staatsanftalten be- nußen, im Verhälniſſe diefer Nusung erhebt (GGebrauchsſteu— ern), und folche, welche er von den mehr oder weniger nothwendi- gen Berzehrungen und Genüffen der Bürger überhaupt im Ber- hältniffe diefer erhebt (Verbrauchs- oder Verzehrungsd-, Zehr⸗ oder Lonſumtionsſteuern, auch indireete Abgaben genannt), $, 497. B. Gebraudsfieuern. Die Gebrauchsſteuern Y find verſchiedener Art. Entweder lehnen ſie ſich an beſtimmte Handlungen im bürgerlichen Verkehre, oder ſie werden bei Erlaubnißertheilungen und Verleihungen ande— rer Art von Seiten des Staats erhoben, oder bei der Annahme der Dienſte der Staatsbehörden bezahlt, oder für die Benutzung anderer materieller Staatsanſtalten entrichtet. Sie ſind folgende: 1) Stempelſteuern, erhoben, indem der Staat zu gewiſſen Ein— gaben bei den Behörden und zu Ausfertigungen dieſer Letztern ge— ſtempeltes Papier, wobei der Stempel in verſchiedenen Beträgen (Klaffen- und Gradationsftempel) je nach der Wichtigkeit der Urkunden oder nach der Größe der darin ausgefprochenen Sum— men geſetzlich vorgefchrieben ift. Wer folches Papier verkauft, der bezahlt die Steuer voraus. alfo ift fie indireet. Nicht über- einffimmend mit den Steuergrundſätzen find fie bei großer Mäßig- feit der Anſätze, Stempelfreiheit der Mrmen und Ermäßigung der Umgebungsfirafen eine Mbgabenart, die fich durch Kleinheit der Quoten unempfindlich erhält, durch Gewohnheit weniger läſtig iſt, und einen nicht geringen Beitrag zu den Staatsbedürfniſſen ab- wirft 3. 2) Eintrags- oder Regiftergebühren, Abgaben für die vom Staate ald zur Gültigkeit von Privarverträgen erforder- lich erklärten Urkunden und Eintragungen in Bücher. Ganz den Stenergrundfägen entgegen, find diefelben als blofe Forderungen der Willführ des Staats zu betrachten, da fie an fich zur innern Gültigkeit eines folchen Geſchäftes unnöthig ſind. Sie find um fo verwerflicher, wenn ihr Betrag unmäßig hoch und die Umge— hungsſtrafen bedeutend find, und erfcheinen ſtets ald ein fehr er— bebliches Hindernig des Berfehrs 3)... 3) Taxen für die Erthei- lung von Batenten zu Anfiellungen, Standeserhöhungen und Ge— werböbetrieben (Conceſſionen und Erfindungspatenten),. und von Disvenfationen verfchiedener Art. Sie gehören gar Teinem der ‚Steuerprinzipien an, im Begentheile He Fallen meillens auf das 744 Vermögen und find: als Hinderniffe in manchen Beziehungen des bürgerlichen und Gewerbslebens zu betrachten, aber auch Verhü- tungömittel gegen) Petitionsunweſen. 4) Sporteln bei Gerich- ten und Verwaltungsbehörden. Es iſt nicht ungerecht, von dem diefe Behörden in Anfpruch Nehmenden einen verhältnißmäßigen Beitrag zur Erhaltung derfelben und desfalfigen Anftalten zu er- heben, wenn auch beffer wäre, dafür gar nichts zur entrichten. Alſo an fich läßt fich von rechtlicher Seite nichts gegen fie einwenden, und die politifche Frage ift nur Die über die Erhebungsart und Höhe derfelben ; denn dadurch werden fie läſtig und ein Hindernif für Aermere, diefe Behörden, die für Alle vorhanden find, in An— ſpruch zu nehmen. Die Meinung, daß fie immer als Vermögens— feuern zu betrachten feien, iſt wicht richtig 5 denn ed kommt ſehr auf die zu verhandelnde Frage und äußere Umſtände and. 5) Stra— ßen⸗, Weg-, Brüdengelder, Wafferzölle, und was derglei- chen hierher gehört. Diefe Abgaben können mit den Stenergrund- füren in Einklang gebracht werden Das Gefek der Bolfswirth- fchaft verlangt möglichtte Freiheit des Verkehrs, alfo müſſen diefe Gelder nicht fo hoch fein, daß fie die Benusung folcher Anftalten verhindern (K. 472.). Das Geſetz der Größe erheifcht, da der Staat mit folchen Anftalten Fein Gewerbe treibt, daß er fich nicht mehr als den zur Erhaltung dieſer Anftalten nöthigen Aufwand durch folche Abgaben vergüten laffe Id. In manchen Staaten trägt eine folche Steuer nicht einmal ſoviel ein, weßhalb es erflärlich genug ift, daß folche Dinge nicht überall der Brivatinduftrie über> geben werden können. Das Geſetz der Allgemeinheit und Gfeichheit findet bei derlei Anftalten am gerechteften die Anwendung, daß vorerft alle dieenigen, welche folche Anftalten benusen, im Ber- hältniffe, ald fie den Erhaltungsaufwand nothwendig machen bel- fen, zur ihrer Unterhaltung relativ gleichviel beitragen, und dann, daß, wenn noch ein Reſt ungedecdt bleibt, alle Staatsbürger, weil fammtlichen folche Einrichtungen mittelbaren Nutzen bringen, zu deffen Deckung mitwirken. Aus feinem Grunde aber ergibt ſich, daß der Staat die Benutzung folcher Anftalten ganz frei zu geben und auf eigene Koften möglich zu machen verpflichtet fei. Nur dann möchte die Räthlichfeit einer folchen Befreiung anzuerkennen fein, wenn man, nachdem ein Abgabennachlaß befchloffen tft, Teihe drückendere Steuer dazu bat, oder wenn, ohne jene Abficht, Für ſolche Gelder eine weniger drückende Erfasftener eingeführt wer⸗ den fann. Allein bei kluger Mäßigfeit folcher Steuern — ſich ſolche Fälle ſelten finden ©). 745 1) Lotz Reviſion. IV. $. 287. Handb. III. 292. Krauſe Syſtem. II. 303. Murbard Th. u. 9. der Beſteur. ©. 236 folge. v. Malchus J. S. 62 — 64. Rau polit. Deconom. III. $. 227— 246. , bei welchen beiden alle hierher gehören» den Abgaben beurtheilt find. 2) Sn allen Staaten, aber verfchieden eingerichtet. In Sranfreih ein Dis menfionsfttempel, nämlich nach. der Dimenfion oder Flächengröße des nöthigen Papiere, von 6 Stufen. v. Raumer britt. Belteur. Syſtem. ©. 21. 192; 3) In Baden Acciſe von Immobilien (f. Verhandl. der II. Kammer von 1831. 9. IV. 69. XXI. 253. Beil, Heft VII. 56.); in Sranfreich die Droits d’Enregistrement, welche in Droit fixe und proportionnel zerfallen. Auch gehören hierher die Droits d’Hypotheques daſelbſt. Hier ift and die Erbſchafts- und Kauffteuer zu erwähnen. ©. Eraig Politifi III. 82. 92. 205. Monthion 1. c. pag- 214. Simonde de Sismondi Rich. commerce. II. 97. 4) In Sranfreih find es zum Xheile die Droits de Greſſe. Auch gehören hierher die Befdrfterunggfoftten für Gemeindes, Gtiftungd+ und Privatwals dungen, wenn nämlich die Stantsforftleute bei ihrer Bewirthfchaftung benutzt werden. Ueber die Erhebungsart der Sporteln f. m. Welcher in den Verhandl. der Bad. II. Sammer. von 1831. Heft IV. 3. Beil. H. VII. 65. Heft XXIII. 4. Bairifche 2. €. Verhandl. von 1831. Beil. XLIII. ©. aub Eraig Politik. III. 147. Monthion pag. 170. x 5) v. Malchus J. S. 311 —312 fagt freilich, es gäbe feinen Rechtsgrund, der den Staat auf die bloße Erhebung dieſes Aufwandes befchränfe. Dies ift nicht zu läuanen, denn der Staat ift berechtigt, die Steuern da und fo zu erheben, wo und wie ed ihm am zweckmäßigſten ſcheint. Allein der Gtaat ſteht nicht, wie Malchus meint, gleich den Privatunternehmern folcher Anftalten, denn er ift zu ihrer Herftellung und Erhaltung als Staat verpflichter, wenn fie auf dem Privat wege nicht gehörig hingeftellt iverden, und muß die Koften aus der Staatska ſſe decken, wenn die für ihren Gebrauch aufgelegte Steuer nicht genug einträgt. Indeß trennt v. Malchus ferner den Vortheil der unmittelbaren Benutzung folcher Anftalten ‚ von dem aus ihnen für die Gefammtheit erwachfenden Nuten und will aus dem Lesteren die Berechtigung ded Staates ableiten, ſich durch jene Gebrauchöfteuern mehr als den bloßen Unterhaltungsaufwand zu verschaffen, indem verfelbe diefed Mehr als eine Steuer vom Ertrage anfieht. Allein diefer Schfirt ift zu weit, denn es folgt hieraus blos, daß der Etaat, nachdem er jenen Bortheil befteuert hat, auch diefen Nutzen befteuern kann. Die nächtte Srage ift alddann aber, wie dies am beften in Uebereinſtimmung mit den Steuergrundfägen gefchehen Fünne. Fände fich, daß diefe Beftenerung am beiten durch Erhöhung der Gebrauchäfteuern dieſer Art verwirkficht würde, fo müßte freilich diefe Wahl: getroffen werden, fonft nicht. Und es möchte fih die Borsüglichkeit diefer Methode nach feinem einzigen Steuergrundſatze beweifen laſſen. Jedoch ein anderer Irrthum Tiegt der Anficht von v. Malchus zu Grunde, nämlich ald 0b der Vortheil, den der Einzelne aus der Benusung folder Anſtalten bezieht, der Befteuerungsmaafftab fei. Wie follte diefer Vortheil ermittelt wer— den? — Dies ift unmdglih, alfo der Grad der Mitwirfung der Einzelnen zur Abnugung ſolcher Anftalten ift der Maaßſtab für diefe Steuern. 6) Die Surrogirung de3 Weggelded durch eine Viehſteuer ift nicht geglückt und Fann ed wohl aud nicht. Los Reviſion. IV. $. 283. Handb. III. 288. Kranfe Syftem. IL 290. $. 498, C. Berbrauchsiteuern. 1) Im Allgemeinen a) Ihre Bor und Nactheile. Gegen Feine. Gattung von Steuern ift fo viel ſchon geftritten worden, wie gegen die Verbrauchs- oder Confumtionsften- ern 1), umd gerade im jetziger Zeit gehört diefer Streit zu den wichtigften, theild weil die unteren Volksklaſſen ihre Laften zum 746 Nachtheile der höheren und reicheren abzuſchütteln ftreben, theils weil fich die Wünfche nach Verfehrsfreiheit lauter als jemals. er- heben. Allein, muß man zugeſtehen, daß diefe Steuergattung fo wenig als eine andere nicht ohne Laſt denkbar ift, und darf aus den Bedürfniſſen unferer Staaten gefchloffen werden, daß die Con— fumtionsfteuern gang unentbehrlich find 2), fo Tann man bei ruhiger vorurtheilsfreier Weberlegung vdiefelben bei weitem nicht in dem Grade drücdend, fchädlich und am fich fehlerhaft finden, als ander- wärts von ihnen behaupter wird. - Man wendet gegen-fie ein: Die Unmöglichkeit einer VBoransberechnung ihres Ertrags für die Staatd- Faffe, die daher rührende Unficherheit. der Einnahmen der Letzteren, die Kofifpieligfeit und Schwierigkeit der Erhebung, ihren böfen Einfluß auf die Moralität, die Unthunlichfeit einer gleichen Be- frenerung je nach dem VBerhältniffe des Reichthums und der Dürf- tigkeit, die Unbrauchbarfeit der VBerzehrung als Maaßſtab des Ein- fommens, die Unausweichlichkeit der Beſteuerung des Capitals, der nothwendigften Bedürfniffe und des rohen Einfommend mit allen ihren fchädlichen Folgen für die Induſtrie, die daher rührende unerträgliche Bedrückung der Armen, den fchädlichen Einfluß der Berfchiebung der Steuerzahlung bis zur Verzehrung auf den Ber- Fehr, auf die Biütervertpeifun und auf die Breife der Artikel, die Hemmniffe für den regelmäßigen Fortgang der Betriebfamkeit je nach-der Art der Erhebung, Die bei Diefer Art der Beſteuerung den Bürgern gelafene Wahl zwifchen dem Beitrage oder Nichtbei- trage zu den Staatöbedürfnifen, und den Umſtand, daß, wo fie eingeführt find, der Bürger mehr ald einfach, beſteuert wird. Allein der im Banzen wenig veränderliche Stand der’ Conſumtion läßt die Staatskaſſe um ihre Einnahme nicht in Ungewißheit. Die Fofifpielige und fchwierige Erhebung kann nicht geläugnet werden, allein die in manchen Staaten und bei. einzelnen Steuern in dieſer Hinficht getroffene Einrichtung, welche diefen Vorwurf in hohem Grade verdienen dürfte, kann nicht diefen Steuern überhaupt zu—⸗ “ gefchrieben werden. Die Fmmoralität, ald Folge diefer Steuern, ift nicht norhwendig ein Ergebnig derfelben überhaupt, fondern vielmehr ihres zu hohen Betrages, der den Betrug vortheilhaft macht, aber auch bei andern Steuern fommt diefer vor, Bon der Verzehrung läßt fich im Durchfchnitte allerdings auf ein im ge- raden Berhältniffe mit ihr ſtehendes Einfommen ſchließen; um num alle Bürger möglichſt relativ aleich zu beftenern, muß man die zu befteuernden Artikel richtig wählen und dazu ſteht eine große Anzahl zu Gebote; die Wahl if faktifch bie und da ungünftig, aber bei der beiten Einrichtung find da und dort Angleichheiten undermeid- 747 lich und nur im äußerſt feltenen Fällen iſt zum Theile jener be drückte Zuſtand der ärmeren Klafe in dem Grade vorhanden, ald er von den Gegnern diefer Steuern ausgemahlt wird. Jede Steuer, die das Capital verringert und die Befriedigung der Bedürfniſſe erſchwert, ift allerdings verwerflich; allein daraus, daß eine folche auf die Eonfumtion gelegt wird, folgt jenes noch nicht, es kommt vielmehr ‚auf den Steuerartikel und die Höhe der Steuer an. Es ift wahr, wer die indireete Steuer lange vor der Verzehrung vor- auszahft, der läßt fich im Preife des Artikels auch die Zinfen feiner Vorauslage mitbezahlen und fo feige derſelbe; allein diefe Lange Vorausbezahlung ift in der Steueranlage zu vermeiden und Feined- wegs eine von ihr unzertrennliche Begleiterin der Berbrauchiteuern. Uebrigens fleigt der Preis dieſer Artikel nur um fo viel höher zufolge der Verbrauchsſteuer, und alles andere Steigen deffelben ift Folge von anderen Wrfachen. Irgend ein Hemmniß ift jede Steuer für den Berfehr und die Gewerbſamkeit, alfo iſt dies bei den Berkrauchsiteuern auch unvermeidlich; allein abgefehen davon, Daß es bei Diefer Frage am meiften auf die gewählte Umlags- und Erhebungsmetrhode anfommt, fo ift nicht zu läugnen, daß eine andere Erhebung derfelben Summen, welche jetzt durch die Verbrauchsſteuern bezogen werden, weit mehr und weit größere Nachtheile auf den Verkehr und die Induſtrie ausüben würde, als es jetzt gefchieht. Daran find gerade die Umſtände Schuld, welche fernerhin noch als ſchädliche Eigenheiten der Verbrauchsſteuern angeführt wurden. Nämlich die Zahl der Eontribuenten ift größer, die Steuerquote äußerſt Flein und wird nur allmälig erhoben, gerade indem der Pflichtige Genußausgaben macht, bei nicht abfoluten Bedürfniß- artifeln Tann fich jeder je nach Art und Größe der Konfumtion ſelbſt befteuern und die ganze Steuerſumme, welche er jährlich zu bezahlen hat, wird nicht auf einmal erhoben, was, da cd gerade auf diefe Art gefchieht, die Steuerzahlung fehr erleichtert. 1) Zur Literatur: ' Steuart Political Economy. Book V, 4. Smith Inquiry. IV. 240. v. Sonnenfels IT. 341. (v. Pfeiffer, VBerichtigungen berühmter Kameralfchrirten. I. 288.). Büſch, Vom Geldumlauf. J. 413. v. Jufti Finanz⸗ ‚wefen. $. 821. Sinanzmaterialien. Etüf I. Anh. 1. Bergiusd Magazin. Art. Acciſe u. folg. Lüder, Ueber Natiovnalindufris ©. 30. Spittler, Borfer. über ‚Politif. ©. 340. Craig Politik. III. 154. Ricardo Principles. p. 298. Wecker, De l’Administration des Finances. I. 129. Turgot Oeuvres. IV. 208. Canard, Principes d’Economie polit. p. 154. Simonde de Sismondi Rich. Com- merc. II. 33. 63. Nouv. Principes. II. 206. Say Traite. teberf. von Mors ftadr. $. 579. Cours VI. 74. Weberf. von v. Th. VI. 59. Monthion Quelle influence. p. 56. 127. vd. Raumer, Britt. Befteur. Syſtem. ©. 32. 194. Mac- Culloeh Diet. of Commerce. Deutſch I. 6. 206. 249. 693. II. 14. 199. 253. u. a. a. D., wo die in England acchdbaren Artikel angeführt find. Krehl Steuer— ſyſtem. 65. 124. 126. 127. 159: 160. 174. 175. Krönke Grundfäge ©. 141. db. Soden Nat. Deconom. TIL 124. V. 100. 112. 208 Kevifion IV. 143. Hand» 748 buch IU, 175. Kraufe Syſtem. 1. 319. v. Jacob 6. 683. 140% Sulde $. 202. dv. Malchus I. $. 60 u. 61. 66—75, Murhard, Politik des Hanı dels. ©. 363. Th. u. P. der Beſteur. S. 387. Efhenmayer, Ueber die Com fumtionsfteuer. Heidelberg 1813. 2) ©. Meine Verſuche S. 201 — 204, wo der Beweis — geſührt ift. $. 499. Fortfehung, be Wahl der VBerbraukhsartifel. Es gibt abſolute und relative Bedürfnißartifel und Luxus⸗ gegenſtände, welche der Verbrauchsſteuer unterworfen werden kön— nen, Die Wahl muß auch auf alle drei zugleich fallen, weil es nur auf Diefem Wege möglich ift, die untere, mittlere und höhere Klaffe der Staatsangehörigen gleichmäßig zu beftenern. Allein die Verbrauchsſteuer von abfolnten Bedürfniſſen hat ſtets gegen fich, daß von den Lestern nicht auf ein reines Einkommen gefchloffen werden kann, daß diefelben vielmehr als erfte wirthfchaftliche Aus— lagen erfcheinen, die im Preife der Produete, Nugungen und Lei- lungen nothwendig erfiattet werden müſſen, daß folglich eine, Solche Steuer Alles andere vertheuert, von der Arbeiterklaffe nur voraus- bezahlt, fpäter aber ihr von den Lohnherrn, periodifche und locale Ausnahmen abgerechnet, wieder erſtattet wird, und daß fie die, Befriedigung der Bedürfniffe erfchwert. Dies Alles findet bei der Beflenerung der anderen Bedürfniffe und des Luxus nicht Statt, fie befchränft, wenn fie hoch gefpannt ift, höchſtens den Genus. Es ift daher Grundſatz, durch das Verbrauchſteuerſyſtem ſowohl Died Leistere ald auch die Erfehwerung der Bedürfnißbefriedigung zu verhüten. Dies ift aber nur möglich. durch die kluge Auswahl der Artikel 15, durch Mäßigkeit der Steueranſätze, dadurch, daß man die Steuer möglichtt Erz vor dem VBerbrauche erhebt und durch thunlichſte Einfachheit und Wohlfeilheit der Erhebung 2). Allein dies Alles ift Sache der Finanzpolitif, welche fich zu diefem Behufe fireng an die Statiftif ded Landes halten muß. 1) Etwas Andere? ift die Menge, etwas Anderes die Gattung und Axt der Gteuerartifel. Was die, Erftere betrifft, fo hat man fich jet in der Praris für eine Ermäßigung entichieden, weil mit der Anzahl der Artikel Feineswegs, wie man wähnter die Gleichheit in der Vertheilung der Steuerlaft, ſondern vielmehr die Ungleichheit derfelben zunimmt, in der That Feine größere Schonung der Ber dürfniſſe bewirkt wird, aber jedenfall? die Verwickelung und Koftfpieligkeit der Erhebung unverhäftnißmäßig zunimmt. Was aber die Legteren anbelangt, fo hat Canard (Principes p. 177.) die Meinung gehest, blos die abſoluten Bedürfniſſe ſollten beſteuert werden, weil die Steuer ſonſt ungleich würde. Allein, daß dadurch eine abſolute Gleichheit, alſo wahre Ungleichheit der Steuervertheilung, entftünde, iſt nicht: im Geringſten zu bezweifeln. Der befte ift der gehörige Mittelweg zwiſchen dem Entbehrlichen und Nothwendigen jeder Bürgerklaſſe, die Sreilafiung der Ge werbscapitalſtoffe / und die. Herausſuchung folder Gegenftände, welche am meiſten —* 749 auf die Neineinnahme und den Wohlftandsarad der Confumenten fchließen laſſen und die Stenererhebung nicht zu schwer und nicht zu Eoftivielig machen. 2) Man muß zwifchen der directen und indirecten Beſteuerung unterfcheiden. Jene findet nicht, wie v. Malchus I. ©. 323. meint, blos bei Gebrauchs—⸗ gegenſtänden, 3. B. Meubles, Bedienten, Equipagen, Gold⸗ und Silbergeſchirr u. dgl., fondern auch bei Berbrauchſsartikeln Anwendung, z. B. Schlachtſteuer und Weinaceiſe für eigene Conſumtion. Nach den Gegenſtänden richtet ſich auch die Wahl der Beſteuerungsart. Wenn die directe Verbrauchsſteuer nicht in den meiften Sällen eine allzu läftige Erhebung nöthig machte, fo wäre fie der indirecten vorzuziehen, weil fie nicht, wie diefe, eine Vertheuerung der Artikel aufolge der Borauslage fammt Zinfen verurfucht. | 8. 500, 27 Befondere Arten. a) Yecife, Das Berbrauchöftenerfuftem befteht daher aus drei Hauprfleiter- gattungen, nämlich Acciſen, Zöllen und Luxusſteuern. Sie erſcheinen bier nicht von ihrer nationalöconomiſchen Seite (9. 458. IX. 45, allein bei einem guten Steuerſyſteme muß in dieſem an fih, fo wie zwiſchen der nationaldeonomifchen und finanziellen Rückſicht diefer Steuergattungen ein forgfältiger verfländiger Zu— fammenbang beobachtet werden. — Unter die Acciſe, d. h. Ber brauchsſteuern von inländifchen Fabrifaten, rechnet man ziemlich allgemein folgende Abgaben: 1) Die Mahlftener Mehl- oder Brodaccife), welche fich durch die Allgemeinheit, leichte Ausglei— chung, den hohen Ertrag bei geringem Anſatze, und die Leichtigkeit der Erhebung in Städten fehr, auf dem Lande aber gar nicht empfiehlt ). 2) Die Schlachtfieuer (Fleiſchacciſe) bat als ftädtifche Staatsftener diefelben Gründe um fo mehr für fich, als das Fleisch Fein abfolutes Bedürfniß, wie Brod, iſt und je nach feiner Qualität eine Stufung der Steuerfäge und höhere Br fienerung der höheren Eonfumenten möglich macht, aber ald Steuer auf dem Lande hat fie diefe DBortheile nicht I. 3) Die Bier— feuer Gieracciſe) trifft ein Gewerbsproduet, deſſen Güte und Quantität im Belieben des Brauers liegt, der aber von der Nach» frage darnach in der Produetion beftimmt wird. Es eignet fich das Bier um fo mehr zur Beftenerung, weil ed an fich nicht ald abſolutes Bedürfniß erfcheint und doch allgemein in großer Quan⸗ tität eonfumirt wird ). 4) Die Branntweinftener (Brannt- mweinaceife) hat noch weit mehr Gründe für fih, als jene, weil der Branntwein in der That als ein, fogar fchädlicher ; nicht noth- wendiger Genußartikel erfcheint, deſſen Confumtion aber fehr be- trächtlich ift und wegen der verfchiedenen Feinheit der Branntweine und Liqueurs Abftufungen der Steuerſätze in mehrfacher Hinficht geftattet 9. 5) Die Weinftener (Weinaceife) von Obit- und 750 | Traubenwein erfcheint noch weniger als eine Bedürfnißitener und eignet fich auch wegen der verfchiedenen Qualität des Weines fehr zur Conſumtionsſteuer, aber in einer Hinficht findet eine Ver- ſchiedenheit Statt, nämlich ſeine Güte und Menge hängt nicht vom Belieben des Producenten ab und fein Gebrauchs- und Tauſch⸗ werth ſo wie ſein Preis nimmt mit ſeinem Alter zu, Umſtände, wodurch deſſen Beſteuerung ſehr erfchwert wird 5). 6) Die Ta— backsſteuer trifft in keiner Hinſicht ein wahres Bedürfniß, aber ſie kann ein bedeutendes Einkommen gewähren, wo der Verbrauch des Tabacks allgemein iſt, und wirkt in keinem Falle an ſich drückend 9. Endlich 7) die Salzſtener iſt eine der geeignetſten Zehrſteuern, wegen des ausgedehnten Salzverbrauchs im Hauſe, in der Viehzucht, Landwirthſchaft und in den Gewerken, wegen des geringen Bedarfs für die einzelne Perſon, wegen der geringen Gewinnungskoſten, die einen bedeutenden Steuerzuſchlag geſtatten, ohne Druck auf den Conſumenten, und endlich wegen der leichten koſtenloſen Erhebung. Die Einwendungen gegen dieſelbe betreffen ſie, mit Ausnahme des Umſtandes, daß ſie alle Familien blos nach ihrer Größe beſteuert, alſo die Armen härter trifft, als die Rei— chen, nicht an ſich, ſondern nur ihre vermeintliche oder auch wirk⸗ liche Höhe und die gleiche oder auch nur um Weniges verfchiedene Beftenerung und Preishöhe des Koch-, Biech-, Dung- und Ge—⸗ werksſalzes. Hiergegen find aber fehr leicht Maaßregeln zu ergreifen D. MS 4) Erhebung indireer in der Mühle. Nach Einführung von Gemeindebadöfen könnte man fie in diefen erheben, befonderd auf dem Lande, wo fie ietzt wegen des Hausbackens und wegen der zerſtreuten Lage der Wohnungen nicht wohl ohne viele Bedrückung und Mühe eingeführt werden kann. 2) Mehr noch als das Backen, geſchieht das Schlachten im Hauſe, beſonders auf dem Lande, eine directe Fleiſchacciſe aber hat viele Bedrückung zur Folge. Wo Schlahthäufer vorhanden find, ift die indirecte Erhebung fehr erleichtert, fonft wird fie gerade von den Schlächtern erhoben. 3) Man hat folgende Methoden der Befteuerung, namlich nach dem Maaße des verbrauten Malzes- oder nach dem cubiſchen Inhalte dev Gefäße ‚oder bei freier Sabrication nach den verkauften Duantitäten beim Bierhändler. v. Ralchus n $. 68. - 4) Methoden der" Befteuerung: entweder nach der. Menge bed verbrauchten Schrotes, oder nach dem kubiſchen Gehalte ded Maifchfaffes, oder nach jenem der Branntweinblaie, oder beim Abfage des Branntweind nah Menge und Güte. ©. Krauſe Syſtem. II $. 288 (beſonders Preußens Erfahrungen darüber). Gerber, Beiträge zur Kenntniß de3 gewerblichen Zuftanded der preuß. Monarchie (Berlin 1329). &. 219. Deffen Neue Beiträge (Berlin 1832). ©. 109. Sörfter, Anleitung zur Kenntnif der Gereggebung ded Branntweind. Berlin 1830. 5) Nicht der Weinbauer und nicht der Weinhändler follen hierdurch befteuert werden, — denn diefe find es ſchon durch die Grund» und Gewerbeiteuer, — fons dern der Confument. Entweder wird fie fhon vom Mofte (Montfteuer), vom mehr oder weniger ausgebildeten Weine, wenn er von den Händlern abgeſetzt wird, erhoben (Weinftener). — Man glaubte aber, alte diefe Getränfefteuern, anftatt wie angezeigt, in allgemeinen Averjalfägen beffer erheben zu Eönnen. 751 Allein dieſe Methode hat große Einwürfe und Hindernife gegen fi: ©. dafür Sartorius, Gleiche Beſteuerung. ©. 200. 214. Dagegen aber das ausgezeich, nete Gutachten von Rebenius in den Verhantt. der Bad. II. Kammer von 1831. Heft XXIV. ©. 165— 175. Die Discuffion von S. 162 — 224. 6) Dad Monopol ($. 483.) iſt zur. Steuererhebung nicht nothwendig, denn es ftebt dem Staate die Befteuerung in den Zabrifen und der Eingangszoll zu Gebote. 7) Die Saljfteuer bedarf an fich des Salzmonopols nicht ($. 483.), denn die Beftenerung Fann auch in Giedwerfen geſchehen, die Privaten überlafen find. — Aber die Surrogirung dieſer indirecten Salzſteuer durch ein directes Salzgeld nach Kopfzahl und Klaſſen u. dgl. hebt die Nacıtheile der Erfteren nicht auf, aber vermehrt die Mühe und Koften der Erhebung. SG. dafür v. Langsdorf, Ueber die Herabſetzung der Salspreife in Deutichland. Heidelberg 1822. Benzenberg, Preußens Geldhaushalt. ©. 238. Dagegen v, Malchus L ©. 340 — 341. Rau polit, Deconomie. III. 6. 188. ’ * $. 501, Fortfeßung, b) Zölle. ce) ugusfieuern. Das Zollweſen ift von feiner nationaldeonomifchen Seite bereits (F. 471.) erörtert. Aber, iſt es fchon in jener Beziehung Einer der fchwierigiten Gegenttände der Staatsverwaltung, fo wird ed noch weit verwicelter, indem die finanzielle Rüdficht, nämlich die Erhebung eines Einfommend aus der Befteuerung der Conſumtion ein» und ausgchender Waaren, noch hinzutritt. Aber die Wiffenfchaft vermag, weil die Verhältniffe der Länder zu verfchieden find, hierin nicht viel mitzufprechen. Die Auswahl der zollbaren Waa— ren, Bildung des Tarifed und Anlage der Zolllinien. ift Tediglich Gegenftand der Finanzpolitik. Allgemeine wiffenfchaftlihe Sätze Elingen hier immer hohl und ungenügend. Es iſt leicht einzufehen, daß unter den Acciſen und Zolfen fchon Luxusſteuern im allgemeinen Ginne enthalten find. In befonderer Bedeutung verficht man unter ihnen die directen Luxus— fienern, 3. 3. für das Halten von Dienern, Eguipagen, Luxus— Pferden, Hunden, Wappen u. dgl. Mit Ausnahme der Hundftener, nur in großen Staaten von Bedeutung, erfcheinen fie als die am wenigften drückenden Abgaben, Drittes Hauptſtück. ’ Vom Erwerbe des Staats aus feinem Kredite. . Erfies Stüd. Berfchiedene Arten der Benukung des Staatskredites. $. 502. Ar Bmwangsfreditgefchäfte. Der Staatskredit oder Kredit des Staats (F. 343.) iſt eine der wichtigiten Einfommensquellen des Lebtern, welche, da fie auf 752 dem Zutrauen zum Staate beruher, der forgfamften Bflege bedarft), Die neueren und neneften Staatsregirungen haben von demfelben einen außerordentlich großen Gebrauch gemacht, fo dag man eines Teils viele Erfahrungen über die befte Art der Benusung des— felben gemacht und andern Theils die größte Aufmerkſamkeit nöthig bat, um die beiten Mittel und Wege zu finden und anzumenden, wie derfelbe erhalten und die durch deffen Benusung entilandenen Laften und Uebelſtände entfernt werden können 2). Die verfchiedenen Arten der Benutzung defelben laſſen ſich folgendermaßen zuſammenſtellen: A. Zwangskreditgeſchäfte, d.h. Benutzung des Staats⸗ kredits unter Ausübung von ‚mehr oder weniger Zwang. Es ge⸗ hören hierher: J. Die Benutzung der bei den Staatskaſſen niedergelegten Cautionsgelder und anderen Depoſiten, ja auch der Sum— men in der Spar⸗, Leih-, Stiftungs-, Gemeindekaſſen u. dal. Da die Erfteren doch bezahlt werden müfen und in großen Staaten erhebliche Summen ausmachen, fo fteht ihrer Benusung, wenn der Staat fie regelmäßig Tandüblich verzinst und zu ihrer Zeit anheimzahlt, gar nichts entgegen. Aber gewaltiame Eingriffe in die genannten Kaſſen find als Ungerechtigfeiten, als Störungen der allgemeinen Sicherbeit und Untergrabungen des Kredits durch⸗ aus verwerflich. I. Die Bewirkung von Ausgaberückſtänden, der natür⸗ lichſte und kürzeſte Weg, Schulden zu machen, aber unvereinbar mit einer gerechten und klugen Staatswirthſchaft, weil ſie auf ge— waltiger Täuſchung aller derjenigen beruht, die an den Staat zu fordern haben, weil ſie einen großen Theil der Letzteren in Ver— legenheit ſetzt und, einmal begonnen, nach und nach die Finanz⸗ verwaltung in unerträgliche Unordnungen verſetzt. IH. Die Erhebung von Zwangsanleihen, indem man von den Neichen oder von Gefellfchaften oder Gemeinden u. dgl, oder von allen Staatsbürgern Darleihen erzwingt. Allein der Zwang verträgt fich mit dem Zutrauen nicht, und diefe Anleihen find, abgefehen hiervon, felbft wenn die einftige Verzinſung und Heim- zahlung verſprochen wird, ſchon deßhalb verwerflich, weil niemals eine vollſtändige Entſchädigung Statt findet. IV. Die zwangsweiſe Emiſſion von — näm⸗ lich entweder von Gutſcheinen (franz. Bons, engl. Bills, im Deutſchen auch Schatz⸗ und Treſorſcheine genannt) oder von Papiergeld. Was das Letztere anbelangt (I. 414, u. J. 443,), fo geht fchon aus feiner Natur hervor, daß ed, ald Staatseinkom⸗ 753 mensquelle benutzt, den Keim von einer tiefen Zerrüttung der Volks- und Staatswirthfchaft in fich trägt und es Fommt dem Staate fchwer an, die Mittel zur Honorirung deffelben immer im ‚ Bereitfchaft zu halten, während, wenn er fie bereit hält, ihm die Mittel zur vortheilhaften Benukung der Kapitalien nicht fo gut zu Gebote ſtehen, wie den Brivatbanfern, und, wenn er das bei- ftrömende Papiergeld nicht honoriren kann, ſein Kredit finft und der Volkswohlſtand untergrabem wird. Die Gutſcheine dagegen, für welche Zinfen bezahlt werden und welche ausgegeben werden in der Abficht, fie in der nächften Zeit, 3. B. innerhalb eines Jahres, wieder einzuziehen, erfcheinen, »wenn treu an der Berzinfung und Einziehung gehalten. wird, als ein fehr bequemes Mittel, unter Erfparnig an Baarfchaft Ausgaben zu decken, denen man nicht: ausweichen kann. Ihre erlaubte Summe wird durch ein Gefes beſtimmt, und alle bedeutendere enropäifche Staaten haben fie im Gebrauche. V. Die zwangsweiſe Antietyatlon) indem nämlich der Staat von feinen Unterthanen die Steuern, welche fie in der näch- ſten Finanzperiode erſt zu entrichten hätten, fchon zur Verwendung in der fegigen voraus erhebt. Außer "einem großen’ Drude auf die Stenerpflichtigen und den öftern fchädlichen Folgen für das Gewerböcapital derfelben verurfachen die Antieipationen unaus— weichlich Unordnung in der Finanzwirthfchaft und "ein baldiges Vertrocknen der vornehmften Einfommensguellen des Staats. 1) Der Staatöfredit hangt alte von Allem ab, was sul dad Vermögen und den Willen ded Staats von Einfluß ift oder darüber wahr oder fälſchlich die öffent-⸗ liche Meinung beitimmt. Gr richtet fih alfo nach dem Beſtande, nah den Ber änderungen und Beurtheilungen des intellectuellen, moraliſchen und wirthfchaftlichen Zuftandes der Nation, des rechtlichen Zuſtandes und volitifchben Gtanded des Staats, und aller finanziellen Verhältniſſe, inebe ſondere des Schuldenweſens deſſelben. 2) S. die Literatur im $. 336. Note’ 1. Auferdem Zachariä, Ueber daB » Staatsfchuldenweien des heutigen Europa. Leipzig 1830, aus den Jahrbüchern der Gefhichte und Staatskunſt von Pölitz befonders abgedruckt. Hidgen, Kurze Bes Teuchtung der Zachariä’fchern Schrift über St. Sch. Weſen. Trier 1832. Fulda, ueber Staatskredit. Tübingen 1832. VBernoulli, Was ift von Staatsrchulden zu halten? Baſel 1832. Deffelben Beiträge zur Würdigung der ‚Staatsanleihen. Karlöruße 1833. ©. aud oben $. 339. N. 1, wozu bemerkt werden muß, daß von Seller’3 Schrift jetzt a. 1834 eine 2te vermehrte Auflage erfchienen ift. ©. aud, Fulda Finanzw. $. 226 folg. (wovon feine oben genannte Schrift ein bloßer Abdruck ik). v. Jacob Finanzw. $. 746.890. v. Malchus I. 6. 88 folg. Lotz Handb. III. 401. Spittler, Vorleſungen über Politik. &. 304.. 4. Smith Inquiry. IV. 303. Craig ®otitif. III. 248. Say, Cours d’Eeon. polit. Vi. 128. Ueberſ. von v. Th. VL. 99. Deffelben Traite 1eberf. von Morftadt. $. 601: Schön, Grundſätze der Sinanz. SG. 118. Büſch, Vom Geldumlauf. 1. 325. (Pinto) Traite de la Circulation et du Credit.» Ämsterd. 1771.78 Struenfee, Sammlung von Auffügen. SLiegnig 1776, I. Deffelben Abhandlungen. I. 258. Baumſtark Encyclopädie. 48 Hume, Political Essays. Ess. WII! 2. Pr. Smith, The Seience of Money. p. 399. Hämilton Inquiry, concerning the Rise and’ Progress etc. of —õ— Debt. Edioburgh ABlS, ,* — 3) Hiſtoriſche Selege in Meinen Verſuchen. S. 236— 249. Gebrauch von Papiergeld iſt angerathen von Schön Grundfäge. ©. 111, Man f. dagegen Meine Berfuhe. S. 495. N. 16. Noch weit grelfer, ganz verwirrt und ohne reelle Bafis, ſogar zur Tilgung von GStaatsfchulden vorgefhlagen, tritt das P. Geidſyſtem hervor in v. Knobloch Etaatöwirthfch. Vorſchläge. Berlin 1834. I. $. 503, B, Freie Kreditgefhäfte. B. Freie Kreditgefchäfte des Staats, d.h. ns des Staatskredits kraft beſtimmter Verträge mit Glaͤubigern. Sie „find folgende: 1. Zwangslofe Antieipitationen, 2. 'b. Voraufnahmen von Staatseinkünften bei Pächtern von Steuern oder Domänen oder Regalien gegen Zinſen und unter der Zuſicherung der Befug- niß, fich bei der Fälligkeit der betreffenden Einnahme bezahlt zu machen. Außer den Nachtheilen der Ziwangsantieipationen haben fie auch noch den, daß der Staat enorme Zinfen "entrichten muß und die Finanzverwaltung nach und nach ganz in die Hände dieſer Pächter geräth ). Kr TI. Eigentliche Staatsanfeihen (6. 336,). Feder Schuld⸗ ner, und am meiſten der Staat in jener Eigenfchaft wegen feiner großen ordentlichen und außerordentlichen Bedürfniffe, ſucht fich fchon im Anleihensvertrage feine VBerbindlichfeiten zur Verzinſung und Tilgung, befonders bei großem und »feigendem Betrage der Schuld , ſo viel als möglich zu erleichtern. Aus dieſem Streben gingen gefchichtlich folgende Arten von Staatsanleihen hervor: 1) Gegenfeitig auffündbare ‚Staatsanteiben mit getrenn⸗ ter Tilgung und Bersinfüng, ſo wie fie im gewöhnlichen Leben auch vorfommen. Sie fünnen den Staat durch die Kündigung von Seiten des Gläubigers in die größte Geldverlegenheit verfeken und dem Gläubiger. durch die Kündigung von Geiten des Staats, bi fonders bei großen Summen, höchſt unangenehm fein. Man fand. daher ein fehr angenehmes Gegenmittel, nämlich 2) die Annui- täten (Zeitrenten, engl. Annuities), wobei eine beffimmte Anzahl von Fahren Eine jährliche Nente an den Staatsgläubiger bezahlt wird, welche außer dem feſten Zinſe für das jedesmal noch ſtehende Anleihenscapital auch noch einen Theil des Letztern ſelbſt enthält, ſo daß, wie der Zinsbetrag bei gleichbleibendem Zinsfuße eben wegen der allmäligen Abzahlung des Capitals ſinkt, im nämlichen Verhältniſſe der Tilgbetrag der Rente und mit ihm die Schnellig⸗ 755 feit der Tilgung zunimmt. Der Staat feinerjeits und der Gläu— biger anderſeits glaubte aber auch, was Berzinfung und Tilgung ‚anbelangt, noch durch den Unterſchied zwifchen der wirklichen und wahrfcheinlichen Lebensdauer der ‚Gläubiger Gewinn zu machen, und fo entfanden 3) die Leibrenten (franz. Rentes viageres, engl. Life Annuties), nämlich Annuitäten, welche. fo. berechnet find, daß Durch Bezahlung der beitimmten Nente die Schuld nach Ablauf der wahrfcheinlichen Lebensdauer des Gläubigers fammt Zinfen getilgt iſt. Lebt nun der Letztere wirklich Tänger, fo muß ihm der Staat mit Schaden die Nente bis zum Tode fortbezahlen umd jener gewinnt; firbt er aber früher, fo erlischt auch, die Rentenzahlung und der Staat gewinnt. Jedoch fo ganz vereinzelt war es ſchwerer, Gläubiger auf diefe Anleihensart zu finden, als wenn fich Gefellfchaften dazı vereinigten, und zudem mußte der ‚Ertrag folcher Anleihen auch größer fein. Daher verfiel.man auf 4) die Tontinen, d. h. Leibrenten für eine ganze Släubigergefell- fchaft, die ans verfchiedenen Mltersflaffen beitehen kann, mit der Einrichtung, daß die Gefellfchaft als moralifche Berfon den ganzen Rentenbetrag für die Schuld bezieht, folglich, wenn ein Mitglied nach dem andern ſtirbt, immer die perfonell ledig gewordene Rente - wieder dem Reſte der Gefellfchaft zufällt, bis fie endlich ganz aus— geſtorben iſt ). Bei diefen drei letztgenannten Anleihensarten aber gibt der Staat ganz aus der Hand, den Zinsfuß, wenn er indeſſen ſinken follte oder wenn jener in den Stand käme, Anleihen zu ge ringeren Zinfen aufnehmen zu können, berabzufesen. Bei den Annuitäten verrechnen fich oft die Gläubiger und die Fleinen Be— träge der Renteinnahme find ihnen zum Behufe der Capitalanfamm- lung nicht angenehm. - Bei Leibrenten und Tontinen verliert in der Hegel der Staat, weil die Lebensdaner der Nentner wirklich großer zu fein pflegt „als die Wahrfcheinlichfeit lehyrt. Wegen diefer nd . . der früher angegebenen Unbequemlichkeiten verfiel man auf neue Einrichtungen „der Staatsanleihen, und es gingen endlich noch ‚folgende drei Arten hervor, nämlich 5) die Lotterieanleihen, d. b. folche, wobei der Staat die Zinszinſen oder. einen Theil der Zinfen oder felbit einen Theil des Capitals zurückhält, um daraus einen Fonds zu bilden, welcher im verfchiedene Gewinnfte abaetheilt . wird, Entweder bezahlt Derfelbe die Zinfen jährlich aus oder fehlägt fie zum Capital einer jeden Oblination (8008. genannt). Sm eriten Falle wird blos das Capital fammt den Gewinnften, im zweiten aber das Capital und der Zins für die fämmtlichen rück— föndigen Fahre fammt den Gewinnften ausbezahlt, wie es die vorher gefchehene ill jedesmal anzeigt, fo daß der ge— 48 * 756 ringfte Bezug des Gläubigers im eriten Falle aus dem bloßen Capitale, im’zweiten dagegen aus. dem Capitale ſammt rückſtändigen Zinfen, aber alfe höheren Bezüge and dem Einen oder Andern fammt dem auf das 2008 gefallenen geringeren oder höheren Ge- winnſte befteht. Für die Gläubiger als Mittel der Capitalanfamm- fung und ald Weg zu großen Gewinnften fehr vafend, haben die- felben aber für den Staat feinen andern Bortheil, als daß er Yeichter Anleihen zuſammenbringen kann, während er dagegen die freie Verfügung über Capital und Zinſen aufgibt und leicht dabei verlieren kann, wenn die Wirklichkeit der Berechnung nicht ent⸗ ſpricht. Diefen und den anderen Unbequemlichkeiten und Nach- theilen find. 6) die Renten nicht ausgeſetzt, welche jetzt am allge- meinten üblich. find. Der Staat verfpricht nämlich denjenigen, welche ihm Geld’ Leihen wollen, eine jährliche Rente und beurfun- det Dies. Berfprechen mit einem auf die Capitalfumme von 100 (Nominalwerth) geftellten Papiere, oder er frägt,. wie viel er für eine Zahlung Yon 100 Capital an Rente und Nominalwerth verfchreiben müſſe. Er bietet diefe Bapiere, welche ihren Befisern jedenfalls diefes Capital fichern, aus umd die Capitaliften geben ihm für ein jedes entweder gerade jene 100 oder weniger oder mehr (Nealwerth), überhaupt nur fo viel, als fie im Privat- verfehre Geld ausleihen müßten, um die verfprochene Nente als Zins zu. befommen, Iſt die Tilgung diefer Anleihen vertragsmäßig vorausbeftimmt oder find fie vom Staate einfeitig auffindbar, fo heißt man fie geradezu Nenten mit Angabe des Prozents. Hat aber auch der Staat auf Die Auffündigung verzichtet, und fh nur vorbehalten, nach feinem Belieben und Vermögen dieſe Obli— gationen aus dem Verkehre einzeln frei aufzufaufen, fo beißen fie immerwährende Nente Cfranz. Rentes perpetuelles, engl, Perpetual Annuities). Der Staat’ hat dabei alle Freiheiten.in . Betreff der Verzinſung und Tilgung, aber er Fann verlieren, wenn die. Obligationen im Curſe höher geftiegen find, als der Realwerth beträgt, welchen er von Capitaliften dafür empfangen hat, Allein . flieg der Breis, weil der allgemeine Zinsfuß gefallen it, alfo für eine Nente auch ein größeres Capital bezahlt werden kann, fo ſteht ihm auch das Mittel der Zinsreduetion zu Gebote Bi 41) Geſchichtliche Belege: in Meinen Verfuchen. S. 551 folg. 2) Berechnungen bei: Mütter Arithmetik und Alacbra. ©. 543: Tetens, Eint. zur —— der Leibrenten. Leipzig 1788 — 1786. II Thle. Auch oben $, 460. 9. i 1 3) Weber die Kor und Nachtheile diefer Anleihen ift man gerade jeut in großem Streite begriffen. ©. Nebenius I. ©. 360. Meine Berfuche. ©. 292 folge. Br f 757 * | Bweites Stüd. Negoziation und Formen der. Staatsanleihen. - .$. 504. Wenn der Staat ein Anleihen contrahiren will, fo. fommt das Meifte auf die Unterhandlung dabei an. Was 1) die Arten der Unterhandlung betrifft, fo verdient die Methode der Subſeription, wobel Liften zu letzterem Zwecke aufgelegt werden, in die fich die einzelnen Capitaliſten fammt ihren Miſen einzeichnen, keineswegs von jener der Negoziation oder Adjudication, wobei der Re— girungsbevollmächtigte mit einigen fich dazu meldenden Bankern, Die ihre Anerbierung entweder verfchloffen oder offen machen, uns ' terhandelt' und dem Meiftbietenden den Zufchlag gibt (das Anlei— hen adiudieirt), den Vorzug. Denn das letztere Verfahren ift für den Staat mühelofer, ficherer und ſchneller. 2) Die Bedin- gungen und Garantien für Staatsanleihen „betreffend, ſo be- ziehen fich Erſtere hauptfächlich auf die Termine der Lieferung von Seiten des Bankers, auf den Adjiudicationscurs (Uebernahmspreis oder Realwerth), auf die Geldart, worin das Anleihen geliefert, verzinst und getilgt werden ſoll, die Art des Anleihens, ſeine in— nere Einrichtung, die Art und Termine der Verzinſung und Til— gung; befondere Garantien anderer Staaten find nur in feltenen Fällen nöthig und räthlich, der Hypotheken aber bedarf ed nicht, weil die Staaten zur Berzinfung und Tilgung gewiffe Staatsein- Fünfte oder die Aleberfchüffe der Einnahmen über die Ausgaben. att- weiſen und ein befriedigender Blick auf die Finanzverwaltung mehr Sicherheit darbietet, da in den meiſten Staaten die Schul- den mehr betragen, als fie zur Hypotheke anzubieten vermöchten, Ju Bezug auf 3) die beim Anleihen zuzulaſſenden Perſonen bat man ebenfalls einem Ausfchliegungsfytteme folgen und die Ausländer davon abhalten zu müſſen geglaubt, Allein die Sache finanziell betrachtet, fo möchte die möglichtt freie Concurrenz dem Staate am Teichteften billige Bedingungen fichern, während, wenn man fie nationaldeonsmifch, d. h. aus dem Gefichtöpunfte des Geldumlaufs nimmt» an fich Har ift, daß der Staat überhaupt gar Fein Hinderniß der freien Eonenrrenz in den Weg Tegen Fan, weil der Negoziant aus allen Sapitalmärften ber das Geld bezicht, und daß es immer beffer ift, wenn der Staat durch Anleihen der einheimischen Induſtrie ſo wenig ald möglich Hände und Capitalien entzieht 1). 4) Die Zeit für die Negoziirung eined Gtaatsanlei- hens it fehr wichtie. Denn je mehr durch befondere Ereigniffe 758 Eapitalien vorräthig oder difponibel geworden find und je mehr fich der Wechfeleurs gegen das Ausland zu Gunften des Staats geftellt hat, um fo dortheilhafter werden die Bedingungen und das Anleihen ſelbſt fein. 5) Endlich ift der Zweck des Anleihens, nämlich ob feine Verwendung wirthfchaftlich produetiv ‚oder unpro- ductiv iſt, für deſſen Megoziation von hoher Bedeutung, Denn der Kredit des Staats wird hiernach wirklich oder blos in der Meinung der Sapitaliften eigen oder finfen, nach dieſem aber richte fie ch die Bedingungen, unter denen der Staat fein Anleihen a —* geben vermag. Wird nun ein Staatsanleihen contrahii fo ftelft der Staat feinem Negozianten die Hanptfchuldverfchreibung oder Ge- neralobligation aus, . Diefer. zieht dann von feinen verbügdeten Capitalisten, die Antheil am Anleihen nehmen, die Darleihen ein. Zu diefem Behufe werden in England, Frankreich und andern Ländern Papiere (Certificate) ausgegeben, worauf man ‚die Termine der Einzahlung, die fireng feftzubalten find, aufgezeichnet hat; fie heißen, fo lange das Anleihen nicht gefchloffen tft, Serip; da aber zuweilen für ein Hundert, welche der Capitalift sablt, derfchiedene Nenten und Capitalien verfchrieben und verfchiedene Papiere ausgegeben werden, fo ftellt man fie zum Behufe der Veräußerung doch ſämmtlich zufammen und ein foicher Gefammt- betragt heißt Omnium, eurfirt und hat, wenn das Anleihen gefucht it, einen Curs üher-Bari (9. 349.)5 das Prozent, um welches er über Bari fteht, heißt Bonus. In Dentfchland werden für die in der Generalobligation ausgefprochene Summe Partialobliga- tionen von verfchiedenem Werthe ausgegeben, Diefe werden aus verschiedenen Gründen in Neihen (Serien) nach Bu aben, und diefe wieder in. Nummern abgetheilt. Die Obligationen lau— ten entweder auf den Juhaber (au porteur), d.h. fie enthalten ' nicht den Namen eines beftimmten Gläubigers, oder fie enthalten den Letztern. Im festen Falle heißen fie Fnferiptionen, weil fie und jede Befisveränderung in ein großes Buch eingefchrieben werden. Letztere Methode ift in Deutfchland nicht üblich, 4) Nebenius J. 403 if der andern Anfiht. S. dagegen Meine Verluche. ©. 306 fols. 2) Gegen die Anficht von Heseniud I. 395. 408. über die Wirkung des Wechſelcurſes (. m. Meine Berfuhe. ©. 317 tols. * 759 Drittes Stück. Bersinfung und Tilgung der Staatsſchulden $. 505. 1) Berzinfung. "Die Verzinſung der Staatsſchuld iſt eine heilige Pflicht des Staats, nicht blos, weil er ſie vertragsmäßig verſprochen bat, ſondern weil er auch ſelbſt den Schutz des Rechts und Volkswohl— ſtandes als Staat, fo weit er in feiner Gewalt fteht, zu newähren - verpflichtet if. Der Staat muß den Zind feiner Schulden mit, voller Sicherheit, in feiner verfprochenen Größe und Geldforte ohne öffentliche und geheime Schmälerung, zur bedungenen Zeit und am beftimmten Orte den fich meldenden und zu feinem Bezuge berechtigten Gläubigern ausbezahlen. Zur Erleichterung und Cön- trofe der Zinszahlung fi find die Quittungen dafür (Coupons) den Obligationen fchon beigegeben, fo daß fie der Inhaber nur einzeln für jeden Zinstermin (franz. fin) an die zahlende Kaffe abzugeben braucht. Die Berzinfung gefchieht, wenn fie nicht zum Capitale geſchlagen wird, viertel- oder halbjährlich entweder in der Haupt- ' ſtadt oder auch in Provinzialftädten oder gar auf ganz fremden Boörſen. Wenn fich der Curs der Staatspapiere wegen ded Sinkens vom allgemeinen Zinsfuße fehr.hoch geitellt bat, oder wenn, der Staat ein Anleihen zu geringerem Zinfe, ald das ältere einen bezahlt, bekommen kann, fo kann er"eine Zinfenreduetion vor nehmen, d. h. den Älteren Gläubigern geringere Zinfen unter der Freiftellung der Wahl anbieten, ob fie ihr Capital Fieber ausbezahlt haben wollen. Unter dieſen Bedingungen erfcheint fie durchaus nicht als. eine Ingerechtigfeit, wofür man fie fonft fchon im Allge- meinen oder dann erflären wollte, wenn der nen angebotene Zins unter dem durchfchnittlichen ftehe ). 4) Diefer Anficht ift noch Nebenius I. 297. mit vielen Andern. ©. dage⸗ sen Meine Verſuche. S. 325 folg. $. 506. 2) Tilgung. Die Pflicht des Staats, die Steuerlaſt der Unterthanen bald >. und möglichſt zu vereinigen; die Forderung der Klugheit, daß er fih die Verwaltung ſo Teicht und einfach mache, als es ohne reellen Schaden in den Staatszwecken geſchehen kann; und der Schuldvertrag fordern vom Staate die Tilgung feiner Schulden. Eine theilweife oder gänzliche eigenmächtige Vernichtung oder 760 Streichung oder Nichtanerfennung früher eontrahirter Schulen, eine Erklärung der theilmeifen oder völligen Zahlunfahigkeit, eine ſolche Einftelung der Schuldzahlungen auf immer oder unbeftinimte Zeit (d. b. ein theilweifer oder vollftändiger Staatsbankbruch) zerſtört mehr oder weniger feinen Kredit und den Volkswohlſtand 1), Er iſt nur durch gehörige Sorge für die Tilgung (Amortiſation) feiner Schulden hiervor zu bewahren. Durch died neue Renten- ſyſtem bei Staatsanleihen haben fich die NRegirungen die Tilgung: fchon fehr bequem gemacht, Doch hat jeder Staat bei der Schul: dentilgung folgende Bunfte in Erwägung zu ziehen. . 1) Die Duellen zur Schuldentilgung. Sie find entweder außerordentliche oder ordentliche, Jene find nicht genügend, wo die Tilgung termin- weise zum Voraus beftimme ift und gefchehen muß. Man mag alfo noch fo. fehr überzeugt fein, daß die Anwendung. ordentlicher Tilgmittel wenig oder gar Feine reelle, fondern nur eingebildete Wirkung habe, fo viel muß men eingefiehen , daß dieſe Anficht nicht allgemein praftifch ausführbar if. Die Verwendung jährlicher beffimmter Einkünfte des Staats (1% —2 % der betreffenden Staatsſchuld) zur Tilgung vermittelft einer eigenen, befonders operirenden, Tilg - oder Amortifationsfaffe ift das Wefentliche der Tilgplane, welche auf den Gefesen der Zinszinfen beruhen und wonach die zeit beftimmt werden kann, innerhalb welcher eine Schuld getilgt fein muß, ebenfo wie die Größe des Tilgfonds, um bei gegebenen Zinsfuße die Schuld in beſtimmter Zeit tilgen zu können ). Sit die Schuld auf einen beftimmten Tilafonds gefekt, fo "heißt fie fundirt (franz. Dette fondee, engl. Funded Debt); if fie es nicht, fo heißt fie fchwebend (franz. Dette flottante, engl. Floating Debt). 2) Die Größe des Tilgfonds, Fe größer der- felbe iſt, deſto fchneller gebt die Tilgung unter übrigens gleichen Umftänden von Statten. Allein der Volkswohlſtand verträgt nicht wohl eine fo große Laft, ald eim Tilgfonds, 3. B. von 2% für die Schulden der meiften europäifchen Staaten nöthig machte, 3) Die Zeit der Tilgung, Sie fteht mit der Größe des Tilgfonds und bei gleichem Tilgfonds mit der Größe des Zinſes der Schuld in umgekehrtem Verhältniſſe. Blos die Friedenszeit iſt zu einer wirkſamen Schuldentilgung günſtig ). 4) Die Mittel der Schul⸗ dentilgung. Sie muß in demſelben Umlaufsmittel geſchehen, worin die Schuld contrahirt und die Tilgung verſprochen iſt, ohne offen⸗ bare oder geheime Schmälerung, — dies verlangt das Recht, die Staatsflugheit und namentlich der Staftöfredit 4), Endlich 5) die Arten der Schuldentilgung® Die ſchwebende Schuld, 3 2. Gutſcheine, Bond, Bis, Schatzkammerſcheine, wird zur befiimmten 761 Zeit baar bezahlt und eingezogen, oder in fundirte Schuld ver- . Wandelt, oder zum Theile fo, zum Theile fo behandelt. Die Pa- piergeldfchutd wird am beften nur auf die erfte Methode getilgt. Iſt das Bapiergeld- aber bedentend im Curſe gefunten, fo kann der ‘ Staat dafelbe, da die Entfchädigung Aller, welche daran verloren haben, unmöglich ift, außer anf. die bereits (F. 448. N. 4.) ge- nannten zwei andern Merhoden auch noch hinwegfchaffen, indem er ed gegen verzinsliche Staatöobligationen einlöst, bis fich der Curs des Reſtes wieder gehoben bat, — eine Methode, wodurch fich aber der Staat eine enorme Schulden- und Zinslaft auflader >), Die fundirte Schuld wird getilgt entweder durch freien Aufkauf der Obligationen auf der Börfe durch Negirungscommiffaire oder durch. Heimzahlung der Schuldeapitalien nach dem Tilgplane, wie. fie dad 2008 bei der deßhalb Statt findenden Ziehung trifft. 4) Zahariä, Lieber das Staatsichufdenweren S. 37, meint died nidt. ©. dagegen Meine Verſuche S. 496. Man f. aber über Staatöfchuldentilgung außer den im $. 501. angeführten Werfen nocd die Berhandl. der franzög Kammern von 4833. = Moniteur 1833. No. 145. 146. 155. 158 163. 167. de Gasparin et Reboul De l’Amortissement. Paris 1834: - . 2) Die in den angeführten Verhandlungen und in der genannten Schrift fo wie von Andern neuerdings aufgeftellte Meinung, daß dieſe Tilgvlane blos Rechnung und Chimäre feien, ‚weil fie in Sranfreich und England, wie die Geichichte zeige, bei weiten nicht geleitet haben, was man erwartete und wünſchte, und daß man deßhalb die neue engliiche Methode, nämlich blos mit etwaigen Ueberfchüffen "der Einnahmen über die Ausgaben zu tilgen, zum Gefeße machen folle, ift ohne hin—⸗ reichende hiftoriiche Bafıd. Denn, während solche Tilgplane in Deutichland und Nordamerica recht aute Dienfte thaten, mußten fie in jenen Sändern, wegen der weit größeren ordentlihen und aufßerordentlichen Gtaatölaften, die immer wieder neue Schulden nötbig machten, weit weniger wirfen; weit. schlimmer muß die ‚ Tilgung unter. der anempfohlenen Zilgmethode beftellt. fein, weit langſamer vors ſchreiten, von weit mehr Zufälligfeiten abhängen und den GStaatöfredit weit ärger blosftellen: Der ganze Unterfchied zwiſchen beiden Methoden, wenn fie ohne Sehler ausgeführt werden, beiteht blos darin, daf’der Staat nach der Erfteren jährlich einen beftinimten Ueberſchuüß über die anderen Gtaatsausgaben, “die Gtaatsfchulds zinſen eingerchloffen, macht, während er deſſen Wirklichkeit und Größe mach der „Andern dem Zufalle überläßt. — Ueber zwei verwerfliche Tilsplane f. m. Meine Verſuche S. 343. 345. Auch gehört hierher die Srage über die Vorzüge und Nach— theile dev General: oder Syezialdotirung der Tilgfaffe, d. h. der Beltims mung eines Tilgfonds für die ganze Staatsſchuld oder verfchiedener Tilgfonds für die verfchiedenen Arten der Schuld. S. Vieles darüber in obigen Verhandlungen. 3) Ueber die Srage, ob man in Kriegdzeiten mit der Tilgung fortfahren Toll, während man neue Anleihen contrahiren muß, oder nicht, f. m. Nebeniusl. 443. Meine Berfuhe. ©. 353. 4) Gegen die RATE von Nebeniuß I. 387, hierüber f. m. Rene Ber suche. ©. 356. 5) Nebenius I. 493. nennt dies Verfahren bewerte; weil die Steuer—⸗ vflichtigen, die fchon am Papiergelde verloren haben, jetzt erſt noch deßhalb neue Beiträge zur Staatskaſſe Mefern müfen, S. dagegen Meine Verſuche. ©. 363. —J Zweite Abtheilung. . “ Re Oauswirthſchaftslehre $. 506. a. Die Staats-Hauswirthfchaftslehre oder Finanzverwarl- tungslehre ($. 44, 8. 473, a.), der eigentlich praftifche Theil der Staatswirthſchaftslehre, deſſen Marimen nach den Befonderen Staatsverhältniffen wandelbar find, Tehrt die Leitung des Finanz- weſens als eines Ganzen, die Zufammenhaltung aller einzelnen Zweige der Staatswirthfchaft, das Bereithalten der Staatsein- fünfte zu den Staatszwecken und die Verwendung derfelben, info» weit fie die Finanzwirthſchaft angeht ($. 386, a.). Erftes Hauptfüd, Bon der Beftellung der Stantshaus- wirthſchaft. 8. 507. w Die Finanzverwaltung ift das tiefite Lebendelement der ganzen Staatsverwaltung. Ihre innere Perſonalorganiſation iſt zwar in den einzelnen Staaten verſchieden, aber im Ganzen doch folgende. An der Spitze derſelben ſteht: 1) Das Finanzminiſterium, oberſte Sehrkal, oder Ge- neral- Eentralbehörde. Daffelbe erfcheint daher in zwei Be- ziehungen, nämlich, da ed außer der pofitiven Leitung feines eigenen Berwaltungsreffortd noch eine negative Wirkfamfeit anf die Ger fchäftsfreife aller anderen Minifterien infoweit ausübt, als dieſe wegen der materiellen Mittel, für ihre Zwecke auf das Finanz minifterium zurückk ommen müſſen, das, wenn es dieſelben geſtattet, in allen Einrichtungen eine Controle ausübt, Daher kommt es, daß das Finanzminifterium die größte Berantwortlichkeit unter ſämmtlichen Minifterien trägt und die meiften ſpeziellen Gefchäfte zu beforgen bat. Denn es hat neben der oberften gefengebenden und vollgiehenden Leitung des Domänen-, Regalien-, Steuer— und Staatsfchufdenwefens, kurz aller Quellen des Staatdeinfom- mens, und der ganzen Staatshauswirthfchaft (deren Gegenftände in den. folgenden Hauptſtücken näher bezeichnet werden follen), 763 auch noch die Controle über die Gefenmäßigfeit der Verwendung. in’allen Zweigen der Staatöverwaltung. Unter demfelben ſtehen: 2): Die Spestal- Centralbehörden, d. h. die Behörden für einzelne Hauptzweige der Finanzverwaltung, nämlich. für die Bergwerfe, Domänen, Forfte, einzelne Regalien, z. B. Münz⸗ und Poſtenweſen, für die Steuerverwaltung, für die Staatsſchuld. Sie find in den verfchiedenen Staaten verschieden co⸗ und fub- ordinire und haben verfchiedene Geſchäftskreiſe. Jedenfalls aber erfcheinen fie wieder als Centralbehörden für | 3) Die Unterbehörden eines jeden dieſer befondern Fächer, welche entweder reine Finanzbehörden in Einem diefer genannten Felder oder gemifchte find, welche zugleich unter andern Dini- | ferien, ſtehen 1), 4) Rehberg, Weber die Staatöverrafung teutfcher Länder. Hannover 1807. v. Malchus, Der Organismus der Behörden für die Gtaatsverwaltung. Heidelb. 1821. 1 Bd. Tert und 1 Band Tabellen. Oder fein ſpäteres größere, auch aus gezeichnete Werk: Politif der inneren ‚Staatsverwaltung. Heidelb. 1823. III Bde, Defielbeh Finanzw. UI. 9 1—4 30—32. Fulda Finanzw. 9, 271— 277. v. Jacob St. Sinänzw. $. 965. 1272. — Eine beiondere Unterfuchung bedarf eds ob eine folhe Spezialifirung der Behörden den Vorzug vor der Gentralis firung verdiene oder nicht, und ob in den Behörden felbft nach dem einen oder andern Syſteme eine collegialifche oder eine Büreau verfafung vorzusichen ſei. — Man warf dem Spezialifationdfyfteme die fchädliche Unabhängigkeit der Eyezialcentraldehörden von der Generalcentralbehörde, die ſchädliche Abhängigkeit der Alnteränter von jenen Erfteren, und zu große Einförmigfeit in den Verwal tungsgeſchäften vor, weil. fie fi ganz nad den Anfichten und Berehlen der Eentrals behörden richten müßten. Allein. ein näherer Blick in vie Wirklichkeit zeigt zum Theile die Unvrichtigfeit der Behauptung, daß die oberen Behörden von der oberften unabhängig und daß die unteren von den oberen zu abhängig feien, und zum Theile die Nothwendigfeit einer bezsiehungsweifen Abhängigkeit und Freiheit derfelben, fo wie einer einzigen die ganze Verwaltung der Finanzen durchdringenden, und zufams nienhaltenden Seele und Idee. Was aber das Eolleaial- und Büreauſyſtem anbelangt, ſo kann im Allgemeinen geradezu weder für noch gegen das Eine oder Andere geſprochen werden. Denn die Schattenſeite des Erſteren zeigt Getheilt— heit des Willens und der Meinungen, Mangel an Energie und wirklicher Verant—⸗ wortlichkeit, großen Aufwand, Beratung unnüger und unwichtiger Dinge mit Hintanfekung anderer, Ermidung der Aufmerkſamkeit durch Relationen, Ungründs lichkeit der Erörterungen, Mangel an Einheit der Anordnungen, fchlepvender Ger ſchäftsgang / Schlendrian und Pedanterie, während feine Lichtfeite Gelegenheit zu bielfeitiger Erörterung, Gtrenge der Controle der einzelnen Arbeiter, Befchrän: fung ihrer Willkühr, Gavantie’und Integrität ihrer Handlungen, Concentrirung der Geſchäfte, Verminderung von Mißgriffen, Widerfprücen und Collifionen vor— weist. Die Lichtfeite ded Andern läßt dagegen Einheit der Maafiregein, Energie und Gonjenuenz in ihrer Durhführung, nähere Verbindung der einzelnen Berwals tunasbeamten, directe Einwirfung derfelben auf die Geſchäfte und reelle Verant— wortlichfeit der Vorſtände oder Chef3 der VBüreaup hervorleuchten, wogegen aber feine Schattenfeite Teihte Möglichkeit der oberflächlichen Gefchärtsbehandlung, leichtes Eihfliefen von Mißarifen und falſchen Anficbten, Echwierigfeit ihrer Ent beefung, allzu große Abhängigkeit des Geichärtderfolges von der Persönlichkeit des Chefs und Willkühr ded Letztern mit ihren vielen Nachtheilen hervorhebt. v. Mal— chus Politik. .7—11. Deffelben Organismus, ©. 6. Rehberg ©. 3. 51 folg. 2 Zweites Hauptſtück. | Bon der Erhaltung des Stantevermögens, .$. 508, - & r. Beräußerlichfeit der Stantsdomänen. Zu dem Staatsvermögen gehören hauptfächlich nicht blos die Bergwerfe, Domänen und Forſte des Staats, fondern auch die verfchiedenen mit denfelben verbundenen Gerechtfame gutsherrlicher Natur und die Finanzregalien, In der Staatshauswirthfchafts- Ichre if daher die Frage über Veräußerung oder Nichtveräußerung diefer Vermögenstheife abzuhandeln, denn ihre Löſung hängt a befondern Landes- und Staatsverhältniffen ab. Neber die Beräußerung der Staatsdomänen — zwei Hauptanſichten. Für die Veräußerung derſelben führt man an: daß ihre Verwaltung koſtbar ſei, daß der Ertrag bei der Ver— pachtung derfelben nicht fo groß fei, als wenn fie von Eigenthü- mern bewirtbfchaftet würden; daß kleine Landgüter immer volfd- _ wirthfchaftlich mehr Vortheile als große gewährten» ($- 44.0.1.) und eine Zerfchlagung bauptfächlich nur bei einer Veräußerung zu Eigenthum den rechten Erfolg habe; daß alfo die Nation nicht blos den fonftigen Mehrertrag, fondern auch noch den jetzigen We— nigerertrag verliere; daß folglich durch die Beibehaftung die Ent- wickelung der Volkswirthſchaft und Des Volkswohlſtandes gehemmt werde, folglich -die Produetenpreife nicht auf die fonftige Tiefe finfen könnten; daß der Staat ald Landiwirth ein gefährlicher Eon- eurrent der Bürger fei, und folglich Teicht fein" Intereſſe dem der Nation voranfesen könnte; daß die Domänen im Befike des Staats keineswegs die Bürgerlaften erleichtern, weil diefe beitimmt um das Defizit in der Production für die Staatskaſſe wüchlen; und endlich, daß man den Erlös aus dem Domänenverfaufe zu verfchie- denen Staatsverbeflerungen, 4. B. Schuldentilgung, Ablbſung von Grundlaſten, Fundirung landwirthſchaftlicher Kreditanſtalten nütz⸗ licher anwenden könne. Gegen die Veräußerungen führt man aber an: daß der Domänenbeſitz die Abgaben verringere, die Re— girung vom Volke unabhängiger mache, mehr Anhänglichkeit an dieſelbe erwecke, ein ſicheres Einkommen gewähre, als Hypotheke dienen könne, den übeln Eindruck der Steuererhebung verhüte, die Staatsrechnungen einfacher und klarer mache, eine Verpachtung in Eleinen Parthien zu Erbe zulaffe, welche fo gut wie als Pri- vateigenthun erfcheine, und alle Vortheile der zerfchlagenden Ber äußerung gewähre; dag die angeführten Beforgniffe nur von einer 765 Regirung zu machen feien, die überhaupt die Volkswohlfahrt nicht vor Augen habe; dag man wohl zwifchen Staatsdomanen und Land- gütern des Landesfürften unterfcheiden müſſe, daß der Gewinn des Pachters das frenerbare Einfommen vermehre, daß der Erlös aus dem Verkaufe fchnell verfchwinde und deſſen nusbare Anwendung fehr precär ſei; daß man Domänen zu Mufterhöfen haben müſſe; dag Domänen dort, wo eine Zerſtückelung des Grundbefikes nach- theilig werden könnte, ein VBorbengungsmittel feien; daß das Ein- fommen aus denfelben mit der Preiserhöhung der Bodenerzengniffe freigen fonne. Allein es läßt fich genen beide Anfichten im Einzel- nen wieder fo viel entgegnen, daß fih am Ende als Reſultat die allgemeine Unlösbarfeit Ddiefer Fragen ergibt, und daß man zum Behufe ihrer Entfcheidung in einem beftimmten Lande die Ver⸗ hältniffe des Volkswohlſtandes, der Induſtrie, der Bevölkerung, der Fortfchritte des Volkes in beiden, das Verhältniß der Bevöl— kerung und des Domänenbefised zum ganzen urbaren und nicht ur- : baren Flächeninhalte des Landes, und deffen Befchaffenheit berüd. fichtigen muß, denn davon hängt die Nachfrage nach Ländereien, i der Stand ihrer Preife, die erforderliche Größe der Landgüter, und die Art der Bodenbenukung ab N), ' Was die verfchiedenen Gefälle und andern gutsherrlichen Gerecht ſame anbelangt, fo iſt ed Pflicht des Staats, durch Er- klärung ihrer Ablösbarkeit mit gutem Beifpiele voran zu gehen, und diefelbe beim Domänenverfaufe zur Bedingung zu "machen. 1) ©. über die ganzer Frage die oben ($. 478. N. 1.) angeführten Schriften. Sf aber die Veräußerung befchloffen, fo find Berchreibungen und Anfchläge derfels ben zu fertigen; die Veräußerung gefhieht auf tem Wege der Lisitation; blos auf gehörige Kesitimation und Eaution darf man als Gteigerer zugelaffen werden. Der Staat behält fich bis zu gänzlicher Abtraaung des Kauffchillingd das Eigenthumsrecht vor, auch kann deffen Abtragung in Zeitrenten erlaubt werden. Münch Ueb. Do— mänen:Berfauf, Darmftadt 1823. Rau IM. $. 100. 101. 8, 509, U. Beräußerlichkeit der Stantswaldungen. Auch über die Beräuferung der Staatswaldungen herr fchen zwei verfchiedene Anfichten ). Gegen diefelbe führt man den abfolnten Werth des Holzes, die Nothwendigkeit einer natio— naldeonomifchen nachhaltigen Waldwirtbfchaft, die möglichſte Ent- fernung zu hoher Holzpreife, die Verhütung von Holzwucher, als polizeiliche Zwecde an, welche nicht erreichbar werden könnten, wenn die Wälder und die Waldwirthfchaft nicht im Beſitze des Staats feienz; außerdem aber legt man ein befondered Gewicht auf die Bortheile, welche die Staatsfaffe aus der mit der Bevölkerung 766 fteigenden Einnahme aus der Forfiwirchfchaft ohne Mühe und grö- ßere Aufopferung beziehe, fo wie auch darauf, daß der Staat aud der Veräußerung nicht einmal erheblichen Nutzen besichen werde, da für große Waldflächen die Coneurrenz der Käufer gering und bei Fleinen Parzellen ein nachhaltiger Betrieb nicht gut moglich ſei. Die Anficht fire die Veräußerung derfelben läugnet geradezu die fo eben angeführten Behauptungen, fo wie auch den Sat, daß der Staat für das Holzbedürfnig der Nation Sorge tragen müffe, und behauptet dagegen, der Neinertrag der Waldungen müſſe nach ihrer Veräußerung. größer fein, das in den Staatsiwaldungen fteckende fire Capital müfe nach derfelben 'beffer angewendet wer- den können, der Bortheil der Privateigenthümer erfordere es fchon, » Daß fie fich die nöthigen Forfikenntniffe erwerben, und einen nach- haltigen Betrieb einführen, der Staat habe bios Die Oberanfficht auf diefeg Gewerbe, aber nicht die Pflicht, der Nation das Holz zu liefern, er enthebe fich durch die Veräußerung der Waldungen vie fer Berwaltungsmühe und Auslagen, und vereinfache feine ganze. Berwaltung. Allein eine genaue nationaldeonomifche und polizei- liche Unterfuchung (8. 433. 467. 479.) ſtellt die Wichtigfein der für dies Beihaltung der Gtaatswaldungen als Staatseigenthum angeführten erften Gründe außer allen Zweifel; dagegen aber er⸗ ‚gibt fich and ihr auch als Nefultat, daß nicht blos der Staat, sondern namentlich auch Gemeinden für die Waldwirthfchaft taug⸗ liche Perſonen ſind, und folglich aus jenen Gründen an ſich allein die Unveräußerlichkeit der Staatswaldungen noch keineswegs 2), ſondern blos folgt, daß dieſelbe nicht in Privathäude kommen foll- ten, Erſtere Folgerung wird aber ſtets dadurch gerechtfertigt wer- den können, daß felten die Gemeinden-, Stiftungen und dgl. zu Waldkäufen das «erforderliche Capital vorräthig haben, und der Staat auch nach der Veräußerung ein Forſtperſonale zur Oberauf- ficht über die Privat-, Gemeinde- und Gtiftungswaldungen und deren Bewirthfchaftung halten muß, wenn nicht felbft hier polizei- liche Gefahr befürchtet werden fol 3). Erfcheint nun deshalb die Veräußerung der Staatswaldungen im Allgemeinen Feineswegs ald wünfchenswerth, fo kann dennoch in der Wiffenfchaft dariiber nicht entfchieden werden, fondern es ift in jedem befondern Lande, wo die vorftehende Frage aufgeworfen wird, in Erwägung zu ziehen: die Größe des vorhandenen unbedingten Waldbodend, ihr Verhält- niß zum Bedarfe des Volked bei nachhaltiger Bewirthſchaftung, . die Refultate der Vergleichung der früheren und jekigen Durch- fchnittöpreife des Brenn, Bau- und Werkholzes, (denn nach dem Preiſe kann man auf das Sorabebärfniß fehließen), die biöherige 767 und jetzige Vertheilung der ganzen Waldfläche: des Landes unter den Staat, die Gemeinden, Stiftungen, Corporationen und Pri— vater, die übliche Bewirthfchaftung der Wälder durch die vier Lessteren, die daher rührenden Zuftände der Waldungen derfelben, und der von ihnen beibehaltene Holzpreis. Das Nefultat genauer Unterfirchungen und VBergleichungen in Betreff diefer Punkte muß nothwendig für oder wider die Veräußerung fprechen 4). Was die Waldgerechtfame und dergleichen betrifft, fo gilt hier dasfelbige, was die Volkswirthſchaftslehre in Betreff ihrer Regu— firung und Ablöſung fordert, ald Regel. Auch Bier * der Staat ein gutes Beiſpiel geben. 1) ©. die oben (6. 479.) angegebene Literatur. Außerdem aber noch Hast Achte Anfichten der Waldungen, Münden 1805. III. Vergl. mit Grünberger Anfichten von dem Sorfiweren . ».. , mit Bemerkungen über die ächten Ans fihten. Münden 1806. Schenk Bedürfniſſe dev Volkswirthſch. II. $. 182. 183. Hundeshagen Encyclopädie der Forſtw. III. — 8. 16 — 40. Bülan der Staat und die Induſtrie. S. 82. 2) Es iſt daher ganz wunderlich, daß Lok (Sande. III. 4141.) die Anficht äus fert, aus denfelben Gründen, warun. man die Nothwendigfeit der Staatsforſtwirth— fchaft erweifen zu können glaube, ergebe fich auch die Nothwendigfeit, daß der Staat ausſchließlich Ackerbau treibe- Man kann von diefer Unficht nicht einmal fagen, daß fie eine thevretifche fei. N . 3) v. Malchus I. ©. 71. muß daher Unrecht haben, wenn er die mühelofe Merardßerung des GStaatseinfommen durch die Forſte zu Folge der fleinenden Bes völferung als Leitende Marime bei der Srage über die Beibehaltung devfeiben im Staatseigenthume anführt. Der Etaat Eönnte damit gerade bewirken und rechtfers tigen wollen, was er in der Privatforftwiffenfchaft für verwerflich erachtet. 4) Dad Verfahren bei der Veräußerung unterliegt im — denſelben Regeln, wie bei der Domänenveräußerung. $. 510. II. Entäufßerlichfeit der Finanzregalien. Die eigentlichen Finanzregalien, nämlich Regalien, welche nicht kraft des Oberaufſichtsrechtes ſich in den Händen des Staats be— finden, oder als wirkliche weſentliche Staatshoheiten zu betrachten ſind, verdanken ihre Entſtehung entweder einem ſogenannten Ober⸗ eigenthumsrechte, oder grundherrlichen Verhältniſſen, oder ſie ſind Gewerbsbetriebe, welche, obgleich als für den Volkswohlſtand ſehr wichtig erkannt, indeſſen von dem Volke aus Mangel an Capital u. dgl. nicht ergriffen, und deßhalb, oder folche, welche blos des finanziellen Gewinns -wegen vom Staate angeeignet wurden: Als ein Ausfluß des Kriegshoheitstechtes wurde feit der Erfindung‘ des Schiefpulvers das Salpeterregal betrachtet, Ein Finanzregal ift das Münzweſen nie mit Necht gewefen, und auch jest nicht mehr als ſolches anerkannt. Finanzregalien zufolge eines gewiſſen Ober- eigenthumsrechtes find das Bergwerks⸗, das Fagd-, Fifcherei und 768 Salzregal. Die zwei mittleren find aber auch als Ausflüſſe der Gutsherrlichfeit zu betrachten, fowie das früher behauptete, aber jeist entfchieden verworfene Forftregal, Als Regalien aus Ver— kehrs⸗ und Wohltandsrickfichten find das Poſt- und das Lotterie- regal angeführt worden. Aus rein finanziellen Gründen wurden die Monopolien mit Tabak, Salz, Schießpulver, Branntwein und dgl. regatifirt, obfchon man fie auch fchon aus andern Nückfichten _ 3. B. der offentlichen und allgemeinen Sicherheit, der Bedürfniß— befriedigung m. dal. vertheidigt hat. Mit dem Hinmwenfallen der Gründe der Regalität muß diefe ſelbſt ein Ende nehmen. 1) Das Münzregal wird daher immer ald ein unveräußerliches anzuſe⸗ ben fein. 2) Das Salpeterregal ift durchaus unnöthig, denn ab- gefehben davon, daß die Galpeterfiederei ein von Jedermann betreib- bares Gefchäft ift, fo folgt aus der Kriegshoheit fonft nicht, als daß der Staat das Kriegsmaterial herbeiſchaffen muß, Da dies aber die Finanzverwaltung angeht, fo tritt fie mit der VBerpflich- tung auf, jenes fo wohlfeil ald möglich und mit der gerinaften Störung der Bolfäbetrich- und Gewerbfamfeit zu thun. Zu diefem Zwecke ift die Negalifieung der falſche, und nur Freilaſſung des Gewerbs der rechte Weg 1. Daffelbe gilt von dem mit diefem im Verbindung ſtehenden Bulverregal. 3) Das Bergwerksregal rührt aus den Zeiten. her, wo man Gold und Silber ihrem Werthe nach noch überfchägte, und deßhalb um fo mehr durch rechtöge- lehrte Diftinkrionen dem Staate ein Obereigenthumsrecht über das unter der Erdoberfläche Befindliche zufchreiben zu müſſen glaubte, ald es den Einzelnen an Capital zum Betriebe des Bergbaues fehlte. Weil aber nun der erfte und diefer letzte Grund gänzlich verfchwunden iſt, und bei genauer hiftorifcher und faatsrechtlicher Unterfuchung der Begriff eines folchen Obereigentbums ganz hin⸗ wegfällt, zudem aber die Staaten felbft immer mehr einfehen, wie. wenig fich Gewerbsbetrieb im Allgemeinen für fie eignet, fo ift nicht mehr daran. zu zweifeln, daß man auch diefed Regal nach und nach aufgeben, und den Bergbau der Brivatinduftrie unter Staatsoberaufficht überlaffen wird. H Das Zagd- und Fiſche— reiregal fteht unter demfelben Gefichtspunfte, um fo mehr, als es jebt nichts ald die Verjährung für fich hat, Denn das alte mofaifche, römifche und dentfche Mecht ift weit davon ehtfernt, ein folches Recht zur geftatten 2. Dem Staate fteht feiner Natur nad) hierbei nichtö als das Wildbannrecht zu. 5) Das Salzregal if, was feine Entäußerlichfeit anbelangt, nicht wohl vom Salzmo— nopole getrennt zu betrachten. Denn der wichtigfte Grund, den man jest für feine Erhaltung geltend macht, ift dad Monopol ER 0,789. welches. nicht ohne das Negal beftchen Fünne). und. die Vortheile allein habe, daß der Staat im ganzen Lande einen gleichförmigen Salzpreis erhalten und die Salzſteuer erheben könne. Kraft des Obereigenthums Fann dies Regal nur Beftand haben, infoferne diefer unrichtige Nechtöbegriff ein pofitives Geſetz iſt, es zerfällt mit ihm. . Die GSalzbereitung ald Gewerbözweig bedarf, um be— trieben zu werden, des Staatsbetriebs und der Negalifirung nicht, ebenfo wenig der Salzhandel einer Monopolifirung. Weber das fernere Beſtehen des Galzregald und Monopols entfcheidet daher die Möglichkeit oder Unmöglichkeit der Erhaltung eines gleichför- migen Salzpreiſes und der Erhebung einer guten oder beffern Er- ſatzeinnahme für die Salzſteuer. Auch dies bleibt der Zeit und den Fortfhritten in. der Finanzverwaltung anheimgeſtellt; denn fo ift die Frage rein praftifch, 6) Das Lottericregalr beruht auf dem feinen Borderfäsen widerfprechenden Schluffe, daß, weil die Lotterie dem Volke fchadlich fei, der Staat fie allein halten dürfe, Seine Aufhebung und das Verbot der Glückſpiele um Geld ift da- her gleiche Forderung des wirthfchaftlichen wie des fittlichen Wohles einer Nation. Daran ift bereits Fein Zweifel mehr, 7) Weber die Entäußerung ded Boftregals bat in mehrerem Staaten die öffent- liche Meinung und Staatöflugheit fchon zum Theile entfchieden. Blos die Briefpoft wird noch ald Regal für unabweislich erflärt, Allein die Gründe für und wider ihre Verpachtung, fo wie die Löfung der Frage, ob das reine Einkommen aus demfelben durch eine beffere Einnahme erſetzt werden Fünne oder nicht, müffen auch bier entfcheiden. 8) Das Tabackmonopol fcheint, mit Ausnahme des weiter nicht mehr zu erwähnenden Branntweinmonopols, offen- bar am wenigftem «ir fich zu haben. Denn es hat alle Einwiürfe gegen das Monopolwefen im höchften Grade gegen fich, indem es hemmend in cin Urgewerbe, Kunfigeiverbe und in den Handel zu— gleich einſchreitet >). 4) Eine interefante Discuſſion darüber findet fih in der fransöf. Deput. Sam mer von 1829.- Moniteur 1829. No. 183. Hier davon nur folgendes aus Ther nard’s Angaben. Frankreich confumirte :a. 1800 — 1814 = 12,212,000 Kilvar. Pulver (etwa 24,424,000 Pfd. preuf.), alfo damals im Durchſchnitte jährlich — 814,133 Kilogr. ohne den Verbrauch Der Marine, mit diefer aber 1,114,133 Kilogr. (2,224,266 Bd.) Zür 14 Jahre wird alſo wohl rund gerechnet ein Verbrauch von 45,400,000 Kilogr. (30,800,000 Brd.) nicht zu. wenig angenommen fein. Tan fand aber a. 1329. in den Magazinen einen PYulvervorrath von 10,000,000 Kilvar., * und einen Borrath von Salveter = 11,000,000 Kilogr. Paris allein liefert 650,000 Kilogr, (1,350,000 Prd.) Salveter. Der, vorbergehend 5jührise Preis des imdirchen Salpeterd in Bourdeaur und Havre war 70 frs. p. Quintal metrique. Setzt mart 90 frs. und wegen des Geldcurfes fogar 94 frs , fo koſtet ev noch nicht die Hälfte des franzöfirchen, der auf 200 frs. zuftehen kommt. | 2) Genesis Kay. 1. ®. 26. Kay. 9. V. 2. J. Caesar de Bello gall. lib. IV, > eap. 1. VI. 21. Tucitus De Mor; Germ. cap. 15. 25. Lex salica tit. 36. $. 1%. Baumſtark Encyclopäbie, 49 Y 70 J.. Ripuar. tit. 42. L. Visigoth. lib VIII. tit. 4, ©. 22. achfenfpieget II. 61. Schwabenipiegel Kap. 237. Lib, feudor, II. 56. Riccius Jagdrecht. $. 15. 17. Runde Priv. Recht. 9. 151. Mittermaier d. Priv. R. $. 270. 3) Daß in Frankreich 20 Jahre hindurch bei freiem Tabackbaue doch nicht mehe Boden als vorher für ihm verwendet wurde, wie. Malchus I. $. 69. für das Tabacksmonopol anführt, Fann auf keinen Fall für daffelbe forechen ; ebenfo möchte ſchwer zu erweiſen fein, daß, wie derfelbe a. a. 9. ebenfafld behauptet, völlige Cul⸗ turfreiheit des Tabacks, wenn nicht Abſatzgelegenheiten nachgewieſen ſeien, ein vers derbliched Geſchenk für den Landwirth, und die Befteuerung des Tabacks ohne Mops nopol night thunlich und ſo vortheilhaft fei, als wie unter dem Monopole. Ueber diefe Sage wegen der Regalien f. m. auch Bulau der St. md. Induſtrie. un IT: Drittes Hauptſtück. Bon der Verwaltung der Eintfommensguellen des Staats. 8. 511. —— Elementarverwaltung der Domänen, Forſte und Negalien. Die Verwaltung der verſchiedenen Einfommensguellen im Ein. zelnen felbft, oder die Elementarverwaltung ift in den ver fihiedenen Staaten ebenfalls fehr abweichend eingerichtet. 1. Die Domänenverwaltung ift verfchieden complieiet, je nach der Art der Bewirthfchaftung, alfo darnach, ob das Syſtem der Gelbitadminifiration oder ſenes der Verpachtung und welche Art der Letzteren eingeführt iſt. Im Allgemeinen gehört, außer den technischen Wirthfchaftsgefcha * in ihr Bereich die Verfer⸗ tigung der Fnventarien, und Aufſtellung der Dienft- und Gefäll- fatafter, jene der Präftationsregifter über die ſtändigen und un- fündigen Gefälle, der Regitter über die Hand- und Spanndienfte und Dienftgelder, der Ertragsanfchläge mit allen Spezialtaratio- nen, Protocollen und Rechnungsauszügen, die Fertigung der Pacht» eontracte für Domänen und Gefälle, nämlich Zehnten, und endlich der Geldgefäll- und Naturalhebregiiter. Die Verrechnung macht entweder eine jährliche, Trimeftral- Cam-Schluffe jedes Quartals) oder monatliche Einfendung des Nechnungsfandes an die Eentral- behörde nothwendig 9). U. Die Staatsforſtverwaltung fußt auf dem Prinzipe der Selbſtadminiſtration und muß alſo in die Einzelheiten der Forſt— wirthfchaft eindringen. Pan unterfcheider daher auch die innere Forſtverwaltung (das eigentlich Wirthfchaftliche) und die äußere (die Forftdireetion, nämlich die F. Hoheit, F. Gefergebung, F. Gerichtöbarfeit, und formelle F. Einrichtung). Die Verwaltungs. gefchäfte treffen daher zum Theile die technifchen Behörden (ſtati⸗ fifche Revierüberfichten, Waldregifter, Klaffifieatiohd- und Tara 71 tionsregiſter, allgemeine und periodiſche Nukungsplane, Aufnahme⸗ und Fällungsregiſter u. ſ. w.) zum Theile die Finanzbehörden (Forfinaturaletat zum Behufe eines Forfihauptgeldetats, mit den Spezialetatd und Nachweilungen). Die Verrechnung gefchieht durch die Forfteaffirer und Forftrechner, welchen entweder der Na- tural- und Geldertrag, oder beffer jener allein übertragen tft, in welchem letzteren Falle der Geldertrag einer andern Kaſſenyerwal⸗ tung zugetheilt wird. Die Förster führen ihr Materialmanual, wel- ches von den DOberförftern controlirt wird, weßhalb diefe ein eige- ned Eontrofbuch über Materialeinnahme und Ausgabe führen, DI. Die Regalienverwaltung if in den verfchiedenen Staaten nach ihren einzelneh Ziveigen verfchtedenen Verwaltungs— behörden zugetheilt. Das Münz-, das Berg», Hütten: und Salinen- wefen und die Poftanftalt bilden jedoch jedes für fich Hfters eine - befondere Verwaltung. 1) Die Berg- und Hüttenverwaltung ift meiftens fo eingerichtet wie die Forfladminiftration. Die Ein- fünfte fließen entweder ans .dem eignen Bergbaubetriebe, oder aud Abgaben von Gewerffchaften und Eigenlehnern. Bon jedem ein- seinen Bergmerfe müfen Spezialetats- und Natural- und Geld» rechnungen zur Feftftellung der Generaletats und Rechnungen ge— fertigt werden. Es gibt Duartal- und Fahresrechnungen. 2) Die Münzverwaltung ift eigentlich Fein Finanzverwaltungszweig, fondern die etwaigen Einkünfte find für die Staatsfaffe nur mehr zufällig. 3) Die Poftverwarltung ſteht unter einer mehr oder - weniger felbfttändigen, zuweilen dem Minifterium der auswärtigen Angelegenheiten zugetheilten Oberbehörde oder Direetion, welche die Poſteurſe zu beobachten und zu fördern, die Tariffe und Taxen zu beffimmen, und die untere Verwaltung zu controliren hat. Iſt die Poſt in Lehen gegeben, fo verbleibt dem Staate nur die Poſt— geſetzgebung, Polizei, Gerichtöbarfeit und die GStrafrechtöpflege, 41) Für badenfhe DOomänenbeanten f. m. Wehrer die KRameraldomänenadmis RIRERHOR oe... -. mit Sormularien. Garlöruhe 1633. Ueber alle Verwaltungs sweige ded Finanzweſens f. v. Malchus Sinanzw. IL. $. 4. 5. Deffen. Drgas niömus I. $. 40 — 62. Deſſen Politik I. $. 36. folg. 11. $. 86. folg. , $. 512. Elementarverwaltung des Steuerwefens und der : Staatsfchuld. IV. Die Steuerverwaltung ift natürlicher Weife je nach dem berrfchenden Steuerfyiteme und nach den Methoden der An lage fehr verfchieden eingerichtet und bat verfchiedene Gefchäfte in ihrem Reſſort. Da man in der Praxis die Eintheilung der 49 * «18 Steuern in directe und indireete allgemein angenommen hat, ſo muß fich die Erörterung Über. die Steuerverwaltung auch billig daran halten. Die Gefchäfte derfelben. zerfallen in zwei erg zweige nämlich: A. Die Cataſtergeſchäfte. Bei den verfehtedenen. 1) di⸗ recten Steuern (Grund⸗, Gefäll⸗, Häuſer⸗ nnd Gewerbſteuer) betreffen fie die Anlage oder Aufnahme der Cataſter und die Evi— denthaltung derfelben, d. h. die Erhaltung derfelben in volltändig brauchbarem Stande durch Ab⸗ und Zufchreiben der jedes Fahr im Befik- und Einfommensftande vorgehenden Beränderungen. Die Eatafter find entweder gebundene Bücher mit befondern Journalen zum Nachtrage jener Veränderungen, oder fie beftehen aus zufam- mengelegten Stewerzetteln, aus deren Zahl man Die unbrauchba- ren ausſtoßen umd leicht erneuern Fann. Bei den 2) indireeten - Steuern betreffen fie die Anlage und Fertigung der Tariffe, wozu eine außerordentliche Manchfaltigkeit von verfchtedenen Gefchäften und praftifchen Nückfichten gehört, welche von der Wiffenfchaft nicht wohl zu erörtern find, aber fich nach der Verfchiedenarrigkeit der Steuern, Steuerobjeete und Anlagsmethoden richten. B. Die Einzugsgefchäfte. An die Erhebung der Steuern macht man im Allgemeinen die Forderungen, daß die Normen und Formen derſelben feſt, aber zugleich möglichſt einfach feien, über den Steuerbetrag Fein Zweifel herrfchen fünne, die Hebungstermine ſich möglich an die Perioden der Zahlfähigfeit der Pflichtigen anpaflen, der Einzug und die Verrechnung möglichtt controlirt und fo wohlfeil als möglich fei, und endlich) daß geferlich mit Nüd- ficht auf die Schonung des Gewerböbetriebd und Lehensunterhal- tes genau beftimmt fer, worauf ſich die Zwangsbeitreisung der Steuer ‚mit ihrem: Befchlage ausdehnen darf D. Man hat auch biernach die Methoden der Erhebung ‚überhaupt zu beurtheilen. 4) Die Erhebung durch Eorporationen oder Gemeinden der Landſtände wurde befonders mit der fchonenderen Wirkung der- felben auf die Pflichtigen, und mit der größeren Vollſtändigkeit des Einzugs vertheidigt. Allein diefe gefällige Seite einer folchen Erhebungsart muß dagegen verfchwinden, dag von jenen Erhebern ‘die Gewalt Teicht mißbraucht wird, die Gemeindebeamten fchon mit ihren Hebgefchäften fehr überfaden find, und in ihrem Inte— reſſe Liegt, überall zuerſt die Gemeindebeiträge zu erheben, daß der Staat Teicht die Meberficht über die Größe der Stenerlaft, und den aus der Größe der Steuerfonds fließenden Steuermehrertrag ver- tiert, daß dadurch eine Ungleichheit der Stenervertheilung entficht, nebenbei aber der Staat an Erhebungsfoften nicht gewiunt, und 713 dagegen jene Erheber zu ihrem eigenen Nachtheife Leicht um Vor⸗ fchüffe angeht, welche eine Verſchuldung derſelben zur Folge haben fonnen‘ 2) Der Erhebung durch Stenerpächter ift bereitö durch die Gefchichte der Stab gebrochen, fo daß fie nur ald feltene Aus— nahme angewendet wird. Man bat fie zwar Damit vertheidigen zu Fönnen geglaubt, daß der Staat auf diefe Art ein fichered zu- verläßiges Einkommen ohne Ausfall habe, daß die Pächter nicht os die Erhebung wohlfeiler beforgen, fondern auch der Zunahme der Erwerbsguellen zum Behufe der Beſteuerung mehr nachfpüren können, ald die Negirung, daß der Staat cine nähere Einficht in die Grade befomime, bis zu welchen eine Steuerhöhung getrieben ‚werden könne, und daß er nicht blos feine Finanzverwaltung fehr vereinfache, fondern auch an den Steuerpächtern eine ergiebige ‚außerordentliche Einkommensquelle beige, Allein es muß an die fen Anfichten ſogleich die Blosſtellung der Gtenerpflichtigen bei ‚diefer Erhebungsmethode auffallen, welcher gegenüber durch fie der verderblichſte figealifche Geift Die Träftigfe Nahrung findet; Die Ausfälle in der Stenerhebung werden von den Pächtern in der Pachtfumme fchon berechnet, und die Begünftigung der Antizipa- tionen durch das. Pachtfuftem iſt ein Uebel, das die Finanzen zer xrüttet. 3) Es bleibt daher die Erhebung durch die Staatsbe- amten- felbft um fo mehr der. befte Wen, als er die Nachtheite der beiden andern nicht hat, und vielmehr die angeblichen Vor— theife des Pachtſyſtems fehr gut in fich vereinigen läßt?). Auf. diefe Methode follen daher in der Hegel die directen und indiree- ten Steuern erhoben werden. Für den Einzug der Erfteren wer- Den befondere Heberollen oder Hebregiſter nach den Eataftern und deren Veränderungen gefertigt, wonach derfelbe gefchieht. Für die Beitreibung der Andern aber werden andere und weit manch» faltigere »Einrichtungen nothwendig. Man unterfcheidet bier die eigentlichen Hebgeſchäfte, welche bei den verfchiedenen Ge— brauchsſteuern, Acciſen, Zöllen und Lurnsftenern nach Natur, und Anlage außerordentlich von einander abweichen, und die Hebcon— troleinrichtung oder das Zettelwefen, d. h. die Einrichtung, daß in dem den Einnchmern übergebenen paginirten oder numerir- ten Buche auf der einen Seite die Deelaration und auf der an— "dern die zu Löfenden, abzufchneidenden und dem Gteuerentrichter einzuhändigenden Scheine oder Quittungen enthalten find 3). V. Die Staatösfhuldverwaltung hat wegen der Forde- rung des Kredits, daß zur Verzinſung und Tilgung der Staats— fchuld befondere Plane entworfen und fpezielle Einkünfte ausge— fest werden müfen, eine Trennung von den übrigen Zweigen der 774 i Finanzverwaltung nöthig gemacht. Ihre Gefchäfte erklären fich leicht nach der Natur der Staatsanleihen, Verzinſung, Tilgung und Speeulation mit Staatöpapieren, Denn nach diefen Berhält- niffen find fie verfchiedenartig, verfchieden fchwer und wichtig. 1) 4. Smith Inquiry IV. 164. Monthion Quelle Influence p.. 293, sqgq. v. Sonmenfel® III. 160. Necker Administration des Finances L, 47. 208 Revifion IV. 6. 272. 273. 275. 276. Handb. III. 167. v. Sacob Sinanzw. $. 1197. Fulda Sinanzw. $. 221. v. Malchus I S.76. Krehl Steuerſyſt. 270. Kre» mer Darftellung I. 101. Murhard Th. u. P. der Belteur. ©. 153. 2) Ueber diefe Methoden insbefondere v. Sonnenfels IH. 125— 160. Bergius Neues Magazin. Art. Accifeverwaltung. Bd, I, ©. 84. (Turgor) Sur les Finances. Ouvrage posthume de Pierre Andre ..... Londres 1775. Deutih von Benzler. Lpzg. 1780. Monthion 1. c. p. 285. Wiürtemb. II, Sams mer. Berh. v. 1826. Heft II. 227. Sotz Handb. II. 445. v. Jacob $. 1256. Sulda $. 225. v. Malchus 1 $S. 77. Politik der innern Verwalt. II. 134. Montesquieu Esprit des lois. Liv. XIII. chap. 19. Encyclop®d. methodique. Art. Fermier. Adjudicataire. Say Cours VI. 90. Weberf. von v. Ch. VI. 70. 4. Smith Inquiry IV. 295. Baumfarf Sülly's Verdienſte $. 47 — 49. Berfuche über Staatskredit. ©. 223. 3) So muß der im Buche von felbft geleiftete Kredit in Papieren der erhobe⸗ nen oder abzuliefernden Geldfumme gleich fein und die Verwendung der Zettel durch die Deriarationen und bei den Accifen durh Abgabe am gehörigen Controlorte be⸗ wiefen werden. Die Rechnungsabſchlüſſe und Ablieferungen gefchehen monatlich. Viertes Hauptſtück. Bon der Verwendung des Staatseinkommens. 8. 513, * Staatsauggaben. Der Staatsaufwand kann zum Behufe feiner Abtheilung von verfchiedenen Seiten genommen werden. Sn Bezug auf fein Ein- treten ift er ordentlich und aufferordentlich-(S. 390,), und, wenn man fo weit gehen will, dem Erftere nach Beſtimmtheit oder Unbeftimmtheit der Größe ſtändig und unfändig. Zu Betreff feiner Allgemeinheit für den ganzen Staat oder feiner Befonder- heit für einzelne Gebietstheile und Gegenftände allgemein und befonder, in Hinficht darauf, ob er für das allgemeine Staats— dienerperfonale oder für die Gegenflände der Verwaltung und folg- lich auch für das GStaatögewerbsperfonale gemacht wird Perſo— nal- und Realaufwand. Da jedoch alle diefe Eintheilungen nur gemwiffe Beziehungen des Staatsaufwandes herausheben, fp können fie zu einer Weberficht deffelben bis ins Einzelne nicht wohl dienfich fein. In Uebereinſtimmung mit der Praxis kann man ibn zu dieſem Behufe folgendergeftalt eintheilen: 4 A. Verfaſſungsaufwand, nämlich für den Regenten (Bräfidenten) oder die fogenannte Civillifte, für die Ständever- 7 775 ſammlungen und für die Erfüuung der Verbindlichkeiten des Staats als Mitglied einer Staatenverbindung. B. Berwaltungsaufwand, den man am beſten nach den Miniſterialdepartements eintheilt, nämlich in jenen für das I, Juſtitzdepartement, — Miniſterium, Gerichte und Ge— richtshöfe, Gefängniſſe, Strafanſtalten. U. Polizeidepartement oder Dep. des Innern, Mini— fterium oder Minifterien, Kirchenfachen, Unterrichtsangelegenheiten, Sicherheitspolizei, Gefundheitswefen, Wirthſchaftspolizei. IH. Militairdepartement — Miniſterium, Truppenſold, Naturalverpflegung, Pferdefutter, Bekleidung, Bewaffnung, Kaſer⸗ nen, Remonte, Artillerie, Genieweſen, Sanitätsweien, eigene Ge⸗ richtöverwaltung. » IV. Bolitifches Departement oder Dep. der auswär- tigen Angelegenheiten — Minifterium, Gefandtenbefofdung, Reiſe⸗ und Einrichtungsfoften, außerordentliche Miffionen, Kuriere, Sefchenfen. f.w. V. Finanzdepartement — Minifterium und feine Bratt- chen, allgemeine feinem der obigen Departements zugehörige Staats— anftalten, eigentlicher Aufwand für den Finanzhaushalt, Ausgaben für allgemeine Staatsverbindlichkeiten. Nämlich wenn A nicht befonders beransgehoben wird, » fo Fommt es hierher, denn diefes Departement hat jenen Aufwand unter fich.) Die Finanzverwaltung bat über die Größe des zu machenden Staatdaufwandes nicht weiter zu entfcheiden, ald fo, daß fie über- all das Peinzip der Sparfamfeit mit Energie anwende! Ihre Grundſätze und Negeln bei Beſtimmung deſſelben find alfo feine andern, ald jene der allgemeinen BWirthfchaftsichre ($. 71. 73. 74.). Mehr als dies kann die Wiffenfchaft hierüber nicht fagen, denn das Ausgabenmwefen ift Lediglich Sache der Praxis. Nach diefen Prinzipien ift der Staatdaufwand mit unaufhörlicher Rückſicht auf die praftifchen Staatöverhältniffe feſtzuſetzen D. 4) v. Malchus LS. I—14. v. Jacob $.826— 964. Sulda $.19=-40., Rau IM. $. 24—81. Kraunfe Syftem II. S. 1— 222. (handelt zugleich auch die Lehre von der innern Einrichtung der Gtaatsanftalten ab). Say Eours V. 111. Ueberf. von dv. Th. V. 87. 4. Smith Inquiry II. 310. IV. 1150, (Beide eſter ganz vorzüglich.) $.. 514, Einnahme Verwendung Ueberſchüſſe. 3 I. Den ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben müſſen auch folche Einnahmen entfprechen. Die Einkünfte eriter 716 Art befichen ans einer Combination der Ergebniffe der verfchiede- nen Staatsgewerbe mit einer beftimmten durch Steuern zu erhe⸗ benden Summe, welche aber nicht blos auf den wirklichen ftreng ‚berechneten Bedarf allein befchränft zu fein braucht, fondern wohl diefen um Einiges Überfchreiten muß, theild um unvorbergeft- bene Fälle zum Voraus zu bedenken theild um einen angemef- fenen Refervefonds (nicht Staatsſchatz) zu erhalten ). Für die angerordentlichen Einnahmen find augerordentlihe Quel- len (Reſſourcen) nöthig. Man hat dazu ‚verfchiedene, namlich die Bildung eines Staatsſatzes 2), die Erhöhung der Staatsabga— ben 3), die Veräußerung von Staatseigenthum 4) und die Bent- sung des Staatskredits (F. 501. 502,)5), Während aber das erfe Mittel als durchaus unbrauchbar, das Dritte aber nur ald zufäl- lig erfcheint, fo wird in der Kegel nur zwiſchen den beiden andern die Wahl bleiben, aber unter ihnen auch nur nach prattiſchen Ver⸗ hältniſſen getroffen werden Fünnen, 1. Eine fehr wichtige Frage ift die über die Ausſcheidung ge⸗ wiſſer Gattungen von Aufwand aus dem allgemeinen als be- fondere Laft einzelner Landestheile und die Verpflichtung der Lesern, fie mit befonderen Einnahmen zu decken (Spezialifirung), fo mie jene über die Ausſetzung befonderer Fonds Für ſpezielle Zwecke (Dotation). Was 1) die Spezialifirung betrifft, ſo könnte mit Necht nur in den, Fällen davon die Nede fein, „went und fo lange neu acquirirte Gebietstheile mit den alten in Betreff der Verwaltung noch nicht affimilirt find 9, oder wenn für eine Provinz (einen Kreis u. dgl.) Einrichtungen und Anſtalten beſte— ben und errichtet werden, die ganz ausſchließlich ihr allein zufom- men und nützlich find; in jeder andern Beziehung iſt fie von recht. ficher Seite verwerflich, denn eine bloſe Eintheilung des Landes. gebietes zum Behufe der Erleichterung der Verwaltung ſchließt die . ‚Provinzen, Kreife und Bezirke nicht fo gegenfeitig gleichſam indi- vidualiſirt ab, wie fich die Gemeinden einander gegenüberſtehen, bei. denen eine ſolche Spezialiſirung nothwendig ift ($. 378. 391.). Bon der politifchen Geite betrachtet hat man fie aber fchon ver- theidigt, indem man ald von der Eentralifirung nicht Dargereichte Vortheile derfelben die größere Klarheit des Grundes der Gtener- „pflicht, des Nutzens der Staatsausgaben, die Gewährleiſtung einer verftändigeren Gleichheit der Steuervertheilung, einer Teichtern Ber- hütung der Leberlaftung der Unterthanen, und einer zweckmäßige⸗ ren Anwendung der Steuereinkünfte, die größere Einfachheit und Weberfichtlichkeit der Verwaltung, die größere Generalifirung der Gefchäfte der Eentralbehörden und ald Folge hiervon die beffere 774 Vollführung derfelben anführte. Allein ein Rückbhlick anf die frü- ‚ber erörterte Steuerlehre und eine unbefangene Anſicht der wirt- lichen Staatsverhältniffe muß zeigen, daß die erwähnten Bortheile auf ganz andern Irfachen als auf der Spezialiſirung beruhen und beim Gentralifationswefen ebenio gut zu erreichen find, das noch zu alle dem die Einheit des Staats erhält, die durch die Spesia- liſirung im böchften Grade gefährdet wird I. 2) Die Dotativ- nen anbelangend, fo zerfplittern fie ohne Zweifel die Verwaltung, erhöhen den Verwaltungsaufwand, erleichtern die Verſchwendung und Berfchleuderung, bewirken. Verluſte an den Fonds, und er» schweren die Eontrole und Ueberſicht. So fpricht die Erfahrung, Yeider noch täglich, denn überall beſtehen noch folche Dotationen, Allein ihrer Abfchaffung fteben die manchfaltigften Staatsrücfichten entgegen. Bei der Staatsſchuld ift fie ein siothmendiges Erforder- niß der ungeftörten Wirkfamfeit des Zins- und Tilgfonds 9). II. Su Betreff des Perſonalaufwandes oder der Be— amtenbefoldung ift der Staat in feiner doppelten. Eigenfchaft (\, 495.) den. Stantsdienern gegenüber verpflichtet, 41) den aftiven Dienern eine ihrem Stande angemeffene hin— reichende ($. 423.) Beſoldung zu geben. Ueber ihre Negulirung befteben verfchiedene Anfichten. Früher beftanden fie größtentheils in Raturalien, jest aber find die ausfchlieglichen Geldbeſoldungen zur Regel gemacht ?). ER 2) Den untauglich gewordenen Dienern einem ebenſo ent- fprechenden Nuhegehalt zu verabreichen, der ihnen nicht ald Gnade, fondern als Recht zuſteht. Es beitehen in dieſer Hinficht manch“ fache Anordnungen in den einzelnen Staaten 9. 3) Die Witwen und Waifen derfelben fo ficher zu ftellen, daß der Stantödiener wegen der Zukunft der Erfteren nach feinem Tode hinlänglich geforgt fieht. Es dienen hiezu Witwen- und Wai- fenfaffen, errichtet aus freiem Zufammentritte beftimmter Catego- rien von Gtaatödienern, oder geftiftet und zum Theile auch unter- ſtützt vom Staate. ($. 460). 4) Ueber dad Maaß der zu erhebenden Einnahmen beſtehen die verſchiedenſten und dunkelſten Anſichten. Man bat auch ſchon ein philoſophiſches Problem aus ihs rer Beftimmung gemacht. (Schön Grundfäke ©. 20. Lok Handb. III. 81.), als ob fo praftiche Fragen, bei denen die mandfachften Verhältniſſe wirkſam find, aus der GSpeculation, mathematifh und abfofut, zu Türen wären. Angereimtheiten und Unbraucbarfeiten find der Erfolg. Sparſamkeit ift Alled, was man den Bes fimmern der Etaatseinnahmen zum Princive machen kann. Wer dieie nicht vers fehen und anwenden fann oder will, taugt nicht zu jenem Amte. Der Begriff der Staatsbedürfniſſe it ein ebenſo velativer ald jener von Bedürfniß überhaupt ($. 47 —49.). Eine weife und kluge Wahl unter ihnen zur Befriedigung nach den prak— tischen Staatöverhäitnifen wird von der Sparfamfeit erfordert Was diefe Wahl 778 anbelangt, fo kann die Beſchränkung anf den moͤglich geringſten Aufwand nicht sum Gefege erhoben werden, wohl aber, was die Einrichtung der Ausgaben für die Zwecke, deren Verſorgung anerkannt iſt, betrifft. ©. Malchus II. 9.2. v. Jacob 9.833. Rau III. 6. 24 flo. end ! 2) Im Alterthume entſtand die Nothwendigkeit der Staatsſchätze, weil .die . MWölker defielben den Krieg als Einkommensquelle betrachteten, eine fo vegelmäßige Abgabenerhebung wie unfre Staaten nicht kannten, und die Kenntniß don nugbrüts gender Anlesung von Eapitalien nicht hatten, wie fie bei und allgemein if. (Bökh Staatshaudhalt der Athener. I. 172. 472. Hegewifch Ueb. d. römiſch. Sinans. ©. 62. 131. Boffe Sinanzw. im röm. Gtaate. I. $. 68. Ganilh Essay pol. sur le revenu public. I. 51.). Im Mittelalter entitand der Gedanke an Staats⸗ fhäge wegen der Geltenheit ded Gelded, wegen der Naturalwirthichaft der Staaten und wegen der Berfchmelsung des fürftlichen Gigenthums mit dem Staatseigenthune von felbft. In neuerer Zeit ift jenes Alles nicht der Fall, und die Staatsſchätze find verwerflich, weil fie der Volkswirthſchaft Capital und Capitaleinfommen entzie⸗ benz fie alfo in ihrer Entwickelung hemmen; weil jest zu außerordentlihen Staats: ausgaben in Privatbänden genug Geld bereit liegt; weil ſchon fehr bedeutende Staatsſchätze beim Eintritte außerordentlicher Bedürfnife nicht zureihen. S. Für foldhe: v. Struenfee Abyandt. I. 216. Samml. v. Auffägen. I. 43. v. Sacob $. 731. Bodinus De republ. lib VI. p. 1051. Hume polit. Verſuche S. 163. v. Juſti Staatswirthſch. II. $. 528. Bergiud Magazin. Art. Schaß des Re— genten und Staats. Gegen folhe: Loy Reviſion IV. 113. Handb. IL. SG. 390. v. Soden Nat. Dec. V. $. 304. FSulda $. 227. vd. Sonnenfeld II. 392, 4: Smith Inquiry II. 258. IV. 305. Spittler MWorlef. über Politif S. 290. v. Malchus J. 6. 81. 3) Ueber die Vor⸗ und Nachtheile derſelben entſcheidet die wahrſcheinliche Wir⸗ kung einer Erhöhung der alten oder Umlage von neuen Steuern auf die Volkswirth⸗ ſchaft. Dabei iſt neben der Größe der zu deckenden außerordentlichen Ausgabe zu erwägen, daß man den Gewerben bieles entzieht, was nutzbar verwendet würde; Daß fo große Steuerfummen devfelben oft unerichwinglich find; daß fich ſolche Ausgaben in der Pegel wiederholen; daß man fuchen fol, folche plögliche Laften ſoviel ala möglich zu vertheifen, fo fchnefl, mühelos und wohlfeil als thunlich zu erheben, was bei Steuerumlagen nicht der Fall ift, und daß man dad ganze Steuerſyſtem in Er wägung siehe. S. Für Erhöhung'v. Iacob.$. 736. v. Soden V. $. 307. Dagegen v. Sonnenfels III 383. S. aber auch v. Maidhus IL $. 82. v. Struenfee Samml. dv. Aufiägen II. 20. Es baben zwar Ricardo (Principles of pol. Econ. p. 301 — 306.) und Nebenius (Def. Credit I. 661 ), die Steuer erhöhung, jener fir ein befferes, diefer für ein gleich autes Mittel ald wie die Staatsanleihen erklärt; auch Zahariä Staatsſchuldenweſen ©. 41. meint, bet diefer Stage fei Gegenwart und Zukunft eind. Allein m. f, die Widerlegung diefer Anfichten in Meinen Verſuchen S. 514 — 520. Merfwürdig ift dad Beiſpiel Englands von’a. 1688 —1824.. ©. darüber ebendaſelbſt S. 539 — 549, Lowe England nah f. gegenw. Zuſt. ©. 17. file. 4) Der fchnele Verkauf bei. außerordentlichen Bedürfniffen ift ein unzuverlã⸗ ßiges unzureichendes zu langſames Mittel. Aber man weiſt zur Dotation der Schul⸗ dentilgeaſſe jährlich zu verkaufende Domänen und Waldungen aus; oder emittirt Kreditpapiere im Geſammtwerthe ſolcher zum Verkaufe ausgeſetzter Güter und bes dingt beim fpätern Verfaufe die Zahlung des Kaurfchillings in denfelben. ©. v.Malr chus J. 6. 84. v. Jacob $. 744. Ganilh Des Systemes 1. 343. —VF 5) Die Lobredner der Staatsſchulden f. m. im $. 415. N. 2. Die Saint Ffimoniften haben neuerlich fogar die Deckung ded ganzen Staatsaufwandes durch An⸗ leihen vorgeſchlagen. Decourdemanche Aux Industriels. Lettres sur la Legisla- tion. Paris 1831. p. 61. Dagegen Meine Verſuche ©. 442. 459. Staatsſchulden find das promptefte Mittel zur Deckung auferordentlicher Bedürfniſſe, und vertheis Ten die Saft fo drückender Art auf längere Zeit, damit fie erträglich wird. Allein ihre Einwirkung auf die Privat, und Volkswirthihaft, die Staatsverfaſſung Mo ‚ralisät und Bildung des Volks, auf die geſammte Staatsverwaltung und auf den @ 9 Zuftand der Völkerſtaaten iſt mehr verderblich ald wohlthätig. S. Nebenius ber öff. Credit 1. 668. Meine Verſuche S. 487.— 536. Craig Politik III. 250. 277. 6) Man hat zur Ausgleihung der Abgabenverhältnifte zwiſchen ſolchen Provin« sen fchon das Areal, die Bevölkerung, die Häufersahl, den Viehftand, das Capital der beiden Letztern, die bisher besahlten Abgaben oder eine Combination diefer Saltpunkte theils vorgefchlagen theild angewendet. Atlein die Lehre von der Bes ſteuerung muß fie alle für unbrauchbar erklären, und erfennt nur das wirkliche durchfchnittliche reine Nationaleinfonmen als dad Maaß der Ausgleichung an. Wie ſchneil und wie die Ausgleichung bewerkſtelligt werden voll, und ob es überhaupt räthlich, eine ſolche Gleichftelung zwifchen neuen und alten Provinzen vorzunehmen, ‘darüber hat die praftifche Politik zu enticheiden. ©. v. Malchus I. $. 6. Ber Haudf. der großh. Hefi. II. Kammer von 1821. 9. XV. 82. XVI. 3. 58. Außer oxdentl. Beil. S. 460. 530. , 7) v. Malchus II. $. 7. Dagegen Rau TI. $. 53. v. Jacob $. 828. 985. Sulda $. 21. Verbands. der Bair. II. Kammer von 1828. Bd. I. V. XII. XIV. Beil. 583. 82. 5 8)». Malchüus ll. 6. 8. 9) Bei der Geldbefoldung Teidet der Beamte von Erhöhungen der Preife der Rebensmittel; bei Naturalbeioldungen hat er Unbequemlichkeiten. Eine Combination beider, fo daß ein Eleiner Theil der Beſoldung in Naturalien oder deren reifen bezahlt würde, bat für ihn den meiften Bortheil. Rau IE 9 57 — 61. v. MatlhusIl.$. 11. Verhandl. der Bad. II. Kammer. v. 1831. Beil. 9. V. 1. XIU. 296. Sehr zwecfmäßig ift eine GSonderung des Gehalted in GStandeds und Dienfisgehalt, wie in Baiern, und zum Theile in Naffau. S. auch v. Malchus Politik. I. 17. 10) v. Malchus II. 6. 12. 13 (Eivils und Militairpenfionen). Rau II. $. 62. Klüber, Deffentl. Recht ded teutfhen Bunded. 8. 407. v. Malchus Politik. I. 19. Fünftes Hauptſtück. * Von den Voranſchlägen der Staatsausgaben und ⸗Einnahmen. a $. 515. Zum Behufe der Begründung, Darfiellung und Bergleichung iſt eine Meberficht der Staatseinnahmen und - Ausgaben nothwendig. Dazu dienen die Boranfchläge- Etats) für die beftimmte Fi— nanzperiode (Etats- oder Finanziahr). Man unterfcheidet dem Umfange nach die Spezialetatd, d. bh. von einzelnen Ele- mentarverwaltungen, benannt nach den Gegenftänden, die Hanpt- etats, d. b. theils für Hauptzweige der Verwaltung, theils für geographifche DVerwaltungsbezirfe, und den Hanptfinangetat (das Staatbudger), d. h. für die Gefammteinnahme und Aus- gabe des Staats, zum Theile das Produet, zum Theile die Quelle jener genannten. Die Form derfelben ift in den einzelnen Staa— ‚ten verfchieden. Die Begründung derfelben gefchicht durch die einem jeden Berwaltungszweige zu Grunde Tiegenden fpeziellen Papiere umd allgemeinen Ueberſichten. Zur Erläuterung des 780 & Budgets dienen die den Etats beigefügten Erlänterungsproto- eolle und das beigegebene Notabilien- oder Etatsbuch 9. Der Entwurf der Etats wird von den entfprechenden Behörden , dad Budget aber vom Finanzminifterium gemacht, das auch auf deſſen Erfülfung ausfchlieglich wacht. Die Einnahmen unterliegen ganz feiner Dispofition, die Ausgaben der einzelnen Departements blos feiner Controre, Feder Departementschef oder Vorſtand eines Miniſteriums befommt auf die Staatskaſſe einen gewiffen Kredit, über den er gefrklich in feiner Verwaltung. disponirt, und er ift hierin nur fo weit befchränft, als Weberfchreitungen der für. die ‚Berioden durch periodiſche Repartitions etats beſtimmten Summe nicht erlaubt find. In wiefern jeder Vorſtand über dieſe Repar— titionsetats frei oder bedingt verfügen darf, hängt von beſonderen Beſtimmungen ab. Disponirt der Finanzminiſter allein über die Staatskaſſe, fo muß ſich jeder andere Chef feine Anweifungen von demfelben realifiren laſſen. Die Sanetion des Budgets gefchieht in Repräfentativftaaten durch das gleichlautende Finanzgeſetz, das ebenfalls vom Finanzminifter entworfen wird, | Zur Einficht in das VBerwaltungswefen während des Finanz jahres werden, vom den intern Behörden wechferfeitig vorbereitend ‚bis zur höchſten, monatlich Sitwationsetats gefertigt, welche die Einnahmen und Ausgaben des entfprechenden Monats im Ber- | Ä gleiche mit den früheren, und den fich ergebenden Kafenbeftand anzeigen. Den Hauptſituationsetat macht Die Staatöhaupt- Taffenverwaltung, den Haupt-Staatshaushalts-Gitnations- etat aber die Staatsbuchhatterei, : bei welcher dad ganze Detail der Bruttoeinnahmen und fämmtliche Ausgaben immer nach Be⸗ lieben in Büchern eingefehen werden kann 2). 1): Ganz abgefondert find die Yıılitairs und Staatsrhutd: Etat, Lestere find in jedem Gtaate anders eingerichtet. In der Militairverwaltung fer tigt man die Etats entweder nach den Corps, aus deren Svezialetats der Hauptetat sufammengefteflt wird, oder nach den Corps blos die Geldetats, dagegen die übrigen Etats in Totalbeträgen für’ dad ganze Militair, oder endlich nad. allgemeinen Kubrifen und Summen ohne Lnterfcheidung der Corps. 2). Ueber dieſe ganze - Materie f. m v. Malchus Sinansw. ILS. 15— 20. Deffen Organismus. LS. 63— 71. Deffen Politik. II. 8.116. 124.125. d. Sufi Staatswirthſch. U. $. 408. Eſchen mayer Staatsrechnungsweſen. Heidelb 1807 (nicht zu empfehlen). Peterſen, Ueber Wirthſchaftsanſchläge und Budgets. Göttingen 1811 (Vermengung, unvraftifh). v. Schuckmann, Ideen zu Finanz verbeferingen. Tübingen 1818 (zu allgemein). Keder, Handbuch des Gtaatd rechnungs» und, Kaſſenweſens Stuttg. 1820 (manches Unrichtige und Unausführbnre). Hoch Finanzkaſſenetats. Rottenburg 1820. Kieſchke, Grundzüge zur zweckmäßigen Einrichtung des Staatskaſſen- und. Rechnungsweſens. Berlin 1821 (swechmäßig). Arnold, Verſuch eines Staatsrechnungsſyſtems. Petersburg 1824. Die den Schrif⸗ ten beigefügten Urtheile find von v. Malchus; denn da diefer in folchen praftiichen Dingen außerordentlich gewandte und erfahrene Mann diefe Schriften DEUEORERE a geziemt ed dem Theoretiker nicht, auch zu richten, ı 781 sub Yard Rechtes Hauptſtück. Vom Staats— Kafſen⸗ und Rechnungsweſen. —816. Die materielle Verwaltung der Einkünfte und die Nachweifun- gen gefchehen durch die Kaffen und Kaffenverwaltung. Die Anzahl der Kaffen Soll nicht zu groß fein; fie find auf einen ohne befondere Vollmacht nicht zu überfchreitenden Etat geſtützt. Blos auf Die Hauptkaffe dürfen die zur Diöpofition befugten Behörden Anmweifungen zur Realifation geben, welche auch nur jene un—⸗ mittelbar ſelbſt realifiet oder. auf Anweiſung durch Elementarfaffen realifiren läßt, Aber nur auf ihre eigene Rechnung und zum Ab- zuge von ihrem Beftande. Die bei den Kaffenfunetionen obwalten- den Formen find in den Staaten ganz. verfchieden 1). Die äußere und innere Sicherheit der Kaſſen wird einſeits durch Geſetze und Inſtructionen für die Beamten, anderſeits wegen der Geſchäfts⸗ ficherung durch Cautionen der Beamten und’ durch periodifche, auch außerordentliche Nevifionen gepflegt, welche fich auf die fpeziellfte Bergleichung des Kaſſenſtandes beziehen und von einem Protocolle begleitet werden. „Die Controle des Kaſſendienſtes iſt von der gröoßten Wichtigkeit: Die Refultate der. Kaffenverwaltung werden am Ende des Fahres durch Rechnungen beurkundet, mit deren Ablieferung bei Strafe. der gefesliche Termin feftgebalten werden muß. In mehreren Staaten werden (mehr zu ihrer Erläuterung) von den entfprechenden Verwaltungsbehörden Mevifionen vorge nommen 2). Was das Hechnungswef en (die Gomptabifität) anbelangt, fo beruht es auf folgenden Hauptgrundſätzen. Jedes Fahr macht - fürfich ein Ganzes. Daher wird für diefe zwölf Monate, d. h. über die darin Statt gehabt habenden Einnahmen und Ausgaben ein Abfchluß ausgearbeitet, Es geht jedoch weder Einnahme noch Ausgabe vor fich, wie man fich’s denkt, fondern ed wird oft nach den wolf Monaten erhoben und ausgegeben, was während ders felben hätte eingenommen und werausgabt werden follen. Daher geht das Nechnungsiahr, d. b. nicht jenes gewöhnliche auf 12 Monate, Sondern jenes auf den völligen Abfchluß der Einnahmen und Ausgaben für das Zwölf- Monat-Fahr. einige Zeit nach und liefert endlich den zweiten fürmlichen und gänzlichen Rech— nungsabfchlug (finalen und vdefnitiven Abſchluß). Derfelbe mug alle Einnahmen ‚nach Verfchiedenheit der Quellen und ihrer Kaſſen, jede Ausgabe mit Bezeichnung der Zwecke und der fie F 782 machenden Kaffe genau, die Erftere nach den Hauptetats, die Restere nach den Minifterialdepartements, angeben. Die Zeit des Abſchluſſes iſt verfchieden nach der innern Verwaltung, Er felbft- muß durch. ein Geſetz fanetionirr feinz fo lange er es nicht if, bfeibt die Nechnung ungefchloffen. In manchen Staaten Cbefonders mit Repräfentativverfaffung) werden von den Departementschefs Nechenfchaftsberichte über - die Verwendung ihrer. Einnahmen nach gefelichen Bedingungen zur Borlage (vor die Ständeverfammlung) verlangt. Sie enthal- ten im Detail die Darfiellung des VBerwaltungsganges und Gtan- des und die Begründung "etwaiger Abweichungen von den gefeh- Vichen Beſtimmungen. Der Nechenfchaftöbericht des Finanzminifters muß aber außer der Darftellung feiner Verwaltung zugleich eine urtheilende Auseinanderfekung aller Einnahmequellen in Betreff ihrer Natur, Benutzung, möglichen Erweiterung und Nachläffe, fo wie eine folche vom ganzen Staatsaufivande und den Mitteln zu feiner Verringerung enthalten. Hieran reiht fih dann von ſelbſt die Begründung des Staatsbudgets, welches derfelbe vorlegt, 4) Die zu haltenden Bücher find: dad Kournal, zur chronologiſchen Aufzeich⸗ nung aller Ausgaben mit ihren Zwecken und aller Einnahmen mit ihren Quellen; dad Manual, dem die Einzelheiten der ‚Etatd zu Grunde liegen, und welches unter Angabe des entfprechenden Solio im Journale alle Einnahmen und Ausgaben in vollſtändiger Rechnunag enthält; dad Eontrolbuc und die erforderlichen Hilfs vesifter, welche bei den Ergebnifen der Kaffen vorkommen. Sind die Eins nahme» und Zahlkaffen getrennt, fo haben beide diefelben Bücher. N 2) Die Kevifionsgefchäfte find: a) die Reviſion felöft, d. h. arithmetiſche und niaterielle Unterſuchung; b) die Suftification, d. h. endliche Entfcheidung über die bei der Reviſion gemachten Bemerfungen und Ausftellungen (Reviriionds notaten) - Eine fede Erinnerung wird in dad eigens dazu beftimmte Revifionds protocoll gefchrieben, welches ſammt der revidirten Rechnung dem Kechnungsführer _ zur KRechenfchaft (Beantwortung) in beftimmter Srift sugefchickt wird. Nach Rück einlauf defelben fammt Rechnung und Beantwortung wird zur Suftification ger fchritten. Sind alle zweifelhaften Punkte erflärt, fo erhält der Rechnungsführer eine Decharge entweder im Rechnungsabſchluſe oder als eigene Urkunde; it Erſteres nicht der Sall, fo wird fie noch einmal revidiert, und ift die Erläuterung nicht vollftändig zu geben, fo fallen die. Defecte dem Rechnungsführer zur Laſt. v Malchus Finanzw. II. $. 23. 27. Deffelben organismus. 1 5 Amis Deffelben Politif. I. 8. 40. Il. $. 128. } Regiſter. A. Abandon, Abandonniren 6. 358. Abbau, der Domänen $. 478. Abplagaen $. 223. Abrechnen $. 344. Abfäugen $. 194. N. 2. Abſatz, an Gewerfäwaaren $. 312. Abichliken $. 109. Abſchlußwechſel $. 337. Abſchwülen $. 223. Abteufen $. 95. Abtriebfchlag $. 227. Acceptant, AUcceptation $. 337. Accife, Urfprung $. 22, von Immobilien $. 497 N. 3. Ueberhaupt $ 500. Accord $. 369. AUckergeräthe $, 140. Actie, Actionair, Actiengefellfchaft $. 335. Aetieneurd, — Geſchäfte, — Handel, — Pari $. 348. Actio domestica $. 12. Aetivcapitalien, der Gemeinden $. 382. ded Staats $. 484. Yetivhandel $. 253. Actores '$. 7. 12. Adäration $. 17. Adjudication, der Staatdanieihen $. 504. Adjuftiren $. 290. Adiutorien $. 17. Adler $. 255. Ydminiftration $. 25. 29. Admiralfchaft, Admiralitätspolise $. 359. Admodiation, dev Staatöbergwerke 6. 477. Adoha $. 17 9. 2 Affretement $. 355. Arterbrunft $. 252. Aftern $. 280. Agio $ 34T. Agricultur, mechaniſche $. $. 145. Agronomie $. 134. 184. Ahorn $. 240. A la hausse und A la Baisse $ 366. Alaunfiederei 8. 284. 139. chemiſche Alcolometer $ Albergaria $. 7. N. 8. Alcohol $. 300 Note 2. 324 Note 8 Aller Hrte zahlbare Wechſel $. 337. Almendaut, Vertheilung $. 379. Note 1. Bewirthfchaftung N. 2. Steuerfreiheit $. 385 1: 5 Altthier 8. 252, Aluvium 6. 85. Amalgamation 6. 283. Amortiſationskaſſe $. 336. 505. Amtmann $. 16. Amtshauptmann, Amts⸗ kellner, Amtsſchreiber 9. 24. Amtsver⸗ walter $. 16. 24. Angaria $. 7.9 & Annuitäten- $. 503. Anquicken $. 283. Unfchläge, bergmänn. $. 129. tandwirthſch. 8. 216. werkmänn. 8. 318. kaufm. $. 371. Anftand, b. d. Jagd $. 251. Anſtandsbrief $. 369. Anticivationen $. 502. 503. Anweifung $. 338. J Anwurf $. 290. Anzeigen, nusbarer Mineralien 6. 86. Apocrifiarius $. 8. Appoint , Appunto - — $. 337. Aquavit 9. 300 R. 2 Aräpmeter $. 324 Arbeit $. 53. Güterquelle $. 409. Befin derung $. A440. Arbeitstheilung u. Vers bindung $. 409. Arbeitslohn 6. 3247 ald Segenftand der Staatsſorge $. 446. Arbeitöhäufer $.461. Arbeitörente 9.413. Arbeiter, fchaden fich felbft $. 375. Arbitragen $. 349. 350. Archicapellanus $. 8. _ Arme, Armencolonien, + Arbeiten, + Häufer, » Zaren $. 461. Armuth $. 73. Urfachen $. 460. Arrondirung der Grundſtücke $ A464 Arſenikofen $. 281. N. 6. Aſſecuranz, 3 See $. 358. gegen Hagelr Braud u. Viehunglück $. 456. im All gemeinen $. 455. Aſſecuranzgeſchäft mit — » Gommiffarten » « Kinderfhulen , * 784 Staatspapieren 6. 349. U. Kaſſen, U: Geſellſchaft $. 455. A. Prämie, U. Po: lize $. 358. Affociation, dee Arbeiter und Eohnheren 8,:312.:0 2% Atzung 6. i8. Aufbereitung, der Erze 6. 280. Aufdecken $. 109. Auffäuferei S. 459. Auffragen des Bodens $, 223. Aufſchlag $. 22. 285. Aufzug $. 306. Ausbeifen $. 90. Ausbeute $. 127. Ausfuhrhandel $. 353. — — Prämie $. 471. ae 6 ri Ausgaberückſtände $. 502. ) Ausgehendes $. 86. 90. Ausflengen, des Saamens $, 237. Ausfommen $. 73. Ausmärfer, Steuerpflicht $. 283. 285. Ausfchlagen, der Erze $. 280. Ausſetzbetrieb 9. 262. Ausſteuerkaſſe $ 457- Austrageſtempel $. 280. Austrecken $. 285. Auswärtigen, Handel, wirthih. $. 435. forge $. 471. Auswandern 8. 457. Averie 9. 356. Averſalſätze, bei Conſumtionsſtern $..500 Note 5. Aviſo, bei Wechſel $. 337. in der. Syedi: tion $. 363. B. F Zweig der Volks— Gegenft.. der Staat? Bade $. 252. Balance $. 82. B. Buch $. 81. - Balancier S. 273 N. 4. Bank 6. 330. 416 N. 1. Gegenftand der Staatdforge $. 444. B. Bruch, Banferott $. 369. Banferottgefege 9.441. B. Fuß, „B. Geld $. 345. 8. Geſchäfte $. 330 N.3. B. Noten, B. Zettel $. 329. 330. B. Scontro $. 370. Banker $. 347. Bankers Notes $. 338. Banco, Banfothaler $. 328 1.3. 9.345 N.2. Bänke $. 87. Bändermafchine 6. 303 9. 5. Banndienfte $. 18. Bannire $. 10. Bannus regalis $. 10. 11. Baratto $. 320. Buftpflanzen $. 167: Baufunft $. 310. Baumfelobetrieb $. 262. — Garten $. 193. 194, _ Baumfranfheiten S. 233. — Meſſer 9 264 N. 2. — Schule $. 193. 194. Baumwolle, B. Epinnerei, B. Weberei $. 306. Bayfalzı Boyfals 9. 286 N. 2. ’ Bedarf $. 49. im häusl. Leben $. 75—77. Bedürfniß, Begriff 5,46. Arten $.47—49. Beede, Urſerrung $. 7 N. 2. 8 Muıd SEHTERIIEN PBeförſterungskoſten $. 497 N. 4 Befrachter $. 355. Behacken S. 151%. 3 Behäufeln S. 151 N.'3 Beitragspflicht, der er ham Gemeindebedarf 383, N Beisvdgel $. 250, . N, Beneficium $. 9. Bergs und Hüttenverwaltung $ 544 Bergbau $. 83. Zweig der vatebirthſch. $. 431. Gegenft. der Staatsſorge din 462. Bergbohrer 6. 92. Bergelohn $. 358. Akt Bergen $. 107. # Bergmühle $. 115 N. 2. — Schulen $. 462. — SZehnten $. 462. ? x Bergwerföregal, Entftehung 9. 16. ‚Ent, Außerlichkeit $. 510. Beſchickung $. 290 N. 2. 328 N. 7. Berchneiden, der Pflanzen $. 189. Befoldung $. 514 NR. 9. Befoldungsfteuer $. 495. Beftätigungsiagd $. 251. Bertandtheile des Bodens, Erben $. 135. Metalle, Salze, Humus $. 136. Beitenerungsrecht , Anfang $ 25 N. 2. Betrieb, bergmänn., Bedürfniſſe $. 120. 124. * Arten 6. 124. landw., Bedürfn. 6.207. 208. Arten/S- 210. 214. foriw., Be dürfn. 8. 257— 260. Arten $. 262. werfmänn., Bedürfn. 9.311.312. Arten 6. 314. kaufmänn., Bedürfn. $. 363. Arten $. 366. Dienſtgewerbsbetr. 9.375. . Betriebsausgaben, beramännifke $. 126. landw. $. 213. forftiw. $. 264. Werks männ. 6. 345. Faufmänn. $. 367. Betriebseinnahmen, beramännifche $. 127. landw. $. 214. forſtw. $. 264. Werks ‚ männ. $. 316. Faufmänn. $. 368. Betrug, Maafregeln dagegen 9.451.453. Bevölkerung, Regufatoven $. 427. Gegen⸗ ftand der Staatsforge $. 457. Bezahlung $. 342. Wielbrief $. 355. Bienenzucht $. 204. Bier, Arten, Brauerei 9.299. u Diller, A ordre, domieile,. ‚au. — — $. 507. | Buürgerausſchuß/ B. Meiſter 6. 387. 6. 988. ° Billion $. 328 N. 2. Bills of Exchequer etc. $. 502. . Binnenhandel $. 353. Zweig der Volksw. 6. 435. Gegenft. der Staatsſorge 9.470: Birfe $. 239. B. Huhn $. 254. Blaufarbenofen $. 282. , Bleichen, des Wachies 9.303 N. 5. der Zeuge 6. 306. der Geide $. 307. der Lumpen 309. Bleiofen, Villacher $. 2832. Bleiſeigerofen $. 282. Bleiſtiftfabrication 8. 293. Blitzableiter 5. 447. Blumengärtnerei $. 191. Blutzehnten $. 466- Bodenbearbeitung $. Bodenflaffen $. 138. Bodenkunde $. 134. 184. Bodenmiſchung 8. 145. Bodmerei, B. Brief $. 357, Böhnhaafe $. 312. Bohne 6. 157. Bohrgerüſte 9 94. B. Gerhäft $. 423.) 141. 223. B. Nögrenwerf, B. Stand $. 93. Bons $. 502. Bonus $. 504. Boulton's Minzwerf $. 290 N. 8. Brache 6. 143. Bracke 6. 250. Brand $. 158. 166. B. Aſſecuranz 6. 456. B. Brief,$. 455. B. Hain 9.223 Ne 5. Branntſalz $. 287. Branntwein,. B. Brennerei 5300. Monopol $. 483. Steuer $. 500. Brechmaſchine, für — u. Flachs 9.309. Brehfämme 6. 305 N. Bremsſchacht $. 105. Brennen, der Zeuge $. 306. Hreunofen.$. 285 N. 5. Briefcopirbuch $. 370. Brodaccife $. 500. Brodenfang $. 287. Bruchbau $. 117. Brückenbau '$. 472. Brüuͤckenfrohnden $. 18. Brückengeld, der Gemeinden $. 385. Staats $. 497. Brückenwage $. 324 N. 6 Bruttogewicht $. 363. N. 4 Buche $. 238. Buchführung, beramänn. 6. 128. landw. 6.215. forfiw. 8.265. werfmänn. 6.317. faufmänn..$.370. dienftgewerbliche 8.377 Buchhaltung, einfache, doppelte, italieni— {de $. 79.80. englifche S. 370. N. 1. Budget de3 Staats $. 515. Budtheil $. 17. N. 11 Baumftark Encyclopädie. B des Capitalbock, C. Schaufler $. 252 =. Bürften der Tücher, Bürtmafhine $. 305. Burgunder Rübe $. 161. { Buſchiren $. 251. - Buße, königliche S. 10. Busenwerfe $. 87. C. Cabotage 8358. Caleinirofen 9. 281. N. 6. Galculation $. 366. Cambio marino $. 357. rn re ICamerarius $. 8. - |Ganagium $. 47 N: 7%. Capitain, de Schiffs S. 355... apital $. 54. Arten $ 55. Anlagen 6. 362. Güterquelle $. 410. € ‚Renten €. Zins $. 424. C. Eonto 982.7 0° Eapitalttener 6. 494. Gapitularien $. 8. Cargo, Gargadeur $. 355, Casco, Affecuranz auf, S. 358 m 1: Surabuch $. 80. 81 Gataftersefchäfte $ 512. Cautionsgelder, Benugung durch den Staat $ 502. Savalcade, eine Steuer 8.17 N. 6. Cavelinen $. 367. — Census $. 7 11. —J Centenarius 3 Gentarar S. Sentralifationgfnfem $. 514. Gentralifivung $ 507. Gertevartie 8. 355. Gertificate S: 504. Cespitatieum 8. 7.%. Shatoufisüter $. 478. Checks $. 338, Churos $. 200 9. 1: Gireulation $. 412. Clearinghouse $. 344 N. Coccons $ 307. Eollecte, Steuer 'S 17 7.13. Collegien, Regirungs 8.25. Collegialſyſtem S 507. ’ Colonialhandel $. 353: Zweig der veuew 8. 436. Gegenft. der Staatsforge 8. 471. Comes G. 7. O. Palatii S. 8; Commandite $.. 352. Commiſſionshandel, mittent 8.351. 370. Compagnie, Handelds S: 352. C. Kandel), Gegenftand. der Staatsſorge S 470. Compaß, Markicheide:, Grubens 89; Compenſiren $. 344. Compoſt, Dünger $. 147. 149. 50 * T. 1. u a * Commiſſionair, Com⸗ Commiſſionsbuch 351. 738 Eomptabilität S. 516. Goncurs 8. 369. Eoniuncturen $. 366. Eonnofement 8. 355. Gonfignation $. 368. Conſigniren $. 357. Gonftabled ‚$S. 23 N. 1. Gonfumtion, Zweck und Art $:. 428. Ber: hältniß zur Production S. 429. Eonfumtionsfteuern $. 498. 499. Conti $. 80. 81. C. finti $. 366. Conto corrente $. 370 NR. 2. Contocor- rent-Bucd $. 81. 370. Contraiagd $. 251. Gontrayofition $. 344. Gontremineurs $. 366. Controlbuch $. 516 N. 1. - Conventus palatini $. 16. Convoy $. 359. Gopuliren, der Bäume $. 194 N. 3. Couvpons 8. 504. Courant $. 328 345. Gourtage $. 363 N- 4. Govent $. 299 N. 11. Gredit 8. 80. Eubiftafeln, zur Berechnung der Baum ftämme $. 264 9. 2: Ä Cubicularius $. 8. Gultivator, Ackergeräthe $ 140. Gufturfachen, a. 534— 888. $. 10 9.1. Eupuloofen $- 282. Eurd, Eurszettel, des Geldes $. 347. der Actien $. 348. der Gtaatöpapiere $. 349. der Wechſel S. 350. s Sylindergebläfe $. 276- Eylinderofen S. 281 N. 6. —O. Dach S. 90 Dachs S. 253. D. Hunde $. 250. Damhirſch, D. Schaufler, D.Wild $ 252. Dampimafchine, Theile u— Arten -S: 277. Darmfaitenfpinnerei $ 302. Darrofen $. 282. Datowechſel S. 337. Daumwelle $ 273 N. 4. Davıy3 Sicherheitslampe 8. 99. Debet 8. 80. Decanus villae $. 7. Decatiren $. 305. Decharge der —— 5. 516 NR: 2. Degrafiren $. 301 N. ©Oegummiren , der Hy 8. 307. Deichordnung $. 443. ; Del Credere $. 351. Dendrometer $. 264 9: 2 Depoſitenbank 8 330 N. 3 Devofitengelder, benugt v. Staate $. 502.) Deſtilliren, der Erze $. 237. Detailliſt S. 366. „r 1Domesticus $. 7. evalvation S. 328 1. 81 ickenwuchs, der Bäume $. 264 N. t. Dicfrübe $. 161. Diebftahl, Maaßregeln dagegen $. 151. 452. Dienit, Dienftgewerbe $. 372.373. Zweig der Volksw. 8. 437. Dienftgeld 8. 18. ©. Betrieb $. 374. Dienfigewerbfteuer 8. 495. Differenzgeſchäft $. 349 N. 3 Diluvium $. 85. Dimenfionsftenmpel 8. 497 N. 2 Dinfel $. 155. Directe Steuern $. 487. Disconto $. 342. 347. Discontiren $. 350. Didcontobanf $: 330 1.3. Dismenbration ,. der Domänen $. 478. Dispache, Dispacheur 8. 356. Dividende $. 335. Doeinafie-$. 83. Docke $. 94. Domänen a. 534838 5, HR a. 888— 1272 $. 16.5 wa. 1272-1518 8./22.. Bewirthſchaftungsarten $. — Veran⸗ ßerlichkeit $. 508. Dpmänenverwaltung $. 511. a. Dominicalftener 9. 494. Domizilirter Wechfel $. 337. Dornfalz $. 236 NR. 10. ° Dotationen, überhaupt $. 514. Dotirung der Tilgkaffe S. 505. Dotter 8. 171. Doubliren, Doublirmaſchine $. 305: 307. PDrahtzieherei $. 289. Dreifelderwirthſchaft S. 211. Dreiläufer 8. 252. Drefhen, Dreſchmaſchinen $. 153. Dreſſiren, der Zeuge $. 306. , Drillmaſchine $. 140. Drillwirthſchaft S. 144. Droit fix, et proportionel $. AR * 3. Droſſel $. 254. Drofelmafbine $. 306. Drufen $. 87. Durfelbau $. 117. Düngen $. 145. Dünger $. 148. Dürftigfeit S. 73. Dunkelſchlag 8. 227. Durchforſten $. 227. Durchfuhrhandel 8. 353. Staatsſorge 8. 470. Durchſchneiden 8. 290. Dux 8 7% Dynamometer $. 324 N. 7. Edelthier, E. Wild 8. 252. Effecten $. 334. ©. Kunde 9. 339. E. Handel, Maaßregeln gegen Betrug darin F. 453. Staatsaufſicht 5 469. 4 Gegenftand der Gasen $. 140. Eiche $. 238. Eichhorn $. 253. Eigene Wedel 8. 337. Eigenlehner $. 122. Einbanfen $. 182. Einfuhrhandel $. 353. Zölle $. 471. Eingewinne $. 109. Einfommensfteuer, allgemeine. $. 490. Einkommenszweige $. 421. Einnahme, Bruttos, Metto:, Keins $. 62. , Einſchußgarn $. 305. 306. Einwandern $. 457. Eifenbahn 8. 472. Gifenbratofen, Eifenfrifchofen $. 282. Eisnetz $. 256. Elententavverwaltung S. 511. Emballage S. 363 N. A. Enenelopädie $. 2 —4. Engern, Engergeld $. 18. Engliſches Syſtem 8. 211: Enregistrement $. 497. Entenfuß, Ackergeräthe S. 140. Entfümpfung, Mafchinen F. 139 N. 3. Entwäferung, Maſchine S. 139 N. 3. Erbpacht, Tandw. $. 209. forſtw. $. 261. bei Domänen $. 478. bei Staatsforſten $. 479. GErbfchaftfteuer, Urfprung $. 22. Erbfen. $. 157- Erbzehnten $. 22 N. 2. Grbzinsverleihung $. 478- Erdapfel 8. 162. Erdarten $. 135. Gröbeben, Maaßregeln $. 44T. Eröbohrer $ 92. Erfindungspatente $. 468. Erhaltung, allgent. Regeln $” 70. Erhebung, der Steuern $. 512. Erfälter 8. 299. 300. Erle $ 239. Grläutcrungsprotocoff 8. 515. Ernte $. 152. 190. Grübrigen 8. 72. Erwerb, Erwerben $. 45. 56. E. Arten des Staats $. 475. E. Eramm S. 54: E. Werth 8. 402. 417: Erzklein $. 280. Eſche $. 240. Escurial, Heerde $. 200 N. 1. Efparfette, Eſper $. 175. Estantes $ 200 N. 1. Etatsbuch S. 515. Etatsweſen des Staats 8. 515. Eulen $. 255. Ewige Rente $. 336. Ertivpator, Ackergeräthe $. 140, E. Prämie, E. oh RO 369 F. Fabrik 8. 314. Factorei F. 352 N. Factura 8. 351. F. End $. 81: Fällungsplan 8. 263- Färbepflanzen 'S. 173. 175. Sahnlehen S- 14 N. 2 Sahrtanftalten $. 98: Gallen, der Lagerftätten $. 35. Inſtru⸗ mente, um e3 zu beftimmen $. 89. Falſche Wechſel $. 337. Sangjagd $. 251. i Safan, Faſanerie 8. 254. Federviehzucht $. 203. Severwage $. 324 N. 7. Sederwild 8. 254. 255. Segemühle $. 153 N. 5. Fehmelbetrieb 8. 262. Fehmgericht 8. 21. Feimen $. 159. ‚Seingehalt $- 290 N. 2x Seinfpinnen, Seinipindelbanf $. 306. Setdbaufufteme $. 210. 211° Felddiebſtahl S. 452. 3. Frevel $. 454 Senfterfteuer $. 494 Settwolte $. 395. Seudalismus 8. 13. Seuerfchaden, F. Löfchmittel ıc. 5. Affecuranz $. 456. Fichte $. 243. Sinmmelbetrieb $- 262., Sinanz, F. Collegien, die erfien 8 22. F. Berwaltung vor a. 534 8.7.5 a 534—838 8. 11.5 a. 8881272 $: 163 a. 1272—1513 $. 22.5 a.. 1518—1648& S. 25. F. Wirthſchaft, F. Geſchichte 8. 473. 5. Maximen, allaem. $S. 474. 5. Regalien $. 480. Entäußerlichkeit derfeiben $. 510. F. Minifterium $. 507: Sinanzetat3 8. 515. f y Sinairte Wechſel 8. 337. Sinifiren, der Zeuge S. 306. Fiscaliſche Rechte S. 16. 22. Sifchereiregal, Entäußerlichfeit $. 510.: Fiſche, S. Teiche, F. Zucht 8.205. Fi⸗ fcherei 8.256. F. Ottern 8. 253. F. Wehr ven, Weiden, Porte, Zäune 8. 256. Fiſolen $. 157. Slachs 8. 168. F. MRöſten 8. 169. Spinn maſchine 8. 308. Flaggmaſchine S. 306. Flammenofen $. 282. Stafbenmafchine S. 306. Sleifchaecife S. 500. Flintmaſchine $. 306. Stößerei $. 258. aß F. Gelder $. 383. $. 448. Stößgehilde 8. 85. 788 Floretſeide S. 307. Stüfe, Fahrbarmachen $. 472. Stusfand 8. 139. Förderung, Arten $. ae Förſtenbau $. 114. Sörfter a. 534 — 888.. $. 12. . Foresta, Forestarii a. 534— 888. 8. 12. Sormen, der Staatsſchuldſcheine 8. 504. Sorf, 3: Betrich.S 262. 467. $. Etat Rechnungsweſen $.. 265. fräuter, Unthiere $. 233. 264. 3. Gtatikik.$. 263. F. ZTaratioı S. 266. 267.5. Sweig der Volksw. $. 433. als Gegenft. der Staatsſorge $. 467. Fracht, F. Brief, S. Sahrer $. 363. N. 4 Anſtalten, ein F. Diebftahl $. 452. $. Beförderungsmittel des Verkehrs 8. 470. Sräuleinfteuer $. 22. Sreihäfen $S 470. Srirchling $. 252. Srifiven der Zeuge $. 306. Srohnden, vor a.534. $.7., a. 534—888. $. 11., a. 888— 1272. $. 18. Ablöſung $. 463. Fuchs, $. 253. Sürftengeriht $. 17- Sunddiebftabl $. 452: Sundirte Schuld $. 505. Sufti $: 867. : Suttergeld $. 17- Surter, F. Gräfe, $. Feauter F Pflan⸗ sen S. 177. 179., G. Gabelbock 8. 252, Gabelmanf $S. 264 N. 2 Gabler $. 252. Gänse $. 87. 88. 107. Galerrensfen $. 281 R. 6. Garantie, bei Staatdanleihen $. 504. Gurenen S. 256. Garheerd $. 232. Gartenbau 8. 183 a. G. Gewächſe $. 185. Gastaldio 8. 7. 12. Gebieten, frühere Bedeutung $. 10. Gebläſe, Kaften: oder Eylinder» Gebl., Hy: doftrat. oder baderiches Gebt. S. 276. Gebrauch S. 71. Gebrauchswerrh 8.39. 57 402. 417. al$ Maaßſtab des Vermögens $. 403. Gebrauhsfteuern $. 497. Gebundenheit, der Landgüter $. 464. der Sorfte $. 467. Gedingarbeit $. 68. Gefälle, im Hüttenwefen $. 280. auf Sand gütern des Staats, Berwaltung S- 478. Gefällſteuer 5 . 494, F. Schuß, Um: S. Statif $. Wirthſchaft S 219. als G. Arbeit 8. 186. WGeier $. 255. Geis $. 72. Geld, als Tauſchmittel 6: 60. als Waare $ 236. G. Stoff $..329. G. Müme 8. 328. ©. Kunde 8.331. G Handel, ©- Curs, G. Eursertel, G. Pari S. 347. G. als Umlaufsmittel F. 413. aß 6% genſtand der Staatsſorae $. 442. G. Han def, Maaßregeln gegen Betrug in dem⸗ ſelben 8.0 453. Gegenſt. der Staatsſorge 5. 469. ©. Wirthſchaft im Staatöfinanse wejen 8. 475. Geleitögeld, Urfprung $. 22. zur See $. 359. Geleuchte 8. 101. Gemachte Wechſel $. 337. Gemeinde, Entftehung und — $. 387. G. Obligationen 8.336. ©. Sek der, Güter, Liegenſchaften $. 379. Ber theifung derſelben 3. Rutzung N. 1. Bers waltung derſelben N. 2. Gteuerfreiheit derielben $ 385. Veräußerung, Berpfäns dung, Ankauf devielben 8.388. ©. Wak dungen, Gebäude $S. 380. ©. Gerechtfar me $ 381. ©. Srohnden $. 283. 385. ®. tumtagen $. 383— 385. ©. Krebit, Schulden 8.386. G. Ruth, Sörfter, Ver⸗ vechner, Berfammtfung F 387. ©. Außs saben $. 390. Einnahnten $. 391. deren Erhebung 8.389. G.Ueberichüfe $-391. ©. Gatafter, Kaſſenweſen $. 389. ©. Etats $. 392. G. Verrechnung $- 393. Gemeinheitötheilung $. 464. Gemeinfchaft, häusliche 8. 64. Gemüſebau 8. 192. Generalobligation F. 504. Generalpacht 8. 478. 1 Genußſteuern, als Mittel gegen dem —* 8 458. al? Quelle, v. Staatseinkommen $. 496. Geognoſie, Geologie $.,83. Gepräge $. 328. Geräthichaften, chemifche S. 271: Gerbelur 8. 367. Gerberei 301. Gerſte 8.155. * Gerichtebarteit vor a. 534 9. 7. a. 53 34 — 888. $. 10, 888 — 1278: $ ey ar 1272 — 1518. 9:21. Gerichtsdienſte 8. 18. Geſchenke, als Abgaben $. 7- N. 6 Geſchirr, 6. Papiermachen $. 309. Gefenfe 8. 95. wo, Geſinde 67. Geftänge $. 95. Geftein, Arten nad Seftigfeit und Textur $. 102. Geſümpfe 8. 116. Getreide 5, 154. uniälle deſſelben $. 158 * G. Bau, ©. Ernte $: 155. G Mühle $. 294. ©. Wuder $ 459. Getriebe 8. 273- Gewädhshäufer 5. 189. ; Gewährsadntiniftration $. 478. Gewerbe $. 45. ©. Freiheit $: 467. ©. Mißbräuche, Schulen $. 440. ©. Poli jei S. 436. ©. Gewitin.S. 425. ©. Bel trieb, Maafiregeln gegen Betrüg in dem: felben 8. 453. Gewerbſteuer F. 493. Gewerke 8. 45. als Zweig der Volksw. $. 434. ©. Pflanzen 8. 176. Maaßregeln gegen Betrug in den Gewerken $. 453. Einwirkung der Staatspolizei auf fie $. 467. ©. Vereine 468. Gewerkſchaft $. 122. Gewicht, abſolutes, ſpeziviſches G. Stöcke $. 324. ©. und Maaffunde $. 325. Gewitter, Anſtalten gegen feine Schaden. $. 447. Gewürspflansen $. 164. Gezähe S. 101. Gipsabgieferei F. 291. Gipfen $. 149. Girant, Giratarı Giro; Giro in bianco $. 337. Girobanf $.' 345. Glas, Arten, Bereitung $. 292. Gleucometer $. 324 N. 8. Glücksſpiele, 3. verbieten 8. 458. Sölthier.$. 252- 2 Göpel S. 274. Gold $.328. Werthsverhältniß 3. Silber Nes. Gradationsſtempel 8. 497: Gradbogen 8 89. Gradirung, der Soole $. 286. Grar $. 7. Grafenſchatz $. 7. 18. Graf fchaft 8 9. 14. „Gravbit $. 293: Grauven/ im Hüttenweſen $. 280: v. Ge treide S. 294. ; Graviones,. Greviönes $. 7. Grobtoutant $ 328 N. 10. Grobſpindelbank, Grobftuhl S. 306. Grosaventurei S 357. Großhandel $. 366. Zweig d. Volkgw. 8.435. Groifift $. 366. Grosvogt $. 24. Grubenmauerung 8. 97. Grubenriffe 8. 125. Grubensimmerung $. 96.- Grüsmühle S. 294. Grummet $. 182. Grundbuch $. 212. Grundrente, Arten, Reaulatoren 8, 422. Grundftener, Anfang $. 7. Benrtheilung $. 492. Guadeloupe, Herde $. 200 R. 1. Bülten $. 22. Ablöfung S. 463. 789 Güter, Begriff $S. 37. Arten $. 38. 398 - ©. Auellen $. 53. 54. 407 —410. ©. Umlauf, Bertheilung $. 412: x Gutfcheine 8. 502. Gutsgefälle, der Domänen $. 478. Gutsherrlihe Verhältniſſe, Gegeuftand der Staatsſorge 8. 463. H. Haarwild 6. 252. 253; Haaſe $. 252. Haben $. 80. Habſucht $. 72. Hackwaldbetrieb $. 262. Häuſerſteuer $. 494 Safer $. 155. Hagel, Anftaiten dagegen, Hagelableiter % 447: 5. Aſſecuranz $. 456. Hageftolzenteht $. 17 N. 11. Hainbuche $. 240. Hainen, Hainhacke $. 223. Hacken, Acergeräthe $- 140: Aalbhochhofen $. 282. Halbzeug $. 309. Halmfrücte $. 155. 156. Handel $. 319. 320. auf Lieferung, auf Prämie 6. 315. Zweig der Volksw. 6. 435. GBegenft: der Staatsſorge $. 469. 9. Bilanz $. 435. 9. Billet 9. 338, H. Eomvagnie 9.352. H. Eonfuln 9.471. H. Kredit $. 343. H. Syftem 6. 397. H. Unkoſtenbuch $ 370. H. Berträge $. 471. H. Würdigfeit 9. 322. Hand⸗ fung 6. 320. Handelftener $. 494. Handlohn, Urfprung $, 22. Ablöfung $. 463, Handicheiden 8. 280. Handfpinnrad $. 308. i Handwerk $. 314. Vergl. mitd. Sabrif$.434. Hanf $. 168. 9. Röften $. 169. ' Harfen, für's Getreide $. 159. Harz, Arten $. 296. H. Reigen $. 237. Haſelhuhn $. 254. Haſpel 8. 273. 274. Hatzjagd $. 251. H. Hande.$. Haubarkeit der Wälder $. —— Haufwerk $. 230. Hauptbuch, Hauptbücher 9. 80. 81. Hauptrecht 6. 17. N. 11. Hauprichnlöverfchreibung $. 504. Hauptſchwein 6. 252. Hausarme, Verſorgung $. 461. Hausbuch 6. 80. 81. Hausdiebſtahl, Maaßregeln dagegen 8. 482. Haufirhandel, H. Patent $. 470. Hausfinder, Mutter, Vater 6. 65. Hauswirthſchaft 9. 63. Hrganifation der häust. Gefchäfte 9. 69. Maaßregeln gu gen Betrug in derfelben 453. 790 Haveret $. 356. Hazardſpiele, $- verbieten 6. 458. Heber, Steh u. gefrümmter 6. 276 Heberollen, Hebregifter $. 512. Hedhel, H Maſchine 9. 308. N. 4 Heckenwirthſchaft $. 231. Heerbann, Heribanus $. 9. Heeröfteuer $. 494. Heerfahrtödienite 9. 18. Hegen, ded Wildes 9. 249 Heidſchnucke $. 200, N. 2. Heinsen, $. 182. Heirathen $. 457% Herbergen $. 18. Herrendienfte 9.18. H. Srohnden, Hefprung N. 8. Hervorbringung, / Weſen 6. 50. Besiehuns gen $. 51. 52. 404. Zweige 405. Vers hältniß 5. Verzehrung $. 429. Henernte $. 182, Herzosthum 9. 9. 14. Hieb, Arten $. 228. 234: 235. Hirſch 9, 252. Hirie 9. 156% Hobelpflug $. 140, Hochofen $. 282. Hochwald $. 227. Höhenmeſſer, H. Wuchs 6. 264. Hoffnungskauf $. 349. SHofgerichte $. 15. 21. Hofrath $. 25. Hofrichter $. 13. 15. Holländer $. 309. Hl, H. Pflanzen Organismus $. 226. H. Pflanzung $. 225. H. Saat. 9.224. H. Sortiment $.236. H. Säure 9.296. H. Eifigfäure $. 298. H. Transport $. 258. H. Verkauf 9. 264. 9. Karen $. 479. N. 3. Hopfen S. 165. 166 Hühnergeld, H Vogt 9. 17. N. 11. KHülfenrrüchte $. 157. Hüttenfunde, H. Weſen 6. 279. b. Humus 9 136, H. Boden $. 137. Hunde zur Jagd, verfhiedene $. 250. Hundeforn, H. Steuer $. 17. Hydrauliſche Wage, Hydrometer / Hydroſta⸗ tiſche Wage $. 324. Hypothekenweſen $, 441. J Jagd 6. 246. a. Mittel S. 250. Arten $. 251. 3. Hunde, H. Vögel $. 250. Re gal, Entäußerlichfeit $. 510. Jägergeld $. 17, % 8. Jäten 9. 151. Jennymaſchine 9. 306. Iltiß $. 253. Impoſt $. 22. Inchartirung 6 485.. Ineisura $. 17. N. 13. Sndirecte Steuern $. 487. Indoſſament, Indoſſant, Indoſſatar 6. 337. Indult 8. 369 Induſtrialſteuern $. 487; Snöuftriefchulen $ 440. Infantado, Heerde $. 200 N. 1. Inferenda $. 7 N. % Snformation $. 216. 217. Snfeription 6. 336. 504. Interimswechſel $. 337. Sntermedirender Betrieb .$. 262. Sntervention zu Ehren $. 337. Snventarium $. 217. 314 Inzucht 6. 195. Journal, kaufmänn. 6. 81. Iranda, Heerde $. 200 N. 4. Judenſchutzgeld $. 411. 17. Judices $. 7. Auftification der Rechnung $. 516 N. 2 [Sußisverwaftung , Verfaſſung vor a. 534. 8.7.5 a. 534— 888. $. 10.5 a, 888— 1272: $. 15.5; a. 1272 — 1548. $. 21. K. N. 19. Kämmerer $. 8. Kalander $. 306. Kalkboden $. 137. Kalfgruben, ver Gemeinden $. 380. Kameralwiſſenſchaft, hiftor, Entwidelung 6.26. Entftehung $. 27. Studium $. 28. Bearbeitung 9. 29. engere Bedeutung $. 29. Einfluß der Staatswiſſenſchaft, Geſchichtsforſchung und der Theorie des Bolfsvermögend auf fie .G. 30— 34. Schriftſteller $. 35.36. Begriff 3 Syftem $. 40. 44. 8. Eollesien $. 24. KR. Güter. Begriff vor a. 534.975 888— 1272. $. 16. Verwaltung derfele ” ben $. 378. K. Meifter $. 2. RR. Bers waltung vor a. 534. 9. 7.53 a. 534 — 888. $. 11.5.2..888— 1272. 16 — 18.5 u 1272 — 1518, $. 22.243 2a 1518 — 1648. $. 25. Kanımer, Bedeutung ded Wortes — im kaͤufmann. Sinne $. 367. Kammmaſchine $. 306. Kanäle $. 472. Kanariengras 6. 156. Kanzler 6. 13. Karavane 68.354. Kardätſchen S. 305. Rartoffelbau 6. 162. Kaffenfeontro $. 370. Kaffenwefen des Staat} $. 516. Kaftengebläfe 8. 276. Kaſtengüter & 7 Kate, wilde $. 253. 163. Keiler oder Kenler 9.252. Kellerwechfel 8. 350%. Seffeliagd 8. 251. Kette, Kettgarn $. 306. Kichererbfe $. 157. Kiefer, $. 243. Kienöl 8. 296. Kienrußſchwelerei $. 2905.— Kinder, arbeitende, —* 5. 440. Kitze $. 252 Kladde 8. 80. 81. Klaftermaaß $. 264 N. 2 Klaſſenſtempel 8. 497. Klaſſenſteuer 6.488. 490 R. 3 Klauben, Klaubbühne 6. 280- Klee $. 178. Kleincourant $. 328. N. 10. — Kleinhandel S. 366. als Zweig der Volks⸗ wirthſchaft 6. 435. Gegenſtand der Staats: ſorge $. 470. VI. Knappſchaftskaſſen 8. 462. Knieſtreichen $. 305 N. 5. Snollengewächfe $. 160. KRönissyfennig $S. 7. 18. K. Steuer 6.174 außerordentlihe 8. Steuer $. 7. 11. Körnmafhine 5. 303 N. 5. Kohlen, Kohlenklein $. 116. K. Brennerei §. 298. Kohlrabe, Kohlrübe 5. 161. Kohlreps $.171- Kopfholzwirthſchaft 8. 230. Kopfſteuer/ Urſprung $..17: $. 488. Koppelhunde $. 250. Koppelwirthſchaft $. 211. Korn, im Münzweren $ 290. Berechnung $. 328 N. 7. Korn, dad Getreide 8.155. K. Geſetz $. 47. K. Magazine, 8. Wucher 9. 459. Krähen $. 255. Krämerwage $. 324 N. 4 Sräufel $. 163. Kraftmeſſer $. 324 N. 7. Kramhandel 6. 470. Krankheiten, des Getreides $. 158. d. Kar⸗ toffel S. 164. d. Gewürzpflanzen 8. 166. der Baſtpflanzen $.169. d. Färbepflanzen $. 175. der Futterpflanzen $. 179. der Gartenpflanzen $. 189. d. Pferde 9.198. bed Rindviehes $. 199. der Schaafe $. 201. der Schweine 5 202. der Bienen $. 204. der Fiſche 9. 205. d. Seiden raupe 6. 206. Kravp 6. 174. Kratzen $,. 305. Kratzmaſchine 6. —* Krautfrüchte $. 157. Kredit 8. 343. als Umlaufsmirtel $. 415. K. Anftaiten, landw. $. 465. 8. Ein—⸗ richtungen $. 416. Beurtheilung A Kreißen 6. 251. Krempeln $. 305. 8. Mafchine 6. 306. Kreutzen $. 195. ‚|Kriegsverwaltung, Verfaſſung vor a. 534. $. 7.172. 534— 8383. $. 9., a. 888— 1272. $. 15., a. 1272 — 1518. $. 31% a. 1555.:.9. 25. R. 2. Kronausdehnung der Bäume $. 264, N. 1. Krummfößerbau $. 111. Krummholzöl S. 296. Krummofen $. 282. Küfte, im Hüttenwefen $. 280. Küftenhandel 6. 355. Kunft,. Kunftgewerbe $, 41. 268. Zweig der Volksw. 9. 434. Gegenft. der Staats⸗ forge $.. 467. Runftgewerbfteuer $. 493. Kunſtkreutz 8.273 N. 4 Aunfivöfte $. 308. i Supferbrand 8. 166. Kurbel $. 273, Sura $. 122. Lachter 8. 90. Lactometer 8. 324. Lärche 5. 243. Läuferölmühlen S. 295. Säutern, Läuterwäfche F. 280, Lager $. 87. Sagerbücher S. 212. Sagerhäufer S. 470. Landesbergkaſſe $. 462 N. 2. Zandesdienfte 8. 18. : Randesdomänen $. 11. — Gerichtsbarkeit a.1273—1518 8.21. — SHauptleute $. 23.9. 1. 5. 24. — Herrlichkeit 8. 14. — Regirung a. 1518 — 1648. $. 28 Mc — Schatzung $. 22. — Gteuern $. 17. — Berfafung a. 1272—1813. 8.19.20. Landfolge $. 18. — Gerichte $. 15. ; — Güter, große u. Eleine, verglichen 5.432. — Handel $. 354. Gegenftand der Staats⸗ forge er e — Hute 8. — Münze a N. 2 Stände a. 888—1272. $. 13, a. 1272 — 15183. $ 20. — Gtraßen $. 472. Wehr, eine. Steuer $. 17. N. 13. Wirthfchaft $. 132. Zweig der Volksw. $. 432. Gegen. der Staatsſorge 8. 365 — 365. Landwe Verſuche $. 210% — Landſchaftsgärtnerei F. 244. a. 246. Langſchubhauen 8. 113 N. 2. 73 Lanzknechte S. 21. Lappenjagd $. 251. Lasreidel 8. 228. 229. Laternenbank e. 306. Laubholzbau F. 238. 242. 2. Sträucher 8. 242. Laufrad 8. 274. Laugenprobe $. 304. Lebensverfiherungsunftalten $, 460. Leckſalz, 2. Stein $. * N. 10.. Legirung $. 290. Lehen a. 534— 888. 8. 9., Behendmiktz $. 15. 2. Verſaſſung a. 534 — 888. 8.13. Lehmgrube, der Gemeinden $. 388. Leibbeede 8. 17. N. 12. Reibeigenfihaft, abzuſchaffen $. 67. Leibespflichten 8. 17: Leibgeld, 2. Korn, Pfenning, Schilling, Sind 5. 17 N. 12. 2. Reute $. 336. 503. 8. Steuermeiften 8. 17%. 11. Seihanftalten, 2. Häufer $.: 460. 2. Bank $. 330. N. 3. 2. Gerchäft 8. 360. .alöı? Zweig d. Volfew..$ 436. KReihgewerbfteuer 8. 494. Keimen, der Wolle $. 306. Sein $. 168. 169. Leim Webftuhl $. 308. Reinewandfpinnerei, Weberei 508, Reithunde 8. 250. Keonefifche Raſſe 5 204 N. A. Rerche 8. 254. Lichtſchlag 8. 227: Liebnuß S. 7%. 6. Liegende Stöcke $. 87. Linde $. 241. ginfe 8. 157: Sizent, Urſprung 8. 22: Lizenzen $S. 493.9. 3. Lochholz S- 93. Löhnung, der-Arheiter 5. 312. %.2- S. 315. göthigfeit de3 Gilberd 8. 290. der Galyi; lauge $. 286 N. Lohe $. 301 N. 3. ‚Sotterie $. 484 N. 2. — — Anleihen 8. 503. — SLooſe 8.336. — — Regals 484. Entäußerlichkeit $:510, Lotto 8. 484 N. 2. Luchs $. 253. Lumpenſchneider $. 309. 2. Giebmafchine 1.5: Waſchmaſchine N. 3: Luſtbarkeiten/ Gegenf. d Staatsſorge 8. 458- Luxus $. 42. Ob verwerflich $. 72. 428. 8. Gefehe S. 458 2. Steuern, ald Mit. tel gegen Luxus $. 456. Luzerne S. 178. 4. N. Maaße S. 523, M. $. 325. und Gewichtöfunde Maceriven, der Lumpen 5. 809, N. 6. Mächtigfeit der Luger $. 90. Mähen, Mähemafchine $. 152. 190. Mählbrief 8. 355. —— $. 363 N. 4. M. Ordnung 8.470. Mäßigkeitsvereine F. 458. Mäſtung $. 197. an $. 294. Maͤhlſteuer $. 500. Mais $. 156. Maiſche, Mairchen 8. 299. 300. Majer, Major $.7 2.12. Major domus$8&. Malz, Arten $, 299, Mangel $. 73. Diangen $. 306. Manifeſt S. 355. Manual $. 80. 81. Manufactur $. 314. vergl. wir Sandiwert $. 434. Marechaussee 8. 23 RR. 1. Marder $S. 253, Mart, kolniſche, franzöfihe, enati6e 5 Bi un u Ir in! 290 N. 2. Markſcheidekunſt F. 125. Marftrechte, der Gemeinden $. 38183. Mafchinen S. 272. Vor» und Nachtheile für den Unternehmer $. 312. in Volks⸗ — Hinſicht $. 410 N. 8. D. Theile 273 Maſſenzunahme de3 Holzeb S. 264 N 2. Mafholder $. 240. ! Materialienfunde,- techniſche F. 269. Mederheder, Mederhederei $ 355. Meerhuhn $. 254. Mehl, Getreide, Arten 8. 29. Mehlaceife S. 500. Mehlführen, b. Süttenwefen 8. 280. Memorial $. 80 81. dengemittel, Tandw. $. 147. 149. Mercantilytem S. 397. Mergeln 8. 147. 149. M. Busen, der Gemeinden $. 380. Merinos $. 200 N. 1. Merfingbereitung $. 288. M. öfen $ ER Mefisrief -S. 355. M Ruh. 'S. 370. M. Schnur $. 264 N.2. M. Wechfel 8.337. Metallgeld $. 60. 328 als Bo $. 413. Metis $. 200 N. 1. Miethzind 8. 360. Beſtandtheile 8. 361. Milch, v. Kühen 8. 199. v. SRATR, 8: 200. MMeſſer S. 324. MB. Militairfrohnden $. 18. Mineralogie $. 83. Minirer 8. 366. Minifteriun, von a. 534— 888. 8. 8, v. a. 888 — 1272. $. 12. Mife $. 335. Missaticum $. 7 N. 8. SR \ ’ Missus regius $. 12. 14. Mit $. 145. M. Beete $. 137. Mittelgraben, beim Schlämmen $. 280. Mittelftempel, b. Pochwerken $. 280. Mitteiwald S. 229, Moder $..136. Möhren $. 161- Mohn S. 171. Moorhirfe $. 156. Meratorium $. 369. Mofttteuer $. 500 N. 5. Moftwage, M. Meier $. 324 N. 8. Mühlenordnung $. 453 N. 2. Münze, Münzfuß 8.328. Gegenft. d. Staats— forge 8. 442. Münzfunde $, 332. M. * Füße N. 2. M. Aus: und Einfuhrverbote, M.Gefebe 8.442. Münzregal, Urſprung 8. 7. 11. 16. Verwaltung 8. 511. Ent: äußerlichkeit S. 510. M. Schienen, M. Sabrifation $. 290. Mulemaſchine $. 306. Muftergüter, M. Wirthſchaft 8. — Muſterrolle 8. 355. Muthen, Muthſchein, M. Zettel $. 122. Mutterlauge 8. 284. N. Nachbier S. 299 N. 6. Nachdruck $. 468. Nachhaltöbetrieb $. 262. Nachfteuer, Urfprung 6. 22. Nachtfelden S. 18. Nadelholzbau $. 243. N. Sträucher 8.244. Nationalcapital $. 410. Einkommen $. 411. Sein Verhältniß zum Aufwande S. 430 Nationalöconomie 8. 394. Gerfchichtliches $. 395. 396. Natur, Güterquelle 8. 408. N. Rente 8.422. N. Kräfte, Förderung ihrer Benutzung $. 439. Sraturaldienfte, Urfprung, N. Verpfleaung, öffentlicher Beamten im Mittelalter $.7. 11: N. Wirthfchaft des Staats $. 475. Navigationsacte 8. 472. Nebenbücher $. 81. Nebenforfinukung $, 237. Nebengang $. 87. Hebengektein 9. 87.. Negociation der Staatdanleiyen $. 504. Negretti, Heerde $. 200 N. 1, Neſter 8 87. Nettogewicht 8. 363. Neubruchzehnte $. 463. Niederlagen S. 470, Niederwald S. 228. Nieren $. 87. Noliffement $. 353. Nominalwerth, d. Actien 8.348, d. Staatd papiere 9. 349. S. 503. Noppen, Nr Eifen, N. Maſchine 6. 305. Baumfart Encyclopädie. 73 Yotabilienbuch 8. 515. Notenbank $. 330. verfchiedene in Europa und America $. 333 9. 1. Nothadreffe $. 337. Nothreiken $. 7 N. 8. Kovalzehnte $. 463. Nüchternheitävereine $. 458. Rusbare Mineralien, Anzeigen davon S. 86, D. Oberamtmann $. 24 Oberhöfe $. 21. Oberholz $. 229. Oberſtänder $. 229. Obſt 8.194 N. 1. ten, ebendaſelbſt. Oculiren S 194. N. 3. Octroi, frädtifches S 385 N. 3 Seconomie $. 39 N. 5. Helmühle 8. 295. Helpflanzen 8. 170. 172. Oenometer $. 324 N. 8. Omnium $. 504. Ordentliche Steuer v. Nichtlehnsleuten * . Organſinſeide $, 307. Ortsarme, Verſorgung 8. 461. Ortsfrevel 8. 454. Oryctognoſie $. 83, p. O. Bau $.193. D. Gar⸗ ä Paarung $. 195. Packhöfe 5. 470. { Yacht, BP: Contraft, tatsoıe; 8.410 N. 3: Sorftw. 5 261 N. 1. P. Zins, Weſen $..360. 422. Beftandtgeile S. 361. Re⸗ gulatoren 422. Panfterrad 5. 275 R. 3. J Panier, gewöhnliches und ohne Ende, P. Form, Leim, Mafhine, Mühle, Preſſe $.309- Papiergeld. $. 160. 329. P Kunde $. 333. Duffelbe ats Umlaufsmittel $. 414. als ‚Gegenft. der Staatsſorge 9. 443. Pappel 6. 339. Parangaria, Parata, Paravedi $. 7 Nes. Parforceiaad S. 251. B. Hunde $.”250. Pari, des Geldes 8 347. der Actien 9.348. d. Staatspapiere 8. 349. Partialobligationen 9.504. Pascuarium $. 7. Paſſivhandel $. 353 Paſtinacke 8. 161. Patentfteuer 8. 4983. Patricius 8. 7. Patron, des Schiffs 6. 355. Paular, Heerde $. 200 9. 1. Bed, Arten PB. Gricfen, P. Schwelerei$.296. Pedagium $. 7. N. Perronalaufwand $. 514. Perfonalftener, Urſprung S. 7. —* Beur⸗ theilung $. 487. 488, Pfalzgraf $. 8, 13-16. 51 23 Pfandhäuſer S. 460. Prannenftein 3. 287. Preilerbau $. 110. 111. Prerdehacken $. 140. Pf. Wirthichaft 6.144. Herde, Br. Raſſen, Pr. Zucht 8. 498 Pfingſttänze $ 18. Pflanzung $. 150. 188. Pflanzbohrer, Pr. Kamp. $. 225 N. 3. Hllaftergeld, der Gemeinden $. 385 N. 4. Pflückmaſchine S. 307. Pflüge 8. 140. Pflügen $. 142. Pflugſteuer S 17. Pfropfen $..194 N. 3. Pfuhl S 145. Pfund, Sterling, Pf. Vlämiſch $ 328. Phyſiocratie, phyſioeratiſches Syſtem 8. 397. Piacexewechſel 8. 337. Pingenbau $. 109. Placita, placitare $. 11 N. 8..$. 12. PM äntern, dunkles $.227. Plänterhieb $.262. Pochen, Pocherz, BP. Sänge PB. Mehl, P Sohle, PB. Troy P. Werke, P. Werk trüben. % 280. Pönhaaſe $. 312. rose $. 23: $ 7. Polizei, Entftehung $.23. Begriff u. Theile $. 438. ftädtiiche $. 23 N. 1. Polizeitaxen $. 445. Polytechniſche Schule $. 440. Pontaticum $. 7 NR. 7: Doft, P. Anftalt, Entfiehung $.25., Gegen: ftand der Staatsforge $. 470.9. . Dieb ſtahl, Maaßregeln dagegen» $. 452: P. Regal 8. 485.9, Entäußertichfeit 8.510. P. Verwaltung $. 511. Präcipitivkaſten $ 284. Präciswechſel S. 337. Prägſchätz $. 290 N. 2. Berechnung 8 328. NT, Yräntiengefchäft 9: 349 N. I Präfentant $. 337. Prätſchmaſchine S. 306. Preis $. 57. 417. Regulatoren $. 58. 59. 418. 419. Arten’$. 61.7, im Handel $.340. als Maaßſtab des Vermögens $. 403. 420. 9. Mittel F 60. P. Courant $.366- Preſſen, hydraulifche, von Bramah u. Neal $. 275. Preßdorf 6. 108. Primawechſel S. 337. Privatcapital $. 410. — Lager $. 470. — Hbligationen, Schuldbriefe $. 335: Brobirfunft $ 83. Productenkunde, techniſche 5 279% Production $. 50. Beziehungen 8. 51. 52. + 404. 405. 409. Produetivität der Gewerbe $. 406. Prolongirter Wechfel 9.337. Promissory Notes $: 338. Proprehandel $. 351» Broteft $..337. Provifion $. 337. Pürſchen, Pürfhgang, $. 251. Pulveragium $. 7 N. 7. Pulverregat $. 483. 510.- . Pumpe, Saug⸗ und Druck. $. 276% Daum $. 87. Q. Quartalwechſel $.- 337. Queckſilberofen F. 281 N. 6. Dueerbau $. 115. DAnetichölmühle $. 295. Duetfchwerfe $. 280. Duotitätäfteuern $. 487. |. Rabatt 8. 342. Rabatten 8. 191. Raben $. 255. 9* Rad, an der Welle $. 273. Segnerſches $.275 0.2. Räder, versahnte 8.273 * b. Rammmaſchine $' 93. Rangfleuer F. 488. — ** Kaps S. 171. ' Raub, Maafregeln dagegen $. 451. R . $. 462 9%. 3. R. Wild $ 253. 355. 256. Rauhen des Tuchs, Rauhmaſchine S. Ep Realaufwand $. 514. — Realſchulen $. 440. Realſteuern $. 487. Kealwerth, der Actien. $. 348, der Ernats papiere 8. 349. 503. j Reaſſecuranz 8. 358. Rebhuhn 8. 254. Ag R ch NP —J hun $. 546: echnungsabſchluß 6.82. R-d. Staats 6316. Rechnungsjahr 8. 516. Rechnungmünze $. 328, Bean, Re 3. Recken, des Tuchs $..305. . Rectification, Rectificator 8. 300. Referendarius/ im Mittelaluch S. In: Refractie $. 367. Bau Refrigerator 8. 299 N. 9 % 300. Regalien, Urſprung $. 16 22.. Werfen $.480. Kesalienverwaltung 9. Stil. = ag Kegirungen, Resieumgsofegien Sachen. $. 25. ———— $. 497. * Reh S. 252. ; PAR Reibmühle $. 308. i Keichsdienfte 5.18. R —— $. 11. x. Gerichtöbarkeit $S 21. R. Güter $. 16. KR. Lehenhof $. 25 N. 3. R. Polizeiord⸗ nung 8. 25 N. 2. R. Schatzung $; 22. R. Steuern $. 17. R. Tage, X, Stände a. 534— 888. $. 8., a. 888— 1272. $. 43, a, 1272 — 1518. 8.19.20. R. Uns mittelbare :S. 14. R. Vögte $. 14. R. Kammergericht, Stiftung deſſelben 8. 24 Reichthum $. 39 Yet 2 8. 73, } Keinmachögraben 8. 280. Reitzmittel, landw. S. 146. 149. Religionsfachen, Verwaltung a. 534—883. Ss. 10 9.1. Remedium 6. 290 1. 5. Remittent $. 337. Mente, Rentner $. 360. Renten, Staats— obligationen $. 336. 503. Repartitionsetat $. 515. Repartitionsſteuern 6. 487° Reps 6. 171. Reſervefonds S. 514. Nefperttage $. 337. Nettungsfaffen F. 460. R. Häufer $. 461. Reußen $. 256. Keverberirichmelsofen $. 282. Kevifion, R. Notaten, R. Protocol, beiie Staatsrechnungen 8. 516 N. 2 Rezipiß F. 363 N. 4. Rheder, Rhederei $.:355. Ricke $. 252. Rimeſſenbuch S. 370. Rindviehraſſen, Zucht 8. 199. Riskontro 6. 344. Riſtorno S. 358 N. 1. Rivaticum 6. 7 N. 7. Köhrenoren $. 281 %. 6. Römiſche Wage $. 324. N. Roöſchhäuptel 8 280. Röſten, ver Erze, Röſtofen 6. 281. Röſten des Flachſes u. Hanfes 68. 308 N. u Roggen 8. 155. Roieſtab 8. 328 N. 2. Rollquetſchöͤmühle 8. 295. Rollſchacht $. 105. Rothgerberei 8. 301. Rothtanne 8. 243. Rothwild $. 252. Küben $. 161. Rübſen $. 171. Rückkauf $. 349 N. 3. Rückwechſel S. 337. Rückzoll S. 470. Rührpflug 8. 140. Rüſter $. 240. Küttelfaften $. 284. Runkelrübe 8. 161. Ruſticalſteuer $. 494. ©. Saamenſchlag $. 227. Gaat $. 150. Saatkamp $. 225 N. 3. Gaatriübe $. 161. Sacharometer $. 299 N. 2 Sägmühle F. 297: Gämifchgerberei $.,301. Saflor 8. 174. Safran 6. 174. Saldo, S. Bud $. 81. 82: Salinen, Salzfiederei, ©. Kothen $.286. 287 Salpeterregal, Entäußerlichkeit $, 510. 5.6: Salzregal 8. 483. 510. Salzwerfäban $. 148. Salzſteuer $. 500. Sandboden 9.8137. Sandgruben, der Gemeinden S. 380. Sandrögren 9. 93. ' Schaaf, Ch. Raſſe, Ed. Wolle, Sch. Zucht $:°2008 % Schaalenwage $: 324 N. 4. Schacht $. 95. Schachtofen $. 282. Schälpflug 139. Schaffner $. 7. 12. Schaffwerthb 6. 402. 47. Schatzſcheine $. 502. Schasfteuer $. 22. Schatzung $. 17.0. 3. $ 22. Schauanftalten $. 453 1. 2. Scheeren oder Schieren der Kette, $. 305. 306. Scheeren des Tuchs, Scheermaſchine Sch. Mühle $. 305. Scheibe, ercentrifche F. 275 N. 4. Scheidenünzen 8. 328 N. 7: Schicht $. 122. Schiffersilden $. 472. Schifffahrt $. 355. Sch. Gefese, Verträge $. 472. Zölle der Gemeinden $.385 N. 2. Schiffslaſt, Sch. Parte, Sch. Tagebud) $.355. Schiftung $. 464. Schlachtſteuer $. 500. Schlagſchatz $. 270 N.'2. Berechnung $. 328 N. 7. Schlagſtellung 8. 227. Schlagwaldbetrieb S. 262. x Schlamm, Schlämmgrasen, Edi. Küfte, Sch. Schlieg, $.280. Schlammkaſten 9,234. Schlechten $. 87. Schleichbetrieb $. 262. Schlichten 8. 305. 306. Schlieg 8. 280. Schlußzettel $. 363 N. 4. Schmalthier $ 252. Schmelzofen $. 282. Schnaar $. 254. Schneegans $. 254. Schneideln $. 230. Scneitemühle $. 297. Schnellwage $. 324 R. 5 Schnepfe 8. 254. Schnitt $. 152. 190. Schnüre 5. 273 N. 5. Schöffen $. 10. Schoß 8 17 N. 13 Schraube $. 273 NR. 5. Schröpfer, Ackergeräthe $. 140. Schrot, im Münzweſen $. rechnung $. 328 N. 7. Schrot, dv. Getreide, Schrotmühle $. 294. Schrubbein $. 305. Schürfen 6. 91. k Schüttboden $. 159. Schuldbuch $. 81. LION. 2. Bo. 796 . Schuldentilgung, Sch. Tilgkaſſe 8. 336. Schufgerinne $. 280. Schußjagd $. 251. Schwänzel $. 280. Schwarzwild $. 252. Schwebende Schuld 6. 505. Schwefelläuterofen, Sch. Treibofen $. 281. N. 6 Schweinerafien, Sch. Zucht 8. 262. Schweißhund $. 280. Schwingkugeln, Sch. Rand S. 273 N. 6: Schwingmafchine F. 308 N. 2. Scontriren $. 344. Scrip $. 504. Gechfender 8. 252, Gecundawechfel 8. 337. Sedimentiven, Gedimentirkaften $. 284: Geeaffecuvanz $. 358. Geehandel $. 355. Geeraben, z. Fiſchen gebraudt S. 255. Geerüuberei $. 452. Seeſalz $. 286. Seewechſel 6. 357. Segoviſche Kaffe $. 200. $. 1. Seide, Geidenhaspelr S. Zpinneret, ©. Weberei, Webftuhl, Zwirnmafchine $.307. Seidenzucht $. 206. Eeife, ©. Giederei, ©. Siederlauge 6. 304. Geigerhrerd, S. Ofen $. 282. Gelbfiverwaltung, landw. $.. 209. Forſtw. $. 261. der GStaatöbergwerfe $. 477: der Staatsdomänen $. 478. der Staats— forte $..479. der Staatsmünze $. 482. der St. Por S. 486, Senkwage $. 324: N. 8. Sendgraf $. 12. 14. Gendfoften $. 18. Sengen, Sengmaſchine $. 306. Genrale, Senfarie $. 363 N. 4: Serien bez. Etaatdvan. 6. 504. Serjantes '$. 17 %. 6 Servitium $.17 %.4. Servitia Comitiae 8.18 Gervitute, Ablöſung $. 463. 467. Seßarbeit, S. Schlamm $. 280. Geynbrief $. 359. Eibiriicher Ofen $. 282. Sicherheitslampe, dv. Davy * 99. Sichtwechſel $. 337. Gicharbeit 8 280. Giedyfanne 8. 287. Eilber $. 328. Werthöverhäftuiß 3 Ep, Berechnung N. 5. Eilo 8 159. Ginter 5.286 9.10 Gituationsetat SH 515. Gfarrifilator, Ackergeräthe F. 140. Gflaverei, aufzuheben $. 67. Smith ſches Syftem 8. 397. Soggen, Soggpfanne, Soggenſtiel 8. 237. Sohle $. 90. Sohlenſalz 8 286. Solawechſel 8. 337. * Soldmilitz 8. 16. Solidus $. 7 N. 10. Soll 8. 80. Sorianiſche Raſſe $. 200 2 1. 3 Spaccio 8. 337. Sparkaſſen 8 441. Sparſamkeit $ 73. Speculation, Faufm. $. 366. Spediteur, Spedition, Speſen $. 363 N.4. Syeditionsbuh $.363 N.4. $ 370. Sye ditionsanftalten, wichtigä{für den Vers fehr $. 470. Spelz $. 155. Spergel $. 178. Spezialiſationsſyſtem $. ih y Spezialiſirung, der Verwaltung $. 507. Spezialpacht $. 478.” Spielbanfen $. 484. Spießbock, Spießer $. 252. Spießglanzſeigerofen $. 282. ; Spillenrad $. 274. RR Yen Spindel 8.324 3.5. Sp. Bank $. 306. Spinnen, Spinnrad, Sp. Maſchine 8.305. Sporco, Gewicht $. 363 N. 4. Sporteln,Urfprung $-11- Beurtheilung$.497 Spulen, Spulrad, Syulmafchine 8.305.306. Staatsabgaben, Erhöhung derfelben, als außerordentlihe Duelle & 514 N. 3, anleihen $. 305. 336. Ausgaben, Arten $. 513. Banken $. 444. 484 Banferott 6. 505. Bergbau $. 477. Betriebsfonds 68. 476. Gavitalien $. 484. * Diener, Pen © zu Gemeindebedůrt · niſſen $ 385 N. 2: Eigenthum, — era als außerordentl. Finanzquelle $. HAAN 4. Einnahmen, Verwendung 8. 514. Sorftverwaltung $. 511. Sorfiwirthfchaft 8. 579. Hüttenweren $. 481. Kaſſenweſen $. 516, Kredit $. 502. Sandgüter $. 478. Lotterie, abzuſchaffen $. 458. 484. Monopolien $. 483. Münzweſen $. 482. Obligationen, Papiere $. 336. Papiergeld F. 329. Tilgung $. 505. Papierhandel 8. 349. Rechnungsweſen $. 516. Galpeterien $. 481. Schatz 9. 514 N. 2. Schulden, als auferordentl. Sinans- mittel $. 514 N. 5. Schuldverwaltung $. 512. — Gtenerwefen $. 486 folg. — Vormundſchaft, über Gemeinden $- 378. — Waldungen, Veräußerlichkeit F 509. Staatswirthichaft 8. 473. Städtegerichtsbarkeit $. 21. Etämme, Berechnung ihres eubifchen Ge halts 8. 264. Stände, im Volke $. 426. Stafifütterung $.196. der Schaafe $. 200. Stampfölmühle $. 295. Stange, gezahnte $. 2731 4 Stapel $. 200. Stapelvecht, abzuſchaffen $. 472. Status $. 369. Steinbruch $. 109. meinden $. 380. Stempelfteuer $. 497: Steuerlaſt, deren Ausgleichung in verfchied. Sandestbeile $. 514 N: 6 Steuerpacht $. 512. Steuerrecht, Urfprung 8. 22: 486. Steuerverwaltung $. 512. . - ' Steuerweien a. 888—1272 $- 17: Grund» gefege der Beſteur. 8. 486. GStichelhaare S. 200. Stichtorf $. 108. Stock, Stöcke fiehende, Stockwerke $. 87. Stockwerksbau $. 116. Stockente $. 254. Stocksjobbery $. 349.1. 3. Störpfanne $. 287. Stofffunde, technifhe 9. 269. Stollen $. 95. Stoßbau $. 112 N. 1. Etoffpaten $. 225 N. 3 Straberrad, Strauberrad 8. 275 N. 3. Etrandredt 8. 358. Gtraßenfrohnden $. Straßengeld 8. 497. Strasse $. 80. 81. Etrebebau $. 110. Gtrede $. 95. Strecken $. 305. Streichen, Streichmaſchine $. 305. 306. Streihen; der Lagerftätten $. 88. Inſtru— . mente, um ed zu beitimmen 8. 89. Ströme, Saprbarmahung $. 472. Stroßenbau $. 113. ‚Etücelung $. 290 Note 2. 5: 3289. 7, Stückgüter, Affecuranz auf, $. 358 N. Stückkohl 8. 116. Stücklohn 8. 68. Stufferz S. 280. Sublimiren, der Erze $. 281. ofen $. 281 N. 6. Eubfeription, bei Staatsanleihen. 8. 504. Subfidien, Subsidium regiun $. 17. Sumpfſchlamm $. 280. Gupercargo $. 355. Guperinventarium $. 314. Supplement, eine Steuer $. 17%. 3. Syſteme der Volkswirthſchaft 8. 397: Steinbrüche der Ge— TR 8. Berechnung Sublimir⸗ 797 J. Taback 8. 465. 166. Tabacksmonopol, Entäußerlichkeit $. 510. Tabacksſteuer $. 500. Taslöhner $. 68. Tagskauf 9. 349 N. 3. Talglichtzieherei F. 303. Tallie 8. 17 N. 13. Tanne $. 243. Taffen, des Heues $. 182. Taube, wilde $. 254. Taufh $.320. T. Mittel $.60. T. Werth 8.39.57. 402. 417. Derfelbe ald Maaß⸗ ftab des Vermögens $. 403, T. Syſtem / in der Löhnung $. 315. Zaren $. 497. Technifche Schulen $. 440, Technologie $. 268. Templinöl $. 296. Tertiärgebilde 9, 85. Tertiawechiel $. 337% Teufe $. 90. Teufel $. 306. Thaler, Banco 9 328 N. 3. Thara, Gewicht 9 363 N. 4. Theer, Th. Schwelerei $. 296. Theuerung, Th. Polizei S. 459. Thier $. 252. Thiere, ſchädliche im der Landw. 8. 151N. 4. in d. Forſtw. 8.233. Th. Diebſtahl, Maaßregeln dagegen 9.452! Th. Garten $. 248. Th. Krankheiten, ſ. Kranfheiten, Th. Maſchinen 'S. 274: Th. Schaden, Maaßregeln dagegen 8.450. ' Th. Zucht $. 194 a. Thonboden $. 137. Thorfperrgeld $. 385 N. 4 Thürftener S. 494. Tiegelofen $. 282. Tilaung, der Staatsanleihen 6.505. Tilg—⸗ kaſſe, €. Van, T. Sonde $. 505. Tonne, Schiffsgewicht 8. 355. Tontine $. 336. 503. Topinambour $. 162. Torfgräberei S. 108. Torfmopre der Gemeinden $. 380. Tractatoria $. 7. N. 8: Tragewerf $. 95. * 1.!Zranıfeide $. 307. Transhumantes $. 200 9. 1. Franfithandel $. 353. Zweig der Volfsw. $. 435. Gegenſt. d. Staatsſorge $. 470. Trappe $. 254. Traffant, Traſſat $. 337. Zratte, Tratte für fremde Rechnung $. 337. Trattenbuh $. 370. Trauben $. 194 N. 1. Trecfbütte $. 285. Treibhäufer $. 189. — Herd 9 282. — Sagd 9: 255. 798 Treibſalz $. 287. . Treforfcheine $. 502, Tretrad, T. ‚Scheibe $. 274: Tribut 6 17 Ne 413. Trilling $. 273 N. 5. griften 6. 159. Trockenkammer $. 287. Trockene Wechfel $. 337. Trödelhandel .$. 470. Tuchweberei $. 305, Tüdern $. 196. U. Uebergang, von einer Waldwirthſchaft zur andern 6. 232. Uebergangsgebilde 6. 85. Ueberroſchen $. 91. Ueberſchuß $ 73. Verwendung 78. ulme, im Bergbau $. 90. Ulme, der Baum $. 240. Umlagsrecht, der Gemeinden 9. 383. umlaufsmittel $. 413, Umſchlagsrecht 6. 472. Ungenoſſengeld 8. 17 N. 11. Univerſitäten, Stiftung $. 23 N. 6. Unfräuter, Tandw. $. 151 N. 4. Unterhols $..228. Unterrichtsanftalten, »bergmänn. 6. 462. Alandw. 6. 465. forfiw. 9: 466. Unterichurftemyel :S. 280. Urbarmachen $. 139. 222, 463. 467. Urgebilde $. 85. urgewerbe '$. 41. Iancen S. 367.17 ufowechfel $. 337. 8. Valuta, veränderliche und unveränderliche beim Geldeurszettel $. 347. beim Wech— ſelcurszettel $: 350. Valvation, Balvationstabellen $. 328. Ventile $. 273 N. 4: Verbindungen der Arbeiter und Lohnheren gegen einander $. 312 St. 2. Verbrauch $. 71. B. Vorrath $. 54. 402. 417. 8. Steuer $. 498. Berdämmen $. 100. Veredelung der Pflanzen 8. 189. der